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RAZ Seite _
Nr. 07/2010
134. (21.) Jahrgang
nächste Ausgabe: 06.08.2010
Ausgabetag: 09.07.2010
Mittelschule
„Heinrich-Zille“ Radeburg
Radeburger
Volkskarneval
AWO
Kinderhaus
Ein wirklich guter Jahrgang …
Mythen, Helden und Legenden
werden in Rabu nie enden!
Zuckertütenfest
Ja, da stöhnt ihr
in der Mittagshitze, aber trotzdem ist es bald wieder so weit: am 11.11. beginnt
die 5. Jahreszeit. Das heißt: jetzt schon an die Narren denken!
Es sieht so aus,
als habe sich der RCC das neue Motto im Angesicht des Fußball-Sommermärchens
ausgedacht. Das Motto der 54. Saison stand aber schon vorher fest:
Mythen, Helden und Legenden werden in Rabu nie enden!
Wir freuen uns aber
nicht auf ein Public Viewing derselben, denn das heißt „öffentliche
Zurschaustellung eines Leichnams“. Das glaubt ihr nicht? Schaut ins Wörterbuch!
Nein, auch in Rabu
wird man das Sommermärchen nicht vergessen und es werden sich sicher einige
Gruppen finden, für die es nur Helden
gibt wie die ganzen Ollis (Bierhoff, Neuvill, Kahn...) und die ganzen Müllers (Gerd,
Thomas...). Aber vergesst mir die Meyers (Lena, Ernst-Otto – ach ne, nicht
schon wieder ‘n Fußballer!) Schaut in
Joseph Meyers Lexikon. Die Helden der Antike - Achillis, Alexander, Cäsar und
Cleopatra, Asterix und Obelix. Außer dem Wunder von Bern gibt es auch noch
andere Mythen – zum Beispiel die Casinogesellschaft, die schon 1847 in Radeburg
Fasching feierte und dank der wir wissen, dass Fasching bei uns schon so
knackenalt ist. Noch steinälter ist der Mythos vom Heidenfriedhof, auf dem man
beim Bau des Schamotte-Anschlussgleises Tonscherben gefunden hat, die
gruselige 4000 Jahre alt sind. Oder,
10 Jahre alt, das Sachsenpokalfinale im Handball.
Nicht ganz so alt
ist die Legende von Paul und Paula in Ostberlin oder von Paul und Else in der „Hammerschänke“,
der K.O. von Muhammed Ali und der vom Rat der Stadt. Das Stadtpark-Mikado (Tornado)
wird bestimmt eine Legende werden, das Kettensägenorchester und alle werden
Ediths Geschichte weitererzählen, daß „der Boom plötzlich auf mich zugelaufen
kam“. Jahrhunderhochwässer machen
ebenso Helden wie das Erklimmen so hoher Berge wie der K2 oder der Haselnusberg.
Die mythische
Wasserburg bei Steinbach könnte ein Thema sein oder der Wettinerschatz im
Friedewald. Überhaupt die Wettiner - mit dem Hufeisenverbieger August an dem
einen und unser Radeburger Mitbürger, der Waldmeister Rüdiger, am anderen Ende
der Geschichte.
Der Zille ist ein
Mythos und der Kurt ist eine lebende Legende, auch Kurt als Zille.
Apollo 11 (ein
kleiner Schritt für mich...) und Apollo 13 (Huston, wir haben einen Husten!) Superman,
Spiderman, Bachman, Catwoman, X-Man, Y-Cromosomen
– alle haben in Rabu schon Zeichen gesetzt.
Das Heldenreservoir
ist unerschöpflich. Haben wir was vergessen? Na dann macht doch ein
ordentliches Umzugsbild draus!
Am Donnerstag, dem 11.11.
wird Bürgermeister Dieter Jesse voraussichtlich wieder auf dem Markt den
Rathausschlüssel abgeben und das nun auch schon legendäre Faß aufmachen, weil
von da an bis zum Frauentag am 8. März (ja, auch Frauen sind Helden – die Fußballnati...
ach ne, nich schon wieder Fußball!) die Narren über Rabu regieren.
Das heißt, der
legendäre Karnevals-
umzug erwartet auch, die Helden der Umzugsstrecke auf selbiger am Sonntag, dem
6. März. Also – bis gleich!
Euer RCC
Von links nach rechts: Schulleiter Herr Gerlach, Mike Müller,
Florentine Habelt, Magdalena Lorenz, Robin Kriebel
Endlich war es soweit!
Am 04.06. hatten
wir, die Kinder aus der „Mäuschengruppe“ des AWO- Kinderhauses, unser
langersehntes Zuckertütenfest.
Nach einem tollen
Frühstück, vorbereitet von zwei Mutti’s der Gruppe, fuhren wir mit dem Bus
nach Kalkreuth. In der „Paulsmühle“ wurden wir schon erwartet.
Nach einer lustigen
Kutschfahrt waren wir am Ziel: der Kupferberg in Großenhain! Die Aufregung war
groß, denn die Kinder sahen ganz aus der Nähe die schlimmen Auswirkungen des
Tornado.
In der Gaststätte
wurden wir freundlich empfangen, der Tisch war gedeckt und es gab unsere
Lieblingsspeise: Nudeln, Wurst, Käse und Tomatensoße.
Gut gestärkt
konnten wir uns auf den Weg zum Burgfräulein machen. Gemeinsam gingen wir auf
die Suche nach dem „Zuckertütenschatz vom Kupferberg“. Nach einigen Aufgaben,
die wir lösen mussten, fanden wir den Schatz oben auf dem Turm. Mit großem „Hallo“
wurde das Geheimnis gelüftet. Für jedes Kind gab es aus der Schatztruhe eine kleine Zuckertüte. Sogar
ein Stück „Kupfer“ war drin!
Schatzsuche macht
Appetit, darum stärkten wir uns mit einem Eis und Schlagsahne. Dann war es auch
schon 16.00 Uhr. Für diese Zeit hatten wir die Eltern, Geschwister und Großeltern
eingeladen, um ihnen unser kleines Programm vorzuführen. Viel Beifall war unser
schönster Lohn!
Auf die
Erzieherinnen wartete noch eine Überraschung! Die Kinder hatten, ganz heimlich
mit den Eltern, auch ein Programm einstudiert.
Nun gab es natürlich
auch noch die langersehnte Zuckertüte und das Portfolio. Ganz entspannt saßen
wir, bei wunderschönem Wetter, mit Bratwürstchen und Grillsteaks noch lange
gemütlich beisammen.
Danke an alle die
mithalfen, dass dieser Tag ein unvergesslicher Abschluss unserer
Kindergartenzeit wurde.
Die Kinder
und Erzieherinnen
der Mäuschengruppe
vom AWO-Kinderhaus
Freitag, 18.06.2010,
18.00 Uhr:
Noch einmal die
Krawatte zurechtrücken, eine widerspenstige Haarlocke zurückstecken – beim
Einmarsch in die Aula erheben sich die Eltern und Lehrer von ihren Plätzen. Heute
stehen sie im Mittelpunkt, die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen
der Heinrich- Zille-Schule. Und das zu Recht. Acht Monate haben sie in Klassenarbeiten
und Projektpräsentationen um gute Vornoten gerungen, um dann in den Prüfungen,
dem Endspurt, alles zu geben. Selbst zusätzliche Prüfungen scheuten sie nicht,
um die Noten zu verbessern. Die Endergebnisse können sich sehen lassen – sie
sind mit einem Durchschnitt von 2,2 die besten seit Jahren. 16 Schüler von 36 glänzen mit einem Realschulabschluss von 2,0
und besser.
Doch besonders
stolz können vier junge Männer und Frauen sein, die die Traumnote von 1,0! (Robin
Kriebel) bzw. 1,1 bis 1,4 erreichten. Freuen sich andere Schulen des
Landkreises schon über ein paar Absolventen mit dem Prädikat „Gut“, erhielten gleich zwei Zille- Schüler
die Einladung des Kultusministers zur Auszeichnungsveranstaltung der besten
Mittelschüler Sachsens. Eine ganz besondere Ehre - wohlverdient – und schon
eine kleine Tradition für uns, war doch schon im letzten Jahr die Zille- Schule
durch Luzie Gawehn vertreten. Einen herzlichen Glückwunsch noch einmal an
dieser Stelle!
Leistung und
Motivation zahlen sich aus – alle Absolventen haben einen Lehrvertrag in der
Tasche oder beginnen im August eine gymnasiale Ausbildung.
Nach der festlichen
Zeugnisübergabe in der Aula wird im Gasthof Großdittmannsdorf zünftig gefeiert.
Lehrer, Eltern und Schüler werden sich später einig sein: der Abschlussball war
– wen wundert’s – einer der gelungensten, mit Ausschnitten aus den Musicals,
intelligenten Aufgaben für Lehrer, ideenreichen Arrangements von Deutschrock- Songs
und Tänzen.
Sie waren eben ein
wirklich guter Jahrgang …
Daniela Ufert
SZ-Fahrradfest
Die Radler entdecken an diesem Wochenende unsere Gegend
Mittelschule
„Heinrich-Zille“ Radeburg
„Das hat es in der
Geschichte des SZ-Fahrradfestes noch nicht gegeben: Gleich acht Bürgermeister
schrieben an die SZ einen Brief und schlugen vor, in diesem Jahr auch eine
Strecke durch Großenhain, Radeburg, Ebersbach Lampertswalde, Priestewitz, Schönfeld,
Tauscha und Thiendorf zu planen,“ schrieb die SZ in ihrer Ausgabe am 2. Juli.
Im August letzten
Jahres hatte Veranstaltungsleiterin Heike Rutke an gleicher Stelle dazu
aufgerufen, Vorschläge für neue Strecken zu machen.
Seit langem
befassen sich die 23 Kommunen in der Region nördlich der Landeshauptstadt mit
der Frage, wie man die Bewohner des Ballungsraumes im Oberen Elbtal dafür
begeistern kann, dieses Gebiet für ihre Naherholung zu nutzen und sahen dies
als willkommene Gelegenheit. Die Region, die sich in der Touristischen
Gebietsgemeinschaft „Dresdner Heidebogen“ zusammengeschlossen hat, versteht sich nicht als Konkurrent der
bedeutenden touristischen Ziele, an denen es in Sachsen ja bekanntlich nicht
mangelt. Abseits der „ausgetretenen touristischen Pfade“ versucht die Region,
Angebote für sanften Tourismus zu machen. Im flachen bis hügeligen Plateau östlich
des Elbtales gibt es ein gut ausgebautes Netz an Rad- und Wanderwegen. Auch ein
Reitwegenetz wird entwickelt. Hier kann man vor allem die Natur genießen und
die Hektik der City hinter sich lassen.
„Wir laden ein, den
Dresdner Heidebogen kennenzulernen,“ schrieben die Bürgermeister, „jenseits
von Schloss Moritzburg, mit der Kleinkuppenlandschaft, dem Friedewald und der
Großenhainer Pflege, mit Schloß Schönfeld, dem Gartenschaupark Großenhain, der
Via Regia, der Sächsischen Salzstraße, der Bockwindmühle Ebersbach, der Heide
mit ihren zahlreichen Teichen und der Zillestadt Radeburg, der Heimatstadt
Ihres Schirmherren.“
Schirmherr ist der
Präsident der Landesdirektion Dresden, Dr. Henry Hasenpflug, der sich auch
selbst aktiv beteiligen wird und in Radeburg am Kontrollpunkt im Selgros-Markt
in die 70 km-Strecke einsteigt.
Nicht nur eine,
sondern gleich vier der fünf Strecken gehen durch den Heidebogen. Zwar konnten
nicht alle der interessierten Kommunen berücksichtigt werden. Statt Großenhain
sind aber die Mitgliedsgemeinden Moritzburg und Ottendorf mit dabei. Über
Moritzburg führt die 50-km-Strecke, über Radeburg und Ottendorf die 75-, 95- und
125-km-Distanz. Die längste Strecke führt erstmals sogar über die Landesgrenze
bis nach Ortrand.
Als Standort für
den in Radeburg vorgesehenen Kontrollpunkt konnte der Selgros-Markt in
Radeburg gewonnen werden. Marktleiter Volkmar Baum setzte sich bei seiner Geschäftsführung
dafür ein, daß der Veranstalter den sonst sonntags abgeschlossenen überdachten
Parktplatz mietfrei nutzen kann.
Der Dresdner
Heidebogen ist mit einem eigenen Infostand in Radeburg vertreten und hat auch
Radeburger Vereine angeboten, diese Möglichkeit zu nutzen. Auch der Radeburger
Kultur- und Heimatverein wird diese Möglichkeit nutzen.
K. Kroemke
Schüleraustausch Frydlant - Radeburg
im Juni 2010
Vom 10.06.-13.06.2010
verweilten 35 Schüler und 5 Lehrer der
Zakladni skola Frydlant n. Ostravici an der Mittelschule „Heinrich Zille“ Radeburg.
