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RAZ Seite _


 

Nr. 09/2005


 

129.(16.) Jahrgang


 

nächste Ausgabe: 21.10.2005


 

Ausgabetag: 23.09.2005


 

Vogelscheuchenfest 2005


 

Danke für das Vogelscheuchenfest 2005


 

Herbert Weimert, Christian Damme und Dr. Matthias Rößler eröffnen das Fest.


 

Den ersten Platz belegte der rasende Alfred.


 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste,

 

der Gewerbestammtisch Radeburg bedankt sich ganz herzlich bei Ihnen allen für Ihren Besuch, für Ihr Interesse und ganz besonders natürlich bei allen, die sich durch das Basteln und Bauen von Vogelscheuchen aktiv am Gelingen des Festes beteiligt haben.

Das Fest wurde dieses Jahr erstmals mit dem Erntedank-Gottesdienst der ev.-luth. Kirchgemeinde zu Radeburg durchge­führt. Über 200 Christen nahmen an dem Ereignis teil. Die Erntedankgaben gingen an das Kinderkurheim in Volkersdorf.

 

Nach dem Erntedank überließ Pfarrer Frank Seiffert die Bühne den Organi­satoren des Vogelscheuchenfestes. Zur Eröffnung begrüßte der Vorsitzende des Gewerbestammtisches, Orthopä­dieschuhmachermeister Herbert Wei­mert, den von unserem Wahlkreis direkt gewählten Vertreter im Sächsischen Landtag, Dr. Matthias Rößler (CDU) und in Vertretung des Bürgermeisters dessen Stellvertreter, Christian Damme. Die Festredner waren sich einig in der Über­zeugung, dass hier eine neue Tradition im Entstehen ist, die jede Unterstützung verdient. Das Fest wurde zu einer großen Schau regionaler Erzeuger und der örtli­chen Vereine.

Programme der Grundschule, der Kin­dertagesstätte „Sophie Scholl“ und der Musikschule Fröhlich sowie die Alten Kameraden sorgten für die stimmungs­volle Umrahmung.

Für die Jugend gaben sich auf der Bühne an der Alten Furt vier Radeburger Live-Bands ein Stelldichein. Einheimische Gastronomen sorgten für Speis und Trank. Allen Beteiligten soll auf diesem Wege Dankeschön gesagt werden.

Ca. 120 Vogelscheuchen konnten wir in den Tagen rund um das Fest in der ganzen Stadt sichten. 77 davon wurden zum Wettbewerb an die Röderstraße gebracht. Fast 500 Besucher beteiligten sich an der Wahl der schönsten Vogelscheuchen. Sieger wurde der Radfahrende Scheuch von Jürgen Zutzewitz. Auf den 2. Platz kamen die Jugendlichen „FGW & Fri­ends“. Auf Platz 3 wurde der „Schlauch­mann“ der Feuerwehr gewählt.

Insgesamt erhielten 23 Bastler Preise und Gutscheine, die die Mitglieder des Gewerbestammtisches spendeten.

Schade, dass der Dumperfahrende Scheuch, der über viele Tage Durchfah­rende aus Richtung Königsbrück begrüßt hat, plötzlich spurlos verschwunden war. Auch er wäre sicher einer der Favoriten gewesen.

Jede Menge Bilder vom Fest haben wir wieder unter

www.radeburg.de/vogelscheu­chenfest zum kostenlosen Download für Sie bereitgestellt.

Unsere Blicke

als Organisa-

toren richten sich jetzt schon wieder – kaum zu glauben – auf den Heinrich-Zille-Weih-

nachts-
markt

vom 2. bis

4. Dezember, auch wenn natürlich die meisten Radeburger erst ein-

mal die

5. Jahres­zeit her­beisehnen, die wieder zünftig am 11.11., 11.11 Uhr starten wird.


 

Dicht gedrängt - die Besucher des Vogelscheuchenfestes.


 

10 Jahre Happy-Musik-Band e.V.


 

Jubiläumskonzert


 

Datum: 15./16. Oktober 2005 · Uhrzeit: jeweils 17.00 Uhr

Ort: Lindengarten Moritzburg

Eintritt: 5 €

Kinder unter 10 Jahren: 2 €

Karten sind erhältlich bei:

Andrea Hübler Hauptstr. 15 in 01471 Berbisdorf, Tel. 035208-2566


 

Dieses Bild erhielten wir von der Klasse 3b, die sehr traurig darüber ist, daß man ihrer lustigen Scheuche den Hut gestohlen hat, und hiermit um Rückgabe des selben bittet!


 

Erntedankgottesdienst, das erste Mal im Freien.


 

Regionale Kultur


 

Bundestagswahl 2005


 

Wieder ein ganz besonderes Wochenende gab es vom 19. bis zum 21.08.05 für die Steinbacher. Das Dorfgemeinschaftshaus wurde eingeweiht und nach dem „Wilden Osten“ versuchte sich das Dorf bei seinem diesjährigen Dorffest am „Wilden Westen“. Die Dorfmitte war diesmals mit „vogelscheuchigen“ Cowboys und allerlei westernmäßigen Utensilien geschmückt. Bei den Gaudiwettkämpfen durften die Steinbacher beweisen, daß sie mit dem „Wilden Westen“ genauso fertig werden, wie sie es mit dem „Wilden Osten“ geschafft haben. Zur Samstag-nacht gab es wieder ein buntes Pro­gramm, bei dem sich bekannte Gesichter aus dem Dorf in bekannte Gesichter aus der Glitzerwelt der Stars und Sternchen verwandelten. „Das ist ja wie Fasching im Sommer!“ rief jemand. Der Vergleich ist durchaus nicht aus der Luft gegriffen. Schließlich haben ja die Steinbacher bei den Faschingsumzügen auch schon seit Jahren das Niveau mitbestimmt.

 

KR

weitere Fotos:

www.dresden-land.de/steinbach


 

Wildwest in Steinbach


 

Kommentar zu den vorläufigen Ergebnissen

der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 im Freistaat Sachsen

(ohne Wahlkreis 160 - Dresden I)

Was keiner gewollt hat


 

„…es sind also unzählige einander durch­kreuzende Kräfte, eine unendliche Gruppe von Kräfteparallelogrammen, daraus eine Resultante – das geschichtliche Ergebnis – hervorgeht. Was jeder Einzelne will, wird von jedem anderen verhindert, und was herauskommt, ist etwas, das keiner gewollt hat,“ äußerte einmal ein deutscher Unternehmer und Philosoph – und er könnte die letzen Wahlen gemeint haben. Über Berlin lacht dieser Tage die Sonne, über Deutschland die ganze Welt. Wer sich den fragwürdigen Spaß gemacht hat, konnte auf CNN oder NBC auch ohne große Englischkenntnisse nachvollziehen, wie sich Korrespondenten auf die Schen­kel klopften vor Lachen – oder Gutmei­nende ratlos den Kopf schüttelten.

Gelacht wurde in der ganzen Welt vor allem über die „Elefantenrunde“, in der beide großen Wahlverlierer „rhetorisch  geschickt“ den Gegner als Wahlverlierer hinstellten und daraus den Anspruch zur Regierungsbildung ableiteten. Statt sich der Tragödie bewußt zu sein tagte wenige Minuten nach Bekanntgabe des Ergeb­nisses die Politikerkaste weltentrückt auf einer göttlichen Wolke und sprach über „die Menschen“ (also: die Nicht-Götter) und über den „Wählerwillen“ als handele es sich um das Orakel von Delphi.

Ein ausgeflippter, von der Droge der Macht oder vielleicht sonstwas betüdelter (Ex-) Kanzler blendete seine Niederlage aus (boa eh, wie wir uns noch range­kämpft haben!) und redete vom Auftrag zur Regierungsbildung, als hätte ihn der Wähler nicht – knapp zwar, aber doch: abgewählt. Er hätte in der Berliner Abend­sonne glänzen können und mit seinem Achtungsergebnis doch noch einen Platz in den Geschichtsbüchern haben können. Er hat es vor Machtblindheit nicht begrif­fen und eine Lachnummer geliefert für die ganze Welt. Aber kaum besser Angela Merkel, die immer wieder von ihrem „eindeutigen Wählerauftrag zur Regie­rungsbildung“ sprach, als wolle sie es sich selbst einreden. Wählerauftrag schon, aber knapp und – mit oder ohne Dresden I – eben alles andere als „eindeutig“. Wer so viele Fehler im Wahlkampf macht, wer so einbricht auf den letzten Metern bis zur Wahl und dann gleich nach der Wahl so daneben liegt neben der Realität – kann der (die) uns regieren? „Ha ha ha, lacht die weite Welt. So ein Land will eine beson­dere Rolle spielen auf diesem Globus? Im Sicherheitsrat? Beim Fußball?

„Jedes Volk bekommt die Regierung, die es verdient“ – anscheinend hat Deutsch­land zur Zeit überhaupt keine Regierung verdient. „Schuld“ ist ja, wie wir seit Stoiber wissen, vor allem der Osten. Auch Sachsen hat sich redlich bemüht, ihm ein weiteres Mal recht zu geben. Geführt hat es – für alle überraschend – anscheinend zur Unregierbarkeit des Landes: heraus kam, was keiner gewollt hat.

 

„3 341 559 Wahlberechtigte des Frei­staates Sachsen waren aufgerufen - wie in den anderen 15 Bundesländern - die Abgeordneten des 16. Deutschen Bun­destages zu wählen.

Von ihrem Wahlrecht haben 2 537 802 Wähler Gebrauch gemacht. Das ent­spricht einer Wahlbeteiligung von 75,9 Prozent. Gegenüber der Bundestagswahl 2002 (73,7 Prozent) hat sich die Wahlbe­teiligung somit um 2,2 Prozent erhöht. 803 757 wahlberechtigte Sächsinnen und Sachsen zogen es vor, sich nicht an der Entscheidung über die Besetzung des Bundestages zu beteiligen,“ teilt das Statistische Landesamt mit. Die höchste Wahlbeteiligung erreichte die Gemeinde Schönfeld mit 119% - dies lag jedoch an einer außergewöhnlich hohen Briefwäh­lerquote. Die Gemeinde ist auch für die Briefwahl für Ebersbach, Lampertswalde und Thiendorf zuständig gewesen.

Sachsenweit wählten die CDU 757 366 Bürger (30,4%), darunter im Wahlkreis 161 (Kreis Meißen I / Dresden II) 56 961 (29,7%), im Wahlkreis 156 (Kreise RG, KM und HY):  48 530 (30,2%)

SPD 606 173 Bürger (24,3%), darunter im Wahlkreis 161:  46 373  (24,2%), im Wahlkreis 156:  36 415 (22,7%),

Die Linke. 572 971 Bürger (23,0%), dar­unter im Wahlkreis 161: 37 203 (19,4%), im Wahlkreis 161: 37 303 (19,4%), im Wahlkreis 156: 39 048 (24,3%),

FDP 243 578 Bürger (9,8%), im Wahl­kreis 156: 21 215 (11,1%), im Wahlkreis 161: 16 070 (10,0%)

GRÜNE 115 765 Bürger (4,6%), im Wahlkreis 156: 17 238 (9%), im Wahl­kreis 161: 5 465 (3,4%)

NPD 122 716 Bürger (4,9%), im Wahl­kreis 156: 7 827 (4,1%), im Wahlkreis 161: 10 446 (6,5%)

Alle übrigen Parteien lagen in unseren Wahlkreisen unter 1%.

