RAZ Seite 2

Nr. 02/2014

138. (25.) Jahrgang

Ausgabetag: 14.02.2014

nächste Ausgabe: 14.03.2014

Natur und Umwelt

Wer hat Angst vorm bösen Wolf?

Der Wolf ist in der Heide wieder heimisch geworden.

Foto: Wikimedia ·Malene Thyssen

Wenn die Einwohner von Bärns­dorf oder Berbisdorf nächtens Wolfsgeheul vernehmen, so stammt das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus dem Wild­gehege. Und selbst wenn nicht, wäre das nichts, wovor ein Mensch erschaudern müsste. Durch Heulen kommunizieren Wölfe untereinan­der. Wenn die Wölfe im Wildgehege heulen, könnte es also durchaus sein, dass ein fremder Wolf in der Nähe ist – muss es aber nicht. Wölfe heulen auch aus für Menschen unerfindlichen Gründen – und das macht vielen Angst.

 

Derzeit leben in der Oberlausitz 15 Wolfsfamilien oder -paare, das zu uns nächstliegende in der Königs­brücker Heide. Da ein Revier bis zu 350 km² groß sein kann, das Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide aber nur 75 km² groß ist, ist eine Begegnung mit dem Wolf auch außerhalb des Schutzgebietes möglich. Die Laußnitzer und die Kienheide könnten noch zum Revier gehören – der Friedewald jedoch eher nicht.

 

Selbst innerhalb des Reviers ist eine Begegnung mit dem Wolf sehr unwahrscheinlich, da Wölfe nacht­aktiv sind und Menschen nachts eher nicht im Wald unterwegs sind.

Bleibt noch die Möglichkeit einer Begegnung mit einem „Wander­wolf“. Nachkommen der letzten zwei Jahre. Die meisten Jungwölfe wandern im Alter von ein bis zwei Jahren aus ihrem elterlichen Rudel ab, um ein eigenes Revier zu finden. Auch hier gilt, dass er vorrangig nachts unterwegs ist. Pro Nacht kann er bis zu 20 km zurücklegen und dann auch an mehr oder weniger zufälligen Orten Beute machen.

 

Am 19. August 2012 bin ich einem Wolf begegnet. Bei ca. 40°C schnürte ich auf meinem Rennrad Richtung Nauleis und er schnürte in Richtung Döbritzschen. Im Abstand von ca. 2 Metern passierten wir einander. Ich habe ihn gefragt, ob er zur Großmut­ter unterwegs ist. Mehr Mut hatte ich nicht. Ich hatte weder den Mut, die Handykamera zu zücken  noch eine andere Bewegung zu machen, die auf mich aufmerksam gemacht hätte. Er schnürte einfach nur.

 

Bin ich mir sicher, dass es ein Wolf war? Natürlich nicht. Die Unter­scheidung zwischen einem Wolf und zum Beispiel einem tschechischen Wolfshund ist selbst für Fachleute schwierig. Dagegen spricht die Tageszeit und die extreme Hitze. Dagegen spricht die geringe Wahr­scheinlichkeit. Dafür sprechen das ausdauernde Schnüren, dieses loc­kere, gleichmäßige Traben im „Wan­dermodus“, die gelben Augen, die helle, eher lange, spitze Schnauze, der schmale, im Vergleich zum Schäferhund eher hochbeinige Körperbau, die aufrechten Ohren und der eher waagerechte Rücken.

Angst? Also ja, ein bisschen schon. Man ist eben auch „geprägt“ - und das nicht nur von Grimms Märchen.

 

50 Tausend Jahre alte Höhlenma­lereien beweisen, die gemeinsame Geschichte von Wolf und Mensch war Anfangs durchaus positiv, bereits vor 15.000 Jahren wurden die ersten Wölfe vom Menschen aufgezogen  und die Geschichte der großen Freundschaft Mensch-Hund nahm ihren Anfang. Erst durch die Viehhaltung änderte sich die Ein­stellung des Menschen zum Wolf – übrigens nicht umgekehrt. Weder ich als Radfahrer noch Rotkäppchen zu Fuß gehören ins Beuteschema des Wolfes.

 

Die so genannten Nutztiere waren auch über Jahrhunderte für den Wolf uninteressant. Erst mit dem Beginn der offenen Viehhaltung und der Waldweide im ausgehenden Mittel­alter, bei der das Vieh vollkommen ungeschützt zur Buchecker- und Eichelmast in den Wald getrieben wurde, nahmen die Nutztierverlu­ste zu. Der gleichzeitige Rückgang der Wald- und damit wildbestände führten zu dieser Verhaltensverän­derung der Wölfe. Die Einstellung der Bevölkerung wurde zunehmend von Angst geprägt. Eine organisierte Bekämpfung des Wolfes setzte infolge dessen ab dem 15. Jahrhun­dert ein. Im 16. und 17. Jahrhundert erreichte die Wolfsjagd ihren Höhe­punkt. Die Wolfsdenkmale, die von seiner Ausrottung zeugen, sprechen davon.

 

Nun ist er also wieder da und trifft erneut auf die seit 500 Jahren prak­tizierte offene Viehhaltung – mit den entsprechenden Folgen.

2013 gingen 33 Meldungen von Nutztierschäden im Freistaat Sach­sen ein, in 21 Fällen konnte der Wolf als Verursacher festgestellt bzw. nicht ausgeschlossen werden. Bei diesen 21 Fällen wurden insgesamt 50 Nutztiere getötet bzw. vermisst und sechs weitere verletzt. In 13 der 21 Fällen waren die Tiere nicht oder unzureichend geschützt. In acht Fällen wurde Schadensausgleich gezahlt. Voraussetzung für einen finanziellen Ausgleich im Scha­densfall ist die Einhaltung eines entsprechenden Mindestschutzes durch den Tierhalter.

Und welche Informationen gibt es zu Angriffen von Wölfen auf Menschen?

Zur realistischen Einschätzung des Gefährdungspotenzials wurde im Jahr 2002 im Auftrag des Norwegi­schen Institutes für Naturforschung (NINA) eine Studie erstellt, in die umfassende Literatur und das Wissen über Wolfsangriffe aus Europa, Asien und Nordamerika aus den letzten Jahrhunderten ein­geflossen sind.

 

In den letzten 50 Jahren sind dem­zufolge in Europa 5 Fälle von tödlichen Angriffen auf Menschen durch Wölfe bekannt gewor­den. In allen Fällen hatten die Wölfe Tollwut. Die Tollwut spielt heute bei uns keine Rolle mehr, da Sachsen seit 2004 tollwutfrei ist – ganz Deutschland seit 2010.Wölfe, die über einen längeren Zeit­raum an Menschen gewöhnt wurden, z.B. durch Anfüttern, können auf­dringliches und dreistes Verhalten entwickeln, was für den Menschen gefährlich werden kann. 2012 wurde in Schweden eine Tierpflegerin durch Wölfe im Tiergehege getötet.

„Bei massiver Provokation bzw. "in die Enge treiben" von Wölfen, kann eine gefährliche Situation entstehen. Wölfe gehen dem Menschen norma­lerweise aus dem Weg. Indem man bei einer Begegnung mit einem Wolf respektvollen Abstand hält, kann man die Gefahr einer ungewollten Provokation vermeiden. … Uner­fahrene Jungwölfe sind manchmal weniger scheu, eher neugierig-naiv, zu einem aggressiven Verhalten gegenüber dem Menschen kam es aber noch nie. Bisher ist im Lausitzer Wolfsgebiet kein Fall von gefährli­chem Verhalten von Wölfen gegen­über Menschen bekannt,“ heißt es auf der Internetseite des Kontaktbü­ros „Wolfsregion Lausitz“.


Tierhalter kennen inzwischen die Anforderungen zum Schutz ihrer Tiere und niemand kann ihnen absprechen, dass ihre Tiere genauso  schützenswert sind wie der Wolf. Eine sinnvolle Diskussion soll und muss geführt werden.

In unserer Region ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkrei­ses Meißen,  unter 03522 303-2341 bzw. 03522 303-2342 oder per E- Mail umweltamt@kreis-meissen.de, sowie Herr Klingenberger vom Staatsbetrieb Sachsenforst zustän­dig. Letzterer ist unter der Telefon­nummer 0172/3757602 oder  per Mail über andre.klingenberger@smul.sachsen.de zu erreichen.

 

Hinweise auf Wölfe (Spuren, Kot, Sichtungen, Risse) können Sie auch an das Kontaktbüro „Wolfsregion Lausitz“ (Tel. 035772/ 46762, kon­taktbuero@wolfsregion-lausitz.de) melden.

Weitere Informationen

und Links in der

Online-Ausgabe unter

http://goo.gl/wt9MFs

oder nutzen Sie

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Auf zum Kinderfasching nach Großdittmannsdorf!

Am Dienstag, den 4. März 2014 von 15.30 – 17.30 Uhr im Gasthof Strauß.

Musik, gute Laune, Disko und viele Spiele erwarten Euch. Das Prinzenpaar Ilka I. und Jens II. sowie die kleine und große Schülergardewollen mit Euch feiern.

Alle sind herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Euch!

Eintritt: 3,00€

Oberschule „Heinrich Zille“ Radeburg

Pistenspaß statt Schulstress

Die Woche vom 18.01 – 24.01.2014 verbrachten 15 Schüler und zwei Lehrer der Heinrich-Zille-Ober­schule Radeburg im Skilager in Italien.  Wir starteten am frühen Samstagmorgen nach Südtirol ins schöne Eisacktal.  Nun trennten uns nur noch dreizehn Stunden Fahrt von den schneebedeckten Bergen.

 Als der Bus nach der langen Tour, auf der wir einige Pausen einle­gen mussten, endlich am Zielort anhielt, schauten wir erwartungsvoll aus den Fenstern. Vor uns lag ein stilvolles großes Landhaus. Nach einer kurzen Begrüßung und einer kleinen Stärkung bezogen wir, müde und erschöpft, in der Pension “Sonnenhof“ unsere Zimmer. Diese waren relativ groß, zweckmäßig eingerichtet und boten Platz für vier bis acht Sportler. Jedes Zimmer hatte ein Badezimmer und einen Balkon.

Am nächsten Tag fuhren wir mit dem Skibus ins Skigebiet Brixen/ Plose. Es war ordentlich Betrieb an der Skiausleihe. So  vergingen knapp drei Stunden, bis jeder seine Ausrüstung, also Helm, Stöcke, Schuhe und natürlich Skier, aus­gewählt hatte. Danach konnten wir endlich auf die Piste. Dort wurden wir in die Gruppen „Anfänger“ und „Fortgeschrittene“ eingeteilt.  Selbst die von uns, die vorher noch nie auf Ski gestanden hatten, konnten nach einem Tag schon richtig fahren. Als wir am Abend wieder in unserer Pension angekommen waren, erwar­tete uns, wie auch an den folgenden Tagen, ein leckeres Abendessen.

 Natürlich mussten wir auch was für die Schule machen, deshalb „stürz­ten“ wir uns abends (fast) immer auf die Hausaufgaben. Vier Tage waren wir im Skigebiet Brixen/Plose, einen Tag im Skigebiet Alpachtal  unter­wegs. Wir waren  jeden  Morgen die ersten und abends fast immer die letzten auf der Piste. Am Freitag ging es dann wieder heimwärts. Alle waren ein wenig traurig, dass wir Südtirol schon verlassen mussten, doch wir freuten uns auch wieder auf zu Hause.

