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Nr. 08/2004 128.(15.) Jahrgang

nächste Ausgabe: 21.05.2004 Ausgabetag: 07.05.2004

Bärnsdorf Westlausitzer Heidebogen anderen paßte das Ventil nicht durch Tilo Groß, empfangen, der sich zur

die Felge. Schließlich bohrte jemand Geschichte der ehemaligen Mühle

Eiserne Hochzeit bei Eichlers

Bürgermeister Jesse verließt dem Jubelpaar die Grußworte des

Regierungspräsidenten Dr. Hasenpflug.

Nach der goldenen (50 Jahre) es ihn unweigerlich zur Elektrotechkommt

die diamantene (60), dann, nik. Als er die Möglichkeit bekam,

nach 65 Ehejahren, die eiserne bei der Deutschen Reichsbahn in

Hochzeit. Es gibt gewiß nur wenige Dresden als Starkstromelektriker

Menschen, bei denen das Ehever-zu arbeiten, ergriff er die Gelegensprechen

so lange hält. Im Zeitalter heit. 1964 erwarben die Eichlers

der kurzlebigen „Lebensabschnitts-die „Ziegenwirtschaft“, wie sie

gemeinschaften“ träumen nur noch es scherzhaft nannten, auf der Cunwenige

den romantischen Traum nerdorfer Straße. Bauten es mit

von ewiger Gemeinsamkeit und den damals bescheidenen Mitteln

noch bei noch weniger Menschen um und aus. In Bärnsdorf betreute

geht er in Erfüllung. Rosa und Heinz Heinz Eichler viele Jahre die

Eichler gehören zu den Glücklichen. Straßenbeleuchtung und war wegen

Sie war 24, er 25, als sie sich hier in seiner Hilfsbereitschaft im ganzen

der Bärnsdorfer Kirche das Jawort Ort sehr geschätzt. Vielen half er

gaben. Der aus Meißen stammende damals bei Elektroarbeiten im Haus.

Bäckergeselle lernte und arbeitete Heinz Eichler kam von Meißen

bei Bäckermeister Eichler, seinem nach Bärnsdorf und blieb zeitlebens

Onkel. Er kam dadurch nach in dem Ort, in dem er seine Frau

Bärnsdorf, wo er die hier geborene Rosa kennengelernt hatte. Ganz im

und aufgewachsene Rosa kennen-Gegensatz zu seinem Enkelsohn,

lernte. Die beiden haben einen der seit 13 Jahren in Amerika lebt

Sohn, zwei Enkel und vier Urenkel. und Manager in einem amerikani-

Rosa arbeitete einige Jahre als schen Unternehmen ist, das Druck-

Kindergärtnerin. Heinz Eichler maschinen von Planeta Radebeul in

wurde Bäckermeister, aber dann zog den USA vertreibt. Kroemke

Kultur

Radeburg entdeckt seine Künstler

Wolfram Hentschel vor seinem Bild „Licht ist Farbe“,

das er der Bibliothek als Dauerleihgabe zur Verfügung stellt.

Nach der Wiederentdeckung von Lehrgang für angewandte Kunst.

Hellmuth Mundschick (Ausstellung Dort lernte er unter anderem die Airfolgt

im Oktober), der Ausstellung im brush-Technik kennen und schätzen.

Sparkassen BeratungsCenter Rade-Inzwischen hat er schon erste

burg von Jana Starbatti-Antoniou und Aufträge in dieser Technik ausführen

der Ausstellung von Petra Schade können. Von Textilien bis zu Trucks

im Stadtarchiv Dresden gab es nun ist nahezu jedes Material als Untererneut

eine Ausstellung eines Radegrund

für Airbrushes geeignet. „Zum

burger Künstlers. Wolfram Hentschel Gelingen der kleinen ‚Enthüllungshat

den Schritt in eine freiberufliche Party‘ haben Sina Poppe musikalisch

Existenz als Maler und Grafiker und die Damen des AWO-Senioren-

gewagt. Am Sonnabend, dem 24. Clubs kulinarisch beigetragen. Für

April, waren in den Räumen der Begeisterung beim jungen und jung-

Bibliothek und des Seniorenklubs gebliebenen Publikum hat das Pup-

Arbeiten aus seinem bisherigen penspiel von Frau Uta Davids

Schaffen zu sehen. Anlaß für die gesorgt. Die Gärtnerei Habelt und

Ausstellung war die Dauerleihgabe das Blumenhaus Puhane stellten

der Airbrusharbeit „Licht ist Farbe“. Blumenschmuck zur Verfügung.

Das Malen war bei Wolfram Hent-Bei Dagmar Zschaschel bedanke

schel über viele Jahre nur Hobby ich mich und ebenso bei meinen

neben dem Beruf. Er war zuletzt als Helferinnen Frau Kösterke und Frau

Bauleiter bei Schneider Systembau Kroh“, sagte Carola Zeidler. Und

tätig. Zeit, aus seinem Talent etwas zu natürlich dankte sie ganz herzlich

machen, blieb da nicht. Erst mit der dem Künstler für das überlassene

Arbeitslosigkeit kam der Gedanke Werk. „Vielleicht regt Sie die Neuauf,

aus dem Talent mehr zu machen. gier auf das Bild zu einem Besuch

Freunde und Bekannte bestärkten in der Bibliothek an“, hofft die

ihn und er belegte schließlich einen Bibliothekarin. K.Kroemke

Schwepnitz, Ebersbach und

Thiendorf radelten mit!

Bürgermeister Hans-Joachim Weigel empfängt die Teilnehmer der

Gesamtbefahrung auf Schloß Schönfeld

Am Sonntag, dem 25. April, zum Der Schönfelder Bürgermeister

Auftakt der Europawoche, nahmen Hans-Joachim Weigel und Annelies

rund 80 Radler aller Altersklassen Habich vom Förderverein Schloss

das Angebot des Westlausitzer Hei-Schönfeld erwarteten die wackeren

debogen e.V. an, zum Auftakt der Langstreckenradler mit einer einge-

Europawoche 2004 auf Entdecdeckten

Kaffeetafel im Schloßsaal.

kungsreise in der heimatlichen Zu erwähnen ist noch der Auf-

Region zu gehen. enthalt im Schloß Königsbrück.

Bürgermeister Jürgen Löschke war

Auf insgesamt vier Routen mit etwas enttäuscht, daß „nur acht“

unterschiedlichen Schwierigkeitsnach

Königsbrück kamen. Aber

graden konnte das derzeit in Plavielleicht

läßt sich da ja bei einer

nung befindliche EU-geförderte künftigen (etwas kürzeren und leich-

Projekt „touristisches Wegenetz im teren) Tour etwas mehr machen.

Heidebogen“ im doppelten Sinne Jedenfalls waren die Teilnehmer von

des Wortes ERFAHREN werden. der Ausstellung der Königsbrücker

Drei der vier Angebote wurden Modellbauer, die von Herrn Pieper

angenommen. Warum die „Graniterklärt

wurde, sehr beeindruckt.

tour“ nicht auf Interesse stieß, „Die Landschaft und die vielen

darüber herrscht im Moment noch Informationen, die zusammengekeine

Klarheit. Trotzdem konnten tragen wurden -das alles hat uns

die Veranstalter jede Menge Erfahsehr

gefallen“, bedankte sich Lukas

rungen sammeln und können diese Kirchner aus Altendorf.

nun in die Planung des Wegenetzes Besonderen Beifall gab es für Uwe

einbeziehen. Beu aus Ebersbach, der sich mit

64 Jahren an die Gesamtbefahrung

Besonderer Reiz der Aktion war gewagt und durchgehalten hat.

es, daß sich die Teilnehmer der

Gesamtbefahrung „Heidebogen“ Die Teilnehmer an der Teilbefahrung

mit den Teilnehmern der anderen des Rundweges „Königsbrücker

Fahrten trafen. Dies klappte minu-Heide“ unter Leitung von Frau Uta

tengenau und beeindruckte beson-Davids radelten zu bekannten

ders deshalb, weil die acht Fahrer, und vielleicht noch nicht so bekann-

die sich an die 125 km lange ten Sagenschauplätzen der West-

Gesamtbefahrung wagten, dies ja lausitz. Frau Davids trug an den

nicht trainiert hatten und vorab „Wirkungsstätten“ von Teufel, Nix

gut einschätzen mußten, ob sie und Weißer Frau die entsprechenmindestens

einen „20er Schnitt“ den Sagen vor. Ihr auf der Gewerfahren

konnten. So traf man sich bemesse in Kamenz kommende

in Bulleritz um 10.30 Uhr mit dem Woche erscheinendes Buch „Die

Schwepnitzer Bürgermeister Heiko Nixmädchen auf des Teufels Kana-

Driesnack und den 25 Teilnehmern pee -Sagen und Sagenschauplätze

der Rundfahrt „Königsbrücker im Westlausitzer Heidebogen“

Heide“, war um 12.05 Uhr - na ja, wurde durch den Westlausitzer Heifast

pünktlich an der Kulturmühle debogen e.V. herausgegeben und

in Bischheim und traf sich um korrespondiert eng mit dem Wege15

Uhr mit der Ebersbacher netz. Das heißt: es wurden Sagen

Bürgermeisterin Margot Fehrmann ausgewählt, die an den geplanten

und den 45 Teilnehmern der Wegen liegen und umgekehrt werden

„Mühlentour“ bei Michael die Sagenschauplätze bei der Wege-

Gansmüller in Tauscha. planung besonders berücksichtigt.

Start zur Gesamtbefahrung war Dadurch gewinnt der Heidebogen

um 8 Uhr in Thiendorf, wo sicher deutlich an Attraktivität.

Bürgermeister Armin Freund die Die Tour führte von Bulleritz zum

Radler verabschiedete und ihnen im Teufelskanapee im Oberbusch, von

Namen der Gemeinde 100 Euro für da weiter nach Grüngräbchen und

Wegzehrung spendete. Die Radler Cosel. Am Jungfrauen-und Hereinigten

sich allerdings, den Betrag renteich entlang ging es auf dem

dem Westlausitzer Heidebogen e.V. Kirchsteig nach Schwepnitz und

zu übergeben. Stationen auf dem weiter nach Gottschdorf, wo es

Weg waren die LEADER+ Projekte von einem sagenhaften Brunnen zu

„Historisches Backhaus“ in Cosel, berichten gibt.

Radwander-und Bürgertreff in Einen Beitrag zur Pannenstatistik

Bulleritz, die Parkanlage Bischgab

es nur bei dieser Teilbefahrung.

heim, das Rittergut Reichenau, der Ausgerechnet Claudia Thielmann

geplante Modellpark Königsbrück, von der Planungsgemeinschaft I², die

die Samendarre in Laußnitz, der mit der Wegenetzplanung betraut ist,

Alte Bauernhof in Tauscha, die ereilte ein „Plattfluß“. „Acht Männer

Bockwindmühle in Ebersbach, die haben mir geholfen!“ berichtet

Paulsmühle in Kalkreuth und zum Frau Thielmann begeistert über die

Abschluß das Schloß Schönfeld, größtenteils einheimischen Teilnehdas

ebenfalls planmäßig 18 Uhr mer. Die Reparatur war kompliziert,

erreicht wurde. weil kein Ersatzschlauch passen

wollte. Der eine war zu groß, beim

mit dem Taschenmesser die Felge kundig gemacht hatte. Vorbei an

auf. Luft drauf und weiter. Fazit: der Kienmühle Thiendorf ging es

wenn jemand in dieser Gegend mit über Lötzschen und Sacka weiter

dem Rad fährt, darf er immer mit nach Tauscha zum Alten Bauernhof

Hilfe rechnen! Gansmüller, wo eine Reitschau

Am „Ziel“ in Gottschdorf große des Heimat-und Wanderreitvereins

gemeinsame Auswertung am Brun-Tauscha e.V. stattfand. Nach ausreinen

auf dem Festplatz mit den Gott-chender Verweilzeit und Stärkung

schdorfern, die „beim nächsten Mal bei Bratwurst, Fettbemmen und

auch mitfahren wollen“. Häufig Bier ging es über Dobra zur ehegestellte

Frage: „Das war so schön, maligen Brettmühle in Zschorna.

wann machen wir das wieder?“ Sagenhaftes von den Nixmädchen

gab es dann am Aussichtspunkt

Großteich zu berichten. Letzter Halt

Einen ähnlichen Zuschnitt hatte die war an der Niedermühle „Biohof“

Teilbefahrung der „Mühlentour“. in Rödern. Hier wurde die Direkt-

Den Reichtum und die Vielfalt an vermarktung von landwirtschaft-

Mühlen, Zeugnissen der Technik-lichen Produkten aus eigenem

geschichte, sich darum rankende umweltgerechtem Land- und Gar-

Historie und Mühlensagen waren tenbau sowie eigener Haltung und

hier zu erleben. Frau Michela Ritter Zucht vorgestellt.

trug Sagen aus der Feder von Uta Wenn Sie einmal an einer dieser

Davids vor und Bürgermeisterin Befahrungen oder einer ähnlichen

Margot Fehrmann setzte Wis-Befahrung teilnehmen möchten

senswertes und Neues aus ihrer oder Hinweise geben wollen,

Gemeinde und aus der Region Westkönnen

Sie dies gern per Tel., Fax,

lausitzer Heidebogen hinzu. Mail über Westlausitzer Heidebo-

Von der Ebersbacher Bockgen

e.V. tun oder online unser

windmühle ging es zur Paulsmühle Formular nutzen -

in Kalkreuth. An der Dammühle www.heidebogen.net

wurden die Radler vom Inhaber der

Teichwirtschaft Schönfeld, Herrn K.Kroemke

Treff mit Bürgermeisterin Margot Fehrmann für die Mühlentour war an

der Bockwindmühle Ebersbach

Dresdner Land

Kinder aus Tschernobyl besuchen

Radeburg und Moritzburg

Mit dem Zug des Traditionsbahn Lokführer mitfahren. Der Tag

Radebeul e.V. kamen am Freitag, wurde mit einer Kremserrundfahrt

dem 30. April, etwa 60 Kinder durch den Friedewald fortgesetzt.

zwischen fünf und fünfzehn Jahren Ein Besuch im Wellenspiel Meißen

aus der Region Tschernobyl nach rundete den Tag ab.

