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RAZ Seite _

Nr. 12/2008

132. (19.) Jahrgang

nächste Ausgabe: 13.12.2008

Ausgabetag: 15.11.2008

Radeburger Volkskarneval

Alles wird anders…

Regionale Wirtschaft

Fazit nach dem Druckerei-Schnuppertag am 8. November:

Bei Vetters mitspielen in der Bundesliga

Vor 20 Jahren wurde noch im Hinterhof der August-Bebel-Str. 5 gedruckt. Die Töchter des Unternehmensgründers Gerhard Ulbrich, Rita Vetters und Elke Schmidt, standen an den Setzkästen und montierten jede Seite, Buchstabe für Buchstabe zusammen. Bilder wurden als Ätzungen auf Bleiplatten geliefert und in die Seiten mit eingesetzt.

Hinten an der Druckmaschine wartete Drucker Andreas Rothe, um die Form mit den Bleibuchstaben in die Maschine einzusetzen, die den ganzen Satz ver­hundertfacht, vertausendfacht…

 

Damals saß in einem kleinen Raum von vielleicht, 10, 12 m² der Elektronik­fachmann Jürgen Vetters und grübelte über einem Computerprogramm zur elektronischen Verwaltung von Druc­kereibetrieben… Computer – damals für die meisten noch eine Welt mit sieben Siegeln.

Inzwischen sind nicht nur diese Siegel gebrochen. Mit Computern kann jedes Kind umgehen und Computer haben auch die ganze Druckwelt revolutioniert.

 

Aus der Hinterhoffirma ist ein Unter­nehmen geworden, „das Bundesliga spielt“, angesiedelt im Gewerbegebiet Radeburg. Übertrieben? Der Prophet gilt nichts im eigenen Land. Deshalb ein paar Fakten.

Da anstelle des Bleisatzes der ver­gleichsweise einfache Satz am Com­puter gekommen ist und anstelle der Bleiformen der Direktdruck, haben sich trotz steigender Material- und Lohnstückkosten und trotz steigender Steuerlasten die Preise für Druc­kerzeugnisse deutlich nach unten entwickelt. Auch die Computertech­nik wurde immer erschwinglicher. Das erleichterte den Markteinstieg von vielen neuen Unternehmen und erzeugte einen erheblichen Wettbe­werbsdruck.

Jürgen Vetters hat den Trend lang­fristig vorausgesehen. Statt sich auf diesen Wettbewerb einzulassen, hat er seinen eigenen Weg gesucht und gefunden.

Während Digitaldruckereien heute mit Niedrigstpreisen um Kundschaft kämpfen, hat sich die Druckerei Vet­ters zu einem Spezialisten im Bereich von Großauflagen entwickelt. Die 16-Seiten-Rollenoffsetmaschine ist eine Maschine, die, wie der Name schon sagt, 16 Seiten in einem Durchgang bedrucken kann. Unvorstellbare 720 000 DIN-A4-Seiten in einer Stunde. Mehr als das ganze Papierkontingent der Druckerei im Jahre 1988. Das sind 45 000 Stück eines 16-seiti­gen Prospekts in einer Stunde. Der Anzeiger mit rund 10 000 Stück wäre auf dieser Maschine in einer viertel Stunde fertig.

Verlage von Zeitschriften, Katalogen, Magazinen und Prospekten sind Kunden bei Vetters. Axel-Springer-Mediahouse München, Financial Times Deutschland, One World Verlag Berlin, Charlotte Meentzen, Deutsche Klassenlotterie, City- und Regional-Telefonbuchverlag, ENSO, envia M, Küchen-Mega-Markt, WAREMA Marktheidenfeld (BY), Wel­lenhausen & Marquart Hamburg, Linum Verlag Berlin, Busu Medienverlag Frei­sing; BOREK Kommunikation Oster­wiek – das ist nur ein kleiner Auszug aus der langen Referenzliste.

Falls Ihnen der eine oder andere Verlag nichts sagt – meistens ist der Verlag oder die Agentur ja nur der Mittler zum bekannteren Endkunden. Und die heißen zum Beispiel bei BOREK:  Volkswagen, Audi, ADAC, TÜV Nord,

Eon, Deutsche Bank, Fielmann, PRE­MIERE, Deutsche Bahn…

Wen reizt es nicht, in dieser Liga mitzu­spielen? Die Druckerei sucht dringend Arbeitskräfte – vom Freelancer in der Druckvorstufe bis zur Aushilfe in der Endfertigung. Und vor allem werden qualifizierte Drucker gesucht, die auch bereit sind, in drei Schichten zu arbeiten. Andreas Rothe, inzwischen Qualitätsmanager der Druckerei, hat eine Schlüsselaufgabe im Betrieb. Mit der Qualität steht und fällt der Laden. Seit Jahren bildet man deshalb auch aus, um von Anfang an die richtigen Maß­stäbe zu setzen. Viele Schüler wollen Mediengestalter werden, weil sie davon gehört haben und schlechtes Serienfern­sehen ein idealistisches Bild von diesem Beruf vermittelt. Alle Mediengestalter mögen verzeihen – aber die „wahren Helden der Zunft“ sind im Drucksaal zu finden. Sie müssen am Computer ebenso versiert sein wie an diesen rie­sigen Maschinen. Und sie tragen eine ebenso riesige Verantwortung.

Der Volksmund redet oft von Druck­fehlern – das sind meist Fehler, die die Mediengestalter machen. Ein wirklicher Druck(er)fehler wird richtig teuer. Binnen einer Stunde sind 720 000 Seiten Papier auch mal ganz schnell für den Schredder produziert. Ein Maschi­nenschaden durch Unachtsamkeit bedeutet darüber hinaus stundenlangen Ausfall. Hunderttausende Drucker­zeugnisse könnten nicht pünktlich geliefert werden…

Weil das bei Vetters nur selten vor­kommt, zieht die Druckerei Großkun­den mit geringem Zeitbudget magisch an. Die Druckerei hat mehrere ISO-Zertifikate, die den Endkunden Qua­lität und Zuverlässigkeit garantieren. Entsprechend hart aber substantiell ist die Ausbildung, und für jeden, der hier lernt, eine lebenslange Referenz. Jeder, der am 8. November zum „Schnupper­tag“ in der Druckerei war, konnte sich selbst ein Bild davon machen.

Falls Sie den Termin verpasst haben, können Sie sich jederzeit im Internet unter www.druckerei-vetters.de über die Firma, über das Job- und Ausbildungs­angebot ein Bild machen und Kontakt aufnehmen. Dort werden Sie auch sehen, daß aktuell ganz dringend Buch­binder und Drucker gesucht werden.

K. Kroemke

Prinz Mirko I. und ihre Lieblichkeit Prinzessin Christina III. sowie die Kinder Prinz Leon I unterstützt von Charlotte II. präsentierten sich dem närrischen Volk von RABU.

So lautet das Versprechen der Narren­polizisten des Radeburger Carnevals Clubs. Mindestens seit dem Vogel­scheuchenfest wird es dem närrischen Volk von Rabu so intensiv nahege­bracht, daß mancher schon glaubt, dies sei das Motto der neuen Saison.

Doch es blieb erst einmal alles beim Alten und das ist auch gut so, denn das Neue kann sich nur durchsetzen, wenn es das Alte im doppelten Sinn aufhebt.

 

Und da geht es erst einmal auf Schatz­suche mit dem RCC – in bewährter Weise zu Luft, zu Land und auch zur See.

 

Am 11.11., 11.11 Uhr feuerten die Radeburger Schützen ihr elffaches Salut in den Himmel über der von nun an wieder närrisch regierten Stadt. Bürgermeister Dieter Jesse tauscht den Rathausschlüssel gegen den Hammer für den Bierfaßanstich und dann geht es erst mal wieder ganz klein los. Die Schülergarde tanzt auf, Mini-Elferrat und Mini-Garde präsentieren die Mini-Tollitäten der 52. Saison. Prinz
Leon I regiert bei den ganz kleinen Narren, unterstützt von Ihrer Lieblich­keit Charlotte II.

 

Aber am Abend. Da geht es dann schon mal ganz neu los. Der „Hirsch“ präsentierte sich frisch vorgerichtet. Natürlich auch das Prinzenpaar ist ein anderes. Im Benzintank der bei den Straßenbauarbeiten vor dem Autohaus Fiebig geborgen wurde, wurde Prinzessin Christina III. von RCC-Maskottchen „Fuffi“ entdeckt. Als Fuffi entpuppte sich dann Prinz Mirko I.

 

Vom Programm wird hier traditionsge­mäß noch nichts verraten. Nur so viel: Die Narren sind bei ihrer Schatzsuche bis nach Radeburg vorgedrungen, aber noch nicht fündig geworden.

 

Was noch anders wird? Da müssen wir nun noch bis zum 18. warten, denn dann startet die ultimative „Es-wird-alles-anders“-Reloaded-Party. Reloaded? Das heißt auf old German „wieder (auf)geladen“ – zum Beispiel, was zuletzt schwach und schwächer war, wie eine Batterie oder eine Jugendprunksitzung.

Letztere wird durch das neue Format ersatzlos gestrichen.

Lauterbach

Schloss Lauterbach im weihnachtlichen Glanz

Schloss Lauterbach im weihnachtlichen Glanz

Wer sich in den nächsten Tagen aufmerksam in die Lauterbacher Schlossallee begibt, der wird sie entdecken – die emsigen Mitglieder des Fördervereins und ihre fleißigen Helfer. Sie sind dabei, die einzelnen Etagen des Schlosses und den Park für die nächste öffentliche Veranstaltung zu rüsten. Nach viel Lob für ihr hohes Engagement und originelle Ideen im vergangenen Jahr wird nun zur

„3. Lauterbacher
   Schlossweihnacht“

eingeladen. Am 07. Dezember 2008 ist es soweit. Zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr sollen die festlich geschmückten Räume des Erdge­schosses, Teile der ersten Etage, sowie das gesamte Kellergewölbe ein stim­mungsvolles Ambiente für vielfältige Begegnungen bilden.

Ein abwechslungsreicher Bogen wird für alle großen und kleinen Gäste gespannt sein. Vorbereitet sind Besu­cherführungen für alle Interessierte ab 14.30 Uhr (stündlich) bis 17.30 Uhr. Zu sehen sind Ausstellungen verschiedener regionaler Vereine und Unternehmen, Präsentationen privater Bastler und Sammler, handwerkli­che Schauvorführungen, eine große Offerte von Winterblumen mit Abver­kauf und vieles mehr. Umrahmt wird dieser Nachmittag von Darbietungen der „Hopfenbach Flöhe“ aus der Kin­dertagesstätte Lauterbach.

Natürlich wird auch für das leibliche Wohl der Besucher gesorgt sein. Kaffee, Weihnachtsstollen, selbst­gebackene Waffeln, Glühwein und Herzhaftes vom Grill werden u.a. im Angebot für Groß und Klein sein. Daneben bietet der Förderverein seine Originale an: Lauterbacher Rotznasen, Lauterbacher Heiße Kirsche und Lau­terbacher Feuerkirsche (solange der Vorrat reicht).

Im neuen Glanz des Gartensaales gibt es dann um 18.30 Uhr den abschlie­ßenden Höhepunkt. Die Mitglieder des Vokal- und Instrumentalensembles ars musica unter Leitung von Jutta Reiß aus Priestewitz werden die 3. Lau­terbacher Schlossweihnacht festlich ausklingen lassen.

