Radeburger Anzeiger / Dresdner Land Anzeiger

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Nr. 02/2002

126.(13.) Jahrgang

nächste Ausgabe: 15.02.2002

Ausgabetag: 01.02.2002

Impressum: Radeburger Anzeiger, seit 1876, 124. (11.) Jahrgang, neu begründet auf Anregung des Runden Tisches 1990 von Frau Kerstin Fuhrmann und Herrn Pfarrer i.R. Martin Koch, Amtsblatt der Stadt Radeburg, unabhängige Zeitung und Bekanntmachungsblatt für Radeburg (mit Bärwalde,Bärnsdorf, Berbisdorf und Volkersdorf und Großdittmannsdorf,), mit dem Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach (mit Beiersdorf, Bieberach, Cunnersdorf, Ermendorf, Freitelsdorf, Hohndorf, Kalkreuth, Lauterbach, Marschau, Naunhof, Reinersdorf und Rödern), Steinbach, Tauscha (mit Dobra, Kleinnaundorf, Würschnitz und Zschorna) und mit `s Blatt, Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Schönfeld (mit Schönfeld und Weißig a.R.) sowie des Abwasserzweckverbandes „Trinkwasserschutzzone Radeburg" . Herausgeber, Layout und Satz: Werbung und Kommunikationsdesign Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208) 80810. Verantwortlicher Redakteur: Klaus-Dieter Kroemke, August-Bebel-Str. 2, Tel. (035208)80810, Fax: 80811, Internet: www.radeburg.de und www.dresden-land.de/raz.html, e-Mail: radeburg@nikocity.de;Verantwortlich fur die amtlichen Teile: Für Amtsblatt der Stadt Radeburg: Bgmst. Dieter Jesse, für Amtsblatt der Gemeinde Ebersbach: Bgmst. Margot Fehrmann, für Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Schönfeld, Hans-Joachim Weigel, Vorsitzender des Verwaltungsverbandes und für den AZV „Trinkwasserschutzzone Radeburg" Wolfgang Hofmann, Vorsitzender des AZV. Verantwortliche für den Anzeigenteil: Monika Kroemke, August-Bebel-Str. 2, 01471 Radeburg, Tel.: (035208) 80810, Fax. 80811. Der Radeburger Anzeiger erscheint i.d.R. 14-tägig, die enthaltenen Amtsblätter mindestens 1 x im Monat. Anzeigenschluß ist am letzten Freitag vor dem jeweiligen Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste: Nr. 3/1995, Mediadaten werden auf Wunsch zugesandt. Ortspreis 0,70 Euro/mm, für private Anzeigen 0,35 Euro/mm. Für die Gemeindeverwaltungen der o.g. Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit, bei mit Einnahmen verbundenen Veranstaltungen 0,35 Euro/mm. Rechte: Nachdruck, auch auszugsweise, oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Leserzuschriften werden als zur Veröffentlichung bestimmt angesehen, wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist und können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt werden.

zum 75. Geburtstag

am 12.02.02 Paul Daniel Hospitalstr. 16

zum 80. Geburtstag

am 04.02.02 Britta Haschke Glasstraße 49

am 16.02.02 Helene Heisig Kirchgasse 4

am 16.02.02 Heinz Lehmann Hauptstr. 53,

OT Berbisdorf

am 17.02.02 Heinz Meister An der Waage 16,

OT Bärwalde

zum 85. Geburtstag

am 09.02.02 Wilhelm Sichma Hospitalstraße 10

Herzliche Glückwünsche übermittelt

die Stadtverwaltung Radeburg

KOMMT GRATULIEREN

Ev.-Luth. Kirche Radeburg

Tag und Nacht erreichbar

Familie Manfred Balbrink

Bahnhofstr. 2 • 01471 Radeburg

Tel. (035208)2403

Eine würdevolle Bestattung muß nicht teuer sein.

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V Auf Wunsch Beratungen im Trauerhaus

Im Trauerfall...

Tag und Nacht

erreichbar

0351/4299942

Trauer- oder Sargfeiern

in eigener Feierhalle

nach Absprache möglich

Sprechzeit Pfr. Seifert: dienstags 17 - 18 Uhr

oder nach Vereinbarung! Tel. 035208/2333

Im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter grüßt sie herzlich Ihr Pfarrer Frank Seifert

Katholische Kirche Radeburg

Kapelle zum Heiligen Kreuz . An der Promnitz 2

Jeden Sonntag findet unser Gottesdienst um 10.45 Uhr statt.

Ansprechpartnerin:

Frau Weiß, Bärwalder Str. 12, Radeburg, Telefon:035208/80799

Bibelstunden: 19.30 Uhr jeden Mittwoch

Vorschulkreis: 09.30 Uhr sonnabends

Junge Gemeinde: 19.00 Uhr mittwochs

Mutti-Kind-Kreis: 09.00 Uhr Dienstag, 12.02.

Frauenkreis: 14.30 Uhr Dienstag, 05.02.

Sonntag, 03. Feb. 09.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst

glz. KindergottesdienstSonntag, 10. Feb. 09.00 Uhr Predigtgottesdienst

glz. Kindergottesdienst

Sonntag, 17. Feb. 09.00 Uhr Predigtgottesdienst

glz. Kindergottesdienst

Augenärztlicher Notdienst

Dienstbereitschaft: werktags: 19 - 7 Uhr;

Wochenende u. Feiertage von 7 - 7 Uhr

01.02.02 - 08.02.02

Dr. Voigt, Meißen, (03521) 403021 o. (0173) 3661019

08.02.02 - 15.02.02

Dr. Riese, Radeburg, (035207) 81464

15.02.02 - 22.02.02

Dr. Otto, Meißen, (03521) 734788 o. (0174) 3567830

Zahnärztlicher Notdienst

Radeburg / Moritzburg

An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen

jeweils von 9 - 11 Uhr.

02./03.02. DS Reinhold Radeburg (035208) 80516

09./10.02. DS Schnee Moritzburg (035207) 82382

16./17.02. Dr. Krjukow Moritzburg (035207) 82118

Apothekenbereitschaftsplan

Apotheken in Großenhain und Radeburg in Dienstbereitschaftswochen alleTage 18 - 20 Uhr, sonn- u. feiertags 10 - 12 und 18 - 20 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten Rufbereitschaft an der Sprechanlage der Apotheke oder über Telefon.

02.02.-08.02.02, 7 Uhr

Hirsch-Ap., Moritzburg, Schlossallee 20, 035207/81911

02.02.- 09.02.02, 7 Uhr

Stadt-Ap., Großenhain, Naundorfer Str., 03522/51560

09.02.-12.02.02, 7 Uhr

Ap.am Kupferb., Großenhain, Rostiger Weg 5, 03522/310020

12.02.- 16.02.02, 7 Uhr

Marien-Ap., Großenhain, Neumarkt 13, 03522/502655

Großenhain, Radeburg und Umgebung

Bereitschaftszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag

19.00 7.00 Uhr

Mittwoch

14.00 7.00 Uhr

Freitag

14.00 8.00 Uhr

Sonnabend

08.00 8.00 Uhr

Sonntag u. Feiertag

8.00 8.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr

Die Vermittlung des diensthabenden Bereitschaftsarztes für einen dringenden Hausbesuch bzw. eine telefonische Beratung erfolgt in dieser Zeit über die Rettungstelle Meißen:

Telefon:

03521-73 85 21

Montag, den 04.02.02

13.00 Uhr Handarbeitszirkel

14.00 Uhr Rommé-Spiel

14.00 Uhr Seniorensport in

Bärwalde

Dienstag, den 05.02.02

14.00 Uhr Treffpunkt

Sportgruppe Radeburg

17.00 Uhr Seniorenenglisch

Mittwoch, den 06.02.02

13.45 Uhr Seniorensport in

Großdittmannsdorf, anschl.

lustige Faschingsrunde

15.30 Uhr Seniorensport in

der H.-Z.-Schule

Donnerstag, den 07.02.02

14.30 Uhr Seniorentreff mit Video-film und Vortrag „Reise Israel" durch Herrn Schäfer

Freitag, den 08.02.02

ab 09.30 Uhr Seniorenschwimmen in Meißen, Abfahrt ab Museum u.a. Haltestelle nach Absprache

Montag, den 11.02.02

Treffpunkt ab 12.50 Uhr Großd. und 13.00 Uhr Tankstelle und Busbahnhof zur Modenschaufahrt nach Dresden

Dienstag, den 12.02.02

13.00 Uhr Handarbeitszirkel

14.30 Uhr Seniorensport in

Bärwalde, anschl. lustige

Faschingsrunde

Mittwoch, den 13.02.02

14.00 Uhr Seniorentreff in

Großdittmannsdorf mit Gesprächsrunde durch Mitarbeiter der Kriminalpolizei Riesa

15.30 Uhr Seniorensport in

der H.-Z.-Schule

Donnerstag, den 14.02.02

14.30 Uhr Seniorentreff mit

lustiger Faschingsrunde (Hütchen und Kostüm sind gern gesehen)

Veranstaltungen im Februar 2002

Seniorenclub

Notdienste

Ärztlicher Notdienst

Stadt Radeburg

TSV 1862 Radeburg · Abteilung Fußball

TSV 1862 Radeburg

Handball

Erscheinungs-

tag:

01.02.2002

Senioren

Sonntag, 10. Februar

10.00 Uhr in Naunhof Predigt- u. Kindergottes- dienst, Pfr. i.R. Heinze

(Weinböhla)

Sonntag, 17. Februar

08.30 Uhr in Naunhof Predigtgottesdienst

10.00 Uhr in Reinersdorf Predigtgottesdienst

Alle weiteren Gemeindeveranstaltungen entnehmen Sie bitte unserem GEMEINDEBRIEF.

Wir laden zu den

folgenden Gottesdiensten

ganz herzlich ein

Ev.-Luth. Kirche

Rödern

Sprechzeit von Pfarrer Seifert:

Di. von 17.00 -18.00 Uhr im Pfarrhaus Radeburg oder nach Vereinbarung! Tel. 035208/2333

Im Namen der Kirchvorsteher und Mitarbeiter

grüßt Sie herzlichst

Ihr Pfarrer Frank Seifert

Sonntag, 10. Feb. 10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst

glz. Kindergottesdienst

Junge Gemeinde: 19.30 Uhr, jeden Dienstag

Bibelwoche über das 2. Buch Mose - Thema:"Gott führt ins Leben" (jeweils 19.30 Uhr)

Mo, 04.02.: „Gott ist heilig" (Pfr. Seifert)

Di, 05.02.: „Befreite feiern Gottes Sieg" (Pfr. Matschke)

Mi, 06.02.: „Gott macht einen Unterschied" (Pfrn. Hiecke)

Do, 07.02.: „Gott beunruhigt" (Pfr. Stempel)

Ortsteil Beiersdorf

Paduch, Erich 09.02. 91 Jahre

Ortsteil Ebersbach

Rothe, Margarethe 01.02. 96 Jahre

Hähne, Siegmund 02.02. 75 Jahre

Rothe, Erich 09.02. 80 Jahre

Ortsteil Naunhof

Albrecht, Kurt 07.02. 90 Jahre

(Pflegeheim)

Ortsteil Rödern

Miersch, Ruth 14.02. 75 Jahre

Ortsteil Freitelsdorf

Thomas, Louise 08.02. 80 Jahre

KOMMT GRATULIEREN

Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat Ebersbach gratulieren der Jubilarin recht herzlich und wünschen weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.

Unsere Jubilare im Februar 2002

Stadt Radeburg - Bauamt

Verkehrsbehinderungen

durch Kanal- und Straßenbaumaßnahmen

Bärnsdorf

Die Straßenbrücke Am Teich (zwischen Gasthof und Kirche) über die Promnitz mit Wehr wird unter Vollsperrung erneuert.

Die Umleitung ist örtlich ausgeschildert. Für die Fußgänger wurde eine Behelfsbrücke errichtet. Die Arbeiten werden bei entsprechender Witterung im Februar 2002 abgeschlossen sein.

