RAZ Seite
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Nr. 08/2014
138. (25.) Jahrgang
nächste Ausgabe: 29.08.2014
Ausgabetag:
01.08.2014
Oberschule „Heinrich Zille“
Grundschule Radeburg
Applaus,
Applaus . . .
Graffiti macht Schule
Klasse 10a
Frei nach der Musik
der Sportfreunde Stiller und mit einer eigenen Gesangeseinlage wurden am Freitag,
dem 11. Juli, die Absolventen des Jahrgangs 2014 feierlich aus der Oberschule „Heinrich
Zille“ entlassen. Alle 43 Schülerinnen und Schüler konnten sich über ihr
Abschlusszeugnis freuen. Herzlichen Glückwunsch!
Für fast alle
Absolventen beginnt nun die Berufsausbildung, doch etwa ein Drittel des
Jahrgangs wird weiter zur Schule gehen und ein Abitur oder Fachabitur ablegen.
Wir wünschen euch
allen viel Erfolg!
Den Schülerinnen
und Schülern war die Erleichterung anzusehen, als sie endlich ihr Zeugnis in
den Händen hielten und dennoch floss an diesem Abend auch so manche Träne. Das
mag an der Musik der Sportfreunde Stiller gelegen haben oder am Flair der neuen
Aula oder auch einfach an den Erinnerungen an die Schulzeit, die in diesem
Moment schon Geschichte war.
„Applaus, Applaus
für eure Art uns zu begeistern . . . Wir wünschen uns sehr, Ihr hört niemals
damit auf . . . “
Liebe Absolventen,
behaltet die Zillezeit in guter Erinnerung, auch wir werden euch nicht vergessen.Michael Ufert -Schulleiter-
Die Akzeptanz von
Graffiti ist unterschiedlich. Werden Graffiti in der öffentlichen Wahrnehmung
meist als Vandalismus betrachtet, werden sie hier und da auch als Form der
Kunst anerkannt.
Auch in Radeburg
hat sich in dieser Hinsicht ein Wandel vollzogen. „Kunstfreie“ Schmierereien
aus dem vergangenen Jahrzehnt zieren zwar hier und da noch das Stadtbild, aber
längst sorgen künstlerische Graffiti für Aufmerksamkeit und Anerkennung.
Ein neues Werk
entstand Mitte Juli als Projekt zwischen der Grundschule Radeburg und der
Graffitigruppe Zillebunker.
Die Grundschule
hatte kurz vor dem Ferienbeginn eine Projektwoche, in der Kinder Zeichnungen
und Skizzen für die Stützwand der Laufbahn der neuen Sportanlage anfertigten.
Sebastian Bieler hatte in der Projektwoche den Grundschülern das Projekt
erklärt. Sie sollten sich über einen Landschaftsentwurf Gedanken machen und was
sie gern in dieser Landschaft sehen wollen auf Papier bringen. Die schönsten
und interessantesten Bilder sollten dann auf die Wand übertragen und zu
besagtem Landschaftsbild zusammengefasst werden. Die Graffitigruppe des
Zillebunkers war zugleich Jury, traf die Auswahl, welche Bilder in Frage kamen
und übertrug diese dann auf die Wand. Die Grundschüler waren natürlich
neugierig und mindestens zweimal täglich gucken, ob ihr Bild dabei ist und welches
Gesamtbild dann herauskam.
Jeder freute sich
natürlich besonders, der sein Element aus dem Bild an der Wand wiederentdeckte.
KR
Klasse 10b
Vereinsleben
Nasse Füße beim Angelcamp
Zillebunker Radeburg
Schon lange geplant
und vorbereitet fand vom 11.-13. Juli das diesjährige Jugendlager des
Anglervereins Radeburg in Rödern statt. Im Gegensatz
zu den anderen Jahren, ging es diesmal etwas rustikaler zu, denn wir zelteten
im großen NVA Zelt und wohnten nicht wie sonst in Bungalows. Doch diese Rechnung war ohne
Petrus geschrieben!
Das große
Schlafzelt und ein Pavillion als Küchenzelt waren
gerade fertig eingeräumt als ein gewaltiger Regenguss samt Gewitter über uns
kam. Von ein paar nassen Sachen abgesehen hatten wir diesen gut überstanden,
doch mit dem Zweiten war es einfach zu viel. Die Wiese konnte so eine Menge an
Wasser einfach nicht aufnehmen, sodass das Zelt jetzt mitten im Wasser stand.
Der großen Vorfeunde zum Trotz, mussten die 15 Kinder
(9-14 Jahre alt) vorläufig wieder einpacken und abgeholt werden, da unter
diesen Umständen ein Nächtigen im Schlafsack undenkbar war.
Aber am nächsten
Morgen ging es weiter. Bis 9 Uhr trafen fast alle Kinder wieder ein und waren
hoch motiviert endlich Fische zu fangen. Diese ließen nicht lange auf sich
warten, auch wenn es meistens nur die kleinen Kaulbarsche waren. Abgesehen von
einem kräftigen Schauer, welchen wir gut überstanden, ging der Tag mit
strahlendem Sonnenschein vorbei. Neben dem Angeln trainierten die Kinder auch
noch ihre Genauigkeit beim Auswerfen auf die Ahrenbergscheibe.
Am Sonntag Morgen
wurde nach dem gemütlichen Frühstück im Freien eingepackt, abgebaut und nicht
zu vergessen, die Sieger geehrt. Doch damit nicht genug: Es besuchte uns Frau
Weisbach vom Sachsenforst, um mit den Kindern die Waldführung, welche eingentlich für Freitag geplant war, durchzuführen. Trotz
anfänglicher Skepsis bei den Kindern, konnte Frau Weisbach das Interesse mit
interessanten Fragen, Antworten und Spielen recht schnell auf sich ziehen.
Abschließend lässt
sich sagen, dass es doch noch ein gelungenes Jugendlager mit jeder Menge Spaß
und Freude geworden war, auch wenn die vorhergesagten "leichten
Schauer" die Laune anfangs in den
Keller gerissen hatten.
Abschließend möchte
ich noch ein paar Dankesworte sagen: Danke an Olaf Rogge
für die großartige Unterstützung davor, dabei und danach! Vielen Dank an Fishermans Partner, für die Mückentücher sowie die tollen
Mützen, die uns nicht nur vor der Sonne, sondern auch vor Regen schützten!
Danke an Frau Weisbach für ihren Einsatz am Sonntag morgen, den AV Elbflorenz für den zusätzlichen Fischbesatz und danke an
meine zwei Mitstreiter Patrick Berge und Uwe Gießler
sowie alle Eltern und Kinder die für das gute Gelingen mit beigetragen haben.
Alexander Damme
Kompass-Projekt
Dankeschön
...möchte der
Vorstand des Vereins zur Förderung unserer Grundschule in Radeburg, im Namen aller Vereinsmitglieder, auch in
diesem Jahr wieder allen Unterstützern unseres Vereins sagen.
Wie in den
vergangenen Jahren konnten wir auch im Dezember 2013 die Tombola auf dem
Heinrich-Zille-Weihnachtsmarkt ausrichten und so einen Erlös von 870,47€ für
den Verein erreichen.
Von diesem Geld
haben wir die Kinderküche in der Grundschule mit vielen neuen Arbeitsmitteln
ausstatten können.
Die Küche wird von
den Kindern in den Projektwochen und den Ganztagsangeboten rege genutzt und es
war an der Zeit viele Dinge zu erneuern.
Wir möchten uns auf
diesem Weg noch einmal bei allen Firmen und Privatpersonen aus Radeburg und
Umgebung bedanken, die uns bei der Ausrichtung der Tombola jedes Jahr so
zahlreich mit Sachspenden unterstützen.
Ein besonderer Dank
an das Ideen-werk Kroemke,
das uns wie im Vorjahr wieder seine Firmenräume zur Vorbereitung der Tombola
zur Verfügung stellte.
Wir wünschen Ihnen
allen eine sonnige Urlaubszeit und allen Radeburger
Schülern tolle Ferien.
Der Vorstand des
Vereins zur Förderung der GS Radeburg e.V.
Erklärung zu Capoeira.
Kenne, zeige, nutze
deine Stärke, das war das Motto des Kompass-Projektes, das am 10.07.2014 in Radeburger Zillebunker seinen Abschluss gefunden hat. Das
Projekt hilft Schülern ihre Stärken durch Spiel und Spaß zu entdecken und
weiterzuentwickeln. Besonders für die spätere Berufswahl ist das von großem Vorteil.Gesponsert wurde es unter anderem vom ESF
(Europäischer Sozialfonds). Dieses Projekt wurde von der JuCo
soziale Arbeiter gGmbH geleitet. Für die Betreuung
der Schüler waren die Sozialpädagogen der JuCo
zuständig. Das ganze Projekt ist für die Schüler kostenlos. Außerdem gibt es
keinen Zwang, die Schüler entscheiden selber, ob sie mitmachen wollen oder nicht.Es ist ein Projekt für Schüler der 5.-10. Klassen.
Jedoch wird es nicht an allen Schulen angeboten.
Dieses Mal waren
Schüler der Oberschulen aus Schönfeld, Lommatzsch, Kötitz
sowie aus Radeburg vertreten. Außerdem die evangelische Schule, die
Förderschule aus Coswig und die Anne-Frank-Schule aus Radebeul.Zum
Abschlussfest des Kompass-Projektes waren insgesamt 75 Schüler anwesend. Es
war für jeden was dabei egal ob sprayen, Buttons herstellen, Muster/Figuren
auf Gläsern eingravieren oder Freundschaftsbänder knüpfen. Dazu wurde der
brasilianische Kampfsport Capoeira angeboten, der
durch selbst gemachte brasilianische Musik von den Schülern unterstützt wurde.
Zwischen den Kindern der einzelnen Schule konnte man einen starken
Zusammenhalt erkennen, trotz der Unterschiedlichkeit. Am Ende dieses Projektes
bekamen die Schüler ihre Urkunde, die in den späteren Berufswegen vielleicht
eine große Rolle spielen können.
Dieses Projekt wird
im nächsten Jahr weitergeführt. Für die darauf folgenden Jahre ist noch nichts
geplant, aber alle Schüler und Mitarbeiter hoffen, dass dieses Projekt
weiterhin stattfinden kann.
Constanze Schmidt
Trotz Regenschauer war das Jugendlager klasse.
Manuela Dombois mit den „Küchenfeen“.
Kreativität war gefragt.
Stadt Radeburg
Erste Stadtratssitzung nach den Kommunalwahlen
Mit Spannung
erwartet wurde die erste, konstituierende Stadtratssitzung in Radeburg. Der CDU
fehlt nur noch eine Stimme zur absoluten Mehrheit, aber sie fehlt eben. Für
Bürgermeisterin Michaela Ritter eine komfortable Situation: sie braucht
eigentlich nur noch die CDU überzeugen... .
