RAZ Seite 2

Nr. 08/2014

138. (25.) Jahrgang

nächste Ausgabe: 29.08.2014

Ausgabetag: 01.08.2014

Oberschule „Heinrich Zille“

Grundschule Radeburg


Applaus, Applaus . . .

 

Graffiti macht Schule

Klasse 10a

Frei nach der Musik der Sport­freunde Stiller und mit einer eigenen Gesangeseinlage wurden am Frei­tag, dem 11. Juli, die Absolventen des Jahrgangs 2014 feierlich aus der Oberschule „Heinrich Zille“ entlassen. Alle 43 Schülerinnen und Schüler konnten sich über ihr Abschlusszeugnis freuen. Herzli­chen Glückwunsch!

Für fast alle Absolventen beginnt nun die Berufsausbildung, doch etwa ein Drittel des Jahrgangs wird weiter zur Schule gehen und ein Abitur oder Fachabitur ablegen.

Wir wünschen euch allen viel Erfolg!

Den Schülerinnen und Schülern war die Erleichterung anzusehen, als sie endlich ihr Zeugnis in den Händen hielten und dennoch floss an diesem Abend auch so manche Träne. Das mag an der Musik der Sportfreunde Stiller gelegen haben oder am Flair der neuen Aula oder auch einfach an den Erinnerungen an die Schul­zeit, die in diesem Moment schon Geschichte war.

„Applaus, Applaus für eure Art uns zu begeistern . . . Wir wünschen uns sehr, Ihr hört niemals damit auf . . . “

Liebe Absolventen, behaltet die Zillezeit in guter Erinnerung, auch wir werden euch nicht vergessen.Michael Ufert -Schulleiter-

Die Akzeptanz von Graffiti ist unter­schiedlich. Werden Graffiti in der öffentlichen Wahrnehmung meist als Vandalismus betrachtet, werden sie hier und da auch als Form der Kunst anerkannt.

Auch in Radeburg hat sich in dieser Hinsicht ein Wandel vollzogen. „Kunstfreie“ Schmierereien aus dem vergangenen Jahrzehnt zieren zwar hier und da noch das Stadtbild, aber längst sorgen künstlerische Graffiti für Aufmerksamkeit und Anerkennung.

 

Ein neues Werk entstand Mitte Juli als Projekt zwischen der Grund­schule Radeburg und der Graffiti­gruppe Zillebunker.

Die Grundschule hatte kurz vor dem Ferienbeginn eine Projektwoche, in der Kinder Zeichnungen und Skiz­zen für die Stützwand der Laufbahn der neuen Sportanlage anfertigten. Sebastian Bieler hatte in der Pro­jektwoche den Grundschülern das Projekt erklärt. Sie sollten sich über einen Landschaftsentwurf Gedanken machen und was sie gern in dieser Landschaft sehen wollen auf Papier bringen. Die schönsten und interes­santesten Bilder sollten dann auf die Wand übertragen und zu besagtem Landschaftsbild zusammengefasst werden. Die Graffitigruppe des Zillebunkers war zugleich Jury, traf die Auswahl, welche Bilder in Frage kamen und übertrug diese dann auf die Wand. Die Grundschüler waren natürlich neugierig und mindestens zweimal täglich gucken, ob ihr Bild dabei ist und welches Gesamtbild dann herauskam.

Jeder freute sich natürlich besonders, der sein Element aus dem Bild an der Wand wiederentdeckte.

KR

Klasse 10b

Vereinsleben

Nasse Füße beim Angelcamp

Zillebunker Radeburg

Schon lange geplant und vorbereitet fand vom 11.-13. Juli das diesjäh­rige Jugendlager des Anglerver­eins Radeburg in Rödern statt. Im Gegensatz zu den anderen Jahren, ging es diesmal etwas rustikaler zu, denn wir zelteten im großen NVA Zelt und wohnten nicht wie sonst in  Bungalows. Doch diese Rechnung war ohne Petrus geschrieben!

Das große Schlafzelt und ein Pavil­lion als Küchenzelt waren gerade fertig eingeräumt als ein gewaltiger Regenguss samt Gewitter über uns kam. Von ein paar nassen Sachen abgesehen hatten wir diesen gut überstanden, doch mit dem Zweiten war es einfach zu viel. Die Wiese konnte so eine Menge an Wasser einfach nicht aufnehmen, sodass das Zelt jetzt mitten im Wasser stand. Der großen Vorfeunde zum Trotz, mussten die 15 Kinder (9-14 Jahre alt) vorläufig wieder einpacken und abgeholt werden, da unter diesen Umständen ein Nächtigen im Schlaf­sack undenkbar war.

Aber am nächsten Morgen ging es weiter. Bis 9 Uhr trafen fast alle Kinder wieder ein und waren hoch motiviert endlich Fische zu fangen. Diese ließen nicht lange auf sich warten, auch wenn es meistens nur die kleinen Kaulbarsche waren. Abgesehen von einem kräftigen Schauer, welchen wir gut überstan­den, ging der Tag mit strahlendem Sonnenschein vorbei. Neben dem Angeln trainierten die Kinder auch noch ihre Genauigkeit beim Auswer­fen auf die Ahrenbergscheibe.

Am Sonntag Morgen wurde nach dem gemütlichen Frühstück im Freien eingepackt, abgebaut und nicht zu vergessen, die Sieger geehrt. Doch damit nicht genug: Es besuchte uns Frau Weisbach vom Sach­senforst, um mit den Kindern die Waldführung, welche eingentlich für Freitag geplant war, durchzuführen. Trotz anfänglicher Skepsis bei den Kindern, konnte Frau Weisbach das Interesse mit interessanten Fragen, Antworten und Spielen recht schnell auf sich ziehen.

 

Abschließend lässt sich sagen, dass es doch noch ein gelungenes Jugendlager mit jeder Menge Spaß und Freude geworden war, auch wenn die vorhergesagten "leichten Schauer" die Laune anfangs in den  Keller gerissen hatten.

 

Abschließend möchte ich noch ein paar Dankesworte sagen: Danke an Olaf Rogge für die großartige Unter­stützung davor, dabei und danach! Vielen Dank an Fishermans Partner, für die Mückentücher sowie die tollen Mützen, die uns nicht nur vor der Sonne, sondern auch vor Regen schützten! Danke an Frau Weis­bach für ihren Einsatz am Sonntag morgen, den AV Elbflorenz für den zusätzlichen Fischbesatz und danke an meine zwei Mitstreiter Patrick Berge und Uwe Gießler sowie alle Eltern und Kinder die für das gute Gelingen mit beigetragen haben.

Alexander Damme

Kompass-Projekt

Dankeschön

...möchte der Vorstand des Vereins zur Förderung unserer Grundschule in Radeburg,   im Namen aller Ver­einsmitglieder, auch in diesem Jahr wieder allen Unterstützern unseres Vereins sagen.

Wie in den vergangenen Jahren konnten wir auch im Dezember 2013 die Tombola auf dem Heinrich-Zille-Weihnachtsmarkt ausrichten und so einen Erlös von 870,47€ für den Verein erreichen.

Von diesem Geld haben wir die Kinderküche in der Grundschule mit vielen neuen Arbeitsmitteln ausstatten können.

Die Küche wird von den Kindern in den Projektwochen und den Ganztagsangeboten rege genutzt und es war an der Zeit viele Dinge zu erneuern.

Wir möchten uns auf diesem Weg noch einmal bei allen Firmen und Privatpersonen aus Radeburg und Umgebung bedanken, die uns bei der Ausrichtung der Tombola jedes Jahr so zahlreich mit Sachspenden unterstützen.

 

Ein besonderer Dank an das Ideen-werk Kroemke, das uns wie im Vorjahr wieder seine Firmenräume zur Vorbereitung der Tombola zur Verfügung stellte.

 

Wir wünschen Ihnen allen eine sonnige Urlaubszeit und allen Rade­burger Schülern tolle Ferien.

Der Vorstand des Vereins zur Förderung der GS Radeburg e.V.

Erklärung zu Capoeira.

Kenne, zeige, nutze deine Stärke, das war das Motto des Kompass-Projektes, das am 10.07.2014 in Radeburger Zillebunker seinen Abschluss gefunden hat. Das Projekt hilft Schülern ihre Stärken durch Spiel und Spaß zu entdecken und weiterzuentwickeln. Besonders für die spätere Berufs­wahl ist das von großem Vorteil.Gesponsert wurde es unter anderem vom ESF (Europäischer Sozial­fonds). Dieses Projekt wurde von der JuCo soziale Arbeiter gGmbH geleitet. Für die Betreuung der Schüler waren die Sozialpädago­gen der JuCo zuständig. Das ganze Projekt ist für die Schüler kostenlos. Außerdem gibt es keinen Zwang, die Schüler entscheiden selber, ob sie mitmachen wollen oder nicht.Es ist ein Projekt für Schüler der 5.-10. Klassen. Jedoch wird es nicht an allen Schulen angeboten.

 

Dieses Mal waren Schüler der Ober­schulen aus Schönfeld, Lommatzsch, Kötitz sowie aus Radeburg vertreten. Außerdem die evangelische Schule, die Förderschule aus Coswig und die Anne-Frank-Schule aus Radebeul.Zum Abschlussfest des Kompass-Projektes waren insgesamt 75 Schü­ler anwesend. Es war für jeden was dabei egal ob sprayen, Buttons her­stellen, Muster/Figuren auf Gläsern eingravieren oder Freundschafts­bänder knüpfen. Dazu wurde der brasilianische Kampfsport Capo­eira angeboten, der durch selbst gemachte brasilianische Musik von den Schülern unterstützt wurde. Zwischen den Kindern der ein­zelnen Schule konnte man einen starken Zusammenhalt erkennen, trotz der Unterschiedlichkeit. Am Ende dieses Projektes bekamen die Schüler ihre Urkunde, die in den späteren Berufswegen vielleicht eine große Rolle spielen können.

Dieses Projekt wird im nächsten Jahr weitergeführt. Für die darauf folgen­den Jahre ist noch nichts geplant, aber alle Schüler und Mitarbeiter hoffen, dass dieses Projekt weiterhin stattfinden kann.

Constanze Schmidt

Trotz Regenschauer war das Jugendlager klasse.

Manuela Dombois mit den „Küchenfeen“.

Kreativität war gefragt.


