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Nr. 07/2010

134. (21.) Jahrgang

nächste Ausgabe: 06.08.2010

Ausgabetag: 09.07.2010

Mittelschule „Heinrich-Zille“ Radeburg

Radeburger Volkskarneval

AWO Kinderhaus

Ein wirklich guter Jahrgang …

Mythen, Helden und Legenden

werden in Rabu nie enden!

Zuckertütenfest

Ja, da stöhnt ihr in der Mittagshitze, aber trotzdem ist es bald wieder so weit: am 11.11. beginnt die 5. Jahreszeit. Das heißt: jetzt schon an die Narren denken!

 

Es sieht so aus, als habe sich der RCC das neue Motto im Angesicht des Fuß­ball-Sommermärchens ausgedacht. Das Motto der 54. Saison stand aber schon vorher fest:

Mythen, Helden und Legenden werden in Rabu nie enden!

 

Wir freuen uns aber nicht auf ein Public Viewing derselben, denn das heißt „öffentliche Zurschaustellung eines Leichnams“. Das glaubt ihr nicht? Schaut ins Wörterbuch!

Nein, auch in Rabu wird man das Sommermärchen nicht vergessen und es werden sich sicher einige Gruppen finden, für die es nur  Helden gibt wie die ganzen Ollis (Bierhoff, Neuvill, Kahn...) und die ganzen Müllers (Gerd, Thomas...). Aber vergesst mir die Meyers (Lena, Ernst-Otto – ach ne, nicht schon wieder ‘n  Fußballer!) Schaut in Joseph Meyers Lexikon. Die Helden der Antike - Achillis, Alex­ander, Cäsar und Cleopatra, Asterix und Obelix. Außer dem Wunder von Bern gibt es auch noch andere Mythen – zum Beispiel die Casinogesellschaft, die schon 1847 in Radeburg Fasching feierte und dank der wir wissen, dass Fasching bei uns schon so knackenalt ist. Noch steinälter ist der Mythos vom Heidenfriedhof, auf dem man beim Bau des Schamotte-Anschlussglei­ses Tonscherben gefunden hat, die gruselige 4000 Jahre alt sind. Oder,
10 Jahre alt, das Sachsenpokalfinale im Handball.

 

Nicht ganz so alt ist die Legende von Paul und Paula in Ostberlin oder von Paul und Else in der „Hammer­schänke“, der K.O. von Muhammed Ali und der vom Rat der Stadt. Das Stadtpark-Mikado (Tornado) wird bestimmt eine Legende werden, das Kettensägenorchester und alle werden Ediths Geschichte weitererzählen, daß „der Boom plötzlich auf mich zugelaufen kam“.  Jahrhunderhoch­wässer machen ebenso Helden wie das Erklimmen so hoher Berge wie der K2 oder der Haselnusberg.

 

Die mythische Wasserburg bei Stein­bach könnte ein Thema sein oder der Wettinerschatz im Friedewald. Überhaupt die Wettiner - mit dem Huf­eisenverbieger August an dem einen und unser Radeburger Mitbürger, der Waldmeister Rüdiger, am anderen Ende der Geschichte.

 

Der Zille ist ein Mythos und der Kurt ist eine lebende Legende, auch Kurt als Zille.

Apollo 11 (ein kleiner Schritt für mich...) und Apollo 13 (Huston, wir haben einen Husten!) Superman, Spiderman, Bachman,  Catwoman, X-Man, Y-Cromosomen – alle haben in Rabu schon Zeichen gesetzt.

Das Heldenreservoir ist unerschöpf­lich. Haben wir was vergessen? Na dann macht doch ein ordentliches Umzugsbild draus!

 

Am Donnerstag, dem 11.11. wird Bürgermeister Dieter Jesse voraus­sichtlich wieder auf dem Markt den Rathausschlüssel abgeben und das nun auch schon legendäre Faß aufmachen, weil von da an bis zum Frauentag am 8. März (ja, auch Frauen sind Helden – die Fußballnati... ach ne, nich schon wieder Fußball!) die Narren über Rabu regieren.

Das heißt, der legendäre Karnevals-
umzug erwartet auch, die Helden der Umzugsstrecke auf selbiger am Sonn­tag, dem 6. März. Also – bis gleich!

 

Euer RCC

Von links nach rechts: Schulleiter Herr Gerlach, Mike Müller,
Florentine Habelt, Magdalena Lorenz, Robin Kriebel

Endlich war es soweit!

Am 04.06. hatten wir, die Kinder aus der „Mäuschengruppe“ des AWO- Kinderhauses, unser langersehntes Zuckertütenfest.

Nach einem tollen Frühstück, vorbe­reitet von zwei Mutti’s der Gruppe, fuhren wir mit dem Bus nach Kal­kreuth. In der „Paulsmühle“ wurden wir schon erwartet.

Nach einer lustigen Kutschfahrt waren wir am Ziel: der Kupferberg in Großenhain! Die Aufregung war groß, denn die Kinder sahen ganz aus der Nähe die schlimmen Auswirkungen des Tornado.

In der Gaststätte wurden wir freundlich empfangen, der Tisch war gedeckt und es gab unsere Lieblingsspeise: Nudeln, Wurst, Käse und Tomatensoße.

Gut gestärkt konnten wir uns auf den Weg zum Burgfräulein machen. Gemeinsam gingen wir auf die Suche nach dem „Zuckertütenschatz vom Kupferberg“. Nach einigen Aufgaben, die wir lösen mussten, fanden wir den Schatz oben auf dem Turm. Mit großem „Hallo“ wurde das Geheimnis gelüftet. Für jedes Kind gab es aus  der Schatztruhe eine kleine Zuckertüte. Sogar ein Stück „Kupfer“ war drin!

Schatzsuche macht Appetit, darum stärkten wir uns mit einem Eis und Schlagsahne. Dann war es auch schon 16.00 Uhr. Für diese Zeit hatten wir die Eltern, Geschwister und Großeltern eingeladen, um ihnen unser kleines Programm vorzuführen. Viel Beifall war unser schönster Lohn!

Auf die Erzieherinnen wartete noch eine Überraschung! Die Kinder hatten, ganz heimlich mit den Eltern, auch ein Programm einstudiert.

Nun gab es natürlich auch noch die langersehnte Zuckertüte und das Portfolio. Ganz entspannt saßen wir, bei wunderschönem Wetter, mit Brat­würstchen und Grillsteaks noch lange gemütlich beisammen.

Danke an alle die mithalfen, dass dieser Tag ein unvergesslicher Abschluss unserer Kindergartenzeit wurde.

 

Die Kinder und Erzieherinnen
der Mäuschengruppe
vom AWO-Kinderhaus

Freitag, 18.06.2010, 18.00 Uhr:

Noch einmal die Krawatte zurechtrüc­ken, eine widerspenstige Haarlocke zurückstecken – beim Einmarsch in die Aula erheben sich die Eltern und Lehrer von ihren Plätzen. Heute stehen sie im Mittelpunkt, die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Heinrich- Zille-Schule. Und das zu Recht. Acht Monate haben sie in Klas­senarbeiten und Projektpräsentationen um gute Vornoten gerungen, um dann in den Prüfungen, dem Endspurt, alles zu geben. Selbst zusätzliche Prüfungen scheuten sie nicht, um die Noten zu verbessern. Die Endergebnisse können sich sehen lassen – sie sind mit einem Durchschnitt von 2,2 die besten seit Jahren.  16 Schüler von 36  glänzen mit einem Realschulabschluss von 2,0 und besser.

 

Doch besonders stolz können vier junge Männer und Frauen sein, die die Traumnote von 1,0! (Robin Kriebel) bzw. 1,1 bis 1,4 erreichten. Freuen sich andere Schulen des Landkreises schon über ein paar Absolventen mit dem  Prädikat „Gut“, erhielten gleich zwei Zille- Schüler die Einladung des Kultusministers zur Auszeichnungs­veranstaltung der besten Mittelschüler Sachsens. Eine ganz besondere Ehre - wohlverdient – und schon eine kleine Tradition für uns, war doch schon im letzten Jahr die Zille- Schule durch Luzie Gawehn vertreten. Einen herz­lichen Glückwunsch noch einmal an dieser Stelle!

Leistung und Motivation zahlen sich aus – alle Absolventen haben einen Lehrvertrag in der Tasche oder beginnen im August eine gymnasiale Ausbildung. 

 

Nach der festlichen Zeugnisübergabe in der Aula wird im Gasthof Großditt­mannsdorf zünftig gefeiert. Lehrer, Eltern und Schüler werden sich später einig sein: der Abschlussball war – wen wundert’s – einer der gelun­gensten, mit Ausschnitten aus den Musicals, intelligenten Aufgaben für Lehrer, ideenreichen Arrangements von Deutschrock- Songs und Tänzen.

 

Sie waren eben ein wirklich guter Jahrgang …

 

Daniela Ufert

SZ-Fahrradfest

Die Radler entdecken an diesem Wochenende unsere Gegend

Mittelschule „Heinrich-Zille“ Radeburg

„Das hat es in der Geschichte des SZ-Fahrradfestes noch nicht gegeben: Gleich acht Bürgermeister schrieben an die SZ einen Brief und schlugen vor, in diesem Jahr auch eine Strecke durch Großenhain, Radeburg, Ebers­bach Lampertswalde, Priestewitz, Schönfeld, Tauscha und Thiendorf zu planen,“ schrieb die SZ in ihrer Ausgabe am 2. Juli.

Im August letzten Jahres hatte Ver­anstaltungsleiterin Heike Rutke an gleicher Stelle dazu aufgerufen, Vorschläge für neue Strecken zu machen.

Seit langem befassen sich die 23 Kommunen in der Region nördlich der Landeshauptstadt mit der Frage, wie man die Bewohner des Bal­lungsraumes im Oberen Elbtal dafür begeistern kann, dieses Gebiet für ihre Naherholung zu nutzen und sahen dies als willkommene Gelegenheit. Die Region, die sich in der Touristischen Gebietsgemeinschaft „Dresdner Hei­debogen“ zusammengeschlossen  hat, versteht sich nicht als Konkurrent der bedeutenden touristischen Ziele, an denen es in Sachsen ja bekanntlich nicht mangelt. Abseits der „ausgetre­tenen touristischen Pfade“ versucht die Region, Angebote für sanften Tourismus zu machen. Im flachen bis hügeligen Plateau östlich des Elbtales gibt es ein gut ausgebautes Netz an Rad- und Wanderwegen. Auch ein Reitwegenetz wird entwickelt. Hier kann man vor allem die Natur genie­ßen und die Hektik der City hinter sich lassen.

„Wir laden ein, den Dresdner Heide­bogen kennenzulernen,“ schrieben die Bürgermeister, „jenseits von Schloss Moritzburg, mit der Klein­kuppenlandschaft, dem Friedewald und der Großenhainer Pflege, mit Schloß Schönfeld, dem Gartenschau­park Großenhain, der Via Regia, der Sächsischen Salzstraße, der Bock­windmühle Ebersbach, der Heide mit ihren zahlreichen Teichen und der Zillestadt Radeburg, der Heimatstadt Ihres Schirmherren.“

Schirmherr ist der Präsident der Landesdirektion Dresden, Dr. Henry Hasenpflug, der sich auch selbst aktiv beteiligen wird und in Radeburg am Kontrollpunkt im Selgros-Markt in die 70 km-Strecke einsteigt.

Nicht nur eine, sondern gleich vier der fünf Strecken gehen durch den Heidebogen. Zwar konnten nicht alle der interessierten Kommunen berück­sichtigt werden. Statt Großenhain sind aber die Mitgliedsgemeinden Moritz­burg und Ottendorf mit dabei. Über Moritzburg führt die 50-km-Strecke, über Radeburg und Ottendorf die 75-, 95- und 125-km-Distanz. Die längste Strecke führt erstmals sogar über die Landesgrenze bis nach Ortrand.

Als Standort für den in Radeburg vor­gesehenen Kontrollpunkt konnte der Selgros-Markt in Radeburg gewonnen werden. Marktleiter Volkmar Baum setzte sich bei seiner Geschäftsfüh­rung dafür ein, daß der Veranstalter den sonst sonntags abgeschlossenen überdachten Parktplatz mietfrei nutzen kann.

Der Dresdner Heidebogen ist mit einem eigenen Infostand in Radeburg vertreten und hat auch Radeburger Vereine angeboten, diese Möglich­keit zu nutzen. Auch der Radeburger Kultur- und Heimatverein wird diese Möglichkeit nutzen.

K. Kroemke

Schüleraustausch Frydlant - Radeburg
im Juni 2010

Vom 10.06.-13.06.2010 verweilten 35 Schüler und 5 Lehrer  der Zakladni skola Frydlant n. Ostravici an der Mit­telschule „Heinrich Zille“ Radeburg.

Schon seit 1996 existiert der Schüler­austausch zwischen beiden Schulen.

Das Besondere an diesem langjährigen  Schüleraustausch ist es, dass die tsche­chischen Schüler bei ihren deutschen Gastfamilien wohnen.