Schon seit 1996
existiert der Schüleraustausch zwischen beiden Schulen.
Das Besondere an
diesem langjährigen Schüleraustausch ist
es, dass die tschechischen Schüler bei ihren deutschen Gastfamilien wohnen.
Zwei erlebnisreiche
Tage konnten so sehr gut dazu beitragen, dass sich die Schüler aus Radeburg und
Frydlant besser kennenlernen und näher
kommen.
Sprachbarrieren
wurden überwunden, indem gemeinsame Englischkenntnisse
oder einige Frydlänter ein erstes
Anwenden der deutschen Sprache testeten.
Es sind die kleinen
Dinge, die diesen Schüleraustausch bereicherten, die kleinen Kommunikationen
zwischen den tschechischen und deutschen Kindern.
Sei es ein von Herzen
reges Bemühen, sich verständigen zu können;
ein Verlangen, dass sich die Gäste wohl fühlen; ein Fragen nach Hobbies,
Interessen, Film- und Musikwünschen; ein gemeinsames Singen eines Liedes; ein
gemeinsamer Fußball - WM- Auftakt im Jugendclub Berbisdorf; eine gemeinsam
spontan abgesprochene Abendgestaltung; ein gemeinsames Kennenlernen der
Gastgeberstadt, ein gemeinsames Entdecken von weltweit bekannten sächsischen
Kulturdenkmäler…
Das Programm war
sehr vielseitig und trug intensiv dazu bei, sich näher zu kommen, das Gefühl
des Andersseins abzubauen.
Am Freitagvormittag
fand in der Schule ein kleines Begrüßungsprogramm, unterstützt vom Schulchor,
statt. Anschließend zeigten die Gastgeber ihre Stadt Radeburg. Desweiteren besuchten die tschechischen Schüler gemeinsam
mit ihren deutschen Gastgebern die Stadt Meißen, unternahmen eine Exkursion in
die Porzellanmanufaktur, bestaunten die Ausstellung zum 300. Geburtstag des
Meißner Porzellans; ein Tag in Dresden gehört schon zur Tradition.
Am Freitagabend
fand ein tolles Event zur Fußball-WM-Eröffnung im Jugendclub Berbisdorf statt. Gemeinsam
verbrachten die deutschen und
tschechischen Schüler mit ihren Geschwistern, Eltern, Freunden, Lehrern
und Mitarbeitern des Jugendclubs diesen erlebnisreichen Abend.
Am
Samstagabend beendete eine Veranstaltung
in der Aula den 2tägigen Schüleraustausch. Die Schüler der Klassen 9 zeigten
noch einmal Ausschnitte aus dem Musical „Ich war noch niemals in New York“,
Philipp Weber und Hannah Richter, Klasse 9a, sangen gemeinsam mit der Gitarre
einige Lieder, der Neigungskurs Russisch, Klasse 9, sang ein russisches Lied. Mit
großer Begeisterung sahen sich die Schüler viele von Herrn Gerlach
fotografierte Schnappschüsse der letzten zwei Tage an. Ein gemeinsam gesungenes
tschechisches Volkslied beendete das Kulturprogramm.
Anschließend lud
die Schülerfirma unter der Leitung von Herrn Gerlach zu einem Büfett ein. Hier
kamen die Eltern und Schüler noch einmal ins Gespräch, konnten ihre gemeinsamen
Erlebnisse mit ihren Gästen austauschen.
Diese zwei
erlebnisreichen Tage festigten noch mehr die partnerschaftlichen Beziehungen
beider Schulen.
Beim Abschied am
Sonntagvormittag flossen so einige Tränen, einige deutsche Schüler wollten gar
nicht erst den Bus verlassen und sofort mit ihren Freunden nach Frydlant fahren.
Doch diese müssen
noch zwei Jahre darauf warten. Zum Glück gibt es modere Nachrichtenmedien, die
diese lange Zeitspanne überbrücken werden.
Ein besonderer Dank
gilt allen 27 Gasteltern, die für drei Nächte und zwei Tage ein oder sogar zwei
Kinder mehr betreuten und ihre Gäste damit vollständig in ihre Familien integrierten.
Ein weiterer Dank
gilt der Stadt Radeburg, die finanziell dafür sorgte, dass dieser Schüleraustausch
realisiert werden konnte.
Ein großes Dankeschön
auch der Firma Buchheim, die das Mittagessen am Freitag für die tschechischen Gäste
sponserte.
Mein herzlichster
Dank gilt allen Schülern, Lehrern, Eltern, Mitarbeitern der Stadt, die mich
bei der Vorbereitung und Durchführung des Schüleraustausches im Jahre 2010
unterstützten.
Birgit Krönert
Lehrerin der
Mittelschule Radeburg
Gemeinsames
Gruppenfoto auf der Brühlschen Terrasse
Kindertagesstätte
Volkersdorf
Trotz
Kälte, Regen, Wind - Kleine Käfer emsig sind
Die süßen Käfer der
Volkersdorfer Kita trotzten dem kühlen und nassen Wetter und hatten vom 26. Mai
bis 9. Juni viel Freude an Höhepunkten, welche Kinderherzen höher schlagen
lassen.
An zwei Tagen war
die Hüpfburg im Garten aufgebaut und wir konnten uns „warm hopsen“. Unser montäglicher
Sinnestag brachte eine große Überraschung für alle: Die Eltern unserer
Schulanfänger bauten im Garten eine tolle, wetterfeste Taststrecke und ein
kniffeliges Holzpuzzle auf- und wir
konnten uns gleich
ausprobieren.
Damit der Kindertag
nicht ganz ins Wasser fiel (es war ein Reitausflug geplant), war Spiel und Spaß
im Turnraum angesagt. Am Hauswirtschaftstag probierten wir ein leckeres
Waffelrezept aus, es schmeckte toll - so nach mehr! Das Wiesen- und Käferfest rückte
näher - der Regen rückte nicht
ab! Aber zum Glück
sprossen in diesem Jahr die kleinen Zuckertüten an unserem Flurbaum. Nur von
den „großen“ Tüten war keine Spur. Deshalb machten sich die Schulanfänger am
Abend des 3. Juni auf Suche. Doch weder in Garten noch Scheune war etwas zu
finden. Wir beschlossen einen Abstecher zur Feuerwehr und Herr Meißner zeigte
und erklärte uns viele interessante Dinge über die Aufgaben der Feuerwehrmänner.
Wir durften sogar ins Feuerwehrauto einsteigen und siehe da, die Zuckertüten
waren zwischen den Wasserschläuchen und -spritzen, sogar unter den Sitzen versteckt.
Wer hatte da wohl nachgeholfen? Mit dem roten Auto ging es dann zu Sophia,
Lucas und Luisa, denn ihre Eltern hatten uns Großen zur Grillparty eingeladen.
Müde und satt übernachteten
wir dann in unserem Kiga und ruhten uns für das große Fest am nächsten Tag aus.
Pünktlich am Morgen
ging die Sonne auf und trocknete alles bis zum letzten Regentropfen. Bei
strahlend schönem Wetter vergnügten wir uns mit tollen Spielen, Quadfahren,
Schminken und
natürlich Essen und
Trinken - emsig wie es die Käfer tun.
Am Montag
entspannten wir uns bei der Hexe im Puppentheater und das Pferdereiten holten
wir bei strahlender Sonne auf Nicklichs Koppel auch noch nach.
Danke! Liebe Eltern und Großeltern Danke! FFW Volkersdorf
Danke! Firma
Buchheim
Danke! Volksbank
- Raiffeisenbank Danke! Familie
Gnaß, Familie
Nicklich
Eure Kinder
und das Kita - Team
Mittelschule
„Heinrich-Zille“ Radeburg
Bärnsdorf
Schlechte PISA- Ergebnisse in Englisch?
Nicht bei uns!
Dorffest Bärnsdorf
vom 09.07.-11.07.10
Sachsen ist stolz
auf die neuesten PISA- Ergebnisse im Fach Deutsch, muss aber größere Defizite
in Englisch einräumen. Die Heinrich- Zille- Schule hält dagegen! Mit drei
Fremdsprachen und zahlreichen Angeboten und Aktionen machten wir es
Sprachmuffeln schwer, ihrer Leidenschaft zu frönen.
Die traditionelle
Londonfahrt im Oktober brachte wieder Dutzende England- Fans hervor. Beim
Besuch unserer Partnerschule Frydlandt funktionierte die Kommunikation in den
Gastfamilien in Englisch und Russisch. Die Sprachenvielfalt erreichte ihren Höhepunkt,
als die Klasse 7a vom tschechischen Lehrer David Marecek Unterricht zu
Geschichte und Geografie der CSR sowie grundlegende Redewendungen in
englischer Sprache erhielt. Grandios!
Last but not least
war auch in diesem Jahr wieder auf unsere Partneruniversität „Kent State Ohio“
Verlass. 20 Schüler unserer 9. und 10. Klassen nahmen an den zehnwöchigen
Kursen der amerikanischen Studenten teil und erhielten ein entsprechendes
Zertifikat. Drei Praktikantinnen bereicherten sechs Wochen lang den Englischunterricht
mit speziellen Projekten zur Konversation.
Den Abschluss des
Schuljahres bildete das „Sprachenfest“ in der letzten Unterrichtswoche. Die
Klasse 5 machte sich auf Entdeckungstour
durch Frankreich und Russland, lernte Sprache, Musik, Filme, Dichter und
geografische Besonderheiten kennen. Was haben Baumstammweitwurf und prähistorische
Saurier gemeinsam? Fragen Sie die Sechstklässler! Sie erkundeten Schottland und
wissen jetzt alles über Clans, Tartans und – Nessie! Gleich von acht
Amerikanern wurden die 7. Klassen in Theaterkunst und Gründung einer Rockband
unterwiesen: anspruchsvolle Projektarbeit, die ganz ohne deutsche Sprache
auskam.
Der Erfolg gibt uns
Recht: 22 von 36 Absolventen unserer Schule erreichten im Fach Englisch die
Noten „Sehr Gut“ und „Gut“.
Auch für das nächste
Jahr sind schon tolle Projekte geplant. Wie wäre es zum Beispiel mal mit Sankt
Petersburg? Es bleibt also spannend…!
Daniela Ufert
Programm:
Freitag:
• 21
Uhr -
Freitags-
disco!
Samstag:
• 14
Uhr
- Kaffee und Kuchen
mit Musik
• 14
Uhr - 2. Bärnsdorf-Biathlon
• 19
Uhr - Tanz für Jung und Alt
mit „Glasklar“
Sonntag:
• 10
Uhr - Frühschoppen
mit den Rödertalern
anschließend
Spanferkelessen
• 13
Uhr - Soccerturnier
• 16
Uhr - Badewannen- und
Entenrennen
• 20
Uhr - WM Finalspiel
Liveübertragung
Das vollständige
Programm und nähere Informationen gibt es auf der Internetseite des
Jugendvereins.
www.jugendverein-baernsdorf.de
Bärwalde
Dorffest in Bärwalde
Vom 25.6. bis 28.6 2010 fand in Bärwalde wieder das
traditionelle Dorffest statt.
Am Freitag fand ein DJ- CONTEST mit 4DJ aus der
Umgebung statt. Bei der Jugend fand diese Veranstaltung großen Anklang. Denn
das Festzelt war sehr gut besucht.
Samstag war natürlich der Höhepunkt des Festes. Es
wurde der Schützenkönig von 2009 mit einem Schützenzug abgeholt, dazu spielte
die Rödertaler Blaskapelle. Der neue Schützenkönig
von 2010 wurde nach dem Abschuß des Vogels kräftig gefeiert.
Abends spielte die Dance X Disco zum Tanz für jung und
alt. Der Höhepunkt an diesem Abend war die Feuershow der Gruppe DRAGON.
Wie alle Jahre findet sonntags ein Gottesdienst im
Zelt statt und im Anschluß ein Skat- und Rommeturnier für jedermann.
Montag treffen sich die Senioren aus allen Radeburger
Gemeinden zum Kaffeetrinken und einem kleinen Kulturprogramm in Bärwalde ein.
Wir, die Besucher des Festes, möchten uns ganz herzlich
bedanken bei den Veranstaltern die so schöne Stunden ermöglicht haben, das sind
die FFW- Bärwalde sowie der Jugenclub Bärwalde, dem es leider immer schwerer fällt
das Fest auszurichten da leider helfende Hände im Vorfeld des Festes fehlen.
P. Damme / F. C.
Balbrink
Stadt
Radeburg
Landesdirektion
Dresden
Bekanntmachung der Landesdirektion Dresden
nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigung
Gemarkung Bärwalde der Stadt Radeburg
Vom 15. Juni 2010
Einziehung nach dem Straßengesetz für den Freistaat Sachsen
(Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG)
Der nachfolgend aufgeführte Teil der Planckstraße
wird gem. § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz
– SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (GVBl. S. 93), geändert durch Gesetze vom 4. Juli
1994 (GVBl. S. 1261), vom 18. Juli 2001 (GVBl. S. 453), vom 6. Juni 2002 (GVBl.