Der einst aus der 89er-Bürgerbewegung kommende Arnold Vaatz (CDU) holte sich das Direktmandat im Wahlkreis 161 mit 67 495 Stimmen (35,2%) und schnitt damit besser ab als seine Partei.

Der umstrittene CDU-Rechtsaußen Henry Nitzsche, der mit seinen Wahlplakaten unter der Losung „Arbeit, Familie, Vater­land“ für heftige Diskussionen sorgte, bekam  55 493 Stimmen (34,5%) und damit ebenfalls mehr Stimmen als seine Partei im Wahlkreis. Daß die CDU-Direkt­kandidaten besser abschnitten als ihre Partei, war ein sachsenweiter Trend.

Den Bundestrend werden die Sachsen am wenigsten verstehen, denn im Freistaat verlor die SPD, wie eigentlich bundesweit erwartet, erdrutschartig: 9% schlechter als 2002. Verluste vor allem zugunsten der PDS, der CDU und der NPD.

Die CDU verlor auch: 3,2% - zum Groß­teil an die FDP, die 2,5% zulegen konnte, aber auch an die Linke und die NPD. Letztere konnte allerdings nur um 3,5% zulegen und ihr Sensationsergebnis von den Landtagswahlen nicht wiederholen.

Klarer Gewinner (nicht: Sieger!) ist die Linke mit einem Zuwachs von 6,8%, bleibt aber „nur“ drittstärkste Kraft in Sachsen. Dennoch übersehen sächsische Politiker nicht, daß es eine strategische Mehrheit der Linkswähler in Sachsen gibt, auch wenn die CDU 13 der 16 Wahlkreise gewonnen hat.

Im Wahlkreis 161 fielen die Veränderung etwas gemäßigter aus als im übrigen Freistaat. Die CDU verlor hier zwar mit 3,3% marginal mehr, aber die SPD brach nur um 5,9% ein, die PDS konnte nur 3,8% mehr Wähler gewinnen, FDP und NPD bekamen 3% mehr.

Auffällig in diesem Wahlkreis: Radeburg und Moritzburg stehen „weiter rechts“ als der übrige Wahlkreis, denn CDU, FDP und NPD schnitten hier besser ab als im Wahlkreisdurchschnitt.

Im Wahlkreis 156 verlor die CDU mehr Stimmen (-4,1%), die SPD noch mehr (-9,5%). Das Protestwählerpotential scheint hier besonders stark zu sein, denn die PDS legte deutlicher zu (+7%) und die NPD um 5%. Die Liberalen wuchsen hier im Sachsentrend (+2,4%).

Auch hier sind die Gemeinden unserer Region, Ebersbach, Tauscha und Otten­dorf-Okrilla, deutlich konservativer als der Wahlkreisdurchschnitt, wobei besonders auffällt, daß Ebersbach und Tauscha wieder mit überhöhten NPD-Werten auffallen. Gleichwohl bleiben diese im einstelligen Bereich und bestä­tigen nicht das erschreckende Ergebnis der Landtagswahl.

 

Übrigens: das anfangs genannte Zitat stammt aus dem Jahre 1890, von dem Hobbyphilosophen und Barmer Mitbe­sitzer der Baumwollspinnerei Ermen und Engels, Friedrich Engels. 

Kroemke

 

(Quelle der Zahlen: Statistisches Lan­desamt)


 

Der Ortsvorsteher als Rocker.


 

Bei den Gaudi-Wettkämpfen kam bei allen Beteiligten der Spaß nicht zu kurz.


 

Fortsetzung auf Seite 2


 

Bundestagswahl 2005


 

Was keiner gewollt hat


 

Fortsetzung von Seite 1


 

Grundschule Radeburg


 

Fahrradspaß ging in diesem Jahr

nach Bärnsdorf


 

Fahrradspaß ging in diesem Jahr

nach Bärnsdorf


 

Wald & Flur


 

Mit dem Auto in die Pilze


 

Das Wetter hatte ein Einsehen. Lange schon hatten die Aktivisten des Förder­vereins der Grundschule Radeburg den 2. Fahrradspaß für Jung und Alt geplant und vorbereitet. Und so starteten am Sonntag­vormittag 85 Kinder, Eltern und Großel­tern sowie ein Hund bei Sonnenschein und angenehmen Temperaturen einen lustigen Ausflug ins schöne Promnitztal.

Nachdem es 2005 nach Zschorna ging, hatten sich die Vereinsmitglieder in diesem Jahr nach einem Ziel in der anderen Rich­tung umgeschaut. Schließlich ist das Ein­zugsgebiet der Radeburger Grundschule groß und hat viel Erlebenswertes zu bieten. Deshalb in diesem Jahr also Bärnsdorf. Ziel war die ehemalige Schule und jetziger Sitz des Heimat- und Naturschutzvereins Promnitztal e.V. Christfried Herklotz zeigte, welches Schmuckstück der Verein aus der alten Schule und späteren Gemein­deverwaltung gemacht hat. Vom Erdge­schoß bis zum Dachboden sollen einmal alle Räume verschieden genutzt werden. Schon jetzt gibt es die Töpferwerkstatt, ein historisch eingerichtetes Klassenzimmer mit liebevollen Details, ein Handarbeits­zimmer, einen großen Veranstaltungsraum und eine Kräuterküche.

Bei Fahrradgeschicklichkeitsspielen für Kinder und Eltern, bei Volleyball und dem einen oder anderen Schwätzchen verging die Zeit in Bärnsdorf wie im Flug. Die Idee des Fördervereins kam so gut an, dass sogar eine Kindergeburtstagsfeier mit dem Fahrradausflug verbunden wurde.

Vereinsvorsitzender Tobias Hein überlegt nun schon, wo der 3. Fahrradspaß 2006 hingehen wird und ist für Tipps dankbar. Natürlich freut er sich über jede Unterstüt­zung der Vereinsarbeit. Dazu zählen neben Spenden und einer aktiven Mitgliedschaft z.B. auch das Befüllen des Altpapiercon­tainers auf dem Schulhof. Die Erlöse kommen der Vereinsarbeit und damit den Kindern sowie der Grundschule zugute.

An dieser Stelle soll den Vereinsmitglie­dern noch einmal ein herzlicher Dank für die gelungene Organisation des sonntäg­lichen Familienausflugs ausgesprochen werden.

M. Ritter


 

Karrikatur: L. Rügner


 

Jeder kennt diesen Duft, wenn es im Wald geregnet hat und die Tage wieder beginnen deutlich kürzer zu werden. In der feuchten Luft liegt eine besondere Note, die man auf Anhieb wiederer­kennt  –  Es riecht nach Pilzen! Dann ist ganz Sachsen auf den Beinen. Vom ersten Lichtstrahl an, bis zum letzten kümmerlichen Abendlicht streifen dichte Ketten von Menschen durch jedes noch so undurchringliche Unterholz, dass man das Gefühl hat, es wird nach einer vermissten Person gesucht.

Was bekanntlich des einen Freud, ist des öfteren des anderen Leid. In dieser Zeit streift das Wild ruhelos durch den Forst, immer auf der Suche nach einem ruhigen Plätzchen.

Auch Waldbesitzer und Forstleute sehen der Pilzsaison eher gestresst entgegen. Die folgende Geschichte soll dies bei­spielhaft illustrieren und spielt sich so ähnlich in Sachsens Wäldern mehr als hundert mal täglich ab. Alle Details stammen aus eigenem Erleben.

Familie Fröhlich hat es lange schon geplant, heute geht es in die Pilze. Mit Messern und Körben ausgerüstet besteigt man das Auto und schon nach kurzer Fahrt ist man am Ziel seiner Wünsche angelangt -  im Wald. Oder fast, denn man kommt von der Straße einfach nicht herunter. Jede Schneise ist mit einem Sperrschild oder einer Schranke versehen! Endlich findet Papa Fröhlich eine schmale zugewachsene Schneise ohne Warnschild und biegt ab.

Polternd schlagen  Steine und troc­kene Äste gegen den Unterboden des Fahrzeugs, verewigen sich quietschend spitze Äste im Lack. Papa leidet ohne zu klagen, gilt es doch der Familie einen formidablen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz herauszufahren. So dringt man im ersten Gang unaufhaltsam ins Waldesinnere vor, bis es dem Famili­enoberhaupt genügend erscheint und er im hohen Gras stoppt. Hier ist das Auto kaum zu sehen. Das ist auch der Zweck der Übung befindet Papa. So ist es vor Langfingern gut getarnt. Mutter bemerkt, dass es angebrannt riecht! Es qualmt ein wenig unter dem Auto hervor. Eine kurze Inspektion ergibt – nichts Ernstes! Der heiße Katalysator hat ein paar Grasspit­zen angekokelt, welche weiß räuchernd verlöschen. Riecht irgendwie ein wenig wie Weihnachten befindet der Sohn der Familie. Mutter ist dafür, einen Moment zu warten, und dann noch einmal nach­zuschauen dass wirklich nichts passieren kann. In Ordnung befinden Vater und Sohn – auf eine Zigarettenlänge! In der guten Luft schmeckt der Tabak gleich ganz anders.

 Auf einmal ist da dieser Hund, genauer ein Jagdhund. Eine Sekunde später erscheint neben dem Hund ein Mann in grüner Uniform. Dem Sohn wäre vor Überraschung fast die Zigarette aus dem Mund gefallen.

Der Mann stellt sich vor als Forstin­spektor oder so etwas und fragt Vater Fröhlich, ob der eine Fahrerlaubnis für das Fahren im Wald habe. Dieser lacht, natürlich habe er eine Fahrerlaubnis und damit könne er in ganz Deutschland fahren. Der Mann in Grün bleibt unbe­eindruckt. Vater bekommt zu hören, das dies für den Straßenverkehr wohl richtig sei, aber im Wald außer den Eigentümern und den dort Beschäftigten niemand mit KfZ fahren dürfte. So steht es im Waldgesetz!

Aber am Schneisenanfang habe gar kein Schild gestanden und wo kein Schild stünde, da darf man auch reinfahren!, sekundiert jetzt Mutter Fröhlich auf­gebracht.

 Das sei nicht der Fall, hält der Grünrock dagegen. Diese Schilder sind keine Ver­kehrsschilder nach StVO, sondern Hin­weisschilder, welche auf ein bestehendes Verbot lt. Sächsischem Waldgesetz aufmerksam machen. Jeder Fahrzeug­führer, welcher mit seinem KfZ das Straßenverkehrsnetz verlässt, muss sich über die Gesetzlichkeiten informieren, welche auf den Grundstücken zutreffen, die er dann zu befahren gedenkt z.B. Betriebsgelände, militärische Anlagen, Wald, Wohnanlagen.

