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Nr. 13/2010

134. (21.) Jahrgang

Ausgabetag: 17.12.10

nächste Ausgabe: 21.01.11

Lauterbach

Heinrich-Zille Weihnachtsmarkt Radeburg

Schloss „bewährt“ als Weihnachtsdomizil

Weihnachtsmarktnachlese:

Von „viel zu kalt zum Verwei­len“ bis „da schmeckt wenig­stens der Glühwein“ reichten die Kommentare der Besucher des diesjährigen Heinrich-Zille-Weihnachtsmarktes in Radeburg über die eisigen Temperaturen am 2. Adventswochenende.

Zur Eröffnung am Freitag dankte der 2. stellvertretende Bürger­meister der Stadt Radeburg, Herr Michael Ufert, dem Gewerbe­verein für die Vorbereitung und Durchführung des Weihnachts­marktes. Ein besonderer Dank galt dem Einsatz des städtischen Bauhofes für das Beräumen des Marktplatzes vom vielen Schnee. So war es erst möglich gewor­den, die Weihnachtsmarkthütten pünktlich zum Marktbeginn aufzustellen. Auch an dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön.

Die Hütten mit allerlei Lec­kereien und kunsthandwerkli­chen Waren gruppierten sich in bewährter Weise rings um den Marktplatz. Wer den belebten Kirchplatz vom Vorjahr suchte, wurde leider enttäuscht. Nicht dass es an Ideen fehlte, nein, die Umsetzung und die dazu erforderlichen Kräfte konnten nicht aufgebracht werden. Hier sind nach wie vor für das kom­mende Jahr helfende Hände aus der Bevölkerung und den Verei­nen gesucht, besonders Leute, die uns gern mit persönlichem Engagement unterstützen wollen. Trotzdem kamen nicht zu letzt dank des vielseitigen Bühnen­programms und der weihnacht­lichenAusstellung in der Kirche Kinder und Erwachsene auf ihre Kosten. Zum Aufwärmen boten auch einige geöffnete Geschäfte der Innen­stadt gute Möglich­keiten.

Ohne persönliches Engagement vieler Mitwirkender geht es nicht. An dieser Stelle sagen wir danke an alle Mitglieder des Gewerbevereins, die am Weihnachtsmarkt mitgewirkt haben,an den Kultur-und Hei­matverein, den Förderverein der Grundschule Radeburg, an unseren Leierkastenmann Burk-hard Wilbat und anden Weih­nachtsmann. Danke an die Stadt Radeburg, die Kirche, die Kinder­tagesstätten und beide Schulen, die Fit-Kidz, die Jazz-dancer aus Ebersbach sowie die Chöre für das tolle Programm auf der Bühne und in der Kirche. Besonderer Dank gilt allen Unternehmen und den Privatpersonen, die an der Tombola mitgewirkt haben. Recht herzliches Dankeschön an die Sparkasse Meißenfür den Zau­berer „Dichtdran“ aus Dresden.

Manja Zimmermann Presse­sprecherin des Gewerbeverein Radeburg e. V.

 

Blick auf den Weihnachtsmarkt aus luftiger Höhe.

Die Lauterbacher Schlossweih­nacht ist nach nunmehr fünf Jahren auch nicht mehr ganz ein Geheimtipp. Draußen gab es zwar „nur“ ein paar Buden, die notwen­digerweise hier zu positionieren waren, um auch eine ordentliche Bratwurst und Glühwein genießen zu können, aber vor allem drin­nen herrschte abwechslungsrei­ches Treiben für Jung und Alt. Führungen, Ausstellungen, Dia-Schau, Kinderbetreu­ung durch eine Mär­chenerzählerin – das war eine runde Sache. Im Keller herrschte 1001-Nacht-Atmo­sphäre. Wer einen Platz fand, dem konnte das Wetter draußen ziemlich egal sein - eine Situation, um die mancher Dorfclub die Hiesigen beneidet. Allerdings hatte auch hier der Herrgott vor den Lohn den Schweiß gesetzt. Ohne den sehr engagierten Schloss- und Parkverein Lauterbach wäre das nicht möglich.

Den Auftakt gab es übrigens mit einer Folk-Swing-Party mit Tanz in den 2. Advent schon am Vor­abend und den Abschluss bildet­ein Weihnachtliches Konzert mit Anna Piontkowsky (Sopran) und Tanja Höft (Mezzosopran) von der Staatsoperette Dresden. In dieser Form kulturell eingerahmt wurde die Schlossweihnacht zu einer runden Sache.

KR

Frau Melzer gravierte

auf Kundenwunsch Gläser.

Dicht umdrängt war Hundls Fischstand.

Bärnsdorf

Anspruchsvoll und doch volkstümlich

Wer brav war, bekam vom Weihnachtsmann ein Geschenk.

Stimmungsvoll präsentiert sich der Bärnsdorfer Weihnachtsmarkt.

Längst kein Geheimtipp mehr sondern ein Muss für viele Besu­cher aus einem weiten Umkreis ist der Bärnsdor­fer Weihnachts­markt (http://www.baernsdor­ferleben.de/weih­nachtsmarkt.php) - numehr in seiner 5. Auflage.

 

Er findet immer am Vorabend zum 1. Advent statt. Bereits am frühen Nachmit­tag herrschte dichtes Gedränge. Als um 18 Uhr die Herrnhuter Sterne illuminiert wurden, gab es kaum noch ein Durchkommen. Einer der Höhepunkte war Uwe Lösches neues Bühnenstück „Rot­käppchen“. „Kennen wir schon?“ Mitnichten! Denn nicht nur die Zuschauer kennen das Märchen schon, sondern auch die Agie­renden. Dass am Ende doch alles gut wird, ist den durchaus überra­schenden Wendungen zu danken, die ein durchaus anspruchsvolles Publikum zu erheitern vermoch­ten. Das mitspielende Publi­kum sorgte zudem für gelungene Improvisationseinlagen. Da hätte auch der starke August, der selbst die Commedia dell‘arte, das ita­lienische Stegreiftheater, pflegte, seine helle Freude gehabt. Man muss es gesehen haben. Bärnsdorf ist der Beweis dafür, das ein hoher Anspruch und „Volkstümlichkeit“ kein Gegensatz sein müssen.

 

Solche Feststellungen sind natür­lich dazu angetan, dass bei der 6. Bärnsdorfer Weihnacht noch mehr Zuschauer an der Bühne stehen. Vor allem das Spendensäckel wird es freuen, das schon für viele gute Zwecke herhalten durfte. Die diesjährigen Erlöse sollen einem neuen Kinderspielplatz in Bärns­dorf zugute kommen.               

 

KR

Uwe Lösche, Daniela Kohler und Ronald Börner

beim Bühnenstück vom Rotkäppchen

Großer Andrang herrschte am

Bratwurststand.

Radeburg - Der Bürgermeister

Pressegespräch mit Landrat Steinbach:

Jahresrückblick 2010

28.9. - Wurde der Stausee abgelassen?

Herr Landrat Steinbach, am 1. Oktober haben Sie 15 Uhr den Katastrophenalarm für den Landkreis Meißen aufgehoben. Es waren dramatische Tage. Die Flut hat insbesondere die Region Großenhain erneut hart getrof­fen. Gibt es schon Aussagen zur Schadenshöhe im Landkreis Meißen?

Wir stecken noch in den detail­lierten Recherchen. Es wird bestimmt ein zweistelliger Mil­lionenbetrag sein, der sich aus der Summe der privaten Schäden sowie der zerstörten Infrastruktur an Straßen, Brücken, Radwegen ergibt. Auch wenn wir noch keine konkrete Zahl nennen können, warten die Menschen dringend auf ein Signal aus Dresden, dass ihre Hilferufe auch bei der Staatsregierung angekommen sind.

Es gibt Kritik an der Talsperren­verwaltung. Sie hätte die Anwoh­ner nicht rechtzeitig über das Ablassen des Stausees Radeburg informiert. Was ergab die Prü­fung durch das Landratsamt?

Es gibt einen Widerspruch zwi­schen den Informationen aus dem Landeshochwasserzen­trum während der Fluttage an den Katastrophenstab und der Aussage der Pressestelle der Landestalsperrenverwaltung gegenüber der SZ-Lokalredak­tion Großenhain. Darum habe ich eine Untersuchung angeord­net. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass weder der Stab noch die Städte und Gemeinden im Zwei-Stunden-Takt über die Entwicklung des Hochwassers und die Entscheidungen der LTV informiert wurden. Ein klärendes Gespräch zwischen der LTV, dem Kat-Stab des Landratsamtes sowie den Kommunen wird in den nächsten Tagen stattfinden.

Viele Betroffene fühlen sich im Vergleich zu den Opfern des August-Hochwassers in der Lau­sitz schlechter behandelt. Was ist da dran?

Auf Wunsch der Bürgermeister habe ich mich bereits am 30. Sep­tember mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten mit Bitte um Hilfe gewandt. Natürlich erwarten die Menschen in dem Katastrophengebiet eine Gleich­behandlung mit den Opfern des Augusthochwassers. Die Aussa­gen aus dem Innenministerium stimmen mich zuversichtlich. Jede andere Entscheidung wäre den betroffenen Menschen auch nicht zu vermitteln.

Wird es staatliche Hilfsgelder geben oder nicht?

Wir hoffen: die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Bürgermeister, die Stadt- und Gemeinderäte und ich als Land­rat. Diese Hilfe ist eine wichtige psychologische und solidarische Brücke über die zweite Katastro­phe in der Großenhainer Region in diesem Jahr. Wir dürfen die Menschen nicht alleine lassen!

Was kann der Landkreis für die doppelt getroffenen Bewohner in Großenhain tun?

Leider lassen sich solche Natur­ereignisse nicht verhindern. Wir müssen das Krisenmanage­ment detailliert analysieren, auf Schwachstellen untersuchen und ganz wichtig, unsere Feu­erwehren müssen für derlei Ereignisse ausgerüstet sein. Da sind wir wieder beim Geld. Der Freistaat will die Förderung für die Wehren 2011 halbieren, dem Bau der Feuerwehrhäuser über das Programm zur integrierten ländlichen Entwicklung hat er aber bisher nicht zugestimmt. Damit bleiben natürlich

auch weniger Finanzen für die Technik. Dieses Klein Klein der Fachschaften kann aus meiner Sicht nur noch unser Minister­präsident Stanislav Tillich lösen. Denn ohne Feuerwehren sind wir weder bei Hochwasser noch Sturm handlungsfähig.

Welche Lehren zieht der Land­kreis aus der neuerlichen Flut?

Einen perfekten Schutz bei solchen Wassermassen wird es nicht geben. Dennoch sollte das Hochwasserschutzkonzept stetig aktualisiert werden. Dem Vorwurf, dass die kleinen Flüsse und Bäche nicht ordentlich gewartet werden und dies ein Grund für die Überflutungen sei, muss nachgegangen werden. Es gibt aus meiner Sicht vielfäl­tigen Handlungsbedarf, nicht bei der Generallinie, sondern bei den Details. Mein Amt für Brand- und Katastrophenschutz ist beauftragt, mit allen Ebenen - von der Landestalsperrenver­waltung bis zu den Kommu­nen – über ein noch besseres Katastrophenmanagement zu beraten.

 

Liebe Mitbürgerinnen

und Mitbürger,

 

kurz vor dem Weihnachtsfest des Jahres 2010 sollten ein Rück­blick und ein Ausblick auf das Jahr 2011 erfolgen.

 

In diesem Jahr hat uns nicht nur das Hochwasser mehrfach in den Griff genommen son­dern erstmals auch ein Tornado, der über Boden und Großditt­mannsdorf hinweg fegte. Das Septemberhochwasser war in seiner Menge und Ausdehnung höher als zur Flutkatastrophe 2002. Sowohl die Regenmenge aber auch der gesättigte Boden, der damit zusammenhängende erhöhte Grundwasserspiegel, haben zu Überflutungen geführt, die weit über das hinaus gingen, was wir 2002 hier in Radeburg erleben mussten. Positiv hat sich zumindestens auf Volkersdorf die Drosselung der Bartlake, die die Landeshauptstadt Dresden 2009 gebaut hat, ausgewirkt. Wir werden im Jahre 2011 versuchen, einzelne Maßnahmen des Hoch­wassersicherungskonzeptes im Mittelteil der Promnitz zu planen und evtl. 2012 umzusetzen, wenn hier Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Erste Anfra­gen im Sächsischen Innenmi­nisterium sind durchaus positiv beantwortet worden. Damit könnte evtl. erreicht werden, dass auch Berbisdorf nicht mehr, nicht mehr so oft  oder nur noch gering von Hochwasser geschä­digt wird.

Der Tornado über Radeburg hat uns in aller Deutlichkeit bewusst werden lassen, dass die Natur nicht beherrschbar ist. Neben vielen kleineren Beschädigun­gen an Dächern hat er hauptsäch­lich den Zille-Hain, Carola-Hain und den Friedhof geschädigt. Gerade die vielen abgeknickten oder umgestürzten Bäume, die dann weiteren Schaden verur­sachten, hat die Stadt Radeburg unpassierbar werden lassen. Zum Glück ist der Tornado an einem Feiertag über Radeburg gezogen. Man mag sich nicht ausdenken, was passiert wäre, wenn an einem Werktag noch viele Menschen auf den Stra­ßen unterwegs gewesen wären. Somit brauchten wir hier in Radeburg niemanden an Leib, Leben und Gesundheit betrauern. Für die gemeindeübergreifende Hilfe der Feuerwehren aus den Nachbargemeinden habe ich mich im Namen aller Einwohner Radeburgs bei den entsprechen­den Feuerwehren bedankt.

 

Im Jahr 2011 beabsichtigen wir, den Zille- und Carola-Hain wieder aufzuforsten.

 

Für die Feuerwehr in Bärnsdorf sind die Planungen für einen neuen Schulungsraum und Fahr­zeughalle soweit gediehen und die Fördermittel durch den Land­kreis Meißen bestätigt, dass wir im Frühjahr 2011 die Scheune in der Schmiedestraße in Bärns­dorf zu einem Feuerwehrgerä­tehaus mit einem Schulungsraum umbauen werden.

 

Die alte Grundschule in Radeburg ist bis auf den einen Riegel im Erdgeschoss und Kellerbereich abgerissen. In dem Restbestand haben wir jetzt die Umbau- und Anbaumaßnahmen für den dort geplanten Hort soweit vorange­trieben, dass voraussichtlich im Februar 2011 der Hort an den Deutschen Kinderschutzbund übergeben werden kann. Hier können dann bis zu 100 Kinder in der Hortunterbringung betreut werden. Die enge Verzahnung zwischen Grundschule und Hort bietet damit optimale Unterbrin­gungsmöglichkeiten.

 

Nach Fertigstellung des Hortes sind die Außenanlagen und der Pausenhof neu zu gestalten und die Sportanlage noch herzu­stellen.

 

Da der Bund die Sanierungsmit­tel für unser Sanierungsgebiet Stadtmitte kürzt, lässt auch der Freistaat die Fördermittel auslaufen. Er verpflichtet damit die Städte und Gemeinden, in diesem Förderprogramm die Fördergebiete zu schließen und Ausgleichsbeiträge von den Eigentümern zu fordern. Die Stadtverwaltung versucht zur Zeit, mit dem Gutachteraus­schuss die Werte festzulegen und kommt damit der gesetzlichen Verpflichtung nach. Mit den restlichen Kassenmitteln bis 2014 haben wir angefangen, die Heinrich-Zille-Straße zu sanie­ren. Um die Fördermittel für 2010 nicht verfallen zu lassen, musste zu dem späten Termin mit den Baumaßnahmen begon­nen werden, die jetzt durch den Einbruch des Winters vorerst gestoppt wurden. Sobald die Witterung es zulässt, werden wir die Baumaßnahme beenden lassen.

 

Im Abwasserbereich haben wir die baulichen Jahresschreiben nochmals strecken müssen, da zur Zeit keine Fördermittel für Abwassermaßnahmen ausge­reicht werden.

Der Ortsteil Boden ist im Wesent­lichen erledigt. Im nächsten Jahr werden wir zusammen mit dem Abwasserzweckverband Prom­nitztal (AZV) von der Kirche Großdittmannsdorf bis zur Pap­pelstraße den Hauptkanal legen und die Stadt wird dann die entsprechenden Hausanschlüsse erstellen.

Weiterhin wird hier ein kleiner Bereich Oberflächenentwässe­rung gebaut werden müssen und ein Ringschluss der Wasserlei­tung im Bereich Ende Haupt­straße / Pappelstraße notwendig werden.

 

Den Mitgliedern des Stadtrates und den beratenden Bürgern sowie meinen Kolleginnen und Kollegen danke ich für die gute Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt Radeburg.

 

 

Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürgern, wünsche ich ein gesegnetes und besinnli­ches Weihnachtsfest sowie alles Gute, Gesundheit und Wohler­gehen für das Jahr 2011.

 

 

Ihr Dieter Jesse

Bürgermeister

Mittelschule Heinrich-Zille Radeburg

Weißt du, wie‘s war in diesem Jahr…

Die Theatergruppe nimmt ihren verdienten Beifall entgegen.

Den Gestaltern des Weihnachtsprogrammes Frau Vogt, Frau Richert, Frau Rous und Frau Schneider (v.l.) wird für ihre Arbeit mit dem Chor und der Theatergruppe vom Schulleiter Herrn Ufert gedankt.

Immer, wenn es Weihnacht wird, bereiten sich viele unserer Schüler auf einen besonderen Höhepunkt vor - das Weih­nachtsprogramm. Eigentlich beginnt die Arbeit bereits mit Schuljahresbeginn. Die Gruppe „ Musiktheater“ sucht nach einem passendem Stück, der Chor singt im Herbst Weihnachtslieder, Arbeitsgemeinschaften machen sich Gedanken, was ihr Beitrag sein könnte, Neigungskurse profilieren sich und nehmen das Highlight im Plan auf.

An zwei vorweihnachtlichen Abenden luden wir zu unseren Aufführungen ein. Die Gäste konnten außerdem den Weih­nachtsmarkt am „ Zillebunker“ besuchen, auf dem sie viele herz­hafte und süße Leckereien ange­boten bekamen oder kleine, von Schülern gefertigte Geschenke erwerben konnten. Trotz knackiger
Kälte und viel Schnee fanden Eltern, Großeltern, ehemalige Schüler,
Förderer unserer Schule und viele weitere Gäste in die weihnachtlich geschmückte Schule.

Zu Beginn des Festprogramms bewiesen  Sophie Jakob am Flügel und Luise Schauer auf der Geige ihr Können und sorg­ten mit ihrer Musik für eine festlich besinnliche Stimmung. Unser Schulleiter, Herr Ufert, begrüßte die Gäste und drückte seine Freude darüber aus, dass so großes Interesse an unserer Arbeit besteht. Gleichzeitig dankte er allen Anwesenden für ihre Unterstützung. Am Ende des Programms ergriff er nochmals das Wort, er nahm den Gedanken des Chorliedes auf...“ Es war gut, euch wieder zu sehn…“ und wünschte allen ein besinnliches Weihnachtsfest.

 Das „ Musiktheater“, dessen Ensemble Schüler fast aller Altersstufen vereint, gestaltete den ersten Teil der Veranstal­tung. Erfrischend neu bearbeitet wurde unter der Führung von Frau Richert und Frau Schneider das Märchen „ Die goldenen Fingerspitzen“. Mit einem Lied wurden die Zuschauer in das Geschehen eingeführt, Philipp Weber und Frau Richert beglei­teten instrumental. Das Mädchen Susanne, gespielt von Luisa Görne, hat  beim Erscheinen der Eisfrau einen Wunsch frei. Sie besteht auf goldene Fingerspit­zen: „ Prinzessin Goldfinger ist mein schöner Name, Prinzessin Goldfinger ist’ ne feine Dame…“ Dieses Lied begleitet uns durch die Handlung. Unsere Prinzessin zieht durch die Welt, begegnet einer fleißigen Kräuterfrau, die sie aufnimmt, obwohl die Prin­zessin kaum etwas Nützliches tun kann. Danach landet sie bei einem Schausteller. Furchtbar findet sie, dass sie von ihm  als Attraktion auf dem Jahrmarkt verkauft wird. Später glaubt sie, beim König Faulus I. ihr Glück gefunden zu haben, aber…es wird ihr schnell langweilig, dieses nichtstuerische Leben. Sie sehnt sich nach Beschäftigung und ihrer Familie. Zurückgekehrt hilft sie ihrem kranken Bruder Heiner, der darüber sehr erstaunt ist. Die gol­denen Fingerspitzen, die sie bei jeder Tätigkeit behindern, möchte sie gern loswerden. Es ist wieder Winter, die Eisfee kann dem Mädchen die Fingerspitzen lösen. Nein , eigentlich hat sie sich selbst erlöst- sie ist tätig geworden. Ein glückliches Ende- eben ein Märchen- oder steckt doch viel Wahres und Wichtiges darin?

 

 Den zweiten Teil des Programms gestaltete traditionell unser, vom Vertiefungskurs Musik stimmlich unterstützter, Schulchor. Mit viel Tatendrang arbeiteten die Sänger bereits im Chorlager mit ihren Chorleiterinnen Frau Rous und Frau Vogt an diesem Projekt. An diesen Tagen vergaßen sie fast, dass sie härter und länger übten als sonst.  Unter anderem berei­teten sie die Weihnachtsklassiker „Jingle Bells “und „Guten Abend schön Abend“ vor. Mit dem Lied auf den Lippen:  „Weißt du wie`s war im letzten Jahr…“betraten die Chorleute die Aula. Ein Sänger trug eine Wichtelmütze über der Schulter, vielleicht war das für die Kinderaugen in der ersten Reihe ein besonderer Hinweis? Na, auf jeden Fall kam der Weihnachtsmann am Ende der Veranstaltung und ver­teilte kleine Gaben. Es war ein abwechslungsreiches, besinnlich bis heiteres Programm, man konnte förmlich spüren, dass es den Akteuren nach der vielen Arbeit Spaß machte, vor diesem Publikum aufzutreten. Viele von uns wurden an so manch eigenes Erlebnis zur Weihnachtszeit erinnert, vielleicht auch durch das Gedicht „ Weihnachten gestern und heute“. Philipp  Weber, Carina Wittke, Lena Reuschel und viele weitere Solisten berei­cherten das Programm mit Instru­mentalbeiträgen, Liedern oder instrumental begleiteten Gedich­ten. Die Sänger verabschiedeten sich mit „ Es war gut, euch wieder zu sehn…“ und bekamen für ihre Leistung einen ebenso starken Applaus wie das Musiktheater.

 Unser Chor hatte noch einen besonderen Auftritt. Es gab eine Premiere. Die Idee dazu wurde bereits vor einem Jahr geboren, verwirklicht werden konnte sie aber erst in der Vorweihnachts­zeit 2010. Sänger von zehn bis X Jahren probten altbekannte und neue Weihnachtslieder. Und sie hatten viel Spaß dabei. Erstmals traten die Chöre des Heimatvereins und der Zille­schule mit einem gemeinsamen Programm auf dem Radeburger Weihnachtsmarkt auf. Sicher waren die Zuhörer freudig über­rascht.

Antonia Ritter, Kl.7

Angelika Wolf

König Faulus und Prinzessin Goldfinger

Im Chor der Mittelschule singen Schüler aus Klassen 5 bis 10.

Szene aus „Die goldenen Fingerspitzen“.

Kommentar I

Zillehain-Sanierung

dem Klimawandel anpassen?

Die Promnitzpromenade war einst mit Birken bepflanzt.

Die Meinungen gehen auseinan­der – und das spannende ist: jeder hat irgendwie recht. Die einen, zum Beispiel die CDU-Frak­tion, wollen die Gelegenheit der Neupflanzung nutzen und einen radikal verjüngten Park – nicht nur mit riesigen Bäumen sondern mit Sträuchern, Büschen, Rhodo­dendren, auch Blumenrabatten vielleicht und anderem mehr. Für andere, wie Bürgermeister Dieter Jesse, ist ein Park mit hohen Bäumen „der einzige Bereich, der Schatten spendet und Küh­lung bringt“. Beide Seiten beru­fen sich bei ihren Aussagen auf den Klimawandel. Prinzipiell erfreulich ist, daß gerade in unse­rer arg betroffenen Region das Thema angekommen ist. Aber was ist nun richtig? Eine Antwort auf diese Frage müssen meiner Meinung nach weitere Diskus­sionen unter Einbeziehung von Fachleuten bringen.

 

Günter Andrä, Dipl. Landwirt, als beratender Bürger Mitglied im Sozialausschuss, dem auch die Bereiche Kultur und Denk­malpflege obliegen, warnt davor, die Sanierung denkmalschütze­risch „zu eng“ zu sehen. „Denk­malgerecht“ wieder dasselbe zu pflanzen, was vorher hier stand, aber hier nicht bestehen kann, das wird dem Anliegen von damals nicht gerecht und ist damit auch nicht denkmalgerecht. Aufgabe ist es  nicht, 1:1 zu ersetzen,“ so Günter Andrä, „sondern die landeskulturellen Ansprüche rau­mästhetischer Gestaltung mit den landespflegerischen Erfordernis­sen zur Pflanzung bzw.  Anlage standortgerechter Gehölze und Pflanzen in Einklang zu bringen. Die Historie des Parkes, also sein Denkmalcharakter und die Folgen des Klimawandels sind gleichermaßen zu beachten.“

 

Die Arbeitsgruppe Stadtge­schichte, die sich im Kultur- und Heimatverein ganz besonders mit der Geschichte des Verschö­nerungsvereins und damit auch mit der Radeburger Stadtpark­geschichte befasst hat, kann auf Grundlage ihrer Studien beipflichten. Das Anliegen des Verschönerungsvereins ist es gewesen, eine „grüne Lunge“ für Radeburg zu schaffen. Dies belegt die Satzung des Vereins aus den 1930er Jahren.

Ist  damit belegt, dass Dieter Jesses Argument dem damaligen Anliegen näher ist?

Ist damit auch Rüdiger Stanneks Feststellung „die damals den Park angelegt haben, haben sich ja auch was dabei gedacht,“ Genüge getan?

Die „tornadoresistente“ Ersat­zeiche wird es sowieso nicht geben, wie wohl Bäume generell einem Tornado, von dem sie direkt getroffen werden, nicht widerstehen können.

 

Wohl aber kann es Bäume geben, die an einem Standort wie diesem, mit dicht anstehendem Grundwasser, besser klarkom­men und ihre Wurzeln stand­ortgerecht ausbilden. An einem solchen Standort wachsen viele robuste Straucharten und kleine Bäume, wie z.B. Birken und Erlen, sagen die Wissenschaftler von der TU Dresden.

 

Alte Fotos des Stadtparks bele­gen, dass die Erstbepflanzung des früher sumpfigen Parkge­ländes mit eben solchen Bäumen geschah, daß Hecken und Sträu­cher gepflanzt wurden – genau das, was heute für den Standort auch zu empfehlen wäre. Die Promenade entlang der Promnitz war eine Birkenallee.

 

Entspräche also die Idee einer Parkanlage mit kleineren Gehöl­zen eher den Ambitionen des Verschönerungsvereins? Auch das wäre zu einfach. Der Verein existierte fast 100 Jahre – also über vier Generationen. Es ist verständlich, dass über einen so langen Zeitraum im Verein auch  der Zeitgeist wechselte und dass der Verein Moden unterworfen war. So ist ja der Ersatz der Birken durch Eichen nicht aus Versehen passiert, son­dern auf Beschluss des Vereins. Denkmalsgerecht zu sanieren heißt, dem Denkmal gerecht zu werden. Dies verlangt ein tolerantes Herangehen, verlangt, die Sichtweisen der früheren Generationen mindestens zur Kenntnis zu nehmen, besser: zu respektieren und im glücklich­sten Fall auch zu übernehmen und fortzuführen.

Ein solches „dynamisches“ Ver­ständnis der landschaftspflege­rischen Aufgabe schließt eine moderne, auch den Klimawandel einbeziehende Parkgestaltung eben gerade nicht aus, denn auch der Geist unserer Zeit hat Anspruch auf Beteiligung. Bei der Marktplatzüberplanung und im Zuge des Straßenbaus in der Achse Großenhainer-Radeberger Straße hat man den Paradig­menwechsel in Bezug auf die Architektur auch vollzogen. Es wird nicht mehr historisch getrimmter Ersatz geschaffen, sondern was neu ist „darf“ auch neu aussehen. So hebt sich der historische Bestand deutlicher ab. Eine ähnliche Denkweise stünde einem modernen Parksanierungs­konzept sicher auch gut an.

Damit stehen wir wieder am Anfang: alles ist möglich und alles auch irgendwie richtig – außer: die Sache dem Selbst­lauf zu überlassen.

Eine Idee wäre vielleicht, ein „Zielkonzept“ für den Park zu erstellen, in dem der Erhalt der vorhandenen Substanz ebenso seine Berechtigung hat wie Neues – ein Parkkonzept, das nicht radikal umgestaltet, son­dern der Natur auch die Zeit lässt, die sie braucht. Ein Konzept, das sagt, was gemacht werden soll, wenn sich künftig durch Sturm oder durch Alter Lücken im Baumbestand bilden. Ich glaube, das wäre vorbildlich.

 

Bürgermeister Dieter Jesse hat den Stadträten zugesagt, das Thema weiter zu behandeln. Wie der Stadtpark künftig aussehen soll, scheint doch ein Thema zu sein, das viele bewegt.

Klaus Kroemke

Der Zille-Hain wie er in den Anfangsjahren angelegt war.

Stadtgestaltung

Radeburgs Stadtpark reichte einst vom Badergarten bis zum Carolahain

In den „Goldenen Zwanzigern“ vermarktete sich Radeburg als „Wochenendstadt“ - „Die Stadt für Wochenende und Erholung“. Ein wichtiges „Lockmittel“ für Besucher war damals Radeburgs Stadtpark, der aber damals weit größer war, als der heutige Hein­rich-Zille-Hain.

