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RAZ Seite _
Nr. 08/2009
133. (20.) Jahrgang
nächste Ausgabe: 11.09.2009
Ausgabetag: 14.08.2009
Veranstaltungsplan zur Festwoche
700 Jahre Bärnsdorf
vom 22.08.09 bis 30.08.09
Wirtschaft
Tillich meint solche
wie Vetters
Die ROTOMAN
in Radeburg
Technische Daten
• Allgemein
Rollenoffsetmaschine
für das Bedrucken und direkte Verarbeiten von Papierbahnen mit einem
Papiergewicht von 28g/m² bis 150 g/m² bis max. 16 Seiten A4 auf einem Bogen.
• Produkte
Auf der Rotoman
werden z. B. Broschüren, Magazine und Kataloge, aber auch Werbeflyer und Werbehandzettel
produziert.
• Leistung
Der gesamte Druck- und
Weiterverarbeitungsprozess findet bei einer Bahngeschwindigkeit von 9,6 m/sec,
statt ¢ je nach Format sind das bis zu
110.000 Expl./Std. oder anders ausgedrückt – ca. 440.000 Blatt A4 beidseitig 4-farbig
bedruckt in der Stunde. Die Maschine verarbeitet pro Jahr ca. 5.000 bis 6.000t
Papier
• Umweltschutz
Die beim Trocknen
der Farbe anfallenden Lösemittel werden in der Abgasreinigungsanlage verbrannt.
Die dabei anfallende Abwärme wird zum Heizen des Betriebes verwendet. Die
Maschine produziert ohne den sonst im Offsetdruck üblichen Zusatz des hochflüchtigen und explosiven Gefahrstoffes Isopropylalkohol
• Gesamtinvestitionssumme
ca. 6,6 Millionen EUR
Sa. 22.08. ab 14 Uhr Tag der Feuerwehr / Kindertag Gerätehaus der FFw
16 Uhr Schauübung Brand
Wasserspiele Dorfteich
So. 23.08. ab 10 Uhr Tag des offenen Hofes Dorf/nach Aushang
14 Uhr Sportveranstaltung
„Bärnsdorf Biathlon“ Insel am Dorfteich
20 Uhr Kino auf dem Lande An der Promnitz 5
Mo. 24.08. 18 Uhr Ausstellungseröffnung
„Bärnsdorf
– Landleben
gestern
und heute. 700 Bilder -
700 Namen - 700 Gesichter“ Treff Heimatverein
Di. 25.08. 16 Uhr Schaudreschen Lindeberg 1
20 Uhr Dorftheater
„bitte jetzt freundlich“ Festzelt
Mi. 26.08. 16 Uhr Dorfteichfischen / alter-
tümlicher Fischverkauf Dorfteich
19:30 Uhr Festliche Musik & Einblicke
in die Chronik unseres Dorfes Gasthof Naumann
Do. 27.08. 17:30 Uhr Festveranstaltung
für alle Bärnsdorfer Festzelt
Fr. 28.08. ab 16 Uhr Seniorenveranstaltung Festzelt
21 Uhr Disco 700 mit 7 DJs Festzelt
Sa. 29.08. 15 Uhr Festumzug
19 Uhr 700 Jahre Party für Jung
und Alt mit Simple Song Festzelt
So. 30.08. 11 Uhr Frühschoppen und Spanferkel-
essen mit den Rödertalern Festzelt
14 Uhr Modellflugshow mit dem
amtierenden Weltmeister
Ralph Losemann Holzweg
16 Uhr Badewannenrennen
anschl. Entenrennen Dorfteich
Abschlussfeuerwerk Insel am Dorfteich
Alle Informationen rund um die Festwoche sind auch unter
http://www.700-jahre-baernsdorf.de abrufbar.
Dr. Hans Geisler, Stanislaw Tillich, Dr. Matthias Rößler,
Dr. Henry Hasenpflug und Jürgen Vetters begutachten die druckfrischen Broschüren.
„Es waren die
Menschen in unseren Ländern, es waren die Unternehmer in unseren Ländern, die 1990
die Chance, die sich ihnen geboten hat und die Hilfe, die ihnen angeboten
wurde, genutzt haben,“ sagte Ministerpräsident Stanislaw Tillich auf der
Ministerpräsidentenkonferenz im Juni.
„Wir haben es in
der Tat erreicht, daß es in unseren neuen Bundesländern viele wirtschaftliche
Entwicklungen und Unternehmungen gibt, die mittlerweile in Deutschland, in
Europa und in der Welt an die Spitze aufgeschlossen haben.“
Unternehmen, die
durchgestartet sind, risikobereit und doch bodenständig und mit Augenmaß. Das
sind die „krisenresistenten“, auf die man sich langfristig verlassen kann. Keine
„StartUps“ mit hoch fliegenden Träumereien, keine New Economy für die schnelle
Mark, keine „Nieten in Nadelstreifen“ für deren Spekulationen wie für deren
Luxus jetzt der Steuerzahler aufkommt. Im Gegenteil. Solche, die wachsen, statt
zu wuchern, die Steuern zahlen statt zu fordern, die sukzessive immer mehr
Menschen in Arbeit bringen, die Lehrlinge suchen statt ablehnen, die unter uns
leben statt in Steueroasen, die ihre Gewinne lieber in ihre Unternehmen vor Ort
investieren statt in Luxus und Pomp.
Der Ministerpräsident
ließ sich offensichtlich deshalb nicht zwei Mal bitten, als er eingeladen
wurde, um dabei zu sein, wenn ein solches Unternehmen mitten in der Krise die nächste
Startstufe zündet:
Die Druckerei
Vetters in Radeburg nahm am 8. August um 13 Uhr eine 6,6 Millionen Euro teure 16-Seiten-Rollenoffset-Anlage
in Betrieb. Was hat man sich darunter vorzustellen? Für eine Großauflage von 55.000
Exemplaren mit 16 farbigen A4-Seiten braucht man künftig gerade mal eine Stunde
– oder anders ausgedrückt: die Anlage druckt fast 15 Exemplare pro Sekunde!
Wartezeiten bei Großauflagen
–ade! In unserer schnellebigen Zeit ein enormer Wettbewerbsvorteil.
Während
Digitaldruckereien wie Pilze aus dem Boden schießen und sich bei kleinen und
kleinsten Auflagen gegenseitig unterbieten, hatte Geschäftsführer Jürgen
Vetters seinen eigenen Kopf und suchte einen anderen Weg. Die „Nische“ die er
fand: wettbewerbsfähig Großauflagen anbieten – das können nur wenige zwischen
Bodensee und Rügen.
Wie ticken solche
Leute wie Jürgen Vetters? Unter welchen Rahmenbedingungen können mehr Mittelständler
es schaffen, in ähnlicher Weise erfolgreich zu sein? Was kann die Politik tun?
Ist sie mit ihren Förderprogrammen auf dem richtigen Weg? Der Ministerpräsident
konnte beim „Tag der offenen Druckerei“ am
8. August ab 12 Uhr Antworten auf diese Fragen finden.
Bodenständigkeit als Gegengewicht
In Zeiten der
Globalisierung gilt Bodenständigkeit als nicht mehr zeitgemäß. Ein Trugschluß. Auch
die Druckerei Vetters profitiert natürlich von der Globalisierung – von immer
schnelleren Prozessoren, von ausgefeilter Software, von Spitzentechnologie,
von globalem Papierhandel, auch vom globalen Absatz der Kunden, die bei Vetters
drucken lassen. Er könnte also ebenso gut lohnkostengünstig in Osteuropa
produzieren, das von hier nur 50 km entfernt ist.
Dennoch ist er hier
geblieben, wo er aufgewachsen ist, wo er seine Frau Rita kennen lernte, deren
Vater 1949 in einem Hinterhof eine Buchdruckerei aufmachte – mit einem
Papierkontingent pro Jahr, das die 16-Seiten-Offset in wenigen Minuten
bedruckt und versandfertig hat.
1982 übernahm Rita
Vetters das Unternehmen ihres Vaters, 1987 stieg Jürgen Vetters in den
Handwerksbetrieb ein, der damals 7 Beschäftigte hatte. Seit 1993 ist die Druckerei eine GmbH.
Auch die beiden Söhne
René und Rico arbeiten im Betrieb, auch ehemalige Schulkameraden, Nachbarn aus
dem Ort, nicht nur, aber eben auch. An die 90 Beschäftigte hat der Betrieb
heute, darunter 20 Lehrlinge. Und die Freizeit findet auch hier in der Umgebung
statt – im Kegelklub, im Schützenverein. Das ist Bodenständigkeit in der
Moderne. Ohne sie ist Globalität haltlos. Wer verwurzelt ist, sorgt für
Stabilität.
Spitzentechnologie ist anspruchslos – Handwerk anspruchsvoll
Die Druckerei
Vetters legt, trotz der erreichten Größe, Wert darauf, nach wie vor ein
Handwerksbetrieb zu sein. Warum? Man sprach einst sogar von der Buchdrucker-Kunst.
Rita Vetters stand selbst noch am Setzkasten und hat Buchstabe für Buchstabe
aus Blei in die Druckform gesetzt. Eine mühselige Arbeit, aber auch von einer
solchen Präzision wie sie heute auch mit guten Computerschriften kaum zu
erreichen ist. Da der Computer heute so vieles automatisch macht, ist vieles
automatisch schlecht. Die Mediengestalter von heute wissen oft nicht, was mit „Unterschneidung“
gemeint ist oder wie ein „guter Durchschuß“ auszusehen hat. Ein Qualitätsverlust, den man als Kunde
billigend (man beachte die Doppelbedeutung des Wortes!) in Kauf nimmt, als
Handwerker aber nur ungern. Bei Vetters will man, daß die hier Arbeitenden
wenigstens eine Ahnung davon haben. Deswegen wird auch so großer Wert auf die
eigene Lehrlingsausbildung gelegt und bei der Qualität ist man ziemlich kompromißlos.
Spitzentechnologie,
auch das muß man begreifen, kann vieles erleichtern und kann vieles auch viel
schneller. Aber sie urteilt nicht, ist ästhetisch anspruchslos. Hinter der
Technologie muß jemand stehen, der den Anspruch hat, ihr abzuverlangen, was in
ihr steckt. Nur so geht es.
1998 wurde das
Unternehmen nach ISO 9002 zertifiziert, 2001 folgte die Einführung eines
durchgehenden Farbmanagements, um die Unterschiede zwischen Bildschirm- und
Druckfarben zu beherrschen, 2007 dann ein großer Schritt - die
Erstzertifizierung nach Prozess-Standard Offsetdruck durch das Sächsische Institut
für die Druckindustrie (SID) Leipzig.