Zwei erlebnisreiche Tage konnten so sehr gut dazu beitragen, dass sich die Schüler aus Radeburg und Fryd­lant  besser kennenlernen und näher kommen.

Sprachbarrieren wurden überwunden, indem  gemeinsame Englischkennt­nisse oder  einige Frydlänter ein erstes Anwenden der deutschen Sprache testeten.

Es sind die kleinen Dinge, die diesen Schüleraustausch bereicherten, die kleinen Kommunikationen zwischen den tschechischen und deutschen Kindern.

Sei es ein von Herzen reges Bemühen, sich verständigen zu können;  ein Verlangen, dass sich die Gäste wohl fühlen; ein Fragen nach Hobbies, Interessen, Film- und Musikwünschen; ein gemeinsames Singen eines Liedes; ein gemeinsamer Fußball - WM- Auf­takt im Jugendclub Berbisdorf; eine gemeinsam spontan abgesprochene Abendgestaltung; ein gemeinsames Kennenlernen der Gastgeberstadt, ein gemeinsames Entdecken von weltweit bekannten sächsischen Kulturdenk­mäler…

Das Programm war sehr vielseitig und trug intensiv dazu bei, sich näher zu kommen, das Gefühl des Andersseins abzubauen.

Am Freitagvormittag fand in der Schule ein kleines Begrüßungspro­gramm, unterstützt vom Schulchor, statt. Anschließend zeigten die Gastge­ber ihre Stadt Radeburg. Desweiteren  besuchten die tschechischen Schüler gemeinsam mit ihren deutschen Gast­gebern die Stadt Meißen, unternahmen eine Exkursion in die Porzellanma­nufaktur, bestaunten die Ausstellung zum 300. Geburtstag des Meißner Porzellans; ein Tag in Dresden gehört schon zur Tradition.

Am Freitagabend fand ein tolles Event zur Fußball-WM-Eröffnung im Jugendclub Berbisdorf statt. Gemein­sam verbrachten die deutschen und  tschechischen Schüler mit ihren Geschwistern, Eltern, Freunden, Leh­rern und Mitarbeitern des Jugendclubs diesen erlebnisreichen Abend.

Am Samstagabend  beendete eine Veranstaltung in der Aula den 2tägi­gen Schüleraustausch. Die Schüler der Klassen 9 zeigten noch einmal Ausschnitte aus dem Musical „Ich war noch niemals in New York“, Philipp Weber und Hannah Richter, Klasse 9a, sangen gemeinsam mit der Gitarre einige Lieder, der Neigungskurs Rus­sisch, Klasse 9, sang ein russisches Lied. Mit großer Begeisterung sahen sich die Schüler viele von Herrn Ger­lach fotografierte Schnappschüsse der letzten zwei Tage an. Ein gemeinsam gesungenes tschechisches Volkslied beendete das Kulturprogramm.

Anschließend lud die Schülerfirma unter der Leitung von Herrn Gerlach zu einem Büfett ein. Hier kamen die Eltern und Schüler noch einmal ins Gespräch, konnten ihre gemeinsamen Erlebnisse mit ihren Gästen austau­schen.

Diese zwei erlebnisreichen Tage festig­ten noch mehr die partnerschaftlichen Beziehungen beider Schulen.

Beim Abschied am Sonntagvormittag flossen so einige Tränen, einige deut­sche Schüler wollten gar nicht erst den Bus verlassen und sofort mit ihren Freunden nach Frydlant fahren.

Doch diese müssen noch zwei Jahre darauf warten. Zum Glück gibt es modere Nachrichtenmedien, die diese lange Zeitspanne überbrücken werden.

Ein besonderer Dank gilt allen 27 Gasteltern, die für drei Nächte und zwei Tage ein oder sogar zwei Kinder mehr betreuten und ihre Gäste damit vollständig in ihre Familien inte­grierten.

Ein weiterer Dank gilt der Stadt Radeburg, die finanziell dafür sorgte, dass dieser Schüleraustausch realisiert werden konnte.

Ein großes Dankeschön auch der Firma Buchheim, die das Mittagessen am Freitag für die tschechischen Gäste sponserte.

Mein herzlichster Dank gilt allen Schülern, Lehrern, Eltern, Mitar­beitern der Stadt, die mich bei der Vorbereitung und Durchführung des Schüleraustausches im Jahre 2010 unterstützten.

Birgit Krönert

Lehrerin der Mittelschule Radeburg

Gemeinsames Gruppenfoto auf der Brühlschen Terrasse

Kindertagesstätte Volkersdorf

Trotz Kälte, Regen, Wind - Kleine Käfer emsig sind

Die süßen Käfer der Volkersdorfer Kita trotzten dem kühlen und nassen Wetter und hatten vom 26. Mai bis 9. Juni viel Freude an Höhepunkten, welche Kinderherzen höher schlagen lassen.

An zwei Tagen war die Hüpfburg im Garten aufgebaut und wir konnten uns „warm hopsen“. Unser montäglicher Sinnestag brachte eine große Über­raschung für alle: Die Eltern unserer Schulanfänger bauten im Garten eine tolle, wetterfeste Taststrecke und ein kniffeliges Holzpuzzle auf- und wir

konnten uns gleich ausprobieren.

Damit der Kindertag nicht ganz ins Wasser fiel (es war ein Reitausflug geplant), war Spiel und Spaß im Turnraum angesagt. Am Hauswirt­schaftstag probierten wir ein leckeres Waffelrezept aus, es schmeckte toll - so nach mehr! Das Wiesen- und Käferfest rückte näher - der Regen rückte nicht

ab! Aber zum Glück sprossen in diesem Jahr die kleinen Zuckertüten an unserem Flurbaum. Nur von den „großen“ Tüten war keine Spur. Des­halb machten sich die Schulanfänger am Abend des 3. Juni auf Suche. Doch weder in Garten noch Scheune war etwas zu finden. Wir beschlossen einen Abstecher zur Feuerwehr und Herr Meißner zeigte und erklärte uns viele interessante Dinge über die Aufgaben der Feuerwehrmänner. Wir durften sogar ins Feuerwehrauto einsteigen und siehe da, die Zuckertüten waren zwischen den Wasserschläuchen und -spritzen, sogar unter den Sitzen ver­steckt. Wer hatte da wohl nachgehol­fen? Mit dem roten Auto ging es dann zu Sophia, Lucas und Luisa, denn ihre Eltern hatten uns Großen zur Grillparty eingeladen.

Müde und satt übernachteten wir dann in unserem Kiga und ruhten uns für das große Fest am nächsten Tag aus.

Pünktlich am Morgen ging die Sonne auf und trocknete alles bis zum letzten Regentropfen. Bei strahlend schönem Wetter vergnügten wir uns mit tollen Spielen, Quadfahren, Schminken und

natürlich Essen und Trinken - emsig wie es die Käfer tun.

Am Montag entspannten wir uns bei der Hexe im Puppentheater und das Pferdereiten holten wir bei strahlen­der Sonne auf Nicklichs Koppel auch noch nach.

Danke!    Liebe Eltern und Großeltern Danke!        FFW Volkersdorf

Danke!    Firma Buchheim

Danke!    Volksbank - Raiffeisenbank Danke!        Familie Gnaß,                                          Familie Nicklich

Eure Kinder und das Kita - Team

Mittelschule „Heinrich-Zille“ Radeburg

Bärnsdorf

Schlechte PISA- Ergebnisse in Englisch?

Nicht bei uns!

Dorffest Bärnsdorf

vom 09.07.-11.07.10

Sachsen ist stolz auf die neuesten PISA- Ergeb­nisse im Fach Deutsch, muss aber größere Defizite in Eng­lisch einräumen. Die Heinrich- Zille- Schule hält dagegen! Mit drei Fremdspra­chen und zahlrei­chen Angeboten und Aktionen machten wir es Sprachmuffeln schwer, ihrer Leidenschaft zu frönen.

Die traditionelle Londonfahrt im Oktober brachte wieder Dutzende England- Fans hervor. Beim Besuch unserer Partnerschule Frydlandt funk­tionierte die Kommunikation in den Gastfamilien in Englisch und Russisch. Die Sprachenvielfalt erreichte ihren Höhepunkt, als die Klasse 7a vom tschechischen Lehrer David Marecek Unterricht zu Geschichte und Geo­grafie der CSR sowie grundlegende Redewendungen in englischer Sprache erhielt. Grandios!

Last but not least war auch in diesem Jahr wieder auf unsere Partneruniver­sität „Kent State Ohio“ Verlass. 20 Schüler unserer 9. und 10. Klassen nahmen an den zehnwöchigen Kursen der amerikanischen Studenten teil und erhielten ein entsprechendes Zertifikat. Drei Praktikantinnen bereicherten sechs Wochen lang den Englischun­terricht mit speziellen Projekten zur Konversation.

Den Abschluss des Schuljahres bil­dete das „Sprachenfest“ in der letz­ten Unterrichtswoche. Die Klasse 5 machte sich auf  Entdeckungstour durch Frankreich und Russland, lernte Sprache, Musik, Filme, Dichter und geografische Besonderheiten kennen. Was haben Baumstammweitwurf und prähistorische Saurier gemeinsam? Fragen Sie die Sechstklässler! Sie erkundeten Schottland und wissen jetzt alles über Clans, Tartans und – Nessie! Gleich von acht Amerikanern wurden die 7. Klassen in Theaterkunst und Gründung einer Rockband unterwie­sen: anspruchsvolle Projektarbeit, die ganz ohne deutsche Sprache auskam.

 

Der Erfolg gibt uns Recht: 22 von 36 Absolventen unserer Schule erreichten im Fach Englisch die Noten „Sehr Gut“ und „Gut“.

Auch für das nächste Jahr sind schon tolle Projekte geplant. Wie wäre es zum Beispiel mal mit Sankt Peters­burg? Es bleibt also spannend…!

Daniela Ufert

Programm:

Freitag:  

               21 Uhr -
                Freitags-
                disco!

Samstag:

               14 Uhr
                - Kaffee und           
                                Kuchen
                mit Musik

               14 Uhr - 2. Bärnsdorf-Biathlon

               19 Uhr - Tanz für Jung und Alt
                mit „Glasklar“

Sonntag:

               10 Uhr - Frühschoppen
                mit den Rödertalern
                anschließend Spanferkelessen

               13 Uhr - Soccerturnier

               16 Uhr - Badewannen- und
                Entenrennen

               20 Uhr - WM Finalspiel
                Liveübertragung

Das vollständige Programm und nähere Informationen gibt es auf der Internetseite des Jugendvereins.

www.jugendverein-baernsdorf.de

Bärwalde

Dorffest in Bärwalde

Vom 25.6. bis 28.6 2010 fand in Bärwalde wieder das traditionelle Dorffest statt.

Am Freitag fand ein DJ- CONTEST mit 4DJ aus der Umgebung statt. Bei der Jugend fand diese Veranstaltung großen Anklang. Denn das Festzelt war sehr gut besucht.

Samstag war natürlich der Höhepunkt des Festes. Es wurde der Schützenkö­nig von 2009 mit einem Schützenzug abgeholt, dazu spielte die Rödertaler Blaskapelle.  Der neue Schützenkönig von 2010 wurde nach dem Abschuß des Vogels kräftig gefeiert.

Abends spielte die Dance X Disco zum Tanz für jung und alt. Der Höhepunkt an diesem Abend war die Feuer­show der Gruppe DRAGON.

Wie alle Jahre findet sonntags ein Gottesdienst im Zelt statt und im Anschluß ein Skat- und Rom­meturnier für jedermann.

Montag treffen sich die Senioren aus allen Radeburger Gemeinden zum Kaffeetrinken und einem kleinen Kulturprogramm in Bärwalde ein.

Wir, die Besucher des Festes, möch­ten uns ganz herzlich bedanken bei den Veranstaltern die so schöne Stunden ermöglicht haben, das sind die FFW- Bärwalde sowie der Jugen­club Bärwalde, dem es leider immer schwerer fällt das Fest auszurichten da leider helfende Hände im Vorfeld des Festes fehlen.

 

 P. Damme / F. C. Balbrink

Stadt Radeburg

Landesdirektion Dresden

Bekanntmachung der Landesdirektion Dresden

nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)

über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und

Anlagenrechtsbescheinigung

Gemarkung Bärwalde der Stadt Radeburg

Vom 15. Juni 2010

Einziehung nach dem Straßengesetz für den Freistaat Sachsen
(Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG)   

Der  nachfolgend aufgeführte Teil der Planckstraße wird gem. § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßenge­setz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (GVBl. S. 93), geändert durch Gesetze vom 4. Juli 1994 (GVBl. S. 1261), vom 18. Juli 2001 (GVBl. S. 453), vom 6. Juni 2002 (GVBl. S. 168), vom 14. November 2002 (GVBl. S. 307), vom 1. September 2003 (GVBl. S. 425), vom 5. Mai 2004 (GVBl. S. 148), vom 28. Mai 2004 (GVBl. S. 200), vom 29. Januar 2008 (GVBl. S. 138)  wegen Wegfalls der Verkehrsbedeutung mit Wirkung vom Tage nach der Veröf­fentlichung dieser Bekanntmachung eingezogen   

Gemarkung Radeburg

                Flurstück 1913/1 

Gemarkung Radeburg           

                Teil von  Flurstück 1913/2

Ein Plan, aus dem die genaue Lage ersichtlich ist, kann bei der Stadt­verwaltung Radeburg, Bauamt, Heinrich-Zille-Straße 11, 01471 Radeburg, während der folgenden Sprechzeiten eingesehen werden.

