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RAZ Seite _
Nr. 09/2005
129.(16.) Jahrgang
nächste Ausgabe: 21.10.2005
Ausgabetag: 23.09.2005
Vogelscheuchenfest 2005
Danke für das Vogelscheuchenfest 2005
Herbert Weimert, Christian Damme und Dr. Matthias Rößler eröffnen das Fest.
Den ersten Platz belegte der rasende Alfred.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste,
der Gewerbestammtisch Radeburg bedankt sich ganz herzlich bei Ihnen allen für Ihren Besuch, für Ihr Interesse und ganz besonders natürlich bei allen, die sich durch das Basteln und Bauen von Vogelscheuchen aktiv am Gelingen des Festes beteiligt haben.
Das Fest wurde dieses Jahr erstmals mit dem Erntedank-Gottesdienst der ev.-luth. Kirchgemeinde zu Radeburg durchgeführt. Über 200 Christen nahmen an dem Ereignis teil. Die Erntedankgaben gingen an das Kinderkurheim in Volkersdorf.
Nach dem Erntedank überließ Pfarrer Frank Seiffert die Bühne den Organisatoren des Vogelscheuchenfestes. Zur Eröffnung begrüßte der Vorsitzende des Gewerbestammtisches, Orthopädieschuhmachermeister Herbert Weimert, den von unserem Wahlkreis direkt gewählten Vertreter im Sächsischen Landtag, Dr. Matthias Rößler (CDU) und in Vertretung des Bürgermeisters dessen Stellvertreter, Christian Damme. Die Festredner waren sich einig in der Überzeugung, dass hier eine neue Tradition im Entstehen ist, die jede Unterstützung verdient. Das Fest wurde zu einer großen Schau regionaler Erzeuger und der örtlichen Vereine.
Programme der Grundschule, der Kindertagesstätte „Sophie Scholl“ und der Musikschule Fröhlich sowie die Alten Kameraden sorgten für die stimmungsvolle Umrahmung.
Für die Jugend gaben sich auf der Bühne an der Alten Furt vier Radeburger Live-Bands ein Stelldichein. Einheimische Gastronomen sorgten für Speis und Trank. Allen Beteiligten soll auf diesem Wege Dankeschön gesagt werden.
Ca. 120 Vogelscheuchen konnten wir in den Tagen rund um das Fest in der ganzen Stadt sichten. 77 davon wurden zum Wettbewerb an die Röderstraße gebracht. Fast 500 Besucher beteiligten sich an der Wahl der schönsten Vogelscheuchen. Sieger wurde der Radfahrende Scheuch von Jürgen Zutzewitz. Auf den 2. Platz kamen die Jugendlichen „FGW & Friends“. Auf Platz 3 wurde der „Schlauchmann“ der Feuerwehr gewählt.
Insgesamt erhielten 23 Bastler Preise und Gutscheine, die die Mitglieder des Gewerbestammtisches spendeten.
Schade, dass der Dumperfahrende Scheuch, der über viele Tage Durchfahrende aus Richtung Königsbrück begrüßt hat, plötzlich spurlos verschwunden war. Auch er wäre sicher einer der Favoriten gewesen.
Jede Menge Bilder vom Fest haben wir wieder unter
www.radeburg.de/vogelscheuchenfest zum kostenlosen Download für Sie bereitgestellt.
Unsere Blicke
als Organisa-
toren richten sich jetzt schon wieder – kaum zu glauben – auf den Heinrich-Zille-Weih-
nachts-
markt
vom 2. bis
4. Dezember, auch wenn natürlich die meisten Radeburger erst ein-
mal die
5. Jahreszeit herbeisehnen, die wieder zünftig am 11.11., 11.11 Uhr starten wird.
Dicht gedrängt - die Besucher des Vogelscheuchenfestes.
10 Jahre Happy-Musik-Band e.V.
Jubiläumskonzert
Datum: 15./16. Oktober 2005 · Uhrzeit: jeweils 17.00 Uhr
Ort: Lindengarten Moritzburg
Eintritt: 5 €
Kinder unter 10 Jahren: 2 €
Karten sind erhältlich bei:
Andrea Hübler Hauptstr. 15 in 01471 Berbisdorf, Tel. 035208-2566
Dieses Bild erhielten wir von der Klasse 3b, die sehr traurig darüber ist, daß man ihrer lustigen Scheuche den Hut gestohlen hat, und hiermit um Rückgabe des selben bittet!
Erntedankgottesdienst, das erste Mal im Freien.
Regionale Kultur
Bundestagswahl 2005
Wieder ein ganz besonderes Wochenende gab es vom 19. bis zum 21.08.05 für die Steinbacher. Das Dorfgemeinschaftshaus wurde eingeweiht und nach dem „Wilden Osten“ versuchte sich das Dorf bei seinem diesjährigen Dorffest am „Wilden Westen“. Die Dorfmitte war diesmals mit „vogelscheuchigen“ Cowboys und allerlei westernmäßigen Utensilien geschmückt. Bei den Gaudiwettkämpfen durften die Steinbacher beweisen, daß sie mit dem „Wilden Westen“ genauso fertig werden, wie sie es mit dem „Wilden Osten“ geschafft haben. Zur Samstag-nacht gab es wieder ein buntes Programm, bei dem sich bekannte Gesichter aus dem Dorf in bekannte Gesichter aus der Glitzerwelt der Stars und Sternchen verwandelten. „Das ist ja wie Fasching im Sommer!“ rief jemand. Der Vergleich ist durchaus nicht aus der Luft gegriffen. Schließlich haben ja die Steinbacher bei den Faschingsumzügen auch schon seit Jahren das Niveau mitbestimmt.
KR
weitere Fotos:
www.dresden-land.de/steinbach
Wildwest in Steinbach
Kommentar zu den vorläufigen Ergebnissen
der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 im Freistaat Sachsen
(ohne Wahlkreis 160 - Dresden I)
Was keiner gewollt hat
„…es sind also unzählige einander durchkreuzende Kräfte, eine unendliche Gruppe von Kräfteparallelogrammen, daraus eine Resultante – das geschichtliche Ergebnis – hervorgeht. Was jeder Einzelne will, wird von jedem anderen verhindert, und was herauskommt, ist etwas, das keiner gewollt hat,“ äußerte einmal ein deutscher Unternehmer und Philosoph – und er könnte die letzen Wahlen gemeint haben. Über Berlin lacht dieser Tage die Sonne, über Deutschland die ganze Welt. Wer sich den fragwürdigen Spaß gemacht hat, konnte auf CNN oder NBC auch ohne große Englischkenntnisse nachvollziehen, wie sich Korrespondenten auf die Schenkel klopften vor Lachen – oder Gutmeinende ratlos den Kopf schüttelten.
Gelacht wurde in der ganzen Welt vor allem über die „Elefantenrunde“, in der beide großen Wahlverlierer „rhetorisch geschickt“ den Gegner als Wahlverlierer hinstellten und daraus den Anspruch zur Regierungsbildung ableiteten. Statt sich der Tragödie bewußt zu sein tagte wenige Minuten nach Bekanntgabe des Ergebnisses die Politikerkaste weltentrückt auf einer göttlichen Wolke und sprach über „die Menschen“ (also: die Nicht-Götter) und über den „Wählerwillen“ als handele es sich um das Orakel von Delphi.
Ein ausgeflippter, von der Droge der Macht oder vielleicht sonstwas betüdelter (Ex-) Kanzler blendete seine Niederlage aus (boa eh, wie wir uns noch rangekämpft haben!) und redete vom Auftrag zur Regierungsbildung, als hätte ihn der Wähler nicht – knapp zwar, aber doch: abgewählt. Er hätte in der Berliner Abendsonne glänzen können und mit seinem Achtungsergebnis doch noch einen Platz in den Geschichtsbüchern haben können. Er hat es vor Machtblindheit nicht begriffen und eine Lachnummer geliefert für die ganze Welt. Aber kaum besser Angela Merkel, die immer wieder von ihrem „eindeutigen Wählerauftrag zur Regierungsbildung“ sprach, als wolle sie es sich selbst einreden. Wählerauftrag schon, aber knapp und – mit oder ohne Dresden I – eben alles andere als „eindeutig“. Wer so viele Fehler im Wahlkampf macht, wer so einbricht auf den letzten Metern bis zur Wahl und dann gleich nach der Wahl so daneben liegt neben der Realität – kann der (die) uns regieren? „Ha ha ha, lacht die weite Welt. So ein Land will eine besondere Rolle spielen auf diesem Globus? Im Sicherheitsrat? Beim Fußball?
„Jedes Volk bekommt die Regierung, die es verdient“ – anscheinend hat Deutschland zur Zeit überhaupt keine Regierung verdient. „Schuld“ ist ja, wie wir seit Stoiber wissen, vor allem der Osten. Auch Sachsen hat sich redlich bemüht, ihm ein weiteres Mal recht zu geben. Geführt hat es – für alle überraschend – anscheinend zur Unregierbarkeit des Landes: heraus kam, was keiner gewollt hat.
„3 341 559 Wahlberechtigte des Freistaates Sachsen waren aufgerufen - wie in den anderen 15 Bundesländern - die Abgeordneten des 16. Deutschen Bundestages zu wählen.
Von ihrem Wahlrecht haben 2 537 802 Wähler Gebrauch gemacht. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 75,9 Prozent. Gegenüber der Bundestagswahl 2002 (73,7 Prozent) hat sich die Wahlbeteiligung somit um 2,2 Prozent erhöht. 803 757 wahlberechtigte Sächsinnen und Sachsen zogen es vor, sich nicht an der Entscheidung über die Besetzung des Bundestages zu beteiligen,“ teilt das Statistische Landesamt mit. Die höchste Wahlbeteiligung erreichte die Gemeinde Schönfeld mit 119% - dies lag jedoch an einer außergewöhnlich hohen Briefwählerquote. Die Gemeinde ist auch für die Briefwahl für Ebersbach, Lampertswalde und Thiendorf zuständig gewesen.