Ziel dieser Woche war es für die einen, unterschiedliche Techniken des alpinen Skilaufens zu erlernen und für die anderen, ihre Technik zu verbessern. Das haben wir geschafft.

Ein großes Dankeschön an die engagierten Lehrer, die mit uns diese ereignisreiche Woche mit viel Spaß „im Schnee“, verbracht haben. Paul Blatzky, Carolin Thieme Klasse 9b

Wir hatten viel Spaß im Skilager.Fortsetzung auf Seite 2


 AKTION

Natur und Umwelt

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Kommentar

Das Thema Wolf hat aus gegebenen Anlass Hochkonjunktur. Wahr­scheinlich gibt es mehr aktuelle Artikel über den Wolf als Exemplare in unserer Gegend. Wir arbeiten dran. Ich will hier nicht von der Sache ablenken und auch nicht das Thema „gefährlicher Hund“ neu auf die Tagesordnung setzen, denn ich halte das für eben solchen Quatsch. Trotzdem wollen wir, der Relatio­nen wegen, mal einen Vergleich anstellen.

Des Wolfs engster Verwandter tötet laut statistischem Bundesamt in Deutschland durchschnittlich 3 bis 4 Menschen pro Jahr, was im Verhält­nis zur Anzahl der Tiere aber auch sehr gering ist. In Sachsen gab es seit 1997 zwei Todesfälle. Deutsch­landweit werden laut „mensch und pfote“ allerdings jährlich von Ärzten 30 bis 50 Tausend Hunde-Bissverletzungen ärztlich behandelt. Einer Studie aus NRW zufolge sind Sennenhunde am bissigsten, gefolgt von Schäferhund, Labrador, Golden Retriever und Rottweiler. Zu den eher seltenen Angreifern gehören Collie und Pittbull.

Aufgrund der engen Verwandtschaft von Wolf und Hund ist die Unter­scheidung anhand von Spuren selbst für Fachleute schwierig – deshalb auch im Text die Formulierung „kann nicht ausgeschlossen werden“. Bei dem tragischen Verkehrsunfall von Diera-Zehren Mitte Dezember mit neun toten Pferden und zwei schwer verletzten Autofahrern wurde der Wolf als Verursacher ebenfalls „nicht ausgeschlossen“. Es kann aber auch ein Streuner gewesen sein.

Bei aller Tragik für die beiden Schwerverletzten, die vielleicht lebenslang an den Folgen leiden, die toten Tiere und ihr Halter, der sich mit Selbstvorwürfen zermartert – es gibt eine leider im medialen Zeital­ter typisch gewordene öffentliche Überreaktion. So ähnlich war es beim Tod eines Motorradfahrers und zweier Pferde im letzten Sommer. Lobbyisten und bigotte „Speziali­sten“ nutzen die Gelegenheit der Aufmerksamkeit für zum Teil ganz andere Ziele. Diesmal sind es nicht die „Raser“ sondern der Wolf ist „fällig“.

Brandbriefe von Jägern, Ausrot­tungswünsche und neues Aufleben von Ängsten - „also ich geh mit meinen Kindern nicht mehr in den Friedewald“ äußern „Wolfsgege­ner“ - „Erst neulich haben Jäger bei einer Treibjagd Wildschweine auf eine Autobahn getrieben. Diese Jäger müssen jetzt wohl auch alle erschossen werden. Wer stoppt denn sonst ihre gefährliche Ausbreitung?“ kontert ein Befürworter und handelt sich eine Strafanzeige wegen Bedro­hung ein. Von Besonnenheit weit und breit nichts zu sehen.

 

Die Angst auf einen Spielplatz zu gehen, weil da schon Hunde gesehen wurden, sollte größer sein. Siehe oben. Man weiß aber, trotz bekann­ter Vorfälle, dass da selten was passiert – höchstens dass die Kinder im Sandkasten mit der Hundekacke spielen. Bei aller Tragik – bleibt auf dem Boden, Leute!                    KK

Medingen

„Betreutes Wohnen in Familien“


725 Jahre Medingen – 2014 ein Festjahr

Ein Stück Alltag schaffen für Menschen mit Behinderung

Lisa hat seit knapp 2 Jahren ein neues zu Hause gefunden. Sie wohnt bei Familie S., einem sehr engagier­ten Ehepaar, welches der jungen Frau das nötige Gefühl von Sicher­heit, Wärme und Akzeptanz geben kann. Zurzeit ist Lisa auf der Suche nach einem geschützten Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen. Dabei erhält sie auch hier die Unterstützung der Gastfamilie S.

Lisa ist geistig beeinträchtigt, manche Dinge fallen ihr etwas schwerer als anderen jungen Erwach­senen in ihrem Alter. In der Vergan­genheit war ihr Verhalten sehr unsi­cher und zurückhaltend. Sie hatte nur wenig Selbstbewusstsein, vor allem in schwierigen Lebenssituationen.

Durch die Vermittlung der Lebens­hilfe Meißen e. V. und dessen Projekt „Betreutes Wohnen in Familien“ hat sie ein neues zu Hause gefunden. Familie S. macht ihr Mut, unterstützt sie in alltagspraktischen Dingen und bietet ihr einen geordneten Tages­ablauf. Lisa fühlt sich nach eigener Aussage sehr wohl und hat liebe­volle Menschen um sich herum. Sie hat im letzten Jahr gelernt auch mal „Nein“ zu sagen, ihre Bedürfnisse nicht immer hinten an zu stellen und selbstbewusster aufzutreten.

So wie Lisa gibt es zahlreiche Men­schen mit Beeinträchtigungen, für welche das Leben in einer Gastfa­milie einen Gewinn an Lebensqua­lität darstellen könnte. Alternativ zu dieser familiären Wohnsituation gibt es je nach Hilfebedarf die Wohn­stätte, die Außenwohngruppe oder eine eigene Wohnung.

Die Lebenshilfe Meißen als Verein begann bereits vor 2008 mit dem Aufbau des Projektes „Betreutes Wohnen in Familien“ im Land­kreis Meißen und den umliegenden Gemeinden. Aktuell begleiten wir als Fachteam 11 Familien mit 14 Gastbewohnern. Künftig werden neben geistig beeinträchtigten auch psychisch kranke Menschen in Gastfamilien vermittelt. Wir helfen dabei, eine geeignete Gastfamilie beziehungsweise einen geeigneten Gastbewohner zu finden und beglei­ten beide beim ersten Kennenlernen. Um herauszufinden ob die Chemie auch wirklich stimmt, gibt es die Möglichkeit des Probewohnens. Zieht der Bewohner dann ein, stehen wir als Familienpflegeteam zur Seite und sind ständiger Ansprechpartner, sowohl in rechtlichen, finanziellen als auch in alltagspraktischen Belan­gen. Die aufnehmenden Familien können sowohl Paare mit oder ohne Kinder, als auch Lebens – und Wohngemeinschaften oder allein ste­hende Personen sein. Eine berufliche Qualifikation im sozialen Bereich ist nicht erforderlich. So wie bei Familie S. ist die wichtigste Voraussetzung die Bereitschaft, einen Menschen mit Beeinträchtigung am Familien­leben teilhaben zu lassen und ihm ein Gefühl der emotionalen Gebor­genheit zu vermitteln. Die Familien erhalten für ihr Engagement ein monatliches Betreuungsgeld, sowie anteilige Miete und Lebenshaltungs­kosten des Gastbewohners.

Im Bundesland Sachsen kann das „Be-treute Wohnen in Familien“ auch für behinderte Pflegekinder, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und weiter in der Pflegefamilie wohnen möchten, unter bestimmten Voraus­setzungen ein Lebenskonzept sein.

Kennen Sie einen Menschen mit psychischer, geistiger und / oder Mehrfachbehinderung, für den diese Wohnform ein neues Lebenskonzept darstellen könnte? Oder möchten sie selbst einen Menschen mit Beein­trächtigung bei sich aufnehmen?

Dann sprechen Sie uns an! Gern beraten wir Sie persönlich!

Kontakt:

Lebenshilfe Meißen

Max-Dietel-Str. 22, 01662 Meißen

Ansprechpartner:

Christin Kloster

Tel.: 03521/7190573

E – Mail : Christin.Kloster@lebens­hilfe-meissen.de

Laut Chronik wurde Medingen im Jahr 1289 zum ersten Mal urkund­lich erwähnt. In den folgenden 725 Jahren bis heute hat sich allerhand Erwähnenswertes zugetragen.

So entnimmt man u. a. der Chronik, dass in Medingen gerne gefeiert wird.

Es ist also nicht verwunderlich, dass 2014 ein Festjahr wird. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben Ideen entwickelt, um das Jahr 2014 zu einem geschichtlichen Höhepunkt

werden zu lassen. Es ist schon jetzt nicht zu übersehen, dass die Vorbe­reitungen begonnen haben. Unser Dorf wirft sich in Schale.

 

So haben Kinder und Jugendliche mit ihren ersten Verschönerungs­objekten begonnen. Bunt und frisch strahlt es zum Beispiel gegenüber unserer Schule, das Pumpenhäus­chen.

Ähnlich werden sich künftig auch Trafostationen und Buswartehäus­chen präsentieren. Jugendliche sitzen bereits über Entwürfen, die im Frühjahr umgesetzt werden sollen.

 

Die Mitglieder des Heimatvereins haben gemeinsam mit zahlreichen Vereinen, mit Bürgerinnen und Bürgern, dem Ortschaftsrat und der Gemeindeverwaltung Projekte zusammengetragen und abgestimmt, bei denen für die Realisierung noch viel Hilfe und Unterstützung gebraucht wird. Finden kann man diese Aktionsliste im Internet auf der Seite des Heimatvereins unter: www.heimatverein-medingen.de.

Wer helfen möchte oder weitere Ideen hat meldet sich bei der Ver­einsvorsitzenden, Frau Birgit Pfütz­ner, Tel: 035205 54634.

Wir möchten bereits heute alle aufrufen, aktiv am Frühjahrsputz mitzu­wirken.

 

Es soll aber nicht nur gereinigt, gebaut und gemalert werden.

In einem Festjahr wird natürlich auch gefei­ert. Seinen Höhepunkt  findet es zum Dorffest, welches am ersten oder zweiten Juliwochenende stattfindet. Außerdem werden an mehreren Wochenenden zahlrei­che Veranstaltungen zu dem Festjahr beitragen.

 

So wird zum Beispiel die Gebäude­chronik des Heimatvereins verbun­den mit einer Führung durch den Ort vorgestellt. Und Herr Weichelt wird seinen für das Festjahr gestal­teten Film „Lebendiges Medingen“ zeigen.

Dankenswerterweise darf dieser in der Dorfkirche gezeigt werden.

 

Es wird Tage der offenen Tür geben. So zum Beispiel in unserer Schule.

Im Reiterhof Nagel wird wieder ein Reitturnier stattfinden.

 

In die Gestaltung des Festjahres bringen sich Jung und Alt ein. Viel­leicht gibt es ja auch Bürgerinnen und Bürger, die ihre Vorgärten im Festjahr 2014 besonders prächtig gestalten.

Eine besondere Überraschung haben sich engagierte Mitglieder der AWO-Senioren ausgedacht. Es werden geschichtliche Parallelen gesucht. Deshalb wird es im Spätsommer eine Fahrt in die Lüneburger Heide, zum Kloster Medingen, geben.

Weitere Veranstaltungen werden auch noch im Herbst stattfinden, denn auch unsere Schule begeht ein Doppel-Jubiläum – 35 Jahre Schulstandort Weixdorfer Straße und 10 Jahre „Sonnenblumen-Grundschule“.