Montag    von  9.00 - 12.00 Uhr 

Dienstag   von  9.00 - 12.00 Uhr

                und von 13.00 - 18.00 Uhr 

Donnerstag              von 13.00 - 15.30 Uhr 

Freitag     von  9.00 - 12.00 Uhr

Rechtsbehelfsbelehrung: 

Gegen die Einziehung kann inner­halb eines Monats nach Veröffent­lichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg einzulegen.  

 

Radeburg, 14. Juni 2010 

Jesse Bürgermeister

Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass die Wasserversorgung Brockwitz-Rödern GmbH, Dresdner Straße 35, 01640 Coswig, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungs­gesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat.

Der Antrag umfasst die bestehende Trinkwasserleitung Nr. 8 vom Was­serwerk Rödern bis Zwischenbehälter Fuchsweg (DN 800) nebst Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in der Gemarkung Bärwalde der Stadt Radeburg.

Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Flurstücke der oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit

vom  2. August 2010 bis
einschließlich 30. August 2010

während der Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr) in der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 2023, einsehen.

Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbe­scheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5  der Verordnung zur Durch­führung des Grundbuchbereinigungs­gesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachen­rechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).

 

Hinweis zur Einlegung von Wider­sprüchen:

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Ener­giefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstan­dene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. 

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks erteilt wird.

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen darge­stellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.

Der Widerspruch kann bei der Landes­direktion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14 (Zimmer 2023) bereit.

 

Dresden, den  15. Juni 2010

Landesdirektion Dresden

Zorn, Referatsleiter

Stadt Radeburg -  Bürgermeister

Tornado über Radeburg – Spenden für den Zille- und Carola-Hain

Liebe Mitbürgerinnen

und Mitbürger,

nachdem die Schäden des Tornados am Zille- und Carola-Hain beräumt wurden, ist für viele erst ersichtlich geworden, welch großen Schaden er an den alten Baumbeständen her­vorgerufen hat. Ich selbst und auch Mitglieder aus dem Stadtrat sind von Bürgern angesprochen worden, ob sie für eine Wiederaufforstung einen Beitrag leisten könnten. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt wären Geldzuwendungen für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege von der Steuer absetzbar. Wer eine Geldzuwendung für die Wiederaufforstung leisten möchte, überweist den Betrag bitte an die

Stadt Radeburg, BLZ 850 550 00, Konto 3 100 310 003,

Verwendungszweck: Förderung Naturschutz/Landschaftspflege.

Bitte den Absender nicht vergessen. Die Stadt wird laufend über die Geldeingänge berichten und selbst­verständlich auch über die damit vorzunehmenden Maßnahmen.

Ihr Bürgermeister Dieter Jesse

Stadt-Umland-Region Dresden

Landratsamt Meißen - Kreisumweltamt - Untere Naturschutzbehörde

2. erweiterte Auflage der Broschüre

„Wandern & Entdecken in der Stadt-Umland-Region Dresden“

Information über das Befahren von Waldwegen
im Rahmen der Ermittlung eines Fledermausquartiers

Zum Zweck der Ermittlung eines Som­merquartiers einer sehr seltenen und streng geschützten Fledermausart ist es erforderlich, an einem Wochenende im Juli oder August 2010, der konkrete Termin ist witterungsabhängig, im Gebiet der Stadt Radeburg und der Gemeinden Tauscha und Ebersbach Waldwege zu befahren. Der genaue Streckenverlauf ergibt sich erst im Rahmen der Untersuchungen.

Das Landratsamt Meißen bittet die betroffenen Waldbesitzer im Hinblick auf § 11 Abs. 4 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) um Duldung des Befahrens von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen im Rahmen des Vorhabens. Hinweise und Bedenken können beim Landratsamt Meißen, Kreisumweltamt, Untere Naturschutzbehörde (Besucheran­schrift: 01558 Großenhain, Remonte­platz 10, Zimmer 001, Postanschrift: 01651 Meißen, Postfach 10 01 52 [Telefon: 03522/303-2351, Telefax: 03521/725-88024, E-Mail: umwelt­amt@kreis-meissen.de]) vorgebracht werden. 

ZAOE

ZAOE geht gegen übervolle Abfallbehälter vor

Immer wieder stehen Abfallbehälter zur Entleerung bereit, deren Inhalt so überquillt, dass sie sich nicht schlie­ßen lassen und die Deckel an der Seite herunterhängen oder mehr als 45 Grad geöffnet sind. Dagegen will der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) nun vorgehen.

„Gebührengerechtigkeit und Unfall­schutz lassen uns so handeln“, sagt Raimund Otteni, Geschäftsführer des Zweckverbandes.

„Es gibt Menschen, die regelmäßig zehn Liter und mehr in den Behälter pressen als reingehört. Das ist unge­recht gegenüber den Menschen, die ihre Behälter ordnungsgemäß befül­len“. Damit entgingen dem Verband Gebühren. Geht man beispielsweise im Verbandsgebiet von fünf Prozent Behälter mit zehn Liter überfülltes Volumen aus, so entspricht dies einer Jahresgebühr von rund 47.500 Euro.

Nicht zu vernachlässigen ist der Unfallschutz. So könnten beim Ent­leeren der Behälter Abfälle heraus­fallen und den Müllwerker verletzen. Ungeklärt ist auch die Frage, wer die Verschmutzung dann beseitigt.

Vom 1. Juli an wird der ZAOE gegen die Müllsünder vorgehen. Jeder über­volle Behälter wird dann nach der Leerung mit einem grünen Aufkleber versehen. Darauf wird auf die Ord­nungswidrigkeit hingewiesen und gebeten, eine Überfüllung des Behäl­ters zukünftig zu unterlassen. Der Entsorger teilt dem Verband täglich die betreffenden Behälternummern mit.

Im ersten Widerholungsfall wird der Grundstückseigentümer per Schreiben aufgefordert, die Satzung des ZAOE einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld. Trotzdem wird der Behälter geleert.

Wird im zweiten Widerholungsfall der Behälter überfüllt bereitgestellt, erhält der Grundstückseigentümer dann einen Bußgeldbescheid.

„Grundsätzlich hat jeder Grundstück­seigentümer die Möglichkeit, jeder Zeit einen größeren Abfallbehälter zu wählen“, führt Otteni weiter aus. Dies bedeute aber nicht, dass der Behälter dann zu jedem Termin laut Abfallka­lender zur Entleerung bereitgestellt werden müsste. Otteni: „Der ZAOE bietet gern Hilfe an. Abfallberater geben Tipps zur richtigen Trennung der Abfälle und welche Behältergröße die richtige ist“.

Sollte kurzfristig einmal mehr Restab­fall anfallen als in den Abfallbehälter passt, so kann ein Restabfallsack des ZAOE genutzt werden. Mit der Gebühr von fünf Euro ist die Ent­sorgung des Restabfallsackes dann abgegolten und kann zum Termin zur Abholung bereitgestellt werden. Erworben werden kann der Abfallsack in der Geschäftsstelle und auf allen Wertstoffhöfen und Umladestationen des ZAOE oder bei den beauftragten Entsorgungsunternehmen. Bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen ist vorab anzufragen.

 

Geschäftsstelle des ZAOE

Tel.: 0351 40404800,

presse@zaoe.de, www.zaoe.de

Die 2. aktualisierte und erweiterte Auf­lage der Wanderbroschüre ist ab sofort in den Rathäusern der Stadt-Umland-Region Dresden erhältlich.

Die 2006 erstmals herausgegebene Broschüre „Wandern & Entdecken in der Stadt-Umland-Region Dresden“ empfiehlt 2 Rundwege durch die Stadt-Umland-Region Dresden. Sie verbinden zahlreiche Sehenswürdigkeiten, Aus­sichtspunkte, Gasthäuser und Übernach­tungsmöglichkeiten. Nach 4 Jahren ist eine Aktualisierung der Informationen in der Broschüre notwendig gewor­den. Während die Streckenführung im Wesentlichen unverändert beibehalten wurde, sind die Veränderungen entlang der Wanderrouten - wie z. B. das neue Busnetz - eingearbeitet worden. Auch einige neue Sehenswürdigkeiten, z. B. die Gohliser Windmühle und die Blumenmanufaktur Steyer, wurden aufgenommen.

Darüber hinaus wurde die neue Auflage für alle 17 Wanderabschnitte um eine Beschreibung ergänzt, in der die Nutzer Wissenswertes zu Natur, Landschaft und ausgewählten Sehenswürdigkeiten erfahren können. Damit wird nicht nur dem Bedürfnis der natur- und kulturin­teressierten Bewohner und Gäste nach mehr Informationen Rechnung getragen, die damit verbundene neue Struktur ver­bessert gleichzeitig die Übersichtlichkeit der Broschüre.

Mit der Broschüre soll das Interesse der Bewohner und Touristen für die land­schaftlichen und historischen Sehens­würdigkeiten entlang der insgesamt 285 Kilometer langen Wanderwege im Umland von Dresden geweckt und so die bekannten Highlights des Städtetou­rismus im Zentrum von Dresden ergänzt werden. Während die Route A an den Elbhängen entlang führt und dabei oft Aussichten ins Elbtal erlaubt, kann auf der Route B das Hügel- und Bergland der Stadt-Umland-Region entdeckt werden. Für Familien mit Kindern sind die extra ausgewiesenen Spielplätze und im Sommer die Bademöglichkeiten sicher von besonderem Interesse.

Radeburg und Sachsen im Siebenjährigen Krieg (1756-1763)

3.Teil: Preußenkönig Friedrich II. bombardiert Dresden,
weiterer Kriegsverlauf bis zum Frieden von Hubertusburg.

Die Vorgeschichte und Anfänge des Krieges wurden in der Mai-Ausgabe dieser Zeitung behandelt, die Juni-Ausgabe brachte im zweiten Teil die Gefangennahme der Sachsenarmee bei Pirna 1756, das Winterlager der Preußen 1759/60 bei Wilsdruff und den Aufenthalt Friedrichs II. in Radeburg. Zuletzt wurde berichtet, wie er sein Heer in Richtung Schlesien in Marsch setzte, bei Bautzen aber plötzlich nach Dresden umkehren ließ, da er glaubte, Gelegenheit zur Rückeroberung Dres­dens zu haben.

 

Belagerung und Bombardierung Dresden 13. - 30. Juli 1760

In Eilmärschen langte die Armee am 13.Juli vor Dresden an. König Fried­rich II., der sein Quartier beim Dorfe (heute Stadtteil) Gruna nahm, ließ Artillerie in Dresden-Neustadt (Rade­berger Vorstadt), in der Pirnaischen und Seevorstadt in Stellung bringen und begann mit der Beschießung der Alt­stadt von beiden Elbseiten. Er forderte die österreichische Stadtbesatzung auf die Stadt zu übergeben, aber weder die Besatzungstruppen, noch die Dresd­ner selbst, wollten sich den Preußen unterwerfen und lehnten ab. In den folgenden Tagen kam aus Magdeburg auf Schiffen schwere Belagerungsartil­lerie an, die bald zum Einsatz kam. Das Feuer wurde zunächst auf die ziemlich schwachen Wälle   und  Befestigungen gerichtet, dann aber bald auf die enge Innenstadt, wo Feuer an vielen Stellen auftraten. Das Löschen war erschwert, da die Belagerer die Wasserzufuhr in den Röhrwerken unterbrochen hatten. Am 19.Juli erreichte das Bombarde­ment den Höhepunkt, allein an diesem Tage sollen 1400 hundertpfundige Bomben und Feuerkugeln auf die Stadt niedergegangen sein.

Die Wende kam erst am 21.Juli, als österreichische Truppen eintrafen, die die Belagerer bedrängten, die schließlich am 30.Juli die Belagerung abbrachen und sich über Kesselsdorf – Meißen zurückziehen mussten.

Über Menschenopfer der Belagerung fehlen verlässliche Angaben. Von der Bausubstanz der Altstadt soll ein Fünftel völlig zerstört worden sein. Viele wertvolle Paläste, fünf Kirchen - darunter die alte gotische Kreuz­kirche und die Annenkirche – lagen in Trümmern. Das Viertel zwischen Rampischer Gasse und Landhausstraße war ein einziges Trümmerfeld. Die Frauenkirche und die Gemäldegalerie im Schloss blieben erhalten. Die säch­sische Residenzstadt hatte ihren Glanz  auf einmal verloren.