Der Förderverein bittet alle Kon­zertbesucher um einen symbolischen Eintrittspreis von 3,00 EUR (Vor­verkauf); oder 4 Euro (Abendkasse) (Kinder bis 14 Jahre 1,00 EUR). Mit den Einnahmen sollen weitere Projekte der Sanierung von Schloss und Park Lauterbach realisiert werden.

 

 

 

Fortsetzung auf Seite 2

Weihnachten in der Zille Mittelschule

Unser alljährliches Weihnachtsprogramm mit Theater, Tanz, musi­kalischen Darbietungen und gastronomischer Betreuung durch die Schülerfirma findet in diesem Jahr am

4. und 5. Dezember 2008

jeweils ab 19:00 Uhr in unserer Aula statt.

Wir laden alle Interessierte herzlich

in unsere Schule ein.                          V.G.

Leserzuschrift

Regionale Wirtschaft

Bei Vetters mitspielen in der Bundesliga

Offener Brief
an die Bürger der Gemeinde Tauscha

Fortsetzung von  Seite 1

Wie in der Sächsischen Zeitung am 09.10.2008 schon richtig bemerkt wurde, haben die Bürgermeister – der alte wie der neue – ein Kommunikationsproblem. Sie reden nicht mit den Gemeinderäten und erst recht nicht mit den Bürgern, zumindest, wenn es um sensible Dinge geht oder darum, mal eigene Fehler einzugestehen. Der Artikel in der SZ ist leider von einigen Mitbürgern so verstan­den worden, dass „der Herr Wieckhorst dran schuld ist, dass wir nun in Tauscha kein neues Feuerwehr-Gerätehaus bekommen“. Ich möchte mit diesem „offenen Brief“ Ihnen, liebe Tauschaer Mitbürger, meine Sicht auf die Dinge, die auch schon von zwei Gerichtsinstanzen geteilt wurde, darstellen. Sicher kann man über Gerichtsurteile immer geteilter Meinung sein. Aber ich bitte Sie: lesen Sie und urteilen Sie dann selbst.

Am 13.08.1996 habe ich das erste Mal die Gemeinde Tauscha schriftlich darüber informiert, dass bei starken Regenfällen, das auf meinem Grundstück befindliche Leitungssystem, die anfallenden Abwas­sermassen nicht aufnehmen kann und es daher bei den ebenfalls auf meinem Grundstück befindlichen Abwasser­schächten regelmäßig zu Überflutungen kommt. Die Deckel dieser Abwasser­schächte werden hochgedrückt und das unbehandelte Abwasser fließt auf mein Grundstück und in meinen Mühlteich, der wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ein Quellteich ist. Auf dieses Schreiben wurde mir nur sehr lapidar geantwortet. Passiert ist aber nichts!

Drei Jahre lang Sch… auf der Wiese. Drei Jahre Fischsterben im Teich

Nicht einmal gegen diese Umweltstraftat schritt jemand ein. Was würden Sie an meiner Stelle machen?

Am 20.07.1999 forderte ich die Gemein­deverwaltung Tauscha erneut schriftlich auf, die Ortsbeschleusung, die über mein Grundstück verläuft, Instand zu setzen.

Hierauf erhielt ich dann ein Schreiben der Gemeinde Tauscha, indem sie ausführte, dass die Leitungsführung Bestandschutz und damit Liegerecht habe und ich die Überschwemmungen auf meinem Grundstück hinnehmen müsse !!!

Im Jahr 2000 wurde dann durch den damaligen Bürgermeister Herrn Blatzky persönlich im hinteren Teil des Leitungs­systems das Wurzelwerk entfernt und es wurden ca. 2 m neues Rohr verlegt, aber die Überschwemmungen wurden dadurch nicht beseitigt.

Alle weiteren Versuche meinerseits, mit der Gemeinde Tauscha einen Konsens zu finden, scheiterten. Selbst die Einrei­chung eines Kostenangebotes in Höhe von DM 15.000,-- einer Firma vom 13.08.2001 fand weder beim ehemaligen Bürgermeister, noch bei einem von mir ebenfalls angesprochenen Gemeinde­ratsmitglied Resonanz. Somit gab es nun auch nach 5 Jahren noch keine Regung der Gemeinde Tauscha, hier Abhilfe zu schaffen.

Und noch mal drei Jahre…

Jauche auf der Wiese, Gestank im Grund­stück und Kontaminierung des Teiches.

Drei Jahre, in denen Sie die Fenster nicht aufmachen möchten, drei Jahre, in denen Sie Ihre Wiese nicht nutzen können. Was hätten Sie an meiner Stelle gemacht? Hätten Sie auch so viel Geduld gehabt?

Mit Datum 31.12.2002 reichte ich eine Klage auf Unterlassung und Scha­densersatz beim Verwaltungsgericht Dresden ein.

Nachdem die Gemeindeverwaltung davon Kenntnis erhielt, wurde sie munter. Als erstes erhielt ich Anfang März 2003 ein Schreiben aus Thiendorf zu einem Vor-Ort-Termin am 03.03.2003 auf meinem Grundstück. Auch der Verfasser schien das Kommunikationsproblem zu haben oder war auf einer anderen Veran­staltung. Jedenfalls standen in dem „Pro­tokoll“ nur teilweise das, was besprochen wurde. Schon zwei Tage später, also am 05.03.2003 erhielt ich ein Schreiben der Gemeindeverwaltung, in dem mir mitgeteilt wurde, dass der Auftrag an die Firma Tief- und Kulturbau Mühlbach GmbH für die Erneuerung der Regen­wasserleitung vergeben wurde. Sofort habe ich Herrn Blatzky gebeten, die beauftragte Firma möchte mit mir einen Termin abstimmen, wann die Arbeiten auf meinem Grundstück beginnen sollen. Da Reden bisher wirkungslos war, habe ich es diesmal gleich schriftlich gemacht und vorsichtshalber auch gleich mit Hilfe meines Anwalts.

Wir haben darauf hingewiesen, dass, bevor die Arbeiten beginnen, die Trassie­rung in der Katasterzeichnung festgelegt werden muss. Die Gemeindeverwaltung hatte ja selbst den Wunsch nach einer Eintragung eines Leitungsrechtes im Grundbuch geäußert.

 

Mitte März 2003 rief mich ein Mitar­beiter der oben genannten Firma an und schilderte mir, dass sie natürlich erst beginnen können, wenn feststeht, wo die Leitung verlaufen soll. Somit ist der im Artikel der Sächsischen Zeitung stehende Satz, ZITAT:- Die Tieku Mühl­bach rückte zu den Bauarbeiten an- und durfte das Grundstück nicht betreten- FALSCH !!!

 

Im Gegenteil. Im April 2003 erhielt ich von einem Vermessungsbüro einen Lage­plan mit eingezeichneter Trassierung der örtlichen Regenwasserleitung auf meinem Grundstück. Sofort erklärte ich – schriftlich – gegenüber der Gemein­deverwaltung, dass ich mich mit der im Lageplan eingezeichneten Trassierung einverstanden erklärte.

 

Aufgrund des noch laufenden Klagever­fahrens musste die Gemeindeverwaltung ebenfalls einen Rechtsanwalt konsultie­ren. Aber offenbar hatten sie auch mit diesem ein Kommunikationsproblem.

Der Inhalt der Schriftsätze, die dieser Rechtsanwalt dem Gericht einreichte, bestehen aus Verdrehung von Tatsachen und einem Sammelsurium von Unwahr­heiten.

 

Statt den eigenen Anwalt aufzuklären, ließ die Gemeindeverwaltung zu, dass der Richter ein Sachverständigengutach­ten in Auftrag gab, um herauszufinden, was wahr und was falsch ist. Es war jedem Ehrlichen da schon klar, dass die Steuerzahler von Tauscha die Kosten für das Gutachten – will heißen: für die Dummheiten der Gemeindeverwaltung – würde tragen müssen.

Für viel Geld schrieb der Gutachter nieder, was für jeden, der es wissen wollte, von Anfang an offensichtlich war: dass es aufgrund der fehlgeplanten Lei­tungen und Schächte zu Überflutungen des Grundstückes und zu Einläufen in den Mühlteich kommen muss.

 

Und dann versäumte der Anwalt der Gemeindeverwaltung die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden und versuchte zur Schadensbe­grenzung einen juristischen Trick. Er stellte beim Sächsischen Oberverwal­tungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Damit konnte er Zeit gewinnen und mich mit weiteren Jahren Gestank und Umweltbelastung bestra­fen. Mehr nicht. Pikant: wenn er den Termin nicht versäumt und die Berufung gewonnen hätte… So kann man gern sein Versäumnis als Grund dafür ansehen, dass das Feuerwehrgerätehaus nicht gebaut werden kann. Aber die wirklich Schuldigen sind in der Gemeindeverwal­tung zu finden.

 

Am 19.09.2008 wurde vom Sächsischen Oberwaltungsgerichts der Antrag des Rechtsanwaltes zurückgewiesen und das am 23.05.2006 ergangene Urteil rechtskräftig. Erhebliche Mehrkosten für die Verlegung der Leitung außer­halb des Grundstücks, Gerichtskosten, Anwalthonorare, Gutachten usw. fallen nun an. Über die noch beim Landgericht Dresden anhängige Klage auf Schadens­ersatzanspruch ist dabei noch kein Urteil ergangen. Auch da kann noch etwas auf die Gemeinde zu kommen. 350 000 € können es alles in allem werden – statt 15 000 DM, wenn man nur mit mir, dem vermeintlichen „Problembürger“, geredet hätte.

Die Schuldigen werden leider für ihre Tatenlosigkeit, ihren Dünkel, ihre Unfä­higkeit und Inkompetenz nicht haftbar gemacht. Die Kosten muss der daran völlig unschuldige Tauscher Steuerzahler tragen. Das schmerzt mich. Und deshalb meine ich, der Schaden könnte auch jetzt noch begrenzt werden, wenn der nun schon nicht mehr ganz neue Bürgermei­ster, Herr Creutz, seinem Namen Ehre machte und das Kreuz hätte, sich für die vielen Jahre der Demütigung durch Unterlassung im Namen der Gemeinde­verwaltung zu entschuldigen. Er würde damit den Weg öffnen für ehrliches Einvernehmen.

 

Nachdem Sie, verehrte Bürger der Gemeinde Tauscha, dies gelesen haben, hoffe ich, Sie haben sich ihr eigenes Bild gemacht. Ich glaube, jeder von Ihnen hätte in meiner Lage genauso gehan­delt. Das Feuerwehrgerätehaus braucht jeder von uns. Ich bin nicht der, der es verhindert.

Norbert Wieckhorst

Regionale Wirtschaft

Wertschöpfung aus Wild und Wein

zur Bauernweihnacht

Nach der Krönung zur Sächsischen Weinkönigin für ein Jahr stehen der Gekürten ungefähr 200 Termine bevor. Am vergangenen Wochenende gab die Drednerin Irene Grusla die Krone an die Weinböhlaerin Marleene Herr weiter.

Eine ihrer letzten Amtshandlungen war für Irene Grusla am 21.10.08 ein Besuch im Hofgut am Kaltenbach in Welxande.

Bei Landwirt Lothar Noack, der sich auf Fleischrind, Wild und Wildgeflügel spezialisiert hat, präsentierte die Weinkö­nigin Weinsorten aus Sachsen. Welcher Wein paßt zu welchem Fleisch und zu welchem Gericht? Das ist nicht immer einfach zu entscheiden.

Die Noacks und ihre Mitarbeiter machten sich ein „Geschmacks-Bild“ und können nun ihre Kundschaft bestens beraten. Den richtigen Wein zum Fleisch gibt es jetzt auch gleich im Hofladen.