Der Schmutzwasserkanal „Lindeberg" ist errichtet. Bis voraussichtlich Frühjahr 2002 erfolgt die Wiederherstellung der Straße unter Vollsperrung. Die Arbeiten werden bei entsprechender Witterung wieder aufgenommen. Die Anlieger erhalten gesonderte Informationen zu den Zufahrtsmöglichkeiten. Die Arbeiten werden bei entsprechender Witterung wieder aufgenommen.

Bärwalde

Im gesamten Bereich „An der Wiese" erfolgt die Verlegung der Trinkwasserleitung. Zu Verkehrsbehinderungen kommt es dabei auch auf der Moritzburger und Kalkreuther Straße. Die Anlieger erhalten gesonderte Informationen direkt von der Baufirma. Die Arbeiten werden bei entsprechender Witterung im Februar 2002 abgeschlossen.

Baumaßnahmen des

Straßenbauamtes

Bärnsdorf

Die Brücke im Zuge der S58 über die Promnitz Richtung Autobahn wird erneuert. Bauausführende Firma ist die Wasser- und Tiefbau Kamenz GmbH, Neschwitzer Str. 33, 01917 Kamenz. Die Umleitung ist örtlich ausgewiesen. Die Arbeiten werden bei entsprechender Witterung im Januar 2002 abgeschlossen.

Radeburg

Die Brücke im Zuge der Königsbrücker Straße über die Große Röder - S100 - wird bis Mai 2002 unter Vollsperrung erneuert. Die Umleitung wird über eine Behelfsbrücke in der Würschnitzer Straße geführt - über Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee/Würschnitzer Straße/Lindenweg/Radeberger Straße bzw. in die Gegenrichtung. Auf Grund der dort entstandenen großflächigen Straßenschäden muß mit Behinderungen - auch durch Reparaturarbeiten - gerechnet werden. Für den Aufzug einer Reparaturdecke muß die Strecke gegebenenfalls auch kurzfristig voll gesperrt werden. Beachten Sie bitte örtliche Hinweise. Für Fußgänger wurde an der Königsbrücker Straße eine Behelfsbrücke errichtet - Zugang über Eichenwäldchen bzw. Röderstraße. Bauausführende Firma ist die Eichholz Bau GmbH, Dölzschener Straße 5, 01705 Freital.

Stadt Radeburg

Gewerbestammtisch

04. Februar 2002

kleiner Saal im Hirsch

18.30 Uhr

Schuldnerberatung

18.02.02, 09.-12.00 Uhr

im Rathaus Radeburg

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0173/7257160

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Tel.: 035208/349520

Ferien in Thüringen

Für eine Ferienfahrt vom 11.02. bis 15.02.02 nach Thüringen werden noch Jugendliche im Alter ab 13 Jahren aus der Region Moritzburg und Radeburg gesucht. Neben Wintersport stehen auch Erkundung der Region, Besichtigung von Höhlen und Städten sowie weitere kleine Überraschungen auf dem Programm. Interessenten melden sich bitte bis spätestens

04. Februar unter 0351/8336328 o. 0172/6062071/-2, Mobile Jugendarbeit Moritzburg/ Radeburg, Dresdner Str. 69, 01468 Moritzburg/ OT Reichenberg. Die Teilnahme kostet 75 Euro.

Suche alte Ansichtskarten und Spielzeug: Toni Frenzel, Edenkobener Str. 3a, 01471 Radeburg, Tel.: 035208/30649 oder

0172/3534659

Recycling

Hausmüllentsorgung

_ schwarze Tonne

OT Beiersdorf, Ermendorf,

Hohndorf, Lauterbach, Marschau Donnerstag, 07.02.02

Gemeinde Ebersbach außer o.g. OT Freitag, 08.02.02

Entsorgung Pappe/Kartonagen _ Bündelsammlung

OT Beiersdorf, Ermendorf,

Hohndorf, Lauterbach, Marschau

Sonnabend, 16.02.02

Gemeinde Ebersbach außer o.g. OT

Sonnabend, 23.02.02

Leichtstoffentsorgung _

gelbe Säcke/blaue Tonne

OT Beiersdorf, Ermendorf,

Hohndorf, Lauterbach, Marschau Donnerstag, 14.02.02

OT Bieberach, Cunnersdorf,

Kalkreuth

Freitag, 08.02.02

OT Ebersbach, Freitelsdorf

Freitag, 22.02.02

OT Göhra, Naunhof,

Reinersdorf, Rödern

Freitag, 15.02.02

Bereitschaftsplan vom 04.02.2002 - 18.02.2002

Bereitschaftsbeginn: Mo. 15.30 Uhr; -ende: Mo. 7.00 Uhr

04.02. _ 11.02.2002 Petersohn, Günter

11.02. _ 18.02.2002 Schulze, Dietmar

Zur Bereitschaftsdienstzeit 16.00 Uhr bis 7.00 Uhr und an den Wochenenden erreichbar über Telefon 0172/3649819.

Abwasserzweckverband „Steinbach - Kalkreuth"

Das meinten auch die Senioren als wir uns am 15.01.2002 wieder auf der Bowlingbahn in Beiersdorf trafen. Besonders erfreut waren wir, dass sich unsere Bowlingrunde vergrößerte. Diesmal war es sehr spannend, wer wird den Pokal erringen oder verbleibt er bei dem Sieger vom letzten Mal. Nach zwei spannenden Spielen auf 2 Bahnen stand der 1. Platz nach Punkten fest. Freuen konnte sich Herr Walter Märtner, der den Kampf um den Wanderpokal gewann. Nun sind wir schon auf das nächste Mal am 19.02.2002 gespannt, wer dann der Herausforderung nach kommt.

P. Schulze, R. Steiner

Nachträglich alles Gute zur Diamantenen Hochzeit

für Otto und Thea Mayer aus Ebersbach

Das Jahr 2002 ist schon wieder einen Monat alt und ich denke, man muss noch einmal Rückschau auf das Jahr 2001 halten. Das Programm, was unsere 2 Frauen für uns organisierten hielt eine Menge für uns bereit, wie Kaffeenachmittage, Kreisrundfahrt, Besuch der Papiermühle, Vortrag zum neuen Geld durch die Kreissparkasse, Fahrt durch das vorweihnachtliche Erzgebirge.

Mit der Weihnachtsfeier am 19.12. im Gemeinderaum Reinersdorf fand das Jahr einen schönen Abschluss. Der Hort der Grundschule Lauterbach und der Frauenchor Ebersbach erfreuten uns mit ihren Darbietungen.

Auf diesem Wege möchten wir allen, die zum Gelingen der Veranstaltungen beigetragen haben, ein Dankeschön aussprechen.

Rentner von Reinersdorf

und Göhra

Zahlungserinnerung für den Monat Februar 2002

15.02.2002

Hundesteuer und 1. Rate Grundsteuer lt. Bescheid vom

02.01.2002

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse bei verspäteten Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben muss.

Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie am Lastschrift-Einzugsverfahren teilzunehmen.

Bei Überweisungen wird um Angabe des Buchungszeichens gebeten, um Ihre Zahlung richtig zuordnen zu können.

Kreissparkasse Riesa-Großenhain: Kto-Nr. 3046000056, BLZ 85050200

Der Dezember des vergangenen Jahres war in unserer Einrichtung eine besinnliche Zeit mit vielen Heimlichkeiten und Überraschungen zur Vorfreude auf das Weihnachtsfest.

Alle Kinder backten Plätzchen, bastelten Glückwunschkarten und Weihnachtsschmuck. Wir sangen viele Weihnachtslieder und hörten schöne Weihnachtsgeschichten. Der Nikolaus kam uns besuchen und brachte für jedes Kind eine Überraschung mit.

Für unsere Eltern bereiteten alle Kinder ein kleines Weihnachtsprogramm vor, welches den Kleinen und Großen viel Freude bereitete. Als Dank wurde leckerer von den Eltern gesponsorter Kuchen beim gemütlichen Zusammensitzen genascht.

Ein Höhepunkt für unsere Eltern waren zwei gesellige Bastelabende. Die Eltern und Erzieherinnen bastelten viel Weihnachtsschmuck, wie Kerzenständer, Weihnachtsgestecke, kunstvolle Bilder, dekorative Weihnachtskugeln und Sterne und unsere Plätzchen wurden verziert. Diese Dinge wurden auf dem Ebersbacher Weihnachtsmarkt verkauft. Mit dem Erlös konnte der Weihnachtsmann die Geschenkesäcke noch etwas mehr füllen. Gleichzeitig konnten wir noch ein schönes Puppentheater im Januar erleben.

Unser Dank gilt dem Ortschaftsrat Ebersbach und der Familie Stempel für die gute Zusammenarbeit bei der Organisation des Weihnachtsmarktes und dem Gesangsverein für die Kuchenspende.

Nun schauen wir bereits auf die Faschingszeit. Neben viel Spiel und Spaß am Faschingsdienstag in unserer Einrichtung wollen wir Rosenmontag im Dorf Zampern gehen. In diesem Jahr gehen wir von unserer Einrichtung aus in Richtung „Scharfe Ecke".

Das Team der Kinderkombination

Ebersbach

Dabei sein ist alles!

Mit Schwung zum Sieg: Walter Märtner

Kinderkombination Ebersbach

Weihnachtszeit war wunderschön aber jetzt ist schon der Fasching zu seh`n

Die Krippenkinder schauen den Weihnachtsmann noch ängstlich an, nur Natalie redet mit ihm.

Senioren

Rückblick Rentnerbetreuung 2001 Ortsteile Reinersdorf und Göhra

Gemeinde

Amtliche Bekanntmachung

Einladung zum

Samstag, 09. Februar 2002

Treff: 14.00 Uhr im Billardraum Ermendorf

Gespielt werden 2 Serien zu je 48 Spielen, der Einsatz beträgt 10 Euro.

Billard- und Freizeitverein Ermendorf

Skatturnier

Skatturnier

Liebe Seniorinnen und Senioren von Ebersbach,

auch wenn die Faschingszeit schon der Vergangenheit angehört, so finden wir im Gastraum der Gaststätte Freund noch eine faschingsmäßige Atmosphäre vor, um ein paar gemütliche Stunden bei Frohsinn und Heiterkeit zu verbringen.

Wir möchten Sie alle ganz herzlich am Mittwoch, 20. Februar 2002, 14.00 Uhr in den Gasthof Freund einladen. Für das leibliche Wohl wird gesorgt und auch ein kleines Überraschungsprogramm steht auf der Tagesordnung.

Und denken Sie bitte daran: Ein Kostüm, und wenn es nur ein Hütchen ist, es gehört zur Faschingszeit!

Ihre Volkssolidarität Ebersbach

Volkssolidarität Ebersbach

Faschingstanz

Grundschule Kalkreuth

Die traditionelle Winterwanderung der Grundschule Kalkreuth hat in diesem Jahr wieder stattgefunden. Die Kinder wanderten je nach Klassenstufe in Gruppen an der Röder entlang. Auf dem Weg, der uns zum Vierteich nach Freitelsdorf führte, sahen wir viele Tiere wie Graureiher und Enten. Als wir am Vierteich ankamen erwartete uns ein Lagerfeuer mit Würstchen und Tee. Nach dem wir uns eine Schneeballschlacht geliefert hatten liefen wir noch ein Stück. Danach holte uns ein Bus ab und brachte uns zurück in die Schule.

Friedrich und Christoph

AG Computer

Winterwanderung

Pause im Schnee mit heißem Tee und Hotdogs

Gemeinde Ebersbach

Abgabe von Holz aus dem

Park Lauterbach

Sehr geehrte Einwohner,

im Park Lauterbach wurden nochmals Fällarbeiten durchgeführt und angefallenes Holz in limitierter Form kann an Sie kostenlos abgegeben werden. Sollten Sie Interesse haben, dann melden Sie sich bitte im Sekretariat der Gemeindeverwaltung Ebersbach (Tel.-Nr. 035208/9550).

Die Ausgabe erfolgt am Sonnabend, 09. Februar 2002, in der Zeit von 8.00 11.00 Uhr durch Mitarbeiter der Gemeinde Ebersbach.