S. 168), vom 14. November 2002 (GVBl. S. 307), vom 1. September 2003 (GVBl. S. 425),
vom 5. Mai 2004 (GVBl. S. 148), vom 28. Mai 2004 (GVBl. S. 200), vom 29. Januar
2008 (GVBl. S. 138) wegen Wegfalls der
Verkehrsbedeutung mit Wirkung vom Tage nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung eingezogen
Gemarkung Radeburg
Flurstück
1913/1
Gemarkung Radeburg
Teil
von Flurstück 1913/2
Ein Plan, aus dem
die genaue Lage ersichtlich ist, kann bei der Stadtverwaltung Radeburg,
Bauamt, Heinrich-Zille-Straße 11, 01471 Radeburg, während der folgenden
Sprechzeiten eingesehen werden.
Montag von 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr
und
von 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag von
13.00 - 15.30 Uhr
Freitag von 9.00
- 12.00 Uhr
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Einziehung
kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Stadt Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg
einzulegen.
Radeburg, 14. Juni 2010
Jesse
Bürgermeister
Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass die
Wasserversorgung Brockwitz-Rödern GmbH, Dresdner Straße 35, 01640 Coswig, einen
Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9
Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl.
I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat.
Der Antrag umfasst die bestehende Trinkwasserleitung
Nr. 8 vom Wasserwerk Rödern bis Zwischenbehälter Fuchsweg (DN 800) nebst
Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in der Gemarkung Bärwalde der
Stadt Radeburg.
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer
der Flurstücke der oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichten Antrag
sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit
vom
2. August 2010 bis
einschließlich 30. August 2010
während der Dienststunden (montags bis donnerstags
zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr) in der
Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 2023,
einsehen.
Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist gemäß
§ 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des
Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des
Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember
1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen
eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990
bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung
entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den
Stand vom 3. Oktober 1990.
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits
entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein
Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet
sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung
nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten
kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in
anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.
Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Dresden,
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben
werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14 (Zimmer 2023) bereit.
Dresden, den 15.
Juni 2010
Landesdirektion Dresden
Zorn, Referatsleiter
Stadt
Radeburg - Bürgermeister
Tornado über Radeburg – Spenden für den Zille- und Carola-Hain
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
nachdem die Schäden
des Tornados am Zille- und Carola-Hain beräumt wurden, ist für viele erst
ersichtlich geworden, welch großen Schaden er an den alten Baumbeständen hervorgerufen
hat. Ich selbst und auch Mitglieder aus dem Stadtrat sind von Bürgern
angesprochen worden, ob sie für eine Wiederaufforstung einen Beitrag leisten könnten.
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt wären Geldzuwendungen für die Förderung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege von der Steuer absetzbar. Wer eine
Geldzuwendung für die Wiederaufforstung leisten möchte, überweist den Betrag
bitte an die
Stadt Radeburg, BLZ
850 550 00, Konto 3 100 310 003,
Verwendungszweck: Förderung
Naturschutz/Landschaftspflege.
Bitte den Absender
nicht vergessen. Die Stadt wird laufend über die Geldeingänge berichten und
selbstverständlich auch über die damit vorzunehmenden Maßnahmen.
Ihr Bürgermeister
Dieter Jesse
Stadt-Umland-Region Dresden
Landratsamt Meißen - Kreisumweltamt - Untere
Naturschutzbehörde
2. erweiterte
Auflage der Broschüre
„Wandern
& Entdecken in der Stadt-Umland-Region Dresden“
Information über das Befahren von Waldwegen
im Rahmen der Ermittlung eines Fledermausquartiers
Zum Zweck der
Ermittlung eines Sommerquartiers einer sehr seltenen und streng geschützten
Fledermausart ist es erforderlich, an einem Wochenende im Juli oder August 2010,
der konkrete Termin ist witterungsabhängig, im Gebiet der Stadt Radeburg und
der Gemeinden Tauscha und Ebersbach Waldwege zu befahren. Der genaue
Streckenverlauf ergibt sich erst im Rahmen der Untersuchungen.
Das Landratsamt Meißen
bittet die betroffenen Waldbesitzer im Hinblick auf § 11 Abs. 4 Waldgesetz für
den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) um Duldung des Befahrens von Waldwegen mit
Kraftfahrzeugen im Rahmen des Vorhabens. Hinweise und Bedenken können beim
Landratsamt Meißen, Kreisumweltamt, Untere Naturschutzbehörde (Besucheranschrift:
01558 Großenhain, Remonteplatz 10, Zimmer 001, Postanschrift: 01651 Meißen,
Postfach 10 01 52 [Telefon: 03522/303-2351, Telefax: 03521/725-88024, E-Mail: umweltamt@kreis-meissen.de])
vorgebracht werden.
ZAOE
ZAOE geht gegen übervolle Abfallbehälter vor
Immer wieder stehen
Abfallbehälter zur Entleerung bereit, deren Inhalt so überquillt, dass sie sich
nicht schließen lassen und die Deckel an der Seite herunterhängen oder mehr
als 45 Grad geöffnet sind. Dagegen will der Zweckverband Abfallwirtschaft
Oberes Elbtal (ZAOE) nun vorgehen.
„Gebührengerechtigkeit
und Unfallschutz lassen uns so handeln“, sagt Raimund Otteni, Geschäftsführer
des Zweckverbandes.
„Es gibt Menschen,
die regelmäßig zehn Liter und mehr in den Behälter pressen als reingehört. Das
ist ungerecht gegenüber den Menschen, die ihre Behälter ordnungsgemäß befüllen“.
Damit entgingen dem Verband Gebühren. Geht man beispielsweise im Verbandsgebiet
von fünf Prozent Behälter mit zehn Liter überfülltes Volumen aus, so entspricht
dies einer Jahresgebühr von rund 47.500 Euro.
Nicht zu vernachlässigen
ist der Unfallschutz. So könnten beim Entleeren der Behälter Abfälle herausfallen
und den Müllwerker verletzen. Ungeklärt ist auch die Frage, wer die
Verschmutzung dann beseitigt.
Vom 1. Juli an wird
der ZAOE gegen die Müllsünder vorgehen. Jeder übervolle Behälter wird dann
nach der Leerung mit einem grünen Aufkleber versehen. Darauf wird auf die Ordnungswidrigkeit
hingewiesen und gebeten, eine Überfüllung des Behälters zukünftig zu
unterlassen. Der Entsorger teilt dem Verband täglich die betreffenden Behälternummern
mit.
Im ersten Widerholungsfall
wird der Grundstückseigentümer per Schreiben aufgefordert, die Satzung des ZAOE
einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld. Trotzdem wird der Behälter
geleert.
Wird im zweiten
Widerholungsfall der Behälter überfüllt bereitgestellt, erhält der Grundstückseigentümer
dann einen Bußgeldbescheid.
„Grundsätzlich hat
jeder Grundstückseigentümer die Möglichkeit, jeder Zeit einen größeren
Abfallbehälter zu wählen“, führt Otteni weiter aus. Dies bedeute aber nicht,
dass der Behälter dann zu jedem Termin laut Abfallkalender zur Entleerung
bereitgestellt werden müsste. Otteni: „Der ZAOE bietet gern Hilfe an. Abfallberater
geben Tipps zur richtigen Trennung der Abfälle und welche Behältergröße die
richtige ist“.
Sollte kurzfristig
einmal mehr Restabfall anfallen als in den Abfallbehälter passt, so kann ein
Restabfallsack des ZAOE genutzt werden. Mit der Gebühr von fünf Euro ist die
Entsorgung des Restabfallsackes dann abgegolten und kann zum Termin zur
Abholung bereitgestellt werden. Erworben werden kann der Abfallsack in der
Geschäftsstelle und auf allen Wertstoffhöfen und Umladestationen des ZAOE oder
bei den beauftragten Entsorgungsunternehmen. Bei den Stadt- und
Gemeindeverwaltungen ist vorab anzufragen.
Geschäftsstelle des
ZAOE
Tel.: 0351 40404800,
presse@zaoe.de, www.zaoe.de
Die 2. aktualisierte und erweiterte Auflage der Wanderbroschüre ist ab
sofort in den Rathäusern der Stadt-Umland-Region Dresden erhältlich.
Die 2006 erstmals herausgegebene Broschüre „Wandern
& Entdecken in der Stadt-Umland-Region Dresden“ empfiehlt 2 Rundwege durch
die Stadt-Umland-Region Dresden. Sie verbinden zahlreiche Sehenswürdigkeiten,
Aussichtspunkte, Gasthäuser und Übernachtungsmöglichkeiten. Nach 4 Jahren ist
eine Aktualisierung der Informationen in der Broschüre notwendig geworden. Während
die Streckenführung im Wesentlichen unverändert beibehalten wurde, sind die Veränderungen
entlang der Wanderrouten - wie z. B. das neue Busnetz - eingearbeitet worden. Auch
einige neue Sehenswürdigkeiten, z. B. die Gohliser Windmühle und die
Blumenmanufaktur Steyer, wurden aufgenommen.
Darüber hinaus wurde die neue Auflage für alle 17
Wanderabschnitte um eine Beschreibung ergänzt, in der die Nutzer Wissenswertes
zu Natur, Landschaft und ausgewählten Sehenswürdigkeiten erfahren können. Damit
wird nicht nur dem Bedürfnis der natur- und kulturinteressierten Bewohner und
Gäste nach mehr Informationen Rechnung getragen, die damit verbundene neue
Struktur verbessert gleichzeitig die Übersichtlichkeit der Broschüre.
Mit der Broschüre soll das Interesse der Bewohner und
Touristen für die landschaftlichen und historischen Sehenswürdigkeiten
entlang der insgesamt 285 Kilometer langen Wanderwege im Umland von Dresden
geweckt und so die bekannten Highlights des Städtetourismus im Zentrum von
Dresden ergänzt werden. Während die Route A an den Elbhängen entlang führt und
dabei oft Aussichten ins Elbtal erlaubt, kann auf der Route B das Hügel- und
Bergland der Stadt-Umland-Region entdeckt werden. Für Familien mit Kindern sind
die extra ausgewiesenen Spielplätze und im Sommer die Bademöglichkeiten sicher
von besonderem Interesse.
Radeburg
und Sachsen im Siebenjährigen Krieg (1756-1763)
3.Teil:
Preußenkönig Friedrich II. bombardiert Dresden,
weiterer Kriegsverlauf bis zum Frieden von Hubertusburg.
Die Vorgeschichte und Anfänge des Krieges wurden in
der Mai-Ausgabe dieser Zeitung behandelt, die Juni-Ausgabe brachte im zweiten
Teil die Gefangennahme der Sachsenarmee bei Pirna 1756, das Winterlager der
Preußen 1759/60 bei Wilsdruff und den Aufenthalt Friedrichs II. in Radeburg. Zuletzt
wurde berichtet, wie er sein Heer in Richtung Schlesien in Marsch setzte, bei
Bautzen aber plötzlich nach Dresden umkehren ließ, da er glaubte, Gelegenheit
zur Rückeroberung Dresdens zu haben.
Belagerung und Bombardierung Dresden 13. - 30. Juli 1760
In Eilmärschen langte
die Armee am 13.Juli vor Dresden an. König Friedrich II., der sein Quartier
beim Dorfe (heute Stadtteil) Gruna nahm, ließ Artillerie in Dresden-Neustadt (Radeberger
Vorstadt), in der Pirnaischen und Seevorstadt in Stellung bringen und begann
mit der Beschießung der Altstadt von beiden Elbseiten. Er forderte die österreichische
Stadtbesatzung auf die Stadt zu übergeben, aber weder die Besatzungstruppen,
noch die Dresdner selbst, wollten sich den Preußen unterwerfen und lehnten ab.
In den folgenden Tagen kam aus Magdeburg auf Schiffen schwere Belagerungsartillerie
an, die bald zum Einsatz kam. Das Feuer wurde zunächst auf die ziemlich
schwachen Wälle und Befestigungen gerichtet, dann aber bald auf
die enge Innenstadt, wo Feuer an vielen Stellen auftraten. Das Löschen war
erschwert, da die Belagerer die Wasserzufuhr in den Röhrwerken unterbrochen
hatten. Am 19.Juli erreichte das Bombardement den Höhepunkt, allein an diesem
Tage sollen 1400 hundertpfundige Bomben und Feuerkugeln auf die Stadt
niedergegangen sein.
Die Wende kam erst am 21.Juli, als österreichische
Truppen eintrafen, die die Belagerer bedrängten, die schließlich am 30.Juli die
Belagerung abbrachen und sich über Kesselsdorf – Meißen zurückziehen mussten.
