Donnerstag, den 06. August 2015 14:59 Alter: 4 Jahr(e)

Der unbesiegbare Glaube an „rechts vor links“ - 25 Jahre Fahrschule Eckert, Radeburg

Kategorie: Radeburg und Umgebung

VON: KLAUS KROEMKE

Als die ehemaligen DDR-Fahrlehrer 1991 aufgefordert wurden, noch einmal einen Fahrlehrer-Eignungstest zu machen, kam das „alten Hasen“ wie eine Demütigung vor. Aber es war notwendig, denn die bundesdeutsche StVO bietet "Überraschungen" - schon bei der Rechts-Vor-Links-Regel.

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Das neue Fahrschul-Team Jörg Richter (Fahrlehrer für Gefahrguttransporte), Bert Eichhorn (Geschäftsführer), Manfred Eckert, Torsten Müller (Fahrlehrer) und Holger Dietze (LKW-Ausbilder) - zum Vergrößern ins Bild klicken!
Das neue Fahrschul-Team Jörg Richter (Fahrlehrer für Gefahrguttransporte), Bert Eichhorn (Geschäftsführer), Manfred Eckert, Torsten Müller (Fahrlehrer) und Holger Dietze (LKW-Ausbilder) - zum Vergrößern ins Bild klicken!

Damals, also 1991, musste auch Manfred Eckert mit 59 Jahren noch mal die Schulbank drücken, um seine ein Jahr zuvor gegründete Fahrschule weiter betreiben zu dürfen. Viele Gleichaltrige zeigten ihm damals den symbolischen Vogel: „Warum tust Du dir das an?“ Sie verabschiedeten sich in den Ruhestand – manche mit Widerwillen, viele aber auch mit Genuss. Frühruheständler genossen das Leben und reisten um die Welt. Manfred Eckert hatte darauf keine Lust, wurde zum Existenzgründer. 25 Jahre betreibt der heute 83jährige nun schon seine Fahrschule. „Praktische Fahrschule mache ich nicht mehr, aber theoretischen Unterricht gebe ich noch,“ erklärt er. „Damit halte ich mich geistig fit.“ An Aufhören denkt er nach wie vor nicht, will aber doch kürzer treten.

Gemeinsam mit seiner Frau Christine Eckert haben sie sich deshalb einer zukunftsfähigen Lösung umgesehen und fanden in der AGK Ausbildungsgesellschaft für Kraftfahrer Mittelsachsen, einen Partner, mit dem sie die Fahrschule nicht nur weiter betreiben können, sondern ihr Angebot sogar noch erweitern. Die AGK ist eine Gesellschaft mit Niederlassungen in Großenhain, Riesa, Meißen, Coswig und Radebeul. Außer der klassischen Fahrschulausbildung für Zweirad, Auto und Lkw kann man hier auch Scheine für Traktor, Bus, Gefahrguttransport und Gabelstapler machen oder die so genannte beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz absolvieren. Über einen weiteren Partner kommt man nun auch an die Qualifikationen für Bagger, Baumaschinen, Radlader, Kräne, Kettensägen und Hubarbeitsbühnen. Mit Torsten Müller aus Tauscha haben die Eckerts nun einen Fahrlehrer an Bord, der sich bei der AGK in der Ausbildung von Berufskraftfahrern bewährt hat, sowie Jörg Richter, der Fahrschullehrer für Gefahrguttransporte ist.

Die 25-Jahrfeier am 1. August war gut besucht, aber gemessen an dem „Event“ zum Zehnjährigen hielten sich die Besucherzahlen in Grenzen, schätzt Manfred Eckert ein. „Es sind halt viele damalige Existenzgründer, die jetzt ihr 25jähriges feiern. Das ist nichts besonderes mehr. Damals war, wenn man 10 Jahre Marktwirtschaft überlebt hat, eine Sensation.“

Manfred Eckert sieht auch die damalige Notwendigkeit, die Schulbank noch mal zu drücken, heute lockerer als einst. Zum Beweis legt er mir eine Prüfungsaufgabe zu den Vorfahrtsregeln vor - siehe untenstehende Abbildung. Probieren sie aus, ob Sie es richtig wissen, indem Sie ebenfalls die dazu gehörende Frage beantworten. Klicken Sie dazu einfach hier oder den Link in der rechten Spalte.

Auch in der DDR-Theorieprüfung durfte man keine Vorfahrtfragen falsch beantworten, ich war mir also sicher, auch diesmal zu bestehen. Für mich war klar: Rechts vor links, also B-A-C. Der Linksabbieger in der Grafik hat keinen rechts von sich, also fährt der als erster. „An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt, unabhängig davon, in welche Richtung das Fahrzeug fährt.“ Diese einfache internationale Regelung war so auch in der DDR geltendes Recht. Nur in der Bundesrepublik, also auch seit 25 Jahren bei uns, gilt zusätzlich die so genannte „Vorrangregel“ - und sorgt regelmäßig für Unfälle. In § 9 StVO heißt es: Absatz (3): „Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen...“ Absatz (4): „Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. …" Demzufolge ist in der Abbildung die Reihenfolge C-B-A.

„Diese komplizierte Regelung sorgt für Beschäftigung bei Behörden und gutes Einkommen bei Anwälten,“ sagt AGK-Geschäftsführer Bert Eichhorn. „Die Vorrang-Regelung ist ostdeutschen Autofahrern meist völlig unbekannt.“ In einem Internetforum heißt es, das sich einige Zeit nach der Fahrschule auch die wenigsten Westdeutschen noch an diese Regelung erinnern können, so dass trotz der Wissensnot die Zahl der Unfälle wegen Nichtbeachtung von §9 (3) oder (4) relativ selten sind. Solange diese „deutsche Ausnahmeregel“ Bestand hat, ist also eine gelegentliche Reaktivierung des Wissens bzw. eine Aneignung solcher Ausnahmen durchaus angezeigt.

Auffrischungskurse gehören deshalb auch zum Fahrschul-Repertoire.


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