Dazu gab es dann auch gleich am
Anfang Fragen – nämlich ob die Bürgermeisterin bei der Bestellung ihrer
Stellvertreter überhaupt mit abstimmen dürfe... .
Durfte sie, da hatte sie sich
offenbar vorsorglich schon schlau gemacht und bei der Rechtsaufsicht nachgefragt.
Einigkeit statt Postenschacher
Aber für wirkliche Dramatik sorgten
die Abstimmungen in der Folge dann doch nicht, denn Radeburg setzt da offenbar
weiter auf Kontinuität. Der Tradition folgend stellt die CDU den 1.
stellvertretenden Bürgermeister, der wieder Christian Damme heißt und den 2.
Stellvertreter stellt die SPD, obwohl die ULR mit 4 Sitzen auch ein
Vorschlagsrecht gehabt hätte.
Danach wurden die Ausschüsse gewählt.
Im Verwaltungssauschuss, dem für die
Geschicke der Stadt maßgeblichen Gremium, weil er auch über die kommunalen Finanzen
bestimmt, sitzen für die CDU Christian Damme, Kerstin Fuhrmann und Heidlinde
Wagner, für die übrigen Stadträte Frank Großmann und Marcus Mambk
(beide ULR) und Michael Ufert (SPD).
Das Wort „Fraktionen“ soll hier nicht
stehen, da die Hauptsatzung nicht die Bildung von Fraktionen vorsieht. Deshalb
einigen sich die übrigen Gruppierungen und Einzelpersonen über die Verteilung
des einem von ihnen zustehenden Postens. Wenn wir künftig das Wort „Fraktion“
hier schreiben, dann nur der Einfachheit halber.
Im technischen Ausschuss, der vor
allem für bauliche Vorhaben entscheidend ist, sitzen für die letztgenannten
Andreas Hübler (ULR), Frank Feuker
(SPD) und Rüdiger Stannek (DIE LINKE) in der Runde.
Uwe Berge, René Eilke
und Uwe Drabe ergänzen den Ausschuss als
CDU-Vertreter.
Der technische Ausschuss wird durch
sachkundige Bürger, die allerdings kein Stimmrecht haben, ergänzt. Hier wurden
von der CDU Sylvia Schäfer, Peter Horn und Carsten Kutzschbach
vorgeschlagen. Die ULR schlug Roman Marx vor und die SPD Thilo Klemz.
In den Ausschuss für Ordnung und
Soziales schickte die CDU Heiko Gneuß, Michael Schöne
und Gabriele Klingner. Von der ULR ist André Schmiedgen mit dabei und von den anderen Michael Ufert, Dr.
Petra Voigt (DIE LINKE) und Christian Creutz (BI).
Als Sachkundige werden diese unterstützt
von Sina Martin, Stefanie Stein und Günter Andrä
(alle CDU), Sven Wehnert (ULR) und Cathrine Kluge (SPD).
Bleibt nur noch festzustellen, dass
alle Abstimmungen zur Besetzung der Posten einstimmig erfolgten. Gleiches galt
für die Entsendung der städtischen Vertreter in die Zweckverbände, an denen
Radeburg beteiligt ist.
Radeburgs „Waldschlösschenbrücke“
in Großdittmannsdorf
...beanspruchte einmal mehr die Zeit
der Abgeordneten, denn ein Beschluss musste gefasst werden, dass die Brücke nun
noch einmal um rund 5% teurer wird.
Den Zuschlag für die Baumaßnahme
hatte als günstigster von 13 Bietern die Sächsische Bau GmbH Dresden erhalten.
Jedoch erhöhen sich die Kosten aus diversen nicht vorhergesehenen Gründen und
der Stadtrat musste beschließen, dass und wie die 28,7 T€ zu finanzieren sind,
die den Gersamtpreis auf 577 T€ treiben.
Polyzentrum nur noch 54,5T€ wert
Das Polyzentrum, inzwischen der
Schandfleck schlechthin an Radeburgs
Hauptverkehrsachse, ist nach dem neuesten Gutachten, das im Rahmen der
Umstellung auf doppelte Buchführung im Kommunalhaushalt erstellt wurde, nur
noch 54.464 € wert. Für die Stadt ist der Wert so gering geworden, da sämtliche
Varianten, aus eigener Kraft eine Wertsteigerung herbeizuführen, sich als noch
kostspieliger herausgestellt haben. Will die Stadt zum Beispiel Rückbau
gefördert haben, dann dürfen an dieser Stelle in den nächsten Jahren keine
Mietwohnungen entstehen.
Der Verkauf soll nun nicht schlechthin
an den Meistbietenden erfolgen sondern auch für ein schlüssiges und passendes
Konzept.
Ein Indiz für erste Interessenten gib
es bereits: bei der Abstimmung zum Verkauf wechselten Kerstin Fuhrmann und René
Eilke wegen Befangenheit von ihren Ratsplätzen in den
Besucherraum.
Lidl erhält für seine Vorhaben keine Fördermittel
Bereits am Anfang der Sitzung, zur
Bürgerfragestunde, äußerte Gertrud Görne ihr
Befremden über den Lidl-Umzug nach Radeburg und fragte sich ob jemand schon
einmal darüber nachgedacht habe, welchen finanziellen Verlust der Wegzug für
die Gemeinde Lampertswalde darstelle und äußerte die
Vermutung, dass Lidl den Umzug vor allem deshalb betreibe, weil es dafür
Fördermittel gäbe.
Bürgermeisterin Michaela Ritter
entgegnete, entsprechend der eigenen Aussage der Lidl-Verantwortlichen erhalte
man als Logistiker keinerlei Förderung.
Gertud Görne fragte weiter nach der steigenden Lärmbelastung durch
den Mehrverkehr.
Michaela Ritter verwies auf den
bereits ausliegenden Bebauungsplan, in dem die Feststellungen zum Immissionsschutz
enthalten seinen. Jeder Bürger habe die Möglichkeit, die Unterlagen dazu
einzusehen. Die Mehrbelastung durch Lärm und Abgase wird innerhalb des gesetzlichen
Rahmes (Bundesimmissionsschutzgesetz – BimSch)
erwartet.
Auch für das noch nicht als Planung
vorliegende Vorhaben am Lindengarten wird im Übrigen der Nachweis zu erbringen
sein, dass die Bestimmungen des BimSch eingehalten werden.Kroemke
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Sommerfest im Fasanengarten
Einladung
"Anlässlich
des Namenstags von Kurfürst Friedrich August III. und seiner Gemahlin Amalie
Auguste, die das Fasanenschlösschen als Rückzugsort
während der schönen Jahreszeit nutzten, lädt Muse im Fasanengarten e.V. am
Samstag, 9. August 2014, 15:00-20:00 Uhr wieder zu einem charmanten Sommerfest
im französischen Stil. Bitte besuchen Sie uns im Obstgarten unterhalb des
Schlösschens, genießen Sie musikalische Darbietungen, französische
Spezialitäten, Bio-Limonaden, Kuchen & Bowle in unserem Parkcafé und
erfreuen Sie sich an "Kunst im Grünen", Blumen & Kräutern und
vielem mehr. Wie in den vergangenen Jahren wird auch der Verein Sächsischer
Prunkgondeln e.V. wieder mit von der Partie sein. Der Eintritt ist auch
diesmal kostenlos - sollte es wider Erwarten jedoch regnen, muss die gesamte
Veranstaltung leider ausfallen. À bientôt
und bis zum 9. August, Ihr Muse im Fasanengarten e.V."
Wir laden am Sonntag,
dem 10.08.2014 wieder zu der beliebten jährlichen Tomatenverkostung
mit Birgit Kempe aus Dresden ein.Sie beginnt um 14
Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in 01471 Radeburg OT Bärnsdorf,
auf der Bärnsdorfer Hauptstraße 48.
Der Unkostenbeitrag
beträgt 2€.
Von über 400
angebauten Sorten präsentiert Birgit Kempe ca.100 verschiedene Tomaten und gibt
Tips zum Anbau.
Man kann farbige
Tomaten kaufen und Saatgut oder Pflanzen für das nächste Jahr bestellen.
Die
Ausstellungsräume und Freiflächen des Heimatvereins sind neugestaltet
und können künftig zu dem Themen „Altes Handwerk“, „Schule in alter Zeit“ oder „Alltagsgegenstände
der Landbevölkerung aus früheren Jahren“ in einer Führung erklärt und
vorgeführt werden.
Wir
freuen uns auf Ihren Besuch.Kathrin Ritter -
Vereinsmitglied -
Stadt Radeburg
Stadt Radeburg – Bauamt / SB Tiefbau
Informationen der Bürgermeisterin
Ortsteil
Großdittmannsdorf
Beschlüsse des Stadtrates
zur 1. -konstituierenden- Beratung am 10.07.2014
Sehr geehrte
Bürgerinnen
und Bürger,
weit mehr als 100
Architektur-Studenten der TU Dresden beschäftigten sich am Freitag, dem
04.07.2014 mit der ehem. Schule in Berbisdorf. Trotz
des Fußballspiels Deutschland gegen Frankreich und hochsommerlichen
Temperaturen ließen es sich die jungen Leute nicht nehmen, am Nachmittag in den
Landgasthof zu kommen, um dort ihre Ideen zu präsentieren. So einen Auflauf an
Jugend hat das Dorf lange nicht gesehen. Eine kleine Jury, zu der u.a. Stadträte, Kameraden der Feuerwehr und Vertreter der
Kirchgemeinde gehörten, hatten bei 35 zu bewertenden Entwürfen die Qual der
Wahl. Sieger wurde ein Entwurf, der eine Mischung aus öffentlichen und privaten
Nutzungen für junge und alte Menschen vorsieht. Dieser Entwurf soll auch eine
Grundlage für die weitere Diskussion zur künftigen Nutzung des Gebäudes sein,
die nun durch die städtischen Ausschüsse weiter vorangetrieben werden
muss.
Im Rahmen der 2.
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Radeburg konnte ich gemeinsam
mit Stadtwehrleiter Markus Mambk und
Kreisbrandmeister Ingo Nestler am 11. Juli die
Sächsischen Fluthelferorden an 59 Kameradinnen und Kameraden der Ortswehren
übergeben. Damit wurde deren Einsatz und Engagement zur Bekämpfung der
Hochwasserkatastrophe 2013 öffentlich gewürdigt. Stadtwehrleiter Markus Mambk nutzte die Veranstaltung auch für die Vorstellung des
Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Radeburg. Dieser ist für Jedermann auch auf
der Internetseite der Stadt Radeburg in der Rubrik Ortsentwicklung
nachzulesen. Ihre Michaela Ritter, Bürgermeisterin
Heidestraßenbrücke
Die Arbeiten für
die Gründung sind bald beendet, der Aufbau des Traggerüsts für den Überbau der
Brücke folgt. Vom 01. bis 04.08.2014 ist betriebsbedingte Bauruhe.