Fehrmann/Bürgermeisterin

Immer noch nicht der große Wurf gelang der F-Jugend. Trotz teilweiser spielerischer Überlegenheit verliert man durch Unkonzentriertheiten im Abwehrbereich noch etliche Spiele. Eingeleitet werden die Niederlagen durch simple Fehlpässe und somit verspielt man eine bessere Platzierung im Gesamtklassement eines Turniers. So auch in Boxdorf, als jeweils Hellerau und die Gastgeber TSV Reichenberg/Boxdorf dankend so eine Einladung annahmen und damit 1:0 gewannen. Gegen den mittlerweile Angstgegner Radebeul gelang nur ein 0:0, Coswig wurde mit 4:1 geschlagen. Dem Turniersieger Fortuna Rähnitz unterlag man zwar mit 1:2, aber es war das beste Spiel seit langem der „Mannen" um Bruno Steinbock. Es blieb nur der undankbare 4. Rang bei diesem Event, hinter Rähnitz belegten die Hausherren und der VfB Hellerau-Klotzsche die Plätze. Die Tore für unsere Minis schossen Tom Sipply 3, Steven Paduschek nach wunderschöner Kombination mit Tim Peukert 1 und Tim war selbst auch einmal erfolgreich.

Die E-Jugend trumpfte beim Weixdorfer Turnier groß auf. Gestählt aus den harten Turnieren der vergangenen Wochen degradierte sie die gesamte Gegnerschaft zum Spielball. Der überragende Spielmacher Alexander Rohmann spielte mit den Gegnern Katz und Maus und sein Kompagnon Tom Streller profitierte davon. Denn „Minibuggy" schien Magneten in den Schuhen zu haben, der Hallensprecher nuschelte nur noch genervt ins Mikrophon Schon wieder die Nummer 12 von Radeburg. Auf sagenhafte 14 Turniertore brachte es Tom in 5 Spielen, nur 4 der 18 Treffer ließ er Alex übrig. Aber auch die anderen eingesetzten Spieler waren gut drauf, nur zwei Gegentore sprechen für die Defensivabteilung. Wenn ein Vollblutstürmer, wie der beim Radeburger Turnier ausgezeichnete Weixdorfer, mit Tränen in den Augen das Spielfeld verlässt, dann liegt das an seinem Gegenspieler. In diesem Falle hieß der Chris Peukert, der seine Sache mehr als ordentlich machte. Neben dem Siegerpokal für die Mannschaft errang Tom natürlich die Torjägerkanone, genau so überlegen wie Alex als bester Spieler geehrt wurde. Ergebnisse: - DSC 98 2. 3:1 (wurde 3.), - Ottendorfer SV (5.) 3:1, - TuS Weinböhla (4.) 2:0, - Weixdorf 2. (6.) 7:0 und gegen Weixdorf 1.(2.) 3:0. Beim Turnier in Boxdorf war man noch gar nicht in der Halle, da stand es 1:0 für den Auftaktgegner SV Liegau-Augustusbad. Man schaffte zwar den Ausgleich, doch Liegau konnte immer wieder in Führung gehen und verließ am Ende mit 3:2 als Sieger das Parkett. Dann schlug die Spg. aber zu. Fortuna Rähnitz wurde 3:1, Reichenberg und der RBC 08 2. 4:0 und Hellerau-Klotzsche 5:1 geschlagen. Da die Augustusbader kein Standvermögen bewiesen, zwei ihrer Spiele verloren, war der Weg für die Spg. frei, wenn am Ende auch das Torverhältnis herhalten musste. Aber das war mit 18:5 gegenüber den punktgleichen Rähnitzern mit 8:4 sehr deutlich. Dritter wurde hier Liegau. Fast unnötig nach dem Torschützenkönig zu fragen, Minibuggy wars natürlich mit 9 Goals. Doch Alex folgte ihm mit 7 Treffern diesmal knapper, wurde dafür wieder als bester Spieler der Veranstaltung ausgezeichnet. 2 Goals steuerte der als Verteidiger aufgebotene Arno Walther bei.

Ihren ersten Pokal vor den Augen hatte die C-Jugend beim Turnier der TSV Cossebaude. Sie mussten im letzten Spiel gegen die 1. des Gastgebers nur einen Punkt holen, dann war der Erfolg perfekt. Doch es gelang nicht, Cossebaude gewann mit 1:0 und sicherte sich damit die Trophäe. Rabu blieb hinter Braunsdorf in diesem gutklassigen Turnier „nur" der 3. Platz. Dafür räumte Paul Sperling ordentlich ab, wurde mit 4 Goals Torschützenkönig und wurde auch noch als bester Spieler der Veranstaltung benannt. Die weiteren Tore schossen David Müller 3 und Marcel Weber 1. Die restlichen Resultate lauteten 2:0 Braunsdorf und Cossebaude 2. , 4:0 Rotation Dresden und 1:2 RBC 08.

Eine fast Stadtmeisterschaft zu nennendes Turnier veranstaltete die D-Jugend auf dem Meißner Berg. Der Berbisdorfer SV trat mit einem A- und einem B-Team an, die Radeburger machten zwei Jahrgangsmannschaften und auch unsere Großdittmannsdorfer Sportfreunde stellten eine Vertretung. Die Ergebnisse waren fast Wurst, es ging nur um den reinen Spielspaß für die Kids. Und da wurde schon manchmal ganz schön gezaubert, aber auch manch neckische Einlage gab es zu bestaunen. Den imaginären Siegerpokal holte sich die Berbisdorfer B-Mannschaft vor ihrer A, Rabu 89 (Geburtsjahr), Rabu 90 und den Grün-Weißen. Die beiden letzteren Teams drehten den anderen dafür im anschließenden 9-m-Mannschaftsschiessen eine Nase. Spaß hat es allen gemacht und das war das wichtigste an der Sache.

Für die B-Jugend standen am letzten Wochenende gleich zwei Events auf dem Programm. Beim Turnier in Ortrand belegte man den 4. Rang von 6 Teams, wurde allerdings durch den klaren Gewinner des Turniers, Rotation Leipzig, um den 3. Rang gebracht. Der ließ, nachdem der Sieg feststand, die Gastgeber im letzten Spiel gewinnen, so daß sich Ortrand noch auf den 3.Platz schob. Die Ergebnisse der Radeburger waren,

- Leipzig 1:6, - Doberlug-Kirchhain 3:2, - Großenhainer FV 3:3, - SV Nünchritz (Turnierzweiter) 2:3 und gegen Amt Ortrand 10:1. Tore hier von Sebastian Drabe,6, Andreas Thieme 5, Mario Taleiser, Pierre Frohs und Peter Krebs je 2 und je 1 von Marcus Koitzsch und Robert Hiller. Dafür tat man sich beim eigenen Turnier in Radeburg gütlich, die 1. gewann vor der 2. Vertretung. Besonders die 2. überraschte mit ihrem Kampfgeist und wies schließlich einen Zähler mehr als die Mannschaften von Ortrand und Tauscha auf. Prima, Jungs. Für die 1. Mannschaft, die zwar überlegen, aber doch auch mit zwei Unentschieden behaftet, den Sieg holte, waren als Torschützen erfolgreich: Sebastian wieder mit 6, Andreas wieder mit 5, Sven Hartmann mit 4, Tino Trautmann mit 3 und mit jeweils einem Tor Stephan Wolf und Kay Richter. Für die 2. trafen Peter 3x, Robert, Uwe Eisermann und Stefan Oehling je 2x, Marcus und Oliver Ringel je 1x. Torschützenkönig des Turniers wurde hier Andreas Neugebauer mit 7 Goals, als bester Torhüter wurde Sven Lotzmann von der LSV Tauscha geehrt. Ergebnisse des B-Jugenturniers: Rabu 1. Rabu 2. 7:0, - Tauscha 2:1, - Sörnewitz 4:2, - Thiendorf (Ein herzlicher Dank an unsere Thiendorfer Sportfreunde, die kurzer Hand für die sehr spät absagenden Heidenauer einsprangen) 1:1, - Kalkreuth 3:1 und Ortrand 3:3. Rabu 2. Tauscha 1:1, - Thiendorf 0:4, - Sörnewitz 3:1, - Kalkreuth 3:0 und Ortrand 4:0. Endstand: 1. TSV 1862 Radeburg 1. 20:8/14, 2. TSV 1862 Radeburg 2. 11:13/10, 3. Amt Ortrand 14:13/9, 4. LSV Tauscha 9:8/9, 5. SV Traktor Kalkreuth 10:10/7, 6. Thiendorfer SV 9:15/5, 7. SV Motor Sörnewitz 10:16/3.

Beim Nachtturnier der A-Jugend auf dem Meißner Berg handhabte es die A wie die E bei ihrem Turnier. Nach einer nicht gerade überzeugenden Vorrunde wurde dann zugelangt, der Pott blieb in der Zillestadt. Erst wurde der MSV 08 mit 3:2 bezwungen, die Sörnewitzer fingen erst zwei Sekunden vor Schluss das 1:2 durch „Atze" Salomon ein. Und gegen die ausgelaugten Weixdorfer (bestritten am Tag zuvor ein Turnier) langte es gerade mal so zu einem 4:4. Egal, das Halbfinale war erreicht und dort hatte Lockwitzgrund beim 6:3 für Rabu nie eine Chance. Im Finale war dann Sörnewitz wieder der Kontrahent. Rückkehrer Jürgen Anders sorgte mit einem Doppelschlag für die Führung der Gelb-Schwarzen, doch nach dem Anschlusstreffer wurde es noch mal eng. Atze war es schließlich vorbehalten mit dem 3:1 die Fronten klar zu stellen, das mussten auch die gewiss nicht schlechten Gäste anerkennen. Jürgen holte sich mit 9 Goals die Torjägerkanone, zum besten Torwart wurde Karsten Herzog vom Turniervierten TuS Weinböhla gewählt. Für die restlichen Treffer der Zillestädter sorgten Andre Salomon 4, Lutz Koglin 2, Sandro Lindenblatt 2 und Sven Liebscher 1. Das Großenhainer Turnier sah unsere Burschen ebenfalls vorn, obwohl man erst mal mit 0:3 gegen den Landesligisten Gröditzer FV die Segel streichen musste. Und wieder eine Parallele zur E-Jugend, dann ging man gnadenlos auf Torjagd. Großenhain B wurde 8:3 deklassiert, dafür tat dieselbe Mannschaft den Zillestädtern einen riesigen Dienst, schlugen Gröditz mit 3:1. Das Rennen war also wieder offen und die armen Wildenhainer wussten gar nicht wohin mit dem Sack, den sie von den Gelb-Schwarzen bekamen. 12:0 für die diesmal unter Leitung von Günter Arlt stehende A-Jugend, Rudi konnte beruhigt seinen Geburtstag weiter feiern. Als dann der MSv 08 mit 4:1 und die A-Mannschaft von Großenhain mit 6:3 geschlagen wurden, war der Turniererfolg perfekt ein würdiges Geburtstagsgeschenk. Dem packte „Atze" noch einen drauf, mit 13 Goals wurde er Torschützenkönig. Die anderen Tore schossen Jürgen 6, Sandro 3, Martin Bruschwitz 3, Stanley Dittrich 2, , Sebastian Grosche 1, Dirk Arlt 1 und Lutz 1. Gröditz hier 2. , vor Großenhain A und B.