Sachsenweit wählten die CDU 757 366 Bürger (30,4%), darunter im Wahlkreis 161 (Kreis Meißen I / Dresden II) 56 961 (29,7%), im Wahlkreis 156 (Kreise RG, KM und HY): 48 530 (30,2%)
SPD 606 173 Bürger (24,3%), darunter im Wahlkreis 161: 46 373 (24,2%), im Wahlkreis 156: 36 415 (22,7%),
Die Linke. 572 971 Bürger (23,0%), darunter im Wahlkreis 161: 37 203 (19,4%), im Wahlkreis 161: 37 303 (19,4%), im Wahlkreis 156: 39 048 (24,3%),
FDP 243 578 Bürger (9,8%), im Wahlkreis 156: 21 215 (11,1%), im Wahlkreis 161: 16 070 (10,0%)
GRÜNE 115 765 Bürger (4,6%), im Wahlkreis 156: 17 238 (9%), im Wahlkreis 161: 5 465 (3,4%)
NPD 122 716 Bürger (4,9%), im Wahlkreis 156: 7 827 (4,1%), im Wahlkreis 161: 10 446 (6,5%)
Alle übrigen Parteien lagen in unseren Wahlkreisen unter 1%.
Der einst aus der 89er-Bürgerbewegung kommende Arnold Vaatz (CDU) holte sich das Direktmandat im Wahlkreis 161 mit 67 495 Stimmen (35,2%) und schnitt damit besser ab als seine Partei.
Der umstrittene CDU-Rechtsaußen Henry Nitzsche, der mit seinen Wahlplakaten unter der Losung „Arbeit, Familie, Vaterland“ für heftige Diskussionen sorgte, bekam 55 493 Stimmen (34,5%) und damit ebenfalls mehr Stimmen als seine Partei im Wahlkreis. Daß die CDU-Direktkandidaten besser abschnitten als ihre Partei, war ein sachsenweiter Trend.
Den Bundestrend werden die Sachsen am wenigsten verstehen, denn im Freistaat verlor die SPD, wie eigentlich bundesweit erwartet, erdrutschartig: 9% schlechter als 2002. Verluste vor allem zugunsten der PDS, der CDU und der NPD.
Die CDU verlor auch: 3,2% - zum Großteil an die FDP, die 2,5% zulegen konnte, aber auch an die Linke und die NPD. Letztere konnte allerdings nur um 3,5% zulegen und ihr Sensationsergebnis von den Landtagswahlen nicht wiederholen.
Klarer Gewinner (nicht: Sieger!) ist die Linke mit einem Zuwachs von 6,8%, bleibt aber „nur“ drittstärkste Kraft in Sachsen. Dennoch übersehen sächsische Politiker nicht, daß es eine strategische Mehrheit der Linkswähler in Sachsen gibt, auch wenn die CDU 13 der 16 Wahlkreise gewonnen hat.
Im Wahlkreis 161 fielen die Veränderung etwas gemäßigter aus als im übrigen Freistaat. Die CDU verlor hier zwar mit 3,3% marginal mehr, aber die SPD brach nur um 5,9% ein, die PDS konnte nur 3,8% mehr Wähler gewinnen, FDP und NPD bekamen 3% mehr.
Auffällig in diesem Wahlkreis: Radeburg und Moritzburg stehen „weiter rechts“ als der übrige Wahlkreis, denn CDU, FDP und NPD schnitten hier besser ab als im Wahlkreisdurchschnitt.
Im Wahlkreis 156 verlor die CDU mehr Stimmen (-4,1%), die SPD noch mehr (-9,5%). Das Protestwählerpotential scheint hier besonders stark zu sein, denn die PDS legte deutlicher zu (+7%) und die NPD um 5%. Die Liberalen wuchsen hier im Sachsentrend (+2,4%).
Auch hier sind die Gemeinden unserer Region, Ebersbach, Tauscha und Ottendorf-Okrilla, deutlich konservativer als der Wahlkreisdurchschnitt, wobei besonders auffällt, daß Ebersbach und Tauscha wieder mit überhöhten NPD-Werten auffallen. Gleichwohl bleiben diese im einstelligen Bereich und bestätigen nicht das erschreckende Ergebnis der Landtagswahl.
Übrigens: das anfangs genannte Zitat stammt aus dem Jahre 1890, von dem Hobbyphilosophen und Barmer Mitbesitzer der Baumwollspinnerei Ermen und Engels, Friedrich Engels.
Kroemke
(Quelle der Zahlen: Statistisches Landesamt)
Der Ortsvorsteher als Rocker.
Bei den Gaudi-Wettkämpfen kam bei allen Beteiligten der Spaß nicht zu kurz.
Fortsetzung auf Seite 2
Bundestagswahl 2005
Was keiner gewollt hat
Fortsetzung von Seite 1
Grundschule Radeburg
Fahrradspaß ging in diesem Jahr
nach Bärnsdorf
Fahrradspaß ging in diesem Jahr
nach Bärnsdorf
Wald & Flur
Mit dem Auto in die Pilze
Das Wetter hatte ein Einsehen. Lange schon hatten die Aktivisten des Fördervereins der Grundschule Radeburg den 2. Fahrradspaß für Jung und Alt geplant und vorbereitet. Und so starteten am Sonntagvormittag 85 Kinder, Eltern und Großeltern sowie ein Hund bei Sonnenschein und angenehmen Temperaturen einen lustigen Ausflug ins schöne Promnitztal.
Nachdem es 2005 nach Zschorna ging, hatten sich die Vereinsmitglieder in diesem Jahr nach einem Ziel in der anderen Richtung umgeschaut. Schließlich ist das Einzugsgebiet der Radeburger Grundschule groß und hat viel Erlebenswertes zu bieten. Deshalb in diesem Jahr also Bärnsdorf. Ziel war die ehemalige Schule und jetziger Sitz des Heimat- und Naturschutzvereins Promnitztal e.V. Christfried Herklotz zeigte, welches Schmuckstück der Verein aus der alten Schule und späteren Gemeindeverwaltung gemacht hat. Vom Erdgeschoß bis zum Dachboden sollen einmal alle Räume verschieden genutzt werden. Schon jetzt gibt es die Töpferwerkstatt, ein historisch eingerichtetes Klassenzimmer mit liebevollen Details, ein Handarbeitszimmer, einen großen Veranstaltungsraum und eine Kräuterküche.
Bei Fahrradgeschicklichkeitsspielen für Kinder und Eltern, bei Volleyball und dem einen oder anderen Schwätzchen verging die Zeit in Bärnsdorf wie im Flug. Die Idee des Fördervereins kam so gut an, dass sogar eine Kindergeburtstagsfeier mit dem Fahrradausflug verbunden wurde.
Vereinsvorsitzender Tobias Hein überlegt nun schon, wo der 3. Fahrradspaß 2006 hingehen wird und ist für Tipps dankbar. Natürlich freut er sich über jede Unterstützung der Vereinsarbeit. Dazu zählen neben Spenden und einer aktiven Mitgliedschaft z.B. auch das Befüllen des Altpapiercontainers auf dem Schulhof. Die Erlöse kommen der Vereinsarbeit und damit den Kindern sowie der Grundschule zugute.
An dieser Stelle soll den Vereinsmitgliedern noch einmal ein herzlicher Dank für die gelungene Organisation des sonntäglichen Familienausflugs ausgesprochen werden.
M. Ritter
Karrikatur: L. Rügner
Jeder kennt diesen Duft, wenn es im Wald geregnet hat und die Tage wieder beginnen deutlich kürzer zu werden. In der feuchten Luft liegt eine besondere Note, die man auf Anhieb wiedererkennt – Es riecht nach Pilzen! Dann ist ganz Sachsen auf den Beinen. Vom ersten Lichtstrahl an, bis zum letzten kümmerlichen Abendlicht streifen dichte Ketten von Menschen durch jedes noch so undurchringliche Unterholz, dass man das Gefühl hat, es wird nach einer vermissten Person gesucht.
Was bekanntlich des einen Freud, ist des öfteren des anderen Leid. In dieser Zeit streift das Wild ruhelos durch den Forst, immer auf der Suche nach einem ruhigen Plätzchen.
Auch Waldbesitzer und Forstleute sehen der Pilzsaison eher gestresst entgegen. Die folgende Geschichte soll dies beispielhaft illustrieren und spielt sich so ähnlich in Sachsens Wäldern mehr als hundert mal täglich ab. Alle Details stammen aus eigenem Erleben.
Familie Fröhlich hat es lange schon geplant, heute geht es in die Pilze. Mit Messern und Körben ausgerüstet besteigt man das Auto und schon nach kurzer Fahrt ist man am Ziel seiner Wünsche angelangt - im Wald. Oder fast, denn man kommt von der Straße einfach nicht herunter. Jede Schneise ist mit einem Sperrschild oder einer Schranke versehen! Endlich findet Papa Fröhlich eine schmale zugewachsene Schneise ohne Warnschild und biegt ab.
Polternd schlagen Steine und trockene Äste gegen den Unterboden des Fahrzeugs, verewigen sich quietschend spitze Äste im Lack. Papa leidet ohne zu klagen, gilt es doch der Familie einen formidablen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz herauszufahren. So dringt man im ersten Gang unaufhaltsam ins Waldesinnere vor, bis es dem Familienoberhaupt genügend erscheint und er im hohen Gras stoppt. Hier ist das Auto kaum zu sehen. Das ist auch der Zweck der Übung befindet Papa. So ist es vor Langfingern gut getarnt. Mutter bemerkt, dass es angebrannt riecht! Es qualmt ein wenig unter dem Auto hervor. Eine kurze Inspektion ergibt – nichts Ernstes! Der heiße Katalysator hat ein paar Grasspitzen angekokelt, welche weiß räuchernd verlöschen. Riecht irgendwie ein wenig wie Weihnachten befindet der Sohn der Familie. Mutter ist dafür, einen Moment zu warten, und dann noch einmal nachzuschauen dass wirklich nichts passieren kann. In Ordnung befinden Vater und Sohn – auf eine Zigarettenlänge! In der guten Luft schmeckt der Tabak gleich ganz anders.
Auf einmal ist da dieser Hund, genauer ein Jagdhund. Eine Sekunde später erscheint neben dem Hund ein Mann in grüner Uniform. Dem Sohn wäre vor Überraschung fast die Zigarette aus dem Mund gefallen.
Der Mann stellt sich vor als Forstinspektor oder so etwas und fragt Vater Fröhlich, ob der eine Fahrerlaubnis für das Fahren im Wald habe. Dieser lacht, natürlich habe er eine Fahrerlaubnis und damit könne er in ganz Deutschland fahren. Der Mann in Grün bleibt unbeeindruckt. Vater bekommt zu hören, das dies für den Straßenverkehr wohl richtig sei, aber im Wald außer den Eigentümern und den dort Beschäftigten niemand mit KfZ fahren dürfte. So steht es im Waldgesetz!
Aber am Schneisenanfang habe gar kein Schild gestanden und wo kein Schild stünde, da darf man auch reinfahren!, sekundiert jetzt Mutter Fröhlich aufgebracht.