„Defizite haben wir
noch in der industriegetragenen Forschung und Entwicklung,“ sagte der Tillich
auf der oben genannten Konferenz. Vetters und das SID zeigten, wie es geht. Hier
wurde eine Lösung entwickelt, von Peripheriegeräten wie z.B. Scanner oder so
genannten „Fremddaten“, z.B. Druckvorlagen aus Agenturen über den
Bildschirmarbeitsplatz und die Belichtung der Druckplatten bis zum Farbauftrag
an der Druckmaschine alle Schritte so miteinander abzustimmen, daß trotz der
enormen Geschwindigkeiten der Prozesse handwerkliche Präzision für höchste
Qualität möglich wird. Eine Frage der Ehre für das Druckerhandwerk.
K. Kroemke
Grundschule
Radeburg
Nach Schulneubau neuer Berufswunsch: Architekt
Von der Kreativität des Baumeisters angesteckt präsentierten
die Schüler der Grundschule ein kurzweiliges Spektakel mit lustigen
Heidebewohnern.
Bürgermeister Jesse
bemerkte bei der Einweihungsfeier am Donnerstag, dem 6. August, er habe auf dem
Schulhof schon viele Berufswünsche gehört, neu dazu gekommen sei der des Architekten.
„Das ist der, der
nicht zu arbeiten braucht, sondern bloß auf der Baustelle rumläuft und die
anderen antreibt!“ so die „Erkenntnis“ der Schüler.
Das der Beruf
vielleicht doch einiges mehr ist, davon können wir hier berichten.
Als am 30. August 2007
beim Landrats-
amt Meißen der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Neubau der
Grundschule auf dem Meißner Berg eingereicht wurde, stand schon der Termin der
Schlüsselübergabe fest:
6. August 2009 – also zwei Tage vor der Schuleinführung des Geburtsjahrganges 2003/2004.
Noch 2 Jahre hin – also
es sollte kein Problem sein, das zu schaffen. Doch der Architekt, Professor
Karl-Jürgen Steinkopf bekannte in seiner Rede zur Einweihung, daß er sich zeitweise
als derjenige, der an den Termin glaubte, ziemlich einsam fühlte.
Dabei spielte noch
keine Rolle, daß es noch bis zum 7. Mai 2008 dauerte, bis der Bescheid von der
Sächsischen Aufbaubank (SAB) kam, daß der Freistaat das mit 4,4 Mio geplante
Vorhaben förderte, denn es war eh erst mit Beginn der Schulferien 2008 der
Baubeginn geplant.
Damals war die
Rohstoffkrise gerade auf dem Höhepunkt und die Finanzkrise stand kurz bevor. Beides
sollte erhebliche Auswirkungen auf den Bauablauf haben.
Als am letzten
Schultag durch den Landrat Arndt Steinbach, durch Bürgermeister Dieter Jesse
und Professor Steinkopf gemeinsam der erste Spatenstich getätigt wurde, waren
die Reihen der Optimisten noch dicht geschlossen.
Auch als am 12. September
Grundsteinlegung war, grübelte man höchstens über die astronomischen Rohstoffpreise
– doch dann, am 14. November zum Richtfest, war die Börse schon
zusammengebrochen und der Fensterlieferant konnte wegen angeblicher oder tatsächlicher
Materialengpässe nicht rechtzeitig vor dem Winter die Fenster liefern. Entweder
lag es wirklich daran, daß am Rohstoffmarkt kein Aluminium verfügbar war oder
daran, daß die Fensterbauer schon dazu übergegangen waren, die Zeitarbeiter
auszusortieren und die Aufträge zu strecken, um besser durch die Krise zu
kommen. Vertragsstrafen waren nicht vorgesehen.
So kam schlagartig
der gesamte Zeitplan ins rutschen. Dennoch schaffte es Professor Steinkopf,
den Zeitverlust von ca. ¼ Jahr mit sehr detaillierten Zeitplänen für jedes
einzelne Gewerk vollständig wieder aufzuholen.
Chapeau, Herr
Architekt! In nur 13 Mo-
naten wurden der Abbruch eines Teils der alten Grundschule, der Bau der Außenanlagen
und der Schulneubau einschließlich Inneneinrichtung geschafft.
Mit zwei nicht
genannten Ausnahmen bedankten er und Jesse sich dann auch bei den 37
beteiligten Firmen, beim Bauamt, den anderen Rathausmitarbeitern, besonders Kämmerin
Frau Kormann, beim Bauhof und beim Technischen Personal der Grundschule, daß alles
so gut Hand in Hand ging, daß letztlich mit der Einhaltung des Einweihungs-Termins
ein kleines Wunder vollbracht werden konnte – und dies aller Voraussicht nach
unter Einhaltung der vorausberechneten Kosten.
Regierungspräsident
Dr. Henry Hasen-
pflug und Ex-Kultusminister Dr.
Matthias Rößler (MdL-CDU) gehörten auch zum Kreis der bedankten, hatten sie
doch auch persönlich Anteil daran, daß Radeburg die Schule bewilligt kam.
Dr. Hasenpflug
bemerkte in seiner Ansprache, daß er als ehemaliger Lehrer selbst wisse, daß es
zuerst auf die Menschen ankommt, auf die Lehrer und Erzieher, die Schüler,
nicht zuletzt die Eltern, die eine Schule mit Leben erfüllen. Und gerade für
die wäre ein solch modernes, gut geplantes Schulgebäude ein besonderer Motivationsschub.
Jesses einzige
kritische Anmerkung war zugleich wieder mit einem Kompliment an den
Architekten verbunden: mit einer Schulbaurichtlinie von 1993 könne man den
Anforderungen von heute nicht mehr gerecht werden und es bedurfte schon einiger
planerischer Tricks und Kniffe, der veralteten Richtlinie gerecht zu werden und
trotzdem zeitgemäß und zukunftssicher zu planen und zu bauen.
Eine Aula, in die 300
Leute passen, war so nicht vorgesehen, sondern durch den Gebäudezuschnitt
praktisch mit „abgefallen“.
K.Kroemke
Belegschaft der
Druckerei
Fortsetzung
auf Seite 6
Der Architekt Professor Karl-Jürgen Steinkopf übergab
den Schlüssel an Bürgermeister Dieter
Jesse, der diesen an Direktor Thomas Damme (li.) weitergab.
Dresdner
Heidebogen I
Von der Heimat Kunde geben
Am 4.8. waren 25 Pädagogen
der Mittelschule Radeburg im Heidebogen – zwischen Bibelgarten Oberlichtenau
und Boeltzigmühle Skassa unterwegs, um Projekte der Heidebogen-Region
kennenzulernen – letztlich mit dem Ziel, daß die Lehrer den Schülern von der
Heimat Kunde geben.
Der etwas dröge
Begriff „Heimatkunde“ läßt erst auf den zweiten Blick erkennen, worum es
eigentlich geht. Mit dem Projekt „Heidebogen macht Schule“ verfolgt das
Regionalmanagement der Region nicht einfach das Ziel, den
Heimatkundeunterricht zu verbessern, obwohl auch das ein Beitrag ist. Wissen über
die eigene Heimat zu haben ist einer, nicht der einzige Schlüssel zu dem Ziel,
junge Menschen in der Heimat zu halten. Bei Schülern Heimatverbundenheit zu stärken,
Stolz auf seine Heimat sein kann man doch nur, wenn mach auch weiß, was sie zu
bieten hat, was unsere Vorfahren hier geleistet und geschaffen haben und welche
Ressourcen hier schlummern.
Vielmehr verfolgten
die Initiatoren einen interdisziplinären Ansatz. Diverse Praxisangebote der
Region sollen den Lehrern aufzeigen, daß für ihre Schüler umweltpädagogische
oder geschichtliche Angebote genauso zur Verfügung stehen wie landwirtschaftliche,
technische oder kulturelle. Da ist an den Reli-Unterricht ebenso gedacht, wie
am Physik. Der Bibelgarten steht für das
eine Ende des Spektrums, aber natürlich auch für Ethik, für Geschichte und
aktuelle Politik. Hier werden Zusammenhänge aus der heutigen Zeit mit ihren
historischen Wurzeln nahegebracht. Am anderen Ende ist Physik gefragt. Wie funktioniert
eine Mühle? Hier wird nicht nur aus Korn Mehl, sondern auch aus Wasserkraft
Strom. Und wie regionale Vermarktung funktioniert, lernt man im Hofladen gleich
auch noch.
Um die Ecke gleich
die Gedenkstätte für Pfarrer Adam Friedrich Zürner, den „Hobby-Landvermesser“,
dessen „Erfindung“ der Großenhainer Grundlinie und der Postmeilensäulen nicht
nur attraktive technische Denkmale sind, sondern einen interdisziplinären
Querschnitt von angewandter Geometrie über Geographie, Kartographie bis hin
zur Geologie geben. Bis hin zum Geschichtsunterricht, denn Auftraggeber war
August der Starke, der wissen wollte, wie groß sein Land ist. Und am
widerspenstigsten gegen die Landvermessung waren die Oberlausitzer – warum, kann
man entlang der Pulsnitz auch erfahren.
Da die Oberlausitz
den übrigen Sachsen noch immer einwenig „fremd“ ist, gibt es unter anderem die
Heidebogen-Region, die eine Brücke schlägt über eine historische Grenze mitten
in Sachsen. So wird es höchste Zeit, daß man auch im Elbland von so
interessanten Möglichkeiten erfährt, wie sie das Museum der Westlausitz in
Kamenz bietet. Hier gibt es die Chance, die Heimat in Modellform kennenzulernen
– von der Entstehung des Lausitzer Granitmassivs über die Eiszeit, die Tier- und
Pflanzenwelt. die Sorben, den Sechsstädtebund bis zur Gegenwart... Und dann
hinaus in die Landschaft und diese mit der Erfahrung des Modells ganz neu
sehen!
Da zweifelten die
Lehrer, als sie im Museum einen ausgestopften Biber von fast einem Meter Größe
sahen und wollten das nicht glauben. Doch bei der Wanderung auf dem Biberpfad
in der Königsbrücker Heide konnte Gästeführerin Karina Klotsche dies bestätigen.
Bis zu 80 cm weden die Tiere groß!
So werden
Lehrplaninhalte vor Ort anschaulich und praktisch erlebbar und den Schülern
praktisch nebenbei Wissen über ihre Region vermittelt. Die positiven Effekte
liegen auf der Hand. Seitens der Schüler und Lehrer ist ein spannendes „Lernerlebnis“
leicht organisiert, lehrreich und sehr erschwinglich. Den Nutzen für die Partner
wie Ulrike Söhnel vom Museum der Westlausitz, Maik Förster vom Bibelgarten,
Wilfrid Boeltzig von der Neumühle Skassa oder Naturführerin Karina Klotsche sieht das Regionalmanagement
einerseits in der Vermittlung neuer Kunden aus der näheren Umgebung an die
Museen und Unternehmen. Andererseits ergeben sich auch Impulse für die
Zusammenarbeit der Schulen mit den besuchten Einrichtungen.