Für die 1. Männer beginnt der Ernst des (Fußball) -Lebens wieder. Im ersten Vorbereitungsspiel zog man sich auf schneeglatten Boden bei TuS Weinböhla 1. mit 0:1 achtbar aus der Affäre, zumal nicht alle Stammspieler an Deck waren. Nur die Chancenverwertung war noch nicht das Optimale, ansonsten sah Coach D. Scheiblich eine ordentliche Partie seiner Jungs. Im Duell der beiden Leader ihrer Ligen setzte sich Rabu gegen die SpVgg G/W Ebersbach mit 2:0 durch. In der 1. Hälfte hielten die Gäste ordentlich gegen, ließen die Zillestädter nicht zur Entfaltung kommen. Aber waren selbst vorm Gehäuse zu ungefährlich. Als dann bei ihnen die Kraft nachließ hätte der TSV mehr als nur die zwei Tore von Christoph Herfurt und Jürgen Anders erzielen müssen. Doch noch ist ja Probezeit. RaWe

Kickervorschau auf die

nächsten 14 Tage

Samstag, 02. 02., 8:30 Uhr Hallenturnier der E-Jugend in Dresden, Veranstalter FV Dresden-Nord;

13:00 Uhr Hallenturnier der C-Jugend in der Sporthalle am Meißner-Berg mit SG Weixdorf, SV Traktor Kalk reuth, TSG Bernsdorf, Spg. Weinböhla/Sörnewitz, Spg. Leuben/Lommatzsch und 2 Mannschaften des TSV 1862

Sonntag, 03. 02., 13:00 17:00 Uhr Hallenturnier der F-Jugend in der Sporthalle am Meißner-Berg mit SV Traktor Kalkreuth, SpVgg G/W Ebersbach, Großenhainer FV 1990, LSV Tauscha, SG Weixdorf, TSV Reichenberg/Boxdorf, FV Hoyerswerda 1919 und TSV 1862 Radeburg; A-Jugend 9:00 Uhr in der Sporthalle von Laußnitz Hallenturnier der Post Telekom Dresden.

Mittwoch, 13. 02., 19:00 Uhr Vorbereitungsspiel der A-Jugend in Radeburg gegen Post Telekom Dresden.

A- und E-Jugend der Alptraum der Gegnerschaft, B-Jugend mit Pokalerfolg, interne Stadtmeisterschaft der D-Jugend und 1. Männer bereits wieder an der frischen Luft

Schon 8 Trophäen aus 4 Turnieren nennt die E-Jugend ihr Eigen. Die Turniere von Radeburg, Weixdorf und Reichenberg wurden gewonnen.

TSV 1862 Radeburg -

HSV Freital 04 19:18 ( 7: 7)

In der Meisterschaft der Bezirksklasse Sachsen Mitte gestaltet sich der Kampf um die Tabellenplätze immer enger. Dadurch, daß die Mannschaften des Vorderfeldes immer wieder Punkte abgeben, ist das Gedränge im Mittelfeld so groß, daß bereits ein negatives Punktverhältnis mit dem Geruch des Abstiegs in die Kreisliga behaftet ist. Unter diesem Vorzeichen stand nun das Heimspiel der Radeburger Männer gegen den HSV Freital 04, gegen den noch in der Hinrunde in Freital verloren wurde. Also auch in dieser Hinsicht wollte man sich unbedingt revanchieren. Mit der Zielstellung unbedingt zu punkten, gingen die Radeburger in ihr Heimspiel am vergangenen Sonntag. Die nervliche Anspannung war so groß, daß die Radeburger über zehn Minuten brauchten, um zum ersten Torerfolg zu kommen. Die Gäste, die kontinuierlich ihre Tore warfen, waren 3:0 in Führung gegangen ehe den Schwarz-Gelben in der 12. Minute durch einen verwandelten Strafwurf von Lars-Göran Kitsch der erste Treffer gelang und damit zur Aufholjagd geblasen wurde. Durch eine gute Deckungsarbeit wurde dieses Vorhaben vor allen Dingen unterstützt und bis zur Halbzeit mit einem 7:7 Unentschieden auch realisiert. Der Start in die zweite Halbzeit verlief dann optimal. Schnell wurde ein 3-Tore-Vorsprung zum 10:7 herausgespielt. Doch genauso schnell wurde dieser Vorsprung durch Unkonzentriertheiten auch wieder verspielt. In der 42. Minute führte Freital wieder mit einem Tor beim Spielstand von 11:12. Mit fortschreitender Spielzeit wurde der Kampf immer verbissener geführt und beide Mannschaften mußten diesen Kampf mit einer Vielzahl von Strafminuten begleichen. Dabei traf es die Radeburger mit der Disqualifikation von Torsten Lakies besonders hart. Die Schlußphase gestaltete sich dann besonders kritisch, als Radeburg ab der 55. Minute mit nur noch 4 Feldspielern einen 1-Tore-Vorsprung zu verteidigen hatte. Mit großem Kampfgeist und letztem Einsatz wurde der hauchdünne 19:18 Sieg dennoch gesichert und damit wurden zwei wichtige Punkte im Kampf um die vorderen Tabellenplätze gewonnen.

Für Radeburg spielten:

Markus Ebmeier, Holger Schumann;

Jens Kraut (1), Tilo Javurek (1), Lars-Göran Kitsch (2/1), Torsten Lakies (2/38. Disqualifikation), Henrik Franz (5/1), Ringo Tietze (1), Mario Scholz (6), Robby Wiedemann (1)

Nächste Heimspiele in der Radeburger Sporthalle:

Sonnabend, den 2. Februar 2002

09.30 Uhr 1. Weibliche Jugend C-SV Dresden-Mitte

10.45 Uhr Weibliche Jugend B-

TSV Dresden-Bühlau

14.15 Uhr Gemischte Jugend F - SV Niederau II

15.25 Uhr F -VfL Meissen

16.00 Uhr F -SV Niederau 1

Sonntag, den 3. Februar 2002

09.30 Uhr 1. Männl. Jugend B-

Planeta Radebeul

Wichtige Punkte gegen Freital gewonnen

Einen riesigen Einstand feierte Sten Kreisel SG Klotzsche im Biathlon bei den Landesjugendspielen in Oberwiesenthal. Im Sprint über 3km am Samstag und im Jagdrennen über ebenfalls 3km am Sonntag belegte er jeweils einen hervorragenden vierten Platz. Auf der Zielgeraden fehlten ihm nur 10 Sekunden zur Bronzemedaille. In beiden Rennen hatte er jeweils die absolut schnellste Laufzeit, ein Medaillengewinn blieb ihm aber auf Grund von 8 Schießfehlern noch verwehrt. Gespannt kann man jetzt sein wie Sten sich bei den nächsten Rennen des Deutschen-Schüler-Cup in Bayrisch Eisenstein, Winterberg, Scheibe-Alsbach, Rupolding und Oberwiesenthal schlägt. L.K.

Biathlon

Landesjugendspiele in Oberwiesenthal

Bärnsdorfer Sten Kreisel im Biathlon jeweils auf Platz 4

TSV 1862 Radeburg · Abteilung Kegeln

Kreiseinzelmeisterschaft 2002

Bei den Senioren B gingen 13 Sportler an den Start, 6 von ihnen kamen weiter. Darunter war auch Lothar Branitz von der TSV 1862 Radeburg der in Radebeul 396 Punkte erspielte und damit Rang 5 belegte. In Nossen drehte er den Spieß um und erspielte 407 Punkte und belegte damit in beiden Wettkämpfen mit 803 Punkten den 2. Platz.

Bei den Herren gingen 21 Sportler an den Start, 8 von ihnen kamen weiter. Darunter Maik Hinze aus Radeburg. Er erkegelte in Radebeul 460 Punkte und belegte mit diesem guten Resultat den 2. Platz. Auch in Nossen lief es mit 407 Holz recht gut. Er belegte am Ende mit 867 Punkten den 3. Platz.

Beide Sportler Lothar Branitz und Maik Hinze sind damit eine Runde weiter und werden die Farben des TSV 1862 Radeburg bei den Ostsächsischen Einzelmeisterschaften vertreten. Wir wünschen beiden Sportlern „Gut Holz"

2. Mannschaft

Auswärts erfolgreich

Im Auswärtsspiel am 26.01.02 in Robschütz gegen SG Miltitz 2. bestätigte die 2. Mannschaft der TSV ihre derzeitige gute Verfassung. Anfänglich mit 37 Holz im Rückstand liegend wurde das Blatt bis zum letzten Starter noch gewendet, und durch ein wiederum sehr gutes Mannschaftsergebnis mit 26 Holz gewonnen. Durch diesen Sieg spielt die Mannschaft weiterhin um die Tabellenführung mit. Endstand: SG Miltitz 2. 2293 Holz, TSV 1862 Radeburg 2. 2319 Holz.

Radeburg trat in folgender Besetzung an: Georg 394, Kaule 378, Mrozinski 374, Mönnich 368, Müller 401, Kaden 404 Holz. Vorschau: 9.2.02, 13.00 Uhr Lindengarten Spitzenspiel 2. Mannschaft gegen Tabellenführer TuS Weinböhla 2. HM

3. Mannschaft

Überzeugende Mannschafts-

leistung

Zum ersten Spiel im neuen Jahr empfing die 3. Mannschaft auf der Anlage am Lindengarten die SV Motor Sörnewitz 3. Da in den bisher 6 gespielten Wettkämpfen leider nur ein Heimsieg gegen Planeta Radebeul 4. zu Buche stand und unsere Mannschaft damit auf den letzten Tabellenplatz abgerutscht war, galt es unbedingt mit einem weiteren Sieg den Anschluss an das Tabellenmittelfeld nicht zu verlieren. Mit einer überzeugenden Mannschaftsleistung von 2227 Holz (Durchschnitt je Spieler 371) konnte der Tabellennachbar aus Sörnewitz um 70 Holz geschlagen werden. Grundlage dieses Sieges war das Abräumen, was unsere Schwäche in der vorigen Saison war. Erstmals verließen alle 6 Spieler der Radeburger Mannschaft die Bahn mit Abräumergebnissen über 100 Holz. Tagesbester beider Mannschaften war Andreas Lochmann mit 415 Holz (Volle 280, Abräumen 135). Neben ihm zeichneten für den Radeburger Sieg verantwortlich: Schmiedgen 349, Tittmann 371, Bienert 341, Georg 365, Wittke 386. Zum nächsten Spieltag empfangen wir auf unserer Heimbahn am 16.02.02 die SV Lok Nossen 4.

E.G.

TSV 1862 Radeburg · Abteilung Tischtennis

1. Herren 1. Bezirksliga

Die erste Männermannschaft scheint jetzt doch das Glück verlassen zu haben. Mit 2 Unentschieden gegen vermeintlich leichtere Gegner wurden zwei wichtige Punkte im Kampf um den Staffelsieg verschenkt.

TSV 1862 Radeburg 1.

SG Motor Wilsdruff I. 8:8

Die Mannschaft von Motor Wilsdruff erwies sich als wesentlich stärker als im Hinspiel. Radeburg konnte bestenfalls den Vorsprung auf 2 Punkte ausbauen doch dann kam der Gegner immer wieder heran. Ursache dafür war u.a. dass unsere Mannschaft nur eins von vier Doppeln gewinnen konnte. Auch hatten einige Sportfreunde nicht ihren besten Tag erwischt. Am Ende führte unsere Mannschaft noch mit 8:7 und das Entscheidungsdoppel musste gespielt werden. Leider hatte unser erstes Doppel (Gursinsky/Pischtschan) diesmal keine Chance und verlor klar mit 0:3. Die Punkte holten Gursinsky 2,0; Pischtschan 0; Glage 1,5; Fischer 1,0; Nasdala 2,5 und Freyer 1,0.

BSV Chemie Radebeul I.

TSV 1862 Radeburg I. 8:8

Im Auswärtsspiel gegen den Kreisrivalen in Radebeul kam es gleich zum nächsten Punktverlust für unsere Mannschaft. Hinzu kam, dass Sportfreund Alexander Glage verletzungsbedingt ausfiel und damit musste mit Ersatz gespielt werden. Sportfreund Bernd Kühn sprang ein.

Nach den Doppeln führte unsere Mannschaft diesmal mit 2:1. Es wollte aber auch hier nicht gelingen einen klaren Vorsprung auszubauen. Am Schluß führte Chemie dann plötzlich mit 8:7 und hatte die Gelegenheit zum Siegpunkt. Diesmal behielt unser erstes Doppel (Gursinsky/Pischtschan) aber die Nerven und gewann das Entscheidungsdoppel in einem guten Spiel mit 3:0. Unsere Mannschaft musste mit diesem Unentschieden am Ende sogar zufrieden sein, denn es hätte schlimmer kommen können. Die Punkte holten Gursinsky 2,0; Pischtschan 2,0; Fischer 2,0; Nasdala 0,5; Freyer 1,0 und Kühn 0,5.

