Nr. 01/2003

Radeburger Anzeiger / Dresdner Land Anzeiger

Um Textquellen zu suchen, nutzen Sie einfach die Suchfunktion Ihres Browsers (z.B. Menü -> bearbeiten -> suchen oder STRG+F).

Dies ist die Volltext-Suchseite von:

127.(14.) Jahrgang

nächste Ausgabe: 07.02.2003

Ausgabetag: 24.01.2003

Erscheinungs-

tag:

24.01.2003

Sonntag, 26. Januar

08.30 Uhr in Naunhof Predigtgottesdienst

10.00 Uhr in Reinersdorf Predigtgottesdienst

Alle weiteren Gemeindeveranstaltungen entnehmen Sie bitte unserem GEMEINDEBRIEF.

Wir laden zu den

folgenden Gottesdiensten

ganz herzlich ein

Ev.-Luth. Kirche

Rödern

Sprechzeit von Pfarrer Seifert:

Di. von 17.00 -18.00 Uhr im Pfarrhaus Radeburg oder nach Vereinbarung! Tel. 035208/34 96 17

Im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter

grüßt Sie herzlichst Ihr Pfarrer Frank Seifert

Sonntag, 26. Jan. 10.30 Uhr Predigtgottesdienst

zur Eröffnung der

Bibelwoche

Sonntag, 09. Feb. 10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst

glz. Kindergottesdienst

KOMMT GRATULIEREN

Den Radeburger Anzeiger

erreichen Sie unter

Telefon: 035208/80810

Kurrende: 15.00 Uhr jeden Freitag

(außer in den Ferien)

Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.

Ortsteil Ebersbach

Luderer, Marianne Hauptstr. 55 06.01. 80 Jahre

Pietzsch, Erika Am Fiebich 1 06.01. 80 Jahre

Kaßner, Gerda Hauptstr. 106 08.01. 75 Jahre

Gärtner, Melanie Am Fiebich 6 10.01. 80 Jahre

Witzschel, Johannes Hauptstr. 47 14.01. 92 Jahre

Ortsteil Naunhof

Jakubowski, Heinz Schulstr. 18 23.01. 75 Jahre

Partusch, Frieda Siedlungsweg 5 29.01. 95 Jahre

(Pflegeheim)

Arlautzki, Lilian Am Park 6 31.01. 75 Jahre

Ortsteil Rödern

Rehschuh, Liska Ebersbacher Weg 1 24.01. 94 Jahre

(Pflegeheim)

Heinrich-Zille-Schule

Impressum: Radeburger Anzeiger, seit 1876, 126. (13.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für Radeburg (mit Bärwalde,Bärnsdorf, Berbisdorf und Volkersdorf und Großdittmannsdorf,), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna) und mit `s Blatt, Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Schönfeld (mit Schönfeld und Weißig a.R.) sowie des Abwasserzweckverbandes „Trinkwasserschutzzone Radeburg". Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: http://www.radeburger-anzeiger.de und info@radeburger-anzeiger.de, e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich fur die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Schönfeld, Hans-Joachim Weigel, Vorsitzender des Verwaltungsverbandes und für den AZV „Trinkwasserschutzzone Radeburg" Wolfgang Hofmann, Vorsitzender des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. 14-tägig, die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat. Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr. 3/1995, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.

Ev.-Luth. Kirche Radeburg

Tag und Nacht erreichbar

Irmgard Balbrink

Bahnhofstr. 2 • 01471 Radeburg

Tel. (035208)2403

Eine würdevolle Bestattung muß nicht teuer sein.

Dresden GmbH • Gompitzer Str. 29 • 01157 Dresden

... helfen wir sofort und zuverlässig.

V Erledigung aller Formalitäten

V Rat und Auskunft jederzeit

V Erd-, Feuer- und Seebestattungen

V Überführungen im In- und Ausland

V Bestattungsvorsorge

V Vorsorge-Versicherungen

V Auf Wunsch Beratungen im Trauerhaus

Im Trauerfall...

Tag und Nacht

erreichbar

0351/4299942

Trauer- oder Sargfeiern

in eigener Feierhalle

nach Absprache möglich

Achtung Sportfreunde des TSV!

Aufgrund unserer Verpflichtung zum Abdruck von Satzungen reicht der Platz für die umfangreiche Sportberichterstattung des TSV nicht aus. Wir verweisen auf die nächste Ausgabe oder auf unsere aktuelle Berichterstattung im Intrnet unter http://www.radeburg.de/tsv

zum 75. Geburtstag

am 24.01.03 Elfriede Nicklich Siedlungsstr. 6,

OT Berbisdorf

am 01.02.03 Ursula Krätzschmar Amselweg 6

am 07.02.03 Traudl Mindt H.-Zille-Str. 4

zum 80. Geburtstag

am 26.01.03 Ilse Torber Dammweg 19,

OT Berbisdorf

am 27.01.03 Linda Schneider Hauptstr. 28,

OT Berbisdorf

am 29.01.03 Herbert Klingner Hauptstr. 40,

OT Bärnsdorf

am 29.01.03 Gerda Thiele Bahnhofstr. 10b

am 08.02.03 Elisabeth Schubert H.-Heine-Str. 8

am 09.02.03 Christa Stephan Hauptstr. 18,

OT Berbisdorf

zum 90. Geburtstag

am 05.02.03 Irma Kaule Carolinenstr. 37

zum 91. Geburtstag

am 23.01.03 Fritz Scholz Lindenallee 2A

zum 92. Geburtstag

am 29.01.03 Berta Ramsch Kirchplatz 3

zum 93. Geburtstag

am 27.01.03 Luise Sommer Kirchgasse 2

zum 100. Geburtstag

am 24.01.03 Martha Mönnich Hospitalstraße 16

Bibelstunden: 19.30 Uhr mittwochs

Junge Gemeinde: 19.30 Uhr mittwochs

Mutti-Kind-Kreis: 09.00 Uhr Dienstag, 04.02.

Vorschulkreis: 09.30 Uhr sonnabends

Frauenkreis: 14.30 Uhr Dienstag, den 04.02.

Mütterkreis: 19.30 Uhr Donnerstag, den 06.02.

Herzliche Glückwünsche übermittelt

die Stadtverwaltung Radeburg

KOMMT GRATULIEREN

Augenärztlicher Notdienst

Dienstbereitschaft: werktags: 19 - 7 Uhr;

Wochenende u. Feiertage von 7 - 7 Uhr

24.01.03 - 31.01.03

DM Grützbach, Weinböhla, (0172) 8682587

31.01.03 - 07.02.03

DM Stein, Großenhain, (03521) 733174 o. (0179) 2331463

Zahnärztlicher Notdienst

Radeburg / Moritzburg

An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen

jeweils von 9 - 11 Uhr.

25./26.01. DS Schnee Moritzburg (035207) 82382

01./02.02. Dr. H. Gross Radeburg (035208) 2195

Apothekenbereitschaftsplan

Apotheken in Großenhain und Radeburg in Dienstbereitschaftswochen alleTage 18 - 20 Uhr, sonn- u. feiertags 10 - 12 und 18 - 20 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten Rufbereitschaft an der Sprechanlage der Apotheke oder über Telefon.

25.01.- 01.02.03, 7 Uhr

Mohren-Ap.,Großenhain, Beeth.-Allee 111, 03522/51170

01.02.- 08.02.03, 7 Uhr

Löwen-Ap., Großenhain, Hauptmarkt 7, 03522/502481

Großenhain, Radeburg und Umgebung

Bereitschaftszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag:

19.00 7.00 Uhr

Mittwoch: 14.00 7.00 Uhr

Freitag:14.00 8.00 Uhr

Sonnabend:

08.00 8.00 Uhr

Sonntag u. Feiertag:

8.00 8.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr

Die Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes für einen dringenden Hausbesuch bzw. eine telefonische Beratung erfolgt in dieser Zeit über die Rettungsstelle Meißen:

Telefon:

03521-73 85 21

Montag, den 27.01.03

14.00 Uhr nachträgliche Geburtstagsrunde der Monate Oktober, November und Dezember 2002

Dienstag, den 28.01.03

13.00 Uhr Handarbeitszirkel

14.00 Uhr Treff in Bärwalde mit Vortrag: „Altbekanntes Wintergemüse neu entdeckt", Fr. Müller v. Amt f. Landwirtschaft

Mittwoch, 29.01.03

13.45 Uhr Seniorenport in

Großdittmannsdorf

15.30 Uhr Seniorensport in der

Heinrich-Zille-Schule

Donnerstag, den 30.01.03

14.30 Uhr Seniorentreff „Gesundheitsprodukte aus der Apotheke vorgestellt"

Montag, den 03.02.03

12.30 Uhr Treffpunkt Haltestelle Tankstelle und am Bahnhof für Teilnehmer der Fahrt nach Dresden

Dienstag, den 04.02.03

13.00 Uhr Handarbeitszirkel

14.00 Uhr Seniorensport in

Bärwalde

Mittwoch, 05.02.03

13.45 Uhr Seniorenport in

Großdittmannsdorf

15.30 Uhr Seniorensport in der

Heinrich-Zille-Schule

Donnerstag, 06.02.03

14.30 Uhr Seniorentreff mit Dia-Vortrag: „Winter am Berner Dreigestirn", Herr Klemm

Freitag, den 07.02.03

09.30 Uhr Seniorenschwimmen

in Meißen

Veranstaltungen Januar/Februar 2003

Seniorenclub

Notdienste

Ärztlicher Notdienst

Technischer Ausschuss

19. November 2002, 19.00 Uhr

Neuer Ratssaal Radeburg

Stadtratssitzung

19. September 2002, 19.30 Uhr

Neuer Ratssaal Radeburg

Apothekenbereitschaftsplan

Apotheken in Großenhain und Radeburg in Dienstbereitschaftswochen alleTage 18 - 20 Uhr, sonn- u. feiertags 10 - 12 und 18 - 20 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten Rufbereitschaft an der Sprechanlage der Apotheke oder über Telefon.

03.08.- 10.08.02, 7 Uhr

Marien-Ap., Großenhain, Neumarkt 13, 03522/502655

10.08.- 17.08.02, 7 Uhr

Hirsch-Ap., Moritzburg, Schlossallee 20, 035207/81911

Ap. am Kupferberg, Großenhain, Rostiger Weg 5, 03522/ 310020

17.08.- 24.08.02, 7 Uhr

Löwen-Ap., Großenhain, Hauptmarkt 7, 03522/502481

24.08.- 31.08.02, 7 Uhr

Mohren-Ap., Großenhain, Beeth.-Allee 111, 03522/51170

31.08.- 07.09.02, 7 Uhr

Stadt-Ap., Großenhain, Naundorfer Str., 03522/51560

07.09.- 14.09.02, 7 Uhr

Marien-Ap., Großenhain, Neumarkt 13, 03522/502655

Zahnärztlicher Notdienst

Radeburg / Moritzburg

An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen

jeweils von 9 - 11 Uhr.

03./04.08. Dr. Gross Radeburg (035208) 2041

10./11.08. ZA Krjukow Moritzburg (035207) 82118

17./18.08. DS Schmidt Radeburg (035208) 2041

24./25.08. DS Reinhold Radeburg (035208) 80516

31.08./01.09. Dr. Gross Radeburg (035208) 2195

07./08.09. DS Schnee Moritzburg (035207) 82382

14./15.09. Dr. Belke Moritzburg (035207) 81453

Augenärztlicher Notdienst

Dienstbereitschaft: werktags: 19 - 7 Uhr;

Wochenende u. Feiertage von 7 - 7 Uhr

02.08.02 - 09.08.02

Dr. Guhr, Großenhain, (03522) 502348

09.08.02 - 16.08.02

Dr. Voigt, Meißen, (03521) 403021 o. (0173) 3661019

16.07.02 - 23.08.02

Dr. Hemmerling, Großenhain, (03522) 37032

23.08.02 - 30.08.02

Dr. Berger, Meißen, (03521) 732277 o. (0173) 3882054

30.08.02 - 06.09.02

Dr. Otto, Meißen, (03521) 734788 o. (0174) 3567830

06.09.02 - 13.09.02

Dr. Guhr, Großenhain, (03522) 502348

13.09.02 - 20.09.02

Dr. Berger, Meißen, (03521) 732277 o. (0173) 3882054

20.09.02 - 27.09.02

Dr. Otto, Meißen, (03521) 734788 o. (0174) 3567830

Sprechzeit Pfr. Seifert: dienstags 17 - 18 Uhr

oder nach Vereinbarung! Tel. 035208/349617

Im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter grüßt sie herzlich Ihr Pfarrer Frank Seifert

Schloss Moritzburg hilft Weesenstein

Während der furchtbaren Flutkatastrophe haben sich die Mitarbeiter von Schloss Moritzburg spontan entschlossen, eine Spendenaktion für dem Schlosspark von Weesenstein durchzuführen. Mitarbeiter und Besucher des Schlosses haben bereits großzügige Spenden eingezahlt. Am Samstag, 14.September 2002 finden Spezialführungen „Vom Keller bis zum Dachboden" statt. Führungen: 9:30, 12:30, 15:00 Uhr. Der Erlös dieser Sonderführung wird für das Schloss Weesenstein gespendet. Unsere Öffnungszeiten: täglich von 10:00 bis 17:30 Uhr. Sonderöffnungszeiten zu Hengstparaden in Moritzburg. Das Museum öffnet bereits ab 9:00 Uhr! Museumsführungen, Gruppenführungen für Kinder oder auch unsere beliebten Sonderführungen „Vom Keller bis zum Dachboden" werden gern jederzeit für unsere Gäste organisiert. Im Speisesaal ist seit Mai die Festtafel August des Starken wieder gedeckt. Ein wundervolles Speiseservice aus Meissner Porzellan mit dem Dekor des roten Drachen bereichert damit unsere Dauerausstellung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Unser nächster LSM-Lehrgang (Lebensrettende Sofortmaßnahmen) für Führerscheinbewerber findet am Dienstag, dem 04. Februar und am Mittwoch, dem 05.Februar von 17.00 bis 20.30 Uhr statt. Die Teilnahme an beiden Tagen ist erforderlich. Anmeldung unter Telefon: 035208/81032

An alle Führerscheinbewerber!

Tipps

26./27.10. 2002 Moritzburger Fischzug

ab 9.00 Uhr an Schloßteich u. -parkplatz

27.10.2002 Breschke & Schuch

19.30 Uhr Kabarett auf Schloß Schönfeld

Schuldnerberatung

19. November 2002,

9.00 - 12.00 Uhr, Radeburg

Sitzung des Stadtrat

21. November 2002, 19.30 Uhr

Neuer Ratssaal Radeburg

Fahrbibliothek

Am 12. November 2002 besteht an folgenden Orten die Möglichkeit, Bücher auszuleihen:

1. Volkersdorf

Bushaltestelle/ Friseur

14.30 - 15.00 Uhr

2. Bärnsdorf

Wendeplatz

15.15 - 15.45 Uhr

3. Berbisdorf

Landgsthof

16.00-16.30 Uhr

4. Bärwalde

ehem. Konsum

16.45 - 17.15 Uhr

Bärwalde

Beschlüsse der Gemeinde Ebersbach

1. Männer im Torrausch, A-Junioren mit üblen Faschingsscherz, E-Junioren überraschten Spitzenreiter

Ihr letztes Freiluftintermezzo in diesem Jahr hatten die F-Junioren in Großdittmannsdorf (Spielort der F-, E- und C-Junioren in der Rückrunde) gegen Lok Nossen. Das Handicap des Ausfalls von drei Stammspielern hatte die Mannschaft dabei zu tragen, doch vorerst ging alles gut. Trotz Dauerbelagerung des Radeburger Tores führte man durch zwei Goals von Tim Müller zur Pause mit 2:0. Dann war man dem Powerplay der Gäste nicht mehr gewachsen, schluckte in der Schlussminute leider sogar noch das 2:3. Eine Niederlage, die den Kerlchen bestimmt weh tat, denn kämpferisch hatte dieses Notteam alles gegeben. Super Leistung der E-Junioren. Beim Spitzenreiter SG Weixdorf erkämpfte man sich mit einem 0:0 einen Punkt, womit die kühnsten Optimisten nicht gerechnet hätten. Das gesamte Team wuchs über sich hinaus und lieferte dem Favoriten sogar einen Schlagabtausch, so das man mit etwas Glück sogar drei Points in die Zillestadt hätte entführen können. Doch auch so gibt das großen Auftrieb, zumal es der erste Auswärtspunkt in der laufenden Saison ist. Einen Zittersieg landeten die D 2-Junioren mit 2:1 über Fortschritt Meißen-West. Zittern deshalb, weil man bis zum 2:0 (Tom Streller, Alexander Rohmann) spielerisch die Gäste voll im Griff hatte, nach dem Anschlusstreffer noch vor der Halbzeit den Spielfaden aber völlig verlor. Warum ist auch dem Trainergespann ein Rätsel, die Kerle bringens doch und haben es auch schon bewiesen. Zum Glück hielt die Abwehr stand und so zitterte man sich eben vierzig Minuten zu drei Punkten. Auch im dritten Spiel in diesem Jahr gegen Reichenberg (vorher 2 x 0:4) hatte man keine Chance, diesmal führten die Gäste schon zur Halbzeit mit 4:0. Das 1:4 von „Minibuggy" Tom lies noch mal Erinnerungen an das vorjährige Heidenaumatch aufkommen, aber dabei blieb es auch. Reichenberg erzielte noch das 5:1, was gleichzeitig den Endstand bedeutete. Ebenfalls ohne Chance waren die D 1-Junioren (Berbisdorf) beim Radebeuler BC 08 1. . Mit einer undiskutablen Leistung lag man kurz nach der Pause mit 0:4 (gleichzeitig dann Endstand) zurück, erst als Radebeul allen Wechselspielern eine Einsatzmöglichkeit gab, entging man einem größerem Debakel. Erst eine Standpauke in der Halbzeit brachte die C-Junioren im Pokalfight bei Motor Sörnewitz 2. auf Betriebstemperaturen. Bis dahin war die Spielweise an Überheblichkeit kaum zu überbieten. Zum Schluss kam ein standesgemäßes 6:1 heraus, für die Goals sorgten David Müller (3), Paul Sperling (2) und Martin Ufert (1). Die B-Junioren spielten in Großröhrsdorf wieder gefällig mit und stand am Ende beim 1:3 (Torschütze Peter Krebs) wieder mit leeren Händen da. Die eigenen Möglichkeiten nicht genutzt, den Gegner durch individuelle Fehler stark gemacht, wie gehabt. Man schloss die Vorrunde mit 16:37 Toren und mageren 5 Punkte ab. Ein einziger Sieg (und der auch noch Auswärts), sowie zwei Remis daheim stehen zu Buche. Vielleicht bekommt in der Rückrunde die Radeburger Luft der SpG besser, hier soll ja ein Zusammenhang zwischen Fasching und Zielwasser bestehen? Verwechselt haben die A-Junioren die Geschenke in der Begegnung bei Eintracht Dobritz. Statt dem Coach zu seinem Geburtstag einen Sieg zu bescheren, lud man die Gastgeber freundlichst zur Torhatz ein. Auf ein sagenhaftes 9:0 war die Eintracht schon enteilt, ehe Martin Bruschwitz und Oliver Michalke wenigstens noch eine kleine Korrektur zum 2:9 gelang. Das hatte mit Faschingsscherz nichts zu tun, das war unter der Gürtellinie. Eine starke Leistung, vor allem im kämpferischen Bereich, bot die 1. Männer bei Turbine Dresden. Nach dem frühzeitigen Rückstand bestimmte man 85 Minuten das Match, brauchte aber bis zur Halbzeit um wenigstens den Ausgleich durch Christoph Herfurt (mit André Scheiblich noch herausragend aus einer homogenen Elf) zu erzielen. Dann brachten „Enni" Bach, Marcel Krause und „Atze" Salomon mit ihren Toren die Gelb-Schwarzen auf die verdienten Siegerstrasse zum 4:1 Auswärtserfolg. Nicht ganz so brillant, aber ebenso effektiv gestaltete sich das Heimspiel gegen den Tabellenvorletzten Zeithainer SV. Man war aus den Begegnungen mit Riesa und Strehla als vermeintlicher Favorit gewarnt und lief so nicht ins offene Messer. Highlight des Treffens war nach den Goals von Thomas Tillig, „Atze" per Kopf und Jürgen Anders per Strafstoß die zwei parierten Elfmeter durch Keeper Rayko Brosch innerhalb einer Minute. Damit hat man sich wieder in das obere Tabellendrittel katapultiert, doch drei schwere Begegnungen stehen in der ersten Halbserie noch aus.