Stadt Radeburg

Erste Stadtratssitzung nach den Kommunalwahlen


Mit Spannung erwartet wurde die erste, konstituierende Stadtratssitzung in Radeburg. Der CDU fehlt nur noch eine Stimme zur absoluten Mehrheit, aber sie fehlt eben. Für Bürgermeiste­rin Michaela Ritter eine komfortable Situation: sie braucht eigentlich nur noch die CDU überzeugen... .

Dazu gab es dann auch gleich am Anfang Fragen – nämlich ob die Bürgermeisterin bei der Bestellung ihrer Stellvertreter überhaupt mit abstimmen dürfe... .

Durfte sie, da hatte sie sich offenbar vorsorglich schon schlau gemacht und bei der Rechtsaufsicht nach­gefragt.

 

Einigkeit statt Postenschacher

Aber für wirkliche Dramatik sorgten die Abstimmungen in der Folge dann doch nicht, denn Radeburg setzt da offenbar weiter auf Kontinuität. Der Tradition folgend stellt die CDU den 1. stellvertretenden Bürgermeister, der wieder Christian Damme heißt und den 2. Stellvertreter stellt die SPD, obwohl die ULR mit 4 Sitzen auch ein Vorschlagsrecht gehabt hätte.

Danach wurden die Ausschüsse gewählt.

Im Verwaltungssauschuss, dem für die Geschicke der Stadt maß­geblichen Gremium, weil er auch über die kommunalen Finanzen bestimmt, sitzen für die CDU Chri­stian Damme, Kerstin Fuhrmann und Heidlinde Wagner, für die übrigen Stadträte Frank Großmann und Marcus Mambk (beide ULR) und Michael Ufert (SPD).

Das Wort „Fraktionen“ soll hier nicht stehen, da die Hauptsatzung nicht die Bildung von Fraktionen vorsieht. Deshalb einigen sich die übrigen Gruppierungen und Einzelpersonen über die Verteilung des einem von ihnen zustehenden Postens. Wenn wir künftig das Wort „Fraktion“ hier schreiben, dann nur der Einfachheit halber.

Im technischen Ausschuss, der vor allem für bauliche Vorhaben entschei­dend ist, sitzen für die letztgenannten Andreas Hübler (ULR), Frank Feuker (SPD) und Rüdiger Stannek (DIE LINKE) in der Runde. Uwe Berge, René  Eilke und Uwe Drabe ergänzen den Ausschuss als CDU-Vertreter.

Der technische Ausschuss wird durch sachkundige Bürger, die allerdings kein Stimmrecht haben, ergänzt. Hier wurden von der CDU Sylvia Schäfer, Peter Horn und Carsten Kutzschbach vorgeschlagen. Die ULR schlug Roman Marx vor und die SPD Thilo Klemz.

In den Ausschuss für Ordnung und Soziales schickte die CDU Heiko Gneuß, Michael Schöne und Gabriele Klingner. Von der ULR ist André Schmiedgen mit dabei und von den anderen Michael Ufert, Dr. Petra Voigt (DIE LINKE) und Christian Creutz (BI).

Als Sachkundige werden diese unter­stützt von Sina Martin, Stefanie Stein und Günter Andrä (alle CDU), Sven Wehnert (ULR) und Cathrine Kluge (SPD).

 

Bleibt nur noch festzustellen, dass alle Abstimmungen zur Besetzung der Posten einstimmig erfolgten. Gleiches galt für die Entsendung der städtischen Vertreter in die Zweck­verbände, an denen Radeburg betei­ligt ist.

Radeburgs „Waldschlösschenbrücke“

in Großdittmannsdorf

...beanspruchte einmal mehr die Zeit der Abgeordneten, denn ein Beschluss musste gefasst werden, dass die Brücke nun noch einmal um rund 5% teurer wird.

Den Zuschlag für die Baumaßnahme hatte als günstigster von 13 Bietern die Sächsische Bau GmbH Dresden erhalten. Jedoch erhöhen sich die Kosten aus diversen nicht vorherge­sehenen Gründen und der Stadtrat musste beschließen, dass und wie die 28,7 T€ zu finanzieren sind, die den Gersamtpreis auf 577 T€ treiben.

 

Polyzentrum nur noch 54,5T€ wert

Das Polyzentrum, inzwischen der Schandfleck schlechthin an Rade­burgs Hauptverkehrsachse, ist nach dem neuesten Gutachten, das im Rahmen der Umstellung auf doppelte Buchführung im Kommunalhaushalt erstellt wurde, nur noch 54.464 € wert. Für die Stadt ist der Wert so gering geworden, da sämtliche Varianten, aus eigener Kraft eine Wertsteige­rung herbeizuführen, sich als noch kostspieliger herausgestellt haben. Will die Stadt zum Beispiel Rückbau gefördert haben, dann dürfen an dieser Stelle in den nächsten Jahren keine Mietwohnungen entstehen.

Der Verkauf soll nun nicht schlecht­hin an den Meistbietenden erfolgen sondern auch für ein schlüssiges und passendes Konzept.

Ein Indiz für erste Interessenten gib es bereits: bei der Abstimmung zum Verkauf wechselten Kerstin Fuhrmann und René Eilke wegen Befangenheit von ihren Ratsplätzen in den Besucherraum.

 

Lidl erhält für seine Vorhaben keine Fördermittel

Bereits am Anfang der Sitzung, zur Bürgerfragestunde, äußerte Gertrud Görne ihr Befremden über den Lidl-Umzug nach Radeburg und fragte sich ob jemand schon einmal darüber nach­gedacht habe, welchen finanziellen Verlust der Wegzug für die Gemeinde Lampertswalde darstelle und äußerte die Vermutung, dass Lidl den Umzug vor allem deshalb betreibe, weil es dafür Fördermittel gäbe.

Bürgermeisterin Michaela Ritter entgegnete, entsprechend der eigenen Aussage der Lidl-Verantwortlichen erhalte man als Logistiker keinerlei Förderung.

Gertud Görne fragte weiter nach der steigenden Lärmbelastung durch den Mehrverkehr.

Michaela Ritter verwies auf den bereits ausliegenden Bebauungs­plan, in dem die Feststellungen zum Immissionsschutz enthalten seinen. Jeder Bürger habe die Möglichkeit, die Unterlagen dazu einzusehen. Die Mehrbelastung durch Lärm und Abgase wird innerhalb des gesetzli­chen Rahmes (Bundesimmissions­schutzgesetz – BimSch) erwartet.

Auch für das noch nicht als Planung vorliegende Vorhaben am Lindengar­ten wird im Übrigen der Nachweis zu erbringen sein, dass die Bestimmun­gen des BimSch eingehalten werden.Kroemke

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Heimat- und Naturschutz-verein Promnitztal e.V.

Moritzburg

Sommerfest im Fasanengarten

Einladung

"Anlässlich des Namenstags von Kurfürst Friedrich August III. und seiner Gemahlin Amalie Auguste, die das Fasanenschlösschen als Rückzugsort während der schönen Jahreszeit nutzten, lädt Muse im Fasanengarten e.V. am Samstag, 9. August 2014, 15:00-20:00 Uhr wieder zu einem charmanten Som­merfest im französischen Stil. Bitte besuchen Sie uns im Obstgarten unterhalb des Schlösschens, genie­ßen Sie musikalische Darbietungen, französische Spezialitäten, Bio-Limonaden, Kuchen & Bowle in unserem Parkcafé und erfreuen Sie sich an "Kunst im Grünen", Blumen & Kräutern und vielem mehr. Wie in den vergangenen Jahren wird auch der Verein Sächsischer Prunkgon­deln e.V. wieder mit von der Partie sein. Der Eintritt ist auch diesmal kostenlos - sollte es wider Erwarten jedoch regnen, muss die gesamte Veranstaltung leider ausfallen.    À bientôt und bis zum 9. August, Ihr Muse im Fasanengarten e.V."

Wir laden am Sonntag, dem 10.08.2014 wieder zu der beliebten jährlichen Tomatenverkostung  mit Birgit Kempe aus Dresden ein.Sie beginnt um 14 Uhr im Dorfge­meinschaftshaus in 01471 Radeburg OT Bärnsdorf, auf der  Bärnsdorfer Hauptstraße 48.

Der Unkostenbeitrag beträgt 2€.

 

Von über 400 angebauten Sorten präsentiert Birgit Kempe ca.100 verschiedene Tomaten und gibt Tips zum Anbau.

Man kann farbige Tomaten kaufen und Saatgut oder Pflanzen für das nächste Jahr bestellen.

Die Ausstellungsräume und Freiflä­chen des Heimatvereins sind neuge­staltet und können künftig zu dem Themen „Altes Handwerk“, „Schule in alter Zeit“ oder „Alltagsgegen­stände der Landbevölkerung aus früheren Jahren“ in einer Führung erklärt  und vorgeführt  werden.      

 


Wir freuen uns auf Ihren Besuch.Kathrin Ritter - Vereinsmitglied -

 


Stadt Radeburg

Stadt Radeburg – Bauamt / SB Tiefbau

Informationen der Bürgermeisterin


Ortsteil Großdittmannsdorf

Beschlüsse des Stadtrates

zur 1. -konstituierenden- Beratung am 10.07.2014

Sehr geehrte Bürgerinnen

und Bürger,

weit mehr als 100 Architektur-Stu­denten der TU Dresden beschäftig­ten sich am Freitag, dem 04.07.2014 mit der ehem. Schule in Berbisdorf. Trotz des Fußballspiels Deutschland gegen Frankreich und hochsommer­lichen Temperaturen ließen es sich die jungen Leute nicht nehmen, am Nachmittag in den Landgasthof zu kommen, um dort ihre Ideen zu präsentieren. So einen Auflauf an Jugend hat das Dorf lange nicht gesehen. Eine kleine Jury, zu der u.a. Stadträte, Kameraden der Feuerwehr und Vertreter der Kirchgemeinde gehörten, hatten bei 35 zu bewer­tenden Entwürfen die Qual der Wahl. Sieger wurde ein Entwurf, der eine Mischung aus öffentlichen und privaten Nutzungen für junge und alte Menschen vorsieht. Dieser Entwurf soll auch eine Grundlage für die weitere Diskussion zur künftigen Nutzung des Gebäudes sein, die nun durch die städtischen Ausschüsse weiter vorangetrieben werden muss. 

