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RAZ Seite _

Nr. 08/2009

133. (20.) Jahrgang

nächste Ausgabe: 11.09.2009

Ausgabetag: 14.08.2009

Veranstaltungsplan zur Festwoche

700 Jahre Bärnsdorf
vom 22.08.09 bis 30.08.09 

Wirtschaft

Tillich meint solche wie Vetters

Die ROTOMAN in Radeburg
Technische Daten

• Allgemein

Rollenoffsetmaschine für das Bedrucken und direkte Verarbei­ten von Papierbahnen mit einem Papiergewicht von 28g/m² bis 150 g/m² bis max. 16 Seiten A4 auf einem Bogen.

• Produkte

Auf der Rotoman werden z. B. Bro­schüren, Magazine und Kataloge, aber auch Werbeflyer und Werbe­handzettel produziert.

• Leistung

Der gesamte Druck- und Weiterver­arbeitungsprozess findet bei einer Bahngeschwindigkeit von 9,6 m/sec, statt ¢ je nach Format sind das bis zu 110.000 Expl./Std. oder anders ausgedrückt – ca. 440.000 Blatt A4 beidseitig 4-farbig bedruckt in der Stunde. Die Maschine verarbeitet pro Jahr ca. 5.000 bis 6.000t Papier

• Umweltschutz

Die beim Trocknen der Farbe anfal­lenden Lösemittel werden in der Abgasreinigungsanlage verbrannt. Die dabei anfallende Abwärme wird zum Heizen des Betriebes verwen­det. Die Maschine produziert ohne den sonst im Offsetdruck üblichen Zusatz des hochflüchtigen  und explosiven Gefahrstoffes Isopro­pylalkohol

• Gesamtinvestitionssumme

 ca. 6,6 Millionen EUR

Sa. 22.08.                ab 14 Uhr   Tag der Feuerwehr / Kindertag      Gerätehaus der FFw
                                16
Uhr       Schauübung               Brand
                                                Wasserspiele             Dorfteich

So. 23.08.                ab 10 Uhr   Tag des offenen Hofes Dorf/nach Aushang
                                14
Uhr       Sportveranstaltung
                                                „Bärnsdorf
Biathlon“    Insel am Dorfteich
                                20
Uhr       Kino auf dem Lande    An der Promnitz 5

Mo. 24.08.                18 Uhr       Ausstellungseröffnung
                                                „Bärnsdorf – Landleben
                                                gestern und heute. 700 Bilder -
                                                700
Namen - 700 Gesichter“        Treff Heimatverein

Di. 25.08. 16 Uhr       Schaudreschen           Lindeberg 1
                                20
Uhr       Dorftheater
                                                „bitte
jetzt freundlich“ Festzelt

Mi. 26.08.                16 Uhr       Dorfteichfischen / alter-
                                                tümlicher
Fischverkauf Dorfteich
                                19:30
Uhr   Festliche Musik & Einblicke
                                                in
die Chronik unseres Dorfes       Gasthof Naumann

Do. 27.08.                17:30 Uhr   Festveranstaltung
                                                für
alle Bärnsdorfer      Festzelt

Fr. 28.08. ab 16 Uhr   Seniorenveranstaltung Festzelt
                                21
Uhr       Disco 700 mit 7 DJs    Festzelt

Sa. 29.08.                15 Uhr       Festumzug
                                19
Uhr       700 Jahre Party für Jung
                                                und
Alt mit Simple Song               Festzelt

So. 30.08.                11 Uhr       Frühschoppen und Spanferkel-
                                                essen
mit den Rödertalern            Festzelt
                                14
Uhr       Modellflugshow mit dem
                                                amtierenden
Weltmeister
                                                Ralph
Losemann         Holzweg
                                16
Uhr       Badewannenrennen
                                                anschl.
Entenrennen    Dorfteich
                                                Abschlussfeuerwerk    Insel
am Dorfteich

Alle Informationen rund um die Festwoche sind auch unter
http://www.700-jahre-baernsdorf.de
abrufbar.

Dr. Hans Geisler, Stanislaw Tillich, Dr. Matthias Rößler, Dr. Henry Hasen­pflug und Jürgen Vetters begutachten die druckfrischen Broschüren.

„Es waren die Menschen in unseren Ländern, es waren die Unternehmer in unseren Ländern, die 1990 die Chance, die sich ihnen geboten hat und die Hilfe, die ihnen angeboten wurde, genutzt haben,“ sagte Ministerpräsi­dent Stanislaw Tillich auf der Minister­präsidentenkonferenz im Juni.

„Wir haben es in der Tat erreicht, daß es in unseren neuen Bundesländern viele wirtschaftliche Entwicklungen und Unternehmungen gibt, die mittler­weile in Deutschland, in Europa und in der Welt an die Spitze aufgeschlossen haben.“

Unternehmen, die durchgestartet sind, risikobereit und doch bodenständig und mit Augenmaß. Das sind die „krisenresistenten“, auf die man sich langfristig verlassen kann. Keine „StartUps“ mit hoch fliegenden Träu­mereien, keine New Economy für die schnelle Mark, keine „Nieten in Nadel­streifen“ für deren Spekulationen wie für deren Luxus jetzt der Steuerzahler aufkommt. Im Gegenteil. Solche, die wachsen, statt zu wuchern, die Steuern zahlen statt zu fordern, die sukzessive immer mehr Menschen in Arbeit bringen, die Lehrlinge suchen statt ablehnen, die unter uns leben statt in Steueroasen, die ihre Gewinne lieber in ihre Unternehmen vor Ort investieren statt in Luxus und Pomp.

Der Ministerpräsident ließ sich offen­sichtlich deshalb nicht zwei Mal bitten, als er eingeladen wurde, um dabei zu sein, wenn ein solches Unternehmen mitten in der Krise die nächste Start­stufe zündet:

Die Druckerei Vetters in Radeburg nahm am 8. August um 13 Uhr eine 6,6 Millionen Euro teure 16-Seiten-Rol­lenoffset-Anlage in Betrieb. Was hat man sich darunter vorzustellen? Für eine Großauflage von 55.000 Exemplaren mit 16 farbigen A4-Seiten braucht man künftig gerade mal eine Stunde – oder anders ausgedrückt: die Anlage druckt fast 15 Exemplare pro Sekunde!

Wartezeiten bei Großauflagen –ade! In unserer schnellebigen Zeit ein enormer Wettbewerbsvorteil.

Während Digitaldruckereien wie Pilze aus dem Boden schießen und sich bei kleinen und kleinsten Auflagen gegen­seitig unterbieten, hatte Geschäfts­führer Jürgen Vetters seinen eigenen Kopf und suchte einen anderen Weg. Die „Nische“ die er fand: wettbe­werbsfähig Großauflagen anbieten – das können nur wenige zwischen Bodensee und Rügen.

Wie ticken solche Leute wie Jürgen Vetters? Unter welchen Rahmenbe­dingungen können mehr Mittelständ­ler es schaffen, in ähnlicher Weise erfolgreich zu sein? Was kann die Politik tun? Ist sie mit ihren För­derprogrammen auf dem richtigen Weg? Der Ministerpräsident konnte beim „Tag der offenen Druckerei“ am
8. August ab 12 Uhr Antworten auf diese Fragen finden.

 

Bodenständigkeit als Gegengewicht

In Zeiten der Globalisierung gilt Bodenständigkeit als nicht mehr zeitgemäß. Ein Trugschluß. Auch die Druckerei Vetters profitiert natürlich von der Globalisierung – von immer schnelleren Prozessoren, von ausge­feilter Software, von Spitzentechnolo­gie, von globalem Papierhandel, auch vom globalen Absatz der Kunden, die bei Vetters drucken lassen. Er könnte also ebenso gut lohnkostengünstig in Osteuropa produzieren, das von hier nur 50 km entfernt ist.

Dennoch ist er hier geblieben, wo er aufgewachsen ist, wo er seine Frau Rita kennen lernte, deren Vater 1949 in einem Hinterhof eine Buchdruckerei aufmachte – mit einem Papierkontin­gent pro Jahr, das die 16-Seiten-Offset in wenigen Minuten bedruckt und versandfertig hat.

1982 übernahm Rita Vetters das Unter­nehmen ihres Vaters, 1987 stieg Jürgen Vetters in den Handwerksbetrieb ein, der damals 7 Beschäftigte hatte.  Seit 1993 ist die Druckerei eine GmbH.

Auch die beiden Söhne René und Rico arbeiten im Betrieb, auch ehemalige Schulkameraden, Nachbarn aus dem Ort, nicht nur, aber eben auch. An die 90 Beschäftigte hat der Betrieb heute, darunter 20 Lehrlinge. Und die Freizeit findet auch hier in der Umgebung statt – im Kegelklub, im Schützenverein. Das ist Bodenstän­digkeit in der Moderne. Ohne sie ist Globalität haltlos. Wer verwurzelt ist, sorgt für Stabilität.

 

Spitzentechnologie ist anspruchslos – Handwerk anspruchsvoll

Die Druckerei Vetters legt, trotz der erreichten Größe, Wert darauf, nach wie vor ein Handwerksbetrieb zu sein. Warum? Man sprach einst sogar von der Buchdrucker-Kunst. Rita Vetters stand selbst noch am Setzkasten und hat Buchstabe für Buchstabe aus Blei in die Druckform gesetzt. Eine mühselige Arbeit, aber auch von einer solchen Präzision wie sie heute auch mit guten Computerschriften kaum zu erreichen ist. Da der Computer heute so vieles automatisch macht, ist vieles automatisch schlecht. Die Medienge­stalter von heute wissen oft nicht, was mit „Unterschneidung“ gemeint ist oder wie ein „guter Durchschuß“ aus­zusehen hat.  Ein Qualitätsverlust, den man als Kunde billigend (man beachte die Doppelbedeutung des Wortes!) in Kauf nimmt, als Handwerker aber nur ungern. Bei Vetters will man, daß die hier Arbeitenden wenigstens eine Ahnung davon haben. Deswegen wird auch so großer Wert auf die eigene Lehrlingsausbildung gelegt und bei der Qualität ist man ziemlich kom­promißlos.

Spitzentechnologie, auch das muß man begreifen, kann vieles erleichtern und kann vieles auch viel schneller. Aber sie urteilt nicht, ist ästhetisch anspruchslos. Hinter der Technologie muß jemand stehen, der den Anspruch hat, ihr abzuverlangen, was in ihr steckt. Nur so geht es.

1998 wurde das Unternehmen nach ISO 9002 zertifiziert, 2001 folgte die Einführung eines durchgehenden Farb­managements, um die Unterschiede zwischen Bildschirm- und Druckfar­ben zu beherrschen, 2007 dann ein großer Schritt - die Erstzertifizierung nach Prozess-Standard Offsetdruck durch das Sächsische Institut für die Druckindustrie (SID) Leipzig.