RaWe

Stadt Radeburg

Herzlich laden wir ins Pfarrhaus zur Bibelwoche

vom 03. bis 06.Februar 2003, jeweils 19.30 Uhr ein.

Thema: „Das ist geschenkt" - Texte aus dem Römerbrief

Bereitschaftsplan vom 27.01.2003 - 10.02.2003

Bereitschaftsbeginn: Mo. 15.30 Uhr; -ende: Mo. 7.00 Uhr

27.01. 03.02.2003 Herr Petersohn

03.02. 10.02.2003 Herr Schulze

Zur Bereitschaftsdienstzeit 16.00 Uhr bis 7.00 Uhr und an den

Wochenenden erreichbar über Telefon 0172/3649819.

Abwasserzweckverband „Steinbach - Kalkreuth"

Radeburger Volkskarneval

Landkreis Meißen

Stadt Radeburg

Danksagungen Trauer

Ein etwas anderer Rückblick

Recycling

Hausmüllentsorgung

_ schwarze Tonne

OT Beiersdorf, Ermendorf,

Hohndorf, Lauterbach, Marschau Donnerstag, 06.02.2003

Gemeinde Ebersbach außer o.g. OT

Freitag, 07.02.2003

Entsorgung Pappe/Kartonagen _ Bündelsammlung

OT Beiersdorf, Ermendorf,

Hohndorf, Lauterbach, Marschau

Sonnabend, 08.02.2003

Gemeinde Ebersbach außer o.g. OT

Sonnabend, 15.02.2003

Leichtstoffentsorgung _

gelbe Säcke/blaue Tonne

OT Beiersdorf, Ermendorf,

Hohndorf, Lauterbach, Marschau Donnerstag, 13.02.03

OT Bieberach, Cunnersdorf,

Kalkreuth, Göhra

Freitag, 07.02.03

OT Ebersbach, Freitelsdorf

Sonnabend, 21.02.03

OT Naunhof, Reinersdorf, Rödern

Freitag, 14.02.03

Mo., 03.02.03 „Da fehlt noch etwas" Pfr. Dregennus

Di., 04.02.03 „Braucht dein Haus kein Dach?" Pfr. Seifert

Mi., 05.02.03 „Da fehlt noch etwas" Pfr. Ott

Do., 06.02.03 „Da fehlt noch etwas" Pfrn. Jahn

Vom 28. Mai bis 01.Juni 2003 findet zum ersten Mal ein ökumenischer Kirchentag in Berlin statt. Evangelische und katholische Christen sind herzlich eingeladen, als Gruppen aus unserer Region teilzunehmen. Wir bitten um Anmeldung im Pfarramt in Radeburg.

Technischer Ausschuss

175/11/2002 bis 180/11/2002 Beschlüsse zu Bauvorhaben, Bauvoranfragen und Vorkaufsrecht von Bürgern der Ortsteile sowie von Betrieben und Institutionen

Hauptausschuss

181/11/2002, 182/11/2002 Beschlüsse zu Stundungsanträgen von Bürgern der Gemeinde Ebersbach

183/11/2002

Beschluss zu einem Antrag auf Übernahme von Kosten für die integrative

Betreuung eines Kindes

Technischer Ausschuss

184/12/2002 bis 195/12/2002 Beschlüsse zu Bauvorhaben, Bauvoranfragen und Vorkaufsrecht von Bürgern der Ortsteile sowie von Betrieben und Institutionen

Gemeinderat

196/12/2002

Beschluss zur Haushaltssatzung 2003 der Gemeinde Ebersbach mit den dazugehörigen Anlagen

197/12/2002

Satzung der Gemeinde Ebersbach über Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen einschließlich Hort

198/12/2002 Beschluss zum Austritt der Gemeinde Ebersbach aus dem Fremdenverkehrsverein „Großenhainer Pflege" e.V. zum 31.12.2002

Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2003 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2003 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15.Mai, 15. August und 15 November fällig.

Für die Steuerpflichtigen, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2003 in einem Betrag am 1.7.2003 fällig.

Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) ändern, werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein amtlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.

Alle Steuerzahler, die bisher nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens bis zu diesen Zeitpunkten die fälligen Zahlungen zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Fehrmann/ Bürgermeisterin

Der DRK-Blutspendedienst Sachsen benötigt derzeit ca. ¼ Millionen Blutspenden pro Jahr für die Versorgung der Kliniken in Sachsen. Das ist eine abstrakte Zahl in der Größenordnung, die sich unserer Vorstellung entzieht. Hinter jeder Bluttransfusion steht jedoch ein Einzelschicksal, immer verbunden mit Bangen und Hoffen der Patienten und seiner Angehörigen, Freunden und Kollegen. Nach der Genesung wird oft schnell vergessen, dass ohne Blutspender keine Hilfe mehr möglich gewesen wäre.

Blutspender sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Rettungskette. Sie reihen sich zwischen Rettungssanitätern, Ärzten und Schwestern ein. Fehlt ein Teil dieser Kette, so kann es in vielen Fällen keine optimale Versorgung bei Unfällen und

Erkrankungen geben.

Für ¼ Millionen Blutkonserven werden mindestens 125 000 Blutspender benötigt. Immer noch spenden zu wenig Menschen Blut. Dabei ist der Vorgang unkompliziert und schnell überstanden. Mitbringen braucht man nur den Personalausweis. Ein Arzt stellt fest, ob eine Blutspende möglich ist. Deshalb braucht auch niemand Angst zu haben.

Fassen Sie sich ein Herz und kommen auch Sie zur nächsten Blutspendeaktion am Dienstag, 11.02.2002, 15.00 19.00 Uhr in die Grundschule Kalkreuth.

DRK-Blutspendedienst Sachsen

Sehr geehrte Einwohner,

zu der am Donnerstag, 30. Januar 2003, 19.00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Ebersbach stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung möchte ich Sie recht herzlich einladen.

Die Tagesordnung wird Ihnen ortsüblich bekanntgegeben.

Fehrmann/ Bürgermeisterin

Gemäß der Trinkwasserverordnung § 15 Abs. 5 sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die bei der Wasseraufbereitung in dem Wasserwerk verwendeten Zusatzstoffe bekanntzugeben.

Das Wasserwerk Rödern verwendet folgend aufgführte Zusatzstoffe zur Trinkwasseraufbereitung:

- Aluminiumsulfat zur Flockung

- Natriumhydroxid zur Einstellung des pH-Wertes der Calcitsättigung

- Chlorgas zur Desinfektion des Trinkwassers

Das Trinkwasser entspricht in allen Qualitätsparametern der Trinkwasserverordnung vom 05. Dezember 1990.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das neue Jahr ist nun schon 3 Wochen alt und der Alltag hat wieder Besitz von uns ergriffen. Viele gute Wünsche haben uns zum Jahresende erreicht, für die ich mich herzlich bedanken möchte. Aber auch viele gute Vorsätze haben wir uns wieder gestellt. Möge uns alles gelingen und wir die Kraft haben, es durchzusetzen. Dafür wünsche ich allen viel Glück und Gesundheit.

Es ist aber auch Gelegenheit, einmal auf das vergangene Jahr zurückzublicken. Diesen Rückblick möchte ich mit einem Dank beginnen:

Dank an alle Gemeinderäte, Ortschaftsräte, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, an alle Vereine, an alle Bürger, die in den Ortsteilen aktiv sind. Nur mit ihrer Hilfe gelingt es uns, die vielen großen und kleinen Aufgaben zu bewältigen, Probleme aufzuzeigen und abzustellen, und nicht zuletzt der Erhalt der Heimatpflege und Geselligkeit.

Was konnten wir an größeren Maßnahmen im Jahr 2002 realisieren?

Im Bereich der Feuerwehren haben wir auch in diesem Jahr erhebliche Mittel ausgegeben. Nach langer Zeit konnten wir in Naunhof ein neugebautes Feuerwehrgerätehaus übergeben, welches sich gut in das Dorfbild einpaßt. Ein modern eingerichteter Schulungsraum, Sanitäreinrichtungen, ein Lagerraum für Technik und eine Halle für das Feuerwehrauto bringen alle Voraussetzungen mit, einen qualifizierten Dienst durchzuführen.

Für die Ebersbacher Ortswehr war der 21. Dezember 2002 ein besonderer Tag. Das neue Löschfahrzeug 16/12 konnte in Besitz genommen werden. Zum Tag der offenen Tür kamen viele Kameraden und interessierte Bürger, um das neue Fahrzeug zu besichtigen. Der alte „LO", Baujahr 1967, hat nun ausgedient. Einsatzbereitschaft der Ortswehr rund um die Uhr und die große Einsatzstärke haben den Standort des Fahrzeuges gerechtfertigt. Mit 150 T EUR Eigenanteil ist es die zweitgrößte Investition im Jahr 2002.

In Beiersdorf konnte mit dem Neubau für die Unterbringung des Feuerwehrfahrzeuges begonnen werden. Aufgrund der fehlenden Baugenehmigung hatte sich der Baubeginn verzögert und das Vorhaben wird nun im Jahr 2003 fertiggestellt.

Auch die Planung für die Ortswehr Bieberach hat konkrete Formen angenommen und kann jetzt abgearbeitet werden.

Im Bereich Schulen und Kindertagesstätten konnten neben vielen kleineren Maßnahmen auch einige größere realisiert werden. So wurde das Dach der Turnhalle an der Mittelschule Ebersbach erneuert und das Dach der Schule neu versiegelt. In der Kindertagesstätte Rödern konnte der Sanitärtrakt saniert und ein Gruppenzimmer neu geschaffen werden. Für diese Maßnahmen standen uns keine Fördermittel zur Verfügung.

Der Wärmedämmputz am Kindergarten Ebersbach wurde vom Freistaat Sachsen und vom Landratsamt mit 42 % gefördert. Die Maßnahme war aufgrund der Lage und Bausubstanz dringend notwendig. Gleichzeitig wurden durch Mitarbeiter der Gemeinde und Erzieher der Einrichtung die Außenanlagen gestaltet. Im Kindergarten Lauterbach konnte der Fußboden der Garderobe erneuert und in der Kindertagesstätte Kalkreuth die Einrichtung des Integrativzimmers komplettiert werden.

Im Bereich der Gemeindestraßen hatten wir unsere größte Investition geplant. Der 1. Bauabschnitt in Bieberach in Verbindung mit dem Abwasserzweckverband umfaßt die Verlegung von Regenwasserkanal, Straßenbeleuchtung, Fußwege und Straße. Eine Investition von 580 T EUR bei einem Eigenanteil der Gemeinde von 175 T EUR. Weiterhin sollten noch 2 kleinere Straßen in Rödern saniert und fertiggestellt werden. Durch die Schäden des Hochwassers waren die Baubetriebe stark überlastet und es erfolgte eine Verzögerung des Baubeginns. Aufgrund des Wintereinbruchs war eine Fertigstellung der Straßen nicht möglich. Sobald es aber die Witterung zuläßt, wird auch die Schwarzdecke aufgetragen.

Die Sanierung der Teiche ist eine wichtige Aufgabe, um auch die Bachläufe sauber zu halten. Begonnen wurde mit der Schlämmung des Fiebichteiches und der Befestigung des Uferbereiches mit Natursteinen.

Viele andere Maßnahmen könnte man noch erwähnen, wo vor allem durch Bedienstete der Gemeinde Werterhaltung durchgeführt bzw. Neues geschaffen wurde, so z.B. die Brücke am Rittergut in Rödern oder der Parkplatz in Niederebersbach. Aber auch die kontinuierliche Ablösung der Schulden, hier insbesondere die Ablösung der Erschließungsgebühren für Wohngebiete, ist ein konkreter Faktor.

Nach diesem Blick zurück richtet man ihn sofort wieder nach vorn in das Jahr 2003 mit neuen Problemen und Herausforderungen.

Eine große Investition ist der 2. Bauabschnitt in der Ortslage Bieberach mit gleichem Gesamtvolumen wie im vergangenen Jahr. Die Turnhalle in Ebersbach wollen wir zum wiederholten Male in Angriff nehmen. Wir hoffen, dass nun Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin wird sich wieder einiges im Bereich der Ortswehren tun, Ausrüstungen, Schutzkleidung und nicht zuletzt im Bereich der Feuerwehrgerätehäuser. Kontinuierlich wird auch wieder im Bereich der Kindertagesstätten und Jugendclubs investiert.

Besonderes Augenmerk werden wir im Jahr 2003 aber auch auf den Hochwasserschutz legen müssen.

Im August 2002 hatten wir im Bereich der „Großen Röder" in den Ortsteilen Rödern, Freitelsdorf, Cunnersdorf, Bieberach und Kalkreuth sowie im Bereich des Hopfenbaches in Naunhof größere Probleme, die wir aber Dank der Hilfe der Feuerwehrleute und engagierten Kräfte in den Griff bekommen haben. Wir haben aber auch gemerkt, dass wir hier etwas tun müssen. Denn am 02.01.2003 trat im Bereich Ebersbach aufgrund der Schneeschmelze und dem Wasserzufluss von den Feldern die Heidelache über die Ufer.

Wir werden in Verbindung mit den landwirtschaftlichen Betrieben, der Feuerwehren und der Gemeinde ein Konzept erstellen, um diese Probleme zu lösen. Gegen Naturkatastrophen ist keiner gewappnet, aber man soll alle Maßnahmen durchführen, um entgegenwirken zu können.

Die Aufgabenstellung für das Jahr 2003 ist wieder groß. Ich hoffe, dass wir alle geplanten Maßnahmen realisieren können. Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit den Bürgern und bitte Sie, weiterhin mit mir zu offenen Problemen und Mißständen ins Gespräch zu kommen. Packen wir`s an.

Ihre Bürgermeisterin

Margot Fehrmann

In den öffentlichen Sitzungen des Technischen Ausschusses

am 21.11.2002 und 17.12.2002, der nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 27.11.2002 und der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2002 wurden nachstehenden Beschlüsse gefaßt:

Amtliche Bekanntmachung

DRK - Blutspendedienst Sachsen

Spende Blut rette Leben

Aufgrund von § 57 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) sowie der §§ 2, 9, und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Tauscha am 10. Dezember 2002 folgende Satzung beschlossen:

1. Teil - Allgemeines

§ 1 Öffentliche Einrichtung

(1) Die Gemeinde Tauscha betreibt in den Ortsteilen Kleinnaundorf, Tauscha und Würschnitz (Verteilungsgebiet) die Wasserversorgung als eine öffentliche Einrichtung zur Lieferung von Trinkwasser. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde.

(2) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen.

(2) Als Wasserabnehmer gelten die Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt.

(3) Die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen haben den Zweck, die im Verteilungsgebiet angeschlossenen Grundstücke mit Trinkwasser zu versorgen. Öffentliche Wasserversorgungsanlagen sind insbesondere das öffentliche Verteilungsnetz, Hochbehälter und Pumpwerke. Zu den öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gehören auch die Hausanschlüsse im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze (Grundstücksanschlüsse im Sinne von § 13).

(4) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung.

2. Teil - Anschluss und

Benutzung

§ 3 Anschluss- und

Benutzungsrecht

(1) Jeder Eigentümer eines im Verteilungsgebiet der Gemeinde Tauscha liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgung und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 SächsWG und dieser Satzung zu verlangen.

(2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht nach Abs. 1 gilt auch für die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen.

(3) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird.

(4) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. Dies gilt auch für die Fälle des § 57 Abs. 1 Ziff. 3 SächsWG.

(5) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 3 und 4, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen Sicherheit zu leisten. Einzelheiten, insbesondere die Frage, wer den Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwand trägt, werden durch Vereinbarung geregelt.

§ 4 Anschluss- und

Benutzungszwang

(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen öffentlichen oder privaten Weg, ein öffentlich-rechtlich gesichertes Leitungsrecht oder dadurch haben, dass das dazwischenliegende Grundstück demselben Eigentümer gehört. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein.

(2) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Bedarf aus dieser zu decken.

(3) Die Anschluss- und Benutzungsverpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 treffen auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen.

§ 5 Befreiungen

(1) Von der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und von der Verpflichtung zur Benutzung deren Einrichtung ist der nach § 4 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss oder die Benutzung wegen seines, die öffentlichen Belange überwiegenden, privaten Interesses an der eigenen Versorgung mit Trinkwasser nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist.