Außerdem könnte
auch ein Effekt sein, daß Schüler später noch mal mit ihren Eltern das besuchen,
was ihnen besonders gefallen hat. Das belebt natürlich auch den
Ausflugstourismus in der Region.
Das
Regionalmanagement bietet allen Schulen, Heimat- und anderen Vereinen oder
privaten Gruppen Exkursionen durch den Dresdner Heidebogen an.
Interessierte
Unternehmen, Vereine und touristische Anbieter, die Partner dieses Projekts
werden wollen, können sich ebenso an das Regionalmanagement wenden.
Kroemke
www.heidebogen.eu
Google: „Heidebogen
macht Schule“
Die Lehrer der MS „Heinrich Zille“ auf dem Biberlehrpfad
in der „Königsbrücker Heide“
Dresdner
Heidebogen II
Schlösser, Parks und Gärten
machten auf Region aufmerksam
Einem
Teil
des
Radeburger Anzeigers liegen Beilagen der
Anwaltskanzlei
Kummerlöw bei!
Am Sonntag, dem
2. August, fand erstmals der „Tag der
Parks und Gärten“ im Dresdner Heidebogen statt.
Ähnlich wie beim „Mühlentag“
oder zum „Tag des offenen Denkmals“ bereiteten die Betreiber oder Besitzer der
Parkanlagen ihre Veranstaltung eigenverantwortlich und in eigener Regie vor,
tun sich jedoch in der Vorbereitung und Organisation der Vermarktung des Tages
zusammen und treten unter dem gemeinsamen Label „Tag der Parks und Gärten“ auf.
Auch wenn die
Teilnehmerzahlen recht unterschiedlich ausfielen, schätzen die Organisatoren
den Vermarktungseffekt als durchaus erreicht ein.
In Oberlichtenau
fand am Wochenende zuvor die SZ-Schlössertour im dortigen Schloss statt. Etwa 600
Besucher nutzen die Gelegenheit gleich für einen Besuch des Bibelgartens. Auch
in dieser Kombination eine tolle Werbung für unsere Region!
Aber auch zum Tag
der Parks und Gärten hatte Bibelgärtner Maike Förster gut zu tun: „Wir waren
gestern mit dem Rad in der Laußnitzer Heide unterwegs,“ schrieb Familie
Naumann aus Thiendorf an den Verein des Dresdner Heidebogens. Ziel war der Bibelgarten
Oberlichtenau von dem wir schon gehört hatten, aber noch nie persönlich gesehen.
Er war so interessant, dass wir ihn doch länger als geplant erkundeten. Alle
Informationen wurden uns so lebendig und ideenreich wiedergegeben. Ein großes
Lob an dieser Stelle an Herrn und Frau Förster.
Wir würden uns
freuen, wenn wir uns auch im nächsten Jahr wieder zum Tag der Parks und Gärten
aufmachen könnten.“
Den absoluten
Rekord verbuchte wahrscheinlich Oberau, wo schon zur ersten Führung ca. 70, 80
Besucher kamen. Gästeführer Steffen Sang drehte Stunde für Stunde seine Runden
durch den Park. Einige Hundert Besucher werden es insgesamt gewesen sein.
Über 50 Besucher
freute sich Frau Pallmann vom Hutbergverein in Kamenz. „Die Menge ist nicht
alles. Wir freuten uns vor allem, daß ein so interessiertes Publikum kam.“ Das
ist schon deshalb bemerkenswert, weil der Rhododendron jetzt ja bereits nicht
mehr blüht.“
An die hundert Gäste
in Schloss und Park Schönfeld, wo Bürgermeister Hans-Joachim Weigel persönlich
den Grillmeister gab, und ein paar hundert Besucher im Park Bischheim in der
Gemeinde Haselbachtal rundeten das Bild ab.
Auch der Förderverein
des Schloss und Parks Lauterbach e.V. zieht ein äußerst positives Fazit und
freute sich über gefüllte Stühle während der Vorträge zur Parkentwicklung,
begeisterte Zuhörer bei der Parkserenade und Wissbegierige Gäste während der
Parkführungen.
In Großenhain führte
Frau Schubert-Saenger in kleiner Runde sehr anschaulich durch das ehemalige
Landesgartenschaugelände und Herr Pfennig zeigte botanisch interessierten
Besuchern die Besonderheiten des Stadtparks. Auch die K&K Bahn sorgte
entlang der Stationen des Gartenkulturpfades in Großenhain bei einigen
Mitfahrern für frischen Wind um die Nase.
Trotz der Großen
Hitze ließen es sich viele interessierte Bürger nicht nehmen und nutzten den
Sonntag für einen Ausflug zu einem Garten ihrer Wahl – einige per Pedes, andere
mit Fahrrad oder PKW.
Einige nutzen
gleich die Gelegenheit einer ausgedehnten Fahrradtour und lernten dabei die
Vielfalt und Schönheit des Heidebogens kennen. Naja, und für manche lag auf
dem Weg ja auch noch das Schloss Königsbrück, in dem an diesem Wochenende die
SZ-Schlössertour zu Gast war. Also wurde insgesamt viel geboten an diesem
Wochenende für Schlösser-, Park- und Gartenbesucher im Dresdener Heidebogen.
Stephanie Ziep
Stadt
Radeburg
Stadt
Radeburg
Stadt
Radeburg - Bauamt
Information
vom Bauamt zu Verkehrsbehinderungen
Stadt Radeburg, Landkreis Meißen, Wahlkreis 40
Wahlbekanntmachung
Öffentliche
Bekanntmachung der Stadt Radeburg
über
das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum
Deutschen Bundestag am 27. September 2009
Bau Schmutzwasserkanal in
Großdittmannsdorf Ortsteil Boden
2. Bauabschnitt
Bodener Straße
Die Kanalbauarbeiten beginnen in der Bodener Straße
nach dem Abzweig Rödertalweg und werden unter Vollsperrung des Bauabschnittes
bis voraussichtlich 20. August 2009 bis zur Hausnummer 23 fortgeführt.
Vor den Entsorgungstagen lassen Sie bitte die zu
entsorgenden Behältnisse in den nächsten zu befahrenden Kreuzungsbereich
bringen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die Baufirma.
Der Gesamtverkehr Richtung Jagdweg, Waldstraße,
Glasstraße wird als wechselseitiger Richtungsverkehr mit Ampelregelung über den
Rödertalweg geführt.
Die Anwohner des Rödertalweges ordnen sich bitte beim
Verlassen ihres Grundstückes in den jeweiligen Richtungsverkehr mit ein.
Jagdweg
Die Kreuzung Bodener Straße wird voraussichtlich in
der Woche vom 17. bis 23. August 2009 für maximal 3 Tage voll gesperrt. Die
Baufirma verteilt in der Woche vorher eine entsprechende Information.
Vom 31. August bis 12. September 09 voraussichtlich
erfolgen die Bauarbeiten im Jagdweg unter Vollsperrung während der Arbeitszeit
der Baufirma. Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge an geeigneter Stelle in den
Seitenstraßen ab. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Müllentsorgung.
Vor Beginn der Arbeiten werden nochmals
Anwohnerinformationen der Baufirma verteilt.
1. Am 30. August 2009 findet die Wahl zum 5. Sächsischen
Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Stadt Radeburg ist in neun allgemeine
Wahlbezirke eingeteilt.
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten
bis zum 09.08.2009 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum
angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des
Wahlergebnisses um 15.00 Uhr im Bauamt, Erdgeschoß, Heinrich-Zille-Straße 11, 01471
Radeburg zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des
Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und
seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung
wird bei der Wahl abgegeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler
erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender
Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber
der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren
Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen
unter Angabe des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für
die Kennzeichnung.
b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der
Parteien und gegebenenfalls der Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der
ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung
einen Kreis für die Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das
Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus
der Anzahl der Listenstimmen.
Der Wähler gibt
a) seine Direktstimme zur Wahl des
Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels
durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und
b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer
Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in den
Kreis gesetztes Kreuz oder in anderer Weise eindeutig kenntlich macht, welcher
Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlzelle des
Wahlraumes gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen
nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran
erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann
hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts
möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der
Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist
a) durch
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch
Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief
mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens
am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur
einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis
einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist
strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Radeburg, den 07.08.2009
J e s s e, Bürgermeister
1.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die
Wahlbezirke der Stadt Radeburg wird in der Zeit vom 07. September bis 11. September
2009 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr
und
13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
im Rathaus, Einwohnermeldestelle
Heinrich-Zille-Straße 6,
01471 Radeburg,
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder
Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person
im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein
Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im
Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen
glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht
hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein
Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden
Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten
Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich,
welches nur von einem Bediensteten der Stadt Radeburg bedient werden darf.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis
eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig
hält, kann in der Zeit vom 07. September bis zum 11. September 2009, spätestens
am 11. September 2009 bis 12.00 Uhr, bei der
Einwohnermeldestelle der Stadt Radeburg, Rathaus, Heinrich-Zille-Straße 6,
01471 Radeburg, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch
Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis
eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 06. September 2009 eine
Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muß Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben
kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen
beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im
Wahlkreis 156 Meißen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
(Wahlbezirk) dieses Wahlkreises, oder durch Briefwahl teilnehmen.
5.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener
Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die
Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der
Bundeswahlordnung (bis zum 06. September
2009) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum
11. September 2009) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist
nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren
festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluß des Wählerverzeichnisses
zur Kenntnis der Stadt Radeburg gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis
eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 25. September 2005, 18.00 Uhr in
der Einwohnermeldestelle der Stadt Radeburg mündlich oder schriftlich
beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein
Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten
möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr gestellt
werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm
der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor
der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene
Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen
den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage 15.00 Uhr stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises
- einen amtlichen blauen Wahlumschlag
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der
Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der
Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und
die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies
hat sie der Stadt Radeburg vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muß der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle
absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird in der Bundesrepublik Deutschland
ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post
unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben
werden.
Radeburg, den 07.08.2009
( J e s s e ), Bürgermeister
Stadt
Radeburg - Ordnungsabteilung
Zum
Thema Lärm und Ruhezeiten
nach
§ 12 der Polizeiverordnung der Ortspolizeibehörde Radeburg vom 16. Nov. 2006
Vereinzelte Anfragen, zumeist von „Neuradeburgern“,
nehmen wir zum Anlass, die Festlegungen zu § 12 – Lärm �������������������������–������������������������ nochmals in
Erinnerung zu bringen.
§ 12 Lärm
(1) Es ist verboten, sich während der Ruhezeiten so zu
verhalten, dass andere Personen dadurch in ihrer Ruhe mehr als nach den Umständen
unvermeidbar gestört werden. Als Ruhezeiten werden folgende Zeiträume fest
gelegt:
a) täglich von 20.00 Uhr bis
07.00 Uhr (Nachtruhe)
b) täglich von 13.00 Uhr bis
15.00 Uhr (Mittagsruhe)
c) Sonn- und Feiertags ganztägig (Sonn- und Feiertagsruhe)
(2) An Stelle der Mittagsruhe gelten für die
Verwendung von Geräten und Maschinen im Sinne der 32. BImSchV die darin
geregelten Betriebsverbote als Ruhezeiten entsprechend dieser Verordnung.