Mit Kartoffeln und Gemüse von der „Landmarke“, Fleisch und Wurst aus eigener Erzeugung und Wein vom Elb­hang kann man ein perfektes sächsisches Menü herstellen – regionale Wertschöp­fungskette heißt es auf Fachchinesisch, was auf deutsch nichts weiter heißt als: „alle Zutaten sind von hier“.

Mit neuem Know How ist das Hofgut am Kaltenbach nun bestens gerüstet für die diesjährige Bauernweihnacht, zu der der Hof am 3. und 4. Advent wieder für jedermann geöffnet wird.

Dort gibt es neben den gängigen weih­nachtlichen Spezialitäten dann auch die erlesenen Wild-und Wein-Kombinatio­nen gleich zum Mitnehmen.

 

K.Kroemke

Westlausitzer Heidebogen

Unternehmer und Selbständige im ländlichen Raum nutzen Fördermöglichkeiten zu wenig

Zu dieser Einschätzung kommt das Regionalmanagement im Westlausitzer Heidebogen, obwohl das für die Region zur Verfügung stehende Budget von 2,9 Mio € pro Jahr voll ausgeschöpft wird und durch die Region keine Fördermittel ungenutzt zurückgegeben werden.

Während private Antragsteller und Kommunen die Chancen der Förderung durchaus wahrnehmen, sind vielen Gewerbetreibenden – vom Arzt bis zum Schmied, vom Bäcker bis zum Phy­siotherapeuten, von der Tagesmutti bis zum Maschinenbauer die zum Teil recht großzügigen Fördermöglichkeiten im ländlichen Raum gar nicht bekannt.

Wird zum Beispiel in einem ungenutzten oder bisher landwirtschaftlich genutzten Gebäude eines alten Dreiseitenhofes eine Praxis, eine Betriebsstätte, ein Lager, ein Laden oder anderes eingerichtet, gibt’s Geld vom Staat dazu, der das Interesse damit verbindet, zu verhindern, dass immer mehr Bauland ausgewiesen wird, während die Dorfkerne verfallen. Zuwendungsfähig sind Hochbauar­beiten und max. 25% Freianlagen, einschließlich Planung. Der Fördersatz für Unternehmen beträgt bis zu 45%, bei Vermietung von privat, Vereinen oder Gemeinden an Unternehmen bis zu 40%. Die maximale Zuwendung beträgt 200.000 €, der Mindestzuschuss 15.000 €. Von dieser Förderung ausgenommen sind große Unternehmen, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe. Für letztere gelten andere Richtlinien.

Will der Zahnarzt, der Bäcker oder der Getränkestützpunkt Dach und/oder Fas­sade seines Gebäudes sanieren, gibt es bis zu 100.000 € Zuwendung. Der Förder­satz beträgt bis zu 30%. Zuwendungen gibt es für die Hochbaumaßnahmen an der Außenhülle und maximal 25% Frei­anlagen, einschließlich der Planung.

Für die Einrichtung eines neuen Geschäf­tes für die Grundversorgung wird die Ausstattung mit bis zu 45% bezuschusst (bei Vermietung durch Nichtgewerbliche bis zu 40%).

 

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweils für Ihre Region zuständige Regionalmanagement. Für den Heide­bogen ist das

Regionalmanagement

Westlausitzer Heidebogen

Michaela Ritter

Heinrich-Zille-Str. 9; 01471 Radeburg

Tel.: 03 52 08 / 3 47 81; Fax: - 3 47 82

Email: info@heidebogen.eu

Web: www.heidebogen.eu

Heimat- und Naturschutz-
verein Promnitztal e.V.

Aufruf zur
Weihnachtskrippenaustellung

Für unsere Weihnachtskrippenausstel­lung am 29.11.2008 ab 14 Uhr im Dorf­gemeinschaftshaus Bärnsdorf suchen wir noch weitere Weihnachtskrippen als Leihgabe für diesen Nachmittag. Bitte bringen Sie Ihre Krippe, oder auch nur Figuren der typischen Weihnachtskrippe, am Vorabend (28.11.2008) zwischen 18 und 18.30 Uhr oder am Samstag (29.11.2008) ab 13 Uhr direkt zum Dorfgemeinschaftshaus, Bärnsdorfer Hauptstraße 48.

Fragen und Informationen unter Telefon: 035208/2670.

Anita Bätz

Stadtverwaltung Radeburg - Einwohnermeldestelle                  

Stadtverwaltung Radeburg - Bauamt                        

Information vom Bauamt zu Verkehrsbehinderungen

Mitteilung der Einwohnermeldestelle Radeburg

Die Zusendung der Lohnsteuerkarten für 2009 ist abgeschlossen.

 

Wir bitten Sie, Ihre Lohnsteuer­karten zu überprüfen, eventuelle Änderungen oder Ergänzungen zu veranlassen, sowie fehlende Lohn­steuerdaten zu beantragen.

 

Rentner bitten wir, sofern sie keine Tätigkeiten mehr ausführen, ihre Lohnsteuerkarten in der Einwohner­meldestelle abzugeben.

Kinderfreibeträge für Kinder über
18 Jahre, die sich in einer Ausbildung bzw. im Studium befinden und in der Wohnung des Arbeitnehmers gemel­det sind, können beim Finanzamt in Meißen eingetragen werden. Hierfür liegen Anträge in der Meldestelle vor.

Die Stadtverwaltung Radeburg - einschließlich Meldestelle - hat wie folgt geöffnet:

 

Montag    von 9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag   von 9.00 – 12.00 Uhr 

                    u. 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                 geschlossen

Donnerstag              von 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag     von 9.00 – 12.00 Uhr

 

Hinweis zur Lohnsteuerkarte 2008:

Wenn  Sie Ihre Lohnsteuerkarten nicht für den Lohnsteuerjahresaus­gleich oder für Ihre Einkommens­steuererklärung benötigen, bitten wie Sie, diese in der Einwohnermelde­stelle Radeburg abzugeben

gez. Jesse, Bürgermeister

Radeburg – Bahnhofstraße, Ersatz­neubau Brücke über die Promnitz

 

Der Fahrzeugverkehr wird oberstrom über eine Behelfsquerung geführt, der Fußgängerverkehr wird oberstrom und unterstrom über Behelfsquerung bzw. Behelfsbrücken neben dem alten Brückenbauwerk geführt. Die Überquerung der Brücke ist auch für Fußgänger dann nicht mehr möglich, da der Überbau vollständig abgeris­sen wird.

Die Alte Poststraße bleibt während der gesamten Bauzeit Sackgasse, ebenso die Bahnhofstraße auf der Stadtseite.

 

Bau Schmutzwasserkanal in Groß­dittmannsdorf Ortsteil Boden, Hauptstraße im Bereich Angelsteg Radeburg, Würschnitzer Straße Bereich Röderbrücke und am Campingplatz

Bodener Straße:

Am 20.11.2008 und für zwei Tage in der letzten Novemberwoche wird die Bodener Straße zwischen den beiden Brücken voll gesperrt. An diesen Tagen ist eine Zufahrt mit Fahrzeu­gen über 2,8t Gesamtgewicht in den Bereich Bodener Straße 2-Ende und 9-Ende, Rödertalweg, Waldstraße, Glasstraße, Jagdweg nicht möglich. 

Rödertalweg:

Ab 27.11.2008 ist für eine Woche die Einfahrt für alle Fahrzeuge nicht möglich – von keiner Seite!

BodenerStraße/Rödertalweg/

Glasstraße:

Bis Anfang Dezember 2008 erfol­gen die Kanalbauarbeiten weiter im Kreuzungsbereich und nachfolgend die Straßenwiederherstellungen bis zum Asphalteinbau. Dabei besteht ab 27.11.2008 für eine Woche in allen Straßen bis zum Wald jeweils Voll­sperrung für den Gesamtverkehr.

Angelsteg:

Nach Abschluss der Asphaltierungs­arbeiten in der Bodener Straße wird die Sperrung des Angelstegs aufgehoben.

Rittergut und Campingplatz:

Die Baugrubenherstellung und das Setzen der Pumpschächte erfolgen am 09. und 10.12.2008.

Achtung! Im Ortsteil Boden erfolgt die Leerung der Restabfallbehälter (Mülltonnen) bereits am Montag, den 24.11.2008 und der Pappe/Papierton­nen am Dienstag, den 25.112008.

Stadtverwaltung Radeburg                    

Beschlüsse des Stadtrates

zur 52. Beratung  am 16. Oktober 2008

In öffentlicher Sitzung

Beschluss Nr. 01 – 52./4.

Beschluss zur Finanzierung des erhöhten Eigenanteils für die Maß­nahme „Ersatzneubau Grundschule Radeburg“

 

Beschluss Nr. 02  – 52./4.

Beschluss zur Änderung der Satzung der „Kommunale Beteiligungsge­sellschaft an der Energieversorgung Sachsen Ost mbH“

 

Beschluss Nr. 03 – 52./4.

Ersatzneubau Grundschule in Rade­burg – Vergabe Los 40 - Heizungs- und Lüftungstechnik - an die Firma Käbisch-Meißner-Förster GbR 

Beschluss Nr. 04 – 52./4.

Antrag auf Eintragung einer Baulast für das Flurstück 509/3, Gemarkung Volkersdorf  für DFMG Deutsche Funkturm GmbH

 

Beschluss Nr. 05 – 52./4.

Rückübertragung des Flurstückes 855/27 der Gemarkung Radeburg an die Stadt Radeburg

 

Der vollständige Wortlaut der gefas­sten Beschlüsse in öffentlicher Sit­zung kann im Sekretariat des Bür­germeisters, Rathaus, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

gez. Jesse, Bürgermeister

Stadtverwaltung Radeburg - Ordnungsamt                    

Der nächste Winter kommt bestimmt;

Durchführung Winterdienst im Territorium der Stadt Radeburg und den OT Bärwalde, Großditt­mannsdorf, Volkersdorf, Bärns­dorf und Berbisdorf

 

Neben der Durchführung der Win­terdienstarbeiten auf den Staats - und Gemeindestraßen, öffentlichen Plät­zen und Gassen als Aufgabe der Stadt, besteht die Verpflichtung der Stra­ßenanlieger zur Durchführung des Winterdienstes auf den Gehwegen.

Im Rahmen des Winterdienstes sind ebenfalls bei eintretendem Tauwet­ter die Straßenrinnen und Straßen­wassereinläufe so frei zu legen, dass Schmelzwasser abfließen kann.

Auf der Grundlage der §§ 4 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in Verbindung mit § 51 Abs. 5 Satz1 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) erließ der Stadt­rat der Stadt Radeburg am 29. Juni 2000 die Satzung der Stadt Radeburg über die Verpflichtung der Straßenan­lieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege.

Die Stadt führt Kontrollen über die Durchführung der Anliegerpflichten durch und ist laut § 8 der Satzung berechtigt, die Nichterfüllung zu ahnden.

Für Unfälle  wegen Versäumnis der Anliegerpflichten haftet der jeweils Verpflichtete.