Zwischen 1863 und 1864 wurde die Promnitz „zwischen Südner­graben“ (Sinter) und der Röder reguliert. „An Stelle der sumpfi­gen Teile wurden schöne Prome­nadenwege und schmucke Anla­gen geschaffen,“ schreibt Pastor Kramer in der Festschrift  zum Heimatfest von 1907. Danach wurde vom Landschaftsgärtner Pietzsch aus Oberlößnitz aus dem vormaligen „Kanonenhügel“ der Carolahain geschaffen, der vom heutigen Friedhof bis an den Sin­tergraben reichte. Die Dresdner Straße als Staatsstraße (S 80), die den Park später durchschnitt, gab es damals noch nicht.

Der Promenadenweg reichte bis zur Rödermündung. Außer im heutigen Zillehain ist er noch im Bereich des Busbahnhofs rudimentär zu erkennen - und an der so genannten „Waage“ (Promnitzweg).

Die Promenade selbst verlief möglicherwiese weiter über die Großenhainer Straße und ist jen­seits vielleicht noch in Ansätzen durch einige Bepflanzungen zu erkennen. Die Arbeitsgruppe Stadtgeschichte erforscht dies gerade. Möglicherweise ist die „Allee“ am so genannten Bader­garten (zwischen der Produkti­onshalle der Firma Zeidler und der Röder) mal Bestandteil von Plänen gewesen, die Promenade entlang der Röder fortzuführen. Ein Fußweg, der von dort zum Sportplatz führt, könnte damit im Zusammenhang stehen. Vor dem Bau der Autobahn verlief er vermutlich weiter bis zur Würschnitzer Straße und zum  Lindenplatz. Von da aus war es nicht weit zurück zum Sinter, so dass man einen schönen Rund­gang um die Stadt haben konnte. Wenn es dazu neue Erkenntnisse gibt, werden wir hier berichten.

KR.

Stadt Radeburg - Bauamt

Stadt Radeburg

Information zu Behinderungen durch Straßenausbau
Heinrich-Zille-Straße/Radeberger Straße
bis einschließlich Mühlgasse/August-Bebel-Straße

Beschlüsse des Stadtrates zur 17. Beratung
am 09.12.2010

In öffentlicher Sitzung

 

Beschluss Nr. 01 – 17./5.

Feststellung der Jahresrech­nung 2009 der Stadt Radeburg

 

Beschluss Nr. 02 – 17./5.

Übernahme einer Abstands­flächenbaulast auf dem städ­tischen Flurstück 422/5 der Gemarkung Radeburg

 

Beschluss Nr. 03 – 17./5.

Übernahme einer Abstands­flächenbaulast auf dem städ­tischen Flurstück 162/3 der Gemarkung Radeburg

Beschluss Nr. 04 – 17./5.

Ausgaben und Einnahmen für die Wiederbepflanzung und Wiederbeschaffung von Bänken im Zille-Hain

 

 

Der vollständige Wortlaut der gefassten Beschlüsse in öffentlicher Sitzung kann im Sekretariat des Bürgermei­sters, Rathaus, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

gez. Jesse

Bürgermeister

Die Bauarbeiten ruhen während der gegenwärtigen Witterung.

 

Die Fahrbahn in der Hein­rich-Zille-Straße ist als Ein­bahnstraße von der Radeber­ger Straße her in Richtung Markt befahrbar. Geparkt werden kann nicht! Mühl­gasse, August-Bebel-Straße und Kirchplatz bleiben Sack­gassen! Die Zugänge werden provisorisch über die Gehwege gewährleistet – bitte beachten Sie die örtlichen Gegebenhei­ten! Sobald möglich werden die Pflasterarbeiten daran fort­gesetzt.

 

Der Zeitpunkt der erneuten Vollsperrung zum Asphaltdec­keneinbau ist witterungsabhän­gig, die Anwohner werden per Postwurf  informiert.

 

Alle Buslinien Richtung Großen­hain und Dresden fahren über Am Sinter/Bahnhofsbrücke/Hospitalstraße zum Busbahnhof und zurück. Die Ersatzhalte­stellen sind Am Sinter in Höhe Parkplatz Jugendclub. Die Bus­linie nach Coswig bedient die Haltestellen Siedlung, Bahnhof, Gartenstraße.

 

Die Innenstadthaltestellen Friedhof/Tankstelle/Markt/Großenhainer Platz entfallen.

 

Bitte beachten Sie die Halte­stelleninformationen.

Stadt Radeburg

Stadt Radeburg

Hinweis zur Vorstellung der Landestalsperren-
verwaltung
im Technischen Ausschuss

 

Am 18.01.2011 stellt sich die Landestalsperrenverwaltung in der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses im Ratssaal der Stadt Radeburg ab 19 Uhr vor und erläutert u.a. die Funktionsweise und Nutzung der Speicherbecken Radeburg.

Bekanntmachung der Jahresrechnung 2009 der Stadt Radeburg

Gemäß § 88 (4) der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom  18. März  2003 (GVBL.S.55,  ber. S. 159, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2008 (GVBL. S.138) wird  hiermit bekannt gemacht, dass  der Stadtrat  der Stadt Radeburg am 09. Dezember 2010  die Jahresrechnung 2009 der Stadt Radeburg mit Beschluss Nr. 01-17./5. gemäß der vorgelegten Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung (Anlage 1) festgestellt hat.

 

Gleichzeitig weisen wir auf die in § 88 (4) SächsGemO festgelegte öffentliche Auslegung der Jahresrechnung 2009 der Stadt Radeburg mit Rechenschaftsbericht hin. Diese Unterlagen liegen vom 20. Dezember 2010 bis 03. Januar 2011 während den Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung /
Kämmerei (2. Obergeschoss) zur Einsichtnahme aus.

Anlage 1 zum Beschluss Feststellung der JR 2009

 

Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haus­haltsjahr 2009   - in Euro -

                                    Verwaltungs-      Vermögens-        Gesamt
                                                haushalt haushalt haushalt

1.             Soll-Einnahmen  10.695.594,65      6.582.630,65        17.278.225,30

2.             + neue Haushaltseinnahmereste       ---------------            298.255,82           298.255,82

3.          - Haushaltseinnahmereste Vorjahr* ---------------         987.911,15         987.911,15

4.             Bereinigte Soll-Einnahmen             10.695.594,65      5.892.975,32        16.588.569,97

5.             Soll-Ausgaben     10.695.594,65      6.712.827,30        17.408.421,95

6.             + neue Haushaltsausgabereste          0              1.165.642,02        1.165.642,02

7.             - Haushaltsausgabereste Vorjahr*    0              1.985.494,00        1.985.494,00

8.             Bereinigte Soll-Ausgaben                10.695.594,65      5.892.975,32        16.588.569,97

9.             Fehlbetrag(VmH Nr. 8./. Nr. 4)          ---------------                           0                              0

Nachrichtlich(Haushaltsausgleich § 22 KomHVO)         

10.          Soll-Ausgaben VwH –
                enthaltene Zuführung an VmH         2.292.868,48        -------------               --------------

11.        Soll-Ausgaben VmH – enthaltene
                Zuführung an VwH             --------------                                        0  --------------

12.          Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1
                Satz 2 KomHVO: 977.907,50 €       --------------              -------------             --------------

13.          Soll-Ausgaben VmHH – enthaltene
                Zuführung zur allgem. Rücklage
                Überschuss, GrpNr. 91        --------------            0              --------------

14.          Soll-Einnahme- enthaltene Ent-
                nahme aus der allgem. Rücklage      --------------            413.547,28           --------------

15.          Soll-Einnahme VwH – enthaltene
                Zuführung zum allgem. Ausgleich  0              0             0

16.          Fehlbetrag nach § 79 Abs. 2
                SächsGemO (vergleiche § 23
                Abs.1 Satz 2 KomHVO)      --------------                            0               --------------

Technischer Ausschuß

18.01.11 - 19.00 Uhr

im Ratssaal der Stadt Radeburg

Sitzung des Stadtrates

06.01.2011 - 19:30 Uhr

im Ratssaal der Stadt Radeburg

Schuldnerberatung in Radeburg

am Freitag, den 21. Januar
von 9.00-12.00 Uhr; Bürgerbüro

Erdgeschoß Stadtverwaltung - Bauamt

HERREN-HALLEN-
FUSSBALLTURNIER

2. Mobilconcept-Cup

Termin: 08. Januar 2011

Beginn: 14.00 Uhr

Ort: Radeburg, Meißner Berg

Rentenberatung

Jeden zweiten Dienstag im Monat von 15-16 Uhr - Bürgerbüro

Erdgeschoß Stadtverwaltung - Bauamt

Sprechstunde

Schwangerenberatung

Ort: Radeburg- Seniorenclub

Meißner Str. 1

3. Donnerstag im Monat · 9:00-10:30

Voranmeldung erbeten

unter 03521 7253452

Themen: Antrag Babyerstausstattung, allgemeine soziale Beratung
rund um Schwangerschaft

A. Janotta, Sozialarbeiterin

 

Teilnehmende Mannschaften:

  LSV Tauscha 61

   SV Empor Berlin

    TSV Radeburg 1862

     Hermsdorfer SV

      SV Masserberg

       SG Dynamo Dresden IV

        Berbisdorfer SV 1.

         Berbisdorfer SV 2.

Eintritt frei +++ Speisen & Getränke +++ Tombola

Aus dem Stadtrat berichtet

Aus dem Beteiligungsbericht der Stadt Radeburg für das Geschäftsjahr 2009

Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung hat die Stadt Radeburg dem Stadtrat der Stadt Radeburg regelmäßig Beteiligungsberichte der Unter­nehmen vorzulegen, an denen die Stadt mittelbar

oder unmittelbar beteiligt ist und diese Berichte öffentlich, für jeden Bürger zur Einsicht, auszulegen.

 

An folgenden Unternehmen ist die Stadt beteiligt:

• Radeburger Wohnungsge­sellschaft mbH

• Abwasserzweckverband „Promnitztal“, Radeburg

• Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden

• KBO Kommunale Betei­ligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen Ost mbH, Sebnitz

• Wasserverband Brockwitz-Rödern

• Zweckverband Energie Ostsachsen i. L.

 

Bürgermeister Dieter Jesse legte den Stadträten eine Ein­schätzung zu den einzelnen Gesellschaften vor, aus der wir nachfolgend zitieren.

 

 

1. Radeburger Wohnungs-
gesellschaft mbH

 

Die Gesellschaft mit beschränk­ter Haftung ist 100 % im Eigentum der Stadt Radeburg. Die Gesellschaft selbst kann auf Grund der zu fast 100 % sanierten Wohnungen in ihrem Bestand auf einen Leerstand in den letzten Jahren bis zu 5,55 % zurück blicken. Aktuell ist ein durchschnittlicher Leerstand im Jahre 2009 von 5,07 % fest­gestellt worden. Hierbei han­delt es sich im wesentlichsten um die 4-Raum-Wohnungen in der 4. Etage. Der bereits seit Jahren niedrige Leerstand ist auch nach Auskunft der Wirt­schaftsprüfungsgesellschaft, die seit Jahren die Gesellschaft überprüft, in Sachsen ein histo­risches Tief.

 

Die Gesellschaft war jederzeit im Jahre 2009 in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtun­gen nachzukommen. Es ist ein positives Ergebnis erwirtschaf­tet worden, da die Sonderab­schreibungsmodelle ausgelau­fen sind. Die Kassenlage war als gut zu bezeichnen.

Bezüglich der Finanzbeziehun­gen zur Stadt bleibt festzustel­len, dass die RWG seit einigen Jahren mit ca. 100.000 € das an sie gewährte Darlehen zurück zahlt. Dies wird spätestens 2012 zurückgezahlt sein.

Weitere Besonderheiten der direkten Beziehung zwischen Stadt und RWG sind, dass die

Gewerberäumlichkeiten und Wohnungen in gemischt genutz­ten Häusern (z. B. Wohnungen über dem Heimatmuseum) von der RWG verwaltet werden und wir hier eine den gesetzlichen

Regelungen entsprechende Verwaltungsgebühr bezahlen müssen. Darüber hinaus werden durch die Personalabteilung der Stadt die Personalkosten der RWG berechnet, ausgezahlt und Sozialbeträge abgeführt. Für diese Dienstleistung zahlt die RWG einen monatlichen Pauschalbetrag an die Stadt.

Zurzeit bestehen Bestrebungen, die von der RWG verwalteten reinen Wohnhäuser dem priva­ten Markt zum Kauf anzubie­ten. Dies insbesondere, da hier erheblicher Sanierungsrückstau entstanden ist, den die Gesell­schaft mit eigenen Mitteln ohne zusätzliche Kreditaufnahmen nicht bewältigen kann. Die Bestrebungen haben erst für die Röderstraße Erfolg gehabt.

Nach Rückkauf des Erbbau­rechts aus Insolvenz verwaltet die RWG für die Stadt auch den „Moritz“. Hier ist eine Sozial­station vom ASB eingerichtet worden, die auch die älteren Mieter betreut.

 

 

2. Abwasserzweckverband „Promnitztal“, Radeburg

 

Hierbei handelt es sich um einen Zweckverband nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit. Der Zweck­verband „Promnitztal“ (AZV) ist ein Teilzweckverband. Dies bedeutet, dass er nur die Klär­werke und Hauptsammler baut, das Abwasser einsammelt, behandelt und den gesetzlichen Bedingungen entsprechend abführt.

Folgende Mitglieder waren 2009 im AZV noch mit folgen­den Anteilen vertreten:

• Stadt Radeburg 50,29 %

• Gemeinde Moritzburg 34,76%

• Gemeinde Ottendorf-Okrilla 14,95 %

Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat den Ausstieg aus dem AZV von der Rechtsauf­sichtsbehörde genehmigt erhal­ten und arbeitet nicht mehr im AZV mit. Danach sind die Stadt Radeburg und die Gemeinde Moritzburg die einzig verblei­benden Mitgliedsgemeinden im AZV.

Im Jahre 2009 ist die neue Sat­zung beschlossen und geneh­migt worden. Der Austritt von Ottendorf-Okrilla ist vollzogen worden.

Der AZV baut z. Zt. die Über­leitung des Ortsteiles Boden zusammen mit der Stadt. Da die angefallenen Betriebsko­sten des AZV durch Umla­gen anteilsmäßig durch Rade­burg und Moritzburg getragen werden müssen, ist die Finanz­lage jährlich als ausgeglichen zu bezeichnen. Der Schulden­stand per 31.12.2009 beträgt 5,249 Mio €.

 

3. Sächsisches Kommunales Studieninstitut

 

Das Sächsische Kommu­nale Studieninstitut Dresden (SKSD) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts als Zweckverband, welcher aus­schließlich dem Zweck dient, Ausbildung von Verwaltungs­angestellten - Lehrgänge zum I. und 2. Angestelltenlehrgang, Lehrgänge nur die Aus- und Fortbildung der Beschäftigen im öffentlichen Dienst - zu organisieren.

Die Stadt Radeburg hat ein Stimmrechtsanteil von 1,11 %. Die Umlage beträgt 409,66 €.

Gewinne und Verluste treten nicht auf.

4. Kommunale Beteiligungs­gesellschaft an der
Energieversorgung Sachsen Ost mbH, Sebnitz

 

Die Stadt hat 1,1138 % Betei­ligung an der KBO (Kommu­nale Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen/Ost mbH), die wie­derum 25,5003 % an der zum 01.01.2008 neu gegründeten ENSO Energie Sachsen Ost AG besitzt. Die KBO hat 166 Gesellschafter. Die Stadt Rade­burg hält hier 3.523 Aktien. In den letzten Jahren sind sowohl aus der ENSO Energieversor­gung Sachsen Ost mbH als auch aus der GASO Gewinne an die Gemeinden und Städte ausgeschüttet worden.

Nach Mitteilung der Geschäfts­führer hat sich der Zusammen­schluss von der ENSO Strom GmbH mit der GASO GmbH in die Dachgesellschaft ENSO positiv ausgewirkt. Allerdings sind noch nicht alle Synergie­effekte ausgeschöpft.

Sowohl im Gas als auch im Strom hat sich der freie Wett­bewerb im Jahre 2008 und 2009 noch nicht groß ausge­wirkt. Dies wird jedoch in Zukunft anders gesehen. Damit ist mit fallenden Umsätzen zu rechnen, was dazu führt, dass die Gesellschafter und damit auch die Kommunen weniger an Gewinnausschüttungen erhalten. 2007, 2008 und 2009 waren die Gewinnausschüt­tungen für die Kommunen gleichbleibend hoch.

 

 

5. Wasserverband
Brockwitz-Rödern

 

Der Wasserverband Brockwitz Rödem ist ein Zweckverband, dem hauptsächlich die Gemein­den und Städte des Landkreises Meißen angehören. Nach dem im Jahre 2001 die Wasserver­sorgung Brockwitz-Rödern GmbH gegründet wurde und die DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH, als strate­gischer Partner, mit 49 % an dieser GmbH beteiligt wurde, besteht der Zweckverband Brockwitz-Rödern eigentlich nur noch als „hohler Vogel“.

Der Wasserverband Brockwitz Rödem verfugt nicht mehr über eigene Aufgaben und Personal und hat offiziell nur noch eine Kreditsumme von rund 1,2 Mio € im Haushaltsplan. Dieser Kredit wird It. Beteiligungsver­trag über die Brockwitz-Rödern GmbH mit der DREWAG von dieser befriedigt. Wasserver­sorgungsverträge und damit Zahlungen werden von der Stadt Radeburg nur an die Wasserversorgung Brockwitz-Rödern GmbH geleistet. Die Stadt ist damit an dieser GmbH mittelbar beteiligt.

Besondere Hinweise auf die Liquidität der Wasserversor­gung Brockwitz-Rödern GmbH bestehen insbesondere auf die schrumpfende Bevölkerungszahl und die Sparmaßnahmen der Verbliebenen, die - insgesamt gesehen - den Wasserverbrauch rückläufig erscheinen lassen.

Damit ist auch die Wasserver­sorgungs GmbH in der Pflicht, für Investitionen eine strenge Prüfung vorzunehmen und die Betriebskosten zu senken. In dem damaligen Vertrag mit der DREWAG ist der Preis fur die Wasserlieferung bis 2007 festgeschrieben gewesen. Ab 01.01.2009 ist der Wasserlie­ferpreis auf 0,84 €/m³ erhöht und bis Ende der Beteiligung durch die DREWAG 2021 festgeschrieben worden.

Ausschüttungen von der GmbH sind bisher nicht erfolgt und sind auch zukünftig nicht zu erwarten.

Die Auflösung ist genehmigt. Rechtlich kann die Auflösung noch einige Jahre dauern.

 

„Ingesamt kann festgestellt werden,“ so das Fazit des Bür­germeisters, „dass alle Betei­ligungen der Stadt Radeburg an Unternehmen zu keinerlei finanziellen Belastungen der Stadt führen können. Inwieweit mittelfristig noch Gewinnaus­schüttungen in den bisherigen Höhen erfolgen, bleibt abzu­warten.“ Der Stadtrat hat alle vorgelegten Beteiligungsbe­richte in seiner 17. Sitzung zur Kenntnis genommen.

Beteiligungsberichte für das Jahr 2009 von Unternehmen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist

Auf der Grundlage von § 99 der Gemeindeordnung für den Frei­staat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekannt­machung vom 18.03.2003 (SächsGVBL. S.55, ber. S.159, zuletzt geändert durch Art. 2 des ÄndG vom 26.06.2009 - SächsGVBL. S.323) wird bekannt gegeben, dass die Beteiligungsberichte von Unternehmen, an denen die Stadt Radeburg unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, in der Zeit vom

                                  03.01.2011 bis 14.01.2011

 

im Sekretariat des Bürgermei­sters, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg, während der

üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausliegen.                                                    

Die Beteiligungsberichte

 

- der Radeburger Wohnungsge­sellschaft mbH

- des Abwasserzweckverbandes „Promnitztal“, Radeburg

- des Sächsischen Kommunalen Studieninstitutes Dresden

- der KBO Kommunale Betei­ligungsgesellschaft mbH an der Energieversorgung Sachsen Ost mbH, Sebnitz

- des Wasserverbandes Brock­witz-Rödern

- des Zweckverbandes Energie Ostsachsen

 

wurden dem Stadtrat in der Sitzung am 9. Dezember 2010 zur Kenntnis gegeben.

 

gez. Jesse

Bürgermeister

Apothekenbereitschaftsplan

KOMMT GRATULIEREN

 

 

 

 

 

Bereitschaftszeiten der Apotheken in Großenhain und Radeburg:

- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr

- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr

- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr

Herzliche Glückwünsche  übermittelt

die Stadtverwaltung Radeburg

18.12.      Triebischtal -Apotheke Meißen                Stadt -Apotheke       17 -19

19.12.      Markt -Apotheke Meißen         Stadt -Apotheke       10 -12 & 17 -19

20.12.      Sonnen -Apotheke Meißen      Marien -Apotheke    18 -20

21.12.      Stadt -Apotheke Großenhain    Stadt -Apotheke       18 -20

22.12.      Markt -Apotheke Meißen         Mohren -Apotheke 18 -20

23.12.      Apo. am Kupferberg Großenhain            Apo. am Kupferberg                18 -20

24.12.      Mohren-Apotheke Großenhain                Mohren -Apotheke  17 -19

25.12.      Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal           
                                Löwen -Apotheke    10 -12 & 17 -19

26.12.      Apo. am Kirchplatz Weinböhla                Apo. am Kupferberg                10 -12 & 17 -19

27.12.      Elbtal -Apotheke Meißen         Löwen -Apotheke    18 -20

28.12.      Apo. am Kirchplatz Weinböhla                Apo. am Kupferberg                18 -20

29.12.      Regenbogen -Apotheke Meißen               Stadt -Apotheke       18 -20

30.12.      Alte Apotheke Weinböhla        Apo. am Kupferberg                18 -20

31.12.      Sonnen -Apotheke Meißen      Marien -Apotheke    10 -12 & 17 -19

1.1.          Rathaus -Apotheke Weinböhla                 Löwen -Apotheke    17 -19

2.1.          Apotheke am Kirchplatz Weinböhla         Marien -Apotheke    10 -12 & 17 -19

3.1.          Triebischtal -Apotheke Meißen                Stadt -Apotheke       18 -20

4.1.          Marien -Apotheke Großenhain                Marien -Apotheke    18 -20

5.1.          Hahnemann -Apotheke Meißen               Mohren -Apotheke 18 -20

6.1.          Regenbogen -Apotheke Meißen               Apo. am Kupferberg                18 -20

7.1.          Stadt -Apotheke Großenhain    Stadt -Apotheke       18 -20

8.1.          Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal           
                                Apo.am Kupferberg                 17 -19

9.1.          Apo. am Kupferberg Großenhain            Apo. am Kupferberg                10 -12 & 17 -19

10.1.        Moritz -Apotheke Meißen        Stadt -Apotheke       18 -20

11.1.        Rathaus -Apotheke Weinböhla                 Mohren -Apotheke 18 -20

12.1.        Sonnen -Apotheke Meißen      Löwen -Apotheke    18 -20

13.1.        Löwen -Apotheke Radeburg    Stadt -Apotheke       18 -20

14.1.        Markt -Apotheke Meißen         Löwen -Apotheke    18 -20

15.1.        Sonnen -Apotheke Meißen      Marien -Apotheke    17 -19

16.1.        Marien -Apotheke Großenhain                Marien -Apotheke    10 -12 & 17 -19

17.1.        Stadt -Apotheke Großenhain    Stadt -Apotheke       18 -20

18.1.        Elbtal -Apotheke Meißen         Mohren -Apotheke 18 -20

19.1.        Apo.am Kirchplatz Weinböhla                 Löwen -Apotheke    18 -20

20.1.        Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal           
                                Marien -Apotheke    18 -20

21.1.        Alte Apotheke Weinböhla        Apo. am Kupferberg                18 -20

22.1.        Alte Apotheke Weinböhla        Stadt -Apotheke       17 -19

23.1.        Elbtal -Apotheke Meißen (im Elbe-Center)             
                                Stadt -Apotheke       10 -12 & 17 -19

 

zum 75. Geburtstag

am 24.12.                Röhr, Manfred        Kurzer Weg 3, Volkersdorf

am 04.01.                Wolf, Dieter            August-Bebel-Str. 3

am 07.01.                Lösche, Harry         An der Promnitz 47, Bärnsdorf

am 13.01.                Wachtel, Konrad     Unterdorf 9, Bärwalde

am 16.01.                Gründler, Rosemarie               Hospitalstraße 24 A

am 19.01.                Kießling, Liesbeth   Bärnsdorfer Hauptstraße 27

 

zum 80. Geburtstag

am 26.12.                Engelmann, Günther               Hospitalstr. 16

am 28.12.                Seiler, Horst            Radeburger Straße 24

am 30.12.                Kuffel, Ingeborg     Paul-Hoyer-Str. 7

am 03.01.                Jahn, Gerhard          Weinbergstraße 4

am 05.01.                Schlegel, Ingeborg  Dorfstraße 3, Bärwalde

am 15.01.                Hähnel, Brigitte       Gartenstraße 18

am 18.01.                Löschner, Manfred  Röderstraße 13

am 21.01.                Kreutz, Annelies     Bärnsdorfer Hauptstraße 74

 

zum 85. Geburtstag

am 25.12.                Johne, Gerda           Hauptstraße 4, Großdittmannsdorf

am 29.12.                Bruschwitz, Herbert                Freiheitsstraße 7

am 02.01.                Klick, Ursula           Würschnitzer Straße 10

am 14.01.                Klinger, Ursula       Bärnsdorfer Straße 6, Berbisdorf

 

zum 90. Geburtstag

am 14.01.                Büching, Johanna    Großenhainer Platz 5

am 14.01.                Fricke, Heinz           Zum Spitzberg 1, Volkersdorf

 

zum 91. Geburtstag

am 05.01.                Görner, Eva             Meißner Berg 76

am 08.01.                Naumann, Frida      Hofwall 2

am 15.01.                Ruchholtz, Irmgard Hospitalstr. 16        

 

Zur Diamantenen Hochzeit

gratulieren wir herzlich

am 26.12. dem

Ehepaar Ingeborg und Heinz Schlegel,

Dorfstraße 3, Bärwalde

Zahnärztlicher Notdienst Radeburg / Moritzburg

An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen jeweils von 9-11 Uhr

18./19.12.                Herr ZA Stille,

Ottendorf-Okrilla, Radeburger Str. 4

Tel. 035205/ 54134

24.12.      Herr Dr. Zimmer

                DD-Weixdorf, Schönburgstr. 21a

                Tel. 0351/8804921

                Tel. priv. 0351/8804202

25.12.      Frau DS Schee
                Moritzburg, Zillerstr.
                Tel.  035207/82382

26.12.      Herr Dr. Hentschel, Ottendorf-Okrilla, Radeburger Str. 9

                Tel.: 035205/ 74571

31.12.      Herr DS Reinhold,

                Radeburg, Großenhainer Str. 27

                Tel.  035208/ 80516

01./02.01.                Herr Dr. Gross

                Radeburg, Heinrich-Zille-Str. 13

                Tel. 035208/2041

08./09.01.                ZÄ Ute Grünberg  

                DD-Weixdorf, Paul-Wicke -Str. 10

                Tel. 0351/ 8806921

                mobil  0173/5422843

15./16.01.                Frau Dr. Mehlhorn
DD-Weixdorf

August-Wagner-Str. 2
Tel. 0351/8903641
priv. 0351/8804241

22./23.01.                Frau Dipl. med. Grosche,

                OT. Hermsdorf, Dresdner Str. 89

                Tel. 035205/ 73483

Ärztliche Notdienste

Rettungsstelle Meißen:

Die Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die

03521-73 85 21

Bereitschaftszeiten:

Mo, Di, Do: 19.00 – 7.00 Uhr

Mi: 14.00 – 7.00 Uhr

Fr: 14.00 – 8.00 Uhr

Sa: 08.00 – 8.00 Uhr

So u. Feiertag:

8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr

Impressum: Radeburger Anzeiger,  seit 1876, 134. (21.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna) sowie dem Informationsblatt für Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign Klaus-Dieter Kroemke e.K., August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de, e-Mail: werbung@radeburg.de;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Verantwortliche für die Verteilung: PNP Direktwerbung Distribution GmbH; Tel.: 03722/524221 oder 524231 - Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat.  Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm, für private Anzeigen
0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.

Landesdirektion Dresden

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Radeburg

Bekanntmachung

der Landesdirektion Dresden

nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)

über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und

Anlagenrechtsbescheinigungen

Gemarkungen Berbisdorf und Radeburg der Stadt Radeburg

vom 22. November 2010

Sonntag, den 19. Dezember             9.00 Uhr                Predigtgottesdienst

4. Advent                              gleichzeitig
                                Kindergottesdienst

Heilig Abend, den 24. Dezember   15.00 Uhr              Christvesper
                                mit Krippenspiel

                18.00 Uhr              Christvesper
                                im Kerzenschein

1. Christtag, den 25. Dezember       9.00 Uhr                Festgottesdienst
                                mit Pfarrer Spindler

2. Christtag, den 26. Dezember       9.00 Uhr                Festgottesdienst

                gleichzeitig Kindergottesdienst mit Weihnachtsfeier

Silvester, den 31. Dezember            18.00 Uhr              Abendmahls-
                                gottesdienst

                22.00 Uhr              Festliche Orgel-
                                musik zum
                                Jahresausklang

Neujahr, den 01. Januar 2011        9.30 Uhr                Predigtgottesdienst
                        mit Diakon Albrecht

Sonntag, den 02. Januar   16.30 Uhr              Kinderkrippenspiel 

2. Sonntag nach Weihnachten

Sonntag, den 09. Januar   9.00 Uhr               Predigtgottesdienst

1. Sonntag nach Epiphanias                              gleichzeitig
                                Kindergottesdienst

Sonntag, den 16. Januar   9.00 Uhr                Predigtgottesdienst

2. Sonntag nach Epiphanias                              gleichzeitig
                                Kindergottesdienst

 

Bibelstunden:      19.30 Uhr              jeden Mittwoch

Junge Gemeinde:                18.00 Uhr              jeden Mittwoch 

Frauenkreis:        14.30 Uhr              Dienstag, den 11. Januar

Kreis der Mitte:   19.30 Uhr              Dienstag, den 18. Januar    Mutti-Kind-Kreis:               9.00 Uhr                Dienstag,
                                den 11. und 25. Januar

Freiraum für Frauen:        19.30 Uhr              Donnerstag, den 13. Januar

Vierzig-Plus-Minus:           19.30 Uhr              Dienstag, den 25. Januar

Vorschulkreis:       9.30 Uhr              Sonnabends
                                außer in den Ferien

 

Bis zum 23. Dezember

sind wochentags von 17.30 Uhr – 18.00 Uhr
im Pfarrhaus Kinder und Erwachsene mit Liedern, Gedichten und Überraschungen gemeinsam auf dem
ADVENTSWEG unterwegs.

