RAZ Seite _
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Nr. 13/2010
134. (21.) Jahrgang
Ausgabetag:
17.12.10
nächste
Ausgabe: 21.01.11
Lauterbach
Heinrich-Zille
Weihnachtsmarkt Radeburg
Schloss „bewährt“ als Weihnachtsdomizil
Weihnachtsmarktnachlese:
Von „viel zu kalt
zum Verweilen“ bis „da schmeckt wenigstens der Glühwein“ reichten die
Kommentare der Besucher des diesjährigen Heinrich-Zille-Weihnachtsmarktes in
Radeburg über die eisigen Temperaturen am 2. Adventswochenende.
Zur Eröffnung am
Freitag dankte der 2. stellvertretende Bürgermeister der Stadt Radeburg, Herr
Michael Ufert, dem Gewerbeverein für die Vorbereitung und Durchführung des
Weihnachtsmarktes. Ein besonderer Dank galt dem Einsatz des städtischen
Bauhofes für das Beräumen des Marktplatzes vom vielen Schnee. So war es erst möglich
geworden, die Weihnachtsmarkthütten pünktlich zum Marktbeginn aufzustellen. Auch
an dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön.
Die Hütten mit
allerlei Leckereien und kunsthandwerklichen Waren gruppierten sich in bewährter
Weise rings um den Marktplatz. Wer den belebten Kirchplatz vom Vorjahr suchte,
wurde leider enttäuscht. Nicht dass es an Ideen fehlte, nein, die Umsetzung und
die dazu erforderlichen Kräfte konnten nicht aufgebracht werden. Hier sind nach
wie vor für das kommende Jahr helfende Hände aus der Bevölkerung und den Vereinen
gesucht, besonders Leute, die uns gern mit persönlichem Engagement unterstützen
wollen. Trotzdem kamen nicht zu letzt dank des vielseitigen Bühnenprogramms
und der weihnachtlichenAusstellung in der Kirche Kinder und Erwachsene auf
ihre Kosten. Zum Aufwärmen boten auch einige geöffnete Geschäfte der Innenstadt
gute Möglichkeiten.
Ohne persönliches
Engagement vieler Mitwirkender geht es nicht. An dieser Stelle sagen wir danke
an alle Mitglieder des Gewerbevereins, die am Weihnachtsmarkt mitgewirkt
haben,an den Kultur-und Heimatverein, den Förderverein der Grundschule
Radeburg, an unseren Leierkastenmann Burk-hard Wilbat und anden Weihnachtsmann.
Danke an die Stadt Radeburg, die Kirche, die Kindertagesstätten und beide
Schulen, die Fit-Kidz, die Jazz-dancer aus Ebersbach sowie die Chöre für das
tolle Programm auf der Bühne und in der Kirche. Besonderer Dank gilt allen
Unternehmen und den Privatpersonen, die an der Tombola mitgewirkt haben. Recht
herzliches Dankeschön an die Sparkasse Meißenfür den Zauberer „Dichtdran“ aus
Dresden.
Manja
Zimmermann Pressesprecherin des Gewerbeverein Radeburg e. V.
Blick auf den
Weihnachtsmarkt aus luftiger Höhe.
Die Lauterbacher
Schlossweihnacht ist nach nunmehr fünf Jahren auch nicht mehr ganz ein
Geheimtipp. Draußen gab es zwar „nur“ ein paar Buden, die notwendigerweise
hier zu positionieren waren, um auch eine ordentliche Bratwurst und Glühwein
genießen zu können, aber vor allem drinnen herrschte abwechslungsreiches
Treiben für Jung und Alt. Führungen, Ausstellungen, Dia-Schau, Kinderbetreuung
durch eine Märchenerzählerin – das war eine runde Sache. Im Keller herrschte 1001-Nacht-Atmosphäre.
Wer einen Platz fand, dem konnte das Wetter draußen ziemlich egal sein - eine
Situation, um die mancher Dorfclub die Hiesigen beneidet. Allerdings hatte auch
hier der Herrgott vor den Lohn den Schweiß gesetzt. Ohne den sehr engagierten
Schloss- und Parkverein Lauterbach wäre das nicht möglich.
Den Auftakt gab es übrigens
mit einer Folk-Swing-Party mit Tanz in den 2. Advent schon am Vorabend und den
Abschluss bildetein Weihnachtliches Konzert mit Anna Piontkowsky (Sopran) und
Tanja Höft (Mezzosopran) von der Staatsoperette Dresden. In dieser Form
kulturell eingerahmt wurde die Schlossweihnacht zu einer runden Sache.
KR
Frau Melzer
gravierte
auf Kundenwunsch Gläser.
Dicht umdrängt war
Hundls Fischstand.
Bärnsdorf
Anspruchsvoll und doch volkstümlich
Wer brav war, bekam
vom Weihnachtsmann ein Geschenk.
Stimmungsvoll präsentiert
sich der Bärnsdorfer Weihnachtsmarkt.
Längst kein
Geheimtipp mehr sondern ein Muss für viele Besucher aus einem weiten Umkreis
ist der Bärnsdorfer Weihnachtsmarkt (http://www.baernsdorferleben.de/weihnachtsmarkt.php)
- numehr in seiner 5. Auflage.
Er findet immer am
Vorabend zum 1. Advent statt. Bereits am frühen Nachmittag herrschte dichtes
Gedränge. Als um 18 Uhr die Herrnhuter Sterne illuminiert wurden, gab es kaum
noch ein Durchkommen. Einer der Höhepunkte war Uwe Lösches neues Bühnenstück „Rotkäppchen“.
„Kennen wir schon?“ Mitnichten! Denn nicht nur die Zuschauer kennen das Märchen
schon, sondern auch die Agierenden. Dass am Ende doch alles gut wird, ist den
durchaus überraschenden Wendungen zu danken, die ein durchaus anspruchsvolles
Publikum zu erheitern vermochten. Das mitspielende Publikum sorgte zudem für
gelungene Improvisationseinlagen. Da hätte auch der starke August, der selbst
die Commedia dell‘arte, das italienische Stegreiftheater, pflegte, seine helle
Freude gehabt. Man muss es gesehen haben. Bärnsdorf ist der Beweis dafür, das
ein hoher Anspruch und „Volkstümlichkeit“ kein Gegensatz sein müssen.
Solche
Feststellungen sind natürlich dazu angetan, dass bei der 6. Bärnsdorfer
Weihnacht noch mehr Zuschauer an der Bühne stehen. Vor allem das Spendensäckel
wird es freuen, das schon für viele gute Zwecke herhalten durfte. Die diesjährigen
Erlöse sollen einem neuen Kinderspielplatz in Bärnsdorf zugute kommen.
KR
Uwe Lösche, Daniela
Kohler und Ronald Börner
beim Bühnenstück
vom Rotkäppchen
Großer Andrang
herrschte am
Bratwurststand.
Radeburg
- Der Bürgermeister
Pressegespräch
mit Landrat Steinbach:
Jahresrückblick 2010
28.9. - Wurde der Stausee abgelassen?
Herr Landrat
Steinbach, am 1. Oktober haben Sie 15 Uhr den Katastrophenalarm für den
Landkreis Meißen aufgehoben. Es waren dramatische Tage. Die Flut hat insbesondere
die Region Großenhain erneut hart getroffen. Gibt es schon Aussagen zur
Schadenshöhe im Landkreis Meißen?
Wir stecken noch in
den detaillierten Recherchen. Es wird bestimmt ein zweistelliger Millionenbetrag
sein, der sich aus der Summe der privaten Schäden sowie der zerstörten
Infrastruktur an Straßen, Brücken, Radwegen ergibt. Auch wenn wir noch keine
konkrete Zahl nennen können, warten die Menschen dringend auf ein Signal aus
Dresden, dass ihre Hilferufe auch bei der Staatsregierung angekommen sind.
Es gibt Kritik an
der Talsperrenverwaltung. Sie hätte die Anwohner nicht rechtzeitig über das
Ablassen des Stausees Radeburg informiert. Was ergab die Prüfung durch das
Landratsamt?
Es gibt einen
Widerspruch zwischen den Informationen aus dem Landeshochwasserzentrum während
der Fluttage an den Katastrophenstab und der Aussage der Pressestelle der
Landestalsperrenverwaltung gegenüber der SZ-Lokalredaktion Großenhain. Darum
habe ich eine Untersuchung angeordnet. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass
weder der Stab noch die Städte und Gemeinden im Zwei-Stunden-Takt über die
Entwicklung des Hochwassers und die Entscheidungen der LTV informiert wurden. Ein
klärendes Gespräch zwischen der LTV, dem Kat-Stab des Landratsamtes sowie den
Kommunen wird in den nächsten Tagen stattfinden.
Viele Betroffene fühlen
sich im Vergleich zu den Opfern des August-Hochwassers in der Lausitz
schlechter behandelt. Was ist da dran?
Auf Wunsch der Bürgermeister
habe ich mich bereits am 30. September mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten
mit Bitte um Hilfe gewandt. Natürlich erwarten die Menschen in dem
Katastrophengebiet eine Gleichbehandlung mit den Opfern des Augusthochwassers.
Die Aussagen aus dem Innenministerium stimmen mich zuversichtlich. Jede andere
Entscheidung wäre den betroffenen Menschen auch nicht zu vermitteln.
Wird es staatliche
Hilfsgelder geben oder nicht?
Wir hoffen: die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Bürgermeister, die Stadt- und Gemeinderäte
und ich als Landrat. Diese Hilfe ist eine wichtige psychologische und
solidarische Brücke über die zweite Katastrophe in der Großenhainer Region in
diesem Jahr. Wir dürfen die Menschen nicht alleine lassen!
Was kann der
Landkreis für die doppelt getroffenen Bewohner in Großenhain tun?
Leider lassen sich
solche Naturereignisse nicht verhindern. Wir müssen das Krisenmanagement
detailliert analysieren, auf Schwachstellen untersuchen und ganz wichtig,
unsere Feuerwehren müssen für derlei Ereignisse ausgerüstet sein. Da sind wir
wieder beim Geld. Der Freistaat will die Förderung für die Wehren 2011
halbieren, dem Bau der Feuerwehrhäuser über das Programm zur integrierten ländlichen
Entwicklung hat er aber bisher nicht zugestimmt. Damit bleiben natürlich
auch weniger
Finanzen für die Technik. Dieses Klein Klein der Fachschaften kann aus meiner
Sicht nur noch unser Ministerpräsident Stanislav Tillich lösen. Denn ohne
Feuerwehren sind wir weder bei Hochwasser noch Sturm handlungsfähig.
Welche Lehren zieht
der Landkreis aus der neuerlichen Flut?
Einen perfekten
Schutz bei solchen Wassermassen wird es nicht geben. Dennoch sollte das
Hochwasserschutzkonzept stetig aktualisiert werden. Dem Vorwurf, dass die
kleinen Flüsse und Bäche nicht ordentlich gewartet werden und dies ein Grund für
die Überflutungen sei, muss nachgegangen werden. Es gibt aus meiner Sicht vielfältigen
Handlungsbedarf, nicht bei der Generallinie, sondern bei den Details. Mein Amt
für Brand- und Katastrophenschutz ist beauftragt, mit allen Ebenen - von der
Landestalsperrenverwaltung bis zu den Kommunen – über ein noch besseres
Katastrophenmanagement zu beraten.
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
kurz vor dem
Weihnachtsfest des Jahres 2010 sollten ein Rückblick und ein Ausblick auf das
Jahr 2011 erfolgen.
In diesem Jahr hat
uns nicht nur das Hochwasser mehrfach in den Griff genommen sondern erstmals
auch ein Tornado, der über Boden und Großdittmannsdorf hinweg fegte. Das
Septemberhochwasser war in seiner Menge und Ausdehnung höher als zur
Flutkatastrophe 2002. Sowohl die Regenmenge aber auch der gesättigte Boden, der
damit zusammenhängende erhöhte Grundwasserspiegel, haben zu Überflutungen geführt,
die weit über das hinaus gingen, was wir 2002 hier in Radeburg erleben mussten.
Positiv hat sich zumindestens auf Volkersdorf die Drosselung der Bartlake, die
die Landeshauptstadt Dresden 2009 gebaut hat, ausgewirkt. Wir werden im Jahre 2011
versuchen, einzelne Maßnahmen des Hochwassersicherungskonzeptes im Mittelteil
der Promnitz zu planen und evtl. 2012 umzusetzen, wenn hier Fördermittel zur
Verfügung gestellt werden. Erste Anfragen im Sächsischen Innenministerium
sind durchaus positiv beantwortet worden. Damit könnte evtl. erreicht werden,
dass auch Berbisdorf nicht mehr, nicht mehr so oft oder nur noch gering von Hochwasser geschädigt
wird.
Der Tornado über
Radeburg hat uns in aller Deutlichkeit bewusst werden lassen, dass die Natur
nicht beherrschbar ist. Neben vielen kleineren Beschädigungen an Dächern hat
er hauptsächlich den Zille-Hain, Carola-Hain und den Friedhof geschädigt. Gerade
die vielen abgeknickten oder umgestürzten Bäume, die dann weiteren Schaden
verursachten, hat die Stadt Radeburg unpassierbar werden lassen. Zum Glück ist
der Tornado an einem Feiertag über Radeburg gezogen. Man mag sich nicht
ausdenken, was passiert wäre, wenn an einem Werktag noch viele Menschen auf den
Straßen unterwegs gewesen wären. Somit brauchten wir hier in Radeburg
niemanden an Leib, Leben und Gesundheit betrauern. Für die gemeindeübergreifende
Hilfe der Feuerwehren aus den Nachbargemeinden habe ich mich im Namen aller
Einwohner Radeburgs bei den entsprechenden Feuerwehren bedankt.
Im Jahr 2011
beabsichtigen wir, den Zille- und Carola-Hain wieder aufzuforsten.
Für die Feuerwehr
in Bärnsdorf sind die Planungen für einen neuen Schulungsraum und Fahrzeughalle
soweit gediehen und die Fördermittel durch den Landkreis Meißen bestätigt,
dass wir im Frühjahr 2011 die Scheune in der Schmiedestraße in Bärnsdorf zu
einem Feuerwehrgerätehaus mit einem Schulungsraum umbauen werden.
Die alte
Grundschule in Radeburg ist bis auf den einen Riegel im Erdgeschoss und
Kellerbereich abgerissen. In dem Restbestand haben wir jetzt die Umbau- und
Anbaumaßnahmen für den dort geplanten Hort soweit vorangetrieben, dass
voraussichtlich im Februar 2011 der Hort an den Deutschen Kinderschutzbund übergeben
werden kann. Hier können dann bis zu 100 Kinder in der Hortunterbringung
betreut werden. Die enge Verzahnung zwischen Grundschule und Hort bietet damit
optimale Unterbringungsmöglichkeiten.
Nach Fertigstellung
des Hortes sind die Außenanlagen und der Pausenhof neu zu gestalten und die
Sportanlage noch herzustellen.
Da der Bund die
Sanierungsmittel für unser Sanierungsgebiet Stadtmitte kürzt, lässt auch der
Freistaat die Fördermittel auslaufen. Er verpflichtet damit die Städte und
Gemeinden, in diesem Förderprogramm die Fördergebiete zu schließen und
Ausgleichsbeiträge von den Eigentümern zu fordern. Die Stadtverwaltung versucht
zur Zeit, mit dem Gutachterausschuss die Werte festzulegen und kommt damit der
gesetzlichen Verpflichtung nach. Mit den restlichen Kassenmitteln bis 2014
haben wir angefangen, die Heinrich-Zille-Straße zu sanieren. Um die Fördermittel
für 2010 nicht verfallen zu lassen, musste zu dem späten Termin mit den Baumaßnahmen
begonnen werden, die jetzt durch den Einbruch des Winters vorerst gestoppt
wurden. Sobald die Witterung es zulässt, werden wir die Baumaßnahme beenden
lassen.
Im Abwasserbereich
haben wir die baulichen Jahresschreiben nochmals strecken müssen, da zur Zeit
keine Fördermittel für Abwassermaßnahmen ausgereicht werden.
Der Ortsteil Boden
ist im Wesentlichen erledigt. Im nächsten Jahr werden wir zusammen mit dem
Abwasserzweckverband Promnitztal (AZV) von der Kirche Großdittmannsdorf bis
zur Pappelstraße den Hauptkanal legen und die Stadt wird dann die
entsprechenden Hausanschlüsse erstellen.
Weiterhin wird hier
ein kleiner Bereich Oberflächenentwässerung gebaut werden müssen und ein
Ringschluss der Wasserleitung im Bereich Ende Hauptstraße / Pappelstraße
notwendig werden.
Den Mitgliedern des
Stadtrates und den beratenden Bürgern sowie meinen Kolleginnen und Kollegen
danke ich für die gute Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt Radeburg.
Ihnen, liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürgern, wünsche ich ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest
sowie alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen für das Jahr 2011.
Ihr Dieter
Jesse
Bürgermeister
Mittelschule
Heinrich-Zille Radeburg
Weißt du, wie‘s war in diesem Jahr…
Die Theatergruppe
nimmt ihren verdienten Beifall entgegen.
Den Gestaltern des
Weihnachtsprogrammes Frau Vogt, Frau Richert, Frau Rous und Frau Schneider (v.l.)
wird für ihre Arbeit mit dem Chor und der Theatergruppe vom Schulleiter Herrn
Ufert gedankt.
Immer, wenn es
Weihnacht wird, bereiten sich viele unserer Schüler auf einen besonderen Höhepunkt
vor - das Weihnachtsprogramm. Eigentlich beginnt die Arbeit bereits mit
Schuljahresbeginn. Die Gruppe „ Musiktheater“ sucht nach einem passendem Stück,
der Chor singt im Herbst Weihnachtslieder, Arbeitsgemeinschaften machen sich
Gedanken, was ihr Beitrag sein könnte, Neigungskurse profilieren sich und
nehmen das Highlight im Plan auf.
An zwei
vorweihnachtlichen Abenden luden wir zu unseren Aufführungen ein. Die Gäste
konnten außerdem den Weihnachtsmarkt am „ Zillebunker“ besuchen, auf dem sie
viele herzhafte und süße Leckereien angeboten bekamen oder kleine, von Schülern
gefertigte Geschenke erwerben konnten. Trotz knackiger
Kälte und viel Schnee fanden Eltern, Großeltern, ehemalige Schüler,
Förderer unserer Schule und viele weitere Gäste in die weihnachtlich geschmückte
Schule.
Zu Beginn des Festprogramms bewiesen Sophie Jakob am Flügel und Luise Schauer auf
der Geige ihr Können und sorgten mit ihrer Musik für eine festlich besinnliche
Stimmung. Unser Schulleiter, Herr Ufert, begrüßte die Gäste und drückte seine
Freude darüber aus, dass so großes Interesse an unserer Arbeit besteht. Gleichzeitig
dankte er allen Anwesenden für ihre Unterstützung. Am Ende des Programms
ergriff er nochmals das Wort, er nahm den Gedanken des Chorliedes auf...“ Es
war gut, euch wieder zu sehn…“ und wünschte allen ein besinnliches
Weihnachtsfest.
Das „ Musiktheater“, dessen Ensemble Schüler
fast aller Altersstufen vereint, gestaltete den ersten Teil der Veranstaltung.
Erfrischend neu bearbeitet wurde unter der Führung von Frau Richert und Frau
Schneider das Märchen „ Die goldenen Fingerspitzen“. Mit einem Lied wurden die
Zuschauer in das Geschehen eingeführt, Philipp Weber und Frau Richert begleiteten
instrumental. Das Mädchen Susanne, gespielt von Luisa Görne, hat beim Erscheinen der Eisfrau einen Wunsch frei.
Sie besteht auf goldene Fingerspitzen: „ Prinzessin Goldfinger ist mein schöner
Name, Prinzessin Goldfinger ist’ ne feine Dame…“ Dieses Lied begleitet uns
durch die Handlung. Unsere Prinzessin zieht durch die Welt, begegnet einer fleißigen
Kräuterfrau, die sie aufnimmt, obwohl die Prinzessin kaum etwas Nützliches tun
kann. Danach landet sie bei einem Schausteller. Furchtbar findet sie, dass sie
von ihm als Attraktion auf dem Jahrmarkt
verkauft wird. Später glaubt sie, beim König Faulus I. ihr Glück gefunden zu
haben, aber…es wird ihr schnell langweilig, dieses nichtstuerische Leben. Sie
sehnt sich nach Beschäftigung und ihrer Familie. Zurückgekehrt hilft sie ihrem
kranken Bruder Heiner, der darüber sehr erstaunt ist. Die goldenen
Fingerspitzen, die sie bei jeder Tätigkeit behindern, möchte sie gern loswerden.
Es ist wieder Winter, die Eisfee kann dem Mädchen die Fingerspitzen lösen. Nein
, eigentlich hat sie sich selbst erlöst- sie ist tätig geworden. Ein glückliches
Ende- eben ein Märchen- oder steckt doch viel Wahres und Wichtiges darin?
Den zweiten Teil des Programms gestaltete
traditionell unser, vom Vertiefungskurs Musik stimmlich unterstützter,
Schulchor. Mit viel Tatendrang arbeiteten die Sänger bereits im Chorlager mit
ihren Chorleiterinnen Frau Rous und Frau Vogt an diesem Projekt. An diesen
Tagen vergaßen sie fast, dass sie härter und länger übten als sonst. Unter anderem bereiteten sie die
Weihnachtsklassiker „Jingle Bells “und „Guten Abend schön Abend“ vor. Mit dem
Lied auf den Lippen: „Weißt du wie`s war
im letzten Jahr…“betraten die Chorleute die Aula. Ein Sänger trug eine Wichtelmütze
über der Schulter, vielleicht war das für die Kinderaugen in der ersten Reihe
ein besonderer Hinweis? Na, auf jeden Fall kam der Weihnachtsmann am Ende der
Veranstaltung und verteilte kleine Gaben. Es war ein abwechslungsreiches,
besinnlich bis heiteres Programm, man konnte förmlich spüren, dass es den
Akteuren nach der vielen Arbeit Spaß machte, vor diesem Publikum aufzutreten. Viele
von uns wurden an so manch eigenes Erlebnis zur Weihnachtszeit erinnert,
vielleicht auch durch das Gedicht „ Weihnachten gestern und heute“. Philipp Weber, Carina Wittke, Lena Reuschel und viele
weitere Solisten bereicherten das Programm mit Instrumentalbeiträgen, Liedern
oder instrumental begleiteten Gedichten. Die Sänger verabschiedeten sich mit „
Es war gut, euch wieder zu sehn…“ und bekamen für ihre Leistung einen ebenso
starken Applaus wie das Musiktheater.
Unser Chor hatte noch einen besonderen
Auftritt. Es gab eine Premiere. Die Idee dazu wurde bereits vor einem Jahr
geboren, verwirklicht werden konnte sie aber erst in der Vorweihnachtszeit 2010.
Sänger von zehn bis X Jahren probten altbekannte und neue Weihnachtslieder. Und
sie hatten viel Spaß dabei. Erstmals traten die Chöre des Heimatvereins und der
Zilleschule mit einem gemeinsamen Programm auf dem Radeburger Weihnachtsmarkt
auf. Sicher waren die Zuhörer freudig überrascht.
Antonia
Ritter, Kl.7
Angelika
Wolf
König Faulus und
Prinzessin Goldfinger
Im Chor der
Mittelschule singen Schüler aus Klassen 5 bis 10.
Szene aus „Die
goldenen Fingerspitzen“.
Kommentar
I
Zillehain-Sanierung
dem Klimawandel anpassen?
Die
Promnitzpromenade war einst mit Birken bepflanzt.
Die Meinungen gehen
auseinander – und das spannende ist: jeder hat irgendwie recht. Die einen, zum
Beispiel die CDU-Fraktion, wollen die Gelegenheit der Neupflanzung nutzen und
einen radikal verjüngten Park – nicht nur mit riesigen Bäumen sondern mit Sträuchern,
Büschen, Rhododendren, auch Blumenrabatten vielleicht und anderem mehr. Für
andere, wie Bürgermeister Dieter Jesse, ist ein Park mit hohen Bäumen „der
einzige Bereich, der Schatten spendet und Kühlung bringt“. Beide Seiten berufen
sich bei ihren Aussagen auf den Klimawandel. Prinzipiell erfreulich ist, daß gerade
in unserer arg betroffenen Region das Thema angekommen ist. Aber was ist nun
richtig? Eine Antwort auf diese Frage müssen meiner Meinung nach weitere Diskussionen
unter Einbeziehung von Fachleuten bringen.
Günter Andrä, Dipl.
Landwirt, als beratender Bürger Mitglied im Sozialausschuss, dem auch die
Bereiche Kultur und Denkmalpflege obliegen, warnt davor, die Sanierung
denkmalschützerisch „zu eng“ zu sehen. „Denkmalgerecht“ wieder dasselbe zu
pflanzen, was vorher hier stand, aber hier nicht bestehen kann, das wird dem
Anliegen von damals nicht gerecht und ist damit auch nicht denkmalgerecht. Aufgabe
ist es nicht, 1:1 zu ersetzen,“ so Günter
Andrä, „sondern die landeskulturellen Ansprüche raumästhetischer Gestaltung
mit den landespflegerischen Erfordernissen zur Pflanzung bzw. Anlage standortgerechter Gehölze und Pflanzen
in Einklang zu bringen. Die Historie des Parkes, also sein Denkmalcharakter und
die Folgen des Klimawandels sind gleichermaßen zu beachten.“
Die Arbeitsgruppe
Stadtgeschichte, die sich im Kultur- und Heimatverein ganz besonders mit der
Geschichte des Verschönerungsvereins und damit auch mit der Radeburger
Stadtparkgeschichte befasst hat, kann auf Grundlage ihrer Studien beipflichten.
Das Anliegen des Verschönerungsvereins ist es gewesen, eine „grüne Lunge“ für
Radeburg zu schaffen. Dies belegt die Satzung des Vereins aus den 1930er Jahren.
Ist damit belegt, dass Dieter Jesses Argument dem
damaligen Anliegen näher ist?
Ist damit auch Rüdiger
Stanneks Feststellung „die damals den Park angelegt haben, haben sich ja auch
was dabei gedacht,“ Genüge getan?
Die „tornadoresistente“
Ersatzeiche wird es sowieso nicht geben, wie wohl Bäume generell einem
Tornado, von dem sie direkt getroffen werden, nicht widerstehen können.
Wohl aber kann es Bäume
geben, die an einem Standort wie diesem, mit dicht anstehendem Grundwasser,
besser klarkommen und ihre Wurzeln standortgerecht ausbilden. An einem
solchen Standort wachsen viele robuste Straucharten und kleine Bäume, wie z.B. Birken
und Erlen, sagen die Wissenschaftler von der TU Dresden.
Alte Fotos des
Stadtparks belegen, dass die Erstbepflanzung des früher sumpfigen Parkgeländes
mit eben solchen Bäumen geschah, daß Hecken und Sträucher gepflanzt wurden – genau
das, was heute für den Standort auch zu empfehlen wäre. Die Promenade entlang
der Promnitz war eine Birkenallee.
Entspräche also die
Idee einer Parkanlage mit kleineren Gehölzen eher den Ambitionen des Verschönerungsvereins?
Auch das wäre zu einfach. Der Verein existierte fast 100 Jahre – also über vier
Generationen. Es ist verständlich, dass über einen so langen Zeitraum im Verein
auch der Zeitgeist wechselte und dass
der Verein Moden unterworfen war. So ist ja der Ersatz der Birken durch Eichen
nicht aus Versehen passiert, sondern auf Beschluss des Vereins. Denkmalsgerecht
zu sanieren heißt, dem Denkmal gerecht zu werden. Dies verlangt ein tolerantes
Herangehen, verlangt, die Sichtweisen der früheren Generationen mindestens zur
Kenntnis zu nehmen, besser: zu respektieren und im glücklichsten Fall auch zu übernehmen
und fortzuführen.
Ein solches „dynamisches“
Verständnis der landschaftspflegerischen Aufgabe schließt eine moderne, auch
den Klimawandel einbeziehende Parkgestaltung eben gerade nicht aus, denn auch
der Geist unserer Zeit hat Anspruch auf Beteiligung. Bei der Marktplatzüberplanung
und im Zuge des Straßenbaus in der Achse Großenhainer-Radeberger Straße hat man
den Paradigmenwechsel in Bezug auf die Architektur auch vollzogen. Es wird
nicht mehr historisch getrimmter Ersatz geschaffen, sondern was neu ist „darf“ auch
neu aussehen. So hebt sich der historische Bestand deutlicher ab. Eine ähnliche
Denkweise stünde einem modernen Parksanierungskonzept sicher auch gut an.
Damit stehen wir
wieder am Anfang: alles ist möglich und alles auch irgendwie richtig – außer: die
Sache dem Selbstlauf zu überlassen.
Eine Idee wäre vielleicht,
ein „Zielkonzept“ für den Park zu erstellen, in dem der Erhalt der vorhandenen
Substanz ebenso seine Berechtigung hat wie Neues – ein Parkkonzept, das nicht
radikal umgestaltet, sondern der Natur auch die Zeit lässt, die sie braucht. Ein
Konzept, das sagt, was gemacht werden soll, wenn sich künftig durch Sturm oder
durch Alter Lücken im Baumbestand bilden. Ich glaube, das wäre vorbildlich.
Bürgermeister
Dieter Jesse hat den Stadträten zugesagt, das Thema weiter zu behandeln. Wie
der Stadtpark künftig aussehen soll, scheint doch ein Thema zu sein, das viele
bewegt.
Klaus
Kroemke
Der Zille-Hain wie
er in den Anfangsjahren angelegt war.
Stadtgestaltung
Radeburgs Stadtpark reichte einst vom Badergarten bis zum
Carolahain
In den „Goldenen
Zwanzigern“ vermarktete sich Radeburg als „Wochenendstadt“ - „Die Stadt für
Wochenende und Erholung“. Ein wichtiges „Lockmittel“ für Besucher war damals
Radeburgs Stadtpark, der aber damals weit größer war, als der heutige Heinrich-Zille-Hain.