Im Rahmen der 2. Jahreshauptver­sammlung der Freiwilligen Feuer­wehr Radeburg konnte ich gemein­sam mit Stadtwehrleiter Markus Mambk und Kreisbrandmeister Ingo Nestler am 11. Juli die Sächsischen Fluthelferorden an 59 Kamera­dinnen und Kameraden der Orts­wehren übergeben. Damit wurde deren Einsatz und Engagement zur Bekämpfung der Hochwasserkata­strophe 2013 öffentlich gewürdigt. Stadtwehrleiter Markus Mambk nutzte die Veranstaltung auch für die Vorstellung des Brandschutz­bedarfsplanes der Stadt Radeburg. Dieser ist für Jedermann auch auf der Internetseite der Stadt Rade­burg in der Rubrik Ortsentwicklung nachzulesen. Ihre Michaela Ritter, Bürgermeisterin

Heidestraßenbrücke

Die Arbeiten für die Gründung sind bald beendet, der Aufbau des Traggerüsts für den Überbau der Brücke folgt. Vom 01. bis 04.08.2014 ist betriebsbedingte Bauruhe.

Die Zufahrt zur Heidestraße/Auen­weg wird über die Behelfsbrücke gewährleistet.

Die Baufirma informiert die betrof­fenen Anwohner direkt über die weiteren Arbeiten, welche noch in diesem Jahr beendet werden sollen.

Die Kanalbauarbeiten sollen ab März 2015 unter Vollsperrung erfolgen.

Die Angaben zu den Hausan­schlüssen werden im Oktober 2014 abgefragt.

 

Pappelstraße/Querweg

Die Einfahrt in die Pappelstraße von der Hauptstraße her ist für die Dauer der Baumaßnahme bis geplant März 2015 nicht möglich. Kanal- und Straßenbau sollen – bis auf den Einmündungsbereich – noch in diesem Jahr fertigge­stellt werden. Die Einfahrt in den Querweg wird bis September 2014 wieder möglich sein, danach erfolgt dort der Kanal- und Stra­ßenbau. Alle Zufahrten müssen von der Berbisdorfer Straße aus erfolgen.

 

Hauptstraße/An der Röder

Mitte September 2014 soll mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Straße An der Röder wird dabei länger voll gesperrt.

 

Bitte erledigen Sie deshalb plan­bare Liefer- und Entsorgungs-fahrten vorher. Die Angaben zu den Hausanschlüssen werden zur Zeit abgefragt.

In öffentlicher Sitzung

 

Beschluss Nr. 01 - 1./6.

Bestätigung des Protokolls der 53. Beratung des Stadtrates

 

Beschlüsse Nr. 02 und 03 - 1./6.

Bestellung der Stellvertreter der Bürgermeisterin (§ 54 Abs. 1 SächsGemO);

Wahl des 1. stellv. und 2. stellv. Bürgermeisters der Stadt Radeburg

Beschlüsse Nr. 04 und 05 - 1./6.

Bestellung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder für die beschließenden Ausschüsse

 a)   Technischer Ausschuss 

 b)   Verwaltungsausschuss

Beschluss Nr. 06 – 1./6.

Bestellung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder für den beratenden Ausschuss für Ordnung und Soziales

Beschlüsse Nr. 07 bis 10 – 1./6.

Bestellung weiterer Vertreter des Stadtrates

a) in den Wasserverband Brock­witz – Rödern (1 Stadtrat)    

b) in den Aufsichtsrat der Rade­burger Wohnungsgesellschaft mbH  (4 Stadträte)

c) in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Promnitztal“ (1 Stadtrat)

Beschluss Nr. 11 – 1./6.

Beratung und Beschluss zur Fest­stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2013 der Radeburger Wohnungsgesell­schaft mbH

Beschluss Nr. 12 – 1./6.

Beratung und Beschluss – Bau­vorhaben Heidestraßenbrücke Großdittmannsdorf, Bestätigung der Nachträge 1 bis 7

Beschluss Nr. 13 – 1./6.

Beratung und Beschluss Ortsent­wässerung Großdittmannsdorf, Hauptstraße/An der Röder  Bau­maßnahme - Bevollmächtigung des Technischen Ausschusses zur Zuschlagserteilung

Beschluss Nr. 14 – 1./6.

Beratung und Beschluss zum Grundstück Radeberger Str. 4 in Radeburg (Wohnhaus und ehem. Polytechnisches Zentrum)

Beschluss Nr. 15 – 1./6.

Information zu den Betriebskosten und Beschluss zu den Elternbei­trägen in Kindereinrichtungen der Stadt Radeburg

 

Der vollständige Wortlaut der gefassten Beschlüsse in öffentli­cher Sitzung kann im Sekretariat der Bürgermeisterin, Rathaus, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.gez. RitterBürgermeisterin

Stadt Radeburg

Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Planfeststel­lung für das Bauvorhaben „Ersatzinvestition Ferngasleitung (FGL) 02

Lauchhammer - Weißig mit Anschlussleitung“

ONTRAS-Vorhaben-Nr. ON 14002

- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -

Az.: DD32-0513.20/EnWG/2013-04

Vom 15. Juli 2014

Sitzung des Stadtrates

04.09.2014 - 19:30 Uhr

im Ratssaal der Stadt Radeburg

Technischer Ausschuss

19.08.14 - 19.00 Uhrim Ratssaal der Stadt Radeburg

Den genauen Wortlaut dieser Veröffentlichung entnehmen Sie bitte dem Artikel auf Seite 8


Stadt Radeburg

Stadt Radeburg

Grundschule Radeburg


Stadt Radeburg, Landkreis Meißen, Wahlkreis 38, Meißen 2

Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 31. August 2014

Anmeldungstermine für das Schuljahr 2015/16 an der Grundschule Radeburg

Bekanntmachung über die Planfeststellung

„Ausbau der Bundesautobahn A 13, Abschnitt 3,

 Anschlussstelle Radeburg bis Autobahndreieck Dresden-Nord,

1. Planänderung

- Auslegung des Planänderungsbeschlusses

I

Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das

Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

II

Das Wählerverzeichnis für die Stadt Radeburg wird in der Zeit vom 11. August bis 15. August 2014

während der üblichen Dienststunden

Montag    von 9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag   von 9.00 - 12.00 Uhr               und von 13.00 - 19.00 Uhr

Mittwoch                 von 9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag              von 9.00 - 12.00 Uhr               und von 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag     von 9.00 - 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Radeburg, Einwohnermeldestelle, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg

für Wahlberechtigte zur Einsicht­nahme bereit gehalten. Jeder Wahl­berechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein Wahl­berechtigter die Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsa­chen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvoll­ständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Über­prüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunfts­sperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

 

III

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit der Einsicht­nahme, spätestens am 15. August 2014 bis 12.00 Uhr bei der Stadt­verwaltung Radeburg, Einwohner­meldestelle, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

 

IV

Wahlberechtigte, die in das Wähler­verzeichnis eingetragen sind, erhal­ten bis spätestens 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhal­ten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht  nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach­richtigung.

 

V

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 38, Meißen 2, durch Stimmabgabe in einem belie­bigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

 

VI

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter ohne die Angabe von Gründen,

2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

       a)      wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in das    Wählerverzeichnis (10. August 2014) oder die Einspruchs­frist gegen das Wählerverzeichnis           (15. August 2014) versäumt hat,

       b)      wenn sein Recht auf Teil­nahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Fristen entstanden ist,

       c)      wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst      nach Abschluss des Wählerverzeich­nisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.

 

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29. August 2014, 16.00 Uhr bei der Stadtverwal­tung Radeburg, Einwohnermelde­stelle, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg, mündlich, schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Im Antrag sind Familiennamen, Vorna­men, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Des weiteren soll die laufende Nummer, unter der der Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt wird, angegeben werden. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.

 

Nicht in das Wählerverzeichnis ein­getragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig­keiten aufgesucht werden kann.

   

Versichert ein Wahlberechtigter glaub­haft, dass ihm der beantragte Wahl­schein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schrift­lichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

VII

Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

- einen amtlichen grünen Wahlum­schlag,

- einen amtlichen gelben Wahlbrief­umschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,

- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti­gung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und der Bevollmächtigte sich ausweisen kann.

 

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann auch im Rathaus, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Rade­burg, abgegeben werden.

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne beson­dere Versendungsform unentgeltlich befördert.

 

Radeburg, den 25.07.2014R i t t e r Bürgermeisterin

 

 

 

 

Liebe Eltern,

bitte melden Sie Ihr Kind in der Grundschule Radeburg an.

 

Es ist nicht mehr erforderlich, dass Sie Ihr Kind zu diesem Termin mitbringen. Beachten Sie folgende rechtlichen Grundlagen:

Für Kinder, die das sechste Lebens­jahr bis zum 30. Juni 2015 vollen­det haben, besteht die Pflicht zur Anmeldung an der zuständigen Grundschule.

 

Falls Eltern ihr Kind an einer ande­ren Schule außerhalb des Schul­bezirks oder in freier Trägerschaft anmelden wollen, ist die zuständige Grundschule vorab darüber schrift­lich zu informieren.                                                                                          Spätestens bis zum 15. Februar des Kalenderjahres ist dann ein Antrag auf Aufnahme an der entsprechen­den Schule zu stellen.

 

Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden. Kinder, die nach dem 30. September des lau­fenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können in die Schule aufgenommen werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Eltern einen entsprechenden Antrag an die Schule stellen und diesem zugestimmt wird.

Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind von den Eltern neu anzumelden.

 

Die Anmeldung findet am

Dienstag, d. 09.09.14  von 8.00 bis 18.00 Uhr

                und

Mittwoch, d. 10.09.14            von 8.00 bis 16.00 Uhr

in der Grundschule – Sekretariat statt.

Bei der Anmeldung ist die Geburts­urkunde des anzumeldenden Kindes vorzulegen.Damme, Rektor

Der Planänderungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 3. Juni 2014 – Az.: DD32-0513.25/10-A 13-Abschn. 3-PÄ -, der das oben aufgeführte Bauvorhaben betrifft, liegt einschließlich Rechtsbehelfs­belehrung mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit

vom   4. August bis einschließlich 18. August 2014 in der Landes­hauptstadt Dresden, Geschäfts­bereich Stadtentwicklung, Stadt­planungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden während der Dienststunden

Montag  9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 9:00 – 18:00 Uhr

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

und in der Stadtverwaltung Rade­burg, Sekretariat Bauamt, Hein­rich-Zille-Straße 11, 01471 Rade­burg während der Dienststunden

Montag 7:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr

Dienstag 7:00 – 12:00 Uhr      13:00 – 19:00 Uhr

Mittwoch 7:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 7:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag 7:00 – 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der Planänderungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenber­gallee 2, 01099 Dresden eingese­hen werden.