 

Weihnachtsmusik

          des 16. und 17. Jahrhunderts zum Zuhören und Mitsingen              Es musizieren die „Dresdner Stadtpfeifer“
auf historischen Instrumenten

am 2. Christtag, dem 26. Dezember 2010 – 17.00 Uhr
in der Röderner Kirche

Eintritt frei! Eine Kollekte wird am Ausgang erbeten.

   

Sprechzeit Pfr. Seifert:        dienstags 17 – 18 Uhr
                oder nach Vereinbarung!
                Telefon:  035208/349617

 

Im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter wünsche ich Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit und ein gutes Neues Jahr.

Ihr Pfarrer Frank Seifert                                                               

Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass die Wasser­versorgung Brockwitz-Rödern GmbH, Dresdner Straße 35, 01640 Coswig, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbe­scheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgeset­zes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat.

Die Anträge umfassen die beste­hende Trinkwasserleitung Nr. 37 von Radeburg bis zum Zähler­schacht Berbisdorf (DN 300) nebst Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in den Gemarkun­gen Berbisdorf und Radeburg der Stadt Radeburg.

 

Die von den Anlagen betroffe­nen Grundstückseigentümer der Flurstücke der oben aufgeführten Gemarkungen können die einge­reichten Anträge sowie die beige­fügten Unterlagen in der Zeit

 

vom 3. Januar 2011 bis einschließ­lich 31. Januar 2011

 

während der Dienststunden (mon­tags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr) in der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dres­den, Zimmer 2023, einsehen.

Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagen­rechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Ver­bindung mit § 7 Abs. 4 und 5  der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachen­rechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezem­ber 1994 (BGBl. I S. 3900).

 

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienst­barkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefort­leitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -ent­sorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. 

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks erteilt wird.

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Lei­tungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.

Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Dresden, Stauf­fenbergallee 2, 01099 Dresden, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14 (Zimmer 2023) bereit.

 

 

Dresden, den  22. November 2010

 

Landesdirektion Dresden

 

Zorn, Referatsleiter

Zensus 2011

Interviewer
für den Zensus 2011 gesucht!

Seit dem 1. November 2010 ist in Radebeul eine örtliche Erhe­bungsstelle für den Zensus 2011 eingerichtet, die ab 1. Januar 2011 ihren Betrieb aufnehmen wird.

 

Der Zensus 2011 läuft in Deutschland nach einem neuen Verfahren: Statt alle Einwoh­ner zu befragen, wie es bisher bei traditionellen Volkszählun­gen üblich war, werden dies­mal hauptsächlich Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Diese Methode reduziert die Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Auskunftspflichten und verursacht insgesamt gerin­gere Kosten. Daten, die nicht aus den Verwaltungsregistern gewonnen werden können, wie z. B. Informationen zu Bildung, Ausbildung und Beruf, werden per Stichprobe bei rund 380.000 Einwohnern und Einwohne­rinnen des Freistaates Sachsen befragt. Dafür werden bereits jetzt ehrenamtliche Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter gesucht, die bereit sind als Interviewer zu helfen. Ihre Hauptaufgabe ist es, ab Mai 2011 im Rahmen der Haushaltebefragung zusammen mit den Betroffenen die Frage­bogen auszufüllen.

 

Die örtliche Erhebungsstelle ist zuständig für die Durchführung der Haushaltestichprobe und weiteren Befragungen in den Gemeinden: Coswig, Ebersbach, Lampertswalde, Moritzburg, Radebeul, Radeburg, Tauscha, Thiendorf, Schönfeld und Weißig a. Raschütz.

 

Für diese ehrenamtliche Tätig­keit sollten Sie zuverlässig, verschwiegen und zeitlich fle­xibel sein. Zudem werden sie ausführlich geschult und in ihre Aufgaben eingewiesen. Für die Befragungen erhalten die Erhe­bungsbeauftragten Aufwand­sentschädigungen (inklusive Fahrtkosten). Für jede erfolg­reich geführte Befragung gibt es durchschnittlich 7,50 € pro Haushalt. Der zeitliche Auf­wand beträgt zwischen 30 und
60 Minuten.

 

Wer Interesse für diese ehren­amtliche Tätigkeit aufbringt und das 18. Lebensjahr vollen­det hat, wendet sich bitte an die örtliche Erhebungsstelle der Stadt Radebeul:

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Stefanie Schmidt

Rosa-Luxemburg-Platz 1

01445 Radebeul

zensus@radebeul.de

Tel.: 0351/8311-720

Informationen gibt es auch im Internet unter

http://www.zensus2011.de/.

 

Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal

Neuer Entsorger für Gelbe Säcke und Glas vom DSD beauftragt

Das Duale System Deutschland, kurz DSD, hat neue Entsorger beauftragt, die für die nächsten zwei Jahre im Landkreis Meißen die Gelben Säcke einsammeln und die Glascontainer entleeren werden, beginnend ab dem 1. Januar 2011. Diese Aufgaben fallen nicht in den Verantwor­tungsbereich des Zweckver­bandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE). Der Verband unterstützt das DSD bei der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Entsorgung Gelbe Säcke

Die REMONDIS Elbe-Röder GmbH wird die Gelben Säcke abholen (Termine siehe Abfall­kalender) und bei den Ausnah­mefällen die Gelben Tonnen entleeren. Der ZAOE bittet die Bürger, sich bei Problemen direkt an die Firma REMONDIS zu wenden,

Tel. 035248 836-32 oder -12.

 

In die Gelben Säcke /Tonnen kommen nur Verpackungsabfälle aus Kunststoff (z. B. Folien, Joghurtbecher, Zahnpastatuben), Weißblech (z. B. Konserven­dosen, Kronverschlüsse), Alu­minium (z. B. Deckel, Folien) und aus Verbundstoffen (z. B. Getränkepack). Eine Zahnbürste oder eine kaputte Schüssel aus Plastik kommen zum Beispiel in den Restabfall (schwarze Tonne).

Falsch befüllte Säcke/Tonnen lässt der Entsorger stehen.

 

Entleerung Glascontainer

Die Glascontainer wird die NERU GmbH & Co. KG entlee­ren. Bei Problemen bitte direkt an die Firma NERU wenden,

Tel. 0180 1408040 zum Ortstarif und 03521 765 410.

Aus dem Stadtrat berichtet

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Zahlenwerke wie Weihnachtsgeschenke

Für Radeburgs Stadträte gab es vor der 17. Sitzung am Donners­tag, dem 9. Dezember, wieder viele Zahlen zu studieren. Der Rechnungsprüfbericht des Rech­nungsprüfungsamtes und die Jahresrechungen 2009 der Stadt und der Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, standen zur Diskussion.

Die Unterlagen boten einen Rückblick auf das Krisenjahr, das aus Sicht der Stadt offen­bar keines war. Kontinuierlich ziehen die Steuereinnahmen der Stadt an. Obwohl für 2009 zwar nicht mit einem Einbruch wie andernorts, aber doch mit einem Rückgang gerechnet wurde, waren die Einnahmen im Ver­waltungshaushalt 2009 am Ende des Jahres sogar die höchsten seit der Wende. Mit 1,15 Mio Euro Mehreinnahmen schloß der Verwaltungshaushalt ab. Den größten Anteil an diesem Zuwachs haben die Gewerbe­steuern gebracht, was sehr für eine selbsttragende Entwicklung spricht. Das Gewerbesteuer­aufkommen ist von 1,67 Mio Euro in 2006 auf 2,84 Mio Euro 2009 gestiegen und hat damit den Rückgang an anderen Ein­nahmen- wie zum Beispiel den Schlüsselzuweisungen durch den Freistaat, mehr als wettgemacht – und ebenso Mehrausgaben kompensiert. Insbesondere stie­gen die Lohnkosten tarifgebun­den um 2,8%.

Da die Stadt aber insgesamt sparsam blieb, konnte sie im Kri­senjahr fast genau so viel Geld
(2,3 Mio) in den Vermögens­haushalt abführen wie 2008
(2,4 Mio).

 

Die Schulden der Stadt wurden planmäßig weiter abgebaut. Sie betragen jetzt noch rund
8 Mio €, das sind rund 1000€ pro Einwohner. Damit liegt Radeburg etwa im Durchschnitt der Gemeinden des Landkrei­ses (quelle: http://www.insm.de/insm/Themen/Steuern-und-Finanzen/Schuldenatlas/Schul­den-Downloads.html)

 

Eine wesentlich aussagekräf­tigere Kennzahl aber ist die Netto-Investitionsrate. Sie gibt an, wieviel Geld einer Kommune für Investitionen im Haushaltjahr tatsächlich zur Verfügung steht (siehe Katsen). Als gesund gilt eine Kommune, wenn ihre Net­toinvestitionsrate bei 2 bis 5 % liegt. Radeburg liegt seit vielen Jahren bei Raten um die 20% und ist damit bestens für Inve­stitionen ausgestattet. Für das Krisenjahr wurden vorsichtig „nur“ 6,7% geplant. Heraus­gekommen sind aufgrund der unerwartet hohen Einnahmen wieder 25,5%.

Das ist für Radeburg wie Weih­nachten, denn damit hatte Rade­burg die Möglichkeit, weiterhin überdurchschnittlich zu investie­ren.  Deshalb wurde in 2010 auch mit dem Ausbau der Heinrich-Zille-Straße ohne Fördermittel begonnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wofür Radeburg 2009 sein Geld ausgab

 

Wofür wurde das Geld in 2009 ausgegeben? Nach den Personal­kosten der größte Posten ist der Umbau der alten Grundschule Radeburg zum neuen Hort für 1,6 Mio EUR (Plan: 1,7 Mio), je rund 0,5 Mio für die energetische Sanierung des Horts und die Außenanlagen. Danach kommt die Sanierung der Stadtmitte mit 0,7 Mio €, wovon aber 0,4 Mio Fördermittel waren.

Das Ortskanalnetz Großditt­mannsdorf kostete 0,7 statt der geplanten 0,6 Mio €.

Das neu beschaffte Feuerwehr­fahrzeug für die FF Radeburg kostete 230 T€ (davon 86 T€ Fördermittel), die Promnitz­brücke an der Bahnhofstraße 220 T€.

Außer am eigenen ist Rade­burg auch noch an anderen Haushalten beteiligt. Diese mit zu betrachten, ist wichtig, um einschätzen zu können, wie eine Kommune tatsächlich dasteht. Aber auch hier überwiegen die guten Nachrichten. Lesen sie dazu  „Aus dem Beteiligungs­bericht der Stadt Radeburg für das Geschäftsjahr 2009“ auf Seite 6.

 

Lidl errichtet neuen Backshop am Lindenplatz

 

An der Südseite des Lidl-Marktes soll ein neuer Backshop entste­hen. Dieser wird dort angebaut, wo derzeit ein Fußweg vom Lin­denplatz her auf den befestigten Parkplatz mündet. Die Stadt als Eigentümerin des Lindenplatzes musste dem zustimmen. Da der Backshop den Fußweg unterbre­chen würde, hat der Stadtrat auf Vorschlag des Bauamtes unter der Bedingung zugestimmt, das Lidl den Weg auf eigene Kosten so verlegen muss, dass er mit dem Parkplatz verbunden bleibt.

 

Stadtrat stimmte der Sanie­rung des Zillehains zu.

 

Noch bis 31.12. kann Radeburg Fördermittel aus dem ILE-Pro­gramm für die Beseitigung der Tornadoschäden beantragen.

Die Beantragung von Fördermit­teln für die Wiederbepflanzung und Wiederbeschaffung von Bäumen im Heinrich-Zille-Hain war für Stadtrat René Eilke der Anlaß, die Frage nach einem Konzept für den Park zu stellen. Etwa 2000 € für ein Konzept seien in Anbetracht der geplan­ten Gesamtsumme doch nicht zu viel. Wenn Eichen und Linden aufgrund des hohen Grundwas­serspiegels hier keinen guten Standort haben, auch mit Blick auf den Klimawandel, könnte man doch etwas andere Bäume pflanzen, andere Parks hätten außerdem auch Koniferen oder Rhododendren.

Christian Damme pflichtete ihm bei, man habe sich in der CDU-Fraktion schon Gedanken gemacht und sei zu dem Schluss gekommen, das es sicher sinnvoll sei, den Park mal zu überplanen. Damit die Kosten im Rahmen bleiben könnte man wieder Stu­denten beauftragen, wie schon bei der Marktplatzgestaltung.

 

Bürgermeister Dieter Jesse sah das zunächst etwas anders: „Ich finde es rausgeschmissenes Geld, sagen Sie mir was das bringen soll.“ Er begründete: „Wir können die vorhandenen Bäume nicht fällen. Das dürfen wir nicht. Wir dürfen nur die Lücken wieder bepflanzen.“ Seiner Auffassung nach sei die im Rahmen von KlimaFit  auf der Klimakonferenz in Großen­hain vorgestellte Matrix zur Baumartenwahl (siehe RAZ 12/2010) ausreichend, um die richtige Entscheidung für die neue Bepflanzung zu treffen. Nach seiner Auffassung sei aber ein Park mit hohen, dicht geschlossenen  Baumkronen an dem Standort die beste Lösung, denn bei den wenigen Bäumen, die es in der Stadt gibt, sei dies der einzige Bereich, der Schatten spendet und Kühlung bringt.

Stadtrat Rüdiger Stannek sah das ähnlich: „Die damals den Park angelegt haben, haben sich ja auch was dabei gedacht.“

 

Trotz durchaus unterschiedlicher Auffassungen der Stadträte dar­über, wie man nun bei der Sanie­rung des Parks vorgehen solle, wurde einstimmig der Beschluss gefasst, Fördermittel für eine Gesamtinvestition von rund 83 T€ zu beantragen. Der Eigenan­teil von 30% des Nettobetrages (34 T€) sollen aus der in 2009 gebildeten Rücklage entnom­men werden. „Im Übrigen,“ so versicherte Bürgermeister Dieter Jesse nochmals auf Nachfrage,  „haben wir – entsprechend den Empfehlungen von KlimaFit – bei der Aufstellung der Baum­sorten, die für die Sanierung in Frage kommen sollen, auch Baumsorten aufgezählt, die mit dem hohem Grundwasser klar kommen.“  (siehe auch Kom­mentar).

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Die Netto-Investitionsrate gibt an, welcher Betrag von der allgemeinen Zuführung an den Vermögenshaushalt nach Abzug der ordent­lichen Kredittilgung, der Kreditbeschaffungskosten, der Belastungen der aus dem im Vermögenshaushalt zu veranschlagenden kredi­tähnlichen Rechtsgeschäf­ten und gegebenenfalls der Deckung von Haushalts­fehlbeträgen noch für Inve­stitionen zur Verfügung steht.  Dieser Betrag sollte bei 2 bis 5 % liegen.

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Dresdner Heidebogen

Anmeldestart für den Lausitzer Blütenlauf

… und den guten Vorsätzen schon jetzt ein Ziel setzen

Am 15. Mai 2011 wird der Lau­sitzer Blütenlauf zum großen Sport- und Freizeitevent in Kamenz und der Region Dresd­ner Heidebogen.

Die Flyer zur Veranstaltung sind ab sofort in den Touristinforma­tionen in Kamenz, Königsbrück, Moritzburg und Großenhain zu haben. Anmelden kann man sich ab sofort online unter

www.lausitzer-bluetenlauf.de,

 dort findet man auch alle Infor­mationen zu den Strecken, den Wertungen und allen Attraktio­nen rund um die Veranstaltung.

 

Probe für den
Tag der Sachsen

Ein kleiner Probelauf für den Tag der Sachsen in Kamenz wird dieser Tag sein.

In vier Disziplinen können sich Profisportler und Freizeitathle­ten messen.

Beim Blütenlauf wird es die bewerten Strecken von 1 und 2 km für die Kinder und die 6, 10 und 15 km für die Erwachse­nen geben. Gelenkschonender mögen es die Nordic-Walker, die sich auf den 6 km langen Kurs begeben können.

Beim Radrennen kann sich auf 80 oder 50 Kilometern mit einander gemessen werden. Der anspruchsvolle, bergige Kurs verlangt den Waden einiges ab und unterscheidet sich damit deutlich von anderen Rennen der Umgebung.

Für Kombinierer oder Triath­leten ist der Duathlon der erste Fitnesscheck im Jahr. Es werden 5 km gelaufen, danach geht es aufs Rad, um anschließend noch einmal 2 km zu laufen. Der Wech­sel zwischen den Disziplinen ist für die Athleten anspruchsvoll und für die Zuschauer immer spannend zu beobachten.

 

Die beliebten Radtourenfahrten gibt es auch im kommenden Jahr. Der Lausitzer Blütenlauf ist im Breitensport Kalender des BDR gemeldet und bietet erstmals auch einen 200 km Radmarathon an. Aber auch Strecken von 40, 70 oder 110 km können individu­ell nach Beschilderung gefahren werden.

Wer bei sportlicher Betätigung auch gern Wissen auftankt, ist bei der geführten Radtour „Sor­bische Impressionen“ richtig. Die 50 km – Radtour führt zu Schauplätzen sorbischer Kultur und Brauchtums.

Für Familien mit Kindern führt das Kiju-Netzwerk mit Spiel und Spaß durch die Region. Die 30 km sind mit mehreren Stopps für alle gut zu schaffen und auch für die etwas älteren Semester eine Option.

 

Alle Läufe und Touren starten auf dem Kamenzer Marktplatz.

Für Fragen steht das Regio­nalmanagement des Dresdner Heidebogens

unter der Nummer 035208-34781 persönlich zur Verfügung.

 

Ansprechpartner:

Regionalmanagement
Dresdner Heidebogen
Kristina Kroemke
Heinrich-Zille-Straße 9

01471 Radeburg
Tel.: 035208 – 34781
Fax: 035208 – 34782
email: info@heidebogen.eu

Bambini-Feuerwehr Radeburg

Wir stellen Ihnen unser Projekt vor: Bambini-Feuerwehr Radeburg

Weihnachtsfeier der Bambinis

Nicht mit einem Sack voller Geschenke, dafür aber mit einem großen Scheck im Gepäck, kamen die Vertreter des Regionalver­bandes Ost des Kreisfeuerfeuer­wehrverbandes Meißen (KFV) am 13.12.10 zur Weihnachts­feier der Bambini Feuerwehr Radeburg. Die seit März 2009 bestehende Kinderfeuerwehr für Mädchen und Jungen von 6 bis 10 Jahren, freute sich stetig über neue Mitglieder. Sie war damals die erste ihrer Art in Sachsen. „Momentan sind wir 17 und es liegen noch Bewerbungen vor“, berichtet Peter Dombois, einer der Ausbilder um Leiter Sven Werner, der sich um die Bambi­nis kümmert. Daher wurden im Sommer die Finanzen knapp, denn die Bambini Feuerwehr finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Diesen Hilferuf hörten auch die Kameradinnen und Kameraden der umliegenden Wehren. Also entschloss man sich im Regionalverband Ost des KFV, zu dem die Wehren aus Radebeul, Moritzburg und Rade­burg gehören, jeweils 1 Euro pro Kameradin und Kameraden als Spende zu übergeben. So konnte der Vorsitzende des Regional­verbandes Jürgen Männchen, Stellvertreter Marcus Mambk und Marika Günther, Jugend­wartin aus Bärnsdorf, im Beisein von Bürgermeister Dieter Jesse und dem Radeburger Ortswehr­leiter Andreas Renning einen Scheck in Höhe von 414 Euro an Sven Werner übergeben. Es war bereits zu erfahren, dass Ausrüstungsgegenstände auf dem Wunschzettel der kleinen Feuerwehrleute stehen. Jürgen Männchen dankte in seiner kurzen Ansprache noch einmal den Ausbildern und Betreuern sowie den Eltern und natürlich den Bambinis für Ihre geleistete Arbeit und wünschte für die Zukunft alles Gute.             MM

Gegründet wurde die Bam­bini – Feuerwehr Radeburg in Kooperation mit dem Deutschen Kinderschutzbund OV Radebeul e.V. und der Stadt Radeburg im März 2009. Wir vermitteln kindgerecht feuerwehrtechni­sches Wissen bereits an unsere Kleinsten (6 – 10 Jahre). Spiele­risch erfahren sie, welche Gefahr durch Feuer ausgeht und das richtige Verhalten in Notsitua­tion. Wie Sie bereits im letzten RAZ lesen konnten, feierten wir unser 2. Überraschungsfest im September 2010. Es begeisterten sich 7 weitere Kinder für unser Projekt. Insgesamt ist die Anzahl der Bambinis nun auf stattliche 17 Kinder gestiegen. Leider haben wir nicht die finanziellen Mittel unsere neuen Mitglieder mit Uniformen einzukleiden. Spenden von Firmen und Pri­vatpersonen würden uns bei diesem Vorhaben unterstützen. Die Bambinis benötigen drin­gend auch kindgerechte Ausbil­dungsgeräte, da im Moment mit der schweren Ausrüstung der Jugendfeuerwehr geübt wird.

 

Erfahrungen sammeln wir auch außerhalb von Radeburg. Geplant sind für das kommende Jahr eine Fahrt zum Polizeipräsidium nach Großenhain und zur Berufsfeuer­wehr Dresden-Übigau. Um alle ans Ziel zu bringen, suchen wir noch Sponsoren die uns dabei unterstützen.

 

So können wir die Kinder für Notsituationen sensibilisieren und das richtige Verhalten üben. Und wer weiß, vielleicht treten auch die Bambinis in die Jugend­feuerwehr und dann auch in die aktive Abteilung der Freiwilli­gen Feuerwehr ein. Getreu dem Motto der Bambini – Feuerwehr Radeburg: „Die kleinen Helfer von heute sind die Helden von morgen.“

 

An dieser Stelle möchten wir uns nochmals bei allen bisherigen Sponsoren recht herzlich bedan­ken. Ohne Sie hätte das Projekt Bambini-Feuerwehr Radeburg bereits geendet.

 

Haben wir Sie neugierig auf die Bambinis gemacht? Sie sind begeistert von diesem Projekt und wollen uns unterstützen? Dann erreichen Sie uns über das Kontaktformular der

Bambini – Homepage ( www.bambini-feuerwehr-radeburg.beepworld.de ), über

 Tel: 0173 / 4931384 oder unter Svenw8@aol.com . Die Leitung und die Betreuer der

Bambini – Feuerwehr Radeburg beantworten Ihnen gern alle Fragen.

 

Mit kameradschaftlichen Grüßen

 

Kam. S. Werner

Leiter d. Bambini – Feuerwehr Radeburg

 

Kam. P. Dombois

Stellvertr. Leiter d. Bambini – Feuerwehr Radeburg

 

Von links nach rechts: Ortswehrleiter Andreas Renning, stellv. Vorsitzender Regionalverband Ost des KFV Marcus Mambk, Leiter der Bambini Feuerwehr Sven Werner, Jugendwartin aus Bärnsdorf Marika Günther, Vorsitzender des Regionalverbandes Ost des KFV Jürgen Männchen, Bürgermeister Dieter Jesse

Kindertagesstätte Großdittmannsdorf


Besuch im Kindergarten
von Großdittmannsdorf

Besuch im Kindergarten
von Großdittmannsdorf

Neugierig schauen die Kinder in die neuen Bücher.

Gespannt saßen die Kinder im Kreis … eine Überraschung war angekündigt… und dann kam sie, die Überraschung. Christina Pfeiffer hatte viele Geschenke mitgebracht. Aufgeregt versuch­ten die Kinder  das Papier abzu­machen. Die Großen halfen beim Entfernen des Geschenkbandes. … dann hielt jedes Kind ein Verkehrserziehungsbuch in der Hand. Kinder und Erzieher freu­ten sich gleichermaßen. Manche Kinder wollten die Bücher gleich abends ihren Eltern zeigen und sie mit nach Hause nehmen. Als Frau Pfeiffer in die Gesichter der Kinder sah, war sie sicher, … dass das Geld gut inve­stiert �������������������������ist����������������������. Spielend sollen die Kinder lernen, wie man sich im Straßenverkehr verhält. Da die Verkehrserziehungsbücher mit vielen bunten Bildern gestaltet sind, viele Spiele enthalten und pädagogisch wertvoll aufbereitet sind, können auch schon die kleineren Kinder im Kindergar­ten in die Wissensvermittlung einbezogen werden. …und damit das Lernen leichter fällt, gab es auch noch was zum Naschen. Auf diesem Wege bedanken sich die Erzieher und die Kinder bei Taxi und Mietwagen Schmidt und bei AWD Christina Pfeiffer, den Sponsoren der „Geschenke-
aktion“.                              cepe

Berufsfelderkundung

Grundschule Radeburg

Der Schulförderverein
der Grundschule Radeburg sagt Danke!

Berufe im Bäckerhandwerk erkunden

Berufe im Bäckerhandwerk erkunden

Liebe Kinder, Eltern und

Unterstützer/innen,

 

das Jahr 2010 neigt sich mit Riesenschritten seinem Ende entgegen.

Der Weihnachtsmarkt 2010 ist auch schon wieder Geschichte.

Ich nehme dies zum Anlaß mich bei einigen Menschen für Ihre Unterstützung des Vereins zu bedanken. Danke dafür, dass die Tombola des Radeburger Weih­nachtsmarktes auch in diesem Jahr so viel Unterstützung von Seiten der Gewerbetreibenden, einiger Privatpersonen und dem Gewerbeverein erfahren hat. Wer die Tombola schon einmal vorbereitet hat, der weiß wovon ich spreche.

Danke natürlich, dass Sie, die Bürger, immer so fleißig Lose kaufen und damit die Grund­schule unterstützen.

Der Tombola-Überschuß vom letzten Jahr i.H. von 750 € ist bereits bei der Grundschule angekommen.

Die Schule und der Förderverein haben gemeinsam entschieden, dass ein großes Spielgerätehaus für den neuen Schulhof gekauft wird. Hierin können die Klas­sen ihre Spielgeräte lagern und müssen dies nicht in den Klassen stapeln. Sobald der Schulhof fertig ist, wird es aufgestellt.

 

Wir haben in diesem Jahr auch einige größere Spenden erhalten. So war die Familie Ines Kitsch so großzügig 100 € an den Verein zu spenden - Liebe Ines, dafür danken wir Dir ganz herzlich.

 

Gespendet hat desweiteren die Dresdner Volksbank Raiffeisen­bank e.G.  aus der  „Ausschüt­tung GewinnSparen“. Sie wissen sicherlich, dass der Überschuß von sogenanntem Gewinnsparen für solche Zwecke verwandt wird, oder? Die Volksbanken, Sparkassen u.a. bieten dieses Produkt an, um zum Einen zum Sparen anzuregen. Sparen mit Gewinn-Chance ist schon etwas spannender. Zum Ande­ren tun Sie hierdurch etwas für die Region, in dem Sie die Überschüsse an Vereine, Pro­jekte etc. mit sozialem Zweck ausschütten.

Dann habe ich mich sehr darüber gefreut, dass ein gemeinsames Gespräch mit Herrn Dr. Rößler am Rande des JeKi-Konzerts in der Grundschule stattfand. Herr Dr. Rößler war von dem Engage­ment des Fördervereins durchaus angetan und sagte ganz spontan eine Spende von 500 € zu.  Der Betrag ist zwischenzeitlich ein­gegangen und daher bedanke ich mich sehr für die spontane Großzügigkeit und sage nur „Ein Mann, ein Wort“.

 

Alle Spenden, die der Verein erhält, sind für die Grundschule Radeburg bestimmt und errei­chen immer ihr Ziel. Wir arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.  Wir unterstützen die Schule finanziell bei Ausflügen, Zir­kusprojekt, der Beschaffung von Technik und Material, für welches sonst kein Geld da ist.

 

Wir sind ein kleiner Kreis von ca. 30 Mitgliedern, von denen wechselnd immer zwischen 5 und 10 Personen übers Jahr aktiv sind.  Gemessen an der Zahl von ca. 500 Eltern, die an der Grundschule ihre Kinder schulen und betreuen lassen, ist dies ein erschreckend schlechter Wert. So dass sich uns Aktiven immer wieder mal die Frage stellt: „Warum tun wir uns das an? Wieso findet der Verein und damit die Kinder der Schule nicht mehr Unterstützung von Seiten der Eltern?“

„Weil das immer so ist!“ und „Das ist so in Radeburg“ wurde mir sehr oft gesagt.

Wenn das so ist und das so bleibt, na dann gute Nacht für das soziale Engagement an der Grundschule.

 

Aber lassen Sie mich nicht ins Jammern verfallen, sondern werden Sie mit mir aktiv.

Vielleicht nutzen wir gemeinsam die Feiertage und stellen uns einmal nicht die Frage „Was tut der Staat oder die Stadt Radeburg für mich?“.

 

Stellen wir, beim Weihnachts­schmaus mit der Familie, die Frage auf den Kopf: „Was kann ich eigentlich für die Stadt tun (außer Steuern zahlen)?“

Manchmal sind es Kleinigkeiten, die für andere getan, auch als für sich selbst getan gelten.

 

Ich wünsche Ihnen allen eine schöne und besinnliche Weih­nachtszeit und eine guten Rutsch ins neue Jahr.

Danke Mandy, Manuela und Katja für Euer Engagement

Ihr

Nils Scheidweiler

 

Schüler beim Herstellen von Pfannkucken.

Der Jugendfreizeitverein
e.V. bietet für Schüler/innen ab der 7. Klasse die sich für das Bäckerhandwerk interessieren, gemeinsam mit dem Ottendorfer Mühlenbäcker, diese Berufsfel­derkundung an.