 

Freuen Sie sich mit uns auf ein abwechslungsreiches Festjahr 2014 mit vielen Höhepunkten.Kathrin Klatt im Namen des Medinger Heimatvereins

 

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Sitzung des Stadtrates

20.02.2014 - 19:30 Uhr

im Ratssaal der Stadt Radeburg

Schuldnerberatung

am Freitag, den 21.02.von 9-12 Uhr;Bürgerbüro Erdgeschoß

Technischer Ausschuß

11.03.14 - 19.00 Uhrim Ratssaal der Stadt Radeburg

Sprechstunden im Bürgerbüro der Stadt Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11

Friedensrichter:          jeden 1. Dienstag im Monat        17.00 – 18.00 Uhr

Rentenberatung:         jeden 2. Donnerstag im Monat    09.00 – 12.00 Uhr

Schwangerenberatung: jeden 3. Donnerstag im Monat    09.00 – 11.00 Uhr

         (möglichst nach telefonischer Terminabsprache unter 03521/7253452)

Energieberatung:        jeden 3. Donnerstag im Monat    13.00 – 15.30 Uhr        (nur mit Terminvereinbarung: 035208/96111 oder 0800-809 802 400)          

Pflegeberatung:         jeden 1. Freitag im Monat          09.00 – 11.00 Uhr

Stadt Radeburg – Bauamt

Stadt Radeburg – Bauamt

Beschlüsse des Stadtrates

zur 49. Beratung  am 23.01.2014

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 06

„Wohngebiet Am Heroldstein“

Planfassung vom Januar 2014

In öffentlicher Sitzung

 

 

Beschluss Nr. 01 - 49./5.

Bestätigung des Protokolls der 48. Beratung des Stadtrates

        

Beschlüsse Nr. 02 und 03 - 49./5.

Beratung und Beschluss zur Etablierung der Kindertagespflege

 

Beschluss Nr. 04 - 49./5.

Beratung und Vergabe städtebau­licher und landschaftsplanerischer Leistungen für den Bebauungs­plan/Grünordnungsplan Nr. 07der Stadt Radeburg „Logistik-zentrum Lidl Radeburg-Süd“

 

Beschluss Nr. 05 - 49./5.

Beratung zum Bebauungsplan „Logistikzentrum Lidl Radeburg-Süd“ Nr. 07 der Stadt Radeburg Aufstellungsbeschluss

 

Beschlüsse Nr. 06, 07 und

08 - 49./5.

Billigungs- und Auslegungs­beschluss zum Bebauungsplan Nr. 06 „Wohngebiet Heroldstein“

 

Beschluss Nr. 09 - 49./5.

Beratung und Beschluss zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs-planes Nr. 01 „Radeburg-Süd“ zum Bauantrag auf Flurstück-Nr. 1883, Gemarkung Radeburg

Beschluss Nr. 10 - 49./5.

Beratung und Beschluss zum Antrag auf Ausnahme von der Ver­änderungssperre nach § 14 BauGB vom 16.12.2012 für den Geltungs­bereich des Bebauungsplanes Nr. 01 „Radeburg Süd“

 

Beschlüsse Nr. 11 und 12 - 49./5.

Beratung und Beschluss zum Antrag auf Erwerb von Stra­ßenflurstücken und öffentlichen Grünland im Gewerbegebiet Rade­burg Süd

 

Beschluss Nr. 13 - 49./5.

Beratung und Beschluss zur Auf­hebungssatzung zur Satzung zur Festlegung von Bestimmungen für die außerunterrichtliche Nutzung von Sporthallen, Schul- und Mehr­zweckräumen der Stadt Radeburg

 

Beschluss Nr. 14 - 49./5.

Beratung und Beschluss zur Auf­hebung des Überlassungsvertrages für das Gebäude des ehemaligen Gemeindeamts Bärnsdorf mit dem Heimat- und Naturschutzverein Promnitztal e. V.

 

Der vollständige Wortlaut der gefassten Beschlüsse in öffentli­cher Sitzung kann im Sekretariat der Bürgermeisterin, Rathaus, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.gez. Ritter, Bürgermeisterin

Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2014 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 06 „Wohngebiet Am Heroldstein“ in der Fassung vom Januar 2014 gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung und der umweltre­levanten Stellungnahmen findet in der Zeit

vom 24.02.2014 bis ein-schließlich 24.03.2014

in der Stadtverwaltung Radeburg, Sekretariat Bauamt,

Heinrich-Zille-Straße 11,

01471 Radeburg,

während der Dienststunden statt:

Montag 7.00 – 12.00 Uhr  und 13.00 – 15.30 Uhr

Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr  und 13.00 – 19.00 Uhr

Mittwoch 7.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag 7.00 – 12.00 Uhr  und 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag 7.00 – 12.00 Uhr

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

• ein Umweltbericht und die Erläu­terungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Ober­flächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erho­lung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konflikt­benennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Natur­schutz und Landschaftspflege für den Planungsraum

• die im Rahmen der Beteiligungs­verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen des Landkreises Meißen vom 25.10.13

• ein Gutachten über Versicke­rungsanlagen nach DWA A 138 und ein Gutachten zu Baugrund-, Deklarations- und Versickerungs­untersuchungen mit Aussagen zur allgemeinen geologischen Situation, zum Baugrund, zu den Grundwasserverhältnissen, zu den hydrodynamischen Verhält­nissen sowie mit Aussagen über die Versickerungseignung des Untergrundes zur Versickerung des Oberflächenwassers und zur Betonaggressivität und der Stahl­korresivität des Wassers.

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellung­nahmen schriftlich oder zur Nie­derschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bau­leitplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwal­tungsgerichtsordnung ist unzuläs­sig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Aus­legung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

gez. R i t t e rBürgermeisterin

Radeburg

Aufhebungssatzung zur Satzung zur Festlegung von Bestimmungen für die außerunterrichtliche Nutzung von Sporthallen, Schul- und Mehrzweckräumen der Stadt Radeburg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Frei­staat Sachsen (SächsGemO) i. d. F. d. Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55), berichtigt durch Gesetz vom 25. April 2003 (SächsGVBl. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822)

beschließt der Stadtrat der Stadt Radeburg am 23.01.2014 die nach­folgende Satzung:

§ 1 Aufhebung

Die Satzung zur Festlegung von Bestimmungen für die außerun­terrichtliche Nutzung von Sport­hallen, Schul- und Mehrzweck­räumen der Stadt Radeburg vom 22.11.2001, zuletzt geändert am 21.01.2003, wird mit Ablauf des 31.03.2014 aufgehoben.

 

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.04.2014 in Kraft.

 

Radeburg, den 24.01.2014gez. Ritter, Bürgermeisterin

 

Hinweise:

Hinweis auf Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verlet­zung von Verfahrens- und Form­vorschriften (§ 4 Abs. 4 Sächs­GemO).

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs­GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Sächsi­schen Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlich­keit der Sitzungen, die Genehmi­gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs­GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach der Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Radeburg

725 Jahre Stadt Radeburg - Veranstaltungskalender

30.04.:  Heinrich-Zille-Kneipennacht mit einer Ausstellung von Kurt Hoyer im Museum; Kultur- und Heimatverein

08.05.-11.05.:  Besuch von Schülern und Lehrern aus der Partnerstadt  Frydlant in Radeburg; Oberschule Radeburg

19.05.-24.05.:  Festwoche der Reha-Klinik Radeburg zum 20 jährigen Jubiläum mit Fachtagungen, Vorträgen und Veran- staltungen; Geriatrische Rehabilitationsklinik Radeburg

21.06.:  20-jähriges Jubiläum mit Mieterfest auf dem Meißner Berg; Radeburger Wohnungsgesellschaft mbH

04.07:  Vortrag zur Geschichte Radeburgs  mit Dr. Andre Thieme; Kirchgemeinde Radeburg

01.09.-05.09.:  Veranstaltung einer Projektwoche mit Projektcircus;                       Grundschule Radeburg  

13.09.-28.09.:  130 Jahre Bahnhof in Radeburg - ein Stück Geschichte  unserer Stadt, kleine Geschichten und Erinnerungen  zum Leben mit und im Bahnhof Radeburg

September 2014:     Fotoausstellung zur Geschichte Radeburgs von 1989              bis 2014; Kultur- und Heimatverein

14.09.:  Tag des offenen Denkmals - 150 Jahre Werk in der  Würschnitzer Straße 1 mit Ausstellung zur industriellen Revolution in Sachsen unter Berücksichtigung der Stadt  Radeburg und Vorstellung des neuen Heftes zur  Geschichte der Stadt Radeburg;  Kultur- und Heimatverein

21.09.: 725-Jahrfeier mit Festtag am Bahnhof und im  Zille-Hain; Stadt Radeburg/Verkehrsverbund Oberelbe/ Sächs. Dampfeisenbahngesellschaft/Kulturbahnhof  Radeburg

Informationen der Bürgermeisterin

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im ersten Quartal des Jahres finden die Jahreshauptversammlungen der einzelnen Ortsfeuerwehren statt. Gemeinsam mit Kreisbrandmeister und Stadtwehrleiter nehme ich diese Veranstaltungen zum Anlass, Ehrungen und Beförderungen der Kameradinnen und Kameraden vorzunehmen und auch die durch das Sächsische Sozialministerium ausgereichten Ehrenamtskarten zu übergeben.

Die Vereine können bei der Stadtver­waltung (Frau Weißmantel-Schmidt, Tel. 035208 - 96111) gern noch engagierte Personen vorschlagen, die eine solche Karte erhalten sollen. Die zahlreichen sachsenweiten Kooperationspartner bieten Inhabern der Karte Vergünstigungen an, zum Beispiel durch freien oder ermä­ßigten Eintritt in Schwimmbäder, Schlösser und Museen. Die Kriterien für die Inanspruchnahme der Karte finden Sie unter www.ehrenamt.sachsen.de   

Seit dem letzten Sommer erfolgt die Erarbeitung des Integrierten Städte­baulichen Entwicklungskonzeptes (INSEK), bei dem neben Radeburg selbst auch alle Ortsteile betrachtet und „durchleuchtet“ werden. In der Februar-Ratssitzung wurde ein Zwischenstand präsentiert. In die bisherige Erarbeitung flossen auch die Ergebnisse der im Herbst durchgeführten Ortsrundgänge ein, Kritik und Hinweise der Bürger wurden, wo das sinnvoll und mög­lich war, berücksichtigt. Die weitere Erarbeitung der Fachkonzepte zu Städtebau und Denkmalpflege, Wohnen, Wirtschaft, Handel, Touris­mus, Infrastruktur, Umwelt, Kultur und Sport, Bildung, Soziales und Finanzen sowie die Festlegung von Zielen und einzelnen Maßnahmen erfolgt nun noch bis Mitte des Jahres 2014. Am Ende wird voraussichtlich im Juli der dann schon neu gewählte Stadtrat das endgültige INSEK beschließen.     