Zwischen 1863 und 1864
wurde die Promnitz „zwischen Südnergraben“ (Sinter) und der Röder reguliert. „An
Stelle der sumpfigen Teile wurden schöne Promenadenwege und schmucke Anlagen
geschaffen,“ schreibt Pastor Kramer in der Festschrift zum Heimatfest von 1907. Danach wurde vom
Landschaftsgärtner Pietzsch aus Oberlößnitz aus dem vormaligen „Kanonenhügel“ der
Carolahain geschaffen, der vom heutigen Friedhof bis an den Sintergraben
reichte. Die Dresdner Straße als Staatsstraße (S 80), die den Park später
durchschnitt, gab es damals noch nicht.
Der Promenadenweg
reichte bis zur Rödermündung. Außer im heutigen Zillehain ist er noch im
Bereich des Busbahnhofs rudimentär zu erkennen - und an der so genannten „Waage“
(Promnitzweg).
Die Promenade
selbst verlief möglicherwiese weiter über die Großenhainer Straße und ist jenseits
vielleicht noch in Ansätzen durch einige Bepflanzungen zu erkennen. Die
Arbeitsgruppe Stadtgeschichte erforscht dies gerade. Möglicherweise ist die „Allee“
am so genannten Badergarten (zwischen der Produktionshalle der Firma Zeidler
und der Röder) mal Bestandteil von Plänen gewesen, die Promenade entlang der Röder
fortzuführen. Ein Fußweg, der von dort zum Sportplatz führt, könnte damit im
Zusammenhang stehen. Vor dem Bau der Autobahn verlief er vermutlich weiter bis
zur Würschnitzer Straße und zum
Lindenplatz. Von da aus war es nicht weit zurück zum Sinter, so dass man
einen schönen Rundgang um die Stadt haben konnte. Wenn es dazu neue
Erkenntnisse gibt, werden wir hier berichten.
KR.
Stadt
Radeburg - Bauamt
Stadt
Radeburg
Information
zu Behinderungen durch Straßenausbau
Heinrich-Zille-Straße/Radeberger Straße
bis einschließlich Mühlgasse/August-Bebel-Straße
Beschlüsse
des Stadtrates zur 17. Beratung
am 09.12.2010
In öffentlicher
Sitzung
Beschluss Nr. 01 – 17./5.
Feststellung der
Jahresrechnung 2009 der Stadt Radeburg
Beschluss Nr. 02 – 17./5.
Übernahme einer
Abstandsflächenbaulast auf dem städtischen Flurstück 422/5 der Gemarkung
Radeburg
Beschluss Nr. 03 – 17./5.
Übernahme einer Abstandsflächenbaulast
auf dem städtischen Flurstück 162/3 der Gemarkung Radeburg
Beschluss Nr. 04 – 17./5.
Ausgaben und
Einnahmen für die Wiederbepflanzung und Wiederbeschaffung von Bänken im Zille-Hain
Der vollständige
Wortlaut der gefassten Beschlüsse in öffentlicher Sitzung kann im Sekretariat
des Bürgermeisters, Rathaus, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
gez. Jesse
Bürgermeister
Die Bauarbeiten
ruhen während der gegenwärtigen Witterung.
Die Fahrbahn in der
Heinrich-Zille-Straße ist als Einbahnstraße von der Radeberger Straße her in
Richtung Markt befahrbar. Geparkt werden kann nicht! Mühlgasse, August-Bebel-Straße
und Kirchplatz bleiben Sackgassen! Die Zugänge werden provisorisch über die
Gehwege gewährleistet – bitte beachten Sie die örtlichen Gegebenheiten! Sobald
möglich werden die Pflasterarbeiten daran fortgesetzt.
Der Zeitpunkt der
erneuten Vollsperrung zum Asphaltdeckeneinbau ist witterungsabhängig, die
Anwohner werden per Postwurf informiert.
Alle Buslinien
Richtung Großenhain und Dresden fahren über Am Sinter/Bahnhofsbrücke/Hospitalstraße
zum Busbahnhof und zurück. Die Ersatzhaltestellen sind Am Sinter in Höhe
Parkplatz Jugendclub. Die Buslinie nach Coswig bedient die Haltestellen
Siedlung, Bahnhof, Gartenstraße.
Die
Innenstadthaltestellen Friedhof/Tankstelle/Markt/Großenhainer Platz entfallen.
Bitte beachten Sie
die Haltestelleninformationen.
Stadt
Radeburg
Stadt
Radeburg
Hinweis
zur Vorstellung der Landestalsperren-
verwaltung
im Technischen Ausschuss
Am 18.01.2011
stellt sich die Landestalsperrenverwaltung in der öffentlichen Sitzung des
Technischen Ausschusses im Ratssaal der Stadt Radeburg ab 19 Uhr vor und erläutert
u.a. die Funktionsweise und Nutzung der Speicherbecken Radeburg.
Bekanntmachung
der Jahresrechnung 2009 der Stadt Radeburg
Gemäß § 88 (4) der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18. März
2003 (GVBL.S.55, ber. S. 159,
zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2008 (GVBL. S.138) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Stadtrat
der Stadt Radeburg am 09. Dezember 2010
die Jahresrechnung 2009 der Stadt Radeburg mit Beschluss Nr. 01-17./5. gemäß
der vorgelegten Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung (Anlage 1) festgestellt
hat.
Gleichzeitig weisen
wir auf die in § 88 (4) SächsGemO festgelegte öffentliche Auslegung der
Jahresrechnung 2009 der Stadt Radeburg mit Rechenschaftsbericht hin. Diese
Unterlagen liegen vom 20. Dezember 2010 bis 03. Januar 2011 während den Öffnungszeiten
in der Stadtverwaltung /
Kämmerei (2. Obergeschoss) zur Einsichtnahme aus.
Anlage
1 zum Beschluss Feststellung der JR 2009
Feststellung
und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 - in Euro -
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
haushalt haushalt haushalt
1. Soll-Einnahmen 10.695.594,65 6.582.630,65 17.278.225,30
2. + neue Haushaltseinnahmereste --------------- 298.255,82 298.255,82
3. - Haushaltseinnahmereste Vorjahr* --------------- 987.911,15 987.911,15
4. Bereinigte Soll-Einnahmen 10.695.594,65 5.892.975,32 16.588.569,97
5. Soll-Ausgaben 10.695.594,65 6.712.827,30 17.408.421,95
6. + neue Haushaltsausgabereste 0 1.165.642,02 1.165.642,02
7. - Haushaltsausgabereste Vorjahr* 0 1.985.494,00 1.985.494,00
8. Bereinigte Soll-Ausgaben 10.695.594,65 5.892.975,32 16.588.569,97
9. Fehlbetrag(VmH Nr. 8./. Nr. 4) --------------- 0 0
Nachrichtlich(Haushaltsausgleich
§ 22 KomHVO)
10. Soll-Ausgaben VwH –
enthaltene Zuführung an
VmH 2.292.868,48 ------------- --------------
11. Soll-Ausgaben VmH – enthaltene
Zuführung an VwH -------------- 0 --------------
12. Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1
Satz 2 KomHVO: 977.907,50 € -------------- ------------- --------------
13. Soll-Ausgaben VmHH – enthaltene
Zuführung zur allgem. Rücklage
Überschuss, GrpNr. 91 -------------- 0 --------------
14. Soll-Einnahme- enthaltene Ent-
nahme aus der allgem. Rücklage -------------- 413.547,28
--------------
15. Soll-Einnahme VwH – enthaltene
Zuführung zum allgem. Ausgleich 0
0 0
16. Fehlbetrag nach § 79 Abs. 2
SächsGemO (vergleiche § 23
Abs.1 Satz 2 KomHVO) -------------- 0 --------------
Technischer Ausschuß
18.01.11 - 19.00 Uhr
im Ratssaal der Stadt Radeburg
Sitzung des Stadtrates
06.01.2011 - 19:30 Uhr
im Ratssaal der Stadt Radeburg
Schuldnerberatung in Radeburg
am Freitag, den 21.
Januar
von 9.00-12.00 Uhr; Bürgerbüro
Erdgeschoß Stadtverwaltung
- Bauamt
HERREN-HALLEN-
FUSSBALLTURNIER
2. Mobilconcept-Cup
Termin: 08. Januar 2011
Beginn: 14.00 Uhr
Ort: Radeburg, Meißner Berg
Rentenberatung
Jeden zweiten
Dienstag im Monat von 15-16 Uhr - Bürgerbüro
Erdgeschoß Stadtverwaltung
- Bauamt
Sprechstunde
Schwangerenberatung
Ort: Radeburg- Seniorenclub
Meißner Str. 1
3. Donnerstag im
Monat · 9:00-10:30
Voranmeldung
erbeten
unter 03521 7253452
Themen: Antrag
Babyerstausstattung, allgemeine soziale Beratung
rund um Schwangerschaft
A. Janotta,
Sozialarbeiterin
Teilnehmende
Mannschaften:
• LSV Tauscha 61
• SV Empor Berlin
• TSV Radeburg 1862
• Hermsdorfer SV
• SV Masserberg
• SG Dynamo Dresden IV
• Berbisdorfer SV 1.
• Berbisdorfer SV 2.
Eintritt frei +++ Speisen & Getränke +++ Tombola
Aus
dem Stadtrat berichtet
Aus dem Beteiligungsbericht der Stadt Radeburg für das
Geschäftsjahr 2009
Entsprechend der Sächsischen
Gemeindeordnung hat die Stadt Radeburg dem Stadtrat der Stadt Radeburg regelmäßig
Beteiligungsberichte der Unternehmen vorzulegen, an denen die Stadt mittelbar
oder unmittelbar
beteiligt ist und diese Berichte öffentlich, für jeden Bürger zur Einsicht,
auszulegen.
An folgenden
Unternehmen ist die Stadt beteiligt:
• Radeburger Wohnungsgesellschaft mbH
• Abwasserzweckverband „Promnitztal“, Radeburg
• Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden
• KBO Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der
Energieversorgung Sachsen Ost mbH, Sebnitz
• Wasserverband Brockwitz-Rödern
• Zweckverband Energie Ostsachsen i. L.
Bürgermeister
Dieter Jesse legte den Stadträten eine Einschätzung zu den einzelnen
Gesellschaften vor, aus der wir nachfolgend zitieren.
1. Radeburger
Wohnungs-
gesellschaft mbH
Die Gesellschaft
mit beschränkter Haftung ist 100 % im Eigentum der Stadt Radeburg. Die
Gesellschaft selbst kann auf Grund der zu fast 100 % sanierten Wohnungen in
ihrem Bestand auf einen Leerstand in den letzten Jahren bis zu 5,55 % zurück
blicken. Aktuell ist ein durchschnittlicher Leerstand im Jahre 2009 von 5,07 % festgestellt
worden. Hierbei handelt es sich im wesentlichsten um die 4-Raum-Wohnungen in
der 4. Etage. Der bereits seit Jahren niedrige Leerstand ist auch nach Auskunft
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die seit Jahren die Gesellschaft überprüft,
in Sachsen ein historisches Tief.
Die Gesellschaft war
jederzeit im Jahre 2009 in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen
nachzukommen. Es ist ein positives Ergebnis erwirtschaftet worden, da die
Sonderabschreibungsmodelle ausgelaufen sind. Die Kassenlage war als gut zu
bezeichnen.
Bezüglich der Finanzbeziehungen
zur Stadt bleibt festzustellen, dass die RWG seit einigen Jahren mit ca. 100.000
€ das an sie gewährte Darlehen zurück zahlt. Dies wird spätestens 2012 zurückgezahlt
sein.
Weitere
Besonderheiten der direkten Beziehung zwischen Stadt und RWG sind, dass die
Gewerberäumlichkeiten
und Wohnungen in gemischt genutzten Häusern (z. B. Wohnungen über dem
Heimatmuseum) von der RWG verwaltet werden und wir hier eine den gesetzlichen
Regelungen
entsprechende Verwaltungsgebühr bezahlen müssen. Darüber hinaus werden durch
die Personalabteilung der Stadt die Personalkosten der RWG berechnet,
ausgezahlt und Sozialbeträge abgeführt. Für diese Dienstleistung zahlt die RWG
einen monatlichen Pauschalbetrag an die Stadt.
Zurzeit bestehen
Bestrebungen, die von der RWG verwalteten reinen Wohnhäuser dem privaten Markt
zum Kauf anzubieten. Dies insbesondere, da hier erheblicher Sanierungsrückstau
entstanden ist, den die Gesellschaft mit eigenen Mitteln ohne zusätzliche
Kreditaufnahmen nicht bewältigen kann. Die Bestrebungen haben erst für die Röderstraße
Erfolg gehabt.
Nach Rückkauf des
Erbbaurechts aus Insolvenz verwaltet die RWG für die Stadt auch den „Moritz“. Hier
ist eine Sozialstation vom ASB eingerichtet worden, die auch die älteren
Mieter betreut.
2. Abwasserzweckverband
„Promnitztal“, Radeburg
Hierbei handelt es
sich um einen Zweckverband nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit. Der
Zweckverband „Promnitztal“ (AZV) ist ein Teilzweckverband. Dies bedeutet, dass
er nur die Klärwerke und Hauptsammler baut, das Abwasser einsammelt, behandelt
und den gesetzlichen Bedingungen entsprechend abführt.
Folgende Mitglieder
waren 2009 im AZV noch mit folgenden Anteilen vertreten:
• Stadt Radeburg 50,29
%
• Gemeinde Moritzburg 34,76%
• Gemeinde
Ottendorf-Okrilla 14,95 %
Die Gemeinde
Ottendorf-Okrilla hat den Ausstieg aus dem AZV von der Rechtsaufsichtsbehörde
genehmigt erhalten und arbeitet nicht mehr im AZV mit. Danach sind die Stadt
Radeburg und die Gemeinde Moritzburg die einzig verbleibenden Mitgliedsgemeinden
im AZV.
Im Jahre 2009 ist
die neue Satzung beschlossen und genehmigt worden. Der Austritt von Ottendorf-Okrilla
ist vollzogen worden.
Der AZV baut z. Zt.
die Überleitung des Ortsteiles Boden zusammen mit der Stadt. Da die
angefallenen Betriebskosten des AZV durch Umlagen anteilsmäßig durch Radeburg
und Moritzburg getragen werden müssen, ist die Finanzlage jährlich als
ausgeglichen zu bezeichnen. Der Schuldenstand per 31.12.2009 beträgt 5,249 Mio
€.
3. Sächsisches
Kommunales Studieninstitut
Das Sächsische
Kommunale Studieninstitut Dresden (SKSD) ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts als Zweckverband, welcher ausschließlich dem Zweck dient, Ausbildung
von Verwaltungsangestellten - Lehrgänge zum I. und 2. Angestelltenlehrgang,
Lehrgänge nur die Aus- und Fortbildung der Beschäftigen im öffentlichen Dienst -
zu organisieren.
Die Stadt Radeburg
hat ein Stimmrechtsanteil von 1,11 %. Die Umlage beträgt 409,66 €.
Gewinne und
Verluste treten nicht auf.
4. Kommunale
Beteiligungsgesellschaft an der
Energieversorgung Sachsen Ost mbH, Sebnitz
Die Stadt hat 1,1138
% Beteiligung an der KBO (Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der
Energieversorgung Sachsen/Ost mbH), die wiederum 25,5003 % an der zum 01.01.2008
neu gegründeten ENSO Energie Sachsen Ost AG besitzt. Die KBO hat 166
Gesellschafter. Die Stadt Radeburg hält hier 3.523 Aktien. In den letzten
Jahren sind sowohl aus der ENSO Energieversorgung Sachsen Ost mbH als auch aus
der GASO Gewinne an die Gemeinden und Städte ausgeschüttet worden.
Nach Mitteilung der
Geschäftsführer hat sich der Zusammenschluss von der ENSO Strom GmbH mit der
GASO GmbH in die Dachgesellschaft ENSO positiv ausgewirkt. Allerdings sind noch
nicht alle Synergieeffekte ausgeschöpft.
Sowohl im Gas als
auch im Strom hat sich der freie Wettbewerb im Jahre 2008 und 2009 noch nicht
groß ausgewirkt. Dies wird jedoch in Zukunft anders gesehen. Damit ist mit
fallenden Umsätzen zu rechnen, was dazu führt, dass die Gesellschafter und
damit auch die Kommunen weniger an Gewinnausschüttungen erhalten. 2007, 2008
und 2009 waren die Gewinnausschüttungen für die Kommunen gleichbleibend hoch.
5. Wasserverband
Brockwitz-Rödern
Der Wasserverband
Brockwitz Rödem ist ein Zweckverband, dem hauptsächlich die Gemeinden und Städte
des Landkreises Meißen angehören. Nach dem im Jahre 2001 die Wasserversorgung
Brockwitz-Rödern GmbH gegründet wurde und die DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH,
als strategischer Partner, mit 49 % an dieser GmbH beteiligt wurde, besteht
der Zweckverband Brockwitz-Rödern eigentlich nur noch als „hohler Vogel“.
Der Wasserverband
Brockwitz Rödem verfugt nicht mehr über eigene Aufgaben und Personal und hat
offiziell nur noch eine Kreditsumme von rund 1,2 Mio € im Haushaltsplan. Dieser
Kredit wird It. Beteiligungsvertrag über die Brockwitz-Rödern GmbH mit der
DREWAG von dieser befriedigt. Wasserversorgungsverträge und damit Zahlungen
werden von der Stadt Radeburg nur an die Wasserversorgung Brockwitz-Rödern GmbH
geleistet. Die Stadt ist damit an dieser GmbH mittelbar beteiligt.
Besondere Hinweise
auf die Liquidität der Wasserversorgung Brockwitz-Rödern GmbH bestehen
insbesondere auf die schrumpfende Bevölkerungszahl und die Sparmaßnahmen der
Verbliebenen, die - insgesamt gesehen - den Wasserverbrauch rückläufig
erscheinen lassen.
Damit ist auch die
Wasserversorgungs GmbH in der Pflicht, für Investitionen eine strenge Prüfung
vorzunehmen und die Betriebskosten zu senken. In dem damaligen Vertrag mit der
DREWAG ist der Preis fur die Wasserlieferung bis 2007 festgeschrieben gewesen. Ab
01.01.2009 ist der Wasserlieferpreis auf 0,84 €/m³ erhöht und bis Ende der
Beteiligung durch die DREWAG 2021 festgeschrieben worden.
Ausschüttungen von
der GmbH sind bisher nicht erfolgt und sind auch zukünftig nicht zu erwarten.
Die Auflösung ist
genehmigt. Rechtlich kann die Auflösung noch einige Jahre dauern.
„Ingesamt kann
festgestellt werden,“ so das Fazit des Bürgermeisters, „dass alle Beteiligungen
der Stadt Radeburg an Unternehmen zu keinerlei finanziellen Belastungen der
Stadt führen können. Inwieweit mittelfristig noch Gewinnausschüttungen in den
bisherigen Höhen erfolgen, bleibt abzuwarten.“ Der Stadtrat hat alle
vorgelegten Beteiligungsberichte in seiner 17. Sitzung zur Kenntnis genommen.
Beteiligungsberichte
für das Jahr 2009 von Unternehmen, an denen die Stadt unmittelbar oder
mittelbar beteiligt ist
Auf der Grundlage
von § 99 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBL. S.55, ber. S.159,
zuletzt geändert durch Art. 2 des ÄndG vom 26.06.2009 - SächsGVBL. S.323) wird
bekannt gegeben, dass die Beteiligungsberichte von Unternehmen, an denen die
Stadt Radeburg unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, in der Zeit vom
03.01.2011 bis 14.01.2011
im Sekretariat des
Bürgermeisters, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg, während der
üblichen Öffnungszeiten
zur Einsichtnahme ausliegen.
Die
Beteiligungsberichte
- der Radeburger
Wohnungsgesellschaft mbH
- des
Abwasserzweckverbandes „Promnitztal“, Radeburg
- des Sächsischen
Kommunalen Studieninstitutes Dresden
- der KBO Kommunale
Beteiligungsgesellschaft mbH an der Energieversorgung Sachsen Ost mbH, Sebnitz
- des
Wasserverbandes Brockwitz-Rödern
- des Zweckverbandes
Energie Ostsachsen
wurden dem Stadtrat
in der Sitzung am 9. Dezember 2010 zur Kenntnis gegeben.
gez. Jesse
Bürgermeister
Apothekenbereitschaftsplan
KOMMT GRATULIEREN
Bereitschaftszeiten
der Apotheken in Großenhain und Radeburg:
-
tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr
-
zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr
-
zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr
Herzliche Glückwünsche übermittelt
die Stadtverwaltung Radeburg
18.12. Triebischtal -Apotheke Meißen Stadt -Apotheke 17 -19
19.12. Markt -Apotheke Meißen Stadt -Apotheke 10 -12 & 17 -19
20.12. Sonnen -Apotheke Meißen Marien -Apotheke 18 -20
21.12. Stadt -Apotheke Großenhain Stadt -Apotheke 18 -20
22.12. Markt -Apotheke Meißen Mohren -Apotheke 18 -20
23.12. Apo. am Kupferberg Großenhain Apo. am Kupferberg 18 -20
24.12. Mohren-Apotheke Großenhain Mohren -Apotheke 17 -19
25.12. Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal
Löwen -Apotheke 10 -12 & 17 -19
26.12. Apo. am Kirchplatz Weinböhla Apo. am Kupferberg 10 -12 & 17 -19
27.12. Elbtal -Apotheke Meißen Löwen -Apotheke 18 -20
28.12. Apo. am Kirchplatz Weinböhla Apo. am Kupferberg 18 -20
29.12. Regenbogen -Apotheke Meißen Stadt -Apotheke 18 -20
30.12. Alte Apotheke Weinböhla Apo. am Kupferberg 18 -20
31.12. Sonnen -Apotheke Meißen Marien -Apotheke 10 -12 & 17 -19
1.1. Rathaus -Apotheke Weinböhla Löwen -Apotheke 17 -19
2.1. Apotheke am Kirchplatz Weinböhla Marien -Apotheke 10 -12 & 17 -19
3.1. Triebischtal -Apotheke Meißen Stadt -Apotheke 18 -20
4.1. Marien -Apotheke Großenhain Marien -Apotheke 18 -20
5.1. Hahnemann -Apotheke Meißen Mohren -Apotheke 18 -20
6.1. Regenbogen -Apotheke Meißen Apo. am Kupferberg 18 -20
7.1. Stadt -Apotheke Großenhain Stadt -Apotheke 18 -20
8.1. Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal
Apo.am Kupferberg 17 -19
9.1. Apo. am Kupferberg Großenhain Apo. am Kupferberg 10 -12 & 17 -19
10.1. Moritz -Apotheke Meißen Stadt -Apotheke 18 -20
11.1. Rathaus -Apotheke Weinböhla Mohren -Apotheke 18 -20
12.1. Sonnen -Apotheke Meißen Löwen -Apotheke 18 -20
13.1. Löwen -Apotheke Radeburg Stadt -Apotheke 18 -20
14.1. Markt -Apotheke Meißen Löwen -Apotheke 18 -20
15.1. Sonnen -Apotheke Meißen Marien -Apotheke 17 -19
16.1. Marien -Apotheke Großenhain Marien -Apotheke 10 -12 & 17 -19
17.1. Stadt -Apotheke Großenhain Stadt -Apotheke 18 -20
18.1. Elbtal -Apotheke Meißen Mohren -Apotheke 18 -20
19.1. Apo.am Kirchplatz Weinböhla Löwen -Apotheke 18 -20
20.1. Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal
Marien -Apotheke 18 -20
21.1. Alte Apotheke Weinböhla Apo. am Kupferberg 18 -20
22.1. Alte Apotheke Weinböhla Stadt -Apotheke 17 -19
23.1. Elbtal -Apotheke Meißen (im Elbe-Center)
Stadt -Apotheke 10 -12 & 17 -19
zum 75. Geburtstag
am
24.12. Röhr, Manfred Kurzer Weg 3,
Volkersdorf
am
04.01. Wolf, Dieter August-Bebel-Str. 3
am
07.01. Lösche, Harry An der Promnitz 47, Bärnsdorf
am
13.01. Wachtel, Konrad Unterdorf 9, Bärwalde
am
16.01. Gründler, Rosemarie Hospitalstraße 24 A
am
19.01. Kießling, Liesbeth Bärnsdorfer Hauptstraße 27
zum 80. Geburtstag
am
26.12. Engelmann, Günther Hospitalstr. 16
am
28.12. Seiler, Horst Radeburger Straße 24
am
30.12. Kuffel, Ingeborg Paul-Hoyer-Str. 7
am
03.01. Jahn, Gerhard Weinbergstraße 4
am
05.01. Schlegel, Ingeborg Dorfstraße 3, Bärwalde
am
15.01. Hähnel, Brigitte Gartenstraße 18
am
18.01. Löschner, Manfred Röderstraße 13
am
21.01. Kreutz, Annelies Bärnsdorfer Hauptstraße 74
zum 85. Geburtstag
am
25.12. Johne, Gerda Hauptstraße 4, Großdittmannsdorf
am
29.12. Bruschwitz, Herbert Freiheitsstraße 7
am
02.01. Klick, Ursula Würschnitzer Straße 10
am
14.01. Klinger, Ursula Bärnsdorfer Straße 6, Berbisdorf
zum 90. Geburtstag
am
14.01. Büching, Johanna Großenhainer Platz 5
am
14.01. Fricke, Heinz Zum Spitzberg 1, Volkersdorf
zum 91. Geburtstag
am
05.01. Görner, Eva Meißner Berg 76
am
08.01. Naumann, Frida Hofwall 2
am
15.01. Ruchholtz, Irmgard Hospitalstr. 16
Zur Diamantenen Hochzeit
gratulieren wir herzlich
am 26.12. dem
Ehepaar Ingeborg und Heinz Schlegel,
Dorfstraße 3, Bärwalde
Zahnärztlicher Notdienst Radeburg / Moritzburg
An
Samstagen, Sonntagen, Feiertagen jeweils von 9-11 Uhr
18./19.12. Herr
ZA Stille,
Ottendorf-Okrilla,
Radeburger Str. 4
Tel. 035205/ 54134
24.12. Herr Dr. Zimmer
DD-Weixdorf,
Schönburgstr. 21a
Tel. 0351/8804921
Tel. priv.
0351/8804202
25.12. Frau DS Schee
Moritzburg, Zillerstr.
Tel. 035207/82382
26.12. Herr Dr. Hentschel,
Ottendorf-Okrilla, Radeburger Str. 9
Tel.:
035205/ 74571
31.12. Herr DS Reinhold,
Radeburg,
Großenhainer Str. 27
Tel. 035208/ 80516
01./02.01. Herr Dr. Gross
Radeburg,
Heinrich-Zille-Str. 13
Tel. 035208/2041
08./09.01. ZÄ
Ute Grünberg
DD-Weixdorf, Paul-Wicke -Str. 10
Tel. 0351/
8806921
mobil 0173/5422843
15./16.01. Frau Dr. Mehlhorn
DD-Weixdorf
August-Wagner-Str. 2
Tel. 0351/8903641
priv. 0351/8804241
22./23.01. Frau Dipl. med.
Grosche,
OT. Hermsdorf,
Dresdner Str. 89
Tel. 035205/
73483
Ärztliche Notdienste
Rettungsstelle Meißen:
Die Vermittlung des diensthabenden
Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die
03521-73 85 21
Bereitschaftszeiten:
Mo,
Di, Do: 19.00 – 7.00 Uhr
Mi:
14.00 – 7.00 Uhr
Fr:
14.00 – 8.00 Uhr
Sa: 08.00 – 8.00 Uhr
So
u. Feiertag:
8.00 – 8.00
Uhr bzw. 7.00 Uhr
Impressum: Radeburger Anzeiger,
seit 1876, 134. (21.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden
Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch,
Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für
Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf),
mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach,
Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach,
Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra,
Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna) sowie dem Informationsblatt für
Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign
Klaus-Dieter Kroemke e.K., August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter
Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de,
e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für
Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde
Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für
den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.:
(035208) 80810, Fax. 80811. Verantwortliche für die Verteilung: PNP
Direktwerbung Distribution GmbH; Tel.: 03722/524221 oder 524231 - Der
Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter
mindestens 1 x im Monat. Anzeigenschluß
ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf
Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten
werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm, für private Anzeigen
0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige
Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit,
bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck,
auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus
Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße
werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge
müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für
Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt
angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne
Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.
Landesdirektion
Dresden
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Radeburg
Bekanntmachung
der
Landesdirektion Dresden
nach
dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
über
Anträge auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen
Gemarkungen
Berbisdorf und Radeburg der Stadt Radeburg
vom
22. November 2010
Sonntag, den 19. Dezember 9.00 Uhr Predigtgottesdienst
4. Advent gleichzeitig
Kindergottesdienst
Heilig Abend, den 24. Dezember 15.00 Uhr Christvesper
mit Krippenspiel
18.00
Uhr Christvesper
im Kerzenschein
1. Christtag, den 25. Dezember 9.00 Uhr Festgottesdienst
mit Pfarrer Spindler
2. Christtag, den 26. Dezember 9.00 Uhr Festgottesdienst
gleichzeitig
Kindergottesdienst mit Weihnachtsfeier
Silvester, den 31. Dezember 18.00 Uhr Abendmahls-
gottesdienst
22.00
Uhr Festliche Orgel-
musik zum
Jahresausklang
Neujahr, den 01. Januar 2011 9.30 Uhr
Predigtgottesdienst
mit Diakon Albrecht
Sonntag, den 02. Januar 16.30 Uhr
Kinderkrippenspiel
2. Sonntag nach Weihnachten
Sonntag, den 09. Januar 9.00 Uhr
Predigtgottesdienst
1. Sonntag nach Epiphanias gleichzeitig
Kindergottesdienst
Sonntag, den 16. Januar 9.00 Uhr
Predigtgottesdienst
2. Sonntag nach Epiphanias gleichzeitig
Kindergottesdienst
Bibelstunden: 19.30 Uhr
jeden Mittwoch
Junge Gemeinde: 18.00 Uhr jeden
Mittwoch
Frauenkreis: 14.30 Uhr Dienstag,
den 11. Januar
Kreis der Mitte: 19.30 Uhr
Dienstag, den 18. Januar Mutti-Kind-Kreis: 9.00 Uhr Dienstag,
den 11. und 25. Januar
Freiraum für Frauen: 19.30 Uhr Donnerstag,
den 13. Januar
Vierzig-Plus-Minus: 19.30 Uhr Dienstag,
den 25. Januar
Vorschulkreis: 9.30 Uhr
Sonnabends
außer in den Ferien
Bis zum 23. Dezember
sind
wochentags von 17.30 Uhr – 18.00 Uhr
im Pfarrhaus Kinder und Erwachsene mit Liedern, Gedichten und Überraschungen
gemeinsam auf dem
ADVENTSWEG unterwegs.