Die Zufahrt zur
Heidestraße/Auenweg wird über die Behelfsbrücke gewährleistet.
Die Baufirma
informiert die betroffenen Anwohner direkt über die weiteren Arbeiten, welche
noch in diesem Jahr beendet werden sollen.
Die
Kanalbauarbeiten sollen ab März 2015 unter Vollsperrung erfolgen.
Die Angaben zu den
Hausanschlüssen werden im Oktober 2014 abgefragt.
Pappelstraße/Querweg
Die Einfahrt in die
Pappelstraße von der Hauptstraße her ist für die Dauer der Baumaßnahme bis
geplant März 2015 nicht möglich. Kanal- und Straßenbau sollen – bis auf den
Einmündungsbereich – noch in diesem Jahr fertiggestellt
werden. Die Einfahrt in den Querweg wird bis September 2014 wieder möglich
sein, danach erfolgt dort der Kanal- und Straßenbau. Alle Zufahrten müssen von
der Berbisdorfer Straße aus erfolgen.
Hauptstraße/An der
Röder
Mitte September
2014 soll mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Straße An der Röder wird
dabei länger voll gesperrt.
Bitte erledigen Sie
deshalb planbare Liefer- und Entsorgungs-fahrten
vorher. Die Angaben zu den Hausanschlüssen werden zur Zeit abgefragt.
In öffentlicher
Sitzung
Beschluss Nr. 01 -
1./6.
Bestätigung des
Protokolls der 53. Beratung des Stadtrates
Beschlüsse Nr. 02
und 03 - 1./6.
Bestellung der
Stellvertreter der Bürgermeisterin (§ 54 Abs. 1 SächsGemO);
Wahl des 1. stellv.
und 2. stellv. Bürgermeisters der Stadt Radeburg
Beschlüsse
Nr. 04 und 05 - 1./6.
Bestellung der
Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder für die beschließenden
Ausschüsse
a)
Technischer Ausschuss
b)
Verwaltungsausschuss
Beschluss
Nr. 06 – 1./6.
Bestellung der
Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder für den beratenden Ausschuss
für Ordnung und Soziales
Beschlüsse
Nr. 07 bis 10 – 1./6.
Bestellung weiterer
Vertreter des Stadtrates
a) in den
Wasserverband Brockwitz – Rödern (1 Stadtrat)
b) in den
Aufsichtsrat der Radeburger Wohnungsgesellschaft
mbH (4 Stadträte)
c) in die
Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Promnitztal“
(1 Stadtrat)
Beschluss
Nr. 11 – 1./6.
Beratung und
Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum
31.12.2013 der Radeburger Wohnungsgesellschaft mbH
Beschluss
Nr. 12 – 1./6.
Beratung und
Beschluss – Bauvorhaben Heidestraßenbrücke Großdittmannsdorf,
Bestätigung der Nachträge 1 bis 7
Beschluss
Nr. 13 – 1./6.
Beratung und
Beschluss Ortsentwässerung Großdittmannsdorf,
Hauptstraße/An der Röder Baumaßnahme -
Bevollmächtigung des Technischen Ausschusses zur Zuschlagserteilung
Beschluss
Nr. 14 – 1./6.
Beratung und
Beschluss zum Grundstück Radeberger Str. 4 in
Radeburg (Wohnhaus und ehem. Polytechnisches Zentrum)
Beschluss
Nr. 15 – 1./6.
Information zu den
Betriebskosten und Beschluss zu den Elternbeiträgen in Kindereinrichtungen der
Stadt Radeburg
Der vollständige
Wortlaut der gefassten Beschlüsse in öffentlicher Sitzung kann im Sekretariat
der Bürgermeisterin, Rathaus, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.gez. RitterBürgermeisterin
Stadt Radeburg
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Planfeststellung
für das Bauvorhaben „Ersatzinvestition Ferngasleitung (FGL) 02
Lauchhammer - Weißig mit
Anschlussleitung“
ONTRAS-Vorhaben-Nr. ON 14002
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -
Az.: DD32-0513.20/EnWG/2013-04
Vom 15. Juli 2014
Sitzung des Stadtrates
04.09.2014 - 19:30 Uhr
im Ratssaal der Stadt Radeburg
Technischer Ausschuss
19.08.14 - 19.00 Uhrim Ratssaal der
Stadt Radeburg
Den genauen
Wortlaut dieser Veröffentlichung entnehmen Sie bitte dem Artikel auf Seite 8
Stadt Radeburg
Stadt Radeburg
Grundschule Radeburg
Stadt Radeburg, Landkreis
Meißen, Wahlkreis 38, Meißen 2
Bekanntmachung über die Einsichtnahme in
das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 31. August 2014
Anmeldungstermine für das Schuljahr 2015/16 an der
Grundschule Radeburg
Bekanntmachung über die Planfeststellung
„Ausbau der Bundesautobahn A 13, Abschnitt 3,
Anschlussstelle
Radeburg bis Autobahndreieck Dresden-Nord,
1. Planänderung“
- Auslegung des Planänderungsbeschlusses
–
I
Am 31. August 2014
findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in das
Wählerverzeichnis
eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
II
Das
Wählerverzeichnis für die Stadt Radeburg wird in der Zeit vom 11. August bis
15. August 2014
während der
üblichen Dienststunden
Montag von 9.00 -
12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 -
12.00 Uhr und von 13.00 -
19.00 Uhr
Mittwoch von
9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von
9.00 - 12.00 Uhr und von
13.00 - 15.30 Uhr
Freitag von 9.00
- 12.00 Uhr
im Rathaus der
Stadt Radeburg, Einwohnermeldestelle, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg
für Wahlberechtigte
zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit
und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen
Daten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Daten von anderen im
Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen
glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich
der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre
gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist.
Das
Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme
ist durch ein Datensichtgerät möglich.
III
Wer das
Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit
der Einsichtnahme, spätestens am 15. August 2014 bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung
Radeburg, Einwohnermeldestelle, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg
Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann
schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
IV
Wahlberechtigte,
die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 10.
August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten
hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das
Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein
Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und
bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten
keine Wahlbenachrichtigung.
V
Wer einen
Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 38, Meißen 2, durch Stimmabgabe
in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl
teilnehmen.
VI
Einen Wahlschein
erhält auf Antrag
1. ein in das
Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter ohne die Angabe von Gründen,
2. ein nicht in das
Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist,
dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis
(10. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat,
b) wenn
sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Fristen
entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht
im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses
zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.
Wahlscheine können
von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29. August
2014, 16.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Radeburg, Einwohnermeldestelle,
Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg, mündlich, schriftlich oder per E-Mail
beantragt werden. Im Antrag sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Des weiteren soll
die laufende Nummer, unter der der Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt
wird, angegeben werden. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.
Nicht in das
Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum
Wahltag, 13.00 Uhr stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener
plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Versichert ein
Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht
zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr ein neuer
Wahlschein erteilt werden.
Wer den Antrag für
einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann
sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
VII
Zusammen mit dem
Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen
Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen
grünen Wahlumschlag,
- einen amtlichen
gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden
ist,
- ein Merkblatt für
die Briefwahl.
Die Abholung von
Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die
Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht nachgewiesen wird und der Bevollmächtigte sich ausweisen kann.
Bei der Briefwahl
muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so
rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der
Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann auch im
Rathaus, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg, abgegeben werden.
Der Wahlbrief wird
im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich
befördert.
Radeburg, den
25.07.2014R i t t e r Bürgermeisterin
Liebe Eltern,
bitte melden Sie
Ihr Kind in der Grundschule Radeburg an.
Es ist nicht mehr
erforderlich, dass Sie Ihr Kind zu diesem Termin mitbringen. Beachten Sie
folgende rechtlichen Grundlagen:
Für Kinder, die das
sechste Lebensjahr bis zum 30. Juni 2015 vollendet haben, besteht die Pflicht
zur Anmeldung an der zuständigen Grundschule.
Falls Eltern ihr
Kind an einer anderen Schule außerhalb des Schulbezirks oder in freier
Trägerschaft anmelden wollen, ist die zuständige Grundschule vorab darüber
schriftlich zu informieren. Spätestens
bis zum 15. Februar des Kalenderjahres ist dann ein Antrag auf Aufnahme an der
entsprechenden Schule zu stellen.
Als schulpflichtig
gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das
sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet
werden. Kinder, die nach dem 30. September des laufenden Kalenderjahres sechs
Jahre alt werden, können in die Schule aufgenommen werden. Dazu ist es
erforderlich, dass die Eltern einen entsprechenden Antrag an die Schule stellen
und diesem zugestimmt wird.
Kinder, die im
Vorjahr zurückgestellt wurden, sind von den Eltern neu anzumelden.
Die Anmeldung
findet am
Dienstag, d. 09.09.14
von 8.00 bis 18.00 Uhr
und
Mittwoch, d.
10.09.14 von 8.00 bis 16.00 Uhr
in
der Grundschule – Sekretariat statt.
Bei der Anmeldung
ist die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes vorzulegen.Damme,
Rektor
Der Planänderungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 3.
Juni 2014 – Az.: DD32-0513.25/10-A 13-Abschn. 3-PÄ -,
der das oben aufgeführte Bauvorhaben betrifft, liegt einschließlich
Rechtsbehelfsbelehrung mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der
Zeit
vom 4. August bis einschließlich 18. August 2014
in der Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich
Stadtentwicklung, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden
während der Dienststunden
Montag 9:00 – 12:00
Uhr
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
und in der
Stadtverwaltung Radeburg, Sekretariat Bauamt, Heinrich-Zille-Straße 11, 01471
Radeburg während der Dienststunden
Montag 7:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 7:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch 7:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 7:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 7:00 – 12:00 Uhr
zur allgemeinen
Einsichtnahme aus.
Der Planänderungsbeschluss und der festgestellte Plan können
auch bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee
2, 01099 Dresden eingesehen werden.
Der Planänderungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren
Einwendung entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist
gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. (§ 74
Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz i. V. m. §
17b Abs. 1 Nr. 7 Bundesfernstraßengesetz)
Die Bekanntmachung
ist einschließlich des Planfeststellungsbeschusses während des vorgenannten
Zeitraums außerdem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter
http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung einsehbar.