Im letzten Radeburger Anzeiger ver­öffentlichten wir eine Information zum Programm „Alltagsbegleiter“. Daraufhin meldeten sich mehrere Personen, die als Alltagsbegleiter tätig sein möchten. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal unsere Senioren in allen Ortsteilen ermu­tigen, die gern die Hilfe eines All­tagsbegleiters in Anspruch nehmen möchten. Melden Sie sich bei Frau Scheibe, Stadtverwaltung Radeburg, Tel. 035208 - 96114, wenn Sie z.B. bei Einkauf oder Arztbesuchen Hilfe benötigen. Sie wird den Kontakt zu einem Alltagsbegleiter vermitteln. Ihre Michaela Ritter,Bürgermeisterin

Radeburg

Einziehung von öffentlichen Straßenim Gewerbegebiet „Radeburg-Süd“

-               Guerickestraße 

-               Flurstück 1909 Gemarkung Radeburg

-               Winckelmannstraße

-               Flurstück 1910 Gemarkung Radeburg

-               Teil der Bayerischen Allee - T. v.         Flurstück 1928/1 Gemarkung Radeburg

-               Teil der Riesstraße

-               T. v. Flurstück 1908 Gemarkung Radeburg

Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat in öffentlicher Sitzung am 23. Ja-nuar 2014 die Absicht über die Einziehung der öffentlichen Straßen Guerickestraße, Winckelmannstraße, Teil der Bayerischen Allee und Teil der Riesstraße (Flurstücke 1909, 1910, T.v. 1928/1 und T.v. 1908

der Gemarkung Radeburg) gemäß § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz) beschlossen. (Beschluss Nr. 11 - 49./5.)

Das Ausmaß der beabsichtigten Einziehung ist im vorliegenden Plan dokumentiert.

Ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Radeburger Anzeiger bis zum 14.05.2014 besteht für jedermann die Gelegenheit, Einwen­dungen gegenüber der Stadtverwaltung Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg, gegen die Absicht zur Einziehung der öffentlichen Straße zu erheben.

 

Radeburg, den 03.02.2014gez. Ritter, Bürgermeisterin

Landesdirektion Sachsen

 Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen

nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)

über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und

Anlagenrechtsbescheinigung Gemarkung Bärwalde

Vom 9. Januar 2014

Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die Wasserversorgung Brockwitz-Rödern GmbH, Dresdner Straße 35, 01640 Coswig, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuch­bereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geän­dert worden ist, gestellt hat.

Der Antrag umfasst eine bestehende kathodische Korrosionsschutzanlage (KKS-Anlage) für die Trinkwasser­leitung Nr. 8 sowie Schutzstreifen in der Gemarkung Bärwalde, Flur­stücke 104/1, 105, 106, 107, 108, 468 und 533 der Stadt Radeburg.

Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit

vom Montag, dem 3. März bis einschließlich Montag, dem 31. März 2014, montags bis donners­tags zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Landesdirektion Sach-sen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 4022, einsehen.

 

Dresden, den 9. Januar 2014Landesdirektion SachsenUwe DewaldReferatsleiter Planfeststellung

Radeburg

Einladung

Anlässlich des Weltfrauentags laden wir alle Bürgerinnen der Stadt Radeburg und Ortsteile sowie Interessierte ganz herzlich am

13. März 2014 um 19 Uhr in den Ratssaal der Stadt Radeburg

(Heinrich-Zille-Straße 11)

zu einem Vortrag zum Thema „Vereinbarkeit Pflege von Familien-angehörigen und Beruf“ ein.

Anmeldungen erbeten bis 7. März 2014 unter 035208/96111.

Auch Männer sind willkommen.

R i t t e r Weißmantel-Schmidt

Bürgermeisterin Gleichstellungsbeauftragte


Radeburg - Fördermittel Stadtsanierung


Sehr geehrte Bürgerinnen

und Bürger,

 

seit 2011 ist die Stadt Radeburg mit dem Fördergebiet „Östliche Stadt­mitte“ im Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost – Programmteil Aufwertung“. Hierdurch ergeben sich ähnlich wie im Programm der „Städtebaulichen Erneuerung“, welches seit 1997 läuft und bis 2015 abgeschlossen wird, auch für Privateigentümer im Fördergebiet wieder Unterstützungsmöglich­keiten.

 

So können für Sanierungsmaß­nahmen an der äußeren Hülle (Dach, Fassade, Fenster, Troc­kenlegung) von Gebäuden (auch Nebengebäuden) Fördermittel bis maximal 40 % der zuwendungs­fähigen Gesamtkosten bei der Stadt Radeburg beantragt werden. Außerdem sind Gestaltungsmaß­nahmen im Außenbereich sowie Abbruchmaßnahmen förderfähig. Die Fördermittel werden als nicht­rückzahlbarer Zuschuss gewährt und stellen damit eine deutliche Entlastung der privaten Aufwen­dungen für Sanierungs-und Ord­nungsmaßnahmen dar.

 

Wenn Sie in den nächsten Jahren eine Sanierung Ihres/Ihrer Objekte(s) planen, bitten wir Sie uns bis zum 28.02.2014 unver­bindlich mitzuteilen, inwieweit Sie an einer Förderung für Sanie­rungs- und/oder Abbruchmaß­nahmen interessiert sind. Geben Sie bitte hierzu die geplante(n) Maßnahme(n) an dem/die Objekt(en) sowie den vorgese­henen Durchführungszeitraum an, damit wir die Maßnahme(n) entsprechend baulich und zeitlich einordnen können.

Die unverbindlichen Mitteilungen richten Sie bitte an:

Stadtverwaltung Radeburg,

Bauamt,

Heinrich-Zille-Straße 11,

01471 Radeburg

Für konkrete Fragen zu Fördermög­lichkeiten und -voraussetzungen können Sie gerne unseren Pro­grammbetreuer Herrn Steinacker von der STEG Stadtentwicklung GmbH kontaktieren

(Tel.: 0351/2551811 oder

uwe.steinacker@steg.de).

RitterBürgermeisterin

Übersichtsplan

Oberschule „Heinrich Zille“ Radeburg

ZAOE

Lokale Aktionsplan Coswig/ Radeburg/ Moritzburg/ Radebeul

JuCo Soziale Arbeit

Projektausschreibung für das Jahr 2014

Anmeldung für Klasse 5für das kommende Schuljahr 2014/2015

Schließung der Anlagen im Jahr 2014

Aus betrieblichen Gründen sind die Wertstoffhöfe in Gröbern und auf unseren Umladestationen in Grop­titz, Freital-Saugrund und Kleincotta an folgenden Tagen im Jahr 2014 geschlossen bzw. verkürzt geöffnet:

 

15. Februar

05. März, ab 13 Uhr geöffnet

15. März

21. Juni.

Das gilt auch für das Weißeritz Humuswerk in Freital.

Nicht davon betroffen sind die im Auftrag des Verbandes betriebenen Wertstoffhöfe in Dippoldiswalde, Großenhain, Meißen, Neustadt und Weinböhla sowie in Altenberg (nur April bis Oktober).

 

Service-Telefon für die Bürger:

0351 4040450

Der Lokale Aktionsplan Coswig/ Radeburg/ Moritzburg/ Radebeul ruft auf, Anträge zur Projektförderung 2014 einzureichen.

Der Projektefonds steht 2014 unter dem Schwerpunktthema „Förderung der gesellschaftlichen Selbständig­keit von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus“.

 Der Aktionsplan wird demnach Projekte befürworten, die sich vor­dergründig mit unserem Schwer­punktthema auseinandersetzen. Daneben befürworten wir auch Projektanträge aus den Themenbe­reichen „Demokratie und Wahlen“ und „Ziviles Engagement, demokra­tisches Verhalten und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz“.

Die Projekte werden in der Regel mit bis maximal 2500,00 € gefördert. Der Antragsteller muss grundsätzlich eine nichtstaatliche Organisation/ Träger / Verein sein. Projekte klei­neren Ausmaßes werden mit bis zu 500,00 € aus unserem Projektefonds unterstützt.

 

Neu ab 2014: Der Begleitaus­schuss des Lokalen Aktionsplans hat beschlossen, dass ab 2014 alle Förderanträge ein Eigenanteil von 10 % an den Projektkosten leisten.

In diesem Jahr beteiligen sich wieder alle vier Kommunen finanziell an dem Förderprogramm.

Anträge für die erste Förderphase können bis zum 01.April 2014 ein­gereicht werden.

Alle notwendigen Antragsformulare des Lokalen Aktionsplans sind auf der Homepage unter

www.aktionsplan-comora.de

im Downloadbereich abrufbar.

 

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de.

Die Anmeldungen in der Oberschule „Heinrich Zille“ Radeburg erfolgen in der Woche vom 10.-13. März 2014 im Sekretariat.

 

Montag, den 10.03. und Dienstag, den 11.03. von 8.00 -17.00 Uhr

 

Mittwoch, den 12.03. und Donners­tag den 13.03. von 8.00 -16.00 Uhr.

 

Sollten Eltern diese Termine nicht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit vorher telefonisch unter035208/33427

oder per  E-Mail Zilleschule.Radeburg@t-online.de

einen anderen Termin zu verein­baren.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

 

1. Formblatt 2 von der Grundschule (bitte schon vollständig ausgefüllt und unterschrieben).

Anmeldung zur Aufnahme an einer Oberschule von Schülern der KI. 4

 

2. Bildungsempfehlung im Original

 

3. das zuletzt erstellte Zeugnis der zuvor besuchten Schule (Kopie)

 

4. Kopie der Geburtsurkunde

 

 

 

Michael Ufert/ Schulleiter

Ev.-Luth. Kirche Radeburg

Sonntag, den 16. Februar  9.00 Uhr       Abendmahlsgottesdienst Septuagesimae   gleichzeitig Kindergottesdienst Sonntag, den 23. Februar  9.00 Uhr                 Predigtgottesdienst mit DiakonSexagesimae             i.R. Albrecht                           gleichzeitig KindergottesdienstSonntag, den 02. März 9.00 Uhr                  Predigtgottesdienst Estomihi    gleichzeitig KindergottesdienstSonntag, den 09. März 9.00 Uhr             PredigtgottesdienstInvokavit    gleichzeitig KindergottesdienstSonntag, den 16. März  9.00 Uhr               AbendmahlsgottesdienstReminiszere        zum Abschluss der Bibelwoche                gleichzeitig Kindergottesdienst   Bibelstunden: 19.30 Uhr          jeden MittwochJunge Gemeinde: 18.00 Uhr           jeden Mittwoch   Seniorenkreis: 14.30 Uhr                Dienstag, den 18. MärzFreiraum für Frauen: 19.30 Uhr         Freitag, den 07. März               -Weltgebetstag-Vorschulkreis: 9.30 Uhr  Sonnabends außer in den Ferien  

Herzlich laden wir ein zum Frauenfrühstückam Donnerstag, dem 06. März 2014 – 8.30 Uhr in NaunhofAbfahrt: 8.00 Uhr auf dem Kirchplatz

Herzlich laden wir ein zur

Ökumenischen Gebetsandacht zum Weltgebetstag

„Wasserströme in der Wüste“

WELTGEBETSTAGSLAND 2014 - ÄGYPTEN

am Freitag, dem 07. März 2014 – 19.30 Uhr im Gemeindesaal

Herzlich laden wir ein zur

BIBELWOCHE

zum Thema: Josef oder das Glück in der Fremde“ - Nachdenken über Abschnitte aus dem Buch Mose - allabendlich 19.30 Uhr

Montag    10. März  Thema 1: „Geliebt und gehasst“               Pfr. SpindlerDienstag               11. März  Thema 2: „Geschätzt und bloßgestellt“     Pfr. StaemmlerMittwoch 12. März  Thema 3: „Gefragt und vergessen“          Pfr. SeifertDonnerstag              13. März  Thema 5: „Gefürchtet und mächtig“        Pfrn.  Waffen-                                   schmidtFreitag         14. März  Thema 6: „Erkannt und gnädig“              Pfr. Dregennus

 

Sprechzeit Pfr. Seifert:             dienstags 17 – 18 Uhr oder nach Vereinbarung!                                      Telefon:  035208/349617

 Im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter grüße ich Sie herzlich Ihr Pfarrer Frank Seifert

Tag der offenen Türin der Oberschule Radeburg

Landesjugenspiele im Biathlon am 25./26.01.14 in Altenberg

Radeburger Biathlet Mac-Ole Gogol mitzweimal Gold bei den Landesjugendspielen

Am 06.03.2014 von 17.00 bis 19.00 Uhr stehen die Türen der Heinrich-Zille-Schule offen. An diesem Abend sind alle Fachlehrer und die Schulleitung anwesend. So können Fragen sofort gestellt und beantwortet werden. 