„Defizite haben wir noch in der industriegetragenen Forschung und Entwicklung,“ sagte der Tillich auf der oben genannten Konferenz. Vetters und das SID zeigten, wie es geht. Hier wurde eine Lösung entwickelt, von Peripheriegeräten wie z.B. Scanner oder so genannten „Fremddaten“, z.B. Druckvorlagen aus Agenturen über den Bildschirmarbeitsplatz und die Belichtung der Druckplatten bis zum Farbauftrag an der Druckmaschine alle Schritte so miteinander abzustimmen, daß trotz der enormen Geschwindig­keiten der Prozesse handwerkliche Präzision für höchste Qualität möglich wird. Eine Frage der Ehre für das Druckerhandwerk.

K. Kroemke

Grundschule Radeburg

Nach Schulneubau neuer Berufswunsch: Architekt

Von der Kreativität des Baumeisters angesteckt präsentierten die Schüler der Grundschule ein kurzweiliges Spektakel mit lustigen Heidebewohnern.

Bürgermeister Jesse bemerkte bei der Einweihungsfeier am Donnerstag, dem 6. August, er habe auf dem Schulhof schon viele Berufswünsche gehört, neu dazu gekommen sei der des Archi­tekten.

„Das ist der, der nicht zu arbeiten braucht, sondern bloß auf der Baustelle rumläuft und die anderen antreibt!“ so die „Erkenntnis“ der Schüler.

Das der Beruf vielleicht doch eini­ges mehr ist, davon können wir hier berichten.

Als am 30. August 2007 beim Landrats-
amt Meißen der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Neubau der Grundschule auf dem Meißner Berg eingereicht wurde, stand schon der Termin der Schlüsselübergabe fest:
6. August 2009 – also zwei Tage vor der Schuleinführung des Geburtsjahr­ganges 2003/2004.

Noch 2 Jahre hin – also es sollte kein Problem sein, das zu schaffen. Doch der Architekt, Professor Karl-Jürgen Steinkopf bekannte in seiner Rede zur Einweihung, daß er sich zeitweise als derjenige, der an den Termin glaubte, ziemlich einsam fühlte.

Dabei spielte noch keine Rolle, daß es noch bis zum 7. Mai 2008 dauerte, bis der Bescheid von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) kam, daß der Freistaat das mit 4,4 Mio geplante Vorhaben förderte, denn es war eh erst mit Beginn der Schulferien 2008 der Baubeginn geplant.

Damals war die Rohstoffkrise gerade auf dem Höhepunkt und die Finanz­krise stand kurz bevor. Beides sollte erhebliche Auswirkungen auf den Bauablauf haben.

Als am letzten Schultag durch den Landrat Arndt Steinbach, durch Bür­germeister Dieter Jesse und Profes­sor Steinkopf gemeinsam der erste Spatenstich getätigt wurde, waren die Reihen der Optimisten noch dicht geschlossen.

Auch als am 12. September Grund­steinlegung war, grübelte man höch­stens über die astronomischen Roh­stoffpreise – doch dann, am 14. November zum Richtfest, war die Börse schon zusammengebrochen und der Fensterlieferant konnte wegen angeblicher oder tatsächlicher Materi­alengpässe nicht rechtzeitig vor dem Winter die Fenster liefern. Entweder lag es wirklich daran, daß am Roh­stoffmarkt kein Aluminium verfügbar war oder daran, daß die Fensterbauer schon dazu übergegangen waren, die Zeitarbeiter auszusortieren und die Aufträge zu strecken, um besser durch die Krise zu kommen. Vertragsstrafen waren nicht vorgesehen.

So kam schlagartig der gesamte Zeit­plan ins rutschen. Dennoch schaffte es Professor Steinkopf, den Zeitverlust von ca. ¼ Jahr mit sehr detaillierten Zeitplänen für jedes einzelne Gewerk vollständig wieder aufzuholen.

Chapeau, Herr Architekt! In nur 13 Mo-
naten wurden der Abbruch eines Teils der alten Grundschule, der Bau der Außenanlagen und der Schulneu­bau einschließlich Inneneinrichtung geschafft.

Mit zwei nicht genannten Ausnahmen bedankten er und Jesse sich dann auch bei den 37 beteiligten Firmen, beim Bauamt, den anderen Rathausmitar­beitern, besonders Kämmerin Frau Kormann, beim Bauhof und beim Technischen Personal der Grund­schule, daß alles so gut Hand in Hand ging, daß letztlich mit der Einhaltung des Einweihungs-Termins ein kleines Wunder vollbracht werden konnte – und dies aller Voraussicht nach unter Einhaltung der vorausberechneten Kosten.

Regierungspräsident Dr. Henry Hasen-
pflug und Ex-Kultusminister Dr.
Matthias Rößler (MdL-CDU) gehörten auch zum Kreis der bedankten, hatten sie doch auch persönlich Anteil daran, daß Radeburg die Schule bewilligt kam.

 

Dr. Hasenpflug bemerkte in seiner Ansprache, daß er als ehemaliger Lehrer selbst wisse, daß es zuerst auf die Menschen ankommt, auf die Lehrer und Erzieher, die Schüler, nicht zuletzt die Eltern, die eine Schule mit Leben erfüllen. Und gerade für die wäre ein solch modernes, gut geplantes Schulgebäude ein besonderer Moti­vationsschub.

Jesses einzige kritische Anmerkung war zugleich wieder mit einem Kom­pliment an den Architekten verbunden: mit einer Schulbaurichtlinie von 1993 könne man den Anforderungen von heute nicht mehr gerecht werden und es bedurfte schon einiger planerischer Tricks und Kniffe, der veralteten Richtlinie gerecht zu werden und trotz­dem zeitgemäß und zukunftssicher zu planen und zu bauen.

Eine Aula, in die 300 Leute passen, war so nicht vorgesehen, sondern durch den Gebäudezuschnitt praktisch mit „abgefallen“. 

                

K.Kroemke

Belegschaft der Druckerei

Fortsetzung auf Seite 6

Der Architekt Professor Karl-Jürgen Steinkopf übergab den Schlüssel an Bürger­meister  Dieter Jesse, der diesen an Direktor Thomas Damme (li.) weitergab.

Dresdner Heidebogen I

Von der Heimat Kunde geben

Am 4.8. waren 25 Pädagogen der Mittelschule Radeburg im Heidebogen – zwischen Bibelgarten Oberlichtenau und Boeltzigmühle Skassa unterwegs, um Projekte der Heidebogen-Region kennenzulernen – letztlich mit dem Ziel, daß die Lehrer den Schülern von der Heimat Kunde geben.

Der etwas dröge Begriff „Heimat­kunde“ läßt erst auf den zweiten Blick erkennen, worum es eigentlich geht. Mit dem Projekt „Heidebogen macht Schule“ verfolgt das Regionalmanage­ment der Region nicht einfach das Ziel, den Heimatkundeunterricht zu verbessern, obwohl auch das ein Bei­trag ist. Wissen über die eigene Heimat zu haben ist einer, nicht der einzige Schlüssel zu dem Ziel, junge Menschen in der Heimat zu halten. Bei Schülern Heimatverbundenheit zu stärken, Stolz auf seine Heimat sein kann man doch nur, wenn mach auch weiß, was sie zu bieten hat, was unsere Vorfahren hier geleistet und geschaffen haben und welche Ressourcen hier schlummern.

Vielmehr verfolgten die Initiato­ren einen interdisziplinären Ansatz. Diverse Praxisangebote der Region sollen den Lehrern aufzeigen, daß für ihre Schüler umweltpädagogische oder geschichtliche Angebote genauso zur Verfügung stehen wie landwirtschaft­liche, technische oder kulturelle. Da ist an den Reli-Unterricht ebenso gedacht, wie am Physik. Der Bibelgarten  steht für das eine Ende des Spektrums, aber natürlich auch für Ethik, für Geschichte und aktuelle Politik. Hier werden Zusammenhänge aus der heutigen Zeit mit ihren historischen Wurzeln nahegebracht. Am anderen Ende ist Physik gefragt. Wie funk­tioniert eine Mühle? Hier wird nicht nur aus Korn Mehl, sondern auch aus Wasserkraft Strom. Und wie regionale Vermarktung funktioniert, lernt man im Hofladen gleich auch noch.

Um die Ecke gleich die Gedenkstätte für Pfarrer Adam Friedrich Zürner, den „Hobby-Landvermesser“, dessen „Erfindung“ der Großenhainer Grund­linie und der Postmeilensäulen nicht nur attraktive technische Denkmale sind, sondern einen interdisziplinären Querschnitt von angewandter Geome­trie über Geographie, Kartographie bis hin zur Geologie geben. Bis hin zum Geschichtsunterricht, denn Auf­traggeber war August der Starke, der wissen wollte, wie groß sein Land ist. Und am widerspenstigsten gegen die Landvermessung waren die Oberlau­sitzer – warum, kann man entlang der Pulsnitz auch erfahren.

Da die Oberlausitz den übrigen Sach­sen noch immer einwenig „fremd“ ist, gibt es unter anderem die Heidebo­gen-Region, die eine Brücke schlägt über eine historische Grenze mitten in Sachsen. So wird es höchste Zeit, daß man auch im Elbland von so interessanten Möglichkeiten erfährt, wie sie das Museum der Westlausitz in Kamenz bietet. Hier gibt es die Chance, die Heimat in Modellform kennenzulernen – von der Entstehung des Lausitzer Granitmassivs über die Eiszeit, die Tier- und Pflanzenwelt. die Sorben, den Sechsstädtebund bis zur Gegenwart... Und dann hinaus in die Landschaft und diese mit der Erfah­rung des Modells ganz neu sehen!

Da zweifelten die Lehrer, als sie im Museum einen ausgestopften Biber von fast einem Meter Größe sahen und wollten das nicht glauben. Doch bei der Wanderung auf dem Biberpfad in der Königsbrücker Heide konnte Gästefüh­rerin Karina Klotsche dies bestätigen. Bis zu 80 cm weden die Tiere groß!

So werden Lehrplaninhalte vor Ort anschaulich und praktisch erlebbar und den Schülern praktisch nebenbei Wissen über ihre Region vermittelt. Die positiven Effekte liegen auf der Hand. Seitens der Schüler und Lehrer ist ein spannendes „Lernerlebnis“ leicht organisiert, lehrreich und sehr erschwinglich. Den Nutzen für die Part­ner wie Ulrike Söhnel vom Museum der Westlausitz, Maik Förster vom Bibelgarten, Wilfrid Boeltzig von der Neumühle Skassa oder Naturführerin  Karina Klotsche sieht das Regionalma­nagement einerseits in der Vermittlung neuer Kunden aus der näheren Umge­bung an die Museen und Unternehmen. Andererseits ergeben sich auch Impulse für die Zusammenarbeit der Schulen mit den besuchten Einrichtungen.