Das sei nicht der Fall, hält der Grünrock dagegen. Diese Schilder sind keine Verkehrsschilder nach StVO, sondern Hinweisschilder, welche auf ein bestehendes Verbot lt. Sächsischem Waldgesetz aufmerksam machen. Jeder Fahrzeugführer, welcher mit seinem KfZ das Straßenverkehrsnetz verlässt, muss sich über die Gesetzlichkeiten informieren, welche auf den Grundstücken zutreffen, die er dann zu befahren gedenkt z.B. Betriebsgelände, militärische Anlagen, Wald, Wohnanlagen.
Zudem besteht nicht die Pflicht für jeden Waldbesitzer, in seinem Wald an jeder Schneise Schilder aufzuhängen, die Autofahrer daran erinnern sollen, was diese eigentlich von selbst wissen müssen. Der Freistaat Sachsen leistet sich im landeseigenen Wald diesen Luxus vereinzelt in stark besucherfrequentierten Gebieten. Bei Stückpreisen von ca.15 € pro Schild und reichlich Ergänzungsbedarf wegen Vandalismus eine teure Sache, welche man dem Privatwaldbesitzer auch nicht zumuten mag. Ein mit Schildern total gepflasterter Wald ist eben nicht im Sinne des Gesetzes und wahrscheinlich auch nicht im Sinne der Erholungssuchenden.
„Und wo ist da jetzt genau die Grenze von Straße und Wald zu ziehen?“,verlangt Papa zu wissen. Die Antwort ist einfach, befindet der Förster. Hinter der waldzugewandten Krone des Straßengrabens beginnt der Wald! Dort stehen meistens auch die Grenzsteine, welche die Grundstücke voneinander trennen.
Familie Fröhlich ist nachdenklich geworden und so wie der Grünrock guckt, will er jetzt wohl auch was gegen das Zigarettenrauchen im Wald sagen. Der Rauch, der unter dem Auto hervorquillt, ist dichter geworden. Es werden anscheinend teure Pilze dieses Jahr.
Text: H. Thielsch - Sachse
verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben die Stadt von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere private Grundstücksentwässerungsanlagen zurück, so haften deren Eigentümer oder Benutzer als Gesamtschuldner.
§ 22
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Stadt überlässt,
2. entgegen § 6 Abs. 1 bis 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die vorgeschriebenen Grenzwerte für einleitbares Abwasser nicht einhält,
3. entgegen § 7 Abs. 1 Abwasser ohne Behandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet,
4. entgegen § 7 Abs. 3 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Behandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind,
5. entgegen § 7 Abs. 4 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Stadt in öffentliche Abwasseranlagen einleitet,
6. entgegen § 12 Abs. 1 einen vorläufigen oder vorübergehenden Anschluss nicht von der Stadt herstellen lässt,
7. entgegen § 13 Abs. 1 einen Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen ohne schriftliche Genehmigung der Stadt herstellt, benutzt oder ändert,
8. die private Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 14 und § 15 Abs. 3 Satz 2 und 3 herstellt,
9. die Verbindung der privaten Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage nicht nach § 15 Abs. 3 Satz 1 im Einvernehmen mit der Stadt herstellt,
10. entgegen § 16 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt,
11. entgegen § 16 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte oder ähnliche Geräte an eine private Grundstücksentwässerungsanlage anschließt,
12. entgegen § 18 Abs. 1 die private Grundstücksentwässerungsanlage vor Abnahme in Betrieb nimmt,
13. entgegen § 19 seinen Anzeigepflichten gegenüber der Stadt nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig seinen Anzeigepflichten nach § 19 nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.
(3) Die Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (SächsVwVG) bleiben unberührt.
5. Teil -
Übergangs- und
Schlussbestimmungen
§ 23
Unklare Rechtsverhältnisse
Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.3.1994 (BGBl. I, S. 709), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2003 (BGBl. I S. 2081), in der jeweils geltenden Fassung.
§ 25
In-Kraft-Treten
(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht auf Grund des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben.
(2) Diese Satzung tritt am 1.10.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) in der Stadt Radeburg vom 18.05.2000 außer Kraft.
Hinweis auf § 4
Abs. 4 SächsGemO
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Radeburg, den 16.09.2005
J e s s e
Bürgermeister
Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren
in der Stadt Radeburg
(Schmutzwassergebührensatzung - SWGebS)
Aufgrund von § 63 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.10.2004 (SächsGVBl. S. 482) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl, S. 55, berichtigt S. 159) in Verbindung mit den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418) und der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) in der Stadt Radeburg vom 15.09.2005 hat der Stadtrat der Stadt Radeburg am 15.09.2005 folgende Satzung beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
I. Teil Schmutzwassergebühren
II. Teil Anzeigepflicht,
Ordnungswidrigkeiten
III. Teil Übergangs- und
Schlussbestimmungen
I. Teil:
Schmutzwassergebühren
§ 1
Erhebungsgrundsatz
Die Stadt Radeburg (im folgenden: Stadt) erhebt für die Benutzung des öffentlichen Schmutzwasserkanals Schmutzwassergebühren.
§ 2
Gebührenschuldner
(1) Schuldner der Schmutzwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte oder der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner.
(2) Gebührenschuldner für die Schmutzwassergebühr nach § 3 Absatz 3 ist derjenige, der das Abwasser einbringt.
(3) Mehrere Gebührenschuldner für dasselbe Grundstück sind Gesamtschuldner.
§ 3
Gebührenmaßstab für die
Schmutzwasserentsorgung
(1) Die Schmutzwassergebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die auf dem an den öffentlichen Schmutzwasserkanal angeschlossenen Grundstück anfällt (§ 4 Absatz 1).
(2) Bei sonstigen Einleitungen nach § 7 Absatz 4 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Radeburg (AbwS) bemisst sich die Schmutzwassergebühr nach der eingeleiteten Menge.
(3) Wird Schmutzwasser in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingebracht (z.B. aus Toilettenwagen bei Volksfesten o. ä.), bemisst sich die Schmutzwassergebühr nach der Menge des eingebrachten Schmutzwassers.
(4) Für Inhalte von Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben bemisst sich die Gebühr nach der Menge und Art des entnommenen Grubeninhalts, näheres hierzu insbesondere die Höhe der dabei anfallenden Gebühren regelt die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben der Stadt Radeburg.
§ 4
Schmutzwassermenge
(1) In dem jeweiligen Veranlagungszeitraum (§ 9 Absatz 4) gilt im Sinne von § 3 Absatz 1 als angefallene Schmutzwassermenge
1. bei öffentlicher Wasserversorgung der der Entgeltberechnung zugrunde gelegte Wasserverbrauch,
2. bei nichtöffentlicher Wasserversorgung die dieser entnommenen Wassermenge.
3. das auf Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder Betrieb genutzt und in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet wird.
(2) Auf Verlangen der Stadt hat der Gebührenschuldner bei Einleitungen nach § 7 Absatz 4 AbwS, bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Absatz 1 Nummer 2) oder bei Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten.
§ 5
Absetzungen bei der
Schmutzwasserentsorgung
(1) Nach § 4 ermittelte Wassermengen, die nachweislich nicht in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet wurden, werden auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt.
(2) Für landwirtschaftliche Betriebe soll der Nachweis durch Messungen eines besonderen Wasserzählers erbracht werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass über diesen Wasserzähler nur solche Frischwassermengen entnommen werden können, die in der Landwirtschaft verwendet werden und deren Einleitung als Abwasser nach § 6, insbesondere Absatz 2 Nummer 3 AbwS ausgeschlossen ist.
(3) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nicht eingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nicht eingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1:
1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 Kubikmeter/Jahr und
2. je Vieheinheit Geflügel 5 Kubikmeter/Jahr.
Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten gemäß
§ 51 des Bewertungsgesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. 2.1991
[BGBl. 1991 I S. 230], zuletzt geändert am 20.12.2001 [BGBl. I S. 3794]) in der
jeweils geltenden Fassung ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist
der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für
das laufende Jahr richtet. Diese pauschal ermittelte, nicht eingeleitete
Wassermenge wird von der gesamten verbrauchten Wassermenge im Sinne von § 4
abgesetzt. Die danach verbleibende Wassermenge muss für jede für das
Betriebsanwesen einwohnermelderechtlich erfasste Person, die sich dort während
des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufgehalten hat, mindestens
30 Kubikmeter/Jahr betragen. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist die Absetzung
entsprechend zu verringern.
(4) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen.
§ 6
Höhe der Schmutzwassergebühren
Für die Schmutzwasserentsorgung gemäß § 3 beträgt die Gebühr für
Schmutzwasser, das in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet und durch
ein Klärwerk gereinigt wird,
3,06 € je Kubikmeter Schmutzwasser.
§ 7
Starkverschmutzerzuschläge
Starkverschmutzerzuschläge werden nicht erhoben.
§ 8
Verschmutzungswerte
Verschmutzungswerte werden nicht festgesetzt, da Starkverschmutzerzuschläge nicht erhoben werden.
§ 9
Entstehung und Fälligkeit
der Gebührenschuld,
Veranlagungszeitraum
(1) Die Pflicht, Gebühren zu entrichten, entsteht mit der Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen oder dem Beginn der tatsächlichen Nutzung.
(2) Die Gebührenschuld entsteht
1. in den Fällen des § 3 Absätze 1 und 2 jeweils zum Ende eines Veranlagungszeitraumes.
2. in den Fällen des § 3 Absatz 3 mit der Erbringung der Leistung bzw. Einbringung des Schmutzwassers.
(3) Die Schmutzwassergebühren nach Absatz 2 sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig.
(4) Der Veranlagungszeitraum beträgt ein Jahr.
§ 10
Vorauszahlungen
Jeweils aller zwei Monate sind Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Gebührenschuld nach § 3 Absätze 1 und 2 zu leisten. Der Vorauszahlung ist jeweils ein Sechstel der Gebühr des Vorjahres zugrunde zu legen; Änderungen der Gebührenhöhe sind dabei zu berücksichtigen. Fehlt eine Vorjahresabrechnung oder bezieht sich diese nicht auf ein volles Kalenderjahr, wird die voraussichtliche Schmutzwassermenge geschätzt.
II. Teil:
Anzeigepflicht,
Ordnungswidrigkeiten
§ 11
Anzeigepflichten
(1) Binnen eines Monats haben der Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte und der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte der Stadt den Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen.
Eine Grundstücksübertragung ist vom Er-
werber und vom Veräußerer anzuzeigen.