(2) Darüber hinaus kann dem Grundstückseigentümer im Rahmen des der Gemeinde wirtschaftlich Zumutbaren auf schriftlichen Antrag unter Angabe der Gründe die Möglichkeit eingeräumt werden, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken.

(3) Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz ausgehen.

§ 6 Art der Versorgung

(1) Das Wasser muss den geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entsprechen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserabnehmers möglichst zu berücksichtigen.

(2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtungen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.

§ 7 Umfang der Versorgung,

Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechung

(1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht

1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Satzung vorbehalten sind,

2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.

(2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben.

(3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie

1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder

2. die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde.

§ 8 Verwendung des Wassers

(1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen.

(2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschränken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist.

(3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Entsprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken.

(4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen.

(5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung, Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen.

§ 9 Unterbrechung des Wasser-

bezuges

(1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen.

(2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen.

§ 10 Einstellung der Versorgung

(1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um

1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren,

2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern oder

3. zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind.

(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen.

(3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für die Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat.

§ 11Grundstücksbenutzung

(1) Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht trifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind, die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Anschlussnehmer mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde.

(2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks zu benachrichtigen.

(3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung von Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen.

(4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind.

§ 12 Zutrittsrecht

Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 22 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zum Ablesen oder zum Ermitteln der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist.

3. Teil - Hausanschlüsse, Grundstücksanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers und Messeinrichtungen

§ 13 Haus- und Grundstücks-

anschlüsse

(1) Hausanschlüsse (§ 2 Abs. 4) werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.

(2) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderungen werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Jedes Grundstück erhält einen Hausanschluss. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss notwendigen Hausanschlüsse bereit.

(3) In besonders begründeten Einzelfällen kann die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Hausanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen.

(4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Hausanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen.

(5) Hausanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigungen zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen.

§ 14 Aufwendungsersatz

(1) Der Aufwand für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Hausanschlüsse hat der Anschlussnehmer zu tragen, soweit die Maßnahmen vom Anschlussnehmer zu vertreten sind oder ihm dadurch Vorteile erwachsen.

Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses, der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss).

(2) Der Anschlussnehmer trägt ferner die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung weiterer, vorläufiger oder vorübergehender Hausanschlüsse.

(3) Der Aufwendungsersatz wird auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten und Aufwendungen ermittelt. Zu den Kosten nach den Abs. 1 und 2 gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustandes auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen.

(4) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme.

(5) Der Erstattungsanspruch wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig.

§ 15 Anlage des Anschlussnehmers

(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss - mit Ausnahme der Messeinrichtung der Gemeinde - ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.

(2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

(3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen.

(4) Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (z.B. DIN-DVGW, DVGW- oder GS-Zeichen) bekundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

(5) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind.

§ 16 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers

(1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb.

(2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über das Installationsunternehmen zu beantragen.

§ 17 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers

(1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen.

(2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet.

(3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen.

§ 18 Technische Anschluss-

bedingungen

Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde.

§ 19 Messung

(1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Wassermenge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.

(2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwachung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu verlegen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen.

(3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen.

(4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betreffenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Wasserzinsberechnung zugrunde zu legen.

§ 20 Nachprüfung von Mess-

einrichtungen

(1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne von § 6 Abs. 2 des Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen.

(2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Wasserabnehmer.

§ 21 Ablesung

(1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde möglichst in gleichen Zeitabständen (§ 44 Abs. 3) oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind.

(2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.

§ 22 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze

(1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn

1. das Grundstück unbebaut ist oder

2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Erschwernissen verlegt werden können, oder

3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist.

(2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten.

(3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist.

4. Teil - Benutzungsgebühren

§ 23 Erhebungsgrundsatz

Für die Bereithaltung des Wassers und für dessen Verbrauch erhebt die Gemeinde folgende Benutzungsgebühren:

a) eine Gebühr nach dem Zählertarif (§§ 25 - 27); wenn Messeinrichtungen eingebaut sind;

b) eine Gebühr nach dem Pauschaltarif (§§ 28 und 29), wenn Messeinrichtungen nicht eingebaut sind.

§ 24 Gebührenschuldner

(1) Schuldner der Benutzungs-

gebühren ist der Anschlussnehmer

2 Abs. 1)

(2) Mehrere Gebührenschuldner für dasselbe Grundstück haften als Gesamtschuldner.

§ 25 Zählertarif

(1) Beim Zählertarif setzt sich die Gebühr zusammen aus:

a) einer Grundgebühr (§ 26) und

b) einer Verbrauchsgebühr (Abs. 2).

(2) Die Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch (§ 27) beträgt je m³ 1,68 EUR.

(3) Die Wasserzähler werden regelmäßig einmal im Jahr abgelesen.

§ 26 Grundgebühr

(1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von

Qmax bis 5 2,56 EUR/Monat

Qmax bis 30 10,23 EUR/Monat

(2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird als voller Monat gerechnet.

(3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet.

§ 27 Gemessene Wassermenge, Fehler und Ausfall des Wasserzählers

(1) Die gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offen stehende Zapfstellen oder Rohrbrüche) hinter dem Wasserzähler verloren gegangen ist.

(2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehen geblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abgabenordnung.

§ 28 Pauschaltarif

(1) Wenn Wasserzähler nicht eingebaut sind, werden die Wasserabnehmer zur Gebühr pauschal veranlagt. Bemessungsgrundlagen sind die bei der Herstellung von Bauwerken in § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 genannten Pauschal-Verbrauchsmengen.

(2) Die Verbrauchsgebühr nach dem Pauschaltarif beträgt je m3 die in § 25 Abs. 2 festgesetzte Summe.

§ 29 Gebühren bei Baumaß-

nahmen

(1) Für Wasser, das bei der Herstellung von Bauwerken verwendet wird, wird eine Bauwassergebühr nach dem Maßstab der Abs. 2 und 3 erhoben, sofern der Verbrauch nicht durch Wasserzähler festgestellt wird.

(2) Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden für je angefangene 100 m3 umbauten Raum 10 m3 als Pauschalwasserverbrauch zugrunde gelegt. Gebäude mit weniger als 100 m3 umbauten Raum bleiben frei. Bei Fertigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt.

(3) Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Abs. 2 fallen, werden je angefangene 10 m3 Beton- oder Mauerwerk 1 m3 als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt. Bauwerke mit weniger als 10 m3 Beton- oder Mauerwerk bleiben frei.

§ 30 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld, Veranlagungszeitraum

(1) Die Pflicht, Gebühren zu entrichten, entsteht jeweils zu Beginn des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum), frühestens jedoch mit dem Anschluss an das öffentliche Verteilungsnetz oder dem Beginn der tatsächlichen Nutzung.

(2) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zum Ende des Kalenderjahres; in den Fällen des § 29 mit der Fertigstellung der Baumaßnahme oder dem Einbau eines Wasserzählers.

(3) Die Gebühren nach Abs. 2 Satz 1 sind zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. In den Fällen des Abs. 2 Satz 2 wird die Gebühr mit der Anforderung fällig.

§ 31 Vorauszahlungen

Jeweils auf den 31. März, 30. Juni und 30. September eines jeden Jahres sind Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Gebührenschuld nach den §§ 25, 26 und 28 zu leisten. Der Vorauszahlung ist jeweils ein Viertel der Verbrauchsmenge des Vorjahres zugrunde zu legen. Fehlt eine Vorjahresabrechnung oder bezieht sich diese nicht auf ein volles Kalenderjahr, wird die voraussichtliche Verbrauchsmenge geschätzt.

5. Teil - Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung

§ 32 Anzeigepflichten

(1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen:

1. Der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstückes. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht.

Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber.

2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern. Anzeigepflichtig ist der Anschlussnehmer.

(2) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Ziff. 1 der bisherige Gebührenschuldner für den Wasserzins, der auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfällt.

§ 33 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von

§ 124 Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung

anschließt,

2. entgegen § 4 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt,

3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet,

4. entgegen § 13 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt,

5. entgegen § 15 Abs. 2 Anlagen nicht unter Beachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält,

6. entgegen § 15 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind,

7. entgegen § 15 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt,

dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten,

8. entgegen § 19 Abs. 3 den Verlust, die Beschädigung oder die Störung der Messeinrichtungen der Gemeinde nicht unverzüglich mitteilt.

(2) Die Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (SächsVwVG) bleiben unberührt.

§ 34 Haftung bei Versorgungs-

störungen

(1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle

1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist,

2. der Beschädigung einer Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Gemeinde oder eines ihrer Bediensteten oder eines Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist,

3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsberechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist.

§ 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden.

(2) Abs. 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich ist.

(3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 EUR.

(4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Gemeinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis.

(5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weiter gehenden Schadensersatzansprüche erheben kann, als sie in den Abs. 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsverhältnisses besonders hinzuweisen.

(6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieser feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmer mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen.

§ 35 Verjährung von Schadensersatzansprüchen

(1) Schadensersatzansprüche der in § 34 bezeichneten Art verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, von den Umständen, aus denen sich die Anspruchsberechtigung ergibt, und von dem Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in fünf Jahren von dem schädigenden Ereignis an.

(2) Schweben zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten Verhandlungen über den zu leistenden Schadensersatz, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder andere Teil die Fortsetzung der Verhandlung verweigert.

(3) § 34 Abs. 5 gilt entsprechend.

§ 36 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern

(1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Nutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entstehen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 15) zurückzuführen sind.

(2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamtschuldner.

6. Teil - Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 37 Umsatzsteuer

Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Aufwendungsersätzen oder sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe.

§ 38 Unklare Rechtsverhältnisse

Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) vom 22.03.1991 (BGBl.I, 1991, Seite 766) i.d.F vom 03.08.1992 (BGBl. I, 1992, Seite 1464)/ § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 29.03.1994 (BGBl. I, 1994, Seite 709).

§ 39 Inkrafttreten

(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht aufgrund des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben.

(2) Diese Satzung tritt am 01.01.2003 in Kraft.

Tauscha, den 10. Dezember 2002

Blatzky/ Bürgermeister

Bekanntmachung

Trinkwasserqualität

und verwendete Zusatzstoffe

Öffentliche Grundsteuerfestsetzung

Die Bürgermeisterin

Das Jahr 2002 im Rückblick

Gemeinde Ebersbach

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Sehr geehrte Mitglieder des AZV „Steinbach-Kalkreuth" und Nutzer unserer Abwasseranlagen,

bevor wir uns den neuen Aufgaben und Herausforderungen des Haushaltjahres 2003 stellen, möchten wir Ihnen für das neue Jahr Gesundheit, Frieden und Optimismus für eine gute Zeit wünschen.

Das elfte Jahr nach der Gründung des Zweckverbandes wird durch wesentliche Veränderungen und Entscheidungen zur Aufgabenstellung der Abwasserentsorgung und Verbandsstruktur geprägt sein.

An erster Stelle steht die Sicherheitsneugründung zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden. Parallel dazu wird die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht vorbereitet. Dem Antrag auf die Zulassung der Beschwerde wurde vom OVG bereits stattgegeben. Das zu erwartende Urteil des Oberverwaltungsgerichts wird ein Grundsatzurteil über die Abwasserentsorgung für unseren Zweckverband und für den gesamten Freistaat Sachsen sein.

Aus ökonomischen und anlagentechnischen Gründen wird eine Fusion mit unserem Nachbarverband AZV „Trinkwasserschutzzone Radeburg" geprüft und erste Schritte für die Vorbereitung getroffen. Im Ergebnis einer Fusion muss eine langfristige Finanz- und Gebührensicherheit erreicht werden, die aber nur mit finanzieller Unterstützung des Freistaates möglich ist. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern beider Verbände hat bereits dazu ihre Arbeit aufgenommen.

Bei der Erarbeitung des Haushaltsplanes 2003 wird erkennbar, dass dieser nicht ausgeglichen wird. Vielfältige Ursachen, wie die ausgebliebenen Beiträge in Höhe von ca. 310 T Euro aus schwebenden Gerichtsverfahren, für die wir schon über 3 bis 4 Jahre Zinsen in fast gleicher Höhe aufbringen müssen, Gerichts- und Anwalts- sowie Sachverständigenkosten in Vorbereitung der anhängigen Verfahren, steigende Energie- und Ersatzteilkosten, sowie steigende Mahnvorgänge säumiger Gebührenzahler sind weitere Ursachen die uns zwingen, unsere Gebühren neu zu kalkulieren.

Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Zweckverbandes möchten Sie nochmals daran erinnern, bei der Ablesung der Wasserzähler nicht zu versäumen, den Zählerstand der Brauchwasseranlagen, die im Abwasserkreislauf genutzt werden, mit zu melden.

Des Weiteren bitten wir Sie, die Zählerstände der Abzugszähler (Abzugsmenge Gartenbewässerung, Tierhaltung) bis zum 15. Februar 2003 dem Zweckverband anzuzeigen.

Fäkalien und Restschlämme aus häuslichen Abwasseranlagen werden auch in diesem Jahr von der Firma Trepte Volkersdorf Telefon: 035207 / 81208 entleert.

Petersohn, Geschäftsführer

AZV „Steinbach-Kalkreuth"

Unter diesem Motto führte uns die letzte Fahrt für das Jahr 2002 nach Oppach in die Sachsenlandhalle. Das Haus für Freunde der volkstümlichen Musik.

Das Oberlausitzer Bergland mit Blick auf die Böhmischen Berge bot uns eine herrliche Winterlandschaft mit viel Reif auf den Bäumen, der wie Schnee glänzte. Also die richtige Stimmung für Weihnachten. Nach dem köstlichen Mittagessen begann das Programm.

Der Gastwirt ist selbst Musiker und mit seiner Trompete spielte er alte Weisen und Weihnachtslieder zur Einstimmung auf das folgende Programm. Danach kam der Weihnachtsmann, wo sich die Gäste ihre Geschenke ersingen mußten. Selbst Akrobatik und Artistik fehlten bei diesem ausgewogenen Programm nicht. Als letztes kam der Weihnachtsmann ohne Verkleidung und erzählte lustige Geschichten und Witze, alle amüsierten sich.

Bei Kaffee und Kuchen stimmten wir uns auf die Musik zum Tanzen ein. Es war wieder eine sehr schöne Fahrt mit anspruchsvollen Darbietungen.

Vielen Dank den Busfahrern Steffen und Wolfgang für die sichere Fahrt.

Dem Busunternehmen wünschen wir für das Jahr 2003 allzeit gute Fahrt.

Ihre Seniorenbetreuerinnen

Gudrun und Ute

Einladung zur Versammlung der

Jagdgenossenschaft Naunhof

Termin: Mittwoch, 05.02.2003

Beginn: 19.30 Uhr

Ort: Vereinszimmer in Naunhof

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Feststellung der Tagesordnung und der

Beschlussfähigkeit, 3. Bestätigung des neuen Pachtvertra-

ges, 4. Neuwahl des Vorstandes, 5. Sonstiges,

6. Schlussworte

Es lädt recht herzlich ein der Vorstand der Jagdgenossenschaft Naunhof.

Für unsere Weihnachtsfeier hatten wir in diesem Jahr eine besondere Überraschung. Eigentlich wollten die Kinder im Kindergarten auf den Weihnachtsmann warten, um ihn nicht zu verpassen. Doch um so größer war die Überraschung, als sie nach einem kurzen Spaziergang, gemeinsam mit ihren Muttis und Vatis, den Weihnachtsmann erblickten. Er fuhr ihnen schon mit seiner Pferdekutsche entgegen. Neben den vielen Geschenken hatte er kaum noch Platz in der Kutsche. Die Kinder begleiteten ihn bis zum Kindergarten Lauterbach, denn dort wollte er hin.

Die Spannung stieg. Der Weihnachtsmann hatte für jedes Kind ein kleines Geschenk und für alle Kinder viele schöne Puppen, einen Puppenwagen, zwei Roller, Autos und viele Spiele mitgebracht.

Die Kinderaugen funkelten vor Aufregung, denn jedes bedankte sich mit einem Weihnachtslied oder Gedicht beim Weihnachtsmann.

Genauso hat es sich auch bei den Kindern der kleinsten Gruppe zugetragen. Allerdings wurden sie von der Weihnachtsmannfrau beschert.

Als dann der Weihnachtsmann mit seiner Frau wieder weiter musste, nutzten die Kinder die Zeit, um mit den neuen Spielsachen zu spielen. Die Eltern ließen sich derweil den Kaffee, die selbst gebackenen Plätzchen und den Glühwein schmecken.

Wir bedanken uns auf diesem Weg bei allen Eltern, Herrn Obenaus und Herrn Franzke für die schöne Weihnachtsfeier und wünschen allen das Beste für das neue Jahr.

Die Kinder und Erzieherinnen

der Kindertagesstätte Lauterbach

Es ist erstaunlich, wie schnell ein Jahr vergeht. Wenn wir Rückschau halten, haben wir wieder eine ganze Menge unternommen. Die Kaffeenachmittage im März und Juni waren für einige von uns eine willkommene Abwechslung zum Alltag. Viel Wissenswertes erfuhren wir im August von unserer Bürgermeisterin.

Schön waren unsere Fahrten mit dem Busunternehmen Kretzschmar.

Im April fuhren wir zum Schloss Schleinitz, im Juli zum Lausitzring und Cargolifter, im Oktober zum Weingut Jessen.

Für Dezember hatte uns Frau Paulick eine Adventsfahrt ins Erzgebirge nach Marienberg angeboten. Das Erzgebirge zeigte uns am 07.12. eine schöne Winterlandschaft wie im Märchen und vieles mehr.

Unsere Weihnachtsfeier am 19.12. war ein gelungener Abschluss des vergangenen Jahres. Ein besonderes Dankeschön gilt der Grundschule Kalkreuth und dem Kindergarten Lauterbach, denn mit viel Spaß an der Sache hatten die Kinder ihr Programm eingeübt und vorgetragen. Es ist erstaunlich, was auch die ganz Kleinen schon alles können. Tüchtig gelacht wurde auch über die Spielbühne Großenhain, die ein Stück aus dem Altenheim spielte.

Unsere Frauen hatten auch 2002 das Richtige für uns ausgesucht.

Allen, die zum Gelingen der Veranstaltungen beigetragen haben, möchten wir auf diesem Weg ein herzliches Dankeschön aussprechen.