Radeburg, den
01.08.2014
gez. Ritter, BürgermeisterinIm Auftragder
Landesdirektion Sachsen
Sprechstunden im Bürgerbüro der Stadt
Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11
Friedensrichter: jeden 1. Dienstag im
Monat 17.00 – 18.00 Uhr
Rentenberatung: Die Rentenberatung am
14.08.2014 entfällt.
Die
nächste Beratung findet am Donnerstag, 28.08.2014,
von 9 bis 12 Uhr im Bürgerbüro der Stadt
Radeburg statt (nur mit
Terminvereinbarung: 015111646340).
Schwangerenberatung: jeden 3. Donnerstag im Monat 09.00 – 11.00 Uhr (möglichst nach telefonischer
Terminabsprache unter 03521/7253452)
Energieberatung: jeden 3. Donnerstag im Monat 13.00 – 15.30 Uhr (nur mit Terminvereinbarung: 035208/96111
oder 0800-809 802 400)
Pflegeberatung: jeden 1. Freitag im Monat 09.00 – 11.00 Uhr
Schuldnerberatung Freitag, den 22.08.2014 09.00 – 12.00 Uhr
Stadt Radeburg
Stadt Radeburg, Landkreis
Meißen, Wahlkreis 38, Meißen 2
Wahlbekanntmachung
1. Am 31. August
2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00
bis 18.00 Uhr.
2. Die Stadt
Radeburg ist in neun allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In der
Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 10.08.2014 übersandt
worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte
wählen kann.
Der
Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Wahlergebnisses um 16.00 Uhr im
Ratssaal, Heinrich-Zille-Straße 11, 01471 Radeburg zusammen.
3. Jeder
Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Der Wähler hat zur
Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl abgegeben.
Gewählt wird mit
amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen
Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel
enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a)für die Wahl im
Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter
Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet,
bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom
Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.
b) für die Wahl
nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls der
Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der
zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für
die Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat
eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im
Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen.
Der Wähler gibt
a) seine
Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken
Teil seines
Stimmzettels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich
macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und
b) seine
Listenstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten
Teil des Stimmzettels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder in anderer
Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel
muss vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und so gefaltet
werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung
sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit
dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die
einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der
Wahlschein ausgestellt ist
a) durch
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl
wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen
Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle
übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der
Wahlbrief kann auch im Rathaus, Heinrich-Zille-Str.
6,01471 Radeburg, abgegeben werden.
6. Jeder
Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt
oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Radeburg, den 25.07.2014
R i t t e r
Bürgermeisterin
Stadt Radeburg
Stadt Radeburg
Ev.-Luth. Kirche Radeburg
Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 Landeswahlordnung – barrierefreie
Wahllokale
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 06
„Wohngebiet Am Heroldstein“
Planfassung vom Juli 2014
Sonntag, den 03. August 9.00 Uhr Vorstellungsgottesdienst mit
Pfarrer Michael BuchmannSonntag, den 10. August 9.00
Uhr Predigtgottesdienst mit Pfarrer Brock Sonntag, den 17. August 9.00
Uhr Abendmahlsgottesdienst mit
Pfarrer DrechslerSonntag, den 24. August 14.00 Uhr Verabschiedungsgottesdienst
von
Pfarrer Seifert und
Frau Seifert mit Superintendent A. Stempelanschließend
Kirchenkaffee
Herzlich laden wir ein
Schulanfängerandachtin der Radeburger Kirche am
Sonnabend, dem 30. 08. 2014 – 14.00 Uhr
Sprechzeit Pfr. Seifert: dienstags 17 – 18 Uhr oder nach
Vereinbarung! Telefon: 035208/349617
Einen erholsamen Urlaub und eine schöne Sommerzeit
wünscht Ihnen im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter Ihr Pfarrer Frank
Seifert
Sehr geehrte
Wahlberechtigte,
für die Stadt
Radeburg werden folgende Wahllokale als barrierefreies Wahllokal ausgewiesen:
- Wahllokal 001 Bibliothek, Meißner
Straße 1a
- Wahllokal 002 Kindereinrichtung „Haselnussspatzen“, Eichenstraße 21a
- Wahllokal 005 Grundschule Radeburg,Meißner Berg 80
- Wahllokal 006 Sportlerheim Berbisdorf, Am Sportplatz 6
- Wahllokal 007 Feuerwehr Bärnsdorf, Schmiedestraße 8a
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die
Wahlberechtigten erhalten bis zum 10.08.2014 eine Wahlbenachrichtigung. Darin
sind der Wahlbezirk und der Wahlraum, in dem der Wahlberechtigte zu wählen
hat, angegeben.
Wenn Sie am Wahltag
an der Wahl durch persönliche Stimmabgabe in einem anderen, als dem in Ihrer
Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahlraum oder durch Briefwahl teilnehmen
möchten, benötigen Sie einen Wahlschein!
Diesen können Sie
bei der
Stadt
Radeburg
Einwohnermeldestelle
Heinrich-Zille-Straße
6
01471
Radeburg
bis zum 29. August
2014, 16.00 Uhr (Eingang Einwohnermeldestelle) beantragen.
Für die Beantragung
können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden, dort ist ein
entsprechender Antrag aufgedruckt (Unterschrift nicht vergessen!). Beachten Sie
bitte, dass die Rücksendung in einem frankierten Umschlag erfolgt, sofern Sie
den Postversand nutzen.
Sie können den
Antrag auch in die in den Ortsteilen oder am Rathaus angebrachten Briefkästen
der Stadtverwaltung einwerfen (keine Frankierung nötig).
Beachten Sie jedoch
bitte, dass der Antrag spätestens am 27.08.2014 in diese Kästen eingeworfen
wird, damit er noch rechtzeitig bei der Stadtverwaltung eingeht.
Wenn Sie an den
Wahlen durch Briefwahl teilnehmen möchten, senden Sie Ihre Wahlbriefe bitte so
rechtzeitig ab, dass diese am Wahltag bis 16.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief
angegebenen Stelle eingegangen ist.
Sollten Sie Fragen
haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Radeburg,
Frau Groß, Telefon
035208/96113 oder an die Einwohnermeldestelle, Telefon 035208/96119.
Radeburg, den
25.07.2014
Mit freundlichen
Grüßen
R i t t e r
Bürgermeisterin
Der Stadtrat der
Stadt Radeburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2014 einen
Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Planfassung vom
Januar 2014 gefasst und gleichzeitig bestimmt, den Bebauungsplan entsprechend
dem Abwägungsbeschluss zu überarbeiten.
Die überarbeitete
Planfassung vom Juli 2014 wurde in der öffentlichen Sitzung des Technischen
Ausschusses am 22.07.2014 vorgestellt und für die erneute öffentliche
Auslegung gebilligt.
Die erneute
öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung,
Erläuterungen zur Grünordnung und Umweltbericht gemäß § 4a BauGB findet in der Zeit vom 11.08.2014 bis
einschließlich 12.09.2014 in der Stadtverwaltung Radeburg, Bauamt,
Heinrich-Zille-Straße 11, im Sekretariat, 1.Etage, während folgender Zeiten :
Montag: 7.00
Uhr – 12.00 Uhr u. 13.00 Uhr- 15.30 Uhr
Dienstag: 7.00 Uhr -
12.00 Uhr u. 13.00 Uhr- 19.00
Uhr
Mittwoch: 7.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.00
Uhr - 12.00 Uhr u. 13.00 Uhr- 15.30 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr -
12.00 Uhr
statt.
Folgende Arten
umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• ein Umweltbericht
und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des
Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima,
Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie
Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie
einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
• die im Rahmen der
Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen
des Landkreises Meißen vom 17.03.2014 und die Stellungnahme des Landesamtes für
Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.03.2014
• ein Gutachten
über Versickerungsanlagen nach DWA A 138 und ein Gutachten zu Baugrund-,
Deklarations- und Versickerungsuntersuchungen mit Aussagen zur allgemeinen
geologischen Situation, zum Baugrund, zu den Grundwasserverhältnissen, zu den
hydrodynamischen Verhältnissen sowie mit Aussagen über die Versickerungseignung
des Untergrundes zur Versickerung des Oberflächenwassers und zur Betonaggressivität
und der Stahlkorresivität des Wassers
• ein
Schallschutzgutachten vom 08. April 2014
• Beiplan zur Regenentwässerung für das Plangebiet“
Wohngebiet Am Heroldstein“
Die Änderung der
Planfassung vom Juli 2014 gegenüber der Planfassung vom Januar 2014 beinhaltet
neben der Ergänzung der textlichen Erläuterungen vier wesentliche Änderungen:
1. Aufnahme
zusätzlicher Festsetzungen zum Schallschutz
2. Änderung der
Verkehrserschließung für die vorhandene Bebauung „Am Heroldstein“
3. Änderung der
Konzeption zur Regenentwässerung
4. Neufestsetzung
des Höhenbezugspunktes für die maximal zulässige Traufhöhe
Während dieser
Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur
Niederschrift abgegeben werden. Dabei wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB bestimmt,
dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.
Nicht fristgemäß
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach §
47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
gez. Ritter
Bürgermeisterin
SIB – Freistaat Sachsen
Information zur Baumaßnahme des Freistaates
Sachsen, vertreten durch Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und
Baumanagement, Niederlassung Dresden I
Erhaltung der historischen Kulturlandschaft Moritzburger Teiche
Entschlammung I Entlandung I
Sanierung Ingenieurbauwerke
Der Freistaat Sachsen, vertreten
durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement,
Niederlassung Dresden I (SIB) ist Eigentümer der Moritzburger
Teichgruppe. Diese ist ein wesentlicher Bestandteil der historischen Kulturlandschaft
in und um Moritzburg.
Im Jahr 2013 wurde mit der Sanierung
der Moritzburger Teiche begonnen. Die Sanierung des
Oberen Altenteiches ist abgeschlossen.
Die Sanierung wird mit folgenden
Teichen fortgesetzt:
o Schösserteich
o Unterer Altenteich
o Niederer Waldteich.
Die Dammsanierung am Schösserteich beginnt voraussichtlich im August 2014. Ab
diesem Zeitpunkt ist bis zum Abschluss dieser Baumaßnahme keine Befahrung des
Teichdammes möglich.
Die Maßnahmen am Unteren Altenteich
und am Niederen Waldteich werden im Herbst 2014 beginnen.
Ein Großteil der Baumaßnahmen findet
im Herbst / Winter statt. In dieser Zeit liegt der jeweilige Teich trocken.
Die Einschränkungen werden auf ein
möglichst geringes Maß begrenzt.
Die Baumaßnahme ist mit dem
Bewirtschafter der Teiche, dem Kreisumweltamt, der Gemeinde Moritzburg und der
Stadt Radeburg abgestimmt.
Für Beeinträchtigungen in der
Bauphase, insbesondere bei Wegenutzungen, die trotz aller Bemühungen sicher
nicht vermeidbar sein werden, wird um Verständnis gebeten.