Zudem besteht nicht die Pflicht für jeden Waldbesitzer, in seinem Wald an jeder Schneise Schilder aufzuhängen, die Autofahrer daran erinnern sollen, was diese eigentlich von selbst wissen müssen. Der Freistaat Sachsen leistet sich im landeseigenen Wald diesen Luxus vereinzelt in stark besucherfre­quentierten Gebieten. Bei Stückpreisen von ca.15 € pro Schild und reichlich Ergänzungsbedarf wegen Vandalismus eine teure Sache, welche man dem Pri­vatwaldbesitzer auch nicht zumuten mag. Ein mit Schildern total gepflasterter Wald ist eben nicht im Sinne des Gesetzes und wahrscheinlich auch nicht im Sinne der Erholungssuchenden.

„Und wo ist da jetzt genau die Grenze von Straße und Wald zu ziehen?“,verlangt Papa zu wissen. Die Antwort ist einfach, befindet der Förster. Hinter der waldzu­gewandten Krone des Straßengrabens beginnt der Wald! Dort stehen meistens auch die Grenzsteine, welche die Grund­stücke voneinander trennen.

Familie Fröhlich ist nachdenklich gewor­den und so wie der Grünrock guckt, will er jetzt wohl auch was gegen das Zigarettenrauchen im Wald sagen. Der Rauch, der unter dem Auto hervorquillt, ist dichter geworden. Es werden anschei­nend teure Pilze dieses Jahr.

                                                                                Text:  H. Thielsch - Sachse


 

 


 

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verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benut­zung oder infolge eines mangelhaften Zustands der privaten Grundstücksent­wässerungsanlagen entstehen. Sie haben die Stadt von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere private Grund­stücksentwässerungsanlagen zurück, so haften deren Eigentümer oder Benutzer als Gesamtschuldner.

 

§ 22

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätz­lich oder fahrlässig

1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Stadt überlässt,

2. entgegen § 6 Abs. 1 bis 3 von der Ein­leitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranla­gen einleitet oder die vorgeschriebenen Grenzwerte für einleitbares Abwasser nicht einhält,

3. entgegen § 7 Abs. 1 Abwasser ohne Behandlung oder Speicherung in öffent­liche Abwasseranlagen einleitet,

4. entgegen § 7 Abs. 3 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Behandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind,

5. entgegen § 7 Abs. 4 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungs­pflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Stadt in öffentliche Abwasseranlagen einleitet,

6. entgegen § 12 Abs. 1 einen vorläufigen oder vorübergehenden Anschluss nicht von der Stadt herstellen lässt,

7. entgegen § 13 Abs. 1 einen Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen ohne schriftliche Genehmigung der Stadt herstellt, benutzt oder ändert,

8. die private Grundstücksentwässerungs­anlage nicht nach den Vorschriften des § 14 und § 15 Abs. 3 Satz 2 und 3 herstellt,

9. die Verbindung der privaten Grund­stücksentwässerungsanlage mit der öf­fentlichen Abwasseranlage nicht nach § 15 Abs. 3 Satz 1 im Einvernehmen mit der Stadt herstellt,

10. entgegen § 16 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abschei­der nicht rechtzeitig vornimmt,

11. entgegen § 16 Abs. 3 Zerkleinerungs­geräte oder ähnliche Geräte an eine pri­vate Grundstücksentwässerungsanlage anschließt,

12. entgegen § 18 Abs. 1 die private Grundstücksentwässerungsanlage vor Abnahme in Betrieb nimmt,

13. entgegen § 19 seinen Anzeige­pflichten gegenüber der Stadt nicht rich­tig oder nicht rechtzeitig nachkommt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig seinen Anzeigepflichten nach § 19 nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.

(3) Die Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (SächsVwVG) bleiben unberührt.

 

5. Teil  -  Übergangs- und
Schlussbestimmungen

  

§ 23

Unklare Rechtsverhältnisse

Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Grundstücks­eigentümers nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszu­ordnungsgesetz - VZOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.3.1994 (BGBl. I, S. 709), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2003 (BGBl. I S. 2081), in der jeweils geltenden Fassung.

 

§ 25

In-Kraft-Treten

(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht auf Grund des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeit­punkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben.

(2) Diese Satzung tritt am 1.10.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) in der Stadt Radeburg vom 18.05.2000 außer Kraft.

 

Hinweis auf § 4
Abs. 4 SächsGemO

   

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gel­ten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO  zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2  SächsGemO wegen Gesetz­widrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be­schluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4  Satz 1 Sächs­GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Radeburg, den 16.09.2005

 

 

J e s s e

   Bürgermeister


 

Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren

in der Stadt Radeburg

(Schmutzwassergebührensatzung - SWGebS)


 

Aufgrund von § 63 Abs. 2 des Säch­sischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.10.2004 (SächsGVBl. S. 482) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl, S. 55, berichtigt S. 159) in Verbindung mit den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabga­bengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418) und der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) in der Stadt Radeburg vom 15.09.2005 hat der Stadt­rat der Stadt Radeburg am 15.09.2005 folgende Satzung beschlossen:

 

Inhaltsverzeichnis

I. Teil Schmutzwassergebühren

II. Teil     Anzeigepflicht,

                                Ordnungswidrigkeiten

III. Teil Übergangs- und

                                Schlussbestimmungen

I. Teil:

Schmutzwassergebühren

 

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Stadt Radeburg (im folgenden: Stadt) erhebt für die Benutzung des öffentlichen Schmutzwasserkanals Schmutzwasser­gebühren.

§ 2

Gebührenschuldner

(1) Schuldner der Schmutzwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erb­bauberechtigte oder der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner.

(2) Gebührenschuldner für die Schmutz­wassergebühr nach § 3 Absatz 3 ist derje­nige, der das Abwasser einbringt.

(3) Mehrere Gebührenschuldner für dasselbe Grundstück sind Gesamt­schuldner.

 

§ 3

Gebührenmaßstab für die
Schmutzwasserentsorgung

(1) Die Schmutzwassergebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemes­sen, die auf dem an den öffentlichen Schmutzwasserkanal angeschlossenen Grundstück anfällt (§ 4 Absatz 1).

(2) Bei sonstigen Einleitungen nach § 7 Absatz 4 der Satzung über die öffent­liche Abwasserbeseitigung in der Stadt Radeburg (AbwS) bemisst sich die Schmutzwassergebühr nach der einge­leiteten Menge.

(3) Wird Schmutzwasser in den öffent­lichen Schmutzwasserkanal eingebracht (z.B. aus Toilettenwagen bei Volksfesten o. ä.), bemisst sich die Schmutzwasserge­bühr nach der Menge des eingebrachten Schmutzwassers.

(4) Für Inhalte von Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben bemisst sich die Gebühr nach der Menge und Art des entnommenen Grubeninhalts, näheres hierzu insbesondere die Höhe der dabei anfallenden Gebühren regelt die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranla­gen und abflusslosen Gruben der Stadt Radeburg.

 

§ 4

Schmutzwassermenge

(1) In dem jeweiligen Veranlagungszeit­raum (§ 9 Absatz 4) gilt im Sinne von § 3 Absatz 1 als angefallene Schmutz­wassermenge

1. bei öffentlicher Wasserversorgung der der Entgeltberechnung zugrunde gelegte Wasserverbrauch,

2. bei nichtöffentlicher Wasserversorgung die dieser entnommenen Wassermenge.

3. das auf Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder Betrieb genutzt und in den öffentlichen Schmutz­wasserkanal eingeleitet wird.

(2) Auf Verlangen der Stadt hat der Ge­bührenschuldner bei Einleitungen nach § 7 Absatz 4 AbwS, bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Absatz 1 Nummer 2) oder bei Nutzung von Niederschlagswas­ser als Brauchwasser geeignete Messein­richtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten.

 

§ 5

Absetzungen bei der
Schmutzwasserentsorgung

(1) Nach § 4 ermittelte Wassermengen, die nachweislich nicht in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet wurden, werden auf schriftlichen Antrag des Ge­bührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt.

(2) Für landwirtschaftliche Betriebe soll der Nachweis durch Messungen eines besonderen Wasserzählers erbracht werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass über diesen Wasserzähler nur solche Frischwassermengen entnommen werden können, die in der Landwirtschaft ver­wendet werden und deren Einleitung als Abwasser nach § 6, insbesondere Absatz 2 Nummer 3 AbwS ausgeschlossen ist.

(3) Wird bei landwirtschaftlichen Betrie­ben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 fest­gestellt, werden die nicht eingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nicht eingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1:

1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 Kubikmeter/Jahr und

2. je Vieheinheit Geflügel 5 Kubikme­ter/Jahr.

Der Umrechnungsschlüssel für Tier­bestände in Vieheinheiten gemäß
§ 51 des Bewertungsgesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. 2.1991 [BGBl. 1991 I S. 230], zuletzt geändert am 20.12.2001 [BGBl. I S. 3794]) in der jeweils geltenden Fassung ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tier­seuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. Diese pauschal ermittelte, nicht eingeleitete Wassermenge wird von der gesamten verbrauchten Wassermenge im Sinne von § 4 abgesetzt. Die danach verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen einwohnermel­derechtlich erfasste Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufgehalten hat, mindestens 30 Kubikmeter/Jahr betragen. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist die Absetzung entsprechend zu verringern.

(4) Anträge auf Absetzung nicht ein­geleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen.

§ 6

Höhe der Schmutzwassergebühren

Für die Schmutzwasserentsorgung gemäß § 3 beträgt die Gebühr für Schmutzwasser, das in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird,
3,06 € je Kubikmeter Schmutzwasser.

 

§ 7

Starkverschmutzerzuschläge

Starkverschmutzerzuschläge werden nicht erhoben.

§ 8

Verschmutzungswerte

Verschmutzungswerte werden nicht fest­gesetzt, da Starkverschmutzerzuschläge nicht erhoben werden.

 

§ 9

Entstehung und Fälligkeit
der Gebührenschuld,
Veranlagungszeitraum

(1) Die Pflicht, Gebühren zu entrichten, entsteht mit der Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen oder dem Beginn der tatsächlichen Nutzung.

(2) Die Gebührenschuld entsteht

1. in den Fällen des § 3 Absätze 1 und 2 jeweils zum Ende eines Veranlagungs­zeitraumes.

2. in den Fällen des § 3 Absatz 3 mit der Erbringung der Leistung bzw. Einbrin­gung des Schmutzwassers.

(3) Die Schmutzwassergebühren nach Absatz 2 sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbe­scheids zur Zahlung fällig.

(4) Der Veranlagungszeitraum beträgt ein Jahr.

 

§ 10

Vorauszahlungen

Jeweils aller zwei Monate sind Voraus­zahlungen auf die voraussichtliche Ge­bührenschuld nach § 3 Absätze 1 und 2 zu leisten. Der Vorauszahlung ist jeweils ein Sechstel der Gebühr des Vorjahres zugrunde zu legen; Änderungen der Gebührenhöhe sind dabei zu berücksich­tigen. Fehlt eine Vorjahresabrechnung oder bezieht sich diese nicht auf ein volles Kalenderjahr, wird die voraussichtliche Schmutzwassermenge geschätzt.

 

 

II. Teil: Anzeigepflicht,
Ordnungswidrigkeiten

  

§ 11

Anzeigepflichten

(1) Binnen eines Monats haben der Grundstückseigentümer, der Erbbau­berechtigte und der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte der Stadt den Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen an­geschlossenen Grundstücks anzuzeigen.