Über Menschenopfer der Belagerung fehlen verlässliche
Angaben. Von der Bausubstanz der Altstadt soll ein Fünftel völlig zerstört
worden sein. Viele wertvolle Paläste, fünf Kirchen - darunter die alte gotische
Kreuzkirche und die Annenkirche – lagen in Trümmern. Das Viertel zwischen
Rampischer Gasse und Landhausstraße war ein einziges Trümmerfeld. Die
Frauenkirche und die Gemäldegalerie im Schloss blieben erhalten. Die sächsische
Residenzstadt hatte ihren Glanz auf
einmal verloren.
Der Vergleich dieses Preußen-Bombardements 1760 mit
dem vom Februar 1945 drängt sich auf und ist nicht abwegig. Es sollte damals
mehr als 20 Jahre dauern, bis die Ruinen aus dem Stadtbild verschwanden. Die
Einwohnerzahl der Stadt ging von 1757 bis 1763 von 63.000 auf 36.000 zurück. Die
Kreuzkirche konnte erst nach 32 Jahren, 1792 wieder aufgebaut werden. Militärisch
hatte das Bombardement Dresdens für den Kriegsverlauf keine große Bedeutung. König
Friedrich II. mag wohl gemeint haben, wenn er Dresden nicht wieder erobern
konnte, so sollte es wenigstens zerstört werden.
Überhaupt kommt es weiteren Kriegsverlauf häufig zu
Akten sinnloser Zerstörungen und Brutalität, - auf allen Seiten.
Kriegsverlauf bis zum Frieden
von Hubertusburg
Die Preußenarmee überschritt nun erneut die Elbe unterhalb von
Meißen. Am 1. bis 3. August 1760 hielt der König Revue über seine
Truppen bei Dallwitz/Lenz südlich von Großenhain, und wieder ging es nach
Schlesien.
Bei Liegnitz in Schlesien wurden die Preußen von den Österreichern
schon mit einem mehr als doppelt so starken Heer erwartet, aber die Preußen
griffen mit dem Mut der Verzweiflung an – und gewannen (15.8.1760). Niederlagen
und Siege wechselten sich weiter ab, eine Entscheidung gegenüber den zahlenmäßigen
überlegenen Heeren der Russen und Österreicher blieb aus. Nach der Schlacht bei
Torgau am 3.11.1760 konnten die Preußen wieder Winterlager in Sachsen nehmen. 1761
schätzte Friedrich seine Lage als katastrophal ein, „er erwarte die letzte Ölung“, auch die weitergeführten Geheimverhandlungen
mit den Türken brachten keinen Durchbruch. Da kam plötzlich für Preußen von
anderer Seite Erleichterung:
Am 5. Januar 1762 starb in Petersburg Friedrichs
erbitterte Feindin, Zarin Elisabeth. Als Nachfolger auf dem Zarenthron wurde
der Herzog von Holstein-Gottorp, ein Enkel Peter des Großen, als Peter III. ausgerufen. Peter war in
Holstein, in Kiel, aufgewachsen und war ein Bewunderer König Friedrichs. Als eine seiner ersten Amtshandlungen, zog er
alle russischen Truppen, die gegen Preußen im Felde standen, zurück. Die Russen
hatten ja seit 1758 große Teile preußischen Landes, so Ostpreußen und
Hinterpommern mit der Festung Kolberg besetzt, und gaben diese jetzt kampflos
frei.
Nach sechs Kriegsjahren ließen alle Krieg führenden Parteien den Wunsch nach Frieden erkennen. Hungersnöte,
finanzieller Ruin und Seuchenzüge
folgten überall den Heeren.
Frankreich und England traten in Friedensverhandlungen,
und England, das sich die Herrschaft über ein Weltkolonialreich errungen
hatte, stellte die Unterstützung Preußens ein. Übrig blieb das deutsch-österreichische
Kaiserreich, das noch große Reserven hatte.
Friedrich gab zu erkennen, dass er mit den Mitteln,
die er aus Sachsen ziehen könne, unbegrenzt weiter kämpfen könne, und ein
Verzicht auf Schlesien sei mit seiner Ehre nicht vereinbar.
Sachsen, das durch preußische Umklammerung im Krieg
unendlich schwer litt, bot den übrig gebliebenen Mächten, den Preußen und den Österreichern,
Vermittlungen zu Friedensverhandlungen an. Nach zweimonatigen zähen Verhandlungen kam am 15. Februar 1763 im halbzerstörten
Jagdschloss Hubertusburg der Erfolg: Preußen wurde der Besitz Schlesiens endgültig
zugestanden, bis Ende März sollten alle fremden Truppen Sachsen räumen.
Somit endete der furchtbarste Krieg dieses 18.Jahrhunderts
mit der Kapitulation vor der preußischen Aggression und einer Demütigung des
Deutschen Kaiserreichs, das nun nur noch
formell bestand und bald (1806) sich auflöste Preußenkönig Friedrich wusste
sehr wohl, dass sein Sieg nicht allein nur durch hehre Kriegskunst erreicht
wurde. So schreibt er am 1.März 1763 an seinen Bruder Heinrich über die Gründe,
die Kaiserin Maria Theresia zum nachgeben veranlasst haben: „augenscheinlich
haben ihnen (den Österreichern) der Abzug der Bundesgenossen über die Grenze,
die 110.000 Türken, Geldmangel und der geringe Erfolg ihres letzten Feldzuges
solche friedlichen Gedanken eingegeben.“ Voraussetzung für seinen Erfolg war,
das sollten wir als Sachsen nicht vergessen,
der brutalen räuberischen Überfall auf unser Land, für die es keine
handfeste Rechtfertigung gab. Aber die
Historie verläuft häufig nicht nach Recht und Moral.
Literatur:
J.W.v.Archenholz, v.Duvernoy, Geschichte des siebenjähr.Krieges,
Leipzig 1911.
Friedrich der Grosse, Gespräche mit Catt, Leipzig 1940
Politische Correspondenz Friedr.d.Grossen, Berlin 1892
u.f.
Dr. Götz-Michael
Richter.
Trümmer der
Kreuzkirche zu Dresden,
Gemälde von B.Belotto,gen.Canaletto
1765,
Gemäldegalerie AM
Dresden, Dt. Fotothek SLUB Dresden.
Reisebüro Königsbrück
Markt 7 · 01936 Königsbrück
Tel: 035 795 - 381-0
· Fax: 035 795 - 381-12
Seniorenclub
Radeburg
Meißner Straße 1
Tel. (03 52 08) 8 00
66
Apothekenbereitschaftsplan
KOMMT GRATULIEREN
Bereitschaftszeiten der Apotheken in
Großenhain und Radeburg:
- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten
Tag 8 Uhr
- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18
Uhr - 20 Uhr
- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen
von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr
Herzliche Glückwünsche übermittelt
die Stadtverwaltung Radeburg
10.07.
Markt -Apotheke Meißen Apo. am Kupferberg 17 -19
11.07.
Sonnen -Apotheke Meißen Apo. am Kupferberg 10 -12 & 17 -19
12.07.
Triebischtal -Apotheke Meißen Löwen -Apotheke 18 -20
13.07.
Rathaus -Apotheke Weinböhla Apo. am Kupferberg 18 -20
14.07.
Sonnen -Apotheke Meißen Löwen -Apotheke 18 -20
15.07.
Löwen -Apotheke Radeburg Marien -Apotheke 18 -20
16.07.
Markt -Apotheke Meißen Stadt -Apotheke 18 -20
17.07.
Mohren -Apotheke Großenhain Mohren -Apotheke 17 -19
18.07.
Triebischtal -Apotheke Meißen Mohren -Apotheke 10 -12 & 17 -19
19.07.
Stadt -Apotheke Großenhain Stadt -Apotheke 18 -20
20.07.
Elbtal -Apotheke Meißen Löwen -Apotheke 18 -20
21.07.
Regenbogen -Apotheke Meißen Apo. am Kupferberg 18 -20
22.07.
Alte Apotheke Weinböhla Mohren -Apotheke 18 -20
23.07.
Triebischtal -Apotheke Meißen Löwen -Apotheke 18 -20
24.07.
Apotheke am Kirchplatz Weinböhla Marien -Apotheke 17 -19
25.07.
Alte Apotheke Weinböhla Marien -Apotheke 10 -12 & 17 -19
26.07.
Mohren -Apotheke Großenhain Mohren -Apotheke 18 -20
27.07.
Hahnemann -Apotheke Meißen Mohren -Apotheke 18 -20
28.07.
Triebischtal -Apotheke Meißen Apo. am Kupferberg 18 -20
29.07.
Markt -Apotheke Meißen Stadt -Apotheke 18 -20
30.07.
Moritz -Apotheke Meißen Apo.am Kupferberg 18 -20
31.07.
Hahnemann -Apotheke Meißen Stadt -Apotheke 17 -19
01.08.
Rathaus -Apotheke Weinböhla Stadt -Apotheke 10 -12 & 17 -19
02.08.
Rathaus -Apotheke Weinböhla Marien -Apotheke 18 -20
03.08.
Sonnen -Apotheke Meißen Löwen -Apotheke 18 -20
04.08.
Mohren -Apotheke Großenhain Mohren -Apotheke 18 -20
05.08.
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06.08.
Stadt -Apotheke Großenhain Stadt -Apotheke 18 -20
07.08.
Elbtal -Apotheke Meißen Löwen -Apotheke 17 -19
08.08.
Löwen -Apotheke Radeburg Löwen -Apotheke 10 -12 & 17 -19
zum 75. Geburtstag
am 14.07. Jäkel,
Heinz Berbisdorfer Hauptstraße
2
am 15.07. Gittler,
Eva Hauptstraße 15, Großdittm.
am 15.07. Thomas,
Lothar Hospitalstraße 14
am 16.07. Partzsch,
Kurt Anbaustraße 65, Berbisdorf
am 20.07. Schramm,
Dieter Unterdorf 12, Bärwalde
am 20.07. Stalloch,
Luzie Meißner Berg 44
am 22.07. Fiedler,
Isolde Bodener Straße 30
am 25.07. Schäfer,
Saarfried Schulstraße 15 d
am 26.07. Ziller,
Roswitha Hauptstraße 41, Großdittm.
am 28.07. Reckling,
Elvira Schulstraße 15 f
am 01.08. Bergk, Justine Meißner
Berg 71
am 05.08. Pudel,
Elli An der Promnitz 43 C,
Bärnsdorf
zum 80. Geburtstag
am 14.07. Bernert,
Rudi An der Röder 3, Großdittm.
am 17.07. Eichhorn,
Dora Hauptstraße 72, Großdittm.
am 22.07. Milisch,
Karl-Heinz Freiheitsstraße 7
am 25.07. Bachmann,
Rudolf Berbisdorfer Hauptstraße 63
am 31.07. Ziesche,
Gudrun Unterdorf 5, Bärwalde
am 06.08. Ackermann,
Johanna Hospitalstraße 16
zum 85. Geburtstag
am 19.07. Preißler,
Kurt Frydlanter Straße 9
am 22.07. Gursinsky,
Siegfried Würschnitzer
Str. 7
am 31.07. Seidemann,
Hildegard Schulstraße 5
zum 90. Geburtstag
am 18.07. Lucke,
Elly Am Sinter 2
am 04.08. Klinger,
Käthe Heinrich-Zille-Straße 10
zum 94. Geburtstag
am 18.07. Kuntzsch,
Hertha Schulstraße 5
Schuldnerberatung in Radeburg
am
Freitag, den 09. Juli
von 9.00-12.00 Uhr; Bürgerbüro
Erdgeschoß
Stadtverwaltung - Bauamt
Rentenberatung
Im Juli
findet diese erst am 20.7.2010
von 14-16 Uhr statt. - Bürgerbüro
Erdgeschoß
Stadtverwaltung - Bauamt
An alle Führerscheinbewerber!
Sprechstunde Schwangerenberatung
Ort: Radeburg-
Seniorenclub Meißner Str. 1
3. Donnerstag
im Monat/ 9:00-10:30 · Voranmeldung erbeten unter
Mß. 03521 7253452 · Themen: Antrag Babyerstausstattung
allgemeine
soziale Beratung rund um Schwangerschaft
A. Janotta,
Sozialarbeiterin
Unser nächster LSM-Lehrgang (Lebensrettende
Sofortmaßnah-
men) für Führerscheinbewerber findet am Montag, dem 02.08.2010 und am Dienstag,
dem 03.08.2010 von 17.00 - 20.30 Uhr in Radeburg, ASB-Sozialstation,
Lindenallee 8b statt. Die Teilnahme an beiden Tagen ist erforderlich. Vorherige
Anmeldung unter Telefon: 035208/81032
Zahnärztlicher Notdienst Radeburg / Moritzburg
An Samstagen, Sonntagen,
Feiertagen jeweils von 9-11 Uhr
10./11.07. Frau Dr. Christiane
Sachse,
Radeburg, Lindenallee 4a
Tel.