Zur weiteren Fortführung der Maßnahme
„Sanierung der Teichgruppe Moritzburger Teichgruppe“,
wird rechtzeitig informiert, voraussichtlich im Herbst 2015.
Für weitere Informationen und Fragen
steht Ihnen Frau Ballmann von der Niederlassung Dresden I des Sächsischen
Immobilien- und Baumanagement unter der Telefon Nr. 0351 8093 311 (Dienstag bis
Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr) oder per Email unter
katrin.ballmann@sib-d1.smf.sachsen.de gern zur Verfügung.
Dresden, den 16.07.2014
Staatsbetrieb SächsischesImmobilien-
und Baumanagement
Niederlassung Dresden I
KOMMT GRATULIEREN
Herzliche Glückwünsche übermittelt
die Stadtverwaltung Radeburgzum 75. Geburtstagam 03.08. Dorothea Wackwitz Radeburgam
11.08. Annelies Fiedler Radeburgam 12.08. Ilse Wallisch Radeburgam
16.08. Heinz Schmidt Großdittmannsdorfam 19.08. Günter Zeidler Radeburgam 21.08. Ulla Kotte Berbisdorfam
24.08. Klaus Melkis Radeburgam 25.08. Klaus Kraut Radeburgam 29.08. Gunter Winkler Bodenzum 80. Geburtstagam 03.08.
Gisela Flechsig Radeburgzum 85. Geburtstagam
23.08. Raimund Wachtel Berbisdorfam 25.08. Günter Farak Radeburgzum 90. Geburtstagam
28.08. Elsbeth Schieritz Großdittmannsdorfzum
91. Geburtstagam 05.08. Helmut Jänichen Radeburgam
12.08. Herbert Röllig Großdittmannsdorfzum 92. Geburtstagam
24.08. Erika Müller Radeburgzum 94. Geburtstagam
04.08. Käthe Klinger Radeburgam 08.08. Rudolf Koch Radeburg
ApothekenbereitschaftsplanBereitschaftszeiten der Apotheken in Großenhain und Radeburg:-
tägl. von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 8 Uhr- zusätzl.
Spätdienste Mo-Fr von 18 Uhr - 20 Uhr- zusätzl.
Dienste an Sonn- u. Feiertagen von 10 - 12 Uhr, 17-19 Uhr Zusatzdienst
Großenhainer Apotheken 02.08. Markt-Apotheke Meißen Apo. am
Kupferberg 17-19 03.08. Apo. am Kirchplatz Weinböhla Apo. am Kupferberg 10-12 & 17-1904.08. Regenbogen-Apotheke
Meißen Stadt-Apotheke 18-20 05.08. Alte
Apotheke Weinböhla Apo. am Kupferberg 18-20 06.08. Sonnen-Apotheke
Meißen Marien-Apotheke 18-20 07.08. Hahnemann-Apotheke Meißen Mohren-Apotheke
18-20 08.08. Apotheke im Kaufland Meißen-Triebischtal
Löwen-Apotheke
18-20 09.08. Mohren-Apotheke Großenhain Mohren-Apotheke 17-19
10.08. Sonnen-Apotheke Meißen Mohren-Apotheke 10-12 & 17-19 11.08. Löwen-Apotheke
Großenhain Löwen-Apotheke 18-20
12.08. Moritz-Apotheke Meißen Stadt-Apotheke 18-20 13.08. Rathaus-Apotheke
Weinböhla Marien-Apotheke 18-20 14.08. Sonnen-Apotheke Meißen Marien-Apotheke
18-20 15.08. Apo.
am Kupferberg Großenhain Apo. am Kupferberg 18-20 16.08. Stadt-Apotheke
Großenhain Stadt-Apotheke 17-19 17.08. Elbtal-Apotheke Meißen (im Elbe-Center) Stadt-Apotheke
10-12 & 17-19 18.08. Markt-Apotheke Meißen Mohren-Apotheke 18-20 19.08. Stadt-Apotheke
Großenhain Stadt-Apotheke 18-20 20.08. Elbtal-Apotheke Meißen (im Elbe-Center) Apo. am Kupferberg 18-20
21.08. Apo.
am Kirchplatz Weinböhla Löwen-Apotheke
18-20 22.08. Löwen-Apotheke Radeburg Marien-Apotheke 18-20
23.08. Alte Apotheke Weinböhla Löwen-Apotheke 17-19 24.08. Engel-Apotheke
Radeburg Löwen-Apotheke 10-12
& 17-19 25.08. Alte Apotheke Weinböhla Apo. am Kupferberg 18-20 26.08. Triebischtal-Apotheke Meißen Stadt-Apotheke 18-20
27.08. Löwen-Apotheke Radeburg Mohren-Apotheke 18-20 28.08. Apotheke
im Kaufland Meißen-Triebischtal Löwen-Apotheke
18-20 29.08. Marien-Apotheke Großenhain Marien-Apotheke 18-20
30.08. Hahnemann-Apotheke
Meißen Apotheke am Kupferber 17-19
31.08. Triebischtal-Apotheke
Meißen Marien-Apotheke 10-12 & 17-19
Ärztliche NotdiensteRettungsstelle Meißen:Die Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes erfolgt in dieser Zeit
über die03521-73
85 21 Bereitschaftszeiten:Mo,
Di, Do: 19.00 – 7.00 UhrMi: 14.00 – 7.00 UhrFr: 14.00
– 8.00 UhrSa: 08.00 – 8.00 UhrSo
u. Feiertag:8.00 – 8.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr
Zahnärztlicher Notdienst Radeburg /
Moritzburg
An
Samstagen, Sonntagen,Feiertagen jeweils von 9-11 Uhr
02./03.08. Praxis Dr. Gäbler,
DD-Langebrück, Dresdner Str. 17
Tel. 035201/ 70227
mobil. 0172/ 35 170 69
09./10.08. Frau DS Schee Moritzburg, Zillerstr. Tel.
035207/82382
16./17.08. Frau ZÄ Madlen Schneider, DD-Weixdorf, Schönburgstr.
21a
Tel. 0351/8804921
mobil: 0176/61261919
23./24.08. Herr ZA Schmidt Ottendorf-Okrilla, Auenstr.
1
Tel.
035205/54346
Tel. priv.
035795/32297
30./31.08. Frau Dr. Gross
Radeburg, Heinrich-Zille-Str. 13
Tel. 035208/2195Impressum: Radeburger
Anzeiger, seit 1876, 138. (25.) Jahrgang, neu begründet
auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn
Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg,
unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für Radeburg (mit Bärwalde, Bärnsdorf, Berbisdorf, Volkersdorf und Großdittmannsdorf), mit dem Amtsblatt der Gemeinde
Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach,
Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth,
Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf
und Rödern), Informationsblatt für Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna) und Medingen. Herausgeber,
Layout und Satz: Kommunikationsberatung Klaus-Dieter Kroemke
e.K., Büro Radeburg: August-Bebel-Str.
2,Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2,
Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburger-anzeiger.de,
e-Mail: werbung@radeburg.net;Verantwortlich
für die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Michaela Ritter, für Amtsblatt der Gemeinde
Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann,
für Amtsblatt des AZV „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“,
Margot Fehrmann, Vorsitzende des AZV. Verantwortliche
für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810,
Fax. 80811. Verantwortliche für die Verteilung: Kommunikationsberatung
Klaus Kroemke - Der Radeburger
Anzeiger erscheint i.d.R. monatl.,
die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat. Anzeigenschluß
ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf
Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr.1/2005, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis
0,70 Euro/mm,
für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle
Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen
verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck,
auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus
Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber.
Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich
gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion
übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden
als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges
ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt
werden.
Leserzuschrift II
Leserzuschrift I
So ein schönes Land – und die Leute so nett, aber ich konnte
nicht ...
Ritter ohne Furcht und Tadel?
Es ist schon
beeindruckend, wie einige unserer zivilen Mitbürger sich in ritterlicher Form,
furchtlos, für Recht und Ordnung einsetzen.
So geschehen am 7.
Juli 2014 in der Schulstraße. Aus Richtung Am Sinter in Richtung Lindenallee
steht links ordentlich auf der Straße geparkt ein Audi Q7. Vorbildlich.
Unmittelbar dahinter steht entgegengesetzt zur Fahrtrichtung, ein voll auf dem
Gehweg geparkter grüner VW Caddy. Dieser gehört zu
besagtem Ritter. Offensichtlich ist er sehr um das Wohl des Landratsamtes,
sein eigenes Wohl und das seiner manchmal zu schnell fahrenden Mitbürger
besorgt, in dem er die Geschwindigkeiten Letzterer misst, um sie so der
gerechten Buße zuzuführen. Soweit so gut.
Daraus ergeben sich
aber für den mündigen Bürger einige Fragen, z. B.: Gibt es bei uns zweierlei
Recht? Eins für Ritter und eins für die restlichen Bürger? Kann es sein, dass
der Ritter mit seinem PKW, bei einer Gehwegbreite von 2 Metern, z. B. einem
Behinderten oder einer Mutter mit Kinderwagen oder aber auch einem „stinknormalen“
Fußgänger nötigt, die Fahrbahn zu benutzen?
Ich denke mir, dass
diese Stelle (wenn auch ordnungswidrig) sehr einträglich ist.
Ein Vorschlag zur
Erhöhung der Sicherheit: Ca. 350 Meter weiter ist die Heinrich-Zille-Schule.
Hier verlassen zu bestimmten Zeiten viele Schüler die Schule und begeben sich
in den öffentlichen Verkehr. Meine Beobachtung ist, dass die Schüler sich meist
vorschriftsmäßig bewegen. Dagegen ist die Geschwindigkeit mancher
motorisierter Verkehrsteilnehmer nicht unbedingt angepasst. Man bedenke: Es
handelt sich um Kinder. Liegt deren Stellenwert hinter den Einnahmen? Zum
Glück ist noch nichts Ernsthaftes passiert. Ich wünsche mir nur, dass diese
Kinder immer gesund nach Hause kommen.
Anmerkung:
Es geht nicht darum
ein Vergehen gegen ein anderes aufzuwiegen, Viel mehr: Fehler sind Fehler, die
auch geahndet werden sollen. Aber bitte nicht dadurch, dass durch diese
Gutmenschen selbst Vorschriften verletzt werden.Jürgen
Gross
mit ihnen sprechen!
Bloß gut, dass mein Kind, unser Reiseleiter
und ich meine Übersetzungsmaschine dabei hatten. So kam ich einigermaßen durch im Ausland.“ Ist es Ihnen während der
Urlaubszeit auch so ergangen? Schade eigentlich - werden Sie sich sagen. Wie
gern hätte ich selbst…!