Der Vergleich dieses Preußen-Bombar­dements 1760 mit dem vom Februar 1945 drängt sich auf und ist nicht abwe­gig. Es sollte damals mehr als 20 Jahre dauern, bis die Ruinen aus dem Stadt­bild verschwanden. Die Einwohnerzahl der Stadt ging von 1757 bis 1763 von 63.000 auf 36.000 zurück. Die Kreuz­kirche konnte erst nach 32 Jahren, 1792 wieder aufgebaut werden. Militärisch hatte das Bombardement Dresdens für den Kriegsverlauf keine große Bedeutung. König Friedrich II. mag wohl gemeint haben, wenn er Dresden nicht wieder erobern konnte, so sollte es wenigstens zerstört werden.

Überhaupt kommt es weiteren Kriegs­verlauf häufig zu Akten sinnloser Zerstörungen und Brutalität, - auf allen Seiten.  

  

Kriegsverlauf bis zum Frieden
von Hubertusburg

Die Preußenarmee überschritt nun  erneut die Elbe  unterhalb von  Meißen. Am 1. bis 3. August 1760 hielt der König Revue über seine Truppen bei Dallwitz/Lenz südlich von Großenhain, und wieder ging es nach Schlesien.

Bei Liegnitz in Schlesien wurden die Preußen von den Österreichern schon mit einem mehr als doppelt so starken Heer erwartet, aber die Preußen griffen mit dem Mut der Verzweiflung an – und gewannen (15.8.1760). Niederlagen und Siege wechselten sich weiter ab, eine Entscheidung gegenüber den zahlenmäßigen überlegenen Heeren der Russen und Österreicher blieb aus. Nach der Schlacht bei Torgau am 3.11.1760 konnten die Preußen wieder Winterlager in Sachsen nehmen. 1761 schätzte Friedrich seine Lage als katastrophal ein, „er erwarte die letzte Ölung“,  auch die weitergeführten Geheimverhandlungen mit den Türken brachten keinen Durchbruch. Da kam plötzlich für Preußen von anderer Seite Erleichterung:

Am 5. Januar 1762 starb in Petersburg Friedrichs erbitterte Feindin, Zarin Elisabeth. Als Nachfolger auf dem Zarenthron wurde der Herzog von Holstein-Gottorp, ein Enkel Peter des Großen,  als Peter III. ausgerufen. Peter war in Holstein, in Kiel, aufgewachsen und war ein Bewunderer König Fried­richs. Als  eine seiner ersten Amtshand­lungen, zog er alle russischen Truppen, die gegen Preußen im Felde standen, zurück. Die Russen hatten ja seit 1758 große Teile preußischen Landes, so Ostpreußen und Hinterpommern mit der Festung Kolberg besetzt, und gaben diese jetzt kampflos frei.  

Nach sechs Kriegsjahren ließen alle Krieg führenden  Parteien den Wunsch nach Frieden erkennen. Hungersnöte, finanzieller Ruin  und Seuchenzüge folgten überall den Heeren.

Frankreich und England traten in Frie­densverhandlungen, und England, das sich die Herrschaft über ein Weltkoloni­alreich errungen hatte, stellte die Unter­stützung Preußens ein. Übrig blieb das deutsch-österreichische Kaiserreich, das noch große Reserven hatte.

Friedrich gab zu erkennen, dass er mit den Mitteln, die er aus Sachsen ziehen könne, unbegrenzt weiter kämpfen könne, und ein Verzicht auf Schlesien sei mit seiner Ehre nicht vereinbar.

Sachsen, das durch preußische Umklammerung im Krieg unendlich schwer litt, bot den übrig gebliebe­nen Mächten,  den Preußen und den Österreichern, Vermittlungen zu Frie­densverhandlungen an. Nach  zweimo­natigen zähen Verhandlungen kam  am 15. Februar 1763 im halbzerstörten Jagdschloss Hubertusburg der Erfolg: Preußen wurde der Besitz Schlesiens endgültig zugestanden, bis Ende März sollten alle fremden Truppen Sachsen räumen.

Somit endete der furchtbarste Krieg dieses 18.Jahrhunderts mit der Kapitu­lation vor der preußischen Aggression und einer Demütigung des Deutschen Kaiserreichs, das nun  nur noch formell bestand und bald (1806) sich auflöste Preußenkönig Friedrich wusste sehr wohl, dass sein Sieg nicht allein nur durch hehre Kriegskunst erreicht wurde. So schreibt er am 1.März 1763 an seinen Bruder Heinrich über die Gründe, die Kaiserin Maria Theresia zum nachgeben veranlasst haben: „augenscheinlich haben ihnen (den Österreichern) der Abzug der Bundes­genossen über die Grenze, die 110.000 Türken, Geldmangel und der geringe Erfolg ihres letzten Feldzuges solche friedlichen Gedanken eingegeben.“ Voraussetzung für seinen Erfolg war, das sollten wir als Sachsen nicht vergessen,  der brutalen räuberischen Überfall auf unser Land, für die es keine handfeste Rechtfertigung gab.  Aber die Historie verläuft häufig nicht nach Recht und Moral.

Literatur:

J.W.v.Archenholz, v.Duvernoy, Geschichte des siebenjähr.Krieges, Leipzig 1911.

Friedrich der Grosse, Gespräche mit Catt, Leipzig 1940

Politische Correspondenz Friedr.d.Grossen, Berlin 1892 u.f.

 

Dr. Götz-Michael  Richter.

 

Trümmer der Kreuzkirche zu Dresden,

Gemälde von B.Belotto,gen.Canaletto 1765,

Gemäldegalerie AM Dresden, Dt. Fotothek SLUB Dresden.

Reisebüro Königsbrück
Markt 7 · 01936 Königsbrück

Tel: 035 795 - 381-0 · Fax: 035 795 - 381-12

Seniorenclub Radeburg

Meißner Straße 1

Tel. (03 52 08) 8 00 66

Apothekenbereitschaftsplan

KOMMT GRATULIEREN

 

 

 

 

Bereitschaftszeiten der Apotheken in Großenhain und Radeburg:

- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr

- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr

- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr

Herzliche Glückwünsche  übermittelt

die Stadtverwaltung Radeburg

10.07.      Markt -Apotheke Meißen         Apo. am Kupferberg 17 -19

11.07.      Sonnen -Apotheke Meißen      Apo. am Kupferberg 10 -12 & 17 -19

12.07.      Triebischtal -Apotheke Meißen                Löwen -Apotheke    18 -20

13.07.      Rathaus -Apotheke Weinböhla                 Apo. am Kupferberg                18 -20

14.07.      Sonnen -Apotheke Meißen      Löwen -Apotheke    18 -20

15.07.      Löwen -Apotheke Radeburg    Marien -Apotheke    18 -20

16.07.      Markt -Apotheke Meißen         Stadt -Apotheke       18 -20

17.07.      Mohren -Apotheke Großenhain               Mohren -Apotheke 17 -19

18.07.      Triebischtal -Apotheke Meißen                Mohren -Apotheke 10 -12 & 17 -19

19.07.      Stadt -Apotheke Großenhain    Stadt -Apotheke       18 -20

20.07.      Elbtal -Apotheke Meißen         Löwen -Apotheke    18 -20

21.07.      Regenbogen -Apotheke Meißen               Apo. am Kupferberg                18 -20

22.07.      Alte Apotheke Weinböhla        Mohren -Apotheke 18 -20

23.07.      Triebischtal -Apotheke Meißen                Löwen -Apotheke    18 -20

24.07.      Apotheke am Kirchplatz Weinböhla         Marien -Apotheke    17 -19

25.07.      Alte Apotheke Weinböhla        Marien -Apotheke    10 -12 & 17 -19

26.07.      Mohren -Apotheke Großenhain               Mohren -Apotheke 18 -20

27.07.      Hahnemann -Apotheke Meißen               Mohren -Apotheke 18 -20

28.07.      Triebischtal -Apotheke Meißen                Apo. am Kupferberg                18 -20

29.07.      Markt -Apotheke Meißen         Stadt -Apotheke       18 -20

30.07.      Moritz -Apotheke Meißen        Apo.am Kupferberg                 18 -20

31.07.      Hahnemann -Apotheke Meißen               Stadt -Apotheke       17 -19

01.08.      Rathaus -Apotheke Weinböhla                 Stadt -Apotheke       10 -12 & 17 -19

02.08.      Rathaus -Apotheke Weinböhla                 Marien -Apotheke    18 -20

03.08.      Sonnen -Apotheke Meißen      Löwen -Apotheke    18 -20

04.08.      Mohren -Apotheke Großenhain               Mohren -Apotheke 18 -20

05.08.      Hahnemann -Apotheke Meißen               Marien -Apotheke    18 -20

06.08.      Stadt -Apotheke Großenhain    Stadt -Apotheke       18 -20

07.08.      Elbtal -Apotheke Meißen         Löwen -Apotheke    17 -19

08.08.      Löwen -Apotheke Radeburg    Löwen -Apotheke    10 -12 & 17 -19

 

zum 75. Geburtstag

am 14.07.                Jäkel, Heinz             Berbisdorfer Hauptstraße 2

am 15.07.                Gittler, Eva              Hauptstraße 15, Großdittm.

am 15.07.                Thomas, Lothar       Hospitalstraße 14

am 16.07.                Partzsch, Kurt         Anbaustraße 65, Berbisdorf

am 20.07.                Schramm, Dieter     Unterdorf 12, Bärwalde

am 20.07.                Stalloch, Luzie         Meißner Berg 44

am 22.07.                Fiedler, Isolde         Bodener Straße 30

am 25.07.                Schäfer, Saarfried    Schulstraße 15 d

am 26.07.                Ziller, Roswitha       Hauptstraße 41, Großdittm.

am 28.07.                Reckling, Elvira       Schulstraße 15 f

am 01.08.                Bergk, Justine         Meißner Berg 71

am 05.08.                Pudel, Elli                An der Promnitz 43 C, Bärnsdorf

zum 80. Geburtstag

am 14.07.                Bernert, Rudi           An der Röder 3, Großdittm.

am 17.07.                Eichhorn, Dora        Hauptstraße 72, Großdittm.

am 22.07.                Milisch, Karl-Heinz                Freiheitsstraße 7

am 25.07.                Bachmann, Rudolf  Berbisdorfer Hauptstraße 63

am 31.07.                Ziesche, Gudrun      Unterdorf 5, Bärwalde

am 06.08.                Ackermann, Johanna               Hospitalstraße 16

zum 85. Geburtstag

am 19.07.                Preißler, Kurt          Frydlanter Straße 9

am 22.07.                Gursinsky, Siegfried               Würschnitzer Str. 7

am 31.07.                Seidemann, Hildegard             Schulstraße 5

zum 90. Geburtstag

am 18.07.                Lucke, Elly              Am Sinter 2

am 04.08.                Klinger, Käthe         Heinrich-Zille-Straße 10

zum 94. Geburtstag

am 18.07.                Kuntzsch, Hertha    Schulstraße 5

Schuldnerberatung in Radeburg

am Freitag, den 09. Juli
von 9.00-12.00 Uhr; Bürgerbüro

Erdgeschoß Stadtverwaltung - Bauamt

Rentenberatung

Im Juli findet diese erst am 20.7.2010
von 14-16 Uhr statt. - Bürgerbüro

Erdgeschoß Stadtverwaltung - Bauamt

An alle Führerscheinbewerber!

 

Sprechstunde Schwangerenberatung

Ort: Radeburg- Seniorenclub Meißner Str. 1

3. Donnerstag im Monat/ 9:00-10:30 · Voranmeldung erbeten unter
Mß. 03521 7253452 · Themen: Antrag Babyerstausstattung

allgemeine soziale Beratung rund um Schwangerschaft

A. Janotta, Sozialarbeiterin

Unser nächster LSM-Lehrgang (Lebensrettende Sofortmaßnah-
men) für Führerscheinbewerber findet am Montag, dem 02.08.2010 und am Dienstag, dem 03.08.2010 von 17.00 - 20.30 Uhr in Radeburg, ASB-Sozialstation, Lindenallee 8b statt. Die Teilnahme an beiden Tagen ist erforderlich. Vorherige Anmeldung unter Telefon: 035208/81032

Zahnärztlicher Notdienst Radeburg / Moritzburg

An Samstagen, Sonntagen,

Feiertagen jeweils von 9-11 Uhr

10./11.07.                Frau Dr. Christiane Sachse,

                Radeburg,  Lindenallee 4a

Tel. 035208/ 2737, mobil: 0173/ 3640769

17./18.07.                Frau Dipl. med. Grosche,
                OT. Hermsdorf, Dresdner Str. 89
                Tel. 035205/ 73483

24./25.07.                Frau ZÄ Ute Grünberg,
                DD-Weixdorf, Paul- Wicke- Str. 10
Tel. 0351/ 8806921,
mobil: 0173/ 5422843

31.07./01.08.           Herr ZA Schmidt,
                Ottendorf-Okrilla, Auenstraße 1

Tel. 035205/ 54346

priv. Tel. 035795/ 32297

Technischer Ausschuß

13.07.10 - 19.00 Uhr

im Ratssaal der Stadt Radeburg

Ärztliche Notdienste

Rettungsstelle Meißen:

Die Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die

03521-73 85 21

Bereitschaftszeiten:

Mo, Di, Do: 19.00 – 7.00 Uhr

Mi: 14.00 – 7.00 Uhr

Fr: 14.00 – 8.00 Uhr

Sa: 08.00 – 8.00 Uhr

So u. Feiertag:

8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr

DRK-Blutspendedienst Ost

Blutspende-Sommeraktion

Am 12. Juli 2010 von 15.00 – 19.00 Uhr in Radeburg in der Heinrich-Zille-Mittelschule.