Außerdem könnte auch ein Effekt sein, daß Schüler später noch mal mit ihren Eltern das besuchen, was ihnen besonders gefallen hat. Das belebt natürlich auch den Ausflugstourismus in der Region.

Das Regionalmanagement bietet allen Schulen, Heimat- und anderen Vereinen oder privaten Gruppen Exkursionen durch den Dresdner Heidebogen an.

Interessierte Unternehmen, Vereine und touristische Anbieter, die Partner dieses Projekts werden wollen, können sich ebenso an das Regionalmanage­ment wenden.

Kroemke

www.heidebogen.eu

Google: „Heidebogen macht Schule“

Die Lehrer der MS „Heinrich Zille“ auf dem Biberlehrpfad in der „Königs­brücker Heide“

Dresdner Heidebogen II

Schlösser, Parks und Gärten
machten auf Region aufmerksam

Einem Teil

des Radeburger Anzeigers liegen Beilagen der

Anwaltskanzlei Kummerlöw bei!

Am Sonntag, dem
2.  August, fand erstmals der „Tag der Parks und Gärten“ im Dresdner Heidebogen statt.

Ähnlich wie beim „Mühlentag“ oder zum „Tag des offenen Denkmals“ bereiteten die Betreiber oder Besitzer der Parkanlagen ihre Veranstaltung eigenverantwortlich und in eigener Regie vor, tun sich jedoch in der Vorbereitung und Organisation der Vermarktung des Tages zusammen und treten unter dem gemeinsamen Label „Tag der Parks und Gärten“ auf.

Auch wenn die Teilnehmerzahlen recht unterschiedlich ausfielen, schätzen die Organisatoren den Vermarktungseffekt als durchaus erreicht ein.

In Oberlichtenau fand am Wochenende zuvor die SZ-Schlössertour im dorti­gen Schloss statt. Etwa 600 Besucher nutzen die Gelegenheit gleich für einen Besuch des Bibelgartens. Auch in dieser Kombination eine tolle Wer­bung für unsere Region!

Aber auch zum Tag der Parks und Gärten hatte Bibelgärtner Maike För­ster gut zu tun: „Wir waren gestern mit dem Rad in der Laußnitzer Heide unter­wegs,“ schrieb Familie Naumann aus Thiendorf an den Verein des Dresdner Heidebogens. Ziel war der Bibelgarten Oberlichtenau von dem wir schon gehört hatten, aber noch nie persönlich gesehen. Er war so interessant, dass wir ihn doch länger als geplant erkundeten. Alle Informationen wurden uns so lebendig und ideenreich wiedergege­ben. Ein großes Lob an dieser Stelle an Herrn und Frau Förster.

Wir würden uns freuen, wenn wir uns auch im nächsten Jahr wieder zum Tag der Parks und Gärten aufmachen könnten.“

Den absoluten Rekord verbuchte wahr­scheinlich Oberau, wo schon zur ersten Führung ca. 70, 80 Besucher kamen. Gästeführer Steffen Sang drehte Stunde für Stunde seine Runden durch den Park. Einige Hundert Besucher werden es insgesamt gewesen sein.

Über 50 Besucher freute sich Frau Pall­mann vom Hutbergverein in Kamenz. „Die Menge ist nicht alles. Wir freuten uns vor allem, daß ein so interessiertes Publikum kam.“ Das ist schon deshalb bemerkenswert, weil der Rhododen­dron jetzt ja bereits nicht mehr blüht.“

An die hundert Gäste in Schloss und Park Schönfeld, wo Bürgermeister Hans-Joachim Weigel persönlich den Grillmeister gab, und ein paar hundert Besucher im Park Bischheim in der Gemeinde Haselbachtal rundeten das Bild ab.

Auch der Förderverein des Schloss und Parks Lauterbach e.V. zieht ein äußerst positives Fazit und freute sich über gefüllte Stühle während der Vorträge zur Parkentwicklung, begei­sterte Zuhörer bei der Parkserenade und Wissbegierige Gäste während der Parkführungen.

In Großenhain führte Frau Schubert-Saenger in kleiner Runde sehr anschau­lich durch das ehemalige Landesgarten­schaugelände und Herr Pfennig zeigte botanisch interessierten Besuchern die Besonderheiten des Stadtparks. Auch die K&K Bahn sorgte entlang der Stationen des Gartenkulturpfades in Großenhain bei einigen Mitfahrern für frischen Wind um die Nase.

Trotz der Großen Hitze ließen es sich viele interessierte Bürger nicht nehmen und nutzten den Sonntag für einen Ausflug zu einem Garten ihrer Wahl – einige per Pedes, andere mit Fahrrad oder PKW.

Einige nutzen gleich die Gelegenheit einer ausgedehnten Fahrradtour und lernten dabei die Vielfalt und Schön­heit des Heidebogens kennen. Naja, und für manche lag auf dem Weg ja auch noch das Schloss Königsbrück, in dem an diesem Wochenende die SZ-Schlössertour zu Gast war. Also wurde insgesamt viel geboten an diesem Wochenende für Schlösser-, Park- und Gartenbesucher im Dres­dener Heidebogen.

 Stephanie Ziep

Stadt Radeburg

Stadt Radeburg

Stadt Radeburg - Bauamt

Information vom Bauamt zu Verkehrsbehinderungen

Stadt Radeburg, Landkreis Meißen, Wahlkreis 40

Wahlbekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Radeburg

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
Deutschen Bundestag am 27. September 2009

Bau Schmutzwasserkanal in

Großdittmannsdorf Ortsteil Boden

2. Bauabschnitt

 

Bodener Straße

Die Kanalbauarbeiten beginnen in der Bodener Straße nach dem Abzweig Rödertalweg und werden unter Voll­sperrung des Bauabschnittes bis vor­aussichtlich 20. August 2009 bis zur Hausnummer 23 fortgeführt.

Vor den Entsorgungstagen lassen Sie bitte die zu entsorgenden Behältnisse in den nächsten zu befahrenden Kreu­zungsbereich bringen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die Baufirma.

Der Gesamtverkehr Richtung Jagd­weg, Waldstraße, Glasstraße wird als wechselseitiger Richtungsverkehr mit Ampelregelung über den Rödertalweg geführt.

Die Anwohner des Rödertalweges ordnen sich bitte beim Verlassen ihres Grundstückes in den jeweiligen Richtungsverkehr mit ein.

 

Jagdweg

Die Kreuzung Bodener Straße wird voraussichtlich in der Woche vom 17. bis 23. August 2009 für maximal 3 Tage voll gesperrt. Die Baufirma verteilt in der Woche vorher eine entsprechende Information.

Vom 31. August bis 12. September 09 voraussichtlich erfolgen die Bauarbei­ten im Jagdweg unter Vollsperrung während der Arbeitszeit der Baufirma. Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge an geeigneter Stelle in den Seitenstraßen ab. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Müllentsorgung.

Vor Beginn der Arbeiten werden nochmals Anwohnerinformationen der Baufirma verteilt.

1. Am 30. August 2009 findet die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. Die Stadt Radeburg ist in neun all­gemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 09.08.2009 übersandt worden ist, sind der Wahl­bezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Wahlergebnisses um 15.00 Uhr im Bauamt, Erdgeschoß, Heinrich-Zille-Straße 11, 01471 Radeburg zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbe­nachrichtigung und seinen Personal­ausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl abgegeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimm­zetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zuge­lassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreis­wahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die       Kennzeichnung.

b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls der Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Par­teibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen.

Der Wähler gibt

a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzet­tels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein­deutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und

b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzet­tels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder in anderer Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermitt­lung und Feststellung des Wahlergeb­nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlge­schäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist

 a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahl­kreises oder

 b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief­umschlag angegebenen  Stelle über­senden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe­nen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur per­sönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl her­beiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

Radeburg, den 07.08.2009

J e s s e, Bürgermeister

1.

Das Wählerverzeichnis zur Bundes­tagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Radeburg wird in der Zeit vom 07. September bis 11. September 2009 während der allgemeinen Öff­nungszeiten

Montag    9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag   9.00 bis 12.00 Uhr

und          13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag              13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag     9.00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus, Einwohnermeldestelle

Heinrich-Zille-Straße 6,

01471 Radeburg,

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständig­keit der zu seiner Person im Wähler­verzeichnis eingetragenen Daten über­prüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeich­nis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich­tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahl­berechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Lan­desmeldegesetze eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadt Radeburg bedient werden darf.

Wählen kann nur, wer in das Wähler­verzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.

Wer das Wählerverzeichnis für unrich­tig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 07. September bis zum 11. September 2009, spätestens am 11. September 2009 bis 12.00 Uhr, bei der  Einwohnermeldestelle der Stadt Radeburg, Rathaus, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg, Ein­spruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3.

Wahlberechtigte, die in das Wähler­verzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 06. September 2009 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberech­tigt zu sein, muß Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetra­gen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl­benachrichtigung.

4.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 156 Meißen durch Stimmabgabe in einem belie­bigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises, oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2. ein nicht in das Wählerverzeich­nis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlord­nung (bis zum  06. September 2009) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach     § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 11. September 2009) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Ein­spruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchs­verfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluß des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt Radeburg gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wäh­lerverzeichnis eingetragenen Wahl­berechtigten bis zum 25. September 2005, 18.00 Uhr in der Einwohnermel­destelle der Stadt Radeburg mündlich oder schriftlich beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis einge­tragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage 15.00 Uhr stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahl­berechtigte 

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises

- einen amtlichen blauen Wahlum­schlag

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum­schlag und

- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schrift­lichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt Radeburg vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muß der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird in der Bundesre­publik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf  dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Radeburg, den 07.08.2009

( J e s s e ), Bürgermeister

Stadt Radeburg - Ordnungsabteilung

Zum Thema Lärm und Ruhezeiten

nach § 12 der Polizeiverordnung der Ortspolizeibehörde Radeburg vom 16. Nov. 2006

Vereinzelte Anfragen, zumeist von „Neuradeburgern“, nehmen wir zum Anlass, die Festlegungen zu § 12 – Lärm ������������������������������������������������� nochmals in Erinnerung zu bringen.