Radeburg, wo sie von Vertretern Der SACHSENMETALL hilft e.V.

des SACHSENMETALL hilft e.V. war nach der Flutkatastrophe 2002

herzlich empfangen wurden. Die durch Wirtschaftsverbände und

im Kinderkurhaus Volkersdorf Unternehmen gegründet worden,

untergebrachten Kinder bedankten um insbesondere Schulen und

sich mit einem lautstarken betroffenen Mitarbeitern aus Unter-

„DANKESCHÖN!“ für die Spende, nehmen zu helfen. Seitdem engadie

der Vorstandsvorsitzende des giert sich der Verein für soziale

Vereins, Dietrich Haselwander, Projekte. Das Engagement des

übergab. Kinderkurheimes wird in diesem

Danach konnten die Kinder die Jahr mit fünf weiteren derartigen

Traditionsbahn eingehend unter Ausflügen unterstützt.

die Lupe nehmen und sogar beim KR

Herr Born, Leiter des Kinderheimes Volkersdorf und die Kinder von

Tschernobyl bedanken sich bei Dietrich Haselwander für die Spende

 

RAZ Seite 2MoritzburgDer Gemeinderat diskutierte am

Montag, dem 28. April den Baubeginn

auf der Schloßallee. Ursprünglich

war das Bauvorhaben „Ausbau

Schloßallee“ einschließlich der Ver-

legung der Abwasserkanäle in den

Jahren 2005 bis 2007 vorgesehen.

Allerdings gilt nur in den Jahren 2004

und 2005 eine 90%-Förderung für

den durch die Gemeinde zu finan-

zierenden Abwasserkanal und die

Nebenanlagen als sicher, was danach

kommt, ist ungewiß. Von den 3,5 Mio

€ Bausumme des Gesamtvorhabens

brauchte die Gemeinde dann nur

250 T€ selbst aufbringen. Deshalb

macht es Sinn, noch dazu bei dem

derzeitigen Bearbeitungsstand, den

Baubeginn auf 2004 vorzuziehen.

Für den 1. Bauabschnitt im Jahr

2004 werden Eigenmittel in Höhe

von 85 T€ benötigt, die noch nicht

eingeplant waren. Im 2. Bauabschnitt

im Jahr 2005 beträgt der Eigenmit-

telanteil der Gemeinde insgesamt 165

T€. Durch die preisgünstige Sanie-

rung der Grundschule Moritzburg

hat die Gemeinde voraussichtlich 67

T€ eingespart. Diese werden nun zur

Finanzierung des Eigenanteils für die

Schloßallee eingesetzt. Das beschloß

der Gemeinderat von Moritzburg auf

seiner Beratung am 26. April.

Ebenfalls eingespart wurden Kosten

bei der Planung der Schloßallee. 13

T€ aus den hier ersparten Kosten

können ebenfalls zur Eigenmit-

telbereitstellung Schloßallee einge-

setzt werden. In der Finanzplanung

2005 und 2006 wurden verschie-

dene andere Vorhaben mit gerin-

gerer Wichtigkeit und geringeren

Fördersätzen von 2005 in das Jahr

2006 verschoben.

Schloßallee: durch Baubeginn 2004

zusätzlichen SpareffektImmer mal wieder müssen sich Stadt-

oder Gemeinderäte fragen, warum

sie über Dinge entscheiden müssen,

die nicht der kommunalen Selbst-

verwaltung unterliegen und damit

gar keinen Entscheidungsspielraum

lassen. So wie sich jüngst der Rade-

burger Stadtrat gegen den „Auto-

matismus“ der bloßen ungefragten

Übernahme des Kreistagsbeschlusses

zur „Absenkung der Geschwister-

und Alleinerziehendenermäßigung in

Kindertagesstätten“ wandte, haben

die Moritzburger Gemeinderäte Pro-

bleme damit, zu einer Gesetzes-

änderung im Freistaat die Hand zu

heben.

Im Verwaltungskostengesetz

(SächsVwKG) hat der Freistaat die

Mindestgebühr „bei Amtshandlungen

in weisungsfreien Angelegenheiten“

von 2,50 Euro auf 5,00 Euro erhöht.

Dieses Gesetz ist durch die kommu-

nalen Körperschaften nachzuvollzie-

hen. Das heißt: auch die Gemeinde

Moritzburg muß ihre Kostensatzung

ändern und die Mindestgebühr für

entsprechende Amtshandlungen von

2,50 Euro auf 5,00 Euro verdoppeln.

Die Vorlage wurde vom Gemeinderat

sowohl am 24.11.2003 als auch am

15.12.2003 nicht beschlossen. Nicht,

weil die 2,50 € mehr jemanden

ruinieren würden, sondern eher aus

Prinzip. Der Trend, nach und nach

den Wert von Euro und DM auf

das Niveau 1:1 zu bringen - bei

Halbierung sämtlicher Einkommen,

bekam durch solche Beschlüsse

wie den zur Änderung des Verwal-

tungskostengesetzes ein politisches

Format. Bisher hielt man solchen

Umgang für Gaunereien windiger

Geschäftsleute, nun wird aber

anscheinend diese schamlose Ab-

zocke auf eine „Rechtsgrundlage“

gestellt. In jedem Wirtschaftslehrbuch

steht, daß Inflation schädlich für die

Konjunktur ist. Wenn jetzt der Staat

auch noch dieses „Spiel“ anheizt,

dann kostet z.B. das gute Essen im

Restaurant, das man einst für 20

Mark bekam und das jetzt schon

KommentarMoritzburger Gemeinderatsbeschlüsse rechtswidrigmindestens 14 Euro kostet, bald

wirklich 20 Euro.

Einlassung: Liebe Gastwirte, bitte

nicht falsch verstehen. Die Gastwirte

sind nicht die Gauner. Es herrscht aber

die Meinung vor, daß alles immer

teurer wird und daß die Zukunft nicht

sicher ist. Fakt ist, daß die Verbrau-

cherpreise (nimmt man Kraftstoff

und Tabak weg) nicht gestiegen sind

(siehe www.bankenverband.de). Die

Zukunft (Rente) ist aber tatsächlich

nicht sicher. Deshalb gehen die Leute

weniger aus. Das Personal im Restau-

rant kostet aber dasselbe, egal, ob

kein Gast, zwei Gäste oder zwanzig

Gäste bedient werden. Folglich ist

die Grundursache für die steigenden

Preise in der Gastronomie der geringe

Umsatz. „Schuld“ sind die (ausblei-

benden) Gäste selbst. Aber selbst

ihre Schuld ist wieder relativ, weil

sie ja wegen der Verunsicherung zu

Hause bleiben. Womit wir wieder

beim Thema sind.

Statt alle Kräfte auf die Stärkung der

Konjunktur auszurichten, erleben

wir Parteiengezänk, Wahltaktik,

Blockadepolitik, Selbstbedienung

der gewählten Vertreter von EU bis

Freistaat als eine Aneinanderreihung

falscher Signale. Am schlimmsten:

die Lobbyisten, die ihre Schein-

gefechte für das Gemeinwohl

wichtigtuerisch und lautstark auf

Nebenschauplätzen ausfechten. Alt

gegen Jung. Reich gegen Arm. Krank

gegen Gesund. Arbeitnehmer gegen

Arbeitslose. Unternehmer gegen

Lehrlinge, Rot-Grün gegen Schwarz-

Gelb, Wirtschaftsminister gegen

Umweltminister, Merkel gegen

Stoiber…

Wo ist er hin, der gemeinsame Traum

von den blühenden Landschaften?

Wo ist er hin, der Pulk, der gemeinsam

gegen den Wind ankommt? Zerfallen

in Grüppchen und Einzelkämpfer,

die, jeder gegen jeden, nur noch ihr

eigenes (Nicht-)Vorwärtskommen

sehen.

Seltsam. Dort, wo man nicht mehr

vorwärts kommt, dort, wo es längst

nichts mehr zu verteilen gibt, wächst

der Gemeinsinn wieder. Die Unters-

ten in der politischen Hierarchie

zanken längst nicht mehr parteipoli-

tisch. Im Gegenteil. Sie sehen am

besten die Mängel und die Fehler.

Deshalb beginnen sie, sich gegen

das Durchwinken von Gesetzen und

gesetzesgleichen Beschlüssen zu

wehren, wohl wissend, daß sie es

eigentlich nicht dürfen.

„Verfassung bricht Landesrecht

und Landesrecht bricht Kommu-

nalrecht“, erklärt Georg Reitz in

einem Telefongespräch nach der

Ratssitzung. Das ist normalerweise

auch gut so, denn sonst hätten wir

bald überall autonome Gebirgsrepu-

bliken. Die wirtschaftlich starken

Gemeinden / Regionen / Länder

würden sich berauschend entwickeln

und die Übrigen weit zurücklassen

- so lange Letztere sich das gefallen

lassen - oder bis sie mit Gewalt

den Zustand ändern. Das wäre alles

andere als demokratisch. Insofern

ist die Gewissensfreiheit aller Abge-

ordneten eingeschränkt, weil sie

zuförderst verpflichtet sind, über die

Einhaltung der (jeweils höheren)

Gesetze zu wachen. „Gewissen“

ist dann nicht mehr und nicht weniger

als so zu handeln, wie man es für

RECHT erkennt. Gewissen im demo-

kratischen Sinn ist kein Gutdünken.

Insofern handelten die Gemeinderäte

am 24.11. und am 15.12. 2003 rechts-

widrig, als sie die Verdopplung der

Mindestgebühren ablehnten. Die

Rechtsaufsichtsbehörde hat darauf

aufmerksam gemacht und am ver-

gangenen 27. April kam es erneut

zur Abstimmung. Wie schon bei

den vorangegangenen Abstimmun-

gen stimmte auch diesmal nur

Bürgermeister Reitz für den Beschluß,

alle anderen lehnten ihn erneut und

einmütig ab. Bürgermeister Reitz,

befragt nach seinem Stimmverhalten,

erklärt: „Ich bin Wahlbeamter und

ich habe als solcher einen Eid auf die

Verfassung geschworen.“ Artikel 92

der sächsischen Verfassung macht

ihn zum Diener „des ganzen Volkes“.

Deshalb hat er auch das Gesetz,

daß die gewählten Vertreter des

„ganzen Volkes“ beschlossen haben,

im Zweifelsfall gegen die Interessen

der gewählten Vertreter von Moritz-

burg durchzusetzen und muß gegen

den, zwar mehrheitlich gefaßten,

Ablehnungsbeschluß Widerspruch

einlegen. Sonst wäre dies ein straf-

bares Dienstvergehen. Dennoch ver-

hehlt auch der Bürgermeister nicht:

„Als Georg Reitz habe ich durchaus

Verständnis. Als Bürgermeister muß

ich aber so handeln.“

Wie wird es weiter gehen? Vermut-

lich wird man sich vor dem Ver-

waltungsgericht wiederfinden und

das Gericht wird Umsetzung des

Gesetzes verfügen. Mit Fristen und

Strafgeldern. Und die Kosten des Ver-

fahrens trägt ebenfalls die Gemeinde.

Außerdem können Fördermittel ver-

sagt werden, so lange die Gemeinde

nicht alle Einnahmen erhebt, zu denen

sie verpflichtet ist. Dies alles wohl

wissend war die Abstimmung doch

mehr als eine Formsache, auch wenn

der mutige (gewagte?) Beschluß

binnen Sekunden über die Bühne

war. Alles ist gesagt. Siehe oben.

K.Kroemke„Muse im Fasanengarten“ e.V. und

Schloss Moritzburg laden zum zweiten

Fest der Flora am Sonntag,

dem 09. Mai 2004 ein.

11:00 Uhr Eröffnung des Frühlings-

festes an der Mole11:30 Uhr „Kunst & Kuchen im

Naumannsaal“

13:00 Uhr „Moritzburger Geschich-

ten“

14:00 Uhr „Chortissimo Dresden“

e.V. mit einem musikalisch vielseitigen

Frühlingskonzert im NaumannsaalSie könen Wissenswertes zu Fasanen-

garten und Fasanenschlösschen bei

Führungen erfahren, jungen Musikern

der Musikschule Fröhlich lauschen

oder sich an Vorführungen der Jugend-

tanzgruppe des Boxdorfer Schul- und

Heimatvereines erfreuen oder einfach

die Apfelblüte genießen.

Weitere Informationen zum Verein

„Muse im Fasanengarten“ e.V. und

den Veranstaltungen dieses Jahres sind

unter www.muse-fasanengarten.de

zu finden, per E-Mail ist der Verein

unter verein@muse-fasanengarten.de

zu erreichen.