Weihnachtsmusik
des 16. und
17. Jahrhunderts zum Zuhören und Mitsingen
Es musizieren die „Dresdner Stadtpfeifer“
auf historischen Instrumenten
am 2. Christtag,
dem 26. Dezember 2010 – 17.00 Uhr
in der Röderner Kirche
Eintritt frei!
Eine Kollekte wird am Ausgang erbeten.
Sprechzeit Pfr. Seifert: dienstags
17 – 18 Uhr
oder nach Vereinbarung!
Telefon: 035208/349617
Im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter wünsche ich
Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit und ein gutes Neues Jahr.
Ihr Pfarrer
Frank Seifert
Die Landesdirektion
Dresden gibt bekannt, dass die Wasserversorgung Brockwitz-Rödern GmbH,
Dresdner Straße 35, 01640 Coswig, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch
Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert
worden ist, gestellt hat.
Die Anträge
umfassen die bestehende Trinkwasserleitung Nr. 37 von Radeburg bis zum Zählerschacht
Berbisdorf (DN 300) nebst Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in den
Gemarkungen Berbisdorf und Radeburg der Stadt Radeburg.
Die von den Anlagen
betroffenen Grundstückseigentümer der Flurstücke der oben aufgeführten
Gemarkungen können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen
in der Zeit
vom 3. Januar 2011
bis einschließlich 31. Januar 2011
während der
Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr,
freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr) in der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee
2, 01099 Dresden, Zimmer 2023, einsehen.
Die Landesdirektion
Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der
gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7
Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung
des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des
Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember
1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweis zur
Einlegung von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 1
Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen
der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene
Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990.
Dadurch, dass die
Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht
damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks
erteilt wird.
Ein zulässiger
Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden
Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet,
dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar
nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem
Unternehmen dargestellt, betroffen wird.
Der Widerspruch
kann bei der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, bis
zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im
Referat 14 (Zimmer 2023) bereit.
Dresden, den 22. November 2010
Landesdirektion
Dresden
Zorn,
Referatsleiter
Zensus
2011
Interviewer
für den Zensus 2011 gesucht!
Seit dem 1. November
2010 ist in Radebeul eine örtliche Erhebungsstelle für den Zensus 2011
eingerichtet, die ab 1. Januar 2011 ihren Betrieb aufnehmen wird.
Der Zensus 2011 läuft
in Deutschland nach einem neuen Verfahren: Statt alle Einwohner zu befragen,
wie es bisher bei traditionellen Volkszählungen üblich war, werden diesmal
hauptsächlich Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Diese Methode reduziert
die Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Auskunftspflichten und verursacht
insgesamt geringere Kosten. Daten, die nicht aus den Verwaltungsregistern
gewonnen werden können, wie z. B. Informationen zu Bildung, Ausbildung und
Beruf, werden per Stichprobe bei rund 380.000 Einwohnern und Einwohnerinnen
des Freistaates Sachsen befragt. Dafür werden bereits jetzt ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht, die bereit sind als Interviewer zu
helfen. Ihre Hauptaufgabe ist es, ab Mai 2011 im Rahmen der Haushaltebefragung
zusammen mit den Betroffenen die Fragebogen auszufüllen.
Die örtliche
Erhebungsstelle ist zuständig für die Durchführung der Haushaltestichprobe und
weiteren Befragungen in den Gemeinden: Coswig, Ebersbach, Lampertswalde,
Moritzburg, Radebeul, Radeburg, Tauscha, Thiendorf, Schönfeld und Weißig a. Raschütz.
Für diese
ehrenamtliche Tätigkeit sollten Sie zuverlässig, verschwiegen und zeitlich flexibel
sein. Zudem werden sie ausführlich geschult und in ihre Aufgaben eingewiesen. Für
die Befragungen erhalten die Erhebungsbeauftragten Aufwandsentschädigungen (inklusive
Fahrtkosten). Für jede erfolgreich geführte Befragung gibt es durchschnittlich
7,50 € pro Haushalt. Der zeitliche Aufwand beträgt zwischen 30 und
60 Minuten.
Wer Interesse für
diese ehrenamtliche Tätigkeit aufbringt und das 18. Lebensjahr vollendet hat,
wendet sich bitte an die örtliche Erhebungsstelle der Stadt Radebeul:
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Stefanie
Schmidt
Rosa-Luxemburg-Platz
1
01445 Radebeul
zensus@radebeul.de
Tel.: 0351/8311-720
Informationen gibt
es auch im Internet unter
http://www.zensus2011.de/.
Zweckverband
Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Neuer Entsorger für Gelbe Säcke und Glas vom DSD beauftragt
Das Duale System
Deutschland, kurz DSD, hat neue Entsorger beauftragt, die für die nächsten zwei
Jahre im Landkreis Meißen die Gelben Säcke einsammeln und die Glascontainer
entleeren werden, beginnend ab dem 1. Januar 2011. Diese Aufgaben fallen nicht
in den Verantwortungsbereich des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes
Elbtal (ZAOE). Der Verband unterstützt das DSD bei der Öffentlichkeitsarbeit.
Entsorgung
Gelbe Säcke
Die REMONDIS Elbe-Röder
GmbH wird die Gelben Säcke abholen (Termine siehe Abfallkalender) und bei den
Ausnahmefällen die Gelben Tonnen entleeren. Der ZAOE bittet die Bürger, sich
bei Problemen direkt an die Firma REMONDIS zu wenden,
Tel. 035248 836-32
oder -12.
In die Gelben Säcke
/Tonnen kommen nur Verpackungsabfälle aus Kunststoff (z. B. Folien,
Joghurtbecher, Zahnpastatuben), Weißblech (z. B. Konservendosen, Kronverschlüsse),
Aluminium (z. B. Deckel, Folien) und aus Verbundstoffen (z. B. Getränkepack). Eine
Zahnbürste oder eine kaputte Schüssel aus Plastik kommen zum Beispiel in den
Restabfall (schwarze Tonne).
Falsch befüllte Säcke/Tonnen
lässt der Entsorger stehen.
Entleerung
Glascontainer
Die Glascontainer
wird die NERU GmbH & Co. KG entleeren. Bei Problemen bitte direkt an die
Firma NERU wenden,
Tel. 0180 1408040
zum Ortstarif und 03521 765 410.
Aus
dem Stadtrat berichtet
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Zahlenwerke wie Weihnachtsgeschenke
Für Radeburgs
Stadträte gab es vor der 17. Sitzung am Donnerstag, dem 9. Dezember, wieder
viele Zahlen zu studieren. Der Rechnungsprüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
und die Jahresrechungen 2009 der Stadt und der Unternehmen, an denen die Stadt
beteiligt ist, standen zur Diskussion.
Die Unterlagen
boten einen Rückblick auf das Krisenjahr, das aus Sicht der Stadt offenbar
keines war. Kontinuierlich ziehen die Steuereinnahmen der Stadt an. Obwohl für 2009
zwar nicht mit einem Einbruch wie andernorts, aber doch mit einem Rückgang
gerechnet wurde, waren die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2009 am Ende des
Jahres sogar die höchsten seit der Wende. Mit 1,15 Mio Euro Mehreinnahmen schloß
der Verwaltungshaushalt ab. Den größten Anteil an diesem Zuwachs haben die
Gewerbesteuern gebracht, was sehr für eine selbsttragende Entwicklung spricht.
Das Gewerbesteueraufkommen ist von 1,67 Mio Euro in 2006 auf 2,84 Mio Euro 2009
gestiegen und hat damit den Rückgang an anderen Einnahmen- wie zum Beispiel
den Schlüsselzuweisungen durch den Freistaat, mehr als wettgemacht – und ebenso
Mehrausgaben kompensiert. Insbesondere stiegen die Lohnkosten tarifgebunden
um 2,8%.
Da die Stadt aber
insgesamt sparsam blieb, konnte sie im Krisenjahr fast genau so viel Geld
(2,3 Mio) in den Vermögenshaushalt abführen wie 2008
(2,4 Mio).
Die Schulden der
Stadt wurden planmäßig weiter abgebaut. Sie betragen jetzt noch rund
8 Mio €, das sind rund 1000€ pro Einwohner. Damit liegt Radeburg etwa im
Durchschnitt der Gemeinden des Landkreises (quelle: http://www.insm.de/insm/Themen/Steuern-und-Finanzen/Schuldenatlas/Schulden-Downloads.html)
Eine wesentlich
aussagekräftigere Kennzahl aber ist die Netto-Investitionsrate. Sie gibt an,
wieviel Geld einer Kommune für Investitionen im Haushaltjahr tatsächlich zur
Verfügung steht (siehe Katsen). Als gesund gilt eine Kommune, wenn ihre Nettoinvestitionsrate
bei 2 bis 5 % liegt. Radeburg liegt seit vielen Jahren bei Raten um die 20% und
ist damit bestens für Investitionen ausgestattet. Für das Krisenjahr wurden
vorsichtig „nur“ 6,7% geplant. Herausgekommen sind aufgrund der unerwartet
hohen Einnahmen wieder 25,5%.
Das ist für
Radeburg wie Weihnachten, denn damit hatte Radeburg die Möglichkeit,
weiterhin überdurchschnittlich zu investieren.
Deshalb wurde in 2010 auch mit dem Ausbau der Heinrich-Zille-Straße ohne
Fördermittel begonnen.
Wofür
Radeburg 2009 sein Geld ausgab
Wofür wurde das
Geld in 2009 ausgegeben? Nach den Personalkosten der größte Posten ist der
Umbau der alten Grundschule Radeburg zum neuen Hort für 1,6 Mio EUR (Plan: 1,7
Mio), je rund 0,5 Mio für die energetische Sanierung des Horts und die Außenanlagen.
Danach kommt die Sanierung der Stadtmitte mit 0,7 Mio €, wovon aber 0,4 Mio Fördermittel
waren.
Das Ortskanalnetz
Großdittmannsdorf kostete 0,7 statt der geplanten 0,6 Mio €.
Das neu beschaffte
Feuerwehrfahrzeug für die FF Radeburg kostete 230 T€ (davon 86 T€ Fördermittel),
die Promnitzbrücke an der Bahnhofstraße 220 T€.
Außer am eigenen
ist Radeburg auch noch an anderen Haushalten beteiligt. Diese mit zu
betrachten, ist wichtig, um einschätzen zu können, wie eine Kommune tatsächlich
dasteht. Aber auch hier überwiegen die guten Nachrichten. Lesen sie dazu „Aus dem Beteiligungsbericht der Stadt
Radeburg für das Geschäftsjahr 2009“ auf Seite 6.
Lidl
errichtet neuen Backshop am Lindenplatz
An der Südseite des
Lidl-Marktes soll ein neuer Backshop entstehen. Dieser wird dort angebaut, wo
derzeit ein Fußweg vom Lindenplatz her auf den befestigten Parkplatz mündet. Die
Stadt als Eigentümerin des Lindenplatzes musste dem zustimmen. Da der Backshop
den Fußweg unterbrechen würde, hat der Stadtrat auf Vorschlag des Bauamtes
unter der Bedingung zugestimmt, das Lidl den Weg auf eigene Kosten so verlegen
muss, dass er mit dem Parkplatz verbunden bleibt.
Stadtrat
stimmte der Sanierung des Zillehains zu.
Noch bis 31.12. kann
Radeburg Fördermittel aus dem ILE-Programm für die Beseitigung der Tornadoschäden
beantragen.
Die Beantragung von
Fördermitteln für die Wiederbepflanzung und Wiederbeschaffung von Bäumen im
Heinrich-Zille-Hain war für Stadtrat René Eilke der Anlaß, die Frage nach einem
Konzept für den Park zu stellen. Etwa 2000 € für ein Konzept seien in
Anbetracht der geplanten Gesamtsumme doch nicht zu viel. Wenn Eichen und
Linden aufgrund des hohen Grundwasserspiegels hier keinen guten Standort
haben, auch mit Blick auf den Klimawandel, könnte man doch etwas andere Bäume
pflanzen, andere Parks hätten außerdem auch Koniferen oder Rhododendren.
Christian Damme
pflichtete ihm bei, man habe sich in der CDU-Fraktion schon Gedanken gemacht
und sei zu dem Schluss gekommen, das es sicher sinnvoll sei, den Park mal zu überplanen.
Damit die Kosten im Rahmen bleiben könnte man wieder Studenten beauftragen,
wie schon bei der Marktplatzgestaltung.
Bürgermeister
Dieter Jesse sah das zunächst etwas anders: „Ich finde es rausgeschmissenes
Geld, sagen Sie mir was das bringen soll.“ Er begründete: „Wir können die
vorhandenen Bäume nicht fällen. Das dürfen wir nicht. Wir dürfen nur die Lücken
wieder bepflanzen.“ Seiner Auffassung nach sei die im Rahmen von KlimaFit auf der Klimakonferenz in Großenhain
vorgestellte Matrix zur Baumartenwahl (siehe RAZ 12/2010) ausreichend, um die
richtige Entscheidung für die neue Bepflanzung zu treffen. Nach seiner
Auffassung sei aber ein Park mit hohen, dicht geschlossenen Baumkronen an dem Standort die beste Lösung,
denn bei den wenigen Bäumen, die es in der Stadt gibt, sei dies der einzige
Bereich, der Schatten spendet und Kühlung bringt.
Stadtrat Rüdiger
Stannek sah das ähnlich: „Die damals den Park angelegt haben, haben sich ja
auch was dabei gedacht.“
Trotz durchaus
unterschiedlicher Auffassungen der Stadträte darüber, wie man nun bei der
Sanierung des Parks vorgehen solle, wurde einstimmig der Beschluss gefasst, Fördermittel
für eine Gesamtinvestition von rund 83 T€ zu beantragen. Der Eigenanteil von 30%
des Nettobetrages (34 T€) sollen aus der in 2009 gebildeten Rücklage entnommen
werden. „Im Übrigen,“ so versicherte Bürgermeister Dieter Jesse nochmals auf
Nachfrage, „haben wir – entsprechend den
Empfehlungen von KlimaFit – bei der Aufstellung der Baumsorten, die für die
Sanierung in Frage kommen sollen, auch Baumsorten aufgezählt, die mit dem hohem
Grundwasser klar kommen.“ (siehe auch
Kommentar).
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Die Netto-Investitionsrate
gibt an, welcher Betrag von der allgemeinen Zuführung an den Vermögenshaushalt
nach Abzug der ordentlichen Kredittilgung, der Kreditbeschaffungskosten, der
Belastungen der aus dem im Vermögenshaushalt zu veranschlagenden kreditähnlichen
Rechtsgeschäften und gegebenenfalls der Deckung von Haushaltsfehlbeträgen
noch für Investitionen zur Verfügung steht.
Dieser Betrag sollte bei 2 bis 5 % liegen.
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Dresdner
Heidebogen
Anmeldestart für den Lausitzer Blütenlauf
… und den guten Vorsätzen schon jetzt ein Ziel setzen
Am 15. Mai 2011
wird der Lausitzer Blütenlauf zum großen Sport- und Freizeitevent in Kamenz
und der Region Dresdner Heidebogen.
Die Flyer zur
Veranstaltung sind ab sofort in den Touristinformationen in Kamenz, Königsbrück,
Moritzburg und Großenhain zu haben. Anmelden kann man sich ab sofort online
unter
www.lausitzer-bluetenlauf.de,
dort findet man auch alle Informationen zu
den Strecken, den Wertungen und allen Attraktionen rund um die Veranstaltung.
Probe
für den
Tag der Sachsen
Ein kleiner
Probelauf für den Tag der Sachsen in Kamenz wird dieser Tag sein.
In vier Disziplinen
können sich Profisportler und Freizeitathleten messen.
Beim Blütenlauf
wird es die bewerten Strecken von 1 und 2 km für die Kinder und die 6, 10 und 15
km für die Erwachsenen geben. Gelenkschonender mögen es die Nordic-Walker, die
sich auf den 6 km langen Kurs begeben können.
Beim Radrennen kann
sich auf 80 oder 50 Kilometern mit einander gemessen werden. Der
anspruchsvolle, bergige Kurs verlangt den Waden einiges ab und unterscheidet
sich damit deutlich von anderen Rennen der Umgebung.
Für Kombinierer
oder Triathleten ist der Duathlon der erste Fitnesscheck im Jahr. Es werden 5
km gelaufen, danach geht es aufs Rad, um anschließend noch einmal 2 km zu
laufen. Der Wechsel zwischen den Disziplinen ist für die Athleten
anspruchsvoll und für die Zuschauer immer spannend zu beobachten.
Die beliebten
Radtourenfahrten gibt es auch im kommenden Jahr. Der Lausitzer Blütenlauf ist
im Breitensport Kalender des BDR gemeldet und bietet erstmals auch einen 200 km
Radmarathon an. Aber auch Strecken von 40, 70 oder 110 km können individuell
nach Beschilderung gefahren werden.
Wer bei sportlicher
Betätigung auch gern Wissen auftankt, ist bei der geführten Radtour „Sorbische
Impressionen“ richtig. Die 50 km – Radtour führt zu Schauplätzen sorbischer
Kultur und Brauchtums.
Für Familien mit
Kindern führt das Kiju-Netzwerk mit Spiel und Spaß durch die Region. Die 30 km
sind mit mehreren Stopps für alle gut zu schaffen und auch für die etwas älteren
Semester eine Option.
Alle Läufe und
Touren starten auf dem Kamenzer Marktplatz.
Für Fragen steht
das Regionalmanagement des Dresdner Heidebogens
unter der Nummer 035208-34781
persönlich zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Regionalmanagement
Dresdner Heidebogen
Kristina Kroemke
Heinrich-Zille-Straße 9
01471 Radeburg
Tel.: 035208 – 34781
Fax: 035208 – 34782
email: info@heidebogen.eu
Bambini-Feuerwehr
Radeburg
Wir stellen Ihnen unser Projekt vor: Bambini-Feuerwehr Radeburg
Weihnachtsfeier der Bambinis
Nicht mit einem
Sack voller Geschenke, dafür aber mit einem großen Scheck im Gepäck, kamen die
Vertreter des Regionalverbandes Ost des Kreisfeuerfeuerwehrverbandes Meißen (KFV)
am 13.12.10 zur Weihnachtsfeier der Bambini Feuerwehr Radeburg. Die seit März 2009
bestehende Kinderfeuerwehr für Mädchen und Jungen von 6 bis 10 Jahren, freute
sich stetig über neue Mitglieder. Sie war damals die erste ihrer Art in Sachsen.
„Momentan sind wir 17 und es liegen noch Bewerbungen vor“, berichtet Peter
Dombois, einer der Ausbilder um Leiter Sven Werner, der sich um die Bambinis kümmert.
Daher wurden im Sommer die Finanzen knapp, denn die Bambini Feuerwehr
finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Diesen Hilferuf hörten auch die
Kameradinnen und Kameraden der umliegenden Wehren. Also entschloss man sich im
Regionalverband Ost des KFV, zu dem die Wehren aus Radebeul, Moritzburg und
Radeburg gehören, jeweils 1 Euro pro Kameradin und Kameraden als Spende zu übergeben.
So konnte der Vorsitzende des Regionalverbandes Jürgen Männchen,
Stellvertreter Marcus Mambk und Marika Günther, Jugendwartin aus Bärnsdorf, im
Beisein von Bürgermeister Dieter Jesse und dem Radeburger Ortswehrleiter
Andreas Renning einen Scheck in Höhe von 414 Euro an Sven Werner übergeben. Es
war bereits zu erfahren, dass Ausrüstungsgegenstände auf dem Wunschzettel der
kleinen Feuerwehrleute stehen. Jürgen Männchen dankte in seiner kurzen
Ansprache noch einmal den Ausbildern und Betreuern sowie den Eltern und natürlich
den Bambinis für Ihre geleistete Arbeit und wünschte für die Zukunft alles Gute. MM
Gegründet wurde die
Bambini – Feuerwehr Radeburg in Kooperation mit dem Deutschen Kinderschutzbund
OV Radebeul e.V. und der Stadt Radeburg im März 2009. Wir vermitteln
kindgerecht feuerwehrtechnisches Wissen bereits an unsere Kleinsten (6 – 10
Jahre). Spielerisch erfahren sie, welche Gefahr durch Feuer ausgeht und das
richtige Verhalten in Notsituation. Wie Sie bereits im letzten RAZ lesen
konnten, feierten wir unser 2. Überraschungsfest im September 2010. Es
begeisterten sich 7 weitere Kinder für unser Projekt. Insgesamt ist die Anzahl
der Bambinis nun auf stattliche 17 Kinder gestiegen. Leider haben wir nicht die
finanziellen Mittel unsere neuen Mitglieder mit Uniformen einzukleiden. Spenden
von Firmen und Privatpersonen würden uns bei diesem Vorhaben unterstützen. Die
Bambinis benötigen dringend auch kindgerechte Ausbildungsgeräte, da im Moment
mit der schweren Ausrüstung der Jugendfeuerwehr geübt wird.
Erfahrungen sammeln
wir auch außerhalb von Radeburg. Geplant sind für das kommende Jahr eine Fahrt
zum Polizeipräsidium nach Großenhain und zur Berufsfeuerwehr Dresden-Übigau. Um
alle ans Ziel zu bringen, suchen wir noch Sponsoren die uns dabei unterstützen.
So können wir die
Kinder für Notsituationen sensibilisieren und das richtige Verhalten üben. Und
wer weiß, vielleicht treten auch die Bambinis in die Jugendfeuerwehr und dann
auch in die aktive Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr ein. Getreu dem Motto
der Bambini – Feuerwehr Radeburg: „Die kleinen Helfer von heute sind die Helden
von morgen.“
An dieser Stelle möchten
wir uns nochmals bei allen bisherigen Sponsoren recht herzlich bedanken. Ohne
Sie hätte das Projekt Bambini-Feuerwehr Radeburg bereits geendet.
Haben wir Sie
neugierig auf die Bambinis gemacht? Sie sind begeistert von diesem Projekt und
wollen uns unterstützen? Dann erreichen Sie uns über das Kontaktformular der
Bambini – Homepage (
www.bambini-feuerwehr-radeburg.beepworld.de ), über
Tel: 0173 / 4931384 oder unter Svenw8@aol.com .
Die Leitung und die Betreuer der
Bambini – Feuerwehr
Radeburg beantworten Ihnen gern alle Fragen.
Mit
kameradschaftlichen Grüßen
Kam. S. Werner
Leiter d. Bambini –
Feuerwehr Radeburg
Kam. P. Dombois
Stellvertr. Leiter
d. Bambini – Feuerwehr Radeburg
Von links nach
rechts: Ortswehrleiter Andreas Renning, stellv. Vorsitzender Regionalverband
Ost des KFV Marcus Mambk, Leiter der Bambini Feuerwehr Sven Werner,
Jugendwartin aus Bärnsdorf Marika Günther, Vorsitzender des Regionalverbandes
Ost des KFV Jürgen Männchen, Bürgermeister Dieter Jesse
Kindertagesstätte
Großdittmannsdorf
Besuch im Kindergarten
von Großdittmannsdorf
Besuch im Kindergarten
von Großdittmannsdorf
Neugierig schauen
die Kinder in die neuen Bücher.
Gespannt saßen die
Kinder im Kreis … eine Überraschung war angekündigt… und dann kam sie, die Überraschung.
Christina Pfeiffer hatte viele Geschenke mitgebracht. Aufgeregt versuchten die
Kinder das Papier abzumachen. Die Großen
halfen beim Entfernen des Geschenkbandes. … dann hielt jedes Kind ein
Verkehrserziehungsbuch in der Hand. Kinder und Erzieher freuten sich
gleichermaßen. Manche Kinder wollten die Bücher gleich abends ihren Eltern
zeigen und sie mit nach Hause nehmen. Als Frau Pfeiffer in die Gesichter der
Kinder sah, war sie sicher, … dass das Geld gut investiert �������������������������ist����������������������. Spielend sollen die Kinder lernen, wie man sich im Straßenverkehr
verhält. Da die Verkehrserziehungsbücher mit vielen bunten Bildern gestaltet
sind, viele Spiele enthalten und pädagogisch wertvoll aufbereitet sind, können
auch schon die kleineren Kinder im Kindergarten in die Wissensvermittlung
einbezogen werden. …und damit das Lernen leichter fällt, gab es auch noch was
zum Naschen. Auf diesem Wege bedanken sich die Erzieher und die Kinder bei Taxi
und Mietwagen Schmidt und bei AWD Christina Pfeiffer, den Sponsoren der „Geschenke-
aktion“. cepe
Berufsfelderkundung
Grundschule
Radeburg
Der Schulförderverein
der Grundschule Radeburg sagt Danke!
Berufe im Bäckerhandwerk erkunden
Berufe im Bäckerhandwerk erkunden
Liebe Kinder,
Eltern und
Unterstützer/innen,
das Jahr 2010 neigt
sich mit Riesenschritten seinem Ende entgegen.
Der Weihnachtsmarkt
2010 ist auch schon wieder Geschichte.
Ich nehme dies zum
Anlaß mich bei einigen Menschen für Ihre Unterstützung des Vereins zu bedanken.
Danke dafür, dass die Tombola des Radeburger Weihnachtsmarktes auch in diesem
Jahr so viel Unterstützung von Seiten der Gewerbetreibenden, einiger
Privatpersonen und dem Gewerbeverein erfahren hat. Wer die Tombola schon einmal
vorbereitet hat, der weiß wovon ich spreche.
Danke natürlich,
dass Sie, die Bürger, immer so fleißig Lose kaufen und damit die Grundschule
unterstützen.
Der Tombola-Überschuß
vom letzten Jahr i.H. von 750 € ist bereits bei der Grundschule angekommen.
Die Schule und der
Förderverein haben gemeinsam entschieden, dass ein großes Spielgerätehaus für
den neuen Schulhof gekauft wird. Hierin können die Klassen ihre Spielgeräte
lagern und müssen dies nicht in den Klassen stapeln. Sobald der Schulhof fertig
ist, wird es aufgestellt.
Wir haben in diesem
Jahr auch einige größere Spenden erhalten. So war die Familie Ines Kitsch so
großzügig 100 € an den Verein zu spenden - Liebe Ines, dafür danken wir Dir
ganz herzlich.
Gespendet hat
desweiteren die Dresdner Volksbank Raiffeisenbank e.G. aus der
„Ausschüttung GewinnSparen“. Sie wissen sicherlich, dass der Überschuß von
sogenanntem Gewinnsparen für solche Zwecke verwandt wird, oder? Die
Volksbanken, Sparkassen u.a. bieten dieses Produkt an, um zum Einen zum Sparen
anzuregen. Sparen mit Gewinn-Chance ist schon etwas spannender. Zum Anderen
tun Sie hierdurch etwas für die Region, in dem Sie die Überschüsse an Vereine,
Projekte etc. mit sozialem Zweck ausschütten.
Dann habe ich mich sehr darüber gefreut, dass ein gemeinsames
Gespräch mit Herrn Dr. Rößler am Rande des JeKi-Konzerts in der Grundschule
stattfand. Herr Dr. Rößler war von dem Engagement des Fördervereins durchaus
angetan und sagte ganz spontan eine Spende von 500 € zu. Der Betrag ist zwischenzeitlich eingegangen
und daher bedanke ich mich sehr für die spontane Großzügigkeit und sage nur „Ein
Mann, ein Wort“.
Alle Spenden, die
der Verein erhält, sind für die Grundschule Radeburg bestimmt und erreichen
immer ihr Ziel. Wir arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich. Wir unterstützen die Schule finanziell bei
Ausflügen, Zirkusprojekt, der Beschaffung von Technik und Material, für
welches sonst kein Geld da ist.
Wir sind ein
kleiner Kreis von ca. 30 Mitgliedern, von denen wechselnd immer zwischen 5 und 10
Personen übers Jahr aktiv sind. Gemessen
an der Zahl von ca. 500 Eltern, die an der Grundschule ihre Kinder schulen und
betreuen lassen, ist dies ein erschreckend schlechter Wert. So dass sich uns
Aktiven immer wieder mal die Frage stellt: „Warum tun wir uns das an? Wieso
findet der Verein und damit die Kinder der Schule nicht mehr Unterstützung von
Seiten der Eltern?“
„Weil das immer so
ist!“ und „Das ist so in Radeburg“ wurde mir sehr oft gesagt.
Wenn das so ist und
das so bleibt, na dann gute Nacht für das soziale Engagement an der Grundschule.
Aber lassen Sie
mich nicht ins Jammern verfallen, sondern werden Sie mit mir aktiv.
Vielleicht nutzen
wir gemeinsam die Feiertage und stellen uns einmal nicht die Frage „Was tut der
Staat oder die Stadt Radeburg für mich?“.
Stellen wir, beim
Weihnachtsschmaus mit der Familie, die Frage auf den Kopf: „Was kann ich eigentlich
für die Stadt tun (außer Steuern zahlen)?“
Manchmal sind es
Kleinigkeiten, die für andere getan, auch als für sich selbst getan gelten.
Ich wünsche Ihnen
allen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und eine guten Rutsch ins
neue Jahr.
Danke Mandy,
Manuela und Katja für Euer Engagement
Ihr
Nils
Scheidweiler
Schüler beim
Herstellen von Pfannkucken.
Der
Jugendfreizeitverein
e.V. bietet für Schüler/innen ab der 7. Klasse die sich für das Bäckerhandwerk
interessieren, gemeinsam mit dem Ottendorfer Mühlenbäcker, diese Berufsfelderkundung
an.