Ordnungsabteilung

Eine-Welt-Basar Radeburg

Information des Eine-Welt-Basar Radeburg Kirchplatz 4

Veränderte Öffnungszeiten ab Do 04.12. bis 24.12. 08

Donnerstag 04.12.08               10.00  bis 12.00       und 15.00  bis 18.00

Weihnachtsmarkt:  Freitag, 05.12.08     -----         15.00  bis ca. 20.00 

                Sonnabend, 06.12.08               -----         14.00  bis ca. 20.00 

                Sonntag, 07.12.08   ����������������������������-----�����������������������                14.00  bis ca. 18.30 

Ab Montag 8.12. bis Freitag 19.12.08

Montag/Dienstag                                      �������������������������-----��������������������    15.00  bis 18.00 

Mittwoch/ ������������������������������������������������Donnerstag                              ������������������������������������10.00  bis 12.00   15.00  bis 18.00 

Freitag                                     ������������������������-----�������������������            15.00  bis 18.00 

Montag, 22.12.08/ ������������������Dienstag, 23.12.08           10.00  bis 12.00       15.00  bis 18.00 

Heiligabend, 24.12.08                             9.00  bis 12.00

Im Angebot: Weihnachtliches Kunsthandwerk, handgestrickte Schafwoll­socken aus Rumänien, erlesene Schokoladensorten, Kaffee, Tee, Bienenhonig und vieles mehr

Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal

Die Abfallentsorgung über Jahreswechsel

Aufgrund der Feiertage über den Jah­reswechsel verschieben sich verein­zelte Entsorgungstouren in den letzten zwei Wochen des Jahres, beginnend am 20. Dezember.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) bittet die Bevölkerung im Abfallkalender nach­zuschauen, in wie weit dies für sie zutrifft. Dabei ist zu beachten, dass die Termine datumsgenau dargstellt sind.

Auch an diesen Tagen sind die zu entleerenden Behälter bis 6.00 Uhr am Grundstück oder am festgelegten Bereitstellungsplatz abzustellen.

Die Abfallkalender sind auch im Internet einzusehen, unter www.zaoe.de/Service & Beratung.

 

Geänderte Öffnungszeiten
am 24. und 31. Dezember

Die Wertstoffhöfe und Umladestatio­nen sind am 24. und 31. Dezember verändert geöffnet:

Jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr.

 

An den anderen Tagen der letzten beiden Wochen im Jahr (wenn kein Feiertag) bleiben die Anlagen wie sonst auch geöffnet:

Wertstoffhöfe montags und freitags von 13.00 bis 18.00 Uhr und sonn­abends von 8.00 bis 12.00 Uhr;

 

Umladestationen montags bis freitags von 8.00 bis 16.30 Uhr, sonnabends von 8.00 bis 12.00 Uhr.

 

Am 24. und 31. Dezember bleibt die Geschäftsstelle des ZAOE in Radebeul geschlossen.

 

Für Rückfragen -

Service-Telefon: 0351 4040450

Weihnachtsausstellung im Heimatmuseum Radeburg 2008

In der Weihnachtsausstellung werden in diesem Jahr Schnitzarbeiten von Horst Kaden aus Dresden präsentiert. Szenen aus dem Dorfleben, Handwerk und Freizeit sind in Miniaturform dargestellt.

Die Sonderausstellung wird am 30.11.08 um 15 Uhr eröffnet.

In der Adventszeit gibt es folgende erweiterte Öffnungszeiten:

Sonnabend, 6.12. von 14-17 Uhr • Sonntag, 7.12. von 14-17 Uhr

Sonntag, 14.12. von 10-16 Uhr • Sonntag, 21.12. von 14-17 Uhr

Ich wünsche allen Freunden und Besuchern des Heimatmuseums ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2009.

Kerstin Hartmann

Traditionelles Weihnachtssingen

der Kinder des DKSB OV Radebeul e.V.

Die Radeburger Kinder laden Sie am Montag, den
8. Dezember 2008
von 15 – 17 Uhr recht herzlich in die Gaststätte „Zum Hirsch“ zum weih­nachtlichen Singen ein. Bei Kaffee und Kuchen wollen wir gemeinsam ein paar schöne Stunden verbringen.

 

Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir sie die Karten bis zum 28.11.08 in der Kindertagesstätte telefonisch (Tel.2676) zu bestellen und abzu­holen.

Der Eintritt beträgt 2€, Kinder sind frei.

Kultur- & Heimatverein Radeburg e.V.

       Heinrich-Zille-Weihnachtsmarkt

Auch dieses Jahr findet der idyllische Heinrich-Zille-Weihnachtsmarkt in Radeburg statt. Vom 5. bis 7. Dezem­ber können Sie hier in gemütlicher Athmosphäre umgeben von den zahl­reichen Figuren von Alfred Werker im Stil des „Pinselheinrichs“ vorweih­nachtliches Flair genießen.

Der Kultur- und Heimatverein wird wieder seinen Verkaufs­stand auf dem Weih­nachts­markt haben

 und zahlreiche Angebote, die vorzüglich als Geschenk geeig­net sind, anbieten.

Zum Sonderpreis wird es das echte Schweizer Taschenmesser mit dem Aufdruck „Heinrich-Zille-Stadt RADEBURG“ und die Festschrift zum Geburtstag Zilles geben.

Neben den Heften der Reihe zur Stadt­geschichte Radeburgs bieten wir den Kalender mit historischen Postkarten links und rechts der Promnitz an.

 

Weitere Informationen auf

www.heimatverein-radeburg.de

Weihnachtsliedersingen des Chores

des Kultur- und Heimatvereins Radeburg e.V.

Dienstag, 9. Dezember 2008 19 Uhr im Bahnhof Radeburg · Eintritt frei

700 Jahre Bärnsdorf

Ein malerischer Streifzug

Bärnsdorf beginnt sein Jubiläum – mit einem Kunstkalender

Aufgepasst!

- Das hat die Welt noch nicht gesehen -

Alle 3 aktiv spielenden Volleyballmannschaften haben am Montag, den 24.11.2008, 19.30 Uhr Heimrecht.

Unsere neu formierte erste Frauenmannschaft muss gegen SV Naunhof und
SV Chemie Nünchritz II (Kreisklasse) antreten. Für die 1. Männermannschaft („Ältere“) und die 2. Männermannschaft („Jüngere“) geht es in der
gemeinsamen Freizeitliga Region GRH um wichtige Punkte in der Tabelle.

Freuen wir uns gemeinsam auf spannende Spiele links
und rechts in der Zweifeldhalle Radeburg.

Abteilung Volleyball

Bärnsdorf ist einfach malerisch. Das sagten sich 9 Frauen aus Bärnsdorf und Umgebung und ließen sich zu Bildern inspirieren. Diese Inspirationen sind nun als Kalender „Malerisches Bärnsdorf 2009“ erschienen. Die Bilder erzählen von der Schönheit des Dörfchens inmit­ten der Moritzburger Teich- und Kup­penlandschaft und kommen pünktlich zum 700jährigen Jubiläum, das Bärns­dorf 2009 mit vielen Veranstaltungen feiern wird, als erste Geschenke auf den Geburtstagstisch.

Bärnsdorf ist wunderschön mit seinen Ecken, Plätzchen und Wegen zum Verweilen, Träumen und zum Leben. Der erwachende Frühling an der Promnitz, der Leuchtturm in klirrender Winterkälte, das Fasanenschlößchen in der Frühlingsblüte und ein Bärns­dorfer Weihnachtsmarkt in leuch­tender Lichterstimmung finden sich als Motive genauso wieder wie das Frühlingserwachen an der Promnitz, ein Stilleben mit Scheunentor und ein in Farben getauchter Dorfteich vor Häuserkulisse mit Kirchturmspitze. Vom großen Landschaftsmotiv bis zum kleinen liebenswerten Detail reicht die malerische Darstellung.

Gemalt wurden die Bilder von den Bärnsdorferinnen Ulrike Bergemann, Claudia M. Börner und Maren Dose und den Frauen des Malzirkels Rade­burg Ute Bachmann, Waltraud Gasser, Karin Heiduck, Brita Müller, Petra Richter und Ellen Schallschmidt-Mietzsch.

Der Kunstkalender „Malerisches Bärnsdorf“ ist auf dem 3. Bärnsdorfer Weihnachtsmarkt am Ersten Advent und im Gasthof Bärnsdorf für 10 Euro erhältlich. Im Bärnsdorfer Gasthof werden die Originalbilder in einer kleinen Ausstellung zu sehen sein. Zur Vernissage am Vorabend des Weihnachtsmarktes, am 28. November um 19 Uhr sind schon jetzt alle kunst­liebenden und heimatverbundenen Bärnsdorfer und Gäste eingeladen. Der Kunstkalender entstand unter Künstlerischer Leitung der Radeburger Malerin Petra Schade. (Petra Schade leitet den Radeburger Malzirkel, in dem ein Großteil der Kalenderbilder entstanden sind.)

Maren Dose

Bärnsdorf

3. Bärnsdorfer Weihnachtsmarkt

Wie bereits in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr am ersten Adventssamstag der Bärnsdorfer Weihnachtsmarkt statt. Diesmal lädt Sie der eigens dafür gegründete Verein „bärnsdorferleben e.V.“ ganz herzlich dazu ein.

Im Schein der illuminierten Kirche laden wieder viele liebevoll gestaltet Stände mit weihnachtlichen Köstlich­keiten zum Verweilen ein. Der Höhe­punkt ist das feierliche Erleuchten der vier Herrnhuter Sterne am Kirchturm nach dem Lampionumzug. Auch sonst gibt es viel zu entdecken. Die gemütli­che Märchenstube lädt unsere kleinen Gäste zum zuhören und träumen ein, außerdem können Plätzchen gebac­ken und kleine Geschenke gebastelt werden. Die etwas Älteren sind zum gemütlichen Beisammensein an den Feuerschalen oder zur Suche nach einem Nikolaus- oder Weihnachtsge­schenk eingeladen. Die Auswahl reicht von weihnachtlichen Gestecken und Dekorationen über Töpferwaren bis zu Kalendern und Postkarten mit Bildern und Malereien des alten Bärnsdorf. Auch die Kirche wird wieder geöffnet sein, in der unter anderem die Stepha­nus Buchhandlung aus Moritzburg ihre Artikel anbietet.

Und mit etwas Glück kommt vielleicht auch wieder der Weihnachtsmann mit seinem Schlitten vorbei…

Programm

ab 10.00 Uhr - Anbringen der Sterne am Kirchturm

14.00 Uhr - Beginn des Weihnachts­marktes

15.00 Uhr - Anschnitt des Bärnsdorfer Riesenstollens

15.30 Uhr                - weihnachtliche Chormusik in der Kirche

ab 16.00 Uhr - Märchenstunde und Musikalisches für Kinder

17.00 Uhr                - Lampionumzug

18.00 Uhr - Erleuchten der Herrnhuter Sterne

bis 22.00 Uhr - weihnachtliches Bei­sammensein

Mit den Einnahmen des Weihnachts­marktes aus dem letzten Jahr haben wir einen ersten finanziellen Grund­stein für die 700-Jahr-Feier Bärnsdorf gesetzt. Auch in diesem Jahr möchten wir den Erlös des Weihnachtsmarktes für unsere 700-Jahr-Feier welche vom 22. - 30. August 2009 stattfindet spenden.

Schuldnerberatung

am Freitag, den 21. November
von 9.00-12.00 Uhr; Bürgerbüro

Erdgeschoß Stadtverwaltung - Bauamt

Friedenshöhe

„Herbstzeit, schöne Zeit“

Mit diesem Lied begrüßten die Vor­schulkinder vom Kindergarten der Gartenstraße „Die Haselnußspatzen“ die Bewohner im Altenpflegeheim „Friedenshöhe“.

Sie hatten zur Freude dieser „Omis und Opis“ ein Herbstprogramm einstudiert. In Liedern und Gedichten berichteten sie von den Freuden dieser Jahreszeit. Als Singspiel führten die Kinder ihr Lieblingsmärchen „Dornröschen“ auf.

