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Nr. 08/2004 128.(15.) Jahrgang
nächste Ausgabe: 21.05.2004 Ausgabetag: 07.05.2004
Bärnsdorf Westlausitzer Heidebogen anderen paßte das
Ventil nicht durch Tilo Groß, empfangen, der sich zur
die Felge. Schließlich bohrte jemand Geschichte der
ehemaligen Mühle
Eiserne Hochzeit bei Eichlers
Bürgermeister Jesse verließt dem Jubelpaar die Grußworte
des
Regierungspräsidenten Dr. Hasenpflug.
Nach der goldenen (50 Jahre) es ihn unweigerlich zur
Elektrotechkommt
die diamantene (60), dann, nik. Als er die Möglichkeit
bekam,
nach 65 Ehejahren, die eiserne bei der Deutschen
Reichsbahn in
Hochzeit. Es gibt gewiß nur wenige Dresden als
Starkstromelektriker
Menschen, bei denen das Ehever-zu arbeiten, ergriff er
die Gelegensprechen
so lange hält. Im Zeitalter heit. 1964 erwarben die
Eichlers
der kurzlebigen „Lebensabschnitts-die „Ziegenwirtschaft“,
wie sie
gemeinschaften“ träumen nur noch es scherzhaft nannten,
auf der Cunwenige
den romantischen Traum nerdorfer Straße. Bauten es mit
von ewiger Gemeinsamkeit und den damals bescheidenen
Mitteln
noch bei noch weniger Menschen um und aus. In Bärnsdorf
betreute
geht er in Erfüllung. Rosa und Heinz Heinz Eichler viele
Jahre die
Eichler gehören zu den Glücklichen. Straßenbeleuchtung
und war wegen
Sie war 24, er 25, als sie sich hier in seiner
Hilfsbereitschaft im ganzen
der Bärnsdorfer Kirche das Jawort Ort sehr geschätzt.
Vielen half er
gaben. Der aus Meißen stammende damals bei
Elektroarbeiten im Haus.
Bäckergeselle lernte und arbeitete Heinz Eichler kam von
Meißen
bei Bäckermeister Eichler, seinem nach Bärnsdorf und
blieb zeitlebens
Onkel. Er kam dadurch nach in dem Ort, in dem er seine
Frau
Bärnsdorf, wo er die hier geborene Rosa kennengelernt
hatte. Ganz im
und aufgewachsene Rosa kennen-Gegensatz zu seinem
Enkelsohn,
lernte. Die beiden haben einen der seit 13 Jahren in
Amerika lebt
Sohn, zwei Enkel und vier Urenkel. und Manager in einem
amerikani-
Rosa arbeitete einige Jahre als schen Unternehmen ist,
das Druck-
Kindergärtnerin. Heinz Eichler maschinen von Planeta
Radebeul in
wurde Bäckermeister, aber dann zog den USA vertreibt.
Kroemke
Kultur
Radeburg entdeckt seine Künstler
Wolfram Hentschel vor seinem Bild „Licht ist Farbe“,
das er der Bibliothek als Dauerleihgabe zur Verfügung
stellt.
Nach der Wiederentdeckung von Lehrgang für angewandte
Kunst.
Hellmuth Mundschick (Ausstellung Dort lernte er unter
anderem die Airfolgt
im Oktober), der Ausstellung im brush-Technik kennen und
schätzen.
Sparkassen BeratungsCenter Rade-Inzwischen hat er schon
erste
burg von Jana Starbatti-Antoniou und Aufträge in dieser
Technik ausführen
der Ausstellung von Petra Schade können. Von Textilien
bis zu Trucks
im Stadtarchiv Dresden gab es nun ist nahezu jedes
Material als Untererneut
eine Ausstellung eines Radegrund
für Airbrushes geeignet. „Zum
burger Künstlers. Wolfram Hentschel Gelingen der kleinen
‚Enthüllungshat
den Schritt in eine freiberufliche Party‘ haben Sina
Poppe musikalisch
Existenz als Maler und Grafiker und die Damen des
AWO-Senioren-
gewagt. Am Sonnabend, dem 24. Clubs kulinarisch
beigetragen. Für
April, waren in den Räumen der Begeisterung beim jungen
und jung-
Bibliothek und des Seniorenklubs gebliebenen Publikum hat
das Pup-
Arbeiten aus seinem bisherigen penspiel von Frau Uta
Davids
Schaffen zu sehen. Anlaß für die gesorgt. Die Gärtnerei
Habelt und
Ausstellung war die Dauerleihgabe das Blumenhaus Puhane
stellten
der Airbrusharbeit „Licht ist Farbe“. Blumenschmuck zur
Verfügung.
Das Malen war bei Wolfram Hent-Bei Dagmar Zschaschel
bedanke
schel über viele Jahre nur Hobby ich mich und ebenso bei
meinen
neben dem Beruf. Er war zuletzt als Helferinnen Frau
Kösterke und Frau
Bauleiter bei Schneider Systembau Kroh“, sagte Carola
Zeidler. Und
tätig. Zeit, aus seinem Talent etwas zu natürlich dankte
sie ganz herzlich
machen, blieb da nicht. Erst mit der dem Künstler für das
überlassene
Arbeitslosigkeit kam der Gedanke Werk. „Vielleicht regt
Sie die Neuauf,
aus dem Talent mehr zu machen. gier auf das Bild zu einem
Besuch
Freunde und Bekannte bestärkten in der Bibliothek an“,
hofft die
ihn und er belegte schließlich einen Bibliothekarin.
K.Kroemke
Schwepnitz, Ebersbach und
Thiendorf radelten mit!
Bürgermeister Hans-Joachim Weigel empfängt die Teilnehmer
der
Gesamtbefahrung auf Schloß Schönfeld
Am Sonntag, dem 25. April, zum Der Schönfelder
Bürgermeister
Auftakt der Europawoche, nahmen Hans-Joachim Weigel und
Annelies
rund 80 Radler aller Altersklassen Habich vom Förderverein
Schloss
das Angebot des Westlausitzer Hei-Schönfeld erwarteten
die wackeren
debogen e.V. an, zum Auftakt der Langstreckenradler mit
einer einge-
Europawoche 2004 auf Entdecdeckten
Kaffeetafel im Schloßsaal.
kungsreise in der heimatlichen Zu erwähnen ist noch der
Auf-
Region zu gehen. enthalt im Schloß Königsbrück.
Bürgermeister Jürgen Löschke war
Auf insgesamt vier Routen mit etwas enttäuscht, daß „nur
acht“
unterschiedlichen Schwierigkeitsnach
Königsbrück kamen. Aber
graden konnte das derzeit in Plavielleicht
läßt sich da ja bei einer
nung befindliche EU-geförderte künftigen (etwas kürzeren
und leich-
Projekt „touristisches Wegenetz im teren) Tour etwas mehr
machen.
Heidebogen“ im doppelten Sinne Jedenfalls waren die
Teilnehmer von
des Wortes ERFAHREN werden. der Ausstellung der
Königsbrücker
Drei der vier Angebote wurden Modellbauer, die von Herrn
Pieper
angenommen. Warum die „Graniterklärt
wurde, sehr beeindruckt.
tour“ nicht auf Interesse stieß, „Die Landschaft und die
vielen
darüber herrscht im Moment noch Informationen, die
zusammengekeine
Klarheit. Trotzdem konnten tragen wurden -das alles hat
uns
die Veranstalter jede Menge Erfahsehr
gefallen“, bedankte sich Lukas
rungen sammeln und können diese Kirchner aus Altendorf.
nun in die Planung des Wegenetzes Besonderen Beifall gab
es für Uwe
einbeziehen. Beu aus Ebersbach, der sich mit
64 Jahren an die Gesamtbefahrung
Besonderer Reiz der Aktion war gewagt und durchgehalten
hat.
es, daß sich die Teilnehmer der
Gesamtbefahrung „Heidebogen“ Die Teilnehmer an der
Teilbefahrung
mit den Teilnehmern der anderen des Rundweges
„Königsbrücker
Fahrten trafen. Dies klappte minu-Heide“ unter Leitung
von Frau Uta
tengenau und beeindruckte beson-Davids radelten zu
bekannten
ders deshalb, weil die acht Fahrer, und vielleicht noch
nicht so bekann-
die sich an die 125 km lange ten Sagenschauplätzen der
West-
Gesamtbefahrung wagten, dies ja lausitz. Frau Davids trug
an den
nicht trainiert hatten und vorab „Wirkungsstätten“ von
Teufel, Nix
gut einschätzen mußten, ob sie und Weißer Frau die
entsprechenmindestens
einen „20er Schnitt“ den Sagen vor. Ihr auf der
Gewerfahren
konnten. So traf man sich bemesse in Kamenz kommende
in Bulleritz um 10.30 Uhr mit dem Woche erscheinendes
Buch „Die
Schwepnitzer Bürgermeister Heiko Nixmädchen auf des
Teufels Kana-
Driesnack und den 25 Teilnehmern pee -Sagen und
Sagenschauplätze
der Rundfahrt „Königsbrücker im Westlausitzer Heidebogen“
Heide“, war um 12.05 Uhr - na ja, wurde durch den
Westlausitzer Heifast
pünktlich an der Kulturmühle debogen e.V. herausgegeben
und
in Bischheim und traf sich um korrespondiert eng mit dem
Wege15
Uhr mit der Ebersbacher netz. Das heißt: es wurden Sagen
Bürgermeisterin Margot Fehrmann ausgewählt, die an den
geplanten
und den 45 Teilnehmern der Wegen liegen und umgekehrt
werden
„Mühlentour“ bei Michael die Sagenschauplätze bei der
Wege-
Gansmüller in Tauscha. planung besonders berücksichtigt.
Start zur Gesamtbefahrung war Dadurch gewinnt der
Heidebogen
um 8 Uhr in Thiendorf, wo sicher deutlich an
Attraktivität.
Bürgermeister Armin Freund die Die Tour führte von
Bulleritz zum
Radler verabschiedete und ihnen im Teufelskanapee im
Oberbusch, von
Namen der Gemeinde 100 Euro für da weiter nach
Grüngräbchen und
Wegzehrung spendete. Die Radler Cosel. Am Jungfrauen-und
Hereinigten
sich allerdings, den Betrag renteich entlang ging es auf
dem
dem Westlausitzer Heidebogen e.V. Kirchsteig nach
Schwepnitz und
zu übergeben. Stationen auf dem weiter nach Gottschdorf,
wo es
Weg waren die LEADER+ Projekte von einem sagenhaften
Brunnen zu
„Historisches Backhaus“ in Cosel, berichten gibt.
Radwander-und Bürgertreff in Einen Beitrag zur
Pannenstatistik
Bulleritz, die Parkanlage Bischgab
es nur bei dieser Teilbefahrung.
heim, das Rittergut Reichenau, der Ausgerechnet Claudia
Thielmann
geplante Modellpark Königsbrück, von der
Planungsgemeinschaft I², die
die Samendarre in Laußnitz, der mit der Wegenetzplanung betraut
ist,
Alte Bauernhof in Tauscha, die ereilte ein „Plattfluß“.
„Acht Männer
Bockwindmühle in Ebersbach, die haben mir geholfen!“
berichtet
Paulsmühle in Kalkreuth und zum Frau Thielmann begeistert
über die
Abschluß das Schloß Schönfeld, größtenteils einheimischen
Teilnehdas
ebenfalls planmäßig 18 Uhr mer. Die Reparatur war
kompliziert,
erreicht wurde. weil kein Ersatzschlauch passen
wollte. Der eine war zu groß, beim
mit dem Taschenmesser die Felge kundig gemacht hatte.
Vorbei an
auf. Luft drauf und weiter. Fazit: der Kienmühle
Thiendorf ging es
wenn jemand in dieser Gegend mit über Lötzschen und Sacka
weiter
dem Rad fährt, darf er immer mit nach Tauscha zum Alten
Bauernhof
Hilfe rechnen! Gansmüller, wo eine Reitschau
Am „Ziel“ in Gottschdorf große des Heimat-und
Wanderreitvereins
gemeinsame Auswertung am Brun-Tauscha e.V. stattfand.
Nach ausreinen
auf dem Festplatz mit den Gott-chender Verweilzeit und
Stärkung
schdorfern, die „beim nächsten Mal bei Bratwurst,
Fettbemmen und
auch mitfahren wollen“. Häufig Bier ging es über Dobra
zur ehegestellte
Frage: „Das war so schön, maligen Brettmühle in Zschorna.
wann machen wir das wieder?“ Sagenhaftes von den
Nixmädchen
gab es dann am Aussichtspunkt
Großteich zu berichten. Letzter Halt
Einen ähnlichen Zuschnitt hatte die war an der
Niedermühle „Biohof“
Teilbefahrung der „Mühlentour“. in Rödern. Hier wurde die
Direkt-
Den Reichtum und die Vielfalt an vermarktung von
landwirtschaft-
Mühlen, Zeugnissen der Technik-lichen Produkten aus
eigenem
geschichte, sich darum rankende umweltgerechtem Land- und
Gar-
Historie und Mühlensagen waren tenbau sowie eigener
Haltung und
hier zu erleben. Frau Michela Ritter Zucht vorgestellt.
trug Sagen aus der Feder von Uta Wenn Sie einmal an einer
dieser
Davids vor und Bürgermeisterin Befahrungen oder einer
ähnlichen
Margot Fehrmann setzte Wis-Befahrung teilnehmen möchten
senswertes und Neues aus ihrer oder Hinweise geben
wollen,
Gemeinde und aus der Region Westkönnen
Sie dies gern per Tel., Fax,
lausitzer Heidebogen hinzu. Mail über Westlausitzer
Heidebo-
Von der Ebersbacher Bockgen
e.V. tun oder online unser
windmühle ging es zur Paulsmühle Formular nutzen -
in Kalkreuth. An der Dammühle www.heidebogen.net
wurden die Radler vom Inhaber der
Teichwirtschaft Schönfeld, Herrn K.Kroemke
Treff mit Bürgermeisterin Margot Fehrmann für die
Mühlentour war an
der Bockwindmühle Ebersbach
Dresdner Land
Kinder aus Tschernobyl besuchen
Radeburg und Moritzburg
Mit dem Zug des Traditionsbahn Lokführer mitfahren. Der
Tag
Radebeul e.V. kamen am Freitag, wurde mit einer
Kremserrundfahrt
dem 30. April, etwa 60 Kinder durch den Friedewald
fortgesetzt.
zwischen fünf und fünfzehn Jahren Ein Besuch im
Wellenspiel Meißen
aus der Region Tschernobyl nach rundete den Tag ab.