Die Senioren von Göhra/Reinersdorf

Liebe Rentnerinnen und Rentner der Gemeinde Ebersbach,

wir möchten Sie recht herzlich für die am 05. Februar 2003 im Sportlerheim Ebersbach stattfindende Teeverkostung einladen.

Der Tee kann anschließend auch käuflich erworben werden.

Mitzubringen ist eine Tasse.

Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme.

E-Team

Die diesjährigen Weihnachtsfeiern fanden im Saal des Gasthofes Bieberach statt. Die festlich gedeckten Tafeln, das Licht der Kerzen und der gut geheizte Saal brachten unsere Senioren in die richtige Weihnachtsstimmung.

Zur 1. Weihnachtsfeier am 07.12.2002 sangen und spielten die Kinder des Röderner Kindergartens.

Zur 2. Weihnachtsfeier am 14.12.2002 boten die Kinder der Grundschule Kalkreuth ihr Programm dar. Manch einer der Senioren erkannte unter den kleinen Künstlern ein bekanntes Gesicht.

Nach einem ausgiebigen und wohlschmeckenden Kaffeetrinken traten die Künstler der Spielbühne Großenhain auf. Mit dem Programm „Im Seniorenheim" verdienten sie sich den vielen Applaus. Es wurde herzlich gelacht. Auch ein paar Weihnachtslieder konnten wir den Kehlen unserer Senioren entlocken. Mit einem deftigen Abendbrot klangen diese gelungenen Weihnachtsfeiern aus.

Danken möchten wir allen Künstlern, den fleißigen Helfern und dem Busunternehmen, die diese Veranstaltungen zum vollen Erfolg brachten.

Am 05.11. und 03.12.2002 trafen wir uns, wie jeden 1. Dienstag im Monat, zum Bowling im Beiersdorfer Bowlingtreff Ruckau. Mit Elan ging es beide Male wieder auf zwei Bahnen zur Sache.

Am 05.11. konnten wir zwei punktgleiche Rattenkönige auf einer Bahn auszeichnen. Herr und Frau Grafe und Frau Derwing konnten sich voller Stolz „Rattenkönig" nennen. Die Sieger der Bahnen waren an diesem Tag Frau Pittwohn und Herr Märtner, der auch zum wiederholten Mal den Pokal nach Hause trug.

Am 05.12. war nun das Abschlussbowling für dieses Jahr. An diesem Nachmittag waren alle hoch motiviert auf die Bahn gekommen. Alle waren mit Begeisterung bei der Sache. Wir konnten diesmal drei 1. Plätze ermitteln. Aber um den Pokal zu erhalten, mußten wir ein „Stechen" veranstalten. Am Ende gewann K. Pantke vor S. Hansch und W. Märtner. Die stolzen Rattenkönige des Tages waren C. Engelmann und A. Tennert.

Mit einem lustigen Weihnachtswichteln und Kaffeetrinken ließen wir diese Saison ausklingen.

Auf diesem Wege möchten wir uns ganz herzlich bei der Familie Ruckau bedanken, die es uns ermöglichen, außerhalb der Öffnungszeiten die Bowlingbahnen zu nutzen.

Wie immer eröffnete der Weihnachtsmann, zur Freude aller kleinen Besucher am 3.Advent den nun schon zur Tradition gewordenen Ebersbacher Weihnachtsmarkt. Kleine und große Talente sorgten für musikalisch - weihnachtliche Stimmung und für das leibliche Wohl wurde auch bestens gesorgt. Der Ortschaftsrat der Gemeinde möchte sich auf diesem Wege bei all den fleißigen Helfern und den Sponsoren, ohne die das alles nicht möglich wäre, recht herzlich bedanken. Und wir hoffen auch 2003 auf eine gute Zusammenarbeit.

Der Ortschaftsrat der

Gemeinde Ebersbach

AZV „Steinbach-Kalkreuth"

Kindertagesstätte Lauterbach

Eine schöne Weihnachtsüberraschung

In der „Weihnachtsbäckerei"

Teeverkostung

Jagdgenossenschaft Naunhof

Senioren 1

Es weihnachtet sehr ....

Der Weihnachtsmann, Frau Koitzsch, Frau Prießner und Frau Ludwig beim Singen der Weihnachtslieder

Senioren 2

Jahresrückblick Seniorenbetreuung

Göhra/Reinersdorf

Senioren 3

Weihnachtsfeiern der Senioren der

Ortsteile Rödern, Bieberach, Cunnersdorf und Freitelsdorf

Bowlingtreff - Schon ein „Muss" für unsere Senioren

Ebersbacher Weihnachtsmarkt

Dank allen Helfern und Sponsoren

Viele sportliche Aktivitäten auf Schul- und individueller Ebene gab es im Jahr 2002, an denen Schüler der MS Ebersbach beteiligt waren. Ob das nun Spitzenleistungen wie Schulrekorde oder die breite Teilnahme an den Schulsportfesten war, die eifrigsten Sportler sollen nicht so schnell in Vergessenheit geraten. Daraus entstand die Idee zu einer Umfrage nach dem Schulsportler des Jahres. Vorschläge konnten von allen Klassen eingereicht werden. Eine Gruppe um Schülerratssprecher Martin Drobisch traf die Auswahl und stellte den Fragebogen zusammen. Nicht alle Vorschläge konnten berücksichtigt werden, da möglichst alle Klassen, Sportarten und besonders gute Leistungen vertreten sein sollten. Fotos der Kandidaten sorgen dafür, daß der Überblick den Schülern und Lesern des Radeburger Anzeigers leichter fällt. Aus diesem Grund mußten auch Grenzen gesetzt werden, z.B. für Mannschaften nur auf Schulebene oder ausschließlich aus Schülern unserer Schule.

Wir sind der Meinung, daß sich neben Schülern, Lehrern und Technischen Mitarbeitern der Mittelschule auch alle anderen Bürger des Einzugsgebietes unserer Schule bis Großenhain, Steinbach und Medingen beteiligen sollten. Schließlich haben sie als Eltern, Freunde oder Verwandte in vielfältiger Weise am sportlichen Leben des vergangenen Jahres Anteil genommen und die Kinder und Jugendlichen unterstützt. Nur so sind viele gute Ergebnisse erst möglich geworden.

Die im Radeburger Anzeiger abgedruckte Kandidatenliste kann ausgeschnitten oder kopiert werden.

Die ausgefüllte Liste wird an die Mittelschule Ebersbach, Hauptstr. 125, 01561 Ebersbach geschickt, im Sekretariat abgegeben oder unseren Schülern mitgegeben. Dazu ist in jeder der drei Kategorien Jungen, Mädchen und Mannschaften jeweils ein Sportler bzw. Team anzukreuzen (bitte wirklich jeweils nur einer!). Jeder Einsender hat eine Stimme. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen werden Schulsportler des Jahres 2002. Die Auswertung erfolgt durch einige Schüler mit Unterstützung von Frau Kulke im Raum des Schulfördervereins.

Zum Halbjahresabschluß werden die Ergebnisse der Umfrage bekanntgegeben und die als Schulsportler des Jahres Gewählten ausgezeichnet. Unterstützung erhält unsere Schule dabei von der Kreissparkasse Riesa Großenhain, mit der wir auch im Unterricht zusammenarbeiten.

Für drei Einsender ausgefüllter Kandidatenlisten stehen kleine Preise bereit. Deshalb und um Doppeleinsendungen zu vermeiden, werden nur Listen mit Namens- und Adreßangabe gewertet. Einsendeschluß ist Montag, der 3.2.2003 (Posteingang!). Senden sie also bitte die Listen rechtzeitig ab.

M.P.

Mittelschule Ebersbach

Umfrage zum Schulsportler des Jahres 2002

Bürger der Region können sich beteiligen

Die Fotos unserer weiteren Kandidaten für die Sportlerumfrage finden Sie im Internet unter:

www.dresden-land.de/raz/ebersbach/umfrage

Am 01. 12. 2002 begann unsere neue AB-Maßnahme Seniorenbetreuung in der Ortschaft Kraußnitz und Böhla b.O. mit den Seniorenbetreuerinnen Frau Kiefel und Frau Perschke.

Wir möchten mit unserer Arbeit den Seniorinnen und Senioren mit kulturellen Veranstaltungen und gemüt-

lichem Beisammensein den Alltag verschönern und die Gemeinschaft erhalten. Im Dezember organisierten wir zweimal in jeder Ortschaft einen Lichtelnachmittag.Zu unserer gemeinsamen Weihnachtsfeier luden wir am 17.12.02, 14.00 Uhr alle Seniorinnen und Senioren nach Liega in die Gaststätte „Zum Wegweiser" ein.

Der Saal war schön weihnachtlich ausgestaltet und die Tische festlich eingedeckt. Pünktlich 14.00 Uhr eröffnete der Bürgermeister der Gemeinde Schönfeld, Herr Weigel, mit einer kurzen Ansprache die Weihnachtsfeier. Er stellte Frau Kiefel und Frau Perschke als die neuen Seniorenbetreuerinnen vor.

Jeder Gast erhielt zur Überraschung ein kleines Obstpräsent, worüber sich alle freuten. Das Obst spendete uns der Fruchthof Stauda, wofür wir uns nochmals ganz herzlich bedanken möchten. Mit köstlichem Stollen, gutem Kaffee, selbst gebackenem Kuchen und Plätzchen schmeckte das gemeinsame Kaffeetrinken besonders gut. Die Volksmusikschule von Großenhain, 8 Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren und die Musiklehrerin unter der Leitung von Direktor Herrn Schulz gaben ein schönes Weihnachtskonzert. Sie spielten mit verschiedenen Musikinstrumenten alte und neue Weihnachtslieder. Der Direktor von der Musikschule Herr Schulz las zwischendurch ein paar schöne Weihnachtsgedichte vor. Das kleine Weihnachtskonzert hat den Seniorinnen und Senioren sehr gut gefallen. Bis zum Abendbrot hatten nun alle noch Gelegenheit zu einem

kleinen Plausch. Das Abendbrot, Kartoffelsalat mit Wiener und Schnitzel, schmeckte wie immer allen sehr gut. Nach dem Abendbrot forderten unsere Musiker Herr Sturm und Herr Trentsch zum Tanzen auf. Es wurde ausgiebig getanzt, geschunkelt, gelacht und gesungen.

Dabei verging die Zeit ganz schnell und der Heimweg musste bald angetreten werden.

Es war eine sehr schöne Weihnachtsfeier und die Seniorinnen und Senioren waren rundum zufrieden.

Ihre Seniorenbetreuerinnen

Frau Kiefel und Frau Perschke

Wir möchten alle Eigentümer von Flächen der Gemarkung Blochwitz zur Jagdvollversammlung der Jagdgenossenschaft Blochwitz am 8. Februar 2003, 9.30 Uhr im Gasthof Blochwitz (Bar) einladen.

Tagesordnung:

Vergabe des freiwerdenden

Jagdreviers

Es lädt ein der Vorstand der

Jagdgenossenschaft Blochwitz

Es ist mir ein Bedürfnis mich im Nachgang noch einmal ganz herzlich bei allen beteiligten Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lampertswalde, der Gemeinde Schönfeld und der Ortschaft Linz sowie allen Helfern für das besonnene Handeln und die Einsatzbereitschaft im Brandbekämpfungseinsatz beim Unfall des Tanklastzuges in der Ortslage Schönfeld zu bedanken.

Durch Umsichtigkeit und richtiges Handeln konnte eine größere Katastrophe verhindert

und somit auch großer Schaden von der Gemeinde abgewendet werden.

H.-J. Weigel

Bürgermeister der

Gemeinde Schönfeld

Senioren

Rundum zufrieden

KOMMT GRATULIEREN

Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich und

wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.!

Müller, Willi Schönfeld 02.01.03 80.

Eichler, Elfriede Blochwitz 08.01.03 75.

Meutzner, Martha Kraußnitz 09.01.03 95.

Kunze, Frieda Weißig a.R. 16.01.03 90.

Information der Jagdgenossenschaft Blochwitz

Einladung an alle Grundeigentümer, an alle Eigentümer von Flächen in der Gemarkung Blochwitz

Herzliches Dankeschön!

Leichtathletik Schulauswahl der Altersklasse 11/12,

Kreissieger 2002 und Qualifikation für das Regionalschulamtsfinale 2002

Gottesdienste

Linz: 12.01., 14.30 Uhr, Predigtgottesdienst, glz. Kindergottesdienst

Ponickau: 19.01., 14.30 Uhr, Festgottesdienst, 50 Jahre Posaunenchor

Schönfeld: 26.01., 09.00 Uhr, Predigtgottesdienst

Gemeinde Tauscha

Satzung über die Erhebung von Trinkwassergebühren Trinkwassergebührensatzung (TWGS) der Gemeinde Tauscha

Sonntag, 26. Jan. 09.00 Uhr Predigtgottesdienst

zur Eröffnung der

Bibelwoche

Sonntag, 02. Febr. 09.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst

glz. Kindergottesdienst

Sonntag, 09. Febr. 09.00 Uhr Predigtgottesdienst

glz. Kindergottesdienst

Herzlich laden wir ins Pfarrhaus zur Bibelwoche

vom 03. bis 06.Februar 2003, jeweils 19.30 Uhr ein.

Thema: „Das ist geschenkt" - Texte aus dem Römerbrief

Mo., 03.02.03 „Da fehlt noch etwas" Pfr. Dregennus

Di., 04.02.03 „Braucht dein Haus kein Dach?" Pfr. Seifert

Mi., 05.02.03 „Da fehlt noch etwas" Pfr. Ott

Do., 06.02.03 „Da fehlt noch etwas" Pfrn. Jahn

Für die Aktion „Brot für die Welt" konnten vom 01. Dezember 2002 bis zum 05.Januar 2003 insgesamt 7.484,80 Euro in unserer Gemeinde gesammelt werden. Wir danken allen ganz herzlich, die sich daran beteiligt haben.

Vom 28. Mai bis 01.Juni 2003 findet zum ertsen Mal ein ökumenischer Kirchentag in Berlin statt. Evangelische und katholische Christen sind herzlich eingeladen, als Gruppen aus unserer Region teilzunehmen. Wir bitten um Anmeldung im Pfarramt in Radeburg.

Eine der letzten öffentlichen Amtshandlungen der Meißner Landrätin Renate Koch war am 19. Dezember zur 24. Sitzung des Kreistages die Verleihung des Anerkennungspreises „Ehrenamt 2002" des Landkreises. Eine Bewertungskommission hatte zuvor aus einer Liste von Vorschlägen fünf Ehrenamtliche ausgewählt.

Reimund Wachtel, Jahrgang 29, ist mit dem Berbisdorfer Sport seit 30 Jahren verbunden. Seit über 10 Jahren ist er der Vorsitzende des Berbisdorfer Sportverein e.V. „Dank seiner Initiative konnte mit viel Eigenleistung fast aller Sportler das Sportlerheim umgebaut, saniert und renoviert werden. Er war es, der sich um Fördermittel, Materialangebote und Übereinkommen mit der Stadt Radeburg ins Zeug legte," schrieb Katrin Petzold im Begründungsschreiben zu dem Auszeichnungsantrag. „Zur Zeit organisiert er die Renovierung der Kegelbahn."

Reimund Wachtel ist außerdem im Kegelvorstand und nach wie vor aktiver Kegler. Wir wünschen ihm Gesundheit und noch viel Erfolg, persönlich und natürlich auch für den Berbisdorfer Sport. K.Kroemke

Reimund Wachtel erhielt neben Blumen und einer Urkunde den Ehrenpreis in Form eines Bechers aus original Meissener Porzellan.

Am Sonntag, dem 5. Januar, wurde bei einem Festgottesdienst auf dem Heuboden im Gehöft der Familie Lorenz (bekannt als „Koitzschens Hof") das Festjahr der ersten urkundlichen Erwähnung von Bärwalde vor 600 Jahren eröffnet.

Pfarrer Klaus Matschke verglich in seiner Predigt die Suche der Siedler vor über 600 Jahren mit der Suche der Weisen aus dem Morgenland vor über 2000 Jahren als Suche nach dem Ort ihrer Bestimmung.

„Da machen sich für uns heute vollkommen unbekannte Leute irgendwo im Westen (im Abendland) auf den Weg in Richtung Osten, um ihr Leben neu zu ordnen. Sie waren wohl damals der Meinung, daß ihr Unternehmen, ein beschwerlicher Weg, unter einem guten Stern steht. Wie oft sie sich verlaufen hatten, ist nicht bekannt, aber schließlich betrachteten sie dieses Fleckchen Erde als ihr Ziel und dies wissen wir nun seit 1403, seit eben 600 Jahren..."

Drei Mal wurde schon in der Anfangszeit des Ortes die Kirche wieder aufgebaut, erinnert Pfarrer Matschke, was darauf hindeutet, daß die Vorfahren der heutigen Bärwalder niemals daran gezweifelt haben, daß dies ein guter Ort ist.

Für den feierlichen Rahmen sorgte der Posaunenchor der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde Bärnsdorf, dem auf diesem Wege für seine Bereitschaft und sein großes Interesse herzlich gedankt werden soll.

Die Eröffnungsworte sprach der stellvertretende Bürgermeister, Christian Damme.

Er erzählte von der schweren Arbeit der Bauern früher und welche Arbeitserleichterungen die Mähdrescher mit sich brachten. „Bei aller Härte der Arbeit hat man hier nie den Spaß und die Geselligkeit vergessen," erklärt er. Im Anschluß daran führten die Landwirte auf Koitzschens Hof ein Schaudreschen auf einer Maschine aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts vor. Ca. 150 Einwohner und Gäste von Bärwalde sahen bei sonnigem Wetter, Glühwein und Würstchen dem bunten Treiben interessiert zu. Wenn dann so eine Vorführung auch noch lehrreich ist um so besser. So wird nicht vergessen, was für Arbeit in dem Brot steckt, das man ißt und daß immer noch von der Natur kommt, wovon und wodurch wir leben.

Mit Elan und Enthusiasmus haben sich viele Bürgerinnen und Bürger von Bärwalde an den Planungen für eine Festwoche beteiligt. Dabei mitgewirkt haben auch die Jugendlichen des Ortes, die im Jugendklub organisiert sind und bereits mehrfach bei den zurückliegenden Dorffesten zusammen mit den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr gezeigt haben, daß sie ein wichtiges gesellschaftliches Bindeglied in Bärwalde darstellen. Für die Ausgestaltung der 600 Jahrfeier die zugleich auch 60-Jahrfeier der Ortsfeuerwehr Bärwalde ist, kann natürlich jeder, der dies unterstützen will, mit einer Spende dazu beitragen.