Die Teilnehmer/innen bekom­men an diesem Tag haut nah einen Einblick wie ein traditio­nelles Handwerk mit modern­ster Technik verbunden ist und welche Anforderungen sich daraus an die künftigen Auszu­bildenden ergeben.

Damit die Schüler/innen den Fachkräften und Auszubilden­den life bei der Arbeit über die Schulter blicken können, treffen sich die Teilnehmer am Sams­tag, den 22. 01. 2011, um 5:00 Uhr in der Mühlenbäckerei in Ottendorf-Okrilla.

An diesem Tage können die Schüler den Bäckerberuf life erleben und sich ausprobieren, siehe Bilder in der Homepage des Vereins.

 Die Schüler/innen haben  am Ende der Veranstaltung, bei Kaffee, Tee und Kuchen die Gelegenheit an die Auszubildenden und Fach­kräfte sowie an den Backstuben­leiter, Herrn Israel, ihre Fragen zur Ausbildung zustellen.

An diesem Tag können die Teil­nehmer auch ihre Bewerbung für ein Praktikum oder für eine Ausbildung abgeben. Dieses  Unternehmen bildet jedes Jahr aus, übernimmt die Auszubilden­den bei erfolgreicher Lehre und sucht Nachwuchs.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

 

Interessenten melden sich bitte bis zum 18. Januar 2011 beim Jugendfreizeitverein e. V. oder beim Mühlenbäcker in Otten­dorf-Okrilla telefonisch.

Ansprechpartner: Herr Besser 

Tel.: 035208-4291 /

0174 – 9999541

früh von 7.30 bis 8.00 Uhr, abends ab 20. 30 Uhr

 

Weitere Informationen zu unse­rem Verein, unseren Projekten mit Bildmaterialien, Erfahrungs­berichten und Referenzen sind unter: www.jfv-radeburg.ag.vu zu erhalten.

 

Nils Scheidweiler, der Vorsitzende des Schulfördervereins beim Loseverkauf auf dem Radeburger Weihnachtsmarkt.

Beim Lasieren der Pfannkuchen mit Zuckerguss.

DRK

Förderbeiträge für
das Deutsche Rote Kreuz

Vielen Bürgern im Dresdner Umland sind die sozialen Akti­vitäten des  DRK Kreisverbandes Dresden-Land e.V. ein Begriff. Viele Rotkreuzhelfer retten, helfen und betreuen rund um die Uhr, unbürokratisch und bürgernah.

Mit großem Zuspruch nutzen viele  Menschen die Einrichtungen des DRK; verschiedene Kurse bieten interessante und anregende Gele­genheiten zum Zusammentreffen mit anderen.

Doch die Verwirklichung der Rotkreuzidee ist ohne finanzi­elle Unterstützung der Bürger nicht denkbar. Um die Arbeit der ehrenamtlichen Aktiven im Roten Kreuz weiter zu erhalten und sogar ausbauen zu können, muss der Kreisverband diese Kräfte ausbil­den, trainieren und weiterbilden. Dazu sind Material, Ausrüstung und Einsatzkleidung notwendig.

Finanziert wird diese Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes haupt­sächlich aus den Beiträgen der freiwilligen Fördermitglieder. Daher  werden in den kommenden Wochen wieder Helfer des Kreis­verbandes in Dienstbekleidung „von Tür zu Tür“ bis um 20 Uhr unterwegs sein und  um Unterstüt­zung für diese Arbeit bitten. Die Helfer weisen sich mit Dienstaus­weisen des DRK aus und nehmen keine Bargeld- oder Sachspenden entgegen.

Die Fördermitgliedsbeiträge ver­bleiben beim Kreisverband. Damit werden Leistungen in der Kinder- und Jugendarbeit, Aufgaben im Katastrophenschutz, Arbeit der Kleiderkammer, Seniorenbüro u.a.m. finanziert.

Für Rückfragen und Information ist die Servicenummer  (01805) 45 65 75 bzw. 0351/4390830 eingerichtet.

 

Vielen Dank vorab.

 

Mit freundlichen Grüßen

Frank Sipply, Geschäftsführer

 

 

Kindergarten Volkersdorf

Moritzburg

Langer Tag im Kinderhaus
„Kleiner Moritz“

„Es ist für uns eine Zeit angekommen...“

In der Kindertagesstätte „Kleiner Moritz“ der Volksolidarität Elb­talkreis e. V. in Moritzburg ist es mittlerweile eine schöne Tradi­tion, für die älteren Kinder einen „Langen Tag im Kinderhaus“ anzubieten. Nach anfänglichem Austoben im Sportraum gibt es meistens eine Überraschung für die Kinder, bevor dieser besondere Tag dann mit einem gemeinsamen Abendbrot gegen 19.30 Uhr gemütlich ausklingt.

 

Meike König, die Chefin der Ein­richtung, hatte diesmal die Idee, eine besondere Vorlesestunde zu organisieren. Kurzerhand fragte Sie beim Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler an, ob er sich vorstellen könne, den Kin­dern ihres Hauses ein Märchen vorzulesen. Rößler sagte spontan zu und erschien am 26. Novem­ber pünktlich um 18.00 Uhr im „Kleinen Moritz“.

 

In einem der bereits weihnacht­lich geschmückten Gruppen­räume saßen die Kinder erwar­tungsvoll in ihren Stuhlreihen. Als der Gast im gemütlichen an eine Leselampe gerückten Sessel Platz nahm, erkannten einige der kleinen Zuhörer das Buch, das er zum Vorlesen mitgebracht hatte. „Das kenn´ ich, das ist vom Räuber Hotzenplotz!“ rief aufge­regt ein Siebenjähriger aus der ersten Reihe. Rößler zeigte sich über den Ausruf erfreut: „Es ist nicht überall so selbstverständ­lich wie hier in Moritzburg, dass Kinder zu Hause noch Bücher vorgelesen bekommen. Ich finde das ganz wichtig!“, erklärte er den Kindern, lehnte sich zurück und begann mit dramatischer Erzählerstimme zu lesen.

 

Und wer kennt sie nicht, diese spannende Geschichte:

Der gerissene Räuber Hotzen­plotz überfällt Kasperls Großmut­ter und stiehlt ihre Kaffeemühle, die für sie einen besonderen Wert darstellt, ist sie doch ein Geburts­tagsgeschenk von Kasperl und seinem Freund Seppel und kann ihr Lieblingslied „Alles neu macht der Mai“ spielen.

Kasperl und Seppel beschlie­ßen, den Räuber Hotzenplotz zu fangen. Dem Wachtmeister Alois Dimpfelmoser trauen sie das nämlich nicht zu. Um herauszu­finden, wo der Räuber seinen Unterschlupf hat, füllen sie eine Holzkiste mit Sand, schreiben „Vorsicht Gold!“ auf die Kiste und bohren ein Loch in den Kistenboden, das Kasperl mit einem Streichholz verschließt. Nachdem sie die Kiste in den Wald gebracht haben, taucht der Räuber Hotzenplotz auf und wird sofort auf die Kiste aufmerksam. Die beiden ziehen das Streich­holz heraus und bringen sich in Sicherheit. In dem Glauben, dass sich Gold in der Kiste befindet, schleppt der Räuber sie in seine Räuberhöhle und bemerkt erst dort, dass sich nur Sand in der Kiste befindet, der herausgerieselt ist und eine Spur zu seinem Unter­schlupf hinterlassen hat. …

 

Als die Spannung ihren Höhe­punkt erreichte, war die Vorlese­stunde leider zu Ende. Zur ihrer großen Überraschung überreichte der Landtagspräsident Frau König im Anschluss noch einen großen Scheck. „Ich habe gehört, Sie möchten gern den Spielplatz erweitern. Vielleicht kann Ihnen diese kleine Spende ja helfen, damit schneller voranzukommen“, so Rößler bei der Übergabe. „Davon können wir uns endlich das lang ersehnte Trampolin für unsere Hortfreifläche anschaffen. Das ist für uns ein schönes Weih­nachtsgeschenk“, bedankte sich die Kita-Leiterin beim Abschied.

 

OS.

Die Kinder warten gespannt auf den Weihnachtsmann.

... all denen herzlichst Danke zu sagen, die uns bei unseren Festen immer wieder tatkräftig unterstützen.

Der Oma -Opa -Tag im Septem­ber war für groß und klein ein gelungenes Fest. Mit lustigem Programm erfreuten die Kinder ihre Großeltern. Auch die Muttis hatten wie immer sehr leckere Kuchen zum Kaffee gezaubert. Mit einer kleinen Überraschung dankten so die Kinder und Eltern, den Omis und Opis für ihre Hilfe und Unterstützung. Damit unsere Gäste ein Dach über dem Kopf hatten, bekamen wir auch dies­mal wieder Zelt, Tische und Bänke vom „Rollenden Gast­mahl“ kostenlos geliehen.

Die Tage werden kürzer, der Martinstag nahte, die Lampions für den Martinsumzug wurden gesucht, gebastelt oder gekauft. Wir Kinder und Erzieherinnen überraschten unsere Gäste mit selbst gebackenem Kuchen und Plätzchen.

Dann dauerte es auch gar nicht mehr lange und Frau Holle tauchte alles rings herum mit ihrer weißen Pracht in winterli­che Ruhe. Einen schöneren Tep­pich konnten wir uns zum Weih­nachtsmarkt am 6.Dezember in unserem Kindergarten nicht wünschen. Viele fleißige Hein­zelmännchen waren am werkeln, um für alle ein paar gemütliche und vor weihnachtliche Stunden zu schaffen. So wurden Spielhüt­ten zu Weihnachtsständen deko­riert, Schnee von den Wegen zu einem Rodelberg geschippt und alles mit festlicher Beleuchtung erhellt. Dank moderner Technik, welche uns kostenlos von der Firma „My – Solution.de“ gelie­hen wurde, hatten die Kinder am Nachmittag viel Freude bei „Alarm im Kasperletheater“. Für das leibliche Wohl wurde auch von Seiten der Eltern aufs Beste gesorgt. Ob Bratwurst, Waffeln, gebrannte Mandeln und Punsch für groß und klein – es konnte alles nicht leckerer sein. Da auch in diesem Jahr unsere Muttis und Vatis im Vorfeld dem Nikolaus beim Basteln halfen, konnte dieser mit frohem Mut und kleinem, prall gefülltem Säckchen bei uns persönlich vorbei schauen.

Allen nochmals ein herzliches Dankeschön. Wir wünschen allen Kindern, Eltern und welche uns kennen ein fröhliches Weih­nachtsfest und für das kommende Jahr alles Gute

 

Ihr Erzieherteam

Dr. Matthias Rößler beim Vorlesen des Märchens.

Wirtschaft

Woche der offenen Unternehmen in Sachsen

Vom 14. bis 19. März 2011 findet wieder die sachsenweite Berufs- und Studienorientierungswoche „Schau rein! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ statt.

 

In dieser Woche werden zahlrei­che Schülerinnen und Schüler aller Schularten von Klasse 7 bis 12 unterwegs sein, um sich über ihre berufliche Zukunft und die dafür benötigten Bedingungen zu informieren. Unternehmen können geplante Veranstaltungen ab sofort im Internet unter www.schau-rein-sachsen.de einstel­len.

Die „Schau rein! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ bietet Betrieben die Möglichkeit, den Schülerinnen und Schülern Arbeitsabläufe, Ausbildungs­möglichkeiten, Tätigkeitsprofile sowie die Bewerbungsmodalitä­ten und die Anforderungen für den Ausbildungsplatz praxisnah vorzustellen und dabei die Mit­arbeiter von morgen kennen zu lernen. Somit besteht der Vorteil, wirklich interessierte Schüler frühzeitig an das Unternehmen heranzuführen.

Deshalb sollten Firmen die Chance nutzen, sich auf der Plattform www.schau-rein-sach­sen.de anzumelden und Schüler­veranstaltungen einzutragen. Ab Januar 2011 wird die Plattform für die Schülerinnen und Schüler zum Buchen von Veranstal­tungen geöffnet. Deshalb ist es wichtig, dass bis dahin bereits möglichst viele Angebote bereit stehen.

 

Adresse und Ansprechpartner für die Landesdirektion Dresden:

Wirtschaftsforum Sächsisches Elbland e.V.

Herr Ulrich Wagner

Ratsweinberg 1, 01662 Meißen

Telefon 03521-733799;

Telefax 03521-740714

E-Mail   wfse@wfse.de

Freizeit

Broschüre „Familienfreundliche Freizeitangebote
in der Stadt-Umland-Region Dresden“

Die Stadt-Umland-Region Dres­den ist ein guter Ort für viel­fältige Freizeitaktivitäten mit der ganzen Familie! Eine neue Broschüre mit mehr als 200 familienfreundlichen Freizeit­angeboten aus den Themenbe­reichen Sport und Spiel, Natur, Kunst und Kultur ist ab sofort in den Rathäusern der Stadt-Umland-Region Dresden kostenfrei erhältlich.

 

Mit der Broschüre sollen insbesondere die Bewoh­nerinnen und Bewohner der Stadt und ihrer Nachbar­gemeinden auf kostengün­stige Freizeitangebote auf­merksam gemacht werden. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Bedürfnisse von Familien gelegt, die in ihren Freizeitaktivitäten oft an generationsüber­greifenden Anregungen interessiert sind. Es wurden deshalb v. a. Angebote aus­gewählt, die sowohl für Kinder interessant sind als auch deren Eltern oder Großeltern ansprechen.

Neben einer kurzen Beschrei­bung werden die Empfehlungen um Informationen zum Standort, zur Preiskategorie, zur öffentli­chen Nahverkehrsanbindung und soweit vorhanden zur Alters­zielgruppe ergänzt. Weiterge­hende Angaben, z. B. zu den Öffnungszeiten können über die ausgewiesenen Internetadressen recherchiert werden. Die besten Angebote aus jeder Gemeinde sind als TOP-Angebote beson­ders gekennzeichnet und in einer Karte im Mittelteil eingetragen.

 

Die neue Broschüre ergänzt die bereits herausgegebenen
2 Publikationen zum Wandern und zum Radfahren in der Stadt-Umland-Region Dresden und zeigt die große Vielfalt der Naherholungs- und Freizeit­möglichkeiten auf. Gleich­zeitig wird die herausragende Lebensqualität für Familien mit Kindern in der Region deutlich gemacht, die als Standortmerkmal gerade für junge Menschen immer mehr an Bedeutung gewinnt.

 

Die Freizeitbroschüre wurde im Rahmen des EU-Projektes Via Regia Plus erarbeitet und aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Das Projekt befasst sich mit Stra­tegien zum demografischen Wandel und der Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit.

Mittelteichbad

Nachlese der „Nikolausparty am Mittelteich“

Der Weihnachtsmann beschenkt die Kinder.

Stapf,Stapf…..wer kommt denn da durch das verschneite Mit­telteichbad? Der Nikolaus, und das zur Freude von mehr als 35 Kindern und 70 Erwachsen, die an diesem 05. Dezember 2010 wieder einmal den Weg in den Hochseilgarten im alten Mittelteichbad gefunden haben. Ein knisterndes Lagerfeuer, der Geruch von Glühwein, Kinder­punsch und Bratwurst vom Grill sorgte für die passende Atmo­sphäre. Ein großes beheiztes Märchenzelt mit Bühnenbild, wo ab 16 Uhr die liebe Hexe zusammen mit dem gestiefelten Kater so manches Abenteuer erleben durfte, lockten nicht nur die Kinder. So ließ das Team von Aktiv Nature Tours an diesem Nachmittag wieder einmal keine Wünsche offen. Auch dass kalte Winterwetter hielt die Kinder und Eltern nicht davon ab, den Klettergarten zu stürmen und sich in die Baumgipfel des Kin­derseilgartens und dem 3m Parcours zu betätigen. Pünktlich
17 Uhr war es dann soweit: Groß, Rot, Mütze, Bart und einem Sack auf dem Rücken, der Nikolaus ist in Moritzburg angekommen und ließ sich von den Eltern ein prächtiges „Oh Tannen­baum“ und von den Kindern „Schneeflöckchen Weißröck­chen“ singen, bevor er mit den Kindern zum geheimnisvollen Weihnachtsbaum aufbrach.

An einem prächtig geschmück­ten und beleuchteten Baum wurden die Kinder dann reich­lich beschenkt. Auch den einen oder anderen Geschenkewunsch der Kinder nahm der Nikolaus mit in die Weihnachtsmann­werkstatt, um am 24.12., dem Heiligen Abend, alles pünktlich fertig zu haben.

 

Nun freue ich mich auf den 05.02.2011 an dem „Die Eis­prinzessin“ in den Hochseil­garten am Mittelteich kommt.
Dem Team von Aktiv Nature Tours sowie allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches 2011.


Frank Georgi

Tierschutz

Keine Tiere unterm Christbaum!

TASSO bittet alle Eltern, lebendige Weihnachtsgeschenke
sorgfältig zu überlegen

Hundewelpen und Katzenkinder sehen ausgesprochen süß aus und erobern Kinderherzen im Sturm. Als Weihnachtsgeschenk schei­nen sie deshalb besonders ideal zu sein. Doch Vorsicht: Tierheime werden alle Jahre wieder mit einer Flut von Vierbeinern kon­frontiert,  Weihnachtsgeschenke für Kinder, die nach der ersten Euphorie den Spaß am Familien­zuwachs verloren haben.

„Ein Haustier bringt auch Ver­antwortung mit sich“, sagt Philip McCreight von der Tierschutzor­ganisation TASSO e.V. „Auf der Tagesordnung stehen nicht nur Kuscheln, Schmusen und Strei­cheln, sondern auch regelmäßi­ges Gassi gehen, Saubermachen und Füttern. Manche Kinder sind damit überfordert. Wenn dann die Eltern nicht mitspielen, wird das unüberlegt geschenkte Haustier zur Belastung.“

Der Tierschützer appelliert an Eltern, Kindern keine Tiere zu Weihnachten zu schenken. Oder nur dann, wenn zuvor ganz klar über die notwendige Pflege und die Zuständigkeiten gesprochen wurde. Die beste Zeit, sich bei­spielsweise einen jungen Hund ins Haus zu holen, sei ohnehin das Frühjahr. „Dann macht es einfach mehr Spaß, draußen mit dem Hund herumzutollen“, sagt McCreight und verweist auf die Tierheime, in denen recht häufig schon bereits stubenreine junge Hunde – aber natürlich auch andere Vierbeiner wie Katzen, Meerschweinchen und Kaninchen – sehnsüchtig auf ein neues Herrchen oder Frauchen warten.

 

Über TASSO e.V.:

TASSO e.V. gehört zu den füh­renden Tierschutzorganisatio­nen in Europa und arbeitet in Deutschland mit allen Tierschutz­vereinen und mit 97 Prozent der deutschen Tierärzte zusammen. Der Verein unterstützt regelmä­ßig Tierheime unter anderem bei kostenaufwändigen Pro­jekten und setzt sich mit Rat und Tat für alle Belange des Tierschutzes ein. Zu den wich­tigsten Aufgaben von TASSO gehört seit über 28 Jahren das Registrieren und Rückvermit­teln von Haustieren. Durch die Kombination modernster Computer- und Telekommunika­tionstechnik, der größten Daten­bank für Haustiere in Europa (insgesamt über fünf Millionen Tiere), einem engmaschigen, weltweiten Informationsnetz und die Anbindung an PETMAXX.com, die internationale Meta-Suchmaschine für Transponder, werden jährlich mehr als 50.000 Tiere an ihre Besitzer zurück­vermittelt. Trotz der umfassen­den, an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung stehenden Leistungen arbeitet TASSO ohne jegliche Kosten für Tierbesitzer, Tierheime und Tierärzte. Das verdankt TASSO allein den Spenden großzügiger Tierfreunde, aus denen sich der Verein finanziert.

AWO Sachsen

Bestehende Barrieren abbauen und Selbstbestimmung
fördern – AWO Sachsen zum Internationalen
Tag der Menschen mit Behinderungen

Seit 1993 wird am 3. Dezember der Internationale Tag der Men­schen mit Behinderungen began-gen. Er soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedürfnisse und Probleme der Menschen mit Behinderungen stärken und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen in den Vordergrund rücken. 

Ein besonderes Anliegen der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen ist die soziale Inklusion der Men­schen mit Behinderungen. „Im Mittelpunkt  steht dabei die gesell­schaftliche Teilhabe bei gleichzei­tiger Wahrung der Autonomie und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen“, sagt die Vorsitzende der AWO in Sachsen, Margit Weihnert.

In Sachsen tritt die AWO daher für die Nutzung des Persönlichen Budgets ein. „Es ist wichtig, dass Menschen mit Behinderungen befähigt werden, selbst die für sie erforderliche Unterstützung bei Pflege, Mobilität und Wohnen bestimmen zu können“, betont Margit Weihnert.  „Wir begrüßen sehr, dass in den kommenden zwei Haushaltsjahren die finanzi­ellen Mittel für Maßnahmen zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe auf 3 Mio. Euro in 2011 und auf 5 Mio. Euro in 2012 erhöht werden (Ist 2009 1,782 Mio. €, Soll 2010 1,9 Mio.). Den größten Schwerpunkt in dieser Förderung stellen die Entwicklung und der Aufbau neuer Angebote oder die grundlegende Erweiterung von Projekten zur Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemein­schaft dar (1,2 bzw. 2,3 Mio. Euro). Zweitgrößter Posten ist unter den gleichen Bedingungen die Verbesserung der Teilnahme am Arbeitsleben mit 800.000 Euro bzw. 1,3 Mio. Euro. Margit Weihnert: „Nicht nachvollziehbar und geradezu kontraproduktiv ist, dass durch die Änderung der Richtlinie aus 2009 bereits die Förderung der Beratungsstellen innerhalb der Behindertenhilfe eingestellt wurde. Es ist also fraglich, ob die Mittel überhaupt abfließen und kurzfristig geeignete nachhaltige Projekte umgesetzt werden können.“ 

Diese Angebote sind aber umso wichtiger, je mehr Menschen mit Behinderungen in das Ren­tenalter eintreten. „Der Freistaat Sachsen ist aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung von Eingliederungshilfe und Pflege einzusetzen, damit eine barriere­freie Versorgung und Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen für diesen Personenkreis gewährlei­stet wird“, so Margit Weihnert. Infolge müssen auch Anbieter von sozialen Leistungen für die besonderen Belange von älteren Menschen mit Behinderung sensi­bilisiert werden und ihre Angebote entsprechend danach ausrichten, damit die soziale Inklusion durch alle Lebensalter hindurch verwirk­licht werden kann.   

Die UN-Behindertenrechtskon­vention stärkt seit März 2009 zusätzlich die Chancengleichheit und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. „Vor diesem Hintergrund und mit dem Fokus auf das kommende ‚Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit’ stärkt die AWO den Einsatz von Menschen mit Behinderungen im Ehrenamt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Gestaltung eines inklusiven Sozialraumes durch die Menschen mit Behin­derungen selbst“, erklärt Margit Weihnert. Mit zugeschnittenen Angeboten soll so der Rahmen des bürgerschaftlichen Engage-ments erweitert und Strukturen geschaffen werden, in denen sich Personen mit Besonderheiten ein­bringen und auf die ihnen eigene Art wertvolle Leistungen erbrin­gen können.

Publikation

„Pflegemanagement
für Parks und Gärten“

Handbuch von DBU und Gar­tennetz Deutschland zeigt Kon­zepte und praktische Beispiele zur Gartenpflege. „Nichts gedeiht ohne Pflege“ – dieser Ausspruch des berühmten preußischen Gar­tenkünstlers und Landschaftsar­chitekten Peter Joseph Lenné ist mehr als 140 Jahre nach dessen Tod aktueller denn je. Nach den intensiven Bemühungen zu Schutz, Erforschung und Wiederherstel­lung historischer Parks und Gärten sind mangelnde Pflege und in der Folge erhebliche Wertverluste die drängendsten Herausforderungen deutscher Gartenkultur. Probleme ergeben sich unter anderem aus der schwierigen Finanzsituation öffentlicher Haushalte und privater Eigentümer sowie durch unzu­reichend ausgebildetes Personal der Fachbetriebe. Aber auch sich verändernde Umwelteinflüsse wie Überschwemmungen, Stürme oder Dürren spielen eine Rolle. Lösungswege bietet die von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderte Publikation „Pflegemangement in Parks und Gärten“, in der aktuelle Pflege­konzepte und deren beispielhafte Umsetzung an fünf Modellvorha­ben aufgezeigt werden.

 

„Gärten und Parks haben einen kulturellen und ökologischen Wert. Sie fördern regionale Identi­tät und entwickeln sich angesichts steigender touristischer Nachfrage auch zum Wirtschaftsfaktor“, erläutert DBU-Generalsekretär Dr. Fritz Brickwedde den vielsei­tigen Nutzen der „grünen Denk­male“. Jedoch litten Gärten und Parks erheblich unter den Folgen von durch Menschen verursach­ten Umwelteinflüssen. Um ein nachhaltiges Pflegemanagement zu gewährleisten, seien deshalb neben punktuellen Einzelmaß­nahmen vor allem vorsorgende Pflegekonzepte gefordert wie sie von dem Verein Gartennetz Deutschland in Kooperation mit zahlreichen engagierten Partner entwickelt worden sind.

 

„Rund 300 Akteure und 20 Gar­teninitiativen konnten wir bun­desweit mobilisieren“, freut sich Dr. Christian Antz, Vorsitzender von Gartennetz Deutschland. Sie alle hätten mit ihrem Engagement zur Verwirklichung des Projekts und der Publikation beigetragen. Das Handbuch stellt am Beispiel der Modellparks Kloster Drü­beck (Sachsen-Anhalt), Gutspark Eckerde (Niedersachsen), Außen­anlagen Kloster St. Marienthal, Barockgarten Neschwitz (beide Sachsen) und Villengarten am Kleinen Wannsee (Berlin) die Planung und Umsetzung von Pflegekonzepten exemplarisch dar. In weiteren Kapiteln erörtern Experten das Thema Gartendenk­malpflege in Verbindung mit Naturschutz bzw. Biodiversität, Wirtschaftlichkeit sowie bürger­schaftlichem Engagement.

Auch hier stehen Beispiele aus der Praxis im Vordergrund.

 

In der Publikation „Pflegemanage­ment für Parks und Gärten“ sind die Ergebnisse des gleichnamigen Projekts zusammengefasst, das Gartennetz Deutschland gemein­sam mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und mit Unterstüt­zung der DBU durchgeführt hat.

Das Buch wendet sich an Fach­leute des Grünflächenmanage­ments und der Gartendenkmal­pflege sowie an Garteneigentümer und Gartenpfleger historischer Anlagen. Es ist in der Reihe „Initiativen zum Umweltschutz“ im Erich Schmidt Verlag,  Berlin, erschienen, umfasst 180 Seiten und kann unter der ISBN 978-3-503-12964-5  zum Preis von 32,80 Euro bezogen werden.

Moritzburg

Helden, Mythen und Legenden,

werden in RABU nie enden!

54. Saison

Der Verein der Freunde des Muse­ums Schloss Moritzburg informiert über die Veranstaltung am

Sonnabend, 19. Februar 2011, 17.00-20.00 Uhr

„Hoch und Runter“,

Eine etwas andere Abendführung durch das Schloss Moritzburg - „Lustwandeln“ unterhalb der Schlos­sterrasse durch die alten Gewölbe, Besichtigen des Brunnens, der Hof­küche, Besuchen von Räumen des Museums, der Schlosskapelle und „Steigen“ in luftige Höhen durch einen der runden Türme.

Ein rustikaler Abendschmaus be-
schließt den Abend.

Wenn möglich bitte Taschenlampe mitbringen und witterungsgemäß/warm anziehen.

Preis: 15 EURO p. P..

Kartenreservierungen:

Aufgrund der begrenzten Kapazität (max. 50 Pers.) ist eine verbindliche Kartenreservierung erforderlich unter moritzburg@schloesserland-sachsen.de

und Tel.: 035207 873-18,

Fax: 035207 873-40

Informationen:

www.schlossfreunde.de.

Kartenbezahlung:

bis spätestens 14 Tage nach Karten­reservierung bitten wir um Überwei­sung des Geldbetrages unter „H&R“ - Datum der Veranstaltung - Name Einzahler- SF MOBU auf das

Konto: 300 00 17 18 5

BLZ: 850 55 000

SK: Sparkasse Meissen.

Treffpunkt: Südseite (Wagenhalle) Schloss Moritzburg

Ausgabe der Eintrittskarten.

Gutscheine:

Wer einem lieben Menschen eine Überraschung bereiten möchte, kann auch gerne einen Geschenk­gutschein (2 €) erwerben.

Wir freuen uns auf Ihre
Reservierung und Ihren Besuch.

 

Die Anmeldungen zum Fa­schingsumzug am Sonntag, den 6. März 2011 werden bis 02.02.2011 bei Foto Eulitz, Markt 8 oder Werbung & Kommunika­tionsdesign Klaus Kroemke, August-Bebel-Straße 2 oder über Internet entgegengenommen. Bei der Planung und beim Bau der Umzugswagen bitten wir unbedingt darauf zu achten, dass aufgrund der Marktüberdachung die maximale Höhe von 3,70 m nicht überschritten wird. Hö­here Fahrzeuge werden vor der Meißner Straße aus dem Umzug genommen. Aufgrund der ver­kehrstechnischen Bedingungen bitten wir um Verständnis, dass keine LKW mit Sattelauflieger mehr für den Umzug berücksich­tigt werden können!

Am Mittwoch, dem 16.02.2011, 19 Uhr wird wieder eine Zusammenkunft/Beleh­rungsveranstaltung  aller Um­zugsgruppen-Verantwortlichen stattfinden. Wir bitten um voll­ständige Ausfüllung der An­meldung, damit der Umzug qualifiziert zusammengestellt werden kann.

Wie im vergangenen Jahr werden wir den Saisonabschluß am Faschings-Dienstag mit der Umzugs-Auszeichnungsveran­staltung kombinieren und beim Ausklang auf dem Hischsaal nochmals ein rauschendes Fest feiern!

 

Mit Prämierung der Gruppen, mit RCC- Programm, mit traurig-schöner Entkrönung unseres Prin­zenpaars  - und mit Euch in Euren Original-Umzugskostümen.