Radeburg, wo sie von Vertretern Der SACHSENMETALL hilft
e.V.
des SACHSENMETALL hilft e.V. war nach der Flutkatastrophe
2002
herzlich empfangen wurden. Die durch Wirtschaftsverbände
und
im Kinderkurhaus Volkersdorf Unternehmen gegründet
worden,
untergebrachten Kinder bedankten um insbesondere Schulen
und
sich mit einem lautstarken betroffenen Mitarbeitern aus
Unter-
„DANKESCHÖN!“ für die Spende, nehmen zu helfen. Seitdem
engadie
der Vorstandsvorsitzende des giert sich der Verein für
soziale
Vereins, Dietrich Haselwander, Projekte. Das Engagement
des
übergab. Kinderkurheimes wird in diesem
Danach konnten die Kinder die Jahr mit fünf weiteren
derartigen
Traditionsbahn eingehend unter Ausflügen unterstützt.
die Lupe nehmen und sogar beim KR
Herr Born, Leiter des Kinderheimes Volkersdorf und die
Kinder von
Tschernobyl bedanken sich bei Dietrich Haselwander für
die Spende
RAZ Seite 2MoritzburgDer Gemeinderat diskutierte am
Montag, dem 28. April den Baubeginn
auf der Schloßallee. Ursprünglich
war das Bauvorhaben „Ausbau
Schloßallee“ einschließlich der Ver-
legung der Abwasserkanäle in den
Jahren 2005 bis 2007 vorgesehen.
Allerdings gilt nur in den Jahren 2004
und 2005 eine 90%-Förderung für
den durch die Gemeinde zu finan-
zierenden Abwasserkanal und die
Nebenanlagen als sicher, was danach
kommt, ist ungewiß. Von den 3,5 Mio
€ Bausumme des Gesamtvorhabens
brauchte die Gemeinde dann nur
250 T€ selbst aufbringen. Deshalb
macht es Sinn, noch dazu bei dem
derzeitigen Bearbeitungsstand, den
Baubeginn auf 2004 vorzuziehen.
Für den 1. Bauabschnitt im Jahr
2004 werden Eigenmittel in Höhe
von 85 T€ benötigt, die noch nicht
eingeplant waren. Im 2. Bauabschnitt
im Jahr 2005 beträgt der Eigenmit-
telanteil der Gemeinde insgesamt 165
T€. Durch die preisgünstige Sanie-
rung der Grundschule Moritzburg
hat die Gemeinde voraussichtlich 67
T€ eingespart. Diese werden nun zur
Finanzierung des Eigenanteils für die
Schloßallee eingesetzt. Das beschloß
der Gemeinderat von Moritzburg auf
seiner Beratung am 26. April.
Ebenfalls eingespart wurden Kosten
bei der Planung der Schloßallee. 13
T€ aus den hier ersparten Kosten
können ebenfalls zur Eigenmit-
telbereitstellung Schloßallee einge-
setzt werden. In der Finanzplanung
2005 und 2006 wurden verschie-
dene andere Vorhaben mit gerin-
gerer Wichtigkeit und geringeren
Fördersätzen von 2005 in das Jahr
2006 verschoben.
Schloßallee: durch Baubeginn 2004
zusätzlichen SpareffektImmer mal wieder müssen sich
Stadt-
oder Gemeinderäte fragen, warum
sie über Dinge entscheiden müssen,
die nicht der kommunalen Selbst-
verwaltung unterliegen und damit
gar keinen Entscheidungsspielraum
lassen. So wie sich jüngst der Rade-
burger Stadtrat gegen den „Auto-
matismus“ der bloßen ungefragten
Übernahme des Kreistagsbeschlusses
zur „Absenkung der Geschwister-
und Alleinerziehendenermäßigung in
Kindertagesstätten“ wandte, haben
die Moritzburger Gemeinderäte Pro-
bleme damit, zu einer Gesetzes-
änderung im Freistaat die Hand zu
heben.
Im Verwaltungskostengesetz
(SächsVwKG) hat der Freistaat die
Mindestgebühr „bei Amtshandlungen
in weisungsfreien Angelegenheiten“
von 2,50 Euro auf 5,00 Euro erhöht.
Dieses Gesetz ist durch die kommu-
nalen Körperschaften nachzuvollzie-
hen. Das heißt: auch die Gemeinde
Moritzburg muß ihre Kostensatzung
ändern und die Mindestgebühr für
entsprechende Amtshandlungen von
2,50 Euro auf 5,00 Euro verdoppeln.
Die Vorlage wurde vom Gemeinderat
sowohl am 24.11.2003 als auch am
15.12.2003 nicht beschlossen. Nicht,
weil die 2,50 € mehr jemanden
ruinieren würden, sondern eher aus
Prinzip. Der Trend, nach und nach
den Wert von Euro und DM auf
das Niveau 1:1 zu bringen - bei
Halbierung sämtlicher Einkommen,
bekam durch solche Beschlüsse
wie den zur Änderung des Verwal-
tungskostengesetzes ein politisches
Format. Bisher hielt man solchen
Umgang für Gaunereien windiger
Geschäftsleute, nun wird aber
anscheinend diese schamlose Ab-
zocke auf eine „Rechtsgrundlage“
gestellt. In jedem Wirtschaftslehrbuch
steht, daß Inflation schädlich für die
Konjunktur ist. Wenn jetzt der Staat
auch noch dieses „Spiel“ anheizt,
dann kostet z.B. das gute Essen im
Restaurant, das man einst für 20
Mark bekam und das jetzt schon
KommentarMoritzburger Gemeinderatsbeschlüsse
rechtswidrigmindestens 14 Euro kostet, bald
wirklich 20 Euro.
Einlassung: Liebe Gastwirte, bitte
nicht falsch verstehen. Die Gastwirte
sind nicht die Gauner. Es herrscht aber
die Meinung vor, daß alles immer
teurer wird und daß die Zukunft nicht
sicher ist. Fakt ist, daß die Verbrau-
cherpreise (nimmt man Kraftstoff
und Tabak weg) nicht gestiegen sind
(siehe www.bankenverband.de). Die
Zukunft (Rente) ist aber tatsächlich
nicht sicher. Deshalb gehen die Leute
weniger aus. Das Personal im Restau-
rant kostet aber dasselbe, egal, ob
kein Gast, zwei Gäste oder zwanzig
Gäste bedient werden. Folglich ist
die Grundursache für die steigenden
Preise in der Gastronomie der geringe
Umsatz. „Schuld“ sind die (ausblei-
benden) Gäste selbst. Aber selbst
ihre Schuld ist wieder relativ, weil
sie ja wegen der Verunsicherung zu
Hause bleiben. Womit wir wieder
beim Thema sind.
Statt alle Kräfte auf die Stärkung der
Konjunktur auszurichten, erleben
wir Parteiengezänk, Wahltaktik,
Blockadepolitik, Selbstbedienung
der gewählten Vertreter von EU bis
Freistaat als eine Aneinanderreihung
falscher Signale. Am schlimmsten:
die Lobbyisten, die ihre Schein-
gefechte für das Gemeinwohl
wichtigtuerisch und lautstark auf
Nebenschauplätzen ausfechten. Alt
gegen Jung. Reich gegen Arm. Krank
gegen Gesund. Arbeitnehmer gegen
Arbeitslose. Unternehmer gegen
Lehrlinge, Rot-Grün gegen Schwarz-
Gelb, Wirtschaftsminister gegen
Umweltminister, Merkel gegen
Stoiber…
Wo ist er hin, der gemeinsame Traum
von den blühenden Landschaften?
Wo ist er hin, der Pulk, der gemeinsam
gegen den Wind ankommt? Zerfallen
in Grüppchen und Einzelkämpfer,
die, jeder gegen jeden, nur noch ihr
eigenes (Nicht-)Vorwärtskommen
sehen.
Seltsam. Dort, wo man nicht mehr
vorwärts kommt, dort, wo es längst
nichts mehr zu verteilen gibt, wächst
der Gemeinsinn wieder. Die Unters-
ten in der politischen Hierarchie
zanken längst nicht mehr parteipoli-
tisch. Im Gegenteil. Sie sehen am
besten die Mängel und die Fehler.
Deshalb beginnen sie, sich gegen
das Durchwinken von Gesetzen und
gesetzesgleichen Beschlüssen zu
wehren, wohl wissend, daß sie es
eigentlich nicht dürfen.
„Verfassung bricht Landesrecht
und Landesrecht bricht Kommu-
nalrecht“, erklärt Georg Reitz in
einem Telefongespräch nach der
Ratssitzung. Das ist normalerweise
auch gut so, denn sonst hätten wir
bald überall autonome Gebirgsrepu-
bliken. Die wirtschaftlich starken
Gemeinden / Regionen / Länder
würden sich berauschend entwickeln
und die Übrigen weit zurücklassen
- so lange Letztere sich das gefallen
lassen - oder bis sie mit Gewalt
den Zustand ändern. Das wäre alles
andere als demokratisch. Insofern
ist die Gewissensfreiheit aller Abge-
ordneten eingeschränkt, weil sie
zuförderst verpflichtet sind, über die
Einhaltung der (jeweils höheren)
Gesetze zu wachen. „Gewissen“
ist dann nicht mehr und nicht weniger
als so zu handeln, wie man es für
RECHT erkennt. Gewissen im demo-
kratischen Sinn ist kein Gutdünken.
Insofern handelten die Gemeinderäte
am 24.11. und am 15.12. 2003 rechts-
widrig, als sie die Verdopplung der
Mindestgebühren ablehnten. Die
Rechtsaufsichtsbehörde hat darauf
aufmerksam gemacht und am ver-
gangenen 27. April kam es erneut
zur Abstimmung. Wie schon bei
den vorangegangenen Abstimmun-
gen stimmte auch diesmal nur
Bürgermeister Reitz für den Beschluß,
alle anderen lehnten ihn erneut und
einmütig ab. Bürgermeister Reitz,
befragt nach seinem Stimmverhalten,
erklärt: „Ich bin Wahlbeamter und
ich habe als solcher einen Eid auf die
Verfassung geschworen.“ Artikel 92
der sächsischen Verfassung macht
ihn zum Diener „des ganzen Volkes“.
Deshalb hat er auch das Gesetz,
daß die gewählten Vertreter des
„ganzen Volkes“ beschlossen haben,
im Zweifelsfall gegen die Interessen
der gewählten Vertreter von Moritz-
burg durchzusetzen und muß gegen
den, zwar mehrheitlich gefaßten,
Ablehnungsbeschluß Widerspruch
einlegen. Sonst wäre dies ein straf-
bares Dienstvergehen. Dennoch ver-
hehlt auch der Bürgermeister nicht:
„Als Georg Reitz habe ich durchaus
Verständnis. Als Bürgermeister muß
ich aber so handeln.“
Wie wird es weiter gehen? Vermut-
lich wird man sich vor dem Ver-
waltungsgericht wiederfinden und
das Gericht wird Umsetzung des
Gesetzes verfügen. Mit Fristen und
Strafgeldern. Und die Kosten des Ver-
fahrens trägt ebenfalls die Gemeinde.
Außerdem können Fördermittel ver-
sagt werden, so lange die Gemeinde
nicht alle Einnahmen erhebt, zu denen
sie verpflichtet ist. Dies alles wohl
wissend war die Abstimmung doch
mehr als eine Formsache, auch wenn
der mutige (gewagte?) Beschluß
binnen Sekunden über die Bühne
war. Alles ist gesagt. Siehe oben.
K.Kroemke„Muse im Fasanengarten“ e.V. und
Schloss Moritzburg laden zum zweiten
Fest der Flora am Sonntag,
dem 09. Mai 2004 ein.
11:00 Uhr Eröffnung des Frühlings-
festes an der Mole11:30 Uhr „Kunst & Kuchen im
Naumannsaal“
13:00 Uhr „Moritzburger Geschich-
ten“
14:00 Uhr „Chortissimo Dresden“
e.V. mit einem musikalisch vielseitigen
Frühlingskonzert im NaumannsaalSie könen Wissenswertes zu
Fasanen-
garten und Fasanenschlösschen bei
Führungen erfahren, jungen Musikern
der Musikschule Fröhlich lauschen
oder sich an Vorführungen der Jugend-
tanzgruppe des Boxdorfer Schul- und
Heimatvereines erfreuen oder einfach
die Apfelblüte genießen.
Weitere Informationen zum Verein
„Muse im Fasanengarten“ e.V. und
den Veranstaltungen dieses Jahres sind
unter www.muse-fasanengarten.de
zu finden, per E-Mail ist der Verein
unter verein@muse-fasanengarten.de
zu erreichen.