Die „Bärwäldschen" wollen vom 9. bis zum 18. Mai eine Festwoche veranstalten, deren Höhepunkt der Festumzug „600 Jahre Bärwalde" am 18. Mai und das Freundschaftsspiel Dynamo Dresden - Alte Herren gegen den Jugendclub Bärwalde am 17. Mai, sein soll. Außerdem soll es eine historische Traktorenausstellung, Wasserspiele der Feuerwehr, Film-, Dia- und Fachvorträge, Vorführungen der Feuerwehr, ein spezielles Jugendprogramm, original Bärwäldsches Vogelschießen und vieles vieles mehrgeben.

Freuen wir uns auf ein großartiges Fest im Mai! Klaus Kroemke

Spendenkonto:

Kreissparkasse Meißen

Stadtverwaltung Radeburg

BLZ: 850 550 00

Kto: 3 100 310 003

Kennwort:

Unterhaltung Feuerwehr Bärwalde

oder: 600 Jahrfeier Bärwalde

„Was sagt denn da die Welt dazu - fünf Jahreszeiten hat Rabu!" So lautet das Motto unserer 46. Saison, in deren historischer Mitte wir uns inzwischen befinden. Die meisten Karten für die meisten Veranstaltungen sind schon verkauft. Bis auf den „Älternabend" am 8.2. gibt es noch Restkarten für alle Veranstaltungen bei Foto-Eulitz. Der Kartenvorverkauf für die MEGAPARTYS findet am 5. Februar 2003 von 17.00 21.00 Uhr wieder bei Werbung Kroemke, August-Bebel-Straße 2 statt. Die Karte für die RABU-Party mit den Firebirds am Freitag kostet 10 Euro, die Karte für das „Remmidemmi auf dem Markt" am Samstag kostet 12,50 Euro. An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal ganz herzlich bei allen Marktbewohnern bedanken, mit denen wir übereingekommen sind, daß die Veranstaltungen auf dem Markt stattfinden können. Wir haben höchstes Verständnis für deren Probleme, die durch Schalldruck, Störung der Ruhe, Platzeinschränkungen u.a. entstehen. Wir zählen auf Euch alle, daß Ihr durch Euer Verhalten und Euer Verständnis dazu beitragt, daß dieses Einvernehmen auch in Zukunft bestehen kann.

Auf diesem Wege wollen wir auch die Letzten noch daran erinnern, ihre Umzugsanmeldung abzugeben. Das Anmeldeformular ist immer noch auf unserer Webseite (Rubrik „Umzug") abrufbar. Wir freuen uns auf Eure Teilnahme an allen Veranstaltungen, bis bald, Euer RCC

www.radeburg.de/rcc

Die „restliche" 46. Saison

Sa, 25.01.03

„Frühling wird´s mit Vater Zille"

Zilleball im Hirsch*

Fr, 07.02.03

„Im coolen Sommernachtsfummel, zum Faschingsstrandgetummel"

Jugendschlafmützenball*

Sa, 08.02.03

„Bettgeflüster zum Spät-

sommernachtsball"

Älternabend /2. Schlafmützenball im Hirsch*

Sa, 15.02.03

„Im Herbst werden die

Tiroler frivoler"

Tirolerball im Hirsch*

So, 23.02.03

Rentnerfasching im Hirsch

Beginn 15.00 Uhr

Fr, 28.02.03

RABU-Party auf dem Marktplatz*

Sa, 01.03.03

Remmidemmi auf dem Marktplatz*

So, 02.03.03

Umzug

Di, 04.03.03

Ausklang im Hirsch*

(*Beginn: 20.11 Uhr)

Der Wandel von der Industriegesellschaft zur Informations- und Wissensgesellschaft vollzieht sich in atemberaubender Geschwindigkeit.

Die meisten heute unterrichtenden Lehrer bekamen ihre Ausbildung in einer Zeit, in der der „Computer" zwar schon ein geläufiger Begriff war, die damit gemeinte Technik war aber kaum zu sehen, kaum bezahlbar und umständlich zu bedienen, weshalb sie Spezialisten vorbehalten blieb.

Nur zehn, fünfzehn Jahre später ist der Computer nicht nur Standard in jedem Büro, sondern ein Haushaltgegenstand geworden. Kinder wachsen mit Gameboy, Handy, DVD-Brenner und Heim-PC auf. Der Klick ins Internet, der Austausch von elektronischer Post (e-Mail, SMS) gehören für viele Mitmenschen ob beruflich oder privat - schon zum Alltag. Nichts liegt deshalb näher, den Umgang mit dieser Technik zu jenen Voraussetzungen zu zählen, die man zur Meisterung des Lebens in einer „elektronischen Welt" benötigt.

Dies den Knirpsen in der Schule beizubringen ist nun in der Regel Aufgabe von Lehrern, die in ihrer Ausbildung diesen Stoff selbst nie gelehrt bekamen weder inhaltlich noch was die Methodik der Vermittlung angeht. Zwar gab es schon seit geraumer Zeit Weiterbildungen auf dem Gebiet, doch selbst die „Lehrer der Lehrer" hatten oft nur „Crashkurse" besucht und Umfang und Vielzahl neuer Medien ließen nicht einmal eine halbwegs solide Erschließung des Stoffes zu, während „Freaks" in den Schulklassen nicht nur Programmierkenntnisse besaßen, sondern sogar „hacken" konnten.

Die Pädagogen haben erkannt, daß auf dem klassischen Weg der Lehrerweiterbildung heute kein „Blumentopf" mehr zu gewinnen ist, geschweige das Rennen im globalen Wettbewerb. Lernen wird zur Lebensaufgabe für jedermann. Immer wichtiger also wird es, das „Lernen an sich" zu lernen und zu lehren, um jedem die Fähigkeit zu vermitteln, die sich ständig erneuernden Technologien immer wieder anzueignen, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Wenn dies gelingt, dann bieten die neuen Techniken ungeahnte Möglichkeiten bei der Vermittlung auch des „klassischen" Unterrichtsstoffs. Statt des Tafelbildes in Kreide kann heute im „multimedialen" Unterrichtsraum der Stoff nicht mehr nur in Schrift und Grafik vermittelt werden, sondern mit O-Tönen (Kennedy: „Ich bin ein Berliner"), mit Gesang und Musik („Freude schöner Götterfunke..."), Animationen oder Filmsequenzen.

Um die Schwierigkeiten bei der Stoffvermittlung zu überwinden und gleichzeitig die Chancen der neuen Techniken zu nutzen, startete das Sächsische Staatsministerium für Kultus gemeinsam mit der Europäischen Union die „Medienoffensive Schule", kurz: MEDIOS, die auf eine Förderung und Entwicklung modernen Unterrichts abzielt.

Am Donnerstag, dem 12. Dezember, konnte an der Heinrich-Zille-Schule die Übergabe des Medios-Projektes gefeiert werden. Grund zum Feiern hatten nicht nur Schüler und Lehrer, für die der Traum vom Umgang mit modernen Medien nun endlich wahr geworden ist. Auch Bürgermeister, Sozialausschuß und Verwaltungsteam der Stadt Radeburg, die aus dem knapp bemessenen Haushalt die Eigenmittel zusammenkratzten, die für den Erhalt von Fördergeldern unumgänglich sind. Das Bauamt unter Leitung von Irene Gröschke, das dafür sorgte, daß die Handwerker termingerecht ihre Aufträge erfüllten und funktionelle Räume schufen, die Elektriker, die beim Kabelverlegen „Schäden" am renovierten Schulhaus vermieden, Herr Neumerkel, der mit seinem Mitarbeiter manchmal bis in die Nachtstunden zu tun hatte, um alle Computer zu einem zuverlässigen Betrieb in einem komplizierten Netzwerk zu bewegen.

„Für diese kooperative Zusammenarbeit aller hier genannten möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken," sagte die stellvertretende Schulleiterin, Rita Richert und betonte: „Besonders froh sind wir darüber, daß nach erfolgter Ausschreibung den Zuschlag eine ortsansässige Firma bekommen hat, eine weise Entscheidung, wie sich schon mehrfach herausgestellt hat. Denn jedes neue Projekt hat nun mal gewisse Kinderkrankheiten, die so auf kürzestem Wege und unbürokratisch beseitigt werden können."

In die Einrichtung der beiden Informatikkabinette und der Medienecke flossen 96 000 €.

Ein Drittel der Summe steuerte die Stadt bei und bewies dabei „ein Herz für Kinder," wie Rita Richert sagte, die das Geld gut angelegt sieht. „Jeder Euro, der in dieses Projekt geflossen ist, ist eine Investition in die Zukunft unserer jungen Menschen und damit in die Zukunft unserer Gesellschaft."

Kroemke

Hinweis: Dieser Text mit zahlreichen interessanten Links im Internet unter http://www.radeburg.de

600. Jahr eingeläutet

Jutta Jurke und Margot Eichhorn haben die „6oo" aus Getreideähren gebunden.

Beim gut besuchten Festgottesdienst auf dem Heuboden im Gehöft der Familie Lorenz

Zilleschule jetzt „zukunftssicher"

Kartenverkauf für die Megapartys startet

Habt Ihr alle Eure Umzugsanmeldung abgegeben?

Berbisdorf

Landrätin ehrte engagierte Ehrenamtliche

Die Fachlehrer Michael Ufert und Frank Feuker stellen Elektromeister Reiner Trepte und Bürgermeister Dieter Jesse das neue Computerkabinett vor.

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2003 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2003 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2002 veranlagten Betrag festgesetzt.

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids.

Die Grundsteuerhebesätze betragen:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe-

Grundsteuer A- 300 v.H.

b) für die Grundstücke -

Grundsteuer B - 350 v.H.

der Steuermeßbeträge.

Soweit Änderungen in den Besteuerungsunterlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.

Zahlungsaufforderung:

Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2003 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt- zu entrichten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb dieser Frist bei der Stadt Radeburg, Heinrich- Zille- Straße 6, 01471 Radeburg, einzulegen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist bei dem Landratsamt Meißen, Loosestraße 17/19, 01662 Meißen eingelegt wird.

Bitte beachten Sie:

Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

An alle Abgabepflichtigen der Stadt

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2003 durch öffentliche Bekanntmachung

I. In öffentlicher Sitzung

Beschluss Nr. 01-035./3.

Änderung der Tagesordnung

Beschluss Nr. 02-035./3.

Landkauf für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Radweg Radeburg Großdittmannsdorf, Radweg Radeburg Bärwalde

Beschluss Nr. 03-035./3.

Verkauf des Flurstückes 93 der Gemarkung Cunnertswalde (unbebaut)

Beschluss Nr. 04-035./3.

Erwerb des Flurstückes 6 der Gemarkung Berbisdorf (bebaut mit einer Buswartehalle)

II. In nichtöffentlicher Sitzung

Beschluss 05-035./3.

Zusammenführung des Gebäudeeigentums mit dem Eigentum an Grund und Boden mit Landtausch im Rahmen eines Verfahrens des Amtes für ländliche Neuordnung Kamenz Landtausch Dahten/Lau/Stadt Radeburg/Schloß- und Landgut Berbisdorf GmbH & Co. KG- Flurstücke 806/3, 806/4, 806/9, 806/14, 807 c sowie 807a, 810, 811, 820 der Gemarkung

Berbisdorf (teilweise bebaut mit ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden).

Beschluss 06-035./3

Bestellung einer Grundschuld an den Flurstücken Nr. 162/1 und 163/2 der Gemarkung

Radeburg durch die Firma LIDL GmbH und Co. KG

Beschluss 07-035./3

Stellungnahme der Stadt Radeburg zur Besetzung der Stelle des Schulleiters der Grundschule Radeburg mit Herrn Thomas Damme

Gefasste Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeburg zur 35. Beratung am 18. Dezember 2002

Während der jüngsten Frostperiode froren oftmals feuchte Abfälle in den Abfallsammelbehältern fest, so dass diese von der Entsorgungsfirma nicht vollständig entleert werden konnten. Darüber hinaus konnte die Abfallentsorgung an einigen Tagen aufgrund der winterlichen Straßenverhältnisse nur eingeschränkt durchgeführt werden. In einigen Fällen wurden die Restabfallbehälter erst im Verlaufe des Tages und nicht bereits bis 6.00 Uhr zur Entleerung bereitgestellt. Demzufolge konnten die Behälter nicht entleert werden, weil das Müllfahrzeug die Straße bereits passiert hatte.

Hierzu gibt das Wirtschaftsamt folgende Hinweise:

- bei Störungen in de Abfallentsorgung infolge höherer Gewalt, wie z.B. bei Schnee- und Eisglätte besteht satzungsgemäß kein Anspruch auf Gebührenminderung oder Schadenersatz. Die unterbliebene Entleerung der Abfallbehälter oder die Abholung der Gelben Säcke bzw. des Sperrmülls werden jedoch nachgeholt.

- Ebenfalls kein Anspruch auf Gebührenminderung oder Schadenersatz besteht, wenn es infolge eingefrorener oder übermäßig verdichteter Abfälle bzw. bei Überschreitung des Behältergewichtes zu Störungen kommt. Das Einfrieren der feuchten Restabfälle kann verhindert werden, wenn diese in Kunststoffbeuteln gesammelt und erst dann in den Behälter eingeworfen werden.

- Seit dem 6. Januar 2003 gelten im Landkreis neue Entleerungstermine für die Restabfallbehälter. Durch die veränderte Tourenplanung der Entsorgungsfirma haben sich auch die Entleerungszeiten verändert. Deshalb sind die Restabfallbehälter unbedingt bis 6.00 Uhr vor dem Grundstück bereitzustellen. Bei zu spätem Herausstellen der Behälter besteht kein Anspruch auf eine nachzuholende Entleerung.

- Falls das Behältervolumen für die Entsorgung der Restabfälle bis zum nächsten Entleerungstermin nicht ausreicht, ist es möglich, Restabfallsäcke zur Entsorgung zu nutzen. Diese Säcke sind gegen Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 3,50 Euro auf allen Wertstoffhöfen, bei den Entsorgungsfirmen und in der Meißner Ratsdrogerie Fleischergasse 10 erhältlich. Am Entleerungstag des Restabfallbehälters können diese Säcke mit bereit gestellt werden.

Abfallentsorgung unter extrem

winterlichen Bedingungen

Happy Musik Band

Am 21.12.2002 war es wieder so weit, die Happy-Musik-Band e.V. präsentierte ihr Weihnachtskonzert in der Radeburger Kirche. Die Band bot in ihrem Programm von klassischen Melodien bis zu weihnachtlichen Liedern alles mit großem Können. Alles in allen war es nicht nur ein Ohrenschmaus, sondern auch etwas fürs Auge. Das Publikum bedankte sich dafür bei allen Mitwirkenden mit langanhaltendem Applaus. H.S.

Happy-Musik-Band in der Radeburger Kirche

Seit 1996 läuft nun schon das städtebauliche Sanierungsprogramm. Das Stadtbild hat sich seit der Auflage des Programms schon deutlich gewandelt. Radeburg bietet mit seinen romantischen Gassen und seinem zum großen Teil sanierten mittelalterlichen Marktplatz wieder kleinstädtisches Flair. Allein an der Nordfront da tut sich scheinbar nichts, worüber sich Bürgermeister Jesse regelmäßig ärgert. Allein: ihm sind die Hände gebunden, denn die Gebäude befinden sich in Privatbesitz und „solange keine Ziegel auf die Straße fallen oder der Verkehrsraum anderweitig gefährdet wird, können wir nichts machen," so das Stadtoberhaupt. Auch die Fördermöglichkeiten, die das Sanierungsprogramm bietet, reizen da offenbar nicht.

Wir haben deshalb bei verschiedenen Hauseigentümern über den Stand der Dinge nachgefragt.

Das wohl brennendste Interesse gibt es in bezug auf das Heinrich-Zille-Geburtshaus, Markt 11, das sich zur Zeit im Besitz der Volksbank Raiffeisenbank Meißen Großenhain eG befindet. Der Vorstandsvorsitzende, Herr Dobler, sagte dazu, daß man entschieden habe, nicht selbst zu investieren, aber natürlich stark interessiert sei, dieses Gebäude an einen Investor zu bringen. Bevorzugt natürlich jemand, der Ideen hat, die sich um Zille drehen. „Wir reden auch über den Verkaufspreis. Wir sind bereit, über Preise zu reden, über die wir vor drei, vier Jahren noch nicht einmal nachgedacht hätten," so Dobler. Bürgermeister Jesse hegt Zweifel an Doblers Aussage. „Mir hat ein Bewerber, den ich für verläßlich halte, gesagt, daß er sich nach einer ähnlichen Aussage vor etwa einem Jahr beworben hatte, sein Kaufinteresse aber aufgegeben habe, weil die Volksbank/Raiffeisenbank von ihrer anfänglichen Preisforderung nicht abrückte.

Als nächtser hatte Bäcker Michael Schöne die Absicht, aus dem Gebäude wieder was zu machen. „Wir sehen doch, was hier los ist. Kein vernünftiger Händler interessiert sich mehr für unsere Innenstadt. Gerade hat neben uns wieder ein Laden dichtgemacht. Wir wollten wirklich mal die Initiative ergreifen, aber wir haben dann aufgegeben, weil die Unterstützung fehlt und weil es sich nicht rechnet." Das Verkaufsangebot sei zwar in Ordnung gewesen, trotzdem müsse man aber etwa 200 000 Euro noch mal investieren, um das Haus zu sanieren. Dies hatten wir auch mit der Bank klar, aber dann erschienen uns die Aussichten einer Vermietung zu gering, um das Risiko einzugehen. „Wir gingen mit der Idee zum Bürgermeister, das Heimatmuseum in Zilles Geburtshaus unterzubringen. Der Heimatverein gab uns Unterstützung und arbeitete uns Entwürfe zu. Bei der Stadt aber stießen wir nur auf Ablehnung." Jesse bestätigt das auf Anfrage: „Der Vorschlag das Heimatmuseum in das Zille-Haus unterzubringen, ist m.E. nicht durchführbar. Die Unterbringung müsste im gesamten Haus erfolgen. Dann müssten wir Miete zahlen. Wäre es dann nicht sinnvoll, das Haus zu kaufen und zu sanieren. Aber bitte, woher soll das Geld kommen?

Aufgrund der finanziellen Situation ist es uns trotz allem gelungen freiwillige Leistungen, wie z.B. das Heimatmuseum, die Bücherei, die Zuschüsse zur Seniorenbetreuung, zum Sport aufrecht zu erhalten.