(2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraums hat der Gebührenpflichtige der Stadt anzuzeigen:
1. die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage (§ 4 Absatz 1 Nr. 2),
2. die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigungen (§ 7 Absatz 4 AbwS) und
3. das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser verwendete Niederschlagswasser (§ 4 Absatz 1 Nr. 3).
§ 12
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 11 seinen Anzeigepflichten gegenüber der Stadt nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig seinen Anzeigepflichten nach § 11 nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.
(3) Die Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (SächsVwVG) bleiben unberührt.
III. Teil: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 13
Unklare Rechtsverhältnisse
Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.3.1994 (BGBl. I, S. 709), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2003 (BGBl. I S. 2081), in der jeweils geltenden Fassung.
§ 14
In-Kraft-Treten
(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht auf Grund des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung, die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben.
(2) Diese Satzung tritt am 1.10.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Radeburg (Abwassergebührensatzung – AbwGebS) vom 17.05.2001 außer Kraft.
Hinweis auf § 4
Abs. 4 SächsGemO
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Radeburg, den 16.09.2005
Jesse
Bürgermeister
Satzung über die Erhebung von Trinkwassergebühren
in der Stadt Radeburg
(Trinkwassergebührensatzung – TwGebS)
Auf Grund von § 57 Absatz 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.10.2004 (SächsGVBl. S. 482) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), in Verbindung mit den §§ 2, 9 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418) und der Wasserversorgungssatzung (WvS) der Stadt Radeburg vom 18.05.2000 (Radeburger Anzeiger Ausgabe 10/2000 vom 26.05.2000 Seiten II und III) hat der Stadtrat der Stadt Radeburg am 15.09.2005 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Erhebungsgrundsatz
Für die Bereithaltung des Wassers und für dessen Verbrauch erhebt die Stadt Radeburg (im folgenden Stadt) folgende Benutzungsgebühren:
a) eine Gebühr nach dem Zählertarif (§§ 3 bis 5), wenn Messeinrichtungen eingebaut sind;
b) eine Gebühr nach dem Pauschaltarif (§§ 6 und 7), wenn Messeinrichtungen nicht eingebaut sind.
§ 2
Gebührenschuldner
(1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer (§ 2 Absatz 1 WvS)
(2) Mehrere Gebührenschuldner für dasselbe Grundstück haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Zählertarif
(1) Beim Zählertarif setzt sich die Gebühr zusammen aus:
a) einer Grundgebühr (§ 4) und
b) einer Verbrauchsgebühr (Abs. 2).
(2) Die Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch (§ 5) beträgt je m³ 1,66 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Die Wasserzähler werden regelmäßig einmal im Jahr abgelesen.
§ 4
Grundgebühr
(1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach dem Zählertyp und der Zählergröße zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer entsprechend der Anlage 1 zu dieser Satzung monatlich erhoben. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Satzung.
(2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet.
(3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb,
betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu
vertretenden Gründen länger als
einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet
auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet.
§ 5
Gemessene Wassermenge, Fehler und Ausfall des Wasserzählers
(1) Die gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offen stehende Zapfstellen oder Rohrbrüche) hinter dem Wasserzähler verloren gegangen ist.
(2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehen geblieben, so schätzt die Stadt den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abgabenordnung.
§ 6
Pauschaltarif
(1) Wenn Wasserzähler nicht eingebaut sind, werden die Wasserabnehmer zur Gebührpauschal veranlagt, Bemessungsgrundlagen sind bei der Herstellung von Bauwerken die in § 7 genannten Pauschal-Verbrauchsmengen.
(2) Wie beim Zählertarif (§ 3 Absatz 2) werden je m³ Pauschal-Verbrauchsmenge 1,66 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.
§ 7
Gebühren bei Baumaßnahmen
(1) Für Wasser, das bei der Herstellung von Bauwerken verwendet wird, wird eine Bauwassergebühr nach dem Maßstab der Absätze 2 und 3 erhoben, sofern der Verbrauch nicht durch Wasserzähler festgestellt wird.
(2) Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden über 100 m³ umbauten Raum werden für je angefangene weitere 100 m³ umbauten Raum 10 m³ als Pauschalwasserverbrauch zugrunde gelegt.
Gebäude mit weniger als 100 m³ umbauten Raum bleiben frei. Bei Fertigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt.
(3) Bei Beton- und Backsteinbauten über 10 m³ Beton- oder Mauerwerk, die nicht unter Absatz 2 fallen, werden je angefangene weitere 10 m³ Beton- oder Mauerwerk 4 m³ als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt. Bauwerke mit weniger als 10 m³ Beton- oder Mauerwerk bleiben frei.
§ 8
Entstehung und Fälligkeit
der Gebührenschuld,
Veranlagungszeitraum
(1) Die Pflicht, Gebühren zu entrichten, entsteht mit dem Anschluss an das öffentliche Verteilungsnetz.
(2) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zum Ende des Veranlagungszeitraumes; in den Fällen des § 7 mit der Fertigstellung der Baumaßnahme oder dem Einbau eines Wasserzählers.
(3) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig
(4) Der Veranlagungszeitraum beträgt ein Jahr.
§ 9
Vorauszahlungen
Jeweils aller zwei Monate sind Vorauszahlungen auf die voraussichtliche
Gebührenschuld nach §§ 3, 4 und 6
zu leisten. Der Vorauszahlung ist jeweils ein Sechstel der Verbrauchsmenge des
Vorjahres zugrunde zu legen. Fehlt
eine Vorjahresabrechnung, wird die voraussichtliche Verbrauchsmenge geschätzt.
§ 10
Anzeigepflichten,
Ordnungswidrigkeiten, Haftung
Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten und Haftung regeln sich nach den §§ 23 bis 27 WvS.
§ 11
Unklare Rechtsverhältnisse
Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.3.1994 (BGBl. I, S. 709), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2003 (BGBl. I S. 2081), in der jeweils geltenden Fassung.
§ 12
Inkrafttreten
(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben.
(2) Diese Satzung tritt am 1.10.2005 in Kraft.
(3) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Trinkwassergebühren in der Stadt Radeburg (Trinkwassergebührensatzung - TwGebS) vom 17.05.2001 außer Kraft.
Hinweis auf § 4
Abs. 4 SächsGemO
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Radeburg, den 16.09.2005
J e s s e (Siegel)
Bürgermeister
Anlage 1 zu § 4 Absatz 1 der Trinkwassergebührensatzung (TwGebS) der Stadt Radeburg vom 15.09.2005
Zählergröße Grundgebühr
(monatlich) - € -
Qn 2,5 Garten 2,14
Qn 1,5 bis 2,5 4,09
Qn 3,5 bis 6,0 10,23
Qn 6,0 Garten 4,27
Qn 10 19,17
Qn 10 Garten 9,59
DN 50 127,82
DN 80 204,52
Apothekenbereitschaftsplan
KOMMT GRATULIEREN
Bereitschaftszeiten:
- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr
- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr
- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr
Herzliche Glückwünsche übermittelt
die Stadtverwaltung Radeburg
zum 75. Geburtstag
am 19.10.05 Werner Jacob Dammweg 15,
OT Berbisdorf
zum 80. Geburtstag
am 30.09.05 Annelies Kretzschmar Gartenstraße 5
zum 85. Geburtstag
am 27.09.05 Olga Hantsch Meißner Berg 46
am 08.10.05 Linda Pastor Anbaustraße 28,
OT Berbisdorf
am 11.10.05 Brunhilde Richter Hospitalstraße 2
am 19.10.05 Adolf Kirschner Freiheitsstraße 12
zum 91. Geburtstag
am 28.09.05 Eduard Schnabel Meißner Berg 76
am 01.10.05 Charlotte Wolf Hospitalstraße 16
am 20.10.05 Herta Förster Glasstraße 4 A
zum 93. Geburtstag
am 23.10.05 Käte Schmidt Siedlungsstraße 4,
OT Berbisdorf
zum 97. Geburtstag
am 23.10.05 Marianne Schmidt Carolinenstraße 33
26.09. Neue Apo. Coswig, Stadt-Apo. Großenhain
27.09. Regenbogen-Apo. Meißen, Apo. am Kupferberg Großenhain 18-20
28.09. Rathaus-Apo. Coswig, Marien-Apo. Großenhain
29.09. Elbtal-Apo. Meißen, Stadt-Apo. Großenhain 18-20
30.09. Rinck`sche Apo. Meißen, Marien-Apo. Großenhain 18-20
Die Bereitschaftspläne für Oktober lagen uns leider nicht vor!
Ärztliche Notdienste
Rettungsstelle Meißen:
Die Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die
Bereitschaftszeiten:
Mo, Di, Do: 19.00 – 7.00 Uhr
Mi: 14.00 – 7.00 Uhr
Fr: 14.00 – 8.00 Uhr
Sa: 08.00 – 8.00 Uhr
So u. Feiertag:
8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr
03521-73 85 21
Zahnärztlicher Notdienst
Radeburg / Moritzburg
An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen jeweils von 9 - 11 Uhr
01./02.10. ZA Krjukow Moritzburg, August-Bebel-Str. 3 Tel. 035207-82118
03.10. Dr. Mehlhorn DD-Weixdorf, August-Wagner-Str. 2
Tel. 0351-8903641 o. 0351-8804241
08./09.10. Dr. Träber DD/Langebrück, Badstraße 12
Tel. 035201-70416
15./16.10. Dr. Gäbler DD/Langebrück, Dresdner Str. 17
Tel. 035201-70227 o. 0172-3517069
22./23.10. ZA Schmidt Ottendorf-Okrilla, Auenstraße 1
Tel. 035305-54346 o. 035795-32297
Zur Goldenen Hochzeit am 24.09.05 gratulieren wir
ganz herzlich dem Ehepaar Eva und Wolfgang Venus
aus Radeburg, Alte Poststraße 8
sowie
am 08.10.05 dem Ehepaar Edith und Manfred Heerwagen
aus Radeburg, Großenhainer Straße 10.
An alle Führerscheinbewerber!
Ev.-Luth. Kirche Radeburg
Unser nächster LSM-Lehrgang (Lebensrettende Sofortmaßnahmen) für Führerscheinbewerber findet am Dienstag, dem 04.10.2005 und am Mittwoch, dem 05.10.2005 von 17.00 - 20.30 Uhr in Radeburg, Lindenallee 8b statt. Die Teilnahme an beiden Tagen ist erforderlich. Anmeldung unter Telefon: 03520/81032
Herzlich laden wir ein
am Sonntag, dem 16. Oktober 2005 - 9.00 Uhr
zur
Posaunenfeierstunde unter der Jahreslosung 2005
Jesus Christus spricht:
„Ich habe für dich gebeten, dass dein Glaube nicht aufhöre.“
Sprechzeit Pfr. Seifert: dienstags 17 - 18 Uhr oder nach Vereinbarung!