035208/ 2737, mobil: 0173/ 3640769
17./18.07. Frau Dipl. med. Grosche,
OT. Hermsdorf, Dresdner
Str. 89
Tel. 035205/ 73483
24./25.07. Frau ZÄ Ute Grünberg,
DD-Weixdorf, Paul- Wicke- Str.
10
Tel. 0351/ 8806921, mobil: 0173/ 5422843
31.07./01.08. Herr ZA Schmidt,
Ottendorf-Okrilla,
Auenstraße 1
Tel. 035205/ 54346
priv. Tel. 035795/ 32297
Technischer Ausschuß
13.07.10 - 19.00 Uhr
im Ratssaal der Stadt Radeburg
Ärztliche Notdienste
Rettungsstelle
Meißen:
Die
Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über
die
03521-73 85 21
Bereitschaftszeiten:
Mo, Di, Do: 19.00 – 7.00 Uhr
Mi: 14.00 – 7.00 Uhr
Fr: 14.00 – 8.00 Uhr
Sa: 08.00 – 8.00 Uhr
So u. Feiertag:
8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr
DRK-Blutspendedienst
Ost
Blutspende-Sommeraktion
Am 12. Juli 2010
von 15.00 – 19.00 Uhr in Radeburg in der Heinrich-Zille-Mittelschule.
Jeder Blutspender
erhält einen hochwertigen Rucksack.
Impressum: Radeburger Anzeiger,
seit 1876, 134. (21.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden
Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch,
Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für
Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf),
mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach,
Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach,
Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra,
Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna) sowie dem Informationsblatt für
Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign
Klaus-Dieter Kroemke e.K., August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter
Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de,
e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für
Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde
Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für
den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.:
(035208) 80810, Fax. 80811. Verantwortliche für die Verteilung: TNT
Post Direktwerbung Ost GmbH; Tel.: 03722/524221 oder 524231 - Der Radeburger
Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x
im Monat. Anzeigenschluß ist am
letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise
und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch
zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm,
für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden,
gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit,
bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder
Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit
schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach
dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen
nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für
Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt
angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne
Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.
KOMMT GRATULIEREN
Ausgabe:
07/2010
Den Jubilaren
herzliche Glückwünsche übermitteln die Bürgermeisterin und der Gemeinderat
Ebersbach.
Wir wünschen
weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.
Erscheinungstag:
09.07.2010
zum 85. Geburtstag
am 15.07.2010 Menzel, Heinz OT Freitelsdorf
Straße
der Jugend 1
zum 75. Geburtstag
am 16.07.2010 Kuhring,
Erna OT
Ebersbach, Hauptstr. 27
am 27.07.2010 Voigt,
Elfriede OT Freitelsdorf
Straße
der Jugend 3
am 29.07.2010 Finsterbusch, Gottfried OT Cunnersdorf, Lange Str. 24
zum 70. Geburtstag
am 14.07.2010 Mebus,
Lutz OT Cunnersdorf
Bieberacher Str. 37
am 20.07.2010 Eichler,
Renate OT Cunnersdorf
Bieberacher
Str. 21
am 23.07.2010 Petersohn, Günter OT Naunhof, Alte Dorfstr. 23
am 23.07.2010 Taleiser,
Monika OT Freitelsdorf
Thomas-Müntzer-Str. 19
am 29.07.2010 Kirschner,
Helmut OT Rödern, Dorfstr. 18
am 30.07.2010 Claus, Oskar OT Beiersdorf,
Hopfenbachstr. 20
am 01.08.2010 Schäfer,
Rolf OT
Rödern, Am Wasserwerk 8
am 03.08.2010 Sittmann, Lothar OT Naunhof, Alte Dorfstr. 35
am 08.08.2010 Obenaus,
Artin OT Ermendorf, Ermendorf 1
am 08.08.2010 Schimetzki, Johanna OT Ebersbach,
Kalkreuther Str. 13a
Ebersbach
Feuerwehrsatzung
der Gemeinde Ebersbach
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (GVBl. S.
55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2009 (GVBl. S. 323) in Verbindung mit § 15 Abs. 4 des Sächsischen
Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 245, ber. S. 647),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2008 (GVBl. S. 102) hat der
Gemeinderat am 27.05.2010 die nachfolgende Satzung beschlossen.
§ 1
Name und Gliederung der Feuerwehr
(1) Die Freiwillige Feuerwehr, in der Satzung
Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende
Einrichtung der Gemeinde Ebersbach ohne eigen Rechtspersönlichkeit.
(2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus:
1. der
aktiven Abteilung in Ebersbach, Ortsteil Ebersbach
der aktiven Abteilung in
Ebersbach, Ortsteil Rödern
der aktiven Abteilung in
Ebersbach, Ortsteil Freitelsdorf
der aktiven Abteilung in
Ebersbach, Ortsteil Cunnersdorf
der aktiven Abteilung in
Ebersbach, Ortsteil Bieberach
der aktiven Abteilung in
Ebersbach, Ortsteil Kalkreuth
der aktiven Abteilung in
Ebersbach, Ortsteil Göhra
der aktiven Abteilung in
Ebersbach, Ortsteil Reinersdorf
der aktiven Abteilung in
Ebersbach, Ortsteil Beiersdorf
der aktiven Abteilung in
Ebersbach, Ortsteil Naunhof
2. Alters- und Ehrenabteilung der unter (2) genannten
Ortsteile der Gemeinde Ebersbach
3. der Jugendfeuerwehr der unter (2) genannten
Ortsteile der Gemeinde
Ebersbach
§ 2
Aufgaben der Gemeindefeuerwehr
(1) Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflichten
- Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen
- Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen
im Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu
leisten
- nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen
und Brandsicherheitswachen durchzuführen.
(2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die
Gemeindefeuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen
heranziehen
(3) In Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Feuerwehr
insbesondere
1. die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr nach
den jeweiligen Vorschriften aus- und weiterzubilden. Es sollen mindestens 40
Ausbildungsstunden für Feuerwehren mit Löschfahrzeug und 24
Ausbildungsstunden für Feuerwehren mit TSA/TS8 im Jahr durchgeführt werden
2. die Ausbildung in Erster Hilfe zu fördern
3. vom Bürgermeister können der Feuerwehr andere
Aufgaben, die dem Schutz von Leben und Eigentum der Bürger dienen, übertragen
werden.
§ 3
Aufnahme in die Feuerwehr
(1) Voraussetzung für die Aufnahme der ehrenamtlichen
Tätigkeit in der Feuerwehr ist:
1. Vollendung des 16. Lebensjahres
2. die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an
den Feuerwehrdienst
3. die charakterliche Eignung
4. eine Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit
5. die Bereitschaft zu der Teilnahme an der Ausbildung
Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne des § 18
(3) SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen
muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
(2) Die Bewerber müssen in der Gemeinde wohnhaft und
in keiner anderen Hilfsorganisation tätig sein.
(3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den
Ortswehrleiter zu richten, über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter
nach Anhörung des Ortsfeuerwehrausschusses. Neu aufgenommene Angehörige der
Ortsfeuerwehr werden vom Ortswehrleiter durch Handschlag verpflichte.
(4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht,
eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller durch die Leitung schriftlich mitzuteilen.
(5) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält
einen von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Dienstausweis.
§4
Beendigung des Feuerwehrdienstes
(1) Der aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der
ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr
1. das 65. Lebensjahr beendet hat
2. aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner
Dienstpflichten dauernd unfähig ist
3. ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 (3)
SächsBRKG wird
4. entlassen oder ausgeschlossen wird
(2) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger
kann auf seinen Antrag hin in ein ruhendes Dienstverhältnis versetzt werden,
wenn es für ihn aus persönlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist. Die
Dauer ist auf zwei Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der
Ortsfeuerwehrausschuss über eine weitere Verlängerung oder Beendigung des
Feuerwehrdienstes. Dienstjahre werden in dieser Zeit nicht angerechnet.
(3) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger ist
auf seinen Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Feuerwehr für ihn aus
persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.
(4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger hat
die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde/Stadt unverzüglich
dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus
dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Wenn ein Feuerwehrangehöriger die Verlegung
seines Wohnsitzes in eine andere Gemeinde/Stadt nicht anzeigt, ist eine
Entlassung auch ohne Antrag möglich. Über die Entlassung entscheidet der
Gemeindewehrleiter nach Anhörung des Ortsfeuerwehrausschusses.
(5) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger
kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- und
Fortbildung, bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten nach Anhörung des
zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden.
(6) Der Bürgermeister stellt nach Anhörung des
Ortsfeuerwehrausschusses die Beendigung des Feuerwehrdienstes durch
schriftlichen Bescheid fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf
Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den
letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.
§ 5
Rechte und Pflichten der Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr
(1) Die aktivern Angehörigen der Feuerwehr haben das
Recht, den Gemeindewehrleiter/Ortswehrleiter, die Stellvertreter und die
Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen.
(2) Die Gemeinde hat nach Maßgabe des § 61 (1) SächsBRKG
die Freistellung der Angehörigen der Feuerwehr von der Arbeit, für die
Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbildung zu
erwirken.
(3) Gemeindewehrleiter, sein Stellvertreter,
Ortswehrleiter, Gerätewarte und Jugendfeuerwehrwarte, die regelmäßig über das übliche
Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe
der dafür in einer besonderen Satzung der Gemeinde festgelegten Beträge.
(4) Angehörige der Feuerwehr erhalten auf Antrag die
Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der
Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehen, von der Gemeinde erstattet,
sowie Sachschäden, die ihnen bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes entstehen,
ersetzt.
(5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben die
ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenen Aufgaben
gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet:
1. am Dienst und an Aus- und Fortbildungslehrgängen
im Rahmen der Feuerwehr-Dienstvorschriften regelmäßig und pünktlich
teilzunehmen.
2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst am
Feuerwehrhaus einzufinden.
3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten
nachzukommen.
4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen
und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu
verhalten.
5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
für den Feuerwehrdienst zu beachten.
6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte
und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken
zu benutzen.
(6) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben eine
Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder seinem
Stellvertreter rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung ihrem
unmittelbaren Vorgesetzten vor Dienstbeginn zu melden.
(7) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der
Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstvorschriften, so kann
der Ortswehrleiter:
1. einen schriftlichen oder mündlichen Verweis
erteilen
2. den Ausschluss androhen
3. den Ausschluss veranlassen
(8) Der Ortswehrleiter hat dem Angehörigen der
Feuerwehr Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen
zu äußern.
§ 6
Beförderungen
(1) Die Ortswehrleiter können dem Bürgermeister Angehörige
der Ortsfeuerwehr bis zum Dienstgrad Hauptlöschmeister zur Beförderung
vorschlagen.
(2) Führungskräfte ab dem Dienstgrad Brandmeister
werden vom Gemeindewehrleiter dem Bürgermeister zur Beförderung vorgeschlagen.
(3) Zum Erreichen des nächsthöheren Dienstgrades gelten
die Regelungen im § 6 Sächs FwVO.
(4) Beförderungen werden durch den Bürgermeister oder
einen von ihm Beauftragen vorgenommen.
§ 7
Jugendfeuerwehr
(1) Die Jugendabteilung einer Ortsfeuerwehr führt den
Namen Jugendfeuerwehr. In die Jugendfeuerwehr können Personen zwischen dem
vollendeten 8. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr als Mitglied
aufgenommen werden, wenn sie entsprechend § 3 (1) der Satzung dafür geeignet
sind. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten
beantragt werden. Das Mindestalter muss mit den Regelungen des SächsBRKG übereinstimmen.
Über die Aufnahme entscheidet die Ortsfeuerwehrleitung nach Anhörung des
Jugendfeuerwehrwartes und des Ortsfeuerwehrausschusses. Im Übrigen gelten die
Festlegungen des § 3 der Satzung.
(2) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn
das Mitglied:
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat
2. aus der Jugendfeuerwehr austritt
3. den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr
gewachsen ist
4. aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder
ausgeschlossen wird
Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet weiterhin,
wenn der Erziehungsberechtigte die Zustimmung nach (1) schriftlich zurücknimmt.
(3) Der Leiter der Jugendfeuerwehr ist der
Jugendfeuerwehrwart. Er muss aktiver Angehöriger der Feuerwehr sein.
(4) Die Jugendfeuerwehr kann der Ortswehrleitung Anträge
zur Gestaltung ihres Dienstes vorlegen.
(5) Entsprechend der Bedeutung der Jugendarbeit als
Quelle des Nachwuchses für die aktive Abteilung ist der Jugendfeuerwehrwart in
die Arbeit der Ortswehrleitung einzubeziehen.
§ 8
Alters- und Ehrenabteilung
(1) in die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige
der Feuerwehr bei Überlassung der Dienstbekleidung übernommen werden, wenn sie
das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd dienstunfähig geworden sind.
(2) Der Ortsfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen
der aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten,
wenn der Dienst in der Feuerwehr für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen
eine besondere Härte bedeutet.