Bei dem folgenden Lied „Ich bin ein Musikant“ zeigten diese Kleinen mit Stolz die verschiedenen Musikinstru­mente und deuteten das Spiel an. Die Jungen und Mädchen verabschiedeten sich mit dem Mitmachlied „Ich hab Hände, sogar zwei....“. Das Lied war voller Rhythmus und Bewegung, wie es die Kinder lieben. Wir Zuschauer schmunzelten über diese aufgeweckte Gruppe, die uns eine schöne, herzrüh­rende Stunde bot.

Die toll geschneiderten Kostüme bil­deten Farbakzente. Für die abwechs­lungsreichen Darbietungen und der guten Vortragsweise gab es dankenden Applaus.

Doch Dank und Anerkennung gebührt ihren Lehrmeistern, den Erzieherinnen Frau Kleinstück und Frau Eckstein.

Ich war zu Besuch bei einer Bewoh­nergruppe und gehörte somit zu den Zuschauern.

Frau Hanicke

Apothekenbereitschaftsplan

KOMMT GRATULIEREN

 

 

 

 

Bereitschaftszeiten der Apotheken in Großenhain und Radeburg:

- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr

- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr

- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr

Herzliche Glückwünsche  übermittelt

die Stadtverwaltung Radeburg

zum 75. Geburtstag

am 19.11.08            Kurt Rudolf Blaß    Eichenstraße 3

am 29.11.08            Margot Pöthke       Meißner Berg 83b

am 30.11.08            Adeltraud Pietzsch  Großenhainer Str. 32

am 09.12.08            Johannes Möller     Heinrich-Heine-Str. 6

zum 80. Geburtstag

am 18.11.08            Sonja Kleinichen     Klostergasse 5

am 21.11.08            Gertraud Röllig      Radeburger Str. 40; Volkersdorf

am 27.11.08            Marianne Weser     Schulstraße 15f

am 06.12.08            Elsbeth Reinke        Schulstr. 2a

am 13.12.08            Gerhard Partzsch   Dammweg 31; Berbisdorf

zum 85. Geburtstag

am 24.11.08            Liesbeth Jentzsch    Bahnhofstraße 3

am 06.12.08            Valeria Minks         Meißner Berg 83a

am 08.12.08            Elli Herrmann         Carolinenstraße 20

am 10.12.08            Charlotte Pohle      Hauptstraße 28;
                                Großdittmannsdorf

am 13.12.08            Helene Möbius        Frydlanter Str. 5

am 13.12.08            Heinz Wege             Dresdner Straße 53

zum 90. Geburtstag

am 29.11.08            Dora Naumann       Bärnsdorfer Hauptstraße 19

zum 94. Geburtstag

am 17.11.08            Liesbeth Löwe         Hospitalstraße 16

zum 95. Geburtstag

am 18.11.08            Hilda Dietze            Siedlungsstraße 8; Berbisdorf

am 05.12.08            Ingeborg Hofmann Lindenallee 4

zum 96. Geburtstag

am 01.12.08            Hedwig Reichenbach              Hospitalstraße 16

                Apotheke Zusatzdienst Großenhain mit Uhrzeit

15.11.      Moritz -Apotheke Meißen        Stadt-Apotheke        17 -19 

16.11.      Stadt -Apotheke Großenhain    Stadt-Apotheke        10 -12 & 17 -19

17.11.      Apo. am Kupferberg Großenhain            Apo. am Kupferberg                18 -20 

18.11.      Moritz -Apotheke Meißen        Marien-Apotheke     18 -20 

19.11.      Mohren -Apotheke Großenhain               Mohren-Apotheke   10 -12 & 17 -19 

20.11.      Rathaus -Apotheke Weinböhla                 Apotheke am Kupferberg        18 -20 

21.11.      Löwen-Apotheke Radeburg     Apotheke am Kupferberg        18 -20 

22.11.      Apo. im Kaufland Meißen -Triebischtal  
                                Löwen-Apotheke     17 -19 

23.11.      Alte Apotheke Weinböhla        Löwen-Apotheke     10 -12 & 17  -19 

24.11.      Markt -Apotheke Meißen         Mohren-Apotheke   18 -20 

25.11.      Marien -Apotheke Großenhain                Marien-Apotheke     18 -20 

26.11.      Elbtal -Apotheke Meißen (im Elbe-Center)             
                                Löwen-Apotheke     18 -20 

27.11.      Rinck‘sche Apotheke Meißen Marien-Apotheke     18 -20 

28.11.      Sonnen -Apotheke Meißen      Mohren-Apotheke   18 -20 

29.11.      Triebischtal -Apotheke Meißen                Mohren-Apotheke   17 -19 

30.11.      Hahnemann -Apotheke Meißen               Stadt-Apotheke        10 -12 & 17 -19

01.12.      Alte Apotheke Weinböhla        Apo. am Kupferberg                18 -20 

02.12.      Triebischtal -Apotheke Meißen                Marien-Apotheke     18 -20 

03.12.      Apo. am Kupferberg Großenhain            Apo. am Kupferberg                18 -20 

04.12.      Hahnemann -Apotheke Meißen               Löwen-Apotheke     18 -20 

05.12.      Markt -Apotheke Meißen         Löwen-Apotheke     18 -20 

06.12.      Regenbogen -Apotheke Meißen               Marien-Apotheke     17 -19 

07.12.      Löwen-Apotheke Radeburg     Marien-Apotheke     10 -12 & 17 -19 

08.12.      Löwen -Apotheke Großenhain                 Löwen-Apotheke     18 -20 

09.12.      Moritz -Apotheke Meißen        Stadt-Apotheke        18 -20 

10.12.      Rathaus -Apotheke Weinböhla                 Mohren-Apotheke   18 -20 

11.12.      Sonnen -Apotheke Meißen      Löwen-Apotheke     18 -20 

12.12.      Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal           
                                Apo. am Kupferberg                18 -20 

13.12.      Markt -Apotheke Meißen         Marien-Apotheke     17 -19 

14.12.      Mohren -Apotheke Großenhain               Mohren-Apotheke   10 -12 & 17  -19

Ärztliche Notdienste

Zahnärztlicher Notdienst

Radeburg / Moritzburg

Rettungsstelle Meißen:

Die Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die

An Samstagen, Sonntagen,
Feiertagen jeweils von 9-11 Uhr

15./16.11.                Herr Dr. Bosse
                Ottendorf-Okrilla, Radeburger Str. 4
                Tel. 035205/54134

19.11.      Herr Dr. Gäbler,

                DD-Langebrück, Dresdner Str. 17

                Tel.  035201/ 70227
                mobil.  0172/ 3517069

22./23.11.                Frau Dr. Muschter

                Ottendorf-Okrilla, Radeburger Str.16

                Tel. 035205/54387

29./30.11.                Herr Dr. Träber,                       DD-Langebrück, Badstr. 12

                Tel.   035201/ 70416

06./07.12.                Herr Dr. Gross

                Radeburg, Heinrich-Zille-Str. 13

                Tel. 035208/2041

13./14.12.                Herr Dr. Träber,                       DD-Langebrück, Badstr. 12

                Tel.   035201/ 70416

03521-73 85 21

An alle Führerscheinbewerber!

 

Bereitschaftszeiten:

Mo, Di, Do: 19.00 – 7.00 Uhr

Mi: 14.00 – 7.00 Uhr

Fr: 14.00 – 8.00 Uhr

Sa: 08.00 – 8.00 Uhr

So u. Feiertag:        

8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr

Unser nächster LSM-Lehrgang (Lebensrettende Sofortmaßnah-
men) für Führerscheinbewerber findet am Montag, dem 01.12.2008 und am Dienstag, dem 02.12.2008 von 17.00 - 20.30 Uhr in Radeburg, ASB-Sozialstation, Lindenallee 8b statt.

Die Teilnahme an beiden Tagen ist erforderlich.

Vorherige Anmeldung unter Telefon: 035208/81032

Rentenberatung

Kostenfreie Rentenberatung der
Deutschen Rentenversicherung Bund

Sprechstunde in Radeburg:

Am Dienstag, 09.12.2008 von
14-16 Uhr in der Stadtverwaltung,

01471 Radeburg, Heinrich-Zille-Str.11,

Rentenberater Anton Kursawe,
Großenhainer Str. 136 · 01662 Meißen

Technischer Ausschuß

02.12.08 19.00 Uhr

im Ratssaal der Stadt Radeburg

Impressum: Radeburger Anzeiger,  seit 1876, 132. (19.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna)sowie dem Informationsblatt für Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de, e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat.  Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Geneh­migung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.

Heinrich-Zille-Mittelschule Radeburg

Ausstellungseröffnung an der Zille-Schule

Die Heinrich-Zille-Schule Radeburg ist um eine Attraktion reicher - wenn auch nur für einige Wochen. Am Donnerstag, dem 6. November wurde hier die Ausstellung mit Aquarellen des bekannten Dresdner Künstlers Prof. Adolf Böhlich und des Nei­gungskurses „Kunst“ der Mittelschule eröffnet.

Der langjährige Kontakt von mir zu meinem ehemaligen Dozenten ermög­lichte, dass über dreißig seiner Werke, zusammen mit aktuellen Bildern der Klassenstufen 7 bis 9 im Neubau der Schule der Öffentlichkeit präsentiert werden können. Die fleißige Vorberei­tung der Schüler, des Kollegiums, der Schülerfirma und des Schulchores mün­deten in der Vernissage am Nachmittag des 6. Novembers. Umrahmt durch musikalische Beiträge des Chores und kulinarische Genüsse erfolgte die Eröffnung durch mich. Hierbei wurde mir die große Ehre zuteil, zwei Bilder des Künstlers als Geschenk an die Schule zu überreichen.

Ob künstlerischer Sachverstand oder einfach nur Neugier auf Neues: Schnell erschlossen sich die Besucher die Werke. Angeregte Gespräche über die Wirkung der Landschafts- und Blumenmotive des Malers erfüllten die Räumlichkeiten. Gerade bei den Landschaftsmalereien erkannte das Publikum oft ihre geliebte Heimat oder Urlaubsziele wieder. So malt Herr Böhlich besonders gern in der Säch­sischen Schweiz, an der Ostsee oder auch auf Mallorca oder Kreta.

Die farbenfrohen, ausdrucksstarken und bewegenden Bilder sind noch bis Ende des Jahres, werktags von 8:00 – 16:00 Uhr in der Mittelschule zu sehen. Wer seinen Blick von einem Aquarell nicht mehr lassen kann, kann dieses an Ort und Stelle käuflich erwerben. So werden ganz bestimmt nicht nur einige Wohnzimmer, Praxen, Firmen- oder Amtsgebäude um eine  künstlerische Attraktion reicher - auch die Schüler profitieren von den Einnahmen.

An dieser Stelle ein großes Dankeschön an Prof. Böhlich, die fleißigen Helfer sowie das interessierte Publikum.

Anne Glaß

 

52. Saison

Liebe Karnevalsfreunde von RABU, unser Saisonauftakt am 11.11. ist bereits Geschichte und wir stecken mitten in den Prunksitzungen.

Für die Saalveranstaltungen der Saison werden die Kartenbestellungen bis 14.12.2008 bei Foto Eulitz, Markt 8 und Werbung & Kommunikationsdesign Klaus Kroemke, August-Bebel-Straße 2 zu den Öffnungszeiten entgegengenommen. Sie können die Karten auch online unter www.radeburg.de/rcc bestellen. Die Karten müssen jedoch weiterhin persönlich zu den nachfolgend genannten Zeiten abgeholt werden.