Wir haben andere investive Maßnahmen über Jahre gestreckt z.B. die Außensanierung Grundschule, die Sanierung der Kindereinrichtungen. Diese Investitionen müssten ganz zurückgestellt werden. Dies kann ich nicht akzeptieren, da hier unsere Zukunft liegt."

Ein Teufelskreis, wenn man sich auch die anderen Hauseigentümer anhört. Die Stadt hat keine Mittel, um hier an der Nordfront auch nur etwas mehr als moralische Unterstützung zu geben.

Eigentümer des Hauses mit der Nummer 12 ist Christa Riedel. Sie war doch sehr überrascht, als ihr von der Stadt ein Brief ins Haus flatterte, laut dem sie „als begünstigtes Grundstück" des neuen stadtnahen Parkplatzes am Hofwall für die Sicherung ihrer Zufahrtsrechte 5000 EUR ans Stadtsäckel zahlen soll. Frau Riedel hegt große Zweifel, ob ein solches Ansinnen überhaupt rechtens ist. Zu ähnlichen Fällen bereits getroffene Gerichtsurteile scheinen ihr Recht zu geben. „Ich lege aber Wert auf eine gütliche Einigung mit der Stadt," sagt sie und setzt darauf, daß Bürgermeister Jesse ein Einsehen hat und die Forderung zurücknimmt. Die 5000 Euro müßten jetzt als Rücklage gebildet werden und stehen für eine Instandsetzung der Fassade nicht zur Verfügung. Auch hier scheint in absehbarer Zeit keine Besserung des Zustandes in Sicht.

Das wohl marodeste Gebäude, Markt 13, ist in Besitz einer Dresdner Immobiliengesellschaft und soll durch die Grundstücksmakler Uhlmann und Kienzle aus Weinböhla an den Mann gebracht werden. Zwei riesige Werbeplanen mit deren Telefonnummer können den Schandfleck am Markt kaum bedecken. Man bestätigte zwar auch hier indirekt die 5000 EUR - Forderung der Stadt, zu einem eingehenderen Gespräch kam es jedoch nicht.

Eigentümer des Hauses mit der Nummer 14 ist Lothar Schlichtenhorst. Er ist seit dem Streit um die „Querungshilfe" (s.a. RAZ 14/99- Seite 2; RAZ 03/00, Seite 1 und RAZ 13/00 Seite 9 oder http://www.dresden-land.de/raz/aktuell/querungshilfe.html ) auf Bürgermeister Jesse nicht mehr gut zu sprechen. Lothar Schlichtenhorst lehnte damals die Querungshilfe in welcher Form auch immer ab. „Bei der ganzen Sache haben die Stadträte zwar um Fußgänger und Autos gestritten, aber an die Anlieger hat niemand gedacht," so Schlichtenhorst. „Ich will hier keine alten Geschichten aufwärmen, aber das hatte weitreichende Konsequenzen für uns."

Der Stadtrat hatte damals zu der Meinung gefunden: „Eigentlich besteht keine Notwendigkeit, vor den Häusern gegenüber der Apotheke zu parken. Schließlich können diese auch von hinten beliefert werden" und mit dieser Begründung die Bedenken in bezug auf die vor den dortigen Geschäften haltenden Fahrzeuge abgetan. „Aber eine Belieferung von hinten ist bis heute nicht ermöglicht worden," stellte Schlichtenhorst fest und holte eine dicke Akte an Schriftverkehr mit der Stadt hervor, wo man sich darüber streitet, was die Anlieger des neuen stadtnahen Parkplatzes am Hofwall für die Sicherung von Zufahrtsrechten zahlen sollen. Auch hier geht die Stadt von 5000 EUR aus. Schlichtenhorst: „Wir haben der Stadt 250 DM (ca. 125 EUR) pro Jahr als Zahlung für das Wegerecht geboten, in Wirklichkeit brauchen wir aber wahrscheinlich überhaupt nichts zu zahlen, da die betreffende Fläche öffentlicher Verkehrsraum ist." Beim Landesvermessungsamt in Großenhain wurde eine entsprechende Eintragung des Flurstücks als Straße bestätigt.

Bürgermeister Jesse ist da jedoch anderer Ansicht. Seiner Meinung nach ist der Parkplatz nicht mit einer Straße gleichzusetzen. „Die Genehmigung einer solchen Überfahrt muss grundbuchdinglich gesichert werden. Ansonsten würden bei einer anderen Nutzung die Überfahrtsrechte vielleicht eingeschränkt oder verbaut. Eine solche grundbuchdingliche Absicherung zu Gunsten der Eigentümer bedeutet aber faktisch ein Verkauf von Teilflächen des jetzigen Parkplatzes. Also ist ein finanzieller Ausgleich nur folgerichtig. Andere Entscheidungen würden zu Lasten der Stadt gehen, dies kann ich auch gesetzlich festgeschrieben- nicht akzeptieren." Zur Höhe der Forderung sagt er: „Ob dies die jeweils von mir angesprochenen 5.000 EUR sind, muß ein Gutachten feststellen, dass zur Genehmigung auch der Rechtsaufsicht vorgelegt werden muss," und meint: „Wieso sollte die Stadt kostenlos den Eigentümern die Aufwertung ihrer Grundstücke mit einer Zufahrt gewähren, wo doch alle Radeburger mit ihren Steuermitteln den Kauf und den Bau des Parkplatzes finanziert haben?

Aber zurück zu den Fassaden an der Nordfront. Auch Lothar Schlichtenhorst meint, wie Frau Riedel, daß das Geld, das man jetzt für den Fall ansparen muß, daß die Stadt ihre Forderung durchsetzt, natürlich für die Sanierung der Fassaden fehlt und bringt noch ein weiteres Argument. „Durch die Querungshilfe und die Parkmöglichkeit auf der Apothekenseite wird der Verkehr auf unsere Straßenseite gedrückt. Damit haben wir keine ,Begünstigung', wie der Herr Jesse meint, sondern erst mal eine Verschlechterung."

Wir haben eine halbfertige Umgehungsstraße, deshalb ist der Verkehrsstrom immer noch enorm. Die fehlende Brücke auf der Würschnitzer Straße bringt uns zusätzlich den Verkehr der Bewohner der Glasstraße und der Naherholungssuchenden und Camper, die zum Stausee wollen. Auch Lkw fahren nach wie vor hier durch. Die bringen Lärm, Erschütterungen, Abgase und Schmutz, der an der Fassade kleben bleibt." Man kann sich z.B. am Hirsch ansehen, wie lange eine Fassade „frisch" bleibt. „Unter diesen Umständen," so Schlichtenhorst weiter, „sind natürlich die Wohnungen nahezu unvermietbar, oder man muß so mit dem Preis runtergehen, daß für die Instandsetzung kaum noch was übrigbleibt. Genauso gering ist das Interesse von Gewerbetreibenden, hier einen Laden zu mieten, wenn sie merken, daß das Halten vor dem Geschäft für Verkehrschaos sorgt und eine Belieferung von hinten nicht möglich

Radeburger - Markt

Radeburger Ärgernis: Was wird aus der „Nordfront" am Markt?

Am 23. März 1659 wurde in Radeburg der erste Apotheker beurkundet, womit nach den Bäckern das Apothekerhandwerk zu den ältesten noch existierenden Handwerken zählt. Mehr als 300 Jahre später, genau am 1.7.1967, übernahm der gebürtige Dresdner, Volkmar Reichel, das geschichtsträchtige Amt und fügte der Chronik ein 35 Jahre zählendes Kapitel hinzu. Eine Zeit, an die er sich bei seiner Abschiedsfeier am 5. Januar vor allem mit lachenden Augen erinnerte, auch wenn vieles, was er erzählte, zur Zeit der Begebenheit wohl eher nicht so lustig war.

Episode I: Erika

Was sich heute, im elektronischen Zeitalter, wohl kaum jemand vorstellen kann: der damals 30-jährige Volkmar Reichel schrieb zu Beginn seiner Apothekerzeit in Radeburg alle seine Korrespondenz in sauberer Handschrift. Warum? Ganz einfach: er bekam keine Schreibmaschine. Flugs bestellen? Ein handschriftlicher Brief vom 31.8. 1967 erfleht beim VEB Bürotechnik Dresden ein solches Gerät Marke „Erika", „weil der private Eigentümer ihm keine Schreibmaschine überlassen hatte." Der VEB schickte einen „Ormigabzug", in dem mit Schreibmaschine nachgetragen ist, man habe „Typ ,Erika' zunächst unverbindlich zur Lieferung ab 1969 vornotiert" und man ergänzte vorsorglich, daß die Vornotierung nur einem Zweck dient, nämlich „der Stärkung unserer sozialistischen Wirtschaft." Eigentlich fehlte nur noch ein Hinweis auf den Vietnamkrieg.

Apotheker Reichel „bedankte" sich artig für diese Unverschämtheit mit einem weiteren handgeschriebenen Brief und schreibt weiter: „Wenn man sich vorstellt, daß eine unverbindliche Vornotierung für ,ab 1969' evtl. auch 1974 oder 1989 bedeuten kann, dann sträuben sich sämtliche Federn und Kugelschreiber." Hatte der Apotheker damals schon gewußt, daß das Jahr 1989 wirklich das letzte mögliche Jahr für dieses „Bestellsystem" werden sollte???

Jedenfalls erfrechte sich Reichel, zu schreiben: „Auch wir sind... an einer, planmäßigen Stärkung unserer sozialistischen Wirtschaft' interessiert, indem wir die Versorgung der Bevölkerung... mit Medikamenten verbessern wollen." Reichel kleidete schon sehr leichtsinnig „planmäßige Stärkung unserer sozialistischen Wirtschaft" in Anführungsstriche. Aber, aber, Herr Apotheker! Er setzte jedoch noch eins obendrauf: „Vielleicht können Sie uns etwas konkreter mitteilen, wie lange wir noch auf diese hinterwäldlerische Weise z.B. unsere Ärzteinformationen schreiben müssen."

Im Antwortschreiben bedauert der VEB, daß für 1967 leider schon alle Schreibmaschinen „verfügt" sind. Dennoch hat es beim „Ltr. d. Verk.-Abt." wohl geschnackelt, denn er hatte jetzt eine geniale Idee: „Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eventuell mit einer Kleinschreibmaschine einverstanden sind. Die Lieferung ist natürlich auch erst 1968 möglich." Man schrieb tatsächlich: „erst 1968" und nicht „erst ab 1968" und verzichtete auf sozialistische Floskeln.

Hocherfreut ob der Genialität des Ltr. d. Verk.-Abt., der nun wohl das Problem begriffen hatte, daß nicht bei der ,ERIKA' lag, sondern darin, daß man GAR KEINE Schreibmaschine hatte, handschriftelte der Apotheker zurück, daß er „sehr herzlich" dankt und also nunmehr eine Kleinschreibmaschine bestellt. Allerdings: der Prager Frühling kam und verging, die Hippies trafen sich in Woodstock und zogen wieder ab, das Jahr 1968 neigte sich keine Schreibmaschine, keine noch so kleine. Erst am 18.9.1968, skribbelte Reichel wieder an den VEB, um sich in Erinnerung zu bringen. Hatten die etwa gehofft, der Apotheker hätte inzwischen Gefallen an seiner Handschrift gefunden? Zu Weihnachten kam dann die Überraschung: obwohl das Ding Kleinschreibmaschine hieß, konnte man damit auch GROSS schreiben. Deshalb zog sich die Kreisapothekenverwaltung das Ding an Land und gab dem Apotheker eine Uralt-ERIKA - aus der Nachkriegszeit oder noch älter.

Mit seiner neuen alten ERIKA hämmerte Reichel fortan seinen ganzen Schriftverkehr, bis in das vorausgesehene Jahr 1989. Er hämmerte Ärztebriefe, Dienstanweisungen und: Anträge. Zum Beispiel Telefonanträge.

Episode II: Fernmelder unendliche Weiten

Da es in jenem Land vor unserer Zeit nicht einfach so war, daß man in einen T-Punkt geht und sich ein Telefon kauft, mußte man selbst für ein simples Telefon einen Antrag stellen. Obzwar ein Apotheker im Notfall zur Ausreichung lebenswichtiger Medikamente 24 Stunden am Tag erreichbar sein müßte, hatte unser Radeburger Apothekenleiter kein Telefon zu Hause. Um diesen für den einen oder anderen Patienten vielleicht tödlichen Mangel abzuschaffen, schrieb er mit seiner ERIKA am 25.8.70 einen Dreizeiler an das Fernmeldeamt. Da er nun schon aus Erfahrung wußte, wie lange so was dauern könnte, zog er die Hilfe von Kreisapotheker Oberpharmazierat Richter hinzu, der nun im Besitz der von Reichel dereinst bestellten Kleinschreibmaschine war. Dieser schrieb 4 Sätze. Der Wichtigste: „Herr Apotheker Reichel ist für die Arzneimittelversorgung im Bereich Radeburg insbesondere für das Krankenhaus Radeburg hauptverantwortlich." Als Antwort kam ein A4-Schreiben. 30 Zeilen á 60 Anschläge kompaktes fernmeldeamtliches Grauen, das eigentlich jedes Kommentars entbehrt.

Schnippisch beginnt eine Sachbearbeiterin, die auch noch Kühn heißt: „Sie benötigen einen Fernsprechanschluß und erwarten, diesen durch das Fernmeldeamt Dresden recht bald eingerichtet zu bekommen." Man sieht die Dame direkt vor sich. Wie sie die Fingernägel ihrer Tippsenhand von oben mit ausgestrecktem Arm beguckt, denkt: „Hoffentlich brech ich mir keinen ab," und dann dieses kurze, spitze, fast gespuckte „T" sagt, auf das dann der Satz folgt: „Gleichartige Wünsche haben tausende Bürger im Bereich des Fernmeldeamtes Dresden." Es hätte genügt: „Gleichartige Wünsche haben tausende Bürger." Was sollte die Einschränkung „im Bereich des Fernmeldeamtes Dresden"? Daß nur die Dresdner so blöd sind, solche Wünsche zu haben? Man hätte ja sonst vielleicht gedacht, daß sie meint, daß viele tausende in der DDR ein Telefon wollen, aber keins kriegen. Aber das sollte man wohl nicht denken, denn dann wäre der nächste Satz wohl schon eine Subversion gewesen: Tip tip: „Leider besteht eine Diskrepanz zwischen diesen Wüschen und den realen Möglichkeiten, sie zu erfüllen." Überall in der DDR verzichtet man auf Telefonanträge weil jeder Bescheid weiß, klar, ARD außer Raum Dresden. Aufgrund dieser unvernünftigen Forderungen aus dem Dresdner Raum gibt Tipse Kühn daraufhin diesem Apotheker mit der alten ERIKA folgenden Ratschlag, damit (wörtlich!) „Sie selbst einschätzen können, ob Ihr Antrag zu diesem Kreis gehört": „1. ... Es ist zwecklos, hierfür (für einen Wohnungsanschluß d. Red.) einen Antrag zu stellen." Hier hätte man eigentlich schon aufhören können zu lesen. Aber wir lesen weiter: „2. Neu eingerichtet werden in erster Linie Fernsprechanschlüsse mit hoher Dringlichkeit. Dazu gehören solche von Betrieben und Institutionen, von Krankenhäusern, Polikliniken oder Arztpraxen. Als dringlich werden ferner Anschlüsse für Einrichtungen des Handels und der Gastronomie sowie für selbständig Gewerbetreibende behandelt." Selbständig war Reichel leider nicht, obwohl er es immer wollte. An der Apotheke wurde zwar manchmal auch Alkohol ausgegeben aber nicht ausgeschenkt, weshalb er auch nicht unter „Gastronomie" fiel. Er war weder Betrieb, noch Institut, noch Krankenhaus noch Arztpraxis. Ihm hätte also nicht mal für die Apotheke ein Telefon zugestanden und mußte also eigentlich ganz still sein!

Aber er war nicht still. Irgendwie bekam im Kalten Krieg der Katastrophenschutz eine politische Bedeutung oder kam der Tip sogar von der ERIKA jedenfalls reichten der Apotheker und der Oberpharmazierat ein Schreiben nach, in dem auf die Bedeutung des Apothekenleiters im Katastrophenfall hingewiesen wurde. Diese Schreiben verfaßte er am 30.09.70. Am 4.1. 1971 war schon die Auftragsbestätigung da. Genau ein Jahr später erinnerte der Oberpharmazierat das Fernmeldeamt an die Dringlichkeit. Danach reißt die Korrespondenz ab. Also gab es zu Weihnachten 1972 ein Telefon.

Episode III Krieg wer Stempel!

Und Reichel hämmerte weiter seine Ärztebriefe, Dienstanweisungen und: Anträge und Erinnerungsschreiben an Anträge in die ERIKA. Die wichtigen Ärztebriefe und Dienstanweisungen sind längst vergessen. Aber die Anträge die gehen in die Geschichte ein, und die Erinnerungsschreiben zu den Anträgen.

Am 8.2.79 schrieben Apothekenleiter Reichel und seine ERIKA einen Brief an den VEB Dienstleistungskombinat Dresden, Bereich Stempel und Gravuren, mit der Bitte um „Ausfertigung und Lieferung von 2 Stempeln mit Firma und Datumsanzeige entspr. Muster". Als Antwort erhielt er seinen eigenen Brief zurück. Rückseitig mit drei (!) Stempelaufdrucken versehen. Erster Stempel: ein Blitz und daneben das Wort: „Blitzantwort" besser aber wäre wohl gewesen: „Blitzabfuhr". Sicherlich war diese Methode, Briefe zu beantworten, einem „jungen Neurer" eingefallen, der dafür auf der „Messe der Meister von Morgen" einen Preis erhielt. Man sparte schließlich Zeit, und vor allem Papier, das man ja auch erst noch schriftlich beantragen müßte.

Der zweite Stempel war der Firmenstempel des DLK „BT Foto" und der dritte war der des „komm. Bereichsleiters". Was komm. in diesem Zusammenhang heißen sollte, erschließt sich nicht. Gesamteindruck der Blitzantwort: drei Stempel ätsch, wir haben drei Stempel. Dazu hatte der komm. Bereichsleiter angemerkt: „Räderstempel sind bis auf weiteres nicht lieferbar." Handschriftlich. Ätsch. Der hat noch nicht einmal eine alte ERIKA! Darum dauerte es wahrscheinlich bis zum 20.4.79, bis der komm. Bereichsleiter so weit in seiner Post vorgedrungen war, daß er dem Apothekerbrief seine Stempel aufdrücken konnte.