Die Teilnehmer/innen
bekommen an diesem Tag haut nah einen Einblick wie ein traditionelles
Handwerk mit modernster Technik verbunden ist und welche Anforderungen sich
daraus an die künftigen Auszubildenden ergeben.
Damit die Schüler/innen
den Fachkräften und Auszubildenden life bei der Arbeit über die Schulter
blicken können, treffen sich die Teilnehmer am Samstag, den 22. 01. 2011,
um 5:00 Uhr in der Mühlenbäckerei in Ottendorf-Okrilla.
An diesem Tage können
die Schüler den Bäckerberuf life erleben und sich ausprobieren, siehe Bilder in
der Homepage des Vereins.
Die Schüler/innen haben am Ende der Veranstaltung, bei Kaffee, Tee
und Kuchen die Gelegenheit an die Auszubildenden und Fachkräfte sowie an den
Backstubenleiter, Herrn Israel, ihre Fragen zur Ausbildung zustellen.
An diesem Tag können
die Teilnehmer auch ihre Bewerbung für ein Praktikum oder für eine Ausbildung
abgeben. Dieses Unternehmen bildet jedes
Jahr aus, übernimmt die Auszubildenden bei erfolgreicher Lehre und sucht
Nachwuchs.
Die Teilnehmerzahl
ist begrenzt.
Interessenten
melden sich bitte bis zum 18. Januar 2011 beim Jugendfreizeitverein e. V. oder
beim Mühlenbäcker in Ottendorf-Okrilla telefonisch.
Ansprechpartner: Herr
Besser
Tel.: 035208-4291 /
0174 – 9999541
früh von 7.30 bis 8.00
Uhr, abends ab 20. 30 Uhr
Weitere
Informationen zu unserem Verein, unseren Projekten mit Bildmaterialien,
Erfahrungsberichten und Referenzen sind unter: www.jfv-radeburg.ag.vu zu
erhalten.
Nils Scheidweiler,
der Vorsitzende des Schulfördervereins beim Loseverkauf auf dem Radeburger
Weihnachtsmarkt.
Beim Lasieren der
Pfannkuchen mit Zuckerguss.
DRK
Förderbeiträge für
das Deutsche Rote Kreuz
Vielen Bürgern im Dresdner Umland sind die sozialen Aktivitäten
des DRK Kreisverbandes Dresden-Land e.V.
ein Begriff. Viele Rotkreuzhelfer retten, helfen und betreuen rund um die Uhr,
unbürokratisch und bürgernah.
Mit großem Zuspruch nutzen viele
Menschen die Einrichtungen des DRK; verschiedene Kurse bieten
interessante und anregende Gelegenheiten zum Zusammentreffen mit anderen.
Doch die Verwirklichung der Rotkreuzidee ist ohne finanzielle Unterstützung
der Bürger nicht denkbar. Um die Arbeit der ehrenamtlichen Aktiven im Roten
Kreuz weiter zu erhalten und sogar ausbauen zu können, muss der Kreisverband
diese Kräfte ausbilden, trainieren und weiterbilden. Dazu sind Material, Ausrüstung
und Einsatzkleidung notwendig.
Finanziert wird diese Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes hauptsächlich
aus den Beiträgen der freiwilligen Fördermitglieder. Daher werden in den kommenden Wochen wieder Helfer
des Kreisverbandes in Dienstbekleidung „von Tür zu Tür“ bis um 20 Uhr
unterwegs sein und um Unterstützung für
diese Arbeit bitten. Die Helfer weisen sich mit Dienstausweisen des DRK aus
und nehmen keine Bargeld- oder Sachspenden entgegen.
Die Fördermitgliedsbeiträge verbleiben beim Kreisverband. Damit werden
Leistungen in der Kinder- und Jugendarbeit, Aufgaben im Katastrophenschutz,
Arbeit der Kleiderkammer, Seniorenbüro u.a.m. finanziert.
Für Rückfragen und Information ist die Servicenummer (01805) 45 65 75 bzw. 0351/4390830
eingerichtet.
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Sipply, Geschäftsführer
Kindergarten
Volkersdorf
Moritzburg
Langer Tag im Kinderhaus
„Kleiner Moritz“
„Es ist für uns eine Zeit angekommen...“
In der
Kindertagesstätte „Kleiner Moritz“ der Volksolidarität Elbtalkreis e. V. in
Moritzburg ist es mittlerweile eine schöne Tradition, für die älteren Kinder
einen „Langen Tag im Kinderhaus“ anzubieten. Nach anfänglichem Austoben im
Sportraum gibt es meistens eine Überraschung für die Kinder, bevor dieser
besondere Tag dann mit einem gemeinsamen Abendbrot gegen 19.30 Uhr gemütlich
ausklingt.
Meike König, die
Chefin der Einrichtung, hatte diesmal die Idee, eine besondere Vorlesestunde
zu organisieren. Kurzerhand fragte Sie beim Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler
an, ob er sich vorstellen könne, den Kindern ihres Hauses ein Märchen
vorzulesen. Rößler sagte spontan zu und erschien am 26. November pünktlich um 18.00
Uhr im „Kleinen Moritz“.
In einem der
bereits weihnachtlich geschmückten Gruppenräume saßen die Kinder erwartungsvoll
in ihren Stuhlreihen. Als der Gast im gemütlichen an eine Leselampe gerückten
Sessel Platz nahm, erkannten einige der kleinen Zuhörer das Buch, das er zum
Vorlesen mitgebracht hatte. „Das kenn´ ich, das ist vom Räuber Hotzenplotz!“ rief
aufgeregt ein Siebenjähriger aus der ersten Reihe. Rößler zeigte sich über den
Ausruf erfreut: „Es ist nicht überall so selbstverständlich wie hier in
Moritzburg, dass Kinder zu Hause noch Bücher vorgelesen bekommen. Ich finde das
ganz wichtig!“, erklärte er den Kindern, lehnte sich zurück und begann mit
dramatischer Erzählerstimme zu lesen.
Und wer kennt sie
nicht, diese spannende Geschichte:
Der gerissene Räuber
Hotzenplotz überfällt Kasperls Großmutter und stiehlt ihre Kaffeemühle, die für
sie einen besonderen Wert darstellt, ist sie doch ein Geburtstagsgeschenk von
Kasperl und seinem Freund Seppel und kann ihr Lieblingslied „Alles neu macht
der Mai“ spielen.
Kasperl und Seppel
beschließen, den Räuber Hotzenplotz zu fangen. Dem Wachtmeister Alois
Dimpfelmoser trauen sie das nämlich nicht zu. Um herauszufinden, wo der Räuber
seinen Unterschlupf hat, füllen sie eine Holzkiste mit Sand, schreiben „Vorsicht
Gold!“ auf die Kiste und bohren ein Loch in den Kistenboden, das Kasperl mit
einem Streichholz verschließt. Nachdem sie die Kiste in den Wald gebracht
haben, taucht der Räuber Hotzenplotz auf und wird sofort auf die Kiste
aufmerksam. Die beiden ziehen das Streichholz heraus und bringen sich in
Sicherheit. In dem Glauben, dass sich Gold in der Kiste befindet, schleppt der
Räuber sie in seine Räuberhöhle und bemerkt erst dort, dass sich nur Sand in
der Kiste befindet, der herausgerieselt ist und eine Spur zu seinem Unterschlupf
hinterlassen hat. …
Als die Spannung
ihren Höhepunkt erreichte, war die Vorlesestunde leider zu Ende. Zur ihrer
großen Überraschung überreichte der Landtagspräsident Frau König im Anschluss
noch einen großen Scheck. „Ich habe gehört, Sie möchten gern den Spielplatz
erweitern. Vielleicht kann Ihnen diese kleine Spende ja helfen, damit schneller
voranzukommen“, so Rößler bei der Übergabe. „Davon können wir uns endlich das
lang ersehnte Trampolin für unsere Hortfreifläche anschaffen. Das ist für uns
ein schönes Weihnachtsgeschenk“, bedankte sich die Kita-Leiterin beim Abschied.
OS.
Die Kinder warten
gespannt auf den Weihnachtsmann.
... all denen
herzlichst Danke zu sagen, die uns bei unseren Festen immer wieder tatkräftig
unterstützen.
Der Oma -Opa -Tag
im September war für groß und klein ein gelungenes Fest. Mit lustigem Programm
erfreuten die Kinder ihre Großeltern. Auch die Muttis hatten wie immer sehr
leckere Kuchen zum Kaffee gezaubert. Mit einer kleinen Überraschung dankten so
die Kinder und Eltern, den Omis und Opis für ihre Hilfe und Unterstützung. Damit
unsere Gäste ein Dach über dem Kopf hatten, bekamen wir auch diesmal wieder
Zelt, Tische und Bänke vom „Rollenden Gastmahl“ kostenlos geliehen.
Die Tage werden kürzer,
der Martinstag nahte, die Lampions für den Martinsumzug wurden gesucht,
gebastelt oder gekauft. Wir Kinder und Erzieherinnen überraschten unsere Gäste
mit selbst gebackenem Kuchen und Plätzchen.
Dann dauerte es
auch gar nicht mehr lange und Frau Holle tauchte alles rings herum mit ihrer
weißen Pracht in winterliche Ruhe. Einen schöneren Teppich konnten wir uns
zum Weihnachtsmarkt am 6.Dezember in unserem Kindergarten nicht wünschen. Viele
fleißige Heinzelmännchen waren am werkeln, um für alle ein paar gemütliche und
vor weihnachtliche Stunden zu schaffen. So wurden Spielhütten zu Weihnachtsständen
dekoriert, Schnee von den Wegen zu einem Rodelberg geschippt und alles mit
festlicher Beleuchtung erhellt. Dank moderner Technik, welche uns kostenlos von
der Firma „My – Solution.de“ geliehen wurde, hatten die Kinder am Nachmittag
viel Freude bei „Alarm im Kasperletheater“. Für das leibliche Wohl wurde auch
von Seiten der Eltern aufs Beste gesorgt. Ob Bratwurst, Waffeln, gebrannte
Mandeln und Punsch für groß und klein – es konnte alles nicht leckerer sein. Da
auch in diesem Jahr unsere Muttis und Vatis im Vorfeld dem Nikolaus beim
Basteln halfen, konnte dieser mit frohem Mut und kleinem, prall gefülltem Säckchen
bei uns persönlich vorbei schauen.
Allen nochmals ein
herzliches Dankeschön. Wir wünschen allen Kindern, Eltern und welche uns kennen
ein fröhliches Weihnachtsfest und für das kommende Jahr alles Gute
Ihr
Erzieherteam
Dr. Matthias Rößler
beim Vorlesen des Märchens.
Wirtschaft
Woche der offenen Unternehmen in Sachsen
Vom 14. bis 19. März
2011 findet wieder die sachsenweite Berufs- und Studienorientierungswoche „Schau
rein! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ statt.
In dieser Woche
werden zahlreiche Schülerinnen und Schüler aller Schularten von Klasse 7 bis 12
unterwegs sein, um sich über ihre berufliche Zukunft und die dafür benötigten
Bedingungen zu informieren. Unternehmen können geplante Veranstaltungen ab
sofort im Internet unter www.schau-rein-sachsen.de einstellen.
Die „Schau rein! Woche
der offenen Unternehmen Sachsen“ bietet Betrieben die Möglichkeit, den Schülerinnen
und Schülern Arbeitsabläufe, Ausbildungsmöglichkeiten, Tätigkeitsprofile sowie
die Bewerbungsmodalitäten und die Anforderungen für den Ausbildungsplatz
praxisnah vorzustellen und dabei die Mitarbeiter von morgen kennen zu lernen. Somit
besteht der Vorteil, wirklich interessierte Schüler frühzeitig an das
Unternehmen heranzuführen.
Deshalb sollten
Firmen die Chance nutzen, sich auf der Plattform www.schau-rein-sachsen.de
anzumelden und Schülerveranstaltungen einzutragen. Ab Januar 2011 wird die
Plattform für die Schülerinnen und Schüler zum Buchen von Veranstaltungen geöffnet.
Deshalb ist es wichtig, dass bis dahin bereits möglichst viele Angebote bereit
stehen.
Adresse und
Ansprechpartner für die Landesdirektion Dresden:
Wirtschaftsforum Sächsisches
Elbland e.V.
Herr Ulrich Wagner
Ratsweinberg 1, 01662
Meißen
Telefon 03521-733799;
Telefax 03521-740714
E-Mail wfse@wfse.de
Freizeit
Broschüre „Familienfreundliche Freizeitangebote
in der Stadt-Umland-Region Dresden“
Die Stadt-Umland-Region
Dresden ist ein guter Ort für vielfältige Freizeitaktivitäten mit der ganzen
Familie! Eine neue Broschüre mit mehr als 200 familienfreundlichen Freizeitangeboten
aus den Themenbereichen Sport und Spiel, Natur, Kunst und Kultur ist ab sofort
in den Rathäusern der Stadt-Umland-Region Dresden kostenfrei erhältlich.
Mit der Broschüre
sollen insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt und ihrer Nachbargemeinden
auf kostengünstige Freizeitangebote aufmerksam gemacht werden. Ein besonderes
Augenmerk wurde auf die Bedürfnisse von Familien gelegt, die in ihren Freizeitaktivitäten
oft an generationsübergreifenden Anregungen interessiert sind. Es wurden
deshalb v. a. Angebote ausgewählt, die sowohl für Kinder interessant sind als
auch deren Eltern oder Großeltern ansprechen.
Neben einer kurzen
Beschreibung werden die Empfehlungen um Informationen zum Standort, zur
Preiskategorie, zur öffentlichen Nahverkehrsanbindung und soweit vorhanden zur
Alterszielgruppe ergänzt. Weitergehende Angaben, z. B. zu den Öffnungszeiten
können über die ausgewiesenen Internetadressen recherchiert werden. Die besten
Angebote aus jeder Gemeinde sind als TOP-Angebote besonders gekennzeichnet und
in einer Karte im Mittelteil eingetragen.
Die neue Broschüre
ergänzt die bereits herausgegebenen
2 Publikationen zum Wandern und zum Radfahren in der Stadt-Umland-Region
Dresden und zeigt die große Vielfalt der Naherholungs- und Freizeitmöglichkeiten
auf. Gleichzeitig wird die herausragende Lebensqualität für Familien mit
Kindern in der Region deutlich gemacht, die als Standortmerkmal gerade für
junge Menschen immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Die Freizeitbroschüre
wurde im Rahmen des EU-Projektes Via Regia Plus erarbeitet und aus dem Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Das Projekt befasst sich
mit Strategien zum demografischen Wandel und der Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit.
Mittelteichbad
Nachlese der „Nikolausparty am Mittelteich“
Der Weihnachtsmann
beschenkt die Kinder.
Stapf,Stapf…..wer
kommt denn da durch das verschneite Mittelteichbad? Der Nikolaus, und das zur
Freude von mehr als 35 Kindern und 70 Erwachsen, die an diesem 05. Dezember 2010
wieder einmal den Weg in den Hochseilgarten im alten Mittelteichbad gefunden
haben. Ein knisterndes Lagerfeuer, der Geruch von Glühwein, Kinderpunsch und
Bratwurst vom Grill sorgte für die passende Atmosphäre. Ein großes beheiztes Märchenzelt
mit Bühnenbild, wo ab 16 Uhr die liebe Hexe zusammen mit dem gestiefelten Kater
so manches Abenteuer erleben durfte, lockten nicht nur die Kinder. So ließ das
Team von Aktiv Nature Tours an diesem Nachmittag wieder einmal keine Wünsche
offen. Auch dass kalte Winterwetter hielt die Kinder und Eltern nicht davon ab,
den Klettergarten zu stürmen und sich in die Baumgipfel des Kinderseilgartens
und dem 3m Parcours zu betätigen. Pünktlich
17 Uhr war es dann soweit: Groß, Rot, Mütze, Bart und einem Sack auf dem Rücken,
der Nikolaus ist in Moritzburg angekommen und ließ sich von den Eltern ein prächtiges
„Oh Tannenbaum“ und von den Kindern „Schneeflöckchen Weißröckchen“ singen,
bevor er mit den Kindern zum geheimnisvollen Weihnachtsbaum aufbrach.
An einem prächtig
geschmückten und beleuchteten Baum wurden die Kinder dann reichlich beschenkt.
Auch den einen oder anderen Geschenkewunsch der Kinder nahm der Nikolaus mit in
die Weihnachtsmannwerkstatt, um am 24.12., dem Heiligen Abend, alles pünktlich
fertig zu haben.
Nun freue ich mich
auf den 05.02.2011 an dem „Die Eisprinzessin“ in den Hochseilgarten am
Mittelteich kommt.
Dem Team von Aktiv Nature Tours sowie allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest
und ein gesundes, erfolgreiches 2011.
Frank Georgi
Tierschutz
Keine Tiere unterm Christbaum!
TASSO bittet alle Eltern, lebendige Weihnachtsgeschenke
sorgfältig zu überlegen
Hundewelpen und
Katzenkinder sehen ausgesprochen süß aus und erobern Kinderherzen im Sturm. Als
Weihnachtsgeschenk scheinen sie deshalb besonders ideal zu sein. Doch Vorsicht:
Tierheime werden alle Jahre wieder mit einer Flut von Vierbeinern konfrontiert, Weihnachtsgeschenke für Kinder, die nach der
ersten Euphorie den Spaß am Familienzuwachs verloren haben.
„Ein Haustier
bringt auch Verantwortung mit sich“, sagt Philip McCreight von der
Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Auf der Tagesordnung stehen nicht nur
Kuscheln, Schmusen und Streicheln, sondern auch regelmäßiges Gassi gehen,
Saubermachen und Füttern. Manche Kinder sind damit überfordert. Wenn dann die
Eltern nicht mitspielen, wird das unüberlegt geschenkte Haustier zur Belastung.“
Der Tierschützer
appelliert an Eltern, Kindern keine Tiere zu Weihnachten zu schenken. Oder nur
dann, wenn zuvor ganz klar über die notwendige Pflege und die Zuständigkeiten
gesprochen wurde. Die beste Zeit, sich beispielsweise einen jungen Hund ins
Haus zu holen, sei ohnehin das Frühjahr. „Dann macht es einfach mehr Spaß, draußen
mit dem Hund herumzutollen“, sagt McCreight und verweist auf die Tierheime, in
denen recht häufig schon bereits stubenreine junge Hunde – aber natürlich auch
andere Vierbeiner wie Katzen, Meerschweinchen und Kaninchen – sehnsüchtig auf
ein neues Herrchen oder Frauchen warten.
Über TASSO e.V.:
TASSO e.V. gehört
zu den führenden Tierschutzorganisationen in Europa und arbeitet in
Deutschland mit allen Tierschutzvereinen und mit 97 Prozent der deutschen Tierärzte
zusammen. Der Verein unterstützt regelmäßig Tierheime unter anderem bei
kostenaufwändigen Projekten und setzt sich mit Rat und Tat für alle Belange
des Tierschutzes ein. Zu den wichtigsten Aufgaben von TASSO gehört seit über 28
Jahren das Registrieren und Rückvermitteln von Haustieren. Durch die
Kombination modernster Computer- und Telekommunikationstechnik, der größten
Datenbank für Haustiere in Europa (insgesamt über fünf Millionen Tiere), einem
engmaschigen, weltweiten Informationsnetz und die Anbindung an PETMAXX.com, die
internationale Meta-Suchmaschine für Transponder, werden jährlich mehr als 50.000
Tiere an ihre Besitzer zurückvermittelt. Trotz der umfassenden, an jedem Tag
des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung stehenden Leistungen arbeitet TASSO ohne
jegliche Kosten für Tierbesitzer, Tierheime und Tierärzte. Das verdankt TASSO
allein den Spenden großzügiger Tierfreunde, aus denen sich der Verein
finanziert.
AWO
Sachsen
Bestehende
Barrieren abbauen und Selbstbestimmung
fördern – AWO Sachsen zum Internationalen
Tag der Menschen mit Behinderungen
Seit 1993 wird am 3. Dezember der Internationale Tag der Menschen mit
Behinderungen began-gen. Er soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedürfnisse
und Probleme der Menschen mit Behinderungen stärken und den Einsatz für die Würde,
Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen in den Vordergrund rücken.
Ein besonderes Anliegen der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen ist die soziale
Inklusion der Menschen mit Behinderungen. „Im Mittelpunkt steht dabei die gesellschaftliche Teilhabe
bei gleichzeitiger Wahrung der Autonomie und Unabhängigkeit von Menschen mit
Behinderungen“, sagt die Vorsitzende der AWO in Sachsen, Margit Weihnert.
In Sachsen tritt die AWO daher für die Nutzung des Persönlichen Budgets
ein. „Es ist wichtig, dass Menschen mit Behinderungen befähigt werden, selbst
die für sie erforderliche Unterstützung bei Pflege, Mobilität und Wohnen
bestimmen zu können“, betont Margit Weihnert.
„Wir begrüßen sehr, dass in den kommenden zwei Haushaltsjahren die
finanziellen Mittel für Maßnahmen zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe
auf 3 Mio. Euro in 2011 und auf 5 Mio. Euro in 2012 erhöht werden (Ist 2009 1,782
Mio. €, Soll 2010 1,9 Mio.). Den größten Schwerpunkt in dieser Förderung
stellen die Entwicklung und der Aufbau neuer Angebote oder die grundlegende
Erweiterung von Projekten zur Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
dar (1,2 bzw. 2,3 Mio. Euro). Zweitgrößter Posten ist unter den gleichen
Bedingungen die Verbesserung der Teilnahme am Arbeitsleben mit 800.000 Euro bzw.
1,3 Mio. Euro. Margit Weihnert: „Nicht nachvollziehbar und geradezu
kontraproduktiv ist, dass durch die Änderung der Richtlinie aus 2009 bereits
die Förderung der Beratungsstellen innerhalb der Behindertenhilfe eingestellt
wurde. Es ist also fraglich, ob die Mittel überhaupt abfließen und kurzfristig
geeignete nachhaltige Projekte umgesetzt werden können.“
Diese Angebote sind aber umso wichtiger, je mehr Menschen mit
Behinderungen in das Rentenalter eintreten. „Der Freistaat Sachsen ist
aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung von Eingliederungshilfe und
Pflege einzusetzen, damit eine barrierefreie Versorgung und Teilhabe in sämtlichen
Lebensbereichen für diesen Personenkreis gewährleistet wird“, so Margit
Weihnert. Infolge müssen auch Anbieter von sozialen Leistungen für die
besonderen Belange von älteren Menschen mit Behinderung sensibilisiert werden
und ihre Angebote entsprechend danach ausrichten, damit die soziale Inklusion
durch alle Lebensalter hindurch verwirklicht werden kann.
Die UN-Behindertenrechtskonvention stärkt seit März 2009 zusätzlich die
Chancengleichheit und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. „Vor diesem
Hintergrund und mit dem Fokus auf das kommende ‚Europäische Jahr der
Freiwilligentätigkeit’ stärkt die AWO den Einsatz von Menschen mit
Behinderungen im Ehrenamt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Gestaltung eines
inklusiven Sozialraumes durch die Menschen mit Behinderungen selbst“, erklärt
Margit Weihnert. Mit zugeschnittenen Angeboten soll so der Rahmen des bürgerschaftlichen
Engage-ments erweitert und Strukturen geschaffen werden, in denen sich Personen
mit Besonderheiten einbringen und auf die ihnen eigene Art wertvolle
Leistungen erbringen können.
Publikation
„Pflegemanagement
für Parks und Gärten“
Handbuch von DBU und Gartennetz Deutschland zeigt Konzepte und
praktische Beispiele zur Gartenpflege. „Nichts gedeiht ohne Pflege“ – dieser
Ausspruch des berühmten preußischen Gartenkünstlers und Landschaftsarchitekten
Peter Joseph Lenné ist mehr als 140 Jahre nach dessen Tod aktueller denn je. Nach
den intensiven Bemühungen zu Schutz, Erforschung und Wiederherstellung
historischer Parks und Gärten sind mangelnde Pflege und in der Folge erhebliche
Wertverluste die drängendsten Herausforderungen deutscher Gartenkultur. Probleme
ergeben sich unter anderem aus der schwierigen Finanzsituation öffentlicher
Haushalte und privater Eigentümer sowie durch unzureichend ausgebildetes
Personal der Fachbetriebe. Aber auch sich verändernde Umwelteinflüsse wie Überschwemmungen,
Stürme oder Dürren spielen eine Rolle. Lösungswege bietet die von der Deutschen
Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderte Publikation „Pflegemangement in Parks
und Gärten“, in der aktuelle Pflegekonzepte und deren beispielhafte Umsetzung
an fünf Modellvorhaben aufgezeigt werden.
„Gärten und Parks haben einen kulturellen und ökologischen Wert. Sie fördern
regionale Identität und entwickeln sich angesichts steigender touristischer
Nachfrage auch zum Wirtschaftsfaktor“, erläutert DBU-Generalsekretär Dr. Fritz
Brickwedde den vielseitigen Nutzen der „grünen Denkmale“. Jedoch litten Gärten
und Parks erheblich unter den Folgen von durch Menschen verursachten
Umwelteinflüssen. Um ein nachhaltiges Pflegemanagement zu gewährleisten, seien
deshalb neben punktuellen Einzelmaßnahmen vor allem vorsorgende Pflegekonzepte
gefordert wie sie von dem Verein Gartennetz Deutschland in Kooperation mit
zahlreichen engagierten Partner entwickelt worden sind.
„Rund 300 Akteure und 20 Garteninitiativen konnten wir bundesweit
mobilisieren“, freut sich Dr. Christian Antz, Vorsitzender von Gartennetz
Deutschland. Sie alle hätten mit ihrem Engagement zur Verwirklichung des
Projekts und der Publikation beigetragen. Das Handbuch stellt am Beispiel der
Modellparks Kloster Drübeck (Sachsen-Anhalt), Gutspark Eckerde (Niedersachsen),
Außenanlagen Kloster St. Marienthal, Barockgarten Neschwitz (beide Sachsen) und
Villengarten am Kleinen Wannsee (Berlin) die Planung und Umsetzung von Pflegekonzepten
exemplarisch dar. In weiteren Kapiteln erörtern Experten das Thema Gartendenkmalpflege
in Verbindung mit Naturschutz bzw. Biodiversität, Wirtschaftlichkeit sowie bürgerschaftlichem
Engagement.
Auch hier stehen Beispiele aus der Praxis im Vordergrund.
In der Publikation „Pflegemanagement für Parks und Gärten“ sind die
Ergebnisse des gleichnamigen Projekts zusammengefasst, das Gartennetz
Deutschland gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und mit Unterstützung
der DBU durchgeführt hat.
Das Buch wendet sich an Fachleute des Grünflächenmanagements und der
Gartendenkmalpflege sowie an Garteneigentümer und Gartenpfleger historischer
Anlagen. Es ist in der Reihe „Initiativen zum Umweltschutz“ im Erich Schmidt
Verlag, Berlin, erschienen, umfasst 180
Seiten und kann unter der ISBN 978-3-503-12964-5 zum Preis von 32,80 Euro bezogen werden.
Moritzburg
Helden, Mythen und Legenden,
werden in RABU nie enden!
54. Saison
Der Verein der
Freunde des Museums Schloss Moritzburg informiert über die Veranstaltung am
Sonnabend, 19.
Februar 2011, 17.00-20.00 Uhr
„Hoch und Runter“,
Eine
etwas andere Abendführung durch das Schloss Moritzburg - „Lustwandeln“ unterhalb
der Schlossterrasse durch die alten Gewölbe, Besichtigen des Brunnens, der Hofküche,
Besuchen von Räumen des Museums, der Schlosskapelle und „Steigen“ in luftige Höhen
durch einen der runden Türme.
Ein rustikaler
Abendschmaus be-
schließt den Abend.
Wenn möglich bitte
Taschenlampe mitbringen und witterungsgemäß/warm anziehen.
Preis: 15 EURO p. P..
Kartenreservierungen:
Aufgrund der
begrenzten Kapazität (max. 50 Pers.) ist eine verbindliche Kartenreservierung
erforderlich unter moritzburg@schloesserland-sachsen.de
und Tel.: 035207 873-18,
Fax: 035207 873-40
Informationen:
www.schlossfreunde.de.
Kartenbezahlung:
bis spätestens 14
Tage nach Kartenreservierung bitten wir um Überweisung des Geldbetrages unter
„H&R“ - Datum der Veranstaltung - Name Einzahler- SF MOBU auf das
Konto: 300 00 17 18
5
BLZ: 850 55 000
SK: Sparkasse
Meissen.
Treffpunkt: Südseite
(Wagenhalle) Schloss Moritzburg
Ausgabe der
Eintrittskarten.
Gutscheine:
Wer einem lieben
Menschen eine Überraschung bereiten möchte, kann auch gerne einen Geschenkgutschein
(2 €) erwerben.
Wir
freuen uns auf Ihre
Reservierung und Ihren Besuch.
Die Anmeldungen zum Faschingsumzug am
Sonntag, den 6. März 2011 werden bis 02.02.2011 bei Foto Eulitz, Markt 8
oder Werbung & Kommunikationsdesign Klaus Kroemke, August-Bebel-Straße 2
oder über Internet entgegengenommen. Bei der Planung und beim Bau der
Umzugswagen bitten wir unbedingt darauf zu achten, dass aufgrund der Marktüberdachung
die maximale Höhe von 3,70 m nicht überschritten wird. Höhere Fahrzeuge werden
vor der Meißner Straße aus dem Umzug genommen. Aufgrund der verkehrstechnischen
Bedingungen bitten wir um Verständnis, dass keine LKW mit Sattelauflieger mehr
für den Umzug berücksichtigt werden können!
Am Mittwoch, dem 16.02.2011, 19 Uhr wird
wieder eine Zusammenkunft/Belehrungsveranstaltung aller Umzugsgruppen-Verantwortlichen
stattfinden. Wir bitten um vollständige Ausfüllung der Anmeldung, damit der
Umzug qualifiziert zusammengestellt werden kann.