Eine Grundstücksübertragung ist vom Er-
werber und vom Veräußerer anzuzeigen.

(2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraums hat der Gebüh­renpflichtige der Stadt anzuzeigen:

1. die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversor­gungsanlage (§ 4 Absatz 1 Nr. 2),

2. die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigungen (§ 7 Absatz 4 AbwS) und

3. das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser verwendete Nie­derschlagswasser (§ 4 Absatz 1 Nr. 3).

 

§ 12

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 11 seinen Anzeigepflichten gegenüber der Stadt nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig seinen Anzeigepflichten nach § 11 nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.

(3) Die Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (SächsVwVG) bleiben unberührt.

 

III. Teil: Übergangs- und Schlussbestimmungen

 

§ 13

Unklare Rechtsverhältnisse

Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Grundstücks­eigentümers nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszu­ordnungsgesetz - VZOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.3.1994 (BGBl. I, S. 709), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2003 (BGBl. I S. 2081), in der jeweils geltenden Fassung.

 

§ 14

In-Kraft-Treten

(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht auf Grund des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung, die Satzungsbestimmungen, die im Zeit­punkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben.

(2) Diese Satzung tritt am 1.10.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Radeburg (Abwassergebühren­satzung – AbwGebS) vom 17.05.2001 außer Kraft.

 

Hinweis auf § 4
Abs. 4 SächsGemO

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO  zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2  SächsGemO wegen Gesetz­widrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be­schluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4  Satz 1 Sächs­GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Radeburg, den 16.09.2005

 

                                      Jesse

Bürgermeister


 

Satzung über die Erhebung von Trinkwassergebühren

in der Stadt Radeburg

(Trinkwassergebührensatzung – TwGebS) 


 

Auf Grund von § 57 Absatz 1 des Säch­sischen Wassergesetzes  (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.10.2004 (SächsGVBl. S. 482) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), in Verbindung mit den §§ 2, 9 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekannt­machung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418) und der Wasserversorgungssatzung (WvS) der Stadt Radeburg vom 18.05.2000 (Radeburger Anzeiger Ausgabe 10/2000 vom 26.05.2000 Seiten II und III) hat der Stadtrat der Stadt Radeburg am 15.09.2005 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Für die Bereithaltung des Wassers und für dessen Verbrauch erhebt die Stadt Radeburg (im folgenden Stadt) folgende Benutzungsgebühren:

a) eine Gebühr nach dem Zählertarif (§§ 3 bis 5), wenn Messeinrichtungen eingebaut sind;

b) eine Gebühr nach dem Pauschaltarif (§§ 6 und 7), wenn Messeinrichtungen nicht eingebaut sind.

 

§ 2

Gebührenschuldner

(1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer (§ 2 Absatz 1 WvS)

(2) Mehrere Gebührenschuldner für dasselbe Grundstück haften als Gesamt­schuldner.

§ 3

Zählertarif

(1) Beim Zählertarif setzt sich die Gebühr zusammen aus:

                a) einer Grundgebühr (§ 4) und

                b) einer Verbrauchsgebühr (Abs. 2).

(2) Die Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch (§ 5) beträgt je m³ 1,66 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Die Wasserzähler werden regelmäßig einmal im Jahr abgelesen.

 

§ 4

Grundgebühr

(1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach dem Zählertyp und der Zählergröße zu­züglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer entsprechend der Anlage 1 zu dieser Satzung monatlich erhoben. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Satzung.

(2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausge­baut wird, als voller Monat gerechnet.

(3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als
einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet.

 

§ 5

Gemessene Wassermenge, Fehler und Ausfall des Wasserzählers

(1) Die gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungs­grundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offen stehende Zapfstellen oder Rohrbrüche) hinter dem Wasserzähler verloren gegangen ist.

(2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehler­grenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehen geblieben, so schätzt die Stadt den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abgabenordnung.

 

§ 6

Pauschaltarif

(1) Wenn Wasserzähler nicht eingebaut sind, werden die Wasserabnehmer zur Gebührpauschal veranlagt, Bemessungs­grundlagen sind bei der Herstellung von Bauwerken die in § 7 genannten Pauschal-Verbrauchsmengen.

(2) Wie beim Zählertarif (§ 3 Absatz 2) werden je m³ Pauschal-Verbrauchsmenge 1,66 € zuzüglich der gesetzlichen Mehr­wertsteuer erhoben.

 

§ 7

Gebühren bei Baumaßnahmen

(1) Für Wasser, das bei der Herstellung von Bauwerken verwendet wird, wird eine Bauwassergebühr nach dem Maß­stab der Absätze 2 und 3 erhoben, sofern der Verbrauch nicht durch Wasserzähler festgestellt wird.

(2) Bei Neu-, Um- oder Erweiterungs­bauten von Gebäuden über 100 m³ um­bauten Raum werden für je angefangene weitere 100 m³ umbauten Raum 10 m³ als Pauschalwasserverbrauch zugrunde gelegt.

Gebäude mit weniger als 100 m³ um­bauten Raum bleiben frei. Bei Fertig­bauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt.

(3) Bei Beton- und Backsteinbauten über 10 m³ Beton- oder Mauerwerk, die nicht unter Absatz 2 fallen, werden je angefangene weitere 10 m³ Beton- oder Mauerwerk 4 m³ als pauschaler Wasser­verbrauch zugrunde gelegt. Bauwerke mit weniger als 10 m³ Beton- oder Mauerwerk bleiben frei.

 

§ 8

Entstehung und Fälligkeit
der Gebührenschuld,
Veranlagungszeitraum

(1) Die Pflicht, Gebühren zu entrichten, entsteht mit dem Anschluss an das öf­fentliche Verteilungsnetz.

(2) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zum Ende des Veranlagungszeitraumes; in den Fällen des § 7 mit der Fertigstel­lung der Baumaßnahme oder dem Einbau eines Wasserzählers.

(3) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebüh­renbescheides zur Zahlung fällig

(4) Der Veranlagungszeitraum beträgt ein Jahr.

 

§ 9

Vorauszahlungen

Jeweils aller zwei Monate sind Vo­rauszahlungen auf die voraussichtliche Gebührenschuld nach §§ 3, 4 und 6
zu leisten. Der Vorauszahlung ist jeweils ein Sechstel der Verbrauchsmenge des Vorjahres zugrunde zu legen. Fehlt
eine Vorjahresabrechnung, wird die voraussichtliche Verbrauchsmenge geschätzt.

§ 10

Anzeigepflichten,
Ordnungswidrigkeiten, Haftung

Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten und Haftung regeln sich nach den §§ 23 bis 27 WvS.

 

§ 11

Unklare Rechtsverhältnisse

Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Grundstücks­eigentümers nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszu­ordnungsgesetz - VZOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.3.1994 (BGBl. I, S. 709), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2003 (BGBl. I S. 2081), in der jeweils geltenden Fassung.

 

§ 12

Inkrafttreten

(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstan­den sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeit­punkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben.

(2) Diese Satzung tritt am 1.10.2005 in Kraft.

(3) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Trinkwassergebühren in der Stadt Radeburg (Trinkwassergebüh­rensatzung - TwGebS) vom 17.05.2001 außer Kraft.

 

Hinweis auf § 4
Abs. 4 SächsGemO

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gel­ten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO  zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2  SächsGemO wegen Gesetz­widrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be­schluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4  Satz 1 Sächs­GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

 

Radeburg, den  16.09.2005

 

J e s s e                                                 (Siegel)

Bürgermeister

 

 

 

Anlage 1 zu § 4 Absatz 1 der Trink­wassergebührensatzung (TwGebS) der Stadt Radeburg vom 15.09.2005

 

Zählergröße             Grundgebühr

                (monatlich) - € -

Qn 2,5 Garten          2,14

Qn 1,5 bis 2,5          4,09

Qn 3,5 bis 6,0          10,23

Qn 6,0 Garten          4,27

Qn 10      19,17

Qn 10 Garten           9,59

DN 50      127,82

DN 80      204,52

 

 


 

Apothekenbereitschaftsplan


 

KOMMT GRATULIEREN


 

Bereitschaftszeiten:

- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr

- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr

- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr


 


 

Herzliche Glückwünsche  übermittelt

die Stadtverwaltung Radeburg


 

 

zum 75. Geburtstag

am 19.10.05            Werner Jacob        Dammweg 15,

  OT Berbisdorf

zum 80. Geburtstag

am 30.09.05            Annelies Kretzschmar          Gartenstraße 5

 

zum 85. Geburtstag                               

am 27.09.05            Olga Hantsch         Meißner Berg 46

am 08.10.05            Linda Pastor          Anbaustraße 28,

                                OT Berbisdorf

am 11.10.05            Brunhilde Richter Hospitalstraße 2

am 19.10.05            Adolf Kirschner    Freiheitsstraße 12

 

zum 91. Geburtstag

am 28.09.05            Eduard Schnabel  Meißner Berg 76

am 01.10.05            Charlotte Wolf      Hospitalstraße 16

am 20.10.05            Herta Förster         Glasstraße 4 A

 

zum 93. Geburtstag

am 23.10.05            Käte Schmidt         Siedlungsstraße 4,

                                OT Berbisdorf

zum 97. Geburtstag

am 23.10.05            Marianne Schmidt                Carolinenstraße 33


 

26.09. Neue Apo. Coswig, Stadt-Apo. Großenhain

27.09.       Regenbogen-Apo. Meißen, Apo. am Kupferberg Großenhain 18-20

28.09. Rathaus-Apo. Coswig, Marien-Apo. Großenhain

29.09.       Elbtal-Apo. Meißen, Stadt-Apo. Großenhain 18-20

30.09.       Rinck`sche Apo. Meißen, Marien-Apo. Großenhain 18-20

Die Bereitschaftspläne für Oktober lagen uns leider nicht vor!


 

Ärztliche Notdienste


 

Rettungsstelle Meißen:

Die Vermittlung des diensthaben­den Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die


 

Bereitschaftszeiten:

Mo, Di, Do: 19.00 – 7.00 Uhr

Mi: 14.00 – 7.00 Uhr

Fr: 14.00 – 8.00 Uhr

Sa: 08.00 – 8.00 Uhr

So u. Feiertag:        

8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr


 

03521-73 85 21


 

Zahnärztlicher Notdienst

Radeburg / Moritzburg

An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen jeweils von 9 - 11 Uhr

 

01./02.10. ZA Krjukow Moritzburg, August-Bebel-Str. 3    Tel. 035207-82118

03.10. Dr. Mehlhorn DD-Weixdorf, August-Wagner-Str. 2

  Tel. 0351-8903641 o. 0351-8804241

08./09.10.                Dr. Träber             DD/Langebrück, Badstraße 12

  Tel. 035201-70416

15./16.10. Dr. Gäbler DD/Langebrück, Dresdner Str. 17

  Tel. 035201-70227 o. 0172-3517069

22./23.10.                ZA Schmidt           Ottendorf-Okrilla, Auenstraße 1

  Tel. 035305-54346 o. 035795-32297


 

Zur Goldenen Hochzeit am 24.09.05 gratulieren wir

ganz herzlich dem Ehepaar Eva und Wolfgang Venus

aus Radeburg, Alte Poststraße 8

sowie

am 08.10.05 dem Ehepaar Edith und Manfred Heerwagen

aus Radeburg, Großenhainer Straße 10.