(3) Der Leiter der Alters- und Ehrenabteilung wird
von den Angehörigen auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
§ 9
Ehrenmitglieder
Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des
Gemeindefeuerwehrausschusses Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen
besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich
beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied verleihen. Sie werden
Angehörige der Alters- und Ehrenabteilung.
§ 10
Organe der Feuerwehr
Organe der Feuerwehr sind:
1. Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung
2. Gemeindefeuerwehrausschuss/Ortsfeuerwehrausschuss
3. Gemeindewehrleitung/Ortswehrleitung
§ 11
Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter
und ihre Stellvertreter
(1) Der Leiter der Feuerwehr einer Gemeinde mit
mehreren Ortsteilen ist der Gemeindewehrleiter.
(2) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter
werden in getrennten Wahlgängen auf die Dauer von 5 Jahren von den aktiven
Kameraden der Gemeindefeuerwehr in geheimer Wahl gewählt. Sie müssen persönlich
geeignet sein, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie
die erforderlichen Qualifikationen nach SächsFwVO besitzen.
(3) Der Leiter der Feuerwehr eines Ortsteiles ist der
Ortswehrleiter.
(4) Der Ortswehrleiter und sein Stellvertreter werden
von den aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehr auf die Dauer von 5 Jahren in
geheimer Wahl gewählt.
(5) Die Wahl kann auf Antrag auch offen erfolgen, wenn
alle aktiven Angehörigen einverstanden sind.
(6) Die Wahlen werden in der Hauptversammlung
durchgeführt.
(7) Gewählt werden kann nur, wer der Ortsfeuerwehr
angehört und über die für dieses Amt nach SächsFwVO erforderlichen Kenntnisse,
Erfahrungen und Qualifikationen verfügt.
(8) Der Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und die
Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat
vom Bürgermeister bestellt.
(9) Der Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und die
Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres
vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiter zu führen.
Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Bürgermeister nach § 11 Abs. 2
geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Gemeindefeuerwehr
beauftragen
(10) Der Gemeindewehrleiter und die Ortswehrleiter
sind für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich. Sie führen die
ihnen durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Sie haben
insbesondere:
1. auf die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der
Feuerwehr hinzuwirken
2. dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne
aufgestellt und der Gemeindewehrleitung vorgelegt werden.
3. die Tätigkeit der Zug- und Gruppenführer, Gerätewarte,
Jugendfeuerwehrwarte und der Kassenverwalter zu kontrollieren und auf den
Besuch von Lehrgängen hinzuwirken
4. die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen
und Einsätzen zu regeln
5. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu
berichten
6. auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende
Ausrüstung hinzuwirken
7. für die Einhaltung der Feuerwehr-Dienstvorschriften
und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen
8. Bei Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger
die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicher zu
stellen.
9. auf die Instandhaltung der Feuerlöschgeräte und
Einrichtungen hinzuwirken
10. Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit betreffen
dem Bürgermeister mitzuteilen.
(11) Der Gemeindewehrleiter/Ortswehrleiter hat dem Bürgermeister
und dem Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten zu beraten. Er
soll zu den Beratungen des Gemeinderates, des Hauptausschuss und des technischen
Ausschuss über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme hinzu gezogen
werden. Es können ihm weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen werden.
(12) Die Stellvertreter des Gemeindewehrleiters/Ortswehrleiters
haben diesen während seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu
vertreten. Der Stellvertreter des Gemeindewehrleiters wird außerdem mit der
Aufgabe der Überwachung der Feuerwehrtechnik, insbesondere der prüfpflichtigen
Geräte beauftragt. Ihm sind durch die Ortswehrleiter alle notwendigen
Informationen zuzuarbeiten.
(13) Der Gemeindewehrleiter/Ortswehrleiter und die
Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des
Gemeindefeuerwehrausschusses abberufen werden.
§ 12
Leitung der Gemeindefeuerwehr
und Ortsfeuerwehr
(1) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr besteht aus dem
Gemeindewehrleiter und seinem Stellvertreter.
(2) Der Gemeindewehrleiter kann auch gleichzeitig
Ortswehrleiter in einer Ortsfeuerwehr sein.
(3) Der Leitung einer Ortsfeuerwehr gehören an:
1. der Ortswehrleiter
2. der Stellvertreter des Ortswehrleiters
3. der Jugendfeuerwehrwart
4. die Unterführer mit beratender Stimme
5. der Gerätewart mit beratender Stimme
6. der Kassenverwalter und Schriftführer mit
beratender Stimme
(4) Der Ortswehrleiter beruft die Sitzungen der
Leitungen ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der
Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens
drei Tage vor der Sitzung zugehen. Die Leitung ist beschlussfähig, wenn
mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
(5) Beschlüsse der Leitung werden mit einfacher
Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
(6) Die Sitzungen der Leitung sind nicht öffentlich. Über
jede Sitzung wird eine Niederschrift angefertigt.
(7) Der Gemeindewehrleiter/Ortswehrleiter kann zu den
Sitzungen auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr/Ortsfeuerwehr beratend
hinzuziehen.
§ 13
Unterführer
(1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen
nur aktive Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet
sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die
erforderlichen Qualifikationen besitzen (erfolgreiche Teilnahme an den
vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Sachsen)
(2) Die Unterführer werden vom Ortswehrleiter bis auf
Widerruf bestellt. Der Ortswehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung der
Leitung der Feuerwehr widerrufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung
nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis
zur Berufung des Nachfolgers wahrzunehmen.
(2) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach
Weisungen der Vorgesetzten aus.
§ 14
Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart,
Jugendwart
(1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden
vom Ortsfeuerwehrausschuss auf 5 Jahre gewählt. Der Gerätewart und der
Jugendwart werden vom Ortswehrleiter nach Anhörung der Leitung der
Ortsfeuerwehr im Einvernehmen mit dem Bürgermeister bis auf Widerruf bestellt.
(2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen der
Leitung der Ortsfeuerwehr und über die Jahreshauptversammlung jeweils eine
Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der
Ortsfeuerwehr zu erledigen.
(3) Der Kassenverwalter hat die Feuerwehrkasse zu
verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben zu verbuchen. Zahlungen darf er
nur auf Grund von schriftlichen Auszahlungsanweisungen des Ortswehrleiters zu
leisten. Er hat jährlich einen Abschlussbericht der Kameradschaftskasse zu
geben. Darauf erfolgt die Entlastung des Kassenverwalters.
(4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und
die Ausrüstungen zu verwahren und zu pflegen. Die Mängel sind unverzüglich dem
Ortswehrleiter zu melden.
§ 15
Gemeindefeuerwehrausschuss
(1) Der Ausschuss der Gemeindefeuerwehr besteht aus
dem Gemeindewehrleiter als Vorsitzenden und den Ortswehrleitern.
(2) Der Gemeindewehrausschuss hat mindestens zweimal
im Jahr zu tagen.
Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe
der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Eine außerordentliche Sitzung des
Gemeindefeuerwehrausschusses muss einberufen werden, wenn es mindestens zwei
Drittel seiner Mitglieder bei Angabe des Grundes verlangen. Der
Gemeindefeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner
Mitglieder anwesend sind.
(3) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des
Gemeindefeuerwehrausschusses einzuladen.
(4) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beratendes
Organ der Gemeindewehrleitung und beschließt über die Dienst- und
Einsatzplanung. Weiterhin behandelt er Fragen der Finanzplanung der Gemeinde für
die Feuerwehr.
(5) Beschlüsse des Gemeindefeuerwehrausschusses
werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als
Ablehnung. Stimmenenthaltungen werden für die Ermittlung der Stimmenmehrheit
nicht berücksichtigt.
(6) Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses sind
nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.
§ 16
Ortsfeuerwehrausschuss
(1) Der Ortsfeuerwehrausschuss besteht aus dem
Ortswehrleiter als Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Jugendfeuerwehrwart,
dem Leiter der Alters- und Ehrenabteilung und je nach Stärke der Feuerwehr zwei
bis sechs gewählten Mitgliedern der
Ortsfeuerwehr. Der Kassenverwalter und der Schriftführer nehmen von Amts wegen
und ohne Stimmberechtigung in beratender Funktion teil. Der Ausschuss einer
Ortsfeuerwehr wird auf die Dauer von 5 Jahren von den Kameraden der aktiven
Abteilung der Ortsfeuerwehr gewählt. Grundlage der Wahl ist der § 18 dieser
Satzung.
(2) Der Ortsfeuerwehrausschuss hat mindestens zweimal
im Jahr zu tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der
vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Eine außerordentliche Sitzung des
Ortsfeuerwehrausschusses muss einberufen werden, wenn es mindestens zwei Drittel
seiner Mitglieder bei Angabe des Grundes verlangen. Der Ortsfeuerwehrausschuss
ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
(3) Beschlüsse des Ortsfeuerwehrausschusses werden
mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenenthaltungen
werden für die Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt.
(4) Beratungen des Ortsfeuerwehrausschusses sind
nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.
§ 17
Hauptversammlung
(1) Unter dem Vorsitz des Gemeindewehrleiters findet
alle 5 Jahre eine Hauptversammlung der gesamten Gemeindefeuerwehr statt. In
der Hauptversammlung hat der Gemeindewehrleiter einen Rechenschaftsbericht der
letzten 5 Jahre abzugeben.
(2) Unter dem Vorsitz des Ortswehrleiters findet jährlich
eine Hauptversammlung der Ortsfeuerwehr statt. In der Hauptversammlung hat der
Ortswehrleiter Rechenschaft über das vergangene Dienstjahr abzulegen. Der
Gemeindewehrleiter oder sein Stellvertreter ist zu den Hauptversammlungen
einzuladen. Die Hauptversammlung einer Ortsfeuerwehr legt die Anzahl der zu wählenden
Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses fest.
(3) Die Hauptversammlung wird vom Gemeindewehrleiter/Ortswehrleiter
einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn es mindestens ein
Drittel der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr/Ortsfeuerwehr dies
schriftlich unter Angabe von Gründen verlangen. Zeitpunkt und Tagesordnung der
Hauptversammlung sind den Mitgliedern sowie dem Bürgermeister 14 Tage vor der
Versammlung bekannt zu geben.
(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn
mindestens die Hälfte der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr/Ortsfeuerwehr
anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit wird die Hauptversammlung der
Gemeindefeuerwehr/ Ortsfeuerwehr sofort beendet. Danach wird die Versammlung
neu einberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden aktiven Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr/Ortsfeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der
Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist
geheim abzustimmen.
(4) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift
gefertigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen.
§ 18
Wahlen
(1) Die nach § 17 (2) SächsBRKG durchzuführenden
Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher zusammen mit dem Wahlvorschlag den
Angehörigen der Gemeindefeuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte
mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind und muss vom zuständigen Feuerwehrausschuss
bestätigt sein. Eine nachträgliche Einreichung eines Wahlvorschlages kann nur
in Ausnahmefällen zugelassen werden und bedarf der Zustimmung des
Gemeindewehrausschusses.
(2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein
Kandidat zur Wahl, kann mit Zustimmung der Hauptversammlung die Wahl offen
erfolgen.
(3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem
Stellvertreter oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die
Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die
Stimmenauszählung vornehmen.
(4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn
mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist.
(5) Die Wahl des Gemeindewehrleiters und seines
Stellvertreters erfolgt zum gleichen Zeitpunkt in getrennten Wahlgängen. Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten
erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit,
so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen
durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los.
(6) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl
annehmen.
(7) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens
eine Woche nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zur Vorlage an
den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat dem Wahlergebnis nicht zu,
ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen.
(8) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des
Gemeindewehrleiters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der
Gemeinderat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der
Gemeindefeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der Angehörigen der
Feuerwehr vorzulegen, die nach § 11 Abs. (2) für eine der Funktionen in Frage
kommen. Bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Gemeindewehrleiters oder
Stellvertreters kann der Bürgermeister einen geeigneten Feuerwehrangehörigen
aus o. g. Liste einsetzen.
(9) Für die Wahlen in der Ortsfeuerwehr gelten die Absätze
1-8 entsprechend. Die Aufgaben des Gemeinderates können dem Ortschaftsrat übertragen
werden.
(10) Die Wahl der Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses
ist als Mehrheitswahl ohne Stimmenhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte
hat soviel Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den
Ortsfeuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Ortsfeuerwehr gewählt,
die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los.
§ 19
Kameradschaftskasse
der Ortsfeuerwehren
(1) Für die Ortsfeuerwehren wird eine
Kameradschaftskasse für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von
Veranstaltungen gebildet. Diese Kameradschaftskasse dient ausschließlich der
Kameradschaftspflege.
(2) Die Kameradschaftskasse besteht aus:
1. Zuwendung der Gemeinde und Dritter
2. Erträgen aus Veranstaltungen
3. Sonstigen Einnahmen
4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen
(3) Der Ortsfeuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung
des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf,
der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der
Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und die zu leistenden
Ausgaben enthält. Es wird eine Sonderkasse eingerichtet und eine Sonderrechnung
geführt. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt
werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre
Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung
des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltjahren
dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan ermächtigt.