 

Eingeladen sind alle Interessierten,  besonders die Eltern und Schüler der 4. Klassen. Ihnen wird die Differen­zierung im sächsischen  Bildungs­system vorgestellt, gleichzeitig präsentiert sich der Förderverein der Oberschule Radeburg. Es besteht die Möglichkeit der Besichtigung der neu gestalteten Unterrichtsräume.  Schüler und Lehrer unserer Schule stellen Ihnen  verschiedene Arbeits­ergebnisse vor.

 

An diesem Abend werden auch die Produkte des gemeinsamen Projek­tes der  4. Klassen der Grundschule und der 5. Klassen der Oberschule präsentiert.

Wir freuen uns über jeden Besu­cher und laden Sie hiermit recht herzlich ein.Patric Lorenz, Kl.9b

Der Radeburger Biathlet Marc-Ole Gogol gewann bei den Landesju­gendspielen im Biathlon (Einzel und Verfolgung) über jeweils 3,7 km in der AK12 zwei Goldmedaillen.

Weitere gute Ergebnisse für die Radeburger Biathleten erzielten im

Einzel:

Pl. 4 Frances Kaiser AK12,

Pl. 8 Amelie Zimmermann AK12,

Pl. 7 Nils Erik Hunger AK11,

Pl.8 Theresa Merdon AK11,

Pl.9 Charlotte Mallon AK11

Pl.10 Lilly Marie Lange AK11

 

Verfolgung:

Pl.5 Nils Erik Hunger AK11,

Pl.7 Leon Mensch AK11,

Pl.8 Theresa Merdon AK11

Pl.9 Charlotte Mallon AK11,

Pl.5 Amelie Zimmermann,

Pl.7 Frances Kaiser AK12 Lutz Kaiser

Heimat und Naturschutzverein Promnitztal e.V.

Kent State University

Fitness für den Kopf - Englisch lernen!

Einladung zu einem Reisebericht über eine Reise durch Norwegen

Eine gute Nachricht für alle Freunde der Kent State University: Dr. Gommlich und seine amerikani­schen Studenten bieten wieder Englischkurse an.

 

Vom 06.03. bis 24.04. 2014 jeweils donnerstags im Neubau der Zille­schule kann jeder Interessent, ob absoluter Anfänger oder Fortge­schrittener, einen passenden Kurs für sich finden.

 

19.30 bis 21.00 Uhr

 Nullanfänger

19.30 bis 21.00 Uhr  Anfänger mit Vorkenntnissen (0,5 - 1 Jahr)

 

20.00 bis 21.30 Uhr

 Mittelstufe (2 -3 Jahre)

 

20.00 bis  21.30 Uhr  Fortgeschrittene ( 4 - 5 Jahre)

 

 

Für  Fragen und /oder Anmeldun­gen kontaktieren Sie bitte:

 Daniela Ufert

 Tel. 035205/ 752844.

 

Wir starten unser diesjähriges Ver­anstaltungsjahresprogramm mit einem Reisebericht über Norwegen.Herr Röhnick aus Dresden läßt uns mit seinen fantastischen Bildern teilhaben an seiner Reise durch Norwegen.

 

Lassen sie sich verzaubern von einer wunderschönen Landschaft.

 

Dazu laden wir Sie ein am Sonntag 23.02.14 ab 14.00 Uhr ins Dorfge­meinschaftshaus Bärnsdorf, Bärns­dorfer Hauptstr. 48

 

Die Mitglieder des Heimat und Naturschutzverein Promnitztal. e.V. freuen sich auf Ihren Besuch.

 

Vorankündigung:

Am 23.03. ab 14.00 Uhr Handar­beiten im Dorfgemeinschaftshaus.

 

Näheres über AB 0352082670.


KOMMT GRATULIEREN

 

 

 

Herzliche Glückwünsche übermittelt die Stadtverwaltung Radeburgzum 75. Geburtstagam 25.02. Ernst Thieme                Radeburgam 28.02. Christa Hofmann     Radeburgam 28.02. Czeslawa Szczepaniak             Radeburgam 05.03. Gisela Klotzsche     Radeburgam 09.03. Irene Kanis                Radeburgam 10.03. Irene Wünsche        Radeburgzum 80. Geburtstagam 19.02. Ingeborg Scheuschner            Radeburgam 28.02. Armin Zosel                Radeburgam 07.03. Walter Szczepaniak Radeburgam 09.03. Gerda Heß               Radeburgzum 85. Geburtstagam 15.02. Ursula Anders                Radeburgam 17.02. Elsbeth Damme       Bärwaldeam 26.02. Gerolf Kreutz          Bärnsdorfam 03.03. Elli Bergemann       Radeburgam 03.03. Johann Donner        Radeburgam 10.03. Gerhard Lange        Radeburgzum 90. Geburtstagam 12.03. Elsbeth Neumann    Bärwaldezum 91. Geburtstagam 25.02. Elsbeth Hain Radeburgzum 93. Geburtstagam 02.03. Melanie Janetzki     Bärnsdorfzum 94. Geburtstagam 12.03. Richard Mieth        Radeburg

Zahnärztlicher Notdienst Radeburg / Moritzburg

An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen jeweils von 9-11 Uhr


15./16.02. Frau Dr. MehlhornDD-Weixdorf, August-Wagner-Str. 2 Tel. 0351/8903641 priv. 0351/8804241

22./23.02. Frau Dr. Gross

 Radeburg, Heinrich-Zille-Str. 13

 Tel. 035208/2195

01./02.03. Herr Dr. Gäbler,

 DD-Langebrück, Dresdner Str. 17

 Tel.  035201/ 70227 mobil.  0172/ 3517069

08./09.03. Herr ZA Schmidt Ottendorf-Okrilla, Auenstr. 1

 Tel. 035205/54346

 Tel. priv. 035795/3229

15./16.03. Frau Dr. Christiane Sachse

 Radeburg,  Lindenallee 4a

 Tel. 035208/ 2737  mobil: 0173/ 3640769

22./23.03. Herr Dr. Gross

 Radeburg, Heinrich-Zille-Str. 13

 Tel. 035208/2041


ApothekenbereitschaftsplanBereitschaftszeiten der Apotheken in Großenhain und Radeburg:- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr                     Zusatzdienst Großenhainer Apotheken 15.02.              Apotheke im Kaufland Meißen-Triebischtal                                             Stadt-Apotheke        17-19 16.02.                 Sonnen-Apotheke Meißen       Stadt-Apotheke        10-12 & 17-19 17.02.             Alte Apotheke Weinböhla        Marien - Apotheke   18 -20 18.02.                 Triebischtal -Apotheke Meißen                Mohren - Apotheke                 18 -20 19.02.           Löwen-Apotheke Radeburg     Stadt - Apotheke      18 -20 20.02.                 Markt -Apotheke Meißen         Apo. am Kupferberg                18 -20 21.02.           Engel-Apotheke Radeburg       Marien - Apotheke   18 -20 22.02.                 Apo. am Kirchplatz Weinböhla                Apo. am Kupferberg                17 -19 23.02.           Markt -Apotheke Meißen         Marien - Apotheke                 10 -12 & 17 -19 24.02.           Stadt -Apotheke Großenhain    Stadt - Apotheke      18 -20 25.02.           Triebischtal -Apotheke Meißen                 Stadt - Apotheke      18 -20 26.02.           Rathaus -Apotheke Weinböhla                 Mohren - Apotheke                 18 -20 27.02.           Regenbogen -Apotheke Meißen    Apo. am Kupferberg                18 -20 28.02.           Löwen -Apotheke Großenhain                 Löwen - Apotheke   18 -20 01.03.                 Engel-Apotheke Radeburg       Apo. am Kupferberg                17 -19 02.03.           Mohren -Apotheke Großenhain               Mohren - Apotheke                 10 -12 & 17 -19 03.03.           Hahnemann -Apotheke Meißen               Löwen - Apotheke   18 -20 04.03.           Apo. am Kupferberg Großenhain                 Apo. am Kupferberg                18 -20 05.03.           Elbtal -Apotheke Meißen (im Elbe-Center)                                              Apo. am Kupferberg                 18 -20 06.03.           Regenbogen -Apotheke Meißen               Mohren - Apotheke                 18 -20 07.03.           Alte Apotheke Weinböhla                 Marien - Apotheke   18 -20 08.03.           Elbtal -Apotheke Meißen (im Elbe-Center)                                              Mohren - Apotheke                 17 -19 09.03.                 Alte Apotheke Weinböhla        Apo. am Kupferberg                10 -12 & 17 -19 10.03.           Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal                                                 Mohren - Apotheke                 18 -20 11.03.           Moritz -Apotheke Meißen        Marien - Apotheke   18 -20 12.03.                 Hahnemann -Apotheke Meißen               Mohren - Apotheke                 18 -20 13.03.           Apotheke im Kaufland Meißen -Triebischtal                                            Apo. am Kupferberg                18 -20 14.03.           Mohren -Apotheke Großenhain               Mohren - Apotheke                 18 -20 15.03.                 Stadt -Apotheke Großenhain    Stadt - Apotheke      17 -19 16.03.           Rathaus -Apotheke Weinböhla                 Stadt - Apotheke      10 -12 & 17 -19

Ärztliche NotdiensteRettungsstelle Meißen:Die Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die03521-73 85 21 Bereitschaftszeiten:Mo, Di, Do:      19.00 – 7.00 UhrMi:                14.00 – 7.00 UhrFr:                14.00 – 8.00 UhrSa:                08.00 – 8.00 UhrSo u. Feiertag:8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 UhrImpressum: Radeburger Anzeiger,  seit 1876, 138. (25.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungs­blatt für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Informationsblatt für Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna) und Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Kommunikationsberatung Klaus-Dieter Kroemke e.K., Büro Radeburg: August-Bebel-Str. 2,Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de, e-Mail: werbung@radeburg.net;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Michaela Ritter, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Verantwortliche für die Verteilung: Kommunikationsberatung Klaus Kroemke - Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat.  Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm.Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.

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Landkreis Meißen


Kreissportlerumfrage: Ihre Stimme für die TSV 1862!

Seit 7. Februar läuft die Sportler­umfrage des Landkreises Meißen. Der Kreissportbund Meißen sucht die populärsten Sportler des Land­kreises – letztlich also die, die im vergangenen Jahr am meisten von sich Reden machten. Radeburg ist zwei Mal vertreten.

 

In den Kategorien Männer, Frauen, Team, Senioren und Nachwuchs (männlich, weiblich, Mannschaft) gibt es den Titel zu gewinnen. Im vergangenen Jahr schaffte es lediglich die Tischtennis-Jugend als Mitteldeutscher Meister in die Sportlerauswahl, wie überhaupt in der Vergangenheit vor allem der Radeburger Tischtennis bemerkt wurde. Die Tischtennis-Jugend ist auch diesmal wieder dabei.