 


 

An alle Führerscheinbewerber!


 

Ev.-Luth. Kirche Radeburg


 

Unser nächster LSM-Lehrgang (Lebensrettende Sofortmaßnahmen) für Führerscheinbewerber findet am Dienstag, dem 04.10.2005 und am Mittwoch, dem 05.10.2005 von 17.00 - 20.30 Uhr in Radeburg, Lindenallee 8b statt. Die Teilnahme an beiden Tagen ist erforderlich. Anmeldung unter Telefon: 03520/81032


 

Herzlich laden wir ein

am Sonntag, dem 16. Oktober 2005 - 9.00 Uhr

zur

Posaunenfeierstunde unter der Jahreslosung 2005

Jesus Christus spricht:

„Ich habe für dich gebeten, dass dein Glaube nicht aufhöre.“


 

Sprechzeit Pfr. Seifert: dienstags 17 - 18 Uhr oder nach Vereinbarung!

Telefon:  035208 349617

Im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter

grüßt Sie herzlich Ihr Pfarrer Frank Seifert


 

Impressum: Radeburger Anzeiger,  seit 1876, 129. (16.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna)sowie dem Informationsblatt für Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: http://www.radeburger-anzeiger.de und raz@dresden-land.de, e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat.  Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.


 


 

Stadt Radeburg


 

Stadt Radeburg · Bauamt


 

Stadt Radeburg


 

Beschlüsse des Stadtrates zur
14. Beratung am 15. September 2005


 

Mitteilung der Stadtverwaltung Radeburg


 

Verkehrsbehinderungen durch Kanal- und Straßenbaumaßnahmen


 

Sehr geehrte Wasserkunden,

ab 01.Oktober werden sich die Trink- und Schmutzwassergebühren ändern.

Deshalb erhalten alle Wasserkunden das Formular zur Zählerablesung von der Stadtverwaltung Radeburg. Bitte lesen Sie Ihre Wasseruhr(en) zum 30.09.2005 ab und tragen Sie den Zählerstand in die zugesandten Formulare. Für die Rücksendung benutzen Sie bitte die in den Ortsteilen vorhandenen Briefkästen der Stadtverwaltung Radeburg oder den städtischen Briefkasten im Eingangsbe­reich des Rathauses in Radeburg, Hein­rich- Zille- Straße 6. Eine Übermittlung der Daten per Fax: 035208-96125 oder e-mail: rathaus@radeburg.de ist ebenfalls möglich. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Behrisch unter Tel. 035208-96124 zur Verfügung.   

Wichtiger Hinweis:

Für das Stadtgebiet Radeburg sowie für die Ortsteile Bärwalde und Groß­dittmannsdorf ändert sich der Abrech­nungszeitraum für Trink- und Schmutz­wassergebühren. Die Abrechnung für  diese Gebiete wird für den Zeitraum vom  01.12.2004 bis 30.09.2005, d.h. für einen Zeitraum von nur 10 Mona­ten, erfolgen. Der neue Abrechnungs­zeitraum wird dann vom 01.10.2005 bis 30.09.2006 sein und künftig so beibehalten.

Für die Ortsteile Volkersdorf, Bärns­dorf und Berbisdorf bleibt der  Abrech­nungszeitraum  wie bisher und die Zählerablesung zum 30.09.2005 ist nur eine Zwischenablesung.

gez. Jesse

Bürgermeister


 

Stadt Radeburg - Würschnitzer Straße

Die Arbeiten zum Ersatzneubau der Stra­ßenbrücke dauern bis Anfang Oktober 2005. Der Durchgang für Fußgänger Rich­tung Campingplatz ist nicht mehr möglich. Eine Umwegung ist über Hofwall, Röder­straße, Königsbrücker Straße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee ausgeschildert.

 

Berbisdorf – Anbaustraße

Die Anbaustraße ist für den Gesamtverkehr voll gesperrt; bis zur Baustelle für Anwoh­ner als Sackgasse begehbar und befahrbar. Achtung: Keine Wendemöglichkeit!

Es erfolgt im Abschnitt Nord der Stra­ßenbau. Die Behinderungen insgesamt dauern bis voraussichtlich Ende Oktober 2005. Eine Zufahrt zu den Grundstücken ist während der Pflaster- und Bitumenar­beiten nicht möglich.

Bitte transportieren Sie Ihre Restmüllton­nen und gelben Säcke zu den bekannten Entsorgungszeiten an die im Informati­onsschreiben benannten Plätze. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte am Vortag an die Mitarbeiter der Baufirma.

Berbisdorf-Schlosspark

Bis Ende Oktober 2005 erfolgen die Arbeiten zur Hochwasserschadensbesei­tigung an der Ufermauer der Promnitz. Der Durchgang ist zeitweise behindert, bitte benutzen Sie den Weg zum Schaf­teich am Schloss vorbei.

 

Berbisdorf-Schafteich

Anfang Oktober 2005 beginnen die Arbeiten zur Reparatur des Überlaufka­nals in die Promnitz. Für ca. 3 Wochen ist der Dammweg am Schafteich dann voll gesperrt. Es ist die Einfahrt von der Hauptstraße her zu benutzen.

 

Berbisdorf-Ortslage

Der Energieversorger beginnt mit der Netzerneuerung in der gesamten Orts­lage. Dabei wird auch teilweise die
Straßenbeleuchtung erneuert. Für eventu­elle Ausfälle bitten wir um Verständnis.

 

Zur Information - Volkersdorf

Volkersdorf-Dammsanierung Mühlteich: Ab der 38. KW beginnt in Volkersdorf die Dammsanierung des Mühlteiches


 

In öffentlicher Sitzung

Beschluss Nr. 01 – 14./4.

Vereinbarung über eine in Teilen entgelt­liche Vermögenszuordnung bezüglich des Flurstückes 790 a der Gemarkung Radeburg

 

Beschluss Nr. 02 – 14./4.

Kenntnisnahme des Stadtrates zur Nachkalkulation für die Jahre 2001 – 2004 mit einer Überdeckung von 39.209,31 €.

 

Beschluss Nr. 03 – 14./4.

Festlegung der kalkulatorischen Verzin­sung des Anlagevermögens der Trink-
wasserversorgung nach der Durchschnitts-
wertmethode

 

Beschluss Nr. 04 - 14./4.

Festlegung der kalkulatorischen Verzin­sung des Anlagevermögens der Trink­wasserversorgung auf 4,75 %.

 

Beschluss Nr. 05 – 14./4.

Bestätigung der in der Gebührenkal­kulation Trinkwassser festgesetzten AfA-Abschreibungssätze.

 

Beschluss Nr. 06 - 14./4.

Aufnahme der Kostenüberdeckung von 39.209,31 € aus dem Kalkulations­zeitraum 2001- 2004 in den jetzigen Kalkulationszeitraum.

 

Beschluss Nr. 07 – 14./4.

Festsetzung der Trinkwassergebühr von 1,66 €/m³ plus der jeweils geltenden Mehrwertsteuer ab 1.10.2005

 

Beschluss Nr. 08 – 14/4.

Beschluss der Trinkwassergebührensat­zung (TwGebS) ab 1.10.2005

 

Beschluss Nr. 09 – 14./4.

Antrag der CDU-Fraktion zur Schmutz­wassergebühr

Beschluss Nr. 10 – 14./4.

Kenntnisnahme der Nachkalkulation für die Jahre 2001 - 2004

 

Beschluss Nr. 11 – 14./4.

Festlegung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Anla­gevermögens der zentralen Schmutz­wasserentsorgung auf 4,75  %.

 

Beschluss Nr. 12 – 14./4.

Festlegung der kalkulatorischen Ver­zinsung der zentralen Schmutzwasse­rentsorgung nach der Durchschnitts­wertmethode

 

Beschluss Nr. 13 – 14./4.

Kostenunterdeckung aus dem Kalkula­tionszeitraum 2001 – 2004 wird nicht in die künftige Kalkulation 2005 – 2009 eingestellt.

 

Beschluss Nr. 14 – 14./4.

Beschluss der AfA-Abschreibungssätze in der zentralen Schmutzwasserent­sorgung

 

Beschluss Nr. 15 – 14./4.

Festsetzung der Schmutzwassergebühr auf 3,06 €/m3 ab 1.10.2005

 

Beschluss Nr. 16 – 14./4.

Beschluss der Abwassersatzung (AbwS) ab 1.10.2005

 

Beschluss Nr. 17 – 14./4.

Beschluss der Schmutzwassergebühren­satzung (SWGebS) ab 1.10.2005

 

Der vollständige Wortlaut der gefassten Beschlüsse in öffentlicher Sitzung kann im Sekretariat des Bürgermeisters, Rat­haus, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

gez. J e s s e

Bürgermeister


 

Technischer Ausschuß am

11.10.2005, 19.00 Uhr im Rats­saal der Stadt Radeburg


 

Schuldnerberatung

 am Dienstag, den    18. Oktober 2005 von 14.00-17.00 Uhr


 

Gewerbestammtisch

 am Montag, den 26.09.05 ab 18.30 Uhr -

kleiner Saal im „Hirsch“

Auswertung Vogelscheuchenfest

Heiße Vorbereitung

Weihnachtsmarkt


 

Aus dem Stadtrat berichtet


 

Stadt schenkt Gebührenzahlern
über ½ Million – und mehr!


 

Wichtigste Themen der 14. Radeburger Stadtratssitzung am 15. September waren die Trink- und Schmutzwassergebühren. Was andernorts „die halbe Gemeinde“ auf die Beine bringt, interessierte in Rade­burg – abgesehen von der lokalen Presse – gerade mal eine einzige Bürgerin. Das Vertrauen in den hiesigen Stadtrat scheint unerschütterlich und der Stadtrat schien dann auch alles daran zu setzen, das Vertrauen der abwesenden Bürgerschaft nach Kräften zu rechtfertigen.

Zunächst durften sich alle darüber freuen, daß Radeburg – im Gegensatz zu vielen anderen Orten in Deutschland – die Trinkwassergebühren senken kann. Von 2001 bis 2004 hat man 39.209, 31€ zu viel von den einheimischen Verbrauchern eingenommen – das darf in den nächsten 4 Jahren verrechnet werden, weshalb statt bisher 1,75 €/m³ nunmehr nur noch 1,66 €/m³ zu zahlen sind.

Etwas anders sah es beim Abwasser aus. Hier lag die Vorauskalkulation doch erheblich daneben. Hier fehlten der Stadt nach vier Jahren 593.310,12€.

„Wir hatten für den zurückliegenden Kal­kulationszeitraum (2001-2004) pro Monat eine Schmutzwassermenge in Höhe von 302.583 m³ unterstellt,“ erklärt CDU-Fraktionssprecher Andreas Hübler gegen­über RAZ auf Nachfrage, „tatsächlich hat die Stadt Radeburg aber nur 238.351 m³ Schmutzwasser entsorgt. Das sind 64.232 m³ weniger als kalkuliert! Hätte man die kalkulierte Schmutzwassermenge erreicht, wäre die Kalkulation ziemlich exakt aufgegangen.“ Gründe sieht er poli­tische und ökonomisch-ökologische.