 

Der Planänderungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendung entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegen­über als zugestellt. (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensge­setz i. V. m. § 17b Abs. 1 Nr. 7 Bundesfernstraßengesetz)

 

Die Bekanntmachung ist ein­schließlich des Planfeststellungs­beschusses während des vorge­nannten Zeitraums außerdem auf der Internetseite der Landesdirek­tion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung einsehbar.

 

Radeburg, den 01.08.2014

gez. Ritter, BürgermeisterinIm Auftragder Landesdirektion Sachsen

Sprechstunden im Bürgerbüro der Stadt Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11

Friedensrichter:          jeden 1. Dienstag im Monat        17.00 – 18.00 Uhr

Rentenberatung:         Die Rentenberatung am 14.08.2014 entfällt.

            Die nächste Beratung findet am Donnerstag,             28.08.2014, von 9 bis 12 Uhr im Bürgerbüro der     Stadt Radeburg statt (nur mit Terminvereinbarung: 015111646340).

Schwangerenberatung: jeden 3. Donnerstag im Monat    09.00 – 11.00 Uhr         (möglichst nach telefonischer Terminabsprache unter 03521/7253452)

Energieberatung:        jeden 3. Donnerstag im Monat    13.00 – 15.30 Uhr        (nur mit Terminvereinbarung: 035208/96111 oder 0800-809 802 400)          

Pflegeberatung:         jeden 1. Freitag im Monat          09.00 – 11.00 Uhr

Schuldnerberatung      Freitag, den 22.08.2014            09.00 – 12.00 Uhr


Stadt Radeburg


Stadt Radeburg, Landkreis Meißen, Wahlkreis 38, Meißen 2

Wahlbekanntmachung

1. Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2. Die Stadt Radeburg ist in neun allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 10.08.2014 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahl­raum angegeben, in dem der Wahl­berechtigte wählen kann.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Wahlergebnisses um 16.00 Uhr im Ratssaal, Heinrich-Zille-Straße 11, 01471 Radeburg zusammen.

 

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Der Wähler hat zur Wahl die Wahl­benachrichtigung und seinen Perso­nalausweis oder Reisepass mitzu­bringen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl abgegeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimm­zetteln. Jeder Wähler erhält bei Betre­ten des Wahlraumes einen Stimmzet­tel ausgehändigt.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a)für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelas­senen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurz­bezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahl­vorschlägen unter Angabe des Kenn­worts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kenn­zeichnung.

b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls der Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Par­teibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

 

Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkever­hältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen.

Der Wähler gibt

a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken

Teil seines Stimmzettels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise

eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und

b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzet­tels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder in anderer Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes gekenn­zeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermitt­lung und Feststellung des Wahlergeb­nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlge­schäfts möglich ist.

 

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahl­kreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschrie­benen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angege­benen  Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus, Heinrich-Zille-Str. 6,01471 Radeburg, abgegeben werden.

 

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl her­beiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

Radeburg, den 25.07.2014

 

R i t t e r

Bürgermeisterin


Stadt Radeburg

Stadt Radeburg

Ev.-Luth. Kirche Radeburg

Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Landeswahlordnung – barrierefreie Wahllokale

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 06

„Wohngebiet Am Heroldstein“

Planfassung vom Juli 2014

Sonntag, den 03. August 9.00 Uhr           Vorstellungsgottesdienst           mit Pfarrer Michael BuchmannSonntag, den 10. August 9.00 Uhr                Predigtgottesdienst   mit Pfarrer Brock Sonntag, den 17. August 9.00 Uhr               Abendmahlsgottesdienst           mit Pfarrer DrechslerSonntag, den 24. August 14.00 Uhr              Verabschiedungsgottesdienst von

Pfarrer Seifert und Frau Seifert mit Superintendent A. Stempelanschließend Kirchenkaffee

Herzlich laden wir ein

Schulanfängerandachtin der Radeburger Kirche am Sonnabend, dem 30. 08. 2014 – 14.00 Uhr

Sprechzeit Pfr. Seifert:             dienstags 17 – 18 Uhr oder nach Vereinbarung!                      Telefon:  035208/349617

Einen erholsamen Urlaub und eine schöne Sommerzeit wünscht Ihnen im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter Ihr Pfarrer Frank Seifert                                 

Sehr geehrte Wahlberechtigte,

für die Stadt Radeburg werden fol­gende Wahllokale als barrierefreies Wahllokal ausgewiesen:               

-            Wahllokal 001 Bibliothek, Meißner Straße 1a

-            Wahllokal 002 Kindereinrichtung            „Haselnussspatzen“, Eichenstraße 21a

-            Wahllokal 005 Grundschule Radeburg,Meißner Berg 80

-            Wahllokal 006 Sportlerheim Berbisdorf, Am Sportplatz 6

-            Wahllokal 007 Feuerwehr Bärnsdorf, Schmiedestraße 8a

 

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die Wahlberechtigten erhalten bis zum 10.08.2014 eine Wahlbenach­richtigung. Darin sind der Wahl­bezirk und der Wahlraum, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat, angegeben.

Wenn Sie am Wahltag an der Wahl durch persönliche Stimmabgabe in einem anderen, als dem in Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahlraum oder durch Briefwahl teilnehmen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein!

Diesen können Sie bei der       

Stadt Radeburg

Einwohnermeldestelle

Heinrich-Zille-Straße 6

01471 Radeburg

bis zum 29. August 2014, 16.00 Uhr (Eingang Einwohnermeldestelle) beantragen.

Für die Beantragung können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichti­gung verwenden, dort ist ein entspre­chender Antrag aufgedruckt (Unter­schrift nicht vergessen!). Beachten Sie bitte, dass die Rücksendung in einem frankierten Umschlag erfolgt, sofern Sie den Postversand nutzen.

Sie können den Antrag auch in die in den Ortsteilen oder am Rat­haus angebrachten Briefkästen der Stadtverwaltung einwerfen (keine Frankierung nötig).

 

Beachten Sie jedoch bitte, dass der Antrag spätestens am 27.08.2014 in diese Kästen eingeworfen wird, damit er noch rechtzeitig bei der Stadtverwaltung eingeht.

 

Wenn Sie an den Wahlen durch Brief­wahl teilnehmen möchten, senden Sie Ihre Wahlbriefe bitte so recht­zeitig ab, dass diese am Wahltag bis 16.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen ist.

 

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Radeburg,

Frau Groß, Telefon 035208/96113 oder an die Einwohnermeldestelle, Telefon 035208/96119.

 

 

Radeburg, den 25.07.2014

 

Mit freundlichen Grüßen

 

R i t t e r

Bürgermeisterin

Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2014 einen Abwägungsbe­schluss zu den eingegangenen Stel­lungnahmen der Planfassung vom Januar 2014 gefasst und gleichzeitig bestimmt, den Bebauungsplan ent­sprechend dem Abwägungsbeschluss zu überarbeiten.

Die überarbeitete Planfassung vom Juli 2014 wurde in der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschus­ses am 22.07.2014 vorgestellt und für die erneute öffentliche Auslegung gebilligt.

Die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grün­ordnung und Umweltbericht gemäß § 4a BauGB  findet in der Zeit vom 11.08.2014 bis einschließlich 12.09.2014 in der Stadtverwaltung Radeburg, Bauamt, Heinrich-Zille-Straße 11, im Sekretariat, 1.Etage, während folgender Zeiten :

Montag:   7.00 Uhr – 12.00 Uhr   u. 13.00 Uhr- 15.30 Uhr

Dienstag:  7.00 Uhr -  12.00 Uhr              u. 13.00 Uhr- 19.00 Uhr

Mittwoch:                7.00 Uhr -  12.00 Uhr

Donnerstag: 7.00 Uhr -  12.00 Uhr u.  13.00 Uhr- 15.30 Uhr

Freitag:    7.00 Uhr -  12.00 Uhr 

statt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

• ein Umweltbericht und die Erläu­terungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächen­wasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutz­gebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Min­derung und zum Ausgleich von Ein­griffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum

• die im Rahmen der Beteiligungs­verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen des Landkreises Meißen vom 17.03.2014 und die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.03.2014

• ein Gutachten über Versickerungs­anlagen nach DWA A 138 und ein Gutachten zu Baugrund-, Deklarati­ons- und Versickerungsuntersuchun­gen mit Aussagen zur allgemeinen geologischen Situation, zum Bau­grund, zu den Grundwasserverhält­nissen, zu den hydrodynamischen Verhältnissen sowie mit Aussagen über die Versickerungseignung des Untergrundes zur Versickerung des Oberflächenwassers und zur Beton­aggressivität und der Stahlkorresivi­tät des Wassers

• ein Schallschutzgutachten vom 08. April 2014

Beiplan zur Regenentwässerung für das Plangebiet“ Wohngebiet Am Heroldstein“

 

Die Änderung der Planfassung vom Juli 2014 gegenüber der Planfas­sung vom Januar 2014 beinhaltet neben der Ergänzung der textlichen Erläuterungen vier wesentliche Änderungen:

1. Aufnahme zusätzlicher Festset­zungen zum Schallschutz

2. Änderung der Verkehrserschlie­ßung für die vorhandene Bebauung „Am Heroldstein“

3. Änderung der Konzeption zur Regenentwässerung

4. Neufestsetzung des Höhenbezugs­punktes für die maximal zulässige Traufhöhe

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellung­nahmen schriftlich oder zur Nieder­schrift abgegeben werden. Dabei wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleit­plan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwal­tungsgerichtsordnung ist unzuläs­sig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Aus­legung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

gez. Ritter

Bürgermeisterin

SIB – Freistaat Sachsen

Information zur Baumaßnahme des Freistaates Sachsen, vertreten durch Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Dresden I

Erhaltung der historischen Kulturlandschaft Moritzburger Teiche

Entschlammung I Entlandung I Sanierung Ingenieurbauwerke

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Dresden I (SIB) ist Eigentümer der Moritzburger Teich­gruppe. Diese ist ein wesentlicher Bestandteil der historischen Kul­turlandschaft in und um Moritzburg.

Im Jahr 2013 wurde mit der Sanie­rung der Moritzburger Teiche begonnen. Die Sanierung des Oberen Altenteiches ist abge­schlossen.

Die Sanierung wird mit folgenden Teichen fortgesetzt:

o Schösserteich

o Unterer Altenteich

o Niederer Waldteich.