 

Auf Basis der Prämierungsrei­henfolge erhalten die auch 2011 teilnehmenden Gruppen, die 2010 die Plätze 1-30 belegten, jeweils 4, alle anderen 2 Frei­karten. Diese werden bei der Umzugsbelehrung übergeben.

Handwerkskammer

Die Rente im Blick – Beratung für Existenzgründer und bestehende Unternehmen im Handwerk

Deutsche Rentenversicherung führt kostenfreie Beratungstage im Starter-Center der Hand­werkskammer Dresden durch   Wer sich im Handwerk selbst­ständig machen möchte, hat vielerlei zu bedenken und zu klären. Die Rente ist an diesem Punkt weit entfernt, denn zuerst gilt es, beruflich durchzustarten. Doch gerade bei selbstständigen Handwerkern entstehen durch eine Unterversicherung im Alter oft Versorgungslücken. Sich frühzeitig damit zu beschäftigen und diese Lücken zu schließen, sichert einen finanziell sorgen­freien Lebensabend.  

Für Existenzgründer ist es wich­tig, Rentenansprüche aus der Arbeitnehmerzeit zu klären und zu sichern sowie nachzufragen, ob als Selbstständiger Versiche­rungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung besteht oder nicht und wie hoch die monat­lichen Beiträge sind. Auch gibt es Mindestbeitragsbemessungs­grundlagen und Abweichungen davon.  

So gibt es für Existenzgründer beispielsweise den so genannten „halben Regelbeitrag“ für einen bestimmten Zeitraum. Damit bleiben für Gründer die monat­lichen Ausgaben überschaubar, was in der Start-Phase eines Unternehmens eine unschätzbare Hilfe ist.  

 

Diese und andere Informationen individuell zugeschnitten bietet der monatliche Rentenbera­tungstag im Starter-Center der Handwerkskammer Dresden. Damit möchte die Kammer Ihre Mitglieder – Existenzgründer wie etablierte Betriebe – unter­stützen, sich optimal auf die Zeit nach dem Berufsleben vorzube­reiten. Der nächste Beratungstag findet statt am   Mittwoch, 22. Dezember 2010 von 9 bis 14 Uhr    im Starter-Center der Hand­werkskammer Dresden,    Am Lagerplatz 8, in 01099 Dresden.  Durchgeführt wird die Beratung von einem Versichertenberater der Deutschen Rentenversiche­rung Bund (DRV). Um Anmel­dung wird gebeten!

 

Das Beratungsangebot umfasst:  

- Kostenloser Rat und Auskunft in allen Renten- und Versiche­rungsangelegenheiten   

- Hilfestellung bei der Beschaf­fung fehlender Unterlagen sowie Beglaubigung       rentenrechlich relevanter Dokumente    

- Aufnahme von Anträgen für Kontenklärung, Rentenantrag­stellungen in den entsprechenden Rentenarten sowie zur Befreiung von der Versicherungspflicht      

- Hilfe bei der Klärung von Ansprüchen aus den Versor­gungssystemen der ehem. DDR

 

Informationen und Anmeldung:  Kerstin Drechsler,

Tel.: 0351 4640-444,

E-Mail:

starter@hwk-dresden.de 

„Es weihnachtet sehr …“           

Interessiert schauen sich Alle das Programm an.

Unter diesem Motto feierten tra­ditionsgemäß die Rentner der Gemeinde Tauscha mit ihren Ortsteilen Dobra, Zschorna, Kleinnaundorf, Würschnitz und Tauscha das Fest des Friedens und der Besinnung.

 

Unser Bürgermeister Christian Creutz hatte die große Rentner­familie eingeladen, ca. 170 Gäste waren erschienen und so viel sei schon vorausgesagt, die Erwar­tungen auf dieser Weihnachts­veranstaltung wurden voll erfüllt. Besonders hat uns die Haltung des Bürgermeisters gefreut, welcher auf die Hinweise unserer Rentner Verständnis zeigte und uns Rent­ner im Ort, in unserer schönen Sporthalle in Tauscha feiern ließ.

Da passte einfach alles, die gute Vorbereitung, die große Hilfsbe­reitschaft vieler ehrenamtlicher Helfer während der Durchfüh­rung der Veranstaltung sowie das Nutzen vielseitiger örtlicher Reserven für die kulturelle Umrah­mung und kulinarischer Genuss bei Kaffee, Weihnachtsgebäck sowie einem reichlichen Abend­brot und vielseitigen Getränken.

Der Busbetrieb Stülpner aus Welx­ande brachte die Teilnehmer wie immer pünktlich und sicher hier­her zur Tauschaer Sporthalle und dazu noch kostenlos.

Vielen Dank!

Eine einige Meter hohe Fichte, liebevoll angeputzt, erstrahlte die Gesichter wie ebenso die gestal­tete Bühne und den Innenraum der Halle.

Für mich und ich glaube auch für alle Anderen ist diese vor­weihnachtliche Veranstaltung der Treffpunkt einer Großfamilie. Das äußert sich in vielseitigen Gesprä­chen, Erinnerungen und der Vor­ausschau unseres Rentnerlebens. Die 6stündige Veranstaltung ver­ging wie im Fluge, es kam keine Langeweile auf, das verdanken wir den vielen kulturellen Beiträgen.

Mit großer Begeisterung lauschten wir dem Programm unserer Klein­sten, den Kindern des „Tauschaer Spatzennestes“. Die Leiterin Frau Ute Arnold und die Erzieherin Frau Evelyn Wallberg boten mit ihren „Spatzen“ Beiträge, welche viel Applaus erfuhren. Wenn hier die PISA beurteilt hätte, wäre für das Können und Lernen bestimmt eine sehr gute Note entstanden.

Vielfältig und abwechs­lungsreich auch alle anderen Beiträge, so gestaltet von den „Theaterfreunden“ der Mittelschule Schön­feld und dem Orche­ster der Radeburger Schule, in welchem ja auch viele Mitschü­ler aus der Gemeinde Tauscha kommen. Darbietungen von Solisten einerseits und des ganzen Orche­sters bewiesen großes Können dieser jungen Talente und der Leitung des Klangkörpers. Viel Freude hatten wir auch an den Darbietungen der Tauschaer Musik­talente unter der Leitung von Frau Martina Rottka.

Ein kultureller Leckerbissen zum Abschluss der Weihnachtsfeier, ein Gesangstrio mit Klavierbeglei­tung, welche uns die Vielfalt der Operette erleben ließen.

Ein besonderes Dankeschön auch an den Solotrompeter Jörg Trentzsch, welcher ebenso als musikalischer Alleinunterhalter für Stimmung und gute Laune sorgte.

Im Namen aller Rentner möchte ich mich für diese schöne Weih­nachtsfeier bei allen Beteiligten, Helfern und Mitwirkenden bedan­ken, nicht zuletzt beim Einla­denden, unserem Bürgermeister Christian Creutz. Wir freuen uns schon heute auf den nächsten Rentnertreff.

 

Wir wünschen Allen ein fröhli­ches und gesundes Weihnachten und alles erdenklich Gute für das Jahr 2011

 

Euer Heinz Erbgen

Bogenschießen

Bogenschießen

Die Kinder vom „Tauschaer Spatzennest“ boten ein abwechslungsreiches Programm dar.

Weihnachtsmarkt

im Tauschaer Spatzennest

„Es ist Weihnachten, wenn alle bereit sind für das Fest…“ sagt ein chinesisches Gedicht.

Inzwischen war es schon das
5. Mal, dass das Tauschaer Spatzen­nest zum Weihnachtsmarkt einlud. Zur Ruhe kommen, gemütlich bei einander sein und miteinander ins Gespräch kommen, eben das Bereitmachen für das Weihnachts­fest – dies ist das Motto, dem sich die Organisatoren gemeinsam mit vielen Eltern auch in diesem Jahr wieder stellen wollten.

Der Besucherandrang war groß – schließlich besuchen inzwischen 98 Kindergarten- und Hortkinder die Einrichtung. Nach dem kleinen Programm der Hortkinder luden alle Räume der Einrichtung die Besucher zur Erkundung ein. Es gab Attraktionen für alle, vom Bastelzimmer, der Märchenstube – die beide schon zur Tradition gehören- bis hin zur Luftballon-Animation oder Pferdekutschfahrt – die Kinder aller Altersgruppen waren sehr gut versorgt. Da konn­ten sich die Eltern, Großeltern und sogar Urgroßeltern bei Kaffee und Kuchen oder Glühwein und Bratwurst austauschen, Weih­nachtseinkäufe am Verkaufsstand der Hortkinder tätigen oder sich einfach einmal im Spatzennest umsehen. Wann hat Uroma schon sonst die Gelegenheit dazu?

Selbstverständlich erschien auch der Weihnachtsmann mit seinen 2 Weihnachtswichteln. Er beschenkte viele Kinder, nahm ihre Wunschzettel entgegen und wird in den nächsten Tagen wohl noch viel zu tun haben….

Viele fleißige Hände - Kinder, Eltern, Erzieher, Sponsoren, Firmen der Gemeinde, Bauhof-Mitarbeiter – haben auch in diesem Jahr einen stimmungsvollen Weih­nachtsmarkt möglich gemacht.

Vielen Dank dafür!

Ines Marmodée, Elternbeirat

Bogenschützen beim Sommertraining

„ Alle ins Gold! Das ist der Gruß beim Bogenschießen.

Bei bestimmten Zielscheiben ist die Mitte gelb, oder besser Gold (FITA). Mit dem Gruß „Alle ins Gold“ wünscht man den Trainingspartnern oder dem Mitstreiter dass er alle Pfeile in die Zielscheibenmitte schießt.

 

Bereits Ende August begannen mehrere bogensportinteressierte Kinder und Erwachsene unter technischer Anleitung von Tim Böttcher, einem Schützen des Bogensportclubs Friedewald, und seinem Vater, die Grundlagen des Bogenschießens zu lernen.

Freundlicher Weise haben Ein­wohner von Würschnitz auf pri­vatem Grund Bogenschießbahnen errichtet und den Sportlern zur Verfügung gestellt. Ein Danke­schön an die Familien Jensen, Klöhn und Hammer, welche mit großem Engagement die Vorraus­setzungen zum Training geschaf­fen haben.

Nachdem der LSV 61 Tauscha die finanziellen Mittel für den Kauf von 2 mobilen Bogenschießbah­nen bereitgestellt hatte, haben sich die Bedingungen wesentlich ver­bessert und so konnte am 07.12.10 die Einweihung der Wintertrai­ningsstätte im Scheunenboden bei Fam. Hammer erfolgen.

G.

Einige Bogenschützen nach dem Training

Der Weihnachtsmann mit seinen zwei Wichteln.

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Ausgabe:

13/2010

Den Jubilaren herzliche Glückwünsche übermitteln die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach.

Wir wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.

Erscheinungstag:

17.12.2010

zum 91. Geburtstag

am 05.01.2011     Hoffmann, Hildegard          OT Rödern
                                                Dorfstr. 10

zum 90. Geburtstag

am 26.12.2010    Fischer, Helmut   OT Naunhof
                                                Alte Dorfstr. 49

am 26.12.2010     Schurig, Edgar     OT Bieberach,
                                                Heidestr. 14

zum 85. Geburtstag

am 06.01.2011    Drescher, Käthe   OT Rödern, Dorfstr. 54

zum 80. Geburtstag

am 05.01.2011    Winkler, Herbert  OT Ebersbach

                                                Teichweg 38

am 09.01.2011    Nacke, Helga      OT Ebersbach
                                                Hauptstr. 150

am 11.01.2011    Petzsch, Gisela    OT Ebersbach
                                                Hauptstr. 193

am 14.01.2011    Hönisch, Werner  OT Ebersbach

                                                Zweitannenweg 8

zum 75. Geburtstag

am 29.12.2010     Dachsel, Konrad  OT Ebersbach
                                                Hauptstr. 143

am 29.12.2010    Fichtner, Erika    OT Naunhof
                                                Alte Dorfstr. 47

am 01.01.2011    Mattheus, Karl    OT Rödern                                                                     Radeburger Str. 76

zum 70. Geburtstag

am 30.12.2010     Böhme, Reinhard                OT Kalkreuth
                                                Großenhainer Str. 14

am 02.01.2011    Wilhelm, Manfred           OT Naunhof
                                                Alte Dorfstr. 21

am 04.01.2011    Heinze, Manfred  OT Ebersbach
                                                Hauptstr. 49

am 06.01.2011    Henke, Joachim   OT Ebersbach
                                                Hauptstr. 15

Zur Goldenen Hochzeit
gratulieren wir recht herzlich:

    am 30.12.2010

       dem Ehepaar Ernst und Sieglinde Lehmann
       im Ortsteil Kalkreuth, An der Röder 27 und

Zur Diamantenen Hochzeit

     am 23.01.2011
       dem Ehepaar Erich und Martina Böhme

       im OT Kalkreuth, Großenhainer Str. 18

Gemeinde Ebersbach

Zum Jahreswechsel

Immer zu Weihnachten ist es soweit,

man macht sich mehr Gedanken über die Zeit.

Es war schwierig und hart in diesem Jahr,

auch ganz schlechte Tage gab es ein paar;

und doch muss man sagen, was sind schon unsere Sorgen,

wir können uns freuen jeden Tag auf Morgen.

Manch` Mensch ganz in der Nähe hat nicht so viel Glück,

für ihn dreht sich die Zeit statt vor nur zurück.

Geplagt von Krankheit, Tod oder Krieg,

bedeutet für ihn schon jede Stunde ein Sieg.

Große Geschenke sind für ihn ohne Sinn,

ein offenes Ohr und Verständnis sind sein Gewinn.

Einen Augenblick, eine Stunde mit ihm zu teilen,

hilft nicht nur sichtbare Wunden zu heilen.

Die Gedanken nicht immer auf sich selbst konzentriert,

auch mal aufpassen was beim Nächsten passiert,

das sollten wir nicht nur an Weihnachten geben,

sollten wir nicht einfach jeden Tag sinnvoller leben?

                                                                                (J. H.)

Öffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung

Ebersbach

- Weihnachten / Neujahr 2010/11 -

Sehr geehrte Einwohner,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Gemeindeverwaltung Ebers­bach zu Weihnachten / Neujahr wie folgt geöffnet ist:

Montag, 27.12.2010
                                9.00 – 11.00 Uhr

Dienstag, 28.12.2010        
                                9.00 – 12.00 Uhr
                                13.00 – 15.00 Uhr

Mittwoch, 29.12.2010                                        geschlossen

Donnerstag, 30.12.2010                                     9.00 – 11.00 Uhr

 

Gleichzeitig möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass die Sonn­abend-Sprechzeit des Einwohner­meldeamtes im Monat Dezember entfällt.

 

Fehrmann

Bürgermeisterin

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ebersbach,

das Jahr neigt sich dem Ende. Adventszeit, schönste Zeit des Jahres, Zeit zum Innehalten, aber auch Zeit um Rückblick zu halten.

Es war für viele von uns ein schweres Jahr: Tornado und Hochwasser haben viel Schaden angerichtet. Es hat uns aber auch gezeigt, dass wir in schwierigen Zeiten näher zusammen rücken, uns gegenseitig helfen und ein offenes Ohr für einander haben. Wir sollten uns das erhalten auch ohne Naturkatastrophen.

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein frohes friedvolles Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.

Ihre Bürgermeisterin Margot Fehrmann

Gemeinde Ebersbach

Gemeinde Ebersbach

Information zum Ablesen der Wasserzähler

für das Jahr 2010

in den Ortsteilen Naunhof, Rödern, Bieberach und Ebersbach

Beschlüsse der Gemeinde Ebersbach

In der öffentlichen Sitzung  des Gemeinderates am 24.11.2010 und des Technischen Ausschus­ses am 07.12.2010 wurden nach­stehende Beschlüsse gefasst:

 

Gemeinderat

 

83/11/2010                          

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung des Abwas­serzweck-Verbandes „Gemein­schaftskläranlage Kalkreuth“

84/11/2010                           Ablehnung zum Beitritt der Gemeinde Ebersbach in die Wirt­schafts-Förderung Region Meißen GmbH (WRM)

 

Technischer Ausschuss

 

85/11/2010 bis ��������������89/11/2010  ��             Beschlüsse zu Bauvorhaben, Bau­voranfragen und Vorkaufsrechte von Bürgern der Ortsteile sowie von Betrieben und Institutionen

Liebe Einwohner,

in diesem Jahr erfolgt die Able­sung der Wasserzähler für die Ortsteile Ebersbach und Bieber­ach am 27.12. und 28.12.2010 ab 8.30 Uhr.

 

Wir bitten Sie, dafür zu sorgen, dass unseren Bediensteten unge­hindert Zutritt zu den Wasser­zählern gewährt wird, damit die Ablesung reibungslos ablaufen kann.

Die Ortsteile Naunhof und Rödern erhalten Ablesekarten mit dem Amtsblatt am 17.12.2010.

Termin der Selbstablesung 31.12.2010

 

Die Rückgabe der Ablesekarten hat bis spätestens  07.01.2011 in der Gemeindeverwaltung Ebers­bach zu erfolgen, ansonsten erfolgt eine Schätzung des Verbrauchs.

 

Fehrmann, Bürgermeisterin

Blutspende

Der DRK-Blutspendedienst sagt allen Blutspendern herzlichen Dank

Regionale Wirtschaft

Recycling

Auszeichnung auf Fachausstellung

Hausmüllentsorgung - schwarze Tonne

Auch im Jahr 2010 konnte der DRK-Blutspen­dedienst Ost zahlreichen Patienten bei Krankheit oder nach Unfällen mit Blutkonser­ven helfen. Grundlage dafür waren die vielen bereitwilli­gen Blutspender. Ihnen gebührt allerhöchster Dank und Aner­kennung!

 

Leider ist die Blutspende noch etwas „Besonderes“. Dabei sollte es normal sein, dass jeder gesunde Mensch zwischen 18 und 71 Jahren zumindest von Zeit zu Zeit Blut spendet. Norma­lität ist es schließlich auch, dass jedem – auch jedem der noch nie Blut gespendet hat – im Notfall geholfen wird. Leider verlässt sich der überwiegende Teil der Bevölkerung dann darauf, dass Blutkonserven immer bereitste­hen. Durch die Beteiligung von nur ca. 3 % der Bevölkerung an Blutspendeaktionen ist fast nie ein ausreichender Vorrat im Kühllager des Blutspendedien­stes vorhanden. Dadurch entste­hen immer wieder Engpässe, die nur schwer zu überbrücken sind. Unter Umständen müssen dann geplante Operationen verschoben werden. Schon 1 % mehr Blut­spender würden ausreichen, die Situation zu stabilisieren. Bitte helfen Sie mit Ihrer Blutspende, denn für einen Patienten ist die Gesundheit das beste Geschenk! Allen Blutspendern wünschen wir für 2011 alles Gute!

 

Hier können Sie wieder mit einer Blutspende helfen:

21.12.2010  von 14:30 – 18:30 Uhr in der Mittelschule Ebers­bach

Hauptstraße 125,

01561 Ebersbach

 

 

Stollenaktion – jeder Vollblut­spender erhält einen Stollen von der Firma „Emil Reimann“

 

Ausweichtermine kann man über das Servicetelefon 0800/ 1194911 oder die Termindaten­bank www.blutspende.de abfra­gen.

 

Ihr DRK-Blutspendedienst

           

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach, Marschau, Göhra

                Mittwoch, 22.12.10

                Montag, 03.01.11 uns 17.01.11

 

Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile Montag, 27.12.10, 10.01.11
                und 24.01.11

OT Beiersdorf, Lauterbach, Marschau, Bieberach,
Cunnersdorf, Kalkreuth, Freitelsdorf        Mittwoch, 29.12.10

OT Naunhof, Reinersdorf, Ebersbach, Ermendorf, Hohndorf, Göhra

                Freitag, 17.12.10

OT Rödern               Donnerstag, 30.12.10

Bitte beachten!!    Änderung ab 01.01.2011 

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach,
Marschau, Göhra     Montag, 03.01.11 und 17.01.11

Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile Montag, 10.01.11 und 24.01.11

Entsorgung Papier

OT Beiersdorf, Ermendorf, Hohndorf, Lauterbach,
Marschau, Göhra     Montag, 03.01.11 und 31.01.11

Gemeinde Ebersbach außer o.g. Ortsteile Montag, 10.01.11

Bitte beachten Sie die Termine im neuen Abfallkalender 2011.

Achtung – Entsorgung von Elektroaltgeräten neu geregelt!!!!

Kostenlose Abholung

Größere Haushaltgeräte über die Bestellkarte aus dem Abfallkalender / Klein­geräte z.B. Fön, Rasierapparat nur zusammen mit Großgerät(en) / Abholung am Bereitstellplatz der Abfallbehälter

 

Kostenlose Annahme

Umladestation Groptitz / Wertstoffhof Gröbern / REMONDIS Elbe-Röder GmbH, Lampertswalde-Quersa /Skarabäus Containerdienst GmbH, Gröditz / Dienstleistungsagentur Veronika Moys, Großenhain

 

Die bisherigen Sammelplätze in den Städten und Gemeinden werden zum
31. Dezember 2010 geschlossen. Dort ist keine Abgabe mehr möglich!

Seit März 2006 gibt es die kostenlose Rücknahme von Elektroaltgeräten durch Hersteller und Handel. Auch beim Kauf eines neuen Elektrogerätes besteht die Möglichkeit der freiwilligen Rücknahme durch den Handel.

Leichtstoffentsorgung - gelbe Säcke und blaue Tonne

Bürgermeisterin Margot Fehrmann gratuliert Frau Roselies Gersdorf, Inhaberin der Firma Oswin Haase im Ortsteil Bie­berach, zur Auszeichnung mit einer Silbermedaille für ihren vorgestellten Kälbertransportwagen aus Edelstahl mit integrier­ter Wiegeeinrichtung. Frau Gersdorf beteiligte sich bereits zum wiederholten Mal mit Neuheiten aus ihrem Fachbetrieb an der weltweit größten Fachausstellung für Tierhaltung und Manag­ment, der Eurotier.

AZV ”Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“

03522/38920

Störungsmeldung über Stadtentwässerung Dresden GmbH:  

Telefon:  0351-8400866

Mittelschule Ebersbach I

Landratsamt Meißen - Kreisvermessungsamt

Tag der offenen Tür

Bodenordnungsverfahren Kalkreuth (Feldscheune)

Gemeinde Ebersbach

Landkreis Meißen - Verfahrensnummer: 310203

Schlussfeststellung vom 06.12.2010

Zum Tag der offenen Tür möchte die Mittelschule Ebersbach am Sonnabend, den 29. Januar 2011 einladen.

 

Von 9:00 bis 12:00 Uhr besteht für künftige Mittelschüler, deren Eltern sowie Interessierte die Möglichkeit, sich über Bildungs- und Freizeitangebote unserer Einrichtung zu informieren. Lehrer und Schüler möchten u.a. Einblicke in alle Fächer gewähren, Arbeitsgemeinschaf­ten vorstellen und ihre Gäste in einem Schülercafe bewirten. Neuerungen im Schulsystem, Grundsätze der Notengebung, Schülertransport sind nur einige Schwerpunkte zu denen Schul­leitung und Lehrer gern Aus­kunft geben.

Das Landratsamt Meißen erklärt das o. g.  Bodenordnungsver­fahren für abgeschlossen und stellt hiermit fest, dass die Aus­führung nach dem Bodenord­nungsplan bewirkt ist und dass den Beteiligten keine Ansprü­che mehr zustehen, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Meißen, Brauhaus­straße 21, 01662 Meißen Wider­spruch erhoben werden.

 

gez. Pohler, Leiterin Stabstelle

Mittelschule Ebersbach II

Ebersbacher Schüler

besuchten Dresdener Synagoge

DEKRA

Ist Ihr Auto winterfit?

Die Begegnung mit verschie­denen Kulturen ist Kern der Schulfächer Ethik und Religion. Werden hier die verschiedenen Religionen und Weltanschauun­gen systematisch nacheinander behandelt, widmet man sich dort wegen der engen inhaltlichen Verknüpfung zum Christentum immer wieder dem Judentum.

 

Traditionell fahren die 6. Klas­sen der Mittelschule Ebersbach in der Adventszeit nach Dresden und besuchen die neue Synagoge am Hasenberg. Neben den Kult­gegenständen beeindruckt dabei vor allem die moderne Archi­tektur. Frau Liehm vom Verein HATIKVA erklärt dazu: „Die Dresdner Jüdische Gemeinde wollte mit einem Nachbau der alten Semper-Synagoge nicht ständig an die Zerstörung durch die Nazis 1938 erinnert werden.“ Äußerlich bezieht sich der Neubau auf den Tempel, der einst in Jerusalem stand. Im Inneren stellt sich ein Art Zelt dar, der ersten Form eines gottesdienstlichen Raumes der Israeliten. Erst die Perspektive aus dem Inneren heraus macht die Drehung des Gebäudes klar: „Sie ergibt die notwendige Aus­richtung nach Osten“, erklärt Vincent den anderen.

 

Nur etwa 60 Juden überlebten die Nazi-Zeit in Dresden. Heute leben wieder etwa 700 Juden in Dresden, Gottesdienst ist i.d.R. am Freitag oder Samstag Abend.

 

Im Anschluss an den Synago­genbesuch gab es Gelegenheit für einen Abstecher zum histo­rischen Adventsspektakel im Stallhof. Hier sollten die Schü­lerinnen und Schüler möglichst viele Handwerksberufe erkun­den. Dieser Wissensertrag fließt in das Fach Geschichte ein, wenn es demnächst um die mittelalter­liche Ständegesellschaft geht.

 

An der Mittelschule Ebersbach finden traditionell  jedes Jahr bestimmte Exkursionen und Unterrichtsgänge statt. Nähere Infos gibt es am Tag der offenen Tür am 29. Januar 2011 zwischen 9 und 12 Uhr.

 

Infos: www.hatikva.de und

www.ms-ebersbach.de

 

Herr Klemz,

FL für Religion und GK

Der Winter hat uns kalt erwischt. Plötzlich wird es höchste Zeit für die Auto-Wintervorsorge.

Besonders die Autobatterie ist jetzt größten Strapazen ausge­setzt:  „Im Winter muss man sich auch nach kalten Nächten auf die Leistung der Autobat­terie verlassen können“, erklärt Wolfgang Thamm, Leiter Prüf­wesen bei DEKRA Dresden. Ein Batterietest zeigt, ob der Stromspender die Wintersaison noch übersteht: Reicht es aus, die Batterie nur nachzuladen oder muss sie wegen Altersschwäche ausgetauscht werden?

 

In der dunklen Jahreszeit ist eine intakte Beleuchtungsanlage besonders wichtig. Wer schlecht beleuchtet unterwegs ist, kann sich und andere schnell in Gefahr bringen. Unbedingt kontrolliert werden sollten die Scheibenwi­scherblätter und der Frostschutz in der Waschanlage. Ausgefran­ste Wischergummis verursachen Schlieren auf der Scheibe, die zu Blendeffekten führen.

 

Ab sofort gilt die Winterreifen­pflicht. Winterreifen mit der Kennzeichnung M&S, auch in Verbindung mit Piktogram­men (Schneeflocke) sind vom Gesetzgeber ab sofort vorge­schrieben. Wer mit nicht geeig­neter Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro, bei Behinde­rung anderer Verkehrsteilnehmer in Höhe von 80 Euro rechnen. DEKRA empfiehlt die Reifen nur bis zu einer Profiltiefe von vier Millimeter abzufahren. So ist ausreichend Grip auf rutschigen Straßen gerade noch möglich. Überhaupt warnt der Fachmann davor, Winterreifen als Allheil­mittel gegen Straßenglätte zu verstehen. Wenn man sein Fahr­verhalten nicht konsequent den winterlichen Straßen anpasst, rutscht man auch mit den besten Winterreifen. „Die Fahrphysik lässt sich auch mit Winterreifen nicht austricksen“, stellt Wolf­gang Thamm fest. 

 

Weiter empfiehlt der DEKRA-Fachmann, Lackschäden an der Karosserie zu behandeln, bevor Nässe, Schnee und Eis zum Großangriff auf den Autolack blasen. Auch ein fehlerfreier Unterbodenschutz trägt zur Wer­terhaltung des Fahrzeuges bei. Mit Glyzerin oder Gummipfle­gemittel eingerieben, frieren Türdichtungen nicht an.

 

Zur Wintervorsorge gehört die geeignete Ausrüstung für Unterwegs. Wer Eiskratzer, Handbesen, Scheibenenteiser, Starthilfekabel, Taschenlampe, Schneeketten, Handschuhe und für alle Fälle eine Decke mit­führt, ist für kleinere und größere Herausforderungen gerüstet. Gut dran sind Autofahrer, die dem Winter den Überraschungseffekt nehmen, also ihr „Werkzeug“ schon abends bereit legen, die Scheibenwischer beim Parken hochklappen sowie Windschutz- und Heckscheibe mit Folie oder Pappe abdecken und den Entei­ser fürs Türschloss vorsorglich in die Manteltasche stecken.

 

Wer so vorbereitet ist, den kann der Winter kaum kalt erwi­schen.

Rolf Westphal

 

 

Mittelschule Ebersbach III

Ebersbach Mittelschüler auf Spendentour unter dem Motto:

„Versöhnung über den Gräbern – Arbeit für den Frieden“

Alljährlich in den ersten beiden No-
vemberwo­chen ziehen die Neunt-
klässler der Mittel­schule Ebersbach durch ihre Gemeinde. Doch keine Sorge: es sind keine versprengten Rest­gruppen von Halloween. Bei sich tragen sie Sammelbüchsen des Volksbunds Deutsche Kriegs­gräberfürsorge, einer humani­tären Organisation, die sich im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe widmet, die Gräber der deutschen Kriegstoten im Aus­land zu erfassen, zu erhalten und zu pflegen. Gleichzeitig bemüht sich der Volksbund um die inter­nationale Zusammenarbeit und Versöhnung.  Zu fast 80 Prozent finanziert sich der Volksbund aus Beiträgen und Spenden. Den Rest decken öffentliche Mittel des Bundes und der Länder. In seiner Fürsorge befinden sich heute 827 Kriegsgräberstätten in 45 Staaten mit etwa 2,3 Millionen Kriegstoten. Mit der Anlage und Erhaltung der Friedhöfe bewahrt der Volksbund das Gedenken an die Kriegstoten und erinnert die Lebenden an die Vergangenheit und konfrontieren sie mit den Folgen von Krieg und Gewalt.