MoritzburgZweites Fest der Flora
im Fasanengarten zu Moritzburg am 09. Mai 2004Der
Radeburger Anzeiger im Internet:
www.radeburger-anzeiger.deDie Anzeigenannahme des
Radeburger Anzeigers erreichen Sie
unter Telefon: 035208/80810, Fax: 80811 oder
per e-mail: werbung@radeburg.de
RAZ Seite 31. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum
Europäischen Parlament und für die
gleichzeitig stattfindenden Kommunal-
wahlen für die Stadt Radeburg wird in der
Zeit vom 24. bis 28. Mai 2004 während
der allgemeinen ÖffnungszeitenMontag von 09.00 - 12.00
UhrDienstag von 09.00 - 12.00 Uhr
von 13.00 - 18.00 UhrMittwoch von 09.00 - 12.00
UhrDonnerstag von 13.00 - 15.30 UhrFreitag von 09.00 - 12.00 Uhrim Rathaus der
Stadt Radeburg,
Meldebehörde, Heinrich-Zille-Straße 6,
01471 Radeburg für Wahlberechtigte zur
Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtig-
keit und Vollständigkeit der zu seiner
Person im Wählerverzeichnis eingetra-
genen Daten überprüfen. Sofern ein
Wahlberechtigter die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Daten von anderen
im Wählerverzeichnis eingetragenen
Personen überprüfen will, hat er Tatsachen
glaubhaft zu machen, aus denen sich eine
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Es ist zulässig, dass Auszüge aus dem
Wählerverzeichnis angefertigt werden,
soweit dies im Zusammenhang mit der
Prüfung des Wahlrechts einzelner dieser
Personen steht. Es wird ausdrücklich
darauf verwiesen, dass die Auszüge
nur für diesen Zweck verwendet und
unbeteiligten Dritten nicht zugänglich
gemacht werden dürfen. Das Recht auf
Überprüfung besteht nicht hinsichtlich
der Daten von Wahlberechtigten, für
die im Melderegister ein Sperrvermerk
gemäß den §§ 22 und 23 des Sächsischen
Meldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automa-
tisierten Verfahren geführt. Die Einsicht-
nahme ist durch ein Datensichtgerät
möglich, welches nur von einem Bedien-
steten der Stadt bedient werden darf.
Wählen kann nur, wer in das
Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
einen Wahlschein für die Wahl zum
Europäischen Parlament und einen Wahl-
schein zu den Kommunalwahlen hat.
2. Jeder Wahlberechtigte, der das
Wählerverzeichnis für unrichtig oder
unvollständig hält, kann in der Zeit vom
24. bis 28. Mai 2004, spätestens am 28.
Mai 2004 bis 12.00 Uhr, bei der Stadt-
verwaltung Radeburg, Meldebehörde,
Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg
Einspruch einlegen bzw. Antrag auf
Berichtigung stellen.
Der Einspruch/Antrag ist schriftlich
oder durch Erklärung zur Niederschrift
einzulegen/zu stellen. Soweit die behaup-
teten Tatsachen nicht offenkundig sind,
hat der Antragsteller die erforderlichen
Beweismittel beizufügen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wähler-
verzeichnis eingetragen sind, erhalten
bis spätestens zum 23. Mai 2004 eine
Wahlbenachrichtigung. In dieser ist
vermerkt, für welche Wahl sie gilt.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhal-
ten hat, aber glaubt, wahlberechtigt
zu sein, muss Einspruch gegen das
Wählerverzeichnis einlegen, um nicht
Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht
nicht ausgeübt werden kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag
in das Wählerverzeichnis eingetragen
werden und die bereits Wahlschein und
Briefwahlunterlagen beantragt haben,
erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein
- zur Wahl zum Europäischen Parlament
hat, kann an der Wahl durch Stimmab-
gabe in einem beliebigen Wahlraum im
Landkreis Meißen,
- zu den Kommunalwahlen hat, kann an
den Wahlen durch Stimmabgabe in einem
beliebigen Wahlraum der Stadt Radeburg
oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Wahlscheine erhält auf Antrag5.1. ein in das
Wählerverzeichnis einge-
tragener Wahlberechtigter,
a) wenn er sich am Wahltag während
der Wahlzeit aus wichtigem Grunde
außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält,
b) wenn er seine Wohnung ab dem 10.
Mai 2004 in einen anderen Wahlbezirk- innerhalb der Stadt
Radeburg verlegt,
- außerhalb der Stadt Radeburg verlegt,
wobei die Eintragung in das
Wählerverzeichnis am Ort der neuen
Wohnung nicht beantragt worden ist,
c) wenn er aus beruflichen Gründen oder
infolge Krankheit, hohen Alters, eines
körperlichen Gebrechens oder sonst
seines körperlichen Zustandes wegen
den Wahlraum nicht oder nur unter nicht
zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen
kann.
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis
eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, daß er ohne sein
Verschulden die Antragsfrist auf Auf-
nahmen in das Wählerverzeichnis bei
Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europa-
wahlordnung, bei Unionsbürgern nach §
17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis
zum 23. Mai 2004 oder die Einspruchs-
frist gegen das Wählerverzeichnis nach
§ 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis
zum 28. Mai 2004 versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an den
Wahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist
bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der
Europawahlordnung, bei Unionsbürgern
nach § 17a Abs. 2 der Europawahlord-
nung oder der Einspruchsfrist nach
§ 21 Abs. 1 der Europawahlordnung
entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerde-
verfahren festgestellt worden ist und
die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der
Stadt gelangt ist.
Wahlscheine können von in das
Wählerverzeichnis eingetragenen Wahl-
berechtigten bis zum 11. Juni 2004, 18.00
Uhr bei der Stadtverwaltung Radeburg,
Meldebehörde, Heinrich-Zille-Straße 6,
01471 Radeburg, mündlich oder schrift-
lich beantragt werden. Die Schriftform
ist auch durch Telegramm oder Telefax
gewahrt. Eine telefonische Beantragung
ist unzulässig. Im Falle nachweislich
plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht
zumutbaren Schwierigkeiten möglich
macht, kann der Antrag noch am Wahltag,
bis 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert
ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass
ihm die beantragten Wahlscheine nicht
zugegangen sind, können ihm bis zum
Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, neue
Wahlscheine erteilt werden.
Nicht in die Wählerverzeichnisse einge-
tragene Wahlberechtigte können aus den
unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen
Gründen den Antrag auf Erteilung von
Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr stel-
len.
Wer den Antrag für einen anderen stellt,
muß durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht nachweisen, daß er dazu
berechtigt ist. Ein behinderter Wahlbe-
rechtigter kann sich bei der Antragstellung
der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Der Antragsteller muß den Grund für die
Erteilung von Wahlscheinen glaubhaft
machen.
6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag
nicht, daß der Wahlberechtigte vor einem
Wahlvorstand wählen will, so erhält er
zugleich für die Wahl zum Europäischen
Parlament- einen Wahlschein- einen amtlichen Stimmzettel-
einen amtlichen blauen Wahlumschlag- einen amtlichen roten Wahlbriefum-
schlag mit der Anschrift, an die der
Wahlbrief zurück zu senden ist und- ein Merkblatt für die
Briefwahl für die
Kommunalwahlen- einen Wahlschein mit Angabe der
Wahlen, für die der Wahlberechtigte
wahlberechtigt ist- einen amtlichen Stimmzettel für die
Stadtratswahl- einen amtlichen Stimmzettel für die
Kreistagswahl- einen amtlichen gelben Wahlumschlag- einen
amtlichen orangen Wahlbriefum-
schlag mit der Anschrift, an die der
Wahlbrief zurück zu senden ist und- ein Merkblatt für die
Briefwahl.
Diese Wahlunterlagen werden ihm von
der Stadt auf Verlangen auch noch
nachträglich ausgehändigt. Die Abholung
von Wahlscheinen und Briefwahlunter-
lagen für einen anderen ist nur im Falle
plötzlicher Erkrankung zulässig, wenn die
Empfangsberechtigung durch schriftliche
Vollmacht nachgewiesen wird und die
Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht
mehr rechtzeitig durch die Deutsche Post
AG übersandt oder amtlich überbracht
werden können.
Bei der Briefwahl muss der Wähler die
verschlossenen amtlichen Wahlbriefe
mit Wahlumschlag, Stimmzettel/n und
dem Wahlschein so rechtzeitig an die
angegebene Stelle absenden, dass die
Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag
bis 18.00 Uhr eingehen.
Die Wahlbriefe werden im Bereich der
Deutschen Post AG als Standardbrief
ohne besondere Versendungsform unent-
geltlich befördert und sollten bis zum 10.
Juni 2004 aufgegeben werden.
Sie können auch bei der auf dem jewei-
ligen Wahlbrief angegebenen Stelle
abgegeben werden.
Radeburg, den 30.04.2004Jesse /BürgermeisterÖffentliche
Bekanntmachungüber das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die
Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Europäischen Parlament und die
gleichzeitig stattfindenden
Kommunalwahlen am 13. Juni 2004Sehr geehrte
Wahlberechtigte,
für die Stadt Radeburg kann nur das
Wahllokal Bibliothek, Meißner Straße
1a als barrierefreies Wahllokal ausge-
wiesen werden.
Bitte beachten Sie daher folgendes:
Die Wahlberechtigten erhalten bis zum
23.05.2004 eine Wahlbenachrichtigungs-
karte. Darin sind der Wahlbezirk und der
Wahlraum, in dem der Wahlberechtigte
zu wählen hat, angegeben.
Wenn Sie am Wahltag an der Wahl durch
persönliche Stimmabgabe in einem
anderen, als dem in Ihrer Wahlbenach-
richtigung angegeben Wahllokal der
Stadt Radeburg teilnehmen möchten,
benötigen Sie einen Wahlschein!
Diesen können Sie bei der
Stadt Radeburg
Meldebehörde
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg
schriftlich bis zum 11. Juni 2004, 18.00
Uhr (Eingang bei Stadtverwaltung)
beantragen.
Für die Beantragung können Sie die
Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
verwenden, dort ist ein entsprechender
Antrag aufgedruckt. Beachten Sie bitte,
dass die Rücksendung in einem fran-
kierten Umschlag erfolgt, sofern Sie den
Postversand nutzen.
Sie können den Antrag auch in die in den
Ortsteilen oder am Rathaus angebrach-
ten Briefkästen der Stadtverwaltung
einwerfen (keine Frankierung nötig).
Beachten Sie jedoch bitte, dass der
Antrag spätestens am 10.06.04 in diese
Kästen eingeworfen wird, damit dieser
noch rechtzeitig bei der Stadtverwaltung
eingeht.
Wenn Sie an der Wahl durch Briefwahl
teilnehmen möchten, beantragen Sie bitte
Wahlschein und Briefwahlunterlagen
bei der Stadt Radeburg (Anschrift siehe
oben).
Bitte beachten Sie auch hier wieder
eine rechtzeitige Antragstellung, da die
Wahlbriefe spätestens am Wahltag bis
18.00 Uhr bei der auf dem jeweiligen
Wahlbrief angegebenen Stelle eingegan-
gen sein müssen.
Es wird keine besondere Beförderung
durch die Post geben, so dass Sie auch
hier davon ausgehen müssen, dass die
Wahlbriefe spätestens bis zum 10.06.04
aufgegeben sein müssen.
Sollten Sie Fragen haben, wenden
Sie sich bitte an die Stadtverwaltung
Radeburg,
Frau Groß, Telefon 035208/96113.
Radeburg, den 30.04.2004Mit freundlichen
GrüßenJesse/BürgermeisterMitteilung gemäß § 25 Abs. 1 Kommunal-
wahlordnung - barrierefreie WahllokaleStadt Radeburg ·
Der BürgermeisterStadt Radeburg · Der
Bürgermeisterhttp://www.treppenbau-schuppe.deFür Schüler, die ein Instrument
spielen lernen, ist es meist ein
besonderer Höhepunkt, wenn sie das
Gelernte zu Gehör bringen können.
Zahlreiche Auftritte geben den
Schülern der Musikschule Fröhlich
dazu immer wieder Gelegenheit.
Etwas ganz besonderes ist es aber,
seine Kenntnisse und Fähigkeiten
in einer Prüfung unter Beweis zu
stellen.
Der Akkordeonlehrerverband (ALV)
e.V. bietet Akkordeonschülern in
ganz Deutschland die Möglichkeit,
in verschiedenen Leistungsstufen an
solch einer Prüfung teilzunehmen.
Am 31.01.04 nutzten 16 Akkor-
deonschüler der Musikschule
Fröhlich dieses Angebot, sich diesem
freiwilligen Test zu unterziehen.Vor
einer aus zwei Lehrern des ALV
bestehenden Prüfungskommission
mussten zwei Stücke vorgespielt
werden. Ihr theoretisches Wissen
stellten die Schüler bei der Beant-
wortung eines umfangreichen Fra-
gebogens unter Beweis.
Verdienter Lohn ist neben einer
Urkunde und einem Abzeichen des
ALV auch das Gefühl, aus eigener
Kraft eine tolle Leistung vollbracht
zu haben.
Folgende Schüler konnten Dank
guter Vorbereitung den Anforderun-
gen gerecht werden.