MoritzburgZweites Fest der Flora

im Fasanengarten zu Moritzburg am 09. Mai 2004Der Radeburger Anzeiger im Internet:

www.radeburger-anzeiger.deDie Anzeigenannahme des Radeburger Anzeigers erreichen Sie

unter Telefon: 035208/80810, Fax: 80811 oder

per e-mail: werbung@radeburg.de

 

RAZ Seite 31. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum

Europäischen Parlament und für die

gleichzeitig stattfindenden Kommunal-

wahlen für die Stadt Radeburg wird in der

Zeit vom 24. bis 28. Mai 2004 während

der allgemeinen ÖffnungszeitenMontag von 09.00 - 12.00 UhrDienstag von 09.00 - 12.00 Uhr

von 13.00 - 18.00 UhrMittwoch von 09.00 - 12.00 UhrDonnerstag von 13.00 - 15.30 UhrFreitag von 09.00 - 12.00 Uhrim Rathaus der Stadt Radeburg,

Meldebehörde, Heinrich-Zille-Straße 6,

01471 Radeburg für Wahlberechtigte zur

Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtig-

keit und Vollständigkeit der zu seiner

Person im Wählerverzeichnis eingetra-

genen Daten überprüfen. Sofern ein

Wahlberechtigter die Richtigkeit oder

Vollständigkeit der Daten von anderen

im Wählerverzeichnis eingetragenen

Personen überprüfen will, hat er Tatsachen

glaubhaft zu machen, aus denen sich eine

Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des

Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Es ist zulässig, dass Auszüge aus dem

Wählerverzeichnis angefertigt werden,

soweit dies im Zusammenhang mit der

Prüfung des Wahlrechts einzelner dieser

Personen steht. Es wird ausdrücklich

darauf verwiesen, dass die Auszüge

nur für diesen Zweck verwendet und

unbeteiligten Dritten nicht zugänglich

gemacht werden dürfen. Das Recht auf

Überprüfung besteht nicht hinsichtlich

der Daten von Wahlberechtigten, für

die im Melderegister ein Sperrvermerk

gemäß den §§ 22 und 23 des Sächsischen

Meldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automa-

tisierten Verfahren geführt. Die Einsicht-

nahme ist durch ein Datensichtgerät

möglich, welches nur von einem Bedien-

steten der Stadt bedient werden darf.

Wählen kann nur, wer in das

Wählerverzeichnis eingetragen ist oder

einen Wahlschein für die Wahl zum

Europäischen Parlament und einen Wahl-

schein zu den Kommunalwahlen hat.

2. Jeder Wahlberechtigte, der das

Wählerverzeichnis für unrichtig oder

unvollständig hält, kann in der Zeit vom

24. bis 28. Mai 2004, spätestens am 28.

Mai 2004 bis 12.00 Uhr, bei der Stadt-

verwaltung Radeburg, Meldebehörde,

Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg

Einspruch einlegen bzw. Antrag auf

Berichtigung stellen.

Der Einspruch/Antrag ist schriftlich

oder durch Erklärung zur Niederschrift

einzulegen/zu stellen. Soweit die behaup-

teten Tatsachen nicht offenkundig sind,

hat der Antragsteller die erforderlichen

Beweismittel beizufügen.

3. Wahlberechtigte, die in das Wähler-

verzeichnis eingetragen sind, erhalten

bis spätestens zum 23. Mai 2004 eine

Wahlbenachrichtigung. In dieser ist

vermerkt, für welche Wahl sie gilt.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhal-

ten hat, aber glaubt, wahlberechtigt

zu sein, muss Einspruch gegen das

Wählerverzeichnis einlegen, um nicht

Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht

nicht ausgeübt werden kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag

in das Wählerverzeichnis eingetragen

werden und die bereits Wahlschein und

Briefwahlunterlagen beantragt haben,

erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein

- zur Wahl zum Europäischen Parlament

hat, kann an der Wahl durch Stimmab-

gabe in einem beliebigen Wahlraum im

Landkreis Meißen,

- zu den Kommunalwahlen hat, kann an

den Wahlen durch Stimmabgabe in einem

beliebigen Wahlraum der Stadt Radeburg

oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Wahlscheine erhält auf Antrag5.1. ein in das Wählerverzeichnis einge-

tragener Wahlberechtigter,

a) wenn er sich am Wahltag während

der Wahlzeit aus wichtigem Grunde

außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält,

b) wenn er seine Wohnung ab dem 10.

Mai 2004 in einen anderen Wahlbezirk- innerhalb der Stadt Radeburg verlegt,

- außerhalb der Stadt Radeburg verlegt,

wobei die Eintragung in das

Wählerverzeichnis am Ort der neuen

Wohnung nicht beantragt worden ist,

c) wenn er aus beruflichen Gründen oder

infolge Krankheit, hohen Alters, eines

körperlichen Gebrechens oder sonst

seines körperlichen Zustandes wegen

den Wahlraum nicht oder nur unter nicht

zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen

kann.

5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis

eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, daß er ohne sein

Verschulden die Antragsfrist auf Auf-

nahmen in das Wählerverzeichnis bei

Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europa-

wahlordnung, bei Unionsbürgern nach §

17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis

zum 23. Mai 2004 oder die Einspruchs-

frist gegen das Wählerverzeichnis nach

§ 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis

zum 28. Mai 2004 versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an den

Wahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist

bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der

Europawahlordnung, bei Unionsbürgern

nach § 17a Abs. 2 der Europawahlord-

nung oder der Einspruchsfrist nach

§ 21 Abs. 1 der Europawahlordnung

entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerde-

verfahren festgestellt worden ist und

die Feststellung erst nach Abschluss des

Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der

Stadt gelangt ist.

Wahlscheine können von in das

Wählerverzeichnis eingetragenen Wahl-

berechtigten bis zum 11. Juni 2004, 18.00

Uhr bei der Stadtverwaltung Radeburg,

Meldebehörde, Heinrich-Zille-Straße 6,

01471 Radeburg, mündlich oder schrift-

lich beantragt werden. Die Schriftform

ist auch durch Telegramm oder Telefax

gewahrt. Eine telefonische Beantragung

ist unzulässig. Im Falle nachweislich

plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen

des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht

zumutbaren Schwierigkeiten möglich

macht, kann der Antrag noch am Wahltag,

bis 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert

ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass

ihm die beantragten Wahlscheine nicht

zugegangen sind, können ihm bis zum

Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, neue

Wahlscheine erteilt werden.

Nicht in die Wählerverzeichnisse einge-

tragene Wahlberechtigte können aus den

unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen

Gründen den Antrag auf Erteilung von

Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen

noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr stel-

len.

Wer den Antrag für einen anderen stellt,

muß durch Vorlage einer schriftlichen

Vollmacht nachweisen, daß er dazu

berechtigt ist. Ein behinderter Wahlbe-

rechtigter kann sich bei der Antragstellung

der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Der Antragsteller muß den Grund für die

Erteilung von Wahlscheinen glaubhaft

machen.

6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag

nicht, daß der Wahlberechtigte vor einem

Wahlvorstand wählen will, so erhält er

zugleich für die Wahl zum Europäischen

Parlament- einen Wahlschein- einen amtlichen Stimmzettel- einen amtlichen blauen Wahlumschlag- einen amtlichen roten Wahlbriefum-

schlag mit der Anschrift, an die der

Wahlbrief zurück zu senden ist und- ein Merkblatt für die Briefwahl für die

Kommunalwahlen- einen Wahlschein mit Angabe der

Wahlen, für die der Wahlberechtigte

wahlberechtigt ist- einen amtlichen Stimmzettel für die

Stadtratswahl- einen amtlichen Stimmzettel für die

Kreistagswahl- einen amtlichen gelben Wahlumschlag- einen amtlichen orangen Wahlbriefum-

schlag mit der Anschrift, an die der

Wahlbrief zurück zu senden ist und- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Diese Wahlunterlagen werden ihm von

der Stadt auf Verlangen auch noch

nachträglich ausgehändigt. Die Abholung

von Wahlscheinen und Briefwahlunter-

lagen für einen anderen ist nur im Falle

plötzlicher Erkrankung zulässig, wenn die

Empfangsberechtigung durch schriftliche

Vollmacht nachgewiesen wird und die

Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht

mehr rechtzeitig durch die Deutsche Post

AG übersandt oder amtlich überbracht

werden können.

Bei der Briefwahl muss der Wähler die

verschlossenen amtlichen Wahlbriefe

mit Wahlumschlag, Stimmzettel/n und

dem Wahlschein so rechtzeitig an die

angegebene Stelle absenden, dass die

Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag

bis 18.00 Uhr eingehen.

Die Wahlbriefe werden im Bereich der

Deutschen Post AG als Standardbrief

ohne besondere Versendungsform unent-

geltlich befördert und sollten bis zum 10.

Juni 2004 aufgegeben werden.

Sie können auch bei der auf dem jewei-

ligen Wahlbrief angegebenen Stelle

abgegeben werden.

Radeburg, den 30.04.2004Jesse /BürgermeisterÖffentliche Bekanntmachungüber das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Europäischen Parlament und die gleichzeitig stattfindenden

Kommunalwahlen am 13. Juni 2004Sehr geehrte Wahlberechtigte,

für die Stadt Radeburg kann nur das

Wahllokal Bibliothek, Meißner Straße

1a als barrierefreies Wahllokal ausge-

wiesen werden.

Bitte beachten Sie daher folgendes:

Die Wahlberechtigten erhalten bis zum

23.05.2004 eine Wahlbenachrichtigungs-

karte. Darin sind der Wahlbezirk und der

Wahlraum, in dem der Wahlberechtigte

zu wählen hat, angegeben.

Wenn Sie am Wahltag an der Wahl durch

persönliche Stimmabgabe in einem

anderen, als dem in Ihrer Wahlbenach-

richtigung angegeben Wahllokal der

Stadt Radeburg teilnehmen möchten,

benötigen Sie einen Wahlschein!

Diesen können Sie bei der

Stadt Radeburg

Meldebehörde

Heinrich-Zille-Straße 6

01471 Radeburg

schriftlich bis zum 11. Juni 2004, 18.00

Uhr (Eingang bei Stadtverwaltung)

beantragen.

Für die Beantragung können Sie die

Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung

verwenden, dort ist ein entsprechender

Antrag aufgedruckt. Beachten Sie bitte,

dass die Rücksendung in einem fran-

kierten Umschlag erfolgt, sofern Sie den

Postversand nutzen.

Sie können den Antrag auch in die in den

Ortsteilen oder am Rathaus angebrach-

ten Briefkästen der Stadtverwaltung

einwerfen (keine Frankierung nötig).

Beachten Sie jedoch bitte, dass der

Antrag spätestens am 10.06.04 in diese

Kästen eingeworfen wird, damit dieser

noch rechtzeitig bei der Stadtverwaltung

eingeht.

Wenn Sie an der Wahl durch Briefwahl

teilnehmen möchten, beantragen Sie bitte

Wahlschein und Briefwahlunterlagen

bei der Stadt Radeburg (Anschrift siehe

oben).

Bitte beachten Sie auch hier wieder

eine rechtzeitige Antragstellung, da die

Wahlbriefe spätestens am Wahltag bis

18.00 Uhr bei der auf dem jeweiligen

Wahlbrief angegebenen Stelle eingegan-

gen sein müssen.

Es wird keine besondere Beförderung

durch die Post geben, so dass Sie auch

hier davon ausgehen müssen, dass die

Wahlbriefe spätestens bis zum 10.06.04

aufgegeben sein müssen.

Sollten Sie Fragen haben, wenden

Sie sich bitte an die Stadtverwaltung

Radeburg,

Frau Groß, Telefon 035208/96113.

Radeburg, den 30.04.2004Mit freundlichen GrüßenJesse/BürgermeisterMitteilung gemäß § 25 Abs. 1 Kommunal-

wahlordnung - barrierefreie WahllokaleStadt Radeburg · Der BürgermeisterStadt Radeburg · Der Bürgermeisterhttp://www.treppenbau-schuppe.deFür Schüler, die ein Instrument

spielen lernen, ist es meist ein

besonderer Höhepunkt, wenn sie das

Gelernte zu Gehör bringen können.

Zahlreiche Auftritte geben den

Schülern der Musikschule Fröhlich

dazu immer wieder Gelegenheit.

Etwas ganz besonderes ist es aber,

seine Kenntnisse und Fähigkeiten

in einer Prüfung unter Beweis zu

stellen.

Der Akkordeonlehrerverband (ALV)

e.V. bietet Akkordeonschülern in

ganz Deutschland die Möglichkeit,

in verschiedenen Leistungsstufen an

solch einer Prüfung teilzunehmen.

Am 31.01.04 nutzten 16 Akkor-

deonschüler der Musikschule

Fröhlich dieses Angebot, sich diesem

freiwilligen Test zu unterziehen.Vor

einer aus zwei Lehrern des ALV

bestehenden Prüfungskommission

mussten zwei Stücke vorgespielt

werden. Ihr theoretisches Wissen

stellten die Schüler bei der Beant-

wortung eines umfangreichen Fra-

gebogens unter Beweis.

Verdienter Lohn ist neben einer

Urkunde und einem Abzeichen des

ALV auch das Gefühl, aus eigener

Kraft eine tolle Leistung vollbracht

zu haben.

Folgende Schüler konnten Dank

guter Vorbereitung den Anforderun-

gen gerecht werden.

Stufe 1Bianca Jähnig (Ebersbach); Sven Topolla

(Ebersbach); Marie-Katrin-Lindner

(Ebersbach);Max Hilscher (Ebersbach)

Stufe 2Mandy Meinert (Radeburg); Nicole

Hahn (Radeburg); Patty Schwede (Rade-

burg); Kristin Schwede (Rödern);

Regina Sändig (Großd.); Juliane Sändig

(Großd.); Nadine Schubert (Großd.);

Lisa Müller (Großd.); Tina Höntzsch

(Großd.); Sandra Umlauf (Großd.);

Robert Müller (Medingen); Nadine

Büttner (Medingen); Stephanie Greitsch

(Boxdorf)

Stufe 3Anja Lindner (Reichenberg); Severine

Türke (Boxdorf); Franziska Baumann

(Boxdorf); Elisa Paulitz (Volkersdorf)

Stufe 4Nadine Eichhorn (Radeburg );Monika

Naumann (Bärnsdorf); Sina Walther

(Großd.); Mandy Wittke (Radeburg);

Franziska Schimke (Radeburg); Matthias

Ziegler (Moritzburg)

Für die weitere musikalische Arbeit,

ob im Orchester als auch im Unter-

richt wünschen wir viel Freude und

Erfolg.