 

Radeburgs 1. Handball-Männer aber zogen klassenmäßig im vergangenen Jahr an den Tischtennisspielern vorbei. Nach der Bezirksligamei­sterschaft 2011/12 und Aufstieg in die Verbandsliga holten sie 2012/13 den Verbandsliga-Titel und stiegen in die Sachsenliga auf. Das ehrgei­zige Ziel der Mannschaft um Trainer Martin Hrib und Mannschaftsleiter Eberhard Kitsch ist es, ein Zehnjah­reskonzept bis 2020 umzusetzen, dessen Ziel ein nachhaltiger Aufstieg in die 3. Liga ist.

Nachhaltig in dem Sinne, dass der Nachwuchs immer mehr aus den eigenen Reihen kommt.

Bereits im Alter von 2 bis 7 Jahren werden Kinder im KJS-Club „spie­lerisch“ an sportliche Betätigung  herangeführt.

 

Von der F- bis zur A-Jugend werden Jungs und Mädchen systematisch durch die TSV gefördert. Die „2.Männer“ und die „1. Frauen“ spielen ebenfalls auf einem sensa­tionellen Niveau.

 

Das gehört anerkannt und der Kreis­sportbund hat mit der Nominierung ein entsprechendes Signal gesetzt.

 

Jetzt fehlt nur noch Ihre Stimme. Sie können diese durch Ankreuzen

auf untenstehendem Tipschein oder im Internet auf der Seite des Kreis­sportbundes abgeben.

 

 

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Dresdner Heidebogen


„Knappe Mittel, knappe Zeit, aber gute Projekte“

Dresdner Heidebogen verwendet Mittel zukunftsorientiert für Kinder und Familien

Fördermittel sind derzeit schwierig zu bekommen. Der Grund ist, dass die EU 7-jährige Förderzyklen hat. Für jeweils sieben Jahre wird der europäische Finanzrahmen und damit die Verteilung der Fördermit­tel auf die Regionen zwischen EU und Mitgliedsländern ausgehandelt. Die Sächsische Staatsregierung hat bereits 2010 seine Fördermittel-Strategie ab 2014 der EU vorgestellt. Fest stand lange, dass Sachsen aufgrund seiner guten Entwicklung weniger Fördermittel bekommen wird. So hat die Staatsregierung mit der EU vor allem um Übergangs­regelungen gerungen, damit bisher geförderte Regionen einen sanften Übergang schaffen und bereits Erreichtes nicht gefährdet wird.

Der Freistaat will die geringer wer­denden Mittel bündeln, um wirk­same Effekte zu erzielen.

In der Natur der Sache liegt, dass die Auseinandersetzung mit der EU zu zeitlichen Verzögerungen geführt hat und u.a. die Bestätigung des Sächsischen Programms zur länd­lichen Entwicklung noch auf sich warten lässt. Mit einem Erlass hat das sächsische Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) am 6. September 33 Mil­lionen Euro als „Übergangsbudget“ für die ländliche Entwicklung zur Verfügung als gestellt, davon 1,4 Millionen Euro für die Region Dresdner Heidebogen. Nun war Eile geboten, denn bis zum 31.12. sollten die Regionen Projekte vorlegen, für die diese Mittel eingesetzt werden sollen - und zwar so qualifiziert, dass diese bewilligungsreif sind und auch garantiert bis 2015 abgeschlossen werden können.

Welche Projekte in einer Region för­derwürdig sind, darüber entscheidet in der Region Dresdner Heidebogen ein 21-köpfiges Gremium. Dieses setzt sich etwa zur Hälfte aus Mit­gliedern des Dresdner Heidebogen e.V. und Partnern aus Wirtschaft und sozialen Verbänden zusammen. Als Leitlinie gilt das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) der Region, zu dem die ein­gereichten Projekte passen müssen. Am Montag, dem 9. Dezember, tagte dieser Koordinierungskreis.

Effektiv hatte die Region für den ganzen Prozess 8 Wochen Zeit.

„Wir hatten das Glück, dass wir auf Projekte zurückgreifen konnten, die bereits in den Planungen weit vor­angeschritten waren.“ sagt Kristina Kroemke vom Regionalmanagement des Dresdner Heidebogens. „Wir hatten 2013 Projekte, die nicht mehr angegangen werden konnten, weil die Mittel aus der alten Förderpe­riode ausgeschöpft waren, aber trotzdem dringend sind.“

Dazu gehört der Ersatzneubau des Turn- und Mehrzweckraums der Grundschule Lenz. Im alten Hort­gebäude, welches auch den alten Turnraum der Grundschule umfasst, war bei einer Routinekontrolle vor Schuljahresbeginn 2013/14 massiv Schimmel festgestellt worden, so dass die Kinder unmöglich betreut werden und sportlich weiter aktiv sein konnten. Eine Sanierung ist nicht wirtschaftlich. In der Grund­schule in Laußnitz regnet es durchs Dach, das jetzt doch mit den Hei­debogen-Mitteln dicht gemacht werden kann. Die Kindertagesstätte in Gersdorf, Gemeinde Haselbach­tal, ist ein ähnlicher Sanierungsfall.  Bau- und Hauptamtsleiter Tobias Liebschner sagte bei der Projekt­vorstellung: „Irgendwann kann man nicht mehr flickschustern, um die strengen Vorgaben zum Betrieb einer Kita einzuhalten, da muss man es einmal richtig machen.“

 

Loch an Loch und hält doch, passt auch zur Bieberacher Straße im Ebersbacher Ortsteil Cunners­dorf. Mit dem grundhaften Ausbau werden Wohngebiete und Gewerbe erschlossen. Die Maßnahme erfolgt gleichzeitig mit dem Anschluss ans Abwassersystem. Diese Synergie erspart der Gemeinde doppelten finanziellen und planerischen Auf­wand.

Das Bauvorhaben einer Familie im Großenhainer Ortsteil Strießen wird ebenfalls berücksichtigt. „Die Fami­lie hat von uns das Votum bekom­men, weil das Projekt einschließlich einer bestätigten Baugenehmigung vollständig vorlag. Das Projekt konnte bisher nicht befürwortet werden, denn es kam unglücklich zu dem Zeitpunkt, als die „alten“ Fördermittel ausgeschöpft waren.“ so Kroemke.

Koordinierungskreisvorsitzender Sebastian Fischer zeigt sich zufrie­den mit der Projektauswahl: „Die Region hat damit ihre Ausrichtung als Region für Familien bestätigt. Dass Projektmittel vorrangig für Bildungsinfrastruktur auszugeben sind, um die Region besonders für junge Familien attraktiv zu gestal­ten, darüber waren wir uns in der Sitzung einig.“

Nun bleiben die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen EU und Freistaat abzuwarten, damit es dann weiter gehen kann mit der Projekt­entwicklung.

 

„Wir möchten trotzdem alle Perso­nen der Region ermutigen, die im nächsten oder übernächsten Jahr eine Maßnahme planen, uns zu kon­taktieren, damit wir das Förderinter­esse registrieren und die Projekte entsprechend vorbereiten können.“

Auch über die Fördermittelberatung hinaus gibt es im Heidebogen viel zu tun. „Langweilig ist es aktuell überhaupt nicht. Wir arbeiten an der Abschlusseinschätzung für unser ILEK 2007-2013 und auf deren Grundlage am Programm für die neue Förderperiode.“ so Kristina Kroemke. Dazu fand bereits im Oktober eine Regionalkonferenz statt. Die Gremien der Region befinden sich in der Diskussion. Was passiert in der Touristischen Gebietsgemeinschaft? Wie  formiert sich die Arbeitsgruppe Landnutzung neu und welche Aufgaben werden in der Arbeitsgruppe „Kommunale Aufgaben - Leben & Wohnen“ zuerst angegangen? Dazu werden aktuell die Jahresarbeitspläne erstellt und Projekte vorbereitet. Außer­dem stehen der Tag der Sachsen in Großenhain, der Sächsische Wan­dertag in Königsbrück, das Lausitzer Anradeln und der Tag der Schlösser, Parks und Gärten auf der Agenda. Vorstand und Koordinierungskreis werden im Februar neu gewählt.

 

Ansprechpartner:

Regionalmanagement

Dresdner Heidebogen

Kristina Kroemke

August-Bebel-Straße 2

01471 Radeburg

Tel.: 035208 – 34781

Fax: 035208 – 34782

email: info@heidebogen.eu


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Ausgabe:

02/2014

Den Jubilaren herzliche Glückwünsche übermitteln die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach. Wir wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.

Erscheinungstag:

14.02.2014

zum 93. Geburtstag

am 22. Februar Schade, Helmut              Ebersbach

 


zum 90. Geburtstag

am 02. März Arnold, Helene   Ebersbach

 


zum 85. Geburtstag

am 24. Februar Hillig, Arno    Marschau

am 26. Februar Richter, Ingeborg           Ebersbach

am 10. März Fleischer, Helmut               Ebersbach

am 14. März Hoferichter, Ursula            Ebersbach

 

zum 80. Geburtstag

am 28. Februar Hentschel, Gottfried       Beiersdorf

am 10. März Grafe, Sigmar     Bieberach

am 11. März Trentzsch, Annelies            Ebersbach

am 11. März Schramm, Hildegard          Reinersdorf

am 13. März Merkwirth, Ilse  Ebersbach

 

zum 70. Geburtstag

am 18. Februar Trentzsch, Ingrid            Ebersbach

am 20. Februar Kirschner, Lianne           Cunnersdorf

am 25. Februar Schneider, Rolf              Kalkreuth

 

Die herzlichsten Glückwünsche übermitteln wir

zur Goldenen Hochzeit

am 22. Februar dem Ehepaar Manfred und Helga Weitzeim Ortsteil Reinersdorf,

sowie die herzlichsten Glückwünsche

zur Diamantenen Hochzeit

am 12. März

dem Ehepaar Gerhard und Inge Försterim Ortsteil Naunhof

Gemeinde Ebersbach

Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahlen zum Gemeinderat und den Ortschaftsräten der Gemeinde Ebersbach am 25. Mai 2014

1.

Zu wählen sind

 Wahlgebiet             Anzahl     Höchstzahl              Mindest-                  Bewerber je             Unterstützungs-                       Wahlvorschlag        unterschriften

Gemeinderat Gemeinde Ebersbach          18            27            40

Ortschaftsrat  Beiersdorf         5              8              10

Ortschaftsrat Bieberach           5              8              10

Ortschaftsrat  Cunnersdorf      5              8              10

Ortschaftsrat  Ebersbach         7              11            20

Ortschaftsrat  Freitelsdorf       5              8              10

Ortschaftsrat  Kalkreuth          7              11            20

Ortschaftsrat  Naunhof            7              11            20

Ortschaftsrat  Reinersdorf       5              8              10

Ortschaftsrat  Rödern              7              11            20

2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahlen

• frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis

• spätestens am 20. März 2014, 18:00 Uhr

beim Vorsitzenden des Gemeinde­wahlausschusses in der Gemeindever­waltung Ebersbach, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach, schriftlich ein­zureichen.