§ 12 Lärm

(1) Es ist verboten, sich während der Ruhezeiten so zu verhalten, dass andere Personen dadurch in ihrer Ruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört werden. Als Ruhezeiten werden folgende Zeit­räume fest gelegt:

a)             täglich von 20.00 Uhr bis

                07.00 Uhr (Nachtruhe)

b)             täglich von 13.00 Uhr bis

                15.00 Uhr (Mittagsruhe)

c)             Sonn- und Feiertags ganztägig                                 (Sonn- und Feiertagsruhe)

(2) An Stelle der Mittagsruhe gelten für die Verwendung von Geräten und Maschinen im Sinne der 32. BImSchV die darin geregelten Betriebsverbote als Ruhezeiten entsprechend dieser Verordnung.

(3) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Tonwiedergabegeräte, Musikinstru­mente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.

(4) Aus Gaststätten und Versamm­lungsräumen darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.

(5) Absatz 3 gilt nicht bei behördlich genehmigten Umzügen, Kundgebun­gen, Märkten und Messen im Freien und Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen - soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, sowie für amtliche Durchsagen.

(6) Die Stadt Radeburg kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 3 zulassen.

(7) Die Vorschriften des Bunde­simmissionsschutzgesetzes und des Sächsischen Sonn- und Feiertagsge­setzes bleiben von dieser Regelung unberührt.

Von besonderem Interesse ist die Regelung der Mittagsruhe in Ab-
satz 1).

Hiernach wird oft noch die Meinung vertreten, dass in dieser Zeit absolute Ruhe zu herrschen hat.

Wesentlich ist jedoch der  im Absatz 2) gegebene Hinweis auf die abschließende Regelung der
32. Bundesimmissionsschutzverord­nung (BImSchV).

Die darin geregelten Betriebsverbote gelten als Ruhezeiten (Betriebsrege­lungen für Geräte

und Maschinen - § 7 BImSchV- Betrieb in Wohngebieten).

Die Wiedergabe dieser umfangrei­chen Ausführungen ist an dieser Stelle nicht möglich.

Hier eine Antwort auf die häufigsten Fragepunkte :

- Rasenmäher           =              in der Mittags-
                                ruhezeit erlaubt

- Grastrimmer          = in der Mittagsruhe-
                                zeit nicht erlaubt

- Laubbläser             = in der Mittagsruhe-
                                zeit nicht erlaubt

- Motorsäge             = in der Mittagsruhe-
                                zeit nicht erlaubt

 

Ordnungsabteilung

der Stadt Radeburg

Stadt Radeburg

Mitteilung gemäß § 46 Abs. 1 Bundeswahlordnung
– barrierefreie Wahllokale

Sehr geehrte Wahlberechtigte,

für die Stadt Radeburg können die Wahllokale Bibliothek, Meißner Straße 1a und im Ortsteil Berbis­dorf das Sportlerheim, Am Sport­platz 6 als barrierefreie Wahllokale ausgewiesen werden.

Bitte beachten Sie daher folgen­des:

Die Wahlberechtigten erhalten bis zum 06.09.2009 eine Wahlbenach­richtigungskarte. Darin sind der Wahlbezirk und der Wahlraum, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat, angegeben.

Wenn Sie am Wahltag an der Wahl durch persönliche Stimmabgabe in einem anderen, als dem in Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben Wahllokal der Stadt Radeburg teil­nehmen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein!

Diesen können Sie bei der                        Stadt Radeburg

Einwohnermeldestelle

Heinrich-Zille-Straße 6

01471 Radeburg

bis zum 25.09.2009, 18.00 Uhr (Eingang bei Stadtverwaltung) bean­tragen.

Für die Beantragung können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenach­richtigung verwenden, dort ist ein entsprechender Antrag aufgedruckt. Beachten Sie bitte, dass die Rücksen­dung in einem frankierten Umschlag erfolgt, sofern Sie den Postversand nutzen.

Sie können den Antrag auch in die in den Ortsteilen oder am Rat­haus angebrachten Briefkästen der Stadtverwaltung einwerfen (keine Frankierung nötig).

Beachten Sie jedoch bitte, dass der Antrag spätestens am 23.09.2009 in diese Kästen eingeworfen wird, damit dieser noch rechtzeitig bei der Stadtverwaltung eingeht.

Mit dem Wahlschein erhalten Sie die Briefwahlunterlagen, damit können Sie an der Wahl auch durch Brief­wahl teilnehmen.

Bitte beachten Sie auch hier wieder eine rechtzeitige Antragstellung, da die Wahlbriefe spätestens am Wahl­tag bis 18.00 Uhr bei der auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein müssen.

Es wird keine besondere Beför­derung durch die Post geben, so dass Sie auch hier davon ausgehen müssen, dass die Wahlbriefe späte­stens bis zum 23.09.2009 aufgegeben sein sollten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Radeburg,

Frau Groß, Telefon 035208/96113.

 

Radeburg, den 07.08.2009

 

Mit freundlichen Grüßen

J e s s e, Bürgermeister

Radeburg

Pflegeberatung in Radeburg

Angehörige werden pflegebedürftig – was nun?

Vor dieser Frage stehen die meisten Menschen deren Angehörige hilfs- und pflegebedürftig werden.

Neben der Sorge um den nahe ste­henden Menschen müssen die Mög­lichkeiten der häuslichen Versorgung, ggf. der Pflege und der Finanzierung bedacht und organisiert werden. Oft ist dieses angesichts der fehlenden Infor­mationen und Unüberschaubarkeit des Gesundheits- und Pflegesystems für den Einzelnen sehr schwierig.

Die Stadt Radeburg und die geria­trische Rehabilitationsklinik Rade­burg bieten für Betroffene und deren Angehörige, Freunde und Nachbarn eine unabhängige und wohnortnahe Pflegeberatung an.

Die Pflegeberatung berät zu den Themen Pflege- und Entlastungsan­gebote, sozialrechtliche Ansprüche, Pflegeversicherung und  Wohnformen im Alter. Daneben werden aktive Hilfestellungen und Anregungen bei Anträgen und Formularen, der Suche nach dem geeigneten Pflegedienst sowie dem Umgang mit Menschen mit Demenz gegeben.

Die Beratung ist kostenfrei und kann im Einzelfall auch in der häuslichen Umgebung erfolgen.

Ab dem 19. August 2009 steht das Pfle­geberatungsteam allen Interessierten jeden 2. und 4. Mittwoch des Monats in der Zeit von 10.30-11.30 Uhr in der hausärztlichen Zweigpraxis der Gesundheitszentrum RECURA GmbH am Großenhainer Platz 4a in Radeburg zur Verfügung.

 

Termine können täglich zu den Öff­nungszeiten in der Zweigpraxis unter 035208-4746, bei der Stadtverwaltung, Frau Scheibe Tel. 035208 / 961-14 und in der Geriatrischen Rehabilitations­klinik Radeburg, Frau Häusler, Tel. 035208 / 88-651 vereinbart werden.

Grundschule Radeburg

Guten Start ins Schulleben

Der Förderverein der Grundschule Rade­burg wünscht allen ersten Klassen einen guten Start ins Schulleben. Auch allen anderen Schülern unserer Schule wünschen wir viel Spaß beim Lernen im neuen Schul­gebäude. Wie schon im letzten Jahr, hat unser Verein die Schuleinführung mit einem Getränkestand umrahmt. Den dabei erzielten Erlös stellen wir für die Gestaltung des neuen Schulhofs zur Verfügung. Nochmals ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten.

Vorankündigung: In den nächsten Wochen werden wir in der Grund­schule einen „Tag der offenen Tür“ durchführen.

An diesem Tag können dann alle Interessierten den Schulneubau besich­tigen. Den genauen Termin geben wir im nächsten „Radeburger-Anzeiger“ bekannt.

Der Vorstand

Schuldnerberatung

am Freitag, den 28. August

von 9.00-12.00 Uhr; Bürgerbüro

Erdgeschoß Stadtverwaltung - Bauamt

Konstituierende Sitzung
des Stadtrates

am 20.08.2009,
19:30 Uhr, im Ratssaal
der Stadt Radeburg

Technischer Ausschuß

25.08.09 - 19.00 Uhr

im Ratssaal der Stadt Radeburg

TSV 1862 Radeburg e.V.

60 Jahre Radeburger Handball

Liebe Handballfreunde und Sport­begeisterte, liebe Leserinnen und Leser,

Vor 60 Jahren, im August des Jahres 1949, wurde die Abteilung Handball der TSV 1862 Radeburg e.V. gegrün­det. Dieses Jubiläum wollen wir gebührend feiern und laden Sie recht herzlich dazu ein. Vom 28.08.2009 bis 30.08.2009 präsentieren sich all unsere Mannschaften in der Sporthalle am Meißner Berg gegen attraktive Gegner. Höhepunkt wird das Spiel unserer 1. Männermannschaft gegen das Junior­team von HC Empor Rostock am Sonnabend um 16.00 Uhr.

Der Radeburger Handball ist in den heutigen Tagen eine der mitglieds­stärksten Abteilungen in der TSV Radeburg. So mancher sportlicher Erfolg beweist, dass der Radeburger Handball mit seiner Leistungsstärke aus dem Sportgeschehen der Kreise Dresden und Meißen nicht mehr weg­zudenken ist. Das Nonplusultra des Radeburger Handballsports war die Teilnahme der 1. Männermannschaft im Pokal des Deutschen Handballbun­des 2001. Vor über 400 Zuschauern wurde hier dem Radeburger Handball­publikum Handballsport der Spitzen­klasse präsentiert.

Um an diese Leistungen anzuknüpfen, arbeiten Übungsleiter, Schiedsrich­ter und Funktionäre seit Jahren mit großem Einsatz. Dafür hier an dieser Stelle ein großer Dank an alle Betei­ligten. Auch der Leitung der TSV Radeburg, dem Rat der Stadt Radeburg und besonders unserem Bürgermeister Herrn Dieter Jesse möchten wir für die gezeigte Unterstützung danken. Nur so war es letztlich, möglich am 13.05.2000 in der neuen Sporthalle am Meißner Berg, allen Radeburgen „echte Heimspiele“ zu präsentieren. Nicht zu vergessen sind unsere Spon­soren, ohne deren Unterstützung wir unseren 13 Mannschaften mit ca. 175 Mitgliedern keinen Handballsport in Radeburg bieten könnten.

Wir, die Handballer von Radeburg, haben alles daran gesetzt, um unser Jubiläum zu einem großen Erlebnis werden zu lassen und freuen uns auf Ihren Besuch.

Jost Ruhland, Abteilung Handball

TSV 1862 Radeburg e.V.

An alle Führerscheinbewerber!

 

Unser nächster LSM-Lehrgang (Lebensrettende Sofortmaßnah-
men) für Führerscheinbewerber findet am Montag, dem 07.09.2009 und am Dienstag, dem 08.09.2009 von 17.00 - 20.30 Uhr in Radeburg, ASB-Sozialstation, Lindenallee 8b statt.