Telefon: 035208 349617
Im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter
grüßt Sie herzlich Ihr Pfarrer Frank Seifert
Impressum: Radeburger Anzeiger, seit 1876, 129. (16.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna)sowie dem Informationsblatt für Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: http://www.radeburger-anzeiger.de und raz@dresden-land.de, e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat. Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.
Stadt Radeburg
Stadt Radeburg · Bauamt
Stadt Radeburg
Beschlüsse des Stadtrates
zur
14. Beratung am 15. September 2005
Mitteilung der Stadtverwaltung Radeburg
Verkehrsbehinderungen durch Kanal- und Straßenbaumaßnahmen
Sehr geehrte Wasserkunden,
ab 01.Oktober werden sich die Trink- und Schmutzwassergebühren ändern.
Deshalb erhalten alle Wasserkunden das Formular zur Zählerablesung von der Stadtverwaltung Radeburg. Bitte lesen Sie Ihre Wasseruhr(en) zum 30.09.2005 ab und tragen Sie den Zählerstand in die zugesandten Formulare. Für die Rücksendung benutzen Sie bitte die in den Ortsteilen vorhandenen Briefkästen der Stadtverwaltung Radeburg oder den städtischen Briefkasten im Eingangsbereich des Rathauses in Radeburg, Heinrich- Zille- Straße 6. Eine Übermittlung der Daten per Fax: 035208-96125 oder e-mail: rathaus@radeburg.de ist ebenfalls möglich. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Behrisch unter Tel. 035208-96124 zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Für das Stadtgebiet Radeburg sowie für die Ortsteile Bärwalde und Großdittmannsdorf ändert sich der Abrechnungszeitraum für Trink- und Schmutzwassergebühren. Die Abrechnung für diese Gebiete wird für den Zeitraum vom 01.12.2004 bis 30.09.2005, d.h. für einen Zeitraum von nur 10 Monaten, erfolgen. Der neue Abrechnungszeitraum wird dann vom 01.10.2005 bis 30.09.2006 sein und künftig so beibehalten.
Für die Ortsteile Volkersdorf, Bärnsdorf und Berbisdorf bleibt der Abrechnungszeitraum wie bisher und die Zählerablesung zum 30.09.2005 ist nur eine Zwischenablesung.
gez. Jesse
Bürgermeister
Stadt Radeburg - Würschnitzer Straße
Die Arbeiten zum Ersatzneubau der Straßenbrücke dauern bis Anfang Oktober 2005. Der Durchgang für Fußgänger Richtung Campingplatz ist nicht mehr möglich. Eine Umwegung ist über Hofwall, Röderstraße, Königsbrücker Straße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee ausgeschildert.
Berbisdorf – Anbaustraße
Die Anbaustraße ist für den Gesamtverkehr voll gesperrt; bis zur Baustelle für Anwohner als Sackgasse begehbar und befahrbar. Achtung: Keine Wendemöglichkeit!
Es erfolgt im Abschnitt Nord der Straßenbau. Die Behinderungen insgesamt dauern bis voraussichtlich Ende Oktober 2005. Eine Zufahrt zu den Grundstücken ist während der Pflaster- und Bitumenarbeiten nicht möglich.
Bitte transportieren Sie Ihre Restmülltonnen und gelben Säcke zu den bekannten Entsorgungszeiten an die im Informationsschreiben benannten Plätze. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte am Vortag an die Mitarbeiter der Baufirma.
Berbisdorf-Schlosspark
Bis Ende Oktober 2005 erfolgen die Arbeiten zur Hochwasserschadensbeseitigung an der Ufermauer der Promnitz. Der Durchgang ist zeitweise behindert, bitte benutzen Sie den Weg zum Schafteich am Schloss vorbei.
Berbisdorf-Schafteich
Anfang Oktober 2005 beginnen die Arbeiten zur Reparatur des Überlaufkanals in die Promnitz. Für ca. 3 Wochen ist der Dammweg am Schafteich dann voll gesperrt. Es ist die Einfahrt von der Hauptstraße her zu benutzen.
Berbisdorf-Ortslage
Der Energieversorger beginnt mit der Netzerneuerung in der gesamten Ortslage.
Dabei wird auch teilweise die
Straßenbeleuchtung erneuert. Für eventuelle Ausfälle bitten wir um
Verständnis.
Zur Information - Volkersdorf
Volkersdorf-Dammsanierung Mühlteich: Ab der 38. KW beginnt in Volkersdorf die Dammsanierung des Mühlteiches
In öffentlicher Sitzung
Beschluss Nr. 01 – 14./4.
Vereinbarung über eine in Teilen entgeltliche Vermögenszuordnung bezüglich des Flurstückes 790 a der Gemarkung Radeburg
Beschluss Nr. 02 – 14./4.
Kenntnisnahme des Stadtrates zur Nachkalkulation für die Jahre 2001 – 2004 mit einer Überdeckung von 39.209,31 €.
Beschluss Nr. 03 – 14./4.
Festlegung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens der
Trink-
wasserversorgung nach der Durchschnitts-
wertmethode
Beschluss Nr. 04 - 14./4.
Festlegung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens der Trinkwasserversorgung auf 4,75 %.
Beschluss Nr. 05 – 14./4.
Bestätigung der in der Gebührenkalkulation Trinkwassser festgesetzten AfA-Abschreibungssätze.
Beschluss Nr. 06 - 14./4.
Aufnahme der Kostenüberdeckung von 39.209,31 € aus dem Kalkulationszeitraum 2001- 2004 in den jetzigen Kalkulationszeitraum.
Beschluss Nr. 07 – 14./4.
Festsetzung der Trinkwassergebühr von 1,66 €/m³ plus der jeweils geltenden Mehrwertsteuer ab 1.10.2005
Beschluss Nr. 08 – 14/4.
Beschluss der Trinkwassergebührensatzung (TwGebS) ab 1.10.2005
Beschluss Nr. 09 – 14./4.
Antrag der CDU-Fraktion zur Schmutzwassergebühr
Beschluss Nr. 10 – 14./4.
Kenntnisnahme der Nachkalkulation für die Jahre 2001 - 2004
Beschluss Nr. 11 – 14./4.
Festlegung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens der zentralen Schmutzwasserentsorgung auf 4,75 %.
Beschluss Nr. 12 – 14./4.
Festlegung der kalkulatorischen Verzinsung der zentralen Schmutzwasserentsorgung nach der Durchschnittswertmethode
Beschluss Nr. 13 – 14./4.
Kostenunterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2001 – 2004 wird nicht in die künftige Kalkulation 2005 – 2009 eingestellt.
Beschluss Nr. 14 – 14./4.
Beschluss der AfA-Abschreibungssätze in der zentralen Schmutzwasserentsorgung
Beschluss Nr. 15 – 14./4.
Festsetzung der Schmutzwassergebühr auf 3,06 €/m3 ab 1.10.2005
Beschluss Nr. 16 – 14./4.
Beschluss der Abwassersatzung (AbwS) ab 1.10.2005
Beschluss Nr. 17 – 14./4.
Beschluss der Schmutzwassergebührensatzung (SWGebS) ab 1.10.2005
Der vollständige Wortlaut der gefassten Beschlüsse in öffentlicher Sitzung kann im Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
gez. J e s s e
Bürgermeister
Technischer Ausschuß am
11.10.2005, 19.00 Uhr im Ratssaal der Stadt Radeburg
Schuldnerberatung
am Dienstag, den 18. Oktober 2005 von 14.00-17.00 Uhr
Gewerbestammtisch
am Montag, den 26.09.05 ab 18.30 Uhr -
kleiner Saal im „Hirsch“
Auswertung Vogelscheuchenfest
Heiße Vorbereitung
Weihnachtsmarkt
Aus dem Stadtrat berichtet
Stadt schenkt
Gebührenzahlern
über ½ Million – und mehr!
Wichtigste Themen der 14. Radeburger Stadtratssitzung am 15. September waren die Trink- und Schmutzwassergebühren. Was andernorts „die halbe Gemeinde“ auf die Beine bringt, interessierte in Radeburg – abgesehen von der lokalen Presse – gerade mal eine einzige Bürgerin. Das Vertrauen in den hiesigen Stadtrat scheint unerschütterlich und der Stadtrat schien dann auch alles daran zu setzen, das Vertrauen der abwesenden Bürgerschaft nach Kräften zu rechtfertigen.
Zunächst durften sich alle darüber freuen, daß Radeburg – im Gegensatz zu vielen anderen Orten in Deutschland – die Trinkwassergebühren senken kann. Von 2001 bis 2004 hat man 39.209, 31€ zu viel von den einheimischen Verbrauchern eingenommen – das darf in den nächsten 4 Jahren verrechnet werden, weshalb statt bisher 1,75 €/m³ nunmehr nur noch 1,66 €/m³ zu zahlen sind.
Etwas anders sah es beim Abwasser aus. Hier lag die Vorauskalkulation doch erheblich daneben. Hier fehlten der Stadt nach vier Jahren 593.310,12€.
„Wir hatten für den zurückliegenden Kalkulationszeitraum (2001-2004) pro Monat eine Schmutzwassermenge in Höhe von 302.583 m³ unterstellt,“ erklärt CDU-Fraktionssprecher Andreas Hübler gegenüber RAZ auf Nachfrage, „tatsächlich hat die Stadt Radeburg aber nur 238.351 m³ Schmutzwasser entsorgt. Das sind 64.232 m³ weniger als kalkuliert! Hätte man die kalkulierte Schmutzwassermenge erreicht, wäre die Kalkulation ziemlich exakt aufgegangen.“ Gründe sieht er politische und ökonomisch-ökologische.
Einerseits habe man den Ausbau des Kanalnetzes bewußt „gestreckt“, weil die Kläranlagen in der jetzigen Ausbaustufe ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben und damit der Bau der nächsten Stufe notwendig wird, andererseits haben die Verbraucher auch durch Wassersparen in der Folge weniger Schmutzwasser eingeleitet als erwartet.