TSV 1862 Radeburg I.

TTC 49 Freital 2. 13:2

Beim Heimspiel gegen den Tabellenletzten aus Freital hatte die Mannschaft keinerlei Probleme und gewann klar mit 13:2. Die Punkte holten Gursinsky 2,5; Pischtschan 1,5; Fischer 1,5; Nasdala 2,5; Freyer 2,5 und Wagner 2,5.

TSV 1862 Radeburg 2.

Systemhaus Dresden 1. 13:2

Hier waren die Sportfreunde Wagner 1,5, Latowsky 2,0; Pfeiffer 2,5; Kühn 2,0; Gommlich 2,5 und Lißner 2,5 für uns erfolgreich.

2. Herren 3. Kreisklasse

TSV 1862 Radeburg

TTC Dresden-Elbe 9. 15:0

Unsere Dritte blieb ebenfalls verlustpunktfrei und startete mit einem klaren 15:0 Heimsieg gegen TTC Elbe-Dresden 9. in die Rückrunde.

Die Punkte holten Punzl 2,5; Torsten Wehnert 2,5, Merkwirth 2,5, Lothar Wehnert 2,5, Kleinichen 2,5 und Röhringer 2,5. In einem weiteren Spiel gewann unsere Dritte auswärts bei VfB Hellerau-Klotzsche 5. sicher mit 14:1.

3. Herren 4. Kreisklasse

Die 4. Herren übernahm durch 2 Siege die Tabellenführung.

BSV Chemie Radebeul 5.

TSV 1862 Radeburg 4. 6:9

Das Spitzenspiel gegen den bisherigen Tabellenführer wurde knapp mit 9:6 gewonnen. Es wurden mit Tobias Adolf und Philipp Kleinichen 2 Nachwuchsspieler eingesetzt die wichtige Punkte holten. Die Punkte holten Adolf 2,5 (Jugend/Ersatz), Wege 2,5, Kleinichen 0,5 (Jugend/Ersatz), Meinig 1,0; Miethe 1,5 und Krüger 1,0. Im Heimspiel wurde die Mannschaft von Sytemhaus Dresden 3. klar mit 15:0 besiegt.

Bezirkspokal bis Verbandsliga (3er-Mannschaft)

In Fortsetzung des Bezirkspokalsieges (Ende letzten Jahres) gab es sowohl bei den Herren als auch bei den Damen die nächsten Pokalrunden an denen Mannschaften bis zur Verbandsliga teilnehmen. Unsere erste Herren (spielte mit Gursinsky, Pischtschan, Nasdala) schied in der Zwischenrunde gegen die Landesliga-Mannschaft von SV Motor Dresden-Mickten I. durch eine 1:4 Niederlage aus. Martin Pischtschan holte den einzigen Punkt für Radeburg.

Vorschau: Sa. 9.2. um 14.00 Uhr Turnhalle der Grundschule Radeburg: Spitzenspiel (1. Bezirksliga) TSV 1862 Radeburg I. TTC Dresden-Mitte 3.

1. Damen 1. Bezirksliga

Bezirkspokal bis Verbandsliga (3er-Mannschaft)

Unsere Damenmannschaft kann den nächsten großen Erfolg feiern. Sie gewann den Pokal erneut in souveräner Weise. Die Vorrunde wurde wieder in Gruppenspielen absolviert. Hier besiegten unsere Damen die Landesliga-Mannschaften von BSV 68 Sebnitz und Uniklinikum Dresden jeweils mit 4:1 während SV Dresden-Mitte/Jugend mit 4:0 abgefertigt wurde. Im Finale wurde die Landesliga-Mannschaft von SG Motor Wilsdruff ebenfalls sicher mit 4:1 besiegt. Damit erkämpfte unsere Mannschaft den nächsten Pokalsieg der noch viel höher zu bewerten ist als der Letzte. Herzlichen Glückwunsch an Pia Pfützner, Susann Gursinsky, Constanze Kleinichen und Anja Logge. Im Punktspielbetrieb (1. Bezirksliga) bleiben unsere Damen durch zwei Siege weiterhin auf Tuchfühlung zum Spitzenreiter (SV Dresden-Mitte/Jugend). Sie gewannen jeweils mit 12:2 gegen SG Miltitz und auswärts bei Pactec Dresden I.

2. Herren Stadtliga

Auch die 2. Männer startet mit 2 Siegen in die Rückrunde und bleibt damit ohne Verlustpunkt. TTC Dresden-Elbe 4. TSV 1862 Radeburg 2. 4:11 Die Punkte für uns holten Wagner 2,0; Latowsky 1,5; Pfeiffer 2,0, Kühn 1,5, Lißner 2,0 und Torsten Wehnert 2,0 (als Ersatz).

Jürgen Freyer

Kindertagesstätte

Großdittmannsdorf lädt alle Kinder von 0- ? Jahren zur Faschingskinderdisco am 12.2. ab 16.00 Uhr in den Gasthof Strauß ein. Musik, Stimmung, Spiele, Preise sowie Speisen und Getränke warten auf Euch! Eintritt: 2,50 Euro

Auf zum Faschingstrubel nach Großdittmannsdorf

Am 12. Februar 2002 entfällt die Sprechstunde vom Hautarzt in Radeburg

Fahrbibliothek Meißen

Ausleihzeiten am 12.Februar 2002

1. Volkersdorf

Bushaltestelle/ Friseur

14.30 - 15.00 Uhr

2. Bärnsdorf

Wendeplatz

15.15 - 15.45 Uhr

3. Berbisdorf

Landgasthof

16.00 - 16.30 Uhr

4. Bärwalde

ehem. Konsum

16.45 - 17.15 Uhr

Aus technischen Gründen entfällt der Markttag am 06.02.2002 ersatzlos.

I. In öffentlicher Sitzung

Beschluss Nr. 01-26./3.

Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Radeburg und der Gemeinde Tauscha über die Nutzung des Grundschulstandortes Radeburg durch den Schulbezirk Tauscha

Beschluss Nr. 02-26./3.

Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Radeburg

Beschluss Nr. 3-26./3.

Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Radeburg

Der vollständige Wortlaut der gefassten Beschlüsse im öffentlichen Teil der Beratung kann im Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

gez. Jesse/ Bürgermeister

Stadt Radeburg

Bekanntmachung der vom Stadtrat der Stadt Radeburg in seiner 26. Beratung am 17. Januar 2002 gefassten Beschlüsse

Gemäß § 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz vom 11.04.1997 (GVBl. S. 377), geändert durch Gesetz vom 16.03.2000 (GVBl. S. 89) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl am 22.09.2002 Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen.

Dabei erstreckt sich die Auskunft auf die Übermittlung nachfolgender Daten einzelner bestimmter Bürger:

- Familiennamen

- Vornamen

- Doktorgrad und

- Anschriften.

Daten von Wahlberechtigten werden im öffentlichen Interesse übermittelt und unterliegen der strengen Zweckbindung.

Bürger der Stadt Radeburg, die eine Weitergabe ihrer Daten nicht wünschen, haben das Recht, dem zu widersprechen.

Der Widerspruch ist der Einwohnermeldestelle, Heinrich-Zille-Str. 6, in 01471 Radeburg persönlich oder schriftlich bis zum 21.03.2002 mitzuteilen.

Radeburg, 21.01.02

J e s s e/ Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung zu Gruppenauskünften an Parteien und Wählergruppen zur Bundestagswahl 2002

Am 22. September 2002 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.

Die Wahl ist nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288 berichtigt S. 1594), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306) und der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 1994 (BGBl. I S. 495), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 3. Dezember 2001 (BGBl. l S. 3306), vorzubereiten und durchzuführen.

1. Wahlvorschlagsrecht

299 der 598 Bundestagsabgeordneten werden nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen gewählt. Kreiswahlvorschläge können von Parteien und nach Maßgabe des § 20 BWG von Wahlberechtigten eingereicht werden. Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen. Die Wahlkreiseinteilung ist den Allgemeinen Hinweisen zu entnehmen.

2. Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen

Der Kreiswahlleiter der Wahlkreise 160 und 161 fordert hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und von Beteiligungsanzeigen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2002 öffentlich auf.

Die frühzeitige Einreichung ist im Hinblick auf die vorgesehene Überprüfung des Wahlrechts aller Wahlbeteiligten und der Wählbarkeit von Wahlbewerbern besonders geboten.

Die Kreiswahlvorschläge sind beim Kreiswahlleiter

Postanschrift:

Detlef Sittel Landeshauptstadt Dresden

Postfach 12 00 20

01001 Dresden

Hausanschrift:

AG Wahlvorschläge

Rathaus Dr.-Külz-Ring 19

Erdgeschoss, Zimmer 14/15

ab dem Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zum 18. Juli 2002, 18.00 Uhr, schriftlich einzureichen.

3. Beteiligungsanzeigen

Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Kreiswahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 24. Juni 2002 dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

Die Anzeige muss enthalten:

1. den Namen und die Kurzbezeichnung, unter denen die Partei sich an der Wahl beteiligen will, und

2. die eigenhändigen Unterschriften von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, so tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes.

Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind der Anzeige beizufügen.

Die schriftliche Anzeige ist zur richten an Bundeswahlleiter Johann Hahlen, Statistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden

Der Bundeswahlausschuss stellt spätestens am 12. Juli 2002 für alle Wahlorgane verbindlich fest,

1. welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren,

2. welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind.

4. Wählbarkeit

Wählbar ist, wer am Wahltag

1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist und

2. das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Nicht wählbar ist,

1. wer nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,

2. wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

3. wer ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und diese Rechtsstellung durch Ausschlagung der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatszugehörigkeit vom 22. Februar 1955 (BGBl. I S. 65) erlangt hat.

Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.

5. Hinweise auf Bestimmungen zu Inhalt und Form von Kreiswahlvorschlägen und beizufügenden Unterlagen

Inhalt und Form von Kreiswahlvorschlägen und beizufügende Unterlagen werden durch die §§ 19, 20, 21, 22 BWG und § 34 BWO bestimmt.

Die Kreiswahlvorschläge sind wahlkreisbezogen und schriftlich einzureichen. Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 13 BWO eingereicht werden.

Inhalte des Wahlvorschlages:

Der Kreiswahlvorschlag muss enthalten:

1. Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers,

2. den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 BWG) deren Kennwort.

Er soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.

Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei in einem Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt.

Bei anderen Kreiswahlvorschlägen haben drei Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten. § 34 Abs. 4 Nr. 3 und 4 BWO (siehe Pkt. 6.3. und 6.4.) gilt entsprechend.

Anlagen des Wahlvorschlages:

Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen:

1. die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 15 BWO, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat,

2. die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nach dem Muster der Anlage 16 BWO, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist; für Bewerber, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben und sich dort auch sonst nicht gewöhnlich aufhalten, erteilt das Bundesministerium des Innern die Wählbarkeitsbescheinigung. Sie ist bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, sonst unmittelbar unter Vorlage der erforderlichen Nachweise zu beantragen,

3. bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, im Falle eines Einspruchs nach § 21 Abs. 4 des BWG auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung, mit den nach § 21 Abs. 6 BWG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides Statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 17 BWO gefertigt, die Versicherung an Eides Statt nach dem Muster der Anlage 18 BWO abgegeben werden,

4. die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss.

6. Hinweise auf Bestimmungen zu Unterstützungsunterschriften

Kreiswahlvorschläge der in § 18 Abs. 2 BWG genannten Parteien müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich handschriftlich unterzeichnet sein. Andere Kreiswahlvorschläge müssen ebenfalls von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge nachzuweisen.

Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 BWO unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen:

1. Die Formblätter werden auf schriftliche Anforderung kostenfrei geliefert.

Bei der Anforderung der Formblätter sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages, der den Kreiswahlvorschlag einreichen will, sind außerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen, deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 BWG zu bestätigen. Der Kreiswahlleiter hat die oben genannten Angaben im Kopf der Formblätter zu vermerken.

2. Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt eigenhändig unterzeichnen.

Neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben.

Von Wahlberechtigten nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BWG, ist der Nachweis für die Wahlberechtigung durch die Angaben gemäß Anlage 2 BWO und Abgabe einer Versicherung an Eides Statt zu erbringen.

3. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizubringen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Gesonderte Bescheinigungen des Wahlrechts sind vom Träger des Wahlvorschlages bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlages mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nachweisen, dass der Betreffende den Kreiswahlvorschlag unterstützt.

4. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig.

5. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.

Allgemeine Hinweise

Die erforderlichen Vordrucke für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge sind während der Öffnungszeiten im Büro der AG Wahlvorschläge, Rathaus Dr.-Külz-Ring 19, Erdgeschoss, Zimmer 14/15 erhältlich.

Durch das 16. Gesetz zur Änderung des BWG vom 27. April 2001 wurden die Wahlkreise 160 (Dresden I) und 161 (Dresden II - Meißen I) wie folgt abgegrenzt:

Der Wahlkreis 160 (Dresden I) umfasst von der Landeshauptstadt Dresden die Ortsamtsbereiche Altstadt, Blasewitz, Leuben, Plauen und Prohlis.

Der Wahlkreis 161 (Dresden II - Meißen I) umfasst die der Landeshauptstadt Dresden zugehörigen Ortsamtsbereiche Cotta, Klotzsche, Loschwitz, Neustadt und Pieschen, die Dresdner Ortschaften Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Langebrück, Mobschatz, Oberwartha, Schönborn, Schönfeld-Weißig und Weixdorf sowie vom Landkreis Meißen die Gemeinden Coswig, Moritzburg, Niederau, Radebeul, Radeburg und Weinböhla.

gez. Detlef Sittel

Kreiswahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters der Wahlkreise 160 (Dresden I) und 161 (Dresden II - Meißen I) zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die

Wahl zum 15. Deutschen Bundestag am 22. September 2002

Fortsetzung von Seite 2

Fortsetzung auf Seite 3

Aufgrund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (Sächs-GemO) vom 14.06.1999 (SächsGVBl. S. 345 ff.) geändert am 24.11.2000 (SächsGVBl. S.482) in Verbindung mit § 2 und § 7, Absatz 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (Sächs.KAG) vom 16.06.1993 (SächsGVBl. S.502 ff) geändert am 19.10.1998 (SächsGVBl. S.505) hat der Stadtrat der Stadt Radeburg am 17.01.2002 folgende Satzung beschlossen;

§ 1 Steuererhebung

Die Stadt erhebt eine Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer nach Vorschriften dieser Satzung.

§ 2 Steuergegenstand

(1) Der Besteuerung unterliegt das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Gebiet der Stadt Radeburg. Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, daß er älter als drei Monate ist.

(2) Abweichend von Absatz 1 unterliegt das Halten von Hunden durch Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gebiet der Stadt Radeburg aufhalten, nicht der Steuer, wenn diese Personen die Tiere bereits bei der Ankunft besitzen und in einer anderen Gemeinde oder Stadt der Bundesrepublik Deutschland versteuern.

(3) Der Besteuerung unterliegt auch das Halten von gefährlichen Hunden. Nachfolgende Hundegruppen sowie Kreuzungen dieser Rasse untereinander gelten als gefährliche Hunde:

1. American Staffordshire Terrier

2. Bullterrier

3. Pitbull Terrier

Nicht unter Satz 2 fallen Welpen und Junghunde bis zu einem Alter von 6 Monaten. Satz 1 gilt auch für Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde festgestellt wurde.

§ 3 Steuerschuldner

(1) Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes.

(2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder

Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat, um ihn seinen Zwecken oder denen seines Haushaltes oder seines Betriebes dienstbar zu machen.

Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Halter,

wer den Hund wenigstens 3 Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat.

(3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltangehörigen gemeinsam gehalten.

(4) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner der Hundesteuer.

(5) Wird von juristischen Personen ein Hund gehalten, so gelten diese als Halter.

§ 4 Haftung

Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes, so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner.

§ 5 Entstehung der Steuer, Beginn und Ende der Steuerpflicht

(1) Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1.Januar für jeden an diesem Tage im Stadtgebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.

(2) Wird ein Hund erst nach dem 1.Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am 1.Tag des folgenden Kalendermonats.

(3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

§ 6 Steuersatz

(1) Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt im Kalenderjahr;

a) für den ersten Hund 28,00 Euro

b) für den zweiten Hund 80,00 Euro

c) für jeden weiteren Hund 100,00 Euro (2) Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, so ist der Steuersatz anteilig zu ermitteln, gleiches gilt für §§ 9 und 10 dieser Satzung.

(3) Werden neben den in § 8 aufgeführten Hunden andere Hunde gehalten, so gelten diese als zweiter oder weitere Hunde im Sinne von Absatz 1.

(4) Steuerbefreiungen nach § 8 bleiben unberührt.

§ 7 Steuersatz für gefährliche Hunde

Der Steuersatz für das Halten eines gefährlichen Hundes nach § 2 Abs. 3 beträgt, für die Stadt Radeburg im Kalenderjahr;

a) für den ersten Hund 100,00 Euro

b) für jeden weiteren Hund 200,00 Euro.

§ 8 Zwingersteuer

(1) Die Hundesteuer für Hundezüchter beträgt 70,00 Euro für den gesamten Zwinger, wenn

1. mindestens zwei zuchttaugliche Hunde der gleichen Rasse zu Zuchtzwecken gehalten werden,

2. der Zwinger, die Zuchttiere und die selbstgezogenen Hunde nachweislich in ein anerkanntes Zucht- und Stammbuch eingetragen sind,

3. über den Ab- und Zugang ordnungsgemäße Aufzeichnungen geführt werden,

4. aller zwei Jahre ein Wurf nachgewiesen wird und bei Rüden die Deckbescheinigungen vorgelegt werden können.

(2) Hundezüchter, die zur Zwinger-steuer nach dieser Satzung herangezogen werden, erhalten in jedem Fall nur zwei Steuermarken.

§ 9 Steuerbefreiung

(1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für das Halten von:

1. Blindenführhunden

2. Hunden, die ausgebildet sind und damit dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfsbedürftiger Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts dienen

3.Diensthunden der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes

4. Hunden von Forstbediensteten, soweit diese Hunde für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich sind

5. Hunde von bestätigten Jagdaufsehern

6. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u.ä. Einrichtungen untergebracht sind

7. Herdengebrauchshunden

(2) Von der Steurbefreiung ausgenommen sind gefährliche Hunde

§ 10 Steuerermäßigung

(1) Die Hundesteuer nach § 6 ermäßigt sich auf Antrag um die Hälfte für:

1. Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden

2. Hunde, die zur Bewachung bewohnter Gebäude gehalten werden, wenn das betroffene Gebäude einzeln steht und mehr als 200 m von einer geschlossenen Bebauung entfernt ist.

(2) Eine Ermäßigung wird nur für einen Hund gewährt, die Hunde mit Steuerermäßigung gelten als erste Hunde.

(3) Von der Steuerermäßigung ausgenommen sind gefährliche Hunde.

§ 11 Verfahren bei Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen

(1) Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung maßgebend sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen nah § 5 Abs.2 diejenigen, bei Beginn der Steuerpflicht.

(2) Eine Steuervergünstigung wird nur auf Antrag und frühestens ab dem Ersten des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Sie wird längstens bis zum Ende eines Kalenderjahres gewährt und ist anschließend neu zu beantragen.

(3) Die Steuervergünstigung wird versagt, wenn

1. die Hunde, für die die Steuervergünstigungen in Anspruch genommen wurde, nach Art und Größe für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind,

2. der Halter der Hunde in den letzten 5 Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurde

3. die Unterbringung der Hunde nicht den Erfordernissen des Tierschutzes entspricht.

§ 12 Entrichtung der Hundesteuer

(1) Die Hundesteuer wird durch Bescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt. Dem Steuerschuldner kann ein Bescheid erteilt werden, der bis auf Widerruf mehrere Jahre gilt.

(2) Die Steuer ist am 1.Juli für das ganze Kalenderjahr fällig. Beginnt die Steuerpflicht nach § 5 Abs.2 im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Steuer mit dem nach § 6 festgesetzten Teilbetrag frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

(3) Endet die Steuerpflicht während eines Kalenderjahres oder tritt ein Ermäßigungstatbestand ein, so wird ein bereits ergangener Steuerbescheid geändert. Überzahlte Steuer wird erstattet.

§ 13 Anzeigepflicht

(1) Wer in der Stadt einen über 3 Monate alten Hund hält, hat das innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens oder nach dem der Hund das besteuerbare Alter erreicht hat, unter Angabe der Rasse und des Alters der Stadt anzuzeigen. Es obligt dem Hundehalter sein Einverständnis zu erklären, dass die Kreispolizeibehörde die Stadt im Fall der Feststellung der Gefährlichkeit für diesen Hund informiert.

(2) Endet die Hundehaltung, so ist das der Stadt innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.Wird diese Frist versäumt, so kann die Hundesteuer entgegen § 5 Abs.3 bis zum Ende des Kalendermonats erhoben werden, in dem die Abmeldung eingeht.

(3) Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist das der Stadt innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

(4) Eine Verpflichtung nach Abs.1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, daß die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, aufgehoben wird.

(5) Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so kann in der Mitteilung nach Abs.2 der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters angegeben werden.

§ 14 Steueraufsicht

(1) Für jeden steuerpflichtigen Hund wird bei der Anmeldung der Hunde-steuer von der Stadt eine Hundesteuermarke ausgegeben. Für von der Hundesteuer befreite Hunde erfolgt die Ausgabe der Hundesteuermarke sobald die Anzeige erstattet und bestätigt wurde.

(2) Der Hundehalter muß die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses und des umfriedeten Grundbesitzes, laufenden Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen.

(3) Bis zur Ausgabe einer neuen Steuermarke behalten die bisherigen Steuermarken ihre Gültigkeit.

(4) Bei Verlust der Steuermarke wird eine Ersatzmarke ausgegeben. Hierfür werden Verwaltungskosten von 1,50 Euro erhoben.

§ 15 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig nach § 6 Abs.2 Ziffer 2 des Sächsischen Kommunalabgaben-gesetzes handelt, wer

1. seine Meldepflicht nach § 12 Abs. 1, 2, 3 oder 5 dieser Satzung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt,

2. der Verpflichtung zur Anbringung der Steuermarke am Halsband des Hundes nach § 13 Abs. 2 nicht nachkommt.

(2) Gemäß § 6 Abs.3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

§ 16 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Hundesteuer der Stadt Radeburg,einschließlich Bärwalde vom 02.04.1992, sowie die Satzung der ehemaligen Gemeinde Promnitztal vom 10.04.1997 und die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Großdittmannsdorf vom 01.01.1995 außer Kraft.

Radeburg, den 18.01.2002

Jesse/ Bürgermeister

Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Radeburg

Fortsetzung auf Seite 8

Aufgrund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) vom 14.06.1999 (SächsGVBl.S. 345) geändert am 24.11.2000

(SächsGVBl.S.482) in Verbindung mit § 2 und § 7 Absatz 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 16.Juni 1993 (SächsGBl. S. 502) geändert am 19.10.1998 (SächsGBl.S. 505) hat der Stadtrat der Stadt Radeburg am 17.01.2002 folgende Satzung beschlossen;

§ 1 Steuererhebung

Die Stadt Radeburg erhebt eine Spielgerätesteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.

§ 2 Steuergegenstand

(1) Der Spielgerätesteuer unterliegen:

Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Stadtgebiet Radeburg an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. in Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden,

(2) Als öffentlich zugänglich gelten auch Orte, die nur gegen Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis (z.B. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen.

§ 3 Steuerbefreiungen

Von der Steuer nach § 2 Abs. 1 sind befreit:

(1) Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart nur für die Benutzung durch Kleinkinder bestimmt und geeignet sind (z.B. mechanische Schaukelpferde) sowie Geräte ohne Gewinnmöglichkeit oder mit Warengewinnmöglichkeit, die auf Jahrmärkten, Volksfesten u.ä. Veranstaltungen bereitgehalten werden sowie Geräte zur Wiedergabe von Musikdarbietungen, Billardtische und Tischfußballgeräte.