Jeder Blutspender erhält einen hochwertigen Rucksack. 

Impressum: Radeburger Anzeiger,  seit 1876, 134. (21.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna) sowie dem Informationsblatt für Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign Klaus-Dieter Kroemke e.K., August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de, e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Verantwortliche für die Verteilung: TNT Post Direktwerbung Ost GmbH; Tel.: 03722/524221 oder 524231 - Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat.  Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Mei­nung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.

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Ausgabe:

07/2010

Den Jubilaren herzliche Glückwünsche übermitteln die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach.

Wir wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.

Erscheinungstag:

09.07.2010

zum 85. Geburtstag

am 15.07.2010        Menzel, Heinz          OT Freitelsdorf

                                Straße der Jugend 1

zum 75. Geburtstag

am 16.07.2010        Kuhring, Erna          OT Ebersbach, Hauptstr. 27

am 27.07.2010        Voigt, Elfriede         OT Freitelsdorf       

                                Straße der Jugend 3

am 29.07.2010        Finsterbusch, Gottfried             OT Cunnersdorf, Lange Str. 24

zum 70. Geburtstag

am 14.07.2010        Mebus, Lutz             OT Cunnersdorf
                                Bieberacher Str. 37

am 20.07.2010        Eichler, Renate         OT Cunnersdorf

                                Bieberacher Str. 21

am 23.07.2010        Petersohn, Günter    OT Naunhof, Alte Dorfstr. 23

am 23.07.2010        Taleiser, Monika      OT Freitelsdorf
                                Thomas-Müntzer-Str. 19

am 29.07.2010        Kirschner, Helmut    OT Rödern, Dorfstr. 18

am 30.07.2010        Claus, Oskar             OT Beiersdorf,
                                Hopfenbachstr. 20

am 01.08.2010        Schäfer, Rolf            OT Rödern, Am Wasserwerk 8

am 03.08.2010        Sittmann, Lothar      OT Naunhof, Alte Dorfstr. 35

am 08.08.2010        Obenaus, Artin         OT Ermendorf, Ermendorf 1

am 08.08.2010        Schimetzki, Johanna                OT Ebersbach,
                                Kalkreuther Str. 13a

Ebersbach

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Ebersbach

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2009 (GVBl. S. 323)  in Verbindung mit § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 245, ber. S. 647), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2008 (GVBl. S. 102) hat der Gemeinderat am 27.05.2010 die nachfolgende Satzung beschlossen.

 

§ 1

Name und Gliederung der Feuerwehr

(1) Die Freiwillige Feuerwehr, in der Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe die­nende Einrichtung der Gemeinde Ebers­bach ohne eigen Rechtspersönlichkeit.

(2) Die Feuerwehr besteht als Gemein­defeuerwehr aus:

1. der aktiven Abteilung in Ebersbach,                    Ortsteil Ebersbach

                der aktiven Abteilung in Ebersbach,                        Ortsteil Rödern

                der aktiven Abteilung in Ebersbach,                        Ortsteil Freitelsdorf

                der aktiven Abteilung in Ebersbach,                        Ortsteil Cunnersdorf

                der aktiven Abteilung in Ebersbach,                        Ortsteil Bieberach

                der aktiven Abteilung in Ebersbach,                        Ortsteil Kalkreuth

                der aktiven Abteilung in Ebersbach,                        Ortsteil Göhra

                der aktiven Abteilung in Ebersbach,                        Ortsteil Reinersdorf

                der aktiven Abteilung in Ebersbach,                        Ortsteil Beiersdorf

                der aktiven Abteilung in Ebersbach,                        Ortsteil Naunhof

2. Alters- und Ehrenabteilung der unter (2) genannten Ortsteile der Gemeinde Ebersbach

3. der Jugendfeuerwehr der unter (2) genannten Ortsteile der Gemeinde            Ebersbach

§ 2

Aufgaben der Gemeindefeuerwehr

(1) Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflichten

- Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen

- Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen im Rahmen des Ret­tungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten

- nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzu­führen.

(2) Der Bürgermeister oder sein Beauf­tragter kann die Gemeindefeuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen

(3) In Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Feuerwehr insbesondere

1. die aktiven Angehörigen der Gemein­defeuerwehr nach den jeweiligen Vor­schriften aus- und weiterzubilden. Es sollen mindestens 40 Ausbildungs­stunden für Feuerwehren mit Lösch­fahrzeug und 24 Ausbildungsstunden für Feuerwehren mit TSA/TS8 im Jahr durchgeführt werden

2. die Ausbildung in Erster Hilfe zu fördern

3. vom Bürgermeister können der Feuer­wehr andere Aufgaben, die dem Schutz von Leben und Eigentum der Bürger dienen, übertragen werden.

§ 3

Aufnahme in die Feuerwehr

(1) Voraussetzung für die Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Feuerwehr ist:

1. Vollendung des 16. Lebensjahres

2. die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst

3. die charakterliche Eignung

4. eine Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit

5. die Bereitschaft zu der Teilnahme an der Ausbildung

Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne des § 18 (3) SächsBRKG sein. Bei  Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen.

(2) Die Bewerber müssen in der Gemeinde wohnhaft und in keiner anderen Hilfsor­ganisation tätig sein.

(3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten, über die Aufnahme entscheidet der Gemeinde­wehrleiter nach Anhörung des Ortsfeu­erwehrausschusses. Neu aufgenommene Angehörige der Ortsfeuerwehr werden vom Ortswehrleiter durch Handschlag verpflichte.

(4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht, eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller durch die Leitung schrift­lich mitzuteilen.

(5) Jeder Angehörige der Gemeindefeuer­wehr erhält einen von der Gemeindever­waltung ausgestellten Dienstausweis.

§4

Beendigung des Feuerwehrdienstes

(1) Der aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr

1. das 65. Lebensjahr beendet hat

2. aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist

3. ungeeignet zum Feuerwehrdienst ent­sprechend § 18 (3) SächsBRKG wird

4. entlassen oder ausgeschlossen wird

(2) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehr­angehöriger kann auf seinen Antrag hin in ein ruhendes Dienstverhältnis versetzt werden, wenn es für ihn aus persönlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist. Die Dauer ist auf zwei Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der Ortsfeuerwehrausschuss über eine wei­tere Verlängerung oder Beendigung des Feuerwehrdienstes. Dienstjahre werden in dieser Zeit nicht angerechnet.

(3) Ein ehrenamtlich tätiger Feuer­wehrangehöriger ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Feuerwehr für ihn aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.

(4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehran­gehöriger hat die Verlegung seines ständi­gen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde/Stadt unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftli­chen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Wenn ein Feuerwehrangehöri­ger die Verlegung seines Wohnsitzes in eine andere Gemeinde/Stadt nicht anzeigt, ist eine Entlassung auch ohne Antrag möglich. Über die Entlassung entscheidet der Gemeindewehrleiter nach Anhörung des Ortsfeuerwehrausschusses.

(5) Ein ehrenamtlich tätiger Feuer­wehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- und Fortbildung, bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten nach Anhörung des zuständigen Orts­feuerwehrausschusses aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden.

(6) Der Bürgermeister stellt nach Anhö­rung des Ortsfeuerwehrausschusses die Beendigung des Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid fest. Ausge­schiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.

 

§ 5

Rechte und Pflichten der Angehöri­gen der Gemeindefeuerwehr

(1) Die aktivern Angehörigen der Feuer­wehr haben das Recht, den Gemeinde­wehrleiter/Ortswehrleiter, die Stellver­treter und die Mitglieder des Ortsfeuer­wehrausschusses zu wählen.

(2) Die Gemeinde hat nach Maßgabe des § 61 (1) SächsBRKG die Freistellung der Angehörigen der Feuerwehr von der Arbeit, für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken.

(3) Gemeindewehrleiter, sein Stellver­treter, Ortswehrleiter, Gerätewarte und Jugendfeuerwehrwarte, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehr­dienst leisten, erhalten eine Aufwand­sentschädigung in Höhe der dafür in einer besonderen Satzung der Gemeinde festgelegten Beträge.

(4) Angehörige der Feuerwehr erhalten auf Antrag die Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehen, von der Gemeinde erstattet, sowie Sachschäden, die ihnen bei der Ausübung des Feuer­wehrdienstes entstehen, ersetzt.

(5) Die aktiven Angehörigen der Feuer­wehr haben die ihnen aus der Mitglied­schaft in der Feuerwehr erwachsenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet:

1. am Dienst und an Aus- und Fortbil­dungslehrgängen im Rahmen der Feuer­wehr-Dienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen.

2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst am Feuerwehrhaus einzufinden.

3. den dienstlichen Weisungen der Vor­gesetzten nachzukommen.

4. im Dienst ein vorbildliches Verhal­ten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten.

5. die Ausbildungs- und Unfallverhü­tungsvorschriften für den Feuerwehr­dienst zu beachten.

6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungs­gegenstände, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen.

(6) Die aktiven Angehörigen der Feuer­wehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung ihrem unmittelbaren Vorgesetzten vor Dienstbeginn zu melden.

 

(7) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienst­vorschriften, so kann der Ortswehrleiter:

1. einen schriftlichen oder mündlichen Verweis erteilen

2. den Ausschluss androhen

3. den Ausschluss veranlassen

(8) Der Ortswehrleiter hat dem Angehöri­gen der Feuerwehr Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern.

§ 6

Beförderungen

(1) Die Ortswehrleiter können dem Bürgermeister Angehörige der Ortsfeuer­wehr bis zum Dienstgrad Hauptlöschmei­ster zur Beförderung vorschlagen.

(2) Führungskräfte ab dem Dienstgrad Brandmeister werden vom Gemein­dewehrleiter dem Bürgermeister zur Beförderung vorgeschlagen.

(3) Zum Erreichen des nächsthöheren Dienstgrades gelten die Regelungen im § 6 Sächs FwVO.

(4) Beförderungen werden durch den Bürgermeister oder einen von ihm Beauf­tragen vorgenommen.

§ 7

Jugendfeuerwehr

(1) Die Jugendabteilung einer Ortsfeuer­wehr führt den Namen Jugendfeuerwehr. In die Jugendfeuerwehr können Personen zwischen dem vollendeten 8. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr als Mitglied aufgenommen werden, wenn sie entsprechend § 3 (1) der Satzung dafür geeignet sind. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten beantragt werden. Das Mindestalter muss mit den Regelungen des SächsBRKG über­einstimmen. Über die Aufnahme ent­scheidet die Ortsfeuerwehrleitung nach Anhörung des Jugendfeuerwehrwartes und des Ortsfeuerwehrausschusses. Im Übrigen gelten die Festlegungen des § 3 der Satzung.

(2) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuer­wehr endet, wenn das Mitglied:

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat

2. aus der Jugendfeuerwehr austritt

3. den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist

4. aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird

Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet weiterhin, wenn der Erziehungs­berechtigte die Zustimmung nach (1) schriftlich zurücknimmt.

(3) Der Leiter der Jugendfeuerwehr ist der Jugendfeuerwehrwart. Er muss akti­ver Angehöriger der Feuerwehr sein.

(4) Die Jugendfeuerwehr kann der Orts­wehrleitung Anträge zur Gestaltung ihres Dienstes vorlegen.

(5) Entsprechend der Bedeutung der Jugendarbeit als Quelle des Nachwuch­ses für die aktive Abteilung ist der Jugendfeuerwehrwart in die Arbeit der Ortswehrleitung einzubeziehen.

§ 8

Alters- und Ehrenabteilung

(1) in die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Feuerwehr bei Überlassung der Dienstbekleidung übernommen werden, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd dienstunfähig geworden sind.

(2) Der Ortsfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst in der Feuerwehr für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.

(3) Der Leiter der Alters- und Ehrenabtei­lung wird von den Angehörigen auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

§ 9

Ehrenmitglieder

Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Gemeindefeuerwehrausschusses Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdien­ste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied verleihen. Sie werden Angehörige der Alters- und Ehrenabteilung.

§ 10

Organe der Feuerwehr

Organe der Feuerwehr sind:

1. Hauptversammlung/Ortsfeuerwehr­versammlung

2. Gemeindefeuerwehrausschuss/Orts­feuerwehrausschuss

3. Gemeindewehrleitung/Ortswehr­leitung

§ 11

Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter

(1) Der Leiter der Feuerwehr einer Gemeinde mit mehreren Ortsteilen ist der Gemeindewehrleiter.