Stufe 1Bianca Jähnig (Ebersbach); Sven Topolla
(Ebersbach); Marie-Katrin-Lindner
(Ebersbach);Max Hilscher (Ebersbach)
Stufe 2Mandy Meinert (Radeburg); Nicole
Hahn (Radeburg); Patty Schwede (Rade-
burg); Kristin Schwede (Rödern);
Regina Sändig (Großd.); Juliane Sändig
(Großd.); Nadine Schubert (Großd.);
Lisa Müller (Großd.); Tina Höntzsch
(Großd.); Sandra Umlauf (Großd.);
Robert Müller (Medingen); Nadine
Büttner (Medingen); Stephanie Greitsch
(Boxdorf)
Stufe 3Anja Lindner (Reichenberg); Severine
Türke (Boxdorf); Franziska Baumann
(Boxdorf); Elisa Paulitz (Volkersdorf)
Stufe 4Nadine Eichhorn (Radeburg );Monika
Naumann (Bärnsdorf); Sina Walther
(Großd.); Mandy Wittke (Radeburg);
Franziska Schimke (Radeburg); Matthias
Ziegler (Moritzburg)
Für die weitere musikalische Arbeit,
ob im Orchester als auch im Unter-
richt wünschen wir viel Freude und
Erfolg.
A.H.
Herzlichen Glückwunsch!
Musikschule FröhlichLeserbrief
... informieren Sie auf der Seite 2
Ihrer Ausgabe 6/2004. Nun kann
man nur mit dem Kopf schütteln,
wenn man liest, daß sich das
Straßenbauamt in „bewährter Tra-
dition“ gegen die Einrichtung des
Kreisverkehrs an der Kreuzung
Baumwiese sperrt. Eigentlich müßte
man davon ausgehen können, daß
dort die eigentlichen Fachleute
sitzen, mit den besten Erfahrungen
und progressivsten Ideen. Eine
Ampelanlage ist bei zunehmendem
Verkehr in meinen Augen eine
„(Auto)Schlangen produzierende
Farm“. Den Beweis dafür kann man
auf der Staatsstraße 81 zwischen
Auer und Buschhaus täglich ser-
viert bekommen - wenn an beiden
Ampelanlagen das „Grünphase“-
Startsignal gegeben wird. Kreisver-
kehr vermeidet Straßenverkehr,
macht den Verkehr flüssig und
erhöht den Nutzungsgrad des Ver-
kehrsraumes. Wann wird dieser
vorteilhafte Kreisverkehr auch am
Buschhaus und in Auer eingerichtet?
Die Praxis sollte der Richter sein.
K.H. Scholz„Straßenbauamt gegen Kreisverkehr“
Sonntag, dem 23.5., 11.00 Uhrab Radeburg (Eingang
Stausee)
über Würschnitz und den Buchberg
nach Laußnitz, Besichtigung der
„Samendarre“, (Museum zur Forst-
wirtschaft in der Laußnitzer Heide),
über Königsbrück zum Bibererleb-
nispfad, zurück über Tauscha und
Kleinnaundorf, Rasten für Mittag-
essen und Kaffee sind eingeplantGesamtstrecke: ca. 35 km;
Dauer: ca. 4 Stunden;
Preis pro Person: 2 EuroAnmeldungen bei Michaela Ritter,
Leader+-Management:
035208/34781Westlausitzer HeidebogenGeführte Radtour
durch Wald und Heide
RAZ Seite 4Impressum: Radeburger Anzeiger, seit 1876,
126. (13.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von
Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt
Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt
für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf,
Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach
(mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf,
Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf
und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra,
Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna)sowie dem Informationsblatt für
Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign
Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)
80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke,
August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet:
http://www.radeburger-anzeiger.de und raz@dresden-land.de, e-Mail:
werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile:
Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse,
für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des
AZV „Steinbach-Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV.
Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika
Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.:
(035208) 80810, Fax. 80811. Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. 14-tägig,
die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat. Anzeigenschluß ist am
letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag.
Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut
gültiger Preisliste: Nr.4/2000, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt.
Ortspreis 0,70 Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die
Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine
und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose
Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen
0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von
Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen,
nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der
Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich
gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion
übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften.
Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt
angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne
Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.
KOMMT GRATULIERENZahnärztlicher NotdienstRadeburg /
Moritzburg
An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen jeweils von 9 - 11
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15./16.05. DS Reinhold Radeburg (035208) 8051620.05. Dr.
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Mo, Di, Do: 19.00 – 7.00 UhrMi: 14.00 – 7.00 UhrFr: 14.00
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8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 UhrRettungsstelle Meißen:
Die Vermittlung des diensthaben-
den Bereitschaftsarztes erfolgt in
dieser Zeit über die
Ärztliche Notdienste03521-73 85 21Ev.-Luth. Kirche
Radeburgzum 75. Geburtstagam 12.05.04 Elfriede Kaule
Amselweg 2am 14.05.04 Manfred Seidl Meißner Berg 63am 15.05.04 Heinz Tiesler
Ahornweg 6am 18.05.04 Ingeburg Klengel Bergstr. 13,
OT Volkersdorfam 18.05.04 Elisabeth Loose Lindenallee
6Azum 80. Geburtstagam 14.05.04 Elly Schramm Meißner Berg 72zum 85. Geburtstag
am 10.05.04 Marianne Leipner Schulstr. 5am 15.05.04
Sophie Hähne Meißner Berg 53zum 90. Geburtstag
am 21.05.04 Else Kemmler Hospitalstr. 16zum 91. Geburtstag
am 21.05.04 Hildegard Naumann Schulstr. 5zum 94.
Geburtstag
am 15.05.04 Dora Peukert An der Promnitz 8,
OT Volkersdorf
Herzliche Glückwünsche übermittelt
die Stadtverwaltung RadeburgMontag, den 10.05.0413.00 Uhr
Treff Wanderfreunde
und Spielerunde im Club14.00 Uhr Seniorensport
in BärwaldeDienstag, den 11.05.0413.00 Uhr
Handarbeitszirkel
Nachmittagsfahrt (s. Aushang)
Mittwoch, den 12.05.0413.45 Uhr Seniorensport
in Großdittmannsdorf mit anschl.
Vorstellung von Haushaltsprodukten15.30 Uhr Seniorensport
in der Zille-SchuleDonnerstag, den 13.05.0414.30 Uhr
Treff mit Vortrag
„Pilgerreise nach Rom“
Veranstaltungen Mai 2004Freitag, den 14.05.049.45 Uhr
Seniorenschwimmenin MeißenMontag, den 17.05.0414.30 Uhr SeniorentreffDienstag,
den 18.05.0414.00 Uhr Treff in Bärwalde
mit Vortrag „ältere Menschen im
Straßenverkehr“
Mittwoch, den 19.05.0413.45 Uhr Seniorentreff
in Großdittmannsdorf15.30 Uhr Seniorensport
in der Zille-SchuleSeniorenSonntag, 09.05. 09.00 Uhr
Visitationsgottesdienst
gleichzeitig KindergottesdienstSonntag, 16.05. 09.00 Uhr
Predigtgottesdienst
zum Abschluss der Visitation mit
Superintendent Klabunde
gleichzeitig KindergottesdienstHimmelfahrt, 20.05. 10.00
Uhr Gottesdienst an den
Altenteichen in MoritzburgBei Regen findet der
Gottesdienst in der Moritzburger Kirche statt.
Sonntag, 23.05. 09.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst
gleichzeitig KindergottesdienstBibelstunden: 19.30 Uhr
jeden MittwochJunge Gemeinde: 19.00 Uhr mittwochsKreis der Mitte: 19.30 Uhr
Dienstag, den 11.05.
Frauenkreis: 14.30 Uhr Dienstag, den 11.05.
Mutti-Kind-Kreis: 09.00 Uhr Dienstag, den 18.05.
Vierzig-Plus-Minus: 19.30 Uhr Dienstag, den 25.05.
Psychosomatik SHG: 17.00 Uhr Mittwoch, 26.05.
Vorschulkreis: 09.30 Uhr sonnabendsMütterkreis: 19.30 Uhr
Donnerstag, den 13.05.
Frauentreffenam Sonntag, dem 16.05.2004 - 14.00 Uhr in
NaunhofTreffpunkt: 13.30 Uhr auf dem KirchplatzSprechzeit Pfarrer Seifert:
dienstags 17 - 18 Uhr oder nach Vereinbarung!
Telefon: 035208 34961707.05.04 - 14.05.04Frau Dr.
Hemmerling, Großenhain, (03522) 3703214.05.04 - 21.05.04Herr Dr. Goldberg,
Coswig, (0171) 4201714Augenärztlicher NotdienstDienstbereitschaft:
werktags: 19 - 7 Uhr, Wochenende u. Feiertage von 7 - 7
UhrIm Internet: www.
radeburger-anzeiger.deTechn. Ausschuß11.05.2004, 19.00
UhrNeuer Ratssaal07.05. Rathaus-Apo. Weinböhla, Marien-Apo. Großenhain (18-20)
08.05. Apo. im Elbecenter Meißen, Mohren-Apo. Großenhain
(17-19)
09.05. Rathaus-Apo. Weinböhla, Löwen-Apo. Großenhain
(10-12, 17-19)
10.05. Moritz-Apo. Meißen, Stadt-Apo. Großenhain (18-20)
11.05. Kronen-Apo. Coswig, Löwen-Apo. Großenhain12.05.
Hahnemann-Apo. Meißen, Marien-Apo. Großenhain (18-20)
13.05. Apo. Kaufland Meißen, Mohren-Apo. Großenhain
(18-20)
14.05. Spitzgrund-Apo. Coswig, Stadt-Apo.
Großenhain15.05. Alte Apo. Weinböhla, Marien-Apo. Großenhain (17-19)
16.05. Hahnemann-Apo. Meißen, Stadt-Apo. Großenhain
(10-12, 17-19)
17.05. Moritz-Apo. Meißen, Apo. am Kupferberg Großenhain
(18-20)
18.05. Rathaus-Apo. Weinböhla, Löwen-Apo. Großenhain
(18-20)
19.05. Sonnen-Apo. Meißen, Stadt-Apo. Großenhain (18-20)
20.05. Triebischtal-Apo. Meißen, Apo. am Kupferberg
Großenhain (10-12, 17-19)
21.05. Neue Apo. Coswig, Marien-Apo. Großenhain
22.05. Spitzgrund-Apo. Coswig, Löwen-Apo. Radeburg,
Apo. am Kupferberg Großenhain (17-19)
23.05. Apo. Kaufland Meißen, Mohren-Apo. Großenhain
(10-12, 17-19)
Bereitschaftszeiten:
- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr- zusätzl.
Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen
von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr
RAZ Seite 5Pressemitteilung der CDURegionale WirtschaftAm
Freitag, dem 23.April lud Dr.
Heinz Pilz, Geschäftsführer der
Spreenhagener Vermehrungsbetrieb
für Legehennen GmbH entspre-
chend der Abstimmung mit dem
Bürgermeister der Stadt Radeburg,
Radeburgs Stadträte und die
Bürgerinitiative gegen intensive
Hühnerhaltung zur Besichtigung
der Pilotanlage auf dem Meißner
Berg ein.
Es handelt sich um die erste Pilotan-
lage für die Broiler-Elterntieraufzucht
und -haltung. Zwei ähnliche Anlagen
für Schweine und Rinder gibt es
bereits.
Aufgrund des ungünstigen Termins
(werktags 15 Uhr) konnten nur drei
Mitglieder der Bürgerinitiative teil-
nehmen, aber immerhin 10 Vertreter
des Stadtrates waren zugegen.
Mit großem personellem Aufgebot
boten die Spreenhagener Tierhaltung
und Umweltüberwachungstechnik
„vom Feinsten“.
In einem der beiden Versuchsställe
standen 6350 Broiler-Elterntiere, in
dem anderen 9800 Jungtiere.
„Die Hühner waren weiß wie frisch
aus der Waschmaschine,“ sagte
ein Vertreter der Bürgerinitiative
gegenüber RAZ. Die gesamte Anlage
habe einen sehr sauberen Eindruck
gemacht. So was habe man weder
jemals gesehen noch erwartet. Dazu
ein großes Aufgebot an Spezialisten
und Experten, die den Gästen Rede
und Antwort standen und den
Eindruck einer neuen Offenheit
im Umgang mit den Nachbarn
der Anlage erweckten. Unter
den Gesprächspartnern auch Dr.
Wilfried Eckhof vom gleichnamigen
Planungsbüro aus Ahrensfelde, aus-
gewiesener Experte für die Projek-
tierung von Stallanlagen.
Seit 17 bis 18 Wochen läuft die
Anlage mit einem immensen mess-
technischen Aufwand. Damit sind
zwei Drittel des ersten Zyklus erfasst.
Insgesamt sollen drei Zyklen gemes-
sen und öffentlich gemacht werden.
Mitarbeiter der Freien Universität
Berlin messen zum Beispiel Stäube
und Bioaerosole. Für 15000 Euro
wird mit Unterstützung vom DWD
eine Wetterstation aufgebaut, die
die örtlichen Windverhältnisse auf-
zeichnen soll. Ein Entgegenkommen
gegenüber der Bürgerinitiative,
die mit der Zugrundelegung der
Messdaten von Dresden-Klotzsche
nicht zufrieden war.
Auch die aus angeblichen Kosten-
gründen bisher so vehement abge-
lehnten Luftfilter wurden nunmehr
eingebaut. Die Luftfilter sind eine
hochmoderne Abluftreinigungsan-
lage. Die Gäste konnten die 16 Meter
lange Filterkammer besichtigen und
den Eindruck gewinnen, dass diese
optimal arbeitet. Hier sollen 50% der
Geruchsstoffe, 70% des Ammoniak
und 90% der Stäube herausgefiltert
werden.
„Bei einer Außentemperatur von 11
bis 12 Grad,“ erklärte Gunder Bach
von der Bürgerinitiative und Experte
in Sachen Lüftungstechnik, „lief die
Anlage mit 30 bis 40% Leistung. Da
roch es zwischen den beiden Ställen
zwar noch nach Huhn, aber sobald
man fünfzig Meter von den Hallen
weg war, hat man nichts mehr gero-
chen.“ Bei sommerlichen Temperatu-
ren, wenn die Anlage dann mit 100%
Leistung fahren muss, werde die
Anlage ihre Wirksamkeit erweisen
müssen.