Um die fehlenden Einnahmen in den nächsten 4 Jahren auszugleichen, müßte die Abwassergebühr von derzeit 3,06€ auf 3,91€ angehoben werden. Eine Preiserhöhung von fast 25% hätte vielleicht doch einen Schock in der Öffentlichkeit ausgelöst. Der Vorschlag der Verwaltung deshalb: Wir bezahlen die Unterdeckung aus dem Haushalt der Stadt. „Noch können wir uns das leisten“, versichert Bürgermeister Jesse.
Um die Unterdeckung aber nicht fortzuschreiben, müßte die Gebühr aber trotzdem für die kommenden Jahre angehoben werden – auf 3,15€, so haben die Fachleute errechnet.
Darüber entbrannte nun ein Streit zwischen der Verwaltung, repräsentiert durch Bürgermeister Dieter Jesse und seinen 1. Stellvertreter, Christian Damme, und einer Mehrheit der Stadträte, für die Andreas Hübler sprach.
Er sieht gute Gründe dafür, zunächst die Abwassergebühr auf dem bisherigen Stand (3,06€) zu belassen. Die auf Stufe 2 ausgebaute Kläranlage sollte mindestens ein vollständiges Betriebsjahr arbeiten, um eine solidere Grundlage für die Kostenkalkulation zu haben.
Außerdem ließen sich durch die Schmutzwasser-Mengenzähler an den Schnittstellen zwischen Moritzburg und Radeburg die Mengen exakt zwischen Radeburg und Moritzburg zuordnen. Er und die Mehrheit der Stadträte hoffen, daß dann die Kalkulation günstiger ausfällt. Zudem meinte Andreas Hübler: „Dem Bürger wird es unlogisch erscheinen, wenn wir auf der einen Seite die Wassergebühr senken und auf der anderen die Abwassergebühr erhöhen.“ Zu diesem Standpunkt bekannte sich nach einigem Zaudern auch die SPD-Fraktion. Nach einem verbalen Schlagabtausch – Jesse konnte nichts „unlogisches“ sehen, fand überhaupt die Diskussion albern („Wir streiten hier um 2,70€ pro Jahr/Person für den Bürger – aber für uns sind es rund 23.000,- €!“), unterlag aber dann in der Abstimmung über den CDU-Antrag mit 8 gegen 13 Stimmen.
Insgesamt haben die Stadträte an diesem Abend den Gebührenzahlern ein nicht unerhebliches Geschenk gemacht.
Radweg Berbisdorf – Bärnsdorf kommt
Es gibt weitere gute Nachrichten: zwischen den Ortsteilen Berbisdorf und
Bärns-
dorf wird ein Radweg gebaut. Über den ge-
nauen Verlauf sind derzeit Feinabstimmungen im Gange. Gebaut werden soll der
Weg 2006. Ein der Verwaltung vorlie-
gender Vorschlag zum Verlauf wäre zwar op-
timal, geht aber möglicherweise über „meh-
rere Handtücher“, so daß mit sehr vielen Eigentümern verhandelt werden muß.
Wie aus dem Landratsamt zu erfahren war, soll auf diesem Weg auch der „Heinrich-Zille-Radweg“ verlaufen, der Radeburg mit dem Elberadweg verbinden soll. Der Zilleradweg soll in Serkowitz von der Elbe abzweigen, über den Hp Weißes Roß in den Lößnitzgrund hinauf ins Lößnitz-Hochland führen, weiter durch Reichenberg, um die Waldteiche und über den Seefrieden nach Cunnersdorf. Von da weiter über Bärnsdorf bis Berbisdorf Anbau und über die Bahnhofstraße zu den Ziegeleien, um von da weiter nach Bärwalde und in den Friedewald zu gelangen. Schließlich wird er über den Neuen Anbau nach Weinböhla hinunterführen und bei Brockwitz wieder den Elberadweg erreichen.
Lob für Rößler – Kritik an Duhlig
Unter „Verschiedenes“ sprach Jesse das Thema „Fachärzte“ an (siehe RAZ 08/05 – „Dem Ärztemangel begegnen – mit dem Radeburger Modell“). Er bedankte sich ganz ausdrücklich bei Dr. Matthias Rößler für dessen Engagement in der Angelegenheit. „Wir haben jetzt einen Termin bei der Gesundheitsministerin und können unser Modell (1) dort vortragen. Unser anderer Vertreter (Martin Duhlig – SPD – d. Red.) – den haben wir auch eingeladen, der hat sich erst nach vielen Wochen blicken lassen. Das bedaure ich sehr.“
(1)Anmerkung der Redaktion: Beim „Radeburger Modell“ geht es darum, Kosten im Gesundheitswesen zu senken und gleichzeitig die fachärztliche Versorgung auf dem Lande sicherzustellen. Gelingen soll das, indem man - statt einen Facharzt „komplett“ anzusiedeln – einem bereits im Ballungsraum angesiedelten Arzt gestattet, eine zusätzliche Ambulanz auf dem Lande zu betreiben. Diese Ambulanzen müßten im Punktesystem anteilig Berücksichtigung finden, während ein „komplett“ angesiedelter Arzt auch eine „volle Punktzahl“ beanspruchen würde.
K. Kroemke
Landratsamt Meißen
Neue Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober
Ab dem 1. Oktober werden bundesweit neue Fahrzeug-Zulassungsdokumente eingeführt. Die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt künftig den Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Tei II den Fahrzeugbrief.
Die Kfz-Zulassungsbehörde im Landrats-amt weist darauf hin, dass alte Fahrzeugpapiere solange ihre Gültigkeit behalten, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Dies ist der Fall bei Ummeldungen und Änderungen. Ein bloßer Umtausch der alten Papiere ist also nicht erforderlich. Die neuen, den EU-Richtlinien entsprechenden deutschen Fahrzeugdokumente und ihre Einträge sind gegen Fälschungen abgesichert und unterliegen strengeren Datenschutzbestimmungen. Damit soll ein Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität geleistet werden. Wird der Austausch der Dokumente notwendig, trägt die Kosten der Fahrzeughalter bzw. –eigentümer. Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 Euro. Der Fahrzeugbriefvordruck für die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kostet genau wie bei den alten Fahrzeugbriefen 3,60 Euro.
Landratsamt Meißen
Entsorgung von gebührenpflichtigen Restmüllsäcken nur in Verbindung mit der Entleerung des Restabfallbehälters zulässig
Gegenwärtig wird gehäuft die Entsorgungspraxis im Landkreis beobachtet, dass im Rahmen der „Seitenladertour“ nur Restmüllsäcke vor den Grundstücken zur Abholung bereitgestellt werden. Dabei verfügt der im Grundstück genutzte Abfallbehälter noch über eine genügend freie Aufnahmekapazität.
Aus gegebenem Anlaß möchte das Wirtschaftsamt daher nochmals zur satzungsgerechten Nutzung der amtlich gekennzeichneten 70-Liter-Restmüllsäcke informieren:
- Wie bereits im aktuellen Abfallkalender veröffentlicht, sind zugelassene Restmüllsäcke gegen Entrichtung einer Entsorgungsgebühr in Höhe von 3,50 € auf allen Wertstoffhöfen, im Landratsamt Meißen, Brauhausstr. 21, bei den Entsorgungsfirmen und in einigen Geschäften erhältlich.
- Die Restmüllsäcke sind jedoch nur zur Entsorgung von gelegentlich mehr anfallenden Hausmüllmengen zugelassen, die bei der 14-tägigen Entleerung nicht in der Restmülltonne gesammelt werden können.
- die zu entsorgenden Säcke sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr gemeinsam mit dem zu entleerenden Restabfallbehälter vor dem Grundstück bereitzustellen.
Dietz, Amtsleiter
Heinrich-Zille-Mittelschule
Heinrich-Zille-Mittelschule
Die LBS lädt ein
Hallo,
wir sind die Neuen!
Am 11.07. und 12.07. 2005 war es soweit. Auf Initiative der Zweigstelle Radeburg der Kreissparkasse Meißen konnten die jetzigen Klassen 9a und 9b das Angebot der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG zu einem Informations- und Erlebnistag in Potsdam nutzen.
Wir erreichten am Vormittag nach einer lustigen Busfahrt den Standort der LBS. Dort wurden wir durch die Abteilungen des Unternehmens geführt und bekamen einen Einblick in die Arbeit der einzelnen Bereiche. Ein Call Center, eine Post- und Medienabteilung und unzählige Büroräume wurden uns in lockerer Form gezeigt und erläutert.
Es war echt interessant zu erfahren, wie ein solches Unternehmen aufgebaut ist und gemanagt wird.
Anschließend gab es gratis ein leckeres Mittagessen in der Kantine der LBS.
„Zum Nachtisch“ rauchten noch einmal unsere Köpfe - ein Quiz war angesagt. Da viele gut aufgepasst hatten, konnten wir unsere Klassenkasse mit einem größeren Geldbetrag auffüllen.
Nachdem wir für ein Klassenbild posiert hatten, ging es in den Filmpark nach Ba-belsberg. Auch hier war der Eintritt für uns bereits bezahlt - von der LBS. Die Zeit verging wie im Flug, gegen 18.00 Uhr fuhren wir leider schon wieder Richtung Heimat.
Es war für alle ein aufregender Tag und so mancher bekam einen praktischen Einblick in die Vielfältigkeit der Tätigkeiten bei der LBS. An dieser Stelle möchten wir uns für den schönen und erlebnisreichen Tag bei allen, die dazu beigetragen haben, ganz herzlich bedanken.
Ein solcher Exkursionstag ist auf jeden Fall auch für andere Klassen weiter zu empfehlen.
Isabel Nix, Klasse 9a
…..die neuen Schüler der 5a und 5b der Mittelschule „Heinrich Zille“ Radeburg.
Seit dem 29.08.05 lernen wir gemeinsam im neuen Klassenverband. Wir, das sind 53 Jungen und Mädchen. Unsere Klassenlehrerinnen sind Frau Schneider und Frau Müller.
Die ersten Unterrichtstage brachten uns viel Neues. Die Schulhausrallye half uns aber super dabei, unsere neue Schule kennen zu lernen. Noch im September fahren wir ins Schullandheim nach Halbendorf. Darauf freuen wir uns schon heute.
Tschüß!
Die Schüler der 5a und 5b
Handwerk probieren und sich selbst testen
Großdittmannsdorf
Natur kennenlernen
Tag der offenen Tür im
Dresdner Bildungszentrum Handwerk
In der AG Ornithologie und Naturschutz Großdittmannsdorf lernen Kinder zwischen 9 und 13 Jahren die Natur u. a. bei Exkursionen besser kennen. Das Programm ist vielseitig. So gehören Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten ebenfalls zum Programm, wie Lichtbildervorträge und die Betreuung von Nistkästen.