Übrigens: toll, so einfach wehrt man Aufträge ab. Heute kann man Räderstempel an jeder Ecke kriegen. Damals stritten sich die Hersteller, wer den Auftrag annehmen muß.

Am 27.4. ging der Brief in der Apotheke ein und noch am gleichen Tag setzte sich der Apothekenleiter wieder an seine ERIKA und verfaßte einen gleichlautenden Brief mit dem VEB FAMOS Leipziger Stempelwarenfabrik als Adressaten. Von selbiger kam schon am 15.5. eine vorgedruckte, per Hand ausgefüllte Auftragsbestätigung. Sogar mit Liefertermin. „Lieferung bis zum II. Halbjahr 1982". Wahnsinn! Nicht 1974 (war ja schon vorbei), nicht 1989, sondern schon in dreieinhalb Jahren für so ein kleines Stempelchen! Der Apotheker schickte sich offenbar drein, denn er machte nicht mehr so ein Gesumms drum wie damals mit der ERIKA. Dreieinhalb Jahre, das mußte wohl o.k. sein. Heute wird man schon scheel angeguckt, wenn man die Sonderanfertigung nicht in 24 Stunden hinbekommt.

Als das II. Halbjahr 1982 restlos verstrichen war und nach Gewährung einer Toleranz von noch mal 17 Tagen, erinnerte sich die ERIKA mit Volkmar Reichel an den Tasten doch tatsächlich an die in grauer Vorzeit bestellten Räderstempel und tippte einen neuerlichen Brief an die FAMOSen Leipziger. Auch diese hatten offenbar gehofft, um den Auftrag herumzukommen. Nur hatten sie es eleganter angestellt als die Dresdner. Sie setzten mit der Angabe eines so unglaublich späten Liefertermins aufs Vergessen. Aber da hatten sie nicht mit der ERIKA und Volkmar Reichel gerechnet.

Aufgrund der guten Erfahrungen mit FAMOS-Räderstempeln bestellte die ERIKA unter Zuhilfenahme des Apothekers im Februar 1987 drei (!) neue Räderstempel „entsprechend dem Muster". Die Auftragsbestätigung kam auf dem immer noch gleichen Formular, das sich von dem vorhergehenden nur in zwei Dingen unterschied: es war auf billigerer Pappe gedruckt und man legte sich bei der Terminangabe nicht mehr auf das Halbjahr fest. „1991" stand da.Basta.

Doch die drei Stempel sollten niemals ankommen. Als das Frühjahr 1992 heraufdämmerte, erinnerte sich niemand daran, daß man den VEB FAMOS jetzt an die Stempel erinnern müßte. Warum? Leichtsinnigerweise hatten sich die ERIKA und Volkmar Reichel für immer getrennt.

Man könnte noch mehr Geschichten erzählen, die die ERIKA erlebt hat eine Apotheke kämpft fünf Jahre lang um ein WC, die Wohnungssuche für eine Mitarbeiterin, die sich ebenfalls recht abenteuerlich anhörte, die 330jährige Chronik der Apotheke, die Wendezeit, der Mut des Apothekers, seine Schaufenster zum Forum gegen empörende Zustände in der Stadt zu machen, die Mitarbeit im Ausschuß gegen Korruption und Amtsmißbrauch, die Gründung der SPD-Ortsgruppe...

oder was die ERIKA bereits nicht mehr miterlebte: der Ärger mit der Erbengemeinschaft. Die Unsicherheiten, ob er Apotheker in dem Haus bleiben könne, Ärger, der bis zum Verwaltungsgericht ging, ein vierjähriges Investitionshemmnis... Eines muß man Volkmar Reichel bescheinigen. Auch als er im vergangenen Jahr aus der SPD austrat: „Das ist nicht mehr die Partei von Brand und Bahr" er ist sich immer treu geblieben und hat sich nie verbiegen lassen. Nicht in jenem Land der Anträge und Erinnerungsschreiben, nicht mit und nicht ohne die große ERIKA. Er ist geachtet und geschätzt, als Stadtrat und als Mitglied des Kirchenvorstandes, als Kirchenmusiker, als Apotheker, als Philanthrop, als Sponsor, als Freund und nicht zuletzt als Familienvater und Großvater. Und wegen der letztgenannten, hier weiter nicht gewürdigten Berufung zieht es ihn wieder gen Dresden. Das Recht der Familie ist ein hohes, das sollten wir nicht vergessen, ehe wir ihm vorwerfen, was er hier aufgibt.

K.Kroemke

Apotheker sah 1967 bereits das Jahr 1989 voraus

Apotheke Radeburg

Radeburgs neuer Apotheker ist der gebürtige Radebeuler Jens Rudolph. Er ist 37 Jahre alt, kennt Radeburg seit seiner Kindheit, da die Mutter hier in der Nähe einen Garten hat. Aufgewachsen ist er allerdings in Dresden, studierte um die Wendezeit an der Humboldt-Universität in Berlin Pharmazie, war dann in einer Dresdner Apotheke tätig, bis er 1999 nach Tharandt kam. Dort lernte er die Vorzüge einer Kleinstadtapotheke kennen und lieben. Er schätzt es, wenn man sich kennt, findet die persönliche Atmosphäre angenehmer. Es reizte ihn fortan, einmal eine kleinstädtische Apotheke zu übernehmen. Als das Angebot von Volkmar Reichel kam, griff er zu. In nächster Zeit will er auch mit seiner Lebensgefährtin ganz hier her ziehen. „Ich komme jetzt aus der Dresdner Südvorstadt, da muß man doch wegen der Unwägbarkeiten des Stadtverkehrs viel Zeit einplanen," sagt er.

Mit Reichel teilt er die Liebe zur Musik. Auch er nimmt Theateranrechte wahr. Es scheint am Beruf zu liegen. „Die Arbeit ist ja nicht körperlich anstrengend, aber geistig wird man sehr beansprucht." Man muß voll konzentriert bei der Sache sein. Medikamente zu verwechseln, könnte gefährliche Folgen haben. Der geistig-seelische Ausgleich ist ihm deshalb wichtig.

Auf die Startbedingungen angesprochen ist er zwar mit dem örtlichen Umfeld zufrieden, hadert aber mit den politischen Rahmenbedingungen. „Für Existenzgründer sind das keine idealen Zeiten, zumal in der Apothekenbranche."

Die Apothekenverbände fürchten als Folge des rot-grünen Beitragssatzsicherungsgesetzes den Abbau von bundesweit 20 000 Arbeitsplätzen und das Aus für viele Apotheken. Die rot- grünen Pläne sehen vor, daß Pharmafirmen, Großhändler und Apotheken den Kassen 2003 Arznei-Rabatte von 1,37 Milliarden Euro gewähren. Laut Regierung entfallen davon auf die Apotheker 350 Millionen Euro - bei einem Gesamtumsatz von 29 Milliarden Euro in 2001. Die Apotheker fürchten sogar, daß ihnen bis zu einer Milliarde Euro entzogen wird, weil Hersteller und Großhändler ihre Rabatte teilweise auf die Apotheken abwälzen würden.

Insgesamt will die Regierungskoalition mit dem Sparpaket die Krankenkassen im nächsten Jahr um 2,8 Milliarden Euro entlasten, um den Anstieg der Beiträge abzumildern

auf Kosten der Apotheken.

Von Kassenentlastung ist die Rede. Aber andererseits ist gerade die Vielzahl der Kassen mit jeweils eigenen Vorständen, Hierarchien, Sachbearbeitern ein weiterer Kostenfaktor. „... an den man sich nicht rantraut, weil eine Fusion der Kassen Arbeitsplätze kosten würde," so Jens Rudolph.

Wo eigentlich der Hebel anzusetzen wäre ist dabei nur allzu offensichtlich. Wenn in Griechenland eine Packung Aspirin von Bayer aus Bitterfeld über den Apothekentisch geht, kostet sie 0,90 Euro. In Deutschland kostet diese Packung 4,15 Euro, weil die Pharmakonzerne davon ausgehen, daß die Leute in Deutschland genügend verdienen. Besonders kraß: ein Ost-West-Unterschied wird nicht gemacht, obwohl die nichttarifgebundenen Arbeitnehmer im Osten gerade mal 60 bis 70% der Löhne des Westens verdienen. Aber abgesehen davon zeigt das doch, daß man den deutschen Sozialstaat bei den Pharmakonzernen als melkende Kuh sieht. In einer Sozioökonomische Analyse der patentgeschützten Pharmaindustrie für den Zeitraum 1991-2000 stellten Léo-Paul Lauzon und Marc Hasbani vom Lehrstuhl für Sozialwirtschaft der Universität von Québec einen Kostenvergleich zwischen den Marketing- und Verwaltungskosten und den Forschungsausgaben für die letzten 10 Jahre an. Die beiden Forscher deckten auf, daß für Marketing und Verwaltung 316 Mrd. U.S. $ beinahe das Dreifache ausgegeben wurde wie für die Forschung und Entwicklung (113 Mrd. U.S. $). „Die in der Pharmaindustrie übliche Art der Betriebsführung hat dazu geführt, daß eine Mehrheit zu Gunsten der Bereicherung einer Minderheit verarmt, Ressourcen schlecht genutzt und der Wohlstand ungerecht verteilt werden, schätzen die Kanadier ein. „Die meisten Probleme der öffentlichen Gesundheitssysteme und der Kostenerstattung durch die Krankenversicherungen werden nur dadurch gelöst werden können, daß die Regierungen eine verstärkte Preiskontrolle bei Medikamenten ausüben. Diese Preiskontrolle liegt heute in Händen von Pharma-Oligopolen. Die Frage ist, ob genügend politischer Wille vorhanden ist." *

Jens Rudolph versucht zunächst, mit einfacheren Mitteln den Patienten entgegenzukommen. Als erste Neuerung hat er die „Mittagsklingel", die bisher in dringenden Fällen auch über die Mittagszeit den Erhalt von Medikamenten sicherte, durch „durchgehende Ladenöffnung" ersetzt.

Die anderen Gewerbetreibenden, die ebenfalls durchgehend geöffnet haben, werden es mit Wohlwollen zur Kenntnis nehmen.

Klaus Kroemke

* Quelle:

http://www.attac-netzwerk.de/

sozsich/rtf/kapitalrenditen-studie.rtf

Schwere Bedingungen für Existenzgründer

Mittelschule Radeburg

Schneider Systembau/ TSV

„Westlausitzer Heidebogen"

Im Rahmen des Reformpaketes Agenda 2000 der Europäischen Union wurden vier EU-Initiativen eingerichtet. Eine davon heißt LEADER+. Die Abkürzung LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l 'Économie Rurale" (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und betont damit schon im Namen die Bedeutung, die der Koordinierung zwischen allen Lebensbereichen bei der Entwicklung des ländlichen Raums beigemessen wird. Mit LEADER+ startet die Initiative bereits in die dritte Förderperiode (2000 bis 2006) und baut auf den Erfahrungen von LEADER I und LEADER II auf.

LEADER + soll den Akteuren des ländlichen Raumes Impulse geben und sie dabei unterstützen, das Potential ihres Gebietes für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen.

Die vier grundlegenden Ansätze von LEADER sind:

Territorialer Ansatz: jede Region hat ihre Besonderheiten, die es als Chance für ein eigenständiges Profil und eine stärkere Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Region zu entwickeln gilt.

Bottom- up- Ansatz: Förderung nicht an den Interessen der Bevölkerung vorbei sondern auf der Grundlage ihrer Bedürfnisse, Förderung von Eigeninitiative.

Regionaler Ansatz: die privaten und öffentlichen Akteure entwickeln gemeinsam eine Strategie, wie der Entwicklungsrückstand ihrer Region abgebaut werden, Marktnischen gefunden und Investoren mobilisiert werden können.

Integrierter Ansatz: durch engere Beziehungen zwischen den Regionen gegenseitige Ergänzung, Ausgleich von Defiziten und Einbindung in übergeordnete Konzepte.

Ziel von LEADER+ ist es zudem, bestehende Förderprogramme zu ergänzen und integrierte Ansätze zu unterstützen, die von aktiven, auf lokaler Ebene tätigen Partnerschaften - Lokalen Aktionsgruppen erarbeitet und umgesetzt werden. So sind die Fördermittelsätze der meisten sonstigen Förderprogramme unter dem LEADER-Aspekt noch einmal angehoben worden.

Für von 2000 bis 2006 laufende LEADER+ Programm wurden zunächst die in Frage kommenden Regionen ausgewählt. Unter dem Namen „Westlausitzer Heidebogen" bekam u.a. ein Gebiet den Zuschlag, das von Bernsdorf im Osten bis Lampertswalde im Westen reicht und die Westlausitzer Heiden mit der Großenhainer Pflege verbindet.

Mit der Gründung des „Westlausitzer Heidebogen e.V." war das Gebiet eines der ersten, das den oben genannten Bottom-up-Ansatz auf den richtigen Weg brachte, was ein besonderes Verdienst des ehemaligen Vorsitzenden, Dr. Rainer Stierand (Schwepnitz) ist.

Nachdem zwar notwendigen, aber leider auch zeitraubenden Findungsprozeß soll in diesem Jahr das LEADER+ Projekt in die Realität umgesetzt werden. Das Ministerium für Landwirtschaft hatte dazu im vergangenen Jahr angeregt, die sächsischen Leader+ Projekte durch Regionalmanager betreuen und koordinieren zu lassen. Das Ministerium überließ es dabei den lokalen Aktionsgruppen, das Management in einer Verwaltung anzusiedeln oder privatwirtschaftlich zu vergeben. Der „Westlausitzer Heidebogen e.V" entschied sich für letzteres und schrieb das Management entsprechend aus.

Anfang Januar unterzeichneten die amtierende Vorsitzende, Margot Fehrmann, Bürgermeisterin der Gemeinde Ebersbach (Landkreis Riesa-Großenhain) und Kassenwart Volkmar Waurich, Bürgermeister der Gemeinde Schönteichen (Landkreis Kamenz) als Vertreter des „Westlausitzer Heidebogen e.V." sowie das Regionalmanagement-Unternehmen „Heideprojekt" Kalkreuth einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Ansprechpartnerin für das Leader+ Projekt „Westlausitzer Heidebogen" ist dort Michaela Ritter aus Radeburg, die als Privatperson bereits seit den Anfängen Mitglied des Vereins war und sowohl mit der Region als auch mit der Materie „Entwicklung des Ländlichen Raumes" bestens vertraut ist.

K. Kroemke

EU-Förderung soll durch Manager verwirklicht werden

25. Januar 2003, Beginn 16.00 Uhr

Die Veranstaltung wird vom Heimat- und Naturschutzverein Promnitztal e.V. mitgestaltet. Sie erleben den Fasanengarten bei Nacht mit Ballonglühen und Beleuchtung von Fasanenschlösschen und Leuchtturm, Parkführungen bei Fackelschein, Glühwein, Kaffee und Kuchen nach alten Rezepten, Barockmusik, Diashow mit historischen Aufnahmen aus dem Fasanengarten, Petra Landsberg erzählt Moritzburger Geschichten am Lagerfeuer sowie die Infotheke zum Verein Promnitztal e.V. und Muse im Fasanengarten.

08.07.2002, Montag

Baubeginn; Stellen einer Schutzrüstung im Kirchenschiff, um den Innenraum vor Wettereinflüssen und Staub und Schmutz vom Bau zu schützen

22.07.2002, Montag

Am Abend zwischen 22.00 22.30 Uhr wird bei einer Straßenvollsperrung mit einem Autodrehkran das obere Turmteil abgenommen und unter Beifall von etwa 100 bis 150 Dorfeinwohnern und Gästen auf dem Friedhof abgesetzt. Die Turmkugel wird geöffnet, zwei Kassetten werden geborgen und zur folgenden Kirchenvorstandssitzung am Dienstag, dem 13. August 2002 geöffnet.

22.07. bis12.09.2002 Rückbau und Demontage Dachstuhl, Turm (Dachreiter), Giebel zur Straße (wegen Einsturzgefahr), Sanierung der Mauerkrone (wegen Pilzbefall sogenannter ECHTER HAUSSCHWAMM), Ringanker auf der Mauerkrone und dem bis in diese Höhe zurückgebauten Giebel, Neuerrichtung Dachstuhl mit Turmsäulen und Verstrebungen, Neubau des Giebels mit einer Türöffnung, Erhöhung des Vorbaues (Eingangsbereich von der Straßenseite) um etwa 2,50 Meter, um in den Dachbodenbereich und den später zu errichtenden Gemeinderaum gelangen zu können

13.09.2002, Freitag

Bei wunderschönem Wetter und feierlicher Umrahmung mit unserem Posaunenchor wird das Richtfest mit den Bauleuten gefeiert. Beim öffentlichen Teil sind etwa 50 bis 100 Dorfeinwohner anwesend.

12.10.2002, Samstag

Wiederum bei einer Straßenvollsperrung und gleichem Autodrehkran wird das neue Turmoberteil auf die Turmsäulen gehoben und befestigt. Der ganze Akt dauert von Beginn bis Ende der Straßensperrung 65 Minuten und wird bei sehr kühlem und leicht windigem Herbstwetter von etwa 50 bis 70 Dorfeinwohnern beobachtet.

07.12.2002, Samstag

Montage Turmkugel und Wetterfahne auf die Turmspitze

Bis Mitte Dezember 2002 Abschluß der Arbeiten an der Dachhaut (Biberschwänze) und des Turmschiefers, Wiedereinbau der Turmuhr, Rückbau der Gerüste, Baustellenberäumung. Mit diesen Baumaßnahmen ist die Einsturzgefahr von Dachstuhl, Turm und Giebel gebannt, die Kirche ist wieder trocken und dicht und die Gemeinde kann den Fortgang der Bauarbeiten in Angriff nehmen.

24.12.2002, Dienstag

Feier der Christvesper in unserer Kirche als ersten Gottesdienst nach dem ersten Bauabschnitt Görler

Bauchronik Kirchenbau Großdittmannsdorf

1. Bauabschnitt

Moritzburg

,,Zitterpartie am Fasanenschlösschen"

Die Anmeldung an der Mittelschule „Heinrich Zille" Radeburg erfolgt für die Schüler der zukünftigen Klassen 5 und 7 am Mittwoch, dem 5. März und am Donnerstag, dem 6. März 2003, jeweils von 16 bis 19 Uhr.