Englisch begleitet
Sie aber nicht nur im Urlaub. Auch in unserem Land werden sie ständig damit
konfrontiert. Gehen Sie durch die Supermärkte:
z. B. seedless grapes,
smoothies, fizzy drink ! Wissen Sie,
was sich dahinter verbirgt? Sie
gebrauchen englische Wörter, deren Erklärung ihnen schwerfällt,
wie Highlight , Event, Sweatshirt , ganz
zu schweigen von der Computersprache: keyboard, flatscreen, mouse, downloaden.
Oder sie verwenden englische Wörter, welche aus der Werbebranche stammen, aber
eine andere Bedeutung haben: Discounter, Handy, Beamer.
Ihnen gefallen Songs im Radio, aber wovon singen die da eigentlich? Ihre Firma hat internationale Kontakte, Sie
sollen vermitteln, erklären, willkommen heißen oder sogar im Ausland arbeiten?!
All das sind schon echte Herausforderungen.
Oft genug denken
Sie dabei sicher: So vieles in englischer Sprache, können die nicht deutsch
sprechen, singen, schreiben? Leider nein! Englisch ist nun mal die
Weltsprache! Das zeigt die immense
Bedeutung des Englischen als „Brückensprache“ zwischen den Kontinenten und
Nationen unserer Welt.
Diese Gedanken waren für mich Anlass genug, den Entschluss
zufassen, meine Sprachfähigkeiten zu entwickeln. Gedacht - getan: Nicht weit
entfernt von meinem Geschäft befinden sich die Räume einer kleinen privaten
Fremdsprachenschule hier in Radeburg. Dort lerne ich nun in einer kleinen Gruppe
in freundlicher und entspannter Atmosphäre. Eigene positive Erlebnisse
unterwegs und auch Rückmeldungen meiner Mitstreiter im Kurs wie z.B.: „Ich
habe den Kellner sogar verstanden – und er mich!“ – und „Der Wegbeschreibung
konnte ich folgen und habe mein Ziel erreicht!“ bestärken mich in meinem
Vorhaben, nach der Sommerpause weiterzumachen, um irgendwann die englische Sprache
richtig anzuwenden. Und ich bemerke: Ich bin erfolgreich dabei! Trauen Sie sich
doch auch und versuchen Sie es einfach selbst!Andrea Gneuß
Grundschule Radeburg
Der Kirchenchor auf „großer“ Reise
– Ein Rückblick –
Dresdner Heidebogen
Vom 01.05. –
04.05.2014 war der Kirchenchor zu seiner jährlichen Chorreise, diesmal in
Görlitz. 26 Sänger/innen ab 10 Jahren waren dabei. Wir waren in der
Altstadt-Jugendherberge untergebracht, direkt am Untermarkt. Im Gegensatz zum
recht beengten Radeburger Gemeindesaal konnten wir
in der Herberge einen riesigen Proberaum nutzen. Wir genossen diese große Freiheit
mit viel Bewegung, Tanz und schwungvollen Einsingübungen, die keine Langeweile
aufkommen ließen. Neben vielen
abwechslungsreichen Proben erlebten wir eine Orgelführung an der Sonnenorgel,
eine nächtliche Stadtführung, Morgenandachten, eine Wanderung auf die
Landeskrone und sangen in der Peterskirche. Besonders die wunderbare
Gemeinschaft, die wir in diesen gemeinsamen Tagen erlebten, hat uns als Chor
weiter zusammenwachsen lassen. Es waren rundum schöne Tage und wir können die
nächste Chorreise gar nicht erwarten!Fanny
Fischer & Mathias Thieme
Wieder Förder-Geld für Unternehmen, Private und Vereine
Fast ein Jahr
musste das Regionalmanagement der Region Dresdner Heidebogen Bauherren,
Unternehmen und Verbände vertrösten. Für ihre Vorhaben war kein Geld da.
Jetzt aber wird die
neue Förderperiode 2014-20 vorbereitet und es wird wieder Geld fließen.
Die gute Nachricht:
die sächsischen Regionen bekommen nicht mehr vom Freistaat vorgeschrieben in
welchen Bereichen sie Förderung ausreichen dürfen, sondern die Regionen
schreiben ihre Richtlinien selber. Eine Chance für alle, die in der
letzten Förderperiode auf Grund der
Richtlinien abgelehnt werden mussten.
Was bei der
Förderung berücksichtigt werden soll, wird aus dem Bedarf abgeleitet, den
Bauherren, Unternehmen, Kommunen, Kirchen und Vereine beim Dresdner Heidebogen
nun anmelden.
Gut beraten ist,wer sich jetzt
einbringt
Was
für Vorhaben können das sein?
Private Bauherren
können z.B. Sanierungen von Bestandsgebäuden für Wohnzwecke anmelden.
Unternehmen können
Gebäudesanierungen, Unternehmenserweiterungen oder die Investition in
Ausstattungsgegenstände und Maschinen benennen. Auch der Aufbau von
Kooperationen kann förderfähig werden, wenn die Region das will. Das Programm
wird jetzt besonder für Unternehmen interessant, da
die bisher bekannten Programme zahlreiche Einschränkungen hatten.
Innovative Kinder-
und Jungendprojekte oder Projekte für Senioren von Vereinen oder privaten
Trägern sind ebenso gefragt.
Die Beispiele
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
„Wir schließen
nichts aus.“ sagt Regionalmanagerin Kristina Kroemke.
„Wir können in der Entwicklung unserer Förder- und Entwicklungsstrategie
allerdings nur das berücksichtigen wovon wir Kenntnis erlangen.“
Jetzt Projekte anmelden
Alle
Vorhaben können ab sofort beim Regionalmanagement angemeldet werden. Dies
erfolgt mittels Telefonanruf unter 035208 34781 oder über das einfache online-Formular unter www.heidebogen.eu/les.
Kontakt für
Rückfragen:
Dresdner Heidebogen
e.V.
c/o
Regionalmanagement
August-Bebel-Straße
2
01471 Radeburger
info@heidebogen.eu
035208 34781
Ansprechpartner
Regionalmanagement
· Kristina Kroemke
· Klaus Kroemke
· Stefan Graf
Der
Kirchenchor lädt zum Mitsingen ein.
Wir sind alle
keine Profis, können kaum Noten lesen, aber wir singen gerne und nach Herzens
Lust!
Wir
treffen uns zum gemeinsamen Singen immer:
montags 19.30
Uhr im Gemeindehaus – Herzlich Willkommen!!!
AWO-Kinderhaus
Spendenaktion der Hortkinder
Die Hortkinder der
Klassen 2 und 4 des AWO-Kinderhauses „Glückspilze“ organisierten in den
letzten Schulwochen vor den Sommerferien einen eigenen, kleinen Verkaufsstand. Beginnend mit dem Verkauf von selbst
gepflückten und liebevoll gebundenen Blumensträußen konnte man später auch selbstgebastelten Schmuck und Deutschland-Fanartikel gegen
eine kleine Spende erwerben. Mit großem Eifer planten und organisierten die
Kinder ihr Verkaufsprojekt. So wurden Absprachen über die Gestaltung des
Verkaufsstandes getroffen, kreative Ideen für weitere Verkaufsangebote
entwickelt, über verschiedene Werbemöglichkeiten nachgedacht, Preislisten
erstellt und auch der Auf- und Abbau organisiert, und, und, und. Schließlich
wurde auch über die Verwendung des eingesammelten Geldes diskutiert und schnell
waren sich die Kinder einig: Wir wollen das Geld dem Kinderhaus spenden und den
Kindern davon etwas zum Spielen kaufen. Inzwischen haben die Kinder dafür
schon einen stattlichen Spendenbetrag von 65,36 € erzielt!
Dieses von den
Hortkindern selbst-initiierte Projekt zeigt uns, mit
welchem hohen Engagement sich Kinder für eine ihnen wichtige Sache einsetzen
können und in der Lage sind, diese gezielt umzusetzen. Wir sind stolz auf euch
und danken euch für dieses tolle Erlebnis!
Anzeigenschlussfür den nächstenRadeburger
Anzeiger ist der 22.08.2014
Tel.
035208/80810
www.kroemke.com
Gern machen wir den Kleinen eine Freude
KOMMT GRATULIEREN
Ausgabe:
08/2014
Den Jubilaren herzliche Glückwünsche übermitteln die Bürgermeisterin und
der Gemeinderat Ebersbach. Wir wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.
Erscheinungstag:
01.08.2014
zum 92. Geburtstag
am 09. August Hantke,
Marianne Freitelsdorf
zum
85. Geburtstag
am 09. August Weiß,
Herbert Ebersbach
am 18. August Sorschke,
Helga Rödern
am 19. August Finsterbusch,
Winfried Cunnersdorf
zum 80. Geburtstag
am 06. August Haase, Manfried Reinersdorf
zum 75. Geburtstag
am 14. August Altmann, Ursula Reinerdorf
am 19. August Franzke,
Helmut Naunhof
am 21. August Nichterlein,
Edda Naunhof
am 22. August Keilig, Harry Rödern
zum 70. Geburtstag
am 13. August Szarvas,
Laszlo Ebersbach
am 17. August Dr.
Pawlik, Roland Beiersdorf
am 25. August Höhne, Uwe Reinersdorf
am 27. August Kummer,
Lutz Rödern
am 29. August Kirschner,
Ina Kalkreuth
Gemeinde Ebersbach
Gemeinde Ebersbach
Gemeinde Ebersbach
· Landkreis Meißen · Wahlkreis – 38 Meißen 2
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag,
dem 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag
statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist
in folgende 9 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahl- Abgrenzung Bezeichnung bezirk
Nr. des
Wahlbezirks des
Wahlraums
11 Beiersdorf Gemeindehaus
Hopfenbachstr. 15, Beiersdorf
12 Bieberach FFW-Versammlungsraum Heidestr.6,
Bieberach
13 Cunnersdorf Gemeinderaum Lange
Str.11, Cunnersdorf
14 Ebersbach Gemeindeverwaltung Am Bahndamm 3,
Ebersbach
15 Freitelsdorf Gemeindehaus
Straße d. Jugend
4, Freitelsdorf
16 Kalkreuth Feierraum Geschenke-Shop Am
Kindergarten 2, Kalkreuth
17 Naunhof Gemeinderaum Schulstraße
18, Naunhof
18 Reinersdorf/Göhra Feierraum Am
Steinkreuz 1, Reinersdorf
19 Rödern Kegelbahn Radeburger Str. 8a, Rödern
In
der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 10. August 2014
übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem
der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des
Briefwahlergebnisses am Wahltag um
18.00 Uhr im Sitzungssaal der
Gemeindeverwaltung Ebersbach, Am Bahndamm 3 in Ebersbach zusammen.