Einerseits habe man den Ausbau des Kanalnetzes bewußt „gestreckt“, weil die Kläranlagen in der jetzigen Ausbaustufe ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben und damit der Bau der nächsten Stufe notwendig wird, andererseits haben die Verbraucher auch durch Wassersparen in der Folge weniger Schmutzwasser eingeleitet als erwartet.

Um die fehlenden Einnahmen in den nächsten 4 Jahren auszugleichen, müßte die Abwassergebühr von derzeit 3,06€  auf 3,91€ angehoben werden. Eine Prei­serhöhung von fast 25% hätte vielleicht doch einen Schock in der Öffentlichkeit ausgelöst. Der Vorschlag der Verwaltung deshalb: Wir bezahlen die Unterdeckung aus dem Haushalt der Stadt. „Noch können wir uns das leisten“, versichert Bürgermeister Jesse.

Um die Unterdeckung aber nicht fort­zuschreiben, müßte die Gebühr aber trotzdem für die kommenden Jahre angehoben werden – auf 3,15€, so haben die Fachleute errechnet.

Darüber entbrannte nun ein Streit zwi­schen der Verwaltung, repräsentiert durch Bürgermeister Dieter Jesse und seinen 1. Stellvertreter, Christian Damme, und einer Mehrheit der Stadträte, für die Andreas Hübler sprach.

Er sieht gute Gründe dafür, zunächst die Abwassergebühr auf dem bisherigen Stand (3,06€) zu belassen. Die auf Stufe 2 ausgebaute Kläranlage sollte min­destens ein vollständiges Betriebsjahr arbeiten, um eine solidere Grundlage für die Kostenkalkulation zu haben.

Außerdem ließen sich durch die Schmutz­wasser-Mengenzähler an den Schnittstel­len zwischen Moritzburg und Radeburg die Mengen exakt zwischen Radeburg und Moritzburg zuordnen. Er und die Mehrheit der Stadträte hoffen, daß dann die Kalku­lation günstiger ausfällt. Zudem meinte Andreas Hübler: „Dem Bürger wird es unlogisch erscheinen, wenn wir auf der einen Seite die Wassergebühr senken und auf der anderen die Abwassergebühr erhöhen.“ Zu diesem Standpunkt bekannte sich nach einigem Zaudern auch die SPD-Fraktion. Nach einem verbalen Schlagab­tausch – Jesse konnte nichts „unlogisches“ sehen, fand überhaupt die Diskussion albern („Wir streiten hier um 2,70€ pro Jahr/Person für den Bürger – aber für uns sind es rund 23.000,- €!“), unterlag aber dann in der Abstimmung über den CDU-Antrag mit 8 gegen 13 Stimmen.

Insgesamt haben die Stadträte an diesem Abend den Gebührenzahlern ein nicht unerhebliches Geschenk gemacht.

 

Radweg Berbisdorf – Bärnsdorf kommt

Es gibt weitere gute Nachrichten: zwischen den Ortsteilen Berbisdorf und Bärns-
dorf wird ein Radweg gebaut. Über den ge-
nauen Verlauf sind derzeit Feinabstim­mungen im Gange. Gebaut werden soll der Weg 2006. Ein der Verwaltung vorlie-
gender Vorschlag zum Verlauf wäre zwar op-
timal, geht aber möglicherweise über „meh-
rere Handtücher“, so daß mit sehr vielen Eigentümern verhandelt werden muß.

Wie aus dem Landratsamt zu erfahren war, soll auf diesem Weg auch der „Heinrich-Zille-Radweg“ verlaufen, der Radeburg mit dem Elberadweg verbinden soll. Der Zilleradweg soll in Serkowitz von der Elbe abzweigen, über den Hp Weißes Roß in den Lößnitzgrund hinauf ins Lößnitz-Hochland führen, weiter durch Reichenberg, um die Waldteiche und über den Seefrieden nach Cunnersdorf. Von da weiter über Bärnsdorf bis Berbisdorf Anbau und über die Bahnhofstraße zu den Ziegeleien, um von da weiter nach Bärwalde und in den Friedewald zu gelangen. Schließlich wird er über den Neuen Anbau nach Weinböhla hinunterführen und bei Brockwitz wieder den Elberadweg erreichen.

 

Lob für Rößler – Kritik an Duhlig

Unter „Verschiedenes“ sprach Jesse das Thema „Fachärzte“ an (siehe RAZ 08/05 – „Dem Ärztemangel begegnen – mit dem Radeburger Modell“). Er bedankte sich ganz ausdrücklich bei Dr. Matthias Rößler für dessen Engagement in der Angelegen­heit. „Wir haben jetzt einen Termin bei der Gesundheitsministerin und können unser Modell (1) dort vortragen. Unser anderer Vertreter (Martin Duhlig – SPD – d. Red.) – den haben wir auch eingeladen, der hat sich erst nach vielen Wochen blicken lassen. Das bedaure ich sehr.“

 

(1)Anmerkung der Redaktion: Beim „Radeburger Modell“ geht es darum, Kosten im Gesundheitswesen zu senken und gleichzeitig die fachärztliche Ver­sorgung auf dem Lande sicherzustellen. Gelingen soll das,  indem man - statt einen Facharzt „komplett“ anzusiedeln – einem bereits im Ballungsraum angesiedelten Arzt gestattet, eine zusätzliche Ambulanz auf dem Lande zu betreiben. Diese Ambu­lanzen müßten im Punktesystem anteilig Berücksichtigung finden, während ein „komplett“ angesiedelter Arzt auch eine „volle Punktzahl“ beanspruchen würde.

K. Kroemke


 

Landratsamt Meißen


 

Neue Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober


 

Ab dem 1. Oktober werden bundesweit neue Fahrzeug-Zulassungsdokumente eingeführt. Die sogenannte Zulassungsbe­scheinigung Teil I ersetzt künftig den Fahr­zeugschein, die Zulassungsbescheinigung Tei II den Fahrzeugbrief.

Die Kfz-Zulassungsbehörde im Landrats-amt weist darauf hin, dass alte Fahrzeugpa­piere solange ihre Gültigkeit behalten, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforder­lich wird. Dies ist der Fall bei Ummeldun­gen und Änderungen. Ein bloßer Umtausch der alten Papiere ist also nicht erforderlich.  Die neuen, den EU-Richtlinien entspre­chenden deutschen Fahrzeugdokumente und ihre Einträge sind gegen Fälschungen abgesichert und unterliegen strengeren Datenschutzbestimmungen. Damit soll ein Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahr­zeugkriminalität geleistet werden. Wird der Austausch der Dokumente notwendig, trägt die Kosten der Fahrzeughalter bzw. –eigentümer. Die Gebühr für die Zulas­sungsbescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 Euro. Der Fahrzeugbriefvordruck für die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kostet genau wie bei den alten Fahrzeug­briefen 3,60 Euro.


 

Landratsamt Meißen


 

Entsorgung von gebührenpflichtigen Restmüllsäcken nur in Verbindung mit der Entleerung des Restabfallbehälters zulässig


 

Gegenwärtig wird gehäuft die Entsor­gungspraxis im Landkreis beobachtet, dass im Rahmen der „Seitenladertour“ nur Restmüllsäcke vor den Grundstüc­ken zur Abholung bereitgestellt werden. Dabei verfügt der im Grundstück genutzte Abfallbehälter noch über eine genügend freie Aufnahmekapazität.

Aus gegebenem Anlaß möchte das Wirtschaftsamt daher nochmals zur sat­zungsgerechten Nutzung der amtlich gekennzeichneten 70-Liter-Restmüllsäcke informieren:

- Wie bereits im aktuellen Abfallka­lender veröffentlicht, sind zugelassene Restmüllsäcke gegen Entrichtung einer Entsorgungsgebühr in Höhe von 3,50 € auf allen Wertstoffhöfen, im Landratsamt Meißen, Brauhausstr. 21, bei den Entsor­gungsfirmen und in einigen Geschäften erhältlich.

- Die Restmüllsäcke sind jedoch nur zur Entsorgung von gelegentlich mehr anfallenden Hausmüllmengen zugelassen, die bei der 14-tägigen Entleerung nicht in der Restmülltonne gesammelt werden können.

- die zu entsorgenden Säcke sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr gemeinsam mit dem zu entleerenden Restabfallbehälter vor dem Grundstück bereitzustellen.

Dietz, Amtsleiter


 


 

 


 


 


 

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Heinrich-Zille-Mittelschule


 

Heinrich-Zille-Mittelschule


 

Die LBS lädt ein


 

Hallo,

wir sind die Neuen!


 

Am 11.07. und 12.07. 2005 war es soweit. Auf Initiative der Zweigstelle Radeburg der Kreissparkasse Meißen konnten die jetzigen Klassen 9a und 9b das Angebot der LBS Ostdeutsche Landesbauspar­kasse AG zu einem Informations- und Erlebnistag in Potsdam nutzen.

Wir erreichten am Vormittag nach einer lustigen Busfahrt den Standort der LBS. Dort wurden wir durch die Abteilungen des Unternehmens geführt und bekamen einen Einblick in die Arbeit der einzelnen Bereiche. Ein Call Center, eine Post- und Medienabteilung und unzählige Büroräume wurden uns in lockerer Form gezeigt und erläutert.

Es war echt interessant zu erfahren, wie ein solches Unternehmen aufgebaut ist und gemanagt wird.

Anschließend gab es gratis ein leckeres Mittagessen in der Kantine der LBS.

„Zum Nachtisch“ rauchten noch einmal unsere Köpfe - ein Quiz war angesagt. Da viele gut aufgepasst hatten, konnten wir unsere Klassenkasse mit einem größeren Geldbetrag auffüllen.

Nachdem wir für ein Klassenbild posiert hatten, ging es in den Filmpark nach Ba-belsberg. Auch hier war der Eintritt für uns bereits bezahlt - von der LBS. Die Zeit verging wie im Flug, gegen 18.00 Uhr fuhren wir leider schon wieder Richtung Heimat.

Es war für alle ein aufregender Tag und so mancher bekam einen praktischen Ein­blick in die Vielfältigkeit der Tätigkeiten bei der LBS. An dieser Stelle möchten wir uns für den schönen und erlebnisrei­chen Tag bei allen, die dazu beigetragen haben, ganz herzlich bedanken.

Ein solcher Exkursionstag ist auf jeden Fall auch für andere Klassen weiter zu empfehlen.

Isabel Nix, Klasse 9a


 

…..die neuen Schüler der 5a und 5b der Mittelschule „Heinrich Zille“ Rade­burg.

Seit dem 29.08.05 lernen wir gemeinsam im neuen Klassenverband. Wir, das sind 53 Jungen  und Mädchen. Unsere Klas­senlehrerinnen sind Frau Schneider und Frau Müller.

 

Die ersten Unterrichtstage brachten uns viel Neues. Die Schulhausrallye half uns aber super dabei, unsere neue Schule kennen zu lernen. Noch im Sep­tember fahren wir ins Schullandheim nach Halbendorf. Darauf freuen wir uns schon heute.

 

Tschüß!