(3) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Tonwiedergabegeräte,
Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte dürfen
nur so benutzt werden, dass andere nicht belästigt werden. Fenster und Türen
sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
(4) Aus Gaststätten und Versammlungsräumen darf kein
Lärm nach außen dringen, durch den andere belästigt werden. Fenster und Türen
sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
(5) Absatz 3 gilt nicht bei behördlich genehmigten Umzügen,
Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und Veranstaltungen, die einem herkömmlichen
Brauch entsprechen - soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung
erforderlich ist, sowie für amtliche Durchsagen.
(6) Die Stadt Radeburg kann in begründeten Einzelfällen
Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 3 zulassen.
(7) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes
und des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes bleiben von dieser Regelung
unberührt.
Von besonderem Interesse ist die Regelung der
Mittagsruhe in Ab-
satz 1).
Hiernach wird oft noch die Meinung vertreten, dass in
dieser Zeit absolute Ruhe zu herrschen hat.
Wesentlich ist jedoch der im Absatz 2) gegebene Hinweis auf die
abschließende Regelung der
32. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV).
Die darin geregelten Betriebsverbote gelten als
Ruhezeiten (Betriebsregelungen für Geräte
und Maschinen - § 7 BImSchV- Betrieb in Wohngebieten).
Die Wiedergabe dieser umfangreichen Ausführungen ist
an dieser Stelle nicht möglich.
Hier eine Antwort auf die häufigsten Fragepunkte :
- Rasenmäher
= in der Mittags-
ruhezeit erlaubt
- Grastrimmer = in der Mittagsruhe-
zeit nicht erlaubt
- Laubbläser = in der Mittagsruhe-
zeit nicht erlaubt
- Motorsäge = in der Mittagsruhe-
zeit nicht erlaubt
Ordnungsabteilung
der Stadt Radeburg
Stadt
Radeburg
Mitteilung
gemäß § 46 Abs. 1 Bundeswahlordnung
– barrierefreie Wahllokale
Sehr geehrte
Wahlberechtigte,
für die Stadt
Radeburg können die Wahllokale Bibliothek, Meißner Straße 1a und im Ortsteil
Berbisdorf das Sportlerheim, Am Sportplatz 6 als barrierefreie Wahllokale
ausgewiesen werden.
Bitte beachten Sie
daher folgendes:
Die
Wahlberechtigten erhalten bis zum 06.09.2009 eine Wahlbenachrichtigungskarte. Darin
sind der Wahlbezirk und der Wahlraum, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat,
angegeben.
Wenn Sie am Wahltag
an der Wahl durch persönliche Stimmabgabe in einem anderen, als dem in Ihrer
Wahlbenachrichtigung angegeben Wahllokal der Stadt Radeburg teilnehmen möchten,
benötigen Sie einen Wahlschein!
Diesen können Sie
bei der Stadt Radeburg
Einwohnermeldestelle
Heinrich-Zille-Straße
6
01471 Radeburg
bis zum 25.09.2009,
18.00 Uhr (Eingang bei Stadtverwaltung) beantragen.
Für die Beantragung
können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden, dort ist ein
entsprechender Antrag aufgedruckt. Beachten Sie bitte, dass die Rücksendung in
einem frankierten Umschlag erfolgt, sofern Sie den Postversand nutzen.
Sie können den
Antrag auch in die in den Ortsteilen oder am Rathaus angebrachten Briefkästen
der Stadtverwaltung einwerfen (keine Frankierung nötig).
Beachten Sie jedoch
bitte, dass der Antrag spätestens am 23.09.2009 in diese Kästen
eingeworfen wird, damit dieser noch rechtzeitig bei der Stadtverwaltung eingeht.
Mit dem Wahlschein
erhalten Sie die Briefwahlunterlagen, damit können Sie an der Wahl auch durch
Briefwahl teilnehmen.
Bitte beachten Sie
auch hier wieder eine rechtzeitige Antragstellung, da die Wahlbriefe spätestens
am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebenen
Stelle eingegangen sein müssen.
Es wird keine
besondere Beförderung durch die Post geben, so dass Sie auch hier davon
ausgehen müssen, dass die Wahlbriefe spätestens bis zum 23.09.2009 aufgegeben
sein sollten.
Bei Rückfragen
wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Radeburg,
Frau Groß, Telefon 035208/96113.
Radeburg, den 07.08.2009
Mit freundlichen Grüßen
J e s s e, Bürgermeister
Radeburg
Pflegeberatung in Radeburg
Angehörige werden
pflegebedürftig – was nun?
Vor dieser Frage
stehen die meisten Menschen deren Angehörige hilfs- und pflegebedürftig werden.
Neben der Sorge um
den nahe stehenden Menschen müssen die Möglichkeiten der häuslichen
Versorgung, ggf. der Pflege und der Finanzierung bedacht und organisiert werden.
Oft ist dieses angesichts der fehlenden Informationen und Unüberschaubarkeit
des Gesundheits- und Pflegesystems für den Einzelnen sehr schwierig.
Die Stadt Radeburg
und die geriatrische Rehabilitationsklinik Radeburg bieten für Betroffene und
deren Angehörige, Freunde und Nachbarn eine unabhängige und wohnortnahe
Pflegeberatung an.
Die Pflegeberatung
berät zu den Themen Pflege- und Entlastungsangebote, sozialrechtliche Ansprüche,
Pflegeversicherung und Wohnformen im
Alter. Daneben werden aktive Hilfestellungen und Anregungen bei Anträgen und
Formularen, der Suche nach dem geeigneten Pflegedienst sowie dem Umgang mit
Menschen mit Demenz gegeben.
Die Beratung ist
kostenfrei und kann im Einzelfall auch in der häuslichen Umgebung erfolgen.
Ab dem 19. August 2009
steht das Pflegeberatungsteam allen Interessierten jeden 2. und 4. Mittwoch
des Monats in der Zeit von 10.30-11.30 Uhr in der hausärztlichen Zweigpraxis
der Gesundheitszentrum RECURA GmbH am Großenhainer Platz 4a in Radeburg zur
Verfügung.
Termine können täglich
zu den Öffnungszeiten in der Zweigpraxis unter 035208-4746, bei der
Stadtverwaltung, Frau Scheibe Tel. 035208 / 961-14 und in der Geriatrischen
Rehabilitationsklinik Radeburg, Frau Häusler, Tel. 035208 / 88-651 vereinbart
werden.
Grundschule
Radeburg
Guten Start ins Schulleben
Der Förderverein der Grundschule Radeburg wünscht
allen ersten Klassen einen guten Start ins Schulleben. Auch allen anderen Schülern
unserer Schule wünschen wir viel Spaß beim Lernen im neuen Schulgebäude. Wie
schon im letzten Jahr, hat unser Verein die Schuleinführung mit einem Getränkestand
umrahmt. Den dabei erzielten Erlös stellen wir für die Gestaltung des neuen
Schulhofs zur Verfügung. Nochmals ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten.
Vorankündigung: In den nächsten Wochen werden wir in der Grundschule
einen „Tag der offenen Tür“ durchführen.
An diesem Tag können dann alle Interessierten den
Schulneubau besichtigen. Den genauen Termin geben wir im nächsten „Radeburger-Anzeiger“
bekannt.
Der Vorstand
Schuldnerberatung
am Freitag, den 28.
August
von 9.00-12.00
Uhr; Bürgerbüro
Erdgeschoß Stadtverwaltung
- Bauamt
Konstituierende Sitzung
des Stadtrates
am 20.08.2009,
19:30 Uhr, im Ratssaal
der Stadt Radeburg
Technischer Ausschuß
25.08.09 - 19.00 Uhr
im Ratssaal der Stadt Radeburg
TSV 1862
Radeburg e.V.
60 Jahre Radeburger Handball
Liebe
Handballfreunde und Sportbegeisterte, liebe Leserinnen und Leser,
Vor 60 Jahren, im
August des Jahres 1949, wurde die Abteilung Handball der TSV 1862 Radeburg e.V.
gegründet. Dieses Jubiläum wollen wir gebührend feiern und laden Sie recht
herzlich dazu ein. Vom 28.08.2009 bis 30.08.2009 präsentieren sich all unsere
Mannschaften in der Sporthalle am Meißner Berg gegen attraktive Gegner. Höhepunkt
wird das Spiel unserer 1. Männermannschaft gegen das Juniorteam von HC Empor
Rostock am Sonnabend um 16.00 Uhr.
Der Radeburger
Handball ist in den heutigen Tagen eine der mitgliedsstärksten Abteilungen in
der TSV Radeburg. So mancher sportlicher Erfolg beweist, dass der Radeburger
Handball mit seiner Leistungsstärke aus dem Sportgeschehen der Kreise Dresden
und Meißen nicht mehr wegzudenken ist. Das Nonplusultra des Radeburger
Handballsports war die Teilnahme der 1. Männermannschaft im Pokal des Deutschen
Handballbundes 2001. Vor über 400 Zuschauern wurde hier dem Radeburger
Handballpublikum Handballsport der Spitzenklasse präsentiert.
Um an diese
Leistungen anzuknüpfen, arbeiten Übungsleiter, Schiedsrichter und Funktionäre
seit Jahren mit großem Einsatz. Dafür hier an dieser Stelle ein großer Dank an
alle Beteiligten. Auch der Leitung der TSV Radeburg, dem Rat der Stadt
Radeburg und besonders unserem Bürgermeister Herrn Dieter Jesse möchten wir für
die gezeigte Unterstützung danken. Nur so war es letztlich, möglich am 13.05.2000
in der neuen Sporthalle am Meißner Berg, allen Radeburgen „echte Heimspiele“ zu
präsentieren. Nicht zu vergessen sind unsere Sponsoren, ohne deren Unterstützung
wir unseren 13 Mannschaften mit ca. 175 Mitgliedern keinen Handballsport in
Radeburg bieten könnten.
Wir, die Handballer
von Radeburg, haben alles daran gesetzt, um unser Jubiläum zu einem großen
Erlebnis werden zu lassen und freuen uns auf Ihren Besuch.
Jost Ruhland,
Abteilung Handball
TSV 1862 Radeburg e.V.
An alle Führerscheinbewerber!
Unser nächster LSM-Lehrgang (Lebensrettende Sofortmaßnah-
men) für Führerscheinbewerber findet am Montag, dem 07.09.2009 und am Dienstag,
dem 08.09.2009 von 17.00 - 20.30 Uhr in Radeburg, ASB-Sozialstation,
Lindenallee 8b statt.
Die Teilnahme an beiden Tagen ist erforderlich.