§ 4 Steuerschuldner

(1) Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die im § 2 Abs. 1 genannten Geräte und Spieleinrichtungen aufgestellt werden.

(2) Mehrere Steuerschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Steuerschuld

(1) Die Steuerschuld entsteht mit der Aufstellung eines Gerätes.

(2) Die durch Steuerbescheid festgesetzte Steuer ist innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.

§ 6 Anzeigepflicht

(1) Zur Anmeldung ist der Betreiber der Geräte verpflichtet.

(2) In den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ist die Aufstellung eines Apparates oder Automaten in einer Gaststätte, einem Vereinsraum, einer Kantine oder einem anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Ort innerhalb einer Woche anzumelden. Die Anmeldung gilt für die gesamte Betriebszeit dieses und eines im Austausch an seine Stelle tretenden gleichartigen Gerätes. Die Entfernung des angemeldeten Gerätes oder Austauschgerätes ist spätestens nach 3 Werktagen zu melden, andernfalls gilt als Tag der Entfernung frühestens der Tag der Meldung. Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines, der im § 7 genannten Apparates oder Automaten im Austausch ein gleichartiges Gerät, so gilt für die Berechnung und Entrichtung der Steuer das ersetzte Gerät als weitergeführt.

Die Stadt kann vom Steuerpflichtigen verlangen, die Geräte gemäß § 7, für die im laufenden Kalendermonat die Steuer entsteht, auf einer von der Stadtverwaltung vorgeschriebenen Erklärung nach Art, Anzahl und Aufstellungsort anzugeben. In der Erklärung kann auch bestimmt werden, dass der Steuerpflichtige die Steuer selbst zu berechnen hat (Steueranmeldung).

§ 7 Pauschalsteuer nach festen

Sätzen

(1) Für das Bereithalten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungs-Apparaten und Automaten (§ 2 Abs. 1) beträgt die Steuer für jeden angefangenen Kalendermonat für:

1. Geräte, die in Gastwirtschaften, Eisdielen, Cafes oder in sonstigen öffentlich zugänglichen Plätzen und Einrichtungen aufgestellt sind:

a) mit Gewinnmöglichkeit

36 Euro

b) Geräte mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen 67,00 Euro

c) Geräte ohne Gewinn-

möglichkeiten 13,00 Euro

d) Geräte ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen 21,00 Euro

2. Geräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 200,00 Euro.

(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Tages, an dem das Gerät endgültig entfernt und der Stadtverwaltung innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt wird.

§ 8 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer nach § 6 Abs. 2 Ziffer 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes, seiner Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 und 2 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.

(2) Gemäß § 6 Abs. 3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Vergnügungssteuer vom 02.04.1992 außer Kraft.

Radeburg, den 18.01.2002

Jesse/ Bürgermeister

Fortsetzung von Seite 2

Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer

in der Stadt Radeburg

Die Sprechstunde des Versichertenältesten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Rentenangelegenheiten, Kontenklärung u.a. findet im Monat Februar erst am

Dienstag, dem 19. Februar 2002 statt.

Stadtverwaltung Radeburg

Terminänderung

Karneval · Narrengericht

Stadtverwaltung · An alle Einwohner

Das Narrengericht wird am 10. Februar, ab 9.11 Uhr wieder allen zeigen, wo man am Faschingssonntag die Quittung bekommt. Damit das wieder möglichst viele werden, sollten die traditionellen Anschwärzbriefkästen (z.B. am Deutschen Haus) genutzt werden. Leute! Die einzige Gelegenheit, mal wieder dazu beizutragen, daß alle über den Mist lachen können, den Eure Nachbarn verzapft haben!

Im Gegensatz zur „echten" Justiz ist die närrische Justiz durchaus berechenbar. Schuldig oder nicht? Für die närrische Justiz gibt es nur zwei Paragraphen. §1: Der Narrenrichter hat immer recht und §2: Sollte der Narrenrichter mal nicht recht haben, tritt automatisch §1 in Kraft. Schön übersichtlich. Kein Paragraphen-dschungel. Kein Advokat und der Anwalt, der bleibt fort. Die Strafe ist jedem gewiß, und die Höhe der Strafe darf sich der schuldige Narr sogar selber aussuchen. Alles, was er aus seinem Sparstrumpf noch an DM oder anderen Fremdwährungen hervorzaubert oder was er an Schokotalern mit dem gleich zwei Mal durchgestrichenen Euro aus der Tasche holt, wird 1:1 umgerechnet. Jedes eingezahlte Geldstück kommt spesenfrei dem Karnevalsumzug zu Gute, zur Finanzierung der amtlichen Abstempelungen, der Polizei, der GEMA, der Toi-Tois, der Absperrungen und was sonst so zwingend notwendig ist, wenn man in Deutschland die Narren loslassen will. Nur die Be-stechungsgetränke dürfen die Narrenrichter behalten.

Wer aber aus verschiedenen Gründen, zum Beispiel wegen kalter Füße, auf das Recht der Selbstverteidigung vor dem holen Gericht verzichten möchte, dem wird anheim gelegt, das Schnellgericht zu nutzen. Hier können reuige Sünder unter Umgehung der hochnotpeinlichen Befragung schnell, diskret und hygienisch sauber ihre steuerlich absetzbare Quittung erhalten.

Schnellgericht

gegen kalte Füße

Das Narrengericht mit Schnellgericht findet am 10.2. ab 9.11 Uhr

in einer kuscheligen Ecke

auf dem überdachten Marktplatz statt

Umzugs- und Auflösungsstrecke freihalten!

RCC · Radeburger Anzeiger

Das Bonusheft zum Karnevalsumzug

erschien zum 10ten mal.

Für jeden Narren ein Muß - das Bonusheft zum Karnevalsumzug, das seit der 36. Saison jedes Jahr zwei Wochen vor Sachsens größtem Karnevalsumzug, zu Radeburgs kulturellem Top-Event des Jahres erscheint. Es enthält alle wichtigen Fakten zum Radeburger Karneval - Veranstaltungstermine, Mitgliederliste, Umzugsstrecke, Parkmöglichkeiten, sämtliche bis Redaktionsschluß gemeldeten Umzugsbilder (88 sind eingetragen, über 90 inzwischen gemeldet) und natürlich die Offenlegung aller Spender.

Das Heft gibt es kostenlos - man muß bloß wissen wo (z.B. in den Filialen der Sparkasse Meißen, in vielen Geschäften Radeburgs und der Umgebung oder in der Anzeiger-Redaktion). Wer schon einen Internet-Anschluß hat, kann das Heft auch interaktiv kennenlernen. Unter

http://www.radeburg.de/rcc

Nebenbei ist das Heft mit närrischem Allerlei - diesmal rund um das Thema „Götter" gewürzt.

Selbstverständlich fehlt auch der Rückblick auf die Mega-Partys auf dem überdachten Marktplatz nicht, und natürlich gibt es auch wieder den Mittelbogen zum Herausnehmen und Ankreuzen der Publikumslieblinge.

Am Umzugstag kann der Tipschein bis 18 Uhr in den Briefkasten an der RCC-Tribüne (neben der Hitradio-Antenne-Bühne) eingeworfen werden. Noch bis 24 Uhr ist am selben Tage auch die Stimmabgabe über das Internet unter

http://www.radeburg.de/rcc

möglich. Machen Sie mit. Je mehr desto fairer ist der Preis. Die Umzugsgruppen, die sich seit dem Sommer mit viel Energie auf das Ereignis vorbereiten, um Ihnen einen Nachmittag mit Spaß und Frohsinn zu bereiten, haben es einfach verdient!

Machen Sie mit bei der Wahl der Publikumslieblinge! KR

Die Schüler der Heinrich-Zille-Schule waren am 14. Januar zum zweiten Male zum Sport- und Spieltag im Meißner Sport- und Freizeitbad.

Im Pendelverkehr wurden sie vom Busunternehmen Kretzschmar in 3 Gruppen nach Meißen gebracht und wieder nach Radeburg zurückgefahren. Die 5. und 6. Klassen machten den Anfang, gefolgt von den 7. und 8. Klassen und den Schluss bildeten dann nachmittags die 9. und 10.

Neben dem Schwimmen von 100 bzw. 200 m als Pflichtteil und auf Zeit stand dann noch genügend Zeit zur Verfügung, um auf der Rutsche, vom Sprungturm und im Erlebnisbecken mit der Wirbelbucht viel Spaß und Abwechslung zu haben. Natürlich wurde dabei auch das Getränke- und Imbissangebot angenommen.

Auch diesmal kam die Verbindung von Sport, Spaß und Erholung wieder gut an und war eine gelungene Abwechslung zum Schulalltag.

Die Schulredaktion der

Heinrich-Zille-Schule

Ein Schultag im Wellenspiel in Meißen

Schulsport mal ganz anders: Schwimmen im Wellenspiel in Meißen

Heinrich-Zille-Schule Radeburg

Liebe Karnevalsfreunde aus Nah und Fern!

Am 10. Februar 2002 startet der Karnevalsumzug der 45. närrischen Saison in Radeburg. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Veranstaltung bitten wir Sie, die Straßen der Stellplätze und der Umzugsstrecke, am 10. Februar 2002 ab 8.00 Uhr, von parkenden Kraftfahrzeugen frei zu halten. Umzugsstrecke: Bahnhofstraße, Lindenallee, Radeberger Straße, H.-Zille-Straße, Großenhainer Straße, Großenhainer Platz, Carolinenstraße, Meißner Straße, Markt, Dresdner Straße. Stellplätze: Bärwalder Straße, Gartenstraße, Freiheitsstraße, Bahnhofstraße. Wir bitten die Umzugsgruppen, unbedingt darauf zu achten, dass bei Halteverbotsschildern auch Halteverbot eingehalten werden muß. Die Hospitalstraße darf zur Gewährleistung von Rettungswegen für Reha-Klinik, Altenpflegeheim vor, während und nach dem Umzug nicht mit Umzugswagen vollgestellt werden. Die Dresdner Straße, die A.-Bebel-Straße und die Schulstraße sind für Umzugsteilnehmer als Auslaufstrecke vorgesehen, Fahrzeuge bitte so abstellen, dass aneinander vorbeigefahren werden kann.

Zu den unangenehmen Begleiterscheinungen eines solchen Ereignisses gehört es sicherlich, dass es nach dem Umzug wieder ans Aufräumen gehen muß. Dies geschieht unter Verantwortung des Veranstalters. Die Fahrzeuge von Nehlsen Radebeul sind wie jedes Jahr für den Montag mit der Säuberung der Straßen beauftragt. Da die Maschinen jedoch nicht auf den Gehwegen arbeiten können, werden die Anlieger vom Veranstalter gebeten, für die Reinigung der Gehwege selbst zu sorgen. Dies sollte in Anbetracht der Leistungen des Vereins, die er für unser aller Vergnügen erbringt, keinem schwer fallen. Der Einsatz der Fahrzeuge der Stadtreinigung ist witterungsabhängig, so kann bei Schnee nicht gekehrt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn die Straßenreinigung in diesem Fall erst einige Tage später erfolgt. Wir bitten Anwohner, die Umzugsgruppen beim nichtsachgemäßen Entsorgen von Müll beobachten, die Übeltäter unter Mitteilung von Umzugsnummer, Motto oder anderen Informationen (möglichst mit Zeugen) über diese Gruppe zu melden. Müllentsorgung auf Kosten der Stadt und des RCC gehören nicht zum Karneval!

Das Ordnungsamt der Stadt Radeburg und der RCC

Nach § 33 Sächsisches Meldegesetz darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangegangenen Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister über die im § 32 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Der Betroffene kann der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung seiner Daten laut §§ 33 Abs. 3 SächsMG widersprechen. Dies kann formlos innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder persönlich unter Vorlage des Personaldokuments beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ebersbach, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach geschehen. Sprechzeiten: Montag 9.00 11.00 Uhr, Dienstag 9.00 12.00 Uhr und 13.00 18.00 Uhr, Donnerstag 13.00 15.00 Uhr, Freitag 9.00 11.00.