A.H.

Herzlichen Glückwunsch!

Musikschule FröhlichLeserbrief

... informieren Sie auf der Seite 2

Ihrer Ausgabe 6/2004. Nun kann

man nur mit dem Kopf schütteln,

wenn man liest, daß sich das

Straßenbauamt in „bewährter Tra-

dition“ gegen die Einrichtung des

Kreisverkehrs an der Kreuzung

Baumwiese sperrt. Eigentlich müßte

man davon ausgehen können, daß

dort die eigentlichen Fachleute

sitzen, mit den besten Erfahrungen

und progressivsten Ideen. Eine

Ampelanlage ist bei zunehmendem

Verkehr in meinen Augen eine

„(Auto)Schlangen produzierende

Farm“. Den Beweis dafür kann man

auf der Staatsstraße 81 zwischen

Auer und Buschhaus täglich ser-

viert bekommen - wenn an beiden

Ampelanlagen das „Grünphase“-

Startsignal gegeben wird. Kreisver-

kehr vermeidet Straßenverkehr,

macht den Verkehr flüssig und

erhöht den Nutzungsgrad des Ver-

kehrsraumes. Wann wird dieser

vorteilhafte Kreisverkehr auch am

Buschhaus und in Auer eingerichtet?

Die Praxis sollte der Richter sein.

K.H. Scholz„Straßenbauamt gegen Kreisverkehr“

Sonntag, dem 23.5., 11.00 Uhrab Radeburg (Eingang Stausee)

über Würschnitz und den Buchberg

nach Laußnitz, Besichtigung der

„Samendarre“, (Museum zur Forst-

wirtschaft in der Laußnitzer Heide),

über Königsbrück zum Bibererleb-

nispfad, zurück über Tauscha und

Kleinnaundorf, Rasten für Mittag-

essen und Kaffee sind eingeplantGesamtstrecke: ca. 35 km;

Dauer: ca. 4 Stunden;

Preis pro Person: 2 EuroAnmeldungen bei Michaela Ritter,

Leader+-Management:

035208/34781Westlausitzer HeidebogenGeführte Radtour durch Wald und Heide

 

RAZ Seite 4Impressum: Radeburger Anzeiger, seit 1876, 126. (13.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt

für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf

und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna)sowie dem Informationsblatt für Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)

80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: http://www.radeburger-anzeiger.de und raz@dresden-land.de, e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile:

Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Steinbach-Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika

Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. 14-tägig, die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat. Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag.

Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.4/2000, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine

und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen,

nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften.

Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.

KOMMT GRATULIERENZahnärztlicher NotdienstRadeburg / Moritzburg

An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen jeweils von 9 - 11 Uhr.

15./16.05. DS Reinhold Radeburg (035208) 8051620.05. Dr. H. Gross Radeburg (035208) 219522./23.05. ZA Krjukow Moritzburg (035207) 82118ApothekenbereitschaftsplanBereitschaftszeiten:

Mo, Di, Do: 19.00 – 7.00 UhrMi: 14.00 – 7.00 UhrFr: 14.00 – 8.00 UhrSa: 08.00 – 8.00 UhrSo u. Feiertag:

8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 UhrRettungsstelle Meißen:

Die Vermittlung des diensthaben-

den Bereitschaftsarztes erfolgt in

dieser Zeit über die

Ärztliche Notdienste03521-73 85 21Ev.-Luth. Kirche

Radeburgzum 75. Geburtstagam 12.05.04 Elfriede Kaule Amselweg 2am 14.05.04 Manfred Seidl Meißner Berg 63am 15.05.04 Heinz Tiesler Ahornweg 6am 18.05.04 Ingeburg Klengel Bergstr. 13,

OT Volkersdorfam 18.05.04 Elisabeth Loose Lindenallee 6Azum 80. Geburtstagam 14.05.04 Elly Schramm Meißner Berg 72zum 85. Geburtstag

am 10.05.04 Marianne Leipner Schulstr. 5am 15.05.04 Sophie Hähne Meißner Berg 53zum 90. Geburtstag

am 21.05.04 Else Kemmler Hospitalstr. 16zum 91. Geburtstag

am 21.05.04 Hildegard Naumann Schulstr. 5zum 94. Geburtstag

am 15.05.04 Dora Peukert An der Promnitz 8,

OT Volkersdorf

Herzliche Glückwünsche übermittelt

die Stadtverwaltung RadeburgMontag, den 10.05.0413.00 Uhr Treff Wanderfreunde

und Spielerunde im Club14.00 Uhr Seniorensport

in BärwaldeDienstag, den 11.05.0413.00 Uhr Handarbeitszirkel

Nachmittagsfahrt (s. Aushang)

Mittwoch, den 12.05.0413.45 Uhr Seniorensport

in Großdittmannsdorf mit anschl.

Vorstellung von Haushaltsprodukten15.30 Uhr Seniorensport

in der Zille-SchuleDonnerstag, den 13.05.0414.30 Uhr Treff mit Vortrag

„Pilgerreise nach Rom“

Veranstaltungen Mai 2004Freitag, den 14.05.049.45 Uhr Seniorenschwimmenin MeißenMontag, den 17.05.0414.30 Uhr SeniorentreffDienstag, den 18.05.0414.00 Uhr Treff in Bärwalde

mit Vortrag „ältere Menschen im

Straßenverkehr“

Mittwoch, den 19.05.0413.45 Uhr Seniorentreff

in Großdittmannsdorf15.30 Uhr Seniorensport

in der Zille-SchuleSeniorenSonntag, 09.05. 09.00 Uhr Visitationsgottesdienst

gleichzeitig KindergottesdienstSonntag, 16.05. 09.00 Uhr Predigtgottesdienst

zum Abschluss der Visitation mit

Superintendent Klabunde

gleichzeitig KindergottesdienstHimmelfahrt, 20.05. 10.00 Uhr Gottesdienst an den

Altenteichen in MoritzburgBei Regen findet der Gottesdienst in der Moritzburger Kirche statt.

Sonntag, 23.05. 09.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst

gleichzeitig KindergottesdienstBibelstunden: 19.30 Uhr jeden MittwochJunge Gemeinde: 19.00 Uhr mittwochsKreis der Mitte: 19.30 Uhr Dienstag, den 11.05.

Frauenkreis: 14.30 Uhr Dienstag, den 11.05.

Mutti-Kind-Kreis: 09.00 Uhr Dienstag, den 18.05.

Vierzig-Plus-Minus: 19.30 Uhr Dienstag, den 25.05.

Psychosomatik SHG: 17.00 Uhr Mittwoch, 26.05.

Vorschulkreis: 09.30 Uhr sonnabendsMütterkreis: 19.30 Uhr Donnerstag, den 13.05.

Frauentreffenam Sonntag, dem 16.05.2004 - 14.00 Uhr in NaunhofTreffpunkt: 13.30 Uhr auf dem KirchplatzSprechzeit Pfarrer Seifert:

dienstags 17 - 18 Uhr oder nach Vereinbarung!

Telefon: 035208 34961707.05.04 - 14.05.04Frau Dr. Hemmerling, Großenhain, (03522) 3703214.05.04 - 21.05.04Herr Dr. Goldberg, Coswig, (0171) 4201714Augenärztlicher NotdienstDienstbereitschaft:

werktags: 19 - 7 Uhr, Wochenende u. Feiertage von 7 - 7 UhrIm Internet: www.

radeburger-anzeiger.deTechn. Ausschuß11.05.2004, 19.00 UhrNeuer Ratssaal07.05. Rathaus-Apo. Weinböhla, Marien-Apo. Großenhain (18-20)

08.05. Apo. im Elbecenter Meißen, Mohren-Apo. Großenhain (17-19)

09.05. Rathaus-Apo. Weinböhla, Löwen-Apo. Großenhain (10-12, 17-19)

10.05. Moritz-Apo. Meißen, Stadt-Apo. Großenhain (18-20)

11.05. Kronen-Apo. Coswig, Löwen-Apo. Großenhain12.05. Hahnemann-Apo. Meißen, Marien-Apo. Großenhain (18-20)

13.05. Apo. Kaufland Meißen, Mohren-Apo. Großenhain (18-20)

14.05. Spitzgrund-Apo. Coswig, Stadt-Apo. Großenhain15.05. Alte Apo. Weinböhla, Marien-Apo. Großenhain (17-19)

16.05. Hahnemann-Apo. Meißen, Stadt-Apo. Großenhain (10-12, 17-19)

17.05. Moritz-Apo. Meißen, Apo. am Kupferberg Großenhain (18-20)

18.05. Rathaus-Apo. Weinböhla, Löwen-Apo. Großenhain (18-20)

19.05. Sonnen-Apo. Meißen, Stadt-Apo. Großenhain (18-20)

20.05. Triebischtal-Apo. Meißen, Apo. am Kupferberg Großenhain (10-12, 17-19)

21.05. Neue Apo. Coswig, Marien-Apo. Großenhain

22.05. Spitzgrund-Apo. Coswig, Löwen-Apo. Radeburg,

Apo. am Kupferberg Großenhain (17-19)

23.05. Apo. Kaufland Meißen, Mohren-Apo. Großenhain (10-12, 17-19)

Bereitschaftszeiten:

- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr

 

RAZ Seite 5Pressemitteilung der CDURegionale WirtschaftAm Freitag, dem 23.April lud Dr.

Heinz Pilz, Geschäftsführer der

Spreenhagener Vermehrungsbetrieb

für Legehennen GmbH entspre-

chend der Abstimmung mit dem

Bürgermeister der Stadt Radeburg,

Radeburgs Stadträte und die

Bürgerinitiative gegen intensive

Hühnerhaltung zur Besichtigung

der Pilotanlage auf dem Meißner

Berg ein.

Es handelt sich um die erste Pilotan-

lage für die Broiler-Elterntieraufzucht

und -haltung. Zwei ähnliche Anlagen

für Schweine und Rinder gibt es

bereits.

Aufgrund des ungünstigen Termins

(werktags 15 Uhr) konnten nur drei

Mitglieder der Bürgerinitiative teil-

nehmen, aber immerhin 10 Vertreter

des Stadtrates waren zugegen.

Mit großem personellem Aufgebot

boten die Spreenhagener Tierhaltung

und Umweltüberwachungstechnik

„vom Feinsten“.

In einem der beiden Versuchsställe

standen 6350 Broiler-Elterntiere, in

dem anderen 9800 Jungtiere.

„Die Hühner waren weiß wie frisch

aus der Waschmaschine,“ sagte

ein Vertreter der Bürgerinitiative

gegenüber RAZ. Die gesamte Anlage

habe einen sehr sauberen Eindruck

gemacht. So was habe man weder

jemals gesehen noch erwartet. Dazu

ein großes Aufgebot an Spezialisten

und Experten, die den Gästen Rede

und Antwort standen und den

Eindruck einer neuen Offenheit

im Umgang mit den Nachbarn

der Anlage erweckten. Unter

den Gesprächspartnern auch Dr.

Wilfried Eckhof vom gleichnamigen

Planungsbüro aus Ahrensfelde, aus-

gewiesener Experte für die Projek-

tierung von Stallanlagen.

Seit 17 bis 18 Wochen läuft die

Anlage mit einem immensen mess-

technischen Aufwand. Damit sind

zwei Drittel des ersten Zyklus erfasst.

Insgesamt sollen drei Zyklen gemes-

sen und öffentlich gemacht werden.

Mitarbeiter der Freien Universität

Berlin messen zum Beispiel Stäube

und Bioaerosole. Für 15000 Euro

wird mit Unterstützung vom DWD

eine Wetterstation aufgebaut, die

die örtlichen Windverhältnisse auf-

zeichnen soll. Ein Entgegenkommen

gegenüber der Bürgerinitiative,

die mit der Zugrundelegung der

Messdaten von Dresden-Klotzsche

nicht zufrieden war.

Auch die aus angeblichen Kosten-

gründen bisher so vehement abge-

lehnten Luftfilter wurden nunmehr

eingebaut. Die Luftfilter sind eine

hochmoderne Abluftreinigungsan-

lage. Die Gäste konnten die 16 Meter

lange Filterkammer besichtigen und

den Eindruck gewinnen, dass diese

optimal arbeitet. Hier sollen 50% der

Geruchsstoffe, 70% des Ammoniak

und 90% der Stäube herausgefiltert

werden.

„Bei einer Außentemperatur von 11

bis 12 Grad,“ erklärte Gunder Bach

von der Bürgerinitiative und Experte

in Sachen Lüftungstechnik, „lief die

Anlage mit 30 bis 40% Leistung. Da

roch es zwischen den beiden Ställen

zwar noch nach Huhn, aber sobald

man fünfzig Meter von den Hallen

weg war, hat man nichts mehr gero-

chen.“ Bei sommerlichen Temperatu-

ren, wenn die Anlage dann mit 100%

Leistung fahren muss, werde die

Anlage ihre Wirksamkeit erweisen

müssen.

Nach seinem persönlichen Eindruck

gefragt, schätzte Bach ein: „Natürlich

kann man Versuchsreihen auch

türken, aber ich habe schon den

Eindruck gewonnen, dass das alles

seriös und echt war. Die Atmosphäre

war freundlich und offen. Ich

würde das Fazit ziehen: wenn das

alles seriös betrieben wird und

kontrollfähig aufgezeichnet wird,

dann kann man mehr nicht verlan-

gen.“

Dieser Auffassung schloss sich zum

Beispiel auch der stellvertretende

Bürgermeister Michael Ufert (SPD)

an.