Wie im vergangenen Jahr werden wir den Saisonabschluß
am Faschings-Dienstag mit der Umzugs-Auszeichnungsveranstaltung kombinieren
und beim Ausklang auf dem Hischsaal nochmals ein rauschendes Fest feiern!
Mit Prämierung der Gruppen, mit RCC- Programm, mit
traurig-schöner Entkrönung unseres Prinzenpaars - und mit Euch in Euren Original-Umzugskostümen.
Auf Basis der Prämierungsreihenfolge erhalten die
auch 2011 teilnehmenden Gruppen, die 2010 die Plätze 1-30 belegten, jeweils 4,
alle anderen 2 Freikarten. Diese werden bei der Umzugsbelehrung übergeben.
Handwerkskammer
Die
Rente im Blick – Beratung für Existenzgründer und bestehende Unternehmen im
Handwerk
Deutsche
Rentenversicherung führt kostenfreie Beratungstage im Starter-Center der Handwerkskammer
Dresden durch Wer sich im Handwerk
selbstständig machen möchte, hat vielerlei zu bedenken und zu klären. Die
Rente ist an diesem Punkt weit entfernt, denn zuerst gilt es, beruflich
durchzustarten. Doch gerade bei selbstständigen Handwerkern entstehen durch
eine Unterversicherung im Alter oft Versorgungslücken. Sich frühzeitig damit zu
beschäftigen und diese Lücken zu schließen, sichert einen finanziell sorgenfreien
Lebensabend.
Für Existenzgründer
ist es wichtig, Rentenansprüche aus der Arbeitnehmerzeit zu klären und zu
sichern sowie nachzufragen, ob als Selbstständiger Versicherungspflicht bei
der gesetzlichen Rentenversicherung besteht oder nicht und wie hoch die monatlichen
Beiträge sind. Auch gibt es Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen und
Abweichungen davon.
So gibt es für
Existenzgründer beispielsweise den so genannten „halben Regelbeitrag“ für einen
bestimmten Zeitraum. Damit bleiben für Gründer die monatlichen Ausgaben überschaubar,
was in der Start-Phase eines Unternehmens eine unschätzbare Hilfe ist.
Diese und andere
Informationen individuell zugeschnitten bietet der monatliche Rentenberatungstag
im Starter-Center der Handwerkskammer Dresden. Damit möchte die Kammer Ihre
Mitglieder – Existenzgründer wie etablierte Betriebe – unterstützen, sich
optimal auf die Zeit nach dem Berufsleben vorzubereiten. Der nächste Beratungstag
findet statt am Mittwoch, 22. Dezember 2010
von 9 bis 14 Uhr im Starter-Center der
Handwerkskammer Dresden, Am
Lagerplatz 8, in 01099 Dresden. Durchgeführt
wird die Beratung von einem Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
Bund (DRV). Um Anmeldung wird gebeten!
Das
Beratungsangebot umfasst:
- Kostenloser Rat
und Auskunft in allen Renten- und Versicherungsangelegenheiten
- Hilfestellung bei
der Beschaffung fehlender Unterlagen sowie Beglaubigung rentenrechlich relevanter Dokumente
- Aufnahme von Anträgen
für Kontenklärung, Rentenantragstellungen in den entsprechenden Rentenarten
sowie zur Befreiung von der Versicherungspflicht
- Hilfe bei der Klärung
von Ansprüchen aus den Versorgungssystemen der ehem. DDR
Informationen und
Anmeldung: Kerstin Drechsler,
Tel.: 0351 4640-444,
E-Mail:
starter@hwk-dresden.de
„Es weihnachtet sehr …“
Interessiert
schauen sich Alle das Programm an.
Unter diesem Motto
feierten traditionsgemäß die Rentner der Gemeinde Tauscha mit ihren Ortsteilen
Dobra, Zschorna, Kleinnaundorf, Würschnitz und Tauscha das Fest des Friedens
und der Besinnung.
Unser Bürgermeister
Christian Creutz hatte die große Rentnerfamilie eingeladen, ca. 170 Gäste
waren erschienen und so viel sei schon vorausgesagt, die Erwartungen auf
dieser Weihnachtsveranstaltung wurden voll erfüllt. Besonders hat uns die
Haltung des Bürgermeisters gefreut, welcher auf die Hinweise unserer Rentner
Verständnis zeigte und uns Rentner im Ort, in unserer schönen Sporthalle in
Tauscha feiern ließ.
Da passte einfach
alles, die gute Vorbereitung, die große Hilfsbereitschaft vieler
ehrenamtlicher Helfer während der Durchführung der Veranstaltung sowie das
Nutzen vielseitiger örtlicher Reserven für die kulturelle Umrahmung und
kulinarischer Genuss bei Kaffee, Weihnachtsgebäck sowie einem reichlichen Abendbrot
und vielseitigen Getränken.
Der Busbetrieb Stülpner
aus Welxande brachte die Teilnehmer wie immer pünktlich und sicher hierher
zur Tauschaer Sporthalle und dazu noch kostenlos.
Vielen Dank!
Eine einige Meter
hohe Fichte, liebevoll angeputzt, erstrahlte die Gesichter wie ebenso die
gestaltete Bühne und den Innenraum der Halle.
Für mich und ich
glaube auch für alle Anderen ist diese vorweihnachtliche Veranstaltung der
Treffpunkt einer Großfamilie. Das äußert sich in vielseitigen Gesprächen,
Erinnerungen und der Vorausschau unseres Rentnerlebens. Die 6stündige
Veranstaltung verging wie im Fluge, es kam keine Langeweile auf, das verdanken
wir den vielen kulturellen Beiträgen.
Mit großer
Begeisterung lauschten wir dem Programm unserer Kleinsten, den Kindern des „Tauschaer
Spatzennestes“. Die Leiterin Frau Ute Arnold und die Erzieherin Frau Evelyn
Wallberg boten mit ihren „Spatzen“ Beiträge, welche viel Applaus erfuhren. Wenn
hier die PISA beurteilt hätte, wäre für das Können und Lernen bestimmt eine
sehr gute Note entstanden.
Vielfältig und
abwechslungsreich auch alle anderen Beiträge, so gestaltet von den „Theaterfreunden“
der Mittelschule Schönfeld und dem Orchester der Radeburger Schule, in
welchem ja auch viele Mitschüler aus der Gemeinde Tauscha kommen. Darbietungen
von Solisten einerseits und des ganzen Orchesters bewiesen großes Können
dieser jungen Talente und der Leitung des Klangkörpers. Viel Freude hatten wir
auch an den Darbietungen der Tauschaer Musiktalente unter der Leitung von Frau
Martina Rottka.
Ein kultureller
Leckerbissen zum Abschluss der Weihnachtsfeier, ein Gesangstrio mit
Klavierbegleitung, welche uns die Vielfalt der Operette erleben ließen.
Ein besonderes
Dankeschön auch an den Solotrompeter Jörg Trentzsch, welcher ebenso als
musikalischer Alleinunterhalter für Stimmung und gute Laune sorgte.
Im Namen aller
Rentner möchte ich mich für diese schöne Weihnachtsfeier bei allen
Beteiligten, Helfern und Mitwirkenden bedanken, nicht zuletzt beim Einladenden,
unserem Bürgermeister Christian Creutz. Wir freuen uns schon heute auf den nächsten
Rentnertreff.
Wir wünschen Allen
ein fröhliches und gesundes Weihnachten und alles erdenklich Gute für das Jahr
2011
Euer Heinz
Erbgen
Bogenschießen
Bogenschießen
Die Kinder vom „Tauschaer
Spatzennest“ boten ein abwechslungsreiches Programm dar.
Weihnachtsmarkt
im Tauschaer Spatzennest
„Es ist
Weihnachten, wenn alle bereit sind für das Fest…“ sagt ein chinesisches Gedicht.
Inzwischen war es
schon das
5. Mal, dass das Tauschaer Spatzennest zum Weihnachtsmarkt einlud. Zur Ruhe
kommen, gemütlich bei einander sein und miteinander ins Gespräch kommen, eben
das Bereitmachen für das Weihnachtsfest – dies ist das Motto, dem sich die
Organisatoren gemeinsam mit vielen Eltern auch in diesem Jahr wieder stellen
wollten.
Der Besucherandrang
war groß – schließlich besuchen inzwischen 98 Kindergarten- und Hortkinder die
Einrichtung. Nach dem kleinen Programm der Hortkinder luden alle Räume der
Einrichtung die Besucher zur Erkundung ein. Es gab Attraktionen für alle, vom
Bastelzimmer, der Märchenstube – die beide schon zur Tradition gehören- bis hin
zur Luftballon-Animation oder Pferdekutschfahrt – die Kinder aller
Altersgruppen waren sehr gut versorgt. Da konnten sich die Eltern, Großeltern
und sogar Urgroßeltern bei Kaffee und Kuchen oder Glühwein und Bratwurst
austauschen, Weihnachtseinkäufe am Verkaufsstand der Hortkinder tätigen oder
sich einfach einmal im Spatzennest umsehen. Wann hat Uroma schon sonst die
Gelegenheit dazu?
Selbstverständlich
erschien auch der Weihnachtsmann mit seinen 2 Weihnachtswichteln. Er beschenkte
viele Kinder, nahm ihre Wunschzettel entgegen und wird in den nächsten Tagen
wohl noch viel zu tun haben….
Viele fleißige Hände
- Kinder, Eltern, Erzieher, Sponsoren, Firmen der Gemeinde, Bauhof-Mitarbeiter –
haben auch in diesem Jahr einen stimmungsvollen Weihnachtsmarkt möglich
gemacht.
Vielen Dank dafür!
Ines Marmodée,
Elternbeirat
Bogenschützen beim
Sommertraining
„ Alle ins Gold! Das
ist der Gruß beim Bogenschießen.
Bei bestimmten
Zielscheiben ist die Mitte gelb, oder besser Gold (FITA). Mit dem Gruß „Alle
ins Gold“ wünscht man den Trainingspartnern oder dem Mitstreiter dass er alle
Pfeile in die Zielscheibenmitte schießt.
Bereits Ende August
begannen mehrere bogensportinteressierte Kinder und Erwachsene unter
technischer Anleitung von Tim Böttcher, einem Schützen des Bogensportclubs
Friedewald, und seinem Vater, die Grundlagen des Bogenschießens zu lernen.
Freundlicher Weise
haben Einwohner von Würschnitz auf privatem Grund Bogenschießbahnen errichtet
und den Sportlern zur Verfügung gestellt. Ein Dankeschön an die Familien
Jensen, Klöhn und Hammer, welche mit großem Engagement die Vorraussetzungen
zum Training geschaffen haben.
Nachdem der LSV 61
Tauscha die finanziellen Mittel für den Kauf von 2 mobilen Bogenschießbahnen
bereitgestellt hatte, haben sich die Bedingungen wesentlich verbessert und so
konnte am 07.12.10 die Einweihung der Wintertrainingsstätte im Scheunenboden
bei Fam. Hammer erfolgen.
G.
Einige Bogenschützen
nach dem Training
Der Weihnachtsmann
mit seinen zwei Wichteln.
KOMMT GRATULIEREN
Ausgabe:
13/2010
Den Jubilaren herzliche Glückwünsche übermitteln
die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach.
Wir wünschen weiterhin Gesundheit und
Wohlergehen.
Erscheinungstag:
17.12.2010
zum 91. Geburtstag
am 05.01.2011 Hoffmann,
Hildegard OT Rödern
Dorfstr.
10
zum 90. Geburtstag
am 26.12.2010 Fischer, Helmut OT Naunhof
Alte
Dorfstr. 49
am 26.12.2010 Schurig,
Edgar OT Bieberach,
Heidestr.
14
zum 85. Geburtstag
am 06.01.2011 Drescher, Käthe OT Rödern, Dorfstr. 54
zum 80. Geburtstag
am 05.01.2011 Winkler, Herbert OT Ebersbach
Teichweg
38
am 09.01.2011 Nacke, Helga OT Ebersbach
Hauptstr.
150
am 11.01.2011 Petzsch, Gisela OT Ebersbach
Hauptstr.
193
am 14.01.2011 Hönisch, Werner OT Ebersbach
Zweitannenweg
8
zum 75. Geburtstag
am 29.12.2010 Dachsel,
Konrad OT Ebersbach
Hauptstr.
143
am 29.12.2010 Fichtner, Erika OT Naunhof
Alte
Dorfstr. 47
am 01.01.2011 Mattheus, Karl OT Rödern Radeburger Str. 76
zum 70. Geburtstag
am 30.12.2010 Böhme,
Reinhard OT Kalkreuth
Großenhainer
Str. 14
am 02.01.2011 Wilhelm, Manfred OT Naunhof
Alte
Dorfstr. 21
am 04.01.2011 Heinze, Manfred OT Ebersbach
Hauptstr.
49
am 06.01.2011 Henke, Joachim OT Ebersbach
Hauptstr.
15
Zur Goldenen Hochzeit
gratulieren wir recht herzlich:
• am 30.12.2010
dem Ehepaar Ernst und Sieglinde Lehmann
im Ortsteil Kalkreuth, An der Röder
27 und
Zur Diamantenen Hochzeit
• am 23.01.2011
dem Ehepaar Erich und Martina Böhme
im OT Kalkreuth, Großenhainer Str. 18
Gemeinde
Ebersbach
Zum
Jahreswechsel
Immer zu Weihnachten ist es soweit,
man macht sich mehr Gedanken über die Zeit.
Es war schwierig und hart in diesem Jahr,
auch ganz schlechte Tage gab es ein paar;
und doch muss man sagen, was sind schon
unsere Sorgen,
wir können uns freuen jeden Tag auf Morgen.
Manch` Mensch ganz in der Nähe hat nicht so
viel Glück,
für ihn dreht sich die Zeit statt vor nur zurück.
Geplagt von Krankheit, Tod oder Krieg,
bedeutet für ihn schon jede Stunde ein Sieg.
Große Geschenke sind für ihn ohne Sinn,
ein offenes Ohr und Verständnis sind sein
Gewinn.
Einen Augenblick, eine Stunde mit ihm zu
teilen,
hilft nicht nur sichtbare Wunden zu heilen.
Die Gedanken nicht immer auf sich selbst
konzentriert,
auch mal aufpassen was beim Nächsten
passiert,
das sollten wir nicht nur an Weihnachten
geben,
sollten wir nicht einfach jeden Tag
sinnvoller leben?
(J.
H.)
Öffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung
Ebersbach
- Weihnachten / Neujahr 2010/11 -
Sehr
geehrte Einwohner,
wir möchten Ihnen
mitteilen, dass die Gemeindeverwaltung Ebersbach zu Weihnachten / Neujahr wie
folgt geöffnet ist:
Montag, 27.12.2010
9.00 – 11.00 Uhr
Dienstag, 28.12.2010
9.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch, 29.12.2010 geschlossen
Donnerstag, 30.12.2010 9.00
– 11.00 Uhr
Gleichzeitig möchten
wir Sie in Kenntnis setzen, dass die Sonnabend-Sprechzeit des Einwohnermeldeamtes
im Monat Dezember entfällt.
Fehrmann
Bürgermeisterin
Liebe Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde Ebersbach,
das
Jahr neigt sich dem Ende. Adventszeit, schönste Zeit des Jahres, Zeit zum
Innehalten, aber auch Zeit um Rückblick zu halten.
Es war für viele
von uns ein schweres Jahr: Tornado und Hochwasser haben viel Schaden
angerichtet. Es hat uns aber auch gezeigt, dass wir in schwierigen Zeiten näher
zusammen rücken, uns gegenseitig helfen und ein offenes Ohr für einander haben.
Wir sollten uns das erhalten auch ohne Naturkatastrophen.
In diesem Sinne wünsche
ich Ihnen und Ihren Familien ein frohes friedvolles Weihnachtsfest und ein
gesundes neues Jahr.
Ihre Bürgermeisterin
Margot Fehrmann
Gemeinde
Ebersbach
Gemeinde
Ebersbach
Information
zum Ablesen der Wasserzähler
für
das Jahr 2010
in
den Ortsteilen Naunhof, Rödern, Bieberach und Ebersbach
Beschlüsse
der Gemeinde Ebersbach
In der öffentlichen
Sitzung des Gemeinderates am 24.11.2010
und des Technischen Ausschusses am 07.12.2010 wurden nachstehende Beschlüsse
gefasst:
Gemeinderat
83/11/2010
Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung des Abwasserzweck-Verbandes „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“
84/11/2010 Ablehnung
zum Beitritt der Gemeinde Ebersbach in die Wirtschafts-Förderung Region Meißen
GmbH (WRM)
Technischer
Ausschuss
85/11/2010 bis ��������������89/11/2010 �� Beschlüsse
zu Bauvorhaben, Bauvoranfragen und Vorkaufsrechte von Bürgern der Ortsteile
sowie von Betrieben und Institutionen
Liebe Einwohner,
in diesem Jahr
erfolgt die Ablesung der Wasserzähler für die Ortsteile Ebersbach und Bieberach
am 27.12. und 28.12.2010 ab 8.30 Uhr.
Wir bitten Sie, dafür
zu sorgen, dass unseren Bediensteten ungehindert Zutritt zu den Wasserzählern
gewährt wird, damit die Ablesung reibungslos ablaufen kann.
Die Ortsteile
Naunhof und Rödern erhalten Ablesekarten mit dem Amtsblatt am 17.12.2010.
Termin der
Selbstablesung 31.12.2010
Die Rückgabe der
Ablesekarten hat bis spätestens 07.01.2011
in der Gemeindeverwaltung Ebersbach zu erfolgen, ansonsten erfolgt eine Schätzung
des Verbrauchs.
Fehrmann, Bürgermeisterin
Blutspende
Der DRK-Blutspendedienst sagt allen Blutspendern herzlichen Dank
Regionale
Wirtschaft
Recycling
Auszeichnung auf Fachausstellung
Hausmüllentsorgung - schwarze Tonne
Auch im Jahr 2010 konnte der DRK-Blutspendedienst
Ost zahlreichen Patienten bei Krankheit oder nach Unfällen mit Blutkonserven
helfen. Grundlage dafür waren die vielen bereitwilligen Blutspender. Ihnen gebührt
allerhöchster Dank und Anerkennung!
Leider ist die Blutspende noch etwas „Besonderes“. Dabei
sollte es normal sein, dass jeder gesunde Mensch zwischen 18 und 71 Jahren
zumindest von Zeit zu Zeit Blut spendet. Normalität ist es schließlich auch,
dass jedem – auch jedem der noch nie Blut gespendet hat – im Notfall geholfen
wird. Leider verlässt sich der überwiegende Teil der Bevölkerung dann darauf,
dass Blutkonserven immer bereitstehen. Durch die Beteiligung von nur ca. 3 % der
Bevölkerung an Blutspendeaktionen ist fast nie ein ausreichender Vorrat im Kühllager
des Blutspendedienstes vorhanden. Dadurch entstehen immer wieder Engpässe,
die nur schwer zu überbrücken sind. Unter Umständen müssen dann geplante
Operationen verschoben werden. Schon 1 % mehr Blutspender würden ausreichen,
die Situation zu stabilisieren. Bitte helfen Sie mit Ihrer Blutspende, denn für
einen Patienten ist die Gesundheit das beste Geschenk! Allen Blutspendern wünschen
wir für 2011 alles Gute!
Hier können Sie wieder mit einer Blutspende helfen:
21.12.2010 von
14:30 – 18:30 Uhr in der Mittelschule Ebersbach
Hauptstraße 125,
01561 Ebersbach
Stollenaktion – jeder
Vollblutspender erhält einen Stollen von der Firma „Emil Reimann“
Ausweichtermine kann man über das Servicetelefon 0800/
1194911 oder die Termindatenbank www.blutspende.de abfragen.
Ihr DRK-Blutspendedienst
OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf,
Lauterbach, Marschau, Göhra
Mittwoch,
22.12.10
Montag,
03.01.11 uns 17.01.11
Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile Montag, 27.12.10, 10.01.11
und 24.01.11
OT Beiersdorf, Lauterbach, Marschau,
Bieberach,
Cunnersdorf, Kalkreuth, Freitelsdorf Mittwoch,
29.12.10
OT Naunhof, Reinersdorf, Ebersbach,
Ermendorf, Hohndorf, Göhra
Freitag,
17.12.10
OT Rödern Donnerstag, 30.12.10
Bitte beachten!! Änderung
ab 01.01.2011
OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf,
Lauterbach,
Marschau, Göhra Montag, 03.01.11
und 17.01.11
Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile Montag, 10.01.11 und 24.01.11
Entsorgung Papier
OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf,
Lauterbach,
Marschau, Göhra Montag, 03.01.11
und 31.01.11
Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile Montag, 10.01.11
Bitte
beachten Sie die Termine im neuen Abfallkalender 2011.
Achtung – Entsorgung von Elektroaltgeräten neu geregelt!!!!
Kostenlose
Abholung
Größere Haushaltgeräte
über die Bestellkarte aus dem Abfallkalender / Kleingeräte z.B. Fön,
Rasierapparat nur zusammen mit Großgerät(en) / Abholung am Bereitstellplatz der
Abfallbehälter
Kostenlose Annahme
Umladestation
Groptitz / Wertstoffhof Gröbern / REMONDIS Elbe-Röder GmbH, Lampertswalde-Quersa
/Skarabäus Containerdienst GmbH, Gröditz / Dienstleistungsagentur Veronika
Moys, Großenhain
Die bisherigen
Sammelplätze in den Städten und Gemeinden werden zum
31. Dezember 2010 geschlossen. Dort ist keine Abgabe mehr möglich!
Seit März 2006 gibt
es die kostenlose Rücknahme von Elektroaltgeräten durch Hersteller und Handel. Auch
beim Kauf eines neuen Elektrogerätes besteht die Möglichkeit der freiwilligen Rücknahme
durch den Handel.
Leichtstoffentsorgung - gelbe Säcke und blaue Tonne
Bürgermeisterin Margot Fehrmann gratuliert Frau
Roselies Gersdorf, Inhaberin der Firma Oswin Haase im Ortsteil Bieberach, zur
Auszeichnung mit einer Silbermedaille für ihren vorgestellten Kälbertransportwagen
aus Edelstahl mit integrierter Wiegeeinrichtung. Frau Gersdorf beteiligte sich
bereits zum wiederholten Mal mit Neuheiten aus ihrem Fachbetrieb an der
weltweit größten Fachausstellung für Tierhaltung und Managment, der Eurotier.
AZV ”Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“
03522/38920
Störungsmeldung
über Stadtentwässerung Dresden GmbH:
Telefon: 0351-8400866
Mittelschule
Ebersbach I
Landratsamt
Meißen - Kreisvermessungsamt
Tag der offenen Tür
Bodenordnungsverfahren
Kalkreuth (Feldscheune)
Gemeinde
Ebersbach
Landkreis
Meißen - Verfahrensnummer: 310203
Schlussfeststellung vom 06.12.2010
Zum Tag der offenen Tür möchte die Mittelschule
Ebersbach am Sonnabend, den 29. Januar 2011 einladen.
Von 9:00 bis 12:00 Uhr besteht für künftige Mittelschüler,
deren Eltern sowie Interessierte die Möglichkeit, sich über Bildungs- und
Freizeitangebote unserer Einrichtung zu informieren. Lehrer und Schüler möchten
u.a. Einblicke in alle Fächer gewähren, Arbeitsgemeinschaften vorstellen und
ihre Gäste in einem Schülercafe bewirten. Neuerungen im Schulsystem, Grundsätze
der Notengebung, Schülertransport sind nur einige Schwerpunkte zu denen Schulleitung
und Lehrer gern Auskunft geben.
Das Landratsamt Meißen erklärt das o. g. Bodenordnungsverfahren für abgeschlossen und
stellt hiermit fest, dass die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan bewirkt
ist und dass den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im
Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Meißen,
Brauhausstraße 21, 01662 Meißen Widerspruch erhoben werden.
gez. Pohler, Leiterin Stabstelle
Mittelschule
Ebersbach II
Ebersbacher Schüler
besuchten Dresdener Synagoge
DEKRA
Ist Ihr Auto winterfit?
Die Begegnung mit verschiedenen Kulturen ist Kern
der Schulfächer Ethik und Religion. Werden hier die verschiedenen Religionen
und Weltanschauungen systematisch nacheinander behandelt, widmet man sich dort
wegen der engen inhaltlichen Verknüpfung zum Christentum immer wieder dem
Judentum.
Traditionell fahren die 6. Klassen der Mittelschule
Ebersbach in der Adventszeit nach Dresden und besuchen die neue Synagoge am
Hasenberg. Neben den Kultgegenständen beeindruckt dabei vor allem die moderne
Architektur. Frau Liehm vom Verein HATIKVA erklärt dazu: „Die Dresdner Jüdische
Gemeinde wollte mit einem Nachbau der alten Semper-Synagoge nicht ständig an
die Zerstörung durch die Nazis 1938 erinnert werden.“ Äußerlich bezieht sich
der Neubau auf den Tempel, der einst in Jerusalem stand. Im Inneren stellt sich
ein Art Zelt dar, der ersten Form eines gottesdienstlichen Raumes der
Israeliten. Erst die Perspektive aus dem Inneren heraus macht die Drehung des
Gebäudes klar: „Sie ergibt die notwendige Ausrichtung nach Osten“, erklärt
Vincent den anderen.
Nur etwa 60 Juden überlebten die Nazi-Zeit in Dresden.
Heute leben wieder etwa 700 Juden in Dresden, Gottesdienst ist i.d.R. am
Freitag oder Samstag Abend.
Im Anschluss an den Synagogenbesuch gab es
Gelegenheit für einen Abstecher zum historischen Adventsspektakel im Stallhof.
Hier sollten die Schülerinnen und Schüler möglichst viele Handwerksberufe
erkunden. Dieser Wissensertrag fließt in das Fach Geschichte ein, wenn es demnächst
um die mittelalterliche Ständegesellschaft geht.
An der Mittelschule Ebersbach finden traditionell jedes Jahr bestimmte Exkursionen und
Unterrichtsgänge statt. Nähere Infos gibt es am Tag der offenen Tür am 29. Januar
2011 zwischen 9 und 12 Uhr.
Infos: www.hatikva.de und
www.ms-ebersbach.de
Herr Klemz,
FL für Religion und GK
Der Winter hat uns kalt erwischt. Plötzlich wird es höchste
Zeit für die Auto-Wintervorsorge.
Besonders die Autobatterie ist jetzt größten
Strapazen ausgesetzt: „Im Winter muss
man sich auch nach kalten Nächten auf die Leistung der Autobatterie verlassen
können“, erklärt Wolfgang Thamm, Leiter Prüfwesen bei DEKRA Dresden. Ein
Batterietest zeigt, ob der Stromspender die Wintersaison noch übersteht: Reicht
es aus, die Batterie nur nachzuladen oder muss sie wegen Altersschwäche
ausgetauscht werden?
In der dunklen Jahreszeit ist eine intakte
Beleuchtungsanlage besonders wichtig. Wer schlecht beleuchtet unterwegs ist,
kann sich und andere schnell in Gefahr bringen. Unbedingt kontrolliert werden
sollten die Scheibenwischerblätter und der Frostschutz in der Waschanlage. Ausgefranste
Wischergummis verursachen Schlieren auf der Scheibe, die zu Blendeffekten führen.
Ab sofort gilt die Winterreifenpflicht. Winterreifen
mit der Kennzeichnung M&S, auch in Verbindung mit Piktogrammen (Schneeflocke)
sind vom Gesetzgeber ab sofort vorgeschrieben. Wer mit nicht geeigneter
Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist, muss mit einem
Bußgeld in Höhe von 40 Euro, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer in Höhe
von 80 Euro rechnen. DEKRA empfiehlt die Reifen nur bis zu einer Profiltiefe
von vier Millimeter abzufahren. So ist ausreichend Grip auf rutschigen Straßen
gerade noch möglich. Überhaupt warnt der Fachmann davor, Winterreifen als
Allheilmittel gegen Straßenglätte zu verstehen. Wenn man sein Fahrverhalten
nicht konsequent den winterlichen Straßen anpasst, rutscht man auch mit den
besten Winterreifen. „Die Fahrphysik lässt sich auch mit Winterreifen nicht
austricksen“, stellt Wolfgang Thamm fest.
Weiter empfiehlt der DEKRA-Fachmann, Lackschäden an der
Karosserie zu behandeln, bevor Nässe, Schnee und Eis zum Großangriff auf den
Autolack blasen. Auch ein fehlerfreier Unterbodenschutz trägt zur Werterhaltung
des Fahrzeuges bei. Mit Glyzerin oder Gummipflegemittel eingerieben, frieren Türdichtungen
nicht an.
Zur Wintervorsorge gehört die geeignete Ausrüstung für
Unterwegs. Wer Eiskratzer, Handbesen, Scheibenenteiser, Starthilfekabel,
Taschenlampe, Schneeketten, Handschuhe und für alle Fälle eine Decke mitführt,
ist für kleinere und größere Herausforderungen gerüstet. Gut dran sind
Autofahrer, die dem Winter den Überraschungseffekt nehmen, also ihr „Werkzeug“ schon
abends bereit legen, die Scheibenwischer beim Parken hochklappen sowie
Windschutz- und Heckscheibe mit Folie oder Pappe abdecken und den Enteiser fürs
Türschloss vorsorglich in die Manteltasche stecken.
Wer so vorbereitet ist, den kann der Winter kaum kalt
erwischen.
Rolf Westphal
Mittelschule
Ebersbach III
Ebersbach
Mittelschüler auf Spendentour unter dem Motto:
„Versöhnung
über den Gräbern – Arbeit für den Frieden“
Alljährlich in den ersten beiden No-
vemberwochen ziehen die Neunt-
klässler der Mittelschule Ebersbach durch ihre Gemeinde. Doch keine Sorge: es
sind keine versprengten Restgruppen von Halloween. Bei sich tragen sie Sammelbüchsen
des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge, einer humanitären Organisation,
die sich im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe widmet, die Gräber der
deutschen Kriegstoten im Ausland zu erfassen, zu erhalten und zu pflegen. Gleichzeitig
bemüht sich der Volksbund um die internationale Zusammenarbeit und Versöhnung. Zu fast 80 Prozent finanziert sich der
Volksbund aus Beiträgen und Spenden. Den Rest decken öffentliche Mittel des
Bundes und der Länder. In seiner Fürsorge befinden sich heute 827 Kriegsgräberstätten
in 45 Staaten mit etwa 2,3 Millionen Kriegstoten. Mit der Anlage und Erhaltung
der Friedhöfe bewahrt der Volksbund das Gedenken an die Kriegstoten und
erinnert die Lebenden an die Vergangenheit und konfrontieren sie mit den Folgen
von Krieg und Gewalt.