Die Teilnahme an beiden Tagen ist erforderlich.

Vorherige Anmeldung unter Telefon: 035208/81032

Wieder Fußballnachwuchs gesucht!

Hallo Jungs und Mädels,

wir, die Fußballabteilungen des TSV Radeburg, des Berbisdorfer SV und des SV Grün-Weiß Großdittmanns­dorf, suchen auch in diesem Jahr wieder fußballbegeisterte Kinder für unsere gemeinsame Radeburger Bambini-Mannschaft. Wenn ihr Lust auf Bewegung und das Spielen mit dem Ball habt, dann meldet euch telefonisch bei Sven Wehnert unter 035208/92432 oder kommt gleich freitags um 15.00 Uhr zum Training auf dem Radeburger Sportplatz, Fr.-L.-Jahn-Allee vorbei!

Bis bald!

www.kroemke.com

www.heidebogen.eu

Kulturbahnhof Radeburg

Ausstellung der Künstlergruppe
„LandArt“ vom 04.-13. September 2009

Wir laden alle Interessierten zur  Ver­nissage am 04.09.2009 um 19:00 Uhr recht herzlich in den Kulturbahnhof in Radeburg ein.

Außerdem kann man die  Ausstellung am 05. und 06.09.2009 sowie am 12. und 13.09.2009  jeweils in der Zeit von 11 – 17 Uhr im Kulturbahnhof in Radeburg besichtigen.

Die Künstlergruppe „LandArt“ wird seit Jahren künstlerisch von der Rade­burger Malerin/ Grafikerin Petra Schade geleitet.

Die Arbeiten der AusstellerInnen umfassen verschiedenste Techni­ken wie zum Beispiel Malerei und Spachtelarbeiten, Grafik, Linolschnitt, Monotopien und Druck.

Der Eintritt ist frei.

Ellen Schallschmidt-Mietzsch

Landtagswahl

Ministerpräsident Oettinger und
Landtagsabgeordneter Rößler in Radeburg

Am 30. August 2009  wird ein neuer sächsischer  Landtag gewählt. Des­halb möchte ich Sie herzlich zu meiner Wahlveranstaltung  „Wie kommt unsere Wirtschaft aus der Krise?“ mit dem baden-württember­gischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger am Montag, dem 17. August 2009, 16.30 Uhr, im Schulungszentrum der Hagenuk KMT Kabelmesstechnik GmbH, Röderaue 41,  in Radeburg  einladen. 

Mit freundlichen Grüßen Ihr  

Dr. Matthias Rößler

Veranstaltungsreihe „sicher mobil“

 „sicher mobil 50 Plus“

In Zusammenarbeit mit dem ADAC Sachsen in dem Programm „sicher mobil 50 Plus“ (ein Programm des Deutschen Verkehrsicherheitsrates) finden Gesprächsrunden zu folgenden Terminen statt:

a)             Gasthof Strauß, 01471 Großdittmannsdorf, Hauptstr. 52,

                mittwochs 19.30 Uhr

                - 02.09.09 - 07.10.09 - 04.11.09 - 02.12.09

b)   Gasthof Naumann Bärnsdorf.

                - Mittwoch, d. 23.09.09; 19.30 Uhr  -  Mittwoch, d. 14.10.09; 19.30 Uhr

                -  Freitag, d. 20.11.09; 19.30 Uhr - Freitag, d. 11.12.09; 19.30 Uhr

Roland Rosenkranz

 

Kultur- und Heimatvereine Radeburg

Radtour 2009

Die alljährliche Radtour des Kultur- und Heimatvereines Radeburg findet statt am

Sonntag, 23. August

Treffpunkt: 10.15 Uhr

Postmeilensäule Zillestraße

gegenüber dem Radeburger Rathaus.

Der Rundkurs ist ca. 41 bzw. 46 km lang und führt durch die Radeburger und Rödern´sche Heide zum Zschor­naer Großteich, weiter über Thiendorf, Welxande, Kaltenbachmühle zum nörd­lichen Umkehrpunkt – nach Liega. Die Fürstenstraße der Wettiner entlang geht es dann Richtung Süden zum an der Via Regia gelegenen Schloß Schönfeld, weiter über Freitelsdorf nach Ebersbach zur Bockwindmühle (Führung).

Auf der Sächsischen Salzstraße geht es weiter nach Bärwalde; von dort aus führt der „kurze Heimweg“ entweder über die „Schamotte“ oder über Ber­bisdorf oder der „lange Heimweg“ über Bärnsdorf, das an diesem Wochenende seinen 700. Gründungstag feierlich begeht, nach Radeburg.

Verpflegung aus dem Rucksack. Erfri­schungen unterwegs möglich.

Große und kleine Interessenten
sind herzlich willkom­men!

Apothekenbereitschaftsplan

KOMMT GRATULIEREN

 

 

 

Bereitschaftszeiten der Apotheken in Großenhain und Radeburg:

- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr

- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr

- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr

Herzliche Glückwünsche  übermittelt

die Stadtverwaltung Radeburg

            Apotheke Zusatzdienst Großenhain mit Uhrzeit

15.08.      Löwen -Apotheke Radeburg    Stadt-Apotheke        17 -19

16.08.      Löwen -Apotheke Großenhain                 Löwen-Apotheke     10 -12 & 17 -19

17.08.      Moritz -Apotheke Meißen        Apo. am Kupferberg                18 -20

18.08.      Rathaus -Apotheke Weinböhla                 Stadt-Apotheke        18 -20

19.08.      Regenbogen -Apotheke Meißen               Mohren-Apotheke   18 -20

20.08.      Marien -Apotheke Großenhain                Marien-Apotheke     18 -20

21.08.      Markt -Apotheke Meißen         Löwen-Apotheke     18 -20

22.08.      Stadt -Apotheke Großenhain    Stadt-Apotheke        17 -19

23.08.      Triebischtal -Apotheke Meißen                Stadt-Apotheke        10 -12  & 17 -19

24.08.      Löwen -Apotheke Radeburg    Marien-Apotheke     18 -20

25.08.      Elbtal -Apotheke Meißen (im Elbe-Center)
                                Stadt-Apotheke        18 -20

26.08.      Hahnemann -Apotheke Meißen               Mohren-Apotheke   18 -20

27.08.      Regenbogen -Apotheke Meißen               Marien-Apotheke     18 -20

28.08.      Moritz -Apotheke Meißen        Apo. am Kupferberg                18 -20

29.08.      Hahnemann -Apotheke Meißen               Löwen-Apotheke     17 -19

30.08.      Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal           
                                Löwen-Apotheke     10 -12 & 17 -19

31.08.      Marien -Apotheke Großenhain                Marien-Apotheke     18 -20

01.09.      Hahnemann -Apotheke Meißen               Stadt-Apotheke        18 -20

02.09.      Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal           
                                Löwen-Apotheke     18 -20

03.09.      Stadt -Apotheke Großenhain    Stadt-Apotheke        18 -20

04.09.      Moritz -Apotheke Meißen        Marien-Apotheke     18 -20

05.09.      Mohren -Apotheke Großenhain               Mohren-Apotheke   17 -19

06.09.      Markt -Apotheke Meißen         Mohren-Apotheke   10 -12 & 17 -19

07.09.      Rathaus -Apotheke Weinböhla                 Apo. am Kupferberg                18 -20

08.09.      Sonnen -Apotheke Meißen      Stadt-Apotheke        18 -20

09.09.      Apo.am Kupferberg Großenhain             Apo. am Kupferberg                18 -20

10.09.      Markt -Apotheke Meißen         Mohren-Apotheke   18 -20

11.09.      Löwen -Apotheke Großenhain                 Löwen-Apotheke     18 -20

12.09.      Löwen -Apotheke Radeburg    Marien-Apotheke     17 -19

13.09.      Sonnen -Apotheke Meißen      Apo. am Kupferberg                10 -12 & 17 -19

 

zum 75. Geburtstag

am 19.08.                Balmer, Friedel        Bahnhofstraße 14

am 28.08.                Weiß, Gottfried       Bärwalder Straße 16

am 30.08.                Großmann, Gisela   Hauptstr. 8,
                                Großdittmannsdorf

am 05.09.                Müller, Lieselotte    Schmiedestr. 8, Bärnsdorf

am 06.09.                Bartsch, Regina       Bodener Str. 3, Boden

zum 80. Geburtstag

am 15.08.                Großmann, Horst    Lindeberg 5, Bärnsdorf

am 23.08.                Wachtel, Raimund   Anbaustr. 70, Berbisdorf

am 02.09.                Throne, Annita        Oberdorf 5, Bärwalde

zum 85. Geburtstag

am 28.08.                Schieritz, Elsbeth     Hauptstr. 20 A,
                                Großdittmannsdorf

zum 91. Geburtstag

am 19.08.                Hübner, Elisabeth    Dresdner Straße 3

zum 92. Geburtstag

am 25.08.                Borrmann, Margarete              Hospitalstr. 16

zum 92. Geburtstag

am 11.09.              Eymael, Käte        Bärnsdorfer Hauptstraße 41 C,                                          Bärnsdorf

Zahnärztlicher Notdienst Radeburg / Moritzburg

An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen jeweils von 9-11 Uhr

15./16.08.                Herr Dr. Hentschel,

                Ottendorf-Okrilla,
                Radeburger Str. 9                    

                Tel.: 035205/ 74571

22./23.08.                Frau Dr. Christiane Sachse,

                Radeburg, 
                Lindenallee 4a

                Tel. 035208/ 2737,
                mobil: 0173/ 3640769

30./31.08.                Herr Dr. Bosse
                Ottendorf-Okrilla, Radeburger Str. 4
                Tel. 035205/54134

05./06.09.                Frau Dr. Muschter

                Ottendorf-Okrilla, Radeburger Str.16

                Tel. 035205/54387

12./13.09.                Herr Dr. Gross

                Radeburg, Heinrich-Zille-Str. 13

                Tel. 035208/2041

Ärztliche Notdienste

Rettungsstelle Meißen:

Die Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die

03521-73 85 21

Bereitschaftszeiten:

Mo, Di, Do: 19.00 – 7.00 Uhr

Mi: 14.00 – 7.00 Uhr

Fr: 14.00 – 8.00 Uhr

Sa: 08.00 – 8.00 Uhr

So u. Feiertag:

8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr

Impressum: Radeburger Anzeiger,  seit 1876, 132. (19.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna)sowie dem Informationsblatt für Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de, e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Verantwortliche für die Verteilung: TNT Post Direktwerbung Ost GmbH; Tel.: 03722/524221 oder 524231 - Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat.  Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugs­weise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.

Grundschule Radeburg

 Sächsischer Waldbesitzerverband e.V.

