Dienstag, den 04. August 2015 15:56 Alter: 4 Jahr(e)

Höchste Waldbrandgefahr in unseren Heiden!

Kategorie: Radeburg und Umgebung

VON: KLAUS KROEMKE

Lang anhaltende Trockenheit sorgt für höchste Waldbrandgefahr im Friedewald bei Moritzburg und in Dresdner, Rödernscher, Radeburger und Laußnitzer Heide.

Prognose für Freitag, den 7. August - auch in den Folgetagen ist mit ähnlichenPrognosen zu rechnen. Quelle: Staatsbetrieb Sachsenforst
Prognose für Freitag, den 7. August - auch in den Folgetagen ist mit ähnlichenPrognosen zu rechnen. Quelle: Staatsbetrieb Sachsenforst

Mit dem Stand von heute (4.8.) wurde für den 7.8. die höchste Waldbrandwarnstufe 5 ausgerufen. Für die Kiefernwäldern nördlich von Radeburg bis zur Landesgrenze wird deshalb empfohlen, diese Waldgebiete zur eigenen Sicherheit in der Gefahrenzeit zu meiden. Informationen über die Opens external link in new windowtäglich aktuell gültige Waldbrandwarnstufe finden Sie auch in den Folgetagen über die Seiten des Staatsbetriebes Sachsenforst. 

Sollte eine Wanderung oder Radtour trotzdem durch den Wald führen, sollten die Hauptwege nicht verlassen werden. Folgende Verhaltensregeln gelten immer, aber natürlich bei der höchsten Gefahrenstufe in besonderem Maße:

  1. Kein offenes Licht und Feuer im Wald und in Waldnähe
  2. Rauchverbot im Wald
  3. Keine glimmenden Zigarettenreste aus dem Auto werfen
  4. Zufahrtswege zum Wald jederzeit freihalten, insbesondere um den Zugang von Rettungs- und Löschfahrzeugen nicht zu behindern
  5. Autos nicht auf ausgetrocknetem Gras oder Nadelstreu abstellen

Je höher die angezeigte Waldbrandgefahrenstufe – desto höher die Brandgefährdung.

Grundlage dafür ist das Opens external link in new windowWaldgesetz für den Freistaat Sachsen (§ 15 SächsWaldG). Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Bußgeldern durch die unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte geahndet.

Darüber hinaus ist es seit dem 01.10.2009 im Freistaat Sachsen verboten, Himmelslaternen (auch als Skylaternen, Kong-Ming-Laternen, Wunschlaternen oder Himmelsfackeln bezeichnet) aufsteigen zu lassen. Die Landesdirektion hat entsprechende Polizeiverordnungen erlassen. Der unerlaubte Start einer Himmelslaterne kann eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.

Das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen ist ganzjährig nach § 11 SächsWaldG untersagt. Die trockene Bodenvegetation im Wald kann sich leicht entzünden und großflächige Waldbrände verursachen.

Bildquelle: Staatsbetrieb Sachsenforst

 

 


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