Sollten Eltern diese Termine nicht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch unter 035208-33427 vorher einen anderen Zeitpunkt bis zum 11. März zu vereinbaren. Die Anmeldung für Klasse 7 betrifft nur Schüler, die bis jetzt nicht zu unserer Schule gehörten.

Laubner/ Leitung der Mittelschule

Mittelschule „Heinrich Zille" Radeburg

Anmeldung von Klasse 5 und 7 für das kommende Schuljahr

Grundschule Radeburg

Technischer Ausschuss

04. Februar 2003, 19.00 Uhr

Neuer Ratssaal Radeburg

Interessante Arbeitsgemeinschaften, Schulfeste mit vielen Höhepunkten oder eine Landheimfahrt, die sich jedes Kind leisten kann darüber denken Eltern und Lehrer der Radeburger Grundschule schon länger nach. Wenn da nicht immer die schwierige Frage der Finanzierbarkeit wäre...

In Zeiten knapper Kassen ist mehr Eigeninitiative gefragt. Also entschloss sich Thomas Damme als Rektor der Schule, Mitstreiter zur Gründung eines Fördervereins zu finden. Am 12. 9. war es endlich soweit. Neben den sieben Gründungsmitgliedern erklärten sich mittler-weile schon 4 weitere Interessierte bereit, die Anliegen des Fördervereins zu unterstützen.

Um sofort Nägel mit Köpfen zu machen, wurde noch im Dezember 2002 ein Altpapiercontainer auf dem Schulhof aufgestellt, den die Schüler nun nach und nach befüllen können. Mit dem Erlös der Aktion soll unter anderem ein tolles Schulfestes im Juli finanziert werden. Hier können auch Sie eine „Spende" einwerfen. Bringen Sie doch einfach Ihre alten Zeitungen und helfen Sie damit, den Container zu füllen.

Im Förderverein wird aber schon weitergedacht. 2004 begeht die Grundschule ihr 25-jähriges Jubiläum. Eine Festwoche soll diesem Höhepunkt den richtigen Rahmen geben. Doch dazu bedarf es noch vieler Ideen und Anregungen, besonders von den „Ehemaligen".

Wer jetzt Lust bekommen hat, den Förderverein kreativ zu unterstützen, ist herzlich zur nächsten Mitgliederversammlung am 25. Februar 2003, 19.30 Uhr in Keiligs Weinstube eingeladen. Auch eine Fördermitgliedschaft ist möglich. Die Mitglieder des Fördervereins würden sich besonders über ehemalige Schüler und Lehrer als Mitstreiter freuen. Ansprechpartner sind Tobias Hein, 035208-92730, und Thomas Damme 035208-2306. MR

Spenden einmal anders - Altpapier für einen ganzen Tag Spaß

Grundschule Radeburg

hat endlich einen Förderverein

In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Dresden hat das Kinder- und Jugenderholungswerk e.V. für Jugendliche in den Winterferien eine internationale Begegnung in den Beskiden vorbereitet. Vom 08.- 15.02.03 können Teilnehmer im Alter von 14- 16 Jahren Ski und Snowboard fahren und sich mit Land und Leuten vertraut machen. Darüber hinaus hält der Verein weitere interessante Angebote bereit. Das älteste Wintersportgebiet in Österreich, die Tauplitzalm, bietet ideale Voraussetzungen für Pistenfans im Alter von 12-24 Jahren. Die Jüngeren erwarten erlebnisreiche Tage im Schnee beim Rodeln oder auf dem Skihang in Altenberg bzw. im Bahratal. Übrigens, wer für das begonnene Schuljahr noch keine Klassenfahrt hat, auch dem kann das KJEW e.V. noch mit Terminen im Frühjahr 2003 weiterhelfen.

Informationen zu den Angeboten und zum neuen Sommerprogramm gibt es unter: 0351/4112943 oder www.kjew-dresden.de

Winterferien

Winterferien schon verplant?

Herr Schulze und Herr Huhn setzten die Turmkugel und Wetterfahne auf. Die Turmkugel und die Fahne sind zweilagig vergoldet.

Die Schuljugendarbeit an der Mittelschule ,,Heinrich Zille" hat für die Winterferien eine Fahrt ins Erzgebirge organisiert.

Von 10.02. bis 13.02. fahren wir nach Steinbach bei Jöhstadt. Der Preis für diese Fahrt beträgt 60,- Euro. Darin enthalten sind: Übernachtung mit Halbpension, eine Fahrt mit der historischen Preßnitztalbahn (Schmalspurbahn). Eine Tagesfahrt nach Annaberg Buchholz in das Erlebnisbergwerk ,,Dorothea Stolln", eine Tagesfahrt nach Oberwiesenthal zum Fichtelberg (Schwebebahn). Für den letzten Abend ist eine Nachtwanderung mit Fackeln geplant.

Interessenten melden sich bitte bis zum 30.01. bei der Schuljugendarbeit Radeburg Tel.: 035208/29637.

Am Freitag, den 14.02. und Montag, den 17.02. jeweils von 10- 15 Uhr findet ein Selbstverteidigungskurs für Mädchen statt. Der Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurs WENDO bietet die Möglichkeit, für Mädchen, ihren individuellen Weg zu finden, sich gegen alltägliche Anmache und Belästigung zu wehren und sich im Alltag

wirksam selbst zu behaupten.

Methodische Inhalte von Wendo sind: Körpertechniken zur Abwehr von Gewaltsituationen, Rollenspiele, Übungen zur Selbststärkung sowie Gesprächs- und Diskussionsrunden.

Die Teilnehmergebühr für beide Tage beträgt 15,- Euro. Interessenten melden sich bitte bis zum 30.01. bei der Schuljugendarbeit Radeburg Tel.: 035208/29637.

Am Dienstag, den 18.02.03 fahren wir nach Dresden ins Kino. Die Kosten für die Fahrt und den Eintritt betragen 6,-Euro. Interessenten melden sich bitte bis zum 14.02. bei der Schuljugendarbeit Radeburg Tel.: 035208/29637.

Am Mittwoch, den 19.02.03 findet im ,,Flachbau" ein Kreativtag statt. Wir wollen unsere Fenster künstlerisch gestalten. Aber auch andere Kreativangebote wie z.B. Serviettentechnik, Seidenmalerei, Kerzen gießen stehen auf dem Plan. Unkostenbeiträge: ah 0,50 Euro.

Am Donnerstag, den 20.02.03 starten wir nach Dresden zum Eislaufen. Die Kosten für die Fahrt und den Eintritt betragen 3,- Euro. Anmeldung bis zum 19.02.03 bei der Schuljugendarbeit Radeburg Tel.: 035208 / 29637.

Am Freitag, den 21.02.03 ist

großer Sporttag in Radeburg:

9.00-10.30 Uhr

Fußball (Turnhalle)

10.30-12.00 Uhr

Ballspiele (Turnhalle)

12.00-14.00 Uhr

Dart-Turnier (Flachbau)

14.00-16.00 Uhr Tischtennis-Turnier (Flachbau)

Angebot für die Winterferien

Fortsetzung folgt ...

Volkmar Reichel bei seiner Abschiedsfeier und beim Blättern und Vortragen einiger seiner Aufzeichnungen aus 35 Jahren

Seit 1975 beschäftigen Sie sich mit der giftigen Kreuzotter ?

Kreuzottern sind Giftschlangen. Ihr Biss ist für den Menschen nicht harmlos. Von sich aus greift sie jedoch grundsätzlich keinen Menschen an. Sie beißt nur zur Verteidigung, z.B. wenn sie ergriffen oder getreten wird und keine Möglichkeit zur Flucht mehr besteht. Das Gift ermöglicht das Erbeuten von Nahrungstieren, wozu vor allem Mäuse gehören. Bis in die 1930er Jahre noch stark verfolgt, gehört sie heute in allen EU-Ländern zu den geschützten Tierarten.

Im November 2002 nahmen Sie teil an der Internationalen Fachtagung „Ökologie, Verbreitung und Schutz der Kreuzotter" in Darmstadt. Weshalb ?

Die von mehr als 100 Fachleuten besuchte Tagung machte deutlich: Bundesweit und in benachbarten EU-Ländern gibt es dramatische Rückgänge der Kreuzotter. In allen Bundesländern gilt sie als „vom Aussterben bedroht" bzw. als „stark gefährdet". In einem Fachvortrag und in Postern stellten Jens Kocka und ich unsere 1975 begonnenen Projekte zur Erfassung der Lebensstätten der Kreuzotter, zum Schutz ihrer Sommergebiete als NSG und zur Wiederherstellung von Sonn- und Paarungsplätzen vor. Die in Sachsen als „stark gefährdet" geltende Kreuzotter erreicht in der Radeburger und Laußnitzer Heide ihre südwestlichste Verbreitungsgrenze im Tiefland des Regierungsbezirkes Dresden. Langjährige Beobachtungen zeigen, dass hier noch eine sich gut reproduzierende und individuenreiche Population der Kreuzotter vorkommt. Aus der nahe gelegenen Dresdener Heide sowie dem Friedewald und Moritzburger Teichgebiet fehlen seit Mitte der 1970er Jahre aktuelle Nachweise. Sie gelten als kreuzotterfrei.

Was sind die Ursachen für den

Bestandesrückgang ?

Seit 1990 ist deutschlandweit vor allem folgender Zielkonflikt eingetreten: Eingestellt wurde die Kahlschlagwirtschaft, in deren Ergebnis immer wieder neue südexponierte Kiefern-/Fichten-Jungwuchsränder als Sonnplätze im Frühjahr und Herbst, Paarungsplätze, Brut-, Wurf- und Überwinterungsplätze entstanden. Der naturnahe Waldumbau unter dem Schirm der heranwachsenden Wälder führt zu einer Verknappung des Angebotes sonnenreicher Waldsäume und Offenflächen für die Kreuzotter und andere darauf angewiesene Tierarten. Naturnahe Waldbereiche mit natürlich lichtoffenen Waldblößen infolge Sturm, Schneebruch, Käferfraß, Waldbrand oder abgestorbener Baumgruppen werden aus wirtschaftlichen Gründen nur in ausgewählten Schutzgebieten geduldet. Dem daraus erwachsenden Defizit an lichtoffenen, besonnten Waldbereichen kann durch Artenhilfsmaßnahmen zur Habitaterhaltung und Habitatentwicklung abgeholfen werden.

Es gibt erste Erfolge bei der Wiederherstellung von Lebensstätten ?

Gemeinsam mit dem Forstamt Laußnitz wurde im NSG „Moorwald am Pechfluss bei Medingen" im März 1996 eine standortfremde Kiefernaufforstung im Moorkernbereich auf einer Fläche von etwa 0,8 ha entnommen. Die daraus hervorgegangene Pfeifengras-Nassfläche auf Moor und Torf wird seither der natürlichen Waldentwicklung und Wiedervermoorung überlassen. An anderer Stelle wurde zur Verbesserung der sich seit 1996/1997 zunehmend verschlechternden Besonnungsverhältnisse der Sonnplätze das 1981 aufgeforstete, hochgewachsene Kiefern-Stangenholz auf einer Saumlänge von ungefähr 900 m abschnittsweise stark aufgelichtet.

Im Februar 2002 führten die Mitglieder der FG und ihrer Jugendarbeitsgemeinschaft in der Radeburger Heide eine von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt bzw. vom Regierungspräsidium Dresden geförderte komplexe Biotop- und Artenschutzmaßnahme in einer etwa 1,6 ha große Projektfläche aus. Im Zentrum steht hier die Wiederherstellung einer Lebensstätte der Kreuzotter im Moorrandbereich in einem dichtgewachsenen, etwa 12 Jahre alten Kiefern-Fichten-Jungwuchs. Im November 2002 wurde entlang eines sonnenexponierten Waldweges auf ungefähr 100 m Länge eine etwa 6 bis 10 m breite Fläche von Kiefern und Fichten weitgehend geräumt, um einen zwergstrauchreichen, südostexponierten Sonn- und Paarungsplatz für die Kreuzotter und andere im Gebiet vorkommende Reptilien zu schaffen. Die verbesserten Lichtverhältnisse begünstigen den Wuchs der Zwergsträucher (Heidekraut, Heidelbeere, Preiselbeere) als Requisiten des Kreuzotterhabitates (z.B. Abstreifen der Haut, Deckung) und Lebensstätte für weitere Tierarten, unter anderem für Libellen, Laufkäfer, Schmetterlinge und Kleinsäuger. Dadurch wird auch der Erholungs- und Erlebniswert des Waldes für den Waldbesucher verbessert.

Die Kreuzotter besiedelt einen Jahreslebensraum, wobei sie zwischen zwei Teilräumen wandert?

In den trockenwarmen Kieshochflächen sind die Sonn- und Paarungsplätze im Frühjahr bzw. Herbst, Brut-, Wurf- und Überwinterungsstätten gelegen. Auf diesen Sonn- und Paarungsplätzen der Kreuzotter sind Ringelnatter und Glattnatter (sie wird am meisten mit der Kreuzotter verwechselt!) ebenso regelmäßig anzutreffen wie Blindschleiche, Zauneidechse und Waldeidechse. Das Vorkommen der drei Schlangenarten an einem Ort ist bundesweit selten und deshalb schutzwürdig.

Die kühl-feuchten Moore an den Kieshangfüßen werden ab Mai bis September als Sommerjagdgebiet aufgesucht. Das Sommergebiet besiedelt die Kreuzotter zusammen mit den Lurch- und Kriechtierarten der Faunenregion der Waldtundra, wozu Grasfrosch, Moorfrosch, Blindschleiche, Waldeidechse und Ringelnatter gehören. Diese Arten sind in beiden Moor-NSG „Waldmoore bei Großdittmannsdorf" und „Moorwald am Pechfluss bei Medingen" sowie im geplanten NSG „Töpfergrund Radeburg" nachgewiesen.

Welche Gefährdungen treten auf?

Der geplante Kiesabbau auf mehr als 500 m² Waldfläche würde infolge der Unterschreitung der erforderlichen Lebensraumgröße die Kreuzotterpopulation auslöschen. Neben Natur-, Grundwasser-, Hochwasser-, Klima-, Wald-, Jagdschutz und der Erholungsvorsorge vor den Toren der Landeshauptstadt Dresden blieb im laufenden bergrechtlichen Verfahren bislang auch der Artenschutz im Sinne einer Populationsgefährdungsanalyse für die Kreuzotter und weiter spezialisierte Moorarten unbeachtet. Namentlich die Radeburger und Großdittmannsdorfer Einwohner sollten sich mit dem geplanten flächengrößten Kiesabbauvorhabens in Deutschland fachlich auseinandersetzen, zumal es ihre liebenswerte Wohnumwelt mit schutzwürdigen Mooren, Moorgewässern, Quellen, Tieflagen-Fichtenwäldern und höhlenreichen Altholzinseln betrifft.

Wo kann der Leser mehr über die moorliebende Kreuzotter erfahren?

Die Schutzgüter der Moore bei Medingen, Großdittmannsdorf und Radeburg sind im Großenhainer Stadtkalender 2003 vorgestellt. Zugleich laden wir alle interessierten Bürger zum Farblichtbildervortrag über die „Reptilien der Radeburger und Laußnitzer Heide" am 8. Februar 2003, 14:00 Uhr recht herzlich in das Gemeindehaus Großdittmannsdorf ein.

Wir freuen uns über ihr Kommen, liebe Leserinnen und Leser des RAZ.

Moorschutz ist Kreuzotterschutz

RAZ im Gespräch mit Matthias Schrack, Leiter der

Fachgruppe (FG) Ornithologie Großdittmannsdorf

Der Verein lädt sehr herzlich zum Vortrag im

Heimatmuseum ein:

„Zur Geschichte

des Moritzburger Teichgebietes"

Vortrag von Herrn Schulze, Bärnsdorf

Dienstag, 4. Februar,

um 20.00 Uhr im Heimatmuseum

Eintritt: 2,00 Euro,

Schüler 1,00 Euro

Den Radeburger Anzeiger erreichen Sie unter Telefon: 035208/80810

Fußball-Jungs sagten Danke

Mit ihren neuen Fußball-Trikots bedankten sich die Fußball-Jungs der Spielvereinigung Radeburg-Großdittmannsdorf (E-Jugend) bei Gebhard Schips, Geschäftsführer der Schneider Systembau GmbH als neuem Trikotsponsor, während der Weihnachtsfeier der Belegschaft. Schneider Systembau war neben dem Radeburger Fensterbau in Bärwalde und dem Klempner- und Installateurmeisterbetrieb Stützner eingesprungen, nachdem die Radeburger und Großdittmannsdorfer Fußballjungs ihre Trikots spontan den russischen Fußball-Kids gespendet hatten.

„Ja wenn die sowas machen, das muß man doch unterstützen," sagte Gebhard Schips.

Die Radeburger und die Kinder aus dem ostpreußischen Friedland (jetzt Prawdinsk) trafen sich damals zu einem Fußballturnier in unserer Partnerstadt Frydlant. K.Kroemke

Ulli Gröschke(l.), Trainer Rainer Wendt (M.) und Gebhard Schips mit zwei E-Jugendspielern und Erinnerungsurkunde.

Die Diskussion dieses Themas wird in der nächsten Ausgabe fortgesetzt.

K.Kroemke

Seit Dienstag, dem 14.01.2003 zeigt der Kultur- und Heimatverein im Heimatmuseum Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 9 „Hochwasser in Radeburg: 1954, 1958 und 2002" Eine Fotoausstellung. Die beeindruckenden Bilder hat Jens Böhme ausgewählt, großformatig vergrößert und zusammengestellt. Wer sich die Situation im August 2002 noch einmal vor Augen führen und vor allem vergleichen möchte,

wie es in den Jahren 1954 und 1958 an Röder und Promnitz aussah, sollte sich unbedingt zu einem Besuch der Aussstellung entschließen. Vielleicht entdecken Sie sich oder gute Bekannte auf einer der Fotografien.

Das Heimatmuseum Radeburg hat Dienstag, Donnerstag und Freitag sowie an jedem 1. und 3. Sonntag im Monat von 10.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. C. Zeidler

Heimatmuseum

„Hochwasser in Radeburg"

Information Mülldeponie: Die Deponie in Radeburg, An den Ziegeleien, hat ab dem 1.1.2003 geschlossen. Die nächste Deponie befindet sich in Gröbern. Nähere Angaben finden Sie im Abfallkalender 2003. SBU Dresden