Auf ihrer zweiwöchigen Sammeltour konnten die
Jugendlichen über 1300 Euro an Spenden einsammeln.
Dafür sei an dieser Stelle allen Gebern herzlich
gedankt. Aber nicht nur die Spenden selbst haben ihren Wert. Auch die Sammelaktion
als solche, die Erfahrung, für ein Anliegen von Haustür zu Haustür zu gehen,
stellt eine Bereicherung der Erfahrungswelt Jugendlicher dar. Schließlich
beinhaltet das stete sich Vorstellen und
Erklären des Spendenzwecks auch eine Auseinandersetzung mit der Thematik. Der
Krieg mag zu Ende sein, die Folgen bleiben.
Wer die Arbeit der Stiftung des Volksbunds Deutsche
Kriegsgräberfürsorge unterstützen will, kann auch dauerhaftes Mitglied werden.
(Infos unter: www.volksbund.de)
Spendenkonto: 3 222 999,
Bankleitzahl: 520 400 21
bei der Commerzbank Kassel
Schloss
Lauterbach
DEKRA
Aus für braune Prüfplakette
Aufruf für 2011
„Wer jetzt noch eine braune Prüfplakette am Fahrzeug-Heck
hat, der sollte sich sputen, denn die Gültigkeit der braunen HU-Plakette läuft
am 31. Dezember 2010 ab“, daran erinnert Dr. Jens Walther, Niederlassungsleiter
DEKRA Dresden. „Ab Januar prüfen wir die Fahrzeuge mit rosa Prüfplakette, die
je nach Vergabetermin bis Ende 2011 gültig ist.“
Das Farbenspiel der Plaketten setzt sich in den
kommenden Jahren fort: 2012 sind es die Fahrzeuge mit der grünen Prüfplakette,
die zur HU müssen, danach folgt 2013 die orangefarbene Plakette und 2014 die
blaue. Als letzte im Farbspektrum ist 2015 die gelbe Plakette fällig. Danach
beginnt das Farbenspiel von vorn.
In welchem Monat die HU fällig wird, ist an der Prüfplakette
abzulesen: Im Innenkreis steht das Fälligkeitsjahr. Die auf der Plakette im Außenkreis
oben stehende Zahl bezeichnet den Monat, in dem die Prüfung durchzuführen ist,
die Zahl 12 zum Beispiel steht für Dezember, die 7 für Juli. Der nächste Prüftermin
ist außerdem im Fahrzeugschein vermerkt. DEKRA weist darauf hin, dass ein Überziehen
des angezeigten Prüftermins nicht zulässig ist. Wer zu spät kommt, muss mit
einer entsprechend kürzeren Laufzeit der neuen Plakette rechnen. Wer erheblich überzieht,
kann sich bei einer Verkehrskontrolle sogar ein „Knöllchen“ einhandeln und im
Falle eines Unfalls den Versicherungsschutz riskieren.
DEKRA Dresden erinnert nochmals an die seit Januar 2010
gültige Zusammenlegung von Haupt- und Abgasuntersuchung für alle Fahrzeuge.
Bis dahin musste als Nachweis für beide
Untersuchungen eine runde Plakette auf das hintere amtliche Fahrzeugkennzeichen
und eine sechseckige Plakette auf das vordere amtliche Fahrzeugkennzeichen
geklebt werden. „Jetzt ist der kleine hintere Aufkleber rund und gilt für die
HU und die integrierte AU gleichermaßen. Die vordere nicht mehr relevante AU-Plakette
wird bei der fälligen Prüfung entfernt“, erklärt Dr. Jens Walther von DEKRA
Dresden.
Liebe Einwohner
von Ebersbach
und Ortsteilen,
liebe Freunde
der Lauterbacher Schlossweihnacht,
in Vorbereitung der nächsten Schlossweihnacht,
am 2. Advent 2011,
brauchen wir Ihre Hilfe.
Um das Schloss schön
ausschmücken zu können benötigen wir wieder reichlich Tannengrün.
Haben Sie in Ihrem Garten Tannenbäume, die Sie gern
spenden möchten oder zu groß gewordene
Tannenbäume, die Sie im nächsten Jahr beabsichtigen zu fällen und keine
Verwendung für das Reißig haben, dann
wenden Sie sich bitte an die Mitglieder vom Schlossverein.
Wir würden die Bäume/Reißig bei Ihnen abholen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Förderverein Schloss
& Park Lauterbach e.V.
www.schlosspark-lauterbach.de
Tel. 035249/71827
o. 035249/79254
Ausstellungsstücke
Schloßweihnacht 2010.
Den Frauen konnte
man bei der diesjährigen Schloßweihnacht auf die Finger sehen.
Zwergenland
Kalkreuth
Der Jahresausklang im Zwergenland Kalkreuth
Der Jahresausklang im Zwergenland Kalkreuth
Beim alljährlichen
Ausflug zum Hofgut Noack in Welxande.
Ende Oktober war es wieder soweit, an einem wunderschönen
Herbsttag machte unsere Kindertagestätte ihren alljährlichen Ausflug zum
Hofgut Noack nach Welxande.
Mit 236kg
Eicheln, Nüssen und Kastanien beladen, welche die Kinder gesammelt hatten
wurden wir freundlich empfangen. Zuerst ging es zu den Gänsen und Kühen. Auf
den Weg zu den Wildschweinen durfte jeder einmal in den großen Traktor klettern.
Zum Abschluss fuhren wir mit dem Bus weiter nach Lötschen zu den Rehen, die von
den Kindern mit großer Begeisterung gefüttert wurden.
Hiermit möchten wir noch einmal allen fleißigen Sammlern,
dem Hofgut Noack sowie dem Busunternehmen Kretzschmar Danke sagen.
Mit allerlei Büchern im Gepäck besuchte uns am 23. November
der Landtagsabgeordnete Sebastian Fischer zu einer Lesestunde. Neben dem
Vorlesen vieler Geschichten erzählte er den Kindern von seiner Arbeit.
Am 02. Dezember besuchten einige Kinder unserer
Einrichtung die offizielle Poststelle des Weihnachtsmannes um ihre
Wunschzettel abzugeben. Der Weihnachtsmann erwartete die Kinder schon. Bei
Kakao und allerlei Leckereien, wurde gemeinsam gesungen und der Weihnachtsbaum
geschmückt.
Anlässlich des 2. Kalkreuther Weihnachtsmarktes übten
die Kinder ein Programm ein, welches zur Erröffnung aufgeführt wurde. Am Stand
des Kindergartens konnte man selbstgebastelte Weihnachtsdeko und selbstgebackene
Plätzchen erwerben. Vielen Dank an die Popgym-
nastikgruppe aus Kalkreuth, den Landfrauen und den Eltern die uns dabei unterstützt
haben.
Am 06. Dezember machte der Nikolaus natürlich auch im
Kindergarten halt und jedes Kind fand etwas in seinem Schuh. Mit der
Weihnachtsfeier und dem Besuch des Weihnachtsmannes am 22. Dezember neigt sich
das Jahr dem Ende.
Wir wünschen allen eine wunderschöne und besinnliche
Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr 2011.
Danke sagen möchten wir auch der Firma Kronospan in
Lampertswalde die uns für die Sanierung unserer Gruppenräume Material zur
Verfügung stellte.
Am 09.11.2010 übergaben die Kinder der großen Gruppe
an Frau Thöne selbstgemalte Weihnachtsbilder aus denen die Firma Kronospan ihre diesjährigen
Weihnachtskarten für Geschäftskunden gestaltet. Diese werden in viele Länder
unserer Erde versendet.
Die Kinder und das Team
vom Zwergenland in Kalkreuth
Während der
Programmaufführung bei der Eröffnung des Kalkreuther Weihnachtsmarktes.
Landesdirektion
Dresden
Landesdirektion
Dresden
Das
Evang.-Luth. Kirchspiel
Bärnsdorf-Naunhof
lädt herzlich ein.
Bekanntmachung
der
Landesdirektion Dresden
nach
dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
über
Anträge auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen
Gemarkungen
Bieberach, Kalkreuth, Naunhof, Niederebersbach und Ober-Mittel-Ebersbach der
Gemeinde Ebersbach
Vom 25. November 2010
Bekanntmachung
der
Landesdirektion Dresden
nach
dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
über
Anträge auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen
Gemarkungen
Niederebersbach und Ober-Mittel-Ebersbach der Gemeinde Ebersbach
Vom 3. Dezember 2010
19. Dezember 09.00 Uhr Naunhof
4. Advent Gottesdienst Pfr. Brock
10.30 Uhr Berbisdorf
Gottesdienst im Gemeinderaum
Pfr. Brock
24. Dezember 17.30 Uhr Bärnsdorf
Heiliger
Abend Christvesper mit Krippenspiel
Pfr.
Merkel
16.15 Uhr Berbisdorf
Christvesper
mit Krippenspiel
Pfr. Oehme
15.00 Uhr Bärwalde
Christvesper mit Krippenspiel
Pfr. Oehme
15.00 Uhr Steinbach
Christvesper
mit Krippenspiel
Pfr. Brock
16.30 Uhr Naunhof
Christvesper mit Krippenspiel
Pfr. Brock
23.00 Uhr Naunhof
Christnacht mit Chor 25.
Dezember 09.00 Uhr Berbisdorf
Weihnachtsfest Festgottesdienst
im Gemeinderaum
Pfr. Brock
10.30 Uhr Bärwalde
Festgottesdienst, Pfr. Brock
26. Dezember 09.00 Uhr Bärnsdorf
2.Weihnachtstag Festgottesdienst
im Gemeinderaum
Diakon Tietze
10.30 Uhr Naunhof
Festgottesdienst, Diakon Tietze
31. Dezember 16.30 Uhr Bärnsdorf
Altjahrsabend Gottesdienst
im Gemeinderaum
Pfr. Merkel
16.30 Uhr Bärwalde
Gottesdienst, Pfr. Brock
15.00 Uhr Naunhof
Gottesdienst, Pfr. Brock
02. Januar 10.00 Uhr Berbisdorf
2.Stg.
n. Weihnachten Kirchspielgottesdienst mit
Abendmahl im Gemeinderaum
Pfr. Brock
Die Landesdirektion
Dresden gibt bekannt, dass der Abwasserzweckverband „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach, Anträge auf Erteilung von Leitungs-
und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch
Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert
worden ist, gestellt hat.
Die Anträge
umfassen bestehende Abwasserleitungen nebst Sonder- und Nebenanlagen sowie
Schutzstreifen in den Gemarkungen Niederebersbach (DN 200) und Ober-Mittel-Ebersbach
(DN 150, DN 200) der Gemeinde Ebersbach.
Die von den Anlagen
betroffenen Grundstückseigentümer der Flurstücke der oben aufgeführten
Gemarkungen können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen
in der Zeit
vom
24. Januar 2011 bis einschließlich 21. Februar 2011
während der
Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr,
freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr) in der Landesdirektion Dresden,
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 2023, einsehen.
Die Landesdirektion
Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der
gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7
Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung
des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des
Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember
1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweis zur
Einlegung von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 1
Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen
der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene
Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990.
Dadurch, dass die
Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht
damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks
erteilt wird.
Ein zulässiger
Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden
Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet,
dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar
nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem
Unternehmen dargestellt, betroffen wird.
Der Widerspruch
kann bei der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, bis
zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im
Referat 14 (Zimmer 2023) bereit.
Dresden, den 3. Dezember 2010
Landesdirektion
Dresden
Gereon
Packbier
Stellv. Referatsleiter
Die Landesdirektion
Dresden gibt bekannt, dass die Gemeinde Ebersbach, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach, Anträge auf
Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des
Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182,
2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat.
Die Anträge
umfassen bestehende Trinkwasserleitungen (DN 32 - DN 150) nebst Sonder- und
Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in den Gemarkungen Bieberach, Kalkreuth,
Naunhof, Niederebersbach und Ober-Mittel-Ebersbach der Gemeinde Ebersbach.
Die von den Anlagen
betroffenen Grundstückseigentümer der Flurstücke der oben aufgeführten
Gemarkungen können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen
in der Zeit
vom
10. Januar 2011 bis
einschließlich
7. Februar 2011
während der
Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr,
freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr) in der Landesdirektion Dresden,
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 2023, einsehen.
Die Landesdirektion
Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der
gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7
Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung
des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des
Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember
1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweis zur
Einlegung von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 1
Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen
der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene
Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990.
Dadurch, dass die
Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht
damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks
erteilt wird.
Ein zulässiger
Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden
Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet,
dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar
nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem
Unternehmen dargestellt, betroffen wird.
Der Widerspruch
kann bei der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, bis
zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im
Referat 14 (Zimmer 2023) bereit.
Dresden,
den 25. November 2010
Landesdirektion
Dresden
Zorn,
Referatsleiter
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Rödern
Zweckverbandes
Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Öffnungszeiten
über den Jahreswechsel
Sonntag,
den 19. Dezember 10.30 Uhr Predigtgottesdienst
4. Advent Weihnachtsfeier
im Kindergottesdienst
Heilig
Abend, den 24. Dezember 16.30
Uhr Christvesper
2.
Christtag, den 26. Dezember 17.00
Uhr Weihnachtsmusik
Silvester,
den 31. Dezember 16.30 Uhr Abendmahls-
gottesdienst
Sonntag,
den 09. Januar 2011 10.30 Uhr Sternsinger-
1. Sonntag nach Epiphanias gottesdienst
gleichzeitig
Kindergottesdienst
Sonntag,
den 16. Januar 10.30 Uhr Predigtgottesdienst
2. Sonntag nach Epiphanias gleichzeitig
Kindergottesdienst
Frauenkreis: 14.30 Uhr Dienstag,
den 18. Januar
Weihnachtsmusik
des 16. und 17. Jahrhunderts zum Zuhören
und Mitsingen
am Samstag, dem 04. Dezember 2010 – 18.00 Uhr
in der Röderner Kirche
Es musizieren die „Dresdner Stadtpfeifer“
auf historischen Instrumenten
Eintritt frei! Eine Kollekte wird am
Ausgang erbeten.
„Kinder zeigen Stärke“
Unter diesem Thema sind vom 03. bis zum 08. Januar 2011 in Rödern wieder die
STERNSINGER von Haus zu Haus unterwegs.
Diese Aktion soll weltweit Kindern mit
Behinderungen helfen.
Sprechzeit Pfr. Seifert: dienstags 17 - 18 Uhr in Radeburg oder nach Vereinbarung! Telefon:
035208 349617
Im
Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter wünsche ich Ihnen eine gesegnete
Weihnachtszeit und ein gutes Neues Jahr
Ihr Pfarrer
Frank Seifert
Die Geschäftsstelle
des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) auf der Meißener Straße
151 a ist am 24. und 31. Dezember geschlossen.
Zwischen dem
Jahreswechsel sind die Sprechzeiten wie gewohnt:
Montag 8.30 – 11.30
und
13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag,
Donnerstag 8.30 – 11.30 und 13.00 – 18.00 Uhr.
Am Mittwoch ist
kein Sprechtag.
Die Anlagen des
ZAOE mit ihrem Wertstoffhof in Groptitz, Freital und Kleincotta sowie die im
Auftrag des ZAOE betriebenen Wertstoffhöfe in Meißen, Gröbern, Weinböhla, Neustadt
und Dippoldiswalde haben am 24. und 31. Dezember von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Geschäftsstelle des
ZAOE
Tel.: 0351 40404800,
presse@zaoe.de,
www.zaoe.de
Neuer
Entsorger für Gelbe Säcke und Glas
vom DSD beauftragt
Das Duale System
Deutschland, kurz DSD, hat neue Entsorger beauftragt, die für die nächsten zwei
Jahre im Landkreis Meißen die Gelben Säcke einsammeln und die Glascontainer
entleeren werden, beginnend ab dem 1. Januar 2011. Diese Aufgaben fallen nicht
in den Verantwortungsbereich des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE).
Der Verband unterstützt das DSD bei der Öffentlichkeitsarbeit.
Entsorgung Gelbe Säcke
Die REMONDIS Elbe-Röder
GmbH wird die Gelben Säcke abholen (Termine siehe Abfallkalender) und bei den
Ausnahmefällen die Gelben Tonnen entleeren. Der ZAOE bittet die Bürger, sich
bei Problemen direkt an die Firma REMONDIS zu wenden,
Tel. 035248 836-32
oder -12.
In die Gelben Säcke
/Tonnen kommen nur Verpackungsabfälle aus Kunststoff (z. B. Folien,
Joghurtbecher, Zahnpastatuben), Weißblech (z. B. Konservendosen, Kronverschlüsse),
Aluminium (z. B. Deckel, Folien) und aus Verbundstoffen (z. B. Getränkepack). Eine
Zahnbürste oder eine kaputte Schüssel aus Plastik kommen zum Beispiel in den
Restabfall (schwarze Tonne).
Falsch befüllte Säcke/Tonnen
lässt der Entsorger stehen.
Entleerung Glascontainer
Die Glascontainer
wird die NERU GmbH & Co. KG entleeren. Bei Problemen bitte direkt an die
Firma NERU wenden,
Tel. 0180 1408040
zum Ortstarif und 03521 765 410.
RAZ Seite 21
RAZ Seite 22
Ausgabetag: 17.12.2010
Nr. 13/2010
Jahresrechnung 2009
Die Verbandsversammlung des AZV „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“ hat in ihrer Sitzung am 08.12.2010 gemäß § 88 der SächsGemO die
Jahresrechnung 2009 des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ mit folgendem
Ergebnis
festgestellt und beschlossen.
Feststellung
und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechung
für das Haushaltsjahr 2009 des AZV „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“ in EUR
Gesamt-
haushalt
2.847.083,66
0,00
0,00
2.847.083,66
2.771.396,93
85.186,73
9.500,00
2.847.083,66
0,00
- - - -
- - - -
- - - -
- - - -
- - - -
- - - -
- - - -
������������Verwaltungs-
haushalt
(VwH)
1. Solleinnahmen......................................................................
�������������1.927.220,20�
2. + neue Haushaltseinnahmereste............................... - - - -
3. ./. Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr *................ - - - -
4. bereinigte
Solleinnahmen..................................................... ������������1.927.220,20
5. Sollausgaben.........................................................................
������������1.927.220,20
6. + neue Haushaltsausgabereste.................................. ����0,00
7. ./. Haushaltsausgabereste vom Vorjahr *................... ����0,00
8. bereinigte
Sollausgaben........................................................ ������������1.927.220,20
9. Fehlbetrag (VmH
Nr. 8 ./. Nr. 4).......................................... �������-
- - -
Nachrichtlich
(Haushaltsausgleich
§ 22 KomHv0)
10. Soll-Ausgaben
VwH - enthaltene Zuführung an VmH........
485.752,06
11. Soll-Ausgaben
VmH - enthaltene Zuführung an VwH........ - - - -
12. Mindestzuführung
nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KomHVO
-----------------------------EUR............................................... - - - -
13. Soll-Ausgaben
VmH enthaltene Zuführung
zur allgemeinen Rücklage
(Überschuss nach § 40 Abs. 3 Satz 2
KomHVO)................. - -
- -
14. Soll-Einnahme
VmH - enthaltene Entnahme
aus allgemeiner Rücklage..................................................... - - - -
15. Soll-Einnahme
VwH - enthaltene Zuführung
vom VmH zum
allgemeinen Ausgleich................................ 0,00
16. Fehlbetrag nach
§ 79 Abs. 2 Sächs. GemO
vergleiche § 23 Abs. 1 Satz 2
KomHVO.............................. - - - -
* Auflösungen und Abgänge
Vermögens-
haushalt
(VmH)
919.863,46
0,00
0,00
919.863,46
844.176,73
85.186,73
9.500,00
919.863,46
0,00
- - - -
0,00
- - - -
130.886,50
0,00
- - - -
0,00
Ebersbach, 09.12.2009
Fehrmann, Verbandsvorsitzende
Die Jahresrechnung
2009 mit Anlagen und dem Rechenschaftsbericht des
AZV „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“ werden vom 03.01.2011 bis
13.01.2011 in der
Geschäftsstelle des AZV „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“, Am
Bahndamm 3, 01561 Ebersbach, während der genannten
Öffnungszeiten öffentlich
zur Einsichtnahme ausgelegt.
Ebersbach, 09.12.2010
Fehrmann, Verbandsvorsitzende
Öffnungszeiten:
Montag 9.00 - 11.00
Dienstag 9.00
- 12.00
und
13.00 - 18.00
Donnerstag 13.00 -
15.00
Freitag 9.00
- 11.00
Satzung
über die öffentliche Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes
„Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“
Auf Grund von § 63
Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482), zuletzt geändert am 19.
Mai 2010, (SächsGVBl. S. 142), §§ 2, 9 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes
(SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S.
418, ber. 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl.
S. 142), §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003
(Sächs GVBl. S. 55, S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2009 (Sächs
GVBl. S. 323) und § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 des Sächsischen
Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl.
S. 815, ber. S. 1103), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl.
S. 323) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“ am 08. Dezember 2010 folgende Satzung beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines
§1 Öffentliche Einrichtung
§2 Begriffe
II. Anschluss und Benutzung
§3 Anschluss- und Benutzungs-
recht
§4 Anschluss- und Benutzungs-
zwang
§5 Befreiung vom Anschluss-
und Benutzungszwang
§6 Ausgeschlossene Einleitungen
§7 Einleitungsbeschränkungen
§8 Eigenkontrolle
§9 Abwasseruntersuchung
§10 Grundstücksbenutzung
§11 Eigentum am Abwasser
III. Grundstücksanschluss
§12 Anschlusskanäle
§13 Genehmigungen
§14 Sonstige Anschlüsse,
Aufwandsersatz
§15 Regeln der Technik für
Grundstücksentwässerungs-
anlagen
§16 Herstellung, Änderung und
Unterhaltung von Grund-
stücksentwässerungsanlagen
§17 Abscheider, Hebeanlagen,
Zerkleinerungsgeräte
§18 Toiletten mit Wasserspülung,
Kleinkläranlagen und abfluss-
lose Gruben
§19 Sicherung gegen Rückstau
§20 Abnahme und Prüfung von
Grundstücksentwässerungs-
anlagen; Zutrittsrecht
IV. Abwasserbeitrag
§21 Erhebungsgrundsatz
§22 Gegenstand der Beitrags-
pflicht
§23 Beitragsschuldner
§24 Beitragsmaßstab
§25 Grundstücksfläche
§26 Nutzungsfaktor
§27 Ermittlung des Nutzungs-
maßes bei Grundstücken, für
die ein Bebauungsplan die
Geschosszahl festsetzt
§28 Ermittlung des Nutzungs-
maßes bei Grundstücken, für
die ein Bebauungsplan die
Baumassezahl festsetzt
§29 Ermittlung des Nutzungs-
maßes bei Grundstücken, für
die ein Bebauungsplan die
Höhe der baulichen Anlage
festsetzt
§30 Stellplätze, Garagen, Gemein-
bedarfs- und sonstige Flächen
§31 Ermittlung des Nutzungsma-
ßes bei Grundstücken, für die
keine Bebauungsplanfest-
setzungen im Sinne der §§ 27
bis 30 bestehen
V. Entstehung, Höhe und
Fälligkeit des
Beitrages
§32 Erneute Beitragspflicht
§33 Zusätzlicher Beitrag von Groß-
verbrauchern
§34 Beitragssatz
§35 Entstehung der Beitrags-
schuld
§36 Fälligkeit der Beitragsschuld
§37 Entstehung und Fälligkeit von
Vorauszahlungen
§38 Ablösung des Beitrags
§39 Anrechnung von Erschlie-
ßungsleistungen auf den
Beitrag
VI. Abwassergebühren
§40 Erhebungsgrundsatz
§41 Gebührenschuldner
§42 Gebührenmaßstab
§43 Abwassermenge
§44 Absetzungen
§45 Gebührenhöhe
§46 Starkverschmutzerzuschläge
§47 Verschmutzungswerte
§48 Entstehung und Fälligkeit der
Gebührenschuld,
Veranlagungszeitraum
§49 Vorauszahlungen
VII. Anzeigepflicht,
Haftung
§50 Anzeigepflicht
§51 Haftung des Verbandes
§52 Haftung der Benutzer
§53 Ordnungswidrigkeiten
VIII.Schlussbestimmungen
§ 54 Unklare Rechtsverhältnisse
§ 55 In-Kraft-Treten
I. Allgemeines
§1 Öffentliche Einrichtung
(1) Der
Abwasserzweckverband „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ (im Folgenden AZV GKA
genannt) betreibt die Beseitigung des in seinem Gebiet anfallenden Abwassers
als eine einheitliche öffentliche Einrichtung (aufgabenbezogene
Einheitseinrichtung). Zur Durchführung der Abwasserbeseitigung kann sich der
AZV GKA Dritter bedienen. Die Beseitigung des Niederschlagswassers wurde dem
Zweckverband nicht übertragen (§ 4 Verbandssatzung).
(2) Als angefallen
gilt Abwasser, das über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche
Abwasseranlage gelangt, in Kleinkläranlagen oder in abflusslosen Gruben gesammelt
wird oder das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird.
(3) Ein
Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen
Abwasseranlagen besteht nicht.
§2 Begriffe
(1) Abwasser im
Sinne dieser Satzung ist das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte
Wasser (Schmutzwasser), welches in Grundstücksentwässerungsanlagen gem. § 2
Abs. 3 zu sammeln und dem Entsorgungspflichtigen gem. § 63 Abs. 4 Sächsisches
Wassergesetz zu überlassen ist. Kein
Abwasser im Sinne dieser Satzung ist das aus dem Bereich von bebauten oder künstlich
befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser aus Niederschlägen (Niederschlagswasser),
soweit es nicht durch Gebrauch oder Fließweg verändert wird und hierdurch als
Abwasser im Sinne d. § 2 Abs. 1 S. 1 in den Geltungsbereich dieser Satzung fällt.
(2) Gesamtabwasser
ist das gesamte im Grundstück anfallende Abwasser, das zu reinigen und
entsorgen ist. Die Menge des anfallenden Gesamtabwassers muss mindestens 90 % der
bezogenen Trinkwassermenge nachweislich betragen. Grauwasser im Sinne dieser
Satzung ist fäkalienfreies häusliches Abwasser entsprechend DIN EN 12056-1.
(3) Öffentliche
Schmutzwasseranlagen haben den Zweck, das im Verbandsgebiet angefallene
Schmutzwasser zu sammeln, den Schmutzwasserbehandlungsanlagen zu zuleiten und
zu reinigen. Öffentliche Schmutzwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen
Kanäle, Prüf- und Kontrollschächte, Abwasserpumpwerke und Klärwerke sowie
offene und geschlossene Gräben, soweit sie der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung
dienen. Zu den öffentlichen Schmutzwasseranlagen gehören auch die Grundstücksanschlüsse
im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze
(Anschlusskanäle im Sinne von § 12).
(4) Grundstücksentwässerungsan-
lagen für Abwasser
sind private Einrichtungen, die der Sammlung, Behandlung bzw. Vorbehandlung,
Prüfung und Ableitung des auf den Grundstücken anfallenden Abwassers bis zur öffentlichen
Abwasseranlage dienen.
Es sind dies
insbesondere die:
- Grundstücksleitungen als Strecke
zwischen der Grenze
des öffentlichen Verkehrsraumes und der Grundleitung,
- Grundleitungen
als im Fundamentbereich liegend angeordnete Leitungen, die das Abwasser aus
den Fallleitungen des Gebäudes aufnehmen und der Grundstücksleitung zuführen,
- Revisionsschächte
als in Grund-stücksentwässerungsanlagen einge-
baute Schächte oder
andere Revi-sionsöffnungen zur Durchführung von Kontrollen und
Reinigungsarbeiten,
- Abwasservorbehandlungsanlagen
- Hebeanlagen
- Versickerungseinrichtungen,
- Kleinkläranlagen
und abflusslose
Gruben
- Anlagen zur
Sicherung gegen
Rückstau.
(5) Bei der Entwässerung
eines Grundstücks über ein anderes Grundstück sind die das andere Grundstück
querenden Anlagen, soweit sie nicht zugleich auch vom anderen Grundstück
genutzt werden, bis zur Grenze der öffentlichen Verkehrs- oder Grünfläche
Grundstücksentwässerungsanlagen des hinterliegenden Grundstücks.
(6) Der Grundstücksanschluss
(Einleitungsstelle) ist der Übergabepunkt des Abwassers von der privaten
Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage. Bei
hintereinander liegenden Grundstücken im Sinne des Abs. 5 sind für
Einleitvoraussetzungen die Gegebenheiten an der Grenze zum vorderen Grundstück
maßgeblich.
(7) Ein
Hausanschluss umfasst die privaten Grundstücksentwässerungs- anlagen sowie die
zugehörigen Grundstücksleitungen nach Abs. 4 erster Anstrich.
(8) Grundstücke,
bei denen das Abwasser über eine Kleinkläranlage oder eine abflusslose Grube
entsorgt wird, gelten als dezentral entsorgt.
II. Anschluss und Benutzung
§3 Anschluss- und Benutzungsrecht
(1) Jeder Eigentümer,
Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung eines im Verbandsgebiet
liegenden Grundstücks Berechtigter ist nach Maßgabe dieser Satzung berechtigt,
das Grund-stück an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen und diese zu
benutzen. Neben dem Anschlussberechtigten sind die sonst zur Nutzung eines
Grundstücks oder einer Wohnung Berechtigten befugt, die öffentlichen
Abwasseranlagen nach Maßgabe dieser Satzung zu benutzen.
(2) Das Anschluss- und
Benutzungsrecht besteht nicht für Niederschlagswasser.