Die Dammsanierung am Schösser­teich beginnt voraussichtlich im August 2014. Ab diesem Zeitpunkt ist bis zum Abschluss dieser Bau­maßnahme keine Befahrung des

Teichdammes möglich.

Die Maßnahmen am Unteren Alten­teich und am Niederen Waldteich werden im Herbst 2014 beginnen.

Ein Großteil der Baumaßnahmen findet im Herbst / Winter statt. In dieser Zeit liegt der jeweilige Teich trocken.

Die Einschränkungen werden auf ein möglichst geringes Maß begrenzt.

Die Baumaßnahme ist mit dem Bewirtschafter der Teiche, dem Kreisumweltamt, der Gemeinde Moritzburg und der Stadt Radeburg abgestimmt.

Für Beeinträchtigungen in der Bauphase, insbesondere bei Wege­nutzungen, die trotz aller Bemü­hungen sicher nicht vermeidbar sein werden, wird um Verständnis gebeten.

Zur weiteren Fortführung der Maß­nahme „Sanierung der Teichgruppe Moritzburger Teichgruppe“, wird rechtzeitig informiert, voraussicht­lich im Herbst 2015.

Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen Frau Ballmann von der Niederlassung Dresden I des Sächsischen Immobilien- und Baumanagement unter der Telefon Nr. 0351 8093 311 (Dienstag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr) oder per Email unter katrin.ballmann@sib-d1.smf.sach­sen.de gern zur Verfügung.

Dresden, den 16.07.2014

Staatsbetrieb SächsischesImmobilien- und Baumanagement

Niederlassung Dresden I


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Herzliche Glückwünsche übermittelt die Stadtverwaltung Radeburgzum 75. Geburtstagam 03.08. Dorothea Wackwitz      Radeburgam 11.08. Annelies Fiedler      Radeburgam 12.08. Ilse Wallisch            Radeburgam 16.08. Heinz Schmidt         Großdittmannsdorfam 19.08. Günter Zeidler                Radeburgam 21.08. Ulla Kotte                Berbisdorfam 24.08. Klaus Melkis         Radeburgam 25.08. Klaus Kraut             Radeburgam 29.08. Gunter Winkler       Bodenzum 80. Geburtstagam 03.08. Gisela Flechsig            Radeburgzum 85. Geburtstagam 23.08. Raimund Wachtel    Berbisdorfam 25.08. Günter Farak                Radeburgzum 90. Geburtstagam 28.08. Elsbeth Schieritz     Großdittmannsdorfzum 91. Geburtstagam 05.08. Helmut Jänichen  Radeburgam 12.08. Herbert Röllig         Großdittmannsdorfzum 92. Geburtstagam 24.08. Erika Müller             Radeburgzum 94. Geburtstagam 04.08. Käthe Klinger               Radeburgam 08.08. Rudolf Koch           Radeburg

ApothekenbereitschaftsplanBereitschaftszeiten der Apotheken in Großenhain und Radeburg:- tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr- zusätzl. Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr- zusätzl. Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr                     Zusatzdienst Großenhainer Apotheken 02.08. Markt-Apotheke Meißen             Apo. am Kupferberg                17-19 03.08. Apo. am Kirchplatz Weinböhla           Apo. am Kupferberg                 10-12 & 17-1904.08.              Regenbogen-Apotheke Meißen                Stadt-Apotheke        18-20 05.08.            Alte Apotheke Weinböhla        Apo. am Kupferberg        18-20 06.08.            Sonnen-Apotheke Meißen       Marien-Apotheke     18-20 07.08.            Hahnemann-Apotheke Meißen                 Mohren-Apotheke   18-20 08.08.            Apotheke im Kaufland Meißen-Triebischtal                                             Löwen-Apotheke     18-20 09.08.                 Mohren-Apotheke Großenhain                Mohren-Apotheke   17-19 10.08.            Sonnen-Apotheke Meißen       Mohren-Apotheke   10-12 & 17-19 11.08.      Löwen-Apotheke Großenhain Löwen-Apotheke     18-20 12.08.            Moritz-Apotheke Meißen         Stadt-Apotheke        18-20 13.08.                 Rathaus-Apotheke Weinböhla Marien-Apotheke     18-20 14.08.            Sonnen-Apotheke Meißen       Marien-Apotheke     18-20 15.08.            Apo. am Kupferberg Großenhain     Apo. am Kupferberg                18-20 16.08.            Stadt-Apotheke Großenhain     Stadt-Apotheke        17-19 17.08.                 Elbtal-Apotheke Meißen (im Elbe-Center)                                               Stadt-Apotheke        10-12 & 17-19 18.08.             Markt-Apotheke Meißen                 Mohren-Apotheke   18-20 19.08.            Stadt-Apotheke Großenhain     Stadt-Apotheke        18-20 20.08.            Elbtal-Apotheke Meißen (im Elbe-Center)                                     Apo. am Kupferberg                18-20 21.08.            Apo. am Kirchplatz Weinböhla                Löwen-Apotheke     18-20 22.08.                 Löwen-Apotheke Radeburg     Marien-Apotheke     18-20 23.08.            Alte Apotheke Weinböhla        Löwen-Apotheke     17-19 24.08.                 Engel-Apotheke Radeburg       Löwen-Apotheke     10-12 & 17-19 25.08.             Alte Apotheke Weinböhla        Apo. am Kupferberg                18-20 26.08.      Triebischtal-Apotheke Meißen                 Stadt-Apotheke        18-20 27.08.            Löwen-Apotheke Radeburg     Mohren-Apotheke   18-20 28.08.                 Apotheke im Kaufland Meißen-Triebischtal                                             Löwen-Apotheke     18-20 29.08.            Marien-Apotheke Großenhain                 Marien-Apotheke     18-20 30.08.            Hahnemann-Apotheke Meißen                Apotheke am Kupferber          17-19 31.08.            Triebischtal-Apotheke Meißen    Marien-Apotheke     10-12 & 17-19

Ärztliche NotdiensteRettungsstelle Meißen:Die Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit über die03521-73 85 21 Bereitschaftszeiten:Mo, Di, Do:      19.00 – 7.00 UhrMi:                14.00 – 7.00 UhrFr:                14.00 – 8.00 UhrSa:                08.00 – 8.00 UhrSo u. Feiertag:8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr

Zahnärztlicher Notdienst Radeburg / Moritzburg

An Samstagen, Sonntagen,Feiertagen jeweils von 9-11 Uhr

02./03.08. Praxis Dr. Gäbler, DD-Langebrück, Dresdner Str. 17                                                     Tel.  035201/ 70227

   mobil.  0172/ 35 170 69

09./10.08. Frau DS Schee Moritzburg, Zillerstr. Tel.  035207/82382

16./17.08. Frau ZÄ Madlen Schneider, DD-Weixdorf, Schönburgstr. 21a                                                          

Tel. 0351/8804921

mobil: 0176/61261919

23./24.08. Herr ZA Schmidt Ottendorf-Okrilla, Auenstr. 1

 Tel. 035205/54346

 Tel. priv. 035795/32297

30./31.08.    Frau Dr. Gross

 Radeburg, Heinrich-Zille-Str. 13

 Tel. 035208/2195Impressum: Radeburger Anzeiger,  seit 1876, 138. (25.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungs­blatt für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Informationsblatt für Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna) und Medingen. Herausgeber, Layout und Satz: Kommunikationsberatung Klaus-Dieter Kroemke e.K., Büro Radeburg: August-Bebel-Str. 2,Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de, e-Mail: werbung@radeburg.net;Verantwortlich für die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Michaela Ritter, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“, Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Verantwortliche für die Verteilung: Kommunikationsberatung Klaus Kroemke - Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. monatl., die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat.  Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm.Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.


Leserzuschrift II

Leserzuschrift I

So ein schönes Land – und die Leute so nett, aber ich konnte nicht ...

Ritter ohne Furcht und Tadel?

Es ist schon beeindruckend, wie einige unserer zivilen Mitbürger sich in ritterlicher Form, furchtlos, für Recht und Ordnung einsetzen.

So geschehen am 7. Juli 2014 in der Schulstraße. Aus Richtung Am Sinter in Richtung Lindenallee steht links ordentlich auf der Straße geparkt ein Audi Q7. Vorbildlich. Unmittelbar dahinter steht entge­gengesetzt zur Fahrtrichtung, ein voll auf dem Gehweg geparkter grüner VW Caddy. Dieser gehört zu besagtem Ritter. Offensichtlich ist er sehr um das Wohl des Land­ratsamtes, sein eigenes Wohl und das seiner manchmal zu schnell fahrenden Mitbürger besorgt, in dem er die Geschwindigkeiten Letzterer misst, um sie so der gerechten Buße zuzuführen. Soweit so gut.

Daraus ergeben sich aber für den mündigen Bürger einige Fragen, z. B.: Gibt es bei uns zweierlei Recht? Eins für Ritter und eins für die rest­lichen Bürger? Kann es sein, dass der Ritter mit seinem PKW, bei einer Gehwegbreite von 2 Metern, z. B. einem Behinderten oder einer Mutter mit Kinderwagen oder aber auch einem „stinknormalen“ Fußgänger nötigt, die Fahrbahn zu benutzen?

Ich denke mir, dass diese Stelle (wenn auch ordnungswidrig) sehr einträglich ist.

Ein Vorschlag zur Erhöhung der Sicherheit: Ca. 350 Meter weiter ist die Heinrich-Zille-Schule. Hier verlassen zu bestimmten Zeiten viele Schüler die Schule und begeben sich in den öffentlichen Verkehr. Meine Beobachtung ist, dass die Schüler sich meist vorschriftsmäßig bewegen. Dagegen ist die Geschwin­digkeit mancher motorisierter Ver­kehrsteilnehmer nicht unbedingt angepasst. Man bedenke: Es handelt sich um Kinder. Liegt deren Stellen­wert hinter den Einnahmen? Zum Glück ist noch nichts Ernsthaftes passiert. Ich wünsche mir nur, dass diese Kinder immer gesund nach Hause kommen.

 

Anmerkung:

Es geht nicht darum ein Vergehen gegen ein ande­res aufzuwiegen, Viel mehr: Fehler sind Fehler, die auch geahndet werden sollen. Aber bitte nicht dadurch, dass durch diese Gutmenschen selbst Vor­schriften verletzt werden.Jürgen Gross

mit ihnen sprechen! Bloß gut, dass mein Kind, unser Reiseleiter  und ich meine Übersetzungsmaschine dabei hatten. So kam ich einiger­maßen  durch im Ausland.“ Ist es Ihnen während der Urlaubszeit auch so ergangen? Schade eigentlich - werden Sie sich sagen. Wie gern hätte ich selbst…!