Medingen

Nach Schulneubau neuer Berufswunsch: Architekt

Tagung für Waldbesitzer am 11. September in Niesky

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Zur Information der Waldbesitzer spe­ziell in der Lausitz findet am Freitag, 11. September 2009 im Bürgerhaus Niesky, Muskauer Straße 31, 02906 Niesky eine Regionaltagung statt. Beginn ist um 18:00 Uhr. Themen sind unter anderem die Entwicklung des Holzmarktes in Sachsen und die Wertermittlung von Waldbeständen. Die Teilnahme an der Veranstal­tung ist kostenlos. Das vollständige Programm können Sie auf der Inter­netseite des Verbandes unter www.waldbesitzerverband.de abrufen. Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Waldbesitzerver­bandes unter 035203-39820 oder per Email unter wbv.sachsen@gmail.com zur Verfügung.

 

Dr. Christof Oldenburg

Geschäftsführer Sächsischer
Waldbesitzerverband e.V.

Tel.-Nr. 035203-39820

Regionalkirchenamt Dresden

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG

für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Medingen – Großdittmannsdorf vom 08.11.2007

Aufgrund von § 2 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Seite A 33) in der aktuellen Fassung hat der Kirchenvorstand für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Medingen-Großdittmannsdorf am 08. November 2007 die folgende Gebührenordnung beschlossen:

FRIEDHOFSGEBÜHREN-
ORDNUNG

§1

Gebührenpflicht

Für die Benutzung der Friedhöfe der Kirchgemeinde und seiner Bestat­tungseinrichtungen sowie für weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden nach Maßgabe dieser Ordnung Gebühren erhoben.

§2

Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist der Nutzungsberechtigte oder die Person, in deren Auftrag der Friedhof oder die Bestattungseinrichtungen benutzt werden. Ist eine Personenmehrheit Gebührenschuldner, so haftet jede ein­zelne Person als Gesamtschuldner.

§3

Fälligkeit und Einziehung
der Gebühren

(1) Die Gebühren sind im Voraus, spä­testens jedoch bei Inanspruchnahme der Leistungen an die Friedhofskasse zu entrichten.

(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Lei­stung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.

(3) Über Widersprüche gegen die Gebüh­renerhebung nach dieser Ordnung entscheidet das Leitungsorgan des Friedhofsträgers.

(4) Die Gebühren unterliegen der Beitrei­bung im Verwaltungszwangsverfahren nach den staatlichen Bestimmungen.

§4

Stundung und Erlass
von Gebühren

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§5

Gebührentarif

I.              NUTZUNGSGEBÜHREN

1.             Reihengrabstätten

1.1           für Sargbestattung

                (Verstorbene bis 5 Jahre,
                Ruhezeit 15 Jahre)   160,- €

1.2           für Sargbestattung

                (Verstorbene über 5 Jahre,
                Ruhezeit 20 Jahre)   260,- €

1.3           für Urnenbeisetzung
                (Ruhezeit 20 Jahre)  260,- €

2.             Wahlgrabstätten
                (Nutzungszeit 20 Jahre)

2.1.1.       für Sargbestattungen,
                Einzelgrab               320,- €

2.1.2.       für Sargbestattungen,
                Doppelgrab              640,- €

2.1.3.       Einzelwaldgrab f. Sargbestattung                             (nur Medingen)       380,- €

2.1.4.       Doppelwaldgrab f. Sarg-

                bestattung (nur Med.)              760,- €

2.1.5        3-Stell. Waldgrab f. Sarg-
                bestattung (nur Med.)              1140,- €

2.2.1        Urnengrabstätte für
                1 oder 2 Urnen        320,- €

2.3           Gebühr für die Verlängerung
                des Nutzungsrechtes an
                Wahlgrabstätten:

2.3.1.       für Wahlgrabstätten nach
                2.1.1. u. 2.2.1.         pro Jahr 16,- €

2.3.2.       für Wahlgrabstätten nach
                 2.1.2.      pro Jahr 32,- €

2.3.3.       für Wahlgrabstätten nach
                2.1.3.       pro Jahr 19,- €

2.3.4.       für Wahlgrabstätten nach
                2.1.4.       pro Jahr 38,- €

2.3.5.       für Wahlgrabstätten nach
                2.1.5.       pro Jahr 57,- €

 

II. FRIEDHOFS-
UNTERHALTUNGSGEBÜHR

Von allen Nutzungsberechtigten wird eine Friedhofsunterhaltungsgebühr von 14,- € je Grablager und Jahr erhoben. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfa­chung wird die Friedhofsunterhaltungs­gebühr für einen Zeitraum von fünf Jahren im Voraus erhoben. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhebungs­jahres fällig.

III. BESTATTUNGS- UND
BEISETZUNGSGEBÜHREN

1.1.          Sargbestattung (Verstorbene
                bis 5 Jahre)              230,- €

1.2.          Sargbestattung (Verstorbene
                über 5 Jahre)            359,- €

1.3.          Urnenbeisetzung      163,- €

IV. GEBÜHREN für
UMBETTUNGEN

1.             Urne

1.1. Umbettungen von Urnenbeiset-
                zungen auf demselben Friedhof                               bzw. einem Friedhof der Kirch-
                gemeinde je Grab     200,- €

1.2.          Ausbettung bei Überführung

                auf einen fremden Friedhof                                     163,- €

1.3. Einbettung bei Überführung

                von einem fremden Friedhof                                   163,- €

2.             Sarg

                Bei Umbettungen von Sargbestatt-
                tungen wird nach §6 verfahren.

V. GENEHMIGUNGS-
GEBÜHREN

Die Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung eines Grabmals beträgt         25,- €

VI. Gebühr für Erstellung
von Berechtigungskarten
an Gewerbetreibende

Die Gebühr für die Erteilung einer Berechtigungskarte an einen
Gewerbetreibenden beträgt      25,- €

VII. Sonstige Gebühren

Überlassung eines Exemplars der Friedhofsordnung                                3,- €

§6

Besondere zusätzliche Leistungen

Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt die Friedhofsverwaltung den zu zahlenden Preis von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Arbeits- und Material­aufwand fest.

§7

Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.

(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfol­gen im vollen Wortlaut in dem Amtsblatt Ottendorf-Okrilla und dem Radeburger Anzeiger.

(3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Ein­sichtnahme aus im Pfarramt Medingen.

(4) Außerdem können die Friedhofsge­bührenordnung und alle Änderungen zusätzlich durch Aushang und Abkündi­gung bekannt gemacht werden.

§8

Inkrafttreten

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Bezirkskirchenamt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofs­gebührenordnung tritt die Friedhofs­gebührenordnung vom 12. März 2002 außer Kraft.

Medingen, 07.01.2008

Der Kirchenvorstand

gez. Joos                  gez. Ruhland

Vorsitzender            Mitglied

Bestätigt: Regionalkirchenamt Dresden

125 Jahre Schmalspurbahn

Ausstellung zum Bahnjubiläum im Kulturbahnhof

Am 12. und 13. September begehen der Verkehrsverbund Oberelbe, die Sächsi­sche Dampfeisenbahngesellschaft, der Traditionsbahnverein Radebeul und viele andere das Jubiläum der Löß­nitzgrundbahn, deren Inbetriebnahme sich fast auf den Tag genau zum 125. Mal jährt. Nicht nur in Radebeul und Moritzburg wird das Jubiläum gefeiert, auch in Radeburg gibt es ein Bahnhofs­fest. Zu recht, den viele Jahrzehnte lang war die Bahn eine Lebensader für Radeburg. Schüler der 8.und 9.Klas­sen der Zilleschule Radeburg haben in Zusammenarbeit mit dem Kultur­bahnhof Radeburg seit März 2009 dazu geforscht, geplant, gestaltet und organisiert und  werden das Fest mit einer Ausstellung über die Geschichte der Strecke Radebeul – Radeburg berei­chern. Da die Schüler noch ganz bei der Arbeit sind, freuen sie sich natürlich über jegliche Mithilfe, nicht zuletzt über Dokumente oder Zeitzeugen, welche die eine oder andere Geschichte erzählen können. „Wir möchten gern Hinweise oder Ausstellungsstücke von Ihnen mit zeigen.

Wenn Sie uns helfen können, bitten wir Sie sich bei uns zu melden,“ sagt Frank Mietzsch. Dies ist möglich per E-Mail: ankunft@bahnhof-radeburg.de oder per Telefon: 0171 570 44 37.

Kroemke

Tauscha

Dorfstrasse in Tauscha eröffnet

Dorfstrasse in Tauscha eröffnet

Bürgermeister Christian Creutz (Mitte) eröffnet im Beisein von Jan und Wolfgang Hausdorf (Baufirma), Herrn Riedel (Planungsbüro) sowie Frau Bittner (Bauamt) die Dorfstrasse.

Sommerliches Wetter begleitete die Eröffnungsfeier des 1. Bauabschnittes der Dorfstrasse in Tauscha am letzten Donnerstag. Ab Einmündung der Hauptstraße, vom Ortseingang aus Richtung Sacka kommend, bis auf Höhe des Gemeindeamtes wurde die Strasse grundhaft mit einseitigem Fußweg aus­gebaut. Die neue Straßenbeleuchtung sowie ein neu gestalteter Bushaltestel­lenbereich in Höhe des Gemeindeamtes ergänzen die Maßnahme. Die durch den Rückbau der bisher teilweise mehr als sieben Meter breiten Fahrbahn sowie eines der beiden Fußwege entstande­nen Freiflächen wurden bepflanzt und verschönern das gesamte Straßenbild. Dadurch trug die Gemeinde auch den hohen Gestaltungsanforderungen, die mit dem Einsatz der durch die EU und den Freistaat Sachsen bereitgestellten Fördermittel einhergehen, Rechnung.

Insgesamt wurden für die Maßnahme 373.172 € aus dem Budget zur inte­grierten ländlichen Entwicklung der Region Dresdner Heidebogen bereit­gestellt, die Gesamtkosten betrugen 522.441 €.

Die Tauschaer wird freuen, dass nun auch die Hauptstraße ausgebaut werden soll. Da es sich um eine Kreisstraße handelt, ist hier allerdings vorrangig der Landkreis gefragt. Erste Bauberatungen hat es bereits gegeben.                  MR

189,00

Distanzreiten

Motorrad Worlitzsch

Bärwalder Str. 30 · 01471 Radeburg

Tel. 035208/80433

www.worli.de

Sächsische Landesmeisterschaften

Vom 22.-23.08.09 finden in Tauscha die  Sächsische Landesmeisterschaften im Distanzreiten statt. Es wird im „Dres­dener Heidebogen“ auf markierten Strecken von  40km , 70km und 124km  geritten, für Kinder ist am Sonntag eine 7 km Strecke markiert. Start und Ziel ist die  Pension „Zum alten
Bauernhof“, Dorfstr. 17 in Tauscha. Wer mit reiten möchte, kann sich bis zum 21.08. noch melden. Sonntag ab 9.00 Uhr findet ein Frühschoppen mit Siegerehrung statt.