Nach seinem persönlichen Eindruck
gefragt, schätzte Bach ein: „Natürlich
kann man Versuchsreihen auch
türken, aber ich habe schon den
Eindruck gewonnen, dass das alles
seriös und echt war. Die Atmosphäre
war freundlich und offen. Ich
würde das Fazit ziehen: wenn das
alles seriös betrieben wird und
kontrollfähig aufgezeichnet wird,
dann kann man mehr nicht verlan-
gen.“
Dieser Auffassung schloss sich zum
Beispiel auch der stellvertretende
Bürgermeister Michael Ufert (SPD)
an.
Dennoch blieben offene Fragen und
ein Rest Unbehagen. Eigentlich sollte
das StUFa spontane, unangemeldete
Kontrollmessungen durchführen -
eben um ganz sicher zu sein, dass die
vorgelegten Messreihen „echt“ sind.
Bisher hat das StUFa noch nicht
eine einzige Messung gemacht. Die
Spreenhagener haben aber offenbar
auch nicht gedrängt.
Was wird mit dem in den Filteranla-
gen anfallenden Wasser? Auskunft:
dieses sei ph-neutral und könne „auf
die Felder“. Frage: „Auf welche
Felder?“ Das wollte man nicht beant-
worten. Warum nicht?
Dr. Wolfgang Kürner von der
Bürgerinitiative stellte die Frage,
wie es um das Ausfiltern von Viren
und Bakterien aus Luft und Wasser
bestellt sei. Auch dazu gab es
keine zufrieden stellende Antwort.
Die Krankheitserreger können auch
in neutralen Medien sehr gut
überleben.
Ein nicht zurückgezogener Antrag
auf Betriebsgenehmigung liegt beim
RP vor. Nach Auswertung der Daten
der Pilotanlage werden die Antrags-
unterlagen aktualisiert.
Auf die Frage, wann die Gäste die
Auswertung einsehen können, die
Auskunft, man wolle dies erst den
Behörden zeigen. Also doch nicht
die ganz große Offenheit?
Zweifel sind angebracht, denn in
„bewährter Tradition“ wurde auch
die Einbeziehung der Presse „ver-
mieden“. Warum, wenn man schon
so einen Aufwand treibt, nutzt man
nicht die Chance, über die Medien
mehr Menschen zu erreichen?
Statt dessen ließ sich Dr. Pilz von
einem Rechtsanwalt begleiten, er
sollte sachkundig auf Fragen zum
Genehmigungsverfahren antworten.
Nur nichts Falsches sagen? Ist der
Grad auf dem man wandert, so
schmal, dass es auf jedes Wort
ankommt? Wir wissen es nicht.
Vertiefende, weiterführende Links,
u.a. zur Webseite von Dr. Pilz,
finden Sie unter www.radeburger-
anzeiger.de (Klick „die neuesten
Nachrichten“)
KRHühnerfarm: Forderungen erfüllt,
aber Skepsis bleibtUnter dieses Motto stellen die
Bewerber der CDU-Liste die Aktio-
nen im Vorfeld der Wahlen zum
Stadtrat am 13.06.2004.
Nominiert wurden auf die CDU-
Liste 14 Kandidaten, darunter
5 Frauen, die aus Radeburg
sowie den Ortsteilen Bärwalde,
Großdittmannsdorf und den Prom-
nitztaler Orten Berbisdorf und
Bärnsdorf kommen. Angeführt wird
die Liste von Christian Damme, dem
stellvertretenden Bürgermeister,
Sylvia Schmidt, Vorsitzende des
CDU-Stadtverbandes sowie Andreas
Hübler, Fraktionsvorsitzender der
CDU-Fraktion im Stadtrat.
Derzeit stellt die CDU-Fraktion 12
von 22 Stadträten und bildet somit
die Mehrheitsfraktion. Dies ist auch
wieder erklärtes Ziel der zur Wahl
stehenden Mannschaft. Dafür wurde
eine ausgewogene Mischung von
Bewerbern nominiert, mit denen
eine erfolgreiche Kommunalpolitik
für unsere Stadt ermöglicht wird.
Der jüngste Kandidat ist 32 Jahre,
der älteste 56 Jahre alt. Neben
bewährten Stadträten stellen sich
auch einige neue Gesichter der
Wahl. So kandidieren neben Hand-
werksmeistern, Verwaltungsfach-
leuten und Betriebswirtschaftlern
auch Ingeniere, ein Jurist und ein
Landwirt.
Die gemeinsamen Ziele unserer
Kandidaten finden sich im Positions-
papier wieder, das im Stadtverband
und mit den Bewerbern erarbeitet
wurde. Schwerpunkte sind u.a.
folgende Themen:
-Radeburg stärkt durch eigene
Profilierung seine Position als Nach-
barstadt von Dresden-Radeburg entwickelt sich als Part-
ner in der Region „Elbehochland“
im Landkreis Meißen-Gewährleistung der harmonischen
Entwicklung aller Ortsteile unter
Beachtung ihrer historischen Beson-
derheitenUm möglichst vielen Bürgern
die Gelegenheit zu geben, mit unse-
ren Kandidaten ins persönliche
Gespräch zu kommen, laden wir
an folgenden Terminen zu Diskus-
sionsabenden ein:
Montag, 17.05.2004
19.30 Uhr, Sportlerheim BerbisdorfDienstag, 18.05.2004
19.30 Uhr, Kita Großdittmannsdorf
Montag, 24.05.2004
19.30 Uhr Geriatrische Klinik RabuMittwoch, 26.05.2004
19.30 Uhr, Jugendclub Bärwalde
Donnerstag, 03.06.2004
19.30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus
Bärnsdorf
Montag, 07.06.2004
19.30 Uhr KitaVolkersdorf
Dabei wollen wir Ihnen unser Pro-
gramm für die nächsten 5 Jahre
vorstellen und mit Ihnen über lokale
Themen in der Stadt und den Orts-
teilen sprechen.
Sylvia SchmidtCDU-Stadtverband Radeburg
Zukunft gestalten
„Radeburg - unsere Heimatstadt“
Zu den Kommunalwahlen treten
die vier im Stadtrat vertretenen
Parteien - CDU, SPD, PDS und FDP
- wieder an. Entgegen bisherigen
Informationen tritt die FDP mit zwei
Kandidaten an - Exbürgermeister
Jürgen Groß und der Uhrmacher-
meister Tobias Schmidt stehen auf
der Liste der Liberalen. Auch die
„Bürgerinitiative“, die nach der
letzten Wahl durch Volker Hübler
aus Berbisdorf vertreten war, wird
wieder dabei sein - mit drei Bewer-
bern aus Großdittmannsdorf. Grüne,
DSU und Unabhängige Wähler
treten nicht mehr an. KRKommunalwahlen 2004Vier Parteien
und Bürgerinitiative treten anDie Privilegierte Schützengesell-
schaft 1226 Radeburg e.V. gibt hier-
mit bekannt, dass das Schützenfest
2004 im Zeitraum 04.06. und 05.06.
2004 auf dem Parkplatz Am Hof-
wall - Röderstraße stattfinden wird.
Traditionsgemäß wird das Fest wie
bisher eine Woche nach Pfingsten
durchgeführt. Das entsprechende
Programm werden wir im kommen-
den Radeburger Anzeiger abdruc-
ken lassen, und auch durch Ausle-
gung von Programminfos bekannt
machen. Eines können wir aber
jetzt schon verraten. Am Freitag
den 04.06.2004 wird es ein tolles
Spektakel geben, was vorrangig
für junge Leute mit ausreichender
Kondition gedacht und mit entspre-
chenden Siegerpreisen honoriert
wird. Neugierig geworden ?
Die Radeburger Schützengesell-
schaft gibt weiterhin bekannt, dass
2004 Neuwahlen entsprechend der
Satzung durchgeführt wurden. Zum
neuen Vorsitzenden der Radeburger
Schützen wurde Schützenbruder
Gerd Zimmer berufen. Als 2. Vorsit-
zender ist wiederum Schützenbruder
Hasso Zötzsche sowie als Schatz-
meister Michael Sackstedt gewählt
worden. Weitere Vorstandsmitglie-
der sind Gottfried Wagner, Dieter
Pfaltz, Dieter Neumann, Peter Hof-
mann und Heiko Wandschneider.
Für ihre langjährigen Tätigkeiten im
Schützenverein und im Vorstand,
möchten wir Petra Neumann und
Michael Basista an dieser Stelle
noch einmal Dank sagen. Wir
würden uns auch freuen, wenn wirweiteren Zuwachs an
Interessenten
zum sportlichen Schießen begrüßen
könnten. Wer Interesse hat, oder
nur einmal zum Schnupperkurs
kommen möchte, kann sich bei
allen Vorstandsmitgliedern sowie
bekannten Schützen unserer Gesell-
schaft melden. Der VorstandPriv. Schützengesellschaft
1226 Radeburg e.V.
Schützenfest 2004Am Sonntag, dem 16. Mai 2004,
10.00 Uhr lädt der Heimat- und
Museumsförderverein Reichenau
e.V. zu einer geführten Wanderung
auf der Via regia (Hohe Straße,
Königsstraße, Alte Poststraße) recht
herzlich alle Wander- und Heimat-
freunde, alle Interessierten und
Neugierigen ein. Ausgangs-, Treff-
und Endpunkt ist das Armenhaus
auf der Gräfenhainer Straße in Rei-
chenau bei Königsbrück. Wander-
freunde, die mit dem PKW anreisen,
benutzen bitte den Parkplatz an
der Gräfenhainer Straße vor dem
Rittergut. Wir wandern auf der Via
regia bis zur Reichenauer Flurgrenze
in Richtung Schwosdorf, gehen
von dort die alte Wegeführung
bis zur Einfahrt des Klärwerk Rei-
chenau und von dort zur Kamenz-
Königsbrücker Staatsstraße. Auf
dieser wandern wir bis kurz vor
die Teufelsbrücke und gehen dann
auf der Via regia durch Wald und
Feld zurück zum Armenhaus. Die
gesamte Wegstrecke beläuft sich
auf 9,5 km. Die Wanderung wird
historisch erklärend begleitet von
Günter Thus. Anschließend kann
am Armenhaus eine Stärkung ein-
genommen werden.
WanderlustEinladung zu einer Wanderung auf der Via
regiaSchloß SchönfeldDas Fernsehteam des MDR der
Sendereihe „Unterwegs in Sach-
sen“ hat im und um das Schloß
Schönfeld gedreht. Gesendet wird
am 08.05.2004, 18.15 Uhr, MDR
Sendereihe „Unterwegs in Sachsen“.
Wiederholung am 14.05.2004, 13.00
Uhr.
Irgendwann Ende 2003 informierte
Kerstin Dietrich, vom Förderverein
Schloß Schönfeld, den Sender über
die Sehenswürdigkeiten und das
besondere Flair des Schlosses. Ja,
so einfach Anrufen, Kommen und
Drehen geht da nicht. Geduld, Warten,
Feeling noch mal Anrufen und sicher
Das Fernsehen im Schloß und das Schloß im Fernsehenauch
etwas Glück halfen. Im April
diesen Jahres stand eine Fernseh-Crew
vor den „Toren“ des altwürdigen
Schlosses. Unter der Leitung von
Martina Klemz, dem Kameramann
Herrn Mühlberg, Jonny, dem Tech-
niker und der Moderatorin Beate
Werner, entstand während der Dreh-
tage- und Abende eine wunderbare
Zusammenarbeit und es herrschte
„Filmatmosphäre“ im Schloß. Inter-
essant für den Laien war es schon
mal hinter die Kulissen zu schauen.
Sehr angenehm auch zu spüren, daß
Fernsehleute Menschen wie „Du und
ich“ sind, zumindest beim MDR.
RAZ Seite 6Nachrichten und Informationen für Ebersbach
und Umgebungamtliche Mitteilungen der Gemeinde Ebersbach mit den Ortsteilen
Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf,
Ebersbach, Ermendorf, Freitelsdorf, Göhra, Hohndorf,
Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und
RödernEbersbachEbersbachErscheinungs-
tag:
07.05.2004KOMMT GRATULIERENOrtsteil BeiersdorfHentzschel,
Hedwig Hopfenbachstr. 16 08.05. 101 JahreOrtsteil BieberachWeber, Herta
Heidestr. 3 05.05. 92 JahreOrtsteil EbersbachTopolla, Irmgard Hauptstr. 34b
19.05. 75 JahreOrtsteil NaunhofSchäf, Hannelore Parkstr. 75 02.05. 75
JahreDöring, Margarethe Siedlungsweg 24 03.05. 97 JahreOrtsteil RödernStübner,
Walter Dorfstr. 30 30.05. 75 JahreAußerdem gratulieren wir dem Ehepaar
Günther und Luzie Engelmann im Ortsteil Freitelsdorfam
08.05.2004 recht herzlich zur Goldenen Hochzeit.
Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach
gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen
weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.
Gemeinde Ebersbach1.