3. Jeder
Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung
mitzubringen und seinen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten.
Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei der Wahl abgegeben. Gewählt
wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des
Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel
enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen
der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und
deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine
solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts
und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung;
b) für die Wahl
nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegenenfalls
deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der
zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für
die Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat
eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsichen Landtag berechnet sich allein aus der Anzahl der
Listenstimmen. Der Wähler gibt
a) seine Direktstimme
zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines
Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und
b) seine Listenstimme
zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des
Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel
muss vom Wähler in der Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen
Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen
nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung
sowie die im Anschluss daran folgende Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit
dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die
einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der
Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl
wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen
Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am
Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.
6. Jeder
Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer
unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder
das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des
Strafgesetzbuches).
7. In keinem
Wahlbezirk werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt.
Ebersbach,
01.08.2014 gez. Fehrmann,
Bürgermeisterin
Bekanntmachung
über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die
Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Sächsischen Landtag
am 31. August 2014
1. Am 31. August
2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Wählen kann nur, wer in
das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Das
Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde Ebersbach wird in
der Zeit vom 11. August bis 15. Au-gust 2014 während
der üblichen Dienst-stunden in der
Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt, Am Bahndamm 3 in 01561 Ebersbach
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Jeder
Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person
im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter
die Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen,
muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder
Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung
besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im
Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Sächsisches Meldegesetz eingetragen
ist. Während der Einsichtsfrist ist das Anfertigen von Auszügen aus dem
Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte gegen Erstattung der Sachkosten
zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner
Personen steht. Die Auszüge dürfen nur zu diesem Zweck verwendet und
unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Das
Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme
ist durch ein Datensichtgerät möglich.
3. Wer das
Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit
der Einsichtnahme - siehe Pkt. 2. - bei der Gemeinde
schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen. Soweit
die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der der Einspruchsführer
die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
4. Wahlberechtigte,
die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 10.
August 2014 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine
Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen
will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte,
die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits
einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
5. Wer einen
Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 38 Meißen 2
durch Stimmabgabe
in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl
teilnehmen.
6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
6.1 ein in das
Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
6.2 ein nicht in
das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er
nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in
das Wählerverzeich-nis (10. August 2014) oder die
Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (15. August 2014) versäumt hat,
b) wenn sein Recht
auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen in Pkt.
a) entstanden ist,
c) wenn sein
Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst
nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.
Wahlscheine können
von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 29.
August 2014, 16.00 Uhr, bei der Gemeinde schriftlich oder mündlich beantragt
werden. Die Schriftform gilt durch
Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare
elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist
unzulässig. In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des
Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben.
Nicht in das
Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können den Antrag noch bis zum
Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener
plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Versichert ein
Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht
zugegangen ist, kann ihm bis zum 30. August 2014, 12.00 Uhr, ein neuer
Wahlschein erteilt werden.
Wer den Antrag für
einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann
sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
7. Zusammen mit dem
Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des
Wahlkreises,
- einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
- einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag
mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt der
Wahlberechtigte den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, wird ihm
Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. An einen
anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und
Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn dieser sich ausweisen kann
und die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweist.
Bei der Briefwahl
muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so
rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der
Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch
abgegeben werden.
Der Wahlbrief wird
im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich
befördert.
8. Wird die
Erteilung eines Wahlscheines versagt, kann dagegen bis zum 18. August 2014 bei
der Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch
eingelegt werden.
Ebersbach, 01.
August 2014
Fehrmann
Bürgermeisterin
Seniorenbetreuung Ebersbach
Seniorenbetreuung Ebersbach
Grillfest
an der „Bockwindmühle“in Ebersbach
Veranstaltungen im Monat August 2014der Gemeinde
Ebersbach
Sie wissen noch
nicht wohin, dann hier unsere Hinweise:
03. August 2014 Badewannenrennen
14:00 Uhr Jugendtreff
Cunnersdorf e.V.
16. August 2014 Vogelschießen in Niederebersbach
12:00 Uhr Ebersbacher
Schützenverein 1873 e.V.
22. – 24. August
2014 Dorffest in Göhra 19:00 Uhr Dorfclub Göhra e.V.
23./24. August 2014 Dorffest mit Vogelschießen
13:00 Uhr Ortsfeuerwehr
Bieberach
23. August 2014 Open-Air am Schützenhaus Ebersbach
19:00 Uhr Jugendverein
Ebersbach e.V.
Liebe Rentnerinnen
und Rentner
von Ebersbach,
wir möchten Sie
ganz herzlich zu unserem gemütlichen Grill-Nachmittag am Freitag, dem 05. Sep-tember 2014, um 14:00 Uhr an die „Bockwindmühle“ in
Ebersbach einladen. Der Unkostenbeitrag beträgt für Kaffee, Kuchen und
Gegrilltes 8,00 Euro/pro Person. Die Kosten für Getränke sind selbst zu tragen.
Als Gast erwarten
wir Herrn Gerisch, Geschäftsführer der Baustoffwerke
am Wetterberg GmbH in Ebersbach.
Sollten Sie Lust
auf diesen Nachmittag haben, dann melden Sie sich bitte bis zum 29. August
2014 in der Gemeindeverwaltung Ebersbach oder im Getränkehandel.
Frau Schopies, Petra (Telefon: 035208-95511) und Frau Förster,
Sabine (Telefon 035208-387740) nehmen Ihre Anmeldung und den Unkostenbeitrag
entgegen.
Wir freuen uns auf
eine rege Beteiligung. Ihre Seniorenbetreuung
Ebersbach
Oberschule Ebersbach
Gemeinde Ebersbach und Stadt Radeburg
Gemeinde Ebersbach
Beschlüsse
der Gemeinde Ebersbach
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die
Planfeststellung für das Bauvorhaben „Ersatzinvestition Ferngasleitung (FGL) 02
Lauchhammer - Weißig mit
Anschlussleitung“
ONTRAS-Vorhaben-Nr. ON 14002
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -
Az.: DD32-0513.20/EnWG/2013-04
Vom 15. Juli 2014
Verabschiedung von Schulabgängern
Verabschiedung von Schulabgängern
In den öffentlichen
Sitzungen des Gemeinderates am 03.07.2014 und des Technischen Ausschusses am
09.07.2014 wurden nachstehende Beschlüsse gefasst.
47/06/2014
Beschluss zu einem
Vorkaufsrecht der Gemarkung Ober- und Niederrödern
Gemeinderat
48/07/2014
Zuschlagserteilung
für die Bauleis-tung „Sanierung Fassade Schloss
Lauterbach“ Los 1 – Gerüstbau an das Unternehmen
Gerüstbau Linge
Großthiemig
laut Angebot vom 23.06.2014
49/07/2014
Zuschlagserteilung
für die Bauleistung „Sanierung Fassade Schloss Lauterbach“ Los 2 –
Putzarbeiten an das Unternehmen Baubetrieb Voigtländer GmbH Oschatz laut
Angebot vom 20.06.2014
50/07/2014
Zuschlagserteilung
für die Bauleistung „Sanierung Fassade Schloss Lauterbach“ Los 3 –
Stuckarbeiten an den Stukkateurmeister Ronald
Pietzsch Ebersbach laut Angebot vom 20.06.2014
51/07/2014
Zuschlagserteilung
für die Bauleistung „Sanierung Fassade Schloss Lauterbach“ Los 4 –
Malerarbeiten an das Unternehmen Fuchs + Girke GmbH
Ottendorf-Okrilla laut Angebot vom 18.06.2014
52/07/2014
Zuschlagserteilung
für die Bauleistung „Sanierung Fassade Schloss Lauterbach“ Los 5 –
Natursteinarbeiten an das Unternehmen Hartmut
Witschel Großenhain laut Angebot vom
16.06.2014
53/07/2014
Zuschlagserteilung
für die Bauleistung „Sanierung Fassade Schloss Lauterbach“ Los 6 –
Klempnerarbeiten an das Unternehmen Lutz Krause GmbH Schönfeld laut Angebot
vom 23.06.2014
54/07/2014
Zuschlagserteilung
zur Errichtung einer Spielplatzanlage im Außenbereich der Kindertagesstätte „Röderspatzen“
im Ortsteil Rödern an das Unternehmen Holzdesign
Naumann aus Haselbachtal OT Bischheim
laut Angebot vom 12.06.2014
55/07/2014
Beschluss zum Kauf
von Flächen der Straße „Alte Dorfstraße“ in Naunhof
56/07/2014
Beschluss zu
überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 20 T€ für den Erwerb von Rechentechnik für
die Oberschule Ebersbach
57/07/2014
Spendenannahme von
Einrichtungen der Gemeinde Ebersbach
Technischer Ausschuss
58/07/2014 bis
71/07/2014
Beschlüsse zu
Bauvorhaben und Vorkaufsrechten von Bürgern in der
Gemeinde Ebersbach
Mit Planfeststellungsbeschluss
der Landesdirektion Sachsen vom 24. Juni2014 ist der Plan für das oben genannte
Verfahren gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 3 Abs. 4
des Gesetzes vom 4. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3746) geändert worden ist, und § 1
des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens-
und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl.
S. 142), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503, 533) geändert worden ist in Verbindung
mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar
2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli
2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, festgestellt worden.
Dem Vorhabenträger wurden
Auflagen erteilt.
In dem
Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen
Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung
des Planfeststellungsbeschusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine
Ausfertigung der festgestellten Pläne liegen vom 26. August bis
einschließlich 9. September 2014 in der
- Stadtverwaltung Dresden, Stadtplanungsamt,
Plankammer, Zimmer 3342, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden
- Stadtverwaltung Coswig, Bürgerbüro, Karrasstraße 2, 01640 Coswig
- Gemeindeverwaltung Ebersbach, Sekretariat, Am
Bahndamm 3, 01561 Ebersbach
- Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich
Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain
- Gemeindeverwaltung Klipphausen,
Bauverwaltung, Außenstelle Röhrsdorf,
Pinkowitzer Straße
2, 01665 Klipphausen
- Gemeindeverwaltung Lampertswalde,
Sekretariat, Ortrander Straße 2,
01561 Lampertswalde
- Gemeindeverwaltung Moritzburg, Zimmer C 05, Schloßallee
22, 01468 Moritzburg
- Stadtverwaltung Radebeul, Technisches
Rathaus, Zimmer 1.08, Pestalozzistraße 6, 01445 Radebeul
- Stadtverwaltung Radeburg, Sekretariat
Bauamt, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg
- Gemeindeverwaltung Schönfeld, Bauverwaltung,
Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld
- Stadtverwaltung Tharandt, Bürgerbüro
(Erdgeschoss), Schillerstraße 5, 01737 Tharandt
- Stadtverwaltung Wilsdruff, Raum 34 im 2.