Auch in diesem Jahr bieten wir wieder unseren treuen Faschings-Fans, die unsere Saalveranstaltung besuchen, die Möglichkeit vorab auch Zeltkarten zu er­werben, indem zu den Verkaufsterminen für die Saalkarten in gleicher Stückzahl bereits Zeltkarten für Freitag und Sonn­abend erworben werden können.

 

Für die beiden Veranstaltungen auf dem Marktplatz gibt es keine Bestellmög­lichkeit. Diese Karten werden zu den nachfolgend angegebenen Terminen frei verkauft.

Alle Saalveranstaltungen (ausgenommen Rentnerfasching) beginnen traditionell 20:11 Uhr, Einlass ab 19:15 Uhr.

Der Verkauf der Karten erfolgt zu folgenden Zeiten bei Werbung & Kom­munikationsdesign Klaus Kroemke, August-Bebel-Straße 2:

Kartenverkauf für Saalveranstaltungen und Fan-Bonuskarten:

Mittwoch, den 17.12.2008

Donnerstag, den 18.12.2008

jeweils 17.30 bis 19.30 Uhr

Kartenverkauf

für Zelt- und Saalveranstaltungen:

Montag, den 29.12.2008

Dienstag, den 30.12.2008

Freitag, den 02.01.2009

jeweils 17.30 bis 19.30 Uhr

Restkarten werden ab Samstag,
03.01.09 bei Foto Eulitz, Markt 8
zu den Öffnungszeiten und über Internet unter www.radeburg.de/rcc verkauft.

Kartenverkauf  für Rentnerfasching:

Samstag 24.01.09 - 10.00 bis 11.00 Uhr

Teilnahme am internationalen Preis

„Der Junge Leser“

Achtung! - „Fan-Bonus“!

Kinder und Jugendliche wissen selbst, was sie gern lesen – ob nun literarisch „anspruchsvoll“ oder einfach nur spannend, die Hauptsache ist:

      Es macht Spaß!

 

Seit ca. 2 Jahren gibt es an der Mittel­schule „Heinrich Zille“ eine Schulbiblio­thek, die im Laufe der Zeit zum größten Teil durch Buchspenden von Radebur­gern und Umgebung entstanden ist.

Begonnen wurde die Arbeit an der Schü­lerbibliothek zuerst vom Neigungskurs „ Bücherwurm“, der in diesem Jahr von ca. 7 lesebegeisterten Schülern als Arbeitsgemeinschaft weiterlebt.

Durch Besuche auf der Leipziger Buchmesse, der SLUB in Dresden und das Durchführen von Vorlesewettbe­werben durch unsere „Bücherwürmer“  wurde das Lesen an unserer Schule attraktiver gemacht.

Mittlerweile ist der Buchbestand auf ca. 5000 Bücher angewachsen und der Raum der Bibliothek zählt zu den beliebtesten und gemütlichsten Räumen der Schule.

Im September 2008  wurde von der Stiftung Lesen  und der arvato AG ein Wettbewerb vor allem für die Schüler der 5 und 6 Klassen gestartet.

Aus einer engeren Auswahlliste von 15 Jugendbüchern soll nun das beliebteste Buch bis Januar 2009 herausgefunden werden.

Hier fanden die Schüler der Mittel­schule Radeburg große Unterstützung bei Frau Zeidler, der Bibliothekarin der Stadtbibliothek Radeburg.

Sie sorgte dafür, dass alle 15 Auswahl­bücher unseren Schülern zum Auslei­hen und Lesen zur Verfügung stehen. Die Arbeitsgemeinschaft „Bücher­wurm“ gestaltete mit Hilfe von Frau Zeidler zunächst eine kleine Ausstel­lung der Bücher in der Bibliothek und ermöglichte damit einen schnelleren Zugang zur Auswahl-Literatur.

Nun gilt es, zu lesen und zu lesen, dann die Auswahl ist sicher schwer, aus 15 Büchern – DAS  BUCH – her­auszufinden.

Im Rahmen des nächsten Vorlese­wettbewerbes, der am 24.11.08 an unserer Schule stattfindet, werden die Bibliothekare  der AG „Bücherwurm“ ihre ersten Leseerfahrungen den anderen Schülern weitergeben, ebenso unterstützen die Deutschlehrer unserer Schule innerhalb ihres Unterrichtes den Internationalen Buchpreis.

Die Schüler der Arbeitsgemeinschaft „Bücherwurm“

Vermiete Garage;
ca. 100m² in Radeburg

Tel. 035208/92020

Ausgabe:

12/2008

Erscheinungstag:

15.11.2008

Gemeinde Ebersbach

Beschlüsse der Gemeinde Ebersbach

In der nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 21.10.08 und der öffentlichen Sitzung des Gemein­derates am 30.10.08 wurden nachste­hende Beschlüsse gefasst:

 

Hauptausschuss

91/10/2008

festgelegte Schließtage im Jahr 2009 für die Kindertagesstätten und Kin­dertagespflegestellen der Gemeinde Ebersbach

                - 02.01.2009

                - 22.05.2009

                - 19. und 20.22.2009

                - 28. bis 30.12.2009

 

92/10/2008             

Beschluss zu Festlegungen der Inan­spruchnahme Altersteilzeit

93/10/2008             

Zustimmung zum Antrag eines Gewer­betreibenden auf Stundung und Raten­zahlung der Gewerbesteuer

94/10/2008             

Zustimmung zur Namensgebung der Kindertagesstätte Ebersbach für die Bezeichnung „Mühlenwichtel“

95/10/2008

Zuschlagserteilung für Tischlerar-
beiten in der Kindertagesstätte
„Zwergenland“ Kalkreuth an die
Firma Bautischlerei Rolf Müller GmbH in Reinersdorf laut Angebot mit einer Angebotssumme von 5.928,82 Euro.

96/10/2008             

Zuschlagserteilung für die Lieferung von Tischen und Stühlen für die Kindertagesstätte „Zwergenland“ Kalkreuth an die Firma Handwerk & Schneider GmbH in Apolda laut Angebot mit einer Angebotssumme von 1.348,00 Euro.

 

 

Gemeinderat

97/10/2008             

Satzung der Gemeinde Ebersbach über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrich­tungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung)

98/10/2008             

Beschluss zur außerplanmäßigen Aus­gabe – Planung Brückenbau über die Große Röder zwischen Cunnersdorf und Bieberach

99/10/2008             

Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Ebersbach für das Haus­haltsjahr 2007

100/10/2008           

Beschluss zur Änderung des Flächen­nutzungsplanes des Ortsteiles Naunhof der Gemeinde Ebersbach

101/10/2008           

Abwägungsbeschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungs­planes Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungsbetrieb Naunhof

102/10/2008

Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungsbe­trieb Naunhof

 

 

103/10/2008 ���������������bis 113/10/2008

Abwägungsbeschlüsse zum Bebau­ungsplan „Gewerbepark Naunhof“

114/10/2008           

Satzungsbeschluss zum Bebauungs­plan „Gewerbepark Naunhof“

115/10/2008           

Die Bürgermeisterin wird durch den Gemeinderat ermächtigt, in der Ver­bandsversammlung des Abwasser­zweckverbandes „Gemeinschaftsklär­anlage Kalkreuth“ den neuen Gebühren ab 01.01.2009 zuzustimmen.

Stellenausschreibung

In der Gemeindeverwaltung Ebersbach ist ab 01. März 2009 die Stelle

                des/der Sachbearbeiters/in    Liegenschaften

neu zu besetzen.

Wir suchen eine zielstrebige und kompetente Persönlichkeit, die über ein hohes Maß an Engagement bei der Aufgabenlösung verfügt.

Aufgaben:

                -               Verwaltung der Miet- und Geschäftsgrundstücke

                -               Führung des kommunalen Straßenverzeichnisses             

                -               Winterdienst, Straßensicherungspflicht     

                -               Verwaltung der Pachtflächen

                -               Zuarbeiten und Auskünfte aus der Flurstücksverwaltung

                -               Versicherungswesen der Gemeinde

Wir erwarten:

                -               fundierte Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht

                -               Kenntnisse im Bereich Vermietung/Verpachtung,
                                Ortskenntnis soll vorhanden sein

                -               selbständige und systematische Arbeitsweise sowie hohe
                                Einsatzbereitschaft

                -               gute EDV-Kenntnisse

                -               Führerschein/PKW

Wir bieten:

                -               einen interessanten und vielseitigen Teilzeitarbeitsplatz
                                (30 h wöchentlich)

                -               Vergütung nach TVöD.

Ihre Bewerbung mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 24.11.2008 an die

                Gemeindeverwaltung Ebersbach,
                Bürgermeisterin Frau Fehrmann,
                Am Bahndamm 3 in 01561 Ebersbach.

Hinweis: Für die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Wir bitten um Verständnis, dass eine Rücksendung sonst nicht möglich ist.

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Tel. 035208/80433

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Gemeinde Ebersbach

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Nachtragssatzung

der Gemeinde Ebersbach für das Haushaltsjahr 2008

Den Jubilaren herzliche Glückwünsche über­mitteln die Bürgermeisterin und der Gemein­derat Ebersbach. Wir wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.

Aufgrund von §§ 77 der SächsGemO hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 25.09.2008  folgende Nachtragssatzung für das Haushalts­jahr 2008 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert

1. Es erhöhen sich

                die Einnahmen und Ausgaben

                des Verwaltungshaushalts                                                                         um           70.078 EUR

                                auf           6.721.974 EUR

   Es vermindern sich

   die Einnahmen und Ausgaben

   des Vermögenshaushalts                                                                       um           30.353 EUR

                                auf           1.577.295 EUR

2. dem Gesamtbetrag der vorgese­henen Kreditaufnahmen (Krediter­mächtigung)

                von          um           -     EUR

                                auf����������      -     ���EUR

3. dem Gesamtbetrag der Verpflich­tungsermächtigungen          

                                um���������������������������������  -     ��������������������������EUR                                                         auf����������      -     ���EUR

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen                 

verbleibt bei���������������      1.100.000 EUR

§ 3

Die Hebesätze werden  nicht ver­ändert

Fehrmann, Bürgermeisterin

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des §76(4) SächsGemO an 7 Arbeitstagen unter dem Hinweis, dass der Nachtragsplann für das Jahr 2008 in der Zeit vom 17.11.2008 – 26.11.2008 zu den Öffnungszeiten:

Montag    9.00 – 12.00 Uhr 

                                13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag   9.00 - 12.00 Uhr     

                                13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag              9.00 – 12.00 Uhr 

                                13.00 - 15.00 Uhr

Freitag     9.00 - 11.00 Uhr

ausgelegt ist.

 

Mit Aktenzeichen 150.1/092.12-Ebb#1-18095/2008 wurde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses Nr. 88/09/2008 des Gemeinderates Ebersbach  durch die Rechtsaufsichts­behörde bestätigt.

 

zum 94. Geburtstag

am 09.12.2008        Kirschner, Toni       Dorfstr. 18; OT Rödern

zum 91. Geburtstag             

am 22.11.2008        Kirschner, Magdalene             AWO-Pflegeheim Rödern

zum 85. Geburtstag

am 13.12.2008        Voigt, Erna              Kalkreuther Str. 36;                                                 Ebersbach

zum 75. Geburtstag

am 07.12.2008        Schiefner, Anny      Kirchgasse 8; OT Rödern

am 12.12.2008        Feustel, Ingeborg    Am Anger 34;                                         OT Reinersdorf

am 19.11.2008        Herrmann, Ruth      Cunnersdorfer Str. 9                                               OT Bieberach

Gemeinde Ebersbach

Wichtige Information des Einwohnermeldamtes Ebersbach

Mitteilung der Bibliothek Ebersbach

Für alle Leserinnen und Leser,

die Bibliothek ist im November und Dezember wie folgt geöffnet:

Mittwoch, 26.11.2008 · Mittwoch, 10.12.2008 · Mittwoch, 17.12.2008.