 

Auf ihrer zweiwöchigen Sam­meltour konnten die Jugendli­chen über 1300 Euro an Spenden einsammeln.

 

Dafür sei an dieser Stelle allen Gebern herzlich gedankt. Aber nicht nur die Spenden selbst haben ihren Wert. Auch die Sammelaktion als solche, die Erfahrung, für ein Anliegen von Haustür zu Haustür zu gehen, stellt eine Bereicherung der Erfahrungswelt Jugendlicher dar. Schließlich beinhaltet  das stete sich Vorstellen und Erklären des Spendenzwecks auch eine Aus­einandersetzung mit der Thema­tik. Der Krieg mag zu Ende sein, die Folgen bleiben.

 

Wer die Arbeit der Stiftung des Volksbunds Deutsche Kriegs­gräberfürsorge unterstützen will, kann auch dauerhaftes Mitglied werden. (Infos unter: www.volksbund.de)

 

Spendenkonto: 3 222 999,

Bankleitzahl: 520 400 21

bei der Commerzbank Kassel

 

 

Schloss Lauterbach

DEKRA

Aus für braune Prüfplakette

Aufruf für 2011

„Wer jetzt noch eine braune Prüfplakette am Fahrzeug-Heck hat, der sollte sich sputen, denn die Gültigkeit der braunen HU-Plakette läuft am 31. Dezember 2010 ab“, daran erinnert Dr. Jens Walther, Niederlassungsleiter DEKRA Dresden. „Ab Januar prüfen wir die Fahrzeuge mit rosa Prüfplakette, die je nach Vergabetermin bis Ende 2011 gültig ist.“

 

Das Farbenspiel der Plaket­ten setzt sich in den kommen­den Jahren fort: 2012 sind es die Fahrzeuge mit der grünen Prüfplakette, die zur HU müssen, danach folgt 2013 die orangefar­bene Plakette und 2014 die blaue. Als letzte im Farbspektrum ist 2015 die gelbe Plakette fällig. Danach beginnt das Farbenspiel von vorn.

 

In welchem Monat die HU fällig wird, ist an der Prüfplakette abzulesen: Im Innenkreis steht das Fälligkeitsjahr. Die auf der Plakette im Außenkreis oben stehende Zahl bezeichnet den Monat, in dem die Prüfung durchzuführen ist, die Zahl 12 zum Beispiel steht für Dezember, die 7 für Juli. Der nächste Prüf­termin ist außerdem im Fahr­zeugschein vermerkt. DEKRA weist darauf hin, dass ein Über­ziehen des angezeigten Prüf­termins nicht zulässig ist. Wer zu spät kommt, muss mit einer entsprechend kürzeren Laufzeit der neuen Plakette rechnen. Wer erheblich überzieht, kann sich bei einer Verkehrskontrolle sogar ein „Knöllchen“ einhandeln und im Falle eines Unfalls den Versi­cherungsschutz riskieren.

 

DEKRA Dresden erinnert noch­mals an die seit Januar 2010 gültige Zusammenlegung von Haupt- und Abgasuntersuchung für alle Fahrzeuge.

 

Bis dahin musste als Nachweis für beide Untersuchungen eine runde Plakette auf das hintere amtliche Fahrzeugkennzeichen und eine sechseckige Plakette auf das vordere amtliche Fahrzeug­kennzeichen geklebt werden. „Jetzt ist der kleine hintere Auf­kleber rund und gilt für die HU und die integrierte AU gleicher­maßen. Die vordere nicht mehr relevante AU-Plakette wird bei der fälligen Prüfung entfernt“, erklärt Dr. Jens Walther von DEKRA Dresden.

 

Liebe Einwohner von Ebersbach
und Ortsteilen,

liebe Freunde der Lauterbacher Schlossweihnacht,

in Vorbereitung der nächsten Schlossweihnacht,

                   am 2. Advent 2011,

brauchen wir Ihre Hilfe.     

Um das Schloss schön  aus­schmücken zu können benötigen wir wieder reichlich Tannen­grün.

Haben Sie in Ihrem Garten Tan­nenbäume, die Sie gern spenden möchten oder  zu groß gewor­dene Tannenbäume, die Sie im nächsten Jahr beabsichtigen zu fällen und keine Verwendung für das Reißig haben,  dann wenden Sie sich bitte an die Mitglieder vom Schlossverein.

Wir würden die Bäume/Reißig bei Ihnen abholen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

 

Förderverein Schloss 

& Park Lauterbach e.V.

www.schlosspark-lauterbach.de

Tel. 035249/71827

o. 035249/79254

Ausstellungsstücke Schloßweihnacht 2010.

Den Frauen konnte man bei der diesjährigen Schloßweihnacht auf die Finger sehen.

Zwergenland Kalkreuth

Der Jahresausklang im Zwergenland Kalkreuth

Der Jahresausklang im Zwergenland Kalkreuth

Beim alljährlichen Ausflug zum Hofgut Noack in Welxande.

Ende Oktober war es wieder soweit, an einem wunderschö­nen Herbsttag machte unsere Kindertagestätte ihren alljährli­chen Ausflug zum Hofgut Noack nach Welxande.

Mit  236kg Eicheln, Nüssen und Kastanien beladen, welche die Kinder gesammelt hatten wurden wir freundlich emp­fangen. Zuerst ging es zu den Gänsen und Kühen. Auf den Weg zu den Wildschweinen durfte jeder einmal in den großen Traktor klettern. Zum Abschluss fuhren wir mit dem Bus weiter nach Lötschen zu den Rehen, die von den Kindern mit großer Begeisterung gefüttert wurden.

Hiermit möchten wir noch einmal allen fleißigen Samm­lern, dem Hofgut Noack sowie dem Busunternehmen Kretz­schmar Danke sagen.

 

Mit allerlei Büchern im Gepäck besuchte uns am 23. Novem­ber der Landtagsabgeordnete Sebastian Fischer zu einer Lese­stunde. Neben dem Vorlesen vieler Geschichten erzählte er den Kindern von seiner Arbeit.

 

Am 02. Dezember besuchten einige Kinder unserer Einrich­tung die offizielle Poststelle des Weihnachtsmannes um ihre Wunschzettel abzugeben. Der Weihnachtsmann erwartete die Kinder schon. Bei Kakao und allerlei Leckereien, wurde gemeinsam gesungen und der Weihnachtsbaum geschmückt.

 

Anlässlich des 2. Kalkreuther Weihnachtsmarktes übten die Kinder ein Programm ein, wel­ches zur Erröffnung aufgeführt wurde. Am Stand des Kindergar­tens konnte man selbstgebastelte Weihnachtsdeko und selbstge­backene Plätzchen erwerben. Vielen Dank an die Popgym-
nastikgruppe aus Kalkreuth, den Landfrauen und den Eltern die uns dabei unterstützt haben.

 

Am 06. Dezember machte der Nikolaus natürlich auch im Kindergarten halt und jedes Kind fand etwas in seinem Schuh. Mit der Weihnachtsfeier und dem Besuch des Weihnachtsmannes am 22. Dezember neigt sich das Jahr dem Ende.

 

Wir wünschen allen eine wun­derschöne und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr 2011.

 

Danke sagen möchten wir auch der Firma Kronospan in Lam­pertswalde die uns für die Sanie­rung unserer Gruppenräume Material zur Verfügung stellte.

Am 09.11.2010 übergaben die Kinder der großen Gruppe an Frau Thöne selbstgemalte Weihnachtsbilder aus denen die  Firma Kronospan ihre dies­jährigen Weihnachtskarten für Geschäftskunden gestaltet. Diese werden in viele Länder unserer Erde versendet.

 

Die Kinder und das Team
vom Zwergenland in Kalkreuth

Während der Programmaufführung bei der Eröffnung des Kalkreuther Weihnachtsmarktes.

Landesdirektion Dresden

Landesdirektion Dresden

 

 

Das Evang.-Luth. Kirchspiel

Bärnsdorf-Naunhof lädt herzlich ein.

Bekanntmachung

der Landesdirektion Dresden

nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)

über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und

Anlagenrechtsbescheinigungen

Gemarkungen Bieberach, Kalkreuth, Naunhof, Niederebers­bach und Ober-Mittel-Ebersbach der Gemeinde Ebersbach

Vom 25. November 2010

Bekanntmachung

der Landesdirektion Dresden

nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)

über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und

Anlagenrechtsbescheinigungen

Gemarkungen Niederebersbach und Ober-Mittel-Ebersbach der Gemeinde Ebersbach 

Vom 3. Dezember 2010

19. Dezember          09.00 Uhr                Naunhof               
 4. Advent
                               Gottesdienst Pfr. Brock

                10.30 Uhr                Berbisdorf
                                Gottesdienst im Gemeinderaum
                                Pfr. Brock

24. Dezember          17.30 Uhr                Bärnsdorf
Heiliger Abend                        Christvesper mit Krippenspiel

                                Pfr. Merkel

                16.15 Uhr                Berbisdorf

                                Christvesper mit Krippenspiel
                                Pfr. Oehme

                15.00 Uhr                Bärwalde
                                Christvesper mit Krippenspiel
                                Pfr. Oehme

                15.00 Uhr                Steinbach
                                Christvesper mit Krippenspiel
                                Pfr. Brock

                16.30 Uhr                Naunhof
                                Christvesper mit Krippenspiel
                                Pfr. Brock

                23.00 Uhr                Naunhof
                                Christnacht mit Chor                              
25. Dezember          09.00 Uhr                Berbisdorf

Weihnachtsfest                        Festgottesdienst im Gemeinderaum
                                Pfr. Brock

                10.30 Uhr                Bärwalde
                                Festgottesdienst, Pfr. Brock

26. Dezember          09.00 Uhr                Bärnsdorf

2.Weihnachtstag                      Festgottesdienst im Gemeinderaum
                                Diakon Tietze

                10.30 Uhr                Naunhof
                                Festgottesdienst, Diakon Tietze

31. Dezember          16.30 Uhr                Bärnsdorf

Altjahrsabend                          Gottesdienst im Gemeinderaum
                                Pfr. Merkel

                16.30 Uhr                Bärwalde
                                Gottesdienst, Pfr. Brock

                15.00 Uhr                Naunhof
                                Gottesdienst, Pfr. Brock

02. Januar              10.00 Uhr                Berbisdorf

2.Stg. n. Weihnachten                             Kirchspielgottesdienst mit
                                Abendmahl im Gemeinderaum
                                Pfr. Brock

Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass der Abwasserzweck­verband „Gemeinschaftskläran­lage Kalkreuth“, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anla­genrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereini­gungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat.

Die Anträge umfassen beste­hende Abwasserleitungen nebst Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in den Gemarkun­gen Niederebersbach (DN 200) und Ober-Mittel-Ebersbach (DN 150, DN 200) der Gemeinde Ebersbach. 

 

Die von den Anlagen betroffe­nen Grundstückseigentümer der Flurstücke der oben aufgeführten Gemarkungen können die einge­reichten Anträge sowie die beige­fügten Unterlagen in der Zeit

 

vom 24. Januar 2011 bis ein­schließlich 21. Februar 2011

 

während der Dienststunden (mon­tags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr) in der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dres­den, Zimmer 2023, einsehen.

Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagen­rechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Ver­bindung mit § 7 Abs. 4 und 5  der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachen­rechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezem­ber 1994 (BGBl. I S. 3900).

 

Hinweis zur Einlegung von Wider­sprüchen:

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienst­barkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefort­leitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -ent­sorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. 

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks erteilt wird.

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Lei­tungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.

 

Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Dresden, Stauf­fenbergallee 2, 01099 Dresden, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14 (Zimmer 2023) bereit.

 

Dresden, den  3. Dezember 2010

 

Landesdirektion Dresden

 

Gereon Packbier

Stellv. Referatsleiter

Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass die Gemeinde Ebers­bach,  Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechts­bescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgeset­zes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat.

Die Anträge umfassen bestehende Trinkwasserleitungen (DN 32 - DN 150) nebst Sonder- und Nebenan­lagen sowie Schutzstreifen in den Gemarkungen Bieberach, Kal­kreuth, Naunhof, Niederebersbach und Ober-Mittel-Ebersbach der Gemeinde Ebersbach.

 

Die von den Anlagen betroffe­nen Grundstückseigentümer der Flurstücke der oben aufgeführten Gemarkungen können die einge­reichten Anträge sowie die beige­fügten Unterlagen in der Zeit

 

vom 10. Januar 2011 bis

einschließlich 7. Februar 2011

 

während der Dienststunden (mon­tags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr) in der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dres­den, Zimmer 2023, einsehen.

Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagen­rechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Ver­bindung mit § 7 Abs. 4 und 5  der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachen­rechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezem­ber 1994 (BGBl. I S. 3900).

 

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienst­barkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefort­leitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -ent­sorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. 

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks erteilt wird.

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Lei­tungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.

Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Dresden, Stauf­fenbergallee 2, 01099 Dresden, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14 (Zimmer 2023) bereit.

 

 

Dresden,

den  25. November 2010

 

Landesdirektion Dresden

 

 

Zorn, Referatsleiter

Ev.-Luth. Kirchgemeinde

 Rödern

Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal

Öffnungszeiten über den Jahreswechsel

Sonntag, den 19. Dezember    10.30 Uhr                Predigtgottesdienst
4. Advent
                                Weihnachtsfeier
                                im Kindergottesdienst

Heilig Abend, den 24. Dezember            16.30 Uhr                Christvesper

2. Christtag, den 26. Dezember               17.00 Uhr                Weihnachtsmusik

Silvester, den 31. Dezember    16.30 Uhr                Abendmahls-
                                gottesdienst

Sonntag, den 09. Januar 2011 10.30 Uhr                Sternsinger-
1. Sonntag nach Epiphanias                    gottesdienst
                                gleichzeitig
                                Kindergottesdienst

Sonntag, den 16. Januar          10.30 Uhr                Predigtgottesdienst
2. Sonntag nach Epiphanias                    gleichzeitig
                                Kindergottesdienst

 

Frauenkreis:          14.30 Uhr                Dienstag, den 18. Januar

Weihnachtsmusik

des 16. und 17. Jahrhunderts zum Zuhören und Mitsingen
am Samstag, dem 04. Dezember 2010 – 18.00 Uhr
in der Röderner Kirche

Es musizieren die „Dresdner Stadtpfeifer“
auf historischen Instrumenten           

Eintritt frei! Eine Kollekte wird am Ausgang erbeten.

 „Kinder zeigen Stärke“

Unter diesem Thema sind vom 03. bis zum 08. Januar 2011 in Rödern wieder die STERNSINGER von Haus zu Haus unterwegs.

Diese Aktion soll weltweit Kindern mit Behinderungen helfen.

Sprechzeit Pfr. Seifert: dienstags 17  - 18 Uhr in Radeburg oder nach Vereinbarung!   Telefon:  035208 349617

Im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter wünsche ich Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit und ein gutes Neues Jahr 

                Ihr Pfarrer Frank Seifert

Die Geschäftsstelle des Zweckver­bandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) auf der Meißener Straße 151 a ist am 24. und 31. Dezember geschlossen.

 

Zwischen dem Jahreswechsel sind die Sprechzeiten wie gewohnt:

Montag 8.30 – 11.30 und

13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag 8.30 – 11.30 und 13.00 – 18.00 Uhr.

Am Mittwoch ist kein Sprechtag.

Die Anlagen des ZAOE mit ihrem Wertstoffhof in Groptitz, Freital und Kleincotta sowie die im Auftrag des ZAOE betriebenen Wertstoffhöfe in Meißen, Gröbern, Weinböhla, Neu­stadt und Dippoldiswalde haben am 24. und 31. Dezember von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

 

Geschäftsstelle des ZAOE

Tel.: 0351 40404800,

presse@zaoe.de,

www.zaoe.de

Neuer Entsorger für Gelbe Säcke und Glas
vom DSD beauftragt

Das Duale System Deutschland, kurz DSD, hat neue Entsorger beauftragt, die für die nächsten zwei Jahre im Landkreis Meißen die Gelben Säcke einsammeln und die Glascontainer entleeren werden, beginnend ab dem 1. Januar 2011. Diese Aufgaben fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE). Der Verband unterstützt das DSD bei der Öffent­lichkeitsarbeit.

 

Entsorgung Gelbe Säcke

Die REMONDIS Elbe-Röder GmbH wird die Gelben Säcke abholen (Ter­mine siehe Abfallkalender) und bei den Ausnahmefällen die Gelben Tonnen entleeren. Der ZAOE bittet die Bürger, sich bei Problemen direkt an die Firma REMONDIS zu wenden,

Tel. 035248 836-32 oder -12.

In die Gelben Säcke /Tonnen kommen nur Verpackungsabfälle aus Kunststoff (z. B. Folien, Joghurtbecher, Zahnpa­statuben), Weißblech (z. B. Konserven­dosen, Kronverschlüsse), Aluminium (z. B. Deckel, Folien) und aus Ver­bundstoffen (z. B. Getränkepack). Eine Zahnbürste oder eine kaputte Schüssel aus Plastik kommen zum Beispiel in den Restabfall (schwarze Tonne).

Falsch befüllte Säcke/Tonnen lässt der Entsorger stehen.

 

Entleerung Glascontainer

Die Glascontainer wird die NERU GmbH & Co. KG entleeren. Bei Problemen bitte direkt an die Firma NERU wenden,

Tel. 0180 1408040 zum Ortstarif und 03521 765 410.


 

RAZ Seite 21

RAZ Seite 22

Ausgabetag: 17.12.2010

Nr. 13/2010

Jahresrechnung 2009

Die Verbandsversammlung des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ hat in ihrer Sitzung am 08.12.2010 gemäß § 88 der SächsGemO die Jahresrechnung 2009 des AZV „Gemein­schaftskläranlage Kalkreuth“ mit folgendem Ergebnis

festgestellt und beschlossen.

Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechung
 für das Haushaltsjahr 2009 des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ in EUR

Gesamt-

haushalt

 

 

2.847.083,66

 

              0,00

 

              0,00

 

2.847.083,66

 

2.771.396,93

 

     85.186,73

 

       9.500,00

 

2.847.083,66

 

              0,00

 

 

 

 

            - - - -

 

            - - - -

 

 

            - - - -

 

 

            - - - -

 

            - - - -

 

            - - - -

 

            - - - -

                                                                                                   ������������Verwaltungs-

                                                                                                   haushalt

                                                                                                   (VwH)

 

1.    Solleinnahmen...................................................................... �������������1.927.220,20

 

2.         +        neue Haushaltseinnahmereste...............................              - - - -

 

3.         ./.       Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr *................              - - - -

 

4.    bereinigte Solleinnahmen..................................................... ������������1.927.220,20

 

5.    Sollausgaben......................................................................... ������������1.927.220,20

 

6.         +        neue Haushaltsausgabereste..................................               ����0,00

 

7.         ./.       Haushaltsausgabereste vom Vorjahr *...................               ����0,00

 

8.    bereinigte Sollausgaben........................................................ ������������1.927.220,20

 

9.    Fehlbetrag (VmH Nr. 8 ./. Nr. 4)..........................................              �������- - - -

 

       Nachrichtlich

       (Haushaltsausgleich § 22 KomHv0)

 

10.  Soll-Ausgaben VwH - enthaltene Zuführung an VmH........     485.752,06

 

11.  Soll-Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung an VwH........              - - - -

 

12.  Mindestzuführung nach § 22  Abs. 1 Satz 2 KomHVO
       -----------------------------EUR...............................................              - - - -

13.  Soll-Ausgaben VmH enthaltene Zuführung
       zur allgemeinen Rücklage
       (Überschuss nach § 40 Abs. 3 Satz 2 KomHVO).................              - - - -

14.  Soll-Einnahme VmH - enthaltene Entnahme
       aus allgemeiner Rücklage.....................................................              - - - -

15.  Soll-Einnahme VwH  - enthaltene Zuführung

       vom VmH zum allgemeinen Ausgleich................................               0,00

16.  Fehlbetrag nach § 79 Abs. 2 Sächs. GemO
       vergleiche § 23 Abs. 1 Satz 2 KomHVO..............................              - - - -

 

* Auflösungen und Abgänge

Vermögens-

haushalt
(VmH)

 

919.863,46

 

           0,00

 

           0,00

 

919.863,46

 

844.176,73

 

  85.186,73

 

    9.500,00

 

919.863,46

 

           0,00

 

 

 

 

         - - - -

 

           0,00

 

 

         - - - -

 

 

130.886,50

 

           0,00

 

         - - - -

 

           0,00

 

Ebersbach, 09.12.2009

Fehrmann, Verbandsvorsitzende

 

Die Jahresrechnung 2009 mit Anlagen und dem Rechenschaftsbericht des

AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ werden vom 03.01.2011 bis

13.01.2011 in der Geschäftsstelle des AZV „Gemeinschaftskläranlage

Kalkreuth“, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach, während der genannten

Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Ebersbach, 09.12.2010

Fehrmann, Verbandsvorsitzende

Öffnungszeiten:

 

Montag           9.00 - 11.00

Dienstag         9.00 - 12.00

                                    und

                     13.00 - 18.00

Donnerstag   13.00 - 15.00

Freitag            9.00 - 11.00

Satzung

über die öffentliche Abwasserbeseitigung des Abwasserzweck­verbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“

Auf Grund von § 63 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Okto­ber 2004 (SächsGVBl. S. 482), zuletzt geändert am 19. Mai 2010, (SächsGVBl. S. 142), §§ 2, 9 und 33 des Sächsischen Kommunal­abgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142),  §§  4, 14 und 124 der Gemeinde­ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (Sächs GVBl. S. 55, S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2009 (Sächs GVBl. S. 323) und § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusam­menarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, ber. S. 1103), zuletzt geän­dert durch Gesetz vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323) hat die Verbandsversammlung des Abwas­serzweckverbandes „Gemein­schaftskläranlage Kalkreuth“ am 08. Dezember 2010 folgende Sat­zung beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

 

I.  Allgemeines

 

§1    Öffentliche Einrichtung

§2    Begriffe

 

II. Anschluss und Benutzung

 

§3    Anschluss- und Benutzungs-

        recht

§4    Anschluss- und Benutzungs-  

        zwang

§5    Befreiung vom Anschluss-

        und Benutzungszwang

§6    Ausgeschlossene Einleitungen

§7    Einleitungsbeschränkungen

§8    Eigenkontrolle

§9    Abwasseruntersuchung

§10  Grundstücksbenutzung

§11  Eigentum am Abwasser

 

III.   Grundstücksanschluss

 

§12  Anschlusskanäle

§13  Genehmigungen

§14  Sonstige Anschlüsse,                

        Aufwandsersatz

§15  Regeln der Technik für     

        Grundstücksentwässerungs-

        anlagen

§16  Herstellung, Änderung und

        Unterhaltung von Grund-

        stücksentwässerungsanlagen

§17  Abscheider, Hebeanlagen,      

        Zerkleinerungsgeräte

§18  Toiletten mit Wasserspülung,   

        Kleinkläranlagen und abfluss-  

        lose Gruben

§19  Sicherung gegen Rückstau

§20  Abnahme und Prüfung von    

        Grundstücksentwässerungs- 

        anlagen; Zutrittsrecht

 

IV.   Abwasserbeitrag

 

§21  Erhebungsgrundsatz

§22  Gegenstand der Beitrags-   

        pflicht

§23  Beitragsschuldner

§24  Beitragsmaßstab

§25  Grundstücksfläche

§26  Nutzungsfaktor

§27  Ermittlung des Nutzungs-

        maßes bei Grundstücken, für 

        die ein Bebauungsplan die

        Geschosszahl festsetzt

§28  Ermittlung des Nutzungs-    

        maßes bei Grundstücken, für

        die ein Bebauungsplan die  

        Baumassezahl festsetzt

§29  Ermittlung des Nutzungs-

        maßes bei Grundstücken, für

        die ein Bebauungsplan die

        Höhe der baulichen Anlage

        festsetzt

§30  Stellplätze, Garagen, Gemein-

        bedarfs- und sonstige Flächen

§31  Ermittlung des Nutzungsma-

        ßes bei Grundstücken, für die

        keine Bebauungsplanfest-

        setzungen im Sinne der §§ 27

        bis 30 bestehen

 

V. Entstehung, Höhe und

     Fälligkeit des Beitrages

 

§32  Erneute Beitragspflicht

§33  Zusätzlicher Beitrag von Groß-

        verbrauchern

§34  Beitragssatz

§35  Entstehung der Beitrags-

        schuld

§36  Fälligkeit der Beitragsschuld

§37  Entstehung und Fälligkeit von

        Vorauszahlungen

§38  Ablösung des Beitrags

§39  Anrechnung von Erschlie-

        ßungsleistungen auf den

        Beitrag

 

VI.   Abwassergebühren

 

§40  Erhebungsgrundsatz

§41  Gebührenschuldner

§42  Gebührenmaßstab

§43  Abwassermenge

§44  Absetzungen

§45  Gebührenhöhe

§46  Starkverschmutzerzuschläge

§47  Verschmutzungswerte

§48  Entstehung und Fälligkeit der

        Gebührenschuld,

        Veranlagungszeitraum

§49  Vorauszahlungen

 

VII.  Anzeigepflicht, Haftung

 

§50  Anzeigepflicht

§51  Haftung des Verbandes

§52  Haftung der Benutzer

§53  Ordnungswidrigkeiten

 

 

VIII.Schlussbestimmungen

 

§ 54 Unklare Rechtsverhältnisse

§ 55 In-Kraft-Treten

 

 

I. Allgemeines

 

§1   Öffentliche Einrichtung

 

(1) Der Abwasserzweckverband „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ (im Folgenden AZV GKA genannt) betreibt die Beseitigung des in seinem Gebiet anfallenden Abwas­sers als eine einheitliche öffentliche Einrichtung (aufgbenbezogene Ein­heitseinrichtung). Zur Durchführung der Abwasserbeseitigung kann sich der AZV GKA Dritter bedienen. Die Beseitigung des Niederschlagswas­sers wurde dem Zweckverband nicht übertragen (§ 4 Verbandssatzung).

(2) Als angefallen gilt Abwasser, das über eine Grundstücksentwässerungs­anlage in die öffentliche Abwasser­anlage gelangt, in Kleinkläranlagen oder in abflusslosen Gruben gesam­melt wird oder das zu einer öffent­lichen Abwasser­behandlungsanlage gebracht wird.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Herstel­lung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasser­anlagen besteht nicht.

 

§2   Begriffe

 

(1) Abwasser im Sinne dieser Sat­zung ist das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser), welches in Grundstücksentwässerungsanla­gen gem. § 2 Abs. 3 zu sammeln und dem Entsorgungspflichtigen gem. § 63 Abs. 4 Sächsisches Wassergesetz  zu überlassen ist. Kein Abwasser im Sinne dieser Satzung ist das aus dem Bereich von bebauten oder künstlich befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser aus Niederschlä­gen (Niederschlagswasser), soweit es nicht durch Gebrauch oder Fließ­weg verändert wird und hierdurch als Abwasser im Sinne d. § 2 Abs. 1 S. 1 in den Geltungsbereich dieser Sat­zung fällt.

(2) Gesamtabwasser ist das gesamte im Grundstück anfallende Abwasser, das zu reinigen und entsorgen ist. Die Menge des anfallenden Gesamtab­wassers muss mindestens 90 % der bezogenen Trinkwassermenge nach­weislich betragen. Grauwasser im Sinne dieser Satzung ist fäkalien­freies häusliches Abwasser entspre­chend DIN EN 12056-1.

(3) Öffentliche Schmutzwasser­anlagen haben den Zweck, das im Verbandsgebiet angefallene Schmutzwasser zu sammeln, den Schmutzwasserbehandlungsanlagen zu zuleiten und zu reinigen. Öffentli­che Schmutzwasseranlagen sind ins­besondere die öffentlichen Kanäle, Prüf- und Kontrollschächte, Abwas­serpumpwerke und Klärwerke sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie der öffentlichen Schmutz­wasserbeseitigung dienen. Zu den öffentlichen Schmutzwasseranlagen gehören auch die Grundstücksan­schlüsse im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze (Anschlusska­näle im Sinne von § 12).

(4)   Grundstücksentwässerungsan-

lagen für Abwasser sind private Einrichtungen, die der Sammlung, Behand­lung bzw. Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des auf den Grundstücken anfallenden Abwas­sers bis zur öffentlichen Abwasser­anlage dienen.

Es sind dies insbesondere die:

 - Grundstücksleitungen als Strecke      

zwischen der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes und der Grundleitung,

- Grundleitungen als im Funda­mentbereich liegend angeordnete Leitungen, die das Abwasser aus den Fallleitungen des Gebäudes auf­nehmen und der Grundstücksleitung zuführen,

- Revisionsschächte als in Grund-stücksentwässerungsanlagen einge-

baute Schächte oder andere Revi-sionsöffnungen zur Durchführung von Kontrollen und Reinigungsarbeiten,

- Abwasservorbehandlungsanlagen

- Hebeanlagen

- Versickerungseinrichtungen,

- Kleinkläranlagen und abflusslose 

  Gruben

- Anlagen zur Sicherung gegen

Rückstau.

(5) Bei der Entwässerung eines Grundstücks über ein anderes Grundstück sind die das andere Grundstück querenden Anlagen, soweit sie nicht zugleich auch vom anderen Grundstück genutzt werden, bis zur Grenze der öffent­lichen Verkehrs- oder Grünfläche Grundstücksentwässerungsanlagen des hinterliegenden Grundstücks.

(6) Der Grundstücksanschluss (Ein­leitungsstelle) ist der Übergabepunkt des Abwassers von der privaten Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseran­lage. Bei hintereinander liegenden Grundstücken im Sinne des Abs. 5 sind für Einleitvoraussetzungen die Gegebenheiten an der Grenze zum vorderen Grundstück maßgeblich.

(7) Ein Hausanschluss umfasst die privaten Grundstücksentwässerungs- anlagen sowie die zugehörigen Grundstücksleitungen nach Abs. 4 erster Anstrich.