 

Die Schüler der 5a und 5b  


 

Handwerk probieren und sich selbst testen


 

Großdittmannsdorf


 

Natur kennenlernen


 

Tag der offenen Tür im

Dresdner Bildungszentrum Handwerk


 

In der AG Ornithologie und Naturschutz Großdittmannsdorf lernen Kinder zwi­schen 9 und 13 Jahren die Natur u. a. bei Exkursionen besser kennen. Das Pro­gramm ist vielseitig. So gehören Pflege­maßnahmen in Schutzgebieten ebenfalls zum Programm, wie Lichtbildervorträge und die Betreuung von Nistkästen.

 

Am 01.10.2005, 13:30 Uhr gibt es im ehemaligen Gemeindeamt von Großditt­mannsdorf den Lichtbildervortrag „Tiere unserer Heimat“ von Matthias Schrack zu erleben. Dazu sind auch große und kleine Gäste herzlich eingeladen!

 

Am 15.10.2005 trifft sich die AG 9:00 Uhr zur Vogelbeobachtung im NSG „Zschornaer Teichgebiet“.

(Kontakt: Betina Umlauf, Tel. 4206).

Auch zu den Veranstaltungen der Fach­gruppe Ornithologie Großdittmannsdorf, die im Frühjahr ihr 30jähriges Bestehen feierte, sind interessierte Gäste herzlich willkommen. Am 15.10.2005, 19:00 Uhr geht es insbesondere um den Weiß­storchbestand im ehemaligen Landkreis Dresden und Dr. W. Kürner entführt die Anwesenden in einem Lichtbildervortrag in das Reich der Spinnen.

 

www.fg-grossdittmannsdorf.de


 

Informieren, selbst probieren, diskutie­ren und das mit Fun und Action – unter diesem Motto lädt die Handwerkskam­mer Dresden gemeinsam mit Handwerks­betrieben, Innungen und handwerklichen Unternehmern für Donnerstag, 29. September 2005, von 10 bis 18 Uhr zu ihrem Tag der offenen Tür in die Hand­werkskammer Dresden, Am Lagerplatz 8, in 01099 Dresden ein.

Künftige Schulabgänger haben die Mög­lichkeit, in Werkstätten und Lehrkabinet­ten ihre Fähigkeiten zu testen. Von A wie Augenoptiker bis Z wie Zahntechniker oder Zweiradmechaniker geht es ganz konkret zur Sache: Stuckteile bearbeiten, selbst schweißen, kreativen Raum­schmuck anfertigen, sich in Airbrush und Marmorieren versuchen, Teigzöpfe flechten oder mit dem Kfz-Fehlerdiagno­segerät umgehen. In 25 Handwerksberei­chen kann man sich selbst prüfen und mit Lehrlingen, Firmenchefs und Ausbildern über Anforderungen und Karrierewege diskutieren. Mit dabei ist das BIZ der Bundesagentur für Arbeit und die Wehr­dienstberatung der Bundeswehr.

Und weil Handwerk mitten im Leben steht und sich durch Vielseitigkeit aus­zeichnet, gehören Quadfahren, Bierki­stenklettern, Dart ebenso dazu wie Pizza, Bratwurst & Co.

Über 600 Jugendliche aus Schulen nicht nur Dresdens haben sich bereits angekün­digt. Der Nachmittag von 14 bis 18 Uhr ist dann insbesondere jenen Schülern und Eltern vorbehalten, die auf das individu­elle Gespräch und die ganz persönliche Beratung aus sind. Alles in allem ist die Handwerkskammer bestens gerüstet und voller Freude auf die Besucher.

Zu erreichen ist die Handwerkskammer Dresden über die Königsbrücker Straße

(B 97). Zwischen Heeresbäckerei und Fußgängerbrücke bitte die amtliche Weg­weisung „Handwerkskammer“ beachten. An öffentlichen Verkehrsmitteln stehen die S-Bahn bzw. die Straßenbahnlinien 7 und 8 zur Verfügung.


 

Radeburger Volkskarneval


 

Liebe Karnevals-Freunde!

Der Radeburger Carnevals Club startet unter dem Motto „11 aus
49 das Rabu Lotto-Quiz“ in die
49. Saison. Sicherlich haben Sie im Leben schon einiges gewonnen. Damit auch Sie bei uns zu den Ge­winner zählen, gibt es im Vorfeld einiges zu organisieren.

 

Stichwort: Kartenbestellung

Wir starten erneut mit Paukenschlä­gen in unsere 49. Saison. Um 11.11 Uhr wird kundgetan, daß es an der Zeit ist, den Rathausschlüssel wieder in närrische Hände zu geben. Die Schlüsselübergabe wird nun schon traditionell auf dem Marktplatz duch­geführt. Für Groß und Klein wird es ein besonderes Erlebnis geben, denn das Kindergartenprinzenpaar wird auf dem Marktplatz gekrönt.

 

Die erste Prunksitzung wird am Abend im „Hirsch“ stattfinden. Zur Auftakt­veranstaltung sei uns eine Bemerkung gestattet.

Da der 11.11. auf einen Freitag fällt, gehen wir von einer regen Nachfrage an Eintrittskarten aus.
Bitte haben Sie dafür Verständnis,
daß die Eintrittskarten auf Grund der Saalkapazität diejenigen erhalten, wel­che über viele Jahre auch Wochentags am 11.11. erschienen sind.

Bitte bedenken Sie, daß dann auch nicht alle Kartenwünsche am 12.11. berücksicht werden können. Also am besten Karten für die 4. Prunksitzung bestellen.

Zur Jugendprunksitzung (3. Prunksit­zung) gehen wir erstmalig neue Wege. Es wird Sitzplatzkarten zu 8 Euro und Stehplatzkarten zu 5 Euro geben. Alle die vor allem nur zum „Abfeiern“ kommen, haben die Möglichkeit, ab 22.30 Uhr für 3 Euro mitzufeiern.

 

 

Die Kartenbestellungen werden bis Mittwoch, den 26.10.2005 in folgenden Radeburger Geschäften entgegengenommen:

-               Foto Eulitz, Markt 8

-               Werbung Kroemke,

   A.-Bebel-Straße 2

Bitte beachten Sie, daß terminlich später eingehende Bestellungen nur im Rahmen der Möglichkeiten  berücksichtigt werden können. Auf grund der begrenzten Kapazitäten bitten wir im beiderseitigen Interesse um Angabe eines Ausweichtermins. Es werden nur Bestellungen mit folgendem Formular berücksichtigt. Dieses Formular können Sie auch online unter www.radeburg.de/rcc ausfüllen und per e-mail abschicken. Die Karten müssen jedoch trotzdem persönlich abgeholt werden. Die Bestell- und Abholtermine gelten entsprechend.

 

Stichwort: Verkauf

Der Verkauf der Eintrittskarten erfolgt über den RCC bei Werbung Kroemke, August-Bebel-Str. 2, zu folgenden Zeiten:

 

Freitag, 04.11.2005

von 17.30  bis 20.00 Uhr

Sonnabend, 05.11.2005

Von 10.00 bis 11.00 Uhr

 

Restkarten werden bereits ab

01.11.2005

bei Foto Eulitz, Markt 8, zu den Öffnungszeiten frei verkauft.

                                                           Ihr RCC


 

Radeburg


 

In Radeburg war Hasenschau


 

Hier alle 2005er
Termine im Überblick:

 

Freitag, 11.11.2005,

ab 10.30 Uhr

11.11 Uhr Schlüsselüber­gabe mit Einlagen auf dem Marktplatz

 

Freitag, 11.11.2005,

20.11 Uhr

1. Prunksitzung im „Hirsch“

 

Sonnabend, 12.11.2005, 20.11 Uhr

2. Prunksitzung im „Hirsch“

 

Dienstag, 15.11.2005,
20.11 Uhr

3. Prunksitzung im „Hirsch“

(ganzes Haus / Jugendprunk­sitzung)

 

Sonnabend,

19.11.2005, 20.11 Uhr

4. Prunksitzung

im „Hirsch“


 

Andreas Hahm mit seinem Pokal


 

Neben den anderen tollen Festen, die Radeburg inzwischen zu bieten hat, gehört bei vielen Leuten aus Radeburg und der näheren und weiteren Umgebung der Besuch der Kaninchenausstellung jährlich in den persönlichen Veranstaltungskalen­der. So kamen am letzten Wochenende rund 800 Besucher zur Kreisjungtieraus­stellung in die Halle hinter dem Bahnhof um die 458 ausgestellten Jungtiere des Zuchtjahres 2005 zu sehen. 29 Pokale wurden an die besten Tiere vergeben, die am Freitag von 7 Preisrichtern bewertet wurden. Und rund 60 Tiere wechsel­ten den Besitzer, eines davon wurde nach Berlin und eines nach Tschechien verkauft. Allerdings wurden, entgegen zum Trend der letzten Jahre, in diesem Jahr fast ausschließlich Kaninchen der sogenannten großen und mittleren Wirt­schaftsrassen verkauft und weniger Tiere der kleinen Rassen. Es scheint, als ob die Menschen in schwierigeren Zeiten wieder den Hang zur Selbstversorgung haben und so ein paar Euro sparen wollen.

Für die Kinder ist die jährliche Kaninchen­schau immer ein Höhepunkt. Viele konn­ten ein Kaninchen oder Meerschweinchen bei der Tombola gewinnen und die mei­sten durften den neu gewonnen Freund auch mit nach Hause nehmen.

Die drei besten Zuchtgruppen der Schau stellten Züchter aus dem Radeburger Verein. Andreas Hahm und Enrico Hähne wurden für ihre Tiere mit den beiden Landesverbandsehrenpreisen geehrt. Einen Teller, der uns von unseren Zucht­freunden aus der Hansestadt Bremen bei ihrem Besuch zur Schau im letzten Jahr übergeben wurde, konnte Johannes Bewilogua mit nach Hause nehmen.

Besonders froh sind wir, dass uns die Baywa BHG Coswig-Radeburg e.G. die Halle zur Verfügung stellte. Wir hoffen, dass wir das Gebäude auch im nächsten Jahr wieder für unsere Schau nutzen dürfen.

Wir möchten und an dieser Stelle herzlich für die finanzielle und materielle Unter­stützung unserer Freunde und Gönner bedanken.                                              S.S.                         

 


 


 

 


 

 

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KOMMT GRATULIEREN


 

Ausgabe:

09/2005


 

Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.


 

Erscheinungstag:

23.09.2005


 

Ortsteil Ebersbach

Schröter, Flora Hauptstr. 93 20.09. 96 Jahre

Wachtel, Margarete Hauptstr. 97 27.09. 92 Jahre

 

Ortsteil Naunhof

Gojowsky, Erna Alte Dorfstr. 2 21.09. 75 Jahre

 

Ortsteil Rödern

Wächter, Ilse Dorfstr. 32 16.09. 80 Jahre

Schneider, Erna Am Wasserwerk 2 18.09. 85 Jahre

König, Heinz           Radeburger Str. 17  26.09.      75 Jahre

 

Ortsteil Göhra

Schleinitz, Erwin     Ortsstr. 9 16.09.      80 Jahre

 

Ortsteil Freitalsdorf

Neumann, Irmgard  Straße der Jugend 12               27.09.      85 Jahre

 

Ortsteil Cunnersdorf

Schwich, Gotthard  Bieberacher Str. 17  09.09.      75 Jahre

Böhm. Kurt             Lange Str. 11c         27.09.      85 Jahre

 

Senioren-Pflegeheim der AWO in Rödern

Schobert, Hertha     Ebersbacher Weg 1b               12.09.      93 Jahre

Seidel, Martha         Ebersbacher Weg 1b               14.09.      90 Jahre

Gawens, Else          Ebersbacher Weg 1b               23.09.      85 Jahre

 

Außerdem gratulieren wir nachträglich dem

Ehepaar Werner und Hildegard Schramm im Ortsteil

Reinersdorf am 03.09.2005 recht herzlich zur Goldenen Hochzeit.