Das Wählerverzeichnis zur Wahl
zum Europäischen Parlament und
für die gleichzeitig stattfindenden
Kommunalwahlen für die Gemeinde
Ebersbach wird in der Zeit vom
24. bis 28 Mai 2004 - während der
allgemeinen ÖffnungszeitenMontag von 9.00 - 11.00
UhrDienstag von 9.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 UhrDonnerstag von 13.00 - 15.00 UhrFreitag
von 9.00 - 11.00 Uhrin der Gemeindeverwaltung Ebers-
bach, Einwohnermeldeamt, Am
Bahndamm 3, 01561 Ebersbach
für Wahlberechtigte zur Einsicht-
nahme bereitgehalten. Jeder Wahlbe-
rechtigte kann die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der zu seiner Person
im Wählerverzeichnis eingetragenen
Daten überprüfen. Sofern ein Wahlbe-
rechtigter die Richtigkeit oder
In der nicht öffentlichen Sitzung des
Hauptausschusses am 06.04.2004 und
der öffentlichen Sitzung des Gemein-
derates am 27.04.2004 wurden nach-
stehende Beschlüsse gefasst:
Hauptausschuss52/04/2004 und 53/04/2004
Beschlüsse zu Personalangelegen-
heiten der Gemeinde Ebersbach54/04/2004
Beschluss zu Mietangelegenheiten
der Gemeinde EbersbachGemeinderat55/04/2004
Beschluss zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes für das Flurstück
Teil von 64 der Gemarkung Ermen-
dorf56/04/2004
Der Gemeinderat billigt den Entwurf
zum vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan „Hundesportplatz“ OT
Ermendorf für das Flurstück Teil
von 64 der Gemarkung Ermendorf.
Der Gemeinderat beschließt die
öffentliche Auslegung des Planes lt.
§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom18.05. - 21.06.2004zu den
Sprechzeiten der Gemein-
deverwaltung Ebersbach. Beden-
ken und Anregungen zum Bebau-
ungsplan können schriftlich oder
während der Dienststunden zur
Niederschrift gebracht werden.
57/04/2004
Beschluss zur Aufhebung des Sat-
1. Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfes des vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes
vorgebrachten Bedenken, Anre-
gungen und Hinweise von Trägern
öffentlicher Belange und Bürgern
hat der Gemeinderat mit folgendem
Ergebnis geprüft:
a) Berücksichtigt werden Hinweise
von:
- Landratsamt Riesa-Großenhain
- Staatliches Umweltfachamt
Radebeul
- Staatliches Vermessungsamt
Großenhain
- AZV „Steinbach-Kalkreuth“
- Landesamt für Archäologie
- Herrn Conrad und Herrn
Rutsch aus Kalkreuth
- Herrn Karl-Heinz Rutsch aus
KalkreuthAufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Hundesportplatz“
Ortsteil Ermendorf der Gemeinde
Ebersbach für das Flurstück Teil von
64 der Gemarkung Ermendorf
Der Gemeinderat der Gemeinde
Ebersbach hat am 27.04.2004 in
öffentlicher Sitzung aufgrund von
§ 12 BauGB beschlossen, für das
Flurstück Teil von 64 der Gemar-
kung Ermendorf einen vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan aufzu-
stellen (Beschluss-Nr. 55/04/2004).
Mit der Aufstellung des Bebauungs-
planes wird der Schaffung eines
Übungsplatzes für den Hundesport
Rechnung getragen.
Öffentliche Auslegung des Bebau-
ungsplanentwurfes „Hundesport-
platz“ Ortsteil Ermendorf
Der Gemeinderat der Gemeinde
Ebersbach hat am 27.04.2004 in
öffentlicher Sitzung den Entwurf
des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes „Hundesportplatz“ OT
Ermendorf der Gemeinde Ebers-
bach gebilligt und beschlossen,
Bekanntmachungen der Gemeinde Ebersbach
diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen (Beschluss-Nr.
56/04/2004).
Der Entwurf des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplanes wird in der
Zeit vom
18. Mai bis 21. Juni 2004
in den Räumen der Gemeinde-
verwaltung Ebersbach, Am Bahn-
damm 3, 01561 Ebersbach zu den
Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist
können von jedermann Bedenken
und Anregungen zum vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplan schriftlich
zur Niederschrift gebracht werden.
Gelegenheit zur Erörterung des Pla-
nes gegenüber dem Bürger wird zu
folgenden Sprechzeiten der Gemein-
deverwaltung gewährt.
Sprechzeiten:
Montag 9.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag 9.00 - 11.00 Uhr
Fehrmann, BürgermeisterinSatzung der Gemeinde Ebersbach
über den Vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan „Kirschallee II - Lauterbach“
- Rechtsanwalt Kretzmann aus
Dresden.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt,
die Träger öffentlicher Belange, die
Anregungen und Hinweise erhoben
haben, von diesem Ergebnis unter
Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Bau-
gesetzbuches in der Fassung vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141),
berichtigt am 16.01.1998 (BGBl. I S.
137) sowie nach § 83 der SächsBO
vom 18.03.1999 (SächsGVBl.
S. 86 vom 30.03.1999) wird
nach Beschlussfassung durch den
Gemeinderat Ebersbach am
27.04.2004 folgende Satzung über
den vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan „Kirschallee II - Lauterbach“,
bestehend aus der Planzeichnung
mit Begründung vom 27.11.2003,
geändert am 26.02.2004 erlassen.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der vorhabenbezogene Bebau-
ungsplan tritt mit seiner ortsüblichen
Bekanntmachung in Kraft. Dabei
ist auch anzugeben, wo der Plan mit
Begründung während der Dienst-
stunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden
kann.
Fehrmann
BürgermeisterinHinweis nach § 4 Abs. 4 der
Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO
gelten Satzungen, die unter Verlet-
zung von Verfahrens- und Formvor-
schriften der SächsGemO zustande-
gekommen sind, im Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an
gültig zustandegekommen.
Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung
nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;
2. Vorschriften über die Öffentlich-
keit der Sitzung, die Genehmi-
gung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind;
3. der Bürgermeister dem Beschluß
nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
wegen Gesetzwidrigkeit wider-
sprochen hat;
4. vor Ablauf der in §4 Abs. 4 Satz 1
SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde
den Beschluß beanstandet hat,
b) die Verletzung der Verfah-
rens- oder Formschrift gegen-
über der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhaltes,
der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern
3 oder 4 geltend gemacht worden,
so kann auch nach Ablauf der in § 4
Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genann-
ten Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen.
Gemeinde EbersbachGemeinde EbersbachBeschlüsse der
Gemeinde Ebersbachzungsbeschlusses über den vor-
habenbezogenen Bebauungsplan
„Kirschallee II“ OT Lauterbach
Beschluss Nr. 29/02/200458/04/2004
Beschluss zum Durchführungsver-
trag zwischen Herrn Quick und
der Gemeinde Ebersbach zum vor-
habenbezogenen Bebauungsplan
„Kirschallee II“ OT Lauterbach mit
eingebrachten Änderungen.
59/04/2004Satzung der Gemeinde Ebersbach
über den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Kirschallee II“
Lauterbach
60/04/2004
Zustimmung zur Beteiligung des
Zweckverbandes Gasversorgung
Ostsachsen an der Energie Sachsen
Ost GmbH
61/04/20041. Beschluss zur Aufhebung des
Beschlusses Nr. 161/12/2003 vom
18.12.20032. Die Bürgermeisterin wird er-
mächtigt, in der Gesellschafterver-
sammlung der KBO-der Gründung einer Gesellschaft
mit beschränkter Haftung durch die
KBO und weitere Gesellschafter
und-der Einbringung von Aktien an der
„Energieversorgung Sachsen/Ost
AG (ESAG) durch die KBO in
diese neu gegründete Gesellschaft
zuzustimmen.
Die Gemeindeverwaltung Ebers-
bach ist
am Freitag, 21. Mai 2004,
geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass auch
das Einwohnermeldeamt von der
Schließung betroffen ist.
Fehrmann, BürgermeisterinEs wird darauf hingewiesen, dass
die Gemeindekasse bei verspäteten
Zahlungen Säumniszuschläge und
Mahngebühren erheben muss.
Um dies zu vermeiden, bitten wir
Sie am Lastschrift-Einzugsverfahren
teilzunehmen. Bei Überweisungen
wird um die Angabe des Buchungs-
zeichens gebeten, um Ihre Zahlung
richtig zuordnen zu können.
Bankverbindung der Gemeinde:
Kreissparkasse Riesa-GroßenhainKonto-Nr.: 3 046 000
056BLZ: 850 502 00Amtliche BekanntmachungZahlungserinnerung für den Monat
Mai 200415.05.2004 - 2. Rate GrundsteuerInformation
derGemeinde EbersbachSehr geehrte Einwohner der Gemein-
de Ebersbach und interessierte Bürger
für die Bockwindmühle Ebersbach,
wie bereits zur Mühlentour am25. April informiert, möchte
ich
alle interessierten Bürger zur noch-
maligen Vorstellung des Betreiber-
konzeptes für die Bockwindmühle
Ebersbach und der Bildung eines
Mühlen- und Heimatvereins für
Dienstag, 11. Mai 2004, 19.00 Uhr
in die Gemeindeverwaltung Ebers-
bach recht herzlich einladen.
Zur Mühlentour haben wir doch
erfahren, dass viele Bürger Inter-
esse für ihre Heimat und das
Mühlenhandwerk haben. Wir
würden uns freuen, wenn Sie in
diesem Verein mitwirken würden.
Fehrmann, BürgermeisterinBockwindmühle EbersbachEinladung
zurZusammenkunftGemeinde EbersbachÖffentliche Bekanntmachungüber das Recht auf
Einsicht in das Wählerverzeichnisund die Erteilung von Wahlscheinen für die
Wahl
zum Europäischen Parlament und für die
gleichzeitigstattfindenden Kommunalwahlen am 13. Juni 2004Vollständigkeit der
Daten von an-
deren im Wählerverzeichnis einge-
tragenen Personen überprüfen will,
hat er Tatsachen glaubhaft zu machen,
aus denen sich eine Unrichtigkeit oder
Unvollständigkeit des Wählerver-
zeichnisses ergeben kann. Es ist
zulässig, dass der Wahlberechtigte
Auszüge aus dem Wählerverzeichnis
anfertigt, soweit dies im Zusammen-
hang mit der Prüfung des Wahlrechts
einzelner dieser Personen steht. Es
wird ausdrücklich darauf verwiesen,
dass die Auszüge nur für diesen
Zweck verwendet und unbeteiligten Drit-
ten nicht zugänglich gemacht werden
dürfen. Das Recht auf Überprü-
fung besteht nicht hinsichtlich der
Daten von Wahlberechtigten, für
die im Melderegister ein Sperrver-
merk gemäss den §§ 22 und 23 des Besuchen Sie uns im
Internetwww.radeburger-anzeiger.deFortsetzung auf Seite 7
RAZ Seite 7Kindertagesstätte Röderspatzen...fuhren die Senioren
aus Rödern,
Freitelsdorf, Cunnersdorf, Bieber-
ach und Ebersbach am 14. bzw. 15.
April 2004. Frühes Aufstehen war
angesagt, gegen 6.00 Uhr morgens
begann der Tag und sollte bis zur
Rückkehr gegen 21.00 Uhr sich
von seiner besten Seite zeigen.
Allein die Fahrt durch die herrliche
Landschaft, bei sonnigem Wetter
war sehr schön. Das I-Tüpfelchen
der Fahrt waren jedoch die
geschmückten Brunnen in den Ort-
schaften entlang unserer Fahrtroute.
Nach altem Brauchtum werden
hier zur Osterzeit die Brunnen
geschmückt. Als Schmuck dienen
Eine ereignisreiche Woche liegt
hinter den „Röderspatzen“.
Ob Reiten, Wandern, Puppenthea-
ter oder Sport, alle Höhepunkte
wurden für die Kinder zum blei-
benden Erlebnis. Sogar der Wetter-
frosch machte uns ein Geschenk und
schickte uns fast eine ganze Woche
Frühlingswetter.
Sächsischen Meldegesetzes einge-
tragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im auto-
matisierten Verfahren geführt. -
Die Einsichtnahme ist durch ein
Datensichtgerät möglich, welches
nur von einem Bediensteten der
Gemeinde bedient werden darf.
Wählen kann nur, wer in das
Wählerverzeichnis eingetragen ist
oder einen Wahlschein für die Wahl
zum Europäischen Parlament und
einen Wahlschein für die Kommu-
nalwahlen hat.
2.
Jeder Wahlberechtigte, der das
Wählerverzeichnis für unrichtig oder
unvollständig hält, kann in der Zeit
vom 24. bis 28. Mai 2004, spätestens
am 28. Mai 2004 bis 12.00 Uhr, bei
der Gemeinde Ebersbach, Einwoh-
nermeldeamt, Einspruch einlegen
bzw. Antrag auf Berichtigung stellen.
Der Einspruch/Antrag ist schriftlich
oder zur Niederschrift einzulegen/
zu stellen. Soweit die behaupteten
Tatsachen nicht offenkundig sind, hat
der Antragsteller die erforderlichen
Beweismittel beizufügen.
3.
Wahlberechtigte, die in das Wähler-
verzeichnis eingetragen sind, erhalten
bis spätestens zum 23. Mai 2004
eine Wahlbenachtigung. In dieser ist
vermerkt, für welche Wahl sie gilt.
Wer keine Wahlbenachtigung erhal-
ten hat, aber glaubt, wahlberechtigt
zu sein, muss Einspruch gegen das
Wählerverzeichnis einlegen, um nicht
Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht
nicht ausgeübt werden kann.
Wahlberechtigte, die nur auf An-
trag in das Wählerverzeichnis ein-
getragen werden und die bereits
Wahlschein und Briefwahlunterla-
gen beantragt haben, erhalten keine
Wahlbenachrichtigung.
4.
Wer einen Wahlschein
- zur Wahl des Europäischen
Parlament hat, kann durch
Stimmabgabe in einem beliebi-
gen Wahlraum des Landkreises
Riesa-Großenhain- zu den Kommunalwahlen hat,
kann an den Wahlen durch
Stimmabgabe in einem beliebi-
gen Wahlraum des für ihn zustän-
digen Wahlkreis oder durch Brief-
wahl teilnehmen.