Dennoch blieben offene Fragen und

ein Rest Unbehagen. Eigentlich sollte

das StUFa spontane, unangemeldete

Kontrollmessungen durchführen -

eben um ganz sicher zu sein, dass die

vorgelegten Messreihen „echt“ sind.

Bisher hat das StUFa noch nicht

eine einzige Messung gemacht. Die

Spreenhagener haben aber offenbar

auch nicht gedrängt.

Was wird mit dem in den Filteranla-

gen anfallenden Wasser? Auskunft:

dieses sei ph-neutral und könne „auf

die Felder“. Frage: „Auf welche

Felder?“ Das wollte man nicht beant-

worten. Warum nicht?

Dr. Wolfgang Kürner von der

Bürgerinitiative stellte die Frage,

wie es um das Ausfiltern von Viren

und Bakterien aus Luft und Wasser

bestellt sei. Auch dazu gab es

keine zufrieden stellende Antwort.

Die Krankheitserreger können auch

in neutralen Medien sehr gut

überleben.

Ein nicht zurückgezogener Antrag

auf Betriebsgenehmigung liegt beim

RP vor. Nach Auswertung der Daten

der Pilotanlage werden die Antrags-

unterlagen aktualisiert.

Auf die Frage, wann die Gäste die

Auswertung einsehen können, die

Auskunft, man wolle dies erst den

Behörden zeigen. Also doch nicht

die ganz große Offenheit?

Zweifel sind angebracht, denn in

„bewährter Tradition“ wurde auch

die Einbeziehung der Presse „ver-

mieden“. Warum, wenn man schon

so einen Aufwand treibt, nutzt man

nicht die Chance, über die Medien

mehr Menschen zu erreichen?

Statt dessen ließ sich Dr. Pilz von

einem Rechtsanwalt begleiten, er

sollte sachkundig auf Fragen zum

Genehmigungsverfahren antworten.

Nur nichts Falsches sagen? Ist der

Grad auf dem man wandert, so

schmal, dass es auf jedes Wort

ankommt? Wir wissen es nicht.

Vertiefende, weiterführende Links,

u.a. zur Webseite von Dr. Pilz,

finden Sie unter www.radeburger-

anzeiger.de (Klick „die neuesten

Nachrichten“)

KRHühnerfarm: Forderungen erfüllt,

aber Skepsis bleibtUnter dieses Motto stellen die

Bewerber der CDU-Liste die Aktio-

nen im Vorfeld der Wahlen zum

Stadtrat am 13.06.2004.

Nominiert wurden auf die CDU-

Liste 14 Kandidaten, darunter

5 Frauen, die aus Radeburg

sowie den Ortsteilen Bärwalde,

Großdittmannsdorf und den Prom-

nitztaler Orten Berbisdorf und

Bärnsdorf kommen. Angeführt wird

die Liste von Christian Damme, dem

stellvertretenden Bürgermeister,

Sylvia Schmidt, Vorsitzende des

CDU-Stadtverbandes sowie Andreas

Hübler, Fraktionsvorsitzender der

CDU-Fraktion im Stadtrat.

Derzeit stellt die CDU-Fraktion 12

von 22 Stadträten und bildet somit

die Mehrheitsfraktion. Dies ist auch

wieder erklärtes Ziel der zur Wahl

stehenden Mannschaft. Dafür wurde

eine ausgewogene Mischung von

Bewerbern nominiert, mit denen

eine erfolgreiche Kommunalpolitik

für unsere Stadt ermöglicht wird.

Der jüngste Kandidat ist 32 Jahre,

der älteste 56 Jahre alt. Neben

bewährten Stadträten stellen sich

auch einige neue Gesichter der

Wahl. So kandidieren neben Hand-

werksmeistern, Verwaltungsfach-

leuten und Betriebswirtschaftlern

auch Ingeniere, ein Jurist und ein

Landwirt.

Die gemeinsamen Ziele unserer

Kandidaten finden sich im Positions-

papier wieder, das im Stadtverband

und mit den Bewerbern erarbeitet

wurde. Schwerpunkte sind u.a.

folgende Themen:

-Radeburg stärkt durch eigene

Profilierung seine Position als Nach-

barstadt von Dresden-Radeburg entwickelt sich als Part-

ner in der Region „Elbehochland“

im Landkreis Meißen-Gewährleistung der harmonischen

Entwicklung aller Ortsteile unter

Beachtung ihrer historischen Beson-

derheitenUm möglichst vielen Bürgern

die Gelegenheit zu geben, mit unse-

ren Kandidaten ins persönliche

Gespräch zu kommen, laden wir

an folgenden Terminen zu Diskus-

sionsabenden ein:

Montag, 17.05.2004

19.30 Uhr, Sportlerheim BerbisdorfDienstag, 18.05.2004

19.30 Uhr, Kita Großdittmannsdorf

Montag, 24.05.2004

19.30 Uhr Geriatrische Klinik RabuMittwoch, 26.05.2004

19.30 Uhr, Jugendclub Bärwalde

Donnerstag, 03.06.2004

19.30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus

Bärnsdorf

Montag, 07.06.2004

19.30 Uhr KitaVolkersdorf

Dabei wollen wir Ihnen unser Pro-

gramm für die nächsten 5 Jahre

vorstellen und mit Ihnen über lokale

Themen in der Stadt und den Orts-

teilen sprechen.

Sylvia SchmidtCDU-Stadtverband Radeburg

Zukunft gestalten

„Radeburg - unsere Heimatstadt“

Zu den Kommunalwahlen treten

die vier im Stadtrat vertretenen

Parteien - CDU, SPD, PDS und FDP

- wieder an. Entgegen bisherigen

Informationen tritt die FDP mit zwei

Kandidaten an - Exbürgermeister

Jürgen Groß und der Uhrmacher-

meister Tobias Schmidt stehen auf

der Liste der Liberalen. Auch die

„Bürgerinitiative“, die nach der

letzten Wahl durch Volker Hübler

aus Berbisdorf vertreten war, wird

wieder dabei sein - mit drei Bewer-

bern aus Großdittmannsdorf. Grüne,

DSU und Unabhängige Wähler

treten nicht mehr an. KRKommunalwahlen 2004Vier Parteien und Bürgerinitiative treten anDie Privilegierte Schützengesell-

schaft 1226 Radeburg e.V. gibt hier-

mit bekannt, dass das Schützenfest

2004 im Zeitraum 04.06. und 05.06.

2004 auf dem Parkplatz Am Hof-

wall - Röderstraße stattfinden wird.

Traditionsgemäß wird das Fest wie

bisher eine Woche nach Pfingsten

durchgeführt. Das entsprechende

Programm werden wir im kommen-

den Radeburger Anzeiger abdruc-

ken lassen, und auch durch Ausle-

gung von Programminfos bekannt

machen. Eines können wir aber

jetzt schon verraten. Am Freitag

den 04.06.2004 wird es ein tolles

Spektakel geben, was vorrangig

für junge Leute mit ausreichender

Kondition gedacht und mit entspre-

chenden Siegerpreisen honoriert

wird. Neugierig geworden ?

Die Radeburger Schützengesell-

schaft gibt weiterhin bekannt, dass

2004 Neuwahlen entsprechend der

Satzung durchgeführt wurden. Zum

neuen Vorsitzenden der Radeburger

Schützen wurde Schützenbruder

Gerd Zimmer berufen. Als 2. Vorsit-

zender ist wiederum Schützenbruder

Hasso Zötzsche sowie als Schatz-

meister Michael Sackstedt gewählt

worden. Weitere Vorstandsmitglie-

der sind Gottfried Wagner, Dieter

Pfaltz, Dieter Neumann, Peter Hof-

mann und Heiko Wandschneider.

Für ihre langjährigen Tätigkeiten im

Schützenverein und im Vorstand,

möchten wir Petra Neumann und

Michael Basista an dieser Stelle

noch einmal Dank sagen. Wir

würden uns auch freuen, wenn wirweiteren Zuwachs an Interessenten

zum sportlichen Schießen begrüßen

könnten. Wer Interesse hat, oder

nur einmal zum Schnupperkurs

kommen möchte, kann sich bei

allen Vorstandsmitgliedern sowie

bekannten Schützen unserer Gesell-

schaft melden. Der VorstandPriv. Schützengesellschaft 1226 Radeburg e.V.

Schützenfest 2004Am Sonntag, dem 16. Mai 2004,

10.00 Uhr lädt der Heimat- und

Museumsförderverein Reichenau

e.V. zu einer geführten Wanderung

auf der Via regia (Hohe Straße,

Königsstraße, Alte Poststraße) recht

herzlich alle Wander- und Heimat-

freunde, alle Interessierten und

Neugierigen ein. Ausgangs-, Treff-

und Endpunkt ist das Armenhaus

auf der Gräfenhainer Straße in Rei-

chenau bei Königsbrück. Wander-

freunde, die mit dem PKW anreisen,

benutzen bitte den Parkplatz an

der Gräfenhainer Straße vor dem

Rittergut. Wir wandern auf der Via

regia bis zur Reichenauer Flurgrenze

in Richtung Schwosdorf, gehen

von dort die alte Wegeführung

bis zur Einfahrt des Klärwerk Rei-

chenau und von dort zur Kamenz-

Königsbrücker Staatsstraße. Auf

dieser wandern wir bis kurz vor

die Teufelsbrücke und gehen dann

auf der Via regia durch Wald und

Feld zurück zum Armenhaus. Die

gesamte Wegstrecke beläuft sich

auf 9,5 km. Die Wanderung wird

historisch erklärend begleitet von

Günter Thus. Anschließend kann

am Armenhaus eine Stärkung ein-

genommen werden.

WanderlustEinladung zu einer Wanderung auf der Via regiaSchloß SchönfeldDas Fernsehteam des MDR der

Sendereihe „Unterwegs in Sach-

sen“ hat im und um das Schloß

Schönfeld gedreht. Gesendet wird

am 08.05.2004, 18.15 Uhr, MDR

Sendereihe „Unterwegs in Sachsen“.

Wiederholung am 14.05.2004, 13.00

Uhr.

Irgendwann Ende 2003 informierte

Kerstin Dietrich, vom Förderverein

Schloß Schönfeld, den Sender über

die Sehenswürdigkeiten und das

besondere Flair des Schlosses. Ja,

so einfach Anrufen, Kommen und

Drehen geht da nicht. Geduld, Warten,

Feeling noch mal Anrufen und sicher

Das Fernsehen im Schloß und das Schloß im Fernsehenauch etwas Glück halfen. Im April

diesen Jahres stand eine Fernseh-Crew

vor den „Toren“ des altwürdigen

Schlosses. Unter der Leitung von

Martina Klemz, dem Kameramann

Herrn Mühlberg, Jonny, dem Tech-

niker und der Moderatorin Beate

Werner, entstand während der Dreh-

tage- und Abende eine wunderbare

Zusammenarbeit und es herrschte

„Filmatmosphäre“ im Schloß. Inter-

essant für den Laien war es schon

mal hinter die Kulissen zu schauen.

Sehr angenehm auch zu spüren, daß

Fernsehleute Menschen wie „Du und

ich“ sind, zumindest beim MDR.

 

RAZ Seite 6Nachrichten und Informationen für Ebersbach und Umgebungamtliche Mitteilungen der Gemeinde Ebersbach mit den Ortsteilen Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf,

Ebersbach, Ermendorf, Freitelsdorf, Göhra, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und RödernEbersbachEbersbachErscheinungs-

tag:

07.05.2004KOMMT GRATULIERENOrtsteil BeiersdorfHentzschel, Hedwig Hopfenbachstr. 16 08.05. 101 JahreOrtsteil BieberachWeber, Herta Heidestr. 3 05.05. 92 JahreOrtsteil EbersbachTopolla, Irmgard Hauptstr. 34b 19.05. 75 JahreOrtsteil NaunhofSchäf, Hannelore Parkstr. 75 02.05. 75 JahreDöring, Margarethe Siedlungsweg 24 03.05. 97 JahreOrtsteil RödernStübner, Walter Dorfstr. 30 30.05. 75 JahreAußerdem gratulieren wir dem Ehepaar

Günther und Luzie Engelmann im Ortsteil Freitelsdorfam 08.05.2004 recht herzlich zur Goldenen Hochzeit.

Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach

gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen

weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.

Gemeinde Ebersbach1.

Das Wählerverzeichnis zur Wahl

zum Europäischen Parlament und

für die gleichzeitig stattfindenden

Kommunalwahlen für die Gemeinde

Ebersbach wird in der Zeit vom

24. bis 28 Mai 2004 - während der

allgemeinen ÖffnungszeitenMontag von 9.00 - 11.00 UhrDienstag von 9.00 - 12.00 Uhr

13.00 - 18.00 UhrDonnerstag von 13.00 - 15.00 UhrFreitag von 9.00 - 11.00 Uhrin der Gemeindeverwaltung Ebers-

bach, Einwohnermeldeamt, Am

Bahndamm 3, 01561 Ebersbach

für Wahlberechtigte zur Einsicht-

nahme bereitgehalten. Jeder Wahlbe-

rechtigte kann die Richtigkeit oder

Vollständigkeit der zu seiner Person

im Wählerverzeichnis eingetragenen

Daten überprüfen. Sofern ein Wahlbe-

rechtigter die Richtigkeit oder

In der nicht öffentlichen Sitzung des

Hauptausschusses am 06.04.2004 und

der öffentlichen Sitzung des Gemein-

derates am 27.04.2004 wurden nach-

stehende Beschlüsse gefasst:

Hauptausschuss52/04/2004 und 53/04/2004

Beschlüsse zu Personalangelegen-

heiten der Gemeinde Ebersbach54/04/2004

Beschluss zu Mietangelegenheiten

der Gemeinde EbersbachGemeinderat55/04/2004

Beschluss zur Aufstellung eines

vorhabenbezogenen Bebau-

ungsplanes für das Flurstück

Teil von 64 der Gemarkung Ermen-

dorf56/04/2004

Der Gemeinderat billigt den Entwurf

zum vorhabenbezogenen Bebau-

ungsplan „Hundesportplatz“ OT

Ermendorf für das Flurstück Teil

von 64 der Gemarkung Ermendorf.