Vorherige Anmeldung unter Telefon: 035208/81032
Wieder Fußballnachwuchs gesucht!
Hallo Jungs und Mädels,
wir, die Fußballabteilungen
des TSV Radeburg, des Berbisdorfer SV und des SV Grün-Weiß Großdittmannsdorf,
suchen auch in diesem Jahr wieder fußballbegeisterte Kinder für unsere
gemeinsame Radeburger Bambini-Mannschaft. Wenn ihr Lust auf Bewegung und das
Spielen mit dem Ball habt, dann meldet euch telefonisch bei Sven Wehnert unter 035208/92432
oder kommt gleich freitags um 15.00 Uhr zum Training auf dem Radeburger
Sportplatz, Fr.-L.-Jahn-Allee vorbei!
Bis bald!
www.kroemke.com
www.heidebogen.eu
Kulturbahnhof
Radeburg
Ausstellung der Künstlergruppe
„LandArt“ vom 04.-13. September 2009
Wir laden alle
Interessierten zur Vernissage am 04.09.2009
um 19:00 Uhr recht herzlich in den Kulturbahnhof in Radeburg ein.
Außerdem kann man
die Ausstellung am 05. und 06.09.2009
sowie am 12. und 13.09.2009 jeweils in
der Zeit von 11 – 17 Uhr im Kulturbahnhof in Radeburg besichtigen.
Die Künstlergruppe „LandArt“
wird seit Jahren künstlerisch von der Radeburger Malerin/ Grafikerin Petra
Schade geleitet.
Die Arbeiten der
AusstellerInnen umfassen verschiedenste Techniken wie zum Beispiel Malerei und
Spachtelarbeiten, Grafik, Linolschnitt, Monotopien und Druck.
Der Eintritt ist
frei.
Ellen
Schallschmidt-Mietzsch
Landtagswahl
Ministerpräsident
Oettinger und
Landtagsabgeordneter Rößler in Radeburg
Am 30. August 2009 wird ein neuer sächsischer Landtag gewählt. Deshalb möchte ich Sie
herzlich zu meiner Wahlveranstaltung „Wie
kommt unsere Wirtschaft aus der Krise?“ mit dem baden-württembergischen
Ministerpräsidenten Günther Oettinger am Montag, dem 17. August 2009, 16.30
Uhr, im Schulungszentrum der Hagenuk KMT Kabelmesstechnik GmbH, Röderaue 41, in Radeburg
einladen.
Mit
freundlichen Grüßen Ihr
Dr. Matthias
Rößler
Veranstaltungsreihe
„sicher mobil“
„sicher mobil 50 Plus“
In Zusammenarbeit
mit dem ADAC Sachsen in dem Programm „sicher mobil 50 Plus“ (ein Programm des
Deutschen Verkehrsicherheitsrates) finden Gesprächsrunden zu folgenden Terminen
statt:
a) Gasthof
Strauß, 01471 Großdittmannsdorf, Hauptstr. 52,
mittwochs
19.30 Uhr
- 02.09.09
- 07.10.09 - 04.11.09 - 02.12.09
b) Gasthof Naumann
Bärnsdorf.
- Mittwoch,
d. 23.09.09; 19.30 Uhr - Mittwoch, d. 14.10.09; 19.30 Uhr
- Freitag, d. 20.11.09; 19.30 Uhr - Freitag, d.
11.12.09; 19.30 Uhr
Roland
Rosenkranz
Kultur-
und Heimatvereine Radeburg
Radtour 2009
Die alljährliche
Radtour des Kultur- und Heimatvereines Radeburg findet statt am
Sonntag,
23. August
Treffpunkt:
10.15 Uhr
Postmeilensäule
Zillestraße
gegenüber dem
Radeburger Rathaus.
Der Rundkurs ist ca.
41 bzw. 46 km lang und führt durch die Radeburger und Rödern´sche Heide zum
Zschornaer Großteich, weiter über Thiendorf, Welxande, Kaltenbachmühle zum nördlichen
Umkehrpunkt – nach Liega. Die Fürstenstraße der Wettiner entlang geht es dann
Richtung Süden zum an der Via Regia gelegenen Schloß Schönfeld, weiter über
Freitelsdorf nach Ebersbach zur Bockwindmühle (Führung).
Auf der Sächsischen
Salzstraße geht es weiter nach Bärwalde; von dort aus führt der „kurze Heimweg“
entweder über die „Schamotte“ oder über Berbisdorf oder der „lange Heimweg“ über
Bärnsdorf, das an diesem Wochenende seinen 700. Gründungstag feierlich begeht,
nach Radeburg.
Verpflegung aus dem
Rucksack. Erfrischungen unterwegs möglich.
Große und kleine Interessenten
sind herzlich willkommen!
Apothekenbereitschaftsplan
KOMMT GRATULIEREN
Bereitschaftszeiten
der Apotheken in Großenhain und Radeburg:
- tägl. von
8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr
- zusätzl.
Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr
- zusätzl.
Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr
Herzliche Glückwünsche übermittelt
die Stadtverwaltung Radeburg
Apotheke Zusatzdienst Großenhain mit
Uhrzeit
15.08. Löwen -Apotheke Radeburg Stadt-Apotheke 17 -19
16.08. Löwen -Apotheke Großenhain Löwen-Apotheke 10 -12 & 17 -19
17.08. Moritz -Apotheke Meißen Apo. am Kupferberg 18 -20
18.08. Rathaus -Apotheke Weinböhla Stadt-Apotheke 18 -20
19.08. Regenbogen -Apotheke Meißen Mohren-Apotheke 18 -20
20.08. Marien -Apotheke Großenhain Marien-Apotheke 18 -20
21.08. Markt -Apotheke Meißen Löwen-Apotheke 18 -20
22.08. Stadt -Apotheke Großenhain Stadt-Apotheke 17 -19
23.08. Triebischtal -Apotheke Meißen Stadt-Apotheke 10 -12 & 17 -19
24.08. Löwen -Apotheke Radeburg Marien-Apotheke 18 -20
25.08. Elbtal -Apotheke Meißen (im Elbe-Center)
Stadt-Apotheke 18 -20
26.08. Hahnemann -Apotheke Meißen Mohren-Apotheke 18 -20
27.08. Regenbogen -Apotheke Meißen Marien-Apotheke 18 -20
28.08. Moritz -Apotheke Meißen Apo. am Kupferberg 18 -20
29.08. Hahnemann -Apotheke Meißen Löwen-Apotheke 17 -19
30.08. Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal
Löwen-Apotheke 10 -12 & 17 -19
31.08. Marien -Apotheke Großenhain Marien-Apotheke 18 -20
01.09. Hahnemann -Apotheke Meißen Stadt-Apotheke 18 -20
02.09. Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal
Löwen-Apotheke 18 -20
03.09. Stadt -Apotheke Großenhain Stadt-Apotheke 18 -20
04.09. Moritz -Apotheke Meißen Marien-Apotheke 18 -20
05.09. Mohren -Apotheke Großenhain Mohren-Apotheke 17 -19
06.09. Markt -Apotheke Meißen Mohren-Apotheke 10 -12 & 17 -19
07.09. Rathaus -Apotheke Weinböhla Apo. am Kupferberg 18 -20
08.09. Sonnen -Apotheke Meißen Stadt-Apotheke 18 -20
09.09. Apo.am Kupferberg Großenhain Apo. am Kupferberg 18 -20
10.09. Markt -Apotheke Meißen Mohren-Apotheke 18 -20
11.09. Löwen -Apotheke Großenhain Löwen-Apotheke 18 -20
12.09. Löwen -Apotheke Radeburg Marien-Apotheke 17 -19
13.09. Sonnen -Apotheke Meißen Apo. am Kupferberg 10 -12 & 17 -19
zum 75. Geburtstag
am
19.08. Balmer, Friedel Bahnhofstraße 14
am
28.08. Weiß, Gottfried Bärwalder Straße 16
am
30.08. Großmann, Gisela Hauptstr. 8,
Großdittmannsdorf
am
05.09. Müller, Lieselotte Schmiedestr. 8, Bärnsdorf
am
06.09. Bartsch, Regina Bodener Str. 3, Boden
zum 80. Geburtstag
am
15.08. Großmann, Horst Lindeberg 5, Bärnsdorf
am
23.08. Wachtel, Raimund Anbaustr. 70,
Berbisdorf
am
02.09. Throne, Annita Oberdorf 5, Bärwalde
zum 85. Geburtstag
am
28.08. Schieritz, Elsbeth Hauptstr. 20 A,
Großdittmannsdorf
zum 91. Geburtstag
am
19.08. Hübner, Elisabeth Dresdner Straße 3
zum 92. Geburtstag
am
25.08. Borrmann, Margarete Hospitalstr. 16
zum 92. Geburtstag
am 11.09. Eymael,
Käte Bärnsdorfer Hauptstraße 41 C, Bärnsdorf
Zahnärztlicher Notdienst Radeburg / Moritzburg
An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen jeweils
von 9-11 Uhr
15./16.08. Herr Dr. Hentschel,
Ottendorf-Okrilla,
Radeburger Str. 9
Tel.:
035205/ 74571
22./23.08. Frau Dr. Christiane
Sachse,
Radeburg,
Lindenallee 4a
Tel. 035208/
2737,
mobil: 0173/ 3640769
30./31.08. Herr Dr. Bosse
Ottendorf-Okrilla,
Radeburger Str. 4
Tel. 035205/54134
05./06.09. Frau Dr. Muschter
Ottendorf-Okrilla,
Radeburger Str.16
Tel. 035205/54387
12./13.09. Herr Dr. Gross
Radeburg,
Heinrich-Zille-Str. 13
Tel. 035208/2041
Ärztliche Notdienste
Rettungsstelle Meißen:
Die Vermittlung des diensthabenden
Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die
03521-73 85 21
Bereitschaftszeiten:
Mo, Di, Do:
19.00 – 7.00 Uhr
Mi: 14.00 – 7.00 Uhr
Fr: 14.00 – 8.00 Uhr
Sa: 08.00 – 8.00 Uhr
So u. Feiertag:
8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00
Uhr
Impressum: Radeburger Anzeiger,
seit 1876, 132. (19.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden
Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch,
Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für
Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf),
mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach,
Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach,
Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra,
Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna)sowie dem Informationsblatt für Medingen.
Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign Klaus-Dieter
Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter
Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de,
e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für
Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde
Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für
den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.:
(035208) 80810, Fax. 80811. Verantwortliche für die Verteilung: TNT
Post Direktwerbung Ost GmbH; Tel.: 03722/524221 oder 524231 - Der Radeburger
Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x
im Monat. Anzeigenschluß ist am
letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise
und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch
zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm,
für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden,
gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit,
bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder
Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit
schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach
dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen
nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für
Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt
angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne
Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.
Grundschule
Radeburg
Sächsischer Waldbesitzerverband e.V.