Am 01.10.2005, 13:30 Uhr gibt es im ehemaligen Gemeindeamt von Großdittmannsdorf den Lichtbildervortrag „Tiere unserer Heimat“ von Matthias Schrack zu erleben. Dazu sind auch große und kleine Gäste herzlich eingeladen!
Am 15.10.2005 trifft sich die AG 9:00 Uhr zur Vogelbeobachtung im NSG „Zschornaer Teichgebiet“.
(Kontakt: Betina Umlauf, Tel. 4206).
Auch zu den Veranstaltungen der Fachgruppe Ornithologie Großdittmannsdorf, die im Frühjahr ihr 30jähriges Bestehen feierte, sind interessierte Gäste herzlich willkommen. Am 15.10.2005, 19:00 Uhr geht es insbesondere um den Weißstorchbestand im ehemaligen Landkreis Dresden und Dr. W. Kürner entführt die Anwesenden in einem Lichtbildervortrag in das Reich der Spinnen.
www.fg-grossdittmannsdorf.de
Informieren, selbst probieren, diskutieren und das mit Fun und Action – unter diesem Motto lädt die Handwerkskammer Dresden gemeinsam mit Handwerksbetrieben, Innungen und handwerklichen Unternehmern für Donnerstag, 29. September 2005, von 10 bis 18 Uhr zu ihrem Tag der offenen Tür in die Handwerkskammer Dresden, Am Lagerplatz 8, in 01099 Dresden ein.
Künftige Schulabgänger haben die Möglichkeit, in Werkstätten und Lehrkabinetten ihre Fähigkeiten zu testen. Von A wie Augenoptiker bis Z wie Zahntechniker oder Zweiradmechaniker geht es ganz konkret zur Sache: Stuckteile bearbeiten, selbst schweißen, kreativen Raumschmuck anfertigen, sich in Airbrush und Marmorieren versuchen, Teigzöpfe flechten oder mit dem Kfz-Fehlerdiagnosegerät umgehen. In 25 Handwerksbereichen kann man sich selbst prüfen und mit Lehrlingen, Firmenchefs und Ausbildern über Anforderungen und Karrierewege diskutieren. Mit dabei ist das BIZ der Bundesagentur für Arbeit und die Wehrdienstberatung der Bundeswehr.
Und weil Handwerk mitten im Leben steht und sich durch Vielseitigkeit auszeichnet, gehören Quadfahren, Bierkistenklettern, Dart ebenso dazu wie Pizza, Bratwurst & Co.
Über 600 Jugendliche aus Schulen nicht nur Dresdens haben sich bereits angekündigt. Der Nachmittag von 14 bis 18 Uhr ist dann insbesondere jenen Schülern und Eltern vorbehalten, die auf das individuelle Gespräch und die ganz persönliche Beratung aus sind. Alles in allem ist die Handwerkskammer bestens gerüstet und voller Freude auf die Besucher.
Zu erreichen ist die Handwerkskammer Dresden über die Königsbrücker Straße
(B 97). Zwischen Heeresbäckerei und Fußgängerbrücke bitte die amtliche Wegweisung „Handwerkskammer“ beachten. An öffentlichen Verkehrsmitteln stehen die S-Bahn bzw. die Straßenbahnlinien 7 und 8 zur Verfügung.
Radeburger Volkskarneval
Liebe Karnevals-Freunde!
Der Radeburger Carnevals Club startet unter
dem Motto „11 aus
49 das Rabu Lotto-Quiz“ in die
49. Saison. Sicherlich haben Sie im Leben schon einiges gewonnen. Damit auch
Sie bei uns zu den Gewinner zählen, gibt es im Vorfeld einiges zu
organisieren.
Stichwort: Kartenbestellung
Wir starten erneut mit Paukenschlägen in unsere 49. Saison. Um 11.11 Uhr wird kundgetan, daß es an der Zeit ist, den Rathausschlüssel wieder in närrische Hände zu geben. Die Schlüsselübergabe wird nun schon traditionell auf dem Marktplatz duchgeführt. Für Groß und Klein wird es ein besonderes Erlebnis geben, denn das Kindergartenprinzenpaar wird auf dem Marktplatz gekrönt.
Die erste Prunksitzung wird am Abend im „Hirsch“ stattfinden. Zur Auftaktveranstaltung sei uns eine Bemerkung gestattet.
Da der 11.11. auf einen Freitag fällt, gehen
wir von einer regen Nachfrage an Eintrittskarten aus.
Bitte haben Sie dafür Verständnis,
daß die Eintrittskarten auf Grund der Saalkapazität diejenigen erhalten, welche
über viele Jahre auch Wochentags am 11.11. erschienen sind.
Bitte bedenken Sie, daß dann auch nicht alle Kartenwünsche am 12.11. berücksicht werden können. Also am besten Karten für die 4. Prunksitzung bestellen.
Zur Jugendprunksitzung (3. Prunksitzung) gehen wir erstmalig neue Wege. Es wird Sitzplatzkarten zu 8 Euro und Stehplatzkarten zu 5 Euro geben. Alle die vor allem nur zum „Abfeiern“ kommen, haben die Möglichkeit, ab 22.30 Uhr für 3 Euro mitzufeiern.
Die Kartenbestellungen werden bis Mittwoch, den 26.10.2005 in folgenden Radeburger Geschäften entgegengenommen:
- Foto Eulitz, Markt 8
- Werbung Kroemke,
A.-Bebel-Straße 2
Bitte beachten Sie, daß terminlich später eingehende Bestellungen nur im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden können. Auf grund der begrenzten Kapazitäten bitten wir im beiderseitigen Interesse um Angabe eines Ausweichtermins. Es werden nur Bestellungen mit folgendem Formular berücksichtigt. Dieses Formular können Sie auch online unter www.radeburg.de/rcc ausfüllen und per e-mail abschicken. Die Karten müssen jedoch trotzdem persönlich abgeholt werden. Die Bestell- und Abholtermine gelten entsprechend.
Stichwort: Verkauf
Der Verkauf der Eintrittskarten erfolgt über den RCC bei Werbung Kroemke, August-Bebel-Str. 2, zu folgenden Zeiten:
Freitag, 04.11.2005
von 17.30 bis 20.00 Uhr
Sonnabend, 05.11.2005
Von 10.00 bis 11.00 Uhr
Restkarten werden bereits ab
01.11.2005
bei Foto Eulitz, Markt 8, zu den Öffnungszeiten frei verkauft.
Ihr RCC
Radeburg
In Radeburg war Hasenschau
Hier alle 2005er
Termine im Überblick:
Freitag, 11.11.2005,
ab 10.30 Uhr
11.11 Uhr Schlüsselübergabe mit Einlagen auf dem Marktplatz
Freitag, 11.11.2005,
20.11 Uhr
1. Prunksitzung im „Hirsch“
Sonnabend, 12.11.2005, 20.11 Uhr
2. Prunksitzung im „Hirsch“
Dienstag,
15.11.2005,
20.11 Uhr
3. Prunksitzung im „Hirsch“
(ganzes Haus / Jugendprunksitzung)
Sonnabend,
19.11.2005, 20.11 Uhr
4. Prunksitzung
im „Hirsch“
Andreas Hahm mit seinem Pokal
Neben den anderen tollen Festen, die Radeburg inzwischen zu bieten hat, gehört bei vielen Leuten aus Radeburg und der näheren und weiteren Umgebung der Besuch der Kaninchenausstellung jährlich in den persönlichen Veranstaltungskalender. So kamen am letzten Wochenende rund 800 Besucher zur Kreisjungtierausstellung in die Halle hinter dem Bahnhof um die 458 ausgestellten Jungtiere des Zuchtjahres 2005 zu sehen. 29 Pokale wurden an die besten Tiere vergeben, die am Freitag von 7 Preisrichtern bewertet wurden. Und rund 60 Tiere wechselten den Besitzer, eines davon wurde nach Berlin und eines nach Tschechien verkauft. Allerdings wurden, entgegen zum Trend der letzten Jahre, in diesem Jahr fast ausschließlich Kaninchen der sogenannten großen und mittleren Wirtschaftsrassen verkauft und weniger Tiere der kleinen Rassen. Es scheint, als ob die Menschen in schwierigeren Zeiten wieder den Hang zur Selbstversorgung haben und so ein paar Euro sparen wollen.
Für die Kinder ist die jährliche Kaninchenschau immer ein Höhepunkt. Viele konnten ein Kaninchen oder Meerschweinchen bei der Tombola gewinnen und die meisten durften den neu gewonnen Freund auch mit nach Hause nehmen.
Die drei besten Zuchtgruppen der Schau stellten Züchter aus dem Radeburger Verein. Andreas Hahm und Enrico Hähne wurden für ihre Tiere mit den beiden Landesverbandsehrenpreisen geehrt. Einen Teller, der uns von unseren Zuchtfreunden aus der Hansestadt Bremen bei ihrem Besuch zur Schau im letzten Jahr übergeben wurde, konnte Johannes Bewilogua mit nach Hause nehmen.
Besonders froh sind wir, dass uns die Baywa BHG Coswig-Radeburg e.G. die Halle zur Verfügung stellte. Wir hoffen, dass wir das Gebäude auch im nächsten Jahr wieder für unsere Schau nutzen dürfen.
Wir möchten und an dieser Stelle herzlich für die finanzielle und materielle Unterstützung unserer Freunde und Gönner bedanken. S.S.
KOMMT GRATULIEREN
Ausgabe:
09/2005
Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.
Erscheinungstag:
23.09.2005
Ortsteil Ebersbach
Schröter, Flora Hauptstr. 93 20.09. 96 Jahre
Wachtel, Margarete Hauptstr. 97 27.09. 92 Jahre
Ortsteil Naunhof
Gojowsky, Erna Alte Dorfstr. 2 21.09. 75 Jahre
Ortsteil Rödern
Wächter, Ilse Dorfstr. 32 16.09. 80 Jahre
Schneider, Erna Am Wasserwerk 2 18.09. 85 Jahre
König, Heinz Radeburger Str. 17 26.09. 75 Jahre
Ortsteil Göhra
Schleinitz, Erwin Ortsstr. 9 16.09. 80 Jahre
Ortsteil Freitalsdorf
Neumann, Irmgard Straße der Jugend 12 27.09. 85 Jahre
Ortsteil Cunnersdorf
Schwich, Gotthard Bieberacher Str. 17 09.09. 75 Jahre
Böhm. Kurt Lange Str. 11c 27.09. 85 Jahre
Senioren-Pflegeheim der AWO in Rödern
Schobert, Hertha Ebersbacher Weg 1b 12.09. 93 Jahre
Seidel, Martha Ebersbacher Weg 1b 14.09. 90 Jahre
Gawens, Else Ebersbacher Weg 1b 23.09. 85 Jahre
Außerdem gratulieren wir nachträglich dem
Ehepaar Werner und Hildegard Schramm im Ortsteil
Reinersdorf am 03.09.2005 recht herzlich zur Goldenen Hochzeit.