(8) Grundstücke, bei denen das Abwasser über eine Kleinkläranlage oder eine abflusslose Grube entsorgt wird, gelten als dezentral entsorgt.

 

II. Anschluss und Benutzung

 

§3   Anschluss- und Benutzungsrecht

 

(1) Jeder Eigentümer, Erbbaube­rechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung eines im Ver­bandsgebiet liegenden Grundstücks Berechtigter ist nach Maßgabe dieser Satzung berechtigt, das Grund-stück an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen und diese zu benut­zen. Neben dem Anschlussberechtig­ten sind die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung Berechtigten befugt, die öffentlichen Abwasseranlagen nach Maßgabe dieser Satzung zu benutzen.

(2) Das Anschluss- und Benut­zungsrecht besteht nicht für Nieder­schlagswasser.

(3)  Das Anschluss- und Benutzungs­recht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch einen öffent­lichen Abwasserkanal erschlossen sind. Die Anschlussberechtigten können nicht verlangen, dass ein neuer öffentlicher Kanal gebaut oder ein bestehender geändert wird, sofern im Einzelfall eine andere Abwasser­beseitigung zweckmäßiger ist.

(4) Der Anschluss eines Grundstüc­kes an einen bestehenden Kanal sowie seine Benutzung können einge­schränkt oder versagt werden, wenn die Abwasserbeseitigung wegen der Lage des Grundstückes oder sonsti­ger technischer oder betrieblicher Gründe erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder

besondere Maßnahmen erfordert.

(5) Bei Grundstücken, die nicht oder noch nicht an einen öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden können, kann der Grundstückseigen­tümer oder der sonstige nach Abs. 1 Satz 1 Berechtigte den Anschluss seines Grundstücks verlangen, wenn er den für den Bau und Betrieb des öffentlichen Kanals entstehenden Aufwand übernimmt und auf Ver­langen angemessene Sicherheit lei­stet. Einzelheiten, insbesondere die Frage, wer den Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwand trägt, werden durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt.

 

§4    Anschluss- und

        Benutzungszwang

 

(1) Die Eigentümer von Grund-

stücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach den näheren Bestimmun­gen dieser Satzung verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf dem Grundstück anfallende Abwasser im Rahmen des § 63 Abs. 5 und 6 des Sächsischen Was­sergesetzes dem AZV GKA zu über­lassen, soweit der AZV GKA zur Abwasserbeseitigung verpflichtet ist (Anschluss- und Benutzungszwang). Erbbauberechtigte oder sonst ding­lich zur baulichen Nutzung eines Grundstücks Berechtigte treten an die Stelle des Grundstückseigentümers. Die Benutzungs- und Überlassungs­pflicht trifft auch die sonst zur Nut­zung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen.

(2) Abwasser, das auf Grundstücken anfällt, die nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, hat der nach Abs. 1 Verpflichtete dem AZV GKA oder dem von ihr beauf­tragten Unternehmer zu überlassen (Benutzungszwang).

(3) Bebaute Grundstücke sind inner­halb von sechs Monaten anzuschlie­ßen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Den Zeitpunkt der betriebsfertigen Her­stellung gibt der AZV GKA dem Anschlusspflichtigen bekannt.

(4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesund­heitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist.

(5) Wenn der Anschluss eines Grund­stücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweck­mäßig oder die Ableitung des Abwas­sers über diesen Anschluss nachteilig wäre, kann der AZV GKA verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasser­anlage angeschlossen wird.

(6) Ist die für das Grundstück besti-

mmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der AZV GKA den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseran­lage verlangen oder gestatten.

 

§5    Befreiung vom Anschluss- 

        und Benutzungszwang

 

Von der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen und deren Benutzung ist der nach § 4 Abs. 1 Verpflichtete auf Antrag inso­weit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines, die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwas­sers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich und hygienisch unbedenklich ist.

 

§6    Ausgeschlossene Einleitungen

 

(1) Von der Einleitung in öffentli­che Abwasseranlagen sind sämt­liche Stoffe ausgeschlossen, die durch ihre Eigenschaften und/oder Menge die Reinigungswirkung der Abwasserbehandlungsanlagen, die Schlammverwertung oder -entsor­gung beeinträchtigen, die öffentli­chen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unter­haltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbei­tenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, pastöse Stoffe, Gase und Dämpfe.

(2) Stoffe, die nicht Abwasser im Sinne des § 2 Abs. 1 sind, dürfen grundsätzlich nicht in Abwasseran­lagen eingebracht werden.

(3) Insbesondere sind ausgeschlossen:

1. Stoffe -auch in zerkleinertem Zu- stand-, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Mist, Sand, Küchenabfälle, Asche, Zellstoffe, Textilien, Schlachtabfälle, Tierkör­per, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände, Schlamm, Haut- und Lederabfälle, Glas und Kunststoffe);

2. flüssige Stoffe, die im Kanalnetz erhärten können (z. B. Kalkschlempe, Zementschlempe),

3. feuergefährliche oder explosible Stoffe (z. B. Benzin, Karbid, Lösungs- mittel, Farbreste, Öle),

4. Chemikalien, die durch ihre Toxi­zität, Persistenz und Bioakkumula­tion als Gifte einzustufen sind (z. B. Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Phenole), Blut, mit Krankheitskei­men behaftete Stoffe und radioaktive Stoffe,

5. Abwässer, die übelriechende, brenn- bare, explosible, giftige, aggressive oder sonstige schädliche Dämpfe oder Gase bilden und Rückstände aus Kleinkläranlagen und abflusslo­sen Gruben,

6. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke,

7. Deponiesickerwasser, sofern keine Vorbehandlung nach dem Stand der Technik erfolgt,

8. farbstoffhaltiges Abwasser, dessen Entfärbung in der Kläranlage nicht gewährleistet ist,

9. Abwasser, das einem wasserrecht­lichen Bescheid nicht entspricht,

10. Abwasser, dessen chemische und physikalische Eigenschaften Werte aufweisen, die über den allgemei­nen Richtwerten für die wichtigsten Beschaffenheitskriterien der Anlage I des Arbeitsblattes ATV A 115 bzw. des Merkblattes ATV-DVWK M 115 der deutschen Vereinigung für Was­serwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (ATV-DVKW) in der jeweils gültigen Fassung liegt.

(4) Der AZV GKA kann im Einzel­fall weitergehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Schmutzwasseranlagen erforderlich ist. Risikobehaftete Ein­leiter sind verpflichtet mit dem AZV GKA einen Indirekteinleitervertrag abzuschließen.

(5) Der AZV GKA kann im Einzel- fall auf Antrag Ausnahmen von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 zulassen, wenn öffentliche Belange und die allgemeinen Schutz­ziele bezüglich der Ableitung und Behandlung des Abwassers dem nicht entgegenstehen, die Versa­gung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller eventuell ent­stehende Mehrkosten übernimmt.

(6) § 63 Abs. 6 Sächsisches Wasser­gesetz  und weitergehende wasser­rechtliche Anforderungen bleiben unberührt.

 

§7    Einleitungsbeschränkungen

 

(1) Der AZV GKA kann im Einzel­fall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Spei­cherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert.

(2) Solange die öffentlichen Abwasseranlagen nicht bedarfs­gerecht ausgebaut sind, kann der AZV GKA mit Zustimmung der höheren Wasserbehörde Abwasser, das wegen seiner Art oder Menge in den vorhandenen Abwasseranla­gen nicht abgeleitet oder behandelt werden kann, von der Einleitung befristet ausschließen (§ 138 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetzes).

(3) Die Einleitung von Abwas­ser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung des AZV GKA.

 

§8    Eigenkontrolle

 

(1) Der AZV GKA kann verlangen, dass auf Kosten des Grundstücks­eigentümers oder des Besitzers bei Anfall von nichthäuslichem Abwas­ser Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungs­anlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grund­stück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehal­ten werden.

(2) Der AZV GKA kann in entspre­chender Anwendung der Vorschrif­ten der Eigenkontrollverordnung vom 7. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1592), zuletzt geändert mit Verordnung vom 15. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 417) in der jeweils geltenden Fassung auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebs­tagebuches verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewah­ren und dem Zweckverband auf Verlangen vorzulegen.

 

§9    Abwasseruntersuchung

 

(1)Der AZV GKA kann bei Bedarf Abwasseruntersuchungen vorneh­men. Er bestimmt, in welchen Abstän­den die Proben zu entnehmen sind, durch wen die Proben zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 20 Abs. 3 entspre­chend.

(2) Die Kosten der Abwasseruntersu­chung trägt der Verpflichtete, wenn

1. die Ermittlungen ergeben, dass Vor­schriften oder auferlegte Verpflichtun­gen nicht erfüllt worden sind oder

2. wegen der besonderen Verhältnisse eine ständige Überwachung geboten ist.

(3) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Abweichungen von den in § 47 festgelegten Parametern fest­gestellt werden, hat der Grundstück­seigentümer oder der Besitzer diese unverzüglich zu beseitigen.

 

§10  Grundstücksbenutzung 

 

(1) Unter den Voraussetzungen des § 109 des Sächsischen Wassergesetzes  in der jeweils geltenden Fassung) sind die Anschlusspflichtigen ver­pflichtet, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung des Abwas­sers über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden.

(2) Die nach bisherigem Recht auf fremden Grundstücken bereits errich­teten und genutzten Anlagen nach Abs. 1 sind weiterhin zu dulden.

(3) Anschlusspflichtige haben insbe­sondere auch den Anschluss anderer Grundstücke an die vorhandenen Entwässerungsanlagen zu dulden, sofern kein eigener Anschluss der fremden Grundstücke möglich ist.

 

§11  Eigentum am Abwasser

 

Die Abwässer werden mit der Einlei­tung in die öffentliche Abwasseran­lage, mit der Übernahme des Inhalts aus Kleinkläranlagen und abflusslo­sen Gruben oder mit der Probeent­nahme Eigentum des AZV GKA. Er ist nicht verpflichtet, in den überlas­senen Abwässern nach verlorenen Gegenständen zu suchen. Darin vor­gefundene Wertgegenstände werden als Fundsache behandelt.

 

III.  Grundstücksanschluss

 

§12  Anschlusskanäle

 

(1) Anschlusskanäle (§ 2 Abs. 3 Satz 3) werden von dem AZV GKA her­gestellt, unterhalten, erneuert, geän­dert, abgetrennt und beseitigt.

(2) Art, Zahl und Lage der An-  schlusskanäle sowie deren Ände­rung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers unter Wahrung seiner berechtigten Inter­essen von dem AZV GKA bestimmt.
(3) Der AZV GKA stellt im Rahmen seines Ausbauprogramms die für den erstmaligen Anschluss eines Grund­stücks notwendigen Anschlusska­näle bereit. Jedes Grundstück erhält mindestens einen Anschlusskanal.

(4) In besonders begründeten Fällen (z.B. bei Sammelgaragen, Reihen­häusern) kann der AZV GKA den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Anschlus­skanal vorschreiben oder auf Antrag zulassen.

(5) Die Kosten der für den erstma­ligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Anschlusskanäle (Abs. 3 und 4) sind durch den Beitrag nach §§ 21 und 34 abgegolten.

 

§13  Genehmigungen

 

(1) Der schriftlichen Genehmigung des AZV GKA bedürfen

 a) die Herstellung von Grund-  

stücksentwässerungsanlagen,deren Anschluss an die öffentlichen Abwas­seranlagen sowie deren Änderung nach § 16 dieser Satzung,

b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Ände­rung der Benutzung.

Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss, insbeson­dere über eine bestehende Grund­stücksentwässerungsanlage, gleich.

(2) Ohne Genehmigung darf die Aus­führung nicht begonnen oder fortge­setzt werden. Genehmigungspflichten aus anderen Rechtsgrundlagen blei­ben unberührt.

(3) Für die den Anträgen beizufü­genden Unterlagen gelten die Vor­schriften des Teiles 1 Abschnitt 1 der Verordnung des Sächsischen Staats­ministeriums des Innern zur Durch­führung der Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) in der jeweils gel­tenden Fassung sinngemäß. Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Kanals, Lage der Anschlussstelle und Höhen­festpunkte) sind bei dem AZV GKA einzuholen.

(4) Die Genehmigung wird schrift­lich erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Sie ergeht unbeschadet der Rechte Drit­ter. In dringenden Fällen kann nach Vorprüfung eine schriftliche vorläu­fige Genehmigung erteilt werden. Bei vorübergehenden oder vorläu­fig genehmigten Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet erteilt.

(5) Ergeben sich während der Aus­führungsplanung oder der Ausfüh­rung Abweichungen von einer bereits erteilten Genehmigung, ist unverzüg­lich das Einvernehmen mit dem AZV GKA herzustellen und ein entspre­chender Nachtrag zu beantragen.

(6) Die Genehmigung erlischt zwei Jahre nach Zustellung, wenn mit der Ausführung der Arbeiten nicht begon­nen worden oder eine begonnene Ausführung länger als ein Jahr unter­brochen worden ist. Auf schriftlichen Antrag kann die Genehmigung vor Ablauf der Zweijahresfrist um 1 Jahr verlängert werden.

 

§14  Sonstige Anschlüsse,

        Aufwandsersatz

 

(1) Der AZV GKA kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Anschlusskanäle sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlusska­näle gelten auch Anschlusskanäle für Grundstücke, die nach Entstehen der erstmaligen Beitragspflicht (§ 35 Nr. 1 und 2) neu gebildet werden.

(2) Den tatsächlich entstandnen Auf­wand für die Herstellung, Unterhal­tung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Anschlusskanäle und Anschlüsse trägt der Grundstückseigentümer oder sonstige nach § 3 Abs. 1 Berechtigte im Zeitpunkt des Abs. 3. Anschlus­skanäle nach Abs. 1, die nicht durch den AZV GKA errichtet werden, sind so herzustellen, wie dies im Rahmen der allgemein anerkannten Regeln der Technik üblich ist. Der AZV GKA kann entsprechende Anforderungen an die Lage und technische Aus­führung der Grundstücksanschlüsse nach Abs. 1 stellen, soweit dies zur Gewährleistung der dauernden Betriebssicherheit des betreffenden Kanalabschnittes notwendig wird.

(3) Der Anspruch auf Ersatz des Auf­wands entsteht mit der Herstellung des Anschlusskanals, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme.

(4) Der Aufwandsersatz wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abga­benbescheides fällig.

§15  Regeln der Technik für 

        Grundstücksentwässerungs-

        anlagen

 

Grundstücksentwässerungsanlagen

sind nach den gesetzlichen Vor­schriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend DIN EN 12056 bzw. DIN 1986 herzustellen und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbeson­dere die technischen Bestimmun­gen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseran­lagen.

 

§16  Herstellung, Änderung und

        Unterhaltung von Grund- 

        stücksentwässerungsanlagen

 

(1) Die Grundstücksentwässerungs­anlagen für Abwasser (§ 2 Abs. 4) sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten und nach Bedarf gründ­lich zu reinigen.

(2) Der Grundstückseigentümer hat die Verbindung der Grundstück­sentwässerungsanlagen mit den öffentlichen Abwasseranlagen im Einvernehmen mit dem AZV GKA herzustellen. Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungsrohr ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 19) wasserdicht ausgeführt sein.

(3) Bestehende Grundstücks­entwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu ändern, wenn Menge oder Art des Abwassers dies not­wendig machen.

(4) Änderungen an einer Grund­stücksentwässerungsanlage, die infolge einer nicht vom Grund­stückseigentümer zu vertretenden Änderung der öffentlichen Abwas­seranlagen notwendig werden, führt der AZV GKA auf seine Kosten aus, sofern nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt nicht, wenn die Änderung oder Stilllegung der Grundstücks­entwässerungsanlage dem erstmali­gen leitungsgebundenen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage dient.

(5) Wird eine Grundstücksentwäs­serungsanlage - auch vorüberge­hend - außer Betrieb gesetzt, so kann der AZV GKA den Anschlus­skanal verschließen oder beseitigen. Der Aufwand ist vom Grundstücks­eigentümer zu ersetzen. § 14 Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend. Der AZV GKA kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstücks­eigentümer oder den sonst nach § 3 Abs. 1 Berechtigten übertragen.

 

§17  Abscheider, Hebeanlagen,

        Zerkleinerungsgeräte

 

(1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtun­gen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörigen Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unter­halten und zu erneuern.

(2) Die Abscheider mit den dazuge­hörigen Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer oder dem sonst nach § 3 Abs. 1 Berechtig­ten in regelmäßigen Zeitabständen, darüber hinaus bei besonderem Bedarf, zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem AZV GKA schadenersatzpflichtig. Für die Beseitigung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallbeseitigung.

(3) Der AZV GKA kann von dem nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichteten den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist.

(4) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier u. a. sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden.

(5) § 15 gilt entsprechend.

§18  Toiletten mit Wasserspülung,

        Kleinkläranlagen und

        abflusslose Gruben

 

(1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Abwasserbeseitigung mit zentraler Abwasserreinigung ange­schlossen sind, sind in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen nur Toiletten mit Wasserspülung zulässig (§ 48 Abs. 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO)).

(2) Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben (dezentrale Abwasseranla­gen) dürfen nur hergestellt werden, wenn die Abwässer nicht unmittelbar in einen öffentlichen Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden können und die notwendigen wasserrechtlichen Entscheidungen vorliegen. Soweit keine anderweitige Entwässerungsmöglichkeit besteht und die örtlichen sowie wasserrechtli­chen Verhältnisse dies zulassen, kann eine Anbindung des Überlaufs einer Kleinkläranlage an die Bürgermei­sterkanäle widerruflich zugelassen werden, wenn die Kleinkläranlage den Anforderungen nach Abs. 4 ent­spricht und die ordnungsgemäße War­tung sichergestellt ist. Darüber hinaus dürfen Abläufe von Kleinkläranlagen nicht an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen werden.

(3) In Kleinkläranlagen und abflus­slose Gruben ist sämtliches auf dem Grundstück anfallendes häusliches oder damit vergleichbares Abwasser einzuleiten. Der Inhalt von Kleinklär­anlagen und abflusslosen Sammel­gruben ist dem AZV GKA bzw. dem von ihm Beauftragten zu überlassen. Inhalt der dezentralen Abwasseranla­gen ist:

Fäkalschlamm

bei der Behandlung von Abwasser in mechanischen, teil- und vollbiologi­schen Kleinkläranlagen anfallender Schlamm

Fäkalien

in abflusslose Gruben eingeleitete  menschliche Ausscheidungsprodukte, wenn ausschließlich WC- bzw. Troc­kentoilettenanschluss besteht

Abwasser

das in abflusslose Gruben eingeleitete gesamte auf dem Grundstück ange­fallene häusliche Schmutzwasser

 

Neben den nach § 6 ausgeschlosse­nen Einleitungen dürfen auch Nie­derschlagswasser, Drainagewasser, Grund- und Quellwasser sowie Kühl­wasser nicht eingeleitet werden.

(4) Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den jeweils für sie geltenden Anforderungen, insbesondere den Herstellerhinweisen, Vorgaben der DIN EN 12566-3 und ihren Teilen in den jeweils geltenden Ausgaben, den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sowie der wasserrechtlichen Entscheidung zu errichten, zu betreiben und warten zu lassen. Die Mindestanforderungen an Betrieb und Wartung regelt die Kleinkläranlagenverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

(5) Für die ordnungsgemäße Wartung der biologischen Kleinkläranlagen entsprechend Kleinkläranlagenver­ordnung (KKVO) ist ein Wartungs­vertrag abzuschließen. Die Wartung darf ausschließlich durch fachkun­diges Personal durchgeführt werden, dessen notwendige Qualifikation für Betrieb und Wartung der Kleinklär­anlagen durch ihre Berufsausbildung und die Teilnahme an Qualifizie­rungsmaßnahmen nachgewiesen ist.

(6) Die Entsorgung des Schlammes aus Kleinkläranlagen mit biologi­scher Reinigungsstufe kann bedarfs­gerecht erfolgen, soweit die Anlagen entsprechend Abs. 5 und 7 betrieben und fachgerecht gewartet werden. Alle anderen dezentralen Abwas­seranlagen sind mindestens einmal jährlich nach einer Betriebszeit von 12 Monaten vollständig zu entleeren (Regelentsorgung) und darüber hinaus nach Bedarf zu leeren (Bedarfsent­sorgung). Der AZV GKA kann ferner die Entsorgung anordnen, wenn aus wasserwirtschaftlichen Gründen eine sofortige Entleerung der dezentralen Abwasseranlage erforderlich ist.

(7) Voraussetzung für eine bedarfs­gerechte Fäkalschlammentsorgung ist, dass der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichtete regelmäßige und fachgerechte Schlammspiegel­messung durchführen lässt und den etwaigen Bedarf für eine Entleerung dem vom AZV GKA beauftragten Entsorgungsunternehmen unverzüg­lich anzeigt.

(8) Der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichtete hat dem AZV GKA bzw. dem von ihm beauftragten Ent­sorgungsunternehmen den etwaigen Bedarf für eine Entleerung recht­zeitig, jedoch mindestens 14 Tage vorher, anzuzeigen. Die Anzeige hat für abflusslose Gruben spätestens dann zu erfolgen, wenn diese bis auf 50 cm unter Zulauf angefüllt sind.

(9) Der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichtete ist dafür verantwort­lich, dass die dezentralen Abwasser­anlagen jederzeit zum Zwecke des Abfahrens des Inhaltes zugänglich sind und der Zugang sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

(10) Zur Entsorgung der dezentralen Abwasseranlagen und zur Überwa­chung nach Abs. 11 und 12 ist den Beauftragten des AZV GKA unge­hindert Zutritt zu allen Anlagenteilen zu gewähren. (§ 20 Abs. 3)

(11) Die Überwachung der Eigenkon­trolle und Wartung der dezentralen Anlagen erfolgt auf Grundlage der Kleinkläranlagenverordnung. Durch den AZV GKA bzw. durch die von ihm Beauftragen festgestellte und gegenüber dem Grundstückseigentü­mer oder dem sonstigen nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichteten beanstandete Mängel sind von diesem innerhalb der gesetzten Frist zu beheben, der AZV GKA ist hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

(12) Die Überwachung der Eigen­kontrolle und Wartung im Sinne des Abs. 11 Satz 1 wird wie folgt durch­geführt:

Der Grundstückseigentümer bzw. der sonstige nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichtete hat dem AZV GKA bei Kleinkläranlagen, für die die War­tung durch den Hersteller oder einen Fachbetrieb vorgeschrieben ist, die Wartungsprotokolle unaufgefordert mindestens einmal jährlich zuzusenden.

Bei sonstigen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt die Überwachung durch Einsichtnahme in das Betriebsbuch und Sichtkon­trolle der Anlagen durch die von dem AZV GKA Beauftragten.

(13) Außer Betrieb gesetzte Klein­kläranlagen und abflusslose Gruben sind fachgerecht entsorgen zu lassen. Sie sind zu verfüllen oder vollstän­dig zu beseitigen, sofern sie nicht als Niederschlagswasserspeicher genutzt werden.

(14) Der Anschlusspflichtige trägt die Kosten der Errichtung und des Betriebs von Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben sowie ihrer Still­legung.

 

§19  Sicherung gegen Rückstau

 

(1)Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsan- lagen, z. B. Aborte mit Wasser­spülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergl., die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksent­wässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentü­mer oder dem sonst nach § 3 Abs. 1 Berechtigten auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übri­gen hat der Grundstückseigentümer oder der sonst nach § 3 Abs. 1 Berech­tigte für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 16 Abs. 4 gilt entsprechend.

(2) Als Rückstauebene gilt die Stra­ßenoberkante an der Anbindestelle des Anschlusskanals an den öffentli­chen Kanal. Liegt die Anbindestelle außerhalb des öffentlichen Verkehrs­raums, gilt als Rückstauebene die Geländeoberkante am Anbindepunkt. Der AZV GKA kann die Rückstaue­bene im Einzelfall höher festsetzen, wenn Besonderheiten des Geländes dies erfordern.

 

§20  Abnahme und Prüfung von

        Grundstücksentwässerungs-     

        anlagen; Zutrittsrecht

 

(1) Grundstücksentwässerungs-

anlagen gemäß § 2 Abs. 4 dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der AZV GKA ihre öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeit durch Besichtigung festgestellt hat. Die Fertigstellung ist von dem nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichteten unver­züglich anzuzeigen. Der AZV GKA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über den Umfang der Besichtigung.

(2) Die Feststellung nach Abs. 1 erfolgt von Amts wegen. Sie befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von seiner Ver­antwortlichkeit für die vorschrifts­mäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. Mit dem Antrag ist das Ergebnis der Dichtigkeitsprüfung vorzulegen.

(3) Der AZV GKA ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen in Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen nach dieser Satzung zu prüfen. Den mit der Überwachung der Anlagen beauftragten Personen ist zu allen Teilen der Grundstück­sentwässerungsanlagen Zutritt zu gewähren. Sie dürfen Wohnungen nur mit Einwilligung des Berechtig­ten, Betriebs- und Geschäftsräume ohne Einwilligung nur in den Zeiten betreten, in denen sie normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung offen stehen.

Die nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflich­teten haben die Ermittlungen und Prüfungen nach den Sätzen 1 und 2 zu dulden und dabei Hilfe zu lei­sten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Aus­künfte zu erteilen.

(4) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanla­gen Mängel festgestellt, hat sie der Anschlusspflichtige innerhalb einer vom AZV GKA festgelegten Frist auf eigene Kosten zu beseitigen. Die gewässeraufsichtlichen Rechte und Pflichten der zuständigen Was­serbehörden werden hiervon nicht berührt.

 

IV. Abwasserbeitrag

 

§21  Erhebungsgrundsatz

 

(1) Der AZV GKA erhebt zur angemessenen Ausstattung der öffentlichen Einrichtung Abwas­serbeseitigung mit Betriebskapital einen Schmutzwasserbeitrag.

(2) Die Höhe des angemessenen Betriebskapitals für die Schmutzwas­serentsorgung wird auf 17.082.688 EUR festgesetzt.

(3) Durch Satzung können zur ange­messenen Aufstockung des nach Abs. 2 festgesetzten Betriebskapi­tals gemäß § 17 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz weitere Beiträge erhoben werden.

 

§22  Gegenstand der Beitrags-

        pflicht

 

(1) Der erstmaligen Beitragspflicht im Sinne von § 21 Abs. 1 unterlie­gen Grundstücke, für die eine bau­liche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nut­zung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten bauli­chen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen.

(2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tat­sächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die übrigen Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind.

(3) Grundstücke im Sinne Abs. 1 und 2, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, unterliegen der erstmaligen Beitragspflicht gemäß § 21 Abs. 1.

(4) Grundstücke im Sinne Abs. 1 bis 3, für die schon ein erstmaliger Beitrag nach den Vorschriften des SächsKAG oder des Vorschaltgeset­zes Kommunalfinanzen entstanden ist, unterliegen einer weiteren Bei­tragspflicht, wenn dies durch Sat­zung (§ 21 Abs. 3) bestimmt wird.

(5) Grundstücke, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) dauerhaft dezentral im Sinne des § 2 Abs. 8 entsorgt werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht.

 

§23  Beitragsschuldner

 

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Der Erbbaube­rechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Eigentümers Beitrags­schuldner.

(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Beitrags­schuldner; entsprechendes gilt für sonstige dinglich zur baulichen Nut­zung Berechtigte.

(3) Mehrere Beitragsschuldner nach Abs. (1) und (2) haften als Gesamt­schuldner.

(4) Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, im Falle des Abs. 1 Satz 2 auf dem Erbbau­recht oder sonstigen dinglichen Nut­zungsrecht, im Falle des Abs. 2 auf dem Wohnungs- oder dem Teileigen­tum; entsprechendes gilt für sonstige dingliche Nutzungsrechte.

 

§24  Beitragsmaßstab

 

Maßstab für die Bemessung des Schmutzwasserbeitrages ist die Nut­zungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksflä­che (§ 25) mit dem Nutzungsfaktor (§ 26).

 

§25  Grundstücksfläche

 

(1) Als Grundstücksfläche gilt:

1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die unter Berücksichtigung des § 19 Abs. 1 Sächsisches Kommunalabga­bengesetz  der Ermittlung der zuläs­sigen Nutzung zugrunde zulegen ist,

2. bei Grundstücken, die mit ihrer gesamten Fläche im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch - BauGB) oder im Bereich eines Bebauungsplans, der die erforder­lichen Festsetzungen nicht enthält, liegen, die Fläche, die unter Berück­sichtigung des § 19 Abs. 1 Sächsi­sches Kommunalabgabengesetz der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zulegen ist,

3. bei Grundstücken, die teilweise in den unter Nummern 1 oder 2 beschriebenen Bereichen und teil­weise im Außenbereich (§ 35 Bau­gesetzbuch) liegen, die nach § 19 Abs. 1 Sächsisches Kommunalabga­bengesetz  maßgebende Fläche,

4. bei Grundstücken, die mit ihrer gesamten Fläche im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) liegen oder aufgrund § 22 Abs. 2 beitragspflich­tig sind, die nach § 19 Abs. 1 Säch­sisches Kommunalabgabengesetz  maßgebende Fläche.

 

(2) Die nach § 19 Abs. 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz  vorgese­hene Abgrenzung geschieht nach den Grundsätzen für die grundbuchmä­ßige Abschreibung von Teilflächen unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften ohne die Möglichkeit der Übernahme einer Baulast.

 

§26  Nutzungsfaktor

 

(1) Der Nutzungsfaktor bemisst sich nach den Vorteilen, die den Grund­stücken nach Maßgabe ihrer zuläs­sigen baulichen Nutzung durch die Einrichtung in Bezug auf die Abwas­serentsorgung vermittelt werden. Die Vorteile orientieren sich an der Zahl der zulässigen Geschosse. Als Geschosse gelten Vollgeschosse im Sinne dieser Satzung.

Vollgeschosse liegen vor, wenn die Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeober­fläche hinausragt und sie über min­destens 2/3 ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben; Geländeoberfläche ist die Fläche, die sich aus der Baugeneh­migung oder den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt, im Übrigen die natürliche Geländeoberfläche. Für Grundstücke in Bebauungsplan­gebieten bestimmt sich das Vollge­schoss nach § 90 Abs. 2 Sächsische Bauordnung.