(4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der
Ortsfeuerwehrausschuss. Er ist allein berechtigt, dieses Sondervermögen zu
verwalten und die Kontoführung zu übernehmen. Der Ortsfeuerwehrausschuss kann
den Ortswehrleiter ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer
bestimmten Höhe oder für einen bestimmten Zweck zu entscheiden.
(5) Die Kameradschaftskasse ist jährlich mindestens
ein mal von zwei Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf 5 Jahre
bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister
vorzulegen.
(6) Ergänzende Regelungen sind in einer eigenen
Satzung über die Kameradschaftskasse zu treffen.
§ 20
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.02.2006 außer
Kraft.
Ebersbach, 28.05.2010
Fehrmann, Bürgermeisterin
Hinweis:
Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen,
die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft
erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen,
die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2
SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO
genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist die Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend
gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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21.07.10 und 04.08.10
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Ebersbach außer o.g. Ortsteile Montag, 12.07.10,
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Beiersdorf, Lauterbach, Marschau, Bieberach,
Cunnersdorf, Kalkreuth, Freitelsdorf Mittwoch,
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Sportverein „Grün-Weiß“ Ebersbach e.V.
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Auch zum 19. Sportfest war für jeden etwas dabei
Gemeindefest und Glockenweihe
Information über das Befahren von Waldwegen im Rahmen der Ermittlung
eines Fledermausquartiers
Ausführliche
Mitteilungen dazu lesen Sie bitte auf Seite 3!
ZAOE
ZAOE geht gegen
übervolle Abfallbehälter vor
Ausführliche
Mitteilungen dazu lesen Sie bitte auf Seite 3!
Frau Klabunde und
Frau Meißner mit der kleinsten Sportgruppe
Beim Zeltaufbau und
den Vorbereitungen zum diesjährigen Sportfest haben uns Regen und
Tiefsttemperaturen begleitet. Aber pünktlich am Freitag kam die Sonne und blieb
uns das ganze Wochenende treu.
Fußball,
Volleyball, Tanz, Showprogramm – für jeden Geschmack war etwas dabei. Unsere
Frauen der Fußballmannschaft haben am Freitag unser Sportfest eröffnet. Hinter
ihnen liegt die 1. Spielsaison im Wettkampfbetrieb und sie haben sich wacker
geschlagen. Macht weiter so, Mädel`s! Gut wurde das Konzert der Hard
Rock Gruppe „The JAILBREAKERS“ besucht. Diese
Veranstaltung hat Besucher der Jahrgänge
ins Zelt gezogen, die sonst zur Disko kaum noch gehen. Die anschließende Disco
und der Auftritt der Jazzmädels hat aber auch die jüngere Generation noch auf
ihre Kosten kommen lassen.
Der Samstag stand
ganz im Zeichen des Fußballs und des Volleyballs. Alle Mannschaften kämpften um
gute Ergebnisse. Zünftig gefeiert wurde dann am Abend im gut besuchten Zelt zum
traditionellen Sportlerball. Beim Showprogramm des Vereins gab es viel Beifall.
Wenn uns auch am Anfang die Technik der Band im Stich gelassen hatte – so hat
uns dann die Wiederholung am Sonntag mit DJ Hannes voll entschädigt. HITGIGANTEN
– präsentiert von den Sportfrauen der Aerobicgruppe, den Volleyballern, 3 Fußballern
der „Alten Herren“, den Jazzmädchen sowie Frank und Ronny alias Florian
Silbereisen und Udo Lindenberg. Viel Zeit und Arbeit steckt drin – ein Dankeschön
an alle Akteure.
Der Sonntag war heiß
– von den Temperaturen und dem Programm. Viele Jahre führten wir freitags das
Handwerker-Fußballturnier durch – es war eine schöne Tradition. Aber wir haben
auch gemerkt, es muss mal etwas Neues her. Es kam die Idee ein Dorf-Cup
durchzuführen, wo Mannschaften aus den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde
antreten. So startete um 14.00 Uhr das 1. Gemeinde-Cup-Fußballturnier mit
insgesamt sieben Mannschaften. Es war ein toller Erfolg und erste Anfragen für
nächstes Jahr liegen bereits vor. Viel Beifall und große Anerkennung erhielten
auch die Mädchen zur Tanzshow der Jazztanzgruppen. Bereits unsere
Kleinsten, mitunter gerade erst 4 Jahre
alt, zeigten, was sie schon gelernt haben und stellten so ihr Können unter
Beweis. Aber egal ob klein oder groß, jede Gruppe war „große Klasse“, was auch
das übervolle Zelt bewies.
Sportfest 2010 ist
Vergangenheit - erste Gedanken für das Fest 2011 sind bereits geboren. Ich möchte
mich in diesem Sinne bei allen Sportlerinnen und Sportlern für ihren Einsatz
zum Gelingen des Festes bedanken, aber auch bei allen Eltern der jüngeren
Generation sowie den Sponsoren für ihre Unterstützung.
Margot Fehrmann,
Vereinspräsidentin
Am Sonntag, den 27.
Juni erklangen erstmalig wieder drei Bronzeglocken vom Kirchturm in
Niederebersbach. Die Einweihung der neuen mittleren Glocke bildete zugleich den
Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten. In etwa einem Jahr wurde der Glockenstuhl,
der Dachstuhl des Turmes samt Dachreiter, das Dach über dem Kirchenschiff sowie
die komplette Fassade erneuert. Nun nahm eine prächtige Ehrenpforte viele Ebersbach
und Gäste zum Gemeindefest in Empfang. Beim
Familiengottesdienst dachten über 200 Besucher gemeinsam über das Bibelwort
auf der neuen Glocke nach: „Seid darauf bedacht, zu wahren die Einigkeit im
Geist durch das Band des Friedens.“ Anschließend gab es viel Unterhaltung für
groß und klein beim Kaffeetrinken, bei Basteln, Schminken und Ballonstart, auf
der Hüpfburg oder während einer Vorstellung von Zauberkünstler Flori. Als
festlicher Abschluss erklang ein beeindruckendes Konzert für Orgel und Blockflöte,
gespielt von KMD Prof. Dr. Neithard Bethke (Zittau) und Hanna Schubert (Görlitz).
Dank sei den vielen fleißigen Helfern, die aus diesem Nachmittag einen echten Höhepunkt
werden ließen!
Jazztanzgruppe von
Frau Drobisch und Frau Hönisch
Showprogramm „Hitgiganten“
mit Ronny alias Falco und Begleitung
Ebersbach
Bockwindmühle
AWO-Pflegewohnheim
Rödern
Kindertagesstätte
Röderspatzen
Gelungenes Sommerfest
bei den Röderspatzen
Herzlichen Glückwunsch!
Spendenübergabe
Ihren 100. Geburtstag
konnte Frau Frieda Doering am 25.06.10 im AWO Pflegewohnheim Rödern feiern. Der
Tag begann mit einem Sektfrühstück, Blumengrüßen, einem Mundharmonikaständchen
von einer Mitbewohnerin und vielen Gratulationen vom Personal und den Bewohnern.
Am Vormittag kamen die Röderspatzenkinder mit einem kleinen musikalischen Programm
und auch die Bürgermeisterin Frau Fehrmann ließ es sich nicht nehmen, Glückwünsche
der Gemeinde zu überbringen. Der Höhepunkt aber, war unser Geschenk für die
Jubilarin. Sie machte gemeinsam mit ihren beiden Söhnen eine Kutschfahrt durch
Rödern. Auch wenn das Einsteigen etwas beschwerlich war, aber die Kutschfahrt
war herrlich, so eine gelungene Überraschung, schwärmte Frau Doering. Der Rest
des Tages gehörte dann ganz der Familie.
K. Thieme
Die Bockwindmühle
wurde wegen des Sturms am Pfingstmontag beschädigt.
Um den Aufbau und
den Erhalt der Bockwindmühle zu unterstützen haben wir uns, die Volksbank
Raiffeisenbank Meißen Großenhain eG, dazu bereit erklärt dem Heimat- und Mühlenverein
Ebersbach e.V. 155,00 € zu spenden.
Unsere
Mitarbeiterin Frau Sabine Meyer (links im Bild), selbst Mitglied im Verein überreicht
den Scheck Herrn Thomas Tillig (rechts im Bild) dem Vereinsvorsitzenden.
Bei
hochsommerlichen Temperaturen feierten die Röderspatzen am 11.06.2010 ein
Sport- und Grillfest mit Ihren Familien – und es war wieder ein voller Erfolg.
Nach wochenlangen
Vorbereitungen von engagierten Eltern und Erzieherinnen begann das Fest pünktlich
15.00 Uhr mit einem sportlichen Wettkampf. Gestartet wurde in 4 Mannschaften
bestehend aus den Kindern plus einem Elternteil - nach dem Motto: Machs mit,
machs nach, machs besser…Bei 30 Grad und mehr kämpften die Kinder und mehr noch
die Eltern in 5 Durchgängen mit vollem Einsatz.
Nach der „Siegerehrung“
wurde erst der große Durst gelöscht, bevor dann die Hüftburg gestürmt wurde. Zur
Abkühlung der Kinder stand auf dem großen Rasen ein Sprenger bereit, welcher
mit großer Freude und Begeisterung genutzt wurde.
Am Essenstand
warteten Steaks und Würstchen sowie selbst gemachte Salate auf die hungrigen
kleinen und großen Gäste. Auch die Tombola mit ihren vielen Preisen sorgte für
eine willkommene Abwechslung. Wir danken allen, die unserer Einladung gefolgt
waren und natürlich den fleißigen Helfern.
Ebersbacher
Schulrekorde in Dresden
Zwei
Mannschaften zum Regionalfinale Leichtathletik
„Jugend trainiert für Olympia“
Diesmal mit zwei Mannschaften in Dresden. Die Jungen-WK4
hat sich bereits im Herbst qualifiziert, die Mädchen-WK3 bekommt das
Startangebot, weil die Riesaer Mannschaft nicht komplett ist. Klar, daß wir
antreten. Erste Disziplin Weitsprung – nach den bisherigen Leistungen sind
keine Wunder zu erwarten. Aber Justine Klinger und Livia Junge springen beide
erfreuliche 4,50 m. Zwar „nur“ Platz 4 und 5, doch die deutliche Führung! Johanna
Kubasch sichert mit 4,15 m das Ergebnis ab und kommt in der nächsten Disziplin
in die Rolle des Retters. Beim 75 m – Sprint stürzt Maxi Finsterbusch, Johanna
rettet genügend Punkte, während Justine mit 10,86 knapp Zweite wird – das ist
immer noch die Führung. Maxi ist nach ihrem Sturz bis jetzt geschont worden,
aber nun muß sie ran. Eine Reserve- Hochspringerin haben wir nicht mehr und
Bettina Schur ist zwar als vielseitiges Nachwuchstalent aus der WK4 aufgerückt,
aber ein Fehler bei der Anfangshöhe würde uns hoffnungslos zurückwerfen. Maxi steigt so spät wie möglich ein, humpelt
noch etwas, aber der Anlauf klappt. Unter diesen Bedingungen 1,30 m mit vier
Sprüngen - Klasse. Aber Livia springt – und springt. Bei 1,41 m scheidet die
letzte Konkurrentin aus, Livia springt noch über 1,44 m, einen Zentimeter unter
ihrer Bestleistung. Das reicht immer noch für Platz Eins in der
Mannschaftswertung! Allerdings ist uns das Rolland-Gymnasium Dresden jetzt
dicht auf den Fersen. Apropos Gymnasien: Die stellen 30 der teilnehmenden 34
Mannschaften. Außer Ebersbach sind nur noch die Mittelschulen Großenhain/Kupferberg
und Nossen mit einer Mannschaft vertreten.
Unsere „Kleinen“ strengen sich derweil ebenfalls mächtig
an. Die Konkurrenz muß eine Viertelstunde warten, bis das im Alleingang
erzielte Hochsprung-Siegerergebnis von Franz Wirthgen feststeht: Schulrekord
mit phantastischen 1,48 m und die Mannschaftsführung. Denn auch Willi Claus und
Anton Franz haben das ihre getan und mit 1,25 m und 1,20 m genügend Punkte
geholt. Beim 50 m – Lauf sind die Radebeuler Gänzle – Zwillinge nicht zu halten.