 

Englisch begleitet Sie aber nicht nur im Urlaub. Auch in unserem Land werden sie ständig damit konfrontiert. Gehen Sie durch die Supermärkte:  z. B. seedless grapes, smoothies, fizzy drink  ! Wissen Sie, was sich dahinter verbirgt?  Sie gebrauchen englische Wörter, deren Erklärung ihnen schwerfällt, wie  Highlight , Event, Sweatshirt , ganz zu schweigen von der Com­putersprache: keyboard, flatscreen, mouse, downloaden. Oder sie ver­wenden englische Wörter, welche aus der Werbebranche stammen, aber eine andere Bedeutung haben: Discounter, Handy, Beamer. Ihnen gefallen Songs im Radio, aber wovon singen die da eigentlich?  Ihre Firma hat internationale Kon­takte, Sie sollen vermitteln, erklären, willkommen heißen oder sogar im Ausland arbeiten?! All das sind schon echte Herausforderungen.

Oft genug denken Sie dabei sicher: So vieles in englischer Sprache, können die nicht deutsch sprechen, singen, schreiben? Leider nein! Eng­lisch ist nun mal die Weltsprache!  Das zeigt die immense Bedeutung des Englischen als „Brückenspra­che“ zwischen den Kontinenten und Nationen unserer Welt.

Diese Gedanken  waren für mich Anlass genug, den Entschluss zufas­sen, meine Sprachfähigkeiten zu ent­wickeln. Gedacht - getan: Nicht weit entfernt von meinem Geschäft befin­den sich die Räume einer kleinen privaten Fremdsprachenschule hier in Radeburg. Dort lerne ich nun in einer kleinen Gruppe in freundlicher und entspannter Atmosphäre. Eigene positive Erlebnisse unterwegs und auch Rückmeldungen meiner Mit­streiter im Kurs wie z.B.: „Ich habe den Kellner sogar verstanden – und er mich!“ – und „Der Wegbe­schreibung konnte ich folgen und habe mein Ziel erreicht!“ bestärken mich in meinem Vorhaben, nach der Sommerpause weiterzumachen, um irgendwann die englische Spra­che richtig anzuwenden. Und ich bemerke: Ich bin erfolgreich dabei! Trauen Sie sich doch auch und ver­suchen Sie es  einfach selbst!Andrea Gneuß

Grundschule Radeburg

Der Kirchenchor auf „großer“ Reise

– Ein Rückblick –

Dresdner Heidebogen

Vom 01.05. – 04.05.2014 war der Kirchenchor zu seiner jährlichen Chorreise, diesmal in Görlitz. 26 Sänger/innen ab 10 Jahren waren dabei. Wir waren in der Altstadt-Jugendherberge untergebracht, direkt am Untermarkt. Im Gegensatz zum recht beengten Radeburger Gemein­desaal konnten wir in der Herberge einen riesigen Proberaum nutzen. Wir genossen diese große Frei­heit mit viel Bewegung, Tanz und schwungvollen Einsingübungen, die keine Langeweile aufkommen ließen.  Neben vielen abwechslungs­reichen Proben erlebten wir eine Orgelführung an der Sonnenorgel, eine nächtliche Stadtführung, Mor­genandachten, eine Wanderung auf die Landeskrone und sangen in der Peterskirche. Besonders die wunder­bare Gemeinschaft, die wir in diesen gemeinsamen Tagen erlebten, hat uns als Chor weiter zusammenwachsen lassen. Es waren rundum schöne Tage und wir können die nächste Chorreise gar nicht erwarten!Fanny Fischer & Mathias Thieme

Wieder Förder-Geld für Unternehmen, Private und Vereine

Fast ein Jahr musste das Regional­management der Region Dresdner Heidebogen Bauherren, Unterneh­men und Verbände vertrösten. Für ihre Vorhaben war kein Geld da.

 

Jetzt aber wird die neue Förderperi­ode 2014-20 vorbereitet und es wird wieder Geld fließen.

 

Die gute Nachricht: die sächsischen Regionen bekommen nicht mehr vom Freistaat vorgeschrieben in welchen Bereichen sie Förderung ausreichen dürfen, sondern die Regionen schreiben ihre Richtlinien selber. Eine Chance für alle, die in der letzten  Förderperiode auf Grund der Richtlinien abgelehnt werden mussten.

Was bei der Förderung berück­sichtigt werden soll, wird aus dem Bedarf abgeleitet, den Bauherren, Unternehmen, Kommunen, Kirchen und Vereine beim Dresdner Heide­bogen nun anmelden.

 

Gut beraten ist,wer sich jetzt einbringt

Was für Vorhaben können das sein?

 

Private Bauherren können z.B. Sanierungen von Bestandsgebäuden für Wohnzwecke anmelden.

Unternehmen können Gebäude­sanierungen, Unternehmenser­weiterungen oder die Investition in Ausstattungsgegenstände und Maschinen benennen. Auch der Aufbau von Kooperationen kann förderfähig werden, wenn die Region das will. Das Programm wird jetzt besonder für Unternehmen interessant, da die bisher bekannten Programme zahlreiche Einschrän­kungen hatten.

Innovative Kinder- und Jungendpro­jekte oder Projekte für Senioren von Vereinen oder privaten Trägern sind ebenso gefragt.

Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

„Wir schließen nichts aus.“ sagt Regionalmanagerin Kristina Kro­emke. „Wir können in der Entwick­lung unserer Förder- und Entwick­lungsstrategie allerdings nur das berücksichtigen wovon wir Kenntnis erlangen.“

 

Jetzt Projekte anmelden

Alle Vorhaben können ab sofort beim Regionalmanagement ange­meldet werden. Dies erfolgt mittels Telefonanruf unter 035208 34781 oder über das einfache online-For­mular unter www.heidebogen.eu/les.

 

Kontakt für Rückfragen:

Dresdner Heidebogen e.V.

c/o Regionalmanagement

August-Bebel-Straße 2

01471 Radeburger

info@heidebogen.eu

035208 34781

 

Ansprechpartner

Regionalmanagement

· Kristina Kroemke

· Klaus Kroemke

· Stefan Graf

Der Kirchenchor lädt zum Mitsingen ein.

Wir sind alle keine Profis, können kaum Noten lesen, aber wir singen gerne und nach Herzens Lust!

Wir treffen uns zum gemeinsamen Singen immer:

montags 19.30 Uhr im Gemeindehaus – Herzlich Willkom­men!!!

AWO-Kinderhaus

Spendenaktion der Hortkinder

Die Hortkinder der Klassen 2 und 4 des AWO-Kinderhauses „Glücks­pilze“ organisierten in den letzten Schulwochen vor den Sommerferien einen eigenen, kleinen Verkaufs­stand.  Beginnend mit dem Verkauf von selbst gepflückten und liebevoll gebundenen Blumensträußen konnte man später auch selbstgebastelten Schmuck und Deutschland-Fan­artikel gegen eine kleine Spende erwerben. Mit großem Eifer plan­ten und organisierten die Kinder ihr Verkaufsprojekt. So wurden Absprachen über die Gestaltung des Verkaufsstandes getroffen, kreative Ideen für weitere Verkaufsange­bote entwickelt, über verschiedene Werbemöglichkeiten nachgedacht, Preislisten erstellt und auch der Auf- und Abbau organisiert, und, und, und. Schließlich wurde auch über die Verwendung des eingesammelten Geldes diskutiert und schnell waren sich die Kinder einig: Wir wollen das Geld dem Kinderhaus spenden und den Kindern davon etwas zum Spie­len kaufen. Inzwischen haben die Kinder dafür schon einen stattlichen Spendenbetrag von 65,36 € erzielt!

Dieses von den Hortkindern selbst-initiierte Projekt zeigt uns, mit welchem hohen Engagement sich Kinder für eine ihnen wichtige Sache einsetzen können und in der Lage sind, diese gezielt umzusetzen. Wir sind stolz auf euch und danken euch für dieses tolle Erlebnis!

Anzeigenschlussfür den nächstenRadeburger Anzeiger ist der 22.08.2014

Tel. 035208/80810

www.kroemke.com

Gern machen wir den Kleinen eine Freude


KOMMT GRATULIEREN

Ausgabe:

08/2014

Den Jubilaren herzliche Glückwünsche übermitteln die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach. Wir wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.

Erscheinungstag:

01.08.2014

zum 92. Geburtstag

am 09. August         Hantke, Marianne                    Freitelsdorf

 


zum 85. Geburtstag

am 09. August         Weiß, Herbert                          Ebersbach

am 18. August         Sorschke, Helga                      Rödern

am 19. August         Finsterbusch, Winfried            Cunnersdorf

 

zum 80. Geburtstag

am 06. August         Haase, Manfried                      Reinersdorf

 

zum 75. Geburtstag

am 14. August         Altmann, Ursula                      Reinerdorf

am 19. August         Franzke, Helmut                      Naunhof

am 21. August         Nichterlein, Edda                     Naunhof

am 22. August         Keilig, Harry                           Rödern

 

zum 70. Geburtstag

am 13. August         Szarvas, Laszlo                       Ebersbach

am 17. August         Dr. Pawlik, Roland Beiersdorf

am 25. August         Höhne, Uwe                            Reinersdorf

am 27. August         Kummer, Lutz                         Rödern

am 29. August         Kirschner, Ina                         Kalkreuth

Gemeinde Ebersbach

Gemeinde Ebersbach

Gemeinde Ebersbach · Landkreis Meißen · Wahlkreis – 38 Meißen 2

Wahlbekanntmachung

1. Am Sonntag, dem 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2. Die Gemeinde ist in folgende 9 Wahlbezirke eingeteilt:

 

 Wahl-      Abgrenzung             Bezeichnung bezirk Nr.           des Wahlbezirks       des Wahlraums

 11           Beiersdorf                Gemeindehaus                         Hopfenbachstr. 15, Beiersdorf

 12           Bieberach FFW-Versammlungsraum                        Heidestr.6, Bieberach

 13           Cunnersdorf             Gemeinderaum                        Lange Str.11, Cunnersdorf

 14           Ebersbach                Gemeindeverwaltung                               Am Bahndamm 3, Ebersbach

 15           Freitelsdorf              Gemeindehaus                         Straße d. Jugend 4, Freitelsdorf

 16           Kalkreuth Feierraum Geschenke-Shop                     Am Kindergarten 2, Kalkreuth

 17           Naunhof  Gemeinderaum                        Schulstraße 18, Naunhof

 18           Reinersdorf/Göhra   Feierraum                                Am Steinkreuz 1, Reinersdorf

 19           Rödern     Kegelbahn                               Radeburger Str. 8a, Rödern

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 10. August 2014 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

     

 Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um

 18.00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Ebersbach, Am Bahn­damm 3 in Ebersbach zusammen.