(2) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden in getrennten Wahlgängen auf die Dauer von 5 Jahren von den aktiven Kameraden der Gemein­defeuerwehr in geheimer Wahl gewählt. Sie müssen persönlich geeignet sein, über praktische Erfahrungen im Feuer­wehrdienst verfügen sowie die erforder­lichen Qualifikationen nach SächsFwVO besitzen.

(3) Der Leiter der Feuerwehr eines Orts­teiles ist der Ortswehrleiter.

(4) Der Ortswehrleiter und sein Stellver­treter werden von den aktiven Angehöri­gen der Ortsfeuerwehr auf die Dauer von 5 Jahren in geheimer Wahl gewählt.

(5) Die Wahl kann auf Antrag auch offen erfolgen, wenn alle aktiven Angehörigen einverstanden sind.

(6) Die Wahlen werden in der Hauptver­sammlung durchgeführt.

(7) Gewählt werden kann nur, wer der Ortsfeuerwehr angehört und über die für dieses Amt nach SächsFwVO erfor­derlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen verfügt.

(8) Der Gemeindewehrleiter, Ortswehrlei­ter und die Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.

(9) Der Gemeindewehrleiter, Ortswehr­leiter und die Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiter zu führen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Bürgermeister nach § 11 Abs. 2 geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Gemeindefeuerwehr beauftragen

(10) Der Gemeindewehrleiter und die Ortswehrleiter sind für die Leistungs­fähigkeit der Feuerwehr verantwortlich. Sie führen die ihnen durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Sie haben insbesondere:

1. auf die Aus- und Fortbildung der Ange­hörigen der Feuerwehr hinzuwirken

2. dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt und der Gemeindewehrleitung vorgelegt werden.

3. die Tätigkeit der Zug- und Grup­penführer, Gerätewarte, Jugendfeuer­wehrwarte und der Kassenverwalter zu kontrollieren und auf den Besuch von Lehrgängen hinzuwirken

4. die Zusammenarbeit der Ortsfeuer­wehren bei Übungen und Einsätzen zu regeln

5. dem Bürgermeister über Dienstbespre­chungen zu berichten

6. auf eine ordnungsgemäße, den Vor­schriften entsprechende Ausrüstung hinzuwirken

7. für die Einhaltung der Feuerwehr-Dienstvorschriften und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen

8. Bei Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeits­schutzgesetzes sicher zu stellen.

9. auf die Instandhaltung der Feuerlösch­geräte und Einrichtungen hinzuwirken

10. Beanstandungen, die Leistungsfä­higkeit betreffen dem Bürgermeister mitzuteilen.

(11) Der Gemeindewehrleiter/Ortswehr­leiter hat dem Bürgermeister und dem Gemeinderat in allen feuerwehrtechni­schen Angelegenheiten zu beraten. Er soll zu den Beratungen des Gemeinde­rates, des Hauptausschuss und des tech­nischen Ausschuss über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme hinzu gezogen werden. Es können ihm weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen werden.

(12) Die Stellvertreter des Gemeindewehr­leiters/Ortswehrleiters haben diesen wäh­rend seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. Der Stellvertre­ter des Gemeindewehrleiters wird außer­dem mit der Aufgabe der Überwachung der Feuerwehrtechnik, insbesondere der prüfpflichtigen Geräte beauftragt. Ihm sind durch die Ortswehrleiter alle notwendigen Informationen zuzuarbeiten.

(13) Der Gemeindewehrleiter/Orts­wehrleiter und die Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses abbe­rufen werden.

 

§ 12

Leitung der Gemeindefeuerwehr
und Ortsfeuerwehr

(1) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr besteht aus dem Gemeindewehrleiter und seinem Stellvertreter.

(2) Der Gemeindewehrleiter kann auch gleichzeitig Ortswehrleiter in einer Orts­feuerwehr sein.

(3) Der Leitung einer Ortsfeuerwehr gehören an:

1. der Ortswehrleiter

2. der Stellvertreter des Ortswehrleiters

3. der Jugendfeuerwehrwart

4. die Unterführer mit beratender Stimme

5. der Gerätewart mit beratender Stimme

6. der Kassenverwalter und Schriftführer mit beratender Stimme

(4) Der Ortswehrleiter beruft die Sit­zungen der Leitungen ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Die Leitung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

(5) Beschlüsse der Leitung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

(6) Die Sitzungen der Leitung sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift angefertigt.

(7) Der Gemeindewehrleiter/Ortswehr­leiter kann zu den Sitzungen auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr/Ortsfeuerwehr beratend hinzuziehen.

§ 13

Unterführer

(1) Als Unterführer (Zug- und Gruppen­führer) dürfen nur aktive Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfü­gen sowie die erforderlichen Qualifika­tionen besitzen (erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Sachsen)

(2) Die Unterführer werden vom Orts­wehrleiter bis auf Widerruf bestellt. Der Ortswehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung der Leitung der Feuerwehr widerrufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeiti­gen Ausscheidens bis zur Berufung des Nachfolgers wahrzunehmen.

(2) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen der Vorgesetzten aus.

§ 14

Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart, Jugendwart

(1) Der Schriftführer und der Kassen­verwalter werden vom Ortsfeuerwehr­ausschuss auf 5 Jahre gewählt. Der Gerätewart und der Jugendwart werden vom Ortswehrleiter nach Anhörung der Leitung der Ortsfeuerwehr im Einver­nehmen mit dem Bürgermeister bis auf Widerruf bestellt.

(2) Der Schriftführer hat über die Sit­zungen der Leitung der Ortsfeuerwehr und über die Jahreshauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der Ortsfeuerwehr zu erledigen.

(3) Der Kassenverwalter hat die Feuer­wehrkasse zu verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben zu verbuchen. Zahlungen darf er nur auf Grund von schriftlichen Auszahlungsanweisungen des Ortswehrleiters zu leisten. Er hat jähr­lich einen Abschlussbericht der Kamerad­schaftskasse zu geben. Darauf erfolgt die Entlastung des Kassenverwalters.

(4) Der Gerätewart hat die Feuerwehr­einrichtungen und die Ausrüstungen zu verwahren und zu pflegen. Die Mängel sind unverzüglich dem Ortswehrleiter zu melden.

§ 15

Gemeindefeuerwehrausschuss

(1) Der Ausschuss der Gemeindefeu­erwehr besteht aus dem Gemeinde­wehrleiter als Vorsitzenden und den Ortswehrleitern.

(2) Der Gemeindewehrausschuss hat mindestens zweimal im Jahr zu tagen.

Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tages­ordnung einzuberufen. Eine außerordent­liche Sitzung des Gemeindefeuerwehraus­schusses muss einberufen werden, wenn es mindestens zwei Drittel seiner Mitglie­der bei Angabe des Grundes verlangen. Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

(3) Der Bürgermeister ist zu den Beratun­gen des Gemeindefeuerwehrausschusses einzuladen.

(4) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Gemeindewehrlei­tung und beschließt über die Dienst- und Einsatzplanung. Weiterhin behandelt er Fragen der Finanzplanung der Gemeinde für die Feuerwehr.

(5) Beschlüsse des Gemeindefeuerwehr­ausschusses werden mit einfacher Stim­menmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenenthaltungen werden für die Ermittlung der Stimmen­mehrheit nicht berücksichtigt.

(6) Beratungen des Gemeindefeuerwehr­ausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.

§ 16

Ortsfeuerwehrausschuss

(1) Der Ortsfeuerwehrausschuss besteht aus dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Jugendfeuer­wehrwart, dem Leiter der Alters- und Ehrenabteilung und je nach Stärke der Feuerwehr zwei bis sechs gewählten  Mitgliedern der Ortsfeuerwehr. Der Kassenverwalter und der Schriftführer nehmen von Amts wegen und ohne Stimmberechtigung in beratender Funk­tion teil. Der Ausschuss einer Ortsfeuer­wehr wird auf die Dauer von 5 Jahren von den Kameraden der aktiven Abteilung der Ortsfeuerwehr gewählt. Grundlage der Wahl ist der § 18 dieser Satzung.

(2) Der Ortsfeuerwehrausschuss hat mindestens zweimal im Jahr zu tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Eine außer­ordentliche Sitzung des Ortsfeuerwehr­ausschusses muss einberufen werden, wenn es mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder bei Angabe des Grundes ver­langen. Der Ortsfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

(3) Beschlüsse des Ortsfeuerwehraus­schusses werden mit einfacher Stimmen­mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenenthaltungen werden für die Ermittlung der Stimmen­mehrheit nicht berücksichtigt.

(4) Beratungen des Ortsfeuerwehraus­schusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.

§ 17

Hauptversammlung

(1) Unter dem Vorsitz des Gemeinde­wehrleiters findet alle 5 Jahre eine Haupt­versammlung der gesamten Gemeinde­feuerwehr statt. In der Hauptversamm­lung hat der Gemeindewehrleiter einen Rechenschaftsbericht der letzten 5 Jahre abzugeben.

(2) Unter dem Vorsitz des Ortswehrleiters findet jährlich eine Hauptversammlung der Ortsfeuerwehr statt. In der Hauptver­sammlung hat der Ortswehrleiter Rechen­schaft über das vergangene Dienstjahr abzulegen. Der Gemeindewehrleiter oder sein Stellvertreter ist zu den Hauptver­sammlungen einzuladen. Die Hauptver­sammlung einer Ortsfeuerwehr legt die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses fest.

(3) Die Hauptversammlung wird vom Gemeindewehrleiter/Ortswehrleiter einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn es mindestens ein Drittel der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr/Ortsfeuerwehr dies schriftlich unter Angabe von Gründen ver­langen. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern sowie dem Bürgermeister 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben.

(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfä­hig, wenn mindestens die Hälfte der aktiven Angehörigen der Gemeindefeu­erwehr/Ortsfeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit wird die Haupt­versammlung der Gemeindefeuerwehr/ Ortsfeuerwehr sofort beendet. Danach wird die Versammlung neu einberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden aktiven Angehörigen der Gemeindefeu­erwehr/Ortsfeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.

(4) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Dem Bür­germeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen.

§ 18

Wahlen

(1) Die nach § 17 (2) SächsBRKG durch­zuführenden Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher zusammen mit dem Wahlvorschlag den Angehörigen der Gemeindefeuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind und muss vom zuständigen Feuerwehr­ausschuss bestätigt sein. Eine nachträg­liche Einreichung eines Wahlvorschlages kann nur in Ausnahmefällen zugelassen werden und bedarf der Zustimmung des Gemeindewehrausschusses.

(2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur Wahl, kann mit Zustimmung der Hauptversammlung die Wahl offen erfolgen.

(3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisit­zer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen.

(4) Wahlen können nur dann vorgenom­men werden, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist.

(5) Die Wahl des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters erfolgt zum gleichen Zeitpunkt in getrennten Wahl­gängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(6) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.

(7) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermei­ster zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen.

(8) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehrleiters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der Gemeindefeuerwehrausschuss dem Bür­germeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die nach § 11 Abs. (2) für eine der Funktionen in Frage kommen. Bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Gemeindewehrleiters oder Stellvertreters kann der Bürgermei­ster einen geeigneten Feuerwehrangehö­rigen aus o. g. Liste einsetzen.

(9) Für die Wahlen in der Ortsfeuerwehr gelten die Absätze 1-8 entsprechend. Die Aufgaben des Gemeinderates können dem Ortschaftsrat übertragen werden.

(10) Die Wahl der Mitglieder des Ortsfeu­erwehrausschusses ist als Mehrheitswahl ohne Stimmenhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat soviel Stim­men, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Ortsfeuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Ortsfeuer­wehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

§ 19

Kameradschaftskasse
der Ortsfeuerwehren

(1) Für die Ortsfeuerwehren wird eine Kameradschaftskasse für die Kamerad­schaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet. Diese Kame­radschaftskasse dient ausschließlich der Kameradschaftspflege.

(2) Die Kameradschaftskasse besteht aus:

1. Zuwendung der Gemeinde und Dritter

2. Erträgen aus Veranstaltungen

3. Sonstigen Einnahmen

4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen

(3) Der Ortsfeuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf,  der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und die zu leistenden Ausgaben enthält. Es wird eine Sonderkasse eingerichtet und eine Sonderrechnung geführt. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Aus­gaben bedürfen der Zustimmung des Bür­germeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltjah­ren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan ermächtigt.

(4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Ortsfeuerwehrausschuss. Er ist allein berechtigt, dieses Sondervermö­gen zu verwalten und die Kontoführung zu übernehmen. Der Ortsfeuerwehraus­schuss kann den Ortswehrleiter ermäch­tigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen bestimmten Zweck zu entscheiden.

(5) Die Kameradschaftskasse ist jährlich mindestens ein mal von zwei Rechnungs­prüfern, die von der Hauptversammlung auf 5 Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bür­germeister vorzulegen.

(6) Ergänzende Regelungen sind in einer eigenen Satzung über die Kamerad­schaftskasse zu treffen.

§ 20

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.02.2006 außer Kraft.