Medingen
Nach
Schulneubau neuer Berufswunsch: Architekt
Tagung
für Waldbesitzer am 11. September in Niesky
Fortsetzung von Seite 1
Zur Information der
Waldbesitzer speziell in der Lausitz findet am Freitag, 11. September 2009 im
Bürgerhaus Niesky, Muskauer Straße 31, 02906 Niesky eine Regionaltagung statt. Beginn
ist um 18:00 Uhr. Themen sind unter anderem die Entwicklung des Holzmarktes in
Sachsen und die Wertermittlung von Waldbeständen. Die Teilnahme an der
Veranstaltung ist kostenlos. Das vollständige Programm können Sie auf der
Internetseite des Verbandes unter www.waldbesitzerverband.de abrufen. Für
weitere Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Waldbesitzerverbandes
unter 035203-39820 oder per Email unter wbv.sachsen@gmail.com zur Verfügung.
Dr. Christof
Oldenburg
Geschäftsführer Sächsischer
Waldbesitzerverband e.V.
Tel.-Nr. 035203-39820
Regionalkirchenamt
Dresden
FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG
für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Medingen – Großdittmannsdorf vom 08.11.2007
Aufgrund
von § 2 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Buchstabe a und 43 der
Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983
(Amtsblatt Seite A 33) in der aktuellen Fassung hat der Kirchenvorstand für die
Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Medingen-Großdittmannsdorf am 08. November
2007 die folgende Gebührenordnung beschlossen:
FRIEDHOFSGEBÜHREN-
ORDNUNG
§1
Gebührenpflicht
Für die Benutzung der
Friedhöfe der Kirchgemeinde und seiner Bestattungseinrichtungen sowie für
weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden nach Maßgabe dieser Ordnung
Gebühren erhoben.
§2
Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühren
verpflichtet ist der Nutzungsberechtigte oder die Person, in deren Auftrag der
Friedhof oder die Bestattungseinrichtungen benutzt werden. Ist eine
Personenmehrheit Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als
Gesamtschuldner.
§3
Fälligkeit
und Einziehung
der Gebühren
(1) Die Gebühren sind im
Voraus, spätestens jedoch bei Inanspruchnahme der Leistungen an die
Friedhofskasse zu entrichten.
(2) Vor Zahlung der Gebühren
oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt
werden.
(3) Über Widersprüche gegen
die Gebührenerhebung nach dieser Ordnung entscheidet das Leitungsorgan des
Friedhofsträgers.
(4) Die Gebühren
unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren nach den staatlichen
Bestimmungen.
§4
Stundung und
Erlass
von Gebühren
Die Gebühren können im
Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten
gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.
§5
Gebührentarif
I. NUTZUNGSGEBÜHREN
1. Reihengrabstätten
1.1 für
Sargbestattung
(Verstorbene
bis 5 Jahre,
Ruhezeit 15 Jahre) 160,- €
1.2 für
Sargbestattung
(Verstorbene
über 5 Jahre,
Ruhezeit 20 Jahre) 260,- €
1.3 für
Urnenbeisetzung
(Ruhezeit 20 Jahre) 260,- €
2. Wahlgrabstätten
(Nutzungszeit 20 Jahre)
2.1.1. für
Sargbestattungen,
Einzelgrab 320,- €
2.1.2. für
Sargbestattungen,
Doppelgrab 640,- €
2.1.3. Einzelwaldgrab
f. Sargbestattung (nur Medingen) 380,- €
2.1.4. Doppelwaldgrab
f. Sarg-
bestattung
(nur Med.) 760,- €
2.1.5 3-Stell.
Waldgrab f. Sarg-
bestattung (nur Med.) 1140,- €
2.2.1 Urnengrabstätte
für
1 oder 2 Urnen 320,- €
2.3 Gebühr
für die Verlängerung
des Nutzungsrechtes an
Wahlgrabstätten:
2.3.1. für
Wahlgrabstätten nach
2.1.1. u. 2.2.1. pro Jahr 16,- €
2.3.2. für
Wahlgrabstätten nach
2.1.2. pro
Jahr 32,- €
2.3.3. für
Wahlgrabstätten nach
2.1.3. pro Jahr 19,- €
2.3.4. für
Wahlgrabstätten nach
2.1.4. pro Jahr 38,- €
2.3.5. für
Wahlgrabstätten nach
2.1.5. pro Jahr 57,- €
II.
FRIEDHOFS-
UNTERHALTUNGSGEBÜHR
Von allen
Nutzungsberechtigten wird eine Friedhofsunterhaltungsgebühr von 14,- € je
Grablager und Jahr erhoben. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die
Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von fünf Jahren im Voraus
erhoben. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhebungsjahres fällig.
III.
BESTATTUNGS- UND
BEISETZUNGSGEBÜHREN
1.1. Sargbestattung
(Verstorbene
bis 5 Jahre) 230,- €
1.2. Sargbestattung
(Verstorbene
über 5 Jahre) 359,- €
1.3. Urnenbeisetzung
163,- €
IV.
GEBÜHREN für
UMBETTUNGEN
1. Urne
1.1. Umbettungen von Urnenbeiset-
zungen auf demselben
Friedhof bzw. einem Friedhof der Kirch-
gemeinde je Grab 200,- €
1.2. Ausbettung
bei Überführung
auf
einen fremden Friedhof 163,-
€
1.3. Einbettung bei Überführung
von
einem fremden Friedhof 163,-
€
2. Sarg
Bei
Umbettungen von Sargbestatt-
tungen wird nach §6
verfahren.
V.
GENEHMIGUNGS-
GEBÜHREN
Die Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung
eines Grabmals beträgt 25,- €
VI.
Gebühr für Erstellung
von Berechtigungskarten
an Gewerbetreibende
Die Gebühr für die Erteilung einer
Berechtigungskarte an einen
Gewerbetreibenden beträgt 25,- €
VII.
Sonstige Gebühren
Überlassung eines Exemplars der Friedhofsordnung 3,-
€
§6
Besondere zusätzliche
Leistungen
Für besondere zusätzliche
Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt die
Friedhofsverwaltung den zu zahlenden Preis von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen
Arbeits- und Materialaufwand fest.
§7
Öffentliche
Bekanntmachungen
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung
und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen
Bekanntmachung.
(2) Öffentliche
Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut in dem Amtsblatt Ottendorf-Okrilla
und dem Radeburger Anzeiger.
(3) Die jeweils geltende
Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme aus im Pfarramt
Medingen.
(4) Außerdem können die
Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen zusätzlich durch Aushang und Abkündigung
bekannt gemacht werden.
§8
Inkrafttreten
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung
und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Bezirkskirchenamt
am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten
dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 12. März
2002 außer Kraft.
Medingen, 07.01.2008
Der
Kirchenvorstand
gez. Joos gez. Ruhland
Vorsitzender Mitglied
Bestätigt:
Regionalkirchenamt Dresden
125
Jahre Schmalspurbahn
Ausstellung
zum Bahnjubiläum im Kulturbahnhof
Am 12. und 13. September
begehen der Verkehrsverbund Oberelbe, die Sächsische
Dampfeisenbahngesellschaft, der Traditionsbahnverein Radebeul und viele andere
das Jubiläum der Lößnitzgrundbahn, deren Inbetriebnahme sich fast auf den Tag
genau zum 125. Mal jährt. Nicht nur in Radebeul und Moritzburg wird das Jubiläum
gefeiert, auch in Radeburg gibt es ein Bahnhofsfest. Zu recht, den viele
Jahrzehnte lang war die Bahn eine Lebensader für Radeburg. Schüler der 8.und 9.Klassen
der Zilleschule Radeburg haben in Zusammenarbeit mit dem Kulturbahnhof
Radeburg seit März 2009 dazu geforscht, geplant, gestaltet und organisiert
und werden das Fest mit einer
Ausstellung über die Geschichte der Strecke Radebeul – Radeburg bereichern. Da
die Schüler noch ganz bei der Arbeit sind, freuen sie sich natürlich über
jegliche Mithilfe, nicht zuletzt über Dokumente oder Zeitzeugen, welche die
eine oder andere Geschichte erzählen können. „Wir möchten gern Hinweise oder
Ausstellungsstücke von Ihnen mit zeigen.
Wenn Sie uns helfen
können, bitten wir Sie sich bei uns zu melden,“ sagt Frank Mietzsch. Dies ist möglich
per E-Mail: ankunft@bahnhof-radeburg.de oder per Telefon: 0171 570 44 37.
Kroemke
Tauscha
Dorfstrasse in Tauscha eröffnet
Dorfstrasse in Tauscha eröffnet
Bürgermeister Christian Creutz (Mitte) eröffnet im
Beisein von Jan und Wolfgang Hausdorf (Baufirma), Herrn Riedel (Planungsbüro) sowie
Frau Bittner (Bauamt) die Dorfstrasse.
Sommerliches Wetter
begleitete die Eröffnungsfeier des 1. Bauabschnittes der Dorfstrasse in Tauscha
am letzten Donnerstag. Ab Einmündung der Hauptstraße, vom Ortseingang aus
Richtung Sacka kommend, bis auf Höhe des Gemeindeamtes wurde die Strasse
grundhaft mit einseitigem Fußweg ausgebaut. Die neue Straßenbeleuchtung sowie
ein neu gestalteter Bushaltestellenbereich in Höhe des Gemeindeamtes ergänzen
die Maßnahme. Die durch den Rückbau der bisher teilweise mehr als sieben Meter
breiten Fahrbahn sowie eines der beiden Fußwege entstandenen Freiflächen
wurden bepflanzt und verschönern das gesamte Straßenbild. Dadurch trug die
Gemeinde auch den hohen Gestaltungsanforderungen, die mit dem Einsatz der durch
die EU und den Freistaat Sachsen bereitgestellten Fördermittel einhergehen,
Rechnung.
Insgesamt wurden für
die Maßnahme 373.172 € aus dem Budget zur integrierten ländlichen Entwicklung
der Region Dresdner Heidebogen bereitgestellt, die Gesamtkosten betrugen 522.441
€.
Die Tauschaer wird
freuen, dass nun auch die Hauptstraße ausgebaut werden soll. Da es sich um eine
Kreisstraße handelt, ist hier allerdings vorrangig der Landkreis gefragt. Erste
Bauberatungen hat es bereits gegeben. MR
189,00
Distanzreiten
Motorrad Worlitzsch
Bärwalder Str. 30
· 01471 Radeburg
Tel. 035208/80433
www.worli.de
Sächsische
Landesmeisterschaften
Vom 22.-23.08.09
finden in Tauscha die Sächsische
Landesmeisterschaften im Distanzreiten statt. Es wird im „Dresdener Heidebogen“
auf markierten Strecken von 40km , 70km
und 124km geritten, für Kinder ist am
Sonntag eine 7 km Strecke markiert. Start und Ziel ist die Pension „Zum alten
Bauernhof“, Dorfstr. 17 in Tauscha. Wer mit reiten möchte, kann sich bis zum 21.08.
noch melden. Sonntag ab 9.00 Uhr findet ein Frühschoppen mit Siegerehrung statt.