(2) Der Nutzungsfaktor beträgt im Einzelnen:

1. In den Fällen des § 30

    Abs. 2.......................................0,2

2. In den Fällen des § 30 Abs.

    3 und 4.....................................0,5

3. bei 1-geschossiger Bebaubar-

    keit und in den Fällen der §§ 30

    Abs. 1 und 31 Abs. 2................1,0

4. bei 2-geschossiger Bebaubar-

    keit...........................................1,5

5. bei 3-geschossiger Bebaubar-

    keit...........................................2,0

6. für jedes weitere, über das 3. 

    Geschoss hinausgehende

    Geschoss eine Erhöhung um 0,5.

(3) Gelten für ein Grundstück unter­schiedliche Nutzungsfaktoren, so ist der jeweils höchste Nutzungsfaktor maßgebend.                      

 

§27  Ermittlung des Nutzungsmaßes

        bei Grundstücken, für die

        ein Bebauungsplan die

        Geschosszahl festsetzt

 

(1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchst­zulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschoss­zahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen.

(2) Überschreiten Geschosse nach Abs. 1, die nicht als Wohn- oder Büroräume genutzt werden, die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die tatsächlich vorhandene Bau­masse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, min­destens jedoch die nach Abs. 1 maß­gebende Geschosszahl; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.

(3) Sind in einem Bebauungsplan über die bauliche Nutzung eines Grundstückes mehrere Festsetzun­gen (Geschosszahl, Gebäudehöhe, Baumassenzahl) enthalten, so ist die Geschosszahl vor der Gebäudehöhe und diese vor der Baumassenzahl maßgebend.

 

§28  Ermittlung des Nutzungsmaßes

        bei Grundstücken, für die ein

        Bebauungsplan eine

        Baumassenzahl festsetzt

 

(1) Bestimmt ein Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch eine Geschosszahl oder die Höhe der baulichen Anlagen, son­dern durch Festsetzung einer Bau­massenzahl, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 ; Bruchzahlen werden auf die nächst­folgende volle Zahl aufgerundet.

(2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassen­zahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5 ; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufge­rundet.

 (3) § 27 Abs. 3 ist anzuwenden.

 

§29  Ermittlung des Nutzungsmaßes

        bei Grundstücken, für die ein

        Bebauungsplan die Höhe

        baulicher Anlagen festsetzt

 

(1) Bestimmt ein Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch eine Geschosszahl oder Bau­massenzahl, sondern durch die Fest­setzung der Höhe baulicher Anlagen, so gilt als Geschosszahl

1. bei Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe, die festgesetzte maxi­male Gebäudehöhe geteilt durch 3,5;

2. bei Festsetzung der maximalen Wandhöhe, das festgesetzte Höchst­maß der Wandhöhe baulicher Anla­gen entsprechend der Definition des § 6 Abs. 4 Satz 3 Sächsische Bau­ordnung, geteilt durch 3,5, zuzüglich eines weiteren Geschosses, wenn gleichzeitig eine Dachneigung von mindestens 30 ° festgesetzt ist;

Bruchzahlen werden auf die nächst­folgende volle Zahl aufgerundet.

(2) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 in eine Geschosszahl umzurechnen.

 (3) § 27 Abs. 3 ist anzuwenden.

 

§30  Stellplätze, Garagen, Gemein-

        bedarfs- und sonstige Flächen

 

(1) Grundstücke, auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, gelten als einge­schossig bebaubar. Als Geschosse gelten, neben Vollgeschossen im Sinne der Sächsischen Bauordnung, auch Untergeschosse in Garagen- und Parkierungsbauwerken. Die §§ 26, 27 und 28 finden keine Anwendung.
(2) Auf öffentlichen Gemeinbedarfs- und Grünflächengrundstücken, deren Grundstücksflächen nach den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeord­neten Teil mit Gebäuden überbaut werden sollen bzw. überbaut sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Frei­bäder), wird ein Nutzungsfaktor 0,2 angewandt. Die §§
 30, 31 und 32 finden keine Anwendung.

(3) Für Grundstücke in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz gilt ein Nutzungsfaktor von 0,5.

(4) Für Grundstücke, die von den Bestimmungen der §§ 30, 31, 32 und der Absätze 1 bis 3 nicht erfasst sind (z. B. Lagerplätze) gilt ein Nutzungsfaktor von 0,5, wenn auf ihnen keine Gebäude errichtet werden dürfen.

 

§31  Ermittlung des Nutzungsmaßes    

        bei Grundstücken, für die

        keine Bebauungsplanfest-

        setzungen im Sinne der §§ 27

        bis 30 bestehen

 

(1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebau­ungsplan keine den §§ 27 bis 30 entsprechenden Festsetzungen ent­hält, ist bei bebauten und unbebau­ten, aber bebaubaren Grundstücken (§ 34 Baugesetzbuch) die Zahl der zulässigen Geschosse maßge­bend. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl vorhanden, so ist diese zugrunde zulegen.

(2) Im Außenbereich (§ 35 Bauge­setzbuch) und bei Grundstücken, die nach § 22 Abs. 2 beitragspflichtig sind, ist bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhande­nen Geschosse maßgebend. Bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, gilt die Zahl der genehmig­ten Geschosse. Bei unbebauten Grundstücken, Stellplatzgrundstüc­ken und bei Grundstücken mit nur untergeordneter Bebauung gilt ein Nutzungsfaktor von 1,0.

 (3) Als Geschosse nach den Absät­zen (1) und (2) gelten Vollge­schosse im Sinne des § 26 Abs.1. Bei Grundstücken nach Abs. 2 mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss oder bei Gebäuden mit nur einem Vollgeschoss und mindestens zwei weiteren Geschossen, die nicht Voll­geschosse im Sinne des § 26 Abs. 1 sind, ergibt sich die Geschosszahl aus der tatsächlich vorhandenen Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücks­fläche und nochmals geteilt durch 3,5. Überschreiten Geschosse, die nicht als Wohn- oder Büroräume genutzt werden, die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die Bau­masse des Bauwerkes geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5 . Bruchzahlen werden auf die nächst­folgende volle Zahl aufgerundet.

 (4) Soweit die Absätze (1) bis (3) keine Regelungen enthalten, ist § 30 entsprechend anzuwenden.

 

V. Entstehung, Höhe und    

    Fälligkeit des Beitrages

 

§32  Erneute Beitragspflicht

 

(1) Grundstücke, für die bereits ein Beitrag nach § 22 entstanden ist, unterliegen einer erneuten Beitrags­pflicht, wenn

1. sich die Fläche des Grund­stücks vergrößert (z.B. durch Zukauf) und für die zugehende
Fläche noch keine Beitragspflicht entstanden war.

2. sich die Fläche des Grundstücks vergrößert und für die zugehende Fläche eine Beitragspflicht zwar schon entstanden war, sich jedoch die zulässige bauliche Nutzung der zugehenden Fläche durch die Zuschreibung erhöht.

3. sich die Verhältnisse, die der Abgrenzung gemäß § 25 Abs. 1 zu Grunde lagen, geändert haben,

4. allgemein oder im Einzelfall ein höheres Maß der baulichen Nutzung (§ 26) zugelassen wird oder

5. ein Fall des § 27 Abs. 2 oder ein Fall, auf den die Bestimmung kraft Verweisung anzuwenden ist, nach­träglich eintritt.

(2) Der erneute Beitrag bemisst sich nach den Grundsätzen des § 26. In den Fällen des Abs. 1 Ziffer 2, 4 und 5 bemisst sich der erneute Beitrag nach der Differenz zwischen den der bisherigen Situation und der neuen Situation entsprechenden Nutzungs­faktoren; wenn durch die Ände­rung der Verhältnisse der jeweilige Rahmen des § 26 Abs. 2 nicht über­schritten wird, entsteht keine erneute Beitragspflicht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des IV. Teils dieser Satzung entsprechend.

 

§33  Zusätzlicher Beitrag von     

        Großverbrauchern

 

Für Grundstücke, die die Einrich­tung nachhaltig nicht nur unerheb­lich über das normale Maß hinaus in Anspruch nehmen, kann der AZV GKA durch besondere Satzungsre­gelung zusätzliche Beiträge gem. § 20 Sächsischem Kommunalabga­bengesetz erheben.

 

§34  Beitragssatz

 

Der Schmutzwasserbeitrag beträgt 1,86 EUR je m² Nutzungsfläche.

 

§35  Entstehung der Beitragsschuld

 

(1) Die Beitragsschuld entsteht:

1. In den Fällen des § 22 Abs. 3 mit dem In-Kraft-Treten dieser Satzung,

2. In den Fällen des § 22 Abs. 1, sobald das Grundstück an die Ein­richtung angeschlossen werden kann.

3. In den Fällen des § 22 Abs. 2 mit der Genehmigung des Anschlussan­trages.

4. In den Fällen des § 22 Abs. 4 mit dem In-Kraft-Treten der Satzung (-sänderung) über die Erhebung eines weiteren Beitrags.

5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 mit der Eintragung der Änderung im Grundbuch.

6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Ziff. 3, 4 und 5 mit dem Wirksamwerden der Rechtsänderungen oder, soweit die Änderungen durch Baumaßnah­men eintreten, mit deren Genehmi­gung; soweit keine Genehmigung erforderlich ist, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der AZV GKA Kenntnis von der Änderung erlangt.

(2)  Abs. 1 gilt auch für mittelbare Anschlüsse (§ 13 Abs. 1).

§36  Fälligkeit der Beitragsschuld

 

Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbeschei­des fällig.

 

§37  Entstehung und Fälligkeit  

        von Vorauszahlungen

 

(1) Der AZV GKA kann Vorauszah­lungen auf den nach § 21 Abs. 1 vor­aussichtlich entstehenden Beitrag erheben.

1. in Höhe von 20 vom Hundert, sobald mit der Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen im Verbandsgebiet begonnen wird,

2. in Höhe von weiteren  20 vom Hundert in der jeweiligen Mit­gliedsgemeinde, sofern dort der Hauptsammler funktionsfähig an die Gemeinde herangeführt worden ist.

3. in Höhe von weiteren 40 vom Hundert in der jeweiligen Mit­gliedsgemeinde, sobald dort mit der Herstellung des Ortsentwässerungs­netzes begonnen wurde.

 

Die Vorauszahlung nach Satz 1 kann auch für Grundstücke erho­ben werden, die bereits an einen öffentlichen Abwasserkanal ange­schlossen sind, soweit der Abwas­serbeitrag nicht mit Inkrafttreten dieser Satzung entstanden ist, weil die öffentlichen Abwasseranlagen nicht den Voraussetzungen des § 22 Abs. 3 entsprechen; die Vorauszah­lung wird in diesen Fällen mit dem Inkrafttreten der Satzung erhoben.

(2) Die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Bekannt­gabe des Vorauszahlungsbescheides fällig.

(3) Vorauszahlungen werden beim Wechsel des Eigentums nicht erstat­tet, sondern auf die endgültige Bei­tragsschuld angerechnet, auch wenn der Vorauszahlende nicht Beitrags­schuldner wird.

(4) § 23 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend.

 

§38  Ablösung des Beitrags

 

(1) Der erstmalige Schmutzwasser­beitrag im Sinne von § 22 Abs. 1 bis 3 kann vor Entstehung der Bei­tragsschuld abgelöst werden. Der Betrag der Ablösung bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrags.

(2) Die Ablösung wird im Einzelfall zwischen dem AZV GKA und dem Grundstückseigentümer oder dem Erbbauberechtigten oder dem sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigten vereinbart.

(3) Weitere, erneute und zusätzliche Beitragspflichten (§ 22 Abs. 4, §§ 32 und 33) bleiben durch Vereinba­rungen über Ablösungen des erst­maligen Beitrages unberührt.

(4) Weitere, erneute und zusätzli­che Beiträge können nicht abgelöst werden.

 

§39  Anrechnung von Erschlie-  

        ßungsleistungen auf den

        Beitrag

 

Der von Dritten gemäß § 25 Abs. 2 Sächsischen Kommunalabgabenge­setzes übernommene Erschließungs­aufwand wird im nachgewiesenen beitragsfähigen Umfang auf die Beitragsschuld der erschlossenen Grundstücke angerechnet.

 

VI. Abwassergebühren

 

§40  Erhebungsgrundsatz

 

Der AZV GKA erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwas­seranlagen Abwassergebühren. Sie werden erhoben für die

a) Einleitung des Abwassers in die öffentlichen Anlagen

b) Entsorgung abflussloser Gruben sowie Kleinkläranlagen,

c) Entsorgung der Abwasser, die in öffentliche Abwasseranlagen ein­geleitet werden, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind und

d) für sonstiges Abwasser.

 

§41  Gebührenschuldner

 

(1) Schuldner der Gebühren ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbau­berechtigte oder der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist an Stelle des Grundstückseigen­tümers Gebührenschuldner.

(2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 42 Abs. 3 ist derje­nige, der das Schmutzwasser anlie­fert.

(3) Mehrere Gebührenschuldner für dasselbe Grundstück sind Gesamt­schuldner.

 

§42  Gebührenmaßstab

 

(1) Die Gebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die auf dem an die öffentlichen Abwasser­anlagen angeschlossenen Grund­stück anfällt. (§ 43 Abs. 1).

(2) Wird Abwasser zu einer öffent­lichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Gebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers.

(3) Für Abwasser, das aus Fäkal­sammelgruben, abflusslosen und Mehrkammergruben oder Klein­kläranlagen entnommen wird (§ 1 Abs. 2), bemisst sich die Abwasser­gebühr nach der Art und Menge des entnommenen Abwassers.

(4) Für Abwasser, das aus Über­laufen von Kleinkläranlagen und Grauwassereinleitungen in Bür­germeisterkanäle eingeleitet wird, bemisst sich die Gebühr entspre­chend § 43 abzüglich der nach § 42 Abs. 3 entsorgten Abwassermenge.

 

§43  Abwassermenge

 

(1) In dem jeweiligen Veranlagungs­zeitraum (§ 48 Abs. 2) gilt im Sinne von § 45 Abs. 1 als angefallene Abwassermenge

1. bei öffentlicher Wasserversorgung der der Entgeltberechnung zugrunde gelegte Wasserverbrauch,

2. bei ausschließlicher oder zusätz­licher nichtöffentlicher Trink- und Brauchwasserversorgung zusätzlich die dieser entnommenen Wasser­menge und

3. das auf Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser genutzt wird.

(2) Der Gebührenschuldner hat bei sonstigen Einleitungen (§ 7 Abs. 3), bei nichtöffentlicher Wasser­versorgung (Abs. 1 Nr. 2) oder bei Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete (geeichte) Messeinrich­tungen auf seine Kosten anzubrin­gen und zu unterhalten. Der AZV GKA ist berechtigt, im Rahmen der Wahrnehmung seines Zutritts- und Kontrollrechtes nach § 20 Abs. 3 die Funktionsfähigkeit dieser Messein­richtungen zu prüfen und verplomben und sich hierzu fachkundiger Dritter zu bedienen. Er kann verlangen, dass ungeeignete oder nicht funktionsfä­hige Einrichtungen instandgesetzt bzw. ausgetauscht werden.

(3) Ein Pauschalsatz von 40 m³ pro Person und Jahr ist anzusetzen, wenn aus nachfolgenden Gründen keine gemessenen Trinkwasserdaten vor­liegen und der Gebührenschuldner seiner Nachweispflicht nicht nach­kommt:

1. eine Berechnung der Wasser­menge nicht möglich ist,

2. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist

3. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wurde

4. eine Prüfung des Wasserzählers ergibt, dass die nach den jeweiligen Bestimmungen über das Mess- und Eichwesen zulässige Fehlergrenze überschritten wird

5. Wasser aus eigenen Gewinnungs­anlagen ohne Messeinrichtung ver­wendet wird

Maßgebend für die anzurechnende Personenzahl ist der Stand zum 30.06. des Abrechnungsjahres.

 

§44  Absetzungen

 

(1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasser­anlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Gebühr abge­setzt. Hierfür hat der Antragsteller durch Einbau geeichter Wasserzähler einen Nachweis zu erbringen.

(2) Für landwirtschaftliche Betriebe soll der Nachweis durch Messun­gen eines besonderen Wasserzäh­lers erbracht werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass über diesen Wasserzähler nur solche Frisch­wassermengen entnommen werden können, die in der Landwirtschaft verwendet werden und deren Ein­leitung als Abwasser nach § 6, insbesondere Abs. 3 Punkt 6 ausge­schlossen ist.

(3) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wasser­menge nicht durch Messungen nach Abs. 2 festgestellt, werden die nicht eingeleiteten Wassermengen pau­schal ermittelt. Dabei gilt als nicht eingeleitete Wassermenge im Sinne von Abs. 1:

1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern,

Schafen, Ziegen und Schweinen              15 Kubikmeter/Jahr

2. je Vieheinheit Geflügel 5 Kubik­meter/Jahr.

Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten gem. § 51 des Bewertungsgesetzes (i. d. Fassung der Bekanntmachung v. 1. Februar 1991 – BGBl. 1991 I S. 230 zuletzt geändert am 28. Dezember 2008 – BGBl. 2008 I S. 3018) ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßge­bend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das lau­fende Jahr richtet. Diese pauschal ermittelte, nicht eingeleitete Wasser­menge wird von der                 gesamten ver­brauchten Wassermenge im Sinne von § 43 abgesetzt. Die danach ver­bleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen haupt­wohnsitzlich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungs­zeitraums nicht nur vorübergehend aufgehalten hat, mindestens 40 m³/Jahr betragen. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist die Absetzmenge entsprechend zu verringern.

(4) Anträge auf Absetzung nicht ein­geleiteter Wassermengen sind binnen eines Monats nach Ablauf des Veran­lagungszeitraumes zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 

§45  Gebührenhöhe

 

Die Gebühr beträgt je m³ Abwasser

(1) für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird 3,48 EUR,

(2) für Abwasser/Fäkalschlamm, das aus Kleinkläranlagen und Fäkalgruben entnommen, abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird  26,25 EUR,

(3) für Abwasser/Fäkalien, das von abflusslosen Gruben als Gesamtab­wasser entnommen, abgefahren

und in einem Klärwerk gereinigt

wird (siehe § 2 Abs. 2) 17,50 EUR,

(4) für Abwasser, dass aus mecha­nisch reinigenden Kleinkläranlagen als Überlauf und für Grauwasser

als Ableitung in die Bürgermeister­kanäle abgeleitet wird 1,67 EUR,

(5) für Abwasser, dass aus biologisch reinigenden Kleinkläranlagen als Überlauf in die Bürgermeisterkanäle abgeleitet wird 0,91 EUR

 

§46  Starkverschmutzerzuschläge

 

Starkverschmutzerzuschläge werden erhoben soweit eine Überschreitung der Werte von häuslichem Schmutz­wasser vorliegt (s. Anlage I des Arbeitsblattes A 115 der abwasser­technischen Vereinigung – ATV – in der jeweils gültigen Fassung)

 

§47  Verschmutzungswerte

 

(1) Verschmutzungswerte (Schwel­lenwerte) werden festgesetzt:

 

- Chemischer Sauerstoffbedarf

(CSB) – sedimentiert          750 mg/l

- Biologischer Sauerstoffbedarf

(BSB5)                                400 mg/l

- Stickstoff (N) – gesamt      80 mg/l

- Phosphor (P) – gesamt       15 mg/l

- abfiltrierbare Stoffe (AFS) 300 mg/l

- an Aktivkohle adsorbierbare orga­nische Halogenverbindungen (AOX)                                              0,2 mg/l

(2)  Dem Zweckverband ist unverzüg­lich anzuzeigen, wenn Schmutzwas­ser eingeleitet wird, das einen oder mehrere der in Abs. 1 festgesetzten Schwellenwerte überschreitet.

 (3) Für die überschrittenen Schad­stofffrachten ergeben sich folgende Entgelte für erhöhten Aufwand:

 

AFS                             0,46 EUR/kg        CSB                             0,42 EUR/kg        BSB5                            0,21 EUR/kg

Nges                              1,43 EUR/kg        Pges                               7,16 EUR/kg

 

(4) Für gewerbliche Großeinleiter können durch Indirekteinleiter­vertrag weitere Einleitparameter begrenzt und mit Starkverschmutzer­zuschlägen bewertet werden.   

 

§48  Entstehung und Fälligkeit der  

        Gebührenschuld, Veranlagungs-

        zeiraum

 

(1) Die Pflicht, Gebühren zu entrich­ten, entsteht mit der Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanla­gen oder dem Beginn der tatsächli­chen Nutzung.

(2) Die Gebührenschuld entsteht

1. in den Fällen des § 46 Nr. 1, 4 und 5 jeweils zum Ende eines Kalender­jahres für das jeweilige Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) und

2. in den Fällen des § 46 Nr. 2 und 3 mit der Erbringung der Leistung.

(3) Die Abwassergebühren nach Abs. 2 Nr. 1 sind zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig.

(4) Entsteht die Gebührenpflicht zur Abwassergebühr erstmalig im Laufe eines Veanlagungszeitraumes oder ist die Abwassergebühr für einen bereits abgelaufenen Veranlagungs­zeitraum neu festzusetzen oder ist die Abwassergebühr nach einem anderen Gebührensatz im Laufe eines Veran­lagungszeitraumes zu erheben, so sind die Berechnungseinheiten dem Zeitanteil entsprechend aufzuteilen.

(5) Bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld ist der AZV GKA berechtigt die öffentliche Abwasser­beseitigung 2 Wochen nach Andro­hung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Grundstückseigentümer oder sonstige nach § 41 (1) Ver­pflichtete darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Grundstückseigen­tümer oder sonstige nach § 41 (1) Verpflichtete seinen Verpflichtungen nachkommt. Der AZV GKA kann mit der Mahnung gleichzeitig die Einstellung der öffentlichen Abwas­serbeseitigung androhen. Der AZV GKA hat die Entsorgung unverzüg­lich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für die Einstellung entfallen sind. Die Kosten für die Einstellung der Abwasserentsorgung und den Wiederanschluss trägt der Grund­stückseigentümer oder sonstige nach § 41 (1) Verpflichtete entsprechend Kosten- und Leistungsnachweis.

 

§49  Vorauszahlungen

 

(1) Vorauszahlungen auf die voraus­sichtliche Gebührenschuld nach § 45 Abs. 1, 4 und 5 werden jährlich in vier Raten aufgeteilt. Der Vorauszah­lung ist jeweils ein Viertel der Abwas­sermenge des Vorjahres zugrunde zu legen. Fehlt eine Vorjahresabrech­nung oder bezieht sich diese nicht auf ein volles Kalenderjahr, wird die voraussichtliche Abwassermenge geschätzt und richtet sich hierbei nach den Ansätzen lt. § 43.

(2) Vorauszahlungen nach Abs. 1 sind zum 31.03., 30.06., 30.09. und 30.11. eines jeden Jahres zu zahlen.

 

VII. Anzeigepflicht, Haftung

 

§50  Anzeigepflicht

 

(1) Binnen eines Monats sind dem AZV GKA der Erwerb und die Ver­äußerung eines Grundstücks, auf dem Abwasser anfällt, anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber.

(2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraums hat der Gebührenpflichtige dem
AZV GKA anzuzeigen:

1. die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasser­versorgungsanlage
(§ 43 Abs. 1 Nr.2),

2. die Menge der Einleitung auf­grund besonderer Genehmigung (§ 7 Abs. 3) und

3. das auf dem Grundstück gesam­melte und als Brauchwasser ver­wendete Niederschlagswasser  (§ 43 Abs. 1 Nr. 3).

(3) Unverzüglich hat der Anschluss­pflichtige dem AZV GKA mitzuteilen:

- Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers,

- wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in Folge von Havarien in die öffentlichen Abwaseranlagen gelangt sind oder die Gefahr besteht.

(4) Der Entleerungsbedarf der abflus­slosen Gruben und Kleinkläranlagen ist entsprechend § 18 Abs. 8 bei dem vom AZV GKA beauftragten Entsor­gungsunternehmen anzumelden. Die Meldepflicht wird auch durch Mit­teilung an den AZV GKA erfüllt.

(5) Wird eine Grundstücksentwäs­serungsanlage ganz oder teilweise, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Anschluss­pflichtige diese Absicht mindestens vier Wochen vorher mitzuteilen, damit der Anschlusskanal auf Kosten des Anschlusspflichtigen gesichert werden kann und somit Gefahren und unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können.

 

§51  Haftung des Verbandes

 

(1) Werden die öffentlichen Abwas­seranlagen durch Betriebsstörun­gen, die der AZV GKA nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwas­serablauf verursacht worden sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadensersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Gebühren entsteht in keinem Fall.

(2) Die Verpflichtung des Anschluss­pflichtigen zur Sicherung gegen Rückstau nach § 19 bleibt unbe­rührt.

(3) Im Übrigen haftet der AZV GKA nur für Vorsatz oder grobe Fahrläs­sigkeit.

(4) Eine Haftung nach den Vor­schriften des Haftpflichtgesetzes (HaftPflG) in der jeweils gelten­den Fassung bleibt unberührt.

 

§52  Haftung der Benutzer

 

Der Grundstückseigentümer und die sonstigen Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstücksentwässerungsanla­gen entstehen. Sie haben den AZV GKA von Ersatzansprüchen Drit­ter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Grundstücksentwässerungsanlagen zurück, so haften deren Eigentümer oder Benutzer als Gesamtschuldner.

 

§53  Ordnungswidrigkeiten

 

(1) Die Anwendung von biologi­schen und chemischen Zusätzen zur Verflüssigung von Fetten oder Schlämmen wird untersagt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen  handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

1. entgegen § 4 dem Anschluss- oder Benutzungszwang nicht nach­kommt und das Abwasser nicht dem AZV GKA überlässt,

2. entgegen §§ 6 und 7 von der Einleitung ausgeschlossene Abwäs­ser oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet, die vorgeschriebenen Grenzwerte für die Einleitung von Abwasser nicht einhält oder die Einleitung ohne vorgeschriebene Genehmigung vornimmt.

3. entgegen § 13 Abs. 2 ohne schriftliche Genehmigung des AZV GKA einen Anschluss an die öffent­lichen Abwasseranlagen herstellt sowie öffentliche Abwasseranlagen benutzt oder die Benutzung ändert,

4. entgegen § 16 einen Anschlus­skanal bzw. den Anschluss an das Hauptrohr der öffentlichen Kanali­sation herstellt, verändert, erneuert oder beseitigt,

5. die Grundstücksentwässerungs­anlage nicht nach § 16 Abs. 1 her­stellt, unterhält, kontrolliert und reinigt,

6. entgegen § 16 Abs. 2 die Revisi­onsschächte nicht stets zugänglich hält,

7. entgegen § 16 Abs. 4 eine Grund­stücksentwässerungsanlage nicht ändert, wenn Menge und Art des Abwassers oder eine Änderung oder Erweiterung der öffentlichen Abwas­seranlagen dies erfordern,

8. entgegen § 17 keine ordnungs­gemäßen Abscheider mit den dazu­gehörigen Schlammfägen einbaut, betreibt und unterhält oder nicht mehr betriebsfähige Abscheider nicht erneuert sowie die notwen­dige Entleerung und Reinigung des Abscheiders nicht rechzeitig vor­nimmt,

9. entgegen § 17 Abs. 4 Zerkleine­rungsgeräte oder ähnliche Geräte an eine Grundstücksentwässerungsan­lage anschließt,

10.  entgegen § 18 Abs. 6 die Klein­kläranlage bzw. abflusslose Grube nicht rechtzeitig leeren lässt,

11. entgegen § 18 Abs. 13 die Klein­kläranlage bzw. abflusslose Grube nicht außer Betrieb setzt,

12. entgegen § 20 Abs. 1 die Grund­stücksentwässerungsanlage vor ihrer baulichen Abnahme in Betrieb nimmt,

13. entgegen § 20 Abs. 3 den Zu- tritt zu sowie Auskünfte über Grundstücksentwässerunganlagen verweigert,

14. entgegen § 20 Abs. 4 Mängel an der Grundstücksentwässerungsan­lage trotz Auffordrung durch den AZV GKA nicht beseitigt,

15. entgegen § 50 seinen Anzei­gepflichten gegenüber dem AZV GKA nicht richtig oder nicht recht­zeitig nachkommt.

(3) Ordnungswidrig i. S. v. § 6 Abs. 2 Nr. 2 Sächsisches Kommunalab­gabengesetz handelt, wer seinen Anzeigepflichten nach § 50 nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach­kommt.

(4) Die Vorschriften des Sächsi­schen Verwaltungsvollstreckungs­gesetzes (SächsVwVG) bleiben unberührt.

(5) Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 17 Abs. 1 und 4 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verfolgt.

 

VIII. Schlussbestimmungen

 

§54  Unklare Rechtsverhältnisse

 

Bei Grundstücken, die im Grund­buch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Anschlusspflichtigen nach den Vorschriften dieser Satzung der Ver­fügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Fest­stellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermö­genszuordnungsgesetz - VZOG) in der jeweils geltenden Fassung.

 

§55  In-Kraft-Treten

 

(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht auf Grund des Sächsisches Kommunal­abgabengesetz oder des Vorschalt­gesetzes Kommunalfinanzen bereits entstanden sind, gelten an Stelle dieser Satzung die Satzungsbestim­mungen, die im Zeitpunkt des Ent­stehens der Abgabenschuld gegolten haben.

(2) Diese Satzung tritt am 01.01. 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die öffentliche Abwas­serbeseitigung des Abwasserzweck­verbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ vom 08.03.2006, geän­dert am 23.05.2006, 25.11.2008 und 09.12.2009 außer Kraft.

 

Ebersbach, 08.12.2010

 

                                                Siegel

Fehrmann

Verbandsvorsitzende

 

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 Sächsische Gemeindeordnung

 

Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif­ten zustande gkommen sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlich­keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat­zung verletzt worden sind,

3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Säch­sische Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach vorstehen­der Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Ebersbach, 08.12.2010

 

Fehrmann

Verbandsvorsitzende

(Abwassersatzung - AbwS) vom 08. Dezember 2010