Es lädt ein der Heimat und
Freizeitreiter-Verein Tauscha e.V.

 

Weitere Informationen unter

www.saxonia-distanz.de

Moritzburg

Reit- und Fahrverein Moritzburg

lädt ein ins neue Domizil

Nachdem der Reit- und Fahrverein Moritzbug viele Jahrzehnte im Objekt auf der August-Bebel-Straße ansäs­sig war, ist er am 26. Juli in seinen neuen Stall umgezogen. Seit April wurden durch den Verein umfangrei­che Umbau- und Modernisierungs­maßnahmen realisiert. Jetzt haben die Pferde ihr neues zuhause im ehemali­gen Kuhstall an der Kötzschenbrodaer Straße 25 gefunden.

Wir laden Sie herzlich ein, am Sonn­tag, 16. August von 11 – 14 Uhr unseren neuen Stall zu besuchen.

Die kleinen Besucher können sich beim Kinderreiten schon mal an den Pferdesport herantasten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

KOMMT GRATULIEREN

Ausgabe:

08/2009

Den Jubilaren herzliche Glückwünsche über­mitteln die Bürgermeisterin und der Gemein­derat Ebersbach. Wir wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.

Erscheinungstag:

14.08.2009

Bedauerlicher Weise ist uns im letzten Anzeiger
ein Fehler unterlaufen.

Wir gratulieren nachträglich zum 85. Geburtstag
am 04.08.2009 Herrn Werner Nacke,
OT Ebersbach, Hauptstr. 150

und zum 95. Geburtstag am 06.08.2009               
Frau Linda Jätzold, OT Rödern, Radeburger Str. 44

 

zum 93. Geburtstag

am 08.09.2009        Vetter, Erika            OT Reinersdorf,
                                Kleine Seite 14

zum 91. Geburtstag

am 05.09.2009        Stankus, Dorothea    OT Naunhof, Schulstr. 18

zum 90. Geburtstag

am 29.08.2009        Hennig, Charlotte     OT Ebersbach, Hauptstr. 97

zum 80. Geburtstag

am 18.08.2009        Sorschke, Helga       OT Rödern, Am Kellerberg 18

am 19.08.2009        Finsterbusch, Winfried             OT Cunnersdorf,
                                Bieberacher Str. 15

Ebersbach

Ebersbach

Bekanntmachung

der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis und die
���������������������������Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009

Gemeinde Ebersbach

Wahlkreis 38 Riesa-Großenhain 2

Wahlbekanntmachung

1. Am      Sonntag, dem 30. August 2009

findet die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag

statt.         Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

2. Die Gemeinde ist in folgende 9 Wahlbezirke eingeteilt:

                Wahl-       ��������������������������Abgrenzung����������������                ���������������Bezeichnung des
                bezirk Nr.                des Wahlbezirks       Wahlraums

                11            Beiersdorf                Gemeindehaus
                                                Hopfenbachstr. 15, Beiersdorf

                12            Bieberach FFW-Versammlungsraum
                                                Heidestr. 6, Bieberach

                13            Cunnersdorf             Cunnersdorfer Agrar GmbH
                                                Lange Str.13, Cunnersdorf

                14            Ebersbach                Gemeindeverwaltung                                                                               Am Bahndamm 3, Ebersbach

                15            Freitelsdorf              Gemeindehaus
                                                Straße d. Jugend 4, Freitelsdorf

                16            Kalkreuth Feierraum Quelle-Shop
                                                Am Kindergarten 2, Kalkreuth

                17            Naunhof  Gemeinderaum
                                                Schulstraße 18, Naunhof

                18            Reinersdorf/Göhra   Feierraum
                                                Am Steinkreuz 1, Reinersdorf

                19            Rödern     Kegelbahn
                                                Radeburger Str. 8a, Rödern

1. Das Wählerverzeichnis zur Bun­destagswahl für die Gemeinde – die Wahlbezirke der Gemeinde

Ebersbach

wird in der Zeit vom 07.09.2009 bis 11.09.2009 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Einwohnermel­deamt, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeich­nis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern ein Wahlberechtigter die Rich­tigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein­getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeich­nisses ergeben kann.

Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahl­berechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21
Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Lan­desmeldegesetze eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im auto­matisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensicht­gerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wähler­verzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 07.09.2009 bis zum 11.09.2009, spätestens am 11.09.2009 bis 11.00 Uhr, bei der Gemeinde­behörde Ebersbach Einwohnermel­deamt, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

 

3. Wahlberechtigte, die in das Wähler­verzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 06.09.2009 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberech­tigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben,
erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

 

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 38 Riesa-Großenhain 2 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahl­bezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

 

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis ein­getragener Wahlberechtigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Auf­nahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2009) oder die Einspruchs­frist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 11.09.2009) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags­frist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahl­ordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchs­verfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wähler­verzeichnis eingetragenen Wahlberech­tigten bis zum 25.09.2009, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax,
E-Mail oder durch sonstige dokumen­tierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaub­haft, dass ihm der beantragte Wahl­schein nicht zugegangen ist,  kann ihm bis zum Tage vor der  Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis ein­getragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftli­chen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6.Mit dem Wahlschein erhält der Wahl­berechtigte

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

- einen amtlichen blauen Stimmzette­lumschlag,

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen

roten Wahlbriefumschlag und

- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfang­nahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus­schließlich von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.

Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

Ebersbach, 14.08.2009

Fehrmann/Bürgermeisterin

Die Gemeinde ist in 9 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 9. August 2009 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum ange­geben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Er-
mittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 18.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Ebersbach, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach             zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Der Wähler hat zur Wahl die Wahl­benachrichtigung mitzubringen und seinen Personalausweis oder Reise­pass bereitzuhalten. 

Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei der Wahl abgegeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzet­teln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a)             für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung;

b)             für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeich­nung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelasse­nen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen  Kreis für die Kennzeichnung.

 

Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt

a)             seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzet­tels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und

b)             seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des

Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

 

Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn­zeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar  ist.

 

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein     ausgestellt ist,

a)             durch Stimmabgabe in einem belie­bigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)             durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahl-
umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe­nen Stelle abgegeben werden.

 

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur per­sönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergeb­nis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar
(§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetz­buches).

 

7. In folgenden Wahlbezirken werden wahlstatistische Auszählungen durch­geführt.

            -  entfällt -:

Das Verfahren für die wahlstatistischen Auszählungen ist in der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag vorgegeben.

Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburts­jahresgruppe des Wählers gekenn­zeichnet sind. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser Stimmzettel aus­geschlossen.

Ebersbach, 14.08.2009           

                Fehrmann, Bürgermeisterin

Gemeinde Ebersbach

Beschlüsse der Gemeinde Ebersbach

In der nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 18.06.2009, des Technischen Ausschusses am 14.07.2009 und des Gemeinderates am 16.07.2009 wurden nachstehende Beschlüsse gefasst:

Hauptausschuss

73/06/2009

Öffnungszeiten des Hortes ab 29.06.2009

 

74/06/2009                             

Regelungen zu Personalangelegen­heiten

 

Technischer Ausschuss

73/07/2009 bis ������������83/07/2009��                              Beschlüsse zu Bauvorhaben, Bauvor­anfragen und Vorkaufsrecht von Bür­gern der Ortsteile sowie von Betrieben und Institutionen

 

Gemeinderat

84/07/2009                             

Nachtragssatzung der Gemeinde Ebers­bach für das Haushaltsjahr 2009

 

85/07/2009                             

Übertragbarkeit der Ausgaben in den Haushaltsstellen Straßenbewertung in Vorbereitung der Doppik und Zuschüsse für laufende Zwecke kirch­licher Einrichtungen sowie die Bildung von Kassenresten für die Realisierung der „Breitbandanalyse“

 

86/07/2009             

Zuschlagserteilung für die Bauleistung „Ausbau Mühlweg Rödern – Ebers­bach“ an die Firma Heinz Lange Bau­unternehmen GmbH Ottendorf-Okrilla, OT Medingen mit einer Bruttoange­botssumme von 58.841,87 Euro

 

87/07/2009             

Ablehnung des gemeindlichen Einver­nehmens zur Errichtung einer Digital­funk-Basisstation am Standort SN 13-022-Ebersbach im Ortsteil Freitelsdorf

 

88/07/2009             

Zustimmung auf Stundung der Gewerbe­steuerzahlung eines Gewerbetreibenden.

Gemeinde Ebersbach

Zahlungserinnerung
3. Rate Grundsteuer

Fälligkeit 15.08.2009

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse bei verspäteten Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben muss.

Um dies zu vermeiden empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Buchungszei­chen an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Bankverbindung der Gemeinde:

Sparkasse Meißen;

Kto-Nr.: 3046000056, 
BLZ: 85055000

„Mühlenwichtel“ Ebersbach

Schützenverein Naunhof e. V.

Die Mühlenwichtel verabschieden
ihre Schulanfänger

Zweiräder im Wandel der Zeit

Anlässlich unse­res Schützen-, Dorf- und Ern­tedankfestes am 11. bis
13. Septem­ber 2009
beabsich­tigten wir am Sonntag, d. 13. September 2009 ein Treffen für Zweiräder im Wandel der Zeit zu organisieren. Das Treffen soll 10.00 Uhr beginnen und gegen 12.00 Uhr mit einer kleinen Ausfahrt abschließen. Dafür suchen wir noch Interessenten  mit alten und neuen Fahrrädern. Ebenso sollten Fahrräder mit Hilfsmotor, Mopeds aller Baureihen und Motorräder wie Fichtel, Sachs, NSU, LKW, BMW, EMW, AWO, PITTI, Wiesel, Troll sowie alle Typen, die es im Laufe der Zweiradentwicklung gab und derzeit gibt. Des weiteren kann, soweit es möglich ist, verkauft und gehandelt und auch Ersatzteile können abgeboten werden.

Das Treffen findet in Naunhof auf dem Sportplatz statt. Die Zufahrt erfolgt über die Parkstraße. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

 

Interessenten melden sich bitte bei

Herrn Holger Görner, Schulstraße 5

Herrn Günter Petersohn, Alte Dorf­straße 33 - Tel. 035249/71831

Herrn Ralf Petersohn, Siedlungs-
weg 26 - 0173/3979559

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Vorstand des Schützenvereines Naunhof e. V.

Ihr glaubt es kaum, ihr glaubt es kaum,

was bei uns hier geschah am Zuckertütenbaum.