 

2. Wahlvorschläge können von Par­teien und Wählervereinigungen ein­gereicht werden.

3.Inhalt und Form der Wahlvorschläge

1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vor­schriften des Gesetzes über die Kom­munalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung – KomWO) aufzustellen und einzurei­chen. Sie müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvor­schläge in den §§ 6a bis 6e KomWG sowie § 16 KomWO entsprechen. Dem Wahlvorschlag sind die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen beizufügen:

 

• Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er die Aufnahme in den Wahlvor­schlag unwiderruflich zustimmt und er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist,

• Bescheinigung der Gemeinde Ebers­bach über die Wählbarkeit für jeden Bewerber,

• Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Bewerberaufstellung einschließ­lich der zugehörigen Versicherung an Eides statt,

• im Falle der Anwendung von § 6c Abs. 1 Satz 4 KomWG eine von dem für die Gemeinde zuständigen Vor­stand oder sonst Vertretungsberechtig­ten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestäti­gung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen,

• beim Wahlvorschlag einer mitglied­schaftlich organisierten Wählerverei­nigung die gültige Satzung zum Nach der mitgliedschaftlichen Organisation,

• beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wäh­lervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlages eine Bescheini­gung der Gemeinde Ebersbach über sein Wahlrecht,

• bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach § 6a Abs. 3 KomWG.

 

2. Wählbar sind Bürger der Gemeinde Ebersbach, sofern sie nicht nach § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachen von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Bürger der Gemeinde ist jeder Deut­sche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsange­hörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit min­destens drei Monaten in der Gemeinde Ebersbach wohnt.

3. Als Bewerber einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wäh­lervereinigung kann in einem Wahl­vorschlag nur benannt werden, wer in

• einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtig­ten Mitglieder im Wahlgebiet (Mit­gliederversammlung) oder

• einer Versammlung der aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreter­versammlung)

hierzu in geheimer Wahl gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Hierzu sind im Rahmen der Mitglie­der- bzw. Vertreterversammlung für jeden Wahlkreis getrennte Wahlen durchzuführen. Jeder stimmberech­tige Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen.

 

Das Nähere über die Wahl von Ver­tretern für Vertreterversammlungen, über die Einberufung und Beschlussfä­higkeit der Versammlungen sowie über das Verfahren für die Wahl der Bewerber regeln die Parteien und mit­gliedschaftlich organisierten Wähler­vereinigungen durch ihre Satzungen.

Als Bewerber in Wahlvorschlägen nicht mitgliedschaftlich organisier­ter Wählervereinigungen kann nur benannt werden, wer in einer Ver­sammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung von der Mehrheit der anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihen­folge der Bewerber festzulegen.

Mit dem Wahlvorschlag ist eine Nie­derschrift über die Wahl der Bewerber mit Angaben zu Ort, Art und Zeit der Versammlung, Zahl der erschienenen Stimmberechtigten und dem Ergebnis der Wahlen einzureichen. Außerdem haben der Leiter und zwei von der Versammlung festgelegte stimmbe­rechtigte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die Bewerber in geheimer Wahl bestimmt wurden und die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen.

 

4. Die Wahlvorschläge von Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vor­stand oder sonst Vertretungsberech­tigten eigenhändig zu unterzeichnen. Besteht der Vorstand oder sonst Ver­tretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stell­vertreters.

Die Wahlvorschläge von nicht mit­gliedschaftlich organisierten Wäh­lervereinigungen sind vor drei wahlberechtigten Angehörigen der Vereinigung, die an der Versammlung zur Bewerberaufstellung teilgenom­men haben, eigenhändig zu unter­zeichnen.

 

5. Gemeinsame Wahlvorschläge meh­rerer Parteien oder Wählervereinigun­gen erfordern jeweils drei Unterschrif­ten nach § 6a Abs. 4 KomWG für jeden der beteiligten Wahlvorschlagsträger. Die Wahlvorschlagsträger haben unabhängig voneinander jeder ein Auf­stellungsverfahren nach § 6c KomWG durchzuführen.

4. Vordrucke

Die Vordrucke für Wahlvorschläge, Zustimmungserklärungen, Wählbar­keits- und Wahlrechtsbescheinigun­gen, Niederschriften über die Mit­glieder-/Vertreterversammlungen zur Bewerberaufstellung einschließlich zugehöriger eidesstattlicher Versi­cherungen sind während der üblichen Öffnungszeiten bzw. auf Anforderung per E-Mail unter post.ebersbach@kin-sachsen.de in der Gemeindever­waltung Ebersbach, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach erhältlich.

 

5. Hinweise aufUnterstützungsunterschriften

1. Jeder Wahlvorschlag muss entspre­chend der unter Punkt 1. angegebenen Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebietes, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschrif­ten). Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags gegeben sein. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten bei der Gemein­deverwaltung Ebersbach auf einem Unterschriftsformblatt unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburts­datum und Anschrift der Hauptwoh­nung sowie des Tages der Unterschrift eigenhändig geleistet werden. Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Eine geleistete Unterstützungsunter­schrift kann nicht zurückgenommen werden.

 

2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahl­vorschlags bei der Gemeindeverwal­tung Ebersbach, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach während der allge­meinen Öffnungszeiten bis 20. März 2014, 18:00 Uhr, geleistet werden.

 

Öffnungszeiten:      

Montag    9:00 – 11:00 Uhr

Dienstag  9:00 – 12:00 Uhr      13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag              13:00 – 15:00 Uhr

Freitag     9:00 – 12:00 Uhr

 

Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.

Wahlberechtigte, die infolge Krank­heit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterstützung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen. Dies haben sie beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens bis 13. März 2014 schriftlich zu bean­tragen; dabei sind die Hinderungs­gründe glaubhaft zu machen.

 

3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl im Sächsischen Land­tag vertreten ist oder seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde Ebersbach vertreten ist, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählerverei­nigung Gewählten, die dem Gemein­derat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.

Bei der Einreichung der Wahlvor­schläge zur Wahl der Ortschaftsräte ist wie vorstehend zu verfahren. Darüber hinaus bedarf auch der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung für eine Ortschaftsratswahl, die auf­grund eigenen Wahlvorschlages seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten ist, keine Unterstützungsunterschriften. Für Wählervereinigungen gilt dies wieder unter der Maßgabe, dass der Wahlvor­schlag zusätzlich von der Mehrheit der zum Zeitpunkt der Einreichung im Ortschaftsrat für die Wähler­vereinigung vertretenen Gewählten unterzeichnet ist.

Gemeinsame Wahlvorschläge mehre­rer Parteien oder Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsun­terschriften, wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger erforder­lich ist.

 

6. Die unter Punkt 1 benannten Wahlen werden gemäß § 57 Abs. 2 KomWG organisatorisch mit der Wahl zum Europäischen Parlament verbunden.

 

 

Ebersbach, 14.02.2014

 

Fehrmann, Bürgermeisterin

Landesdirektion Sachsen

Planfeststellung für das Bauvorhaben„S 100 Ausbau in und nördlich Radeburg“

Im Rahmen des Anhörungsverfah­rens für das oben genannte Bauvor­haben des Landesamtes für Straßen bau und Verkehr wird ein Erörte­rungstermin durchgeführt. Der Erör­terungstermin findet am Donnerstag, den 27. März 2014, ab 09.30 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr), im Ratssaal der Stadt Radeburg, Heinrich-Zille-Str. 11, 01471 Radeburg statt. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. Die durch die Teilnahme am Erörterungster­min oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

Dresden, 23. Januar 2014

Landesdirektion SachsenHelmut KollerUnterabteilungsleiter Infrastruktur

Rödern

Wechsel der Seniorenbetreuungim Ortsteil Rödern

Gemeinde Ebersbach

Beschlüsse der Gemeinde Ebersbach

Liebe Seniorinnen und Senioren von Rödern,

aus gegebenen Anlass möchten wir Ihnen mitteilen, dass in der Seniorenbetreuung ein personeller Wechsel erfolgt.

Ab 01. März 2014 werden für Sie Ansprechpartner sein:

 Frau Ursula Tenner

 Frau Margitt Bernhardt

 Frau Maria Zschiegner

 Frau Ines Tronicke.

Wir würden uns freuen, wenn Sie auch diesen Frauen Ihr Vertrauen entgegenbringen.

 

Gleichzeitig möchten wir uns bei

 Frau Monika Gojowczyk

 Frau Gisela Kirschner

 Frau Karin Menzel

für die bisherige Seniorenbetreuung recht herzlich bedanken und Ihnen weiterhin alles Gute wünschen. Ihre Bürgermeisterin Margot Fehrmann 

In der Sitzung des Gemeinderates am 30. Januar 2014 wurden nach­stehende Beschlüsse gefasst.

 

 

01/01/2014                             

Wahl des Gemeindewahlausschus­ses laut § 22 Kommunalwahlord­nung (KomWO) für die Kommu­nalwahlen am 25. Mai 2014 mit folgenden Personen

 

Vorsitzende             Margot Fehrmann

Stellvertreterin         Karola Achtnicht

 

1. Beisitzer              Regina Schuppe

Stellvertreterin         Gabriele Barthe

 

2. Beisitzer              Sabine Schaar

Stellvertreterin         Heidemarie              Reimann

02/01/2014             

Zustimmung zur Wahl des Wehr­leiters und dessen Stellvertreters der  Ortsfeuerwehr Reinersdorf mit nachstehenden Personen:

Wehrleiter                Kamerad Jörg Weitze

stellv. Wehrleiter     Kamerad                  Georg Litau

 

03/01/2014

Beschluss zur Planungsverein­barung zwischen dem Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, als Baulastträger der Staatsstraße 91 und der Gemeinde Ebersbach als Baulastträger der Gehwege und Oberflächenentwässerung über die Planung „S 91 Ausbau in Rödern

Recycling

 

Hausmüllentsorgung – schwarze Tonne

Ebersbach und Ortsteile Montag, 24. Februar 2014 Montag, 10. März 2014

Entsorgung – gelber Sack

Ebersbach und Ortsteile Montag, 17. Februar 2014

 Montag, 03. März 2014

Papierentsorgung – blaue Tonne

Ebersbach und Ortsteile Donnerstag, 27. Februar 2014

Bioabfall

Montag, 17. Februar 2014, Montag, 03. / 17. und 31. März 2014

Die Abfallbehälter / - säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen. Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.

Gemeinde Ebersbach

Einladung zur Gemeinderatssitzung

 

Sehr geehrte Einwohner,

zu der am Mittwoch, 26. Februar 2014, 19:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Ebersbach stattfindenden öffentlichen Gemeinde­ratssitzung möchte ich Sie recht herzlich einladen.

Die Tagesordnung wird Ihnen ortsüblich bekanntgegeben.  Fehrmann, Bürgermeisterin

Gemeinde Ebersbach

Nächste Bürgersprechstunde

der Polizei in der Gemeinde Ebersbach

Wann:      am Dienstag, 11. März 2014

                in der Zeit von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr

 

Wo:         in der Gemeindeverwaltung Ebersbach

                Am Bahndamm 3


Gemeinde Ebersbach

Ein Ort zum Erinnern

Mitstreiter und Zeitzeugen gesucht?

Denkmal in Niederebersbach

Für die, aus unse­rer Gemeinde, Gefallenen und Vermissten des 2. Weltkriegs gibt es keinen Ort der Erinnerung.

 

Ein Arbeitskreis möchte gern an der Idee arbeiten dies zu ändern und fehlende Namen herausfinden.

Wir treffen uns erstmalig am 25. Februar um 19.30 Uhr im Schützenhaus in Ebersbach. Alle die Ideen, Erinnerung und Gedanken dazu beisteuern wollen sind dazu herzlich eingeladen.