Es lädt ein
der Heimat und
Freizeitreiter-Verein Tauscha e.V.
Weitere
Informationen unter
www.saxonia-distanz.de
Moritzburg
Reit- und Fahrverein Moritzburg
lädt ein ins neue Domizil
Nachdem der Reit- und
Fahrverein Moritzbug viele Jahrzehnte im Objekt auf der August-Bebel-Straße ansässig
war, ist er am 26. Juli in seinen neuen Stall umgezogen. Seit April wurden
durch den Verein umfangreiche Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen realisiert.
Jetzt haben die Pferde ihr neues zuhause im ehemaligen Kuhstall an der Kötzschenbrodaer
Straße 25 gefunden.
Wir laden Sie
herzlich ein, am Sonntag, 16. August von 11 – 14 Uhr unseren neuen
Stall zu besuchen.
Die kleinen
Besucher können sich beim Kinderreiten schon mal an den Pferdesport herantasten.
Wir freuen uns auf
Ihren Besuch.
KOMMT GRATULIEREN
Ausgabe:
08/2009
Den Jubilaren
herzliche Glückwünsche übermitteln die Bürgermeisterin und der Gemeinderat
Ebersbach. Wir wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.
Erscheinungstag:
14.08.2009
Bedauerlicher Weise ist uns im letzten Anzeiger
ein Fehler unterlaufen.
Wir gratulieren nachträglich zum 85. Geburtstag
am 04.08.2009 Herrn Werner Nacke,
OT Ebersbach, Hauptstr. 150
und zum 95. Geburtstag am 06.08.2009
Frau Linda Jätzold, OT Rödern, Radeburger Str. 44
zum 93. Geburtstag
am 08.09.2009 Vetter, Erika OT Reinersdorf,
Kleine Seite 14
zum 91. Geburtstag
am 05.09.2009 Stankus,
Dorothea OT Naunhof, Schulstr. 18
zum 90. Geburtstag
am 29.08.2009 Hennig,
Charlotte OT Ebersbach, Hauptstr. 97
zum 80. Geburtstag
am 18.08.2009 Sorschke,
Helga OT Rödern, Am Kellerberg 18
am 19.08.2009 Finsterbusch, Winfried OT Cunnersdorf,
Bieberacher Str. 15
Ebersbach
Ebersbach
Bekanntmachung
der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis und die ���������������������������Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009
Gemeinde Ebersbach
Wahlkreis 38 Riesa-Großenhain
2
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag,
dem 30. August 2009
findet die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag
statt. Die
Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr
2. Die Gemeinde ist
in folgende 9 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahl- ��������������������������Abgrenzung���������������� ���������������Bezeichnung
des
bezirk
Nr. des
Wahlbezirks Wahlraums
11 Beiersdorf Gemeindehaus
Hopfenbachstr.
15, Beiersdorf
12 Bieberach FFW-Versammlungsraum
Heidestr.
6, Bieberach
13 Cunnersdorf Cunnersdorfer Agrar GmbH
Lange
Str.13, Cunnersdorf
14 Ebersbach Gemeindeverwaltung Am
Bahndamm 3, Ebersbach
15 Freitelsdorf Gemeindehaus
Straße
d. Jugend 4, Freitelsdorf
16 Kalkreuth Feierraum Quelle-Shop
Am
Kindergarten 2, Kalkreuth
17 Naunhof Gemeinderaum
Schulstraße
18, Naunhof
18 Reinersdorf/Göhra Feierraum
Am
Steinkreuz 1, Reinersdorf
19 Rödern Kegelbahn
Radeburger
Str. 8a, Rödern
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die
Gemeinde – die Wahlbezirke der Gemeinde
Ebersbach
wird in der Zeit vom 07.09.2009 bis 11.09.2009 während
der allgemeinen Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt, Am Bahndamm 3, 01561
Ebersbach
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder
Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person
im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen
Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich
eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
kann.
Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich
der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß
den § 21
Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze
eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten
Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis
eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder
unvollständig hält, kann in der Zeit vom 07.09.2009 bis zum 11.09.2009, spätestens
am 11.09.2009 bis 11.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Ebersbach Einwohnermeldeamt,
Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung
zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis
eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 06.09.2009 eine
Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben
kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen
beantragt haben,
erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im
Wahlkreis 38 Riesa-Großenhain 2 durch Stimmabgabe in einem
beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl
teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener
Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener
Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden
die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der
Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2009) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis
nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 11.09.2009) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der
Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren
festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses
zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis
eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 25.09.2009, 18.00 Uhr, bei der
Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm,
Fernschreiben, Telefax,
E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als
gewahrt.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein
Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten
möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt
werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm
der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt
werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene
Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen
den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr,
stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6.Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der
Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen
roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für
einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der
Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und
die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies
hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu
versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit
dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle
absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutsche
Post AG unentgeltlich befördert.
Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen
Stelle abgegeben werden.
Ebersbach, 14.08.2009
Fehrmann/Bürgermeisterin
Die Gemeinde ist in
9 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In der
Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 9. August 2009 übersandt
worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der
Wahlberechtigte wählen kann.
Der
Briefwahlvorstand tritt zur Er-
mittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 18.00 Uhr in der
Gemeindeverwaltung Ebersbach, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach zusammen.
3. Jeder
Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis
er eingetragen ist.
Der Wähler hat zur
Wahl die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und seinen Personalausweis
oder Reisepass bereitzuhalten.
Die
Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei der Wahl abgegeben.
Gewählt wird mit
amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen
Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter
fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis die
Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei
und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen
Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom Namen jedes
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung;
b) für die Wahl nach Landeslisten die
Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie
jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und
links von der Parteibezeichnung einen
Kreis für die Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat
eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen
Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt
a) seine Direktstimme zur Wahl
des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und
b) seine Listenstimme zur Wahl
der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des
Stimmzettels durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich
macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel
muss vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen
Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen
nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung
sowie die im Anschluss daran folgende Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit
dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die
einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der
Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen
Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch
Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im
verschlossenen Wahl-
umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am
Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.
6. Jeder
Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer
unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder
das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar
(§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
7. In folgenden
Wahlbezirken werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt.
-
entfällt -:
Das Verfahren für
die wahlstatistischen Auszählungen ist in der Verordnung des Sächsischen
Staatsministerium des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen
Landtag vorgegeben.
Zur Durchführung
der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der
Geburtsjahresgruppe des Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung des
Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser Stimmzettel ausgeschlossen.
Ebersbach, 14.08.2009
Fehrmann, Bürgermeisterin
Gemeinde
Ebersbach
Beschlüsse der Gemeinde Ebersbach
In der nicht öffentlichen
Sitzung des Hauptausschusses am 18.06.2009, des Technischen Ausschusses am 14.07.2009
und des Gemeinderates am 16.07.2009 wurden nachstehende Beschlüsse gefasst:
Hauptausschuss
73/06/2009
Öffnungszeiten des
Hortes ab 29.06.2009
74/06/2009
Regelungen zu
Personalangelegenheiten
Technischer
Ausschuss
73/07/2009 bis ������������83/07/2009�� Beschlüsse
zu Bauvorhaben, Bauvoranfragen und Vorkaufsrecht von Bürgern der Ortsteile
sowie von Betrieben und Institutionen
Gemeinderat
84/07/2009
Nachtragssatzung
der Gemeinde Ebersbach für das Haushaltsjahr 2009
85/07/2009
Übertragbarkeit der
Ausgaben in den Haushaltsstellen Straßenbewertung in Vorbereitung der Doppik
und Zuschüsse für laufende Zwecke kirchlicher Einrichtungen sowie die Bildung
von Kassenresten für die Realisierung der „Breitbandanalyse“
86/07/2009
Zuschlagserteilung
für die Bauleistung „Ausbau Mühlweg Rödern – Ebersbach“ an die Firma Heinz
Lange Bauunternehmen GmbH Ottendorf-Okrilla, OT Medingen mit einer Bruttoangebotssumme
von 58.841,87 Euro
87/07/2009
Ablehnung des
gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer Digitalfunk-Basisstation am
Standort SN 13-022-Ebersbach im Ortsteil Freitelsdorf
88/07/2009
Zustimmung auf
Stundung der Gewerbesteuerzahlung eines Gewerbetreibenden.
Gemeinde
Ebersbach
Zahlungserinnerung
3. Rate Grundsteuer
Fälligkeit 15.08.2009
Es wird darauf
hingewiesen, dass die Gemeindekasse bei verspäteten Zahlungen Säumniszuschläge
und Mahngebühren erheben muss.
Um dies zu
vermeiden empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren. Bitte
geben Sie bei der Überweisung das Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung
richtig zugeordnet werden kann.
Bankverbindung der Gemeinde:
Sparkasse Meißen;
Kto-Nr.: 3046000056,
BLZ: 85055000
„Mühlenwichtel“
Ebersbach
Schützenverein
Naunhof e. V.
Die Mühlenwichtel verabschieden
ihre Schulanfänger
Zweiräder im Wandel der Zeit
Anlässlich unseres
Schützen-, Dorf- und Erntedankfestes am 11. bis
13. September 2009 beabsichtigten wir am Sonntag, d. 13. September 2009
ein Treffen für Zweiräder im Wandel der Zeit zu organisieren. Das Treffen soll 10.00
Uhr beginnen und gegen 12.00 Uhr mit einer kleinen Ausfahrt abschließen. Dafür
suchen wir noch Interessenten mit alten
und neuen Fahrrädern. Ebenso sollten Fahrräder mit Hilfsmotor, Mopeds aller
Baureihen und Motorräder wie Fichtel, Sachs, NSU, LKW, BMW, EMW, AWO, PITTI,
Wiesel, Troll sowie alle Typen, die es im Laufe der Zweiradentwicklung gab und
derzeit gibt. Des weiteren kann, soweit es möglich ist, verkauft und gehandelt
und auch Ersatzteile können abgeboten werden.
Das Treffen findet
in Naunhof auf dem Sportplatz statt. Die Zufahrt erfolgt über die Parkstraße. Für
das leibliche Wohl ist gesorgt.
Interessenten
melden sich bitte bei
Herrn Holger Görner, Schulstraße 5
Herrn Günter Petersohn, Alte Dorfstraße 33 - Tel. 035249/71831
Herrn Ralf Petersohn, Siedlungs-
weg 26 - 0173/3979559
Wir freuen uns auf
Ihre Teilnahme.
Vorstand des
Schützenvereines Naunhof e. V.
Ihr glaubt
es kaum, ihr glaubt es kaum,
was bei
uns hier geschah am Zuckertütenbaum.
Schon seit
Langem hatten wir an die bunten Tüten gedacht,
haben die
Blüten und Knospen gepflegt und bewacht.