Der Gemeinderat beschließt die

öffentliche Auslegung des Planes lt.

§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom18.05. - 21.06.2004zu den Sprechzeiten der Gemein-

deverwaltung Ebersbach. Beden-

ken und Anregungen zum Bebau-

ungsplan können schriftlich oder

während der Dienststunden zur

Niederschrift gebracht werden.

57/04/2004

Beschluss zur Aufhebung des Sat-

1. Die während der öffentlichen

Auslegung des Entwurfes des vor-

habenbezogenen Bebauungsplanes

vorgebrachten Bedenken, Anre-

gungen und Hinweise von Trägern

öffentlicher Belange und Bürgern

hat der Gemeinderat mit folgendem

Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden Hinweise

von:

- Landratsamt Riesa-Großenhain

- Staatliches Umweltfachamt

Radebeul

- Staatliches Vermessungsamt

Großenhain

- AZV „Steinbach-Kalkreuth“

- Landesamt für Archäologie

- Herrn Conrad und Herrn

Rutsch aus Kalkreuth

- Herrn Karl-Heinz Rutsch aus

KalkreuthAufstellung des vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes „Hundesportplatz“

Ortsteil Ermendorf der Gemeinde

Ebersbach für das Flurstück Teil von

64 der Gemarkung Ermendorf

Der Gemeinderat der Gemeinde

Ebersbach hat am 27.04.2004 in

öffentlicher Sitzung aufgrund von

§ 12 BauGB beschlossen, für das

Flurstück Teil von 64 der Gemar-

kung Ermendorf einen vorhaben-

bezogenen Bebauungsplan aufzu-

stellen (Beschluss-Nr. 55/04/2004).

Mit der Aufstellung des Bebauungs-

planes wird der Schaffung eines

Übungsplatzes für den Hundesport

Rechnung getragen.

Öffentliche Auslegung des Bebau-

ungsplanentwurfes „Hundesport-

platz“ Ortsteil Ermendorf

Der Gemeinderat der Gemeinde

Ebersbach hat am 27.04.2004 in

öffentlicher Sitzung den Entwurf

des vorhabenbezogenen Bebau-

ungsplanes „Hundesportplatz“ OT

Ermendorf der Gemeinde Ebers-

bach gebilligt und beschlossen,

Bekanntmachungen der Gemeinde Ebersbach

diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB

öffentlich auszulegen (Beschluss-Nr.

56/04/2004).

Der Entwurf des vorhabenbezoge-

nen Bebauungsplanes wird in der

Zeit vom

18. Mai bis 21. Juni 2004

in den Räumen der Gemeinde-

verwaltung Ebersbach, Am Bahn-

damm 3, 01561 Ebersbach zu den

Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist

können von jedermann Bedenken

und Anregungen zum vorhabenbe-

zogenen Bebauungsplan schriftlich

zur Niederschrift gebracht werden.

Gelegenheit zur Erörterung des Pla-

nes gegenüber dem Bürger wird zu

folgenden Sprechzeiten der Gemein-

deverwaltung gewährt.

Sprechzeiten:

Montag 9.00 - 11.00 Uhr

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und

13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag 9.00 - 11.00 Uhr

Fehrmann, BürgermeisterinSatzung der Gemeinde Ebersbach über den Vorhaben-

bezogenen Bebauungsplan „Kirschallee II - Lauterbach“

- Rechtsanwalt Kretzmann aus

Dresden.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt,

die Träger öffentlicher Belange, die

Anregungen und Hinweise erhoben

haben, von diesem Ergebnis unter

Angabe der Gründe in Kenntnis zu

setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Bau-

gesetzbuches in der Fassung vom

27.08.1997 (BGBl. I S. 2141),

berichtigt am 16.01.1998 (BGBl. I S.

137) sowie nach § 83 der SächsBO

vom 18.03.1999 (SächsGVBl.

S. 86 vom 30.03.1999) wird

nach Beschlussfassung durch den

Gemeinderat Ebersbach am

27.04.2004 folgende Satzung über

den vorhabenbezogenen Bebauungs-

plan „Kirschallee II - Lauterbach“,

bestehend aus der Planzeichnung

mit Begründung vom 27.11.2003,

geändert am 26.02.2004 erlassen.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der vorhabenbezogene Bebau-

ungsplan tritt mit seiner ortsüblichen

Bekanntmachung in Kraft. Dabei

ist auch anzugeben, wo der Plan mit

Begründung während der Dienst-

stunden eingesehen und über den

Inhalt Auskunft verlangt werden

kann.

Fehrmann

BürgermeisterinHinweis nach § 4 Abs. 4 der

Gemeindeordnung für den Freistaat

Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO

gelten Satzungen, die unter Verlet-

zung von Verfahrens- und Formvor-

schriften der SächsGemO zustande-

gekommen sind, im Jahr nach ihrer

Bekanntmachung als von Anfang an

gültig zustandegekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung

nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;

2. Vorschriften über die Öffentlich-

keit der Sitzung, die Genehmi-

gung oder die Bekanntmachung

der Satzung verletzt worden sind;

3. der Bürgermeister dem Beschluß

nach § 52 Abs. 2 SächsGemO

wegen Gesetzwidrigkeit wider-

sprochen hat;

4. vor Ablauf der in §4 Abs. 4 Satz 1

SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde

den Beschluß beanstandet hat,

b) die Verletzung der Verfah-

rens- oder Formschrift gegen-

über der Gemeinde unter

Bezeichnung des Sachverhaltes,

der die Verletzung begründen

soll, schriftlich geltend gemacht

worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern

3 oder 4 geltend gemacht worden,

so kann auch nach Ablauf der in § 4

Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genann-

ten Frist jedermann diese Verletzung

geltend machen.

Gemeinde EbersbachGemeinde EbersbachBeschlüsse der Gemeinde Ebersbachzungsbeschlusses über den vor-

habenbezogenen Bebauungsplan

„Kirschallee II“ OT Lauterbach

Beschluss Nr. 29/02/200458/04/2004

Beschluss zum Durchführungsver-

trag zwischen Herrn Quick und

der Gemeinde Ebersbach zum vor-

habenbezogenen Bebauungsplan

„Kirschallee II“ OT Lauterbach mit

eingebrachten Änderungen.

59/04/2004Satzung der Gemeinde Ebersbach

über den vorhabenbezogenen

Bebauungsplan „Kirschallee II“

Lauterbach

60/04/2004

Zustimmung zur Beteiligung des

Zweckverbandes Gasversorgung

Ostsachsen an der Energie Sachsen

Ost GmbH

61/04/20041. Beschluss zur Aufhebung des

Beschlusses Nr. 161/12/2003 vom

18.12.20032. Die Bürgermeisterin wird er-

mächtigt, in der Gesellschafterver-

sammlung der KBO-der Gründung einer Gesellschaft

mit beschränkter Haftung durch die

KBO und weitere Gesellschafter

und-der Einbringung von Aktien an der

„Energieversorgung Sachsen/Ost

AG (ESAG) durch die KBO in

diese neu gegründete Gesellschaft

zuzustimmen.

Die Gemeindeverwaltung Ebers-

bach ist

am Freitag, 21. Mai 2004,

geschlossen.

Bitte beachten Sie, dass auch

das Einwohnermeldeamt von der

Schließung betroffen ist.

Fehrmann, BürgermeisterinEs wird darauf hingewiesen, dass

die Gemeindekasse bei verspäteten

Zahlungen Säumniszuschläge und

Mahngebühren erheben muss.

Um dies zu vermeiden, bitten wir

Sie am Lastschrift-Einzugsverfahren

teilzunehmen. Bei Überweisungen

wird um die Angabe des Buchungs-

zeichens gebeten, um Ihre Zahlung

richtig zuordnen zu können.

Bankverbindung der Gemeinde:

Kreissparkasse Riesa-GroßenhainKonto-Nr.: 3 046 000 056BLZ: 850 502 00Amtliche BekanntmachungZahlungserinnerung für den Monat

Mai 200415.05.2004 - 2. Rate GrundsteuerInformation derGemeinde EbersbachSehr geehrte Einwohner der Gemein-

de Ebersbach und interessierte Bürger

für die Bockwindmühle Ebersbach,

wie bereits zur Mühlentour am25. April informiert, möchte ich

alle interessierten Bürger zur noch-

maligen Vorstellung des Betreiber-

konzeptes für die Bockwindmühle

Ebersbach und der Bildung eines

Mühlen- und Heimatvereins für

Dienstag, 11. Mai 2004, 19.00 Uhr

in die Gemeindeverwaltung Ebers-

bach recht herzlich einladen.

Zur Mühlentour haben wir doch

erfahren, dass viele Bürger Inter-

esse für ihre Heimat und das

Mühlenhandwerk haben. Wir

würden uns freuen, wenn Sie in

diesem Verein mitwirken würden.

Fehrmann, BürgermeisterinBockwindmühle EbersbachEinladung zurZusammenkunftGemeinde EbersbachÖffentliche Bekanntmachungüber das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnisund die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl

zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitigstattfindenden Kommunalwahlen am 13. Juni 2004Vollständigkeit der Daten von an-

deren im Wählerverzeichnis einge-

tragenen Personen überprüfen will,

hat er Tatsachen glaubhaft zu machen,

aus denen sich eine Unrichtigkeit oder

Unvollständigkeit des Wählerver-

zeichnisses ergeben kann. Es ist

zulässig, dass der Wahlberechtigte

Auszüge aus dem Wählerverzeichnis

anfertigt, soweit dies im Zusammen-

hang mit der Prüfung des Wahlrechts

einzelner dieser Personen steht. Es

wird ausdrücklich darauf verwiesen,

dass die Auszüge nur für diesen

Zweck verwendet und unbeteiligten Drit-

ten nicht zugänglich gemacht werden

dürfen. Das Recht auf Überprü-

fung besteht nicht hinsichtlich der

Daten von Wahlberechtigten, für

die im Melderegister ein Sperrver-

merk gemäss den §§ 22 und 23 des Besuchen Sie uns im Internetwww.radeburger-anzeiger.deFortsetzung auf Seite 7

 

RAZ Seite 7Kindertagesstätte Röderspatzen...fuhren die Senioren aus Rödern,

Freitelsdorf, Cunnersdorf, Bieber-

ach und Ebersbach am 14. bzw. 15.

April 2004. Frühes Aufstehen war

angesagt, gegen 6.00 Uhr morgens

begann der Tag und sollte bis zur

Rückkehr gegen 21.00 Uhr sich

von seiner besten Seite zeigen.

Allein die Fahrt durch die herrliche

Landschaft, bei sonnigem Wetter

war sehr schön. Das I-Tüpfelchen

der Fahrt waren jedoch die

geschmückten Brunnen in den Ort-

schaften entlang unserer Fahrtroute.

Nach altem Brauchtum werden

hier zur Osterzeit die Brunnen

geschmückt. Als Schmuck dienen

Eine ereignisreiche Woche liegt

hinter den „Röderspatzen“.

Ob Reiten, Wandern, Puppenthea-

ter oder Sport, alle Höhepunkte

wurden für die Kinder zum blei-

benden Erlebnis. Sogar der Wetter-

frosch machte uns ein Geschenk und

schickte uns fast eine ganze Woche

Frühlingswetter.

Sächsischen Meldegesetzes einge-

tragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im auto-

matisierten Verfahren geführt. -

Die Einsichtnahme ist durch ein

Datensichtgerät möglich, welches

nur von einem Bediensteten der

Gemeinde bedient werden darf.

Wählen kann nur, wer in das

Wählerverzeichnis eingetragen ist

oder einen Wahlschein für die Wahl

zum Europäischen Parlament und

einen Wahlschein für die Kommu-

nalwahlen hat.

2.

Jeder Wahlberechtigte, der das

Wählerverzeichnis für unrichtig oder

unvollständig hält, kann in der Zeit

vom 24. bis 28. Mai 2004, spätestens

am 28. Mai 2004 bis 12.00 Uhr, bei

der Gemeinde Ebersbach, Einwoh-

nermeldeamt, Einspruch einlegen

bzw. Antrag auf Berichtigung stellen.

Der Einspruch/Antrag ist schriftlich

oder zur Niederschrift einzulegen/

zu stellen. Soweit die behaupteten

Tatsachen nicht offenkundig sind, hat

der Antragsteller die erforderlichen

Beweismittel beizufügen.

3.

Wahlberechtigte, die in das Wähler-

verzeichnis eingetragen sind, erhalten

bis spätestens zum 23. Mai 2004

eine Wahlbenachtigung. In dieser ist

vermerkt, für welche Wahl sie gilt.

Wer keine Wahlbenachtigung erhal-

ten hat, aber glaubt, wahlberechtigt

zu sein, muss Einspruch gegen das

Wählerverzeichnis einlegen, um nicht

Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht

nicht ausgeübt werden kann.

Wahlberechtigte, die nur auf An-

trag in das Wählerverzeichnis ein-

getragen werden und die bereits

Wahlschein und Briefwahlunterla-

gen beantragt haben, erhalten keine

Wahlbenachrichtigung.

4.

Wer einen Wahlschein

- zur Wahl des Europäischen

Parlament hat, kann durch

Stimmabgabe in einem beliebi-

gen Wahlraum des Landkreises

Riesa-Großenhain- zu den Kommunalwahlen hat,

kann an den Wahlen durch

Stimmabgabe in einem beliebi-

gen Wahlraum des für ihn zustän-

digen Wahlkreis oder durch Brief-

wahl teilnehmen.