(3) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt
sich nur auf solche Grundstücke, die durch einen öffentlichen Abwasserkanal
erschlossen sind. Die Anschlussberechtigten können nicht verlangen, dass ein
neuer öffentlicher Kanal gebaut oder ein bestehender geändert wird, sofern im
Einzelfall eine andere Abwasserbeseitigung zweckmäßiger ist.
(4) Der Anschluss
eines Grundstückes an einen bestehenden Kanal sowie seine Benutzung können
eingeschränkt oder versagt werden, wenn die Abwasserbeseitigung wegen der Lage
des Grundstückes oder sonstiger technischer oder betrieblicher Gründe
erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder
besondere Maßnahmen erfordert.
(5) Bei Grundstücken,
die nicht oder noch nicht an einen öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen
werden können, kann der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach Abs. 1
Satz 1 Berechtigte den Anschluss seines Grundstücks verlangen, wenn er den für
den Bau und Betrieb des öffentlichen Kanals entstehenden Aufwand übernimmt und
auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. Einzelheiten, insbesondere die
Frage, wer den Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwand trägt, werden durch einen öffentlich-rechtlichen
Vertrag geregelt.
§4 Anschluss- und
Benutzungszwang
(1) Die Eigentümer
von Grund-
stücken, auf denen
Abwasser anfällt, sind nach den näheren Bestimmungen dieser Satzung
verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen,
diese zu benutzen und das gesamte auf dem Grundstück anfallende Abwasser im
Rahmen des § 63 Abs. 5 und 6 des Sächsischen Wassergesetzes dem AZV
GKA zu überlassen, soweit der AZV GKA zur Abwasserbeseitigung verpflichtet ist
(Anschluss- und Benutzungszwang). Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur
baulichen Nutzung eines Grundstücks Berechtigte treten an die Stelle des
Grundstückseigentümers. Die Benutzungs- und Überlassungspflicht trifft auch
die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten
Personen.
(2) Abwasser, das
auf Grundstücken anfällt, die nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen
angeschlossen sind, hat der nach Abs. 1 Verpflichtete dem AZV GKA oder dem von
ihr beauftragten Unternehmer zu überlassen (Benutzungszwang).
(3) Bebaute Grundstücke
sind innerhalb von sechs Monaten anzuschließen, sobald die für sie bestimmten
öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Den Zeitpunkt der
betriebsfertigen Herstellung gibt der AZV GKA dem Anschlusspflichtigen bekannt.
(4) Unbebaute
Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen
Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen
Wohls geboten ist.
(5) Wenn der
Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage
technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss
nachteilig wäre, kann der AZV GKA verlangen oder gestatten, dass das Grundstück
an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird.
(6) Ist die für das
Grundstück besti-
mmte öffentliche
Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der AZV GKA den vorläufigen
Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage verlangen oder gestatten.
§5 Befreiung vom Anschluss-
und Benutzungszwang
Von der
Verpflichtung zum Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen und deren Benutzung
ist der nach § 4 Abs. 1 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu
befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines, die öffentlichen
Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers
nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich und
hygienisch unbedenklich ist.
§6 Ausgeschlossene Einleitungen
(1) Von der
Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen sind sämtliche Stoffe
ausgeschlossen, die durch ihre Eigenschaften und/oder Menge die
Reinigungswirkung der Abwasserbehandlungsanlagen, die Schlammverwertung oder -entsorgung
beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit
oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in
öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können.
Dies gilt auch für Flüssigkeiten, pastöse Stoffe, Gase und Dämpfe.
(2) Stoffe, die
nicht Abwasser im Sinne des § 2 Abs. 1 sind, dürfen grundsätzlich nicht in
Abwasseranlagen eingebracht werden.
(3) Insbesondere
sind ausgeschlossen:
1. Stoffe -auch in
zerkleinertem Zu- stand-, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen
Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Mist, Sand, Küchenabfälle,
Asche, Zellstoffe, Textilien, Schlachtabfälle, Tierkörper, Panseninhalt,
Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände, Schlamm, Haut- und Lederabfälle,
Glas und Kunststoffe);
2. flüssige Stoffe,
die im Kanalnetz erhärten können (z. B. Kalkschlempe, Zementschlempe),
3. feuergefährliche
oder explosible Stoffe (z. B. Benzin, Karbid, Lösungs- mittel, Farbreste, Öle),
4. Chemikalien, die
durch ihre Toxizität, Persistenz und Bioakkumulation als Gifte einzustufen
sind (z. B. Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Phenole), Blut, mit
Krankheitskeimen behaftete Stoffe und radioaktive Stoffe,
5. Abwässer, die übelriechende,
brenn- bare, explosible, giftige, aggressive oder sonstige schädliche Dämpfe
oder Gase bilden und Rückstände aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben,
6. Jauche, Gülle,
Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke,
7. Deponiesickerwasser,
sofern keine Vorbehandlung nach dem Stand der Technik erfolgt,
8. farbstoffhaltiges
Abwasser, dessen Entfärbung in der Kläranlage nicht gewährleistet ist,
9. Abwasser, das
einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht,
10. Abwasser,
dessen chemische und physikalische Eigenschaften Werte aufweisen, die über den
allgemeinen Richtwerten für die wichtigsten Beschaffenheitskriterien der
Anlage I des Arbeitsblattes ATV A 115 bzw. des Merkblattes ATV-DVWK M 115 der
deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (ATV-DVKW)
in der jeweils gültigen Fassung liegt.
(4) Der AZV GKA
kann im Einzelfall weitergehende Anforderungen stellen, wenn dies für den
Betrieb der öffentlichen Schmutzwasseranlagen erforderlich ist. Risikobehaftete
Einleiter sind verpflichtet mit dem AZV GKA einen Indirekteinleitervertrag
abzuschließen.
(5) Der AZV GKA
kann im Einzel- fall auf Antrag Ausnahmen von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3
zulassen, wenn öffentliche Belange und die allgemeinen Schutzziele bezüglich
der Ableitung und Behandlung des Abwassers dem nicht entgegenstehen, die Versagung
der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der
Antragsteller eventuell entstehende Mehrkosten übernimmt.
(6) § 63 Abs. 6 Sächsisches
Wassergesetz und weitergehende wasserrechtliche
Anforderungen bleiben unberührt.
§7 Einleitungsbeschränkungen
(1) Der AZV GKA kann
im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung
abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im
Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche
Belange erfordert.
(2) Solange die öffentlichen
Abwasseranlagen nicht bedarfsgerecht ausgebaut sind, kann der AZV GKA mit
Zustimmung der höheren Wasserbehörde Abwasser, das wegen seiner Art oder Menge
in den vorhandenen Abwasseranlagen nicht abgeleitet oder behandelt werden
kann, von der Einleitung befristet ausschließen (§ 138 Abs. 2 Sächsisches
Wassergesetzes).
(3) Die Einleitung
von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem
Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung des AZV GKA.
§8 Eigenkontrolle
(1) Der AZV GKA
kann verlangen, dass auf Kosten des Grundstückseigentümers oder des Besitzers
bei Anfall von nichthäuslichem Abwasser Vorrichtungen zur Messung und
Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer zur Bestimmung
der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an
sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in
ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden.
(2) Der AZV GKA
kann in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Eigenkontrollverordnung
vom 7. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1592), zuletzt geändert mit Verordnung vom 15.
Juni 1999 (SächsGVBl. S. 417) in der jeweils geltenden Fassung auch verlangen,
dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung
des Betriebstagebuches verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens
drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an
gerechnet, aufzubewahren und dem Zweckverband auf Verlangen vorzulegen.
§9 Abwasseruntersuchung
(1)Der AZV GKA kann
bei Bedarf Abwasseruntersuchungen vornehmen. Er bestimmt, in welchen Abständen
die Proben zu entnehmen sind, durch wen die Proben zu entnehmen sind und wer
sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 20 Abs. 3 entsprechend.
(2) Die Kosten der
Abwasseruntersuchung trägt der Verpflichtete, wenn
1. die Ermittlungen
ergeben, dass Vorschriften oder auferlegte Verpflichtungen nicht erfüllt
worden sind oder
2. wegen der
besonderen Verhältnisse eine ständige Überwachung geboten ist.
(3) Wenn bei einer
Untersuchung des Abwassers Abweichungen von den in § 47 festgelegten Parametern
festgestellt werden, hat der Grundstückseigentümer oder der Besitzer diese
unverzüglich zu beseitigen.
§10 Grundstücksbenutzung
(1) Unter den
Voraussetzungen des § 109 des Sächsischen Wassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung) sind die
Anschlusspflichtigen verpflichtet, für Zwecke der öffentlichen
Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und
Fortleitung des Abwassers über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden.
(2) Die nach
bisherigem Recht auf fremden Grundstücken bereits errichteten und genutzten
Anlagen nach Abs. 1 sind weiterhin zu dulden.
(3) Anschlusspflichtige
haben insbesondere auch den Anschluss anderer Grundstücke an die vorhandenen
Entwässerungsanlagen zu dulden, sofern kein eigener Anschluss der fremden
Grundstücke möglich ist.
§11 Eigentum am Abwasser
Die Abwässer werden
mit der Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage, mit der Übernahme des
Inhalts aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben oder mit der Probeentnahme
Eigentum des AZV GKA. Er ist nicht verpflichtet, in den überlassenen Abwässern
nach verlorenen Gegenständen zu suchen. Darin vorgefundene Wertgegenstände
werden als Fundsache behandelt.
III. Grundstücksanschluss
§12 Anschlusskanäle
(1) Anschlusskanäle
(§ 2 Abs. 3 Satz 3) werden von dem AZV GKA hergestellt, unterhalten, erneuert,
geändert, abgetrennt und beseitigt.
(2) Art, Zahl und
Lage der An- schlusskanäle sowie deren Änderung
werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers unter Wahrung seiner
berechtigten Interessen von dem AZV GKA bestimmt.
(3) Der AZV GKA stellt im Rahmen seines Ausbauprogramms die für den erstmaligen
Anschluss eines Grundstücks notwendigen Anschlusskanäle bereit. Jedes Grundstück
erhält mindestens einen Anschlusskanal.
(4) In besonders
begründeten Fällen (z.B. bei Sammelgaragen, Reihenhäusern) kann der AZV GKA
den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Anschlusskanal
vorschreiben oder auf Antrag zulassen.
(5) Die Kosten der
für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Anschlusskanäle (Abs.
3 und 4) sind durch den Beitrag nach §§ 21 und 34 abgegolten.
§13 Genehmigungen
(1) Der
schriftlichen Genehmigung des AZV GKA bedürfen
a) die Herstellung von Grund-
stücksentwässerungsanlagen,deren
Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie deren Änderung nach § 16
dieser Satzung,
b) die Benutzung
der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung.
Einem unmittelbaren
Anschluss steht der mittelbare Anschluss, insbesondere über eine bestehende
Grundstücksentwässerungsanlage, gleich.
(2) Ohne
Genehmigung darf die Ausführung nicht begonnen oder fortgesetzt werden. Genehmigungspflichten
aus anderen Rechtsgrundlagen bleiben unberührt.
(3) Für die den
Anträgen beizufügenden Unterlagen gelten die Vorschriften des Teiles 1
Abschnitt 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur
Durchführung der Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) in der jeweils geltenden
Fassung sinngemäß. Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage
des Kanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei dem AZV GKA
einzuholen.
(4) Die Genehmigung
wird schriftlich erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Sie ergeht unbeschadet der Rechte Dritter. In dringenden Fällen kann nach
Vorprüfung eine schriftliche vorläufige Genehmigung erteilt werden. Bei vorübergehenden
oder vorläufig genehmigten Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder
befristet erteilt.
(5) Ergeben sich während
der Ausführungsplanung oder der Ausführung Abweichungen von einer bereits
erteilten Genehmigung, ist unverzüglich das Einvernehmen mit dem AZV GKA
herzustellen und ein entsprechender Nachtrag zu beantragen.
(6) Die Genehmigung
erlischt zwei Jahre nach Zustellung, wenn mit der Ausführung der Arbeiten nicht
begonnen worden oder eine begonnene Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen
worden ist. Auf schriftlichen Antrag kann die Genehmigung vor Ablauf der
Zweijahresfrist um 1 Jahr verlängert werden.
§14 Sonstige Anschlüsse,
Aufwandsersatz
(1) Der AZV GKA
kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Anschlusskanäle sowie vorläufige
oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlusskanäle gelten
auch Anschlusskanäle für Grundstücke, die nach Entstehen der erstmaligen
Beitragspflicht (§ 35 Nr. 1 und 2) neu gebildet werden.
(2) Den tatsächlich
entstandnen Aufwand für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung
und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Anschlusskanäle und Anschlüsse trägt
der Grundstückseigentümer oder sonstige nach § 3 Abs. 1 Berechtigte im
Zeitpunkt des Abs. 3. Anschlusskanäle nach Abs. 1, die nicht durch den AZV GKA
errichtet werden, sind so herzustellen, wie dies im Rahmen der allgemein
anerkannten Regeln der Technik üblich ist. Der AZV GKA kann entsprechende
Anforderungen an die Lage und technische Ausführung der Grundstücksanschlüsse
nach Abs. 1 stellen, soweit dies zur Gewährleistung der dauernden
Betriebssicherheit des betreffenden Kanalabschnittes notwendig wird.
(3) Der Anspruch
auf Ersatz des Aufwands entsteht mit der Herstellung des Anschlusskanals, im Übrigen
mit der Beendigung der Maßnahme.
(4) Der
Aufwandsersatz wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig.
§15 Regeln der Technik für
Grundstücksentwässerungs-
anlagen
Grundstücksentwässerungsanlagen
sind nach den
gesetzlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
entsprechend DIN EN 12056 bzw. DIN 1986 herzustellen und zu betreiben. Allgemein
anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen
für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen.
§16 Herstellung, Änderung und
Unterhaltung von Grund-
stücksentwässerungsanlagen
(1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen
für Abwasser (§ 2 Abs. 4) sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten
herzustellen, zu unterhalten und nach Bedarf gründlich zu reinigen.
(2) Der Grundstückseigentümer
hat die Verbindung der Grundstücksentwässerungsanlagen mit den öffentlichen
Abwasseranlagen im Einvernehmen mit dem AZV GKA herzustellen. Grundleitungen
sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzte
Schacht mit Reinigungsrohr ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche
Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§
19) wasserdicht ausgeführt sein.
(3) Bestehende
Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine
Kosten zu ändern, wenn Menge oder Art des Abwassers dies notwendig machen.
(4) Änderungen an
einer Grundstücksentwässerungsanlage, die infolge einer nicht vom Grundstückseigentümer
zu vertretenden Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen notwendig werden, führt
der AZV GKA auf seine Kosten aus, sofern nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt
nicht, wenn die Änderung oder Stilllegung der Grundstücksentwässerungsanlage
dem erstmaligen leitungsgebundenen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
dient.
(5) Wird eine
Grundstücksentwässerungsanlage - auch vorübergehend - außer Betrieb gesetzt,
so kann der AZV GKA den Anschlusskanal verschließen oder beseitigen. Der
Aufwand ist vom Grundstückseigentümer zu ersetzen. § 14 Abs. 1 bis 4 gelten
entsprechend. Der AZV GKA kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den
Grundstückseigentümer oder den sonst nach § 3 Abs. 1 Berechtigten übertragen.
§17 Abscheider, Hebeanlagen,
Zerkleinerungsgeräte
(1) Auf Grundstücken,
auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände
in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser
Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörigen Schlammfängen) einzubauen,
zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern.
(2) Die Abscheider
mit den dazugehörigen Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer oder dem
sonst nach § 3 Abs. 1 Berechtigten in regelmäßigen Zeitabständen, darüber
hinaus bei besonderem Bedarf, zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis
ist er dem AZV GKA schadenersatzpflichtig. Für die Beseitigung der anfallenden
Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallbeseitigung.
(3) Der AZV GKA
kann von dem nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichteten den Einbau und den Betrieb
einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers
notwendig ist.
(4) Zerkleinerungsgeräte
für Küchenabfälle, Müll, Papier u. a. sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung
dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden.
(5) § 15 gilt
entsprechend.
§18 Toiletten mit Wasserspülung,
Kleinkläranlagen und
abflusslose Gruben
(1) Auf Grundstücken,
die an die öffentliche Abwasserbeseitigung mit zentraler Abwasserreinigung angeschlossen
sind, sind in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen nur Toiletten mit Wasserspülung
zulässig (§ 48 Abs. 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO)).
(2) Kleinkläranlagen
und abflusslose Gruben (dezentrale Abwasseranlagen) dürfen nur hergestellt
werden, wenn die Abwässer nicht unmittelbar in einen öffentlichen Schmutzwasser-
oder Mischwasserkanal eingeleitet werden können und die notwendigen
wasserrechtlichen Entscheidungen vorliegen. Soweit keine anderweitige Entwässerungsmöglichkeit
besteht und die örtlichen sowie wasserrechtlichen Verhältnisse dies zulassen,
kann eine Anbindung des Überlaufs einer Kleinkläranlage an die Bürgermeisterkanäle
widerruflich zugelassen werden, wenn die Kleinkläranlage den Anforderungen nach
Abs. 4 entspricht und die ordnungsgemäße Wartung sichergestellt ist. Darüber
hinaus dürfen Abläufe von Kleinkläranlagen nicht an öffentliche Abwasseranlagen
angeschlossen werden.
(3) In Kleinkläranlagen
und abflusslose Gruben ist sämtliches auf dem Grundstück anfallendes häusliches
oder damit vergleichbares Abwasser einzuleiten. Der Inhalt von Kleinkläranlagen
und abflusslosen Sammelgruben ist dem AZV GKA bzw. dem von ihm Beauftragten zu
überlassen. Inhalt der dezentralen Abwasseranlagen ist:
Fäkalschlamm
bei der Behandlung
von Abwasser in mechanischen, teil- und vollbiologischen Kleinkläranlagen
anfallender Schlamm
Fäkalien
in abflusslose
Gruben eingeleitete menschliche
Ausscheidungsprodukte, wenn ausschließlich WC- bzw. Trockentoilettenanschluss
besteht
Abwasser
das in abflusslose
Gruben eingeleitete gesamte auf dem Grundstück angefallene häusliche
Schmutzwasser
Neben den nach § 6
ausgeschlossenen Einleitungen dürfen auch Niederschlagswasser,
Drainagewasser, Grund- und Quellwasser sowie Kühlwasser nicht eingeleitet
werden.
(4) Kleinkläranlagen
und abflusslose Gruben sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik
und den jeweils für sie geltenden Anforderungen, insbesondere den
Herstellerhinweisen, Vorgaben der DIN EN 12566-3 und ihren Teilen in den
jeweils geltenden Ausgaben, den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung sowie der wasserrechtlichen Entscheidung zu errichten, zu betreiben
und warten zu lassen. Die Mindestanforderungen an Betrieb und Wartung regelt
die Kleinkläranlagenverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
(5) Für die
ordnungsgemäße Wartung der biologischen Kleinkläranlagen entsprechend Kleinkläranlagenverordnung
(KKVO) ist ein Wartungsvertrag abzuschließen. Die Wartung darf ausschließlich
durch fachkundiges Personal durchgeführt werden, dessen notwendige
Qualifikation für Betrieb und Wartung der Kleinkläranlagen durch ihre
Berufsausbildung und die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen nachgewiesen
ist.
(6) Die Entsorgung
des Schlammes aus Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe kann
bedarfsgerecht erfolgen, soweit die Anlagen entsprechend Abs. 5 und 7
betrieben und fachgerecht gewartet werden. Alle anderen dezentralen Abwasseranlagen
sind mindestens einmal jährlich nach einer Betriebszeit von 12 Monaten vollständig
zu entleeren (Regelentsorgung) und darüber hinaus nach Bedarf zu leeren (Bedarfsentsorgung).
Der AZV GKA kann ferner die Entsorgung anordnen, wenn aus
wasserwirtschaftlichen Gründen eine sofortige Entleerung der dezentralen
Abwasseranlage erforderlich ist.
(7) Voraussetzung für
eine bedarfsgerechte Fäkalschlammentsorgung ist, dass der Grundstückseigentümer
oder der sonstige nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichtete regelmäßige und
fachgerechte Schlammspiegelmessung durchführen lässt und den etwaigen Bedarf für
eine Entleerung dem vom AZV GKA beauftragten Entsorgungsunternehmen unverzüglich
anzeigt.
(8) Der Grundstückseigentümer
oder der sonstige nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichtete hat dem AZV GKA bzw. dem
von ihm beauftragten Entsorgungsunternehmen den etwaigen Bedarf für eine
Entleerung rechtzeitig, jedoch mindestens 14 Tage vorher, anzuzeigen. Die
Anzeige hat für abflusslose Gruben spätestens dann zu erfolgen, wenn diese bis
auf 50 cm unter Zulauf angefüllt sind.
(9) Der Grundstückseigentümer
oder der sonstige nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichtete ist dafür verantwortlich,
dass die dezentralen Abwasseranlagen jederzeit zum Zwecke des Abfahrens des
Inhaltes zugänglich sind und der Zugang sich in einem verkehrssicheren Zustand
befindet.
(10) Zur Entsorgung
der dezentralen Abwasseranlagen und zur Überwachung nach Abs. 11 und 12 ist
den Beauftragten des AZV GKA ungehindert Zutritt zu allen Anlagenteilen zu gewähren.
(§ 20 Abs. 3)
(11) Die Überwachung
der Eigenkontrolle und Wartung der dezentralen Anlagen erfolgt auf Grundlage
der Kleinkläranlagenverordnung. Durch den AZV GKA bzw. durch die von ihm
Beauftragen festgestellte und gegenüber dem Grundstückseigentümer oder dem
sonstigen nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichteten beanstandete Mängel sind von
diesem innerhalb der gesetzten Frist zu beheben, der AZV GKA ist hierüber
unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(12) Die Überwachung
der Eigenkontrolle und Wartung im Sinne des Abs. 11 Satz 1 wird wie folgt
durchgeführt:
Der Grundstückseigentümer
bzw. der sonstige nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichtete hat dem AZV GKA bei
Kleinkläranlagen, für die die Wartung durch den Hersteller oder einen
Fachbetrieb vorgeschrieben ist, die Wartungsprotokolle unaufgefordert
mindestens einmal jährlich zuzusenden.
Bei sonstigen
Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt die Überwachung durch
Einsichtnahme in das Betriebsbuch und Sichtkontrolle der Anlagen durch die von
dem AZV GKA Beauftragten.
(13) Außer Betrieb
gesetzte Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben sind fachgerecht entsorgen zu
lassen. Sie sind zu verfüllen oder vollständig zu beseitigen, sofern sie nicht
als Niederschlagswasserspeicher genutzt werden.
(14) Der
Anschlusspflichtige trägt die Kosten der Errichtung und des Betriebs von
Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben sowie ihrer Stilllegung.
§19 Sicherung gegen Rückstau
(1)Abwasseraufnahmeeinrichtungen
der Grundstücksentwässerungsan- lagen, z. B. Aborte mit Wasserspülung,
Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergl., die tiefer als die Straßenoberfläche
an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen
vom Grundstückseigentümer oder dem sonst nach § 3 Abs. 1 Berechtigten auf
seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer
oder der sonst nach § 3 Abs. 1 Berechtigte für rückstaufreien Abfluss des
Abwassers zu sorgen. § 16 Abs. 4 gilt entsprechend.
(2) Als Rückstauebene
gilt die Straßenoberkante an der Anbindestelle des Anschlusskanals an den öffentlichen
Kanal. Liegt die Anbindestelle außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums, gilt
als Rückstauebene die Geländeoberkante am Anbindepunkt. Der AZV GKA kann die Rückstauebene
im Einzelfall höher festsetzen, wenn Besonderheiten des Geländes dies erfordern.
§20 Abnahme und Prüfung von
Grundstücksentwässerungs-
anlagen; Zutrittsrecht
(1) Grundstücksentwässerungs-
anlagen gemäß § 2
Abs. 4 dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der AZV GKA ihre öffentlich-rechtliche
Unbedenklichkeit durch Besichtigung festgestellt hat. Die Fertigstellung ist
von dem nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichteten unverzüglich anzuzeigen. Der AZV
GKA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über den Umfang der Besichtigung.
(2) Die
Feststellung nach Abs. 1 erfolgt von Amts wegen. Sie befreit den Bauherrn, den
Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von seiner
Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der
Arbeiten. Mit dem Antrag ist das Ergebnis der Dichtigkeitsprüfung vorzulegen.
(3) Der AZV GKA ist
berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen in Hinblick auf die Einhaltung
der Anforderungen nach dieser Satzung zu prüfen. Den mit der Überwachung der
Anlagen beauftragten Personen ist zu allen Teilen der Grundstücksentwässerungsanlagen
Zutritt zu gewähren. Sie dürfen Wohnungen nur mit Einwilligung des Berechtigten,
Betriebs- und Geschäftsräume ohne Einwilligung nur in den Zeiten betreten, in
denen sie normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche
Nutzung offen stehen.
Die nach § 4 Abs. 1
und 2 Verpflichteten haben die Ermittlungen und Prüfungen nach den Sätzen 1
und 2 zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des
Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die
sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
(4) Werden bei der
Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der
Anschlusspflichtige innerhalb einer vom AZV GKA festgelegten Frist auf eigene
Kosten zu beseitigen. Die gewässeraufsichtlichen Rechte und Pflichten der zuständigen
Wasserbehörden werden hiervon nicht berührt.
IV. Abwasserbeitrag
§21 Erhebungsgrundsatz
(1) Der AZV GKA
erhebt zur angemessenen Ausstattung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung
mit Betriebskapital einen Schmutzwasserbeitrag.
(2) Die Höhe des
angemessenen Betriebskapitals für die Schmutzwasserentsorgung wird auf 17.082.688
EUR festgesetzt.
(3) Durch Satzung können
zur angemessenen Aufstockung des nach Abs. 2 festgesetzten Betriebskapitals
gemäß § 17 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz weitere Beiträge erhoben
werden.
§22 Gegenstand der Beitrags-
pflicht
(1) Der erstmaligen
Beitragspflicht im Sinne von § 21 Abs. 1 unterliegen Grundstücke, für die eine
bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder
gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine
bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der
Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der
geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen.
(2) Wird ein
Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so
unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die übrigen Voraussetzungen
des Abs. 1 nicht erfüllt sind.
(3) Grundstücke im
Sinne Abs. 1 und 2, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits an die öffentlichen
Abwasseranlagen angeschlossen sind, unterliegen der erstmaligen Beitragspflicht
gemäß § 21 Abs. 1.
(4) Grundstücke im
Sinne Abs. 1 bis 3, für die schon ein erstmaliger Beitrag nach den Vorschriften
des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen entstanden ist,
unterliegen einer weiteren Beitragspflicht, wenn dies durch Satzung (§ 21 Abs.
3) bestimmt wird.
(5) Grundstücke,
die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) dauerhaft dezentral im Sinne des
§ 2 Abs. 8 entsorgt werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht.
§23 Beitragsschuldner
(1) Beitragsschuldner
ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des
Grundstückes ist. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen
Nutzung Berechtigte ist anstelle des Eigentümers Beitragsschuldner.
(2) Bei Wohnungs- und
Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend
ihrem Miteigentumsanteil Beitragsschuldner; entsprechendes gilt für sonstige
dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte.
(3) Mehrere
Beitragsschuldner nach Abs. (1) und (2) haften als Gesamtschuldner.
(4) Der Beitrag
ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, im Falle des Abs. 1 Satz 2 auf
dem Erbbaurecht oder sonstigen dinglichen Nutzungsrecht, im Falle des Abs. 2
auf dem Wohnungs- oder dem Teileigentum; entsprechendes gilt für sonstige
dingliche Nutzungsrechte.
§24 Beitragsmaßstab
Maßstab für die
Bemessung des Schmutzwasserbeitrages ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich
durch Vervielfachen der Grundstücksfläche (§ 25) mit dem Nutzungsfaktor (§ 26).
§25 Grundstücksfläche
(1) Als Grundstücksfläche
gilt:
1. bei Grundstücken
im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die unter Berücksichtigung des § 19
Abs. 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz
der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zulegen ist,
2. bei Grundstücken,
die mit ihrer gesamten Fläche im unbeplanten Innenbereich (§ 34
Baugesetzbuch - BauGB) oder im Bereich eines Bebauungsplans, der die erforderlichen
Festsetzungen nicht enthält, liegen, die Fläche, die unter Berücksichtigung
des § 19 Abs. 1
Sächsisches Kommunalabgabengesetz der Ermittlung der zulässigen Nutzung
zugrunde zulegen ist,
3. bei Grundstücken,
die teilweise in den unter Nummern 1
oder 2 beschriebenen Bereichen und teilweise im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch)
liegen, die nach § 19 Abs. 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz maßgebende Fläche,
4. bei Grundstücken,
die mit ihrer gesamten Fläche im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) liegen
oder aufgrund § 22 Abs. 2
beitragspflichtig sind, die nach § 19
Abs. 1 Sächsisches
Kommunalabgabengesetz maßgebende Fläche.
(2) Die nach § 19
Abs. 1 Sächsisches
Kommunalabgabengesetz vorgesehene
Abgrenzung geschieht nach den Grundsätzen für die grundbuchmäßige Abschreibung
von Teilflächen unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften ohne die Möglichkeit
der Übernahme einer Baulast.
§26 Nutzungsfaktor
(1) Der
Nutzungsfaktor bemisst sich nach den Vorteilen, die den Grundstücken nach Maßgabe
ihrer zulässigen baulichen Nutzung durch die Einrichtung in Bezug auf die
Abwasserentsorgung vermittelt werden. Die Vorteile orientieren sich an der
Zahl der zulässigen Geschosse. Als Geschosse gelten Vollgeschosse im Sinne
dieser Satzung.
Vollgeschosse
liegen vor, wenn die Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche
hinausragt und sie über mindestens 2/3 ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von
mindestens 2,30 m haben; Geländeoberfläche ist die Fläche, die sich aus der
Baugenehmigung oder den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt, im Übrigen
die natürliche Geländeoberfläche. Für Grundstücke in Bebauungsplangebieten
bestimmt sich das Vollgeschoss nach § 90 Abs. 2 Sächsische Bauordnung.