So viele Käfer
krabbeln aus den Ritzen
sie rochen
wohl die süßen Lakritzen,
und die
Eichhörnchen auf den Buchen –
wollen die
etwa die Kekse versuchen ?
Auch die
Bienen schwirren um den Baum herum:
„Hier
duftets so herrlich, kommt her – summ summ!“
Alle
wollen sie von den süßen Sachen haschen
wollen
Schokolade und Gummibärchen naschen.
Da kam
schließlich vom Zuckertütenmännlein ein Fax zu uns her:
„ Ihr Mühlenwichtel,
kommt schnell, sonst sind alle Zweige leer!“
Wir überlegten
nicht lang und liefen geschwind
Und fanden
tatsächlich 14 bunte Tüten – eine für jedes Schulkind.
Die haben
wir alle abgepflückt
Und dabei
haben wir glatt noch mehr erblickt.
Auch diese
haben wir abgeschnitten ganz sacht
Und für
die anderen Mühlenwichtel-Gruppen mitgebracht.
So wünschen
wir unseren Schulanfängern
beim Lernen
stets Freude und Glück
und hoffen,
sie denken gerne an die Zeit bei unss zurück!
Patricia´s
Rasselbande
Sommerfest bei „Patricia‘s Rasselbande“ in Cunnersdorf
Anfang Juli
feierten wir ein Sommerfest bei unserer Tagesmutti Patricia.
Es war so liebevoll
geplant und ausgedacht. Leider hat das Wetter einen großen nassen Strich durch
den Plan gemacht. Aber wie unsere Patricia eben so ist, wurde ganz schnell und
spontan umgedacht und neu koordiniert. Somit ist es doch noch ein sehr schöner
und gemütlicher Abend geworden. Es gab leckeres Essen, schöne Fotos von unseren
Kindern und wie immer was ganz niedliches Selbstgebasteltes. Auch in unsere
Bastelmappen, die von Patricia sorgsam geführt und schön mit Bildern
dokumentiert werden, konnten wir wieder rumstöbern. Wir waren von dem
Fortschritt und den Talenten unserer Kinder begeistert.
Aber auch wir
Eltern hatten für unsere Tagesmutti eine kleine Überraschung als DANKESCHÖN für
die liebevolle Betreuung unserer Kinder vorbereitet.
Weil wir froh sind,
dass wir Patricia als Tagesmutti haben, wollten wir ihr die tägliche Arbeit
erleichtern. Daher starteten wir eine Sponsorenaktion für einen neuen
Krippenwagen. Er erleichtert den Kindern den Einstieg und das Spazierengehen. Da
die Kosten für so einen Wagen sehr hoch sind und es ungewiss ist, ob der Bund
einen Teil dieser Kosten übernimmt, sammelten wir Gelder. Dann überreichten ein
kleines „Sponsorenschweinchen“ mit einer stolzen Summe für einen Teil des
Krippenwagens von „Patricia´s Rasselbande“. Unter Tränen gerührt von unserer
Aktion, übernahm Patricia das Geld und bedankt sich von Herzen bei den
Sponsoren:
Frau und Herr Behrisch der
Cunnersdorfer Agrar GmbH & Co KG, Elke & Wolfgang Logsch, Stefani
Martin & Mirko Wehner, Katharina Ebert, Firma Auto Trentzsch Radeburg,
Kathleen & Michael Riedel, Ralf & Edith Logsch, Firma Auto-Trentzsch in
Dresden, Sandra Kunert & René Thiemig, Karl & Ursula Engelmann,
Gottfried & Barbara Derwing, Feinbäckerei Tobolik, Firma Elektrotechnik
Frank Jäpel, Erna Derwing, Liselotte, Birgitt & Gottfried Finsterbusch,
Annegret & Ingolf Kunath, Firma Elektro Stelzner, Annemarie & Joachim Gärtner,
Friseurin Sigrid Jähnig, Eveline & Uwe Drunk.
Auch wir, die
Eltern und Kinder, sagen noch einmal vielen, vielen Dank den Sponsoren. Ohne
sie wäre die Überraschung nicht möglich gewesen!
PS: Da unsere
Tagesmutti immer wieder auf der Suche nach anderen Spielzeug für unsere Kinder
ist, machen wir einen Aufruf! „Wer hat preisgünstiges Outdoorspielzeug oder
eine Gondelschaukel abzugeben?“
Bitte meldet Euch
bei Patricia unter 035248/88865!
Eine Schule der
etwas anderen Art durften wir alle vor Kurzem in der Gartenbaumschule Stübler
in Steinbach erleben. Durch den liebevoll angelegten Garten konnten wir
entlang dem Rundweg viele bekannte und unbekannte Stauden, Sträucher und Bäume
bewundern.
Wir durften uns
sogar selbst eine Pflanze eintopfen und mit nach Hause nehmen. Nun wollen wir
sie pflegen, damit sie genau so gut gedeiht wie in Steinbach.
Die Brücke über den
Seerosenteich fanden alle Kinder recht abenteuerlich und an der kleinen
Garteneisenbahn mit den niedlichen Pflanzen und vielen angelegten Details hätten
wir noch viel länger bleiben können, aber schließlich wartete schon bald der
Bus auf uns.
Doch vorher gab´s noch Mittag. Familie Stübler hatte alles
bestens organisiert und so störte uns der Regen überhaupt nicht.
Für einen
lehrreichen und interessanten Vormittag möchten wir uns bei Stüblers und ihren
Angestellten bedanken. Unseren ( Kinder-) Garten ziert schon so mancher Baum
aus der Steinbacher Baumschule, denn es ist bereits Tradition, dass sich die
große Gruppe auf diese Weise bei uns verewigt und wir uns stets bei den
Fachleuten aus Steinbach Ideen und Ratschläge einholen können.
DANKESCHÖN!!!
Recycling
Hausmüllentsorgung - schwarze Tonne
OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau,
Göhra
Mittwoch, 19.08.09 und 02.09.09
Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile Montag, 24.08.09 und 07.09.09
OT Beiersdorf, Lauterbach, Marschau, Bieberach,
Cunnersdorf, Kalkreuth, Freitelsdorf Mittwoch,
09.09.09
OT Naunhof, Reinersdorf, Ebersbach, Ermendorf, Hohndorf, Göhra
Freitag
, 28.08.09
OT Rödern Donnerstag,
10.09.09
Leichtstoffentsorgung - gelbe Säcke und blaue Tonne
Grundschule „Wilhelm Schneller“ Kalkreuth
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten für alle Ortsteile
der Gemeinde Ebersbach
Projektcircus in
Kalkreuth
Ab sofort haben Sie
die Möglichkeit, Ihre Elektro- und Elektronikgeräte bei den Firmen:
ROMONDIS Elbe-Röder GmbH Montag - Freitag
Mühlbacher Weg 3 in Quersa 07.00 – 16.00 Uhr
Dieter Moys GmbH Dienstag, 07.00 – 15.30 Uhr
Auenstraße 2a in Großenhain Donnerstag, 07.00 – 17.30 Uhr Samstag,
08.00 – 12.00 Uhr
und
im Bauhof der Gemeinde Ebersbach (hinter
der Mittelschule Ebersbach)
am
3. Mittwoch im Monat, am 19. August 2009
in
der Zeit von 13.00 – 16.00 Uhr kostenlos abzugeben.
Das Schuljahr 2009/
2010 ist erst wenige Tage alt und schon steht für die 198 Schüler der Grundschule
in Kalkreuth der Höhepunkt im Schuljahr bevor. Der Zirkus kommt! Besser gesagt
der 1. Ostdeutsche Projektcircus Andre Sperlich.
Vom 23. bis zum 29.
August wird ein echtes Zirkuszelt unser Schulgelände dominieren.
Schon seit mehren
Jahren sammeln die Schüler Altpapier, um aus dem Erlös die Projektkosten für
jedes Kind zu bestreiten.
Höhepunkt werden
natürlich die drei Aufführungen am 28. und 29. August sein. Das Besondere daran
ist, dass jeder Schüler in das Programm integriert wird. So heißt es für alle
von Montag bis Donnerstag üben, üben, üben. Im Vorfeld sucht sich jeder eine
Gruppe aus, in der er mitarbeiten möchte. Es gibt Zauberer, Seil- und Tüchertänzer,
Schlangenbeschwörer, Feuerschlucker, Fakire, Jongleure, Dompteure und natürlich
Clowns. In elf Gruppen wird ein ca. zweistündiges Programm erstellt.
Zu den Aufführungen
sind alle Eltern, Großeltern und Einwohner der Gemeinde herzlichst eingeladen.
Die Plakate dafür
wurden schon im letzten Schuljahr gestaltet und werden im Gemeindegebiet
ausgehangen.
Viele Eltern haben
sich schon bereit erklärt beim Auf- und Abbau des Zeltes zu helfen.
Wir freuen uns
schon auf diese Woche und sind sehr gespannt.
H.L.
Annahme von Grünschnitt
an der Kläranlage „Am Wetterberg“
am Mittwoch, 23. September 2009, in der Zeit von 15.00 – 19:00
Uhr
AZV ”Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“
03522/38920
Störungsmeldung über Stadtentwässerung Dresden GmbH:
Telefon: 03 51 - 8 40 08 66
Kirche
Ebersbach-Reinersdorf
Kirche als „Schnupperkurs“
Es gibt viele Wege,
mit Kirche und christlichem Glauben in Berührung zu kommen. Für Personen, die
nicht damit aufgewachsen sind, besteht die Möglichkeit, in einer Reihe zusammenhängender
Abende in der Kirchgemeinde Ebersbach Grundkenntnisse zu erwerben. Da der Kurs
im September anlaufen soll, werden Anmeldungen bis Ende August erbeten (am
besten telefonisch bei Pfarrer Spindler: 035208 / 34339). Der genaue Start
sowie der Wochentag wird in Rücksprache mit den Teilnehmern festgelegt,
Freitag Abend ist vermutlich der günstigste Termin.
Für die Teilnahme
an diesem Erwachsenenseminar oder Glaubenskurs gibt es keine Vorbedingungen;
weder wird ein religiöser Denkhintergrund vorausgesetzt noch entstehen
irgendwelche Kosten. Nach diesem Kurs entscheidet jeder Teilnehmer selbständig,
ob er unserer Kirche mit allen Rechten und Pflichten angehören möchte. In
diesem Falle würden wir uns gemeinsam auf die Erwachsenentaufe vorbereiten (oder,
falls die Taufe im Kleinkindalter stattgefunden hat, die Konfirmation nachholen).
Natürlich richtet sich dieses Angebot nicht nur an Einwohner von Ebersbach,
doch sollte immer das zuständige Pfarramt am Wohnort unterrichtet sein.
Vorinformationen
sind natürlich auch im Internet zu finden, unter anderem auf den Seiten von www.kirche-ebersbach-reinersdorf.de.