Kurt Wunsch und die anderen liegen im Sprint Fünf Zehntel hinter den fast einen
Kopf größeren und eineinhalb mal so breiten Ausnahmeathleten. Für uns als
zweiter in den Punkterängen: Martin Kutsche. Im Schlagballwurf die erwartete
schwere Konkurrenz – Tobias Müller wirft zwar 40 Meter, aber gut 10 m hinter
der Spitzengruppe. Nico Hüller kann sich gegenüber dem Vorjahr leider nicht
verbessern. Jetzt können wir nur noch versuchen, vom vorletzten Platz
wegzukommen. Beim Weitsprung sollte das möglich sein. Franz liegt knapp hinter
dem Führenden, Kurt gleichauf mit den Startern des Weißeritz-Gymnasiums. Das
reicht wieder für Platz Drei. Gleich danach die Staffel, wieder mal fast ohne
Training. Außerhalb des Unterrichts ist es kaum möglich, die kompletten
Staffeln aus vier Klassen zusammenzubekommen. Glücklicherweise geht es den
anderen anscheinend ähnlich. Die Zeiten
sind alle nicht gut, die Abstände gering, die Wechsel katastrophal. Unsere
zweite Staffel liegt gerade mal eine Sekunde und 60 Punkte hinter dem Sieger
mit weit besserem Sprinterpotential und schlägt nur dank deren Schlußläufer
Kurt Wunsch nicht unsere Erste! Hier liegen echte Reserven. Die Favoriten auf
der 1000 m – Strecke kennen sich aus vielen Wettkämpfen ganz genau. Deshalb ist
Franz auch etwas skeptisch. Nur wenn die Gegner einen schwachen Tag haben, ist
noch was drin. Sie haben keinen schwachen Tag. Franz, Tobias und Willi laufen
zwar in ihrem Normalbereich, aber die direkten Konkurrenten sind jeweils gut 10
Sekunden schneller. Das ist eine ganze Menge und zementiert den 3. Platz in der
Mannschaftswertung. Wunder dauern eben etwas länger.
Und so etwas wäre fast in der Damen - WK3 passiert. Nach
den hervorragenden Anfangsergebnissen unserer Mädels dämpften die Einstellung
zur Wettkampfvorbereitung bzw. längerer Trainingsausfall die Erwartungen bei
unseren Kugelstoßerinnen. Bettina, eigentlich zum „Höhenluft schnuppern“ und
mangels geeigneter Älterer in dieser Disziplin machte ihre Sache gut – Rang Zwölf
und drei ältere Gegnerinnen hinter sich. Saskia hält erstaunlicherweise ihre
Leistung – Platz drei liegt über allen Erwartungen. Und wenn Franzi ernsthaft
trainieren würde, wären noch viel mehr positive Überraschungen möglich: 9,41 m,
Schulrekord um einen halben Meter verbessert und Platz Zwei. Aber in der
Mannschaft immer noch auf Platz Eins! Die hier beste Athletin mit über 11 m (Zimmermann,
Freital) läßt aber nach wie vor nur ein hauchdünnes Polster zum Zweiten.
Früher einmal unsere Stärke, heute auch bei den Mädchen
die Zitterdisziplin: Schlagball. Dafür Livia zu „verbraten“ ist eigentlich zu
schade, aber wir haben einfach niemanden, der deutlich und sicher über 30 m
werfen kann. Das schafft außer der leider immer noch nicht einsatzfähigen Maria
Hähne gerade noch Sophie Hoyer – zwei Jahre jünger und ebenfalls als Verstärkung
aus der WK 4-Mannschaft der „Kleinen“. Beide liegen trotzdem ca. 8 m und 60
Punkte hinter der direkten Konkurrenz. Das ist dann Platz Drei. Vielleicht auch
besser so, sonst wird vor den abschließenden Läufen noch jemand nervös. Zumindest
in den Staffeln mit den gleichen Problemen wie bei den Jungen fehlte das
gerade noch. Maxi fällt in der Ersten aus, nach der Verletzung und dem Hochsprung
geht bei ihr nichts mehr. Dafür kommt Johanna, mit Alina und Justine,
ausgerechnet den beiden Schnellsten, nicht eingespielt. Zum Schluß unser „Risikojoker“
Anne Hüller, ebenfalls aus der WK 4. Verdammt schnell, aber neben
vorangegangener Verletzung auch noch nie in dieser Staffel eingesetzt. Wechsel 1
Alina – Johanna gut. Das gibt’s auch. Johanna – Justine, Wechsel geht. Am Kurvenausgang liegen wir vorne und
wenn Anne durchhält, ist sie kaum noch zu schlagen! Aber Anne bleibt stehen – mit
der Schnellsten hinter sich. Justine rennt sie fast um, zur Seite darf sie ja
nicht. Die zweite Pirnaer Staffel ist noch in Reichweite, aber jetzt mit
Geschwindigkeitsüberschuß. Na gut, selbst mit dem ersten Platz ... aber ich
will nicht vorgreifen. Die 800 Meter gehen wie immer mit einem Wahnsinnstempo
ab. Anne auf der Innenbahn kann sich im Gewühl des Massenstarts durchsetzen und
geht nach kurzer Zeit in Führung. Sophie Hoyer in der Mitte erarbeitet sich
eine ihrem Tempo und ihrer Lauferfahrung entsprechende Warteposition für den
Endkampf. Gerda Claus versucht sich außen aus allem rauszuhalten und am
Hauptfeld dranzubleiben. Dem Schlußspurt der trainierten und zwei Jahre älteren
Mittelstrecklerinnen aus Freital (2:40) und Pirna (2:47) kann Anne zwar nichts
entgegensetzen, aber für einen Zeitlauf hat sie sich das Rennen blendend
eingeteilt und pulverisiert mit 2:48 min den alten Schulrekord, am heutigen Tag
den achten. Auch Sophie und Gerda lassen ihren Gegnerinnen nur wenige Sekunden
Vorsprung und verkürzen sogar noch den Punkterückstand . 23 Punkte zum Zweiten
und 79 Punkte zum Sieger – das ist fast nichts. Eine bessere Vertretung konnten
sich die Riesaerinnen kaum wünschen. Am Ende sind auch die 6060 Punkte (inoffizieller)
Schulrekord. Noch nie war eine Ebersbacher WK3 – Mädchenmannschaft besser!
MS Ebersbach startete mit:
WK 4: Franz Wirthgen, Tobias Müller, Kurt Wunsch,
Willi Claus, Martin Kutsche, Nico Adler, Nico Hüller, Anton Franz, Dominic
Engler, Marcel Knizia
WK 3:
Justine Klinger, Livia Junge, Anne Hüller, Johanna Kubasch, Maxi
Finsterbusch, Sophie Hoyer, Alina Roch, Gerda Claus, Melanie Berge, Franziska
Wetzig, Saskia Klappert, Bettina Schur
Neue Schulrekorde: Justine Klinger 10,86 s (75 m), 4,50 m (Weit);
Livia Junge 4,50 m (Weit); Franz Wirthgen 4,64 m (Weit), 1,48 m (Hoch); Anne Hüller
2:48,03 min (800 m); Franziska Wetzig 9,41 m (Kugel); Saskia Klappert 8,95 m (Kugel);
Roch, Kubasch, Klinger,
Hüller
43,07 s (4x75 m) MP
Bitte einsteigen! Und
ab ging es zur Kutschfahrt durch Rödern.
Kindertagesstätte
Ebersbach
Ein DANKESCHÖN an Groß und Klein
Die
Kindergartenzeit der Kinder unserer großen Gruppe ist nun bald vorbei.
Das Abschlussfest
der Schulanfänger mit ihren Eltern war
noch einmal ein gelungener Höhepunkt. Bei schönstem Sommerwetter konnten wir
gemeinsam die Zuckertüten vom Zuckertütenbaum
ernten und bei viel Spiel, Spaß und
tollen Überraschungen den Tag ausklingen lassen.
Ich möchte mich auf
diesem Weg bei „meinen“ Kindern für die gemeinsame schöne und erlebnisreiche
Zeit recht herzlich bedanken.
Den Eltern gilt
ebenfalls mein Dank für die jahrelange Unterstützung sowie das
entgegengebrachte Vertrauen bei der Betreuung ihrer Kinder.
Viel Spaß und
Erfolg beim Lernen wünscht Euch
Eure Frau
Richter
Grundschule
Kalkreuth
Ralley durch den Schulort
Am 21. Juni 2010
hatten die Mädchen und Jungen der Klasse 3 b einen etwas anderen Wandertag
durch ihren Schulort Kalkreuth.
Da hieß es gut
aufgepasst und Augen auf, denn die Kinder mussten sich anhand einer Karte und
einigen Angaben zum Ort orientieren und verschiedene Stationen besuchen.
Mit Klemmmappe und
Bleistift ausgestattet ging es los, nun gab es einige Aufgaben zu lösen und
Fragen zu stellen.
Die erste Station
war der Hühnerstall von Frau Behrisch.
Sie zeigte uns ihre
glückliche Hühnerschar, die Mutigen unter uns konnten sogar ein Huhn auf den
Arm nehmen und es streicheln, danach durften die Kinder selber Eier abnehmen.
Frau Behrisch
beantwortete jede unserer Fragen, „Wie heißen die Beine vom Huhn?“, „Wie viele
Eier legt ein Huhn am Tag?“ und „Was wiegt ein Ei?“. Wie viel ein Ei wiegt,
konnten die Kinder mit einer Waage ermitteln. Sie sagte uns wie man Hühner
halten muss, damit sie glücklich sind, was sie fressen und wie viel sie
trinken, wo sie schlafen und vieles mehr.
Zum Schluss gab es
noch für alle ein gefärbtes Frühstücksei mit auf den Weg. Vielen Dank, liebe
Frau Behrisch, es hat uns allen sehr gut gefallen und wir konnten noch eine
ganze Menge dazu lernen.
Beim Bäcker mussten
die Kinder ihre Mathematikkenntnisse anwenden und heraus finden, wie viele
Kuchenstücke sie für 5 Euro kaufen können.
Nach einer
Picknickpause ging es dann gestärkt weiter durch die „Siedlung“ und den „Grünen
Winkel“, wo man sich anhand verschiedener Punkte orientieren musste.
Bei Familie Groß fanden
wir zwei Wasserbehälter mit je einem Fisch, doch was waren es für welche? Einen
haben alle schnell und sicher erkannt: den Karpfen. Doch bei dem anderen Fisch
wurde ziemlich spekuliert, manche meinten, es sei ein Barsch, andere stimmten für
Wels, wieder andere sagten es sei ein Hecht. Hinterher erfuhren wir dann, der
tolle Fisch ist ein Stör.
Danke Familie Groß,
auch hier konnten wir wieder eine Wissenslücke schließen.
Jetzt ging es zum
Endspurt über den Fluss mit R(öder), an den markanten Bäumen mit K(opfweiden) vorbei und nun der Nase nach zum
Grillen in Riehmers Garten. Dort war schon alles ganz toll vorbereitet, die
Tische schön gedeckt, auf dem Grill lagen schon die leckeren Würste und die
Sonne schien vom Himmel.
Ein perfekter
Abschluss eines schönen Wandertages!
Ein großes Dankeschön
an alle, die dies möglich gemacht haben!
Manuela Höhne
Elternvertreter
Kindertagesstätte
„Hopfenbachflöhe“
Neun Schulanfänger sagen den
Lauterbacher „Hopfenbachflöhen“ ade!
Viele Überraschungen
versüßten unseren Großen den Abschied aus ihrer Kita.
So führte die
Abschlussfahrt unserer Schulanfänger ins Moritzburger Schloss.
Dort konnten sich
die Kinder einen Vormittag lang fühlen wie August der Starke und Gräfin Cosel. In
barocker Kleidung flanierten wir durch das Schloss. Nach dem Mittagsmahl an der
königlichen Tafel kutschierten wir noch mit einem Kremser durch das Jagdrevier
des Königs. Den Kindern hat dieser Tag viel Freude bereitet und der
Mittagsschlaf im Kindergarten fiel natürlich auch aus!
Zum Zuckertütenfest
frühstückten alle Kinder gemeinsam auf der Terrasse. Nach einem Programm für
die Schulanfänger ging es auf die Suche nach dem Zuckertütenbaum. Auf dem Weg
dahin mussten alle noch den Zuckertütendieb vertreiben. Das hat allen Kindern
viel Spaß gemacht. Am Ende der Jagd haben wir den begehrten Zuckertütenbaum
noch gefunden.
Das Abschlussfest
feierten wir gemeinsam mit Eltern und Geschwistern. Dafür haben wir die „Vogelhochzeit“
von Rolf Zuckowski eingeübt – das war ein voller Erfolg! Danach ging es auf
eine sehr schöne und ausgiebige Schatzsuche in den Lauterbacher Schlosspark. Der
Schatz war dann doch im Kindergarten versteckt und so gab es danach eine
Spaghettifete mit leckerer Soße und viel frischem Obst und Gemüse. Zum Abschluß
konnten die Kinder am Lagerfeuer noch Knüppelkuchen und Marchmellows backen,
bevor sie dann alle geschafft auf die Schlafmatten fielen. Am nächsten Morgen
gab es dann noch ein gemeinsames Frühstück mit den Eltern und dann ging es
nach Hause.
Ich möchte noch mal
allen Eltern für die gute Mitarbeit meinen Dank aussprechen.
Den Kindern wünschen
wir einen guten Schulstart und für die Zukunft alles Gute.
P.K.