(2) Der
Nutzungsfaktor beträgt im Einzelnen:
1. In den Fällen
des § 30
Abs. 2.......................................0,2
2. In den Fällen
des § 30 Abs.
3 und 4.....................................0,5
3. bei 1-geschossiger
Bebaubar-
keit und in den Fällen der §§ 30
Abs. 1 und 31 Abs. 2................1,0
4. bei 2-geschossiger
Bebaubar-
keit...........................................1,5
5. bei 3-geschossiger
Bebaubar-
keit...........................................2,0
6. für jedes
weitere, über das 3.
Geschoss hinausgehende
Geschoss eine Erhöhung um 0,5.
(3) Gelten für ein
Grundstück unterschiedliche Nutzungsfaktoren, so ist der jeweils höchste
Nutzungsfaktor maßgebend.
§27 Ermittlung des Nutzungsmaßes
bei Grundstücken, für die
ein Bebauungsplan die
Geschosszahl festsetzt
(1) Als
Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der
Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist
diese zugrunde zu legen.
(2) Überschreiten
Geschosse nach Abs. 1, die nicht als Wohn- oder Büroräume genutzt werden,
die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die tatsächlich
vorhandene Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche
und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1
maßgebende Geschosszahl; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl
aufgerundet.
(3) Sind in einem
Bebauungsplan über die bauliche Nutzung eines Grundstückes mehrere Festsetzungen
(Geschosszahl, Gebäudehöhe, Baumassenzahl) enthalten, so ist die Geschosszahl
vor der Gebäudehöhe und diese vor der Baumassenzahl maßgebend.
§28 Ermittlung des Nutzungsmaßes
bei Grundstücken, für die ein
Bebauungsplan eine
Baumassenzahl festsetzt
(1) Bestimmt ein
Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch eine Geschosszahl oder
die Höhe der baulichen Anlagen, sondern durch Festsetzung einer Baumassenzahl,
so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 ; Bruchzahlen
werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.
(2) Ist eine größere
als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse
genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse
durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses
durch 3,5 ; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.
(3) § 27 Abs. 3 ist anzuwenden.
§29 Ermittlung des Nutzungsmaßes
bei Grundstücken, für die ein
Bebauungsplan die Höhe
baulicher Anlagen festsetzt
(1) Bestimmt ein
Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch eine Geschosszahl oder
Baumassenzahl, sondern durch die Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen, so
gilt als Geschosszahl
1. bei Festsetzung
der maximalen Gebäudehöhe, die festgesetzte maximale Gebäudehöhe geteilt durch
3,5;
2. bei Festsetzung
der maximalen Wandhöhe, das festgesetzte Höchstmaß der Wandhöhe baulicher Anlagen
entsprechend der Definition des § 6 Abs. 4 Satz 3 Sächsische Bauordnung,
geteilt durch 3,5, zuzüglich eines weiteren Geschosses, wenn gleichzeitig eine
Dachneigung von mindestens 30 ° festgesetzt ist;
Bruchzahlen werden
auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.
(2) Ist im
Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher
Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 in eine Geschosszahl umzurechnen.
(3) § 27 Abs. 3 ist anzuwenden.
§30 Stellplätze, Garagen, Gemein-
bedarfs- und sonstige Flächen
(1) Grundstücke,
auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, gelten als
eingeschossig bebaubar. Als Geschosse gelten, neben Vollgeschossen im Sinne
der Sächsischen Bauordnung, auch Untergeschosse in Garagen- und
Parkierungsbauwerken. Die §§ 26, 27 und 28 finden keine Anwendung.
(2) Auf öffentlichen Gemeinbedarfs- und Grünflächengrundstücken, deren Grundstücksflächen
nach den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht
oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überbaut werden sollen bzw.
überbaut sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder), wird ein
Nutzungsfaktor 0,2 angewandt. Die §§ 30,
31 und 32 finden keine Anwendung.
(3) Für Grundstücke
in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz gilt ein Nutzungsfaktor von 0,5.
(4) Für Grundstücke,
die von den Bestimmungen der §§ 30, 31, 32 und der Absätze 1 bis 3 nicht
erfasst sind (z. B. Lagerplätze) gilt ein
Nutzungsfaktor von 0,5, wenn auf ihnen keine Gebäude errichtet werden dürfen.
§31 Ermittlung des Nutzungsmaßes
bei Grundstücken, für die
keine Bebauungsplanfest-
setzungen im Sinne der §§ 27
bis 30 bestehen
(1) In unbeplanten
Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den §§ 27
bis 30 entsprechenden Festsetzungen enthält, ist bei bebauten und unbebauten,
aber bebaubaren Grundstücken (§ 34 Baugesetzbuch) die Zahl der zulässigen
Geschosse maßgebend. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl vorhanden, so
ist diese zugrunde zulegen.
(2) Im Außenbereich
(§ 35 Baugesetzbuch) und bei Grundstücken, die nach § 22 Abs. 2
beitragspflichtig sind, ist bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich
vorhandenen Geschosse maßgebend. Bei unbebauten Grundstücken, für die ein
Bauvorhaben genehmigt ist, gilt die Zahl der genehmigten Geschosse. Bei
unbebauten Grundstücken, Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken mit nur
untergeordneter Bebauung gilt ein Nutzungsfaktor von 1,0.
(3) Als Geschosse nach den Absätzen (1) und (2)
gelten Vollgeschosse im Sinne des § 26 Abs.1. Bei Grundstücken nach Abs. 2 mit
Gebäuden ohne ein Vollgeschoss oder bei Gebäuden mit nur einem Vollgeschoss und
mindestens zwei weiteren Geschossen, die nicht Vollgeschosse im Sinne des § 26
Abs. 1 sind, ergibt sich die Geschosszahl aus der tatsächlich vorhandenen
Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und
nochmals geteilt durch 3,5. Überschreiten Geschosse, die nicht als Wohn- oder Büroräume
genutzt werden, die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die Baumasse des
Bauwerkes geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt
durch 3,5 . Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.
(4) Soweit die Absätze (1) bis (3) keine
Regelungen enthalten, ist § 30 entsprechend anzuwenden.
V. Entstehung, Höhe und
Fälligkeit
des Beitrages
§32 Erneute Beitragspflicht
(1) Grundstücke, für
die bereits ein Beitrag nach § 22 entstanden ist, unterliegen einer erneuten
Beitragspflicht, wenn
1. sich die Fläche
des Grundstücks vergrößert (z.B. durch Zukauf) und für die zugehende
Fläche noch keine Beitragspflicht entstanden war.
2. sich die Fläche
des Grundstücks vergrößert und für die zugehende Fläche eine Beitragspflicht
zwar schon entstanden war, sich jedoch die zulässige bauliche Nutzung der
zugehenden Fläche durch die Zuschreibung erhöht.
3. sich die Verhältnisse,
die der Abgrenzung gemäß § 25 Abs. 1 zu Grunde lagen, geändert haben,
4. allgemein oder
im Einzelfall ein höheres Maß der baulichen Nutzung (§ 26) zugelassen wird oder
5. ein Fall des § 27
Abs. 2 oder ein Fall, auf den die Bestimmung kraft Verweisung anzuwenden ist,
nachträglich eintritt.
(2) Der erneute
Beitrag bemisst sich nach den Grundsätzen des § 26. In den Fällen des Abs. 1
Ziffer 2, 4 und 5 bemisst sich der erneute Beitrag nach der Differenz zwischen
den der bisherigen Situation und der neuen Situation entsprechenden Nutzungsfaktoren;
wenn durch die Änderung der Verhältnisse der jeweilige Rahmen des § 26 Abs. 2
nicht überschritten wird, entsteht keine erneute Beitragspflicht. Im Übrigen
gelten die Bestimmungen des IV. Teils dieser Satzung entsprechend.
§33 Zusätzlicher Beitrag von
Großverbrauchern
Für Grundstücke,
die die Einrichtung nachhaltig nicht nur unerheblich über das normale Maß hinaus
in Anspruch nehmen, kann der AZV GKA durch besondere Satzungsregelung zusätzliche
Beiträge gem. § 20 Sächsischem Kommunalabgabengesetz erheben.
§34 Beitragssatz
Der
Schmutzwasserbeitrag beträgt 1,86 EUR je m² Nutzungsfläche.
§35 Entstehung der Beitragsschuld
(1) Die
Beitragsschuld entsteht:
1. In den Fällen
des § 22 Abs. 3 mit dem In-Kraft-Treten dieser Satzung,
2. In den Fällen
des § 22 Abs. 1, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden
kann.
3. In den Fällen
des § 22 Abs. 2 mit der Genehmigung des Anschlussantrages.
4. In den Fällen
des § 22 Abs. 4 mit dem In-Kraft-Treten der Satzung (-sänderung) über die
Erhebung eines weiteren Beitrags.
5. In den Fällen
des § 32 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 mit der Eintragung der Änderung im Grundbuch.
6. In den Fällen
des § 32 Abs. 1 Ziff. 3, 4 und 5 mit dem Wirksamwerden der Rechtsänderungen
oder, soweit die Änderungen durch Baumaßnahmen eintreten, mit deren Genehmigung;
soweit keine Genehmigung erforderlich ist, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem
der AZV GKA Kenntnis von der Änderung erlangt.
(2) Abs. 1 gilt
auch für mittelbare Anschlüsse (§ 13 Abs. 1).
§36 Fälligkeit der Beitragsschuld
Der Beitrag wird
einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig.
§37 Entstehung und Fälligkeit
von Vorauszahlungen
(1) Der AZV GKA
kann Vorauszahlungen auf den nach § 21 Abs. 1 voraussichtlich entstehenden
Beitrag erheben.
1. in Höhe von 20
vom Hundert, sobald mit der Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen im
Verbandsgebiet begonnen wird,
2. in Höhe von
weiteren 20 vom Hundert in der
jeweiligen Mitgliedsgemeinde, sofern dort der Hauptsammler funktionsfähig an
die Gemeinde herangeführt worden ist.
3. in Höhe von
weiteren 40 vom Hundert in der jeweiligen Mitgliedsgemeinde, sobald
dort mit der Herstellung des Ortsentwässerungsnetzes begonnen wurde.
Die Vorauszahlung
nach Satz 1 kann auch für Grundstücke erhoben werden, die bereits an einen öffentlichen
Abwasserkanal angeschlossen sind, soweit der Abwasserbeitrag nicht mit
Inkrafttreten dieser Satzung entstanden ist, weil die öffentlichen
Abwasseranlagen nicht den Voraussetzungen des § 22 Abs. 3 entsprechen; die
Vorauszahlung wird in diesen Fällen mit dem Inkrafttreten der Satzung erhoben.
(2) Die
Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Bekanntgabe des
Vorauszahlungsbescheides fällig.
(3) Vorauszahlungen
werden beim Wechsel des Eigentums nicht erstattet, sondern auf die endgültige
Beitragsschuld angerechnet, auch wenn der Vorauszahlende nicht Beitragsschuldner
wird.
(4) § 23 Abs. 1 bis
3 gilt entsprechend.
§38 Ablösung des Beitrags
(1) Der erstmalige
Schmutzwasserbeitrag im Sinne von § 22 Abs. 1 bis 3 kann vor Entstehung der
Beitragsschuld abgelöst werden. Der Betrag der Ablösung bestimmt sich nach der
Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrags.
(2) Die Ablösung
wird im Einzelfall zwischen dem AZV GKA und dem Grundstückseigentümer oder dem
Erbbauberechtigten oder dem sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigten
vereinbart.
(3) Weitere,
erneute und zusätzliche Beitragspflichten (§ 22 Abs. 4, §§ 32 und 33) bleiben
durch Vereinbarungen über Ablösungen des erstmaligen Beitrages unberührt.
(4) Weitere,
erneute und zusätzliche Beiträge können nicht abgelöst werden.
§39 Anrechnung von Erschlie-
ßungsleistungen auf den
Beitrag
Der von Dritten gemäß
§ 25 Abs. 2 Sächsischen Kommunalabgabengesetzes übernommene Erschließungsaufwand
wird im nachgewiesenen beitragsfähigen Umfang auf die Beitragsschuld der
erschlossenen Grundstücke angerechnet.
VI. Abwassergebühren
§40 Erhebungsgrundsatz
Der AZV GKA erhebt
für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. Sie
werden erhoben für die
a) Einleitung des
Abwassers in die öffentlichen Anlagen
b) Entsorgung
abflussloser Gruben sowie Kleinkläranlagen,
c) Entsorgung der
Abwasser, die in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet werden, die nicht an
ein Klärwerk angeschlossen sind und
d) für sonstiges
Abwasser.
§41 Gebührenschuldner
(1) Schuldner der
Gebühren ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte oder der sonst
dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist an Stelle des Grundstückseigentümers
Gebührenschuldner.
(2) Gebührenschuldner
für die Gebühr nach § 42 Abs. 3 ist derjenige, der das Schmutzwasser anliefert.
(3) Mehrere Gebührenschuldner
für dasselbe Grundstück sind Gesamtschuldner.
§42 Gebührenmaßstab
(1) Die Gebühr wird
nach der Abwassermenge bemessen, die auf dem an die öffentlichen Abwasseranlagen
angeschlossenen Grundstück anfällt. (§ 43 Abs. 1).
(2) Wird Abwasser
zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Gebühr
nach der Menge des angelieferten Abwassers.
(3) Für Abwasser,
das aus Fäkalsammelgruben, abflusslosen und Mehrkammergruben oder Kleinkläranlagen
entnommen wird (§ 1 Abs. 2), bemisst sich die Abwassergebühr nach der Art und
Menge des entnommenen Abwassers.
(4) Für Abwasser,
das aus Überlaufen von Kleinkläranlagen und Grauwassereinleitungen in Bürgermeisterkanäle
eingeleitet wird, bemisst sich die Gebühr entsprechend § 43 abzüglich der nach
§ 42 Abs. 3 entsorgten Abwassermenge.
§43 Abwassermenge
(1) In dem jeweiligen
Veranlagungszeitraum (§ 48 Abs. 2) gilt im Sinne von § 45 Abs. 1 als
angefallene Abwassermenge
1. bei öffentlicher
Wasserversorgung der der Entgeltberechnung zugrunde gelegte Wasserverbrauch,
2. bei ausschließlicher
oder zusätzlicher nichtöffentlicher Trink- und Brauchwasserversorgung zusätzlich
die dieser entnommenen Wassermenge und
3. das auf Grundstücken
anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser genutzt wird.
(2) Der Gebührenschuldner
hat bei sonstigen Einleitungen (§ 7 Abs. 3), bei nichtöffentlicher Wasserversorgung
(Abs. 1 Nr. 2) oder bei Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1
Nr. 3) geeignete (geeichte) Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen
und zu unterhalten. Der AZV GKA ist berechtigt, im Rahmen der Wahrnehmung
seines Zutritts- und Kontrollrechtes nach § 20 Abs. 3 die Funktionsfähigkeit
dieser Messeinrichtungen zu prüfen und verplomben und sich hierzu fachkundiger
Dritter zu bedienen. Er kann verlangen, dass ungeeignete oder nicht funktionsfähige
Einrichtungen instandgesetzt bzw. ausgetauscht werden.
(3) Ein
Pauschalsatz von 40 m³ pro Person und Jahr ist anzusetzen, wenn aus
nachfolgenden Gründen keine gemessenen Trinkwasserdaten vorliegen und der Gebührenschuldner
seiner Nachweispflicht nicht nachkommt:
1. eine Berechnung
der Wassermenge nicht möglich ist,
2. ein Wasserzähler
nicht vorhanden ist
3. der Zutritt zum
Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wurde
4. eine Prüfung des
Wasserzählers ergibt, dass die nach den jeweiligen Bestimmungen über das Mess- und
Eichwesen zulässige Fehlergrenze überschritten wird
5. Wasser aus
eigenen Gewinnungsanlagen ohne Messeinrichtung verwendet wird
Maßgebend für die
anzurechnende Personenzahl ist der Stand zum 30.06. des Abrechnungsjahres.
§44 Absetzungen
(1) Wassermengen,
die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden,
werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Gebühr abgesetzt.
Hierfür hat der Antragsteller durch Einbau geeichter Wasserzähler einen
Nachweis zu erbringen.
(2) Für
landwirtschaftliche Betriebe soll der Nachweis durch Messungen eines
besonderen Wasserzählers erbracht werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass über
diesen Wasserzähler nur solche Frischwassermengen entnommen werden können, die
in der Landwirtschaft verwendet werden und deren Einleitung als Abwasser nach §
6, insbesondere Abs. 3 Punkt 6 ausgeschlossen ist.
(3) Wird bei
landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch
Messungen nach Abs. 2 festgestellt, werden die nicht eingeleiteten Wassermengen
pauschal ermittelt. Dabei gilt als nicht eingeleitete Wassermenge im Sinne von
Abs. 1:
1. je Vieheinheit
bei Pferden, Rindern,
Schafen, Ziegen und
Schweinen 15 Kubikmeter/Jahr
2. je Vieheinheit
Geflügel 5 Kubikmeter/Jahr.
Der Umrechnungsschlüssel
für Tierbestände in Vieheinheiten gem. § 51 des Bewertungsgesetzes (i. d. Fassung
der Bekanntmachung v. 1. Februar 1991 – BGBl. 1991 I S. 230 zuletzt geändert am
28. Dezember 2008 – BGBl. 2008 I S. 3018) ist entsprechend anzuwenden. Für den
Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der
Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. Diese pauschal ermittelte,
nicht eingeleitete Wassermenge wird von der gesamten verbrauchten
Wassermenge im Sinne von § 43 abgesetzt. Die danach verbleibende Wassermenge
muss für jede für das Betriebsanwesen hauptwohnsitzlich gemeldete Person, die
sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend
aufgehalten hat, mindestens 40 m³/Jahr betragen. Wird dieser Wert nicht
erreicht, ist die Absetzmenge entsprechend zu verringern.
(4) Anträge auf
Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind binnen eines Monats nach
Ablauf des Veranlagungszeitraumes zu stellen. Später eingehende Anträge können
nicht berücksichtigt werden.
§45 Gebührenhöhe
Die Gebühr beträgt
je m³ Abwasser
(1) für Abwasser,
das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird 3,48
EUR,
(2) für Abwasser/Fäkalschlamm,
das aus Kleinkläranlagen und Fäkalgruben entnommen, abgefahren und in einem Klärwerk
gereinigt wird 26,25 EUR,
(3) für Abwasser/Fäkalien,
das von abflusslosen Gruben als Gesamtabwasser entnommen, abgefahren
und in einem Klärwerk
gereinigt
wird (siehe § 2 Abs.
2) 17,50 EUR,
(4) für Abwasser,
dass aus mechanisch reinigenden Kleinkläranlagen als Überlauf und für
Grauwasser
als Ableitung in
die Bürgermeisterkanäle abgeleitet wird 1,67 EUR,
(5) für Abwasser,
dass aus biologisch reinigenden Kleinkläranlagen als Überlauf in die Bürgermeisterkanäle
abgeleitet wird 0,91 EUR
§46 Starkverschmutzerzuschläge
Starkverschmutzerzuschläge
werden erhoben soweit eine Überschreitung der Werte von häuslichem Schmutzwasser
vorliegt (s. Anlage I des Arbeitsblattes A 115 der abwassertechnischen
Vereinigung – ATV – in der jeweils gültigen Fassung)
§47 Verschmutzungswerte
(1) Verschmutzungswerte
(Schwellenwerte) werden festgesetzt:
- Chemischer
Sauerstoffbedarf
(CSB) – sedimentiert 750 mg/l
- Biologischer
Sauerstoffbedarf
(BSB5) 400 mg/l
- Stickstoff (N) – gesamt 80 mg/l
- Phosphor (P) – gesamt 15 mg/l
- abfiltrierbare
Stoffe (AFS) 300 mg/l
- an Aktivkohle
adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) 0,2
mg/l
(2) Dem Zweckverband ist unverzüglich
anzuzeigen, wenn Schmutzwasser eingeleitet wird, das einen oder mehrere der in
Abs. 1 festgesetzten Schwellenwerte überschreitet.
(3) Für die überschrittenen Schadstofffrachten
ergeben sich folgende Entgelte für erhöhten Aufwand:
AFS 0,46 EUR/kg CSB 0,42 EUR/kg BSB5 0,21 EUR/kg
Nges 1,43 EUR/kg Pges 7,16 EUR/kg
(4) Für gewerbliche
Großeinleiter können durch Indirekteinleitervertrag weitere Einleitparameter
begrenzt und mit Starkverschmutzerzuschlägen bewertet werden.
§48 Entstehung und Fälligkeit der
Gebührenschuld, Veranlagungs-
zeiraum
(1) Die Pflicht,
Gebühren zu entrichten, entsteht mit der Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen
oder dem Beginn der tatsächlichen Nutzung.
(2) Die Gebührenschuld
entsteht
1. in den Fällen
des § 46 Nr. 1, 4 und 5 jeweils zum Ende eines Kalenderjahres für das
jeweilige Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) und
2. in den Fällen
des § 46 Nr. 2 und 3 mit der Erbringung der Leistung.
(3) Die Abwassergebühren
nach Abs. 2 Nr. 1 sind zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur
Zahlung fällig.
(4) Entsteht die
Gebührenpflicht zur Abwassergebühr erstmalig im Laufe eines Veranlagungszeitraumes
oder ist die Abwassergebühr für einen bereits abgelaufenen Veranlagungszeitraum
neu festzusetzen oder ist die Abwassergebühr nach einem anderen Gebührensatz im
Laufe eines Veranlagungszeitraumes zu erheben, so sind die
Berechnungseinheiten dem Zeitanteil entsprechend aufzuteilen.
(5) Bei
Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld ist der AZV GKA berechtigt die öffentliche
Abwasserbeseitigung 2 Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht,
wenn der Grundstückseigentümer oder sonstige nach § 41 (1) Verpflichtete
darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der
Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Grundstückseigentümer
oder sonstige nach § 41 (1) Verpflichtete seinen Verpflichtungen nachkommt. Der
AZV GKA kann mit der Mahnung gleichzeitig die Einstellung der öffentlichen
Abwasserbeseitigung androhen. Der AZV GKA hat die Entsorgung unverzüglich
wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für die Einstellung entfallen sind. Die
Kosten für die Einstellung der Abwasserentsorgung und den Wiederanschluss trägt
der Grundstückseigentümer oder sonstige nach § 41 (1) Verpflichtete
entsprechend Kosten- und Leistungsnachweis.
§49 Vorauszahlungen
(1) Vorauszahlungen
auf die voraussichtliche Gebührenschuld nach § 45 Abs. 1, 4 und 5 werden jährlich
in vier Raten aufgeteilt. Der Vorauszahlung ist jeweils ein Viertel der Abwassermenge
des Vorjahres zugrunde zu legen. Fehlt eine Vorjahresabrechnung oder bezieht
sich diese nicht auf ein volles Kalenderjahr, wird die voraussichtliche
Abwassermenge geschätzt und richtet sich hierbei nach den Ansätzen lt. § 43.
(2) Vorauszahlungen
nach Abs. 1 sind zum 31.03., 30.06., 30.09. und 30.11. eines jeden Jahres zu
zahlen.
VII. Anzeigepflicht, Haftung
§50 Anzeigepflicht
(1) Binnen eines
Monats sind dem AZV GKA der Erwerb und die Veräußerung eines Grundstücks, auf
dem Abwasser anfällt, anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der
Erwerber.
(2) Binnen eines
Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraums hat der Gebührenpflichtige dem
AZV GKA anzuzeigen:
1. die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen
Wasserversorgungsanlage
(§ 43 Abs. 1 Nr.2),
2. die Menge der
Einleitung aufgrund besonderer Genehmigung (§ 7 Abs. 3) und
3. das auf dem
Grundstück gesammelte und als Brauchwasser verwendete
Niederschlagswasser (§ 43 Abs. 1 Nr. 3).
(3) Unverzüglich
hat der Anschlusspflichtige dem AZV GKA mitzuteilen:
- Änderungen der
Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers,
- wenn gefährliche
oder schädliche Stoffe in Folge von Havarien in die öffentlichen Abwasseranlagen
gelangt sind oder die Gefahr besteht.
(4) Der
Entleerungsbedarf der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen ist
entsprechend § 18 Abs. 8 bei dem vom AZV GKA beauftragten Entsorgungsunternehmen
anzumelden. Die Meldepflicht wird auch durch Mitteilung an den AZV GKA erfüllt.
(5) Wird eine
Grundstücksentwässerungsanlage ganz oder teilweise, auch nur vorübergehend, außer
Betrieb gesetzt, hat der Anschlusspflichtige diese Absicht mindestens vier
Wochen vorher mitzuteilen, damit der Anschlusskanal auf Kosten des
Anschlusspflichtigen gesichert werden kann und somit Gefahren und unzumutbare
Belästigungen nicht entstehen können.
§51 Haftung des Verbandes
(1) Werden die öffentlichen
Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der AZV GKA nicht zu vertreten
hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel
oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie
Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf
verursacht worden sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadensersatz. Ein
Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Gebühren entsteht in keinem Fall.
(2) Die
Verpflichtung des Anschlusspflichtigen zur Sicherung gegen Rückstau nach § 19
bleibt unberührt.
(3) Im Übrigen
haftet der AZV GKA nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(4) Eine Haftung
nach den Vorschriften des Haftpflichtgesetzes (HaftPflG) in der jeweils geltenden
Fassung bleibt unberührt.
§52 Haftung der Benutzer
Der Grundstückseigentümer
und die sonstigen Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die
infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung
widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstücksentwässerungsanlagen
entstehen. Sie haben den AZV GKA von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen,
die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf
mehrere Grundstücksentwässerungsanlagen zurück, so haften deren Eigentümer oder
Benutzer als Gesamtschuldner.
§53 Ordnungswidrigkeiten
(1) Die Anwendung
von biologischen und chemischen Zusätzen zur Verflüssigung von Fetten oder
Schlämmen wird untersagt.
(2) Ordnungswidrig
im Sinne von § 124 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
1. entgegen § 4 dem
Anschluss- oder Benutzungszwang nicht nachkommt und das Abwasser nicht dem AZV
GKA überlässt,
2. entgegen §§ 6
und 7 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen
Abwasseranlagen einleitet, die vorgeschriebenen Grenzwerte für die Einleitung
von Abwasser nicht einhält oder die Einleitung ohne vorgeschriebene Genehmigung
vornimmt.
3. entgegen § 13
Abs. 2 ohne schriftliche Genehmigung des AZV GKA einen Anschluss an die öffentlichen
Abwasseranlagen herstellt sowie öffentliche Abwasseranlagen benutzt oder die
Benutzung ändert,
4. entgegen § 16
einen Anschlusskanal bzw. den Anschluss an das Hauptrohr der öffentlichen
Kanalisation herstellt, verändert, erneuert oder beseitigt,
5. die Grundstücksentwässerungsanlage
nicht nach § 16 Abs. 1 herstellt, unterhält, kontrolliert und reinigt,
6. entgegen § 16
Abs. 2 die Revisionsschächte nicht stets zugänglich hält,
7. entgegen § 16
Abs. 4 eine Grundstücksentwässerungsanlage nicht ändert, wenn Menge und Art
des Abwassers oder eine Änderung oder Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlagen
dies erfordern,
8. entgegen § 17
keine ordnungsgemäßen Abscheider mit den dazugehörigen Schlammfängen
einbaut, betreibt und unterhält oder nicht mehr betriebsfähige Abscheider nicht
erneuert sowie die notwendige Entleerung und Reinigung des Abscheiders nicht
rechtzeitig vornimmt,
9. entgegen § 17
Abs. 4 Zerkleinerungsgeräte oder ähnliche Geräte an eine Grundstücksentwässerungsanlage
anschließt,
10. entgegen § 18 Abs. 6 die Kleinkläranlage bzw.
abflusslose Grube nicht rechtzeitig leeren lässt,
11. entgegen § 18
Abs. 13 die Kleinkläranlage bzw. abflusslose Grube nicht außer Betrieb setzt,
12. entgegen § 20
Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor ihrer baulichen Abnahme in
Betrieb nimmt,
13. entgegen § 20
Abs. 3 den Zu- tritt zu sowie Auskünfte über Grundstücksentwässerungsanlagen
verweigert,
14. entgegen § 20
Abs. 4 Mängel an der Grundstücksentwässerungsanlage trotz Aufforderung
durch den AZV GKA nicht beseitigt,
15. entgegen § 50
seinen Anzeigepflichten gegenüber dem AZV GKA nicht richtig oder nicht rechtzeitig
nachkommt.
(3) Ordnungswidrig
i. S. v. § 6 Abs. 2 Nr. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz handelt, wer
seinen Anzeigepflichten nach § 50 nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.
(4) Die
Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (SächsVwVG) bleiben
unberührt.
(5) Ordnungswidrigkeiten
werden gemäß § 17 Abs. 1 und 4 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verfolgt.
VIII. Schlussbestimmungen
§54 Unklare Rechtsverhältnisse
Bei Grundstücken,
die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die
Stelle des Anschlusspflichtigen nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsberechtigte
im Sinne von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von
ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) in der
jeweils geltenden Fassung.
§55 In-Kraft-Treten
(1) Soweit
Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht auf Grund des Sächsisches
Kommunalabgabengesetz oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen bereits
entstanden sind, gelten an Stelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die
im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben.
(2) Diese Satzung
tritt am 01.01. 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes „Gemeinschaftskläranlage
Kalkreuth“ vom 08.03.2006, geändert am 23.05.2006, 25.11.2008 und 09.12.2009
außer Kraft.
Ebersbach, 08.12.2010
Siegel
Fehrmann
Verbandsvorsitzende
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 Sächsische Gemeindeordnung
Sollte diese
Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen
sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung
der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind,
3. der
Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der
in Satz 1 genannten Frist
a) die
Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung
der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Verband unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung
nach vorstehender Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der
in Satz 1 genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ebersbach, 08.12.2010
Fehrmann
Verbandsvorsitzende
(Abwassersatzung
- AbwS) vom 08. Dezember 2010