5.
Einen Wahlschein erhält auf An-
trag 5.1. ein in das Wählerverzeich-
nis eingetragener Wahlberechtigtera) wenn er sich am
Wahltage wäh-
rend der Wahlzeit aus wichtigen
Gründen außerhalb des Wahlbezir-
kes aufhält,
b) wenn er seine Wohnung ab
dem 10. Mai 2004
· in einen anderen Wahlbezirk
innerhalb der Gemeinde verlegt,
· außerhalb der Gemeinde ver-
legt, wobei die Eintragung in
nis am Ort der neuen Wohnung
nicht beantragt worden ist,
c) wenn er aus beruflichen Gründen
oder wegen Krankheit, hohen
Alters, einer körperlichen Beein-
trächtigung oder sonst seines
körperlichen Zustands wegen den
Wahlraum nicht oder nur unter
nicht zumutbaren Schwierig-
keiten aufsuchen kann;
5.2. ein nicht in das Wählerver-
zeichnis eingetragener Wahlbe-
rechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne
sein Verschulden die Antragsfrist
auf Aufnahme in das Wählerver-
zeichnis bei Deutschen nach
§ 17 Abs.1 der Europawahl-
ordnung, bei Unionsbürgern nach
§ 17 a Abs. 2 der Europawahlord-
nung bis zum 23. Mai 2004 oder
die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis nach §21Abs.1
der Europawahlordnung bis zum
28. Mai 2004 versäumt hat.
b) wenn sein Recht auf Teilnahme
an den Wahlen erst nach Ablauf
der Antragsfrist bei Deutschen
nach §17 Abs.1 der Europawahl-
ordnung, bei Unionsbürgern
nach § 17a Abs. 2 der Europa-
wahlordnung oder der Einspruchs-
frist nach § 21 Abs. 1 der Euro-
pawahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Be-
schwerdeverfahren festgestellt
worden ist und die Feststellung
erst nach Abschluss des Wähler-
verzeichnisses zur Kenntnis der
Gemeinde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das
Wählerverzeichnis eingetragenen
Wahlberechtigten bis zum 11. Juni
2004, 18.00 Uhr, in der Gemeinde-
verwaltung Ebersbach, Einwohner-
meldeamt, Am Bahndamm 3, 01561
Ebersbach, mündlich oder schriftlich
beantragt werden. Die Schriftform
wird auch durch Telefax oder Tele-
gramm gewahrt. Eine telefonische
Beantragung ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher
Erkrankung, die ein Aufsuchen des
Wahlraums nicht oder nur unter
nicht zumutbaren Schwierigkeiten
möglich macht, kann der Antrag
noch am Wahltag, bis 15.00 Uhr,
gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter
glaubhaft, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist,
kann ihm bis zum 12. Juni 2004,
12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein
erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis
eingetragene Wahlberechtigte
können aus den vorstehend unter Nr.
5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen
Gründen den Antrag auf Erteilung
eines Wahlscheines noch bis zum
Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen
stellt, muss durch Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht nachwei-
sen, dass er dazu berechtigt ist. Ein
behinderter Wahlberechtigter kann
sich bei der Antragstellung der Hilfe
einer anderen Person bedienen.
Der Antragsteller muss den Grund
für die Erteilung eines Wahlscheins
glaubhaft machen.
6.
Ergibt sich aus dem Wahlscheinan-
trag nicht, dass der Wahlberechtigte
vor einem Wahlvorstand wählen
will, so erhält er zugleichfür die Wahl zum Europäischen
Parlament- einen Wahlschein- einen amtlichen Stimmzettel-
einen amtlichen blauen
Wahlumschlag- einen amtlichen roten Wahl-
briefumschlag mit der An-
schrift, an die der Wahlbrief
zurückzusenden ist und- ein Merkblatt für die Briefwahl,
für die Kommunalwahlen- einen Wahlschein mit Angabe
der Wahlen, für die der Wahl-
berechtigte wahlberechtigt ist- einen amtlichen Stimmzettel
für die Wahl zum Gemeinderat- einen amtlichen Stimmzettel
für die Wahl zum Kreistag- einen amtlichen Stimmzettel
für die Wahl zum Ortschaftsrat- einen amtlichen gelben
Wahl-
umschlag- einen amtlichen orangenen Wahl-
briefumschlag mit der Anschrift,
an die der Wahlbrief zurückzu-
senden ist und- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Diese Wahlunterlagen werden ihm
von der Gemeinde auf Verlangen
auch noch nachträglich ausgehändigt.
Die Abholung von Wahlschein und
Briefwahlunterlagen für einen ande-
ren ist nur im Falle einer plötzlichen
Erkrankung zulässig, wenn die Emp-
fangsberechtigung durch schriftliche
Vollmacht nachgewiesen wird und
die Unterlagen dem Wahlberechtigten
nicht mehr rechtzeitig durch die
Deutsche Post AG übersand oder
amtlich überbracht werden können.
Bei der Briefwahl muss der Wäh-
ler die verschlossenen amtlichen
Wahlbriefe mit Wahlumschlag,
Stimmzetteln und dem Wahlschein
so rechtzeitig an die angegebene
Stelle absenden, dass die Wahlbriefe
dort spätestens am Wahltag bis
18.00 Uhr eingehen.
Wahlbriefe werden im Bereich der
Deutschen Post AG als Standart-
briefe ohne besondere Versendungs-
form unentgeltlich für den Wähler
befördert. Sie können auch bei der
auf dem jeweiligen Wahlbrief ange-
gebenen Stelle abgegeben werden.
Ebersbach, 07.05.2004Fehrmann,
BürgermeisterinSeniorenbetreuungZu den Osterbrunnen in die Fränkische
SchweizViel Spaß hatten auch wieder alle
Bowlingfreunde am 6. April 2004
in Beiersdorf.
Unsere Bowlingrunde hat sich
vergrößert und so wird noch härter
um den Sieg gerungen. Spannend
bleibt es bis zur letzten Kugel, aber
nur einer kann gewinnen, und das
war diesmal wieder Herr Haase,
Erich, unser Senior unter den Seni-
oren.
Für die Bewirtung an diesem Nach-
mittag ein Dankeschön den Wirts-
leuten.
Der nächste Termin ist in Beiers-
dorf am 01. Juni 04.
ausgeblasene und über das Jahr
gesammelte Eier, die einfarbig
oder auch künstlerisch bemalt und
verziert sind. Bunte Papierbänder,
Girlanden aus Fichtenzweigen, zu
Gerüsten und Kronen geflochten,
an denen die in mühsamer Hand-
arbeit verzierten Eier befestigt
werden, zieren die Brunnen und sind
während der Osterzeit Anziehungs-
punkt für interessierte Besucher.
Für alle Reisegäste war diese Fahrt
ein wunderschönes Erlebnis, zu mal
der Service und die Bordbesatzung
Enrico bzw. Dieter vom Busunter-
nehmen sehr zum Gelingen der
Fahrt beitrugen.
Herr Haase, Erich, re., Bahn- und
Pokalsieger und „Ratte“ Herr Grafe
freuen sich über den sportlichen ErfolgAber was wäre
unsere Festwoche
und besonders unser Festnachmittag
ohne die zahlreichen Helfer gewe-
sen. Deshalb möchten wir allen, die
uns mit ihrer tatkräftigen Hilfe, mit
Geld- und Sachspenden unterstützt
haben, ganz herzlich danken.
Die Kinder und Erzieherinnen der
Kindertagesstätte „Röderspatzen“
Für alle Interessenten zum Vormer-
ken, geplant sind im Juni und Juli
eine Kremserfahrt und eine Fahrt zu
den Hinterhermsdorfer Schleußen.
Einladungen erfolgen demnächst.
Allen Senioren wünschen wir einen
guten Start in den Frühling.
Ihre SeniorenbetreuungB. Scheinpflug und A. WehnerFür die
Senioren aller Ortsteile der
Gemeinde EbersbachAm 11. Mai 2005 starten wir unse-
ren nächsten Badeausflug in das
Freizeit- und Gesundheitsbad Körse-
Therme Kirschau. Interessenten
melden sich bitte in der Gemeinde-
verwaltung Ebersbach, Seniorenbe-
treuung Zi. 3, Tel. 035208/9550.
Fortsetzung von Seite 6Ein mitreißendes Musikerlebnis
beson-
derer Art: mit überwältigender Energie
werden Spirituals und Gospelklassiker
wie „Oh happy day“, „He‘s got the whole
world“, „Amen“ nicht nur gesungen und
getanzt, sondern geradezu zelebriert -
ENJOY IT !
Am Montag, dem 14.06.2004 findet um
20.00 Uhr in der Ev.-luth. Kirche zu
Niederebersbach in 01561 Ebersbach
ein Konzert mit den GLORY GOSPEL
SINGERS aus New York statt.
Eintrittskarten sind an folgenden Stel-
len erhältlich:
- Ev.-luth. Pfarramt, Kalkreuther Str. 17,
D-01561 Ebersbach- Quelle Shop, Kirchenwinkel 4,
D-01561 Ebersbach(Restkarten und Einlass um 19.00 Uhr)
The GLORY GOSPEL SINGERS from New York kommen nach
Ebersbach!!!
Die „Röderspatzen“ sagen DankeDie „älteren“
Kindergartenkinder aber auch die „jüngsten“ waren
begeisterte Zuschauer beim LiedermacherEin besonderer
Glückwunsch kam von Familie Leube
- Ein Tortenzug aus vielen süßen Sachen -
RAZ Seite 8Spende Blut -
rette Leben
Fassen Sie sich ein
Herz und kommen auch Sie zur
nächsten Blutspendeaktionam Dienstag, 18.05.2004,15.30 -
19.00 Uhr
in die Grundschule Kalkreuth.
Auf Grund von § 63 Abs. 2
des Sächsischen Wassergesetzes
(SächsWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. Juli
1998 (SächsGVBl. S. 393) zuletzt
geändert durch Artikel 5 des Geset-
zes vom 4. März 2003 (SächsGVBl.
S. 49, 54), der §§ 4,14 und 124
der Sächsischen Gemeindeordnung
(SächsGemO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 18. März
2003 (SächsGVBl. S. 55) und des
§ 47 Abs. 2 i.V. m. § 6 Abs. 1 und §
5 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes
über Kommunale Zusammenarbeit
(SächsKomZG) vom 19. August
1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103)
zuletzt geändert durch Artikel 3
des Gesetzes vom 4. März 2003
(SächsGVBl. S. 49,54) in Verbin-
dung mit den §§ 2,9, 17 und 33 des
Sächsischen Kommunalabgabenge-
setzes (SächsKAG) vom 16. Juni
1993 (SächsGVBl. S. 502) zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Geset-
zes vom 28. Juni 2002 (SächsGVBl.
S. 205, 206) sowie § 23 Abs. 1 der
Verbandssatzung in der Fassung
vom 12. August 2003 (SächsABl. S.
930) hat die Verbandsversammlung
des AZV „Steinbach-Kalkreuth“
am 21.04.2004 folgende Satzung
zur Änderung der Satzung über die
öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung - AbwS) i. d.
Fassung vom 20. November 2003
beschlossen:
Satzung zur Änderung der Satzung über
die öffentliche Abwasserbeseitigung(Abwassersatzung -
AbwS)
Artikel 1 - Änderung der AbwassersatzungDie Satzung über
die Änderung der Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung (AbwS) vom 20.11.2003, veröffentlicht
am
21.11.2003 im Radeburger Anzeiger wird im § 44 -
Gebührenhöhe -
wie folgt geändert:
§ 44 - GebührenhöheDie Gebühr beträgt je m³
Schmutzwasser:
(1) für Schmutzwasser, das in öffentliche Kanäle
eingeleitet
und durch ein Klärwerk gereinigt wird 3,00 EUR(2) für
Schmutzwasser, das aus Kleinkläranlagen entnommen,
abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird 31,26
EUR(3) für Schmutzwasser, das von abflusslosen Gruben entnommen,
abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird 9,78
EUR(4) der Zuschlag für die Auslegung zusätzlicher Saugschlauchlängen
über 20 m vom Saugfahrzeug zur Abwasseranlage beträgt
pro zusätzlichen Meter Saugschlauch 0,33 EUR(5) für die
Entsorgung abflussloser Gruben mit einem geringeren
Inhalt als 3 m³ wird ein Mindermengenzuschlag
(Transportkostenausgleich) pro Leerung erhoben in Höhe
von
30,00 EURArtikel 2 - In-Kraft-TretenDiese Satzung zur
Änderung der Abwassersatzung tritt am Tag nach der
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ebersbach, 21.04.2004Fehrmann, VerbandsvorsitzendeAuf
Grund von § 4 der Gemeinde-
ordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung der
Bekanntmachung 18. März 2003
(GVBl. S. 55) in Verbindung mit
§ 47 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des
Sächsischen Gesetzes über kom-
munale Zusammenarbeit (SächsKomZG)vom 19. August 1993,
zuletzt geändert am 25. Juni 1999
(GVBl. S. 398), sowie § 21 Abs.
2 SächsGemO in Verbindung mit
§ 52 Abs. 5 SächsKomZG und
§ 56 Abs. 2 SächsKomZG hat
die Verbandsversammlung des
AZV „Steinbach-Kalkreuth“ am
21.04.2004 folgende Satzung
beschlossen.
§ 1Aufwandsentschädigung für denVerbandsvorsitzenden
undseinen Stellvertreter(1) Der Verbandsvorsitzende erhält
für die Ausübung seines Amtes eine
monatliche Aufwandsentschädigung
von 102,00 €.
(2) Der stellvertretende Vorsitzende
erhält für die Ausübung des Am-
tes im Vertretungsfall eine monatli-
che Aufwandsentschädigung von
102,00 €.