 

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei der Wahl abgegeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a)  für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren  Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung;

b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gege­nenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

 

Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsichen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt

a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und

b) seine Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist.

 

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

7. In keinem Wahlbezirk werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt.

 

Ebersbach, 01.08.2014                               gez. Fehrmann, Bürgermeisterin

Bekanntmachung

über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Sächsischen Landtag

am 31. August 2014

1. Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das Wähler­verzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

2. Das Wählerverzeichnis für die Wahl­bezirke der Gemeinde Ebersbach wird in der Zeit vom 11. August bis 15. Au-gust 2014 während der üblichen Dienst-stunden in der Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt, Am Bahn­damm 3 in 01561 Ebersbach für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Rich­tigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Daten von anderen im Wählerverzeichnis einge­tragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvoll­ständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Über­prüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Sächsisches Meldegesetz eingetra­gen ist. Während der Einsichtsfrist ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberech­tigte gegen Erstattung der Sachkosten zulässig, soweit dies im Zusammen­hang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner Personen steht. Die Auszüge dürfen nur zu diesem Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugäng­lich gemacht werden.

Das Wählerverzeichnis wird im auto­matisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Daten­sichtgerät möglich.

 

3. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme - siehe Pkt. 2. - bei der Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen.

 

4. Wahlberechtigte, die in das Wähler­verzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 10. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberech­tigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetra­gen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl­benachrichtigung.

 

5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 38 Meißen 2

durch Stimmabgabe in einem beliebi­gen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

6.  Einen Wahlschein erhält auf Antrag

6.1 ein in das Wählerverzeichnis ein­getragener Wahlberechtigter

6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeich-nis (10. August 2014) oder die Einspruchs­frist gegen das Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen in Pkt. a) entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchs­verfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wäh­lerverzeichnis eingetragenen Wahl­berechtigten bis zum 29. August 2014, 16.00 Uhr, bei der Gemeinde schriftlich oder mündlich beantragt werden.  Die Schriftform gilt durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentier­bare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstel­lung ist unzulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben.

 

Nicht in das Wählerverzeichnis ein­getragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkei­ten aufgesucht werden kann.

Versichert ein Wahlberechtigter glaub­haft, dass ihm der beantragte Wahl­schein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 30. August 2014, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schrift­lichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

7. Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

-            einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

-            einen amtlichen grünen Wahlumschlag,

-            einen amtlichen gelben Wahlbrief­umschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und

-            ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Holt der Wahlberechtigte den Wahl­schein und die Briefwahlunterlagen ab, wird ihm Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle aus­zuüben. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn dieser sich ausweisen kann und die Emp­fangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne beson­dere Versendungsform unentgeltlich befördert.

8. Wird die Erteilung eines Wahlschei­nes versagt, kann dagegen bis zum 18. August 2014 bei der Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch eingelegt werden.

 

Ebersbach, 01. August 2014

 

Fehrmann

Bürgermeisterin


Seniorenbetreuung Ebersbach

Seniorenbetreuung Ebersbach


Grillfest an der „Bockwindmühle“in Ebersbach

Veranstaltungen im Monat August 2014der Gemeinde Ebersbach

 

Sie wissen noch nicht wohin, dann hier unsere Hinweise:

 03. August 2014   Badewannenrennen  14:00 Uhr           Jugendtreff Cunnersdorf e.V.

 16. August 2014   Vogelschießen in Niederebersbach

 12:00 Uhr               Ebersbacher Schützenverein 1873 e.V.

22. – 24. August 2014           Dorffest in Göhra 19:00 Uhr                Dorfclub Göhra e.V.

 23./24. August 2014             Dorffest mit Vogelschießen

 13:00 Uhr               Ortsfeuerwehr Bieberach

 23. August 2014   Open-Air am Schützenhaus Ebersbach

 19:00 Uhr               Jugendverein Ebersbach e.V.

Liebe Rentnerinnen und Rentner

von Ebersbach,

wir möchten Sie ganz herzlich zu unserem gemütlichen Grill-Nach­mittag am Freitag, dem 05. Sep-tember 2014, um 14:00 Uhr an die „Bockwindmühle“ in Ebersbach ein­laden. Der Unkostenbeitrag beträgt für Kaffee, Kuchen und Gegrilltes 8,00 Euro/pro Person. Die Kosten für Getränke sind selbst zu tragen.

Als Gast erwarten wir Herrn Gerisch, Geschäftsführer der Baustoffwerke am Wetterberg GmbH in Ebersbach.  

Sollten Sie Lust auf diesen Nach­mittag haben, dann melden Sie sich bitte bis zum 29. August 2014 in der Gemeindeverwaltung Ebersbach oder im Getränkehandel.

Frau Schopies, Petra (Telefon: 035208-95511) und Frau Förster, Sabine (Telefon 035208-387740) nehmen Ihre Anmeldung und den Unkostenbeitrag entgegen.

 

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung. Ihre Seniorenbetreuung Ebersbach


Oberschule Ebersbach

Gemeinde Ebersbach und Stadt Radeburg

Gemeinde Ebersbach


Beschlüsse der Gemeinde Ebersbach

Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Planfeststellung für das Bauvorhaben „Ersatzinvestition Ferngasleitung (FGL) 02

Lauchhammer - Weißig mit Anschlussleitung“

ONTRAS-Vorhaben-Nr. ON 14002

- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -

Az.: DD32-0513.20/EnWG/2013-04

Vom 15. Juli 2014

Verabschiedung von Schulabgängern

Verabschiedung von Schulabgängern

In den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 03.07.2014 und des Technischen Ausschusses am 09.07.2014 wurden nachstehende Beschlüsse gefasst.

47/06/2014

Beschluss zu einem Vorkaufsrecht der Gemarkung Ober- und Nie­derrödern

 

Gemeinderat

48/07/2014             

Zuschlagserteilung für die Bauleis-tung „Sanierung Fassade Schloss

Lauterbach“  Los 1 – Gerüstbau an das Unternehmen Gerüstbau Linge

Großthiemig laut Angebot vom 23.06.2014

49/07/2014             

Zuschlagserteilung für die Baulei­stung „Sanierung Fassade Schloss Lauterbach“ Los 2 – Putzarbeiten an das Unternehmen Baubetrieb Voigt­länder GmbH Oschatz laut Angebot vom 20.06.2014

50/07/2014             

Zuschlagserteilung für die Baulei­stung „Sanierung Fassade Schloss Lauterbach“ Los 3 – Stuckarbeiten an den Stukkateurmeister Ronald Pietzsch Ebersbach laut Angebot vom 20.06.2014

51/07/2014             

Zuschlagserteilung für die Baulei­stung „Sanierung Fassade Schloss Lauterbach“ Los 4 – Malerarbeiten an das Unternehmen Fuchs + Girke GmbH Ottendorf-Okrilla laut Ange­bot vom 18.06.2014

52/07/2014             

Zuschlagserteilung für die Baulei­stung „Sanierung Fassade Schloss Lauterbach“ Los 5 – Natursteinar­beiten an das Unternehmen Hartmut  Witschel Großenhain laut Angebot vom 16.06.2014

53/07/2014

Zuschlagserteilung für die Baulei­stung „Sanierung Fassade Schloss Lauterbach“ Los 6 – Klempnerarbei­ten an das Unternehmen Lutz Krause GmbH Schönfeld laut Angebot vom 23.06.2014

54/07/2014             

Zuschlagserteilung zur Errichtung einer Spielplatzanlage im Außenbe­reich der Kindertagesstätte „Röder­spatzen“ im Ortsteil Rödern an das Unternehmen Holzdesign Naumann aus Haselbachtal OT Bischheim laut Angebot vom 12.06.2014

55/07/2014                             

Beschluss zum Kauf von Flächen der Straße „Alte Dorfstraße“ in Naunhof

56/07/2014             

Beschluss zu überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 20 T€ für den Erwerb von Rechentechnik für die Oberschule Ebersbach

57/07/2014                             

Spendenannahme von Einrichtungen der Gemeinde Ebersbach

 

Technischer Ausschuss

58/07/2014 bis 71/07/2014

Beschlüsse zu Bauvorhaben und Vorkaufsrechten von Bürgern in der

Gemeinde Ebersbach

Mit Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 24. Juni2014 ist der Plan für das oben genannte Verfahren gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 4. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3746) geändert worden ist, und § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142), das durch Artikel 3 des Geset­zes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503, 533) geändert worden ist in Verbindung mit § 74 des Verwal­tungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntma­chung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, festge­stellt worden.

Dem Vorhabenträger wurden  Auf­lagen erteilt.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Eine Ausfertigung des Planfeststel­lungsbeschusses mit Rechtsbehelfs­belehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Pläne liegen vom 26. August bis einschließlich 9. September 2014 in der

-  Stadtverwaltung Dresden, Stadt­planungsamt, Plankammer, Zimmer 3342, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

-  Stadtverwaltung Coswig, Bürger­büro, Karrasstraße 2, 01640 Coswig

-  Gemeindeverwaltung Ebersbach, Sekretariat, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach

-  Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Ober­geschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain

-  Gemeindeverwaltung Klipphausen, Bauverwaltung, Außenstelle Röhrs­dorf,

 Pinkowitzer Straße 2, 01665 Klipp­hausen

-  Gemeindeverwaltung Lamperts­walde, Sekretariat, Ortrander Straße 2,

 01561 Lampertswalde

-  Gemeindeverwaltung Moritzburg, Zimmer  C 05, Schloßallee 22, 01468 Moritzburg

-  Stadtverwaltung Radebeul, Tech­nisches Rathaus, Zimmer 1.08, Pestalozzistraße 6, 01445 Radebeul

-  Stadtverwaltung Radeburg, Sekre­tariat Bauamt, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg

-  Gemeindeverwaltung Schönfeld, Bauverwaltung, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld

-  Stadtverwaltung Tharandt, Bürger­büro (Erdgeschoss), Schillerstraße 5, 01737 Tharandt

-  Stadtverwaltung Wilsdruff, Raum 34 im 2. Obergeschoss, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff

während der Dienststunden zu jeder­manns Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung des Plan­feststellungsbeschusses:

Gegen diesen Planfeststellungsbe­schluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage beim Sächsischen Oberverwaltungsge­richt, Ortenburg 9, 02625 Bautzen, schriftlich erhoben werden.