Mit freundlichen Grüßen Ihre Bibliothekarin

Widerspruch gegen den automatisier­ten Abruf einfacher Melderegisteraus­künfte über das Internet gemäß § 32 Abs. 4 Satz 4 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG)

Im letzten Amtsblatt informierten wir Sie, dass die Möglichkeit besteht, gegen den automatisierten Abruf zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften über das Internet Wiederspruch einzulegen.

Das dazu benötigte Antragsformu­lar ist im Einwohnermeldeamt der Gemeinde erhältlich. Bereits formlos eingegangene Anträge behalten ihre Gültigkeit und wurden ins Meldere­gister übernommen.

Fehrmann/ Bürgermeisterin

Gemeinde Ebersbach

Satzung der Gemeinde Ebersbach über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertages-
einrichtungen und in Kindertagespflege ( Elternbeitragssatzung)

Aufgrund der §§ 2 und 9 Abs. 1 des Sächsischen Kommunalabgabenge­setzes in der Fassung der Bekannt­machung vom 26.08.2004 (GVBL. S. 418, ber. 2005 S. 306), geändert durch Gesetz vom 7. November 2007 (GVBl. S. 478), der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (GVBl. S. 55, ber. S. 159) geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2008 (GVBl. S. 138); des § 15 des Säch­sischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2008 (GVBl. S. 138), hat der Gemeinderat der Gemeinde Ebersbach am 30.10.2008 folgende Satzung beschlossen:

 

§  1 Beitragserhebung

 

(1) Für die Benutzung der Kinder­tageseinrichtungen der Gemeinde Ebersbach und die Betreuung in Kin­dertagespflege erhebt die Gemeinde Ebersbach Elternbeiträge zur antei­ligen Deckung der zuletzt nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG bekannt gemachten Betriebskosten.

 

§  2 Schuldner

 

(1) Zur Zahlung der Elternbeiträge ist verpflichtet,

- wer einen Vertrag über die Betreuung von Kindern in den Kindertagesein­richtungen der Gemeinde Ebersbach oder in Kindertagespflege abgeschlos­sen hat,

- wer die Elternbeitragszahlung gegen­über der Gemeinde Ebersbach durch schriftliche Erklärung übernommen hat

- der/die Sorgeberechtigte (n) des elternbeitragspflichtige Leistungen beanspruchenden Kindes.

(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

 

§  3 Höhe der Elternbeiträge

 

(1) Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Anlage.

(2) Die Anlage ist Bestandteil der Satzung.

(3) Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem im Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungsumfang.

 

§ 4 Entstehung und Fälligkeit
der Elternbeiträge

 

(1) Elternbeiträge sind für jeden Monat zu entrichten, in dem ein Kind zum Besuch einer Kindertageseinrichtung oder für Kindertagespflege fristgemäß schriftlich angemeldet wurde.

(2) Die Elternbeitragspflicht entsteht bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle mit dem Beginn des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Die Elternbeiträge werden zum 20. des Folgemonats fällig.

(3) Die Elternbeiträge sind für jeden Monat zu entrichten, in dem für das Kind ein Platz in einer Kindertages­einrichtung oder in Kindertagespflege bereitgehalten wird. Diese Regelung gilt unabhängig von Urlaub, Ferien, der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, Krankheit des Kindes oder der zeitwei­sen Schließung der Einrichtung.

(4) Die Antragstellung auf Beitrags­reduzierung oder –befreiung beim Kreisjugendamt gem. § 90 Abs. 3 und § 4 SGB VIII entbindet nicht von der Pflicht, die fälligen Elternbeiträge zu zahlen. Bei Bestätigung des Antrages durch das Kreisjugendamt werden etwa zuviel gezahlte Elternbeiträge erstattet.

(5) Bedeutet die Zahlung der Eltern­beiträge vor Bestätigung des Antrages durch das Kreisjugendamt eine unzu­mutbare Härte für den Schuldner, so kann die Gemeinde auf Antrag des Schuldners die fälligen Elternbeiträge bis zur Entscheidung über den Antrag durch das Kreisjugendamt stunden.

(6) In Ausnahmefällen kann ein Kind ab dem 34. Lebensmonat in den Kin­dergarten aufgenommen werden, wenn es der Entwicklungszustand zulässt.

(7) Bei Abholung nach Beendigung der Öffnungszeit der Kindertagesein­richtung oder der Kindertagespflege­stelle oder bei verspäteter Abholung in der Öffnungszeit aber nach der vereinbarten Betreuungszeit wird je angefangene halbe Stunde ein zusätz­liches Entgelt laut Anlage erhoben. Tritt eine verspätete Abholung mehr als drei mal monatlich auf, so wird ab dem vierten mal das Doppelte des festgelegten Betrages lt. Satz
1 je angefangene halbe Stunde erhoben. Die Personensorgeberechtigten müssen die verspätete Abholung sofort der Kindertageseinrichtung oder der Tages­pflegeperson schriftlich bestätigen.

 

§  5 Benutzung der Kinder-
tageseinrichtung Hort während der Schulferien

 

Während der Schulferien und unter­richtsfreien Tage wird Hortkindern eine Betreuung von bis zu 8 Stunden täglich in der Regelöffnungszeit von 6.00 bis 16.00 Uhr angeboten. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich für diesen Zeitraum nach dem zum Monatsbeginn festgelegten Betreu­ungsumfang.

§  6 Kündigung und Änderung

 

(1) Die Personensorgeberechtigten können den Vertrag mit Wirkung zum Monatsende kündigen oder ändern. Die Kündigung oder Änderung ist jeweils bis zum 20. des Vormonats gegenüber der Leitung der Kinderta­geseinrichtung oder der Tagespflege­person schriftlich zu erklären.

 

(2) Eine Änderung ist höchstens zweimal im Kalenderjahr möglich. Bei Änderungen sind Gründe anzugeben.

 

§  7 Beendigung der
Elternbeitragspflicht

 

(1) Die Elternbeitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem ein Kind vom Besuch der Kindertagesein­richtung bzw. der Kindertagespflege fristgemäß schriftlich abgemeldet oder ausgeschlossen wurde.

(2) Die Elternbeitragspflicht endet bei Kindern, die den Hort besu­chen, automatisch mit dem Ende des
4. Schuljahres (31.07.). Eine Weiter­betreuung in der Ferienzeit ist möglich und ist fristgemäß bei der Leitung des Hortes anzumelden. Die Beendigung der Elternbeitragspflicht regelt sich in diesem Fall nach Abs. (1).

 

§  8 Ausschluss wegen
Elternbeitragsrückstand

 

Die Gemeinde Ebersbach kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn sich die Schuldner mit der Zahlung der Beiträge für mindestens 1 Monat ganz oder teilweise im Rückstand befinden.

 

§  9 Mitteilungspflichten

 

Die Beitragsschuldner sind verpflich­tet, jede Veränderung der persönlichen Verhältnisse unverzüglich schriftlich der Leitung der Kindertageseinrich­tung oder der Kindertagespflegestelle anzuzeigen.

Das betrifft insbesondere die An- und Abmeldung, den Wegfall von Gründen, die zu einer Elternbeitragsermäßigung führen sowie Änderungen bezüglich der Zahlweise.

§  10 Inkrafttreten

 

(1) Die Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt folgende Satzung außer Kraft:

Satzung der Gemeinde Ebersbach über  Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesein­richtungen einschließlich Hort vom 17.12.2002.

 

Fehrmann

Siegel

Bürgermeisterin

 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

 

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

 

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat

  oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der Gemeinde

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden , so kann auch nach Ablauf der in   § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Für die vielen Blumen,
Glückwünsche  und Geschenke

anlässlich unserer

        Goldenen Hochzeit

möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden und Bekannten recht herzlich bedanken.
Ganz besonders danken wir unseren Kindern, dem
 Männerchor aus Ebersbach und dem Gasthof Freund.

            Edith und Gottfried Fleischer

                Freitelsdorf, Oktober 2008

50

Anlage

Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen und

des Schulhortes ab 01.01.2009 in Euro

            Hort (mit Frühhort)                                    Hort (ohne Frühhort)                                 

            Familie      Alleinerz.                    Familie      Alleinerz.                                   

                6 Stunden  6 Stunden                  5 Stunden  5 Stunden                                 

1. Kind      47,50        44,50                        39,50        37,00                                       

2. Kind      33,50        31,50                        27,50        26,00                                       

ab dem 3. Kind                             0,00        0,00                          0,00          0,00                                         

                                                                                                                               

                Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt                                                                            

                Familien     Alleinerz.    Familien     Alleinerz.    Familien     Alleinerz.    Familien     Alleinerz.

                9 Stunden  9 Stunden  6 Stunden  6 Stunden  4,5 Stunden               4,5 Stunden               länger 9 Std.              länger 9 Std.

1. Kind      85,50        80,50        57,00        53,50        42,50        40,00        95,00        90,00

2. Kind      61,50        58,50        41,00        39,00        30,50        29,00        71,00        68,00

ab dem 3. Kind           0,00          0,00          0,00          0,00          0,00          0,00          9,50          9,50

                                                                                                                               

                Kinder unter 3 Jahren                                                                                

                Familien     Alleinerz.    Familien     Alleinerz.    Familien     Alleinerz.    Familien     Alleinerz.

                9 Stunden  9 Stunden  6 Stunden  6 Stunden  4,5 Stunden               4,5 Stunden               länger 9 Std.              länger 9 Std.

1. Kind      160,00       152,00       106,50       101,00       80,00        76,00        178,00       170,00  

2. Kind      121,00       115,00       80,50        76,50        60,50        57,50        139,00       133,00  

ab dem 3. Kind           0,00          0,00          0,00          0,00          0,00          0,00          18,00        18,00  

                                                                                                                               

Entgelte bei verspäteter Abholung

bis zu drei Mal im Monat                              Entgelt: je  7,50          je angefangene halbe Stunde                       

ab dem vierten Mal im Monat                       Entgelt: je  15,00        je angefangene halbe Stunde                       

Gemeinde Ebersbach

Gemeinde Ebersbach

Bekanntmachung der Gemeinde Ebersbach

Feststellung der Jahresrechnung
gemäß § 88 (4) Sächsische Gemeindeordnung

In der Gemeinderatssitzung vom 30.Oktober 2008 wurde mit Beschluss, Nr. 99/10/2008, die Jahresrechnung  2007 der Gemeinde Ebersbach festgestellt:

Feststellung und Ausgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2007

-  in EUR -

 

                                Verwaltungs-              ��������������������Vermögens-���������� ���������Gesamt-��                                                                ��������������������������������������haushalt �����������������������������(VwH)             �����������������������haushalt (VmH)                haushalt

1.             Soll-Einnahmen          6.792.022,07              1.758.660,21              8.550.682,28

2.             + neue Haushalteinnahmereste    ----           111.367,00 111.367,00

3.             – Haushalteinnahmereste vom Vorjahr *        ----           222.544,00 222,544,00

4.             bereinigte Soll-Einnahmen          6.792.022,07              1.647.483,21              8.439.505,28

5.             Soll-Ausgaben           6.792.022,07              1.715.971,21              8.770.017,69

6.             + neue Haushaltausgabereste      0,00          141.246,00 141.246,00