Fehrmann/Bürgermeisterin

Gemeinde

Bundestagswahl 2002

Ich heiße Dana Hanke, bin Sozialpädagogin und seit 1.12.2001 im Flachbau der Realschule, Heinrich-

Zille-Straße tätig. Im Auftrag der Jugendarbeit Coswig gGmbH biete ich zum Beispiel folgende Aktivitäten im Rahmen der Schuljugendarbeit an: Basteln, Spiele, Ausflüge, Feste feiern ...

Oder habt Ihr vielleicht Lust, mit mir eine Schülerzeitung zu entwerfen, in der alles stehen kann, was Ihr wollt und was Euch interessiert?

Oder interessieren Euch andere Themen, zu denen wir Filme schauen können, Referenten einladen, forschen, Veranstaltungen organisieren?

Zu meinen Aufgaben gehört es ebenfalls, für Euch ein Ansprechpartner bei Fragen und Problemen zu sein. Wenn Ihr Ärger in der Schule, im Elternhaus oder mit Freunden habt, wenn Ihr Fragen habt, und keinen Ansprechpartner kennt, lade ich Euch ein, Kontakt zu mir zu suchen.

In den folgenden Zeiten bin ich für Euch erreichbar:

Montag und Donnerstag

von 12 bis 18 Uhr

Dienstag und Mittwoch

von 12 bis 16 Uhr

Freitag

von 12 bis 15 Uhr

Hier noch eine Vorschau für

die Winterferien:

Montag, 11.02.02

10 bis 18 Uhr Fasching „Maskenball" Unkostenbeitrag: 1 Euro

Anmeldung bis: 08.02.02

Dienstag 12.02.02

8.30 bis 17 Uhr Schlittschuhlaufen in Dresden,

Kosten: Fahrt =2 Euro,

Eintritt = 1 Euro

Anmeldung bis:

07.02.02

Mittwoch, 13.02.02

10 bis 16 Uhr Spieltag

Donnerstag, 14.02.02

Valentinstagsparty

Freitag, 15.02.02

Quiz-Day

Montag, 18.02.02.

10-18 Uhr Tischtennis-Turnier

Dienstag, 19.02.02

10 bis 16 Uhr Serviettentechnik

Mittwoch, 20.02.02

10-16 Uhr Monopoly-Day

Donnerstag, 21.02.02

10-18 Uhr Spieletag

Freitag, 22.02.02

10-16 Uhr

Dart-Turnier

Heinrich-Zille-Schule Radeburg

Hallo Teenies!

Leserzuschrift

Nach der uns aufgezwungenen Nachtruhestörung bei der am 10.11.01 veranstalteten sog. Schneeparty im Radeburger Gewerbegebiet habe ich vollstes Verständnis für die Entscheidung des Radeburger Bürgermeisters zur nicht Genehmigung der Silvesterparty an gleichem Standort.

Wenn die Veranstalter den Radeburger Bürgern beweisen, dass die Auflagen der Stadtverwaltung Radeburg zur Einhaltung von Lautstärke und Veranstaltungsende eingehalten werden, habe ich keinen Einwand zur Durchführung weiterer Veranstaltungen. Ohne diesen Nachweis kann die Entscheidung vom 30.11.01 zum Untersagen weiterer Veranstaltungen dieser Art auf dem Gelände im Gewerbegebiet nur begrüßt werden. Der Veranstalter setzte sich mit dem Verkauf von Eintrittskarten für eine ungenehmigte Silvesterparty selbst wieder in's Abseits der öffentlichen Ordnung.

Demgegenüber ist bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen des RCC ein frühzeitiges Bemühen um Ordnung und Sicherheit festzustellen.

Hierbei ist die direkte Kontaktaufnahme mit den Bürgern im betroffenen Stadtgebiet, sowie die öffentliche Darstellung mit Möglichkeiten zur Stellungnahme positiv zu bewerten.

Dr. med. Ingrid Walden

Öffentliche Äußerung zu den Partyveranstaltungen

im Radeburger Gewerbegebiet sowie zu den

RCC - Veranstaltungen

Glossiert

„Stört Sie der Lärm zu Silvester?" fragt der Reporter einen Passanten. „Seit ihr verrückt geworden? Ebensogut könnt ihr mich fragen, ob die Erde rund ist," erwidert der Passant kurz angebunden und geht weiter. „Aber unsere Stadt hat die Silvester Party im Business Park verboten! Wegen Lärm!" ruft der Reporter hinterher. Der desinteressierte Passant geht schulterzuckend weiter. Eine Silvester-Party wegen Lärm verbieten so was gibt's höchstens in Amerika...

Also Amerika. In der kleinen Stadt Radioburg lebt Mac Handy. Mac Handy veranstaltet große Partys. Mac Handy sagt: „Hej, ich tu was für die Leute in dieser ansonsten so toten Gegend!" Beifall brandet auf. Fast verstummen die Gerüchte, dieser Mac Handy halte sein Wort nicht, erfülle Verträge nur nach Lust und Laune und würde Partner wie Publikum gern mal hinters Licht führen. Es gibt ja nur wenige Nachtragende, die nicht verzeihen können, wie Mac Handy einst über den Radiosender von Radioburg in einem Interview die berühmte Gruppe „Red Fox" ankündigen ließ, gegen die Ausbreitung des Mißverständnisses nichts unternahm und schließlich den Sender dafür verantwortlich machte. Es kam nämlich nur die Bumskapelle „Red Socks". „Die haben mich falsch zitiert!" weinte das Opfer Mac Handy, das von allem nichts gewußt.

Mit dem ansonsten so einsatzbereiten und für das Wohl seiner Mitmenschen unermüdlich ackernden Mac Handy gab es immer wieder mal Ärger. Aber natürlich war es nicht Mac Handys Schuld. Mal war da was mit einem Rettungshubschrauber, dann wieder was mit Rechnungen der Feuerpolizei. Alle hängen irgendwie mit drin. Jeder hat Fehler gemacht, außer Mac Handy, und der droht mit seinem Anwalt, wenn jemand was anderes behauptet.

Zuletzt segnete Mac Handy seine Heimatstadt Radioburg mit Big Partys im Business Park . Er nahm vom Big Master schön ordentlich die Auflage entgegen, zur Geisterstunde habe Stille zu herrschen, damit die Bürger von Radioburg ihre Ruhe haben. Nur erfüllen konnte der arme Mac Handy diese Auflage nicht. Mehrmals nicht, trotz erhobenen Zeigefingers vom Big Master. „Die bösen Jugendlichen waren von allen guten Geistern verlassen," weinte Mac Handy. „Jawoll. Die hätten alles kurz und klein geschlagen. Das machen Jugendliche so, wenn man sie heimschickt und sie wollen noch nicht." Statt den armen Mac Handy zu trösten, macht Big Master einen schweren Fehler: Er untersagte ihm alle weiteren Partys. „Das wollen wir doch erst mal sehen!" Mac Handy grinst. Die nächste Party sollte nämlich das ganz große Ding sein. Die Silvester Party. Mac Handy hatte seine Silvesterkarten längst verkauft. Big Handy macht sein Geschäft, egal ob nun die Party steigt oder nicht. Und er richtet den Leuten über das Mikrofon des Radiosenders aus: „Hey, ich bin der Mac Handy und tu was für die Jugend! Aber der Big Master verbietet mir wegen Lärm -eh!- die Silvester Party. Eh! Wegen Lärm zu Silvester! Eh! Wo da sowieso jeder rumballert."

Und der Reporter fällt als erster drauf rein und geht mit dem Mikrofon rum. „Der Big Master hat die Silvester Party verboten. Wegen Lärm. Was sagt ihr dazu?" Mac Handy grinst. Denn der Reporter geht nicht etwa rum und fragt: „Leute, da hat einer Karten für eine Veranstaltung verkauft, für die er keine Genehmigung hat. Was sagt ihr dazu?" Nein, der Reporter geht rum und fragt: „Der Big Master verbietet die Silvester Party wegen Lärm, was sagt Ihr dazu?" - „Hm. Was soll man dazu sagen," sagen die friedlichen Leute von Radioburg. „Uns stört Lärm zu Silvester nicht."

Die ganze Welt scheint an jenem Abend den Radioburger Sender zu hören. Auf den Stammtischen von Radioburg fallen die Pinte um. „Eh, was haben wir für einen dämlichen Big Master?" dösen die Leute. Keiner fragt sich: „Hey, wie dämlich sind wir selber, daß wir solchen Schwachsinn glauben?"

Mac Handy liegt am Strand und platzt fast vor Lachen. Er spricht in sein Handy: „Eh, Advokat, das Ding ist für uns gelaufen." Aber das hört man nicht, weil das Meer so rauscht.

Ja, so was gibt's nur in Amerika. Bei uns hier in Sachsen rauscht das Meer nicht.

Und der Haifisch, der hat Zähne.

Und die trägt er im Gesicht.

Doch Mac Handy hat ein Grinsen,

doch das Grinsen sieht man nicht.

„Stört Sie der Lärm zu Silvester?"

ein Dreigroschenroman

Neue Broschüre informiert über Erkältungskrankheiten

Eine neue Broschüre informiert ab sofort über Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten von Erkältungskrankheiten. Altbewährte Hausmittel sind zum Beispiel heiße Milch, die mit Bienenhonig gesüßt wird, oder heißer Tee mit Zitrone. Getränke wirken bei Erkältungen wahre Wunder. Einen Schnupfen rückt man am besten mit einem Kamillendampfbad zu Leibe. Dafür übergießt man eine Handvoll Kamillenblüten und einen Teelöffel Salz und atmet den Dampf fünf bis zehn Minuten ein. Wer mehr Tipps gegen Erkältungskrankheiten möchte, kann sich die Broschüre „Erkältungskrankheiten Tipps und Ratschläge für die kalte Jahreszeit kostenlos in der BARMER Geschäftsstelle abholen.

BARMER

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Die Gemeinde Moritzburg nimmt mit einem Gemeinschaftsstand unter Regie des „Erlebnis Moritzburg e.V." erneut an der Dresdner Hochzeitsmesse teil. Moritzburg will sich mit seinem gemeinschaftlichen Auftritt dem sächsischen Publikum erneut als Hochzeitsstandort präsentieren. Mit dabei sind auch das Standesamt der Gemeinde und Vertreter der Schloßverwaltung. In den vergangenen Jahren war Moritzburg der einzige Aussteller, der Hochzeitspaaren einen Komplettservice rund um die Hochzeit anbieten konnte. Inzwischen arbeiten auch andere sächsische Gemeinden an ähnlichen Konzepten. Allerdings hat eben nicht jeder ein Barockschloß zu bieten. Die diesjährige Dresdner Hochzeitsmesse findet am 16./17. Februar zeitgleich mit der Automesse auf dem Messegelände im Ostra-Gehege statt.

K.K.

Moritzburg

Hochzeitsort stellt sich auf Messe vor

Für die unverhoffte und großzügige Geldspende möchten wir „Haselnußspatzen" uns nochmals und auf diesem Wege recht herzlich bei der Geschäftsleitung und allen Mitarbeitern bedanken. Diese tolle Überraschung bereitete uns eine riesige Freude und versetzt uns in die Lage, ein oder zwei Spielzeugneuanschaffungen für unsere Einrichtung zu tätigen. Im Team haben wir uns bereits beraten und möchten für unser wunderschönes Außengelände Zuwachs zu unserem heißbegehrten Trettraktor kaufen. Stabil und robust müssen sie schon sein, da sie bei Wind und Wetter sicher täglich in Bewegung sein werden. Vielen Dank!

Die Kinder und das Team der

„Haselnussspatzen" aus Radeburg

Kindertagesstätte „Haselnußspatzen"

Die Kindertagesstätte „Haselnußspatzen" des DKSB OV Radebeul e.V. dankt der Schenker Deutschland AG Stinnes Logistik