Ebersbach, 28.05.2010

Fehrmann, Bürgermeisterin

Hinweis:

Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma­chung  als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist die Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

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OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra

                Mittwoch, 21.07.10 und 04.08.10

Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile Montag, 12.07.10, 26.07.10
                und 09.08.10

OT Beiersdorf, Lauterbach, Marschau, Bieberach,
Cunnersdorf, Kalkreuth, Freitelsdorf        Mittwoch, 14.07.10

OT Naunhof, Reinersdorf, Ebersbach, Ermendorf, Hohndorf, Göhra

                Freitag, 30.07.10

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              Auenstraße 2a in Großenhain   Donnerstag, 07.00 – 17.30 Uhr                                                               Samstag, 08.00 – 12.00 Uhr

und im     Bauhof der Gemeinde Ebersbach (hinter der Mittelschule Ebersbach)

                                am Mittwoch,  21. Juli 2010 in der Zeit von 13.00 – 16.00 Uhr
                                kostenlos  abzugeben.

Grünschnittannahme

Mittwoch, 21. Juli 2010 in der Zeit von 15.00 – 19.00 Uhr
an den Oxydationsteichen in Ebersbach

AZV ”Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“

03522/38920

Störungsmeldung über Stadtentwässerung Dresden GmbH:  

Telefon:  0351-8400866

DRK-Blutspendedienst Ost

Die nächste Blutspendeaktion des DRK findet in der Grund­schule Kalkreuth, Großenhainer Straße 2, am Mittwoch, 21. Juli 2010, von 15.30 bis 19:00 Uhr und der Mittelschule Ebersbach, Hauptstraße 125, am Mittwoch, 04. August 2010, von 14.30 – 18:30 Uhr statt!

DRK-Blutspendedienst Ost gemeinnützige GmbH

Landratsamt Meißen

Sportverein  „Grün-Weiß“ Ebersbach e.V.

Kirche Niederebersbach

Auch zum 19. Sportfest war für jeden etwas dabei

Gemeindefest und Glockenweihe

Information über das Befahren von Waldwegen im Rahmen der Ermitt­lung eines Fledermausquartiers

Ausführliche Mitteilungen dazu lesen Sie bitte auf Seite 3!

ZAOE

ZAOE geht gegen
übervolle Abfallbehälter vor

Ausführliche Mitteilungen dazu lesen Sie bitte auf Seite 3!

Frau Klabunde und Frau Meißner mit der kleinsten Sportgruppe

Beim Zeltaufbau und den Vorbereitun­gen zum diesjährigen Sportfest haben uns Regen und Tiefsttemperaturen begleitet. Aber pünktlich am Freitag kam die Sonne und blieb uns das ganze Wochenende treu.

Fußball, Volleyball, Tanz, Showpro­gramm – für jeden Geschmack war etwas dabei. Unsere Frauen der Fuß­ballmannschaft haben am Freitag unser Sportfest eröffnet. Hinter ihnen liegt die 1. Spielsaison im Wettkampf­betrieb und sie haben sich wacker geschlagen. Macht weiter so, Mädel`s!                 Gut wurde das Konzert der Hard Rock Gruppe „The JAILBREAKERS“  besucht. Diese Veranstaltung  hat Besucher der Jahrgänge ins Zelt gezo­gen, die sonst zur Disko kaum noch gehen. Die anschließende Disco und der Auftritt der Jazzmädels hat aber auch die jüngere Generation noch auf ihre Kosten kommen lassen.

Der Samstag stand ganz im Zeichen des Fußballs und des Volleyballs. Alle Mannschaften kämpften um gute Ergebnisse. Zünftig gefeiert wurde dann am Abend im gut besuchten Zelt zum traditionellen Sportlerball. Beim Showprogramm des Vereins gab es viel Beifall. Wenn uns auch am Anfang die Technik der Band im Stich gelassen hatte – so hat uns dann die Wiederholung am Sonntag mit DJ Hannes voll entschädigt. HITGIGAN­TEN – präsentiert von den Sportfrauen der Aerobicgruppe, den Volleyballern, 3 Fußballern der „Alten Herren“, den Jazzmädchen sowie Frank und Ronny alias Florian Silbereisen und Udo Lindenberg. Viel Zeit und Arbeit steckt drin – ein Dankeschön an alle Akteure.

Der Sonntag war heiß – von den Temperaturen und dem Programm. Viele Jahre führten wir freitags das Handwerker-Fußballturnier durch – es war eine schöne Tradition. Aber wir haben auch gemerkt, es muss mal etwas Neues her. Es kam die Idee ein Dorf-Cup durchzuführen, wo Mann­schaften aus den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde antreten. So startete um 14.00 Uhr das 1. Gemeinde-Cup-Fußballturnier mit insgesamt sieben Mannschaften. Es war ein toller Erfolg und erste Anfragen für nächstes Jahr liegen bereits vor. Viel Beifall und große Anerkennung erhielten auch die Mädchen zur Tanzshow der Jazz­tanzgruppen. Bereits unsere Kleinsten,  mitunter gerade erst 4 Jahre alt, zeig­ten, was sie schon gelernt haben und stellten so ihr Können unter Beweis. Aber egal ob klein oder groß, jede Gruppe war „große Klasse“, was auch das übervolle Zelt bewies.

Sportfest 2010 ist Vergangenheit - erste Gedanken für das Fest 2011 sind bereits geboren. Ich möchte mich in diesem Sinne bei allen Sportlerinnen und Sportlern für ihren Einsatz zum Gelingen des Festes bedanken, aber auch bei allen Eltern der jüngeren Generation sowie den Sponsoren für ihre Unterstützung.

 

Margot Fehrmann,

Vereinspräsidentin

Am Sonntag, den 27. Juni erklangen erstmalig wieder drei Bronzeglocken vom Kirchturm in Niederebersbach. Die Einweihung der neuen mittleren Glocke bildete zugleich den Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten. In etwa einem Jahr wurde der Gloc­kenstuhl, der Dachstuhl des Turmes samt Dachreiter, das Dach über dem Kirchenschiff sowie die komplette Fassade erneuert. Nun nahm eine prächtige Ehrenpforte viele Ebers­bach und Gäste zum Gemeindefest  in Empfang. Beim Familiengottesdienst dachten über 200 Besucher gemein­sam über das Bibelwort auf der neuen Glocke nach: „Seid darauf bedacht, zu wahren die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens.“ Anschließend gab es viel Unterhaltung für groß und klein beim Kaffeetrinken, bei Basteln, Schminken und Ballonstart, auf der Hüpfburg oder während einer Vorstellung von Zauberkünstler Flori. Als festlicher Abschluss erklang ein beeindruckendes Konzert für Orgel und Blockflöte, gespielt von KMD Prof. Dr. Neithard Bethke (Zittau) und Hanna Schubert (Görlitz). Dank sei den vielen fleißigen Helfern, die aus diesem Nachmittag einen echten Höhepunkt werden ließen! 

Jazztanzgruppe von Frau Drobisch und Frau Hönisch

Showprogramm „Hitgiganten“ mit Ronny alias Falco und Begleitung

Ebersbach Bockwindmühle

AWO-Pflegewohnheim Rödern

Kindertagesstätte Röderspatzen

Gelungenes Sommerfest

bei den Röderspatzen

Herzlichen Glückwunsch!

Spendenübergabe

Ihren 100. Geburtstag konnte Frau Frieda Doering am 25.06.10 im AWO Pflegewohnheim Rödern feiern. Der Tag begann mit einem Sektfrühstück, Blumengrüßen, einem Mundharmoni­kaständchen von einer Mitbewohnerin und vielen Gratulationen vom Personal und den Bewohnern. Am Vormittag kamen die Röderspatzenkinder mit einem kleinen musikalischen Pro­gramm und auch die Bürgermeisterin Frau Fehrmann ließ es sich nicht nehmen, Glückwünsche der Gemeinde zu überbringen. Der Höhepunkt aber, war unser Geschenk für die Jubilarin. Sie machte gemeinsam mit ihren beiden Söhnen eine Kutschfahrt durch Rödern. Auch wenn das Einsteigen etwas beschwerlich war, aber die Kutschfahrt war herrlich, so eine gelungene Überraschung, schwärmte Frau Doering. Der Rest des Tages gehörte dann ganz der Familie.

K. Thieme

Die Bockwindmühle wurde wegen des Sturms am Pfingstmon­tag beschädigt.

 

Um den Aufbau und den Erhalt der Bock­windmühle zu unter­stützen haben wir uns, die Volksbank Raif­feisenbank Meißen Großenhain eG, dazu bereit erklärt dem Heimat- und Mühlen­verein Ebersbach e.V. 155,00 € zu spenden.

 

Unsere Mitarbeiterin Frau Sabine Meyer (links im Bild), selbst Mitglied im Verein überreicht den Scheck Herrn Thomas Tillig (rechts im Bild) dem Vereinsvorsitzenden.

Bei hochsommerlichen Tempera­turen feierten die Röderspatzen am 11.06.2010 ein Sport- und Grillfest mit Ihren Familien – und es war wieder ein voller Erfolg.

Nach wochenlangen Vorbereitungen von engagierten Eltern und Erzieherin­nen begann das Fest pünktlich 15.00 Uhr mit einem sportlichen Wettkampf. Gestartet wurde in 4 Mannschaften bestehend aus den Kindern plus einem Elternteil - nach dem Motto: Machs mit, machs nach, machs besser…Bei 30 Grad und mehr kämpften die Kinder und mehr noch die Eltern in 5 Durch­gängen mit vollem Einsatz.

Nach der „Siegerehrung“ wurde erst der große Durst gelöscht, bevor dann die Hüftburg gestürmt wurde. Zur Abkühlung der Kinder stand auf dem großen Rasen ein Sprenger bereit, welcher mit großer Freude und Begei­sterung genutzt wurde.

Am Essenstand warteten Steaks und Würstchen sowie selbst gemachte Salate auf die hungrigen kleinen und großen Gäste. Auch die Tombola mit ihren vielen Preisen sorgte für eine willkommene Abwechslung. Wir danken allen, die unserer Einladung gefolgt waren und natürlich den flei­ßigen Helfern. 

Ebersbacher Schulrekorde in Dresden

Zwei Mannschaften zum Regionalfinale Leichtathletik
„Jugend trainiert für Olympia“

Diesmal mit zwei Mannschaften in Dres­den. Die Jungen-WK4 hat sich bereits im Herbst qualifiziert, die Mädchen-WK3 bekommt das Startangebot, weil die Riesaer Mannschaft nicht komplett ist. Klar, daß wir antreten. Erste Disziplin Weitsprung – nach den bisherigen Lei­stungen sind keine Wunder zu erwarten. Aber Justine Klinger und Livia Junge springen beide erfreuliche 4,50 m. Zwar „nur“ Platz 4 und 5, doch die deutliche Führung! Johanna Kubasch sichert mit 4,15 m das Ergebnis ab und kommt in der nächsten Disziplin in die Rolle des Retters. Beim 75 m – Sprint stürzt Maxi Finsterbusch, Johanna rettet genügend Punkte, während Justine mit 10,86 knapp Zweite wird – das ist immer noch die Führung. Maxi ist nach ihrem Sturz bis jetzt geschont worden, aber nun muß sie ran. Eine Reserve- Hochspringerin haben wir nicht mehr und Bettina Schur ist zwar als vielseitiges Nachwuchstalent aus der WK4 aufgerückt, aber ein Fehler bei der Anfangshöhe würde uns hoffnungslos zurückwerfen.  Maxi steigt so spät wie möglich ein, humpelt noch etwas, aber der Anlauf klappt. Unter diesen Bedingungen 1,30 m mit vier Sprün­gen - Klasse. Aber Livia springt – und springt. Bei 1,41 m scheidet die letzte Konkurrentin aus, Livia springt noch über 1,44 m, einen Zentimeter unter ihrer Bestleistung. Das reicht immer noch für Platz Eins in der Mannschaftswertung! Allerdings ist uns das Rolland-Gymna­sium Dresden jetzt dicht auf den Fersen. Apropos Gymnasien: Die stellen 30 der teilnehmenden 34 Mannschaften. Außer Ebersbach sind nur noch die Mittelschu­len Großenhain/Kupferberg und Nossen mit einer Mannschaft vertreten.