7.             – Haushaltausgabereste vom Vorjahr *          0,00          209.734,00 209.734,00

8.             bereinigte Soll-Ausgaben            6.792.022,07              1.647.483,21              8.439.505,28

9.             Fehlbetrag   (VmH Nr.8 ./. Nr.4)    ----           0,00          0,00

Nachrichtlich   (Haushaltausgleich §22 KomHVO)                                           

10.            Soll-Ausgaben VwH – enthaltene Zuführung an VmH       
                                553.563,00 ----           ----

11.            Soll-Ausgaben VmH – enthaltene Zuführung an VwH
                                ----           0,00          ----

12.            Mindestzuführung nach §22 Abs.1 Satz 2
                GemHVO. . . . . . . . . . . .
��������������������������. . . ��������������������. EUR     ----                ----           ----

13.            Soll-Ausgaben VmH-enthaltene Zuführung zur
                allgem.Rücklage (überschuss nach §44 Abs.3 Satz 2 KomHVO)       
                                ----           0,00          ----

14.            Soll-Einnahmen VwH-enthaltene Entnahmen aus     
                allgem.Rücklage         ----           116.849,10 ----

15.            Fehlbetrag nach §79Abs.2 Sächs.GemO
                vergleiche §23 Abs.1 Satz2          ----           0,00          ----

*    Auflösungen und Abgänge

 

Die Jahresrechnung 2007  kann in der Zeit vom

                17.11.2008 – 26.11.2008

in der Gemeindeverwaltung Ebersbach zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Montag    9.00 – 12.00 Uhr     und          13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag   9.00 – 12.00 Uhr     und          13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag              9.00 – 12.00 Uhr                     und          13.00 – 15.00 Uhr

Freitag     9.00 – 11.00 Uhr

Fehrmann, Bürgermeisterin

Weihnachtsveranstaltungen in den Ortsteilen der Gemeinde Ebersbach

Liebe Seniorinnen und Senioren,

das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und wir möchten Ihnen ein paar schöne Stunden der Besinnlichkeit und Freude in der Adventszeit bescheren. Dazu laden wir Sie recht herzlich zu den  Weihnachtsfeiern in den Ortsteilen der Gemeinde Ebersbach ein und freuen uns, wenn Sie zahlreich daran teilnehmen können.

 

Die Veranstaltungen finden zu fol­genden Terminen statt:

 

Dienstag, 02.12.2008, 14.30 Uhr im Gasthof Bieberach

Ortsteile Freitelsdorf, Cunnersdorf, Bieberach

 

Donnerstag, 04.12.2008, 14.00 Uhr im Gasthof Bieberach

Ortsteil Rödern

 

Donnerstag, 04.12.2008, 14.30 Uhr im Speiseraum der Grundschule Kalkreuth

Ortsteil Kalkreuth      

Sonntag, 07.12.2008, 14.00 Uhr im Gasthof Freund Ebersbach

Ortsteil Ebersbach

                                      

Dienstag, 09.12.2008, 14.30 Uhr im Schloss Lauterbach                  

Ortsteil Beiersdorf, Lauterbach, Mar­schau, Ermendorf, Hohndorf

 

Montag, 15.12.2008, 14.30 Uhr im Gemeindehaus Reinersdorf          

Ortsteil Naunhof

 

Mittwoch, 17.12.2008, 14.30 Uhr im Gemeindehaus Reinersdorf

Ortsteile Reinersdorf und Göhra

 

Durch Ihre Betreuerinnen erhalten Sie noch genauere Angaben, auch über die Busabfahrtszeiten.

Zu den Veranstaltungen warten weih­nachtliche Überraschungen auf Sie.

 

Die Organisatoren freuen sich auf Ihr Kommen.

Ihre Bürgermeisterin

Margot Fehrmann

AZV ”Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“

03522/38920

Bereitschaftsdienst in der Zeit von  16.00 Uhr bis 7.00 Uhr und an den Wochenenden erreichbar über Telefon 01 72 / 3 64 98 19. 

Recycling

Hausmüllentsorgung - schwarze Tonne

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra

                Dienstag, 18.11.08, 02.12.08 und 16.12.08

Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile

                Montag, 17.11.08, 01.12.08 und 15.12.08

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra

                Dienstag, 09.12.08

OT Bieberach, Cunnersdorf, Kalkreuth, Freitelsdorf

                Montag, 01.12.08 und 29.12.08

OT Naunhof, Reinersdorf, Rödern, Ebersbach         Donnerstag, 04.12.08

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra

                Dienstag, 09.12.08

OT Bieberach, Cunnersdorf, Kalkreuth, Freitelsdorf

                Montag, 01.12.08 und 29.12.08

OT Ebersbach, Naunhof, Reinersdorf, Rödern         Dienstag, 02.12.08 und 30.12.08

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau,

                Sonnabend, 15.11.08

Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile

                (Termin im Jahr 2009 noch nicht bekannt)

Leichtstoffentsorgung - gelbe Säcke

Entsorgung - blaue Tonne

Gemeinde Ebersbach

Amtliche Bekanntmachung

Zahlungserinnerung für den Monat November 2008

15.11.2008 - 4. Rate Grundsteuer

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse bei verspäteten Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben muss.

Um dies zu vermeiden empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Bankverbindung der Gemeinde:

Sparkasse Meißen • Kto-Nr.: 3 046 000 056 • BLZ: 850 550 00

Entsorgung großer Pappen (keine Altkleider)

Annahme von Grünschnitt

an den Oxydationsteichen  am Mittwoch, 26. November 2008

                von 13.00 – 17.00 Uhr

DRK-Blutspendedienst Sachsen

Gemeinde Ebersbach

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten für alle Ortsteile der Gemeinde Ebersbach

Spende Blut – rette Leben

                                           Fassen Sie sich ein

                                          Herz und kommen

                         auch Sie zur nächsten

                                            Blutspendeaktion

                                          am Donnerstag,

                          27. November 2008;

                 14:30 – 18:30 Uhr

in die Mittelschule Ebersbach  

DRK-Blutspendedienst Sachsen

Einladung

zur Gemeinderatssitzung

Sehr geehrte Einwohner,

der am Donnerstag, 27. November 2008, 19.00 Uhr, im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Ebersbach stattfindenden öffentlichen Gemein­deratssitzung möchte ich Sie recht herzlich einladen.

Die Tagesordnung wird Ihnen ortsüb­lich bekanntgegeben.

Fehrmann, Bürgermeisterin

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Elektro- und Elektronikgeräte bei den Firmen:

              ROMONDIS Elbe-Röder GmbH              Montag - Freitag

              Mühlbacher Weg 3 in Quersa   07.00 – 16.00 Uhr

              Dieter Moys GmbH  Dienstag, 07.00 – 15.30 Uhr

              Auenstraße 2a in Großenhain   Donnerstag, 07.00 – 17.30 Uhr                                                               Samstag, 08.00 – 12.00 Uhr

und im     Bauhof der Gemeinde Ebersbach (hinter der Mittelschule Ebersbach)

                                am 3. Mittwoch im Monat, am 17. Dezember 2008

                                in der Zeit von 13.00 – 16.00 Uhr kostenlos  abzugeben.

www.kroemke.com

Ausgabetag: 15.11.2008

Ausgabe: 12/2008

Ebersbach

Fröhliche Weihnacht überall …

4. öffentliche Verbandsversammlung

auch in diesem Jahr findet auf dem Vorplatz der Kirche zu Ober-Ebersbach,  in Verbindung mit dem Weihnachtssingen in der Kirche, unser nun schon zur Tradition gewordener

Weihnachtsmarkt statt.

Ob Groß, ob Klein, alle sind am
14. Dezember 2008 ganz herzlich dazu eingeladen.

Für das leibliche Wohl wird an den verschiedenen Ständen gesorgt. Viele fleißige Hände sind bemüht, Ihnen einen schönen 3. Advent zu bescheren.

Der Weihnachtsmann

Die 4. öffentliche Verbandsversamm­lung des Abwasserzweckverbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ im Jahr 2008 findet am Dienstag, den 25.11.2008, 19.00 Uhr im Verwal­tungsgebäude der Gemeinde Ebers­bach, Am Bahndamm 3, 01561 Ebers­bach, statt.

 

Tagesordnung:

1.             Begrüßung mit Feststellung der                                Beschlussfähigkeit

2.             Bestätigung der Tagesordnung

3.             Bestätigung des Protokolls der
                3. Verbandsversammlung vom                                10.09.2008

4.             Bericht der Geschäftsführung

5.             Bericht über die örtliche Prüfung                             der Jahresrechnung 2007 des                 AZV „Gemeinschaftskläranlage                               Kalkreuth“

6.             Beratung und Feststellung der
                Jahresrechnung des AZV
                „Gemeinschaftskläranlage
                Kalkreuth“ für das Jahr 2007

7.             Beteiligungsbericht 2007

8.             Beratung und Beschluss über
                die Höhe der Verlustvorträge für                             die zentrale Abwasserentsorgung                             aus 2005 bis 2007 auf den Kalku-                           lationszeitraum 2008 bis 2010

9.             Beratung und Beschluss der                     Gebührenkalkulation

10. Beratung und Beschluss der                               Satzung zur 2. Änderung der                   Abwassersatzung

11.           Beratung zum Antrag der
                Gemeinde Schönfeld zur Umla-
                geerhebung des Verbandes

12.           Anfragen der Verbandsräte

13.           Bürgeranfragen

14.           Informationen

 

Nicht öffentlicher Teil

gez.: Fehrmann,

Verbandsvorsitzende

Grün – Weiß Ebersbach – Leichtathletik

„Rund um den Windberg“

Bei der 58. Auflage des Freitaler Wind­berglaufes gab es für die Ebersbacher Läufer durchweg gute Ergebnisse.

Unsere Jüngste, Elisabeth Baier, erkämpfte sich auf der 800m langen Stecke bei den Schülerinnen D (8/9 Jahre) den 3. Platz.

Über die 1000m der Schüler C (10/11 Jahre) bestimmten Franz Wirthgen und Tobias Müller den Rennverlauf und konnten in dieser Reihenfolge die ersten beiden Plätze belegen.Kurt Wunsch erreichte hier mit seinem 6.Platz eine gute Platzierung.

Bei den 12/13-jährigen Jungen (Schü­ler B) überquerten Rudolf Wirthgen als 3. und Jonas Hoyer als 6. den Zielstrich der 1500m Crossstrecke.

Sven Bennewitz erlief sich über die 2000m bei den Schülern A (14/15 Jahre) einen beachtlichen 3. Platz.

Sven, der seit September das Sport­gymnasium in Dresden besucht, wird ab dem kommenden  Jahr für den Dresdner SC starten.

 

Wir wünschen ihm viel Erfolg im Sport und in der Schule.

Ablesen der Wasseruhren im gesamten Verbandsgebiet des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“

Wir bitten unsere Kunden im gesamten Verbandsgebiet des Abwasserzweck­verbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ Zählernummern und Zäh­lerstände von privaten Hauswasser­anlagen (Brunnen) und Regenwasser­nutzungsanlagen und von absetzbaren Wasserzählern (Garten und Vieh), bis zum 15.01.2009 beim AZV „Gemein­schaftskläranlage Kalkreuth“ schrift­lich, telefonisch (035208/91813) oder per Fax (035208/91814) zu melden.

Kontrollen bleiben vorbehalten.

Ebersbach, 14.11.2008

gez.: Fehrmann,

Verbandsvorsitzende