Hort Kalkreuth
Ortschaftsrat Ebersbach
Gemeinde Ebersbach
Verschönerung unseres Dorfes
Großes Spectaculum im Hort Kalkreuth
Zahlungserinnerung für
den Monat
September 2005
Im Juli konnten unsere Hortkinder zum ersten Mal ein großes Abschlussfest feiern. Geplant war ein mittelalterliches Spectaculum mit buntem Markttreiben. Der anhaltende Regen zwang uns jedoch zum Umzug ins Hortgebäude sowie in die Turnhalle. Die einladende Dekoration lud zum Verweilen ein, so war die Stimmung gut und das Interesse groß. Es wurde allerlei gebastelt, eine Wahrsagerin verriet den Kindern ihre Zukunft, das Glücksrad drehte sich, Staffelspiele wurden absolviert und der Höhepunkt war die Feuershow von Clown Jokus. Für das leibliche Wohl war ausreichend gesorgt.
Der Elternrat möchte sich auf diesem Weg im Namen unserer Hortkinder herzlich bei allen Sponsoren und den vielen fleißigen Helfern bedanken.
Auch in diesem Jahr ruft der Ortschaftsrat alle Ebersbacher auf, bei der Verschönerung unseres Dorfes mitzuhelfen.
Wir wollen am Zweitannenweg am 29.10.2005 ab 9.00 Uhr Bäume pflanzen. Bitte gleich Termin im Kalender vormerken! Genaue Angaben erscheinen in der nächsten Ausgabe! Wir hoffen, daß recht viele große und kleine fleißige Helfer mit guter Laune erscheinen.
V. Herschel
Ortschaftsrat Ebersbach
30.09.2005, 3. Abschlag für
Trinkwasser
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse bei verspäteten Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben muss. Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie am Lastschrift-Einzugsverfahren teilzunehmen. Bei Überweisungen wird um die Angabe des Buchungszeichens gebeten, um Ihre Zahlung richtig zuordnen zu können.
Bankverbindung der Gemeinde:
Kreissparkasse Riesa-Großenhain
Konto-Nr.: 3046000056,
BLZ: 85050200
Reit- und Fahrverein
Kalkreuth e.V.
Rentnernachmittag im
Gasthof Freund in Ebersbach
Gemütlicher Nachmittag im Gasthof Freund
39. Kalkreuther Dressur-, Spring- und Jugendturnier
Liebe Rentnerinnen und Rentner,
wir möchten Sie ganz herzlich zu einem gemütlichen Nachmittag am Mittwoch, 05. Oktober 2005, um 14.30 Uhr in den Gasthof Freund einladen. Bei einem Tässchen Kaffee und leckerem Kuchen können Sie das Programm genießen, welches von den Kindern der Kindertagesstätte Ebersbach dargeboten wird. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.
Ihre Seniorenbetreuung
Am 24. und 25. September lädt der Reit- und Fahrverein Kalkreuth zu seinem 2. Turnier in diesem Jahr ein. Bei dieser Veranstaltung werden auch die Kreismeisterschaften für Reiter aus unserer Region ausgetragen. Die Prüfungen werden am
24.09.05 um ca. 8.00 Uhr beginnen. Für das leibliche Wohl der Teilnehmer und Gäste ist natürlich gesorgt.
Für unsere kleinen Besucher wird am Sonntag auch wieder Ponnyrei-ten angeboten. HK
Die Stimmung war toll!
Grundschule Kalkreuth
Tag der offenen Tür
Am 8. Oktober von 10.00 – 13.00 Uhr lädt die Grundschule in Kalkreuth anläßlich des 20 jährigen Jubiläums der Namensverleihung „Wilhelm Schneller Grundschule“ Kalkreuth alle recht herzlich ein.
Seniorenarbeit
Die Chronik diesen Sommers
Jugendclub Kalkreuth e.V.
Eingeladen waren unsere Senioren aus Freitelsdorf, Cunnersdorf, Bieberach und Rödern nach Reinersdorf ins Dorfgemeinschaftshaus. Das eigentliche Thema für diesen Dienstag-Nachmittag, dem
06. September 2005 hieß „Sommerabschlußfest“. Wir ließen einfach das Wort „Abschluß“ weg und es wurde für alle ein gelungenes Sommerfest. Ob per Fahrrad, Auto oder wie immer sicher gefahren mit dem Bustransfer Kretzschmar, bis auf den letzten Platz ausgebucht war der Saal. Traditionell gab es Kaffee und Kuchen, das Neueste wurde beim „Kaffeeklatsch“ ausgetauscht und als absoluter Höhepunkt des Nachmittages erwies sich der Unterhaltungsbeitrag mit Witz, Humor und einem Ständchen auf dem Akkordeon. Dafür ein Dankeschön der Künstlerin. Zu schnell verging die Zeit, pünktlich 17.30 Uhr fuhren die Busse vor und ein unterhaltsamer Rentnernachmittag ging zu Ende. Liebe Rentner, hier möchten wir, Ihre Seniorenbetreuerinnen, einmal die Gelegenheit nutzen, und uns bei Ihnen für Ihre Herzlichkeit, Ihr Vertrauen und Ihren Zuspruch für unsere Arbeit bedanken. Dies ist für uns Ansporn, Ideen und Engagement in unserer Tätigkeit wirken zu lassen. So hatten wir rückblickend doch sehr interessante Vorhaben und Veranstaltungen. Wir besuchten die Stadt Chemnitz mit einem Ausflug in die „Miniwelt Lichtenstein“. Immer wieder erwähnenswert unsere Bowlingnachmittage in Beiersdorf und das Seniorenschwimmen, letzteres neuerdings in Bad Liebenwerda und demnächst vielleicht auch einmal in einem anderen Bad. Gut beraten werden wir vom Busunternehmen mit Tips für unsere Ausflüge und so war die Polnische Iser- und Riesengebirgsrundfahrt für alle Teilnehmer eine interessante und erlebnisreiche Tour . Bevor wir uns alle im Monat Oktober zu den Kaffeekränzchen treffen, sehen wir uns am
27. September 2005 zur Weinverkostung (kurzfristige Anmeldung noch möglich) und am Dienstag. 04. Oktober 2005 zum Bowlingnachmittag in Beiersdorf.
Bis dahin allen eine schöne Zeit.
Ihre Sen.betreuerinnen
B. Scheinpflug und A. Wehner
Einladung zum „Tag der offenen Tür“ am Sonnabend, den 22. Oktober 2005 ab 11.00 Uhr.
Zum ersten „Tag der offenen Tür“ lädt der Jugendclub Kalkreuth e.V. alle Interessenten ein.
An diesem Tag ist die Besichtigung des heutigen Jugendclubs sowie einer kleinen Fotoausstellung möglich. Für die Unterhaltung der Kinder ist gesorgt. Den Abend lassen wir bei Diskoklängen und einem kleinen Lagerfeuer ausklingen.
Es freuen sich auf Ihren Besuch
die Mitglieder des Jugendclubs Kalkreuth.
AWO Altenpflegeheim
Blasmusik und schönes Wetter laden zum schunkeln ein
Das dachten sich auch die Bewohner aus dem AWO Altenpflegeheim Rödern, als im August Herr Hans Hähnel mit seinen ,,Böhmischen Musikanten’’ unsere Einrichtung besuchte.Das Wetter verwöhnte uns mit Sonnenschein und so konnten wir im freien der ,,Original Böhmischen Blasmusik’’ lauschen. Viele bekannte, aber auch neuzeitliche Melodien erklangen und luden zum schunkeln und mitsingen ein.
Bei so einem begeisterten Publikum machte es den Bläsern deshalb auch nichts aus, daß ihnen trotz der Sonnenschirme der Schweiß von der Stirn lief. Die Bewohner bedankten sich bei den Musikern und dem Personal, für den schönen Nachmittag, mit einem kräftigen Schlussapplaus.
K. Thieme
Recycling
Hausmüllentsorgung - schwarze Tonne
OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra
Donnerstag, 29.09.05 und 13.10.05
Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile
Freitag, 30.09.05 und 14.10.05
OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra
Donnerstag, 20.10.05
OT Bieberach, Cunnersdorf, Kalkreuth
Freitag, 14.10.05
OT Naunhof, Reinersdorf, Rödern
Freitag, 21.10.05
OT Ebersbach, Freitelsdorf
Freitag, 30.09.05
OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra
Sonnabend, 01.10.05
Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile
Sonnabend, 08.10.05
Leichtstoffentsorgung - gelbe Säcke/blaue Tonne
Entsorgung Pappe/Kartonagen - Bündelsammlung
Unsere „rüstigen Senioren“ schunkeln begeistert mit.
Annahme von Grünschnitt
Mittwoch, 28.09. und 12.10.2005 von 13.00 - 17.00 Uhr
an den Oxydationsteichen in Ebersbach (am Wetterberg)
Entsorgung Wertstoffcontainer in Beiersdorf
Die Wertstoffcontainer in Lauterbach können mit genutzt werden.
Gemeinde Ebersbach
Liebe Einwohner des Ortsteiles Beiersdorf,
aus technischen Gründen ist die Entsorgung der Wertstoffcontainer durch das Unternehmen RWE Umwelt Elbe-Röder GmbH am ehemaligen Containerstandplatz nicht mehr möglich. Ein Ausweich auf ein kommunales Gelände konnte nicht erreicht werden.
In Absprache mit dem Ortschaftsrat Beiersdorf besteht ab 04. Oktober 2005 nur die Möglichkeit, die Wertstoffcontainer in Lauterbach mit zu nutzen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Fehrmann
Bürgermeisterin
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Sehr geehrte Einwohner,
zu der am Donnerstag, 29. September 2005, 19.30 Uhr, im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Ebersbach stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung möchte ich Sie recht herzlich einladen.
Die Tagesordnung wird Ihnen ortsüblich bekanntgegeben.
Fehrmann
Bürgermeisterin