Die Klage kann beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht auch elek­tronisch erhoben werden nach Maß­gabe der Verordnung des Säch­sischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Aktenführung, die elektronischen Register und das maschinelle Grundbuch in Sachsen (Sächsische E-Justizverordnung – SächsEJustizVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 2014 (SächsGVBl. S. 94, 95).

Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist des Planfeststel-lungsbeschlus­ses. Für die Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss mittels Postzustellungsurkunde oder Emp­fangsbekenntnis zugestellt wurde, ist dagegen der tatsächliche Zeitpunkt der Zustellung maßgeblich.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.

Vor dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Dies gilt auch für Pro-zess­handlungen, durch die ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht eingeleitet wird.

Als Bevollmächtigte sind nur die in § 67 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 4, 5 und 7 sowie Abs. 4 Satz 4 VwGO bezeichneten Personen und Organisationen zugelassen. Dies sind Rechtsanwälte und Rechtsleh­rer an einer staatlichen oder staat­lich anerkannten Hochschule eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europä­ischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die die Befähigung zum Richteramt besitzen. Weiter sind dies berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft für ihre Mitglieder, Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern sowie Zusam­menschlüsse solcher Verbände für ihre Mitglieder oder für andere Verbände oder Zusammenschlüsse mit vergleichbarer Ausrichtung und deren Mitglieder, sowie juristische Personen, deren Anteile sämtlich im wirtschaftlichen Eigentum einer Gewerkschaft oder einer Vereinigung von Arbeitgebern oder Zusammen­schlüssen solcher Verbände stehen, wenn die juristische Person aus­schließlich die Rechtsberatung und Prozessvertretung dieser Organisation und ihrer Mitglieder oder anderer Verbände oder Zusammenschlüsse mit vergleichbarer Ausrichtung und deren Mitglieder entsprechend deren Satzung durchführt und die Organi­sation für die Tätigkeit der Bevoll­mächtigten haftet. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Auf­gaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäf­tigte mit der Befähigung zum Rich­teramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.

Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbe­schluss hat gemäß § 43 e Abs. 1 EnWG keine aufschiebende Wir­kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfech­tungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO muss gemäß § 43 e Abs. 1 Satz 2 EnWG innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses beim oben genannten Gericht gestellt und begründet werden. Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtferti­gen, so kann der durch den Planfest­stellungsbeschluss Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO innerhalb einer Frist von einem Monat stellen. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tat-sachen Kenntnis erlangt.

Die Bekanntmachung einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses ist während des vorgenannten Zeitraums außerdem auf der Internetseite der Lan­desdirektion Sachsen unter www.lds.sachse.de/bekanntmachung einsehbar.

Dresden, den 15. Juli 2014

 

Gez. Dietrich Gökelmann

Präsident

Die Oberschule Ebersbach verab­schiedet sich von ihren 49 Real- und 4 Hauptschülern. Wir gratulieren allen Schulabgängern  ganz herzlich zum Erwerb des Realabschlusses / Hauptschulabschlusses und wün­schen ihnen das Beste auf dem Weg ins Leben.

Besonders stolz können

Linda Krause 10 a   Ø 1,25

Marie Leonhardt 10 a              Ø 1,30

Victoria Redmond 10 b           Ø 1,06

Bettina Schur 10 b   Ø 1,13

Vincent Mißbach 10 b             Ø 1,19

sein.

 

Mit ihren herausragenden Lei­stungen gehört Victoria Redmond zu den sächsischen Schülern, die am 14.07.2014 im Sächsischen Landtag besonders geehrt wurden.  Gratulation !

Lauterbach

Sommerfest bei den „Hopfenbachflöhen“ in Lauterbach

Nur die ersten paar Minuten meinte es das Wetter nicht ganz so gut mit den 50 „Hopfenbachflöhen“ und ihren 110 Gästen. Die Sonne wagte sich aber schon bald wieder hervor und das Programm zum jährlichen Sommerfest konnte wie geplant vor­geführt werden. Stolz präsentierte das Team um Leiterin Sabine Böh­nisch Tanz- und Mitsingspiele für die Kleinsten, die etwas älteren Kin­dern zeigten die Erfolge der musi­kalische Frühförderung durch die Musik- und Kunstschule des Land­kreises. Verblüffend war der Grad an Begeisterung für die fremde Sprache im „Vorschul-Englisch“-Kurs, bei der anschließenden Modenschau zeigten fünf talen­tierte Paare Klei­der historischer Epochen, die vom Kostümverleih Ten­nert (Ebersbach) zur Verfügung gestellt wurden. Nach Pro­grammende konnte jeder individuell die Spielstationen Verkehrsparcour, Grabbeltunnel oder Büchsenweitwurf ansteuern, ebenso die Hüpfburg der Fima Söhnel (Großenhain) oder die Abordnung der Beiersdorfer Feu­erwehr und der Dresdner Bereit­schaftspolizei. Die Einhaltung der Spielregeln beim Fußball „klein gegen groß“ überwachte mit milder Strenge Reinhard Pittwohn (Ebers­bach), mit dem nachfolgend als willkommene Stärkung angelegten gemeinsamen Abendessen klang das Sommerfest am frühen Abend ent­spannt aus. Allen genannten Unter­stützern und besonders dem Schloss- und Parkverein Lauterbach für die bereitgestellten Sitzgelegenheiten danken die „Hopfenbachflöhe“ und deren Gäste von ganzem Herzen. Dr. Michael Eckardt (Naunhof)

Gemeinde Ebersbach

Amtliche Bekanntmachung

Zahlungserinnerung 3. Rate Grundsteuer

Fälligkeit 15.08.2014

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse bei verspäteten Zahlun­gen Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben muss.

Um dies zu vermeiden empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Bankverbindung der Gemeinde: Sparkasse Meißen

Kto-Nr.: 3046000056,  BLZ: 85055000

IBAN DE 13 8505 5000 3046 0000 56 - BIC SOLADES1MEI

Ebersbach

Auf zum 56. Ebersbacher Vogelschießen

am 16. August 2013

auf der Vogelwiese zu Niederebersbach – mit Kindervogelschießen, Kinderfest, und Rahmenprogramm

12.00 Uhr Treffen der Schützen und Gäste am Schützenhaus,  von der Festwiese fahren Zubringerbusse

13.00 Uhr  Abmarsch des 2014er Schützenzuges mit König  vom Schützenhaus zum Festplatz, begleitet vom Ortrander  Spielmannszug – anschließend  Beginn des Schießens

Für das leibliche Wohl unserer Gäste wird gesorgt.

          Es lädt Sie herzlich ein der

Englisch-Lehrerin Bea Klotzsche und ihre Schütz­linge beim Würfelsinge-Spiel (Foto: M. Eckardt)

Ebersbach

Musikalische Früherziehung in Ebersbach:

In den Kindertagesstätten  „Hopfenbachflöhe“ (OT Lauterbach), „Zwergen­land“ (OT Kalkreuth) und „Röderspatzen“(OT Rödern) gibt es für die Kinder die Möglichkeit, den Unterricht in Musikalischer Früherziehung zu besuchen. Des weiteren wird in der Kindertagesstätte „Mühlenwichtel“ Vorschultanz angeboten. Der Unterricht wird durch die Lehrkräfte der Musikschule des Landkreises Meißen erteilt.

Im  kommenden Schuljahr wird es wieder freie Plätze geben.

Weitere Informationen können im Musikschulbüro Riesa unter der Telefon­nummer 03525/733375 erfragt werden

Ebersbach

Ausfahrt der

Ebersbacher Mühlenwichtel

Recycling

Hausmüllentsorgung – schwarze Tonne

Ebersbach und Ortsteile          Montag, 11. und 25. August 2014

Entsorgung – gelber Sack

Ebersbach und Ortsteile          Montag, 04. und 18. August 2014

Papierentsorgung – blaue Tonne

Ebersbach und Ortsteile          Donnerstag, 14. August 2014

Bioabfall

Montag, 04./ 11./ 18. und 25. August 2014

 

Die Abfallbehälter / - säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen. Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.

Grünschnittannahme

an den Oxydationsteichen am Wetterberg, Kalkreuther Straße in Ebersbach

                Sonnabend, 13. September 2014

Einen tollen Kindertag erlebten die

Mühlenwichtel dieses Jahr dank einiger großzügiger Spender aus der Elternschaft. So war der Tag gefüllt mit mehreren Höhepunkten, an die sich die Kinder wohl noch lange erinnern werden. War es die Busfahrt durch unseren Kreis, das Übersetzen mit der Fähre, Picknick auf der Wiese, Füttern und Strei­cheln der verschiedenen Tiere – hier kam wirklich Jeder auf seine Kosten.

Herzlichen Dank den Firmen Haus­bauservice Uwe Weichold, Kom­plettbau Ebersbach GmbH sowie der Bäckerei & Konditorei Boeltzig, die uns diesen wunderschönen Tag finanzierten.

Abwasserzweckverband „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth

03522/38920

Bei Störungsmeldungen erreichen Sie uns über folgende Telefonnummer: 0 15 22 / 5 14 95 33

DRK-Blutspendedienst Nord-Ost


Ebersbacher Schützenfest

Mit einer Blutspende beim DRK auch in den Ferien Leben retten

DRK-Blutspendedienst Nord-Ost startet Dankeschön-Aktion „Fahrradset“ für die Blutspende in der Ferienzeit:

Aktionszeitraum für das Dankeschön-Präsent 2014 in Sachsen vom 30.06. bis 13.09.2014.Darum kommen Sie Blut spenden am Montag, 18. August 2014 von 15:30 – 19:00 Uhr in der Grundschule Kalkreuth, Großenhainer Straße 2. DRK-Blutspendedienst Nord-Ost, gemeinnützige GmbH Dresden

 

De Randfichten & de Pfeif

Auftritt am 21.09.2014 – 15 Uhr

Kartenvorverkauf jeden So. von 10-12 Uhr im Ebersbacher Schützenhaus

und bei Michael Wirthgen,

Ebersbacher Hauptstraße 121,

Tel. 035208/4054