Obergeschoss, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff
während der
Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Der
Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen
entschieden worden ist zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der
Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).
Rechtsbehelfsbelehrung
des Planfeststellungsbeschusses:
Gegen diesen
Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung
Klage beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht, Ortenburg 9, 02625 Bautzen,
schriftlich erhoben werden.
Die Klage kann beim
Sächsischen Oberverwaltungsgericht auch elektronisch erhoben werden nach Maßgabe
der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa
über den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Aktenführung, die
elektronischen Register und das maschinelle Grundbuch in Sachsen (Sächsische
E-Justizverordnung – SächsEJustizVO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. April 2014 (SächsGVBl. S.
94, 95).
Als Zeitpunkt der
Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist des Planfeststel-lungsbeschlusses.
Für die Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss mittels
Postzustellungsurkunde oder Empfangsbekenntnis zugestellt wurde, ist dagegen
der tatsächliche Zeitpunkt der Zustellung maßgeblich.
Die Klage muss den
Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.
Vor dem
Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im
Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen.
Dies gilt auch für Pro-zesshandlungen, durch die ein
Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht eingeleitet wird.
Als Bevollmächtigte
sind nur die in § 67 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 4, 5 und 7 sowie Abs. 4 Satz
4 VwGO bezeichneten Personen und Organisationen
zugelassen. Dies sind Rechtsanwälte und Rechtslehrer an einer staatlichen oder
staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedsstaates der Europäischen
Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die die Befähigung zum Richteramt besitzen.
Weiter sind dies berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft für ihre
Mitglieder, Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern sowie Zusammenschlüsse
solcher Verbände für ihre Mitglieder oder für andere Verbände oder
Zusammenschlüsse mit vergleichbarer Ausrichtung und deren Mitglieder, sowie
juristische Personen, deren Anteile sämtlich im wirtschaftlichen Eigentum einer
Gewerkschaft oder einer Vereinigung von Arbeitgebern oder Zusammenschlüssen
solcher Verbände stehen, wenn die juristische Person ausschließlich die
Rechtsberatung und Prozessvertretung dieser Organisation und ihrer Mitglieder
oder anderer Verbände oder Zusammenschlüsse mit vergleichbarer Ausrichtung und
deren Mitglieder entsprechend deren Satzung durchführt und die Organisation
für die Tätigkeit der Bevollmächtigten haftet. Behörden und juristische
Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung
ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch
eigene Beschäftigte mit der Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte
mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des
öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer
öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.
Die
Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss hat gemäß §
43 e Abs. 1 EnWG keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den
vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO muss gemäß § 43 e Abs. 1 Satz 2 EnWG
innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses beim
oben genannten Gericht gestellt und begründet werden. Treten später Tatsachen
ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der
durch den Planfeststellungsbeschluss Beschwerte einen hierauf gestützten
Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO innerhalb
einer Frist von einem Monat stellen. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem
der Beschwerte von den Tat-sachen Kenntnis erlangt.
Die Bekanntmachung
einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses ist während des vorgenannten
Zeitraums außerdem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachse.de/bekanntmachung
einsehbar.
Dresden, den 15.
Juli 2014
Gez. Dietrich
Gökelmann
Präsident
Die Oberschule
Ebersbach verabschiedet sich von ihren 49 Real- und 4 Hauptschülern. Wir gratulieren
allen Schulabgängern ganz herzlich zum
Erwerb des Realabschlusses / Hauptschulabschlusses und wünschen ihnen das
Beste auf dem Weg ins Leben.
Besonders stolz können
Linda Krause 10 a Ø
1,25
Marie Leonhardt 10 a Ø
1,30
Victoria Redmond 10 b Ø
1,06
Bettina Schur 10 b Ø
1,13
Vincent Mißbach 10 b Ø 1,19
sein.
Mit ihren
herausragenden Leistungen gehört Victoria Redmond zu den sächsischen Schülern,
die am 14.07.2014 im Sächsischen Landtag besonders geehrt wurden. Gratulation !
Lauterbach
Sommerfest bei den „Hopfenbachflöhen“ in Lauterbach
Nur die ersten paar
Minuten meinte es das Wetter nicht ganz so gut mit den 50 „Hopfenbachflöhen“
und ihren 110 Gästen. Die Sonne wagte sich aber schon bald wieder hervor und
das Programm zum jährlichen Sommerfest konnte wie geplant vorgeführt werden.
Stolz präsentierte das Team um Leiterin Sabine Böhnisch
Tanz- und Mitsingspiele für die Kleinsten, die etwas älteren Kindern zeigten
die Erfolge der musikalische Frühförderung durch die Musik- und Kunstschule
des Landkreises. Verblüffend war der Grad an Begeisterung für die fremde
Sprache im „Vorschul-Englisch“-Kurs, bei der
anschließenden Modenschau zeigten fünf talentierte Paare Kleider historischer
Epochen, die vom Kostümverleih Tennert (Ebersbach) zur
Verfügung gestellt wurden. Nach Programmende konnte
jeder individuell die Spielstationen Verkehrsparcour, Grabbeltunnel oder
Büchsenweitwurf ansteuern, ebenso die Hüpfburg der Fima
Söhnel (Großenhain) oder die Abordnung der Beiersdorfer Feuerwehr und der Dresdner Bereitschaftspolizei.
Die Einhaltung der Spielregeln beim Fußball „klein gegen groß“ überwachte mit
milder Strenge Reinhard Pittwohn (Ebersbach), mit
dem nachfolgend als willkommene Stärkung angelegten gemeinsamen Abendessen
klang das Sommerfest am frühen Abend entspannt aus. Allen genannten Unterstützern
und besonders dem Schloss- und Parkverein Lauterbach für die bereitgestellten
Sitzgelegenheiten danken die „Hopfenbachflöhe“ und deren Gäste von ganzem
Herzen. Dr. Michael Eckardt (Naunhof)
Gemeinde Ebersbach
Amtliche Bekanntmachung
Zahlungserinnerung 3. Rate Grundsteuer
Fälligkeit 15.08.2014
Es wird darauf
hingewiesen, dass die Gemeindekasse bei verspäteten Zahlungen Säumniszuschläge
und Mahngebühren erheben muss.
Um dies zu
vermeiden empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren.
Bitte geben Sie bei der Überweisung das Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung
richtig zugeordnet werden kann.
Bankverbindung der
Gemeinde: Sparkasse Meißen
Kto-Nr.:
3046000056, BLZ: 85055000
IBAN DE 13 8505
5000 3046 0000 56 - BIC SOLADES1MEI
Ebersbach
Auf zum 56. Ebersbacher Vogelschießen
am 16. August 2013
auf der Vogelwiese zu Niederebersbach
– mit Kindervogelschießen, Kinderfest, und Rahmenprogramm
12.00 Uhr Treffen der Schützen und Gäste am
Schützenhaus, von der Festwiese fahren
Zubringerbusse
13.00 Uhr Abmarsch
des 2014er Schützenzuges mit König vom Schützenhaus zum Festplatz, begleitet vom Ortrander
Spielmannszug – anschließend
Beginn des Schießens
Für
das leibliche Wohl unserer Gäste wird gesorgt.
Es lädt Sie herzlich ein der
Englisch-Lehrerin Bea Klotzsche und ihre Schützlinge beim
Würfelsinge-Spiel (Foto: M. Eckardt)
Ebersbach
Musikalische Früherziehung in Ebersbach:
In
den Kindertagesstätten „Hopfenbachflöhe“
(OT Lauterbach), „Zwergenland“ (OT Kalkreuth) und „Röderspatzen“(OT Rödern)
gibt es für die Kinder die Möglichkeit, den Unterricht in Musikalischer
Früherziehung zu besuchen. Des weiteren wird in der Kindertagesstätte „Mühlenwichtel“
Vorschultanz angeboten. Der Unterricht wird durch die Lehrkräfte der
Musikschule des Landkreises Meißen erteilt.
Im kommenden Schuljahr wird es wieder freie
Plätze geben.
Weitere
Informationen können im Musikschulbüro Riesa unter der Telefonnummer 03525/733375
erfragt werden
Ebersbach
Ausfahrt der
Ebersbacher Mühlenwichtel
Recycling
Hausmüllentsorgung – schwarze Tonne
Ebersbach und
Ortsteile Montag, 11. und 25.
August 2014
Entsorgung – gelber Sack
Ebersbach und
Ortsteile Montag, 04. und 18.
August 2014
Papierentsorgung – blaue Tonne
Ebersbach und
Ortsteile Donnerstag, 14.
August 2014
Bioabfall
Montag, 04./
11./ 18. und 25. August 2014
Die Abfallbehälter
/ - säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur
Abholung bereitzustellen. Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
Grünschnittannahme
an den
Oxydationsteichen am Wetterberg, Kalkreuther Straße
in Ebersbach
Sonnabend,
13. September 2014
Einen tollen
Kindertag erlebten die
Mühlenwichtel
dieses Jahr dank einiger großzügiger Spender aus der Elternschaft. So war der
Tag gefüllt mit mehreren Höhepunkten, an die sich die Kinder wohl noch lange
erinnern werden. War es die Busfahrt durch unseren Kreis, das Übersetzen mit
der Fähre, Picknick auf der Wiese, Füttern und Streicheln der verschiedenen
Tiere – hier kam wirklich Jeder auf seine Kosten.
Herzlichen Dank den
Firmen Hausbauservice Uwe Weichold, Komplettbau
Ebersbach GmbH sowie der Bäckerei & Konditorei Boeltzig,
die uns diesen wunderschönen Tag finanzierten.
Abwasserzweckverband „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“
03522/38920
Bei Störungsmeldungen erreichen Sie
uns über folgende Telefonnummer: 0 15 22 / 5 14 95 33
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
Ebersbacher Schützenfest
Mit einer Blutspende beim DRK auch in den Ferien Leben
retten
DRK-Blutspendedienst
Nord-Ost startet Dankeschön-Aktion „Fahrradset“ für die Blutspende in der
Ferienzeit:
Aktionszeitraum für
das Dankeschön-Präsent 2014 in Sachsen vom 30.06. bis 13.09.2014.Darum kommen
Sie Blut spenden am Montag, 18. August 2014 von 15:30 – 19:00 Uhr in der
Grundschule Kalkreuth, Großenhainer
Straße 2. DRK-Blutspendedienst Nord-Ost, gemeinnützige GmbH Dresden
De Randfichten & de Pfeif
Auftritt
am 21.09.2014 – 15 Uhr
Kartenvorverkauf
jeden So. von 10-12 Uhr im Ebersbacher Schützenhaus
und bei Michael Wirthgen,
Ebersbacher
Hauptstraße 121,
Tel. 035208/4054