5.

Einen Wahlschein erhält auf An-

trag 5.1. ein in das Wählerverzeich-

nis eingetragener Wahlberechtigtera) wenn er sich am Wahltage wäh-

rend der Wahlzeit aus wichtigen

Gründen außerhalb des Wahlbezir-

kes aufhält,

b) wenn er seine Wohnung ab

dem 10. Mai 2004

· in einen anderen Wahlbezirk

innerhalb der Gemeinde verlegt,

· außerhalb der Gemeinde ver-

legt, wobei die Eintragung in

nis am Ort der neuen Wohnung

nicht beantragt worden ist,

c) wenn er aus beruflichen Gründen

oder wegen Krankheit, hohen

Alters, einer körperlichen Beein-

trächtigung oder sonst seines

körperlichen Zustands wegen den

Wahlraum nicht oder nur unter

nicht zumutbaren Schwierig-

keiten aufsuchen kann;

5.2. ein nicht in das Wählerver-

zeichnis eingetragener Wahlbe-

rechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne

sein Verschulden die Antragsfrist

auf Aufnahme in das Wählerver-

zeichnis bei Deutschen nach

§ 17 Abs.1 der Europawahl-

ordnung, bei Unionsbürgern nach

§ 17 a Abs. 2 der Europawahlord-

nung bis zum 23. Mai 2004 oder

die Einspruchsfrist gegen das

Wählerverzeichnis nach §21Abs.1

der Europawahlordnung bis zum

28. Mai 2004 versäumt hat.

b) wenn sein Recht auf Teilnahme

an den Wahlen erst nach Ablauf

der Antragsfrist bei Deutschen

nach §17 Abs.1 der Europawahl-

ordnung, bei Unionsbürgern

nach § 17a Abs. 2 der Europa-

wahlordnung oder der Einspruchs-

frist nach § 21 Abs. 1 der Euro-

pawahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Be-

schwerdeverfahren festgestellt

worden ist und die Feststellung

erst nach Abschluss des Wähler-

verzeichnisses zur Kenntnis der

Gemeinde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das

Wählerverzeichnis eingetragenen

Wahlberechtigten bis zum 11. Juni

2004, 18.00 Uhr, in der Gemeinde-

verwaltung Ebersbach, Einwohner-

meldeamt, Am Bahndamm 3, 01561

Ebersbach, mündlich oder schriftlich

beantragt werden. Die Schriftform

wird auch durch Telefax oder Tele-

gramm gewahrt. Eine telefonische

Beantragung ist unzulässig.

Im Falle nachweislich plötzlicher

Erkrankung, die ein Aufsuchen des

Wahlraums nicht oder nur unter

nicht zumutbaren Schwierigkeiten

möglich macht, kann der Antrag

noch am Wahltag, bis 15.00 Uhr,

gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter

glaubhaft, dass ihm der beantragte

Wahlschein nicht zugegangen ist,

kann ihm bis zum 12. Juni 2004,

12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein

erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis

eingetragene Wahlberechtigte

können aus den vorstehend unter Nr.

5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen

Gründen den Antrag auf Erteilung

eines Wahlscheines noch bis zum

Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen

stellt, muss durch Vorlage einer

schriftlichen Vollmacht nachwei-

sen, dass er dazu berechtigt ist. Ein

behinderter Wahlberechtigter kann

sich bei der Antragstellung der Hilfe

einer anderen Person bedienen.

Der Antragsteller muss den Grund

für die Erteilung eines Wahlscheins

glaubhaft machen.

6.

Ergibt sich aus dem Wahlscheinan-

trag nicht, dass der Wahlberechtigte

vor einem Wahlvorstand wählen

will, so erhält er zugleichfür die Wahl zum Europäischen

Parlament- einen Wahlschein- einen amtlichen Stimmzettel- einen amtlichen blauen

Wahlumschlag- einen amtlichen roten Wahl-

briefumschlag mit der An-

schrift, an die der Wahlbrief

zurückzusenden ist und- ein Merkblatt für die Briefwahl,

für die Kommunalwahlen- einen Wahlschein mit Angabe

der Wahlen, für die der Wahl-

berechtigte wahlberechtigt ist- einen amtlichen Stimmzettel

für die Wahl zum Gemeinderat- einen amtlichen Stimmzettel

für die Wahl zum Kreistag- einen amtlichen Stimmzettel

für die Wahl zum Ortschaftsrat- einen amtlichen gelben Wahl-

umschlag- einen amtlichen orangenen Wahl-

briefumschlag mit der Anschrift,

an die der Wahlbrief zurückzu-

senden ist und- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Diese Wahlunterlagen werden ihm

von der Gemeinde auf Verlangen

auch noch nachträglich ausgehändigt.

Die Abholung von Wahlschein und

Briefwahlunterlagen für einen ande-

ren ist nur im Falle einer plötzlichen

Erkrankung zulässig, wenn die Emp-

fangsberechtigung durch schriftliche

Vollmacht nachgewiesen wird und

die Unterlagen dem Wahlberechtigten

nicht mehr rechtzeitig durch die

Deutsche Post AG übersand oder

amtlich überbracht werden können.

Bei der Briefwahl muss der Wäh-

ler die verschlossenen amtlichen

Wahlbriefe mit Wahlumschlag,

Stimmzetteln und dem Wahlschein

so rechtzeitig an die angegebene

Stelle absenden, dass die Wahlbriefe

dort spätestens am Wahltag bis

18.00 Uhr eingehen.

Wahlbriefe werden im Bereich der

Deutschen Post AG als Standart-

briefe ohne besondere Versendungs-

form unentgeltlich für den Wähler

befördert. Sie können auch bei der

auf dem jeweiligen Wahlbrief ange-

gebenen Stelle abgegeben werden.

Ebersbach, 07.05.2004Fehrmann, BürgermeisterinSeniorenbetreuungZu den Osterbrunnen in die Fränkische SchweizViel Spaß hatten auch wieder alle

Bowlingfreunde am 6. April 2004

in Beiersdorf.

Unsere Bowlingrunde hat sich

vergrößert und so wird noch härter

um den Sieg gerungen. Spannend

bleibt es bis zur letzten Kugel, aber

nur einer kann gewinnen, und das

war diesmal wieder Herr Haase,

Erich, unser Senior unter den Seni-

oren.

Für die Bewirtung an diesem Nach-

mittag ein Dankeschön den Wirts-

leuten.

Der nächste Termin ist in Beiers-

dorf am 01. Juni 04.

ausgeblasene und über das Jahr

gesammelte Eier, die einfarbig

oder auch künstlerisch bemalt und

verziert sind. Bunte Papierbänder,

Girlanden aus Fichtenzweigen, zu

Gerüsten und Kronen geflochten,

an denen die in mühsamer Hand-

arbeit verzierten Eier befestigt

werden, zieren die Brunnen und sind

während der Osterzeit Anziehungs-

punkt für interessierte Besucher.

Für alle Reisegäste war diese Fahrt

ein wunderschönes Erlebnis, zu mal

der Service und die Bordbesatzung

Enrico bzw. Dieter vom Busunter-

nehmen sehr zum Gelingen der

Fahrt beitrugen.

Herr Haase, Erich, re., Bahn- und

Pokalsieger und „Ratte“ Herr Grafe

freuen sich über den sportlichen ErfolgAber was wäre unsere Festwoche

und besonders unser Festnachmittag

ohne die zahlreichen Helfer gewe-

sen. Deshalb möchten wir allen, die

uns mit ihrer tatkräftigen Hilfe, mit

Geld- und Sachspenden unterstützt

haben, ganz herzlich danken.

Die Kinder und Erzieherinnen der

Kindertagesstätte „Röderspatzen“

Für alle Interessenten zum Vormer-

ken, geplant sind im Juni und Juli

eine Kremserfahrt und eine Fahrt zu

den Hinterhermsdorfer Schleußen.

Einladungen erfolgen demnächst.

Allen Senioren wünschen wir einen

guten Start in den Frühling.

Ihre SeniorenbetreuungB. Scheinpflug und A. WehnerFür die Senioren aller Ortsteile der

Gemeinde EbersbachAm 11. Mai 2005 starten wir unse-

ren nächsten Badeausflug in das

Freizeit- und Gesundheitsbad Körse-

Therme Kirschau. Interessenten

melden sich bitte in der Gemeinde-

verwaltung Ebersbach, Seniorenbe-

treuung Zi. 3, Tel. 035208/9550.

Fortsetzung von Seite 6Ein mitreißendes Musikerlebnis beson-

derer Art: mit überwältigender Energie

werden Spirituals und Gospelklassiker

wie „Oh happy day“, „He‘s got the whole

world“, „Amen“ nicht nur gesungen und

getanzt, sondern geradezu zelebriert -

ENJOY IT !

Am Montag, dem 14.06.2004 findet um

20.00 Uhr in der Ev.-luth. Kirche zu

Niederebersbach in 01561 Ebersbach

ein Konzert mit den GLORY GOSPEL

SINGERS aus New York statt.

Eintrittskarten sind an folgenden Stel-

len erhältlich:

- Ev.-luth. Pfarramt, Kalkreuther Str. 17,

D-01561 Ebersbach- Quelle Shop, Kirchenwinkel 4,

D-01561 Ebersbach(Restkarten und Einlass um 19.00 Uhr)

The GLORY GOSPEL SINGERS from New York kommen nach Ebersbach!!!

Die „Röderspatzen“ sagen DankeDie „älteren“ Kindergartenkinder aber auch die „jüngsten“ waren

begeisterte Zuschauer beim LiedermacherEin besonderer Glückwunsch kam von Familie Leube

- Ein Tortenzug aus vielen süßen Sachen -

 

RAZ Seite 8Spende Blut -

rette Leben

Fassen Sie sich ein

Herz und kommen auch Sie zur

nächsten Blutspendeaktionam Dienstag, 18.05.2004,15.30 - 19.00 Uhr

in die Grundschule Kalkreuth.

Auf Grund von § 63 Abs. 2

des Sächsischen Wassergesetzes

(SächsWG) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 21. Juli

1998 (SächsGVBl. S. 393) zuletzt

geändert durch Artikel 5 des Geset-

zes vom 4. März 2003 (SächsGVBl.

S. 49, 54), der §§ 4,14 und 124

der Sächsischen Gemeindeordnung

(SächsGemO) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 18. März

2003 (SächsGVBl. S. 55) und des

§ 47 Abs. 2 i.V. m. § 6 Abs. 1 und §

5 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes

über Kommunale Zusammenarbeit

(SächsKomZG) vom 19. August

1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103)

zuletzt geändert durch Artikel 3

des Gesetzes vom 4. März 2003

(SächsGVBl. S. 49,54) in Verbin-

dung mit den §§ 2,9, 17 und 33 des

Sächsischen Kommunalabgabenge-

setzes (SächsKAG) vom 16. Juni

1993 (SächsGVBl. S. 502) zuletzt

geändert durch Artikel 6 des Geset-

zes vom 28. Juni 2002 (SächsGVBl.

S. 205, 206) sowie § 23 Abs. 1 der

Verbandssatzung in der Fassung

vom 12. August 2003 (SächsABl. S.

930) hat die Verbandsversammlung

des AZV „Steinbach-Kalkreuth“

am 21.04.2004 folgende Satzung

zur Änderung der Satzung über die

öffentliche Abwasserbeseitigung

(Abwassersatzung - AbwS) i. d.

Fassung vom 20. November 2003

beschlossen:

Satzung zur Änderung der Satzung über

die öffentliche Abwasserbeseitigung(Abwassersatzung - AbwS)

Artikel 1 - Änderung der AbwassersatzungDie Satzung über die Änderung der Satzung über die öffentliche

Abwasserbeseitigung (AbwS) vom 20.11.2003, veröffentlicht am

21.11.2003 im Radeburger Anzeiger wird im § 44 - Gebührenhöhe -

wie folgt geändert:

§ 44 - GebührenhöheDie Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser:

(1) für Schmutzwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet

und durch ein Klärwerk gereinigt wird 3,00 EUR(2) für Schmutzwasser, das aus Kleinkläranlagen entnommen,

abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird 31,26 EUR(3) für Schmutzwasser, das von abflusslosen Gruben entnommen,

abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird 9,78 EUR(4) der Zuschlag für die Auslegung zusätzlicher Saugschlauchlängen

über 20 m vom Saugfahrzeug zur Abwasseranlage beträgt

pro zusätzlichen Meter Saugschlauch 0,33 EUR(5) für die Entsorgung abflussloser Gruben mit einem geringeren

Inhalt als 3 m³ wird ein Mindermengenzuschlag

(Transportkostenausgleich) pro Leerung erhoben in Höhe von

30,00 EURArtikel 2 - In-Kraft-TretenDiese Satzung zur Änderung der Abwassersatzung tritt am Tag nach der

öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ebersbach, 21.04.2004Fehrmann, VerbandsvorsitzendeAuf Grund von § 4 der Gemeinde-

ordnung für den Freistaat Sachsen

(SächsGemO) in der Fassung der

Bekanntmachung 18. März 2003

(GVBl. S. 55) in Verbindung mit

§ 47 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des

Sächsischen Gesetzes über kom-

munale Zusammenarbeit (SächsKomZG)vom 19. August 1993,

zuletzt geändert am 25. Juni 1999

(GVBl. S. 398), sowie § 21 Abs.

2 SächsGemO in Verbindung mit

§ 52 Abs. 5 SächsKomZG und

§ 56 Abs. 2 SächsKomZG hat

die Verbandsversammlung des

AZV „Steinbach-Kalkreuth“ am

21.04.2004 folgende Satzung

beschlossen.