 

Hort Kalkreuth


 

Ortschaftsrat Ebersbach


 

Gemeinde Ebersbach


 

Verschönerung un­seres Dorfes


 

Großes Spectaculum im Hort Kalkreuth


 

Zahlungserinnerung für

den Monat

September 2005


 

Im Juli konnten unsere Hortkinder zum ersten Mal ein großes Ab­schlussfest feiern. Geplant war ein mittelalterliches Spectaculum mit buntem Markttreiben. Der anhal­tende Regen zwang uns jedoch zum Umzug ins Hortgebäude sowie in die Turnhalle. Die einladende Dekora­tion lud zum Verweilen ein, so war die Stimmung gut und das Interesse groß. Es wurde allerlei gebastelt, eine Wahrsagerin verriet den Kin­dern ihre Zukunft, das Glücksrad drehte sich, Staffelspiele wurden absolviert und der Höhepunkt war die Feuershow von Clown Jokus. Für das leibliche Wohl war ausreichend gesorgt.

Der Elternrat möchte sich auf diesem Weg im Namen unserer Hortkinder herzlich bei allen Sponsoren und den vielen fleißigen Helfern bedanken.


 

Auch in diesem Jahr ruft der Ort­schaftsrat alle Ebersbacher auf, bei der Verschönerung unseres Dorfes mitzuhelfen.

Wir wollen am Zweitannenweg am 29.10.2005 ab 9.00 Uhr Bäume pflanzen. Bitte gleich Termin im Kalender vormerken! Genaue Angaben erscheinen in der nächsten Ausgabe! Wir hoffen, daß recht viele große und kleine fleißige Helfer mit guter Laune erscheinen.

 

V. Herschel

Ortschaftsrat Ebersbach        


 

30.09.2005, 3. Abschlag für

Trinkwasser


 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ge­meindekasse bei verspäteten Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben muss. Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie am Lastschrift-Einzugsver­fahren teilzunehmen. Bei Überweisungen wird um die Angabe des Buchungszei­chens gebeten, um Ihre Zahlung richtig zuordnen zu können.

Bankverbindung der Gemeinde:

Kreissparkasse Riesa-Großenhain

Konto-Nr.: 3046000056, 

BLZ: 85050200


 

Reit- und Fahrverein

Kalkreuth e.V.


 

Rentnernachmittag im

Gasthof Freund in Ebersbach


 

Gemütlicher Nachmittag im Gasthof Freund


 

39. Kalkreuther Dressur-, Spring- und Jugendturnier


 

Liebe Rentnerinnen und Rentner,

wir möchten Sie ganz herzlich zu einem gemütlichen Nachmittag am Mittwoch, 05. Oktober 2005, um 14.30 Uhr in den Gasthof Freund einladen. Bei einem Täss­chen Kaffee und leckerem Kuchen können Sie das Programm genießen, welches von den Kindern der Kin­dertagesstätte Ebersbach dargeboten wird. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.

Ihre Seniorenbetreuung


 

Am 24. und 25. September lädt der Reit- und Fahrverein Kalkreuth zu seinem 2. Turnier in diesem Jahr ein. Bei dieser Veranstaltung werden auch die Kreismeisterschaften für Reiter aus unserer Region ausgetra­gen. Die Prüfungen werden am

24.09.05 um ca. 8.00 Uhr begin­nen. Für das leibliche Wohl der Teilnehmer und Gäste ist natürlich gesorgt.

Für unsere kleinen Besucher wird am Sonntag auch wieder Ponnyrei-ten angeboten.                          HK


 

Die Stimmung war toll!


 

Grundschule Kalkreuth


 

Tag der offenen Tür


 

Am 8. Oktober von 10.00 – 13.00 Uhr lädt die Grundschule in Kal­kreuth anläßlich des 20 jährigen Jubiläums der Namensverleihung „Wilhelm Schneller Grundschule“ Kalkreuth alle recht herzlich ein.


 

Seniorenarbeit


 

Die Chronik diesen Sommers


 

Jugendclub Kalkreuth e.V.


 

Eingeladen waren unsere Senioren aus Freitelsdorf, Cunnersdorf, Bie­berach und Rödern nach Reinersdorf ins Dorfgemeinschaftshaus. Das eigentliche Thema für diesen Diens­tag-Nachmittag, dem

06. September 2005 hieß „Som­merabschlußfest“. Wir ließen ein­fach das Wort „Abschluß“  weg und es wurde für alle ein gelungenes Sommerfest. Ob per Fahrrad, Auto oder wie immer sicher gefahren mit dem Bustransfer Kretzschmar, bis auf den letzten Platz ausgebucht war der Saal. Traditionell gab es Kaffee und Kuchen, das Neueste wurde beim „Kaffeeklatsch“ ausge­tauscht und als absoluter Höhepunkt des Nachmittages erwies sich der Unterhaltungsbeitrag mit Witz, Hu­mor und einem Ständchen auf dem Akkordeon. Dafür ein Dankeschön der Künstlerin. Zu schnell verging die Zeit, pünktlich 17.30 Uhr fuhren die Busse vor und ein unterhaltsamer Rentnernachmittag ging zu Ende. Liebe Rentner, hier möchten wir, Ihre Seniorenbetreuerinnen, einmal die Gelegenheit nutzen, und uns bei Ihnen für Ihre Herzlichkeit, Ihr Ver­trauen und Ihren Zuspruch für unsere Arbeit  bedanken. Dies ist für uns Ansporn, Ideen und Engagement in unserer Tätigkeit wirken zu lassen. So hatten wir rückblickend doch sehr interessante Vorhaben und Veranstaltungen. Wir besuchten die Stadt Chemnitz mit einem Ausflug in die „Miniwelt Lichtenstein“. Immer wieder erwähnenswert unsere Bow­lingnachmittage in Beiersdorf und das Seniorenschwimmen, letzteres neuerdings in Bad Liebenwerda und demnächst vielleicht auch einmal in einem anderen Bad. Gut beraten werden wir vom Busunternehmen  mit Tips für unsere Ausflüge und so war die Polnische Iser- und Riesen­gebirgsrundfahrt für alle Teilnehmer eine interessante und erlebnisreiche Tour . Bevor wir uns alle im Monat Oktober zu den Kaffeekränzchen treffen, sehen wir uns am

27. September 2005 zur Weinver­kostung (kurzfristige Anmeldung noch möglich) und am Dienstag. 04. Oktober 2005 zum Bowling­nachmittag in Beiersdorf.

Bis dahin allen eine schöne Zeit.

 

Ihre Sen.betreuerinnen

B. Scheinpflug und A. Wehner


 

Einladung zum „Tag der offenen Tür“ am Sonnabend, den 22. Oktober 2005 ab 11.00 Uhr.


 

Zum ersten „Tag der offenen Tür“ lädt der Jugendclub Kalkreuth e.V. alle Interessenten ein.

An diesem Tag  ist die Besichtigung des heutigen Jugendclubs sowie ei­ner kleinen Fotoausstellung möglich. Für die Unterhaltung der Kinder ist  gesorgt. Den Abend lassen wir bei Diskoklängen und einem  kleinen Lagerfeuer ausklingen.

 

Es freuen sich auf Ihren Besuch

die Mitglieder des Jugendclubs Kalkreuth.


 

AWO Altenpflegeheim


 

Blasmusik und schönes Wetter laden zum schunkeln ein


 

Das dachten sich auch die Bewoh­ner aus dem AWO Altenpflegeheim Rödern, als im August Herr Hans Hähnel mit seinen ,,Böhmischen Musikanten’’ unsere Einrichtung besuchte.Das Wetter verwöhnte uns mit Sonnenschein und so konnten wir im freien der ,,Original Böh­mischen Blasmusik’’ lauschen. Viele bekannte, aber auch neuzeitliche Melodien erklangen und luden zum schunkeln und mitsingen ein.

Bei so einem begeisterten Publikum machte es den Bläsern deshalb auch nichts aus, daß ihnen trotz der Sonnenschirme der Schweiß von der Stirn lief. Die Bewohner bedankten sich bei den Musikern und dem Personal, für den schönen Nachmittag, mit einem kräftigen Schlussapplaus.

K. Thieme


 

Recycling


 

Hausmüllentsorgung - schwarze Tonne


 

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra

Donnerstag, 29.09.05 und 13.10.05        

Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile

Freitag, 30.09.05 und 14.10.05        

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra

Donnerstag, 20.10.05

OT Bieberach, Cunnersdorf, Kalkreuth

Freitag, 14.10.05

 

OT Naunhof, Reinersdorf, Rödern

Freitag, 21.10.05

 

OT Ebersbach, Freitelsdorf

Freitag, 30.09.05

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra

Sonnabend, 01.10.05

Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile

Sonnabend, 08.10.05


 

Leichtstoffentsorgung - gelbe Säcke/blaue Tonne


 

Entsorgung Pappe/Kartonagen - Bündelsammlung


 

Unsere „rüstigen Senioren“ schunkeln begeistert mit.


 

Annahme von Grünschnitt


 

Mittwoch, 28.09. und 12.10.2005 von 13.00 - 17.00 Uhr

an den Oxydationsteichen in Ebersbach (am Wetterberg)


 

Entsorgung Wertstoffcontainer in Beiersdorf


 

Die Wertstoffcontainer in Lauterbach können mit genutzt werden.


 

Gemeinde Ebersbach


 

Liebe Einwohner des Ortsteiles Beiersdorf,

aus technischen Gründen ist die Entsorgung der Wertstoffcontai­ner durch das Unternehmen RWE Umwelt Elbe-Röder GmbH am ehemaligen Containerstandplatz nicht mehr möglich. Ein Ausweich auf ein kommunales Gelände konnte nicht erreicht werden.

In Absprache mit dem Ortschaftsrat Beiersdorf besteht ab 04. Oktober 2005 nur die Möglichkeit, die Wertstoffcontainer in Lauterbach mit zu nutzen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Fehrmann

Bürgermeisterin


 

Einladung zur Gemeinderatssitzung


 

Sehr geehrte Einwohner,

zu der am Donnerstag,  29. Septem­ber 2005, 19.30 Uhr, im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Ebersbach stattfindenden öffentlichen Gemein­deratssitzung möchte ich Sie recht herzlich einladen.

Die Tagesordnung wird Ihnen orts­üblich bekanntgegeben.

 

Fehrmann

Bürgermeisterin


 


 

 

 

 

 


 


 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 


 


 


 


 


 


 

 

 

 

 


 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


 


 


 


 


 


 


 

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