(3) Die Aufwandsentschädigungen
werden monatlich bezahlt. Die
Aufwandsentschädigung entfällt,
wenn der Anspruchsberechtigte sein
Amt ununterbrochen länger als drei
Monate tatsächlich nicht ausübt, für
die über drei Monate hinausgehende
Zeit.
Satzung über die Entschädigung für die
ehrenamtliche Tätigkeit im Abwasser-
zweckverband „Steinbach-Kalkreuth“
§ 2Aufwandsentschädigung für
ehrenamtlich tätige Mitglieder
der Verbandsversammlung
(1) Ehrenamtliche Mitglieder der
Verbandsversammlung erhalten für
die Ausübung ihres Amtes eine
Aufwandsentschädigung.
(2) Diese wird bei ehrenamtlichen
Mitgliedern der Verbandsversamm-
lung und deren Stellvertreter als
Sitzungsgeld bei Anwesenheit in
Höhe von 10,00 € gezahlt.
(3) Die Zahlung erfolgt zum Ende
des Haushaltjahres.
§ 3Reisekostenvergütung
(1) Fahrtkostenerstattung wird in
entsprechender Anwendung des § 6
des Sächsischen Reisekostengeset-
zes für Dienstreisende des AZV
„Steinbach-Kalkreuth“ gewährt.
(2) Bei Dienstverrichtungen außer-
halb des Verbandsgebietes wird
neben der Entschädigung nach
Abs. 1 eine Reisekostenvergütung
in entsprechender Anwendung der
Bestimmungen des Sächsischen Rei-
sekostengesetzes in der gültigen
Fassung gewährt.
§ 4
In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt am Tage nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ebersbach, 21.04.2004Fehrmann, Verbandsvorsitzende
AZV „Steinbach-Kalkreuth“
Auf der Grundlage von § 25 Abs. 1
des Verwaltungskostengesetzes des
Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 24. September 1999 (SächsGVBl. S. 545), geändert
durch Artikel
8 des Gesetzes vom 28. Juni 2001
(SächsGVBl. S. 426, 427), und auf
Grund von Artikel 5 des Gesetzes zur
Änderung des Verwaltungskostenge-
setzes im Freistaat Sachsen vom
16. Januar 2003 (SächsGVBl. S. 2)
hat die Verbandsversammlung des
Abwasserzweckverbandes „Stein-
bach-Kalkreuth“ am 21.04.2004
folgende Satzung beschlossen.
§ 1Erhebung von Kostenfür AmtshandlungenDer
Abwasserzweckverband „Stein-
bach-Kalkreuth“, weiter AZV
„Steinbach-Kalkreuth“ genannt,
erhebt für Tätigkeiten, die er in
weisungsfreien Angelegenheiten in
Ausübung hoheitlicher Gewalt vor-
nimmt (Amtshandlungen), Verwal-
tungsgebühren und Auslagen (Ko-
sten).
§ 2Kostenschuldner(1) Zur Zahlung der Kosten ist
verpflichtet,
1. wer die Amtshandlung ver-
anlasst, im Übrigen derjenige,
in dessen Interesse die Amts-
handlung vorgenommen wird,
2. Kostenschuldner ist ferner,
wer die Kosten einer Behörde
gegenüber schriftlich übernom-
men hat oder für die Kosten-
schuld eines anderen kraft
Gesetztes haftet.
(2) Auslagen im Sinne des § 6,
Abs. 1 dieser Satzung, die durch
unbegründete Einwendungen eines
Beteiligten oder durch Verschulden
eines Beteiligten oder eines Dritten
entstanden sind, können diesem
auferlegt werden.
(3) Mehrere Kostenschuldner haften
als Gesamtschuldner.
§ 3Höhe der Verwaltungsgebühr(1) Die Höhe der
Verwaltungs-
gebühr bemisst sich nach dem Ver-
waltungsaufwand der an der Amts-
handlung beteiligten Behörden und
Stellen und nach der Bedeutung der
Angelegenheit für die Beteiligten,
nach dem als Anlage zu dieser Satzung
beigefügten Kostenverzeichnis.
(2) Ausnahmen vom Kostendec-
kungsgebot sind nur zulässig, wenn
dies aus Gründen der Billigkeit
erforderlich ist.
Die Mindestgebühr beträgt 5,00 €,
die Höchstgebühr 25.000,00 €.
(3) Ist eine Gebühr nach dem Wert
des Gegenstandes der Amtshand-
lung zu berechnen, so ist dieser zur
Zeit der Beendigung der Amtshand-
lung maßgebend. Für Wertgebühren,
für die im Kostenverzeichnis keine
Gebühr vorgesehen ist, beträgt diese
1 % des Gegenstandswertes.
Der Kostenschuldner ist verpflichtet,
die zur Festsetzung der Kosten erfor-
derlichen Angaben wahrheitsgemäß
und vollständig zu machen sowie die
notwendigen Unterlagen in Urschrift
oder beglaubigter Abschrift beizu-
bringen.
§ 4Entstehung der KostenDie Kosten entstehen mit der
Been-
digung der kostenpflichtigen Amts-
handlung.
In den Fällen, in denen mehrere
Amtshandlungen innerhalb eines
Verfahrens getätigt werden, mit
der Beendigung der letzten kosten-
pflichtigen Amtshandlung oder bei
Zurücknahme oder Erledigung des
Antrags oder Rechtsbehelfs.
§ 5Zeitpunkt der FälligkeitKosten werden mit der
Bekanntgabe
der Kostenentscheidung an den
Kostenschuldner fällig, wenn nicht
der AZV „Steinbach-Kalkreuth“
einen späteren Zeitpunkt bestimmt.
§ 6Auslagen(1) An Auslagen der an der Amts-
handlung beteiligten Behörden und
Stellen werden erhoben, soweit im
Kostenverzeichnis nicht Ausnahmen
vorgesehen sind:
1. Entschädigungen, die Zeugen
und Sachverständigen zustehen,
2. Fernsprechgebühren im Fern-
verkehr, Gebühren für Tele-
kopien, Telegramm- und Fern-
schreibgebühren, Postgebühren
für Zustellungsaufträge sowie
für Einschreibe- und Nach-
nahmeverfahren; wird durch
Bedienstete des Zweckverban-
des förmlich oder unter Ein-
hebung von Geldbeträgen
zugestellt, ist derjenige Betrag
zu erheben, der bei der förmli-
chen Zustellung durch die Post
oder Erhebung im Nachnahme-
verfahren entstanden wäre;
3. die durch Veröffentlichung
von Bekanntmachungen ent-
stehenden Aufwendungen;
4. die Reisekosten im Sinne
der Reisekostenvorschriften
und sonstige Aufwendungen bei
Ausführung von Dienstgeschäf-
ten außerhalb der Amtsstelle;
5. die anderen Behörden oder
anderen Personen für ihre
Tätigkeit zustehenden Beträge.
(2) Auslagen im Sinne des Absatzes 1
werden auch dann erhoben, wenn die
kostenerhebende Behörde aus Grün-
den der Gegenseitigkeit, der Verwal-
tungsvereinfachung oder aus ähnli-
chen Gründen an die anderen Behör-
den, Einrichtungen oder Personen
Zahlungen nicht zu leisten hat.
(3) Können nach besonderen Rechts-
vorschriften Auslagen erhoben wer-
den, die nicht näher bezeichnet sind,
gilt Abs. 1 entsprechend.
§ 7Anwendung von Bestimmungen
des Sächsischen Verwaltungsko-
stengesetzes (SächsVwKG) zu
dieser SatzungGemäß § 25 Abs. 2 SächsVwKG
finden die §§ 2, 3, 4, 5, § 6 Abs. 2
Satz 2 bis 7, Abs. 3 und 4, die §§
8 bis 17, der § 19, § 20 Abs. 1 und die
§§ 21 bis 23 des SächsVwKG bei der
Erhebung von Kosten nach dieser
Satzung entsprechend Anwendung.
§ 8In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt rückwirkend
zum 01. Januar 2004 in Kraft.
Ebersbach, 21.04.2004Fehrmann, VerbandsvorsitzendeSatzung
über die Erhebung von Verwaltungskosten
für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten
des Abwasserzweckverbandes „Steinbach-Kalkreuth“
Kostensatzung
Anlage - KostenverzeichnisAnlage zu § 3 der Kostensatzung
des Abwasserzweckverbandes „Steinbach-Kalkreuth“ vom 21.04.2004
Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühren /
% des Gegenstandswertes
1. Auskünfte, insbesondere aus Akten, Büchern und Plänen
oder Einsichtnahme
in solche (z.B. Erteilung einer Schachterlaubnis,
Medienauskunft) 5,00 € bis 10,00 €
2. Genehmigungen bzw. Versagungen aufgrund gesetzlicher
Vorschriften o. ä. Bestimmungen
2.1 Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung aufgrund einer
Satzung 20,00 €
2.2 Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen
Verpflichtung 25,00 €
3. Fristverlängerungen
3.1 Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen
Antrag auf Erteilung einer
gebührenpflichtigen Genehmigung erforderlich machen würde
5,00 €
4. Erteilung von Bescheinigungen 10,00 €
5. Schreibauslagen
5.1 Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von
öffentlichen Verhandlungen,
amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch
Ablichtungen - Fotokopien -
hergestellt wurden) die auf Antrag erteilt werden, je
angefangen Seite DIN A 4
5.1.1 Für Schriftstücke, die in deutscher Sprache
abgefasst sind 5,00 € bis 10,00 €
5.1.2 Für Schriftstücke in tabellarischer Form,
Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeich-
nungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr
nach dem Zeitaufwand berechnet,
der zur Herstellung benötigt wird. Sie beträgt für jede
angefangene Viertelstunde 7,00 €
5.2 Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von
öffentlichen Verhandlungen,
amtlichen Büchern, Registern usw. mittels Kopiergeräten
oder Textautomaten
5.2.1 Bei einem Format bis zur DIN A 4 - für die erste
Seite 1,00 €
für jede weitere Seite 0,50 €
5.2.2 Bei einem größeren Format - für die erste Seite
1,50 €
für jede weitere Seite 1,00 €
6. Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren bei
öffentlich-rechtlichen Forderungen
in Selbstverwaltungsangelegenheiten
6.1 Mahnung gem. § 13 SächsVwVG 0,5 % des angemahnten
Betrages
mind. 5,00 €, max. 25,00 €Bereitschaftsbeginn: Montag
15.30 Uhr;
Bereitschaftsende: Montag 7.00 Uhr10.05. - 17.05.2004
Herr Richter17.05. - 24.05.2004 Herr SchulzeZur Bereitschaftsdienstzeit 16.00
Uhr
bis 7.00 Uhr und an den Wochenenden
erreichbar über Telefon 0172/ 3649819.
Abwasserzweckverband„Steinbach-Kalkreuth“
Bereitschaftsplan vom
10.05.2004 bis 24.05.2004Hausmüllentsorgung -
schwarzeTonneOT Beiersdorf, Ermendorf, Hohn-
dorf, Lauterbach, Marschau, GöhraDonnerstag, 13.05.2004
Gemeinde Ebersbach außer o.g.
OrtsteileFreitag, 14.05.2004
Leichtstoffentsorgung -
gelbe Säcke/blaue TonneOT Beiersdorf, Ermendorf, Hohn-
dorf, Lauterbach, Marschau, GöhraFreitag, 04.06.2004
OT Bieberach, Cunnersdorf,
Kalkreuth
Freitag, 28.05.2004OT Ebersbach, FreitelsdorfFreitag,
14.05.2004
OT Naunhof, Reinersdorf, RödernSonnabend,
05.06.2004Entsorgung Pappe/Kartonagen -
BündelsammlungOT Beiersdorf, Ermendorf, Hohn-
dorf, Lauterbach, Marschau, GöhraSonnabend,
15.05.2004Gemeinde Ebersbach außer o.g.
OrtsteileSonnabend, 22.05.2004
Annahme von GrünschnittMittwoch,
12.05.2004 und 26.05.2004 in der
Zeit von 13.00 - 17.00 Uhran den Oxydationsteichen in
Ebersbach (am Wetterberg)
Skatturnierin ErmendorfAm 16.05.2004Beginn 14.00 Uhr.
Gespielt wird in zwei Serien mit48 Spielen bei einem
Spieleinsatz
von 10,00 Euro.
Es lädt ein der Billard-
und Freizeitverein Ermendorf e.V.
MotorradtreffenBeiersdorf
14.05. - 16.05.2004Nix für Flaschen!
Inhalt: Musik, Gags, Ausfahrt,
kalter Kaffee, heiße Wurst,
schönes Wetter = 100% Fun!
Gute Anreise wünschen die
Organisatoren!
Kontakt: Volkmar KaßnerTelefon: 03 52 49 - 7 19 48e-mail:
VolkmarKassner@gmx.deWir starten am Sonntag, 09. Mai
2004, 13.00 Uhr an unserer Dorf-
linde in Naunhof.
Mit bequemen Schuhen, wetterfester
Kleidung und Verpflegung aus dem
Rucksack geht es in diesem Jahr
nach BÄRWALDE und zurück.
Die Strecke beträgt ca. 10 km.
Zum Abschluss unseres Ausflugs
treffen wir uns gegen 17.00Uhr
diesmal im Gehöft Ulrich Krause.
Für Speis‘ und Trank sorgen die
Organisatoren.
Wir freuen uns auf einenschönen Nachmittagund laden
alle Naunhofer und
ihre Gäste herzlich ein.
„Auf, du jungerWandersmann“
Jetzt kommt die Zeit heran,
die Wanderzeit,
die gibt uns Freud.“
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