 Mitglieder des Heimat und Mühlenverein und des Ebersbacher Schützenverein

Denkmal in Oberebersbach

Freizeitinsel Riesa

SV Grün-Weiß Ebersbach

Seniorenbetreuung Ebersbach

  6. Hallencupder Damen des SV Grün-Weiß Ebersbach

Kinderspielstadt „Inselcity 2014“

Einladung zum Rentnernachmittag im Gasthof Freund in Ebersbach

Die Sommerferien liegen noch in weiter Ferne, aber das Team der Freizeitinsel Riesa ist bereits jetzt eifrig am Vorbereiten und Organisie­ren der Kinderspielstadt „ Inselcity 2014“.

In diesem Jahr öffnen sich die Stadt­tore für 2 Wochen auf der Freizeitin­sel am Merzdorfer Teich.

In der Zeit vom 28.7.14 bis 1.8.14 sowie in der darauffolgenden Woche vom 4.8.14 bis 8.8.14 sind alle Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahre herzlich eingeladen, Bürger von Inselcity zu werden.

Unterschiedlichste Gewerke bieten für Jeden etwas, arbeiten gehen und das Leben in einer Stadt gestalten, mit allem was dazu gehört, wird allen Inselcity-Bürgern tägliche Aufgabe sein.

Auch Spaß und Freude kommen nicht zu kurz- es sind natürlich Ferien!

Wer Lust und Laune dazu hat, sich jeden Tag in einen anderen „ Job“ zu begeben, erste Erfahrungen in einer demokratischen Stadt zu machen und nebenbei neue Freunde zu finden, der sollte sich schnell anmelden.

 

Unter 03525/733153 gibt es alle nötigen Informationen. Das Insel­team freut sich auf viele kleine und große „ Inselcity-Bewohner“.

Liebe Rentnerinnen und Rentner,

 

wir möchten Sie recht herzlich am Mittwoch, 19. März 2014, um 14:00 Uhr, in den Gasthof Freund

zu einem gemütlichen Nachmittag einladen.

Als Gast haben wir Frau Dr. Christel Wünsch eingeladen.

Frau Dr. Wünsch möchte Ihnen in Weiterführung des Vortrages vom 13.03.2013 einen historischen Überblick über den Handel und das Gewerbe in Ebersbach geben.

 

Bitte sagen Sie diesen Termin weiter und tragen Sie diesen in den Kalen­der ein. Wir freuen uns, wenn viele Seniorinnen und Senioren an dieser Veranstaltung teilnehmen.

                                                                 Ihre Seniorenbetreuung Ebersbach

Der SV G/W Ebersbach lädt am 16.02.2014 zum traditionellen Hal­lenturnier der Damen ein.

 

Das Turnier beginnt 13.30 Uhr und endet 18.00 Uhr in der Sporthalle Meißner Berg Radeburg.

Der Eintritt dieser Veranstaltung ist kostenlos, für Speisen und Getränke ist ausreichend gesorgt.

 

Folgende Mannschaften sind am Start:

SV G/W Ebersbach

SV G/W Hochkirch

SV Traktor Priestewitz

BSG Chemie Schwarzheide

FV Gröditz 1911

SpG Frauendorf/ Ponikau

FV Bretnig-Hauswalde

Lomnitzer SV

 

 

Wir freuen uns auf ein sehens­wertes Turnier und zahlreiche Zuschauer!

Oberschule Ebersbach

 Anmeldung der Grundschüler

Liebe Eltern,

die Termine für die Anmeldung der Grundschüler Klasse 4 an der OS Ebersbach lauten:

10.03.14 16:00-18:00 Uhr      persönliche Anmeldung in der Oberschule

13.03.14 17:00-19:00 Uhr      persönliche Anmeldung in der Oberschule

Bitte bringen Sie dazu eine Kopie des zuletzt ausgestellten Zeugnisses, der Geburtsurkunde sowie die Bildungsempfehlung im Original mit.

Für Fahrschüler benötigen wir noch ein Passbild für den Fahrausweis.

Der Anmeldezeitraum erstreckt sich vom 10.03. bis zum 14.03.14.

Während dieser Zeit können die vollständigen Unterlagen auch persönlich im Sekretariat abgegeben, per Post zugeschickt bzw. Schülern unserer Schule mitgegeben werden.

Über die Grundschule erhalten Sie dann am 05.06.14 schriftlich Bescheid, ob Ihre Kind an der Oberschule aufgenommen wurde.

Für Schüler, die mit dem Bus zur Schule kommen werden, wird der Busantrag am Tag der Anmeldung ausgefüllt. Bringen Sie bitte dazu Ihre Kontendaten mit (BIC, IBAN).

Sie können sich den Busantrag (SJ14/15)  auch aus dem Internet herunter­laden und schon ausgefüllt mitbringen www.kreis-meissen.org

                            Mühlenwichtel Ebersbach

Es ist schonwieder mal so weit,

nun winkt zu uns die Faschingszeit.

Durch‘s Dorf, da geht es mit Gesang,

mit Trommel und mit Pfeifenklang.

In jedem Jahr, wie Ihr schon wisst,

'ne andre Richtung Mode ist.

So geht es nun in diesem Jahr

nach Oberebersbach, na klar.

Drum Rosenmontag seid bereit,

wir kommen, auch wenn‘s noch so schneit.

Wir freun uns über Eure Gaben

Drum wolln wir hier schon mal DANKE sagen !!!

Die Ebersbacher Mühlenwichtel

Nr. 02/2014

Ausgabetag: 14.02.2014

2. öffentliche Verbandsversammlung 2014

AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth

03522/38920

Störungsmeldung über Stadtentwässerung Dresden GmbH:  

Telefon:  0351-8400866

Die 2. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Ge-meinschaftskläranlage Kalkreuth“ im Jahr 2014 findet am Mitt­woch, den 12.03.2014, um 19.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Ebersbach, am Bahn­damm 3, in Ebersbach statt.

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Beschluss zur Bestätigung der Tagesordnung

3. Bestätigung des Protokolls der Verbandsversammlung vom 12.02.2014

4. Beratung und Beschluss des Wirtschaftsplanes 2014

5. Beratung und Beschluss der neuen Verbandssatzung

6. Beratung und Beschluss der 1. Änderung der Abwassersatzung

7. Anfragen der Verbandsräte

8. Bürgeranfragen

9. Informationen

Fehrmann, Verbandsvorsitzende

 

 

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rödern

SV Grün-Weiß Ebersbach

Hier schlägt ein großes Sportlerherz ...

und unterstützt die Jugend bei der Verwirklichung ihrer Ziele.

Familie Wirthgen ist neben der Karosserie – Firma bekannt in Ebersbach und Umgebung für ihren sportlichen Enthusiasmus über Generationen hinweg. Senior Hel­fried Wirthgen – einst ein Großer der Leichtathleten – motiviert und trainiert noch heute gemeinsam mit seinem Sohn Michael Läufer verschiedener Altersgruppen beim regelmäßigen Läufertreff.

Michael W. läuft selbst aktiv wie auch seine drei Söhne, die sich bei sächsischen Ranglistenläufen mit den Ebersbacher Sportlern längst einen Ruf erarbeitet haben und stets vordere Plätze erlaufen. Auch der  Unterstützung seiner Frau Christiane kann er sich stets gewiss sein,  sie ist ebenso Leichtathletin mit Leib und Seele, betreibt diesen Sport bis heute aktiv und erfolgreich.

Als Michael seinen 50. Geburtstag feierte, entschied er sich deshalb auch ganz bewusst, diesen Rahmen zu nutzen für die Unterstützung des sportlichen Nachwuchses seiner Umgebung. So verzichtete er auf Blumen bzw. Präsente und setzte statt dessen auf einen kleinen Obolus im Sinne des Sportes. Schließlich kennt er sich nur zu gut aus in der Sportszene und weiß selbst, dass neben Disziplin und Ehrgeiz auch der finanzielle Bereich eine Rolle spielt.

Freuen über Michael`s Spende (von 250,- €) konnte sich Elisabeth Baier, die junge SpeedSkaterin aus seiner unmittelbaren Nachbarschaft. Auch sie lief schon mit bei den Wirthgens und wird das Geld gut zu nutzen wissen.

 

Ihre sportliche Saison beginnt im März. Um gute Leistungen zu brin­gen, braucht es neben einem intensi­ven Wintertraining auch das perfekte Material. Im Verlauf einer Saison schrubbt sie einige Sätze Rollen ab. Da war die Freude natürlich riesig. Elisabeth bedankt sich ganz herzlich bei ihrem Unterstützer und hofft nun vor allem auf eine erfolgreiche Saison bei guter Gesundheit und tollen Ergebnissen.

Sonntag, den 16. Februar       10.30 Uhr                Predigtgottesdienst Septuagesimae                           gleichzeitig Kindergottesdienst

Sonntag, den 02. März           10.30 Uhr                PredigtgottesdienstEstomihi                     gleichzeitig Kindergottesdienst

Sonntag, den 16. März           10.30 Uhr                AbendmahlsgottesdienstReminiszere                        zum Abschluss der   Bibelwoche                              gleichzeitig Kindergottesdienst

Herzlich laden wir ein zum

Frauenfrühstückam Donnerstag, dem 06. März 2014 – 8.30 Uhr in Naunhof

Eingeladen sind Frauen allen Alters zu einemVormittagsprogramm Mit gemeinsamen Frühstück.

Herzlich laden wir ein zur BIBELWOCHE zum Thema: „Josef oder das Glück in der Fremde“- Nachdenken über Abschnitte aus dem Buch Mose - allabendlich 19.30 Uhr

Montag    10. März  Thema 6: „Erkannt und gnädig“              Pfr. Dregennus

Dienstag   11. März  Thema 3: „Gefragt und vergessen“          Pfr. Seifert

Mittwoch 12. März  Thema 1: „Geliebt und gehasst“                               Pfr. Spindler

Donnerstag              13. März  Thema 4: Befördert und beauftragt“        Pfr. Brock

Sprechzeit  Pfr. Seifert:            dienstags 17  - 18 Uhr in Radeburg oder nach         Vereinbarung! – Telefon:  035208/349617

 Im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter grüße ich Sie herzlich Ihr Pfarrer Frank Seifert

Auslegung des Entwurfsdes Wirtschaftsplanes 2014

1. Der Entwurf des Wirtschaftspla­nes für das Wirtschaftsjahr 2014 wird gemäß § 76 der Gemeinde­ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) an 7 Arbeitstagen, vom 17.02.2014 bis 25.02.2014 öffentlich ausgelegt.

2. Die Auslegung erfolgt in der Geschäftsstelle des Abwasser­zweckverbandes, Am Bahndamm 3 in 01561 Ebersbach zu den genannten Öffnungszeiten.

3. Gemäß § 76 der SächsGemO können Einwohner und Abgaben­pflichtige der Verbandsgemeinden des Abwasserzweckverbandes bis zum Ablauf es 7. Arbeitstages nach dem letzten Tag der Ausle­gung Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich oder mündlich bei der Auslegungsstelle bis zum 06.03.2014 erheben.

gez. Fehrmann, Verbandsvorsitzende

 

 

Öffnungszeiten vom 17.02.2014 bis 25.02.2014

Montag          7 – 12 Uhr

Dienstag        9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr

Mittwoch 7 – 12 Uhr

Donnerstag 9 – 12 Uhr  und 13 – 15 Uhr

Freitag           7 – 12 Uhr