Schon seit Langem hatten wir an die bunten Tüten gedacht,

haben die Blüten und Knospen gepflegt und bewacht.

So viele Käfer krabbeln  aus den Ritzen

sie rochen wohl die süßen Lakritzen,

und die Eichhörnchen auf den Buchen –

wollen die etwa die Kekse versuchen ?

Auch die Bienen schwirren um den Baum herum:

„Hier duftets so herrlich, kommt her – summ summ!“

Alle wollen sie von den süßen Sachen haschen

wollen Schokolade und Gummibärchen naschen.

Da kam schließlich vom Zuckertütenmännlein ein Fax zu uns her:

„ Ihr Mühlenwichtel, kommt schnell, sonst sind alle Zweige leer!“

Wir überlegten nicht lang und liefen geschwind

Und fanden tatsächlich 14 bunte Tüten – eine für jedes Schulkind.

Die haben wir alle abgepflückt

Und dabei haben wir glatt noch mehr erblickt.

Auch diese haben wir abgeschnitten ganz sacht

Und für die anderen Mühlenwichtel-Gruppen mitgebracht.

So wünschen wir unseren Schulanfängern

beim Lernen stets Freude und Glück

und hoffen, sie denken gerne an die Zeit bei unss zurück!

Patricia´s Rasselbande

Sommerfest bei „Patricia‘s Rasselbande“ in Cunnersdorf

Anfang Juli feierten wir ein Sommer­fest bei unserer Tagesmutti Patricia.

Es war so liebevoll geplant und aus­gedacht. Leider hat das Wetter einen großen nassen Strich durch den Plan gemacht. Aber wie unsere Patricia eben so ist, wurde ganz schnell und spontan umgedacht und neu koordiniert. Somit ist es doch noch ein sehr schöner und gemütlicher Abend geworden. Es gab leckeres Essen, schöne Fotos von unseren Kindern und wie immer was ganz niedliches Selbstgebasteltes. Auch in unsere Bastelmappen, die von Patricia sorgsam geführt und schön mit Bildern dokumentiert werden, konnten wir wieder rumstöbern. Wir waren von dem Fortschritt und den Talenten unserer Kinder begeistert.

Aber auch wir Eltern hatten für unsere Tagesmutti eine kleine Überraschung als DANKESCHÖN für die lie­bevolle Betreuung unserer Kinder vorbereitet.

Weil wir froh sind, dass wir Patricia als Tagesmutti haben, wollten wir ihr die tägliche Arbeit erleichtern. Daher starteten wir eine Sponsorenaktion für einen neuen Krippenwagen. Er erleich­tert den Kindern den Einstieg und das Spazierengehen. Da die Kosten für so einen Wagen sehr hoch sind und es ungewiss ist, ob der Bund einen Teil dieser Kosten übernimmt, sammelten wir Gelder. Dann überreichten ein kleines „Sponsorenschweinchen“ mit einer stolzen Summe für einen Teil des Krippenwagens von „Patricia´s Rasselbande“. Unter Tränen gerührt von unserer Aktion, übernahm Patricia das Geld und bedankt sich von Herzen bei den Sponsoren:

Frau und Herr Behrisch der Cunners­dorfer Agrar GmbH & Co KG, Elke & Wolfgang Logsch, Stefani Martin & Mirko Wehner, Katharina Ebert, Firma Auto Trentzsch Radeburg, Kathleen & Michael Riedel, Ralf & Edith Logsch, Firma Auto-Trentzsch in Dresden, Sandra Kunert & René Thiemig, Karl & Ursula Engelmann, Gottfried & Bar­bara Derwing, Feinbäckerei Tobolik, Firma Elektrotechnik Frank Jäpel, Erna Derwing, Liselotte, Birgitt & Gottfried Finsterbusch, Annegret & Ingolf Kunath, Firma Elektro Stelzner, Annemarie & Joachim Gärtner, Friseurin Sigrid Jähnig, Eveline & Uwe Drunk.

 

Auch wir, die Eltern und Kinder, sagen noch einmal vielen, vielen Dank den Sponsoren. Ohne sie wäre die Überra­schung nicht möglich gewesen!

 

PS: Da unsere Tagesmutti immer wieder auf der Suche nach anderen Spielzeug für unsere Kinder ist, machen wir einen Aufruf! „Wer hat preisgünstiges Outdoorspielzeug oder eine Gondelschaukel abzu­geben?“

Bitte meldet Euch bei Patricia unter 035248/88865!

Eine Schule der etwas anderen Art durften wir alle vor Kurzem in der Gartenbaumschule Stübler in Stein­bach erleben. Durch den liebevoll angelegten Garten konnten wir entlang dem Rundweg viele bekannte und unbekannte Stauden, Sträucher und Bäume bewundern.

Wir durften uns sogar selbst eine Pflanze eintopfen und mit nach Hause nehmen. Nun wollen wir sie pflegen, damit sie genau so gut gedeiht wie in Steinbach.

Die Brücke über den Seerosenteich fanden alle Kinder recht abenteuerlich und an der kleinen Garteneisenbahn mit den niedlichen Pflanzen und vielen angelegten Details hätten wir noch viel länger bleiben können, aber schließlich wartete schon bald der Bus auf uns.

Doch vorher gab´s  noch Mittag. Familie Stübler hatte alles bestens organisiert und so störte uns der Regen überhaupt nicht.

Für einen lehrreichen und interes­santen Vormittag möchten wir uns bei Stüblers und ihren Angestellten bedanken. Unseren ( Kinder-) Garten ziert schon so mancher Baum aus der Steinbacher Baumschule, denn es ist bereits Tradition, dass sich die große Gruppe auf diese Weise bei uns verewigt und wir uns stets bei den Fachleuten aus Steinbach Ideen und Ratschläge einholen können.

DANKESCHÖN!!!

Recycling

Hausmüllentsorgung - schwarze Tonne

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra

                Mittwoch, 19.08.09 und 02.09.09

Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile Montag, 24.08.09 und 07.09.09

OT Beiersdorf, Lauterbach, Marschau, Bieberach,
Cunnersdorf, Kalkreuth, Freitelsdorf        Mittwoch, 09.09.09

OT Naunhof, Reinersdorf, Ebersbach, Ermendorf, Hohndorf, Göhra

                Freitag , 28.08.09

OT Rödern               Donnerstag, 10.09.09

Leichtstoffentsorgung - gelbe Säcke und blaue Tonne

 Grundschule „Wilhelm Schneller“ Kalkreuth

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten für alle Ortsteile der Gemeinde Ebersbach

 Projektcircus in Kalkreuth

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Elektro- und Elektronikgeräte bei den Firmen:

              ROMONDIS Elbe-Röder GmbH              Montag - Freitag

              Mühlbacher Weg 3 in Quersa   07.00 – 16.00 Uhr

              Dieter Moys GmbH  Dienstag, 07.00 – 15.30 Uhr

              Auenstraße 2a in Großenhain   Donnerstag, 07.00 – 17.30 Uhr                                                               Samstag, 08.00 – 12.00 Uhr

und im     Bauhof der Gemeinde Ebersbach (hinter der Mittelschule Ebersbach)

                                am 3. Mittwoch im Monat, am 19. August 2009

                                in der Zeit von 13.00 – 16.00 Uhr kostenlos  abzugeben.

Das Schul­jahr 2009/
2010 ist erst wenige Tage alt und schon steht für die 198 Schüler der Grund­schule in Kalkreuth der Höhe­punkt im Schuljahr bevor. Der Zirkus kommt! Besser gesagt der 1. Ostdeutsche Pro­jektcircus Andre Sperlich.

Vom 23. bis zum 29. August wird ein echtes Zirkuszelt unser Schulgelände dominieren.

Schon seit mehren Jahren sammeln die Schüler Altpapier, um aus dem Erlös die Projektkosten für jedes Kind zu bestreiten.

Höhepunkt werden natürlich die drei Aufführungen am 28. und 29. August sein. Das Besondere daran ist, dass jeder Schüler in das Programm integriert wird. So heißt es für alle von Montag bis Donnerstag üben, üben, üben. Im Vorfeld sucht sich jeder eine Gruppe aus, in der er mitarbeiten möchte. Es gibt Zauberer, Seil- und Tüchertänzer, Schlangenbeschwörer, Feuerschlucker, Fakire, Jongleure, Dompteure und natür­lich Clowns. In elf Gruppen wird ein ca. zweistündiges Programm erstellt.

Zu den Aufführungen sind alle Eltern, Großeltern und Einwohner der Gemeinde herzlichst eingeladen.

Die Plakate dafür wurden schon im letzten Schuljahr gestaltet und werden im Gemeindegebiet ausgehangen.

Viele Eltern haben sich schon bereit erklärt beim Auf- und Abbau des Zeltes zu helfen.

Wir freuen uns schon auf diese Woche und sind sehr gespannt.

H.L.

Annahme von Grünschnitt

an der Kläranlage „Am Wetterberg“

am Mittwoch, 23. September 2009, in der Zeit von 15.00 – 19:00 Uhr

AZV ”Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“

03522/38920

Störungsmeldung über Stadtentwässerung Dresden GmbH:  

                                Telefon:  03 51 - 8 40 08 66

Kirche Ebersbach-Reinersdorf

Kirche als „Schnupperkurs“

Es gibt viele Wege, mit Kirche und christlichem Glauben in Berührung zu kommen. Für Personen, die nicht damit aufgewachsen sind, besteht die Möglichkeit, in einer Reihe zusam­menhängender Abende in der Kirchge­meinde Ebersbach Grundkenntnisse zu erwerben. Da der Kurs im September anlaufen soll, werden Anmeldungen bis Ende August erbeten (am besten telefonisch bei Pfarrer Spindler: 035208 / 34339). Der genaue Start sowie der Wochentag wird in Rück­sprache mit den Teilnehmern festge­legt, Freitag Abend ist vermutlich der günstigste Termin.

Für die Teilnahme an diesem Erwach­senenseminar oder Glaubenskurs gibt es keine Vorbedingungen; weder wird ein religiöser Denkhintergrund voraus­gesetzt noch entstehen irgendwelche Kosten. Nach diesem Kurs entscheidet jeder Teilnehmer selbständig, ob er unserer Kirche mit allen Rechten und Pflichten angehören möchte. In diesem Falle würden wir uns gemeinsam auf die Erwachsenentaufe vorbereiten (oder, falls die Taufe im Kleinkindalter stattgefunden hat, die Konfirmation nachholen). Natürlich richtet sich dieses Angebot nicht nur an Einwoh­ner von Ebersbach, doch sollte immer das zuständige Pfarramt am Wohnort unterrichtet sein.

Vorinformationen sind natürlich auch im Internet zu finden, unter anderem auf den Seiten von www.kirche-ebers­bach-reinersdorf.de.