§ 1Aufwandsentschädigung für denVerbandsvorsitzenden undseinen Stellvertreter(1) Der Verbandsvorsitzende erhält

für die Ausübung seines Amtes eine

monatliche Aufwandsentschädigung

von 102,00 €.

(2) Der stellvertretende Vorsitzende

erhält für die Ausübung des Am-

tes im Vertretungsfall eine monatli-

che Aufwandsentschädigung von

102,00 €.

(3) Die Aufwandsentschädigungen

werden monatlich bezahlt. Die

Aufwandsentschädigung entfällt,

wenn der Anspruchsberechtigte sein

Amt ununterbrochen länger als drei

Monate tatsächlich nicht ausübt, für

die über drei Monate hinausgehende

Zeit.

Satzung über die Entschädigung für die

ehrenamtliche Tätigkeit im Abwasser-

zweckverband „Steinbach-Kalkreuth“

§ 2Aufwandsentschädigung für

ehrenamtlich tätige Mitglieder

der Verbandsversammlung

(1) Ehrenamtliche Mitglieder der

Verbandsversammlung erhalten für

die Ausübung ihres Amtes eine

Aufwandsentschädigung.

(2) Diese wird bei ehrenamtlichen

Mitgliedern der Verbandsversamm-

lung und deren Stellvertreter als

Sitzungsgeld bei Anwesenheit in

Höhe von 10,00 € gezahlt.

(3) Die Zahlung erfolgt zum Ende

des Haushaltjahres.

§ 3Reisekostenvergütung

(1) Fahrtkostenerstattung wird in

entsprechender Anwendung des § 6

des Sächsischen Reisekostengeset-

zes für Dienstreisende des AZV

„Steinbach-Kalkreuth“ gewährt.

(2) Bei Dienstverrichtungen außer-

halb des Verbandsgebietes wird

neben der Entschädigung nach

Abs. 1 eine Reisekostenvergütung

in entsprechender Anwendung der

Bestimmungen des Sächsischen Rei-

sekostengesetzes in der gültigen

Fassung gewährt.

§ 4

In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt am Tage nach

ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ebersbach, 21.04.2004Fehrmann, Verbandsvorsitzende

AZV „Steinbach-Kalkreuth“

Auf der Grundlage von § 25 Abs. 1

des Verwaltungskostengesetzes des

Freistaates Sachsen (SächsVwKG)

in der Fassung der Bekanntmachung

vom 24. September 1999 (SächsGVBl. S. 545), geändert durch Artikel

8 des Gesetzes vom 28. Juni 2001

(SächsGVBl. S. 426, 427), und auf

Grund von Artikel 5 des Gesetzes zur

Änderung des Verwaltungskostenge-

setzes im Freistaat Sachsen vom

16. Januar 2003 (SächsGVBl. S. 2)

hat die Verbandsversammlung des

Abwasserzweckverbandes „Stein-

bach-Kalkreuth“ am 21.04.2004

folgende Satzung beschlossen.

§ 1Erhebung von Kostenfür AmtshandlungenDer Abwasserzweckverband „Stein-

bach-Kalkreuth“, weiter AZV

„Steinbach-Kalkreuth“ genannt,

erhebt für Tätigkeiten, die er in

weisungsfreien Angelegenheiten in

Ausübung hoheitlicher Gewalt vor-

nimmt (Amtshandlungen), Verwal-

tungsgebühren und Auslagen (Ko-

sten).

§ 2Kostenschuldner(1) Zur Zahlung der Kosten ist

verpflichtet,

1. wer die Amtshandlung ver-

anlasst, im Übrigen derjenige,

in dessen Interesse die Amts-

handlung vorgenommen wird,

2. Kostenschuldner ist ferner,

wer die Kosten einer Behörde

gegenüber schriftlich übernom-

men hat oder für die Kosten-

schuld eines anderen kraft

Gesetztes haftet.

(2) Auslagen im Sinne des § 6,

Abs. 1 dieser Satzung, die durch

unbegründete Einwendungen eines

Beteiligten oder durch Verschulden

eines Beteiligten oder eines Dritten

entstanden sind, können diesem

auferlegt werden.

(3) Mehrere Kostenschuldner haften

als Gesamtschuldner.

§ 3Höhe der Verwaltungsgebühr(1) Die Höhe der Verwaltungs-

gebühr bemisst sich nach dem Ver-

waltungsaufwand der an der Amts-

handlung beteiligten Behörden und

Stellen und nach der Bedeutung der

Angelegenheit für die Beteiligten,

nach dem als Anlage zu dieser Satzung

beigefügten Kostenverzeichnis.

(2) Ausnahmen vom Kostendec-

kungsgebot sind nur zulässig, wenn

dies aus Gründen der Billigkeit

erforderlich ist.

Die Mindestgebühr beträgt 5,00 €,

die Höchstgebühr 25.000,00 €.

(3) Ist eine Gebühr nach dem Wert

des Gegenstandes der Amtshand-

lung zu berechnen, so ist dieser zur

Zeit der Beendigung der Amtshand-

lung maßgebend. Für Wertgebühren,

für die im Kostenverzeichnis keine

Gebühr vorgesehen ist, beträgt diese

1 % des Gegenstandswertes.

Der Kostenschuldner ist verpflichtet,

die zur Festsetzung der Kosten erfor-

derlichen Angaben wahrheitsgemäß

und vollständig zu machen sowie die

notwendigen Unterlagen in Urschrift

oder beglaubigter Abschrift beizu-

bringen.

§ 4Entstehung der KostenDie Kosten entstehen mit der Been-

digung der kostenpflichtigen Amts-

handlung.

In den Fällen, in denen mehrere

Amtshandlungen innerhalb eines

Verfahrens getätigt werden, mit

der Beendigung der letzten kosten-

pflichtigen Amtshandlung oder bei

Zurücknahme oder Erledigung des

Antrags oder Rechtsbehelfs.

§ 5Zeitpunkt der FälligkeitKosten werden mit der Bekanntgabe

der Kostenentscheidung an den

Kostenschuldner fällig, wenn nicht

der AZV „Steinbach-Kalkreuth“

einen späteren Zeitpunkt bestimmt.

§ 6Auslagen(1) An Auslagen der an der Amts-

handlung beteiligten Behörden und

Stellen werden erhoben, soweit im

Kostenverzeichnis nicht Ausnahmen

vorgesehen sind:

1. Entschädigungen, die Zeugen

und Sachverständigen zustehen,

2. Fernsprechgebühren im Fern-

verkehr, Gebühren für Tele-

kopien, Telegramm- und Fern-

schreibgebühren, Postgebühren

für Zustellungsaufträge sowie

für Einschreibe- und Nach-

nahmeverfahren; wird durch

Bedienstete des Zweckverban-

des förmlich oder unter Ein-

hebung von Geldbeträgen

zugestellt, ist derjenige Betrag

zu erheben, der bei der förmli-

chen Zustellung durch die Post

oder Erhebung im Nachnahme-

verfahren entstanden wäre;

3. die durch Veröffentlichung

von Bekanntmachungen ent-

stehenden Aufwendungen;

4. die Reisekosten im Sinne

der Reisekostenvorschriften

und sonstige Aufwendungen bei

Ausführung von Dienstgeschäf-

ten außerhalb der Amtsstelle;

5. die anderen Behörden oder

anderen Personen für ihre

Tätigkeit zustehenden Beträge.

(2) Auslagen im Sinne des Absatzes 1

werden auch dann erhoben, wenn die

kostenerhebende Behörde aus Grün-

den der Gegenseitigkeit, der Verwal-

tungsvereinfachung oder aus ähnli-

chen Gründen an die anderen Behör-

den, Einrichtungen oder Personen

Zahlungen nicht zu leisten hat.

(3) Können nach besonderen Rechts-

vorschriften Auslagen erhoben wer-

den, die nicht näher bezeichnet sind,

gilt Abs. 1 entsprechend.

§ 7Anwendung von Bestimmungen

des Sächsischen Verwaltungsko-

stengesetzes (SächsVwKG) zu

dieser SatzungGemäß § 25 Abs. 2 SächsVwKG

finden die §§ 2, 3, 4, 5, § 6 Abs. 2

Satz 2 bis 7, Abs. 3 und 4, die §§

8 bis 17, der § 19, § 20 Abs. 1 und die

§§ 21 bis 23 des SächsVwKG bei der

Erhebung von Kosten nach dieser

Satzung entsprechend Anwendung.

§ 8In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt rückwirkend

zum 01. Januar 2004 in Kraft.

Ebersbach, 21.04.2004Fehrmann, VerbandsvorsitzendeSatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten

für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten

des Abwasserzweckverbandes „Steinbach-Kalkreuth“

Kostensatzung

Anlage - KostenverzeichnisAnlage zu § 3 der Kostensatzung des Abwasserzweckverbandes „Steinbach-Kalkreuth“ vom 21.04.2004

Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühren /

% des Gegenstandswertes

1. Auskünfte, insbesondere aus Akten, Büchern und Plänen oder Einsichtnahme

in solche (z.B. Erteilung einer Schachterlaubnis, Medienauskunft) 5,00 € bis 10,00 €

2. Genehmigungen bzw. Versagungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften o. ä. Bestimmungen

2.1 Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung aufgrund einer Satzung 20,00 €

2.2 Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung 25,00 €

3. Fristverlängerungen

3.1 Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer

gebührenpflichtigen Genehmigung erforderlich machen würde 5,00 €

4. Erteilung von Bescheinigungen 10,00 €

5. Schreibauslagen

5.1 Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen,

amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtungen - Fotokopien -

hergestellt wurden) die auf Antrag erteilt werden, je angefangen Seite DIN A 4

5.1.1 Für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind 5,00 € bis 10,00 €

5.1.2 Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeich-

nungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet,

der zur Herstellung benötigt wird. Sie beträgt für jede angefangene Viertelstunde 7,00 €

5.2 Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen,

amtlichen Büchern, Registern usw. mittels Kopiergeräten oder Textautomaten

5.2.1 Bei einem Format bis zur DIN A 4 - für die erste Seite 1,00 €

für jede weitere Seite 0,50 €

5.2.2 Bei einem größeren Format - für die erste Seite 1,50 €

für jede weitere Seite 1,00 €

6. Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren bei öffentlich-rechtlichen Forderungen

in Selbstverwaltungsangelegenheiten

6.1 Mahnung gem. § 13 SächsVwVG 0,5 % des angemahnten

Betrages

mind. 5,00 €, max. 25,00 €Bereitschaftsbeginn: Montag 15.30 Uhr;

Bereitschaftsende: Montag 7.00 Uhr10.05. - 17.05.2004 Herr Richter17.05. - 24.05.2004 Herr SchulzeZur Bereitschaftsdienstzeit 16.00 Uhr

bis 7.00 Uhr und an den Wochenenden

erreichbar über Telefon 0172/ 3649819.

Abwasserzweckverband„Steinbach-Kalkreuth“

Bereitschaftsplan vom

10.05.2004 bis 24.05.2004Hausmüllentsorgung -

schwarzeTonneOT Beiersdorf, Ermendorf, Hohn-

dorf, Lauterbach, Marschau, GöhraDonnerstag, 13.05.2004

Gemeinde Ebersbach außer o.g.

OrtsteileFreitag, 14.05.2004

Leichtstoffentsorgung -

gelbe Säcke/blaue TonneOT Beiersdorf, Ermendorf, Hohn-

dorf, Lauterbach, Marschau, GöhraFreitag, 04.06.2004

OT Bieberach, Cunnersdorf,

Kalkreuth

Freitag, 28.05.2004OT Ebersbach, FreitelsdorfFreitag, 14.05.2004

OT Naunhof, Reinersdorf, RödernSonnabend, 05.06.2004Entsorgung Pappe/Kartonagen -

BündelsammlungOT Beiersdorf, Ermendorf, Hohn-

dorf, Lauterbach, Marschau, GöhraSonnabend, 15.05.2004Gemeinde Ebersbach außer o.g.

OrtsteileSonnabend, 22.05.2004

Annahme von GrünschnittMittwoch,

12.05.2004 und 26.05.2004 in der

Zeit von 13.00 - 17.00 Uhran den Oxydationsteichen in

Ebersbach (am Wetterberg)

Skatturnierin ErmendorfAm 16.05.2004Beginn 14.00 Uhr.

Gespielt wird in zwei Serien mit48 Spielen bei einem Spieleinsatz

von 10,00 Euro.

Es lädt ein der Billard-

und Freizeitverein Ermendorf e.V.

MotorradtreffenBeiersdorf

14.05. - 16.05.2004Nix für Flaschen!

Inhalt: Musik, Gags, Ausfahrt,

kalter Kaffee, heiße Wurst,

schönes Wetter = 100% Fun!

Gute Anreise wünschen die

Organisatoren!

Kontakt: Volkmar KaßnerTelefon: 03 52 49 - 7 19 48e-mail:

VolkmarKassner@gmx.deWir starten am Sonntag, 09. Mai

2004, 13.00 Uhr an unserer Dorf-

linde in Naunhof.

Mit bequemen Schuhen, wetterfester

Kleidung und Verpflegung aus dem

Rucksack geht es in diesem Jahr

nach BÄRWALDE und zurück.

Die Strecke beträgt ca. 10 km.

Zum Abschluss unseres Ausflugs

treffen wir uns gegen 17.00Uhr

diesmal im Gehöft Ulrich Krause.

Für Speis‘ und Trank sorgen die

Organisatoren.

Wir freuen uns auf einenschönen Nachmittagund laden

alle Naunhofer und

ihre Gäste herzlich ein.

„Auf, du jungerWandersmann“

Jetzt kommt die Zeit heran,

die Wanderzeit,

die gibt uns Freud.“

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