Unsere „Kleinen“ strengen sich derweil ebenfalls mächtig an. Die Konkurrenz muß eine Viertelstunde warten, bis das im Alleingang erzielte Hochsprung-Siegerergebnis von Franz Wirthgen feststeht: Schulrekord mit phantastischen 1,48 m und die Mannschaftsführung. Denn auch Willi Claus und Anton Franz haben das ihre getan und mit 1,25 m und 1,20 m genügend Punkte geholt. Beim 50 m – Lauf sind die Radebeuler Gänzle – Zwillinge nicht zu halten. Kurt Wunsch und die anderen liegen im Sprint Fünf Zehntel hinter den fast einen Kopf größeren und eineinhalb mal so breiten Ausnahmeathleten. Für uns als zweiter in den Punkterängen: Martin Kutsche. Im Schlagballwurf die erwartete schwere Konkurrenz – Tobias Müller wirft zwar 40 Meter, aber gut 10 m hinter der Spitzen­gruppe. Nico Hüller kann sich gegenüber dem Vorjahr leider nicht verbessern. Jetzt können wir nur noch versuchen, vom vorletzten Platz wegzukommen. Beim Weitsprung sollte das möglich sein. Franz liegt knapp hinter dem Führenden, Kurt gleichauf mit den Startern des Weißeritz-Gymnasiums. Das reicht wieder für Platz Drei. Gleich danach die Staffel, wieder mal fast ohne Training. Außerhalb des Unterrichts ist es kaum möglich, die kom­pletten Staffeln aus vier Klassen zusam­menzubekommen. Glücklicherweise geht es den anderen anscheinend ähnlich.  Die Zeiten sind alle nicht gut, die Abstände gering, die Wechsel katastrophal. Unsere zweite Staffel liegt gerade mal eine Sekunde und 60 Punkte hinter dem Sieger mit weit besserem Sprinterpotential und schlägt nur dank deren Schlußläufer Kurt Wunsch nicht unsere Erste! Hier liegen echte Reserven. Die Favoriten auf der 1000 m – Strecke kennen sich aus vielen Wettkämpfen ganz genau. Deshalb ist Franz auch etwas skeptisch. Nur wenn die Gegner einen schwachen Tag haben, ist noch was drin. Sie haben keinen schwa­chen Tag. Franz, Tobias und Willi laufen zwar in ihrem Normalbereich, aber die direkten Konkurrenten sind jeweils gut 10 Sekunden schneller. Das ist eine ganze Menge und zementiert den 3. Platz in der Mannschaftswertung. Wunder dauern eben etwas länger.

Und so etwas wäre fast in der Damen - WK3 passiert. Nach den hervorra­genden Anfangsergebnissen unserer Mädels dämpften die Einstellung zur Wettkampfvorbereitung bzw. längerer Trainingsausfall die Erwartungen bei unseren Kugelstoßerinnen. Bettina, eigentlich zum „Höhenluft schnuppern“ und mangels geeigneter Älterer in dieser Disziplin machte ihre Sache gut – Rang Zwölf und drei ältere Gegnerinnen hinter sich. Saskia hält erstaunlicherweise ihre Leistung – Platz drei liegt über allen Erwartungen. Und wenn Franzi ernsthaft trainieren würde, wären noch viel mehr positive Überraschungen möglich: 9,41 m, Schulrekord um einen halben Meter verbessert und Platz Zwei. Aber in der Mannschaft immer noch auf Platz Eins! Die hier beste Athletin mit über 11 m (Zimmermann, Freital) läßt aber nach wie vor nur ein hauchdünnes Polster zum Zweiten.

Früher einmal unsere Stärke, heute auch bei den Mädchen die Zitterdisziplin: Schlagball. Dafür Livia zu „verbraten“ ist eigentlich zu schade, aber wir haben einfach niemanden, der deutlich und sicher über 30 m werfen kann. Das schafft außer der leider immer noch nicht einsatzfähigen Maria Hähne gerade noch Sophie Hoyer – zwei Jahre jünger und ebenfalls als Verstärkung aus der WK 4-Mannschaft der „Kleinen“. Beide liegen trotzdem ca. 8 m und 60 Punkte hinter der direkten Konkurrenz. Das ist dann Platz Drei. Vielleicht auch besser so, sonst wird vor den abschließenden Läufen noch jemand nervös. Zumindest in den Staffeln mit den gleichen Pro­blemen wie bei den Jungen fehlte das gerade noch. Maxi fällt in der Ersten aus, nach der Verletzung und dem Hoch­sprung geht bei ihr nichts mehr. Dafür kommt Johanna, mit Alina und Justine, ausgerechnet den beiden Schnellsten, nicht eingespielt. Zum Schluß unser „Risikojoker“ Anne Hüller, ebenfalls aus der WK 4. Verdammt schnell, aber neben vorangegangener Verletzung auch noch nie in dieser Staffel eingesetzt. Wechsel 1 Alina – Johanna gut. Das gibt’s auch. Johanna – Justine, Wechsel  geht. Am Kurvenausgang liegen wir vorne und wenn Anne durchhält, ist sie kaum noch zu schlagen! Aber Anne bleibt stehen – mit der Schnellsten hinter sich. Justine rennt sie fast um, zur Seite darf sie ja nicht. Die zweite Pirnaer Staffel ist noch in Reichweite, aber jetzt mit Geschwin­digkeitsüberschuß. Na gut, selbst mit dem ersten Platz ... aber ich will nicht vorgreifen. Die 800 Meter gehen wie immer mit einem Wahnsinnstempo ab. Anne auf der Innenbahn kann sich im Gewühl des Massenstarts durchsetzen und geht nach kurzer Zeit in Führung. Sophie Hoyer in der Mitte erarbeitet sich eine ihrem Tempo und ihrer Lauferfah­rung entsprechende Warteposition für den Endkampf. Gerda Claus versucht sich außen aus allem rauszuhalten und am Hauptfeld dranzubleiben. Dem Schlußspurt der trainierten und zwei Jahre älteren Mittelstrecklerinnen aus Freital (2:40) und Pirna (2:47) kann Anne zwar nichts entgegensetzen, aber für einen Zeitlauf hat sie sich das Rennen blendend eingeteilt und pulverisiert mit 2:48 min den alten Schulrekord, am heutigen Tag den achten. Auch Sophie und Gerda lassen ihren Gegnerinnen nur wenige Sekunden Vorsprung und verkür­zen sogar noch den Punkterückstand . 23 Punkte zum Zweiten und 79 Punkte zum Sieger – das ist fast nichts. Eine bessere Vertretung konnten sich die Riesaerinnen kaum wünschen. Am Ende sind auch die 6060 Punkte (inoffizieller) Schulrekord. Noch nie war eine Ebersbacher WK3 – Mädchenmannschaft besser!

 

MS Ebersbach startete mit:

WK 4:   Franz Wirthgen, Tobias Müller, Kurt Wunsch, Willi Claus, Martin Kut­sche, Nico Adler, Nico Hüller, Anton Franz, Dominic Engler, Marcel Knizia

WK 3:   Justine Klinger, Livia Junge, Anne Hüller, Johanna Kubasch, Maxi Finsterbusch, Sophie Hoyer, Alina Roch, Gerda Claus, Melanie Berge, Franziska Wetzig, Saskia Klappert, Bettina Schur

Neue Schulrekorde:  Justine Klinger 10,86 s (75 m), 4,50 m (Weit); Livia Junge 4,50 m (Weit); Franz Wirthgen 4,64 m (Weit), 1,48 m (Hoch); Anne Hüller 2:48,03 min (800 m); Franziska Wetzig 9,41 m (Kugel); Saskia Klappert 8,95 m (Kugel); Roch, Kubasch, Klinger,

Hüller 43,07 s (4x75 m)                   MP

 

Bitte einsteigen!   Und ab ging es zur Kutschfahrt durch Rödern.

Kindertagesstätte Ebersbach

Ein DANKESCHÖN an Groß und Klein

Die Kindergartenzeit der Kinder unserer großen Gruppe ist nun bald vorbei.

Das Abschlussfest der Schulanfänger mit  ihren Eltern war noch einmal ein gelungener Höhepunkt. Bei schönstem Sommerwetter konnten wir gemein­sam die Zuckertüten vom Zuckertü­tenbaum  ernten  und bei viel Spiel, Spaß und tollen Überraschungen den Tag ausklingen lassen.

Ich möchte mich auf diesem Weg bei „meinen“ Kindern für die gemeinsame schöne und erlebnisreiche Zeit recht herzlich bedanken.

Den Eltern gilt ebenfalls mein Dank für die jahrelange Unterstützung sowie das entgegengebrachte Vertrauen bei der Betreuung ihrer Kinder.

Viel Spaß und Erfolg  beim Lernen wünscht Euch

Eure Frau Richter

Grundschule Kalkreuth

Ralley durch den Schulort

Am 21. Juni 2010 hatten die Mädchen und Jungen der Klasse 3 b einen etwas anderen Wandertag durch ihren Schul­ort Kalkreuth.

Da hieß es gut aufgepasst und Augen auf, denn die Kinder mussten sich anhand einer Karte und einigen Anga­ben zum Ort orientieren und verschie­dene Stationen besuchen.

Mit Klemmmappe und Bleistift aus­gestattet ging es los, nun gab es einige Aufgaben zu lösen und Fragen zu stellen.

Die erste Station war der Hühnerstall von Frau Behrisch.

Sie zeigte uns ihre glückliche Hühner­schar, die Mutigen unter uns konnten sogar ein Huhn auf den Arm nehmen und es streicheln, danach durften die Kinder selber Eier abnehmen.

Frau Behrisch beantwortete jede unserer Fragen, „Wie heißen die Beine vom Huhn?“, „Wie viele Eier legt ein Huhn am Tag?“ und „Was wiegt ein Ei?“. Wie viel ein Ei wiegt, konnten die Kinder mit einer Waage ermitteln. Sie sagte uns wie man Hühner halten muss, damit sie glücklich sind, was sie fressen und wie viel sie trinken, wo sie schlafen und vieles mehr.

Zum Schluss gab es noch für alle ein gefärbtes Frühstücksei mit auf den Weg. Vielen Dank, liebe Frau Behrisch, es hat uns allen sehr gut gefallen und wir konnten noch eine ganze Menge dazu lernen.

Beim Bäcker mussten die Kinder ihre Mathematikkenntnisse anwenden und heraus finden, wie viele Kuchenstücke sie für 5 Euro kaufen können.

Nach einer Picknickpause ging es dann gestärkt weiter durch die „Siedlung“ und den „Grünen Winkel“, wo man sich anhand verschiedener Punkte orientieren musste.

Bei Familie Groß fanden wir zwei Wasserbehälter mit je einem Fisch, doch was waren es für welche? Einen haben alle schnell und sicher erkannt: den Karpfen. Doch bei dem anderen Fisch wurde ziemlich spekuliert, manche meinten, es sei ein Barsch, andere stimmten für Wels, wieder andere sagten es sei ein Hecht. Hinter­her erfuhren wir dann, der tolle Fisch ist ein Stör.

Danke Familie Groß, auch hier konn­ten wir wieder eine Wissenslücke schließen.

Jetzt ging es zum Endspurt über den Fluss mit R(öder), an den markanten Bäumen mit  K(opfweiden) vorbei und nun der Nase nach zum Grillen in Riehmers Garten. Dort war schon alles ganz toll vorbereitet, die Tische schön gedeckt, auf dem Grill lagen schon die leckeren Würste und die Sonne schien vom Himmel.

Ein perfekter Abschluss eines schönen Wandertages!

Ein großes Dankeschön an alle, die dies möglich gemacht haben!

Manuela Höhne

Elternvertreter

Kindertagesstätte „Hopfenbachflöhe“

Neun Schulanfänger sagen den
Lauterbacher „Hopfenbachflöhen“ ade!

Viele Überraschungen versüßten unseren Großen den Abschied aus ihrer Kita.

So führte die Abschlussfahrt unse­rer Schulanfänger ins Moritzburger Schloss.

Dort konnten sich die Kinder einen Vormittag lang fühlen wie August der Starke und Gräfin Cosel. In barocker Kleidung flanierten wir durch das Schloss. Nach dem Mittagsmahl an der königlichen Tafel kutschierten wir noch mit einem Kremser durch das Jagdrevier des Königs. Den Kindern hat dieser Tag viel Freude bereitet und der Mittagsschlaf im Kindergarten fiel natürlich auch aus!

Zum Zuckertütenfest frühstückten alle Kinder gemeinsam auf der Ter­rasse. Nach einem Programm für die Schulanfänger ging es auf die Suche nach dem Zuckertütenbaum. Auf dem Weg dahin mussten alle noch den Zuckertütendieb vertreiben. Das hat allen Kindern viel Spaß gemacht. Am Ende der Jagd haben wir den begehrten Zuckertütenbaum noch gefunden.

Das Abschlussfest feierten wir gemein­sam mit Eltern und Geschwistern. Dafür haben wir die „Vogelhochzeit“ von Rolf Zuckowski eingeübt – das war ein voller Erfolg! Danach ging es auf eine sehr schöne und ausgiebige Schatzsuche in den Lauterbacher Schlosspark. Der Schatz war dann doch im Kindergarten versteckt und so gab es danach eine Spaghettifete mit leckerer Soße und viel frischem Obst und Gemüse. Zum Abschluß konnten die Kinder am Lagerfeuer noch Knüp­pelkuchen und Marchmellows backen, bevor sie dann alle geschafft auf die Schlafmatten fielen. Am nächsten Morgen gab es dann noch ein gemein­sames Frühstück mit den Eltern und dann ging es nach Hause.

Ich möchte noch mal allen Eltern für die gute Mitarbeit meinen Dank aussprechen.

Den Kindern wünschen wir einen guten Schulstart und für die Zukunft alles Gute.

 

P.K.